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Anordnung zur Durchführung der Verordnung über das gemeinsame Wohnen und die Gemeinschaftsverpflegung von Polizeivollzugsbeamten Vom 28. Juli 1970

Ausfertigungsdatum:
28.07.1970
Fundstelle:
Amtl. Anz. 1970, 1245
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →

Anordnung zur Durchführung der Verordnung über das gemeinsame Wohnen und die ...

Stand: letzte berücksichtigte Änderung: geändert durch Artikel 18 der Anordnung vom 26. Oktober 2010 (Amtl. Anz. 2129, 2130)

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I

Zuständig für die Durchführung der Verordnung über das gemeinsame Wohnen und die Gemeinschaftsverpflegung von Polizeivollzugsbeamten vom 28. Juli 1970 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 209) ist

die Behörde für Inneres und Sport.

Textnachweis ab: 01.01.2004

II

(1) Diese Anordnung tritt am 1. August 1970 in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Anordnung zur Durchführung der Verordnung über das gemeinsame Wohnen und die Gemeinschaftsverpflegung von Polizeivollzugsbeamten vom 20. November 1962 (Amtlicher Anzeiger Seite 1159) außer Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-hamburg.de.