PLiegBAnO HA · Hamburg

Anordnung über die Bearbeitung von privatrechtlichen Liegenschaftsangelegenheiten Vom 18. Februar 20031)

Ausfertigungsdatum:
18.02.2003
Fundstelle:
Amtl. Anz. 2003, 833
6 Vorschriften · Amtliche Fassung →

Anordnung über die Bearbeitung von privatrechtlichen Liegenschaftsangelegenheiten vom 18. Februar ...

Stand: letzte berücksichtigte Änderung: zuletzt geändert durch Artikel 65 der Anordnung vom 23. September 2025 (Amtl. Anz. S. 1861, 1868)

II PLiegBAnO HA

II

Zuständig für die Vergabe städtischer Gewerbeflächen von nicht-gesamtstädtischer Bedeutung sind

die Bezirksämter.

III PLiegBAnO HA

III

Zuständig für die Verwaltung des Turms auf der Insel Neuwerk ist

der Senat - Senatskanzlei -.

IV PLiegBAnO HA

IV

Zuständig für den agrarwirtschaftlichen Inhalt der schuldrechtlichen Nutzungsverträge für Pachthöfe ist

die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft.

I PLiegBAnO HA

I

Zuständig für die Bearbeitung privatrechtlicher Liegenschaftsangelegenheiten ist, soweit nachstehend nichts anderes bestimmt ist,

die Behörde für Finanzen und Bezirke.

V PLiegBAnO HA

V

Fachbehörde nach §§ 42 und 44 bis 46 des Bezirksverwaltungsgesetzes vom 6. Juli 2006 (HmbGVBl. S. 404, 452), zuletzt geändert am 17. Dezember 2013 (HmbGVBl. S. 503, 522), in der jeweils geltenden Fassung ist

die Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-hamburg.de.