LPachtVGDV HA · Hamburg

Verordnung zur Durchführung des Landpachtverkehrsgesetzes Vom 21. Oktober 1986

Ausfertigungsdatum:
21.10.1986
Fundstelle:
HmbGVBl. 1986, 327
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
Eingangsformel LPachtVGDV

Auf Grund von § 3 Absatz 2 des Landpachtverkehrsgesetzes vom 8. November 1985 (Bundesgesetzblatt I Seite 2075) wird verordnet:

Einziger Paragraph LPachtVGDV HA

Einziger Paragraph

Von der Anzeigepflicht nach § 2 Absatz 1 des Landpachtverkehrsgesetzes sind Landpachtverträge über Grundstücke ausgenommen, die selbst oder zusammen mit anderen Grundstücken des Verpächters, mit denen sie eine zusammenhängende Fläche bilden, nicht größer als ein Hektar sind.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-hamburg.de.