BLGDV HA · Hamburg

Verordnung zur Durchführung des Bundesleistungsgesetzes Vom 7. August 1962

Ausfertigungsdatum:
07.08.1962
Fundstelle:
HmbGVBl. 1962, 155
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
Eingangsformel BLGDV

Auf Grund von § 96 des Bundesleistungsgesetzes in der Fassung vom 27. September 1961 (Bundesgesetzblatt I Seite 1770) wird verordnet:

Einziger Paragraph BLGDV HA

Einziger Paragraph

1An die Stelle der Beschwerde nach § 57 Absatz 1 des Bundesleistungsgesetzes tritt der Widerspruch. 2Über den Widerspruch entscheidet die Stelle, die den Festsetzungsbescheid erlassen hat.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-hamburg.de.