- Ausfertigungsdatum:
- 20.06.1989
- Fundstelle:
- StAnz. 1989, 1880
Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Laufbahn des höheren technischen Verwaltungsdienstes ...
V aufgeh. durch § 50 Abs. 1 der Verordnung vom 14. Dezember 2012 (StAnz. 2013 S. 31)
| Stand: | letzte berücksichtigte Änderung: mehrfach geändert durch Verordnung vom 31. Oktober 2008 (StAnz. S. 3405) |
Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)
Anlage 1
(zu § 8 Abs. 4)
Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)
Anlage 2
(zu § 8 Abs. 5)
Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)
Anlage 3
(zu § 9 Abs. 1)
Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)
Anlage 4
(zu § 14 Abs. 2)
Anlage 5 Prüfungsfächer und Prüfungszeiten
Anlage 5
(zu §§ 17 Abs. 3, 18 Abs. 4)
Prüfungsfächer und Prüfungszeiten
| IA Fachrichtung HOCHBAU |
|
|
|
|
|
Stunden |
| 1. |
Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen |
1 |
| 2. |
Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit |
1 |
| 3. |
Öffentliches Baurecht |
1 |
| 4. |
Fachbezogene Verwaltung und Rechtsvorschriften |
1 |
| 5. |
Grundzüge des öffentlichen Hochbaues und des Städtebaues |
1 ¼ |
| 6. |
Bautechnik |
1 ¼ |
|
|
zusammen |
6 ½ |
| IB Fachrichtung STÄDTEBAU |
|
|
| 1. |
Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen |
1 |
| 2. |
Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit |
1 |
| 3. |
Raumordnung |
1 |
| 4. |
Geschichte des Städtebaues, Stadtplanung und Stadtentwicklung |
1 ½ |
| 5. |
Technische Elemente des Städtebaues |
1 |
| 6. |
Fachrecht |
1 |
|
|
zusammen |
6 ½ |
| II Fachrichtung BAUINGENIEURWESEN |
|
|
|
|
|
Stunden |
| Fachgebiet Straßenwesen: |
|
|
| 1. |
Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen |
1 |
| 2. |
Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit |
1 |
| 3. |
Fachbezogene Verwaltung und Rechtsvorschriften |
1 ¼ |
| 4. |
Raumplanung und städtische Infrastruktur |
1 ¼ |
| 5. |
Straße und Verkehr |
1 |
| 6. |
Ingenieurbauwerke |
1 |
|
|
zusammen |
6 ½ |
| Fachgebiet Stadtbauwesen: |
|
|
| 1. |
Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen |
1 |
| 2. |
Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit |
1 |
| 3. |
Verkehrswesen und städtische Infrastruktur |
1*) |
| 4. |
Siedlungswasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Umwelttechnik |
1*) |
| 5. |
Vorbereiten und Durchführen von öffentlichen Baumaßnahmen |
1 |
| 6. |
Raumordnung, Bau- und Umweltrecht |
1 |
|
|
zusammen |
6 ½ |
| III Fachrichtung MASCHINEN- UND ELEKTROTECHNIK |
|
|
| Fachrichtung Maschinen- und Elektrotechnik in der Verwaltung: |
|
|
|
|
|
Stunden |
| 1. |
Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen |
1 |
| 2. |
Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit |
1 |
| 3. |
Fachbezogene Verwaltung und Rechtsvorschriften |
1 |
| 4. |
Elektrotechnische Anlagen |
1 ¼ |
| 5. |
Maschinen- und verfahrenstechnische Anlagen |
1 |
| 6. |
Sondergebiete der Maschinen- und Elektrotechnik |
1 ¼ |
|
|
zusammen |
6 ½ |
| IV Fachrichtung VERMESSUNGS- UND LIEGENSCHAFTSWESEN |
|
|
|
|
|
Stunden |
| 1. |
Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen |
1 |
| 2. |
Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit |
1 |
| 3. |
Liegenschaftskataster |
1 ¼ |
| 4. |
Ländliche Neuordnung |
1 |
| 5. |
Landesplanung und Städtebau |
1 |
| 6. |
Landesvermessung und Kartographie |
1 ¼ |
|
|
zusammen |
6 ½ |
| V Fachrichtung LANDESPFLEGE |
|
|
|
|
|
Stunden |
| 1. |
Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen |
1 |
| 2. |
Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit |
1 |
| 3. |
Naturschutz und Landschaftspflege |
1 ¼ |
| 4. |
Raumordnung, Landesplanung und Städtebau |
1 |
| 5. |
Freiraumplanung und Grünordnung |
1 |
| 6. |
Angrenzende Fachgebiete |
1 ¼ |
|
|
zusammen |
6 ½ |
| VI Fachrichtung UMWELTTECHNIK/UMWELTSCHUTZ |
|
|
|
|
|
Stunden |
| 1. |
Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen |
1 |
| 2. |
Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit |
1 |
| 3. |
Kreislaufwirtschaft, Abfallbeseitigung und Bodenschutz |
1 |
| 4. |
Immissionsschutz und Klimaschutz |
1 |
| 5. |
Wasserwirtschaft und Gewässerschutz |
1 ¼ |
| 6. |
Fachbezogene Rechts- und Verwaltungsvorschriften |
1 ¼ |
|
|
zusammen |
6 ½ |
Anlage 6 Prüfstoffverzeichnis der Fachrichtungen und Fachgebiete
Anlage 6
(zu § 18 Abs. 4)
Prüfstoffverzeichnis der Fachrichtungen und Fachgebiete
HOCHBAU
STÄDTEBAU
BAUINGENIEURWESEN
MASCHINEN- UND ELEKTROTECHNIK
VERMESSUNGS- UND LIEGENSCHAFTSWESEN
LANDESPFLEGE
UMWELTTECHNIK/UMWELTSCHUTZ
| Fachrichtung HOCHBAU |
|||
| 1. |
Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen |
||
|
|
Allgemeines Staatsrecht |
||
|
|
Staatsbegriff, Staatswesen |
||
|
|
Grundzüge des Völkerrechts sowie der internationalen und supranationalen Organisationen |
||
|
|
Staatsformen |
||
|
|
Entstehung und Auflösung von Staaten |
||
|
|
Staatliche Entwicklung in Deutschland |
||
|
|
Grundgesetz, Verfassungen der Länder |
||
|
|
Verfassungsgrundsätze, Grundrechte |
||
|
|
Staatsrechtliches Wesen der Bundesrepublik, |
||
|
|
Föderalismus |
||
|
|
Grundgesetzliche Richtlinien und Kompetenzverteilung für Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung |
||
|
|
Oberste Bundesorgane |
||
|
|
Funktionen der Staatsgewalt |
||
|
|
|
Dreiteilung der Gewalten |
|
|
|
|
Begriff und Wesen der öffentlichen Verwaltung |
|
|
|
|
Gesetzgebungsverfahren |
|
|
|
|
Rechtsverordnungen und autonome |
|
|
|
|
Satzungen |
|
|
|
|
Die Rechtsprechung |
|
|
|
|
Normenkontrolle und Verfassungsbeschwerde |
|
|
|
Staats- und Amtshaftungsgrundsätze |
||
|
|
Finanzwesen des Bundes und der Länder |
||
|
|
Die Europäische Union |
||
|
|
Status und Organe |
||
|
|
Hoheitliche Kompetenzen, Kompetenzabgrenzung zu Mitgliedstaaten |
||
|
|
Rechtsetzung, Umsetzung der Rechtsakte in nationales Recht |
||
|
|
europäischer Binnenmarkt, Wirtschafts- und Währungsunion |
||
|
|
Gemeindeverfassungen, kommunale Selbstverwaltung Verwaltungsaufbau und Behördenorganisation bei Bund, Ländern und Gemeinden |
||
|
|
Oberste Bundes- und Landesbehörden |
||
|
|
Organisation der unmittelbaren Staatsverwaltung |
||
|
|
Aufgaben und Organe der mittelbaren Staatsverwaltung |
||
|
|
Rechts-, Fach- und Dienstaufsicht |
||
|
|
Allgemeines und formelles Verwaltungsrecht, Verwaltungshandeln, Verwaltungsprozessrecht |
||
|
|
Verwaltungsverfahrensgesetze des Bundes und der Länder |
||
|
|
|
Allgemeines Verwaltungsverfahren |
|
|
|
|
Institut des Verwaltungsaktes und des öffentlich-rechtlichen Vertrages |
|
|
|
|
Förmliches Verwaltungsverfahren, |
|
|
|
|
Planfeststellungsverfahren |
|
|
|
|
Auslegung von Rechtsnormen |
|
|
|
|
Verwaltungsermessen |
|
|
|
|
Amtshilfe |
|
|
|
Verwaltungsgerichtsordnung |
||
|
|
Verwaltungsvollstreckungs- und Verwaltungszustellungsrecht |
||
|
|
Außerordentliche Rechtsbehelfe gegen Verwaltungshandeln |
||
|
|
(Petition, Beschwerde, Dienstaufsichtsbeschwerde) |
||
|
|
Besonderes Verwaltungsrecht |
||
|
|
Beamtenrecht |
||
|
|
Disziplinarrecht |
||
|
|
Personalvertretungsrecht |
||
|
|
Ordnungswidrigkeitenrecht |
||
|
|
Grundzüge des Kommunalrechts |
||
|
|
Sozialrecht in den Grundzügen |
||
|
|
Arbeitsschutzrecht in den Grundzügen |
||
|
|
Steuerrecht in den Grundzügen |
||
|
|
Gewerberecht in den Grundzügen |
||
|
|
Grundzüge des Polizeirechts |
||
|
|
Datenschutzrecht |
||
|
|
Privatrecht |
||
|
|
Bürgerliches Gesetzbuch |
||
|
|
|
Allgemeiner Teil, Schuldverhältnisse und Sachenrecht in den Grundzügen |
|
|
|
|
Nachbarrecht |
|
|
|
Grundzüge des Handels- und Gesellschaftsrechts |
||
|
|
Tarifvertragsgesetz, Manteltarifverträge für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst |
||
|
|
Vergaberecht in den Grundzügen |
||
|
|
Zivilprozessverfahren in den Grundzügen |
||
| 2. |
Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit |
||
|
|
Leitungskonzeption, -methoden und -techniken |
||
|
|
Begriffe |
||
|
|
Leitungskonzeptionen |
||
|
|
Regelkreis-Modell |
||
|
|
Methoden und Techniken der Planung |
||
|
|
|
Zielvereinbarung (Zielsetzung, Zielsysteme, Zielkonflikte) |
|
|
|
|
Problemanalyse |
|
|
|
|
Alternativensuche und -bewertung |
|
|
|
|
Entscheidung |
|
|
|
|
Kontrolle |
|
|
|
Personalführung |
||
|
|
Führungsstile |
||
|
|
Grundkenntnisse der Menschenführung |
||
|
|
|
Individual- und Gruppenverhalten im Arbeitsprozess |
|
|
|
|
Leistungsmotivation |
|
|
|
|
Anerkennung, Kritik |
|
|
|
|
Kommunikation, Konfliktbehandlung |
|
|
|
Grundsätze für die Zusammenarbeit und den Personaleinsatz |
||
|
|
Mitarbeitergespräch |
||
|
|
Personalbeurteilung |
||
|
|
Kommunikationstechniken |
||
|
|
Rhetorik |
||
|
|
Gesprächsführung, Besprechungstechnik Darstellungstechnik |
||
|
|
|
Gliederungstechnik |
|
|
|
|
Visualisierungstechnik |
|
|
|
Öffentlichkeitsarbeit |
||
|
|
Informationstechnik |
||
|
|
Einsatzgebiete |
||
|
|
Organisation beim Einsatz der IT |
||
|
|
Organisation |
||
|
|
Grundzüge der Organisationslehre |
||
|
|
|
Aufbauorganisation |
|
|
|
|
Ablauforganisation |
|
|
|
Aufgaben, Organisation und Geschäftsbetrieb |
||
|
|
Volks- und betriebswirtschaftliche Untersuchungen |
||
|
|
Wirtschaftlichkeitsgrundlagen |
||
|
|
|
Kostenberechnung |
|
|
|
|
Investitionsrechnung und Wirtschaftlichkeitskriterien |
|
|
|
|
Empfindlichkeitsprüfungen und Risikoanalyse |
|
|
|
Erfolgskontrolle |
||
|
|
Nutzen-Kosten-Untersuchungen |
||
|
|
|
Grundlegende Bewertungsfragen |
|
|
|
|
Möglichkeiten, Grenzen und Ablauf der Verfahren |
|
|
|
|
Verfahrensrichtlinien |
|
|
|
|
Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen für Unterhaltungs- und Betriebsaufgaben |
|
|
|
|
Aufgabenwirtschaftlichkeit |
|
|
|
|
Beschaffungs- und Einsatzplanung |
|
|
|
Haushalts-, Rechnungs- und Kassenwesen des Bundes, der Länder und der Kommunen |
||
|
|
Grundlagen des Haushalts |
||
|
|
|
Begriffe |
|
|
|
|
Haushaltsgrundsätze |
|
|
|
|
Verfahren der Bewirtschaftung |
|
|
|
Technische Programmplanung, Finanzplanung |
||
|
|
Aufgaben der Rechnungshöfe und der Rechnungsprüfungsämter |
||
| 3. |
Öffentliches Baurecht |
||
|
|
Begriffe, Entwicklung, Gesetzgebungszuständigkeiten von Europäischer Union, Bund, Ländern und Satzungsgebungszuständigkeiten der Gemeinden |
||
|
|
Raumordnungs-, Landesplanungs-, Regionalplanungsrecht sowie Bauplanungsrecht und besonderes Städtebaurecht |
||
|
|
Planungsträger, Genehmigungsbehörden, Planinhalt, Beispiele Verfahren zur Planaufstellung |
||
|
|
Instrumente zur Plansicherung und -verwirklichung |
||
|
|
Genehmigungstatbestände |
||
|
|
Bauordnungsrecht |
||
|
|
Materielles Recht |
||
|
|
Allgemeine Anforderungen |
||
|
|
Grundstücke und deren Bebauung |
||
|
|
Bauliche Anlagen |
||
|
|
Technische Baubestimmungen, allgemein anerkannte Regeln der Technik |
||
|
|
Formelles Recht |
||
|
|
Bauaufsichtliches Verfahren, Vereinfachtes Verfahren, Freistellung, Anzeigeverfahren, Kenntnisgabeverfahren, Zustimmungsverfahren |
||
|
|
Beteiligte am bauaufsichtlichen Verfahren |
||
|
|
Bauaufsichtliche Eingriffsbefugnisse |
||
|
|
Baurechtlicher Bestandsschutz |
||
|
|
Tangierende Rechtsbereiche, Baunebenrecht |
||
|
|
Entwicklung, Grundlagen, Genehmigungsbehörden, Planungsträger, Planfeststellungsverfahren |
||
|
|
Fachplanungsrecht |
||
|
|
Denkmalschutz |
||
|
|
Naturschutzrecht |
||
|
|
Wasserrecht |
||
|
|
Bundesimmissionsschutzrecht |
||
|
|
Rechtsschutz im öffentlichen Baurecht |
||
|
|
Städtebauliche Planung |
||
|
|
Bauaufsichtliches Verfahren |
||
|
|
Fachplanungsrecht |
||
|
|
Amtshaftung, Amtspflichten |
||
|
|
Nachbarschutz |
||
|
|
Unfallschutz |
||
|
|
Recht der Berufsgenossenschaften |
||
|
|
Unfallverhütung |
||
| 4. |
Fachbezogene Verwaltung und Rechtsvorschriften |
||
|
|
Organisation der Hochbauverwaltungen in Bund, Ländern und Gemeinden |
||
|
|
Gliederung, Zuständigkeiten und Arbeitsweise |
||
|
|
Aufgaben der Bauverwaltungen |
||
|
|
Durchführung von Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sowie Unterhaltung der Grundstücke und der baulichen Anlagen |
||
|
|
|
Vergabe von Dienstleistungen, Bauleistungen und Lieferleistungen (VOF, VOB, VOL) |
|
|
|
|
Wettbewerbe |
|
|
|
|
Fertigung der Bauunterlagen |
|
|
|
|
Überwachung der Bauausführung |
|
|
|
|
Prüfung der Rechnungen |
|
|
|
|
Kassenanordnungen |
|
|
|
|
Abnahme, Übergabe |
|
|
|
|
Rechnungslegungs- und Rechnungsprüfungsverfahren (Rechnungshof) |
|
|
|
Baufachliche Gutachten und Stellungnahmen, Wertermittlungen |
||
|
|
Baufachliche Mitwirkung bei Baumaßnahmen mit staatlichen Zuwendungen |
||
|
|
Grundzüge der Wohnungsbauförderung |
||
|
|
Anwendung der Informations- und Kommunikationstechnik |
||
|
|
Veröffentlichungen |
||
|
|
Vorschriften, Richtlinien, Dienstanweisungen |
||
|
|
Verfahrensvorschriften |
||
|
|
|
insbesondere: RBBau, entsprechende Landesvorschriften |
|
|
|
Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen |
||
|
|
|
insbesondere: BHO, LHO, Verwaltungsvorschriften hierzu |
|
|
|
Vergabewesen |
||
|
|
|
insbesondere: VOF, VOB, VOL, VHB |
|
|
|
Wettbewerbs- und Honorarwesen |
||
|
|
|
insbesondere: GRW, HOAI |
|
|
|
Kartellrecht |
||
|
|
Preisrecht |
||
|
|
|
insbesondere: Preisverordnungen |
|
| 5. |
Grundzüge des öffentlichen Hochbaues und des Städtebaues |
||
|
|
Öffentliche Gebäude |
||
|
|
Baugeschichtliche Entwicklungen |
||
|
|
Gestaltungs- und Konstruktionselemente |
||
|
|
Gebäudetypologien |
||
|
|
Planungsgrundlagen (auch als Teil des Facility-Managements) |
||
|
|
Städtebauliche Faktoren bei der Gebäudeplanung |
||
|
|
Raumbedarfsanforderungen, Ausstattungsstandards, Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen |
||
|
|
Funktionale Anforderungen |
||
|
|
Technische, wirtschaftliche und ökologische Bewertung von Bauplanungen |
||
|
|
Umgang mit vorhandener Bausubstanz und städtebaulichen Strukturen |
||
|
|
Denkmalschutz |
||
|
|
Öffentlich-rechtliche Anforderungen |
||
|
|
Bau-, Unterhaltungs- und Betriebskosten (auch als Teil des Facility-Managements) |
||
|
|
Grundlagen und Methoden der Kostenermittlung |
||
|
|
Kostenarten, Kostengliederung, Kostenvergleich |
||
|
|
Kosten- und Flächenrichtwerte |
||
|
|
Kostenoptimierung (Facility-Management) |
||
|
|
Projektmanagement |
||
|
|
Methoden |
||
|
|
Projektentwicklung und -durchführung |
||
|
|
Kostenplanung, Kostensteuerung und -kontrolle |
||
|
|
Terminplanung und -steuerung |
||
|
|
Qualitätssicherung bei der Baudurchführung |
||
|
|
Grundlagen und Gestaltungselemente städtebaulicher Planungen |
||
|
|
Allgemeine Grundlagen des Städtebaues |
||
|
|
Historische Entwicklung städtebaulicher Siedlungssysteme |
||
|
|
Elemente städtebaulicher Gestaltung |
||
|
|
Stadterneuerung und Sanierung |
||
|
|
Städtebauliche Normen und Grunddaten |
||
|
|
Umgang mit vorhandenen städtebaulichen Strukturen |
||
|
|
Denkmalschutz |
||
| 6. |
Bautechnik |
||
|
|
Allgemein anerkannte Regeln der Technik |
||
|
|
Rechtsgrundlagen, Verordnungen, Normen |
||
|
|
Technische Elemente von Gebäude- und städtebaulichen Planungen |
||
|
|
Technische Grundlagen städtischer Infrastruktur |
||
|
|
Erschließung |
||
|
|
Ver- und Entsorgungsanlagen und deren Leitungssysteme |
||
|
|
Baubetrieb und Baulogistik |
||
|
|
Grundzüge der Baukonstruktion und Baumethoden |
||
|
|
Baugrund |
||
|
|
Gründungsarten |
||
|
|
Tragkonstruktion |
||
|
|
Nichttragende Konstruktionen u. a. |
||
|
|
Grundzüge der Installations- und Betriebstechnik |
||
|
|
Heizung, Raumlufttechnik |
||
|
|
Wasserver- und -entsorgung |
||
|
|
Abfallbeseitigung |
||
|
|
Elektrische Anlagen (Stark- und Schwachstrom) |
||
|
|
Fördertechnik |
||
|
|
Küchen-, Labor- und Medizintechnik |
