Zus§14lUVPGErkl HE · Hessen

Ausfertigungsdatum:
01.12.2009
Fundstelle:
StAnz. 2009, 3112, 3512
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

Für das Maßnahmenprogramm zur Umsetzung der WRRL ist gemäß den Bestimmungen des Hessischen Wassergesetzes eine strategische Umweltprüfung unter entsprechender Heranziehung der Verfahrensregelungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Gegenstand der Strategischen Umweltprüfung ist die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen bei der Durchführung des Programms sowie vernünftiger Alternativen. Hierzu ist ein Umweltbericht zu erstellen.

Nach § 5a Abs. 3 des HWG ist bei der Veröffentlichung des Hessischen Maßnahmenprogramms eine zusammenfassende Erklärung zu den vorgenommenen Umwelterwägungen und zur Berücksichtigung des Umweltberichts beizulegen. In der zusammenfassenden Erklärung ist entsprechend Abs. 2 Nr. 2 des § 14l UVPG darzulegen, wie Umwelterwägungen in das Programm einbezogen wurden, wie der Umweltbericht nach § 14g sowie die Stellungnahmen und Äußerungen nach den §§ 14h bis 14j berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen das angenommene Programm nach Abwägung mit den geprüften Alternativen gewählt wurde.

1.

Vorgenommene Umwelterwägungen und Art und Weise der Berücksichtigung des Umweltberichts

Das Maßnahmenprogramm beinhaltet die Maßnahmen, um die in Artikel 4 der Wasserrahmenrichtlinie (Richtlinie 2000/60/EG) festgelegten Ziele bei Oberflächengewässern, Grundwasser und bei Schutzgebieten zu erreichen. Die Umweltziele betreffen Aspekte der Gewässerökologie, der Gewässergüte und der Wassermenge. Des Weiteren sind auch ökonomische Aspekte bei wasserwirtschaftlichen Entscheidungsprozessen zu berücksichtigen.

Im Gegensatz zu vielen anderen Plänen und Programmen ist die Verbesserung des Umweltzustandes selbst Zweck des Maßnahmenprogramms. Die vorgesehenen Maßnahmen lassen neben dem Schutzgut Wasser auch für andere Schutzgüter in der Regel positive Umweltauswirkungen erwarten. Dennoch können bei Umsetzung der Maßnahmen auch negative Umweltauswirkungen auftreten. So liegen in Einzelfällen Zielkonflikte mit den Schutzzielen und Schutzzwecken von ökologisch bedeutsamen Gebieten oder aus Gründen des Denkmalschutzes vor.

Die Umweltauswirkungen lassen sich vielfach erst im Rahmen nachfolgender Planungsebenen bzw. möglicher Genehmigungsverfahren bei Betrachtung der örtlichen Gegebenheiten und Kenntnis genauerer Planungsunterlagen abschließend ermitteln.

Im Umweltbericht wurden zu den 19 im Maßnahmenprogramm aufgeführten Maßnahmengruppen Steckbriefe erstellt, in denen die Umweltauswirkungen ermittelt, beschrieben und bewertet werden. In den Steckbriefen ist ein Paket von Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung möglicher negativer Umweltauswirkungen enthalten. Bei den nachfolgenden Planungsebenen bzw. Genehmigungsverfahren sind die Maßnahmen auf ihre Umweltrelevanz vertiefend zu prüfen. Dabei sind die in den Steckbriefen der Maßnahmengruppen aufgeführten Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Umweltauswirkungen zu beachten. Bei Zielkonflikten sind abgestimmte Lösungen zwischen Wasserwirtschaft und Natur-, Boden-, Denkmalschutz bzw. anderen Sachgebieten zu erarbeiten, die der Zielerreichung der jeweiligen Umweltziele möglichst umfassend gerecht werden.

Die sich aus der Durchführung des Maßnahmenprogramms ergebenden Umweltauswirkungen sind zu überwachen. Durch die Überwachung sollen unvorhergesehene nachteilige Auswirkungen frühzeitig erfasst werden.

Die Überwachung beinhaltet umfangreiche Messnetze zur Überwachung von Fließgewässern, Seen, Talsperren und Grundwasser. Eine ausführliche Darstellung der Überwachungsnetze und Ergebnisse der Überwachungsmaßnahmen ist Kapitel 4 des Bewirtschaftungsplans zu entnehmen.

2.

Berücksichtigung von Stellungnahmen und Äußerungen

Zur Vorbereitung der Strategischen Umweltprüfung wurde zur Klärung des Untersuchungsrahmens, des Umfangs und der Detailschärfe des Umweltberichtes ein sogenanntes Scoping-Verfahren schriftlich und als Sitzungstermin im Rahmen einer Ressortbeteiligung durchgeführt. Es wurden alle Behörden beteiligt, die in ihrem Aufgabenbereich von den Umweltauswirkungen des Maßnahmenprogramms berührt werden können.

