GVertrMEV HA · Hamburg

Verordnung zur Einführung eines Gesamtvertrauensmannes Vom 10. April 1979

Ausfertigungsdatum:
10.04.1979
Fundstelle:
HmbGVBl. 1979, 111
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
Eingangsformel GVertrMEV

Auf Grund von § 59 des Schwerbehindertengesetzes in der Fassung vom 29. April 1974 (Bundesgesetzblatt I Seite 1006) wird verordnet:

Einziger Paragraph GVertrMEV HA

Einziger Paragraph

Zur Wahrnehmung der Interessen der Vertrauensmänner der Schwerbehinderten in Angelegenheiten, die mehrere oder alle Dienststellen betreffen, wählen die Vertrauensmänner aller Dienststellen einen Gesamtvertrauensmann.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-hamburg.de.