Verordnung zur Weiterübertragung von Verordnungsermächtigungen über die Ausgestaltung von Ausgleichsmaßnahmen nach dem Hamburgischen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (Weiterübertragungsverordnung-Berufsqualifikationsfeststellung) Vom 4. September 2012
- Ausfertigungsdatum:
- 04.09.2012
- Fundstelle:
- HmbGVBl. 2012, 415
Verordnung zur Weiterübertragung von Verordnungsermächtigungen über die Ausgestaltung von ...
| Stand: | letzte berücksichtigte Änderung: Einziger Paragraph neu gefasst durch Artikel 13 der Verordnung vom 23. September 2025 (HmbGVBl. S. 526, 528) |
Einziger Paragraph BQFGWeitÜtrV HA
Einziger Paragraph
Die Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen nach § 11 Absatz 2 Satz 3 HmbBQFG in der jeweils geltenden Fassung wird auf die Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung weiter übertragen.
Auf Grund von § 11 Absatz 2 Satz 4 des Hamburgischen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes (HmbBQFG) vom 19. Juni 2012 (HmbGVBl. S. 254) wird verordnet:
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-hamburg.de.