||
|
|
Gebäudeleittechnik |
||
|
|
Informations- und Kommunikationstechnik |
||
|
|
Bauphysikalische Aspekte bei der Gebäudeplanung |
||
|
|
Wärme-, Schall- und Feuchteschutz |
||
|
|
Ursachen, Vermeidung und Behebung von Bauschäden, Alterungsbeständigkeit und Dauerhaftigkeit |
||
|
|
Technische, wirtschaftliche und ökologische Bewertung von Bauteilen, Baustoffen und Baumethoden |
||
|
|
Recycling |
||
|
|
Altlasten |
||
|
|
Asbestsanierung |
||
|
|
Verwendungsverbote |
||
|
|
Maßnahmen der Energieeinsparung |
||
| Fachrichtung STÄDTEBAU |
|||
| 1. |
Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen |
||
|
|
Allgemeines Staatsrecht |
||
|
|
Staatsbegriff, Staatswesen |
||
|
|
Grundzüge des Völkerrechts sowie der internationalen und supranationalen Organisationen |
||
|
|
Staatsformen |
||
|
|
Entstehung und Auflösung von Staaten |
||
|
|
Staatliche Entwicklung in Deutschland |
||
|
|
Grundgesetz, Verfassungen der Länder |
||
|
|
Verfassungsgrundsätze, Grundrechte |
||
|
|
Staatsrechtliches Wesen der Bundesrepublik, |
||
|
|
Föderalismus |
||
|
|
Grundgesetzliche Richtlinien und Kompetenzverteilung für Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung |
||
|
|
Oberste Bundesorgane |
||
|
|
Funktionen der Staatsgewalt |
||
|
|
|
Dreiteilung der Gewalten |
|
|
|
|
Begriff und Wesen der öffentlichen Verwaltung |
|
|
|
|
Gesetzgebungsverfahren |
|
|
|
|
Rechtsverordnungen und autonome Satzungen |
|
|
|
|
Die Rechtsprechung |
|
|
|
|
Normenkontrolle und Verfassungsbeschwerde |
|
|
|
Staats- und Amtshaftungsgrundsätze |
||
|
|
Finanzwesen des Bundes und der Länder |
||
|
|
Die Europäische Union |
||
|
|
Status und Organe |
||
|
|
Hoheitliche Kompetenzen, Kompetenzabgrenzung zu Mitgliedstaaten |
||
|
|
Rechtsetzung, Umsetzung der Rechtsakte in nationales Recht |
||
|
|
europäischer Binnenmarkt, Wirtschafts- und Währungsunion |
||
|
|
Gemeindeverfassungen, kommunale Selbstverwaltung |
||
|
|
Verwaltungsaufbau und Behördenorganisation bei Bund, Ländern und Gemeinden |
||
|
|
Oberste Bundes- und Landesbehörden |
||
|
|
Organisation der unmittelbaren Staatsverwaltung |
||
|
|
Aufgaben und Organe der mittelbaren Staatsverwaltung |
||
|
|
Rechts-, Fach- und Dienstaufsicht |
||
|
|
Allgemeines und formelles Verwaltungsrecht, Verwaltungshandeln, Verwaltungsprozessrecht |
||
|
|
Verwaltungsverfahrensgesetze des Bundes und der Länder |
||
|
|
|
Allgemeines Verwaltungsverfahren |
|
|
|
|
Institut des Verwaltungsaktes und des öffentlich-rechtlichen Vertrages |
|
|
|
|
Förmliches Verwaltungsverfahren, |
|
|
|
|
Planfeststellungsverfahren |
|
|
|
|
Auslegung von Rechtsnormen |
|
|
|
|
Verwaltungsermessen |
|
|
|
|
Amtshilfe |
|
|
|
Verwaltungsgerichtsordnung |
||
|
|
Verwaltungsvollstreckungs- und Verwaltungszustellungsrecht |
||
|
|
Außerordentliche Rechtsbehelfe gegen Verwaltungshandeln |
||
|
|
(Petition, Beschwerde, Dienstaufsichtsbeschwerde) |
||
|
|
Besonderes Verwaltungsrecht |
||
|
|
Beamtenrecht |
||
|
|
Disziplinarrecht |
||
|
|
Personalvertretungsrecht |
||
|
|
Ordnungswidrigkeitenrecht |
||
|
|
Grundzüge des Kommunalrechts |
||
|
|
Sozialrecht in den Grundzügen |
||
|
|
Arbeitsschutzrecht in den Grundzügen |
||
|
|
Steuerrecht in den Grundzügen |
||
|
|
Gewerberecht in den Grundzügen |
||
|
|
Grundzüge des Polizeirechts |
||
|
|
Datenschutzrecht |
||
|
|
Privatrecht |
||
|
|
Bürgerliches Gesetzbuch |
||
|
|
|
Allgemeiner Teil, Schuldverhältnisse und Sachenrecht in den Grundzügen |
|
|
|
|
Nachbarrecht |
|
|
|
Grundzüge des Handels- und Gesellschaftsrechts |
||
|
|
Tarifvertragsgesetz, Manteltarifverträge für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst |
||
|
|
Vergaberecht in den Grundzügen |
||
|
|
Zivilprozessverfahren in den Grundzügen |
||
| 2. |
Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit |
||
|
|
Begriffe |
||
|
|
Leitungskonzeptionen |
||
|
|
Regelkreis-Modell |
||
|
|
Methoden und Techniken der Planung |
||
|
|
|
Zielvereinbarung (Zielsetzung, Zielsysteme, Zielkonflikte) |
|
|
|
|
Problemanalyse |
|
|
|
|
Alternativensuche und -bewertung |
|
|
|
|
Entscheidung |
|
|
|
|
Kontrolle |
|
|
|
Personalführung |
||
|
|
Führungsstile |
||
|
|
Grundkenntnisse der Menschenführung |
||
|
|
|
Individual- und Gruppenverhalten im Arbeitsprozess |
|
|
|
|
Leistungsmotivation |
|
|
|
|
Anerkennung, Kritik |
|
|
|
|
Kommunikation, Konfliktbehandlung |
|
|
|
Grundsätze für die Zusammenarbeit und den Personaleinsatz |
||
|
|
Mitarbeitergespräch |
||
|
|
Personalbeurteilung |
||
|
|
Kommunikationstechniken |
||
|
|
Rhetorik |
||
|
|
Gesprächsführung, Besprechungstechnik Darstellungstechnik |
||
|
|
|
Gliederungstechnik |
|
|
|
|
Visualisierungstechnik |
|
|
|
Öffentlichkeitsarbeit |
||
|
|
Informationstechnik |
||
|
|
Einsatzgebiete |
||
|
|
Organisation beim Einsatz der IT |
||
|
|
Organisation |
||
|
|
Grundzüge der Organisationslehre |
||
|
|
|
Aufbauorganisation |
|
|
|
|
Ablauforganisation |
|
|
|
Aufgaben, Organisation und Geschäftsbetrieb |
||
|
|
Volks- und betriebswirtschaftliche Untersuchungen |
||
|
|
Wirtschaftlichkeitsgrundlagen |
||
|
|
|
Kostenberechnung |
|
|
|
|
Investitionsrechnung und Wirtschaftlichkeitskriterien |
|
|
|
|
Empfindlichkeitsprüfungen und Risikoanalyse |
|
|
|
|
Erfolgskontrolle |
|
|
|
Nutzen-Kosten-Untersuchungen |
||
|
|
|
Grundlegende Bewertungsfragen |
|
|
|
|
Möglichkeiten, Grenzen und Ablauf der Verfahren |
|
|
|
|
Verfahrensrichtlinien |
|
|
|
|
Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen für Unterhaltungs- und Betriebsaufgaben |
|
|
|
|
Aufgabenwirtschaftlichkeit |
|
|
|
|
Beschaffungs- und Einsatzplanung |
|
|
|
Haushalts-, Rechnungs- und Kassenwesen des Bundes, der Länder und der Kommunen |
||
|
|
Grundlagen des Haushalts |
||
|
|
|
Begriffe |
|
|
|
|
Haushaltsgrundsätze |
|
|
|
|
Verfahren der Bewirtschaftung |
|
|
|
Technische Programmplanung, Finanzplanung |
||
|
|
Aufgaben der Rechnungshöfe und der Rechnungsprüfungsämter |
||
| 3. |
Raumordnung |
||
|
|
Begriffe und Ziele der Raumordnung, Landes- und Regionalplanung |
||
|
|
Entwicklung der Besiedlung, ihre Ursachen und Wirkungen |
||
|
|
Entwicklung der Landesplanung und Raumordnung |
||
|
|
Arbeitsmethoden |
||
|
|
Planungselemente und Raumkategorien |
||
|
|
Aufgaben und organisatorischer Aufbau der Raumordnung und Landesplanung in der Bundesrepublik Deutschland |
||
|
|
Raumordnungsgesetz und Bundesraumordnungsprogramme |
||
|
|
Landesplanungsgesetz und seine Durchführungsverordnung, Landesentwicklungsgesetz |
||
|
|
Programme und Pläne der Landesentwicklung und Regionalplanung |
||
|
|
Aufgaben der Planungsebenen und Fachdienststellen sowie ihr Verhältnis zueinander |
||
|
|
Planarten und -inhalte, Wirkungsbereiche, Aufgabenträger, Beteiligte |
||
|
|
Probleme und Konfliktstellen der Planung und die Verwirklichung raumordnerischer Ziele |
||
| 4. |
Geschichte des Städtebaues, Stadtplanung und Stadtentwicklung |
||
|
|
Geschichte des Städtebaues |
||
|
|
|
Epochen des Städtebaues und ihre Charakteristika vor allem seit dem Entstehen der Industriegesellschaft |
|
|
|
|
Städtebauliche Theorien und Leitbilder des 19. und 20. Jahrhunderts |
|
|
|
Geographische, soziale, wirtschaftliche, technische und politische Faktoren der Siedlungsentwicklung und des Städtebaues im 19. Jahrhundert |
||
|
|
Stadtplanung und Stadtentwicklung |
||
|
|
Begriffe und Ziele |
||
|
|
Ordnungselemente, Funktionsbereiche, Infrastruktur und Standortkriterien |
||
|
|
Städtebauliche Systeme und Gebäudetypen des Wohnungsbaues, der öffentlichen und privaten Einrichtungen |
||
|
|
Stadtgestaltung |
||
|
|
Städtebauliche Erneuerung (Sanierung, Modernisierung) |
||
|
|
Entwicklungsmaßnahmen |
||
|
|
Verträge über stadtplanerische Leistungen |
||
|
|
Wettbewerbswesen |
||
|
|
Integration von Fachplanungen |
||
|
|
Umweltverträglichkeit der Planung |
||
|
|
Naturschutz und Landschaftspflege |
||
|
|
Landschaftsplanung und -gestaltung |
||
|
|
Agrarstruktur |
||
|
|
Städtebauliche Denkmalpflege |
||
| 5. |
Technische Elemente des Städtebaues |
||
|
|
Bedeutung des Verkehrs im Städtebau, Verkehrsarten |
||
|
|
Verkehrsuntersuchungen (Zählungen, Analysen, Prognosen), Generalverkehrsplanung |
||
|
|
Grundzüge des Wasser-, Schienen- und Straßenverkehrs |
||
|
|
Öffentlicher Nahverkehr und Individualverkehr |
||
|
|
Erschließungssysteme und ihre Elemente |
||
|
|
Wirtschaftlichkeitsfragen der Erschließung |
||
|
|
Grundzüge der Versorgung mit Wasser und Energie, Abwasser- und Abfallbeseitigung |
||
|
|
Technischer Umweltschutz in Bezug auf Städtebau in den Grundzügen |
||
|
|
der Luftreinhaltung |
||
|
|
des Lärmschutzes |
||
|
|
des Gewässer- und Bodenschutzes |
||
| 6. |
Fachrecht |
||
|
|
Planungsrecht, insbesondere |
||
|
|
Baugesetzbuch unter besonderer Beachtung der Bauleitplanung, der Sicherung der Bauleitplanung, der Regelung der baulichen und sonstigen Nutzung sowie der Grundzüge der Bodenordnung, der Enteignung, der Erschließung, der städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen, der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen, der Erhaltungssatzung und der städtebaulichen Gebote |
||
|
|
Maßnahmengesetz zum Baugesetzbuch |
||
|
|
Baunutzungsverordnung, Planzeichenverordnung |
||
|
|
Bauordnungsrecht und seine DVO in seinen städtebaurelevanten Teilen |
||
|
|
Fachplanungsrecht, vor allem in seinen Beziehungen zu Städtebau und Bauleitplanung (Planfeststellungsverfahren) in den Grundzügen der folgenden Gesetze und Bestimmungen |
||
|
|
Bundeswasserstraßengesetz |
||
|
|
Luftverkehrsgesetz |
||
|
|
Bundesfernstraßen-, Landesstraßen- und Wegegesetz |
||
|
|
Energiewirtschaftsgesetz, Telegrafenwegegesetz |
||
|
|
Abfallwirtschaftsgesetz |
||
|
|
Wasserhaushaltsgesetz und Landeswassergesetz |
||
|
|
Bundesnaturschutzgesetz, Naturschutzgesetz des Landes |
||
|
|
Bundeswaldgesetz |
||
|
|
Sonstige Rechtsnormen mit Bezug zur Stadtentwicklung, insbesondere |
||
|
|
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung |
||
|
|
Bundesimmissionsschutzgesetz und sonstige Umweltschutzbestimmungen |
||
|
|
Denkmalschutzgesetz des Landes |
||
|
|
Flurbereinigungsgesetz |
||
|
|
Bundeskleingartengesetz |
||
|
|
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz |
||
|
|
Kommunalabgabengesetz und kommunales Satzungsrecht |
||
|
|
Vertragswesen (HOAI) sowie sonstige Verträge über stadtplanerische Leistungen. |
||
| Fachrichtung BAUINGENIEURWESEN |
|||
| Fachgebiet: STRASSENWESEN |
|||
| 1. |
Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen |
||
|
|
Allgemeines Staatsrecht |
||
|
|
Staatsbegriff, Staatswesen |
||
|
|
Grundzüge des Völkerrechts sowie der internationalen und supranationalen Organisationen |
||
|
|
Staatsformen |
||
|
|
Entstehung und Auflösung von Staaten |
||
|
|
Staatliche Entwicklung in Deutschland |
||
|
|
Grundgesetz, Verfassungen der Länder |
||
|
|
Verfassungsgrundsätze, Grundrechte |
||
|
|
Staatsrechtliches Wesen der Bundesrepublik, |
||
|
|
Föderalismus |
||
|
|
Grundgesetzliche Richtlinien und Kompetenzverteilung für Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung |
||
|
|
Oberste Bundesorgane |
||
|
|
Funktionen der Staatsgewalt |
||
|
|
|
Dreiteilung der Gewalten |
|
|
|
|
Begriff und Wesen der öffentlichen Verwaltung |
|
|
|
|
Gesetzgebungsverfahren |
|
|
|
|
Rechtsverordnungen und autonome Satzungen |
|
|
|
|
Die Rechtsprechung |
|
|
|
|
Normenkontrolle und Verfassungsbeschwerde |
|
|
|
Staats- und Amtshaftungsgrundsätze |
||
|
|
Finanzwesen des Bundes und der Länder |
||
|
|
Die Europäische Union |
||
|
|
Status und Organe |
||
|
|
Hoheitliche Kompetenzen, Kompetenzabgrenzung zu Mitgliedstaaten |
||
|
|
Rechtsetzung, Umsetzung der Rechtsakte in nationales Recht |
||
|
|
europäischer Binnenmarkt, Wirtschafts- und Währungsunion |
||
|
|
Gemeindeverfassungen, kommunale Selbstverwaltung Verwaltungsaufbau und Behördenorganisation bei Bund, Ländern und Gemeinden |
||
|
|
Oberste Bundes- und Landesbehörden |
||
|
|
Organisation der unmittelbaren Staatsverwaltung |
||
|
|
Aufgaben und Organe der mittelbaren Staatsverwaltung |
||
|
|
Rechts-, Fach- und Dienstaufsicht |
||
|
|
Allgemeines und formelles Verwaltungsrecht, Verwaltungshandeln, Verwaltungsprozessrecht |
||
|
|
Verwaltungsverfahrensgesetze des Bundes und der Länder |
||
|
|
|
Allgemeines Verwaltungsverfahren |
|
|
|
|
Institut des Verwaltungsaktes und des öffentlich-rechtlichen Vertrages |
|
|
|
|
Förmliches Verwaltungsverfahren, |
|
|
|
|
Planfeststellungsverfahren |
|
|
|
|
Auslegung von Rechtsnormen |
|
|
|
|
Verwaltungsermessen |
|
|
|
|
Amtshilfe |
|
|
|
Verwaltungsgerichtsordnung |
||
|
|
Verwaltungsvollstreckungs- und Verwaltungszustellungsrecht |
||
|
|
Außerordentliche Rechtsbehelfe gegen Verwaltungshandeln |
||
|
|
(Petition, Beschwerde, Dienstaufsichtsbeschwerde) |
||
|
|
Besonderes Verwaltungsrecht |
||
|
|
Beamtenrecht |
||
|
|
Disziplinarrecht |
||
|
|
Personalvertretungsrecht |
||
|
|
Ordnungswidrigkeitenrecht |
||
|
|
Grundzüge des Kommunalrechts |
||
|
|
Sozialrecht in den Grundzügen |
||
|
|
Arbeitsschutzrecht in den Grundzügen |
||
|
|
Steuerrecht in den Grundzügen |
||
|
|
Gewerberecht in den Grundzügen |
||
|
|
Grundzüge des Polizeirechts |
||
|
|
Datenschutzrecht |
||
|
|
Privatrecht |
||
|
|
Bürgerliches Gesetzbuch |
||
|
|
|
Allgemeiner Teil, Schuldverhältnisse und Sachenrecht in den Grundzügen |
|
|
|
|
Nachbarrecht |
|
|
|
Grundzüge des Handels- und Gesellschaftsrechts |
||
|
|
Tarifvertragsgesetz, Manteltarifverträge für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst |
||
|
|
Vergaberecht in den Grundzügen |
||
|
|
Zivilprozessverfahren in den Grundzügen |
||
| 2. |
Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit |
||
|
|
Leitungskonzeption, -methoden und -techniken |
||
|
|
Begriffe |
||
|
|
Leitungskonzeptionen |
||
|
|
Regelkreis-Modell |
||
|
|
Methoden und Techniken der Planung |
||
|
|
|
Zielvereinbarung (Zielsetzung, Zielsysteme, Zielkonflikte) |
|
|
|
|
Problemanalyse |
|
|
|
|
Alternativensuche und -bewertung |
|
|
|
|
Entscheidung |
|
|
|
|
Kontrolle |
|
|
|
Personalführung |
||
|
|
Führungsstile |
||
|
|
Grundkenntnisse der Menschenführung |
||
|
|
|
Individual- und Gruppenverhalten im Arbeitsprozess |
|
|
|
|
Leistungsmotivation |
|
|
|
|
Anerkennung, Kritik |
|
|
|
|
Kommunikation, Konfliktbehandlung |
|
|
|
Grundsätze für die Zusammenarbeit und den Personaleinsatz |
||
|
|
Mitarbeitergespräch |
||
|
|
Personalbeurteilung |
||
|
|
Kommunikationstechniken |
||
|
|
Rhetorik |
||
|
|
Gesprächsführung, Besprechungstechnik Darstellungstechnik |
||
|
|
|
Gliederungstechnik |
|
|
|
|
Visualisierungstechnik |
|
|
|
Öffentlichkeitsarbeit |
||
|
|
Informationstechnik |
||
|
|
Einsatzgebiete |
||
|
|
Organisation beim Einsatz der IT |
||
|
|
Organisation |
||
|
|
Grundzüge der Organisationslehre |
||
|
|
|
Aufbauorganisation |
|
|
|
|
Ablauforganisation |
|
|
|
Aufgaben, Organisation und Geschäftsbetrieb |
||
|
|
Volks- und betriebswirtschaftliche Untersuchungen |
||
|
|
Wirtschaftlichkeitsgrundlagen |
||
|
|
|
Kostenberechnung |
|
|
|
|
Investitionsrechnung und Wirtschaftlichkeitskriterien |
|
|
|
|
Empfindlichkeitsprüfungen und Risikoanalyse |
|
|
|
|
Erfolgskontrolle |
|
|
|
Nutzen-Kosten-Untersuchungen |
||
|
|
Grundlegende Bewertungsfragen |
||
|
|
|
Möglichkeiten, Grenzen und Ablauf der Verfahren |
|
|
|
|
Verfahrensrichtlinien |
|
|
|
|
Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen für Unterhaltungs- und Betriebsaufgaben |
|
|
|
|
Aufgabenwirtschaftlichkeit |
|
|
|
|
Beschaffungs- und Einsatzplanung |
|
|
|
Haushalts-, Rechnungs- und Kassenwesen des Bundes, der Länder und der Kommunen |
