Anordnung zur Durchführung des Hamburgischen Dolmetschergesetzes Vom 20. Dezember 2022
- Ausfertigungsdatum:
- 20.12.2022
- Fundstelle:
- Amtl. Anz. 2022, 2042
I DolmGDAnO HA 2022
I
Zuständig für die Durchführung des Hamburgischen Dolmetschergesetzes vom 1. September 2005 (HmbGVBl. S. 377, 378), zuletzt geändert am 20. Dezember 2022 (HmbGVBl. S. 663), und der darauf gestützten Rechtsverordnungen in der jeweils geltenden Fassung ist
die Behörde für Inneres und Sport.
II DolmGDAnO HA 2022
II
Die Anordnung zur Durchführung des Gesetzes über die öffentliche Bestellung und allgemeine Vereidigung von Dolmetschern und Übersetzern vom 30. September 1986 (Amtl. Anz. S. 1873) in der geltenden Fassung wird aufgehoben.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-hamburg.de.