Gesetz über die Freigrenze im land- und forstwirtschaftlichen Grundstücksverkehr Vom 21. Juni 1971
- Ausfertigungsdatum:
- 21.06.1971
- Fundstelle:
- HmbGVBl. 1971, 111
Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz:
Einziger Paragraph Lw/ForstwGrdstVFrGrG HA
Einziger Paragraph
Die Veräußerung von Grundstücken bis zu einer Größe von 1 ha bedarf nicht der Genehmigung nach § 2 Absatz 1 des Grundstückverkehrsgesetzes vom 28. Juli 1961 (Bundesgesetzblatt I Seite 1091).
Ausgefertigt Hamburg, den 21. Juni 1971.
Der Senat
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-hamburg.de.