||
|
|
Grundlagen des Haushalts |
||
|
|
|
Begriffe |
|
|
|
|
Haushaltsgrundsätze |
|
|
|
|
Verfahren der Bewirtschaftung |
|
|
|
Technische Programmplanung, Finanzplanung |
||
|
|
Aufgaben der Rechnungshöfe und der Rechnungsprüfungsämter |
||
| 3. |
Fachbezogene Verwaltung und Rechtsvorschriften |
||
|
|
Straßenrecht |
||
|
|
Rechtsgrundlagen |
||
|
|
Bundesfernstraßengesetz |
||
|
|
Straßengesetz des Landes |
||
|
|
Ergänzende Rechts- und Verwaltungsvorschriften |
||
|
|
Straßenlasten |
||
|
|
Straßenbaulast |
||
|
|
Verkehrssicherungspflicht |
||
|
|
Reinigungs-, Streu- und Beleuchtungspflicht |
||
|
|
Die Straße als öffentliche Sache |
||
|
|
Straßenbestandteile und -zubehör |
||
|
|
Nebenanlagen und Nebenbetriebe |
||
|
|
Widmung, Umstufung und Einziehung |
||
|
|
Eigentum an der Straße |
||
|
|
Straßenverzeichnis, Nummerierung |
||
|
|
Straßengebrauch |
||
|
|
Gemeingebrauch |
||
|
|
Sondernutzung und Gestattung |
||
|
|
Zufahrten |
||
|
|
Versorgungsleitungen und Telekommunikationslinien |
||
|
|
Anliegerrechte |
||
|
|
Anbau- und Nachbarrecht |
||
|
|
Anbau |
||
|
|
Außenwerbung |
||
|
|
Schutzvorschriften |
||
|
|
Nachbarrechte bei Straßen |
||
|
|
Kreuzungsrecht |
||
|
|
Kreuzungen und Einmündungen von Straßen |
||
|
|
Kreuzungen von Eisenbahnen, Wasserwegen und Straßen |
||
|
|
Recht der Planung, Grunderwerb |
||
|
|
Bestimmung der Linienführung |
||
|
|
Flächensicherung |
||
|
|
Planfeststellung |
||
|
|
Grunderwerb, Enteignung, Besitzeinweisung |
||
|
|
Entschädigung |
||
|
|
Flurbereinigung |
||
|
|
Rechtsgrundlagen der Ingenieur- und Bauverträge |
||
|
|
Honorarordnung (HOAI) |
||
|
|
Verdingungswesen (VOB) |
||
|
|
Bauvertragsrecht |
||
|
|
Verantwortung der am Bau Beteiligten |
||
|
|
Straßenverkehrsrecht |
||
|
|
Rechtsquelle (StVG, StVO, StVZO) |
||
|
|
Zuständigkeiten |
||
|
|
Grundzüge benachbarter Rechtsgebiete |
||
|
|
Eisenbahnrecht |
||
|
|
Wasserstraßenrecht |
||
|
|
Wasserrecht |
||
|
|
Naturschutzrecht |
||
|
|
Denkmalschutz |
||
|
|
Abfallgesetzgebung |
||
|
|
Gefahrgutverordnung |
||
|
|
Umweltrecht |
||
| 4. |
Raumplanung und städtische Infrastruktur |
||
|
|
Raumordnung, Landes- und Stadtplanung |
||
|
|
Raumordnungsgrundsätze des Bundes und der Länder |
||
|
|
Zielvorstellungen der Raumordnung und Verkehrspolitik |
||
|
|
Raumordnungs- und Verkehrsentwicklungsprogramme, Regionalpläne |
||
|
|
Raumordnung und Fachplanung |
||
|
|
Planungsrecht (Raumordnungsgesetz, Landesplanungsgesetz, Baugesetzbuch, Baunutzungsverordnung, Planzeichenverordnung) |
||
|
|
Bauordnungsrecht |
||
|
|
Landesbauordnung |
||
|
|
Beteiligung im Baugenehmigungsverfahren |
||
|
|
Städtische Infrastruktur |
||
|
|
Verkehrsentwicklungsplanung (öffentlicher, individueller und ruhender Verkehr) |
||
|
|
Stadtstraßen und Schienenbahnen (ÖPNV) |
||
|
|
Wasserversorgung und Stadtentwässerung |
||
|
|
Stadtreinigung (Straßenreinigung und Müllbeseitigung) |
||
|
|
Stadtbetriebe |
||
| 5. |
Straße und Verkehr |
||
|
|
Allgemeines |
||
|
|
Ermittlung des Straßenbedarfs |
||
|
|
Bedarfspläne, Ausbaupläne, |
||
|
|
Bauprogramme |
||
|
|
Straßenfinanzierung |
||
|
|
Bauwirtschaft |
||
|
|
Straßenbauforschung |
||
|
|
Straßenplanung |
||
|
|
Integrierte Verkehrsplanung |
||
|
|
Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen |
||
|
|
Umweltverträglichkeitsfragen |
||
|
|
Immissionsschutz an Straßen |
||
|
|
Nebenanlagen |
||
|
|
Straßenbautechnik |
||
|
|
Straßenbeanspruchung, Straßenbefestigungen, Straßenbaustoffe, Gütesicherung |
||
|
|
Bauvorbereitung, Ablaufplanung |
||
|
|
Bauen und Verkehr |
||
|
|
Straßenverkehrstechnik |
||
|
|
Straßen- und Verkehrsstatistik |
||
|
|
Unfallauswertung |
||
|
|
Verkehrssicherheitsfragen |
||
|
|
Verkehrsmanagement |
||
|
|
Neue Technologien (Telematik) |
||
|
|
Straßenerhaltung und Betriebsmanagement |
||
|
|
Erhaltungsstrategien |
||
|
|
Steuerung der Betriebsdienste |
||
|
|
Winterdienstorganisation |
||
|
|
Fahrzeug- und Gerätetechnik |
||
|
|
Betriebskostenrechnung und Mittelbewirtschaftung |
||
| 6. |
Ingenieurbauwerke |
||
|
|
Entwurf von Ingenieurbauwerken |
||
|
|
Konstruktion und Bemessung |
||
|
|
Ausstattung |
||
|
|
Gestaltung |
||
|
|
Wirtschaftlichkeit |
||
|
|
Bauverfahren und Bauweisen, auch unter Berücksichtigung des Verkehrs |
||
|
|
Bauwerkserhaltung |
||
|
|
Überwachung und Prüfung |
||
|
|
Wartung |
||
|
|
Instandsetzung |
||
|
|
Erneuerung |
||
|
|
Güteüberwachung, Zulassungswesen, Normen und technische Regelwerke |
||
| Fachrichtung BAUINGENIEURWESEN |
|||
| Fachgebiet: STADTBAUWESEN |
|||
| 1. |
Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen |
||
|
|
Allgemeines Staatsrecht |
||
|
|
Staatsbegriff, Staatswesen |
||
|
|
Grundzüge des Völkerrechts sowie der internationalen und supranationalen Organisationen |
||
|
|
Staatsformen |
||
|
|
Entstehung und Auflösung von Staaten |
||
|
|
Staatliche Entwicklung in Deutschland |
||
|
|
Grundgesetz, Verfassungen der Länder |
||
|
|
Verfassungsgrundsätze, Grundrechte |
||
|
|
Staatsrechtliches Wesen der Bundesrepublik, |
||
|
|
Föderalismus |
||
|
|
Grundgesetzliche Richtlinien und Kompetenzverteilung für Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung |
||
|
|
Oberste Bundesorgane |
||
|
|
Funktionen der Staatsgewalt |
||
|
|
|
Dreiteilung der Gewalten |
|
|
|
|
Begriff und Wesen der öffentlichen Verwaltung |
|
|
|
|
Gesetzgebungsverfahren |
|
|
|
|
Rechtsverordnungen und autonome Satzungen |
|
|
|
|
Die Rechtsprechung |
|
|
|
|
Normenkontrolle und Verfassungsbeschwerde |
|
|
|
Staats- und Amtshaftungsgrundsätze |
||
|
|
Finanzwesen des Bundes und der Länder |
||
|
|
Die Europäische Union |
||
|
|
Status und Organe |
||
|
|
Hoheitliche Kompetenzen, Kompetenzabgrenzung zu Mitgliedstaaten |
||
|
|
Rechtsetzung, Umsetzung der Rechtsakte in nationales Recht |
||
|
|
europäischer Binnenmarkt, Wirtschafts- und Währungsunion |
||
|
|
Gemeindeverfassungen, kommunale Selbstverwaltung |
||
|
|
Verwaltungsaufbau und Behördenorganisation bei Bund, Ländern und Gemeinden |
||
|
|
Oberste Bundes- und Landesbehörden |
||
|
|
Organisation der unmittelbaren Staatsverwaltung |
||
|
|
Aufgaben und Organe der mittelbaren Staatsverwaltung |
||
|
|
Rechts-, Fach- und Dienstaufsicht |
||
|
|
Allgemeines und formelles Verwaltungsrecht, Verwaltungshandeln, Verwaltungsprozessrecht |
||
|
|
Verwaltungsverfahrensgesetze des Bundes und der Länder |
||
|
|
|
Allgemeines Verwaltungsverfahren |
|
|
|
|
Institut des Verwaltungsaktes und des öffentlich-rechtlichen Vertrages |
|
|
|
|
Förmliches Verwaltungsverfahren, |
|
|
|
|
Planfeststellungsverfahren |
|
|
|
|
Auslegung von Rechtsnormen |
|
|
|
|
Verwaltungsermessen |
|
|
|
|
Amtshilfe |
|
|
|
Verwaltungsgerichtsordnung |
||
|
|
Verwaltungsvollstreckungs- und Verwaltungszustellungsrecht |
||
|
|
Außerordentliche Rechtsbehelfe gegen Verwaltungshandeln |
||
|
|
(Petition, Beschwerde, Dienstaufsichtsbeschwerde) |
||
|
|
Besonderes Verwaltungsrecht |
||
|
|
Beamtenrecht |
||
|
|
Disziplinarrecht |
||
|
|
Personalvertretungsrecht |
||
|
|
Ordnungswidrigkeitenrecht |
||
|
|
Grundzüge des Kommunalrechts |
||
|
|
Sozialrecht in den Grundzügen |
||
|
|
Arbeitsschutzrecht in den Grundzügen |
||
|
|
Steuerrecht in den Grundzügen |
||
|
|
Gewerberecht in den Grundzügen |
||
|
|
Grundzüge des Polizeirechts |
||
|
|
Datenschutzrecht |
||
|
|
Privatrecht |
||
|
|
Bürgerliches Gesetzbuch |
||
|
|
|
Allgemeiner Teil, Schuldverhältnisse und Sachenrecht in den Grundzügen |
|
|
|
|
Nachbarrecht |
|
|
|
Grundzüge des Handels- und Gesellschaftsrechts |
||
|
|
Tarifvertragsgesetz, Manteltarifverträge für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst |
||
|
|
Vergaberecht in den Grundzügen |
||
|
|
Zivilprozessverfahren in den Grundzügen |
||
| 2. |
Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit |
||
|
|
Leitungskonzeption, -methoden und -techniken |
||
|
|
Begriffe |
||
|
|
Leitungskonzeptionen |
||
|
|
Regelkreis-Modell |
||
|
|
Methoden und Techniken der Planung |
||
|
|
|
Zielvereinbarung (Zielsetzung, Zielsysteme, Zielkonflikte) |
|
|
|
|
Problemanalyse |
|
|
|
|
Alternativensuche und -bewertung |
|
|
|
|
Entscheidung |
|
|
|
|
Kontrolle |
|
|
|
Personalführung |
||
|
|
Führungsstile |
||
|
|
Grundkenntnisse der Menschenführung |
||
|
|
|
Individual- und Gruppenverhalten im Arbeitsprozess |
|
|
|
|
Leistungsmotivation |
|
|
|
|
Anerkennung, Kritik |
|
|
|
|
Kommunikation, Konfliktbehandlung |
|
|
|
Grundsätze für die Zusammenarbeit und den Personaleinsatz |
||
|
|
Mitarbeitergespräch |
||
|
|
Personalbeurteilung |
||
|
|
Kommunikationstechniken |
||
|
|
Rhetorik |
||
|
|
Gesprächsführung, Besprechungstechnik Darstellungstechnik |
||
|
|
|
Gliederungstechnik |
|
|
|
|
Visualisierungstechnik |
|
|
|
Öffentlichkeitsarbeit |
||
|
|
Informationstechnik |
||
|
|
Einsatzgebiete |
||
|
|
Organisation beim Einsatz der IT |
||
|
|
Organisation |
||
|
|
Grundzüge der Organisationslehre |
||
|
|
|
Aufbauorganisation |
|
|
|
|
Ablauforganisation |
|
|
|
Aufgaben, Organisation und Geschäftsbetrieb |
||
|
|
Volks- und betriebswirtschaftliche Untersuchungen |
||
|
|
Wirtschaftlichkeitsgrundlagen |
||
|
|
|
Kostenberechnung |
|
|
|
|
Investitionsrechnung und Wirtschaftlichkeitskriterien |
|
|
|
|
Empfindlichkeitsprüfungen und Risikoanalyse |
|
|
|
|
Erfolgskontrolle |
|
|
|
Nutzen-Kosten-Untersuchungen |
||
|
|
Grundlegende Bewertungsfragen |
||
|
|
|
Möglichkeiten, Grenzen und Ablauf der Verfahren |
|
|
|
|
Verfahrensrichtlinien |
|
|
|
|
Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen für Unterhaltungs- und Betriebsaufgaben |
|
|
|
|
Aufgabenwirtschaftlichkeit |
|
|
|
|
Beschaffungs- und Einsatzplanung |
|
|
|
Haushalts-, Rechnungs- und Kassenwesen des Bundes, der Länder und der Kommunen |
||
|
|
Grundlagen des Haushalts |
||
|
|
|
Begriffe |
|
|
|
|
Haushaltsgrundsätze |
|
|
|
|
Verfahren der Bewirtschaftung |
|
|
|
Technische Programmplanung, Finanzplanung |
||
|
|
Aufgaben der Rechnungshöfe und der Rechnungsprüfungsämter |
||
| 3. |
Verkehrswesen und städtische Infrastruktur |
||
|
|
Verkehrswesen |
||
|
|
Verkehrsrecht |
||
|
|
Verkehrswegerecht |
||
|
|
Finanzierung |
||
|
|
Gesamtverkehrsplanung, Verkehrsentwicklungskonzepte |
||
|
|
Verkehrstechnologie und Forschung |
||
|
|
Verkehrs-, Straßen- und Bauverwaltung |
||
|
|
Verkehrsstatistik |
||
|
|
Straßenklassifizierung |
||
|
|
Wegeaufsicht |
||
|
|
Aufsichtsbehörden (Straßenverkehr, Öffentlicher Personennahverkehr) |
||
|
|
Organisation des Straßenwesens und des ÖPNV, Verbände |
||
|
|
Verkehrsraum Straße |
||
|
|
Bestandteile |
||
|
|
Aufteilung |
||
|
|
Leitungen, Konzessionsverträge |
||
|
|
Anlagen des ÖPNV |
||
|
|
Beleuchtung |
||
|
|
Straßenerhaltung |
||
|
|
Organisation |
||
|
|
Überwachung |
||
|
|
Erhaltung |
||
|
|
Straßenreinigung und Winterdienst |
||
|
|
Erschließung |
||
|
|
Technik, Verfahren, Finanzierung |
||
|
|
Anlagen des schienengebundenen ÖPNV |
||
|
|
Verkehrsbedürfnis |
||
|
|
Planungsgrundsätze |
||
|
|
Systeme und ihre unterschiedliche Anwendung |
||
|
|
Gestaltung der Anlagen |
||
|
|
Betriebsweisen |
||
|
|
Bau- und Betriebsordnungen |
||
|
|
Konstruktive Verkehrsbauwerke |
||
|
|
Brücken, Tunnel, Tröge, Stützwände, Lärmschutzwände, Parkhäuser |
||
|
|
Betrieb und Erhaltung |
||
|
|
Technischer Immissionsschutz |
||
|
|
Schutz vor Lärm und Luftverunreinigungen |
||
|
|
Technische Grundlagen |
||
|
|
Planerische und organisatorische |
||
|
|
Maßnahmen |
||
| 4. |
Siedlungswasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Umwelttechnik |
||
|
|
Rechts- und Verwaltungsgrundlagen |
||
|
|
Wasserrecht |
||
|
|
Abfallrecht |
||
|
|
Gebührenhaushalte |
||
|
|
Verursacherprinzip |
||
|
|
Siedlungswasserwirtschaftliche Rahmenplanung |
||
|
|
Gewässerschutz |
||
|
|
Organisation |
||
|
|
Verwaltungs- und Aufsichtsbehörden |
||
|
|
Staatliche und privatwirtschaftliche Organisationsformen |
||
|
|
Wasser- und Bodenverbände, LAWA, LAGA |
||
|
|
Forschung, Arbeitsrichtlinien (DVGW, ATV) |
||
|
|
Wasserversorgung und Stadtentwässerung |
||
|
|
Technische Vorschriften |
||
|
|
Wasserwirtschaftliche Grundlagen |
||
|
|
Planungsgrundsätze |
||
|
|
Erhaltung und Betrieb der Anlagen |
||
|
|
Anforderungen an Abwassereinleitungen |
||
|
|
Abwasserbeseitigung |
||
|
|
Schlammbehandlung und Verwertung |
||
|
|
Wasserschutzgebiete |
||
|
|
Abfallwirtschaft |
||
|
|
Abfallvermeidung, -verminderung und -verwertung |
||
|
|
Anlagen der Abfallwirtschaft |
||
|
|
Sonderabfall |
||
|
|
Altlasten |
||
|
|
Gewässerausbau, Gewässerunterhaltung Vorsorgemaßnahmen |
||
|
|
Betriebsnotfälle |
||
|
|
Alarmpläne |
||
|
|
Katastrophenabwehr |
||
|
|
Wassersicherstellung |
||
| 5. |
Vorbereiten und Durchführen von öffentlichen Baumaßnahmen |
||
|
|
Rechts- und Verwaltungsgrundlagen |
||
|
|
Vorbereiten von Baumaßnahmen |
||
|
|
Anstoß zum Bauvorhaben |
||
|
|
Bauprogramm |
||
|
|
Bautechnische Grundlagen |
||
|
|
Haushalts- und Ausführungsunterlagen |
||
|
|
Bauweisen |
||
|
|
Wirtschaftlichkeitsfragen |
||
|
|
Zuständigkeiten, Mitwirkung Dritter, |
||
|
|
Abstimmung |
||
|
|
Grunderwerb |
||
|
|
Beweissicherung |
||
|
|
Vertragswesen |
||
|
|
Überwachungsrichtlinie, Vergabeverordnung, Nachprüfungsverordnung, Baukoordinierungsrichtlinie, VOB |
||
|
|
Lieferkoordinierungsrichtlinie, VOL |
||
|
|
Sektorenrichtlinie |
||
|
|
Dienstleistungsrichtlinie, HOAI und VOF |
||
|
|
Bauproduktenrichtlinie, Bauproduktengesetz |
||
|
|
|
Preisbildung, preisrechtliche Grundlagen |
|
|
|
|
Arten der Vergabe, Vergabeunterlagen, Standardleistungsbeschreibungen |
|
|
|
|
Prüfung und Wertung der Angebote, Zuschlag |
|
|
|
|
Vertragsänderung |
|
|
|
Durchführen von Baumaßnahmen |
||
|
|
Mittelbewirtschaftung, Ausgabekontrolle |
||
|
|
Bauüberwachung |
||
|
|
Bauaufsicht |
||
|
|
Bauen unter Verkehr |
||
|
|
Verkehrssicherungspflicht |
||
|
|
Baustoffprüfung |
||
|
|
Bauabnahme |
||
|
|
Bauabrechnung |
||
|
|
Gewährleistung |
||
|
|
Unfallverhütung |
||
|
|
Spezielle Dienstgeschäfte |
||
|
|
Planfeststellung |
||
|
|
Landesbehördliche Begutachtung |
||
|
|
Genehmigung |
||
|
|
Erlaubnisse |
||
|
|
Zustimmungen |
||
|
|
Enteignung, Besitzeinweisung |
||
|
|
Flurbereinigung |
||
|
|
Kreuzungsregelungen |
||
| 6. |
Raumordnung, Bau- und Umweltrecht |
||
|
|
Raumordnung, Landesplanung |
||
|
|
Raumordnungsgrundsätze des Bundes und der Länder |
||
|
|
Landesentwicklungsprogramme |
||
|
|
Regionalplanung |
||
|
|
Zusammenwirken der Planungsstufen und Fachplanungen |
||
|
|
Städtebau |
||
|
|
Stadtentwicklungsplanung |
||
|
|
Städtebauförderung |
||
|
|
Aufstellen und Sicherung der Bauleitplanung |
||
|
|
Baurecht |
||
|
|
Planungsrecht |
||
|
|
|
Raumordnungsgesetz |
|
|
|
|
Landesplanungsgesetz |
|
|
|
|
Baugesetzbuch |
|
|
|
|
Baunutzungsverordnung |
|
|
|
|
Planzeichenverordnung |
|
|
|
Bauordnungsrecht |
||
|
|
|
Musterbauordnung |
|
|
|
|
Landesbauordnungen |
|
|
|
|
Genehmigungs- und Zustimmungsverfahren bei Bauvorhaben |
|
|
|
Umweltrecht |
||
|
|
Bundesnaturschutzgesetz |
||
|
|
Landesnaturschutzgesetz |
||
|
|
Eingriffs- und Ausgleichsregelungen |
||
|
|
Landschaftspflegerischer Begleitplan |
||
|
|
Bundesimmissionsschutzgesetz |
||
|
|
Technische Anleitungen (TA) Luft, Wasser, Boden, Lärm |
||
|
|
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung |
||
| Fachrichtung MASCHINEN- UND ELEKTROTECHNIK |
|||
| Fachgebiet: MASCHINEN- UND ELEKTROTECHNIK IN DER VERWALTUNG |
|||
| 1. |
Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen |
||
|
|
Allgemeines Staatsrecht |
||
|
|
Staatsbegriff, Staatswesen |
||
|
|
