Verordnung zur Durchführung des Bundesleistungsgesetzes Vom 7. August 1962
- Ausfertigungsdatum:
- 07.08.1962
- Fundstelle:
- HmbGVBl. 1962, 155
Auf Grund von § 96 des Bundesleistungsgesetzes in der Fassung vom 27. September 1961 (Bundesgesetzblatt I Seite 1770) wird verordnet:
Einziger Paragraph BLGDV HA
Einziger Paragraph
1An die Stelle der Beschwerde nach § 57 Absatz 1 des Bundesleistungsgesetzes tritt der Widerspruch. 2Über den Widerspruch entscheidet die Stelle, die den Festsetzungsbescheid erlassen hat.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-hamburg.de.