LMChemGDAnO HA · Hamburg

Anordnung zur Durchführung des Lebensmittelchemiker-Gesetzes Vom 29. Januar 1980

Ausfertigungsdatum:
29.01.1980
Fundstelle:
Amtl. Anz. 1980, 181
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →

Anordnung zur Durchführung des Lebensmittelchemiker-Gesetzes vom 29. Januar 1980

Stand: letzte berücksichtigte Änderung: zuletzt geändert durch Artikel 30 der Anordnung vom 6. Oktober 2020 (Amtl. Anz. S. 2089, 2093)

I LMChemGDAnO HA

I

Zuständig für die Durchführung des Lebensmittelchemiker-Gesetzes vom 13. Juni 1977 (HmbGVBl. S. 136) und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Lebensmittelchemiker vom 12. September 1978 (HmbGVBl. S. 351) in der jeweils geltenden Fassung ist, soweit nicht im Folgenden etwas anderes bestimmt ist,

die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration.

II LMChemGDAnO HA

II

Zuständig für die Durchführung der Prüfungen auf Grund von § 38 Absatz 2 Satz 1 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung ist

die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration.

Du lernst gerade fürs Examen?

juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-hamburg.de.