Grundzüge des Völkerrechts sowie der internationalen und supranationalen Organisationen |
||
|
|
Staatsformen |
||
|
|
Entstehung und Auflösung von Staaten |
||
|
|
Staatliche Entwicklung in Deutschland |
||
|
|
Grundgesetz, Verfassungen der Länder |
||
|
|
Verfassungsgrundsätze, Grundrechte |
||
|
|
Staatsrechtliches Wesen der Bundesrepublik, |
||
|
|
Föderalismus |
||
|
|
Grundgesetzliche Richtlinien und Kompetenzverteilung für Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung |
||
|
|
Oberste Bundesorgane |
||
|
|
Funktionen der Staatsgewalt |
||
|
|
|
Dreiteilung der Gewalten |
|
|
|
|
Begriff und Wesen der öffentlichen Verwaltung |
|
|
|
|
Gesetzgebungsverfahren |
|
|
|
|
Rechtsverordnungen und autonome Satzungen |
|
|
|
|
Die Rechtsprechung |
|
|
|
|
Normenkontrolle und Verfassungsbeschwerde |
|
|
|
Staats- und Amtshaftungsgrundsätze |
||
|
|
Finanzwesen des Bundes und der Länder |
||
|
|
Die Europäische Union |
||
|
|
Status und Organe |
||
|
|
Hoheitliche Kompetenzen, Kompetenzabgrenzung zu Mitgliedstaaten |
||
|
|
Rechtsetzung, Umsetzung der Rechtsakte in nationales Recht |
||
|
|
europäischer Binnenmarkt, Wirtschafts- und Währungsunion |
||
|
|
Gemeindeverfassungen, kommunale Selbstverwaltung |
||
|
|
Verwaltungsaufbau und Behördenorganisation bei Bund, Ländern und Gemeinden |
||
|
|
Oberste Bundes- und Landesbehörden |
||
|
|
Organisation der unmittelbaren Staatsverwaltung |
||
|
|
Aufgaben und Organe der mittelbaren Staatsverwaltung |
||
|
|
Rechts-, Fach- und Dienstaufsicht |
||
|
|
Allgemeines und formelles Verwaltungsrecht, Verwaltungshandeln, Verwaltungsprozessrecht |
||
|
|
Verwaltungsverfahrensgesetze des Bundes und der Länder |
||
|
|
|
Allgemeines Verwaltungsverfahren |
|
|
|
|
Institut des Verwaltungsaktes und des öffentlich-rechtlichen Vertrages |
|
|
|
|
Förmliches Verwaltungsverfahren, |
|
|
|
|
Planfeststellungsverfahren |
|
|
|
|
Auslegung von Rechtsnormen |
|
|
|
|
Verwaltungsermessen |
|
|
|
|
Amtshilfe |
|
|
|
Verwaltungsgerichtsordnung |
||
|
|
Verwaltungsvollstreckungs- und Verwaltungszustellungsrecht |
||
|
|
Außerordentliche Rechtsbehelfe gegen Verwaltungshandeln |
||
|
|
(Petition, Beschwerde, Dienstaufsichtsbeschwerde) |
||
|
|
Besonderes Verwaltungsrecht |
||
|
|
Beamtenrecht |
||
|
|
Disziplinarrecht |
||
|
|
Personalvertretungsrecht |
||
|
|
Ordnungswidrigkeitenrecht |
||
|
|
Grundzüge des Kommunalrechts |
||
|
|
Sozialrecht in den Grundzügen |
||
|
|
Arbeitsschutzrecht in den Grundzügen |
||
|
|
Steuerrecht in den Grundzügen |
||
|
|
Gewerberecht in den Grundzügen |
||
|
|
Grundzüge des Polizeirechts |
||
|
|
Datenschutzrecht |
||
|
|
Vergaberecht |
||
|
|
Privatrecht |
||
|
|
Bürgerliches Gesetzbuch |
||
|
|
|
Allgemeiner Teil, Schuldverhältnisse und Sachenrecht in den Grundzügen |
|
|
|
|
Nachbarrecht |
|
|
|
Grundzüge des Handels- und Gesellschaftsrechts |
||
|
|
Tarifvertragsgesetz, Manteltarifverträge für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst |
||
|
|
Zivilprozessverfahren in den Grundzügen |
||
| 2. |
Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit |
||
|
|
Leitungskonzeption, -methoden und -techniken |
||
|
|
Begriffe |
||
|
|
Leitungskonzeptionen |
||
|
|
Regelkreis-Modell |
||
|
|
Methoden und Techniken der Planung |
||
|
|
|
Zielvereinbarung (Zielsetzung, Zielsysteme, Zielkonflikte) |
|
|
|
|
Problemanalyse |
|
|
|
|
Alternativensuche und -bewertung |
|
|
|
|
Entscheidung |
|
|
|
|
Kontrolle |
|
|
|
Personalführung |
||
|
|
Führungsstile |
||
|
|
Grundkenntnisse der Menschenführung |
||
|
|
|
Individual- und Gruppenverhalten im Arbeitsprozess |
|
|
|
|
Leistungsmotivation |
|
|
|
|
Anerkennung, Kritik |
|
|
|
|
Kommunikation, Konfliktbehandlung |
|
|
|
Grundsätze für die Zusammenarbeit und den Personaleinsatz |
||
|
|
Mitarbeitergespräch |
||
|
|
Personalbeurteilung |
||
|
|
Kommunikationstechniken |
||
|
|
Rhetorik |
||
|
|
Gesprächsführung, Besprechungstechnik Darstellungstechnik |
||
|
|
|
Gliederungstechnik |
|
|
|
|
Visualisierungstechnik |
|
|
|
Öffentlichkeitsarbeit |
||
|
|
Informationstechnik |
||
|
|
Einsatzgebiete |
||
|
|
Organisation beim Einsatz der IT |
||
|
|
Organisation |
||
|
|
Grundzüge der Organisationslehre |
||
|
|
|
Aufbauorganisation |
|
|
|
|
Ablauforganisation |
|
|
|
Aufgaben, Organisation und Geschäftsbetrieb |
||
|
|
Volks- und betriebswirtschaftliche Untersuchungen |
||
|
|
Wirtschaftlichkeitsgrundlagen |
||
|
|
|
Kostenberechnung |
|
|
|
|
Investitionsrechnung und Wirtschaftlichkeitskriterien |
|
|
|
|
Empfindlichkeitsprüfungen und Risikoanalyse |
|
|
|
|
Erfolgskontrolle |
|
|
|
Nutzen-Kosten-Untersuchungen |
||
|
|
|
Grundlegende Bewertungsfragen |
|
|
|
|
Möglichkeiten, Grenzen und Ablauf der Verfahren |
|
|
|
|
Verfahrensrichtlinien |
|
|
|
|
Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen für Unterhaltungs- und Betriebsaufgaben |
|
|
|
|
Aufgabenwirtschaftlichkeit |
|
|
|
|
Beschaffungs- und Einsatzplanung |
|
|
|
Haushalts-, Rechnungs- und Kassenwesen des Bundes, der Länder und der Kommunen |
||
|
|
Grundlagen des Haushalts |
||
|
|
|
Begriffe |
|
|
|
|
Haushaltsgrundsätze |
|
|
|
|
Verfahren der Bewirtschaftung |
|
|
|
Technische Programmplanung, Finanzplanung |
||
|
|
Aufgaben der Rechnungshöfe und der Rechnungsprüfungsämter |
||
| 3. |
Fachbezogene Verwaltung und Rechtsvorschriften |
||
|
|
Bauplanungsrecht |
||
|
|
Bauordnungsrecht |
||
|
|
Energierecht |
||
|
|
Umweltschutzrecht |
||
|
|
Gewerberecht |
||
|
|
Arbeitsschutzrecht und Unfallverhütung |
||
|
|
Ingenieurverträge |
||
|
|
Durchführung von Baumaßnahmen |
||
|
|
Verdingungswesen |
||
|
|
Instandhaltungsverträge |
||
|
|
Energielieferungsverträge |
||
| 4. |
Elektrotechnische Anlagen |
||
|
|
(einschließlich der jeweils technischen Vorschriften) |
||
|
|
Verteilungs- und Schaltanlagen |
||
|
|
Versorgungsnetze |
||
|
|
Elektroinstallationen |
||
|
|
Sicherheitsstromversorgung |
||
|
|
Grundlagen der Lichttechnik, |
||
|
|
Beleuchtungsanlagen |
||
|
|
Daten- und Informationstechnische Anlagen |
||
|
|
Elektromagnetische Verträglichkeit |
||
|
|
Blitzschutzanlagen |
||
| 5. |
Maschinen- und verfahrenstechnische Anlagen |
||
|
|
(einschließlich der jeweils technischen Vorschriften) |
||
|
|
Bauphysikalische, meteorologische, wärmephysiologische und hygienische Grundlagen für Heizungs-, Wasser- und Abwasseranlagen sowie für raumlufttechnische Anlagen |
||
|
|
Heizungs- und Warmwasseranlagen |
||
|
|
Dampfkessel, Druckbehälter |
||
|
|
Brennstoffversorgungsanlagen |
||
|
|
Raumlufttechnische Anlagen |
||
|
|
Wasser- und Abwasseranlagen |
||
|
|
Wasseraufbereitung |
||
| 6. |
Sondergebiete der Maschinen- und Elektrotechnik |
||
|
|
(einschließlich der jeweils technischen Vorschriften) |
||
|
|
Energiemanagement |
||
|
|
Grundsätze der Nachhaltigkeit |
||
|
|
Wärme-Kraft-Kopplung |
||
|
|
Verpflegungs- und Küchensysteme |
||
|
|
Kältetechnische Anlagen |
||
|
|
Feuerlöschanlagen |
||
|
|
Förderanlagen |
||
|
|
Gebäudeautomation |
||
|
|
Betriebsüberwachung |
||
|
|
Energieerzeugungs- und -umwandlungsanlagen |
||
| Fachrichtung VERMESSUNGS- UND LIEGENSCHAFTSWESEN |
|||
| 1. |
Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen |
||
|
|
Allgemeines Staatsrecht |
||
|
|
Staatsbegriff, Staatswesen |
||
|
|
Grundzüge des Völkerrechts sowie der internationalen und supranationalen Organisationen |
||
|
|
Staatsformen |
||
|
|
Entstehung und Auflösung von Staaten |
||
|
|
Staatliche Entwicklung in Deutschland |
||
|
|
Grundgesetz, Verfassungen der Länder |
||
|
|
Verfassungsgrundsätze, Grundrechte |
||
|
|
Staatsrechtliches Wesen der Bundesrepublik, |
||
|
|
Föderalismus |
||
|
|
Grundgesetzliche Richtlinien und Kompetenzverteilung für Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung |
||
|
|
Oberste Bundesorgane |
||
|
|
Funktionen der Staatsgewalt |
||
|
|
|
Dreiteilung der Gewalten |
|
|
|
|
Begriff und Wesen der öffentlichen Verwaltung |
|
|
|
|
Gesetzgebungsverfahren |
|
|
|
|
Rechtsverordnungen und autonome Satzungen |
|
|
|
|
Die Rechtsprechung |
|
|
|
|
Normenkontrolle und Verfassungsbeschwerde |
|
|
|
Staats- und Amtshaftungsgrundsätze |
||
|
|
Finanzwesen des Bundes und der Länder |
||
|
|
Die Europäische Union |
||
|
|
Status und Organe |
||
|
|
Hoheitliche Kompetenzen, Kompetenzabgrenzung zu Mitgliedstaaten |
||
|
|
Rechtsetzung, Umsetzung der Rechtsakte in nationales Recht |
||
|
|
europäischer Binnenmarkt, Wirtschafts- und Währungsunion |
||
|
|
Gemeindeverfassungen, kommunale Selbstverwaltung |
||
|
|
Verwaltungsaufbau und Behördenorganisation bei Bund, Ländern und Gemeinden |
||
|
|
Oberste Bundes- und Landesbehörden |
||
|
|
Organisation der unmittelbaren Staatsverwaltung |
||
|
|
Aufgaben und Organe der mittelbaren Staatsverwaltung |
||
|
|
Rechts-, Fach- und Dienstaufsicht |
||
|
|
Allgemeines und formelles Verwaltungsrecht, Verwaltungshandeln, Verwaltungsprozessrecht |
||
|
|
Verwaltungsverfahrensgesetze des Bundes und der Länder |
||
|
|
|
Allgemeines Verwaltungsverfahren |
|
|
|
|
Institut des Verwaltungsaktes und des öffentlich-rechtlichen Vertrages |
|
|
|
|
Förmliches Verwaltungsverfahren, |
|
|
|
|
Planfeststellungsverfahren |
|
|
|
|
Auslegung von Rechtsnormen |
|
|
|
|
Verwaltungsermessen |
|
|
|
|
Amtshilfe |
|
|
|
Verwaltungsgerichtsordnung |
||
|
|
Verwaltungsvollstreckungs- und Verwaltungszustellungsrecht |
||
|
|
Außerordentliche Rechtsbehelfe gegen Verwaltungshandeln |
||
|
|
(Petition, Beschwerde, Dienstaufsichtsbeschwerde) |
||
|
|
Besonderes Verwaltungsrecht |
||
|
|
Beamtenrecht |
||
|
|
Disziplinarrecht |
||
|
|
Personalvertretungsrecht |
||
|
|
Ordnungswidrigkeitenrecht |
||
|
|
Grundzüge des Kommunalrechts |
||
|
|
Sozialrecht in den Grundzügen |
||
|
|
Arbeitsschutzrecht in den Grundzügen |
||
|
|
Steuerrecht in den Grundzügen |
||
|
|
Gewerberecht in den Grundzügen |
||
|
|
Grundzüge des Polizeirechts |
||
|
|
Datenschutzrecht |
||
|
|
Privatrecht |
||
|
|
Bürgerliches Gesetzbuch |
||
|
|
|
Allgemeiner Teil, Schuldverhältnisse und Sachenrecht in den Grundzügen |
|
|
|
|
Nachbarrecht |
|
|
|
Grundzüge des Handels- und Gesellschaftsrechts |
||
|
|
Tarifvertragsgesetz, Manteltarifverträge für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst |
||
|
|
Vergaberecht in den Grundzügen |
||
|
|
Zivilprozessverfahren in den Grundzügen |
||
| 2. |
Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit |
||
|
|
Leitungskonzeption, -methoden und -techniken |
||
|
|
Begriffe |
||
|
|
Leitungskonzeptionen |
||
|
|
Regelkreis-Modell |
||
|
|
Methoden und Techniken der Planung |
||
|
|
|
Zielvereinbarung (Zielsetzung, Zielsysteme, Zielkonflikte) |
|
|
|
|
Problemanalyse |
|
|
|
|
Alternativensuche und -bewertung |
|
|
|
|
Entscheidung |
|
|
|
|
Kontrolle |
|
|
|
Personalführung |
||
|
|
Führungsstile |
||
|
|
Grundkenntnisse der Menschenführung |
||
|
|
|
Individual- und Gruppenverhalten im Arbeitsprozess |
|
|
|
|
Leistungsmotivation |
|
|
|
|
Anerkennung, Kritik |
|
|
|
|
Kommunikation, Konfliktbehandlung |
|
|
|
Grundsätze für die Zusammenarbeit und den Personaleinsatz |
||
|
|
Mitarbeitergespräch |
||
|
|
Personalbeurteilung |
||
|
|
Kommunikationstechniken |
||
|
|
Rhetorik |
||
|
|
Gesprächsführung, Besprechungstechnik Darstellungstechnik |
||
|
|
|
Gliederungstechnik |
|
|
|
|
Visualisierungstechnik |
|
|
|
Öffentlichkeitsarbeit |
||
|
|
Informationstechnik |
||
|
|
Einsatzgebiete |
||
|
|
Organisation beim Einsatz der IT |
||
|
|
Organisation |
||
|
|
Grundzüge der Organisationslehre |
||
|
|
|
Aufbauorganisation |
|
|
|
|
Ablauforganisation |
|
|
|
Aufgaben, Organisation und Geschäftsbetrieb |
||
|
|
Volks- und betriebswirtschaftliche Untersuchungen |
||
|
|
Wirtschaftlichkeitsgrundlagen |
||
|
|
|
Kostenberechnung |
|
|
|
|
Investitionsrechnung und Wirtschaftlichkeitskriterien |
|
|
|
|
Empfindlichkeitsprüfungen und Risikoanalyse |
|
|
|
|
Erfolgskontrolle |
|
|
|
Nutzen-Kosten-Untersuchungen |
||
|
|
Grundlegende Bewertungsfragen |
||
|
|
|
Möglichkeiten, Grenzen und Ablauf der Verfahren |
|
|
|
|
Verfahrensrichtlinien |
|
|
|
|
Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen für Unterhaltungs- und Betriebsaufgaben |
|
|
|
|
Aufgabenwirtschaftlichkeit |
|
|
|
|
Beschaffungs- und Einsatzplanung |
|
|
|
Haushalts-, Rechnungs- und Kassenwesen des Bundes, der Länder und der Kommunen |
||
|
|
Grundlagen des Haushalts |
||
|
|
|
Begriffe |
|
|
|
|
Haushaltsgrundsätze |
|
|
|
|
Verfahren der Bewirtschaftung |
|
|
|
Technische Programmplanung, Finanzplanung |
||
|
|
Aufgaben der Rechnungshöfe und der Rechnungsprüfungsämter |
||
| 3. |
Liegenschaftskataster |
||
|
|
Rechtliche Grundlagen, Aufgaben und Organisation des Liegenschaftskatasters |
||
|
|
Berufsrecht der ÖbVI |
||
|
|
Wasserrecht, Verkehrswegerecht, |
||
|
|
Beurkundungsrecht in Grundzügen |
||
|
|
Materielles und formelles Liegenschaftsrecht |
||
|
|
Einrichtung, Führung und Erneuerung des Liegenschaftskatasters |
||
|
|
Verbindung zum Grundbuch und anderen amtlichen Nachweisen |
||
|
|
Nutzung des Liegenschaftskatasters durch Verwaltung und Wirtschaft |
||
|
|
Das Liegenschaftskataster als Basisinformationssystem |
||
|
|
Technische Verfahren zur Führung des Liegenschaftskatasters |
||
|
|
Anwendungs- und Auswerteverfahren bei Katastervermessungen |
||
|
|
Grundstücksbezogene digitale Informationssysteme |
||
|
|
Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Vermessungsstellen |
||
|
|
Entstehung und geschichtliche Entwicklung |
||
| 4. |
Ländliche Neuordnung |
||
|
|
Grundlagen der Agrar- und Umweltpolitik |
||
|
|
Agrarstrukturwandel, Agrarförderung, |
||
|
|
Landschaftsentwicklung, Dorferneuerung |
||
|
|
Betriebswirtschaftliche, landespflegerische und infrastrukturelle Rahmenbedingungen der ländlichen Neuordnung |
||
|
|
Begriffe, Zweck, Verfahrensarten und Abläufe der Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz und Landwirtschaftsanpassungsgesetz |
||
|
|
Forst- und Landwirtschaftsrecht |
||
|
|
Aufgaben und Organisation der Flurbereinigungsbehörden |
||
|
|
Planerische Grundsätze für die Neugestaltung des Verfahrensgebietes, den Wege- und Gewässerplan mit landschafts-pflegerischem Begleitplan einschließlich Umweltverträglichkeitsprüfung |
||
|
|
Grundsätze für die Neuordnung der Grundstücke, Wertermittlung |
||
|
|
Technisches Verfahren der ländlichen Neuordnung |
||
|
|
Aufstellung, rechtliche und tatsächliche Ausführung des Flurbereinigungsplanes, Abschluss des Verfahrens |
||
|
|
Rechtsbehelfe |
||
|
|
Herstellung der gemeinschaftlichen Anlagen, Vergabewesen, Kosten |
||
|
|
Geschichtliche Entwicklung der ländlichen Neuordnung |
||
| 5. |
Landesplanung und Städtebau |
||
|
|
Rechtliche Grundlagen, Ziele und Organisation der Raumordnung und Landesplanung |
||
|
|
Städtebau |
||
|
|
Rechtliche Grundlagen |
||
|
|
Bestandsaufnahme, Analysen, |
||
|
|
Prognosen |
||
|
|
Bauleitung, Sicherung der Bauleitplanung |
||
|
|
Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen |
||
|
|
Bodenordnungs- und Enteignungsverfahren |
||
|
|
Ermittlung von Immobilienwerten |
||
|
|
Rechtsbehelfe und Rechtsmittel |
||
|
|
Erschließung, Regelung der baulichen und sonstigen Nutzung |
||
|
|
Sonstiges Bau- und Bodenrecht |
||
|
|
Natur- und Umweltschutzrecht |
||
|
|
Kommunales Vermessungs- und Liegenschaftswesen |
||
| 6. |
Landesvermessung und Kartographie |
||
|
|
Rechtliche Grundlagen, Aufgaben und Organisation der Landesvermessung |
||
|
|
Zusammenarbeit mit anderen behördlichen und privaten Institutionen |
||
|
|
Aufbau, Erhaltung und Erneuerung des Lage-, Höhen- und Schwerefestpunktfeldes |
||
|
|
Dokumentation und Bereitstellung der Ergebnisse |
