Anordnung zur Durchführung des Lebensmittelchemiker-Gesetzes Vom 29. Januar 1980
- Ausfertigungsdatum:
- 29.01.1980
- Fundstelle:
- Amtl. Anz. 1980, 181
Anordnung zur Durchführung des Lebensmittelchemiker-Gesetzes vom 29. Januar 1980
| Stand: | letzte berücksichtigte Änderung: zuletzt geändert durch Artikel 30 der Anordnung vom 6. Oktober 2020 (Amtl. Anz. S. 2089, 2093) |
I LMChemGDAnO HA
I
Zuständig für die Durchführung des Lebensmittelchemiker-Gesetzes vom 13. Juni 1977 (HmbGVBl. S. 136) und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Lebensmittelchemiker vom 12. September 1978 (HmbGVBl. S. 351) in der jeweils geltenden Fassung ist, soweit nicht im Folgenden etwas anderes bestimmt ist,
die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration.
II LMChemGDAnO HA
II
Zuständig für die Durchführung der Prüfungen auf Grund von § 38 Absatz 2 Satz 1 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung ist
die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-hamburg.de.