BeitrHiV HA · Hamburg

Verordnung über die Gewährung von Beitreibungshilfe Vom 24. Mai 1961

Ausfertigungsdatum:
24.05.1961
Fundstelle:
HmbGVBl. 1961, 172
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Verordnung über die Gewährung von Beitreibungshilfe vom 24. Mai 1961

Stand: letzte berücksichtigte Änderung: zuletzt geändert durch Gesetz vom 1. September 2005 (HmbGVBl. S. 377, 382)

Einziger Paragraph BeitrHiV HA

Einziger Paragraph

Es werden im Verwaltungswege beigetrieben

1.

Geldforderungen der Hamburger Wasserwerke GmbH aus Lieferung von Wasser und aus Miete für Wassermesser einschließlich der Zuschläge wegen Nichteinhaltung der Zahlungsfrist,

2.

Entgelte für die Leistungen der Hafenlotsen (Hafenlotsgelder).


Eingangsformel BeitrHiV

Auf Grund des § 2 Absatz 3 des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes (VwVG) vom 13. März 1961 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 79) wird verordnet*):

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-hamburg.de.