Gesetz zum Abkommen über die Altersversorgung der Apothekerinnen und der Apotheker in Hamburg und Sachsen-Anhalt Vom 7. Dezember 19941)
- Ausfertigungsdatum:
- 07.12.1994
- Fundstelle:
- HmbGVBl. 1994, 360
Gesetz zum Abkommen über die Altersversorgung der Apothekerinnen und der Apotheker in Hamburg und ...
| Stand: | letzte berücksichtigte Änderung: geändert durch Artikel 1 des Staatsvertrages vom 16. Februar 2021 bis 15. März 2021 (HmbGVBl. S. 319, 320)* ** |
Abkommen - Staatsvertrag über die Altersversorgung der Mitglieder der Apothekerkammern ...
Abkommen
Staatsvertrag über die Altersversorgung der Mitglieder der Apothekerkammern Niedersachsen, Hamburg und Sachsen-Anhalt
Das Land Niedersachsen, vertreten durch den Ministerpräsidenten,
dieser vertreten durch das Niedersächsische Sozialministerium,
die Freie und Hansestadt Hamburg, vertreten durch den Senat,
und das Land Sachsen-Anhalt, vertreten durch den Ministerpräsidenten
des Landes Sachsen-Anhalt, dieser vertreten durch das Ministerium
für Arbeit, Soziales und Gesundheit des Landes Sachsen-Anhalt,
schließen nachstehendes Abkommen:
Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz:
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-hamburg.de.