Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über das gerichtliche Verfahren in Landwirtschaftssachen Vom 9. Januar 1962
- Ausfertigungsdatum:
- 09.01.1962
- Fundstelle:
- HmbGVBl. 1962, 1
Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über das gerichtliche Verfahren in Landwirtschaftssachen ...
| Stand: | letzte berücksichtigte Änderung: geändert durch Rechtsvoschrift vom 4. Dezember 1990 (HmbGVBl. S. 240) |
Auf Grund des § 32 Absatz 3 des Gesetzes über das gerichtliche Verfahren in Landwirtschaftssachen in der Fassung vom 28. Juli 1961 (Bundesgesetzblatt I Seite 1091) wird verordnet:
Einziger Paragraph LwVfGDV HA
Einziger Paragraph
Land- und forstwirtschaftliche Berufsvertretung im Sinne des Gesetzes über das gerichtliche Verfahren in Landwirtschaftssachen ist die Landwirtschaftskammer Hamburg.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-hamburg.de.