VwhtDLbAPrO HE 2012 · Hessen

Ausfertigungsdatum:
14.12.2012
Fundstelle:
StAnz. 2013, 31
72 Vorschriften · Amtliche Fassung →

Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Laufbahn des höheren technischen Verwaltungsdienstes vom ...

V aufgeh. durch § 35 Absatz 1 der Verordnung vom 4. Januar 2018 (StAnz. S. 146)

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

Anlage 1

(zu § 8 Abs. 4)

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

Anlage 2

(zu § 8 Abs. 5)

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

Anlage 3

(zu § 9 Abs. 1)

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

Anlage 4

(zu § 14 Abs. 2)

Anlage 5 Prüfungsfächer und Prüfungszeiten

Anlage 5

(zu §§ 17 Abs. 3, 18 Abs. 4)

Prüfungsfächer und Prüfungszeiten

IA Fachrichtung HOCHBAU

 

 

 

Stunden

1.

Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen

1

2.

Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit

1

3.

Öffentliches Baurecht

1

4.

Fachbezogene Verwaltung und Rechtsvorschriften

1

5.

Grundzüge des öffentlichen Hochbaues und des Städtebaues

1 ¼

6.

Bautechnik

1 ¼

 

zusammen

6 ½

IB Fachrichtung STÄDTEBAU

 

1.

Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen

1

2.

Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit

1

3.

Raumordnung

1

4.

Geschichte des Städtebaues, Stadtplanung und Stadtentwicklung

1 ½

5.

Technische Elemente des Städtebaues

1

6.

Fachrecht

1

 

zusammen

6 ½

II Fachrichtung BAUINGENIEURWESEN

 

 

 

Stunden

Fachgebiet Straßenwesen:

 

1.

Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen

1

2.

Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit

1

3.

Fachbezogene Verwaltung und Rechtsvorschriften

1 ¼

4.

Raumplanung und städtische Infrastruktur

1 ¼

5.

Straße und Verkehr

1

6.

Ingenieurbauwerke

1

 

zusammen

6 ½

Fachgebiet Stadtbauwesen:

 

1.

Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen

1

2.

Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit

1

3.

Verkehrswesen und städtische Infrastruktur

1*)

4.

Siedlungswasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Umwelttechnik

1*)

5.

Vorbereiten und Durchführen von öffentlichen Baumaßnahmen

1

6.

Raumordnung, Bau- und Umweltrecht

1

 

zusammen

6 ½

III Fachrichtung MASCHINEN- UND ELEKTROTECHNIK

 

Fachrichtung Maschinen- und Elektrotechnik in der Verwaltung:

 

 

 

Stunden

1.

Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen

1

2.

Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit

1

3.

Fachbezogene Verwaltung und Rechtsvorschriften

1

4.

Elektrotechnische Anlagen

1 ¼

5.

Maschinen- und verfahrenstechnische Anlagen

1

6.

Sondergebiete der Maschinen- und Elektrotechnik

1 ¼

 

zusammen

6 ½

IV Fachrichtung VERMESSUNGS- UND LIEGENSCHAFTSWESEN

 

 

 

Stunden

1.

Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen

1

2.

Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit

1

3.

Liegenschaftskataster

1 ¼

4.

Ländliche Neuordnung

1

5.

Landesplanung und Städtebau

1

6.

Landesvermessung und Kartographie

1 ¼

 

zusammen

6 ½

V Fachrichtung LANDESPFLEGE

 

 

 

Stunden

1.

Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen

1

2.

Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit

1

3.

Naturschutz und Landschaftspflege

1 ¼

4.

Raumordnung, Landesplanung und Städtebau

1

5.

Freiraumplanung und Grünordnung

1

6.

Angrenzende Fachgebiete

1 ¼

 

zusammen

6 ½

VI Fachrichtung UMWELTTECHNIK/UMWELTSCHUTZ

 

 

 

Stunden

1.

Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen

1

2.

Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit

1

3.

Kreislaufwirtschaft, Abfallbeseitigung und Bodenschutz

1

4.

Immissionsschutz und Klimaschutz

1

5.

Wasserwirtschaft und Gewässerschutz

1 ¼

6.

Fachbezogene Rechts- und Verwaltungsvorschriften

1 ¼

 

zusammen

6 ½

Anlage 6 Prüfstoffverzeichnis der Fachrichtungen und Fachgebiete

Anlage 6

(zu § 18 Abs. 4)

Prüfstoffverzeichnis der Fachrichtungen und Fachgebiete

HOCHBAU

STÄDTEBAU

BAUINGENIEURWESEN

MASCHINEN- UND ELEKTROTECHNIK

VERMESSUNGS- UND LIEGENSCHAFTSWESEN

LANDESPFLEGE

UMWELTTECHNIK/UMWELTSCHUTZ

Fachrichtung HOCHBAU

1.

Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen

 

Allgemeines Staatsrecht

 

Staatsbegriff, Staatswesen

 

Grundzüge des Völkerrechts sowie der internationalen und supranationalen Organisationen

 

Staatsformen

 

Entstehung und Auflösung von Staaten

 

Staatliche Entwicklung in Deutschland

 

Grundgesetz, Verfassungen der Länder

 

Verfassungsgrundsätze, Grundrechte

 

Staatsrechtliches Wesen der Bundesrepublik,

 

Föderalismus

 

Grundgesetzliche Richtlinien und Kompetenzverteilung für Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung

 

Oberste Bundesorgane

 

Funktionen der Staatsgewalt

 

 

Dreiteilung der Gewalten

 

 

Begriff und Wesen der öffentlichen Verwaltung

 

 

Gesetzgebungsverfahren

 

 

Rechtsverordnungen und autonome

 

 

Satzungen

 

 

Die Rechtsprechung

 

 

Normenkontrolle und Verfassungsbeschwerde

 

Staats- und Amtshaftungsgrundsätze

 

Finanzwesen des Bundes und der Länder

 

Die Europäische Union

 

Status und Organe

 

Hoheitliche Kompetenzen, Kompetenzabgrenzung zu Mitgliedstaaten

 

Rechtsetzung, Umsetzung der Rechtsakte in nationales Recht

 

europäischer Binnenmarkt, Wirtschafts- und Währungsunion

 

Gemeindeverfassungen, kommunale Selbstverwaltung Verwaltungsaufbau und Behördenorganisation bei Bund, Ländern und Gemeinden

 

Oberste Bundes- und Landesbehörden

 

Organisation der unmittelbaren Staatsverwaltung

 

Aufgaben und Organe der mittelbaren Staatsverwaltung

 

Rechts-, Fach- und Dienstaufsicht

 

Allgemeines und formelles Verwaltungsrecht, Verwaltungshandeln, Verwaltungsprozessrecht

 

Verwaltungsverfahrensgesetze des Bundes und der Länder

 

 

Allgemeines Verwaltungsverfahren

 

 

Institut des Verwaltungsaktes und des öffentlich-rechtlichen Vertrages

 

 

Förmliches Verwaltungsverfahren,

 

 

Planfeststellungsverfahren

 

 

Auslegung von Rechtsnormen

 

 

Verwaltungsermessen

 

 

Amtshilfe

 

Verwaltungsgerichtsordnung

 

Verwaltungsvollstreckungs- und Verwaltungszustellungsrecht

 

Außerordentliche Rechtsbehelfe gegen Verwaltungshandeln

 

(Petition, Beschwerde, Dienstaufsichtsbeschwerde)

 

Besonderes Verwaltungsrecht

 

Beamtenrecht

 

Disziplinarrecht

 

Personalvertretungsrecht

 

Ordnungswidrigkeitenrecht

 

Grundzüge des Kommunalrechts

 

Sozialrecht in den Grundzügen

 

Arbeitsschutzrecht in den Grundzügen

 

Steuerrecht in den Grundzügen

 

Gewerberecht in den Grundzügen

 

Grundzüge des Polizeirechts

 

Datenschutzrecht

 

Privatrecht

 

Bürgerliches Gesetzbuch

 

 

Allgemeiner Teil, Schuldverhältnisse und Sachenrecht in den Grundzügen

 

 

Nachbarrecht

 

Grundzüge des Handels- und Gesellschaftsrechts

 

Tarifvertragsgesetz, Manteltarifverträge für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst

 

Vergaberecht in den Grundzügen

 

Zivilprozessverfahren in den Grundzügen

2.

Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit

 

Leitungskonzeption, -methoden und -techniken

 

Begriffe

 

Leitungskonzeptionen

 

Regelkreis-Modell

 

Methoden und Techniken der Planung

 

 

Zielvereinbarung (Zielsetzung, Zielsysteme, Zielkonflikte)

 

 

Problemanalyse

 

 

Alternativensuche und -bewertung

 

 

Entscheidung

 

 

Kontrolle

 

Personalführung

 

Führungsstile

 

Grundkenntnisse der Menschenführung

 

 

Individual- und Gruppenverhalten im Arbeitsprozess

 

 

Leistungsmotivation

 

 

Anerkennung, Kritik

 

 

Kommunikation, Konfliktbehandlung

 

Grundsätze für die Zusammenarbeit und den Personaleinsatz

 

Mitarbeitergespräch

 

Personalbeurteilung

 

Kommunikationstechniken

 

Rhetorik

 

Gesprächsführung, Besprechungstechnik Darstellungstechnik

 

 

Gliederungstechnik

 

 

Visualisierungstechnik

 

Öffentlichkeitsarbeit

 

Informationstechnik

 

Einsatzgebiete

 

Organisation beim Einsatz der IT

 

Organisation

 

Grundzüge der Organisationslehre

 

 

Aufbauorganisation

 

 

Ablauforganisation

 

Aufgaben, Organisation und Geschäftsbetrieb

 

Volks- und betriebswirtschaftliche Untersuchungen

 

Wirtschaftlichkeitsgrundlagen

 

 

Kostenberechnung

 

 

Investitionsrechnung und Wirtschaftlichkeitskriterien

 

 

Empfindlichkeitsprüfungen und Risikoanalyse

 

Erfolgskontrolle

 

Nutzen-Kosten-Untersuchungen

 

 

Grundlegende Bewertungsfragen

 

 

Möglichkeiten, Grenzen und Ablauf der Verfahren

 

 

Verfahrensrichtlinien

 

 

Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen für Unterhaltungs- und Betriebsaufgaben

 

 

Aufgabenwirtschaftlichkeit

 

 

Beschaffungs- und Einsatzplanung

 

Haushalts-, Rechnungs- und Kassenwesen des Bundes, der Länder und der Kommunen

 

Grundlagen des Haushalts

 

 

Begriffe

 

 

Haushaltsgrundsätze

 

 

Verfahren der Bewirtschaftung

 

Technische Programmplanung, Finanzplanung

 

Aufgaben der Rechnungshöfe und der Rechnungsprüfungsämter

3.

Öffentliches Baurecht

 

Begriffe, Entwicklung, Gesetzgebungszuständigkeiten von Europäischer Union, Bund, Ländern und Satzungsgebungszuständigkeiten der Gemeinden

 

Raumordnungs-, Landesplanungs-, Regionalplanungsrecht sowie Bauplanungsrecht und besonderes Städtebaurecht

 

Planungsträger, Genehmigungsbehörden, Planinhalt, Beispiele Verfahren zur Planaufstellung

 

Instrumente zur Plansicherung und -verwirklichung

 

Genehmigungstatbestände

 

Bauordnungsrecht

 

Materielles Recht

 

Allgemeine Anforderungen

 

Grundstücke und deren Bebauung

 

Bauliche Anlagen

 

Technische Baubestimmungen, allgemein anerkannte Regeln der Technik

 

Formelles Recht

 

Bauaufsichtliches Verfahren, Vereinfachtes Verfahren, Freistellung, Anzeigeverfahren, Kenntnisgabeverfahren, Zustimmungsverfahren

 

Beteiligte am bauaufsichtlichen Verfahren

 

Bauaufsichtliche Eingriffsbefugnisse

 

Baurechtlicher Bestandsschutz

 

Tangierende Rechtsbereiche, Baunebenrecht

 

Entwicklung, Grundlagen, Genehmigungsbehörden, Planungsträger, Planfeststellungsverfahren

 

Fachplanungsrecht

 

Denkmalschutz

 

Naturschutzrecht

 

Wasserrecht

 

Bundesimmissionsschutzrecht

 

Rechtsschutz im öffentlichen Baurecht

 

Städtebauliche Planung

 

Bauaufsichtliches Verfahren

 

Fachplanungsrecht

 

Amtshaftung, Amtspflichten

 

Nachbarschutz

 

Unfallschutz

 

Recht der Berufsgenossenschaften

 

Unfallverhütung

4.

Fachbezogene Verwaltung und Rechtsvorschriften

 

Organisation der Hochbauverwaltungen in Bund, Ländern und Gemeinden

 

Gliederung, Zuständigkeiten und Arbeitsweise

 

Aufgaben der Bauverwaltungen

 

Durchführung von Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sowie Unterhaltung der Grundstücke und der baulichen Anlagen

 

 

Vergabe von Dienstleistungen, Bauleistungen und Lieferleistungen (VOF, VOB, VOL)

 

 

Wettbewerbe

 

 

Fertigung der Bauunterlagen

 

 

Überwachung der Bauausführung

 

 

Prüfung der Rechnungen

 

 

Kassenanordnungen

 

 

Abnahme, Übergabe

 

 

Rechnungslegungs- und Rechnungsprüfungsverfahren (Rechnungshof)

 

Baufachliche Gutachten und Stellungnahmen, Wertermittlungen

 

Baufachliche Mitwirkung bei Baumaßnahmen mit staatlichen Zuwendungen

 

Grundzüge der Wohnungsbauförderung

 

Anwendung der Informations- und Kommunikationstechnik

 

Veröffentlichungen

 

Vorschriften, Richtlinien, Dienstanweisungen

 

Verfahrensvorschriften

 

 

insbesondere: RBBau, entsprechende Landesvorschriften

 

Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen

 

 

insbesondere: BHO, LHO, Verwaltungsvorschriften hierzu

 

Vergabewesen

 

 

insbesondere: VOF, VOB, VOL, VHB

 

Wettbewerbs- und Honorarwesen

 

 

insbesondere: GRW, HOAI

 

Kartellrecht

 

Preisrecht

 

 

insbesondere: Preisverordnungen

5.

Grundzüge des öffentlichen Hochbaues und des Städtebaues

 

Öffentliche Gebäude

 

Baugeschichtliche Entwicklungen

 

Gestaltungs- und Konstruktionselemente

 

Gebäudetypologien

 

Planungsgrundlagen (auch als Teil des Facility-Managements)

 

Städtebauliche Faktoren bei der Gebäudeplanung

 

Raumbedarfsanforderungen, Ausstattungsstandards, Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen

 

Funktionale Anforderungen

 

Technische, wirtschaftliche und ökologische Bewertung von Bauplanungen

 

Umgang mit vorhandener Bausubstanz und städtebaulichen Strukturen

 

Denkmalschutz

 

Öffentlich-rechtliche Anforderungen

 

Bau-, Unterhaltungs- und Betriebskosten (auch als Teil des Facility-Managements)

 

Grundlagen und Methoden der Kostenermittlung

 

Kostenarten, Kostengliederung, Kostenvergleich

 

Kosten- und Flächenrichtwerte

 

Kostenoptimierung (Facility-Management)

 

Projektmanagement

 

Methoden

 

Projektentwicklung und -durchführung

 

Kostenplanung, Kostensteuerung und -kontrolle

 

Terminplanung und -steuerung

 

Qualitätssicherung bei der Baudurchführung

 

Grundlagen und Gestaltungselemente städtebaulicher Planungen

 

Allgemeine Grundlagen des Städtebaues

 

Historische Entwicklung städtebaulicher Siedlungssysteme

 

Elemente städtebaulicher Gestaltung

 

Stadterneuerung und Sanierung

 

Städtebauliche Normen und Grunddaten

 

Umgang mit vorhandenen städtebaulichen Strukturen

 

Denkmalschutz

6.

Bautechnik

 

Allgemein anerkannte Regeln der Technik

 

Rechtsgrundlagen, Verordnungen, Normen

 

Technische Elemente von Gebäude- und städtebaulichen Planungen

 

Technische Grundlagen städtischer Infrastruktur

 

Erschließung

 

Ver- und Entsorgungsanlagen und deren Leitungssysteme

 

Baubetrieb und Baulogistik

 

Grundzüge der Baukonstruktion und Baumethoden

 

Baugrund

 

Gründungsarten

 

Tragkonstruktion

 

Nichttragende Konstruktionen u. a.

 

Grundzüge der Installations- und Betriebstechnik

 

Heizung, Raumlufttechnik

 

Wasserver- und -entsorgung

 

Abfallbeseitigung

 

Elektrische Anlagen (Stark- und Schwachstrom)

 

Fördertechnik

 

Küchen-, Labor- und Medizintechnik

 

Gebäudeleittechnik

 

Informations- und Kommunikationstechnik

 

Bauphysikalische Aspekte bei der Gebäudeplanung

 

Wärme-, Schall- und Feuchteschutz

 

Ursachen, Vermeidung und Behebung von Bauschäden, Alterungsbeständigkeit und Dauerhaftigkeit

 

Technische, wirtschaftliche und ökologische Bewertung von Bauteilen, Baustoffen und Baumethoden

 

Recycling

 

Altlasten

 

Asbestsanierung

 

Verwendungsverbote

 

Maßnahmen der Energieeinsparung

Fachrichtung STÄDTEBAU

1.

Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen

 

Allgemeines Staatsrecht

 

Staatsbegriff, Staatswesen

 

Grundzüge des Völkerrechts sowie der internationalen und supranationalen Organisationen

 

Staatsformen

 

Entstehung und Auflösung von Staaten

 

Staatliche Entwicklung in Deutschland

 

Grundgesetz, Verfassungen der Länder

 

Verfassungsgrundsätze, Grundrechte

 

Staatsrechtliches Wesen der Bundesrepublik,

 

Föderalismus

 

Grundgesetzliche Richtlinien und Kompetenzverteilung für Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung

 

Oberste Bundesorgane

 

Funktionen der Staatsgewalt

 

 

Dreiteilung der Gewalten

 

 

Begriff und Wesen der öffentlichen Verwaltung

 

 

Gesetzgebungsverfahren

 

 

Rechtsverordnungen und autonome Satzungen

 

 

Die Rechtsprechung

 

 

Normenkontrolle und Verfassungsbeschwerde

 

Staats- und Amtshaftungsgrundsätze

 

Finanzwesen des Bundes und der Länder

 

Die Europäische Union

 

Status und Organe

 

Hoheitliche Kompetenzen, Kompetenzabgrenzung zu Mitgliedstaaten

 

Rechtsetzung, Umsetzung der Rechtsakte in nationales Recht

 

europäischer Binnenmarkt, Wirtschafts- und Währungsunion

 

Gemeindeverfassungen, kommunale Selbstverwaltung

 

Verwaltungsaufbau und Behördenorganisation bei Bund, Ländern und Gemeinden

 

Oberste Bundes- und Landesbehörden

 

Organisation der unmittelbaren Staatsverwaltung

 

Aufgaben und Organe der mittelbaren Staatsverwaltung

 

Rechts-, Fach- und Dienstaufsicht

 

Allgemeines und formelles Verwaltungsrecht, Verwaltungshandeln, Verwaltungsprozessrecht

 

Verwaltungsverfahrensgesetze des Bundes und der Länder

 

 

Allgemeines Verwaltungsverfahren

 

 

Institut des Verwaltungsaktes und des öffentlich-rechtlichen Vertrages

 

 

Förmliches Verwaltungsverfahren,

 

 

Planfeststellungsverfahren

 

 

Auslegung von Rechtsnormen

 

 

Verwaltungsermessen

 

 

Amtshilfe

 

Verwaltungsgerichtsordnung

 

Verwaltungsvollstreckungs- und Verwaltungszustellungsrecht

 

Außerordentliche Rechtsbehelfe gegen Verwaltungshandeln

 

(Petition, Beschwerde, Dienstaufsichtsbeschwerde)

 

Besonderes Verwaltungsrecht

 

Beamtenrecht

 

Disziplinarrecht

 

Personalvertretungsrecht

 

Ordnungswidrigkeitenrecht

 

Grundzüge des Kommunalrechts

 

Sozialrecht in den Grundzügen

 

Arbeitsschutzrecht in den Grundzügen

 

Steuerrecht in den Grundzügen

 

Gewerberecht in den Grundzügen

 

Grundzüge des Polizeirechts

 

Datenschutzrecht

 

Privatrecht

 

Bürgerliches Gesetzbuch

 

 

Allgemeiner Teil, Schuldverhältnisse und Sachenrecht in den Grundzügen

 

 

Nachbarrecht

 

Grundzüge des Handels- und Gesellschaftsrechts

 

Tarifvertragsgesetz, Manteltarifverträge für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst

 

Vergaberecht in den Grundzügen

 

Zivilprozessverfahren in den Grundzügen

2.

Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit

 

Begriffe

 

Leitungskonzeptionen

 

Regelkreis-Modell

 

Methoden und Techniken der Planung

 

 

Zielvereinbarung (Zielsetzung, Zielsysteme, Zielkonflikte)

 

 

Problemanalyse

 

 

Alternativensuche und -bewertung

 

 

Entscheidung

 

 

Kontrolle

 

Personalführung

 

Führungsstile

 

Grundkenntnisse der Menschenführung

 

 

Individual- und Gruppenverhalten im Arbeitsprozess

 

 

Leistungsmotivation

 

 

Anerkennung, Kritik

 

 

Kommunikation, Konfliktbehandlung

 

Grundsätze für die Zusammenarbeit und den Personaleinsatz

 

Mitarbeitergespräch

 

Personalbeurteilung

 

Kommunikationstechniken

 

Rhetorik

 

Gesprächsführung, Besprechungstechnik Darstellungstechnik

 

 

Gliederungstechnik

 

 

Visualisierungstechnik

 

Öffentlichkeitsarbeit

 

Informationstechnik

 

Einsatzgebiete

 

Organisation beim Einsatz der IT

 

Organisation

 

Grundzüge der Organisationslehre

 

 

Aufbauorganisation

 

 

Ablauforganisation

 

Aufgaben, Organisation und Geschäftsbetrieb

 

Volks- und betriebswirtschaftliche Untersuchungen

 

Wirtschaftlichkeitsgrundlagen

 

 

Kostenberechnung

 

 

Investitionsrechnung und Wirtschaftlichkeitskriterien

 

 

Empfindlichkeitsprüfungen und Risikoanalyse

 

 

Erfolgskontrolle

 

Nutzen-Kosten-Untersuchungen

 

 

Grundlegende Bewertungsfragen

 

 

Möglichkeiten, Grenzen und Ablauf der Verfahren

 

 

Verfahrensrichtlinien

 

 

Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen für Unterhaltungs- und Betriebsaufgaben

 

 

Aufgabenwirtschaftlichkeit

 

 

Beschaffungs- und Einsatzplanung

 

Haushalts-, Rechnungs- und Kassenwesen des Bundes, der Länder und der Kommunen

 

Grundlagen des Haushalts

 

 

Begriffe

 

 

Haushaltsgrundsätze

 

 

Verfahren der Bewirtschaftung

 

Technische Programmplanung, Finanzplanung

 

Aufgaben der Rechnungshöfe und der Rechnungsprüfungsämter

3.

Raumordnung

 

Begriffe und Ziele der Raumordnung, Landes- und Regionalplanung

 

Entwicklung der Besiedlung, ihre Ursachen und Wirkungen

 

Entwicklung der Landesplanung und Raumordnung

 

Arbeitsmethoden

 

Planungselemente und Raumkategorien

 

Aufgaben und organisatorischer Aufbau der Raumordnung und Landesplanung in der Bundesrepublik Deutschland

 

Raumordnungsgesetz und Bundesraumordnungsprogramme

 

Landesplanungsgesetz und seine Durchführungsverordnung, Landesentwicklungsgesetz

 

Programme und Pläne der Landesentwicklung und Regionalplanung

 

Aufgaben der Planungsebenen und Fachdienststellen sowie ihr Verhältnis zueinander

 

Planarten und -inhalte, Wirkungsbereiche, Aufgabenträger, Beteiligte

 

Probleme und Konfliktstellen der Planung und die Verwirklichung raumordnerischer Ziele

4.

Geschichte des Städtebaues, Stadtplanung und Stadtentwicklung

 

Geschichte des Städtebaues

 

 

Epochen des Städtebaues und ihre Charakteristika vor allem seit dem Entstehen der Industriegesellschaft

 

 

Städtebauliche Theorien und Leitbilder des 19. und 20. Jahrhunderts

 

Geographische, soziale, wirtschaftliche, technische und politische Faktoren der Siedlungsentwicklung und des Städtebaues im 19. Jahrhundert

 

Stadtplanung und Stadtentwicklung

 

Begriffe und Ziele

 

Ordnungselemente, Funktionsbereiche, Infrastruktur und Standortkriterien

 

Städtebauliche Systeme und Gebäudetypen des Wohnungsbaues, der öffentlichen und privaten Einrichtungen

 

Stadtgestaltung

 

Städtebauliche Erneuerung (Sanierung, Modernisierung)

 

Entwicklungsmaßnahmen

 

Verträge über stadtplanerische Leistungen

 

Wettbewerbswesen

 

Integration von Fachplanungen

 

Umweltverträglichkeit der Planung

 

Naturschutz und Landschaftspflege

 

Landschaftsplanung und -gestaltung

 

Agrarstruktur

 

Städtebauliche Denkmalpflege

5.

