ERVVZustAnO HA · Hamburg

Anordnung zur Durchführung der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung Vom 19 . Juni 2018

Ausfertigungsdatum:
19.06.2018
Fundstelle:
Amtl. Anz. 2018, 1458
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →

Anordnung zur Durchführung der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung vom 19 . Juni 2018

Stand: letzte berücksichtigte Änderung: Bisheriger Text wird Abschnitt 1 und neu gefasst, Abschnitt 2 neu eingefügt durch Anordnung vom 7. Dezember 2021 (Amtl. Anz. S. 2151)

II ERVVZustAnO HA

II

Bestimmte Stelle für den Bereich der Freien und Hansestadt Hamburg nach § 11 Absatz 1 ERVV in der jeweils geltenden Fassung ist

die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz.

I ERVVZustAnO HA

I

Bestimmte Stelle nach § 7 Absatz 1 Satz 1 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) vom 24. November 2017 (BGBl. I S. 3803), zuletzt geändert am 5. Oktober 2021 (BGBl. I S. 4607, 4611), in der geltenden Fassung ist

der Senat – Senatskanzlei –.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-hamburg.de.