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Anordnung über die Ernennung und Entlassung der Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst Vom 18. Dezember 1962

Ausfertigungsdatum:
18.12.1962
Fundstelle:
Amtl. Anz. 1962, 1235
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →

Anordnung über die Ernennung und Entlassung der Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst vom 18. ...

Stand: letzte berücksichtigte Änderung: zuletzt geändert durch Anordnung vom 12. Februar 2002 (Amtl. Anz. S. 817, 818)

Textnachweis ab: 01.01.2004

I

Die Befugnis zur Ernennung und Entlassung der Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst (Anwärter und Referendare) wird gemäß Artikel 45 Absatz 1 Satz 2 der Verfassung auf die Ausbildungsbehörden übertragen. Für die Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst der Laufbahnen des mittleren und des gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienstes ist der Senat - Personalamt - Ausbildungsbehörde im Sinne dieser Anordnung.

Textnachweis ab: 01.01.2004

II

Es werden aufgehoben:

1.

(Änderungsvorschrift)

2.

die Anordnung des Senats über die Ernennung und Entlassung von Referendaren vom 20. Dezember 1960 nebst Durchführungsanweisung vom 20. Dezember 1960 (Amtlicher Anzeiger Seite 1185).


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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-hamburg.de.