Technische Elemente des Städtebaues

 

Bedeutung des Verkehrs im Städtebau, Verkehrsarten

 

Verkehrsuntersuchungen (Zählungen, Analysen, Prognosen), Generalverkehrsplanung

 

Grundzüge des Wasser-, Schienen- und Straßenverkehrs

 

Öffentlicher Nahverkehr und Individualverkehr

 

Erschließungssysteme und ihre Elemente

 

Wirtschaftlichkeitsfragen der Erschließung

 

Grundzüge der Versorgung mit Wasser und Energie, Abwasser- und Abfallbeseitigung

 

Technischer Umweltschutz in Bezug auf Städtebau in den Grundzügen

 

der Luftreinhaltung

 

des Lärmschutzes

 

des Gewässer- und Bodenschutzes

6.

Fachrecht

 

Planungsrecht, insbesondere

 

Baugesetzbuch unter besonderer Beachtung der Bauleitplanung, der Sicherung der Bauleitplanung, der Regelung der baulichen und sonstigen Nutzung sowie der Grundzüge der Bodenordnung, der Enteignung, der Erschließung, der städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen, der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen, der Erhaltungssatzung und der städtebaulichen Gebote

 

Maßnahmengesetz zum Baugesetzbuch

 

Baunutzungsverordnung, Planzeichenverordnung

 

Bauordnungsrecht und seine DVO in seinen städtebaurelevanten Teilen

 

Fachplanungsrecht, vor allem in seinen Beziehungen zu Städtebau und Bauleitplanung (Planfeststellungsverfahren) in den Grundzügen der folgenden Gesetze und Bestimmungen

 

Bundeswasserstraßengesetz

 

Luftverkehrsgesetz

 

Bundesfernstraßen-, Landesstraßen- und Wegegesetz

 

Energiewirtschaftsgesetz, Telegrafenwegegesetz

 

Abfallwirtschaftsgesetz

 

Wasserhaushaltsgesetz und Landeswassergesetz

 

Bundesnaturschutzgesetz, Naturschutzgesetz des Landes

 

Bundeswaldgesetz

 

Sonstige Rechtsnormen mit Bezug zur Stadtentwicklung, insbesondere

 

Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung

 

Bundesimmissionsschutzgesetz und sonstige Umweltschutzbestimmungen

 

Denkmalschutzgesetz des Landes

 

Flurbereinigungsgesetz

 

Bundeskleingartengesetz

 

Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz

 

Kommunalabgabengesetz und kommunales Satzungsrecht

 

Vertragswesen (HOAI) sowie sonstige Verträge über stadtplanerische Leistungen.

Fachrichtung BAUINGENIEURWESEN

Fachgebiet: STRASSENWESEN

1.

Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen

 

Allgemeines Staatsrecht

 

Staatsbegriff, Staatswesen

 

Grundzüge des Völkerrechts sowie der internationalen und supranationalen Organisationen

 

Staatsformen

 

Entstehung und Auflösung von Staaten

 

Staatliche Entwicklung in Deutschland

 

Grundgesetz, Verfassungen der Länder

 

Verfassungsgrundsätze, Grundrechte

 

Staatsrechtliches Wesen der Bundesrepublik,

 

Föderalismus

 

Grundgesetzliche Richtlinien und Kompetenzverteilung für Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung

 

Oberste Bundesorgane

 

Funktionen der Staatsgewalt

 

 

Dreiteilung der Gewalten

 

 

Begriff und Wesen der öffentlichen Verwaltung

 

 

Gesetzgebungsverfahren

 

 

Rechtsverordnungen und autonome Satzungen

 

 

Die Rechtsprechung

 

 

Normenkontrolle und Verfassungsbeschwerde

 

Staats- und Amtshaftungsgrundsätze

 

Finanzwesen des Bundes und der Länder

 

Die Europäische Union

 

Status und Organe

 

Hoheitliche Kompetenzen, Kompetenzabgrenzung zu Mitgliedstaaten

 

Rechtsetzung, Umsetzung der Rechtsakte in nationales Recht

 

europäischer Binnenmarkt, Wirtschafts- und Währungsunion

 

Gemeindeverfassungen, kommunale Selbstverwaltung Verwaltungsaufbau und Behördenorganisation bei Bund, Ländern und Gemeinden

 

Oberste Bundes- und Landesbehörden

 

Organisation der unmittelbaren Staatsverwaltung

 

Aufgaben und Organe der mittelbaren Staatsverwaltung

 

Rechts-, Fach- und Dienstaufsicht

 

Allgemeines und formelles Verwaltungsrecht, Verwaltungshandeln, Verwaltungsprozessrecht

 

Verwaltungsverfahrensgesetze des Bundes und der Länder

 

 

Allgemeines Verwaltungsverfahren

 

 

Institut des Verwaltungsaktes und des öffentlich-rechtlichen Vertrages

 

 

Förmliches Verwaltungsverfahren,

 

 

Planfeststellungsverfahren

 

 

Auslegung von Rechtsnormen

 

 

Verwaltungsermessen

 

 

Amtshilfe

 

Verwaltungsgerichtsordnung

 

Verwaltungsvollstreckungs- und Verwaltungszustellungsrecht

 

Außerordentliche Rechtsbehelfe gegen Verwaltungshandeln

 

(Petition, Beschwerde, Dienstaufsichtsbeschwerde)

 

Besonderes Verwaltungsrecht

 

Beamtenrecht

 

Disziplinarrecht

 

Personalvertretungsrecht

 

Ordnungswidrigkeitenrecht

 

Grundzüge des Kommunalrechts

 

Sozialrecht in den Grundzügen

 

Arbeitsschutzrecht in den Grundzügen

 

Steuerrecht in den Grundzügen

 

Gewerberecht in den Grundzügen

 

Grundzüge des Polizeirechts

 

Datenschutzrecht

 

Privatrecht

 

Bürgerliches Gesetzbuch

 

 

Allgemeiner Teil, Schuldverhältnisse und Sachenrecht in den Grundzügen

 

 

Nachbarrecht

 

Grundzüge des Handels- und Gesellschaftsrechts

 

Tarifvertragsgesetz, Manteltarifverträge für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst

 

Vergaberecht in den Grundzügen

 

Zivilprozessverfahren in den Grundzügen

2.

Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit

 

Leitungskonzeption, -methoden und -techniken

 

Begriffe

 

Leitungskonzeptionen

 

Regelkreis-Modell

 

Methoden und Techniken der Planung

 

 

Zielvereinbarung (Zielsetzung, Zielsysteme, Zielkonflikte)

 

 

Problemanalyse

 

 

Alternativensuche und -bewertung

 

 

Entscheidung

 

 

Kontrolle

 

Personalführung

 

Führungsstile

 

Grundkenntnisse der Menschenführung

 

 

Individual- und Gruppenverhalten im Arbeitsprozess

 

 

Leistungsmotivation

 

 

Anerkennung, Kritik

 

 

Kommunikation, Konfliktbehandlung

 

Grundsätze für die Zusammenarbeit und den Personaleinsatz

 

Mitarbeitergespräch

 

Personalbeurteilung

 

Kommunikationstechniken

 

Rhetorik

 

Gesprächsführung, Besprechungstechnik Darstellungstechnik

 

 

Gliederungstechnik

 

 

Visualisierungstechnik

 

Öffentlichkeitsarbeit

 

Informationstechnik

 

Einsatzgebiete

 

Organisation beim Einsatz der IT

 

Organisation

 

Grundzüge der Organisationslehre

 

 

Aufbauorganisation

 

 

Ablauforganisation

 

Aufgaben, Organisation und Geschäftsbetrieb

 

Volks- und betriebswirtschaftliche Untersuchungen

 

Wirtschaftlichkeitsgrundlagen

 

 

Kostenberechnung

 

 

Investitionsrechnung und Wirtschaftlichkeitskriterien

 

 

Empfindlichkeitsprüfungen und Risikoanalyse

 

 

Erfolgskontrolle

 

Nutzen-Kosten-Untersuchungen

 

Grundlegende Bewertungsfragen

 

 

Möglichkeiten, Grenzen und Ablauf der Verfahren

 

 

Verfahrensrichtlinien

 

 

Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen für Unterhaltungs- und Betriebsaufgaben

 

 

Aufgabenwirtschaftlichkeit

 

 

Beschaffungs- und Einsatzplanung

 

Haushalts-, Rechnungs- und Kassenwesen des Bundes, der Länder und der Kommunen

 

Grundlagen des Haushalts

 

 

Begriffe

 

 

Haushaltsgrundsätze

 

 

Verfahren der Bewirtschaftung

 

Technische Programmplanung, Finanzplanung

 

Aufgaben der Rechnungshöfe und der Rechnungsprüfungsämter

3.

Fachbezogene Verwaltung und Rechtsvorschriften

 

Straßenrecht

 

Rechtsgrundlagen

 

Bundesfernstraßengesetz

 

Straßengesetz des Landes

 

Ergänzende Rechts- und Verwaltungsvorschriften

 

Straßenlasten

 

Straßenbaulast

 

Verkehrssicherungspflicht

 

Reinigungs-, Streu- und Beleuchtungspflicht

 

Die Straße als öffentliche Sache

 

Straßenbestandteile und -zubehör

 

Nebenanlagen und Nebenbetriebe

 

Widmung, Umstufung und Einziehung

 

Eigentum an der Straße

 

Straßenverzeichnis, Nummerierung

 

Straßengebrauch

 

Gemeingebrauch

 

Sondernutzung und Gestattung

 

Zufahrten

 

Versorgungsleitungen und Telekommunikationslinien

 

Anliegerrechte

 

Anbau- und Nachbarrecht

 

Anbau

 

Außenwerbung

 

Schutzvorschriften

 

Nachbarrechte bei Straßen

 

Kreuzungsrecht

 

Kreuzungen und Einmündungen von Straßen

 

Kreuzungen von Eisenbahnen, Wasserwegen und Straßen

 

Recht der Planung, Grunderwerb

 

Bestimmung der Linienführung

 

Flächensicherung

 

Planfeststellung

 

Grunderwerb, Enteignung, Besitzeinweisung

 

Entschädigung

 

Flurbereinigung

 

Rechtsgrundlagen der Ingenieur- und Bauverträge

 

Honorarordnung (HOAI)

 

Verdingungswesen (VOB)

 

Bauvertragsrecht

 

Verantwortung der am Bau Beteiligten

 

Straßenverkehrsrecht

 

Rechtsquelle (StVG, StVO, StVZO)

 

Zuständigkeiten

 

Grundzüge benachbarter Rechtsgebiete

 

Eisenbahnrecht

 

Wasserstraßenrecht

 

Wasserrecht

 

Naturschutzrecht

 

Denkmalschutz

 

Abfallgesetzgebung

 

Gefahrgutverordnung

 

Umweltrecht

4.

Raumplanung und städtische Infrastruktur

 

Raumordnung, Landes- und Stadtplanung

 

Raumordnungsgrundsätze des Bundes und der Länder

 

Zielvorstellungen der Raumordnung und Verkehrspolitik

 

Raumordnungs- und Verkehrsentwicklungsprogramme, Regionalpläne

 

Raumordnung und Fachplanung

 

Planungsrecht (Raumordnungsgesetz, Landesplanungsgesetz, Baugesetzbuch, Baunutzungsverordnung, Planzeichenverordnung)

 

Bauordnungsrecht

 

Landesbauordnung

 

Beteiligung im Baugenehmigungsverfahren

 

Städtische Infrastruktur

 

Verkehrsentwicklungsplanung (öffentlicher, individueller und ruhender Verkehr)

 

Stadtstraßen und Schienenbahnen (ÖPNV)

 

Wasserversorgung und Stadtentwässerung

 

Stadtreinigung (Straßenreinigung und Müllbeseitigung)

 

Stadtbetriebe

5.

Straße und Verkehr

 

Allgemeines

 

Ermittlung des Straßenbedarfs

 

Bedarfspläne, Ausbaupläne,

 

Bauprogramme

 

Straßenfinanzierung

 

Bauwirtschaft

 

Straßenbauforschung

 

Straßenplanung

 

Integrierte Verkehrsplanung

 

Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen

 

Umweltverträglichkeitsfragen

 

Immissionsschutz an Straßen

 

Nebenanlagen

 

Straßenbautechnik

 

Straßenbeanspruchung, Straßenbefestigungen, Straßenbaustoffe, Gütesicherung

 

Bauvorbereitung, Ablaufplanung

 

Bauen und Verkehr

 

Straßenverkehrstechnik

 

Straßen- und Verkehrsstatistik

 

Unfallauswertung

 

Verkehrssicherheitsfragen

 

Verkehrsmanagement

 

Neue Technologien (Telematik)

 

Straßenerhaltung und Betriebsmanagement

 

Erhaltungsstrategien

 

Steuerung der Betriebsdienste

 

Winterdienstorganisation

 

Fahrzeug- und Gerätetechnik

 

Betriebskostenrechnung und Mittelbewirtschaftung

6.

Ingenieurbauwerke

 

Entwurf von Ingenieurbauwerken

 

Konstruktion und Bemessung

 

Ausstattung

 

Gestaltung

 

Wirtschaftlichkeit

 

Bauverfahren und Bauweisen, auch unter Berücksichtigung des Verkehrs

 

Bauwerkserhaltung

 

Überwachung und Prüfung

 

Wartung

 

Instandsetzung

 

Erneuerung

 

Güteüberwachung, Zulassungswesen, Normen und technische Regelwerke

Fachrichtung BAUINGENIEURWESEN

Fachgebiet: STADTBAUWESEN

1.

Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen

 

Allgemeines Staatsrecht

 

Staatsbegriff, Staatswesen

 

Grundzüge des Völkerrechts sowie der internationalen und supranationalen Organisationen

 

Staatsformen

 

Entstehung und Auflösung von Staaten

 

Staatliche Entwicklung in Deutschland

 

Grundgesetz, Verfassungen der Länder

 

Verfassungsgrundsätze, Grundrechte

 

Staatsrechtliches Wesen der Bundesrepublik,

 

Föderalismus

 

Grundgesetzliche Richtlinien und Kompetenzverteilung für Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung

 

Oberste Bundesorgane

 

Funktionen der Staatsgewalt

 

 

Dreiteilung der Gewalten

 

 

Begriff und Wesen der öffentlichen Verwaltung

 

 

Gesetzgebungsverfahren

 

 

Rechtsverordnungen und autonome Satzungen

 

 

Die Rechtsprechung

 

 

Normenkontrolle und Verfassungsbeschwerde

 

Staats- und Amtshaftungsgrundsätze

 

Finanzwesen des Bundes und der Länder

 

Die Europäische Union

 

Status und Organe

 

Hoheitliche Kompetenzen, Kompetenzabgrenzung zu Mitgliedstaaten

 

Rechtsetzung, Umsetzung der Rechtsakte in nationales Recht

 

europäischer Binnenmarkt, Wirtschafts- und Währungsunion

 

Gemeindeverfassungen, kommunale Selbstverwaltung

 

Verwaltungsaufbau und Behördenorganisation bei Bund, Ländern und Gemeinden

 

Oberste Bundes- und Landesbehörden

 

Organisation der unmittelbaren Staatsverwaltung

 

Aufgaben und Organe der mittelbaren Staatsverwaltung

 

Rechts-, Fach- und Dienstaufsicht

 

Allgemeines und formelles Verwaltungsrecht, Verwaltungshandeln, Verwaltungsprozessrecht

 

Verwaltungsverfahrensgesetze des Bundes und der Länder

 

 

Allgemeines Verwaltungsverfahren

 

 

Institut des Verwaltungsaktes und des öffentlich-rechtlichen Vertrages

 

 

Förmliches Verwaltungsverfahren,

 

 

Planfeststellungsverfahren

 

 

Auslegung von Rechtsnormen

 

 

Verwaltungsermessen

 

 

Amtshilfe

 

Verwaltungsgerichtsordnung

 

Verwaltungsvollstreckungs- und Verwaltungszustellungsrecht

 

Außerordentliche Rechtsbehelfe gegen Verwaltungshandeln

 

(Petition, Beschwerde, Dienstaufsichtsbeschwerde)

 

Besonderes Verwaltungsrecht

 

Beamtenrecht

 

Disziplinarrecht

 

Personalvertretungsrecht

 

Ordnungswidrigkeitenrecht

 

Grundzüge des Kommunalrechts

 

Sozialrecht in den Grundzügen

 

Arbeitsschutzrecht in den Grundzügen

 

Steuerrecht in den Grundzügen

 

Gewerberecht in den Grundzügen

 

Grundzüge des Polizeirechts

 

Datenschutzrecht

 

Privatrecht

 

Bürgerliches Gesetzbuch

 

 

Allgemeiner Teil, Schuldverhältnisse und Sachenrecht in den Grundzügen

 

 

Nachbarrecht

 

Grundzüge des Handels- und Gesellschaftsrechts

 

Tarifvertragsgesetz, Manteltarifverträge für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst

 

Vergaberecht in den Grundzügen

 

Zivilprozessverfahren in den Grundzügen

2.

Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit

 

Leitungskonzeption, -methoden und -techniken

 

Begriffe

 

Leitungskonzeptionen

 

Regelkreis-Modell

 

Methoden und Techniken der Planung

 

 

Zielvereinbarung (Zielsetzung, Zielsysteme, Zielkonflikte)

 

 

Problemanalyse

 

 

Alternativensuche und -bewertung

 

 

Entscheidung

 

 

Kontrolle

 

Personalführung

 

Führungsstile

 

Grundkenntnisse der Menschenführung

 

 

Individual- und Gruppenverhalten im Arbeitsprozess

 

 

Leistungsmotivation

 

 

Anerkennung, Kritik

 

 

Kommunikation, Konfliktbehandlung

 

Grundsätze für die Zusammenarbeit und den Personaleinsatz

 

Mitarbeitergespräch

 

Personalbeurteilung

 

Kommunikationstechniken

 

Rhetorik

 

Gesprächsführung, Besprechungstechnik Darstellungstechnik

 

 

Gliederungstechnik

 

 

Visualisierungstechnik

 

Öffentlichkeitsarbeit

 

Informationstechnik

 

Einsatzgebiete

 

Organisation beim Einsatz der IT

 

Organisation

 

Grundzüge der Organisationslehre

 

 

Aufbauorganisation

 

 

Ablauforganisation

 

Aufgaben, Organisation und Geschäftsbetrieb

 

Volks- und betriebswirtschaftliche Untersuchungen

 

Wirtschaftlichkeitsgrundlagen

 

 

Kostenberechnung

 

 

Investitionsrechnung und Wirtschaftlichkeitskriterien

 

 

Empfindlichkeitsprüfungen und Risikoanalyse

 

 

Erfolgskontrolle

 

Nutzen-Kosten-Untersuchungen

 

Grundlegende Bewertungsfragen

 

 

Möglichkeiten, Grenzen und Ablauf der Verfahren

 

 

Verfahrensrichtlinien

 

 

Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen für Unterhaltungs- und Betriebsaufgaben

 

 

Aufgabenwirtschaftlichkeit

 

 

Beschaffungs- und Einsatzplanung

 

Haushalts-, Rechnungs- und Kassenwesen des Bundes, der Länder und der Kommunen

 

Grundlagen des Haushalts

 

 

Begriffe

 

 

Haushaltsgrundsätze

 

 

Verfahren der Bewirtschaftung

 

Technische Programmplanung, Finanzplanung

 

Aufgaben der Rechnungshöfe und der Rechnungsprüfungsämter

3.

Verkehrswesen und städtische Infrastruktur

 

Verkehrswesen

 

Verkehrsrecht

 

Verkehrswegerecht

 

Finanzierung

 

Gesamtverkehrsplanung, Verkehrsentwicklungskonzepte

 

Verkehrstechnologie und Forschung

 

Verkehrs-, Straßen- und Bauverwaltung

 

Verkehrsstatistik

 

Straßenklassifizierung

 

Wegeaufsicht

 

Aufsichtsbehörden (Straßenverkehr, Öffentlicher Personennahverkehr)

 

Organisation des Straßenwesens und des ÖPNV, Verbände

 

Verkehrsraum Straße

 

Bestandteile

 

Aufteilung

 

Leitungen, Konzessionsverträge

 

Anlagen des ÖPNV

 

Beleuchtung

 

Straßenerhaltung

 

Organisation

 

Überwachung

 

Erhaltung

 

Straßenreinigung und Winterdienst

 

Erschließung

 

Technik, Verfahren, Finanzierung

 

Anlagen des schienengebundenen ÖPNV

 

Verkehrsbedürfnis

 

Planungsgrundsätze

 

Systeme und ihre unterschiedliche Anwendung

 

Gestaltung der Anlagen

 

Betriebsweisen

 

Bau- und Betriebsordnungen

 

Konstruktive Verkehrsbauwerke

 

Brücken, Tunnel, Tröge, Stützwände, Lärmschutzwände, Parkhäuser

 

Betrieb und Erhaltung

 

Technischer Immissionsschutz

 

Schutz vor Lärm und Luftverunreinigungen

 

Technische Grundlagen

 

Planerische und organisatorische

 

Maßnahmen

4.

Siedlungswasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Umwelttechnik

 

Rechts- und Verwaltungsgrundlagen

 

Wasserrecht

 

Abfallrecht

 

Gebührenhaushalte

 

Verursacherprinzip

 

Siedlungswasserwirtschaftliche Rahmenplanung

 

Gewässerschutz

 

Organisation

 

Verwaltungs- und Aufsichtsbehörden

 

Staatliche und privatwirtschaftliche Organisationsformen

 

Wasser- und Bodenverbände, LAWA, LAGA

 

Forschung, Arbeitsrichtlinien (DVGW, ATV)

 

Wasserversorgung und Stadtentwässerung

 

Technische Vorschriften

 

Wasserwirtschaftliche Grundlagen

 

Planungsgrundsätze

 

Erhaltung und Betrieb der Anlagen

 

Anforderungen an Abwassereinleitungen

 

Abwasserbeseitigung

 

Schlammbehandlung und Verwertung

 

Wasserschutzgebiete

 

Abfallwirtschaft

 

Abfallvermeidung, -verminderung und -verwertung

 

Anlagen der Abfallwirtschaft

 

Sonderabfall

 

Altlasten

 

Gewässerausbau, Gewässerunterhaltung Vorsorgemaßnahmen

 

Betriebsnotfälle

 

Alarmpläne

 

Katastrophenabwehr

 

Wassersicherstellung

5.

Vorbereiten und Durchführen von öffentlichen Baumaßnahmen

 

Rechts- und Verwaltungsgrundlagen

 

Vorbereiten von Baumaßnahmen

 

Anstoß zum Bauvorhaben

 

Bauprogramm

 

Bautechnische Grundlagen

 

Haushalts- und Ausführungsunterlagen

 

Bauweisen

 

Wirtschaftlichkeitsfragen

 

Zuständigkeiten, Mitwirkung Dritter,

 

Abstimmung

 

Grunderwerb

 

Beweissicherung

 

Vertragswesen

 

Überwachungsrichtlinie, Vergabeverordnung, Nachprüfungsverordnung, Baukoordinierungsrichtlinie, VOB

 

Lieferkoordinierungsrichtlinie, VOL

 

Sektorenrichtlinie

 

Dienstleistungsrichtlinie, HOAI und VOF

 

Bauproduktenrichtlinie, Bauproduktengesetz

 

 

Preisbildung, preisrechtliche Grundlagen

 

 

Arten der Vergabe, Vergabeunterlagen, Standardleistungsbeschreibungen

 

 

Prüfung und Wertung der Angebote, Zuschlag

 

 

Vertragsänderung

 

Durchführen von Baumaßnahmen

 

Mittelbewirtschaftung, Ausgabekontrolle

 

Bauüberwachung

 

Bauaufsicht

 

Bauen unter Verkehr

 

Verkehrssicherungspflicht

 

Baustoffprüfung

 

Bauabnahme

 

Bauabrechnung

 

Gewährleistung

 

Unfallverhütung

 

Spezielle Dienstgeschäfte

 

Planfeststellung

 

Landesbehördliche Begutachtung

 

Genehmigung

 

Erlaubnisse

 

Zustimmungen

 

Enteignung, Besitzeinweisung

 

Flurbereinigung

 

Kreuzungsregelungen

6.

Raumordnung, Bau- und Umweltrecht

 

Raumordnung, Landesplanung

 

Raumordnungsgrundsätze des Bundes und der Länder

 

Landesentwicklungsprogramme

 

Regionalplanung

 

Zusammenwirken der Planungsstufen und Fachplanungen

 

Städtebau

 

Stadtentwicklungsplanung

 

Städtebauförderung

 

Aufstellen und Sicherung der Bauleitplanung

 

Baurecht

 

Planungsrecht

 

 

Raumordnungsgesetz

 

 

Landesplanungsgesetz

 

 

Baugesetzbuch

 

 

Baunutzungsverordnung

 

 

Planzeichenverordnung

 

Bauordnungsrecht

 

 

Musterbauordnung

 

 

Landesbauordnungen

 

 

Genehmigungs- und Zustimmungsverfahren bei Bauvorhaben

 

Umweltrecht

 

Bundesnaturschutzgesetz

 

Landesnaturschutzgesetz

 

Eingriffs- und Ausgleichsregelungen

 

Landschaftspflegerischer Begleitplan

 

Bundesimmissionsschutzgesetz

 

Technische Anleitungen (TA) Luft, Wasser, Boden, Lärm

 

Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Fachrichtung MASCHINEN- UND ELEKTROTECHNIK

Fachgebiet: MASCHINEN- UND ELEKTROTECHNIK IN DER VERWALTUNG

1.

Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen

 

Allgemeines Staatsrecht

 

Staatsbegriff, Staatswesen

 

Grundzüge des Völkerrechts sowie der internationalen und supranationalen Organisationen

 

Staatsformen

 

Entstehung und Auflösung von Staaten

 

Staatliche Entwicklung in Deutschland

 

Grundgesetz, Verfassungen der Länder

 

Verfassungsgrundsätze, Grundrechte

 

Staatsrechtliches Wesen der Bundesrepublik,

 

Föderalismus

 

Grundgesetzliche Richtlinien und Kompetenzverteilung für Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung

 

Oberste Bundesorgane

 

Funktionen der Staatsgewalt

 

 

Dreiteilung der Gewalten

 

 

Begriff und Wesen der öffentlichen Verwaltung

 

 

Gesetzgebungsverfahren

 

 

Rechtsverordnungen und autonome Satzungen

 

 

Die Rechtsprechung

 

 

Normenkontrolle und Verfassungsbeschwerde

 

Staats- und Amtshaftungsgrundsätze

 

Finanzwesen des Bundes und der Länder

 

Die Europäische Union

 

Status und Organe

 

Hoheitliche Kompetenzen, Kompetenzabgrenzung zu Mitgliedstaaten

 

Rechtsetzung, Umsetzung der Rechtsakte in nationales Recht

 

europäischer Binnenmarkt, Wirtschafts- und Währungsunion

 

Gemeindeverfassungen, kommunale Selbstverwaltung

 

Verwaltungsaufbau und Behördenorganisation bei Bund, Ländern und Gemeinden

 

Oberste Bundes- und Landesbehörden

 

Organisation der unmittelbaren Staatsverwaltung

 

Aufgaben und Organe der mittelbaren Staatsverwaltung

 

Rechts-, Fach- und Dienstaufsicht

 

Allgemeines und formelles Verwaltungsrecht, Verwaltungshandeln, Verwaltungsprozessrecht

 

Verwaltungsverfahrensgesetze des Bundes und der Länder

 

 

Allgemeines Verwaltungsverfahren

 

 

Institut des Verwaltungsaktes und des öffentlich-rechtlichen Vertrages

 

 

Förmliches Verwaltungsverfahren,

 

 

Planfeststellungsverfahren

 

 

Auslegung von Rechtsnormen

 

 

Verwaltungsermessen

 

 

Amtshilfe

 

Verwaltungsgerichtsordnung

 

Verwaltungsvollstreckungs- und Verwaltungszustellungsrecht

 

Außerordentliche Rechtsbehelfe gegen Verwaltungshandeln

 

(Petition, Beschwerde, Dienstaufsichtsbeschwerde)

 

Besonderes Verwaltungsrecht

 

Beamtenrecht

 

Disziplinarrecht

 

Personalvertretungsrecht

 

Ordnungswidrigkeitenrecht

 

Grundzüge des Kommunalrechts

 

Sozialrecht in den Grundzügen

 

Arbeitsschutzrecht in den Grundzügen

 

Steuerrecht in den Grundzügen

 

Gewerberecht in den Grundzügen

 

Grundzüge des Polizeirechts

 

Datenschutzrecht

 

Vergaberecht

 

Privatrecht

 

Bürgerliches Gesetzbuch

 

 

Allgemeiner Teil, Schuldverhältnisse und Sachenrecht in den Grundzügen

 

 

Nachbarrecht

 

Grundzüge des Handels- und Gesellschaftsrechts

 

Tarifvertragsgesetz, Manteltarifverträge für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst

 

Zivilprozessverfahren in den Grundzügen

2.

Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit

 

Leitungskonzeption, -methoden und -techniken

 

Begriffe

 

Leitungskonzeptionen

 

Regelkreis-Modell

 

Methoden und Techniken der Planung

 

 

Zielvereinbarung (Zielsetzung, Zielsysteme, Zielkonflikte)

 

 

Problemanalyse

 

 

Alternativensuche und -bewertung

 

 

Entscheidung

 

 

Kontrolle

 

Personalführung

 

Führungsstile

 

Grundkenntnisse der Menschenführung

 

 

Individual- und Gruppenverhalten im Arbeitsprozess

 

 

Leistungsmotivation

 

 

Anerkennung, Kritik

 

 

Kommunikation, Konfliktbehandlung

 

Grundsätze für die Zusammenarbeit und den Personaleinsatz

 

Mitarbeitergespräch

 

Personalbeurteilung

 

Kommunikationstechniken

 

Rhetorik

 

Gesprächsführung, Besprechungstechnik Darstellungstechnik

 

 

Gliederungstechnik

 

 

Visualisierungstechnik

 

Öffentlichkeitsarbeit

 

Informationstechnik

 

Einsatzgebiete

 

Organisation beim Einsatz der IT

 

Organisation

 

Grundzüge der Organisationslehre

 

 

Aufbauorganisation

 

 

Ablauforganisation

 

Aufgaben, Organisation und Geschäftsbetrieb

 

Volks- und betriebswirtschaftliche Untersuchungen

 

Wirtschaftlichkeitsgrundlagen

 

 

Kostenberechnung

 

 

Investitionsrechnung und Wirtschaftlichkeitskriterien

 

 

Empfindlichkeitsprüfungen und Risikoanalyse

 

 

Erfolgskontrolle

 

Nutzen-Kosten-Untersuchungen

 

 

Grundlegende Bewertungsfragen

 

 

Möglichkeiten, Grenzen und Ablauf der Verfahren

 

 

Verfahrensrichtlinien

 

 

Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen für Unterhaltungs- und Betriebsaufgaben

 

 

Aufgabenwirtschaftlichkeit

 

 

Beschaffungs- und Einsatzplanung

 

Haushalts-, Rechnungs- und Kassenwesen des Bundes, der Länder und der Kommunen

 

Grundlagen des Haushalts

 

 

Begriffe

 

 

Haushaltsgrundsätze

 

 

Verfahren der Bewirtschaftung

 

Technische Programmplanung, Finanzplanung

 

Aufgaben der Rechnungshöfe und der Rechnungsprüfungsämter

3.

Fachbezogene Verwaltung und Rechtsvorschriften

 

Bauplanungsrecht

 

Bauordnungsrecht

 

Energierecht

 

Umweltschutzrecht

 

Gewerberecht

 

Arbeitsschutzrecht und Unfallverhütung

 

Ingenieurverträge

 

Durchführung von Baumaßnahmen

 

Verdingungswesen

 

Instandhaltungsverträge

 

Energielieferungsverträge

4.

Elektrotechnische Anlagen

 

(einschließlich der jeweils technischen Vorschriften)

 

Verteilungs- und Schaltanlagen

 

Versorgungsnetze

 

Elektroinstallationen

 

Sicherheitsstromversorgung

 

Grundlagen der Lichttechnik,

 

Beleuchtungsanlagen

 

Daten- und Informationstechnische Anlagen

 

Elektromagnetische Verträglichkeit

 

Blitzschutzanlagen

5.

Maschinen- und verfahrenstechnische Anlagen

 

(einschließlich der jeweils technischen Vorschriften)

 

Bauphysikalische, meteorologische, wärmephysiologische und hygienische Grundlagen für Heizungs-, Wasser- und Abwasseranlagen sowie für raumlufttechnische Anlagen

 

Heizungs- und Warmwasseranlagen

 

Dampfkessel, Druckbehälter

 

Brennstoffversorgungsanlagen

 

Raumlufttechnische Anlagen

 

Wasser- und Abwasseranlagen

 

Wasseraufbereitung

6.

Sondergebiete der Maschinen- und Elektrotechnik

 

(einschließlich der jeweils technischen Vorschriften)

 

Energiemanagement

 

Grundsätze der Nachhaltigkeit

 

Wärme-Kraft-Kopplung

 

Verpflegungs- und Küchensysteme

 

Kältetechnische Anlagen

 

Feuerlöschanlagen

 

Förderanlagen

 

Gebäudeautomation

 

Betriebsüberwachung

 

Energieerzeugungs- und -umwandlungsanlagen

Fachrichtung VERMESSUNGS- UND LIEGENSCHAFTSWESEN

1.

Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen

 

Allgemeines Staatsrecht

 

Staatsbegriff, Staatswesen

 

Grundzüge des Völkerrechts sowie der internationalen und supranationalen Organisationen

 

Staatsformen

 

Entstehung und Auflösung von Staaten

 

Staatliche Entwicklung in Deutschland

 

Grundgesetz, Verfassungen der Länder

 

Verfassungsgrundsätze, Grundrechte

 

Staatsrechtliches Wesen der Bundesrepublik,

 

Föderalismus

 

Grundgesetzliche Richtlinien und Kompetenzverteilung für Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung

 

Oberste Bundesorgane

 

Funktionen der Staatsgewalt

 

 

Dreiteilung der Gewalten

 

 

Begriff und Wesen der öffentlichen Verwaltung

 

 

Gesetzgebungsverfahren

 

 

Rechtsverordnungen und autonome Satzungen

 

 

Die Rechtsprechung

 

 

Normenkontrolle und Verfassungsbeschwerde

 

Staats- und Amtshaftungsgrundsätze

 

Finanzwesen des Bundes und der Länder

 

Die Europäische Union

 

Status und Organe

 

Hoheitliche Kompetenzen, Kompetenzabgrenzung zu Mitgliedstaaten

 

Rechtsetzung, Umsetzung der Rechtsakte in nationales Recht

 

europäischer Binnenmarkt, Wirtschafts- und Währungsunion

 

Gemeindeverfassungen, kommunale Selbstverwaltung

 

Verwaltungsaufbau und Behördenorganisation bei Bund, Ländern und Gemeinden

 

Oberste Bundes- und Landesbehörden

 

Organisation der unmittelbaren Staatsverwaltung

 

Aufgaben und Organe der mittelbaren Staatsverwaltung

 

Rechts-, Fach- und Dienstaufsicht

 

Allgemeines und formelles Verwaltungsrecht, Verwaltungshandeln, Verwaltungsprozessrecht

 

Verwaltungsverfahrensgesetze des Bundes und der Länder

 

 

Allgemeines Verwaltungsverfahren

 

 

Institut des Verwaltungsaktes und des öffentlich-rechtlichen Vertrages

 

 

Förmliches Verwaltungsverfahren,

 

 

Planfeststellungsverfahren

 

 

Auslegung von Rechtsnormen

 

 

Verwaltungsermessen

 

 

Amtshilfe

 

Verwaltungsgerichtsordnung

 

Verwaltungsvollstreckungs- und Verwaltungszustellungsrecht

 

Außerordentliche Rechtsbehelfe gegen Verwaltungshandeln

 

(Petition, Beschwerde, Dienstaufsichtsbeschwerde)

 

Besonderes Verwaltungsrecht

 

Beamtenrecht

 

Disziplinarrecht

 

Personalvertretungsrecht

 

Ordnungswidrigkeitenrecht

 

Grundzüge des Kommunalrechts

 

Sozialrecht in den Grundzügen

 

Arbeitsschutzrecht in den Grundzügen

 

Steuerrecht in den Grundzügen

 

Gewerberecht in den Grundzügen

 

Grundzüge des Polizeirechts

 

Datenschutzrecht

 

Privatrecht

 

Bürgerliches Gesetzbuch

 

 

Allgemeiner Teil, Schuldverhältnisse und Sachenrecht in den Grundzügen

 

 

Nachbarrecht

 

Grundzüge des Handels- und Gesellschaftsrechts

 

Tarifvertragsgesetz, Manteltarifverträge für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst

 

Vergaberecht in den Grundzügen

 

Zivilprozessverfahren in den Grundzügen

2.

Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit

 

Leitungskonzeption, -methoden und -techniken

 

Begriffe

 

Leitungskonzeptionen

 

Regelkreis-Modell

 

Methoden und Techniken der Planung

 

 

Zielvereinbarung (Zielsetzung, Zielsysteme, Zielkonflikte)

 

 

Problemanalyse

 

 

Alternativensuche und -bewertung

 

 

Entscheidung

 

 

Kontrolle

 

Personalführung

 

Führungsstile

 

Grundkenntnisse der Menschenführung

 

 

Individual- und Gruppenverhalten im Arbeitsprozess

 

 

Leistungsmotivation

 

 

Anerkennung, Kritik

 

 

Kommunikation, Konfliktbehandlung

 

Grundsätze für die Zusammenarbeit und den Personaleinsatz

 

Mitarbeitergespräch

 

Personalbeurteilung

 

Kommunikationstechniken

 

Rhetorik

 

Gesprächsführung, Besprechungstechnik Darstellungstechnik

 

 

Gliederungstechnik

 

 

Visualisierungstechnik

 

Öffentlichkeitsarbeit

 

Informationstechnik

 

Einsatzgebiete

 

Organisation beim Einsatz der IT

 

Organisation

 

Grundzüge der Organisationslehre

 

 

Aufbauorganisation

 

 

Ablauforganisation

 

Aufgaben, Organisation und Geschäftsbetrieb

 

Volks- und betriebswirtschaftliche Untersuchungen

 

Wirtschaftlichkeitsgrundlagen

 

 

Kostenberechnung

 

 

Investitionsrechnung und Wirtschaftlichkeitskriterien

 

 

Empfindlichkeitsprüfungen und Risikoanalyse

 

 

Erfolgskontrolle

 

Nutzen-Kosten-Untersuchungen

 

Grundlegende Bewertungsfragen

 

 

Möglichkeiten, Grenzen und Ablauf der Verfahren

 

 

Verfahrensrichtlinien

 

 

Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen für Unterhaltungs- und Betriebsaufgaben

 

 

Aufgabenwirtschaftlichkeit

 

 

Beschaffungs- und Einsatzplanung

 

Haushalts-, Rechnungs- und Kassenwesen des Bundes, der Länder und der Kommunen

 

Grundlagen des Haushalts

 

 

Begriffe

 

 

Haushaltsgrundsätze

 

 

Verfahren der Bewirtschaftung

 

Technische Programmplanung, Finanzplanung

 

Aufgaben der Rechnungshöfe und der Rechnungsprüfungsämter

3.

Liegenschaftskataster

 

Rechtliche Grundlagen, Aufgaben und Organisation des Liegenschaftskatasters

 

Berufsrecht der ÖbVI

 

Wasserrecht, Verkehrswegerecht,

 

Beurkundungsrecht in Grundzügen

 

Materielles und formelles Liegenschaftsrecht

 

Einrichtung, Führung und Erneuerung des Liegenschaftskatasters

 

Verbindung zum Grundbuch und anderen amtlichen Nachweisen

 

Nutzung des Liegenschaftskatasters durch Verwaltung und Wirtschaft

 

Das Liegenschaftskataster als Basisinformationssystem

 

Technische Verfahren zur Führung des Liegenschaftskatasters

 

Anwendungs- und Auswerteverfahren bei Katastervermessungen

 

Grundstücksbezogene digitale Informationssysteme

 

Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Vermessungsstellen

 

Entstehung und geschichtliche Entwicklung

4.

Ländliche Neuordnung

 

Grundlagen der Agrar- und Umweltpolitik

 

Agrarstrukturwandel, Agrarförderung,

 

Landschaftsentwicklung, Dorferneuerung

 

Betriebswirtschaftliche, landespflegerische und infrastrukturelle Rahmenbedingungen der ländlichen Neuordnung

 

Begriffe, Zweck, Verfahrensarten und Abläufe der Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz und Landwirtschaftsanpassungsgesetz

 

Forst- und Landwirtschaftsrecht

 

Aufgaben und Organisation der Flurbereinigungsbehörden

 

Planerische Grundsätze für die Neugestaltung des Verfahrensgebietes, den Wege- und Gewässerplan mit landschafts-pflegerischem Begleitplan einschließlich Umweltverträglichkeitsprüfung

 

Grundsätze für die Neuordnung der Grundstücke, Wertermittlung

 

Technisches Verfahren der ländlichen Neuordnung

 

Aufstellung, rechtliche und tatsächliche Ausführung des Flurbereinigungsplanes, Abschluss des Verfahrens

 

Rechtsbehelfe

 

Herstellung der gemeinschaftlichen Anlagen, Vergabewesen, Kosten

 

Geschichtliche Entwicklung der ländlichen Neuordnung

5.

Landesplanung und Städtebau

 

Rechtliche Grundlagen, Ziele und Organisation der Raumordnung und Landesplanung

 

Städtebau

 

Rechtliche Grundlagen

 

Bestandsaufnahme, Analysen,

 

Prognosen

 

Bauleitung, Sicherung der Bauleitplanung

 

Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen

 

Bodenordnungs- und Enteignungsverfahren

 

Ermittlung von Immobilienwerten

 

Rechtsbehelfe und Rechtsmittel

 

Erschließung, Regelung der baulichen und sonstigen Nutzung

 

Sonstiges Bau- und Bodenrecht

 

Natur- und Umweltschutzrecht

 

Kommunales Vermessungs- und Liegenschaftswesen

6.

Landesvermessung und Kartographie

 

Rechtliche Grundlagen, Aufgaben und Organisation der Landesvermessung

 

Zusammenarbeit mit anderen behördlichen und privaten Institutionen

 

Aufbau, Erhaltung und Erneuerung des Lage-, Höhen- und Schwerefestpunktfeldes

 

Dokumentation und Bereitstellung der Ergebnisse

 

Ortung und Navigation

 

Topographische Landesaufnahme

 

Aufbau der topographischen Kartenwerke in analoger und digitaler Form, Herstellung und Fortführung

 

Nutzung und Anwendung der topographischen Kartenwerke, thematische Kartographie

 

Digitale Geotopographische Informationssysteme

 

Internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Landesvermessung

 

Geschichtliche Entwicklung

Fachrichtung LANDESPFLEGE

1.

Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen

 

Allgemeines Staatsrecht

 

Staatsbegriff, Staatswesen

 

Grundzüge des Völkerrechts sowie der internationalen und supranationalen Organisationen

 

Staatsformen

 

Entstehung und Auflösung von Staaten

 

Staatliche Entwicklung in Deutschland

 

Grundgesetz, Verfassungen der Länder

 

Verfassungsgrundsätze, Grundrechte

 

Staatsrechtliches Wesen der Bundesrepublik,

 

Föderalismus

 

Grundgesetzliche Richtlinien und Kompetenzverteilung für Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung

 

Oberste Bundesorgane

 

Funktionen der Staatsgewalt

 

 

Dreiteilung der Gewalten

 

 

Begriff und Wesen der öffentlichen Verwaltung

 

 

Gesetzgebungsverfahren

 

 

Rechtsverordnungen und autonome Satzungen

 

 

Die Rechtsprechung

 

 

Normenkontrolle und Verfassungsbeschwerde

 

Staats- und Amtshaftungsgrundsätze

 

Finanzwesen des Bundes und der Länder

 

Die Europäische Union

 

Status und Organe

 

Hoheitliche Kompetenzen, Kompetenzabgrenzung zu Mitgliedstaaten

 

Rechtsetzung, Umsetzung der Rechtsakte in nationales Recht

 

europäischer Binnenmarkt, Wirtschafts- und Währungsunion

 

Gemeindeverfassungen, kommunale Selbstverwaltung

 

Verwaltungsaufbau und Behördenorganisation bei Bund, Ländern und Gemeinden

 

Oberste Bundes- und Landesbehörden

 

Organisation der unmittelbaren Staatsverwaltung

 

Aufgaben und Organe der mittelbaren Staatsverwaltung

 

Rechts-, Fach- und Dienstaufsicht

 

Allgemeines und formelles Verwaltungsrecht, Verwaltungshandeln, Verwaltungsprozessrecht

 

Verwaltungsverfahrensgesetze des Bundes und der Länder

 

 

Allgemeines Verwaltungsverfahren

 

 

Institut des Verwaltungsaktes und des öffentlich-rechtlichen Vertrages

 

 

Förmliches Verwaltungsverfahren,

 

 

Planfeststellungsverfahren

 

 

Auslegung von Rechtsnormen

 

 

Verwaltungsermessen

 

 

Amtshilfe

 

Verwaltungsgerichtsordnung

 

Verwaltungsvollstreckungs- und Verwaltungszustellungsrecht

 

Außerordentliche Rechtsbehelfe gegen Verwaltungshandeln

 

(Petition, Beschwerde, Dienstaufsichtsbeschwerde)

 

Besonderes Verwaltungsrecht

 

Beamtenrecht

 

Disziplinarrecht

 

Personalvertretungsrecht

 

Ordnungswidrigkeitenrecht

 

Grundzüge des Kommunalrechts

 

Sozialrecht in den Grundzügen

 

Arbeitsschutzrecht in den Grundzügen

 

Steuerrecht in den Grundzügen

 

Gewerberecht in den Grundzügen

 

Grundzüge des Polizeirechts

 

Datenschutzrecht

 

Privatrecht

 

Bürgerliches Gesetzbuch

 

 

Allgemeiner Teil, Schuldverhältnisse und Sachenrecht in den Grundzügen Nachbarrecht

 

Grundzüge des Handels- und Gesellschaftsrechts

 

Tarifvertragsgesetz, Manteltarifverträge für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst

 

Vergaberecht in den Grundzügen

 

Zivilprozessverfahren in den Grundzügen

2.

Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit

 

Leitungskonzeption, -methoden und -techniken

 

Begriffe

 

Leitungskonzeptionen

 

Regelkreis-Modell

 

Methoden und Techniken der Planung

 

 

Zielvereinbarung (Zielsetzung, Zielsysteme, Zielkonflikte)

 

 

Problemanalyse

 

 

Alternativensuche und -bewertung

 

 

Entscheidung

 

 

Kontrolle

 

Personalführung

 

Führungsstile

 

Grundkenntnisse der Menschenführung

 

 

Individual- und Gruppenverhalten im Arbeitsprozess

 

 

Leistungsmotivation

 

 

Anerkennung, Kritik

 

 

Kommunikation, Konfliktbehandlung

 

Grundsätze für die Zusammenarbeit und den Personaleinsatz

 

Mitarbeitergespräch

 

Personalbeurteilung

 

Kommunikationstechniken

 

Rhetorik

 

Gesprächsführung, Besprechungstechnik Darstellungstechnik

 

 

Gliederungstechnik

 

 

Visualisierungstechnik

 

Öffentlichkeitsarbeit

 

Informationstechnik

 

Einsatzgebiete

 

Organisation beim Einsatz der IT

 

Organisation

 

Grundzüge der Organisationslehre

 

 

Aufbauorganisation

 

 

Ablauforganisation

 

Aufgaben, Organisation und Geschäftsbetrieb

 

Volks- und betriebswirtschaftliche Untersuchungen

 

Wirtschaftlichkeitsgrundlagen

 

 

Kostenberechnung

 

 

Investitionsrechnung und Wirtschaftlichkeitskriterien

 

 

Empfindlichkeitsprüfungen und Risikoanalyse

 

 

Erfolgskontrolle

 

Nutzen-Kosten-Untersuchungen

 

Grundlegende Bewertungsfragen

 

 

Möglichkeiten, Grenzen und Ablauf der Verfahren

 

 

Verfahrensrichtlinien

 

 

Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen für Unterhaltungs- und Betriebsaufgaben

 

 

Aufgabenwirtschaftlichkeit

 

 

Beschaffungs- und Einsatzplanung

 

Haushalts-, Rechnungs- und Kassenwesen des Bundes, der Länder und der Kommunen

 

Grundlagen des Haushalts

 

 

Begriffe

 

 

Haushaltsgrundsätze

 

 

Verfahren der Bewirtschaftung

 

Technische Programmplanung, Finanzplanung

 

Aufgaben der Rechnungshöfe und der Rechnungsprüfungsämter

3.

Naturschutz und Landschaftspflege

 

Aufgaben, geschichtliche Entwicklung

 

Rechtsgrundlagen (internationale und europäische Regelungen, Bundes- und Landesrecht)

 

Ziele und Grundsätze

 

Landschaftsplanung (Grundlagen, Ebenen, Inhalte und Verfahren, Umsetzung)

 

Eingriffsregelung (Prinzipien, Bewertungsfragen, Verfahren)

 

Biotopschutz (Grundlagen, Programme, Konzeptionen, Pläne, Pflege von Biotopen, Vertragsnaturschutz)

 

Flächen- und Objektschutz (Schutzkategorien, Verordnungen, ggf. Satzungen, Wirkungen, Entschädigungsfragen)

 

Artenschutz, Artenschutzprogramme

 

Förderprogramme für Naturschutz und Landschaftspflege der EU, des Bundes, der Länder und der Kommunen

 

Aufgaben und Organisation der Naturschutzverwaltung

 

Naturschutzverbände und -beiräte

4.

Raumordnung, Landesplanung und Städtebau

 

Aufgaben, geschichtliche Entwicklung

 

Rechtsgrundlagen der Raumordnung, der Landesplanung und des Städtebaues (einschließlich Bauleitplanung)

 

Ziele und Grundsätze

 

Programme, Pläne und Satzungen (Planungsebenen und deren Beziehungen untereinander, Inhalte und Verfahren, Wirksamkeit, Umsetzung)

 

Beiträge der Fachplanungen zu den Gesamtplanungen

 

Zusammenwirken mit den Fachplanungen

 

Raumordnungsverfahren

 

Genehmigungs- und Anzeigeverfahren, einschließlich bauaufsichtlicher Verfahren

 

Integration von Programmen, Plänen und sonstigen Belangen des Naturschutzes, der Landschaftspflege und der Grünordnung

 

Beziehungen zur naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung

 

Zuständige Behörden (Aufgaben, Organisation, Zusammenarbeit mit der Naturschutzverwaltung)

5.