||
|
|
Ortung und Navigation |
||
|
|
Topographische Landesaufnahme |
||
|
|
Aufbau der topographischen Kartenwerke in analoger und digitaler Form, Herstellung und Fortführung |
||
|
|
Nutzung und Anwendung der topographischen Kartenwerke, thematische Kartographie |
||
|
|
Digitale Geotopographische Informationssysteme |
||
|
|
Internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Landesvermessung |
||
|
|
Geschichtliche Entwicklung |
||
| Fachrichtung LANDESPFLEGE |
|||
| 1. |
Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen |
||
|
|
Allgemeines Staatsrecht |
||
|
|
Staatsbegriff, Staatswesen |
||
|
|
Grundzüge des Völkerrechts sowie der internationalen und supranationalen Organisationen |
||
|
|
Staatsformen |
||
|
|
Entstehung und Auflösung von Staaten |
||
|
|
Staatliche Entwicklung in Deutschland |
||
|
|
Grundgesetz, Verfassungen der Länder |
||
|
|
Verfassungsgrundsätze, Grundrechte |
||
|
|
Staatsrechtliches Wesen der Bundesrepublik, |
||
|
|
Föderalismus |
||
|
|
Grundgesetzliche Richtlinien und Kompetenzverteilung für Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung |
||
|
|
Oberste Bundesorgane |
||
|
|
Funktionen der Staatsgewalt |
||
|
|
|
Dreiteilung der Gewalten |
|
|
|
|
Begriff und Wesen der öffentlichen Verwaltung |
|
|
|
|
Gesetzgebungsverfahren |
|
|
|
|
Rechtsverordnungen und autonome Satzungen |
|
|
|
|
Die Rechtsprechung |
|
|
|
|
Normenkontrolle und Verfassungsbeschwerde |
|
|
|
Staats- und Amtshaftungsgrundsätze |
||
|
|
Finanzwesen des Bundes und der Länder |
||
|
|
Die Europäische Union |
||
|
|
Status und Organe |
||
|
|
Hoheitliche Kompetenzen, Kompetenzabgrenzung zu Mitgliedstaaten |
||
|
|
Rechtsetzung, Umsetzung der Rechtsakte in nationales Recht |
||
|
|
europäischer Binnenmarkt, Wirtschafts- und Währungsunion |
||
|
|
Gemeindeverfassungen, kommunale Selbstverwaltung |
||
|
|
Verwaltungsaufbau und Behördenorganisation bei Bund, Ländern und Gemeinden |
||
|
|
Oberste Bundes- und Landesbehörden |
||
|
|
Organisation der unmittelbaren Staatsverwaltung |
||
|
|
Aufgaben und Organe der mittelbaren Staatsverwaltung |
||
|
|
Rechts-, Fach- und Dienstaufsicht |
||
|
|
Allgemeines und formelles Verwaltungsrecht, Verwaltungshandeln, Verwaltungsprozessrecht |
||
|
|
Verwaltungsverfahrensgesetze des Bundes und der Länder |
||
|
|
|
Allgemeines Verwaltungsverfahren |
|
|
|
|
Institut des Verwaltungsaktes und des öffentlich-rechtlichen Vertrages |
|
|
|
|
Förmliches Verwaltungsverfahren, |
|
|
|
|
Planfeststellungsverfahren |
|
|
|
|
Auslegung von Rechtsnormen |
|
|
|
|
Verwaltungsermessen |
|
|
|
|
Amtshilfe |
|
|
|
Verwaltungsgerichtsordnung |
||
|
|
Verwaltungsvollstreckungs- und Verwaltungszustellungsrecht |
||
|
|
Außerordentliche Rechtsbehelfe gegen Verwaltungshandeln |
||
|
|
(Petition, Beschwerde, Dienstaufsichtsbeschwerde) |
||
|
|
Besonderes Verwaltungsrecht |
||
|
|
Beamtenrecht |
||
|
|
Disziplinarrecht |
||
|
|
Personalvertretungsrecht |
||
|
|
Ordnungswidrigkeitenrecht |
||
|
|
Grundzüge des Kommunalrechts |
||
|
|
Sozialrecht in den Grundzügen |
||
|
|
Arbeitsschutzrecht in den Grundzügen |
||
|
|
Steuerrecht in den Grundzügen |
||
|
|
Gewerberecht in den Grundzügen |
||
|
|
Grundzüge des Polizeirechts |
||
|
|
Datenschutzrecht |
||
|
|
Privatrecht |
||
|
|
Bürgerliches Gesetzbuch |
||
|
|
|
Allgemeiner Teil, Schuldverhältnisse und Sachenrecht in den Grundzügen Nachbarrecht |
|
|
|
Grundzüge des Handels- und Gesellschaftsrechts |
||
|
|
Tarifvertragsgesetz, Manteltarifverträge für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst |
||
|
|
Vergaberecht in den Grundzügen |
||
|
|
Zivilprozessverfahren in den Grundzügen |
||
| 2. |
Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit |
||
|
|
Leitungskonzeption, -methoden und -techniken |
||
|
|
Begriffe |
||
|
|
Leitungskonzeptionen |
||
|
|
Regelkreis-Modell |
||
|
|
Methoden und Techniken der Planung |
||
|
|
|
Zielvereinbarung (Zielsetzung, Zielsysteme, Zielkonflikte) |
|
|
|
|
Problemanalyse |
|
|
|
|
Alternativensuche und -bewertung |
|
|
|
|
Entscheidung |
|
|
|
|
Kontrolle |
|
|
|
Personalführung |
||
|
|
Führungsstile |
||
|
|
Grundkenntnisse der Menschenführung |
||
|
|
|
Individual- und Gruppenverhalten im Arbeitsprozess |
|
|
|
|
Leistungsmotivation |
|
|
|
|
Anerkennung, Kritik |
|
|
|
|
Kommunikation, Konfliktbehandlung |
|
|
|
Grundsätze für die Zusammenarbeit und den Personaleinsatz |
||
|
|
Mitarbeitergespräch |
||
|
|
Personalbeurteilung |
||
|
|
Kommunikationstechniken |
||
|
|
Rhetorik |
||
|
|
Gesprächsführung, Besprechungstechnik Darstellungstechnik |
||
|
|
|
Gliederungstechnik |
|
|
|
|
Visualisierungstechnik |
|
|
|
Öffentlichkeitsarbeit |
||
|
|
Informationstechnik |
||
|
|
Einsatzgebiete |
||
|
|
Organisation beim Einsatz der IT |
||
|
|
Organisation |
||
|
|
Grundzüge der Organisationslehre |
||
|
|
|
Aufbauorganisation |
|
|
|
|
Ablauforganisation |
|
|
|
Aufgaben, Organisation und Geschäftsbetrieb |
||
|
|
Volks- und betriebswirtschaftliche Untersuchungen |
||
|
|
Wirtschaftlichkeitsgrundlagen |
||
|
|
|
Kostenberechnung |
|
|
|
|
Investitionsrechnung und Wirtschaftlichkeitskriterien |
|
|
|
|
Empfindlichkeitsprüfungen und Risikoanalyse |
|
|
|
|
Erfolgskontrolle |
|
|
|
Nutzen-Kosten-Untersuchungen |
||
|
|
Grundlegende Bewertungsfragen |
||
|
|
|
Möglichkeiten, Grenzen und Ablauf der Verfahren |
|
|
|
|
Verfahrensrichtlinien |
|
|
|
|
Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen für Unterhaltungs- und Betriebsaufgaben |
|
|
|
|
Aufgabenwirtschaftlichkeit |
|
|
|
|
Beschaffungs- und Einsatzplanung |
|
|
|
Haushalts-, Rechnungs- und Kassenwesen des Bundes, der Länder und der Kommunen |
||
|
|
Grundlagen des Haushalts |
||
|
|
|
Begriffe |
|
|
|
|
Haushaltsgrundsätze |
|
|
|
|
Verfahren der Bewirtschaftung |
|
|
|
Technische Programmplanung, Finanzplanung |
||
|
|
Aufgaben der Rechnungshöfe und der Rechnungsprüfungsämter |
||
| 3. |
Naturschutz und Landschaftspflege |
||
|
|
Aufgaben, geschichtliche Entwicklung |
||
|
|
Rechtsgrundlagen (internationale und europäische Regelungen, Bundes- und Landesrecht) |
||
|
|
Ziele und Grundsätze |
||
|
|
Landschaftsplanung (Grundlagen, Ebenen, Inhalte und Verfahren, Umsetzung) |
||
|
|
Eingriffsregelung (Prinzipien, Bewertungsfragen, Verfahren) |
||
|
|
Biotopschutz (Grundlagen, Programme, Konzeptionen, Pläne, Pflege von Biotopen, Vertragsnaturschutz) |
||
|
|
Flächen- und Objektschutz (Schutzkategorien, Verordnungen, ggf. Satzungen, Wirkungen, Entschädigungsfragen) |
||
|
|
Artenschutz, Artenschutzprogramme |
||
|
|
Förderprogramme für Naturschutz und Landschaftspflege der EU, des Bundes, der Länder und der Kommunen |
||
|
|
Aufgaben und Organisation der Naturschutzverwaltung |
||
|
|
Naturschutzverbände und -beiräte |
||
| 4. |
Raumordnung, Landesplanung und Städtebau |
||
|
|
Aufgaben, geschichtliche Entwicklung |
||
|
|
Rechtsgrundlagen der Raumordnung, der Landesplanung und des Städtebaues (einschließlich Bauleitplanung) |
||
|
|
Ziele und Grundsätze |
||
|
|
Programme, Pläne und Satzungen (Planungsebenen und deren Beziehungen untereinander, Inhalte und Verfahren, Wirksamkeit, Umsetzung) |
||
|
|
Beiträge der Fachplanungen zu den Gesamtplanungen |
||
|
|
Zusammenwirken mit den Fachplanungen |
||
|
|
Raumordnungsverfahren |
||
|
|
Genehmigungs- und Anzeigeverfahren, einschließlich bauaufsichtlicher Verfahren |
||
|
|
Integration von Programmen, Plänen und sonstigen Belangen des Naturschutzes, der Landschaftspflege und der Grünordnung |
||
|
|
Beziehungen zur naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung |
||
|
|
Zuständige Behörden (Aufgaben, Organisation, Zusammenarbeit mit der Naturschutzverwaltung) |
||
| 5. |
Freiraumplanung und Grünordnung |
||
|
|
Aufgaben und Organisation städtischer Grün- beziehungsweise Gartenämter sowie Zusammenarbeit mit anderen Ämtern |
||
|
|
Funktionen von Freiräumen und Grünflächen - einschließlich Verbundsystemen - im besiedelten und unbesiedelten Bereich |
||
|
|
Programme, Konzeptionen und Pläne für Freiräume, Grünflächen und Einzelobjekte (Übernahme in andere Planungen, Umsetzung) |
||
|
|
Naherholungskonzeptionen in Ballungsgebieten |
||
|
|
Konflikte Naturschutz/Erholung, Lösungsmöglichkeiten |
||
|
|
Gartendenkmalpflege |
||
|
|
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) |
||
|
|
Anlage, Schutz und Pflege von Freiräumen und Grünflächen sowie von Einzelobjekten (Abwicklung und Kosten) |
||
|
|
Verdingungswesen (Ausschreibung und Vergabe gemäß VOB) |
||
|
|
Rechtsgrundlagen des Kleingarten- und Friedhofswesens |
||
|
|
Verkehrsicherungspflicht, Haftpflicht |
||
| 6. |
Angrenzende Fachgebiete |
||
|
|
Übersicht über Aufgaben, Organisation, Rechtsgrundlagen sowie über Planungen und Maßnahmen in Natur und Landschaft anderer Fachgebiete beziehungsweise -behörden |
||
|
|
der Landwirtschaft (einschließlich der Flurbereinigung) |
||
|
|
der Forstwirtschaft |
||
|
|
der Wasserwirtschaft |
||
|
|
der Abfallwirtschaft |
||
|
|
der Gewinnung von Bodenschätzen |
||
|
|
des Bodenschutzes |
||
|
|
des Immissionsschutzes |
||
|
|
der Energiewirtschaft |
||
|
|
der Kommunikationstechnik |
||
|
|
des Verkehrswesens |
||
|
|
der Denkmalpflege |
||
|
|
der Jagd und der Fischerei |
||
|
|
Planfeststellungs- und sonstige Zulassungsverfahren (Umweltverträglichkeitsprüfungen, Eingriffsregelung) |
||
|
|
ggf. Verordnungen und Satzungen |
||
|
|
Integration von Programmen, Plänen und sonstigen Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege |
||
|
|
Zusammenarbeit der jeweils zuständigen Behörden mit der Naturschutzverwaltung |
||
| Fachrichtung UMWELTTECHNIK/UMWELTSCHUTZ |
|||
| 1. |
Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen |
||
|
|
Allgemeines Staatsrecht |
||
|
|
Staatsbegriff, Staatswesen |
||
|
|
Grundzüge des Völkerrechts sowie der internationalen und supranationalen Organisationen |
||
|
|
Staatsformen |
||
|
|
Entstehung und Auflösung von Staaten |
||
|
|
Staatliche Entwicklung in Deutschland |
||
|
|
Grundgesetz, Verfassungen der Länder |
||
|
|
Verfassungsgrundsätze, Grundrechte |
||
|
|
Staatsrechtliches Wesen der Bundesrepublik, |
||
|
|
Föderalismus |
||
|
|
Grundgesetzliche Richtlinien und Kompetenzverteilung für Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung |
||
|
|
Oberste Bundesorgane |
||
|
|
Funktionen der Staatsgewalt |
||
|
|
|
Dreiteilung der Gewalten |
|
|
|
|
Begriff und Wesen der öffentlichen Verwaltung |
|
|
|
|
Gesetzgebungsverfahren |
|
|
|
|
Rechtsverordnungen und autonome Satzungen |
|
|
|
|
Die Rechtsprechung |
|
|
|
|
Normenkontrolle und Verfassungsbeschwerde |
|
|
|
Staats- und Amtshaftungsgrundsätze |
||
|
|
Finanzwesen des Bundes und der Länder |
||
|
|
Die Europäische Union |
||
|
|
Status und Organe |
||
|
|
Hoheitliche Kompetenzen, Kompetenzabgrenzung zu Mitgliedstaaten |
||
|
|
Rechtsetzung, Umsetzung der Rechtsakte in nationales Recht |
||
|
|
europäischer Binnenmarkt, Wirtschafts- und Währungsunion |
||
|
|
Gemeindeverfassungen, kommunale Selbstverwaltung |
||
|
|
Verwaltungsaufbau und Behördenorganisation bei Bund, Ländern und Gemeinden |
||
|
|
Oberste Bundes- und Landesbehörden |
||
|
|
Organisation der unmittelbaren Staatsverwaltung |
||
|
|
Aufgaben und Organe der mittelbaren Staatsverwaltung |
||
|
|
Rechts-, Fach- und Dienstaufsicht |
||
|
|
Allgemeines und formelles Verwaltungsrecht, Verwaltungshandeln, Verwaltungsprozessrecht |
||
|
|
Verwaltungsverfahrensgesetze des Bundes und der Länder |
||
|
|
|
Allgemeines Verwaltungsverfahren |
|
|
|
|
Institut des Verwaltungsaktes und des öffentlich-rechtlichen Vertrages |
|
|
|
|
Förmliches Verwaltungsverfahren, |
|
|
|
|
Planfeststellungsverfahren |
|
|
|
|
Auslegung von Rechtsnormen |
|
|
|
|
Verwaltungsermessen |
|
|
|
|
Amtshilfe |
|
|
|
Verwaltungsgerichtsordnung |
||
|
|
Verwaltungsvollstreckungs- und Verwaltungszustellungsrecht |
||
|
|
Außerordentliche Rechtsbehelfe gegen Verwaltungshandeln |
||
|
|
(Petition, Beschwerde, Dienstaufsichtsbeschwerde) |
||
|
|
Besonderes Verwaltungsrecht |
||
|
|
Beamtenrecht |
||
|
|
Disziplinarrecht |
||
|
|
Personalvertretungsrecht |
||
|
|
Ordnungswidrigkeitenrecht |
||
|
|
Grundzüge des Kommunalrechts |
||
|
|
Sozialrecht in den Grundzügen |
||
|
|
Arbeitsschutzrecht in den Grundzügen |
||
|
|
Steuerrecht in den Grundzügen |
||
|
|
Gewerberecht in den Grundzügen |
||
|
|
Grundzüge des Polizeirechts |
||
|
|
Datenschutzrecht |
||
|
|
Privatrecht |
||
|
|
Bürgerliches Gesetzbuch |
||
|
|
|
Allgemeiner Teil, Schuldverhältnisse und Sachenrecht in den Grundzügen Nachbarrecht |
|
|
|
Grundzüge des Handels- und Gesellschaftsrechts |
||
|
|
Tarifvertragsgesetz, Manteltarifverträge für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst |
||
|
|
Vergaberecht in den Grundzügen |
||
|
|
Zivilprozessverfahren in den Grundzügen |
||
| 2. |
Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit |
||
|
|
Leitungskonzeption, -methoden und -techniken |
||
|
|
Begriffe |
||
|
|
Leitungskonzeptionen |
||
|
|
Regelkreis-Modell |
||
|
|
Methoden und Techniken der Planung |
||
|
|
|
Zielvereinbarung (Zielsetzung, Zielsysteme, Zielkonflikte) |
|
|
|
|
Problemanalyse |
|
|
|
|
Alternativensuche und -bewertung |
|
|
|
|
Entscheidung |
|
|
|
|
Kontrolle |
|
|
|
Personalführung |
||
|
|
Führungsstile |
||
|
|
Grundkenntnisse der Menschenführung |
||
|
|
|
Individual- und Gruppenverhalten im Arbeitsprozess |
|
|
|
|
Leistungsmotivation |
|
|
|
|
Anerkennung, Kritik |
|
|
|
|
Kommunikation, Konfliktbehandlung |
|
|
|
Grundsätze für die Zusammenarbeit und den Personaleinsatz |
||
|
|
Mitarbeitergespräch |
||
|
|
Personalbeurteilung |
||
|
|
Kommunikationstechniken |
||
|
|
Rhetorik |
||
|
|
Gesprächsführung, Besprechungstechnik Darstellungstechnik |
||
|
|
|
Gliederungstechnik |
|
|
|
|
Visualisierungstechnik |
|
|
|
Öffentlichkeitsarbeit |
||
|
|
Informationstechnik |
||
|
|
Einsatzgebiete |
||
|
|
Organisation beim Einsatz der IT |
||
|
|
Organisation |
||
|
|
Grundzüge der Organisationslehre |
||
|
|
|
Aufbauorganisation |
|
|
|
|
Ablauforganisation |
|
|
|
Aufgaben, Organisation und Geschäftsbetrieb |
||
|
|
Volks- und betriebswirtschaftliche Untersuchungen |
||
|
|
Wirtschaftlichkeitsgrundlagen |
||
|
|
|
Kostenberechnung |
|
|
|
|
Investitionsrechnung und Wirtschaftlichkeitskriterien |
|
|
|
|
Empfindlichkeitsprüfungen und Risikoanalyse |
|
|
|
|
Erfolgskontrolle |
|
|
|
Nutzen-Kosten-Untersuchungen |
||
|
|
Grundlegende Bewertungsfragen |
||
|
|
|
Möglichkeiten, Grenzen und Ablauf der Verfahren |
|
|
|
|
Verfahrensrichtlinien |
|
|
|
|
Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen für Unterhaltungs- und Betriebsaufgaben |
|
|
|
|
Aufgabenwirtschaftlichkeit |
|
|
|
|
Beschaffungs- und Einsatzplanung |
|
|
|
Haushalts-, Rechnungs- und Kassenwesen des Bundes, der Länder und der Kommunen |
||
|
|
Grundlagen des Haushalts |
||
|
|
|
Begriffe |
|
|
|
|
Haushaltsgrundsätze |
|
|
|
|
Verfahren der Bewirtschaftung |
|
|
|
Technische Programmplanung, Finanzplanung |
||
|
|
Aufgaben der Rechnungshöfe und der Rechnungsprüfungsämter |
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| 3. |
Kreislaufwirtschaft, Abfallbeseitigung und Bodenschutz |
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Ziele und Grundsätze der Kreislaufwirtschaft |
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Abfallvermeidung und Ressourcenschonung |
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Stoffliche und energetische Abfallverwertung |
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Produktverantwortung |
