Verordnung zur Weiterübertragung der Verordnungsermächtigung im Bereich der Gesundheits- und Pflegeassistenz (Weiterübertragungsverordnung-Gesundheits- und Pflegeassistenz) Vom 17. April 2007
- Ausfertigungsdatum:
- 17.04.2007
- Fundstelle:
- HmbGVBl. 2007, 143
Verordnung zur Weiterübertragung der Verordnungsermächtigung im Bereich der Gesundheits- und ...
| Stand: | letzte berücksichtigte Änderung: zuletzt geändert durch Artikel 10 der Verordnung vom 20. Mai 2025 (HmbGVBl. 433, 435) |
Einziger Paragraph Ges/PflAssWeiÜtrV HA 2007
Einziger Paragraph
Die Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen nach § 4 Absatz 1 Satz 1 (HmbGPAG) wird auf die Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration weiter übertragen.
Auf Grund von § 4 Absatz 1 Satz 2 erster Halbsatz des Hamburgischen Gesetzes über die Ausbildung in der Gesundheits- und Pflegeassistenz (HmbGPAG) vom 21. November 2006 (HmbGVBl. S. 554) wird verordnet:
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-hamburg.de.