Freiraumplanung und Grünordnung

 

Aufgaben und Organisation städtischer Grün- beziehungsweise Gartenämter sowie Zusammenarbeit mit anderen Ämtern

 

Funktionen von Freiräumen und Grünflächen - einschließlich Verbundsystemen - im besiedelten und unbesiedelten Bereich

 

Programme, Konzeptionen und Pläne für Freiräume, Grünflächen und Einzelobjekte (Übernahme in andere Planungen, Umsetzung)

 

Naherholungskonzeptionen in Ballungsgebieten

 

Konflikte Naturschutz/Erholung, Lösungsmöglichkeiten

 

Gartendenkmalpflege

 

Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)

 

Anlage, Schutz und Pflege von Freiräumen und Grünflächen sowie von Einzelobjekten (Abwicklung und Kosten)

 

Verdingungswesen (Ausschreibung und Vergabe gemäß VOB)

 

Rechtsgrundlagen des Kleingarten- und Friedhofswesens

 

Verkehrsicherungspflicht, Haftpflicht

6.

Angrenzende Fachgebiete

 

Übersicht über Aufgaben, Organisation, Rechtsgrundlagen sowie über Planungen und Maßnahmen in Natur und Landschaft anderer Fachgebiete beziehungsweise -behörden

 

der Landwirtschaft (einschließlich der Flurbereinigung)

 

der Forstwirtschaft

 

der Wasserwirtschaft

 

der Abfallwirtschaft

 

der Gewinnung von Bodenschätzen

 

des Bodenschutzes

 

des Immissionsschutzes

 

der Energiewirtschaft

 

der Kommunikationstechnik

 

des Verkehrswesens

 

der Denkmalpflege

 

der Jagd und der Fischerei

 

Planfeststellungs- und sonstige Zulassungsverfahren (Umweltverträglichkeitsprüfungen, Eingriffsregelung)

 

ggf. Verordnungen und Satzungen

 

Integration von Programmen, Plänen und sonstigen Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege

 

Zusammenarbeit der jeweils zuständigen Behörden mit der Naturschutzverwaltung

Fachrichtung UMWELTTECHNIK/UMWELTSCHUTZ

1.

Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen

 

Allgemeines Staatsrecht

 

Staatsbegriff, Staatswesen

 

Grundzüge des Völkerrechts sowie der internationalen und supranationalen Organisationen

 

Staatsformen

 

Entstehung und Auflösung von Staaten

 

Staatliche Entwicklung in Deutschland

 

Grundgesetz, Verfassungen der Länder

 

Verfassungsgrundsätze, Grundrechte

 

Staatsrechtliches Wesen der Bundesrepublik,

 

Föderalismus

 

Grundgesetzliche Richtlinien und Kompetenzverteilung für Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung

 

Oberste Bundesorgane

 

Funktionen der Staatsgewalt

 

 

Dreiteilung der Gewalten

 

 

Begriff und Wesen der öffentlichen Verwaltung

 

 

Gesetzgebungsverfahren

 

 

Rechtsverordnungen und autonome Satzungen

 

 

Die Rechtsprechung

 

 

Normenkontrolle und Verfassungsbeschwerde

 

Staats- und Amtshaftungsgrundsätze

 

Finanzwesen des Bundes und der Länder

 

Die Europäische Union

 

Status und Organe

 

Hoheitliche Kompetenzen, Kompetenzabgrenzung zu Mitgliedstaaten

 

Rechtsetzung, Umsetzung der Rechtsakte in nationales Recht

 

europäischer Binnenmarkt, Wirtschafts- und Währungsunion

 

Gemeindeverfassungen, kommunale Selbstverwaltung

 

Verwaltungsaufbau und Behördenorganisation bei Bund, Ländern und Gemeinden

 

Oberste Bundes- und Landesbehörden

 

Organisation der unmittelbaren Staatsverwaltung

 

Aufgaben und Organe der mittelbaren Staatsverwaltung

 

Rechts-, Fach- und Dienstaufsicht

 

Allgemeines und formelles Verwaltungsrecht, Verwaltungshandeln, Verwaltungsprozessrecht

 

Verwaltungsverfahrensgesetze des Bundes und der Länder

 

 

Allgemeines Verwaltungsverfahren

 

 

Institut des Verwaltungsaktes und des öffentlich-rechtlichen Vertrages

 

 

Förmliches Verwaltungsverfahren,

 

 

Planfeststellungsverfahren

 

 

Auslegung von Rechtsnormen

 

 

Verwaltungsermessen

 

 

Amtshilfe

 

Verwaltungsgerichtsordnung

 

Verwaltungsvollstreckungs- und Verwaltungszustellungsrecht

 

Außerordentliche Rechtsbehelfe gegen Verwaltungshandeln

 

(Petition, Beschwerde, Dienstaufsichtsbeschwerde)

 

Besonderes Verwaltungsrecht

 

Beamtenrecht

 

Disziplinarrecht

 

Personalvertretungsrecht

 

Ordnungswidrigkeitenrecht

 

Grundzüge des Kommunalrechts

 

Sozialrecht in den Grundzügen

 

Arbeitsschutzrecht in den Grundzügen

 

Steuerrecht in den Grundzügen

 

Gewerberecht in den Grundzügen

 

Grundzüge des Polizeirechts

 

Datenschutzrecht

 

Privatrecht

 

Bürgerliches Gesetzbuch

 

 

Allgemeiner Teil, Schuldverhältnisse und Sachenrecht in den Grundzügen Nachbarrecht

 

Grundzüge des Handels- und Gesellschaftsrechts

 

Tarifvertragsgesetz, Manteltarifverträge für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst

 

Vergaberecht in den Grundzügen

 

Zivilprozessverfahren in den Grundzügen

2.

Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit

 

Leitungskonzeption, -methoden und -techniken

 

Begriffe

 

Leitungskonzeptionen

 

Regelkreis-Modell

 

Methoden und Techniken der Planung

 

 

Zielvereinbarung (Zielsetzung, Zielsysteme, Zielkonflikte)

 

 

Problemanalyse

 

 

Alternativensuche und -bewertung

 

 

Entscheidung

 

 

Kontrolle

 

Personalführung

 

Führungsstile

 

Grundkenntnisse der Menschenführung

 

 

Individual- und Gruppenverhalten im Arbeitsprozess

 

 

Leistungsmotivation

 

 

Anerkennung, Kritik

 

 

Kommunikation, Konfliktbehandlung

 

Grundsätze für die Zusammenarbeit und den Personaleinsatz

 

Mitarbeitergespräch

 

Personalbeurteilung

 

Kommunikationstechniken

 

Rhetorik

 

Gesprächsführung, Besprechungstechnik Darstellungstechnik

 

 

Gliederungstechnik

 

 

Visualisierungstechnik

 

Öffentlichkeitsarbeit

 

Informationstechnik

 

Einsatzgebiete

 

Organisation beim Einsatz der IT

 

Organisation

 

Grundzüge der Organisationslehre

 

 

Aufbauorganisation

 

 

Ablauforganisation

 

Aufgaben, Organisation und Geschäftsbetrieb

 

Volks- und betriebswirtschaftliche Untersuchungen

 

Wirtschaftlichkeitsgrundlagen

 

 

Kostenberechnung

 

 

Investitionsrechnung und Wirtschaftlichkeitskriterien

 

 

Empfindlichkeitsprüfungen und Risikoanalyse

 

 

Erfolgskontrolle

 

Nutzen-Kosten-Untersuchungen

 

Grundlegende Bewertungsfragen

 

 

Möglichkeiten, Grenzen und Ablauf der Verfahren

 

 

Verfahrensrichtlinien

 

 

Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen für Unterhaltungs- und Betriebsaufgaben

 

 

Aufgabenwirtschaftlichkeit

 

 

Beschaffungs- und Einsatzplanung

 

Haushalts-, Rechnungs- und Kassenwesen des Bundes, der Länder und der Kommunen

 

Grundlagen des Haushalts

 

 

Begriffe

 

 

Haushaltsgrundsätze

 

 

Verfahren der Bewirtschaftung

 

Technische Programmplanung, Finanzplanung

 

Aufgaben der Rechnungshöfe und der Rechnungsprüfungsämter

3.

Kreislaufwirtschaft, Abfallbeseitigung und Bodenschutz

 

Ziele und Grundsätze der Kreislaufwirtschaft

 

Abfallvermeidung und Ressourcenschonung

 

Stoffliche und energetische Abfallverwertung

 

Produktverantwortung

 

Abfallwirtschaftsplanung

 

Abfallarten

 

Abfallaufkommen

 

Abfallwirtschaftskonzepte und -bilanzen

 

Abfallwirtschaftspläne

 

Abfallbehandlung

 

Abfallsortierung, Kompostierung, Vergärung

 

Mechanisch-Biologische Abfallbehandlung

 

Chemisch-physikalische Abfallbehandlung

 

Thermische Abfallbehandlung

 

Abfallbeseitigung

 

Bau- und Betrieb von Deponien

 

Deponietechnik

 

Deponiesickerwasser und Deponiegas

 

Stilllegung und Nachsorge von Deponien

 

Überwachung der Abfallentsorgung

 

Andienungs- und Überlassungspflichten

 

Entsorgungsnachweis- und Abfallbegleitscheinverfahren

 

Notifizierung von Abfallverbringungen

 

Nachweisbücher, Registerpflichten

 

Betriebsprüfungen, Umweltinspektionen

 

Bodenschutz und Altlasten

 

Vorsorgender Bodenschutz

 

Erkundung und Bewertung von altlastenverdächtigen Flächen

 

Sicherung und Sanierung von kontaminierten Standorten

 

Bodenbehandlung

4.

Immissionsschutz und Klimaschutz

 

Produktionstechnologien und deren Umweltauswirkungen

 

Roheisen und Stahlerzeugung

 

Aluminiumerzeugung

 

Kraftwerke

 

Herstellung von organischen Chemikalien oder Lösungsmitteln

 

wie Alkohole, Aldehyde, Ketone, Säuren, Ester, Acetate, Äther

 

Alkalielektrolyse

 

Säureproduktion

 

Papierherstellung

 

Zementherstellung

 

Glasherstellung

 

Brauereien

 

Zuckerherstellung

 

Tierhaltung

 

Luftreinhaltung

 

Arten der Luftverschmutzung

 

Messprogramme und -systeme

 

Ermittlung und Bewertung von Gerüchen, Geruchsgutachten

 

Untersuchungsgebiete und -methoden

 

Emissionskataster

 

Luftreinhaltepläne, Aktionspläne

 

Abgasreinigung

 

Biologische Abgasreinigung

 

Thermische und katalytische Abgasreinigung

 

Abgasentschwefelungsverfahren

 

Absorptions- und Adsorptionsverfahren

 

Staubabscheidung

 

Lärm und Erschütterungen

 

Ermittlung und Bewertung von Geräuschen, Lärmgutachten

 

Lärmminderungsmaßnahmen

 

Lärmminderungspläne

 

Erschütterungen (Grundlagen)

 

Umweltgefährdende Stoffe

 

Gefahrenpotenzial umweltgefährdender Stoffe und Zubereitungen

 

Auswirkungen umweltgefährdender Stoffe auf die Schutzgüter

 

Schutzmaßnahmen für das Herstellen, Behandeln und Abfüllen sowie den Transport und die Lagerung umweltgefährdender Stoffe

 

Klimaschutz

 

Klimaschutzziele

 

Entwicklung der Treibhausgasemissionen

 

Grundlagen des Emissionshandels

 

Überwachung der Treibhausgasemissionen

 

Technische Maßnahmen zur Reduzierung der Treibhausgase

5.

Wasserwirtschaft und Gewässerschutz

 

Grundlagen der Wasserwirtschaft

 

Wasserkreislauf

 

Niederschlag, Verdunstung, Abfluss, Versickerung

 

Grundwasser

 

Messwesen

 

Modelle in der Wasserwirtschaft (z.B. NA-Modelle)

 

Oberirdische Gewässer

 

Gewässertypen, Leitbilder, Lebensgemeinschaften

 

Gewässergüte (Wasserqualität), Gewässerstrukturen

 

Gewässerüberwachung (Monitoring)

 

Gewässerunterhaltung, Gewässerausbau

 

Entwicklung der Gewässer und ihrer Auen (Konzept zur naturnahen Entwicklung der Fließgewässer)

 

Gewässerrenaturierung

 

Ökologischer Hochwasserschutz

 

Technischer Hochwasserschutz

 

Gewässernutzungen

 

Entnahme und Einleitung

 

Wasserkraftanlagen, Wehre, Querbauwerke

 

Freizeit, Fischerei, Schifffahrt

 

Abwasserbeseitigung

 

Pflicht zur Abwasserbeseitigung

 

Anforderungen an das Einleiten von Abwasser

 

Bauwerke der Kanalisation

 

Verfahren zur Abwasserbehandlung

 

Überwachung von Abwasseranlagen und Abwassereinleitungen

 

Gewerbliches Abwasser, Indirekteinleitungen

 

Wasserversorgung

 

Trinkwassergewinnung/Aufbereitungstechnik

 

Rohwasserüberwachung

 

Trinkwasserbeschaffenheit

 

Trinkwasserbedarf, -verbrauch

 

Wasserschutzgebiete

 

Grundwasser

 

Grundwasserbeschaffenheit

 

Grundwasserbeobachtung

 

Grundwassermodellierung

 

Grundwasserbewirtschaftung

6.

Fachbezogene Rechts- und Verwaltungsvorschriften

 

Allgemeines Umweltrecht

 

Internationale und supranationale Umweltschutzkonventionen

 

Umweltschutzrichtlinien und -programme der Europäischen Union

 

Gesetz über die Umweltverträglichkeit

 

Umweltinformationsgesetze (Bundes-UIG und HUIG)

 

Umwelthaftungsgesetz, Umweltschadensgesetz

 

Strafrecht

 

Strafgesetzbuch: Straftaten gegen die Umwelt

 

Abfallrecht

 

EU-Abfallrahmenrichtlinie

 

Abfallverbringungsgesetz

 

Kreislaufwirtschaftsgesetz mit untergesetzlichem Regelwerk

 

Landesabfallgesetz

 

Bodenschutzrecht

 

Bundesbodenschutzgesetz

 

Landesbodenschutzgesetz mit untergesetzlichem Regelwerk

 

Chemikalienrecht

 

Chemikaliengesetz

 

Chemieverbotsverordnung

 

Biozid-Zulassungsverordnung

 

Chemikalien-Ozonschichtverordnung

 

Gentechnikrecht

 

Gentechnikgesetz

 

Immissionsschutzrecht

 

Richtlinie über die Industrieemissionen (IED)

 

Bundesimmissionsschutzgesetz mit untergesetzlichem Regelwerk

 

TA Luft, TA Lärm

 

Klimaschutzrecht

 

Treibhausgasemissionshandelsgesetz

 

Wasserrecht

 

EU-Wasserrahmenrichtlinie

 

Wasserhaushaltsgesetz mit untergesetzlichem Regelwerk

 

Landeswassergesetze

 

Abwasserabgabengesetz

 

Raumordnung, Landesplanung, Baurecht

 

Raumordnungsgesetz

 

Landesplanungsgesetz

 

Bundesbaugesetz

 

Baunutzungsverordnung

 

Landesbaugesetz (HBO)

 

Naturschutzrecht, Landschaftspflege und Naturschutz

 

FFH-Richtlinie

 

Bundesnaturschutzgesetz

 

Landesnaturschutzgesetz

Anlage 7 ANFORDERUNGEN an die wissenschaftlichen Studiengänge und die obligatorischen Studienfächer ...

Anlage 7

(zu §§ 2 Nr. 2 und 39 Abs. 1)

ANFORDERUNGEN an die wissenschaftlichen Studiengänge und die obligatorischen Studienfächer mit den Abschlüssen des Diplom-Ingenieurs und des Masters als Voraussetzung für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst der Laufbahn des höheren technischen Verwaltungsdienstes in der Fachrichtung VERMESSUNGS- UND LIEGENSCHAFTSWESEN

1

Inhalt des Studiengangs

1.1

Grundlagenwissen (mathematisch-naturwissenschaftliche Studieninhalte)

Es sind grundlegendes Fachwissen und die Befähigung zu dessen wissenschaftsmethodischer Anwendung in mindestens folgenden Fächern nachzuweisen:

-

Höhere Mathematik

-

Geometrie

-

graphische Datenverarbeitung

-

Physik einschließlich der fachbezogenen Bereiche

-

Statistik und Parameterschätzung

-

Informatik

1.2

Fachwissen (berufsfeldbezogene Studieninhalte)

Es sind Fachkenntnisse sowie die Fähigkeit zur Lösung von Fachaufgaben nach wissenschaftlichen Grundsätzen in den folgenden geodätischen Schwerpunktdisziplinen nachzuweisen, und zwar in einem für das konsekutive Masterstudium vorgegebenen Mindestumfang der Module:

-

Vermessungskunde

-

Referenz- und Raumbezugssysteme

-

Ausgleichungsrechnung

-

Photogrammetrie und Fernerkundung

-

Topographie und Kartographie

-

Ingenieurgeodäsie

-

Liegenschaftskataster und Grundbuch

-

Landentwicklung

-

Planung und Bodenordnung

-

Immobilienwertermittlung

-

Geoinformatik

-

Physikalische Geodäsie

-

Satellitenpositionierung

1.3

Fachbezogenes Ergänzungswissen

Das Studium muss z. B. durch Wahlmodule die Möglichkeit bieten, ergänzende Grundkenntnisse in folgenden Bereichen zu erwerben:

-

Führungstechnik/Management

-

Betriebswirtschaft

-

Rechtswissenschaften

-

Umweltschutz

-

Sprachen

2

Form des Nachweises

2.1

Abschlusszeugnis und Diploma Supplement

Der Nachweis über persönlich qualifizierende Prüfungen in den oben bezeichneten Fächern ist anhand eines Abschlusszeugnisses sowie ein Diploma Supplement zu erbringen.

2.2

Master- oder Diplomarbeit

Die Fähigkeit, selbständig Fachwissen zu beherrschen und wissenschaftsmethodisch anzuwenden, ist durch einen Nachweis über den Abschluss einer qualifizierenden Master- oder Diplomarbeit zu belegen.


Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

Aufgrund des § 17 Abs. 2 Satz 1 des Hessischen Beamtengesetzes in der Fassung vom 11. Januar 1989 (GVBl. I S. 26), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. November 2010 (GVBl. I S. 410), verordnen

1.

der Minister für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung

2.

der Minister des Innern und für Sport

3.

der Minister der Finanzen und

4.

die Ministerin für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

im Einvernehmen mit dem Direktor des Landespersonalamtes und der Landespersonalkommission:

ERSTER TEIL Vorbereitungsdienst - Ausbildungsordnung

ERSTER TEIL
Vorbereitungsdienst - Ausbildungsordnung

Siebter Abschnitt Sondervorschriften für die Fachrichtung Umwelttechnik/Umweltschutz

Siebter Abschnitt
Sondervorschriften für die Fachrichtung Umwelttechnik/Umweltschutz

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

VIERTER TEIL
Übergangs-Schlussvorschriften

ZWEITER TEIL Große Staatsprüfung - Prüfungsordnung

ZWEITER TEIL
Große Staatsprüfung - Prüfungsordnung

DRITTER TEIL Sondervorschriften für die einzelnen Fachrichtungen

DRITTER TEIL
Sondervorschriften für die einzelnen Fachrichtungen

Erster Abschnitt Sondervorschriften für die Fachrichtung Hochbau

Erster Abschnitt
Sondervorschriften für die Fachrichtung Hochbau

Zweiter Abschnitt Sondervorschriften für die Fachrichtung Städtebau

Zweiter Abschnitt
Sondervorschriften für die Fachrichtung Städtebau

Dritter Abschnitt Sondervorschriften für die Fachrichtung Bauingenieurwesen

Dritter Abschnitt
Sondervorschriften für die Fachrichtung Bauingenieurwesen

Vierter Abschnitt Sondervorschriften für die Fachrichtung Maschinen- und Elektrotechnik

Vierter Abschnitt
Sondervorschriften für die Fachrichtung Maschinen- und Elektrotechnik

Fünfter Abschnitt Sondervorschriften für die Fachrichtung Vermessungs- und Liegenschaftswesen

Fünfter Abschnitt
Sondervorschriften für die Fachrichtung Vermessungs-
und Liegenschaftswesen

Sechster Abschnitt Sondervorschriften für die Fachrichtung Landespflege

Sechster Abschnitt
Sondervorschriften für die Fachrichtung Landespflege

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

Inhaltsübersicht
ERSTER TEIL
Vorbereitungsdienst - Ausbildungsordnung
§ 1 Zweck, Ziel und Fachrichtungen des Vorbereitungsdienstes
§ 2 Einstellungsbedingungen
§ 3 Einstellungsverfahren
§ 4 Ernennung, Anwärterbezüge, Beendigung des Beamtenverhältnisses
§ 5 Ausbildungsbehörde und Ausbildungsstellen
§ 6 Dauer und Gliederung des Vorbereitungsdienstes
§ 7 Gestaltung der Ausbildung und Nachteilsausgleich
§ 8 Überwachung der Ausbildung
§ 9 Beurteilung während der Ausbildung
§ 10 Urlaub, Dienstunfähigkeit
§ 11 Entlassung aus dem Vorbereitungsdienst
ZWEITER TEIL
Große Staatsprüfung - Prüfungsordnung
§ 12 Zweck der Großen Staatsprüfung
§ 13 Abnahme der Prüfung
§ 14 Zulassung zur Prüfung
§ 15 Art der Prüfung
§ 16 Häusliche Prüfungsarbeit
§ 17 Schriftliche Arbeiten unter Aufsicht
§ 18 Mündliche Prüfung
§ 19 Nichtantritt und Unterbrechung der Prüfung
§ 20 Bewertung der Prüfungsleistungen im Einzelnen
§ 21 Abschließende Bewertung, Gesamturteil
§ 22 Prüfungszeugnis
§ 23 Wiederholung der Prüfung
§ 24 Verstöße gegen die Prüfungsordnung
§ 25 Prüfungsakte
§ 26 Ausführungsbestimmungen
DRITTER TEIL
Sondervorschriften für die einzelnen Fachrichtungen
Erster Abschnitt
Sondervorschriften für die Fachrichtung Hochbau
§ 27 Ausbildung (Hochbau)
§ 28 Einstellungs- und Ausbildungsbehörde (Hochbau)
§ 29 Gliederung der Ausbildung (Hochbau)
Zweiter Abschnitt
Sondervorschriften für die Fachrichtung Städtebau
§ 30 Ausbildung (Städtebau)
§ 31 Einstellungs- und Ausbildungsbehörde (Städtebau)
§ 32 Gliederung der Ausbildung (Städtebau)
Dritter Abschnitt
Sondervorschriften für die Fachrichtung Bauingenieurwesen
§ 33 Ausbildung (Bauingenieurwesen)
§ 34 Einstellungs- und Ausbildungsbehörde (Bauingenieurwesen)
§ 35 Gliederung der Ausbildung (Bauingenieurwesen)
Vierter Abschnitt
Sondervorschriften für die Fachrichtung Maschinen- und Elektrotechnik
§ 36 Ausbildung (Maschinen- und Elektrotechnik)
§ 37 Einstellungs- und Ausbildungsbehörde (Maschinen- und Elektrotechnik)
§ 38 Gliederung der Ausbildung (Maschinen- und Elektrotechnik)
Fünfter Abschnitt
Sondervorschriften für die Fachrichtung Vermessungs- und Liegenschaftswesen
§ 39 Ausbildung (Vermessungs- und Liegenschaftswesen)
§ 40 Einstellungs- und Ausbildungsbehörde (Vermessungs- und Liegenschaftswesen)
§ 41 Gliederung der Ausbildung (Vermessungs- und Liegenschaftswesen)
§ 42 Sonstige Vorschriften für die Ausbildung (Vermessungs- und Liegenschaftswesen)
§ 43 Häusliche Prüfungsarbeit (Vermessungs- und Liegenschaftswesen)
Sechster Abschnitt
Sondervorschriften für die Fachrichtung Landespflege
§ 44 Ausbildung (Landespflege)
§ 45 Einstellungs- und Ausbildungsbehörde (Landespflege)
§ 46 Gliederung der Ausbildung (Landespflege)
Siebter Abschnitt
Sondervorschriften für die Fachrichtung Umwelttechnik / Umweltschutz
§ 47 Ausbildung (Umwelttechnik / Umweltschutz)
§ 48 Einstellungs- und Ausbildungsbehörde (Umwelttechnik / Umweltschutz)
§ 49 Gliederung der Ausbildung (Umwelttechnik / Umweltschutz)
VIERTER TEIL
Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 50 Aufhebung bisherigen Rechts, Übergangsvorschriften
§ 51 Inkrafttreten
Anlage 1: Ausbildungsnachweis
Anlage 2: Übersicht über den Vorbereitungsdienst
Anlage 3: Beurteilung
Anlage 4: Antrag auf Zulassung zur Großen Staatsprüfung
Anlage 5: Prüfungsfächer und Prüfungszeiten
Anlage 6: Prüfstoffverzeichnis der Fachrichtungen und Fachgebiete
Anlage 7: Anforderungen an die Studiengänge in der Fachrichtung Vermessungs- und Liegenschaftswesen

§ 1 Zweck, Ziel und Fachrichtungen des Vorbereitungsdienstes

§ 1
Zweck, Ziel und Fachrichtungen des Vorbereitungsdienstes

(1) Zweck und Ziel des Vorbereitungsdienstes ist es, Nachwuchskräfte für den höheren technischen Verwaltungsdienst auszubilden. Dabei sollen verantwortungsbewusste Persönlichkeiten für leitende Tätigkeiten in einem freiheitlichen, demokratischen und sozialen Rechtsstaat herangebildet werden.

