Anordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Gutachterstelle für die freiwillige Kastration und andere Behandlungsmethoden Vom 14. Februar 1974
- Ausfertigungsdatum:
- 14.02.1974
- Fundstelle:
- Amtl. Anz. 1974, 265
Anordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Gutachterstelle für die freiwillige Kastration und ...
| Stand: | letzte berücksichtigte Änderung: Abschnitt I neu gefasst durch Artikel 108 der Anordnung vom 6. Oktober 2020 (Amtl. Anz. S. 2089, 2102) |
I GutachtStGDAnO HA
I
Zuständig für die Durchführung des Gesetzes über die Gutachterstelle für die freiwillige Kastration und andere Behandlungsmethoden vom 1. Dezember 1969 (HmbGVBl. S. 225), zuletzt geändert am 11. Juli 2007 (HmbGVBl. S. 236, 237), in der jeweils geltenden Fassung ist, soweit nicht dort etwas anderes bestimmt ist,
die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz.
Textnachweis ab: 01.01.2004
II
Die Anordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Gutachterstelle für die freiwillige Kastration und andere Behandlungsmethoden vom 9. Februar 1970 (Amtlicher Anzeiger Seite 209) wird aufgehoben.
Hamburg, den 14. Februar 1974
Der Senat
Du lernst gerade fürs Examen?
juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-hamburg.de.