Verordnung über die Gewährung von Beitreibungshilfe Vom 24. Mai 1961
- Ausfertigungsdatum:
- 24.05.1961
- Fundstelle:
- HmbGVBl. 1961, 172
Verordnung über die Gewährung von Beitreibungshilfe vom 24. Mai 1961
| Stand: | letzte berücksichtigte Änderung: zuletzt geändert durch Gesetz vom 1. September 2005 (HmbGVBl. S. 377, 382) |
Einziger Paragraph BeitrHiV HA
Einziger Paragraph
Es werden im Verwaltungswege beigetrieben
- 1.
Geldforderungen der Hamburger Wasserwerke GmbH aus Lieferung von Wasser und aus Miete für Wassermesser einschließlich der Zuschläge wegen Nichteinhaltung der Zahlungsfrist,
- 2.
Entgelte für die Leistungen der Hafenlotsen (Hafenlotsgelder).
Auf Grund des § 2 Absatz 3 des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes (VwVG) vom 13. März 1961 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 79) wird verordnet*):
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-hamburg.de.