(2) Die Ausbildung soll sich darauf erstrecken, das auf der Hochschule erworbene Wissen in der Praxis anzuwenden und zu ergänzen. Sie soll umfassende Kenntnisse vor allem in den Gebieten Verwaltung, Recht, Planung und Betrieb sowie methodische und soziale Kompetenzen zur Wahrnehmung von Führungsaufgaben vermitteln. Das Verständnis für staatspolitische, wirtschaftliche und internationale Zusammenhänge wie auch für kulturelle und soziale Belange ist zu fördern. Die sich wandelnden Anforderungen an Staat und Gesellschaft und insbesondere der Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit sind zu berücksichtigen.

(3) Der Vorbereitungsdienst wird nach folgenden Fachrichtungen unterschieden:

1.

Hochbau,

2.

Städtebau,

3.

Bauingenieurwesen,

4.

Maschinen- und Elektrotechnik,

5.

Vermessungs- und Liegenschaftswesen,

6.

Landespflege,

7.

Umwelttechnik/Umweltschutz.

Einzelne Fachrichtungen sind noch in Fachgebiete unterteilt (siehe Dritter Teil).

(4) Der Vorbereitungsdienst endet mit der Großen Staatsprüfung.

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

§ 10
Urlaub, Dienstunfähigkeit

(1) Erholungsurlaub ist in den Ausbildungsplan nach § 8 Abs. 2 im Benehmen mit der Referendarin oder dem Referendar einzuarbeiten.

(2) Die Einstellungsbehörde kann Sonderurlaub im Sinne des § 106 Abs. 2 Satz 2 Nr. 5 des Hessischen Beamtengesetzes in Verbindung mit § 15 der Hessischen Urlaubsverordnung vom 12. Dezember 2006 (GVBl. I S. 671), geändert durch Gesetz vom 25. November 2010 (GVBl. I S. 410), gewähren. Der Vorbereitungsdienst soll in der Regel dadurch um nicht mehr als ein Jahr verlängert werden.

(3) Während der Zeit für die Anfertigung der häuslichen Prüfungsarbeit darf Erholungsurlaub grundsätzlich nicht gewährt werden. Urlaub aus triftigen Gründen ist nur im Einvernehmen mit der Direktorin oder dem Direktor des Oberprüfungsamtes für den höheren technischen Verwaltungsdienstes zulässig. Die Frist für die Abgabe der häuslichen Prüfungsarbeit verlängert sich in diesem Fall entsprechend.

(4) Bei Dienstunfähigkeit von mehr als einem Monat innerhalb eines Jahres kann der Vorbereitungsdienst entsprechend verlängert werden.

§ 11 Entlassung aus dem Vorbereitungsdienst

§ 11
Entlassung aus dem Vorbereitungsdienst

Die Einstellungsbehörde kann Referendarinnen und Referendare nach den Bestimmungen des Hessischen Beamtengesetzes unter Widerruf des Beamtenverhältnisses aus dem Vorbereitungsdienst entlassen. Ein Grund für die Entlassung liegt insbesondere vor, wenn die Referendarin oder der Referendar es schuldhaft versäumt, die Zulassung zur Großen Staatsprüfung (§ 14 Abs. 2) oder die Zulassung zur Wiederholungsprüfung (§ 23 Abs. 3) fristgemäß zu beantragen.

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

§ 12
Zweck der Großen Staatsprüfung

In der Großen Staatsprüfung haben die Referendarinnen und Referendare nachzuweisen, dass sie ihre auf einer wissenschaftlichen Hochschule erworbenen Kenntnisse in der Praxis anzuwenden verstehen und dass sie mit den Aufgaben ihrer Fachverwaltung und den einschlägigen Rechts-, Verwaltungs- und technischen Vorschriften vertraut sind. Die Eignung zur Übernahme von Führungs- und Leitungsaufgaben ist ebenso nachzuweisen wie ein Grundverständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge.

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

§ 13
Abnahme der Prüfung

(1) Die für die Abnahme der Großen Staatsprüfung zuständige Behörde ist das Oberprüfungsamt für den höheren technischen Verwaltungsdienst - Sonderstelle beim Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (Oberprüfungsamt), Dienstsitz Bonn.

(2) Die Prüfungen finden am Sitz des Oberprüfungsamtes statt. Die Direktorin oder der Direktor des Oberprüfungsamtes kann sie auch an anderen Orten abhalten lassen.

(3) Beim Oberprüfungsamt werden Prüfungsausschüsse für die in § 1 Abs. 3 genannten Fachrichtungen eingerichtet. Die oder der Vorsitzende des Kuratoriums bestellt die Mitglieder der Prüfungsausschüsse. Es sollen Beamtinnen oder Beamte des höheren Dienstes, die eine Große Staatsprüfung abgelegt haben, bestellt werden. Das Kuratorium kann in Sonderfällen Ausnahmen zulassen.

(4) Die Prüfung wird in den in § 1 Abs. 3 genannten Fachrichtungen von Prüfungskommissionen abgenommen, die von der Direktorin oder dem Direktor des Oberprüfungsamtes aus den Mitgliedern der Prüfungsausschüsse gebildet werden. Die Prüfungskommissionen setzen sich zusammen aus der Vorsitzenden oder dem Vorsitzenden und mindestens drei Prüferinnen oder Prüfern, wobei die Zusammensetzung der Prüfungskommissionen je nach Prüfungsfächern personell wechseln kann. Ein Mitglied der Prüfungskommission soll nach Möglichkeit der Verwaltung angehören, in der die Referendarin oder der Referendar überwiegend ausgebildet worden ist.

(5) Die Prüferinnen und Prüfer sind bei ihrer Tätigkeit unabhängig und an Weisungen nicht gebunden. Alle mit der Behandlung von Prüfungsangelegenheiten befassten Personen sind hierüber zur Verschwiegenheit verpflichtet.

(6) Die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses oder die entsprechende Vertretung leitet die Prüfung. Die Prüfungskommissionen sind bei ihren Entscheidungen beschlussfähig, wenn die oder der Vorsitzende und zwei weitere Prüferinnen oder Prüfer anwesend sind. Soweit über die Leistungen in der mündlichen Prüfung entschieden wird, müssen die beschließenden Prüferinnen und Prüfer an der Prüfung teilgenommen haben. Die Prüfungskommissionen entscheiden mit Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme der oder des Vorsitzenden den Ausschlag. Stimmenthaltung ist nicht zulässig.

(7) Die Direktorin oder der Direktor des Oberprüfungsamtes sorgt für den ordnungsgemäßen Prüfungsablauf. Sie oder er wacht darüber, dass in allen Fachrichtungen gleich hohe Prüfungsanforderungen gestellt und gleiche Beurteilungsmaßstäbe angelegt werden. Zur Wahrnehmung dieser Aufgaben kann sie oder er sich an den Prüfungen beteiligen und gilt in diesem Falle von Amts wegen als weiteres Mitglied der Prüfungskommissionen. Das Gleiche gilt für ihre oder seine Stellvertretung, soweit diese sich anstelle der Direktorin oder des Direktors an den Prüfungen beteiligt.

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

§ 14
Zulassung zur Prüfung

(1) Zur Prüfung können nur Referendarinnen und Referendare zugelassen werden, die die Ausbildungszeit für den höheren technischen Verwaltungsdienst ordnungsgemäß abgeleistet haben oder unmittelbar vor dem Abschluss der Ausbildung stehen und jeweils von der Ausbildungsbehörde zur Prüfung vorgeschlagen werden.

(2) Referendarinnen und Referendare haben ihren Antrag auf Zulassung zur Großen Staatsprüfung gemäß Anlage 4 innerhalb von zwei Wochen nach Aufforderung durch die Ausbildungsbehörde zu stellen. Die Ausbildungsbehörde hat ihnen den Termin für den Antrag unter Hinweis auf die Folgen eines Versäumnisses (§ 11) schriftlich mitzuteilen.

(3) Die Ausbildungsbehörde leitet den Antrag mit den darin aufgeführten Unterlagen so rechtzeitig dem Oberprüfungsamt zu, dass er diesem zwei Monate vor Aushändigung der Aufgabe für die häusliche Prüfungsarbeit vorliegt.

(4) Die Direktorin oder der Direktor entscheidet aufgrund der mit dem Zulassungsantrag vorgelegten Unterlagen über die Zulassung zur Prüfung.

(5) Das Oberprüfungsamt leitet den Zulassungsbescheid zusammen mit der Aufgabe für die häusliche Prüfungsarbeit der Ausbildungsbehörde zur fristgerechten Aushändigung an die Referendarin oder den Referendar zu. Die dem Zulassungsantrag beigefügten Unterlagen werden gleichzeitig zurückgegeben. Sie sind zu vervollständigen und dem Oberprüfungsamt mit der abschließenden Beurteilung (§ 9 Abs. 3) sogleich nach Beendigung der gesamten Ausbildung wieder zuzuleiten.

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

§ 15
Art der Prüfung

Die Prüfung besteht aus

 

der häuslichen Prüfungsarbeit,

 

den schriftlichen Arbeiten unter Aufsicht und

 

der mündlichen Prüfung.

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

§ 16
Häusliche Prüfungsarbeit

(1) Referendarinnen und Referendare sollen durch die häusliche Prüfungsarbeit zeigen, dass sie eine Aufgabe aus der Praxis richtig erfassen und methodisch bearbeiten sowie das Ergebnis klar darstellen können.

(2) Referendarinnen und Referendare müssen die häusliche Prüfungsarbeit innerhalb von sechs Wochen anfertigen und dem Oberprüfungsamt im Original unmittelbar einreichen. Bei Vorliegen triftiger Gründe kann die Direktorin oder der Direktor des Oberprüfungsamtes die Frist um höchstens sechs Wochen verlängern. Die Referendarinnen und Referendare haben in diesem Falle unverzüglich einen Antrag über ihre Ausbildungsbehörde, die dazu Stellung nimmt, an das Oberprüfungsamt zu richten. Bei längerer Verhinderung haben die Referendarinnen und Referendare eine neue Aufgabe ersatzweise zu bearbeiten.

(3) Referendarinnen und Referendare haben die Aufgabe in allen ihren Teilen ohne fremde Hilfe zu bearbeiten und alle benutzten Quellen und Hilfsmittel anzugeben. Dieses ist in einer dem Textteil der Arbeit vorzuheftenden Erklärung zu versichern. Alle Ausarbeitungen müssen die Unterschrift der Referendarin oder des Referendars tragen.

(4) Haben Referendarinnen oder Referendare an einem vom Architekten- und Ingenieurverein zu Berlin ausgeschriebenen „Schinkel-Wettbewerb“ oder einem vom Land Berlin ausgeschriebenen Wettbewerb um den „Peter-Josef-Lenné-Preis“ teilgenommen, so kann die Wettbewerbsarbeit auf Antrag als häusliche Prüfungsarbeit anerkannt werden, wenn die Wettbewerbsaufgabe unter Beteiligung einer Prüferin oder eines Prüfers des Oberprüfungsamtes gestellt worden ist und einer häuslichen Prüfungsaufgabe entspricht. Der Antrag ist mit dem Zulassungsantrag zu stellen. Die Arbeit wird unabhängig von ihrer Bewertung im Wettbewerb beurteilt.

(5) Auf Antrag einer Referendarin oder eines Referendars kann die Direktorin oder der Direktor des Oberprüfungsamtes eine während der Ausbildungszeit zu verfassende Projektarbeit als häusliche Prüfungsarbeit zulassen. Der Antrag ist vor Ausgabe der Projektaufgabe zur Entscheidung vorzulegen.

(6) Anstelle der häuslichen Prüfungsarbeit kann die Direktorin oder der Direktor des Oberprüfungsamtes auf Antrag einer Referendarin oder eines Referendars zwei zusätzliche schriftliche Arbeiten unter Aufsicht zulassen. Die sechs schriftlichen Arbeiten sind in diesem Fall mit 50 vom Hundert für das Gesamturteil zu gewichten.

(7) In den Fällen nach Abs. 5 oder 6 kann das Fachministerium auf Vorschlag der Einstellungsbehörde und Antrag der Referendarin oder des Referendars den Vorbereitungsdienst unter Berücksichtigung von § 7 um sechs Wochen verkürzen.

(8) Die Referendarinnen und Referendare können die häusliche Prüfungsarbeit fünf Jahre nach Abschluss der mündlichen Prüfung zurückverlangen. Andernfalls wird sie vernichtet.

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

§ 17
Schriftliche Arbeiten unter Aufsicht

(1) Die Referendarinnen und Referendare sollen durch die schriftlichen Arbeiten unter Aufsicht zeigen, dass sie Aufgaben aus dem Bereich der Verwaltung rasch und sicher erfassen, in kurzer Frist mit den zugelassenen Hilfsmitteln lösen und das Ergebnis knapp und übersichtlich darstellen können.

(2) Ist die häusliche Prüfungsarbeit angenommen worden, so werden die Referendarinnen und Referendare vom Oberprüfungsamt zu den schriftlichen Arbeiten unter Aufsicht spätestens zwei Wochen vorher unter Angabe von Zeit und Ort der Prüfung geladen.

(3) Insgesamt ist aus vier Prüfungsfächern gemäß Anlage 5 je eine schriftliche Arbeit unter Aufsicht in jeweils sechs Stunden an vier aufeinanderfolgenden Werktagen zu fertigen. Den rechts- und verwaltungsbezogenen Bereichen der Ausbildung ist mit mindestens einer Arbeit Rechnung zu tragen. Wenn die Ausbildung ein Vertiefungsfach ausweist, soll eine der Arbeiten aus diesem Fach gefertigt werden.

Die zugelassenen Hilfsmittel werden in der Regel zur Verfügung gestellt. Wenn die Referendarinnen und Referendare selbst Hilfsmittel mitbringen sollen, werden diese in der Ladung zur Prüfung ausdrücklich benannt. Andere mitgeführte Hilfsmittel sind vor Aushändigung der Aufgabe bei der Aufsicht führenden Beamtin oder dem Aufsicht führenden Beamten zu hinterlegen.

(4) Das Oberprüfungsamt leitet die Aufgaben in verschlossenen Umschlag der Ausbildungsbehörde zu. Diese gibt sie einzeln ungeöffnet am Fertigungstag an die Aufsicht führende Beamtin oder der Aufsicht führenden Beamte weiter, die oder der sie zu Beginn der Prüfung der Referendarin oder dem Referendar aushändigt.

Mit der Aufsicht ist eine Beamtin oder ein Beamter des höheren Dienstes zu beauftragen.

(5) Spätestens mit Ablauf der Bearbeitungsfrist haben die Referendarinnen und Referendare ihre Arbeit unterschrieben und mit allen Zwischenrechnungen und Konzepten der Aufsicht führenden Beamtin oder dem Aufsicht führenden Beamten abzugeben.

(6) Für die Bearbeitung der schriftlichen Arbeiten unter Aufsicht ist eine freiwillige PC-Benutzung zulässig, sofern die Ausschussleiterinnen und -leiter des Oberprüfungsamtes dem allgemein zustimmen und die Ausbildungsbehörde für die Prüfung eine anforderungsgerechte IT-Ausstattung gewährleistet.

(7) Über den Verlauf der vier schriftlichen Arbeiten unter Aufsicht fertigt die Aufsicht führende Beamtin oder der Aufsicht führende Beamte jeweils eine Niederschrift an. Die Niederschriften sind zu sammeln und am letzten Fertigungstag dem Oberprüfungsamt zu übersenden. Die gefertigten Arbeiten sind noch am jeweiligen Fertigungstag zusammen mit den Aufgabentexten mit Einlieferungsnachweis den vom Oberprüfungsamt benannten Erstbeurteilerinnen und Erstbeurteilern zur Bewertung zuzuleiten.

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

§ 18
Mündliche Prüfung

(1) In der mündlichen Prüfung sollen die Referendarinnen und Referendare neben dem Wissen und Können in der Fachrichtung vor allem Verständnis für technische, wirtschaftliche und rechtliche Zusammenhänge erkennen lassen. Dabei sollen auch Urteilsvermögen, Sicherheit im Auftreten und Ausdrucksfähigkeit bewiesen werden.

(2) Die Referendarinnen und Referendare werden vom Oberprüfungsamt schriftlich zur mündlichen Prüfung geladen, die sich auf zwei Tage erstreckt. Bis zu drei Kandidatinnen und Kandidaten können in einer Gruppe gemeinsam geprüft werden.

(3) Sind die schriftlichen Arbeiten unter Aufsicht (§ 17) als nicht bestanden bewertet (§ 21), wird die Referendarin oder der Referendar nicht zur mündlichen Prüfung zugelassen. Die Prüfung ist nicht bestanden. Die Entscheidung trifft das Oberprüfungsamt aufgrund der Bewertungen durch die Prüferinnen und Prüfer. Die Nichtzulassung ist der Referendarin oder dem Referendar vor der mündlichen Prüfung schriftlich durch das Oberprüfungsamt mit Rechtsbehelfsbelehrung bekannt zu geben.

(4) Der Prüfstoff in den einzelnen Prüfungsfächern ist dem Prüfstoffverzeichnis gemäß Anlage 6 zu entnehmen. Die in Anlage 5 genannte Prüfungsdauer von 6% Stunden gilt für die gleichzeitige Prüfung von drei Kandidatinnen und Kandidaten. Sie ist eine Regelzeit und kann bei weniger Kandidatinnen und Kandidaten angemessen gekürzt werden. Die Prüfungskommission kann die Prüfungszeit verlängern, wenn dies zur Beurteilung der Leistungen einer Kandidatin oder eines Kandidaten notwendig ist. Die Verlängerung soll eine Viertelstunde je Fach nicht überschreiten.

(5) Als Abschluss der Prüfung haben die Referendarinnen und Referendare einen Vortrag von längstens zehn Minuten zu halten. Das Thema wird aus dem Fachgebiet der Referendarin oder des Referendars oder einem anderen, sie oder ihn interessierenden Gebiet entnommen und ist ihr oder ihm etwa zwanzig Minuten vorher bekannt zu geben.

(6) Die Prüfung und die Beratung sind nicht öffentlich. Während der mündlichen Prüfung, nicht dagegen bei der Festsetzung der Prüfungsnoten, können Beauftragte der obersten Dienstbehörde der Referendarin oder des Referendars und Ausbildungsleiterin oder Ausbildungsleiter zugegen sein.

§ 19 Nichtantritt und Unterbrechung der Prüfung

§ 19
Nichtantritt und Unterbrechung der Prüfung

(1) Kann die Referendarin oder der Referendar nicht zur schriftlichen oder mündlichen Prüfung erscheinen oder muss sie oder er die Prüfung abbrechen, so ist unverzüglich das Oberprüfungsamt unter Angabe der Gründe zu verständigen und der Nachweis der Verhinderung zu erbringen.

Erkennt die Direktorin oder der Direktor des Oberprüfungsamtes die Gründe als triftig an, so gelten bei einer Unterbrechung die bis dahin abgeschlossenen Teile als abgelegt. Die Prüfung ist zum nächstmöglichen Termin neu anzuberaumen beziehungsweise fortzusetzen.

(2) Entsprechendes gilt, wenn die Referendarin oder der Referendar bei Vorliegen eines wichtigen Grundes mit Zustimmung des Oberprüfungsamtes von der Prüfung zurücktritt.

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

§ 2
Einstellungsbedingungen

In den Vorbereitungsdienst können Bewerberinnen und Bewerber eingestellt werden, die

1.

die gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis erfüllen und

2.

das für ihre Fachrichtung vorgeschriebene wissenschaftliche Studium oder eine vergleichbare Kombination von Studiengängen auf folgende Weise abgeschlossen haben:

a)

als Diplom-Studiengang mit einer vorgeschiebenen Mindeststudienzeit von acht Fachsemestern ohne Zeiten für Praxis-und Prüfungssemester und Diplomarbeit oder

b)

als konsekutiven Masterstudiengang von zehn Fachsemestern einschließlich Praxis- und Prüfungssemester und Masterarbeit (Master-Thesis) an einer Technischen Hochschule oder Universität oder einer Gesamthochschule mit gleichwertigem wissenschaftlichen Studienangebot oder

c)

als akkreditierten Masterstudiengang von zehn Fachsemestern einschließlich Praxis- und Prüfungssemester und Masterarbeit (Master-Thesis) an einer Hochschule.

Ein Masterstudiengang kann auch an einer ausländischen Hochschule oder Universität abgeschlossen sein.

§ 20 Bewertung der Prüfungsleistungen im Einzelnen

§ 20
Bewertung der Prüfungsleistungen im Einzelnen

(1) Die häusliche Prüfungsarbeit und die schriftlichen Arbeiten unter Aufsicht werden von einer Erstprüferin oder einem Erstprüfer und von einer Zweitprüferin oder einem Zweitprüfer, die Leistungen in den Fächern der mündlichen Prüfung von den jeweiligen Prüferinnen oder Prüfern bewertet.

(2) Die häusliche Prüfungsarbeit und die schriftlichen Arbeiten unter Aufsicht sind mit schriftlicher Begründung zu bewerten.

(3) Für die Bewertung der einzelnen Prüfungsleistungen gelten folgende Noten:

sehr gut

(1)

=

eine Leistung, die den Anforderungen in besonderem Maße entspricht;

gut

(2)

=

eine Leistung, die den Anforderungen voll entspricht;

befriedigend

(3)

=

eine Leistung, die im Allgemeinen den Anforderungen entspricht;

ausreichend

(4)

=

eine Leistung, die zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht;

mangelhaft

(5)

=

eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden könnten;

ungenügend

(6)

=

eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht und bei der selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden könnten.

Den einzelnen Noten sind folgende Punktzahlen zugeordnet:

sehr gut

=

1.0

 

 

1.3

gut

=

1.7

 

 

2.0

 

 

2.3

befriedigend

=

2.7

 

 

3.0

 

 

3.3

ausreichend

=

3.7

 

 

4.0

mangelhaft

=

5.0

ungenügend

=

6.0.

Andere Punktzahlen oder Zwischennoten dürfen nicht verwendet werden.

§ 21 Abschließende Bewertung, Gesamturteil

§ 21
Abschließende Bewertung, Gesamturteil

(1) Wenn die häusliche Prüfungsarbeit von einer oder einem der beiden Prüferinnen oder Prüfer nicht mindestens mit „ ausreichend“ bewertet wird, so entscheidet die zuständige Ausschussleiterin oder der zuständige Ausschussleiter des Oberprüfungsamtes, ob die Arbeit angenommen werden kann.

(2) Die Note der angenommenen häuslichen Prüfungsarbeit und die einzelnen Noten der schriftlichen Arbeiten unter Aufsicht sowie die der Leistungen in der mündlichen Prüfung werden unabhängig voneinander von der Prüfungskommission als Einzelnoten festgesetzt. Die Prüfungskommission entscheidet mit Stimmenmehrheit (§ 13 Abs. 6).

(3) Für die Bildung des für das Gesamturteil maßgebenden Mittelwertes wird

die Punktzahl der häuslichen Prüfungsarbeit

mit zwei (= 20 v. H.),

die Durchschnittspunktzahl aller schriftlichen Arbeiten unter Aufsicht

mit drei (= 30 v. H.),

die Durchschnittspunktzahl aller Fächer der mündlichen Prüfung

mit fünf (= 50 v. H.)

multipliziert und die hieraus gebildete Summe durch zehn dividiert. Eine dritte Stelle hinter dem Komma wird bei allen weiteren Rechenvorgängen nicht berücksichtigt.

(4) Für das Gesamturteil gelten die folgenden Noten:

sehr gut,

gut,

befriedigend,

ausreichend,

nicht bestanden.

(5)

a)

Die Prüfung ist nicht bestanden, wenn

1.

die häusliche Prüfungsarbeit nicht angenommen ist oder

2.

der Mittelwert nach Abs. (3) 4.01 oder schlechter lautet oder

3.

die Note in einem Fach der schriftlichen Arbeiten unter Aufsicht „ungenügend“ ist oder die Noten in zwei Fächern „mangelhaft“ sind oder

4.

die Note in einem Fach der schriftlichen Arbeiten unter Aufsicht „mangelhaft“ ist und dabei die Durchschnittspunktzahl aller schriftlichen Arbeiten unter Aufsicht 4.01 oder schlechter lautet oder

5.

die Note in einem Fach der mündlichen Prüfung „ungenügend“ ist oder die Noten in drei Fächern der mündlichen Prüfung „mangelhaft“ sind oder

6.

in einem Fach oder in zwei Fächern der mündlichen Prüfung die Note „mangelhaft“ ist und nicht durch andere Noten in Fächern der mündlichen Prüfung ausgeglichen wird. Ein Ausgleich ist je Fach durch zwei Noten „befriedigend“ oder eine Note „gut“ oder besser gegeben.

b)

Die Prüfung gilt als nicht bestanden, wenn

1.

die Referendarin oder der Referendar die häusliche Prüfungsarbeit nicht rechtzeitig einreicht (§ 16) oder ohne vom Oberprüfungsamt anerkannten Grund zu den schriftlichen Arbeiten unter Aufsicht oder zur mündlichen Prüfung nicht erscheint oder einen dieser Prüfungsteile abbricht (§ 19 Abs. 1) oder

2.

die Referendarin oder der Referendar nach § 24 Abs. 1 oder 2 von der weiteren Teilnahme an der Prüfung ausgeschlossen ist.

(6) Die Prüfung ist bestanden mit:

„sehr gut“

bei einem Mittelwert von 1.00-1.49,

„gut“

bei einem Mittelwert von 1.50-2.44,

„befriedigend“

bei einem Mittelwert von 2.45-3.34,

„ausreichend“

bei einem Mittelwert von 3.35-4.00.

