Anordnung zur Durchführung des Eisenbahnkreuzungsgesetzes Vom 16. Dezember 1993
- Ausfertigungsdatum:
- 16.12.1993
- Fundstelle:
- Amtl. Anz. 1993, 2569
Auf Grund von § 5 Absatz 1 Satz 3, § 8 und § 9 Absatz 2 des Eisenbahnkreuzungsgesetzes in der Fassung vom 21. März 1971 (Bundesgesetzblatt I Seite 337) wird bestimmt:
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-hamburg.de.