Nachdem die Ergebnisse dieses Scoping-Verfahrens vorlagen, wurde der nächste Verfahrensschritt, nämlich die Erstellung des Umweltberichtes, an ein Planungsbüro vergeben und in einem interaktiven und iterativen Dialogprozess parallel zur Erstellung des Maßnahmenprogramms durchgeführt.

Der Entwurf des Hessischen Maßnahmenprogramms und Bewirtschaftungsplans sowie der Entwurf des Umweltberichts wurden den Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit u. a. durch Einstellung ins Internet zugänglich gemacht. Begleitend zur Offenlegung wurden fünf Informationsveranstaltungen durchgeführt. Nach Abschluss der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung wurden die eingegangenen Stellungnahmen und Äußerungen hinsichtlich ihrer Relevanz für die Darstellungen und Bewertungen überprüft.

Es gingen insgesamt 274 Stellungnahmen mit 1479 Einzelanmerkungen ein. Die eingegangenen Stellungnahmen sind ins Internet eingestellt worden und damit öffentlich einsehbar. Der Großteil der Einwendungen kamen von Städten und Gemeinden (41%), Kreisen und Landesbehörden (7%), sowie aus der Land- und Forstwirtschaft (22%), Wasserwirtschaft (18%) und weiteren nicht staatlichen Organisationen (9%). Die Mehrzahl der Einwendungen betrafen das Maßnahmenprogramm und den Bewirtschaftungsplan. Änderungen im Entwurf des Bewirtschaftungsplan und des Maßnahmenprogramms haben sich aus 100 Einzelforderungen ergeben.

Viele Einwendungen betrafen die Belastungsarten diffuse Quellen und morphologische Veränderungen und Abflussregulierungen. Die Einwendungen beinhalteten vielfach Anmerkungen und Anregungen zu vorgesehenen Einzelmaßnahmen. Die Finanzierbarkeit von Maßnahmen war ein zusätzlicher Themenschwerpunkt. Im Ergebnis wurden zahlreiche Korrekturen vorgenommen und insbesondere Anregungen und Einwendungen zu vorgesehenen einzelnen Maßnahmen ins FIS Mapro übernommen. Außerdem wurden die Ausführungen bzgl. der Maßnahmen zur Reduzierung der Salzabwasserbelastung von Werra und Weser aus der Kaliproduktion in Bezug auf Ergebnisse neuerer Entwicklungen fortgeschrieben.

Zum Umweltbericht gingen relativ wenige Stellungnahmen ein. Daraufhin wurden insbesondere die Belange hinsichtlich des Kulturgüter- und Bodenschutzes ergänzt.

3.

Begründung für die Annahme des Maßnahmenprogramms nach Abwägung mit den Alternativen

Beim Hessischen Maßnahmenprogramm wurden im Vorfeld der Maßnahmenauswahl Alternativen betrachtet. Aus dem Bündel der möglichen Maßnahmen sind die Maßnahmen ausgewählt worden, die für die jeweilige Maßnahmengruppe in Frage kommen. Die Maßnahmenauswahl und zeitliche Priorisierung berücksichtigt die vorliegenden Rahmenbedingungen und orientiert sich an der technischen, rechtlichen und finanziellen Umsetzbarkeit sowie am Grundsatz der Kosteneffizienz.

Die lokalen Umweltauswirkungen lassen sich nur unter Berücksichtigung detaillierter Daten mit räumlichem Bezug und nach Kenntnis von genauen Planunterlagen abschließend bestimmen. Sofern sich erhebliche negative Umweltauswirkungen ergeben, sind zumutbare Alternativen in den nachgeordneten Planungs- oder Genehmigungsverfahren zu prüfen. Die im Sinne einer Rahmenplanung festgelegten Maßnahmenkataloge enthalten in der Regel die Möglichkeit mehrerer Umsetzungsalternativen. Für die abschließende Auswahl der Maßnahmen sind in den Umweltsteckbriefen rahmensetzende Aussagen zur Bewertung der Umweltfolgen und hinsichtlich zu beachtender Aspekte wiedergegeben worden. Dies kann sich auf die Standortwahl und weitere Konkretisierung auswirken.

In der im Umweltbericht vorgenommenen schutzgutübergreifenden Gesamtbewertung der Umweltauswirkungen zeigen alle Maßnahmengruppen positive bis sehr positive Umweltauswirkungen. Insbesondere haben alle Maßnahmengruppen positive bis sehr positive Wirkungen hinsichtlich des Schutzgutes Wasser. Das Maßnahmenprogramm erfüllt damit die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie und führt zu einer Verbesserung des Umweltzustands.


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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.rv.hessenrecht.hessen.de.