In Grenzfällen können die Beurteilungen während der Ausbildung und der persönliche Gesamteindruck - hierzu gehört auch der Vortrag (§ 18 Abs. 5) - berücksichtigt werden.

Ein Grenzfall liegt dann vor, wenn bei Anheben des Mittelwertes um 0.1 eine bessere Note des Gesamturteils erreicht wird. Das Anheben darf auf das Bestehen der Prüfung keinen Einfluss haben.

(7) Über den Prüfungshergang ist eine Niederschrift anzufertigen, in der die Besetzung der Prüfungskommission, der Name der Referendarin oder des Referendars, die Einzelnoten der schriftlichen und mündlichen Prüfung, die Gesamtnote und die Beurteilung des Vortrags festgehalten werden. Die Niederschrift ist von der oder dem Vorsitzenden der Prüfungskommission und den an der mündlichen Prüfung beteiligten Prüferinnen oder Prüfern zu unterzeichnen. Sie ist wie die schriftlichen Beurteilungen der häuslichen Prüfungsarbeit und der schriftlichen Arbeiten unter Aufsicht Bestandteil der Prüfungsakten.

(8) Im Anschluss an die Prüfung wird den Referendarinnen oder Referendaren das Ergebnis der Prüfung bekannt gegeben. Ist die Prüfung bestanden, erhalten sie hierüber eine Bescheinigung des Oberprüfungsamtes, die auch Angaben über die Berufsbezeichnung enthält.

Bei Nichtbestehen der Prüfung erhalten die Referendarin oder der Referendar hierüber vom Oberprüfungsamt einen Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung.

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

§ 22
Prüfungszeugnis

Mit Bestehen der Prüfung erwerben die Referendarinnen oder Referendare die Befähigung zum höheren technischen Verwaltungsdienst. Sie sind berechtigt, die Berufsbezeichnung Assessorin oder Assessor mit einem die Fachrichtung bezeichnenden Zusatz zu führen. Hierüber erhalten sie ein Prüfungszeugnis, das die Einzelnoten und das Gesamturteil enthält. Das Prüfungszeugnis wird von der Direktorin oder dem Direktor des Oberprüfungsamtes unterzeichnet und mit dem Siegel versehen; es wird mit einem Bescheid des Oberprüfungsamtes samt Rechtsbehelfsbelehrung übersandt.

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

§ 23
Wiederholung der Prüfung

(1) Haben eine Referendarin oder ein Referendar die Prüfung nicht bestanden, so darf die Prüfung einmal wiederholt werden.

(2) Die Wiederholungsprüfung erstreckt sich,

wenn die häusliche Prüfungsarbeit nicht rechtzeitig eingereicht oder vom Prüfungsausschuss nicht angenommen worden ist, auf die Anfertigung einer neuen häuslichen Prüfungsarbeit,

zumindest auf die mit „ungenügend“ und „mangelhaft“ benoteten Fächer der schriftlichen Arbeiten unter Aufsicht,

auf die mit „ungenügend“ oder „mangelhaft“ bewerteten Fächer der mündlichen Prüfung.

Darüber hinaus kann der Prüfungsausschuss bei überwiegend ungenügenden oder mangelhaften Leistungen die Wiederholung der gesamten mündlichen und/oder schriftlichen Prüfung beschließen. Hat eine Referendarin oder ein Referendar die häusliche Prüfungsarbeit nicht rechtzeitig eingereicht oder ist diese nicht mindestens mit „ausreichend“ bewertet und damit nicht angenommen worden (§ 21 Abs. 5a) 1.), kann sie oder er innerhalb von vier Wochen nach Erhalt eines entsprechenden Bescheides des Oberprüfungsamtes eine neue Aufgabe beantragen.

(3) Der Prüfungsausschuss oder die Prüfungskommission befindet auch darüber, ob und gegebenenfalls in welchen Abschnitten die Ausbildung einer Ergänzung bedarf, und schlägt die Dauer der zusätzlichen Ausbildung vor. Sie soll mindestens sechs, höchstens zwölf Monate betragen. Referendarinnen und Referendare haben zwei Monate vor Beendigung der zusätzlichen Ausbildung die Zulassung zur Wiederholungsprüfung zu beantragen; andernfalls können sie entlassen werden (§ 11).

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

§ 24
Verstöße gegen die Prüfungsordnung

(1) Referendarinnen und Referendare, die zu täuschen versuchen, die insbesondere die Versicherung der selbständigen Bearbeitung der häuslichen Prüfungsarbeit unrichtig abgeben (§ 16 Abs. 3) oder bei den schriftlichen Arbeiten unter Aufsicht andere als die zugelassenen Hilfsmittel mit sich führen (§ 17 Abs. 3) oder die sich sonst eines Verstoßes gegen die Prüfungsordnung schuldig machen, soll die Fortsetzung der Prüfung unter Vorbehalt gestattet werden; der Vorbehalt ist aktenkundig zu machen. Bei einer erheblichen Störung sollen sie von der weiteren Teilnahme an dem betreffenden Teil der Prüfung ausgeschlossen werden.

(2) Über die Folgen eines Verstoßes nach Abs. 1 oder einer Täuschung, die nach Abgabe einer schriftlichen Prüfungsarbeit festgestellt wird, entscheidet die Direktorin oder der Direktor des Oberprüfungsamtes im Einvernehmen mit der oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses, bei einer Täuschung oder einem Ordnungsverstoß während der mündlichen Prüfung die jeweilige Prüfungskommission. Sie können je nach Schwere der Verfehlung die Wiederholung einzelner oder mehrer Prüfungsleistungen mit neuer Aufgabenstellung anordnen oder die Referendarin oder den Referendar von der weiteren Prüfung ausschließen, die Prüfungsleistung mit „ungenügend“ bewerten oder die Prüfung für nicht bestanden erklären (Note „ungenügend“). Die Referendarin oder der Referendar erhält einen schriftlichen Bescheid, der mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen ist.

(3) Wird eine Täuschung erst nach Aushändigung des Prüfungszeugnisses bekannt oder kann sie erst dann nachgewiesen werden, kann die Direktorin oder der Direktor des Oberprüfungsamtes im Benehmen mit dem Kuratorium die Prüfung nachträglich für nicht bestanden erklären. Diese Maßnahme ist zulässig innerhalb einer Frist von fünf Jahren nach dem letzten Tag der mündlichen Prüfung.

(4) Die oder der Betroffene ist vor der Entscheidung nach Abs. 2 oder 3 zu hören.

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

§ 25
Prüfungsakte

Einer Antragstellerin oder einem Antragsteller kann Einsicht in die Prüfungsakte gewährt werden, sofern die Kenntnis zur Geltendmachung oder Verteidigung ihrer oder seiner rechtlichen Interessen erforderlich ist. Die persönliche Einsichtnahme wird auf schriftlichen Antrag an die Direktorin oder den Direktor des Oberprüfungsamtes innerhalb der Rechtsmittelfrist in der Geschäftsstelle des Oberprüfungsamtes gewährt.

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

§ 26
Ausführungsbestimmungen

Die weitere Ausgestaltung der Prüfung regelt die Direktorin oder der Direktor des Oberprüfungsamtes im Benehmen mit dem Kuratorium des Oberprüfungsamtes durch Verwaltungsvorschriften (Ausführungsbestimmungen), die im Informationsblatt des Oberprüfungsamtes für den höheren technischen Verwaltungsdienst veröffentlicht und den Referendarinnen und Referendaren auf Anforderung vom Oberprüfungsamt übersandt werden.

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

§ 27
Ausbildung (Hochbau)

Es werden nur Bewerberinnen und Bewerber zugelassen, die ein abgeschlossenes durchgängiges Studium der Architektur an einer wissenschaftlichen Hochschule und die Zugangsvoraussetzungen nach § 2 nachweisen. Das Studium muss die Anforderungen der Richtlinie 2005/36/EG für Architekten sowohl für inländische wie Absolventen aus den Ländern der EU erfüllen. Für andere Absolventen ist die Gleichwertigkeit des Studienabschlusses nachzuweisen.

§ 28 Einstellungs- und Ausbildungsbehörde (Hochbau)

§ 28
Einstellungs- und Ausbildungsbehörde (Hochbau)

Einstellungs- und Ausbildungsbehörde ist das Hessische Baumanagement.

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

§ 29
Gliederung der Ausbildung (Hochbau)

Der Vorbereitungsdienst gliedert sich in drei Abschnitte:

Abschnitt I:

Öffentlicher Hochbau

Abschnitt II:

Bauordnungswesen sowie Städtebau, Wohnungs- und Siedlungswesen

Abschnitt III:

Aufgaben der Dienst- und Fachaufsicht - Sonderaufgaben -, Obere Bauaufsichtsbehörde; Anfertigung der häuslichen Prüfungsarbeit.

Abschnitt I bis III:

Verwaltungsrecht/Verwaltungshandeln sowie Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit (Management, Planung und Steuerung, Personalführung, betriebliches Rechnungswesen und Controlling, Berichtswesen, fach- und verwaltungsbezogene Rechts- und Verwaltungsvorschriften).

Die Ausbildung soll nach Möglichkeit durch Lehrgänge vertieft werden. Soweit die dafür im Musterausbildungsplan vorgesehene Zeit nicht für Lehrgänge in Anspruch genommen wird, soll sie den Ausbildungsabschnitten anteilig hinzugefügt werden. Für die Dauer der Ausbildungsabschnitte sowie für die Ausbildungsstellen und den Ausbildungsinhalt gilt die folgende Übersicht.

Fachrichtung: Hochbau

Ausbildungs-

Ausbildungsstellen

Ausbildungsinhalte

Abschnitt

Dauer (Wochen)

I

38

Landesbetrieb Hessisches Baumanagement (Regionalniederlassung) beziehungsweise entsprechende öffentlich-rechtliche Körperschaften

Öffentlicher Hochbau:

Praxisorientierte Mitarbeit an allen Aufgaben des Landesbetriebes, insbesondere Vorbereiten und Durchführen von Baumaßnahmen: Entwurfsplanung, Vorbereiten und Aufstellen von Haushaltsunterlagen (Pläne, Kostenberechnungen, Erläuterungen), Terminplanung einschließlich Netzplantechnik, Verdingungswesen, Energieeinsparverordnung, Energieeffizienz, Nachhaltigkeit beim Bauen; energetische, ökologische und wirtschaftliche Optimierung der Bauten, Unfallverhütungsvorschriften, Bauüberwachung, Abrechnung, Vertragsabwicklung, Mittelbewirtschaftung, Einsatz und Anwendung der Datenverarbeitung, Rechte und Pflichten der Projektleiterin/des Projektleiters, der Projektmanagerin/des Projektmanagers und der Regionalniederlassungsleiterin/des Regionalniederlassungsleiter.

II

15

Staatliche oder kommunale Bauverwaltung

Bauordnungswesen:

Bauvorschriften und bauaufsichtliche Verfahren: Bauantrag, Baugenehmigung, Ausnahmen und Befreiungen, Bauüberwachung, Abnahmen, Sonderverfahren.

 

7

 

Städtebau, Wohnungs- und Siedlungswesen: Entwicklungsplanung, vorbereitende und verbindliche Bauleitplanung (Entwurf und Verfahren): Flächennutzungsplan (Standortplanung, Verkehrs- und Versorgungsplanung), Bebauungsplan, Bodenordnung, Wohnungs- und Siedlungswesen.

III

12

(*)

Mittlere oder oberste Behörde des Landes

Aufgaben der Dienst- und Fachaufsicht - Sonderaufgaben - Obere Bauaufsichtsbehörde:

Organisations- und Personalangelegenheiten, Geschäftsführung in der Verwaltung, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften, Landes- und Regionalplanung, Widerspruchsverfahren, Eingaben, Zustimmungen und Befreiungen, Proektprogrammierung, fachtechnische Prüfung von Entwürfen, Auswertungen, Berichte, Haushaltswesen, Controlling, Wettbewerbs- und Vertragswesen, Denkmalpflege, Grundzüge des Staats-, Verwaltungs-, Planungs- und Baurechts.

 

6

 

Häusliche Prüfungsarbeit

 

14

 

Lehrgänge

circa 12

 

 

(Erholungsurlaub)

104

 

= 24 Monate

 

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

§ 3
Einstellungsverfahren

(1) Die Bewerbung um Einstellung in den Vorbereitungsdienst ist bei der Einstellungsbehörde einzureichen. Einstellungsbehörden sind die in den Sondervorschriften für die einzelnen Fachrichtungen genannten Stellen.

(2) Der Bewerbung sind beizufügen:

1.

Geburtsurkunde, gegebenfalls Eheurkunde, Lebenspartnerschaftsurkunde oder Geburtsurkunden von Kindern,

2.

Lebenslauf,

3.

eine Kopie des Zeugnisses über den Nachweis der Studienzugangsberechtigung,

4.

Kopien von Zeugnissen über Hochschulprüfungen und Abschlüsse, sowie Nachweise über den Studienverlauf (zum Beispiel ein Diploma-Supplement) oder Kopien von Zeugnissen entsprechender ausländischer Hochschulen oder Universitäten, sowie gegebenenfalls über Zusatzprüfungen oder andere Prüfungen,

5.

Kopien der Urkunden über die Verleihung des zur Zulassung berechtigenden akademischen Grades, sowie Kopien von Urkunden über andere akademische Grade,

6.

Nachweise über eine etwaige berufliche Tätigkeit nach Ablegung der Abschlussprüfung,

7.

Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit oder der Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftraum oder eines Drittstaates, dem Deutschland oder die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Anspruch auf Anerkennung von Berufsqualifikation eingeräumt haben,

8.

eine Erklärung darüber, ob die Bewerberin oder der Bewerber in einem Strafverfahren verurteilt wurde oder gegen sie oder ihn ein gerichtliches Strafverfahren oder ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft anhängig ist.

Die Vorlage eines Lichtbildes sowie gegebenenfalls einer Ablichtung des Schwerbehindertenausweises oder des Bescheides über die Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen ist freiwillig. Auf Verlangen der Einstellungsbehörde hat die Bewerberin oder der Bewerber ein amtsärztliches Zeugnis über die Dienstfähigkeit, das vor allem auch über das Seh-, Farbunterscheidungs- und Hörvermögen Auskunft gibt, sowie die Belegnachweise der wissenschaftlichen Hochschule vorzulegen und bei der Meldebehörde oder der Registerbehörde ein Führungszeugnis zur Vorlage bei der Einstellungsbehörde zu beantragen.

(3) Über die Einstellung in den Vorbereitungsdienst entscheidet die Einstellungsbehörde.

(4) Aus der Einstellung in den Vorbereitungsdienst kann die Bewerberin oder der Bewerber keinen Anspruch auf eine spätere Verwendung im öffentlichen Dienst herleiten.

(5) Mit der Zusage der Einstellung in den Vorbereitungsdienst ist der Bewerberin oder dem Bewerber der Einstellungstermin mitzuteilen. Kommt die Bewerberin oder der Bewerber ohne triftigen Grund diesem Termin nicht nach, verliert die Zusage der Einstellung ihre Gültigkeit.

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

§ 30
Ausbildung (Städtebau)

Es werden nur Bewerberinnen und Bewerber zugelassen, die ein abgeschlossenes Studium an einer wissenschaftlichen Hochschule und die Zugangsvoraussetzungen nach § 2 nachweisen. Darunter ist

-

ein Studium der Raumplanung mit Schwerpunkt Städtebau

-

ein Vertiefungsstudium des Städtebaues im Rahmen des Studiums der Architektur, des Bauingenieurswesens, des Vermessungswesens (Geodäsie) oder der Landespflege

-

ein Aufbaustudium des Städtebaues im Anschluss an ein Studium der Architektur, des Bauingenieurswesens, des Vermessungswesens (Geodäsie) oder der Landespflege

zu verstehen.

§ 31 Einstellungs- und Ausbildungsbehörde (Städtebau)

§ 31
Einstellungs- und Ausbildungsbehörde (Städtebau)

Einstellungs- und Ausbildungsbehörde ist das Regierungspräsidium Darmstadt.

§ 32 Gliederung der Ausbildung (Städtebau)

§ 32
Gliederung der Ausbildung (Städtebau)

(1) Der Vorbereitungsdienst gliedert sich in drei Abschnitte:

Abschnitt I:

Mitarbeit und Information bei der Stadt Frankfurt am Main

Abschnitt II:

Mitarbeit und Information bei dem Regierungspräsidium Darmstadt

Abschnitt III:

Wahlweise Ausbildung bei dem Regierungspräsidium Darmstadt oder der Stadt Frankfurt am Main

Abschnitt I bis III:

Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit (Management, Mitarbeiterführung, Planung, Entscheidung, Rhetorik, Gesprächsführung, Psychologie), fachbezogene Rechts- und Verwaltungsvorschriften.

Im Laufe des Abschnittes I kann die Referendarin oder der Referendar

 

bis zu acht Wochen einem geeigneten Landkreis und

 

bis zu sechs Wochen dem Planungsverband Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main

zur Ausbildung zugewiesen werden. Darüber hinausgehende Zuweisungen auch an andere Kommunen sind im Einvernehmen mit der Stadt Frankfurt möglich.

(2) Die Referendarin oder der Referendar kann anstelle der Teilnahme an dem zentralen Fachlehrgang am Institut für Städtebau Berlin praktische Mitarbeit bei dem Regierungspräsidium Darmstadt oder einer kommunalen Verwaltung leisten. Die Entscheidung trifft die Ausbildungsbehörde auf Antrag der Referendarin oder des Referendars.

(3) Für die Dauer der Ausbildungsabschnitte sowie für die Ausbildungsstellen und den Ausbildungsinhalt gilt die folgende Übersicht.

Fachrichtung: Städtebau

Ausbildungs-

Ausbildungsstellen

Ausbildungsinhalte

Abschnitt

Dauer
(Wochen)

 

 

I

48

Stadt Frankfurt am Main (Kommunale Ämter und Eigenbetriebe)

Aufgaben, Organisation und Rechtsgrundlagen von Kommunalverwaltungen;

Entwicklungs- und Bauleitplanung: Bestandsaufnahme, Analyse, Bedarfsprüfung, Entwurf, städtebauliche Wettbewerbe, Öffentlichkeitsbeteiligung, Verfahren, Abwägung.

Planverwirklichung: Bodenverkehr, Bodenordnung, Bauordnungswesen, Liegenschaftswesen.

Fachplanungen und ihre städtebauliche Integration: Städtebauförderung, Wohnungswesen, Hochbau, Verkehr - öffentlicher Nah- und Individualverkehr, Straßenplanung -, Ver- und Entsorgung, Umweltschutz - Luftreinhaltung, Lärmschutz, Wasser- und Bodenschutz -, Naturschutz, Landschaftspflege und Grünordnung.

Einsatz und Anwendung der Datenverarbeitung bei städtebaulichen Planungen.

Aufgaben, Organisation und Rechtsgrundlagen kommunaler Dezernate, zum Beispiel für Finanzen, Schulen, Gesundheit.

Leitung des Planungs- beziehungsweise Baudezernates, politische Gremien, Personalwesen. Eigene Vorträge und Ausarbeitungen.

II

9

Regierungspräsidium Darmstadt

Aufgaben und Organisation der übergemeindlichen Behörden und übergreifender Ämter, Raumordnung, Landesplanung, Regionalplanung, Städtebau, Bauordnungswesen, Genehmigung der Bauleitplanung, Naturschutz und Landschaftspflege, Umweltschutz, Wasserwirtschaft, Denkmalpflege, Gesetze, Verordnungen und Richtlinien für die Planung. Eigene Vorträge und Ausarbeitungen.

III

4

Regierungspräsidium Darmstadt oder Stadt Frankfurt am Main

Vertiefung- beziehungsweise Wahlgebiete; abschließende Information.

 

6

 

Häusliche Prüfungsarbeit

 

1

 

Schriftliche Prüfungen

 

5

 

Prüfungsvorbereitung und mündliche Prüfungen

 

19

 

Lehrgänge

 

circa 12

 

(Erholungsurlaub)

 

104

= 24 Monate

 

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

§ 33
Ausbildung (Bauingenieurwesen)

(1) Es werden nur Bewerberinnen und Bewerber zugelassen, die ein abgeschlossenes Studium des Bauingenieurwesens oder für das Fachgebiet Straßenwesen ein abgeschlossenes Studium des Wirtschaftsingenieurwesens der technischen Fachrichtung Bauingenieurwesen an einer wissenschaftlichen Hochschule und die Zugangsvoraussetzungen nach § 2 nachweisen.

(2) Die Bewerberinnen oder Bewerber haben die Wahl, sich in den Fachgebieten

 

Straßenwesen oder

 

Stadtbauwesen

ausbilden zu lassen.

(3) Bewerberinnen und Bewerber des Fachgebietes Stadtbauwesen können sich nach ihrer Wahl in den Fachbereichen

 

Städtebau,

 

Stadtstraßen,

 

Stadtbahnen oder

 

Siedlungswasserwirtschaft

vertieft ausbilden lassen.

§ 34 Einstellungs- und Ausbildungsbehörde (Bauingenieurwesen)

§ 34
Einstellungs- und Ausbildungsbehörde (Bauingenieurwesen)

Einstellungs- und Ausbildungsbehörde ist

1.

für das Fachgebiet Straßenwesen Hessen Mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement,

2.

für das Fachgebiet Stadtbauwesen das Regierungspräsidium Darmstadt.


§ 35 Gliederung der Ausbildung (Bauingenieurwesen)

§ 35
Gliederung der Ausbildung (Bauingenieurwesen)

(1) Die Ausbildung im Fachgebiet Straßenwesen gliedert sich in fünf Abschnitte:

Abschnitt I:

Ausbildung im Verwaltungsdienst einer Außenstelle von Hessen Mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement

Abschnitt II:

Straßenbaudienst (Außenstelle von Hessen Mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement)

Abschnitt III:

Benachbarte Fachgebiete bei Stadtverwaltung, Umweltverwaltung und einem Verkehrsbetrieb

Abschnitt IV:

Ausbildung im Verwaltungsdienst in der Zentrale von Hessen Mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement oder im übergeordneten Ministerium

Abschnitt V:

Auslandsaufenthalt; Anfertigung der häuslichen Prüfungsarbeit.

Die Reihenfolge der Abschnitte I und II kann in begründeten Fällen geändert werden.

(2) Die Ausbildung im Fachgebiet Stadtbauwesen gliedert sich in drei Abschnitte:

Abschnitt I:

Einführungsinformation mit weitgehend autodidaktischer Erarbeitung der Verwaltungsgrundlagen

Abschnitt II:

Eigenverantwortliches Wahrnehmen von Dienstgeschäften der örtlichen Behörden in den Fachbereichen Städtebau, Stadtstraßen, Stadtbahnen und Siedlungswasserwirtschaft. Dabei soll zur Intensivierung der Ausbildung jeder der vier Verwaltungsbereiche Planen, Ordnen, Bauen und Betreiben in einem anderen Fachbereich absolviert werden, der Verwaltungsbereich Bau jedoch in jedem Fall im Vertiefungsfachbereich. Informatorische Tätigkeiten in den vier Fachbereichen in Ergänzung der praktischen Mitarbeit. Im Laufe des Abschnitts II kann die Referendarin oder der Referendar bis zu acht Wochen dem Frankfurter Verkehrsverbund und bis zu sechs Wochen dem Umlandverband Frankfurt zur Ausbildung zugewiesen werden.

Abschnitt III:

Ausbildung im Verwaltungsdienst übergeordneter Behörden mit informatorischer Tätigkeit und praktischer Mitarbeit.

Abschnitt I bis III:

Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit (Management, Mitarbeiterführung, Planung, Entscheidung, Rhetorik, Gesprächsführung, Psychologie), fachbezogene Rechts- und Verwaltungsvorschriften.

Die Einführungsinformation des Ausbildungsabschnitts I kann auch in den Abschnitt II eingegliedert werden; in diesem Fall wird der Abschnitt I (vier Wochen) zu einem späteren Zeitpunkt als Vertiefungsphase abgeleistet. In allen Fachgebieten wird die Ausbildung durch Lehrgänge und Seminare ergänzt. Für die Dauer der Ausbildungsabschnitte sowie für die Ausbildungsstellen und den Ausbildungsinhalt gelten je nach Fachgebiet die folgenden Übersichten.

Fachrichtung: Bauingenieurwesen

Fachgebiet: Straßenwesen

Ausbildungs-

Ausbildungsstellen

Ausbildungsinhalte

Abschnitt

Dauer
(Wochen)

I

12

(10)*)

Hessen Mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement - Außenstelle -

Aufgaben und Organisation von Hessen Mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement, Geschäftsbetrieb einer Außenstelle: Rechtsverhältnisse der Angehörigen des öffentlichen Dienstes, Straßenverwaltung und Straßenrecht, Haushalts-, Rechnungs- und Kassenwesen, Vermögensverwaltung, Straßenunterhaltung, Verkehrssicherheit, Straßenbetrieb, Einsatz und Anwendung der Datenverarbeitung.

II

32

(26)*)

Hessen Mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement - Außenstelle -

Vorbereitung und Durchführung von Bauten: Straßenplanung und Straßenentwurf, Linienbestimmung, Landschaftsschutz, Lärmschutz, Ökologie, Flächensicherung, Planfeststellung, Grunderwerb, Enteignung, Flurbereinigung; Ausschreibung, Verdingungswesen, Bauvertragsrecht, Baupreisrecht, Verantwortlichkeit, Haftung, Unfallverhütung; Straßenbautechnik, Straßenausstattung, Konstruktiver Ingenieurbau, Bauaufsicht, Überwachung, Gütesicherung; Abnahme und Abrechnung.

