Anordnung zur Durchführung der Hochschul-Nebentätigkeitsverordnung Vom 1. September 1992
- Ausfertigungsdatum:
- 01.09.1992
- Fundstelle:
- Amtl. Anz. 1992, 1697
Anordnung zur Durchführung der Hochschul-Nebentätigkeitsverordnung vom 1. September 1992
| Stand: | letzte berücksichtigte Änderung: Abschnitt I neu gefasst durch Artikel 16 der Anordnung vom 23. September 2025 (Amtl. Anz. S. 1861, 1863) |
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I
Zuständig für die Durchführung der Hamburgischen Hochschul-Nebentätigkeitsverordnung vom 6. Dezember 2011 (HmbGVBl. S. 513, 516), geändert am 19. November 2024 (HmbGVBl. S. 594, 602), sind, soweit dort nichts anderes bestimmt ist, im Rahmen der ihnen zugewiesenen Aufgaben
der Senat - Senatskanzlei -,
der Senat - Personalamt -,
die Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung,
die die Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung,
die Behörde für Kultur und Medien,
die Behörde für Inneres und Sport,
die Behörde für Finanzen und Bezirke.
Textnachweis ab: 01.01.2004
II
(1) Diese Anordnung tritt am 1. Oktober 1992 in Kraft.
(2) Zum gleichen Zeitpunkt tritt die Anordnung zur Durchführung der Verordnung über die Nebentätigkeit der Beamten des wissenschaftlichen Dienstes an der Universität vom 22. Dezember 1969 (Amtlicher Anzeiger Seite 1366) in ihrer geltenden Fassung außer Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-hamburg.de.