III

11

Stadtverwaltung

Aufgaben und Organisation der Kommunalverwaltung, Bauleitplanung, Erschließung, Bodenordnung, Bauordnungswesen; Verkehrs- und Versorgungsplanung, städtischer Tiefbau, Stadthygiene, Versorgungs- und Verkehrsbetriebe.

Umweltverwaltung

Aufgaben und Organisation, Grundzüge des Wasserrechts, des Wasserwesens und der Wasserwirtschaft inklusive Siedlungswasserwirtschaft, Gewässerschutz.

Verkehrsbetriebe

Aufgaben, Organisation, Wirtschaftsführung, Grundzüge des Eisenbahnrechts. Einführung in den Eisenbahnbetrieb, Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO).

IV

16

(12)*)

Hessen Mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement - Zentrale -

Geschäftsbetrieb, Organisation und Rechtsgrundlagen der technischen Verwaltungen, Grundzüge des Staats-, Verwaltungs- und Privatrechts sowie der Zivil- und Verwaltungsgerichtsbarkeit; verwaltungsmäßige Behandlung von Bauvorhaben, Vertiefung im Straßenbaurecht, Grunderwerb, Enteignung, Personalrecht, Haushalts-, Rechnungs- und Kassenwesen, Raumordnung, Landes- und Regionalplanung, Fachplanungen anderer Verwaltungen, Planungsmethodik und Informatik, Bedarfsermittlung, Ausbauplanung und Finanzierung, Straßenbauprogramme, Umweltschutz nationale und internationale Organisationen im Straßenwesen, Führungstechnik.

V

(12)*)

Auslandsaufenthalt Wahlmöglichkeit - dann gelten bei Ausbildungsdauer die Klammerwerte

Analog zum Ausbildungsinhalt der Ausbildungsabschnitte I, II und IV

6

 

Häusliche Prüfungsarbeit

15

 

Lehrgänge**)

circa 12

 

(Erholungsurlaub)

104

= 24 Monate

 

Fachrichtung: Bauingenieurwesen

Fachgebiet: Stadtbauwesen

Ausbildungs-

Ausbildungsstellen

Ausbildungsinhalte

Abschnitt

Dauer
(Wochen)

 

 

I

4

Regierungspräsidium Darmstadt oder Stadt Frankfurt am Main

Einführungsinformation: autodidaktische Erarbeitung der Verwaltungsgrundlagen unter Anleitung als theoretische Voraussetzung für die praktische Mitarbeit (Grundlagen des Verwaltungshandelns, Ordnungsgeschäfte der technischen Verwaltung, Grundzüge des Planungsrechts sowie des Haushalts-, Verdingungs- und Rechnungswesens, Verbindlichkeit technischer Bestimmungen, Einsatz und Anwendung der Datenverarbeitung unter anderem).

II

35

Stadt Frankfurt am Main (Kommunale Ämter und Eigenbetriebe)

Praktische Mitarbeit mit dienstbegleitender Information: Eigenverantwortliches Wahrnehmen von Dienstgeschäften je einmal in den Fachbereichen Städtebau, Stadtstraßen, Stadtbahnen, Siedlungswasserwirtschaft und den vier Verwaltungsbereichen.

Planen (sieben Wochen): Aufstellen und Abstimmen von Bauleit- und Fachplanungen.

Ordnen (acht Wochen): Wahrnehmen des Verwaltungsvollzuges, insbesondere Bescheiden von Anträgen (zum Beispiel Bauanträge), Beteiligen in Widerspruchsverfahren.

Bauen (16 Wochen): Vorbereiten und Durchführen von Baumaßnahmen einschließlich Erhaltung (im Vertiefungsbereich).

Betreiben (sieben Wochen): Entwerfen von Betriebsplanungen, Lenken von Betriebsprozessen, Kontrollieren des Personal- und Materialeinsatzes.

 

13

 

Informatorische Tätigkeit in Ergänzung der praktischen Mitarbeit in den Fachbereichen (Verwaltungsbereich Bauen ausgenommen).

Städtebau: Bauleitplanung, Verkehrsplanung, Erschließung, Städtebauliche Sanierung und Entwicklung, Bauordnung.

Stadtstraßen: Straßenplanung, Herstellung und Erhaltung von Straßenanlagen, Straßenreinigung, Wegeaufsicht.

Stadtbahnen: Schnellbahnplanung, Herstellung und Erhaltung von Bahnanlagen, Bahnbetrieb, Bahnaufsicht.

Siedlungsabfall- und Wasserwirtschaft: Umweltschutz, abfall- und wasserwirtschaftliche Planung, Herstellung, Erhaltung und Betrieb von Ver- und Entsorgungsanlagen, Rückstandswirtschaft, Umgang mit wassergefährdenden Stoffen.

III

9

Regierungspräsidium Darmstadt

Informatorische Tätigkeit:

(fünf Wochen) bei den Führungsgeschäften.

Lenken: Anleiten, Koordinieren und Kontrollieren.

Entscheiden: Praktische Mitarbeit mit dienstbegleitender Information (vier Wochen): Eigenverantwortliches Wahrnehmen von Dienstgeschäften als Führungshilfe beim Lenken und Entscheiden, möglichst im Fachbereich Raumplanung und Städtebau (Vorbereiten von Vorlagen, Verordnungen, Bekanntmachungen, Entscheidungen; Öffentlichkeitsarbeit).

Abschließende Information (drei Wochen):

Vervollständigung des in der Vorbereitungszeit erarbeiteten Wissens in Eigeninitiative unter Anleitung der Ausbildungsleiterin oder des Ausbildungsleiters.

19

 

Lehrgänge und Seminare

6

 

Häusliche Prüfungsarbeit

1

 

Schriftliche Prüfung

5

 

Prüfungsvorbereitung und mündliche Prüfung

circa 12

 

(Erholungsurlaub)

104

= 24 Monate

 

§ 36 Ausbildung (Maschinen- und Elektrotechnik)

§ 36
Ausbildung (Maschinen- und Elektrotechnik)

Es werden nur Bewerberinnen und Bewerber zugelassen, die ein abgeschlossenes durchgängiges Studium der des Maschinenbaues oder der Elektrotechnik an einer wissenschaftlichen Hochschule und die Zugangsvoraussetzungen nach § 2 nachweisen.

§ 37 Einstellungs- und Ausbildungsbehörde (Maschinen-und Elektrotechnik)

§ 37
Einstellungs- und Ausbildungsbehörde (Maschinen-und Elektrotechnik)

Einstellungs- und Ausbildungsbehörde ist das Hessische Baumanagement.

§ 38 Gliederung der Ausbildung (Maschinen- und Elektrotechnik)

§ 38
Gliederung der Ausbildung (Maschinen- und Elektrotechnik)

(1) Der Vorbereitungsdienst gliedert sich in drei Abschnitte:

Abschnitt I:

Aufgaben der unteren Verwaltung und Betriebspraxis

Abschnitt II:

Technik der Betriebswirtschaft

Abschnitt III:

Verwaltungsdienst in der mittleren und höheren Instanz; Aufgaben der Dienst- und Fachaufsicht, Sonderaufgaben, Anfertigung der häuslichen Prüfungsarbeit.

Abschnitt I bis III:

Verwaltungsrecht/Verwaltungshandeln sowie Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit (Management, Planung und Steuerung, Personalführung, betriebliches Rechnungswesen und Controlling, Berichtswesen, fach- und verwaltungsbezogene Rechts- und Verwaltungsvorschriften).

(2) Die Ausbildung wird durch Lehrgänge beziehungsweise Seminare ergänzt.

(3) Für die Dauer der Ausbildungsabschnitte sowie für die Ausbildungsstellen und den Ausbildungsinhalt gilt die folgende Übersicht.

Fachgebiet: Maschinen- und Elektrotechnik in der Verwaltung

Ausbildungs-

Ausbildungsstellen

Ausbildungsinhalte

Abschnitt

Dauer
(Wochen)

 

 

I

40

Landesbetrieb Hessisches Baumanagement (Regionalniederlassung) und/oder kommunale Baudienststelle mit maschinen- und elektrotechnischer Abteilung

Allgemeine Angelegenheiten: Aufgaben der Bauverwaltung, Organisation, Geschäftsbetrieb, Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen, Personalwesen.

Technische Angelegenheiten: Praktische Mitwirkung bei Planung, Bau, Unterhaltung von maschinen- und elektrotechnischen Anlagen einschließlich fernmeldetechnischer Anlagen, Betriebsführung, Betriebsüberwachung, Vergabe von Bauleistungen und Leistungen (VOB, VOL), Abnahme, Abschluss und Abwicklung von Bauverträgen und Ingenieurverträgen, Arbeitsschutz und Unfallverhütung, Energierecht (Energieeinsparverordnung), Energieeffizienz, Nachhaltigkeit beim Bauen; energetische, ökologische und wirtschaftliche Optimierung der technischen Anlagen, Einsatz und Anwendung der Datenverarbeitung, Rechte und Pflichten der Projektleiterin / des Projektleiters, der Projektmanagerin/des Projektmanagers und der Regionalniederlassungsleiterin/des Regionalniederlassungsleiter.

II

4

Private, staatliche oder kommunale Institutionen mit umfangreichen technischen Anlagen zum Beispiel Deutsche Telekom AG, Deutsche Bahn AG (DB), Kliniken und Universitäten

Grundsätze von Planung, Bau und Betrieb von maschinen-, elektro- und kommunikationstechnischen Anlagen.

Betriebsführung, Betriebswirtschaft, Unfallverhütung, Instandhaltungs-, Inspektions- und Wartungsverträge.

je 2 (insg. 8)

Competence Centren Energie:

1.

Hessisches Baumanagement:

-

Energie- und Betriebstechnik

-

Energieberatungsservice

-

Energiecontrolling Strom

2.

Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung, Niederlassung Landau

Fernwärmeverträge, flächendeckende Vergabe von Gaslieferungen, Energieversorgungskonzepte, Energie-Contracting.

Grundlagen Energiemanagement und energieausweise, Planungskennwerte Wärme, Wasser, Energiekonzepte, Betriebsbegehungen.

Flächendeckende Vergabe von Stromlieferungen, Planungskennwerte Strom.

Photovoltaik

4

Versorgungsunternehmen für Strom, Gas, Wasser oder Fernwärme

Betrieb von Versorgungs- einschließlich Verteilungsanlagen, Energielieferverträge.

III

3

Umweltbehörde, Gewerbeaufsicht

Aufstellung von Genehmigungsbescheiden, Arbeitsschutz, Immissionsschutz.

3

Technische Überwachung (zum Beispiel TÜH)

Einführung in die Abnahme und Prüfung Überwachungspflichtiger Anlagen, einschlägige gesetzliche Bestimmungen.

7

Oberfinanzdirektion oder Regierungspräsidium als technische Aufsichtsbehörde, oberste Landesbehörde

Aufgaben der Dienst- und Fachaufsicht, Organisations-, Personal- und Haushaltsangelegenheiten, Controlling, Geschäftsführung in der Verwaltung, Verfassungs- und Verwaltungsrecht, einschlägige Rechtsverordnung und Verwaltungsvorschriften, Bauwirtschaft, Vertragsrecht, Verdingungswesen, Preisprüfung, Prüfung und Begutachtung von Entwürfen maschinen- und elektrotechnischer Anlagen.

6

Mittlere oder oberste Landesbehörde als Genehmigungsbehörde

Baurecht: Baugenehmigungs- und Zustimmungsverfahren, Bauaufsicht, Gewerbeaufsicht, technischer Arbeitsschutz und Arbeitsrecht, Energieaufsicht, Wasserwirtschaft.

 

6

 

Häusliche Prüfungsarbeit

 

11

 

Lehrgänge

 

circa 12

 

(Erholungsurlaub)

 

104

= 24 Monate

 

§ 39 Ausbildung (Vermessungs- und Liegenschaftswesen)

§ 39
Ausbildung (Vermessungs- und Liegenschaftswesen)

(1) Es werden nur Bewerberinnen und Bewerber zugelassen, deren abgeschlossenes Studium gemäß § 2 Nr. 2 die Anforderungen der Anlage 7 erfüllt.

(2) Die Bewerberinnen und Bewerber haben die Wahl, sich in einem der Ausbildungsgebiete
Liegenschaftskataster,
Ländliche Neuordnung,
Landesplanung und
Städtebau oder Landesvermessung und Kartographie
vertieft ausbilden zu lassen.

§ 4 Ernennung, Anwärterbezüge, Beendigung des Beamtenverhältnisses

§ 4
Ernennung, Anwärterbezüge, Beendigung des
Beamtenverhältnisses

(1) Die in den Vorbereitungsdienst eingestellte Bewerberin oder der Bewerber wird unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf je nach ihrer oder seiner Fachrichtung zur oder zum Bau-, Vermessungs-, Landespflege- oder Umweltreferendarin beziehungsweise -referendar ernannt.

(2) Referendarinnen und Referendare erhalten Anwärterbezüge nach den hierfür geltenden Vorschriften.

(3) Das Beamtenverhältnis der Referendarinnen und Referendare endet mit dem Tag, an dem die Große Staatsprüfung bestanden oder das Nichtbestehen der Wiederholungsprüfung schriftlich bekanntgegeben wurde, oder durch Entlassung.

§ 40 Einstellungs- und Ausbildungsbehörde (Vermessungs- und Liegenschaftswesen)

§ 40
Einstellungs- und Ausbildungsbehörde (Vermessungs-
und Liegenschaftswesen)

Einstellungs- und Ausbildungsbehörde ist das Hessische Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation.

§ 41 Gliederung der Ausbildung (Vermessungs- und Liegenschaftswesen)

§ 41
Gliederung der Ausbildung (Vermessungs-
und Liegenschaftswesen)

(1) Der Vorbereitungsdienst gliedert sich in sechs Abschnitte:

Abschnitt I:

Liegenschaftskataster

Abschnitt II:

Ländliche Neuordnung

Abschnitt III:

Landesplanung und Städtebau

Abschnitt IV:

Landesvermessung und Kartographie

Abschnitt V:

Vertiefung in einem der vorangegangenen Ausbildungsabschnitte

Abschnitt VI:

Staatliche Mittelbehörde; Anfertigung der häuslichen Prüfungsarbeit.

(2) Die Ausbildung wird durch Lehrgänge ergänzt.

(3) Für die Dauer der Ausbildungsabschnitte sowie für die Ausbildungsstellen und den Ausbildungsinhalt gilt die folgende Übersicht.

Fachrichtung: Vermessungs- und Liegenschaftswesen

Ausbildungs-

Ausbildungsstellen

Ausbildungsinhalte

Abschnitt

Dauer
(Wochen)

 

 

I - VI

 

Allgemein für alle Ausbildungsstellen

Um Führungs- und Managementtechniken in der Fachrichtung Vermessungs- und Liegenschaftswesen zu beherrschen, soll die Referendarin oder der Referendar die im Folgenden aufgeführten Ausbildungsinhalte in jedem der Ausbildungsabschnitte anwenden. Die Vermittlung der theoretischen Grundkenntnisse soll in Form von Lehrgängen erfolgen.

Managementaufgaben und -methoden, Organisation und Geschäftsbetrieb der Behörden, Informations- und Kommunikationstechnik, Personalführung und -leitung, Personalverwaltung, Zusammenarbeit mit Personalvertretungen, volks- und betriebswirtschaftliche Grundsätze, Öffentlichkeitsarbeit, Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen. Qualitätssicherung.

I

17

Amt für Bodenmanagement, Grundbuchamt

Entstehung, Einrichtung und Fortführung des Liegenschaftskatasters. Verbindung mit dem Grundbuch.

Liegenschaftsrecht: Verwendung der Katasterunterlagen für die Bedürfnisse von Recht, Verwaltung und Wirtschaft. Bodenschätzung, Einrichtung und Führung des Grundbuches. Katastererneuerung.

Kostenwesen, Planung, Durchführung, Ausarbeitung und Kontrolle aller Kataster- und sonstigen Vermessungen unter Anwendung moderner Rechen- und Auswerteverfahren (Hardware, Software-Technologie), Anwendung im Bereich des Geoinformationswesens, Zusammenarbeit mit anderen Behörden und politischen Gremien.

II

13

Amt für Bodenmanagement beziehungsweise Hessisches Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation

Geschichtliche Entwicklung der Flurbereinigung, Agrarrecht; rechtliche, wirtschaftliche, ökologische und technische Grundlagen der Landentwicklung.

Maßnahmen zur Landentwicklung, Kosten und Finanzierung der Maßnahmen, Neuordnungsverfahren im ländlichen Raum, Naturschutz, Umweltschutz, Dorferneuerung, Flurbereinigungsverfahren mit Neugestaltungsgrundsätzen, Bodenordnungsverfahren nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz. Wertermittlung, Plan nach § 41 Flurbereinigungsgesetz. Neuzuteilung, Flurbereinigungsplan und Bodenordnungspläne. Verfahrensrecht einschließlich Rechtsbehelfe, Berichtigung der öffentlichen Bücher, Ausbau und Kosten der gemeinschaftlichen Anlagen, bodenschützende und bodenverbessernde Maßnahmen, Landschaftspflege und Landschaftsgestaltung, Teilnahme an den wesentlichen Terminen und Arbeitsabschnitten der Neuordnungsverfahren.

Entwicklung, Leitung und Koordinierung größerer Projekte und fachübergreifender Planung im ländlichen Raum, Umweltverträglichkeitsprüfung.

III

15

Kommunalverwaltung, Amt für Bodenmanagement, Landesplanungsbehörde

Grundzüge der Raumordnung und Landesplanung; Städtebau: Arbeitsmethodik (Bestandsaufnahme, Analyse, Prognose), Bauleitplanung, Sicherung der Bauleitplanung, Regelung der baulichen und sonstigen Nutzung, Bodenordnung, Enteignung, Erschließung, Immobilienwertermittlung, Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen; sonstiges Bau- und Bodenrecht; Bauordnungswesen; kommunales Vermessungs- und Liegenschaftswesen. Aufgaben, Zuständigkeiten und Organisation der kommunalen Selbstverwaltung, Zusammenwirken der Behörden und politischen Gremien.

IV

9

Hessisches Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation

Aufbau und Erhaltung des Lage-, Höhen- und Schwerefestpunktfeldes. Topographie, Photogrammmetrie, Kartographie inklusive der Laufendhaltung der amtlichen topographischen Kartenwerke, Reproduktionstechnik, Präzisionsvermessungen.

Planung, Lenkung, Durchführung und Kontrolle von Fachaufgaben im Innen- und Außendienst, Öffentliches Geoinformationswesen, Aufbau einer Geodateninfrastruktur.

V

6

nach Wahl

Vertiefung in einem der Abschnitte I, II, III oder IV als Projektmanagement zur Entwicklung von Modellen.

VI

8

Hessisches Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation

Allgemeine Landesverwaltung, Aufsicht über die Ämter für Bodenmanagement sowie die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure, Beschwerde- und Widerspruchsverfahren, sonstige Aufgaben des Kataster- und Vermessungswesens, Verwaltungsrecht, Recht der Angehörigen des öffentlichen Dienstes, Personalmanagement.

Aufgaben, Organisation und Zusammenwirken der Verwaltung in Bund, Ländern und Kommunen, Geschäftsbetrieb und Bürotechnik der Mittelbehörde, Kontrolle im Rahmen der Dienst- und Fachaufsicht, Begriffe und Grundsätze der Ablauforganisation, Projektmanagement.

6

 

Häusliche Prüfungsarbeit

1

 

Schriftliche Prüfung

5

 

Prüfungsvorbereitung und mündliche Prüfung

12

 

Lehrgänge

circa 12

 

(Erholungsurlaub)

104

= 24 Monate

 

*) Die Reihenfolge der Abschnitte II, III und IV kann vertauscht werden.

(4) Spätestens sechs Monate vor Beginn des Ausbildungsabschnittes V soll sich die Referendarin oder der Referendar entscheiden, in welchem Gebiet sie oder er vertieft ausgebildet werden will.

§ 42 Sonstige Vorschriften für die Ausbildung (Vermessungs- und Liegenschaftswesen)

§ 42
Sonstige Vorschriften für die Ausbildung (Vermessungs-
und Liegenschaftswesen)

(1) Zu Beginn der Ausbildung soll ein Einführungslehrgang von etwa einer Woche Dauer stehen. Die Ausbildung ist außerdem durch allgemeine Verwaltungs- und Managementseminare (sechs Wochen) sowie durch fachbezogene Verwaltungsseminare (fünf Wochen) zu vertiefen. Die allgemeinen und fachbezogenen Verwaltungsseminare können auch in einer anderen geeigneten Form der Unterweisung, zum Beispiel im Zusammenhang mit den jeweiligen Ausbildungsabschnitten durchgeführt werden. Kenntnisse über Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit sind grundsätzlich in allen Ausbildungsabschnitten neben den vorgesehenen Seminaren zu vermitteln.

(2) Im Ausbildungsabschnitt I ist der Referendarin oder dem Referendar Gelegenheit zu geben, beim Grundbuchamt die Einrichtung und Führung des Grundbuches und die geschäftliche Behandlung von Grundbuchsachen kennenzulernen.

(3) Während der Ausbildung im Abschnitt II, die sich auf den gesamten Ablauf des Flurbereinigungsverfahrens erstrecken soll, ist der Schwerpunkt auf die planerischen Arbeiten zu legen. Hierbei ist die Flurbereinigung in ihrer Verzahnung mit den übrigen Raumordnungsmaßnahmen herauszustellen.

(4) Im Ausbildungsabschnitt III soll die Referendarin oder der Referendar Gelegenheit erhalten, in die allgemeinen technischen Aufgaben einer Kommunalverwaltung Einblick zu nehmen. Bei einer vertieften Ausbildung im Abschnitt III soll die Referendarin oder der Referendar nach Möglichkeit an einem Lehrgang bei einem Institut für Städtebau teilnehmen.

(5) Während der Ausbildung im Abschnitt IV soll die Referendarin oder der Referendar möglichst auch zu praktischen Arbeiten herangezogen werden.

(6) In allen Ausbildungsabschnitten ist der Referendarin oder dem Referendar Gelegenheit zur Teilnahme an Terminen, Verhandlungen, Sitzungen und dergleichen zu geben.

(7) Die Ausbildungsleitung kann auch andere geeignete Ausbildungsstellen ergänzend in die Ausbildung einbeziehen. Dies gilt insbesondere für den Ausbildungsabschnitt V.

§ 43 Häusliche Prüfungsarbeit (Vermessungs-und Liegenschaftswesen)

§ 43
Häusliche Prüfungsarbeit (Vermessungs-und Liegenschaftswesen)

Die Aufgabe für die häusliche Prüfungsarbeit wird in der Regel dem Gebiet entnommen, in dem die Referendarin oder der Referendar vertieft ausgebildet worden ist.

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

§ 44
Ausbildung (Landespflege)

Es werden nur Bewerberinnen und Bewerber zugelassen, die ein Hochschulstudium der Fachrichtung Landespflege / Landschaftsarchitektur oder Landesplanung abgeschlossen haben.

§ 45 Einstellungs- und Ausbildungsbehörde (Landespflege)

§ 45
Einstellungs- und Ausbildungsbehörde (Landespflege)

(1) Einstellungsbehörde ist das Regierungspräsidium Gießen unter Beteiligung des für die Landespflege zuständigen Ministeriums.

(2) Ausbildungsbehörde ist das Regierungspräsidium.

§ 46 Gliederung der Ausbildung (Landespflege)

§ 46
Gliederung der Ausbildung (Landespflege)

(1) Der Vorbereitungsdienst gliedert sich in drei Abschnitte:

Abschnitt I:

Technischer Verwaltungsdienst in der unteren Naturschutzbehörde, Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben

Abschnitt II:

Aufgaben des Naturschutzes und der Landschaftspflege in der Gemeinde; Einführung in die Aufgaben und die praktische Arbeit der technischen Nachbardisziplinen

Abschnitt III:

Verwaltungsdienst in Aufsichtsbehörden und sonstigen oberen Landesbehörden; Anfertigung der häuslichen Prüfungsarbeit.

Die Ausbildung wird durch Lehrgänge ergänzt.

(2) Für die Dauer der Ausbildungsabschnitte und ihrer Teilabschnitte sowie für die Ausbildungsstellen und den Ausbildungsinhalt gilt die folgende Übersicht.

Fachrichtung: Landespflege

Ausbildungs-

Ausbildungsstellen

Ausbildungsinhalte

Abschnitt

Dauer
(Wochen)

I

1

Ausbildungsbehörde

Einführung in Aufgaben und Organisation der Fachverwaltung. Erstellung des Ausbildungsplans.

 

22

Untere Naturschutzbehörde

Landschafts- und Biotopplanung, Rechtsvorschriften, Methodik und Verfahren.

Eingriffsregelung, Koordinierung mit Nachbargebieten. Aufgaben und Beteiligung von Naturschutzbeiräten und der nach § 29 BNatSchG anerkannten Verbände.

Personal-, Haushalts- und Rechnungswesen.

Einsatz und Anwendung der Datenverarbeitung.

Führungsaufgaben:

Management in der Verwaltung, Naturschutz und Freiraumpolitik, Öffentlichkeitsarbeit, Teilnahme an Arbeitsgruppen, in Stäben und Ausschüssen.

II

14

Kommunalverwaltung (wahlweise bis zu 8 Wochen Planungs- oder Kommunalverband)

Städtebauliche Ordnung: Bauleitplanung, städtebauliche Sanierung und Entwicklung, Bodenordnung, Erschließung, Rechtsgrundlagen und Verfahren.

Aufstellung von Landschafts- und Grünordnungsplänen und deren Umsetzung. Kommunale Satzungen (§ 30 HENatG).

Planung und Pflege von öffentlichen Grünflächen.

Vorbereitung und Durchführung von Einzelvorhaben des Naturschutzes und der Landschaftspflege:

Normen und technische Vorschriften, Verdingungswesen, Vertragsabwicklung, Durchführungskontrolle, Abrechnung.

 

 

Verwaltung und Betrieb des Landschafts- und Grünflächenbaus: Geschäftsbetrieb, Betriebsorganisation, Verkehrssicherungspflichten, Personaleinsatz, Maschinen- und Gerätepark für die Flächenunterhaltung.

(Einführung in die Aufgaben von Planungs- oder Kommunalverbänden, Bauleit- und Landschaftsplanung als Auftragsangelegenheiten).

 

9

Fachverwaltungen wie: Untere Verwaltungsbehörde für Regionalentwicklung, Landwirtschaft, Forsten und Naturschutz, Landesbetrieb HessenForst (Forsteinrichtung und Naturschutzdaten, Forstamt), Hessen Mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement, Ämter für Bodenmanagement, Bauaufsichtsbehörde

Einführung in die Aufgaben der betreffenden Dienststellen und Mitwirkung beim Vollzug von Aufgaben in eigener Zuständigkeit beziehungsweise im Rahmen öffentlich-rechtlicher Zulassungen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Vermeidung, Verminderung, Ausgleich und Ersatz bei Eingriffen in Natur und Landschaft; Verfahren bei ungenehmigten Eingriffen.

Landschaftsüberwachungsdienst.

Auftragsvergabe.

Leistungserfüllung und Abrechnung im Rahmen der zwischenbehördlichen Leistungsverrechnung. Naturschutzdatenhaltung, ländliche Bodenordnung für Maßnahmen des Naturschutzes und Gewässerentwicklung.

III

18

Obere und oberste Landesbehörden wie: Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, Hessisches Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Regierungspräsidium, Oberste Naturschutzbehörde

Aufgaben und Organisation der Behörden:

Raumordnung, Landesplanung, Städtebau, Gewässerschutz, Bodenschutz, Abfallwirtschaft, Immissionsschutz, Naturschutz und Landschaftspflege, Artenschutz, Natura 2000, Umweltfragen, Bauaufsicht, Wasserwirtschaft, Flurbereinigung, Land- und Forstwirtschaft; Rechtsgrundlagen und Verwaltungsvorschriften, Genehmigung von Fachplanungen, Planfeststellungsverfahren, Förderprogramme, Vollzug eigener fachspezifischer Aufgaben und Mitwirkung bei Entscheidungen über landschaftsrelevante Vorhaben. Naturschutzdatenhaltung, GIS-Anwendungen im Naturschutz.

 

6

 

Häusliche Prüfungsarbeit

 

1

 

Schriftliche Prüfung

 

5

 

Prüfungsvorbereitung und mündliche Prüfung

16

 

Lehrgänge

circa 12

 

(Erholungsurlaub)

104

= 24 Monate

§ 47 Ausbildung (Umwelttechnik/Umweltschutz)

§ 47
Ausbildung (Umwelttechnik/Umweltschutz)

(1) Es werden nur Bewerberinnen und Bewerber zugelassen, die ein abgeschlossenes Studium an einer wissenschaftlichen Hochschule in einem für die Fachrichtung geeigneten Studiengang nachweisen.

(2) Die Bewerberinnen und Bewerber können sich im Fachgebiet „Umwelttechnik“ ausbilden lassen. Dafür müssen sie in das in Abs. 1 geforderte Hochschulstudium in einem der folgenden Studiengänge nachweisen:

Bauingenieurwesen (Fachgebiet Wasserwesen), Biochemie, Biologie, Chemie/Chemietechnik, Elektronik/Elektrotechnik, Geologie, Hüttenwesen, Maschinenbau, Physik, Technischer Umweltschutz, Verfahrenstechnik.

(3) Die Einstellungsbehörde kann vergleichbare Studiengänge und weitere geeignete Studiengänge für die Fachrichtung Umwelttechnik/Umweltschutz als gleichwertig anerkennen.

§ 48 Einstellungs- und Ausbildungsbehörde (Umwelttechnik/Umweltschutz)

§ 48
Einstellungs- und Ausbildungsbehörde (Umwelttechnik/Umweltschutz)

(1) Einstellungsbehörde ist das Regierungspräsidium Gießen unter Beteiligung des für Umweltschutz zuständigen Ministeriums.

(2) Ausbildungsbehörde ist das Regierungspräsidium.

§ 49 Gliederung der Ausbildung (Umwelttechnik/Umweltschutz)

§ 49
Gliederung der Ausbildung (Umwelttechnik/Umweltschutz)

(1) Die Ausbildung gliedert sich in fünf Abschnitte:

Abschnitt I:

Ziele und Grundsätze der Kreislaufwirtschaft, Abfallwirtschaftsplanung, Abfallentsorgung, Überwachung der Abfallentsorgung, Andienungs- und Überlassungspflichten

Abschnitt II:

Produktionstechnologien und deren Umweltauswirkungen, Abgasreinigung, Klimaschutz, Luftreinhaltung, Lärm und Erschütterungen, umweltgefährdende Stoffe, Gentechnik

Abschnitt III:

Grundlagen der Wasserwirtschaft, oberirdische Gewässer, Gewässernutzungen, Abwasserbeseitigung, Wasserversorgung, Grundwasser, Bodenschutz und Altlasten

Abschnitt I bis III

Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit (Management, Mitarbeiterführung, Planung, Entscheidung, Rhetorik, Gesprächsführung, Psychologie), fachbezogene Rechts- und Verwaltungsvorschriften

Abschnitt IV:

Hospitation bei Organisationen, Unternehmen oder der Europäischen Union

Abschnitt V:

Hospitation bei der Kommunalverwaltung und der Landesverwaltung.

(2) Die Ausbildung wird durch Lehrgänge und Seminare ergänzt.

(3) Für die Dauer der Ausbildungsabschnitte sowie für den Ausbildungsinhalt gilt folgende Übersicht.

Fachrichtung: Umwelttechnik / Umweltschutz

Fachgebiet: Umwelttechnik

Ausbildungs-

Ausbildungsstellen

Ausbildungsinhalte

Abschnitt

Dauer
(Wochen)

I

15

Regierungspräsidien Abteilung Umwelt Dezernate Abfallwirtschaft

Ziele und Grundsätze der Kreislaufwirtschaft

-

Abfallvermeidung und Ressourcenschonung

-

Stoffliche und energetische Abfallverwertung

-

Produktverantwortung

Abfallwirtschaftsplanung

-

Abfallarten

-

Abfallaufkommen

-

Abfallwirtschaftskonzepte und -bilanzen

-

Abfallwirtschaftpläne

Abfallentsorgung

-

Abfallbehandlung

-

Mechanisch-biologische Abfallbehandlung (Abfallsortierung, Kompostierung, Vergärung)

-

Chemisch-physikalische Abfallbehandlung (Abfallsortierung)

-

Thermische Abfallbehandlung (Abfallsortierung)

Abfallbeseitigung

-

Bau- und Betrieb von Deponien

-

Deponietechnik

-

Deponiesickerwasser und Deponiegas

-

Stilllegung und Nachsorge von Deponien Überwachung der Abfallentsorgung

Überwachung der Abfallentsorgung

-

Entsorgungsnachweis- und Abfallbegleitscheinverfahren

-

Notifizierung von Abfallverbringungen

-

Nachweisbücher, Registerpflichten

-

Betriebsprüfungen, Umweltinspektionen

Andienungs- und Überlassungspflichten.

II

15

Regierungspräsidien Abteilung Umwelt Dezernate Immissionsschutz

Produktionstechnologien und deren Umweltauswirkungen

-

Roheisen und Stahlerzeugung

-

Aluminiumerzeugung

-

Kraftwerke

-

Herstellung von organischen Chemikalien oder Lösungsmitteln wie Alkohole, Aldehyde, Ketone, Säuren, Ester, Acetate, Äther

-

Alkalielektrolyse

-

Säureproduktion

-

Papierherstellung

-

Zementherstellung

-

Glasherstellung

-

Brauereien

-

Zuckerherstellung

-

Tierhaltung

Abgasreinigung

-

Biologische Abgasreinigung

-

Thermische und katalytische Abgasreinigung

-

Abgasentschwefelungsverfahren

-

Absorptions- und Adsorptionsverfahren

-

Staubabscheidung

Klimaschutz

-

Klimaschutzziele

-

Grundlagen des Emissionshandels

-

Überwachung der Treibhausgasemissionen

-

Technische Maßnahmen zur Reduzierung der Treibhausgase

-

Erneuerbare Energien

Luftreinhaltung

-

Arten der Luftverschmutzung

-

Messprogramme und -systeme

-

Ermittlung und Bewertung von Gerüchen, Geruchsgutachten

Lärm und Erschütterungen

-

Ermittlung und Bewertung von Geräuschen, Lärmgutachten

-

Lärmminderungsmaßnahmen

-

Lärmminderungspläne

-

Erschütterungen (Grundlagen)

 

 

 

Umweltgefährdende Stoffe

-

Gefahrenpotenzial umweltgefährdender Stoffe und Zubereitungen

-

Auswirkungen umweltgefährdender Stoffe auf die Schutzgüter

-

Schutzmaßnahmen für das Herstellen, Behandeln und Abfüllen sowie den Transport und die Lagerung umweltgefährdender Stoffe

-

Gentechnik.

III

15

Regierungspräsidien Abteilung Umwelt Dezernate Wasserwirtschaft

Grundlagen der Wasserwirtschaft

-

Wasserkreislauf

-

Niederschlag, Verdunstung, Abfluss, Versickerung

-

Grundwasser

-

Messwesen

-

Modelle in der Wasserwirtschaft (zum Beispiel NA-Modelle)

Oberirdische Gewässer

-

Gewässerunterhaltung, Gewässerausbau

-

Entwicklung der Gewässer und ihrer Auen (Konzept zur naturnahen Entwicklung der Fließgewässer)

-

Gewässerrenaturierung

-

Ökologischer Hochwasserschutz

-

Technischer Hochwasserschutz

Gewässernutzungen

-

Entnahme und Einleitung

-

Wasserkraftanlagen, Wehre, Querbauwerke

-

Freizeit, Fischerei, Schifffahrt

Abwasserbeseitigung

-

Pflicht zur Abwasserbeseitigung

-

Anforderungen an das Einleiten von Abwasser

-

Bauwerke der Kanalisation

-

Verfahren zur Abwasserbehandlung

-

Überwachung von Abwasseranlagen und Abwassereinleitungen

-

Gewerbliches Abwasser, Indirekteinleitungen

-

Bauartzulassungen

Wasserversorgung

-

Trinkwassergewinnung/Aufbereitungstechnik

-

Rohwasserüberwachung

-

Trinkwasserbeschaffenheit

-

Trinkwasserbedarf, -verbrauch

-

Wasserschutzgebiete

Grundwasser

-

Grundwasserbeschaffenheit

-

Grundwasserbeobachtung

-

Grundwassermodellierung

-

Grundwasserbewirtschaftung

Bodenschutz und Altlasten

-

Vorsorgender Bodenschutz

-

Erkundung und Bewertung von altlastenverdächtigen Flächen

-

Sicherung und Sanierung von kontaminierten Standorten

-

Bodenbehandlung.

 

 

 

Selbstständige Mitarbeit in allen Arbeitsbereichen, Teilnahme an Messungen, Probenahmen, Abnahmen und Anlagenüberwachungen, Organisation und Aufgabe der Informationstechnik.

I - III

 

Regierungspräsidien Abteilung Umwelt

Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit (Management, Mitarbeiterführung, Planung, Entscheidung, Rhetorik, Gesprächsführung, Psychologie)

Fachbezogene Rechts- und Verwaltungsvorschriften

Allgemeines Umweltrecht

Internationale und supranationale Umweltschutzkonventionen, Umweltschutzrichtlinien und -programme der Europäischen Union, Gesetz über die Umweltverträglichkeit, Umweltinformationsgesetz, Umwelthaftungsgesetz, Umweltschadensgesetz

Strafrecht

Strafgesetzbuch: Straftaten gegen die Umwelt

Abfallrecht

EU-Abfallrahmenrichtlinie, Abfallverbringungsgesetz, Kreislaufwirtschaftsgesetz mit untergesetzlichem Regelwerk, Landesabfallgesetze

Bodenschutzrecht

Bundesbodenschutzgesetz, Landesbodenschutzgesetz mit untergesetzlichem Regelwerk

Chemikalienrecht

Chemikaliengesetz, Chemikalienverbotsverordnung, Biozid-Zulassungs-Verordnung, Chemikalien-Ozonschichtverordnung

Gentechnikrecht

Gentechnikgesetz

Immissionsschutzrecht

Richtlinie über Industrieemissionen (IED), Bundesimmissionsschutzgesetz mit untergesetzlichem Regelwerk, TA Luft, TA Lärm

Klimaschutzrecht

Treibhausemissionshandelsgesetz

Wasserrecht

EU-Wasserrahmenrichtlinie, Wasserhaushaltsgesetz mit untergesetzlichem Regelwerk Landeswassergesetze Abwasserabgaben-gesetz

Raumordnung, Landesplanung, Baurecht

Raumordnungsgesetz Landesplanungsgesetz, Bundesbaugesetz, Baunutzungsverordnung, Landesbaugesetz (HBO)

Naturschutzrecht, Landespflege und Naturschutz

FFH-Richtlinie

Bundesnaturschutzgesetz

Landesnaturschutzgesetze.

IV

10

Organisationen, Unternehmen wie

-

Kommunale Eigenbetriebe

-

Verbände

-

Firmen

-

EU

Umweltmanagement, -technik, -schutz; Projektabwicklung, Organisation, Leitung und Führung, Wirtschaftlichkeit, Kosten- und Leistungsrechnung, Controlling, Personal- und Finanzplanung, Beschaffungs- und Einsatzplanung, Projektabwicklung, Abrechnung.

Im Falle der EU: Organisation, Aufgaben und Projekte, Interessenvertretungen, politische Willensbildung und Gesetzgebungsverfahren.

V

3

Kommunalverwaltung - Allgemeine Angelegenheiten (Kreise, Städte)

Organisation und Aufgaben als Selbst- und Auftragsverwaltung, politische Willensbildung, kommunale Planungen, Haushalts- und Rechnungswesen.

 

2

Regierungspräsidium Zentralabteilung Abteilung Regionalplanung

Organisation und Aufgaben als Bündelungsbehörde, Fach- und Dienstaufsicht, Personalbewirtschaftung, Kommunalaufsicht, Verbandswesen, Widerspruchsverfahren, Daseinsvorsorge, Planungsaufgaben, Organisation und Aufgaben der Regionalplanung, Öffentlichkeitsarbeit.

 

3

Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie

Luftreinhaltung

-

Arten der Luftverschmutzung

-

Messprogramme und -Systeme

-

Untersuchungsgebiete und -methoden

-

Emissionskataster

-

Luftreinhaltepläne, Aktionspläne

Lärm und Erschütterungen

-

Ermittlung und Bewertung von Geräuschen, Lärmgutachten

Klimaschutz

-

Klimaschutzziele

-

Entwicklung der Treibhausgasemissionen

Oberirdische Gewässer

-

Gewässertypen, Leitbilder, Lebensgemeinschaften

-

Gewässergüte (Wasserqualität), Gewässerstrukturen

-

Gewässerüberwachung (Monitoring)

Grundwasser

-

Grundwasserbeschaffenheit

-

Grundwasserbeobachtung

Bodenschutz und Altlasten

-

Vorsorgender Bodenschutz

-

Erkundung und Bewertung von altlastenverdächtigen Flächen

Grundlagen der Mess-, Untersuchungs- und Analysetechnik

Gutachten, Stellungnahmen für Aufsichtsbehörden, Gerichte.

 

17

 

Landesübergreifende und Landes-Seminare, zuzüglich Fernlehrgänge

6

 

Häusliche Prüfung

1

 

Schriftliche Prüfung

5

 

Prüfungsvorbereitung und mündliche Prüfung

circa 12

 

(Erholungsurlaub)

104

= 24 Monate

§ 5 Ausbildungsbehörde und Ausbildungsstellen

§ 5
Ausbildungsbehörde und Ausbildungsstellen

(1) Ausbildungsbehörden sind die in den Sondervorschriften des Dritten Teils für die einzelnen Fachrichtungen genannten Stellen.

(2) Die Ausbildungsbehörde weist die Referendarinnen und Referendare den Ausbildungsstellen zu.

(3) Referendarinnen und Referendare können auf Antrag und nach Übereinkunft der beteiligten Stellen in einzelnen Ausbildungsabschnitten auch bei Verwaltungen, die dem Oberprüfungsamt für den höheren technischen Verwaltungsdienst nicht angeschlossen sind, oder bei sonstigen geeigneten Stellen ausgebildet werden.

§ 50 Aufhebung bisherigen Rechts, Übergangsbestimmungen

§ 50
Aufhebung bisherigen Rechts, Übergangsbestimmungen

(1) Die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Laufbahn des höheren technischen Verwaltungsdienstes vom 20. Juni 1989 (StAnz. S. 1880), zuletzt geändert am 31. Oktober 2008 (StAnz. S. 3405), wird aufgehoben.

(2) Für Referendarinnen und Referendare, die ihren Vorbereitungsdienst vor Inkraftreten dieser Ausbildungs- und Prüfungsordnung bereits begonnen haben, gilt die in Abs. 1 genannte Ausbildungs- und Prüfungsordnung fort.

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

§ 51
Inkrafttreten

Diese Ausbildungs- und Prüfungsordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung im Staatsanzeiger für das Land Hessen in Kraft.

§ 6 Dauer und Gliederung des Vorbereitungsdienstes

§ 6
Dauer und Gliederung des Vorbereitungsdienstes

(1) Der Vorbereitungsdienst umfasst die Ausbildung und die Große Staatsprüfung und dauert 24 Monate. Für die Ausbildung förderliche Tätigkeiten können nach den Vorschriften des Laufbahnrechts angerechnet werden. Förderlich sind nur solche Tätigkeiten, die geeignet sind, die Ausbildung in einzelnen Abschnitten ganz oder teilweise zu ersetzen.

(2) Erreicht eine Referendarin oder ein Referendar das Ziel der Ausbildung in einzelnen Ausbildungsabschnitten oder insgesamt nicht, kann die Einstellungs- oder die Ausbildungsbehörde den Vorbereitungsdienst um höchstens ein Jahr verlängern.

(3) Der Vorbereitungsdienst ist um die Zeit eines Beschäftigungsverbotes nach dem Mutterschutzgesetz, einer Elternzeit oder eines Freiwilligendienstes zu verlängern.

(4) Über die Anrechnung von förderlichen Tätigkeiten und über die Verlängerung des Vorbereitungsdienstes entscheidet die Einstellungsbehörde oder die von ihr bestimmte Behörde.

(5) Der Vorbereitungsdienst gliedert sich in Ausbildungsabschnitte, deren Anzahl, Dauer und Inhalt in den Sondervorschriften des Dritten Teils für die einzelnen Fachrichtungen geregelt sind.

§ 7 Gestaltung der Ausbildung und Nachteilsausgleich

§ 7
Gestaltung der Ausbildung und Nachteilsausgleich

(1) Referendarinnen und Referendare werden nach den Sondervorschriften für ihre Fachrichtung ausgebildet. Wenn bei der Ausbildung erhebliche Abweichungen von den Vorschriften beabsichtigt werden, ist hierzu vorher die Zustimmung des Kuratoriums des Oberprüfungsamtes für den höheren technischen Verwaltungsdienst einzuholen. In allen Fachrichtungen umfasst die Ausbildung zusätzlich die Fächer „Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen“ und „Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit“.

(2) In einem Einführungslehrgang soll den Referendarinnen und Referendaren ein Überblick über den öffentlichen Dienst und die besonderen Aufgaben ihrer Fachverwaltung vermittelt werden. In einem Leitfaden soll ihnen das Ziel der Ausbildung erläutert und Hinweise auf die Gliederung der Ausbildung, den Ausbildungsstoff in den einzelnen Ausbildungsabschnitten und auf die Prüfung gegeben werden.

(3) Die Ausbildung soll durch Lehrgänge, Seminare, Planspiele, Arbeitsgemeinschaften und Übungen in freier Rede sowie durch Exkursionen vertieft werden.

(4) Bei Prüfungen können für schwerbehinderte Referendarinnen und Referendare besondere Nachteile im Vergleich mit nicht behinderten Referendarinnen und Referendare entstehen. Zum Ausgleich solcher Nachteile sind ihnen die ihrer Behinderung angemessenen Hilfen zu gewähren (Nachteilsausgleich). Der Nachteilsausgleich muss sicherstellen, dass die Leistungen von den schwerbehinderten Referendarinnen und Referendaren so erbracht und nachgewiesen werden können, dass ihre Leistungen mit den Leistungen ihrer Mitbewerber verglichen werden können. Art und Umfang des zu gewährenden Nachteilsausgleiches sind rechtzeitig mit den schwerbehinderten Referendarinnen und Referendaren und der Schwerbehindertenvertretung zu erörtern. Die fachlichen Anforderungen dürfen jedoch nicht geringer bemessen werden. Die Richtlinien zur Integration und Teilhabe schwerbehinderter Angehöriger der hessischen Landesverwaltung - Integrationsrichtlinien vom 30. November 2007 (StAnz. S. 2756) - sind heranzuziehen. Schwerbehinderte Referendarinnen und Referendare im Sinne dieser Verordnung sind die schwerbehinderten und die ihnen gleichgestellten Menschen nach § 2 Abs. 2 und 3 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch.

(5) Referendarinnen und Referendare sind soweit wie möglich in die praktischen Arbeitsabläufe der jeweiligen Ausbildungsstellen eigenverantwortlich mit einzubeziehen. Nach Möglichkeit ist ihnen Gelegenheit zu geben, auch umfassendere Aufgabenstellungen selbständig zu bearbeiten.

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

§ 8
Überwachung der Ausbildung

(1) Dienstvorgesetzte oder Dienstvorgesetzter ist die Leiterin oder der Leiter der Ausbildungsbehörde. Diese oder dieser bestellen eine geeignete Beamtin oder einen geeigneten Beamten der Behörde zur Ausbildungsleiterin oder zum Ausbildungsleiter, die oder der durch die Große Staatsprüfung die Befähigung zum höheren technischen Verwaltungsdienst erworben hat. Die Ausbildungsleiterin oder der Ausbildungsleiter lenkt und überwacht die gesamte Ausbildung. Die Ausbildung im Einzelnen obliegt jeweils der Leiterin oder dem Leiter der Ausbildungsstelle oder der von ihr oder ihm beauftragten Person.

(2) Die Ausbildungsbehörde stellt für alle Referendarinnen und Referendare einen Ausbildungsplan auf, der die Abschnitte, Zeiten und Ausbildungsstellen sowie den Ausbildungsinhalt im Einzelnen festlegt. Wünsche der Referendarinnen und Referendare können berücksichtigt werden.

(3) Die Ausbildungsbehörde ist dafür verantwortlich, dass der Ausbildungsplan eingehalten wird. Abweichungen sind nur in begründeten Fällen zulässig.

(4) Referendarinnen und Referendare haben einen Ausbildungsnachweis gemäß Anlage 1 zu führen und darin eine Übersicht über ihre wesentlichen Tätigkeiten zu geben. Der Nachweis ist monatlich der Leiterin oder dem Leiter der Ausbildungsstelle zur Prüfung und am Ende jedes Ausbildungsabschnittes der Ausbildungsbehörde vorzulegen.

(5) Die Ausbildungsbehörde führt für alle Referendarinnen und Referendare eine Übersicht über den Vorbereitungsdienst gemäß Anlage 2.

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

§ 9
Beurteilung während der Ausbildung

(1) Jede Ausbildungsstelle beurteilt die Referendarinnen und Referendare nach Abschluss des bei ihr abgeleisteten Abschnittes oder Teilabschnittes unter Angabe der Art und Dauer der Beschäftigung nach ihren Fähigkeiten und Kenntnissen sowie nach ihren Leistungen und ihrer Führung. Die Beurteilung gemäß Anlage 3 muss erkennen lassen, ob das Ziel des Ausbildungsabschnittes erreicht ist. Besondere Fähigkeiten oder Mängel sind zu vermerken.

(2) Erreicht die Ausbildungszeit bei einer Ausbildungsstelle nicht die volle Dauer von sechs Wochen, bestätigt die Ausbildungsstelle nur die Art und Dauer der Beschäftigung sowie die Erreichung des Zieles des Ausbildungsabschnittes. Die Beurteilung nach Abs. 1 entfällt.

(3) Die Ausbildungsbehörde fertigt zum Ende der Ausbildung eine abschließende Beurteilung. Diese soll über die Ergebnisse der Ausbildung, die Allgemeinbildung der Referendarin oder des Referendars, ihre oder seine Charaktereigenschaften und ihre oder seine Fähigkeit zum freien Vortrag Aufschluss geben. Abs. 1 gilt entsprechend.

(4) Die Beurteilungen nach Abs. 1 und 3 sind den Referendarinnen und Referendaren in ihrem vollen Wortlaut zu eröffnen und mit ihnen zu besprechen. Die Eröffnungen sind aktenkundig zu machen und mit den Beurteilungen zu den Ausbildungsakten zu nehmen.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.rv.hessenrecht.hessen.de.