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Abfallwirtschaftsplanung |
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Abfallarten |
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Abfallaufkommen |
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Abfallwirtschaftskonzepte und -bilanzen |
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Abfallwirtschaftspläne |
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Abfallbehandlung |
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Abfallsortierung, Kompostierung, Vergärung |
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Mechanisch-Biologische Abfallbehandlung |
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Chemisch-physikalische Abfallbehandlung |
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Thermische Abfallbehandlung |
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Abfallbeseitigung |
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Bau- und Betrieb von Deponien |
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Deponietechnik |
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Deponiesickerwasser und Deponiegas |
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Stilllegung und Nachsorge von Deponien |
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Überwachung der Abfallentsorgung |
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Andienungs- und Überlassungspflichten |
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Entsorgungsnachweis- und Abfallbegleitscheinverfahren |
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Notifizierung von Abfallverbringungen |
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Nachweisbücher, Registerpflichten |
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Betriebsprüfungen, Umweltinspektionen |
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Bodenschutz und Altlasten |
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Vorsorgender Bodenschutz |
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Erkundung und Bewertung von altlastenverdächtigen Flächen |
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Sicherung und Sanierung von kontaminierten Standorten |
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Bodenbehandlung |
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| 4. |
Immissionsschutz und Klimaschutz |
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Produktionstechnologien und deren Umweltauswirkungen |
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Roheisen und Stahlerzeugung |
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Aluminiumerzeugung |
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Kraftwerke |
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Herstellung von organischen Chemikalien oder Lösungsmitteln |
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wie Alkohole, Aldehyde, Ketone, Säuren, Ester, Acetate, Äther |
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Alkalielektrolyse |
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Säureproduktion |
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Papierherstellung |
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Zementherstellung |
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Glasherstellung |
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Brauereien |
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Zuckerherstellung |
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Tierhaltung |
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Luftreinhaltung |
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Arten der Luftverschmutzung |
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Messprogramme und -systeme |
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Ermittlung und Bewertung von Gerüchen, Geruchsgutachten |
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Untersuchungsgebiete und -methoden |
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Emissionskataster |
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Luftreinhaltepläne, Aktionspläne |
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Abgasreinigung |
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Biologische Abgasreinigung |
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Thermische und katalytische Abgasreinigung |
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Abgasentschwefelungsverfahren |
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Absorptions- und Adsorptionsverfahren |
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Staubabscheidung |
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Lärm und Erschütterungen |
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Ermittlung und Bewertung von Geräuschen, Lärmgutachten |
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Lärmminderungsmaßnahmen |
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Lärmminderungspläne |
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Erschütterungen (Grundlagen) |
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Umweltgefährdende Stoffe |
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Gefahrenpotenzial umweltgefährdender Stoffe und Zubereitungen |
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Auswirkungen umweltgefährdender Stoffe auf die Schutzgüter |
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Schutzmaßnahmen für das Herstellen, Behandeln und Abfüllen sowie den Transport und die Lagerung umweltgefährdender Stoffe |
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Klimaschutz |
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Klimaschutzziele |
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Entwicklung der Treibhausgasemissionen |
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Grundlagen des Emissionshandels |
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Überwachung der Treibhausgasemissionen |
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Technische Maßnahmen zur Reduzierung der Treibhausgase |
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| 5. |
Wasserwirtschaft und Gewässerschutz |
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Grundlagen der Wasserwirtschaft |
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Wasserkreislauf |
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Niederschlag, Verdunstung, Abfluss, Versickerung |
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Grundwasser |
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Messwesen |
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Modelle in der Wasserwirtschaft (z.B. NA-Modelle) |
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Oberirdische Gewässer |
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Gewässertypen, Leitbilder, Lebensgemeinschaften |
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Gewässergüte (Wasserqualität), Gewässerstrukturen |
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Gewässerüberwachung (Monitoring) |
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Gewässerunterhaltung, Gewässerausbau |
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Entwicklung der Gewässer und ihrer Auen (Konzept zur naturnahen Entwicklung der Fließgewässer) |
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Gewässerrenaturierung |
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Ökologischer Hochwasserschutz |
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Technischer Hochwasserschutz |
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Gewässernutzungen |
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Entnahme und Einleitung |
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Wasserkraftanlagen, Wehre, Querbauwerke |
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Freizeit, Fischerei, Schifffahrt |
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Abwasserbeseitigung |
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Pflicht zur Abwasserbeseitigung |
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Anforderungen an das Einleiten von Abwasser |
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Bauwerke der Kanalisation |
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Verfahren zur Abwasserbehandlung |
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Überwachung von Abwasseranlagen und Abwassereinleitungen |
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Gewerbliches Abwasser, Indirekteinleitungen |
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Wasserversorgung |
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Trinkwassergewinnung/Aufbereitungstechnik |
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Rohwasserüberwachung |
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Trinkwasserbeschaffenheit |
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Trinkwasserbedarf, -verbrauch |
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Wasserschutzgebiete |
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Grundwasser |
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Grundwasserbeschaffenheit |
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Grundwasserbeobachtung |
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Grundwassermodellierung |
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Grundwasserbewirtschaftung |
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| 6. |
Fachbezogene Rechts- und Verwaltungsvorschriften |
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Allgemeines Umweltrecht |
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Internationale und supranationale Umweltschutzkonventionen |
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Umweltschutzrichtlinien und -programme der Europäischen Union |
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Gesetz über die Umweltverträglichkeit |
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Umweltinformationsgesetze (Bundes-UIG und HUIG) |
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Umwelthaftungsgesetz, Umweltschadensgesetz |
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Strafrecht |
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Strafgesetzbuch: Straftaten gegen die Umwelt |
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Abfallrecht |
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EU-Abfallrahmenrichtlinie |
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Abfallverbringungsgesetz |
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Kreislaufwirtschaftsgesetz mit untergesetzlichem Regelwerk |
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Landesabfallgesetz |
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Bodenschutzrecht |
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Bundesbodenschutzgesetz |
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Landesbodenschutzgesetz mit untergesetzlichem Regelwerk |
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Chemikalienrecht |
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Chemikaliengesetz |
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Chemieverbotsverordnung |
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Biozid-Zulassungsverordnung |
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Chemikalien-Ozonschichtverordnung |
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Gentechnikrecht |
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Gentechnikgesetz |
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Immissionsschutzrecht |
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Richtlinie über die Industrieemissionen (IED) |
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Bundesimmissionsschutzgesetz mit untergesetzlichem Regelwerk |
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TA Luft, TA Lärm |
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Klimaschutzrecht |
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Treibhausgasemissionshandelsgesetz |
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Wasserrecht |
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EU-Wasserrahmenrichtlinie |
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Wasserhaushaltsgesetz mit untergesetzlichem Regelwerk |
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Landeswassergesetze |
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Abwasserabgabengesetz |
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Raumordnung, Landesplanung, Baurecht |
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Raumordnungsgesetz |
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Landesplanungsgesetz |
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Bundesbaugesetz |
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Baunutzungsverordnung |
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Landesbaugesetz (HBO) |
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Naturschutzrecht, Landschaftspflege und Naturschutz |
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FFH-Richtlinie |
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Bundesnaturschutzgesetz |
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Landesnaturschutzgesetz |
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Anlage 7 ANFORDERUNGEN an die wissenschaftlichen Studiengänge und die obligatorischen Studienfächer ...
Anlage 7
(zu §§ 2 Nr. 2 und 39 Abs. 1)
ANFORDERUNGEN an die wissenschaftlichen Studiengänge und die obligatorischen Studienfächer mit den Abschlüssen des Diplom-Ingenieurs und des Masters als Voraussetzung für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst der Laufbahn des höheren technischen Verwaltungsdienstes in der Fachrichtung VERMESSUNGS- UND LIEGENSCHAFTSWESEN
- 1
Inhalt des Studiengangs
- 1.1
Grundlagenwissen (mathematisch-naturwissenschaftliche Studieninhalte)
Es sind grundlegendes Fachwissen und die Befähigung zu dessen wissenschaftsmethodischer Anwendung in mindestens folgenden Fächern nachzuweisen:
- -
Höhere Mathematik
- -
Geometrie
- -
graphische Datenverarbeitung
- -
Physik einschließlich der fachbezogenen Bereiche
- -
Statistik und Parameterschätzung
- -
Informatik
- 1.2
Fachwissen (berufsfeldbezogene Studieninhalte)
Es sind Fachkenntnisse sowie die Fähigkeit zur Lösung von Fachaufgaben nach wissenschaftlichen Grundsätzen in den folgenden geodätischen Schwerpunktdisziplinen nachzuweisen, und zwar in einem für das konsekutive Masterstudium vorgegebenen Mindestumfang der Module:
- -
Vermessungskunde
- -
Referenz- und Raumbezugssysteme
- -
Ausgleichungsrechnung
- -
Photogrammetrie und Fernerkundung
- -
Topographie und Kartographie
- -
Ingenieurgeodäsie
- -
Liegenschaftskataster und Grundbuch
- -
Landentwicklung
- -
Planung und Bodenordnung
- -
Immobilienwertermittlung
- -
Geoinformatik
- -
Physikalische Geodäsie
- -
Satellitenpositionierung
- 1.3
Fachbezogenes Ergänzungswissen
Das Studium muss z. B. durch Wahlmodule die Möglichkeit bieten, ergänzende Grundkenntnisse in folgenden Bereichen zu erwerben:
- -
Führungstechnik/Management
- -
Betriebswirtschaft
- -
Rechtswissenschaften
- -
Umweltschutz
- -
Sprachen
- 2
Form des Nachweises
- 2.1
Abschlusszeugnis und Diploma Supplement
Der Nachweis über persönlich qualifizierende Prüfungen in den oben bezeichneten Fächern ist anhand eines Abschlusszeugnisses sowie ein Diploma Supplement zu erbringen.
- 2.2
Master- oder Diplomarbeit
Die Fähigkeit, selbständig Fachwissen zu beherrschen und wissenschaftsmethodisch anzuwenden, ist durch einen Nachweis über den Abschluss einer qualifizierenden Master- oder Diplomarbeit zu belegen.
Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)
Aufgrund des § 17 Abs. 2 Satz 1 des Hessischen Beamtengesetzes in der Fassung vom 11. Januar 1989 (GVBl. I S. 26), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. November 2010 (GVBl. I S. 410), verordnen
- 1.
der Minister für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung
- 2.
der Minister des Innern und für Sport
- 3.
der Minister der Finanzen und
- 4.
die Ministerin für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
im Einvernehmen mit dem Direktor des Landespersonalamtes und der Landespersonalkommission:
ERSTER TEIL Vorbereitungsdienst - Ausbildungsordnung
ERSTER TEIL
Vorbereitungsdienst - Ausbildungsordnung
Siebter Abschnitt Sondervorschriften für die Fachrichtung Umwelttechnik/Umweltschutz
Siebter Abschnitt
Sondervorschriften für die
Fachrichtung Umwelttechnik/Umweltschutz
Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)
VIERTER TEIL
Übergangs-Schlussvorschriften
ZWEITER TEIL Große Staatsprüfung - Prüfungsordnung
ZWEITER TEIL
Große Staatsprüfung -
Prüfungsordnung
DRITTER TEIL Sondervorschriften für die einzelnen Fachrichtungen
DRITTER TEIL
Sondervorschriften für die
einzelnen Fachrichtungen
Erster Abschnitt Sondervorschriften für die Fachrichtung Hochbau
Erster Abschnitt
Sondervorschriften für die
Fachrichtung Hochbau
Zweiter Abschnitt Sondervorschriften für die Fachrichtung Städtebau
Zweiter Abschnitt
Sondervorschriften für die
Fachrichtung Städtebau
Dritter Abschnitt Sondervorschriften für die Fachrichtung Bauingenieurwesen
Dritter Abschnitt
Sondervorschriften für die
Fachrichtung Bauingenieurwesen
Vierter Abschnitt Sondervorschriften für die Fachrichtung Maschinen- und Elektrotechnik
Vierter Abschnitt
Sondervorschriften für die
Fachrichtung Maschinen- und Elektrotechnik
Fünfter Abschnitt Sondervorschriften für die Fachrichtung Vermessungs- und Liegenschaftswesen
Fünfter Abschnitt
Sondervorschriften für die
Fachrichtung Vermessungs-
und Liegenschaftswesen
Sechster Abschnitt Sondervorschriften für die Fachrichtung Landespflege
Sechster Abschnitt
Sondervorschriften für die
Fachrichtung Landespflege
Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)
| Inhaltsübersicht | |
| ERSTER TEIL Vorbereitungsdienst - Ausbildungsordnung |
|
| § 1 | Zweck, Ziel und Fachrichtungen des Vorbereitungsdienstes |
| § 2 | Einstellungsbedingungen |
| § 3 | Einstellungsverfahren |
| § 4 | Ernennung, Anwärterbezüge, Beendigung des Beamtenverhältnisses |
| § 5 | Ausbildungsbehörde und Ausbildungsstellen |
| § 6 | Dauer und Gliederung des Vorbereitungsdienstes |
| § 7 | Gestaltung der Ausbildung und Nachteilsausgleich |
| § 8 | Überwachung der Ausbildung |
| § 9 | Beurteilung während der Ausbildung |
| § 10 | Urlaub, Dienstunfähigkeit |
| § 11 | Entlassung aus dem Vorbereitungsdienst |
| ZWEITER TEIL Große Staatsprüfung - Prüfungsordnung |
|
| § 12 | Zweck der Großen Staatsprüfung |
| § 13 | Abnahme der Prüfung |
| § 14 | Zulassung zur Prüfung |
| § 15 | Art der Prüfung |
| § 16 | Häusliche Prüfungsarbeit |
| § 17 | Schriftliche Arbeiten unter Aufsicht |
| § 18 | Mündliche Prüfung |
| § 19 | Nichtantritt und Unterbrechung der Prüfung |
| § 20 | Bewertung der Prüfungsleistungen im Einzelnen |
| § 21 | Abschließende Bewertung, Gesamturteil |
| § 22 | Prüfungszeugnis |
| § 23 | Wiederholung der Prüfung |
| § 24 | Verstöße gegen die Prüfungsordnung |
| § 25 | Prüfungsakte |
| § 26 | Ausführungsbestimmungen |
| DRITTER TEIL Sondervorschriften für die einzelnen Fachrichtungen |
|
| Erster Abschnitt Sondervorschriften für die Fachrichtung Hochbau |
|
| § 27 | Ausbildung (Hochbau) |
| § 28 | Einstellungs- und Ausbildungsbehörde (Hochbau) |
| § 29 | Gliederung der Ausbildung (Hochbau) |
| Zweiter Abschnitt Sondervorschriften für die Fachrichtung Städtebau |
|
| § 30 | Ausbildung (Städtebau) |
| § 31 | Einstellungs- und Ausbildungsbehörde (Städtebau) |
| § 32 | Gliederung der Ausbildung (Städtebau) |
| Dritter Abschnitt Sondervorschriften für die Fachrichtung Bauingenieurwesen |
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| § 33 | Ausbildung (Bauingenieurwesen) |
| § 34 | Einstellungs- und Ausbildungsbehörde (Bauingenieurwesen) |
| § 35 | Gliederung der Ausbildung (Bauingenieurwesen) |
| Vierter Abschnitt Sondervorschriften für die Fachrichtung Maschinen- und Elektrotechnik |
|
| § 36 | Ausbildung (Maschinen- und Elektrotechnik) |
| § 37 | Einstellungs- und Ausbildungsbehörde (Maschinen- und Elektrotechnik) |
| § 38 | Gliederung der Ausbildung (Maschinen- und Elektrotechnik) |
| Fünfter Abschnitt Sondervorschriften für die Fachrichtung Vermessungs- und Liegenschaftswesen |
|
| § 39 | Ausbildung (Vermessungs- und Liegenschaftswesen) |
| § 40 | Einstellungs- und Ausbildungsbehörde (Vermessungs- und Liegenschaftswesen) |
| § 41 | Gliederung der Ausbildung (Vermessungs- und Liegenschaftswesen) |
| § 42 | Sonstige Vorschriften für die Ausbildung (Vermessungs- und Liegenschaftswesen) |
| § 43 | Häusliche Prüfungsarbeit (Vermessungs- und Liegenschaftswesen) |
| Sechster Abschnitt Sondervorschriften für die Fachrichtung Landespflege |
|
| § 44 | Ausbildung (Landespflege) |
| § 45 | Einstellungs- und Ausbildungsbehörde (Landespflege) |
| § 46 | Gliederung der Ausbildung (Landespflege) |
| Siebter Abschnitt Sondervorschriften für die Fachrichtung Umwelttechnik / Umweltschutz |
|
| § 47 | Ausbildung (Umwelttechnik / Umweltschutz) |
| § 48 | Einstellungs- und Ausbildungsbehörde (Umwelttechnik / Umweltschutz) |
| § 49 | Gliederung der Ausbildung (Umwelttechnik / Umweltschutz) |
| VIERTER TEIL Übergangs- und Schlussvorschriften |
|
| § 50 | Aufhebung bisherigen Rechts, Übergangsvorschriften |
| § 51 | Inkrafttreten |
| Anlage 1: | Ausbildungsnachweis |
| Anlage 2: | Übersicht über den Vorbereitungsdienst |
| Anlage 3: | Beurteilung |
| Anlage 4: | Antrag auf Zulassung zur Großen Staatsprüfung |
| Anlage 5: | Prüfungsfächer und Prüfungszeiten |
| Anlage 6: | Prüfstoffverzeichnis der Fachrichtungen und Fachgebiete |
| Anlage 7: | Anforderungen an die Studiengänge in der Fachrichtung Vermessungs- und Liegenschaftswesen |
§ 1 Zweck, Ziel und Fachrichtungen des Vorbereitungsdienstes
§ 1
Zweck, Ziel und Fachrichtungen des Vorbereitungsdienstes
(1) Zweck und Ziel des Vorbereitungsdienstes ist es, Nachwuchskräfte für den höheren technischen Verwaltungsdienst auszubilden. Dabei sollen verantwortungsbewusste Persönlichkeiten für leitende Tätigkeiten in einem freiheitlichen, demokratischen und sozialen Rechtsstaat herangebildet werden.
(2) Die Ausbildung soll sich darauf erstrecken, das auf der Hochschule erworbene Wissen in der Praxis anzuwenden und zu ergänzen. Sie soll umfassende Kenntnisse vor allem in den Gebieten Verwaltung, Recht, Planung und Betrieb sowie methodische und soziale Kompetenzen zur Wahrnehmung von Führungsaufgaben vermitteln. Das Verständnis für staatspolitische, wirtschaftliche und internationale Zusammenhänge wie auch für kulturelle und soziale Belange ist zu fördern. Die sich wandelnden Anforderungen an Staat und Gesellschaft und insbesondere der Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit sind zu berücksichtigen.
(3) Der Vorbereitungsdienst wird nach folgenden Fachrichtungen unterschieden:
- 1.
Hochbau,
- 2.
Städtebau,
- 3.
Bauingenieurwesen,
- 4.
Maschinen- und Elektrotechnik,
- 5.
Vermessungs- und Liegenschaftswesen,
- 6.
Landespflege,
- 7.
Umwelttechnik/Umweltschutz.
Einzelne Fachrichtungen sind noch in Fachgebiete unterteilt (siehe Dritter Teil).
(4) Der Vorbereitungsdienst endet mit der Großen Staatsprüfung.
Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)
§ 10
Urlaub, Dienstunfähigkeit
(1) Erholungsurlaub ist in den Ausbildungsplan nach § 8 Abs. 2 im Benehmen mit der Referendarin oder dem Referendar einzuarbeiten.
(2) Die Einstellungsbehörde kann Sonderurlaub im Sinne des § 106 Abs. 2 Satz 2 Nr. 5 des Hessischen Beamtengesetzes in Verbindung mit § 15 der Hessischen Urlaubsverordnung vom 12. Dezember 2006 (GVBl. I S. 671), geändert durch Gesetz vom 25. November 2010 (GVBl. I S. 410), gewähren. Der Vorbereitungsdienst soll in der Regel dadurch um nicht mehr als ein Jahr verlängert werden.
(3) Während der Zeit für die Anfertigung der häuslichen Prüfungsarbeit darf Erholungsurlaub grundsätzlich nicht gewährt werden. Urlaub aus triftigen Gründen ist nur im Einvernehmen mit der Direktorin oder dem Direktor des Oberprüfungsamtes für den höheren technischen Verwaltungsdienstes zulässig. Die Frist für die Abgabe der häuslichen Prüfungsarbeit verlängert sich in diesem Fall entsprechend.
(4) Bei Dienstunfähigkeit von mehr als einem Monat innerhalb eines Jahres kann der Vorbereitungsdienst entsprechend verlängert werden.
§ 11 Entlassung aus dem Vorbereitungsdienst
§ 11
Entlassung aus dem Vorbereitungsdienst
Die Einstellungsbehörde kann Referendarinnen und Referendare nach den Bestimmungen des Hessischen Beamtengesetzes unter Widerruf des Beamtenverhältnisses aus dem Vorbereitungsdienst entlassen. Ein Grund für die Entlassung liegt insbesondere vor, wenn die Referendarin oder der Referendar es schuldhaft versäumt, die Zulassung zur Großen Staatsprüfung (§ 14 Abs. 2) oder die Zulassung zur Wiederholungsprüfung (§ 23 Abs. 3) fristgemäß zu beantragen.
Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)
§ 12
Zweck der Großen Staatsprüfung
In der Großen Staatsprüfung haben die Referendarinnen und Referendare nachzuweisen, dass sie ihre auf einer wissenschaftlichen Hochschule erworbenen Kenntnisse in der Praxis anzuwenden verstehen und dass sie mit den Aufgaben ihrer Fachverwaltung und den einschlägigen Rechts-, Verwaltungs- und technischen Vorschriften vertraut sind. Die Eignung zur Übernahme von Führungs- und Leitungsaufgaben ist ebenso nachzuweisen wie ein Grundverständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge.
Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)
§ 13
Abnahme der Prüfung
(1) Die für die Abnahme der Großen Staatsprüfung zuständige Behörde ist das Oberprüfungsamt für den höheren technischen Verwaltungsdienst - Sonderstelle beim Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (Oberprüfungsamt), Dienstsitz Bonn.
(2) Die Prüfungen finden am Sitz des Oberprüfungsamtes statt. Die Direktorin oder der Direktor des Oberprüfungsamtes kann sie auch an anderen Orten abhalten lassen.
(3) Beim Oberprüfungsamt werden Prüfungsausschüsse für die in § 1 Abs. 3 genannten Fachrichtungen eingerichtet. Die oder der Vorsitzende des Kuratoriums bestellt die Mitglieder der Prüfungsausschüsse. Es sollen Beamtinnen oder Beamte des höheren Dienstes, die eine Große Staatsprüfung abgelegt haben, bestellt werden. Das Kuratorium kann in Sonderfällen Ausnahmen zulassen.
(4) Die Prüfung wird in den in § 1 Abs. 3 genannten Fachrichtungen von Prüfungskommissionen abgenommen, die von der Direktorin oder dem Direktor des Oberprüfungsamtes aus den Mitgliedern der Prüfungsausschüsse gebildet werden. Die Prüfungskommissionen setzen sich zusammen aus der Vorsitzenden oder dem Vorsitzenden und mindestens drei Prüferinnen oder Prüfern, wobei die Zusammensetzung der Prüfungskommissionen je nach Prüfungsfächern personell wechseln kann. Ein Mitglied der Prüfungskommission soll nach Möglichkeit der Verwaltung angehören, in der die Referendarin oder der Referendar überwiegend ausgebildet worden ist.
(5) Die Prüferinnen und Prüfer sind bei ihrer Tätigkeit unabhängig und an Weisungen nicht gebunden. Alle mit der Behandlung von Prüfungsangelegenheiten befassten Personen sind hierüber zur Verschwiegenheit verpflichtet.
(6) Die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses oder die entsprechende Vertretung leitet die Prüfung. Die Prüfungskommissionen sind bei ihren Entscheidungen beschlussfähig, wenn die oder der Vorsitzende und zwei weitere Prüferinnen oder Prüfer anwesend sind. Soweit über die Leistungen in der mündlichen Prüfung entschieden wird, müssen die beschließenden Prüferinnen und Prüfer an der Prüfung teilgenommen haben. Die Prüfungskommissionen entscheiden mit Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme der oder des Vorsitzenden den Ausschlag. Stimmenthaltung ist nicht zulässig.
(7) Die Direktorin oder der Direktor des Oberprüfungsamtes sorgt für den ordnungsgemäßen Prüfungsablauf. Sie oder er wacht darüber, dass in allen Fachrichtungen gleich hohe Prüfungsanforderungen gestellt und gleiche Beurteilungsmaßstäbe angelegt werden. Zur Wahrnehmung dieser Aufgaben kann sie oder er sich an den Prüfungen beteiligen und gilt in diesem Falle von Amts wegen als weiteres Mitglied der Prüfungskommissionen. Das Gleiche gilt für ihre oder seine Stellvertretung, soweit diese sich anstelle der Direktorin oder des Direktors an den Prüfungen beteiligt.
Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)
§ 14
Zulassung zur Prüfung
(1) Zur Prüfung können nur Referendarinnen und Referendare zugelassen werden, die die Ausbildungszeit für den höheren technischen Verwaltungsdienst ordnungsgemäß abgeleistet haben oder unmittelbar vor dem Abschluss der Ausbildung stehen und jeweils von der Ausbildungsbehörde zur Prüfung vorgeschlagen werden.
(2) Referendarinnen und Referendare haben ihren Antrag auf Zulassung zur Großen Staatsprüfung gemäß Anlage 4 innerhalb von zwei Wochen nach Aufforderung durch die Ausbildungsbehörde zu stellen. Die Ausbildungsbehörde hat ihnen den Termin für den Antrag unter Hinweis auf die Folgen eines Versäumnisses (§ 11) schriftlich mitzuteilen.
(3) Die Ausbildungsbehörde leitet den Antrag mit den darin aufgeführten Unterlagen so rechtzeitig dem Oberprüfungsamt zu, dass er diesem zwei Monate vor Aushändigung der Aufgabe für die häusliche Prüfungsarbeit vorliegt.
(4) Die Direktorin oder der Direktor entscheidet aufgrund der mit dem Zulassungsantrag vorgelegten Unterlagen über die Zulassung zur Prüfung.
(5) Das Oberprüfungsamt leitet den Zulassungsbescheid zusammen mit der Aufgabe für die häusliche Prüfungsarbeit der Ausbildungsbehörde zur fristgerechten Aushändigung an die Referendarin oder den Referendar zu. Die dem Zulassungsantrag beigefügten Unterlagen werden gleichzeitig zurückgegeben. Sie sind zu vervollständigen und dem Oberprüfungsamt mit der abschließenden Beurteilung (§ 9 Abs. 3) sogleich nach Beendigung der gesamten Ausbildung wieder zuzuleiten.
Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)
§ 15
Art der Prüfung
| Die Prüfung besteht aus |
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|
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der häuslichen Prüfungsarbeit, |
|
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den schriftlichen Arbeiten unter Aufsicht und |
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der mündlichen Prüfung. |
Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)
§ 16
Häusliche Prüfungsarbeit
(1) Referendarinnen und Referendare sollen durch die häusliche Prüfungsarbeit zeigen, dass sie eine Aufgabe aus der Praxis richtig erfassen und methodisch bearbeiten sowie das Ergebnis klar darstellen können.
(2) Referendarinnen und Referendare müssen die häusliche Prüfungsarbeit innerhalb von sechs Wochen anfertigen und dem Oberprüfungsamt im Original unmittelbar einreichen. Bei Vorliegen triftiger Gründe kann die Direktorin oder der Direktor des Oberprüfungsamtes die Frist um höchstens sechs Wochen verlängern. Die Referendarinnen und Referendare haben in diesem Falle unverzüglich einen Antrag über ihre Ausbildungsbehörde, die dazu Stellung nimmt, an das Oberprüfungsamt zu richten. Bei längerer Verhinderung haben die Referendarinnen und Referendare eine neue Aufgabe ersatzweise zu bearbeiten.
(3) Referendarinnen und Referendare haben die Aufgabe in allen ihren Teilen ohne fremde Hilfe zu bearbeiten und alle benutzten Quellen und Hilfsmittel anzugeben. Dieses ist in einer dem Textteil der Arbeit vorzuheftenden Erklärung zu versichern. Alle Ausarbeitungen müssen die Unterschrift der Referendarin oder des Referendars tragen.
(4) Haben Referendarinnen oder Referendare an einem vom Architekten- und Ingenieurverein zu Berlin ausgeschriebenen „Schinkel-Wettbewerb“ oder einem vom Land Berlin ausgeschriebenen Wettbewerb um den „Peter-Josef-Lenné-Preis“ teilgenommen, so kann die Wettbewerbsarbeit auf Antrag als häusliche Prüfungsarbeit anerkannt werden, wenn die Wettbewerbsaufgabe unter Beteiligung einer Prüferin oder eines Prüfers des Oberprüfungsamtes gestellt worden ist und einer häuslichen Prüfungsaufgabe entspricht. Der Antrag ist mit dem Zulassungsantrag zu stellen. Die Arbeit wird unabhängig von ihrer Bewertung im Wettbewerb beurteilt.
(5) Auf Antrag einer Referendarin oder eines Referendars kann die Direktorin oder der Direktor des Oberprüfungsamtes eine während der Ausbildungszeit zu verfassende Projektarbeit als häusliche Prüfungsarbeit zulassen. Der Antrag ist vor Ausgabe der Projektaufgabe zur Entscheidung vorzulegen.
(6) Anstelle der häuslichen Prüfungsarbeit kann die Direktorin oder der Direktor des Oberprüfungsamtes auf Antrag einer Referendarin oder eines Referendars zwei zusätzliche schriftliche Arbeiten unter Aufsicht zulassen. Die sechs schriftlichen Arbeiten sind in diesem Fall mit 50 vom Hundert für das Gesamturteil zu gewichten.
(7) In den Fällen nach Abs. 5 oder 6 kann das Fachministerium auf Vorschlag der Einstellungsbehörde und Antrag der Referendarin oder des Referendars den Vorbereitungsdienst unter Berücksichtigung von § 7 um sechs Wochen verkürzen.
(8) Die Referendarinnen und Referendare können die häusliche Prüfungsarbeit fünf Jahre nach Abschluss der mündlichen Prüfung zurückverlangen. Andernfalls wird sie vernichtet.
Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)
§ 17
Schriftliche Arbeiten unter Aufsicht
(1) Die Referendarinnen und Referendare sollen durch die schriftlichen Arbeiten unter Aufsicht zeigen, dass sie Aufgaben aus dem Bereich der Verwaltung rasch und sicher erfassen, in kurzer Frist mit den zugelassenen Hilfsmitteln lösen und das Ergebnis knapp und übersichtlich darstellen können.
(2) Ist die häusliche Prüfungsarbeit angenommen worden, so werden die Referendarinnen und Referendare vom Oberprüfungsamt zu den schriftlichen Arbeiten unter Aufsicht spätestens zwei Wochen vorher unter Angabe von Zeit und Ort der Prüfung geladen.
(3) Insgesamt ist aus vier Prüfungsfächern gemäß Anlage 5 je eine schriftliche Arbeit unter Aufsicht in jeweils sechs Stunden an vier aufeinanderfolgenden Werktagen zu fertigen. Den rechts- und verwaltungsbezogenen Bereichen der Ausbildung ist mit mindestens einer Arbeit Rechnung zu tragen. Wenn die Ausbildung ein Vertiefungsfach ausweist, soll eine der Arbeiten aus diesem Fach gefertigt werden.
Die zugelassenen Hilfsmittel werden in der Regel zur Verfügung gestellt. Wenn die Referendarinnen und Referendare selbst Hilfsmittel mitbringen sollen, werden diese in der Ladung zur Prüfung ausdrücklich benannt. Andere mitgeführte Hilfsmittel sind vor Aushändigung der Aufgabe bei der Aufsicht führenden Beamtin oder dem Aufsicht führenden Beamten zu hinterlegen.
(4) Das Oberprüfungsamt leitet die Aufgaben in verschlossenen Umschlag der Ausbildungsbehörde zu. Diese gibt sie einzeln ungeöffnet am Fertigungstag an die Aufsicht führende Beamtin oder der Aufsicht führenden Beamte weiter, die oder der sie zu Beginn der Prüfung der Referendarin oder dem Referendar aushändigt.
Mit der Aufsicht ist eine Beamtin oder ein Beamter des höheren Dienstes zu beauftragen.
(5) Spätestens mit Ablauf der Bearbeitungsfrist haben die Referendarinnen und Referendare ihre Arbeit unterschrieben und mit allen Zwischenrechnungen und Konzepten der Aufsicht führenden Beamtin oder dem Aufsicht führenden Beamten abzugeben.
(6) Für die Bearbeitung der schriftlichen Arbeiten unter Aufsicht ist eine freiwillige PC-Benutzung zulässig, sofern die Ausschussleiterinnen und -leiter des Oberprüfungsamtes dem allgemein zustimmen und die Ausbildungsbehörde für die Prüfung eine anforderungsgerechte IT-Ausstattung gewährleistet.
(7) Über den Verlauf der vier schriftlichen Arbeiten unter Aufsicht fertigt die Aufsicht führende Beamtin oder der Aufsicht führende Beamte jeweils eine Niederschrift an. Die Niederschriften sind zu sammeln und am letzten Fertigungstag dem Oberprüfungsamt zu übersenden. Die gefertigten Arbeiten sind noch am jeweiligen Fertigungstag zusammen mit den Aufgabentexten mit Einlieferungsnachweis den vom Oberprüfungsamt benannten Erstbeurteilerinnen und Erstbeurteilern zur Bewertung zuzuleiten.
Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)
§ 18
Mündliche Prüfung
(1) In der mündlichen Prüfung sollen die Referendarinnen und Referendare neben dem Wissen und Können in der Fachrichtung vor allem Verständnis für technische, wirtschaftliche und rechtliche Zusammenhänge erkennen lassen. Dabei sollen auch Urteilsvermögen, Sicherheit im Auftreten und Ausdrucksfähigkeit bewiesen werden.
(2) Die Referendarinnen und Referendare werden vom Oberprüfungsamt schriftlich zur mündlichen Prüfung geladen, die sich auf zwei Tage erstreckt. Bis zu drei Kandidatinnen und Kandidaten können in einer Gruppe gemeinsam geprüft werden.
(3) Sind die schriftlichen Arbeiten unter Aufsicht (§ 17) als nicht bestanden bewertet (§ 21), wird die Referendarin oder der Referendar nicht zur mündlichen Prüfung zugelassen. Die Prüfung ist nicht bestanden. Die Entscheidung trifft das Oberprüfungsamt aufgrund der Bewertungen durch die Prüferinnen und Prüfer. Die Nichtzulassung ist der Referendarin oder dem Referendar vor der mündlichen Prüfung schriftlich durch das Oberprüfungsamt mit Rechtsbehelfsbelehrung bekannt zu geben.
(4) Der Prüfstoff in den einzelnen Prüfungsfächern ist dem Prüfstoffverzeichnis gemäß Anlage 6 zu entnehmen. Die in Anlage 5 genannte Prüfungsdauer von 6% Stunden gilt für die gleichzeitige Prüfung von drei Kandidatinnen und Kandidaten. Sie ist eine Regelzeit und kann bei weniger Kandidatinnen und Kandidaten angemessen gekürzt werden. Die Prüfungskommission kann die Prüfungszeit verlängern, wenn dies zur Beurteilung der Leistungen einer Kandidatin oder eines Kandidaten notwendig ist. Die Verlängerung soll eine Viertelstunde je Fach nicht überschreiten.
(5) Als Abschluss der Prüfung haben die Referendarinnen und Referendare einen Vortrag von längstens zehn Minuten zu halten. Das Thema wird aus dem Fachgebiet der Referendarin oder des Referendars oder einem anderen, sie oder ihn interessierenden Gebiet entnommen und ist ihr oder ihm etwa zwanzig Minuten vorher bekannt zu geben.
(6) Die Prüfung und die Beratung sind nicht öffentlich. Während der mündlichen Prüfung, nicht dagegen bei der Festsetzung der Prüfungsnoten, können Beauftragte der obersten Dienstbehörde der Referendarin oder des Referendars und Ausbildungsleiterin oder Ausbildungsleiter zugegen sein.
§ 19 Nichtantritt und Unterbrechung der Prüfung
§ 19
Nichtantritt und Unterbrechung der Prüfung
(1) Kann die Referendarin oder der Referendar nicht zur schriftlichen oder mündlichen Prüfung erscheinen oder muss sie oder er die Prüfung abbrechen, so ist unverzüglich das Oberprüfungsamt unter Angabe der Gründe zu verständigen und der Nachweis der Verhinderung zu erbringen.
Erkennt die Direktorin oder der Direktor des Oberprüfungsamtes die Gründe als triftig an, so gelten bei einer Unterbrechung die bis dahin abgeschlossenen Teile als abgelegt. Die Prüfung ist zum nächstmöglichen Termin neu anzuberaumen beziehungsweise fortzusetzen.
(2) Entsprechendes gilt, wenn die Referendarin oder der Referendar bei Vorliegen eines wichtigen Grundes mit Zustimmung des Oberprüfungsamtes von der Prüfung zurücktritt.
Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)
§ 2
Einstellungsbedingungen
In den Vorbereitungsdienst können Bewerberinnen und Bewerber eingestellt werden, die
- 1.
die gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis erfüllen und
- 2.
das für ihre Fachrichtung vorgeschriebene wissenschaftliche Studium oder eine vergleichbare Kombination von Studiengängen auf folgende Weise abgeschlossen haben:
- a)
als Diplom-Studiengang mit einer vorgeschiebenen Mindeststudienzeit von acht Fachsemestern ohne Zeiten für Praxis-und Prüfungssemester und Diplomarbeit oder
- b)
als konsekutiven Masterstudiengang von zehn Fachsemestern einschließlich Praxis- und Prüfungssemester und Masterarbeit (Master-Thesis) an einer Technischen Hochschule oder Universität oder einer Gesamthochschule mit gleichwertigem wissenschaftlichen Studienangebot oder
- c)
als akkreditierten Masterstudiengang von zehn Fachsemestern einschließlich Praxis- und Prüfungssemester und Masterarbeit (Master-Thesis) an einer Hochschule.
Ein Masterstudiengang kann auch an einer ausländischen Hochschule oder Universität abgeschlossen sein.
§ 20 Bewertung der Prüfungsleistungen im Einzelnen
§ 20
Bewertung der Prüfungsleistungen im Einzelnen
(1) Die häusliche Prüfungsarbeit und die schriftlichen Arbeiten unter Aufsicht werden von einer Erstprüferin oder einem Erstprüfer und von einer Zweitprüferin oder einem Zweitprüfer, die Leistungen in den Fächern der mündlichen Prüfung von den jeweiligen Prüferinnen oder Prüfern bewertet.
(2) Die häusliche Prüfungsarbeit und die schriftlichen Arbeiten unter Aufsicht sind mit schriftlicher Begründung zu bewerten.
(3) Für die Bewertung der einzelnen Prüfungsleistungen gelten folgende Noten:
| sehr gut |
(1) |
= |
eine Leistung, die den Anforderungen in besonderem Maße entspricht; |
| gut |
(2) |
= |
eine Leistung, die den Anforderungen voll entspricht; |
| befriedigend |
(3) |
= |
eine Leistung, die im Allgemeinen den Anforderungen entspricht; |
| ausreichend |
(4) |
= |
eine Leistung, die zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht; |
| mangelhaft |
(5) |
= |
eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden könnten; |
| ungenügend |
(6) |
= |
eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht und bei der selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden könnten. |
Den einzelnen Noten sind folgende Punktzahlen zugeordnet:
| sehr gut |
= |
1.0 |
|
|
|
1.3 |
| gut |
= |
1.7 |
|
|
|
2.0 |
|
|
|
2.3 |
| befriedigend |
= |
2.7 |
|
|
|
3.0 |
|
|
|
3.3 |
| ausreichend |
= |
3.7 |
|
|
|
4.0 |
| mangelhaft |
= |
5.0 |
| ungenügend |
= |
6.0. |
Andere Punktzahlen oder Zwischennoten dürfen nicht verwendet werden.
§ 21 Abschließende Bewertung, Gesamturteil
§ 21
Abschließende Bewertung, Gesamturteil
(1) Wenn die häusliche Prüfungsarbeit von einer oder einem der beiden Prüferinnen oder Prüfer nicht mindestens mit „ ausreichend“ bewertet wird, so entscheidet die zuständige Ausschussleiterin oder der zuständige Ausschussleiter des Oberprüfungsamtes, ob die Arbeit angenommen werden kann.
(2) Die Note der angenommenen häuslichen Prüfungsarbeit und die einzelnen Noten der schriftlichen Arbeiten unter Aufsicht sowie die der Leistungen in der mündlichen Prüfung werden unabhängig voneinander von der Prüfungskommission als Einzelnoten festgesetzt. Die Prüfungskommission entscheidet mit Stimmenmehrheit (§ 13 Abs. 6).
(3) Für die Bildung des für das Gesamturteil maßgebenden Mittelwertes wird
| die Punktzahl der häuslichen Prüfungsarbeit |
mit zwei (= 20 v. H.), |
| die Durchschnittspunktzahl aller schriftlichen Arbeiten unter Aufsicht |
mit drei (= 30 v. H.), |
| die Durchschnittspunktzahl aller Fächer der mündlichen Prüfung |
mit fünf (= 50 v. H.) |
multipliziert und die hieraus gebildete Summe durch zehn dividiert. Eine dritte Stelle hinter dem Komma wird bei allen weiteren Rechenvorgängen nicht berücksichtigt.
(4) Für das Gesamturteil gelten die folgenden Noten:
sehr gut,
gut,
befriedigend,
ausreichend,
nicht bestanden.
(5)
- a)
Die Prüfung ist nicht bestanden, wenn
- 1.
die häusliche Prüfungsarbeit nicht angenommen ist oder
- 2.
der Mittelwert nach Abs. (3) 4.01 oder schlechter lautet oder
- 3.
die Note in einem Fach der schriftlichen Arbeiten unter Aufsicht „ungenügend“ ist oder die Noten in zwei Fächern „mangelhaft“ sind oder
- 4.
die Note in einem Fach der schriftlichen Arbeiten unter Aufsicht „mangelhaft“ ist und dabei die Durchschnittspunktzahl aller schriftlichen Arbeiten unter Aufsicht 4.01 oder schlechter lautet oder
- 5.
die Note in einem Fach der mündlichen Prüfung „ungenügend“ ist oder die Noten in drei Fächern der mündlichen Prüfung „mangelhaft“ sind oder
- 6.
in einem Fach oder in zwei Fächern der mündlichen Prüfung die Note „mangelhaft“ ist und nicht durch andere Noten in Fächern der mündlichen Prüfung ausgeglichen wird. Ein Ausgleich ist je Fach durch zwei Noten „befriedigend“ oder eine Note „gut“ oder besser gegeben.
- b)
Die Prüfung gilt als nicht bestanden, wenn
- 1.
die Referendarin oder der Referendar die häusliche Prüfungsarbeit nicht rechtzeitig einreicht (§ 16) oder ohne vom Oberprüfungsamt anerkannten Grund zu den schriftlichen Arbeiten unter Aufsicht oder zur mündlichen Prüfung nicht erscheint oder einen dieser Prüfungsteile abbricht (§ 19 Abs. 1) oder
- 2.
die Referendarin oder der Referendar nach § 24 Abs. 1 oder 2 von der weiteren Teilnahme an der Prüfung ausgeschlossen ist.
(6) Die Prüfung ist bestanden mit:
| „sehr gut“ |
bei einem Mittelwert von 1.00-1.49, |
| „gut“ |
bei einem Mittelwert von 1.50-2.44, |
| „befriedigend“ |
bei einem Mittelwert von 2.45-3.34, |
| „ausreichend“ |
bei einem Mittelwert von 3.35-4.00. |
In Grenzfällen können die Beurteilungen während der Ausbildung und der persönliche Gesamteindruck - hierzu gehört auch der Vortrag (§ 18 Abs. 5) - berücksichtigt werden.
Ein Grenzfall liegt dann vor, wenn bei Anheben des Mittelwertes um 0.1 eine bessere Note des Gesamturteils erreicht wird. Das Anheben darf auf das Bestehen der Prüfung keinen Einfluss haben.
(7) Über den Prüfungshergang ist eine Niederschrift anzufertigen, in der die Besetzung der Prüfungskommission, der Name der Referendarin oder des Referendars, die Einzelnoten der schriftlichen und mündlichen Prüfung, die Gesamtnote und die Beurteilung des Vortrags festgehalten werden. Die Niederschrift ist von der oder dem Vorsitzenden der Prüfungskommission und den an der mündlichen Prüfung beteiligten Prüferinnen oder Prüfern zu unterzeichnen. Sie ist wie die schriftlichen Beurteilungen der häuslichen Prüfungsarbeit und der schriftlichen Arbeiten unter Aufsicht Bestandteil der Prüfungsakten.
(8) Im Anschluss an die Prüfung wird den Referendarinnen oder Referendaren das Ergebnis der Prüfung bekannt gegeben. Ist die Prüfung bestanden, erhalten sie hierüber eine Bescheinigung des Oberprüfungsamtes, die auch Angaben über die Berufsbezeichnung enthält.
Bei Nichtbestehen der Prüfung erhalten die Referendarin oder der Referendar hierüber vom Oberprüfungsamt einen Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung.
Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)
§ 22
Prüfungszeugnis
Mit Bestehen der Prüfung erwerben die Referendarinnen oder Referendare die Befähigung zum höheren technischen Verwaltungsdienst. Sie sind berechtigt, die Berufsbezeichnung Assessorin oder Assessor mit einem die Fachrichtung bezeichnenden Zusatz zu führen. Hierüber erhalten sie ein Prüfungszeugnis, das die Einzelnoten und das Gesamturteil enthält. Das Prüfungszeugnis wird von der Direktorin oder dem Direktor des Oberprüfungsamtes unterzeichnet und mit dem Siegel versehen; es wird mit einem Bescheid des Oberprüfungsamtes samt Rechtsbehelfsbelehrung übersandt.
Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)
§ 23
Wiederholung der Prüfung
(1) Haben eine Referendarin oder ein Referendar die Prüfung nicht bestanden, so darf die Prüfung einmal wiederholt werden.
(2) Die Wiederholungsprüfung erstreckt sich,
wenn die häusliche Prüfungsarbeit nicht rechtzeitig eingereicht oder vom Prüfungsausschuss nicht angenommen worden ist, auf die Anfertigung einer neuen häuslichen Prüfungsarbeit,
zumindest auf die mit „ungenügend“ und „mangelhaft“ benoteten Fächer der schriftlichen Arbeiten unter Aufsicht,
auf die mit „ungenügend“ oder „mangelhaft“ bewerteten Fächer der mündlichen Prüfung.
Darüber hinaus kann der Prüfungsausschuss bei überwiegend ungenügenden oder mangelhaften Leistungen die Wiederholung der gesamten mündlichen und/oder schriftlichen Prüfung beschließen. Hat eine Referendarin oder ein Referendar die häusliche Prüfungsarbeit nicht rechtzeitig eingereicht oder ist diese nicht mindestens mit „ausreichend“ bewertet und damit nicht angenommen worden (§ 21 Abs. 5a) 1.), kann sie oder er innerhalb von vier Wochen nach Erhalt eines entsprechenden Bescheides des Oberprüfungsamtes eine neue Aufgabe beantragen.
(3) Der Prüfungsausschuss oder die Prüfungskommission befindet auch darüber, ob und gegebenenfalls in welchen Abschnitten die Ausbildung einer Ergänzung bedarf, und schlägt die Dauer der zusätzlichen Ausbildung vor. Sie soll mindestens sechs, höchstens zwölf Monate betragen. Referendarinnen und Referendare haben zwei Monate vor Beendigung der zusätzlichen Ausbildung die Zulassung zur Wiederholungsprüfung zu beantragen; andernfalls können sie entlassen werden (§ 11).
Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)
§ 24
Verstöße gegen die Prüfungsordnung
(1) Referendarinnen und Referendare, die zu täuschen versuchen, die insbesondere die Versicherung der selbständigen Bearbeitung der häuslichen Prüfungsarbeit unrichtig abgeben (§ 16 Abs. 3) oder bei den schriftlichen Arbeiten unter Aufsicht andere als die zugelassenen Hilfsmittel mit sich führen (§ 17 Abs. 3) oder die sich sonst eines Verstoßes gegen die Prüfungsordnung schuldig machen, soll die Fortsetzung der Prüfung unter Vorbehalt gestattet werden; der Vorbehalt ist aktenkundig zu machen. Bei einer erheblichen Störung sollen sie von der weiteren Teilnahme an dem betreffenden Teil der Prüfung ausgeschlossen werden.
(2) Über die Folgen eines Verstoßes nach Abs. 1 oder einer Täuschung, die nach Abgabe einer schriftlichen Prüfungsarbeit festgestellt wird, entscheidet die Direktorin oder der Direktor des Oberprüfungsamtes im Einvernehmen mit der oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses, bei einer Täuschung oder einem Ordnungsverstoß während der mündlichen Prüfung die jeweilige Prüfungskommission. Sie können je nach Schwere der Verfehlung die Wiederholung einzelner oder mehrer Prüfungsleistungen mit neuer Aufgabenstellung anordnen oder die Referendarin oder den Referendar von der weiteren Prüfung ausschließen, die Prüfungsleistung mit „ungenügend“ bewerten oder die Prüfung für nicht bestanden erklären (Note „ungenügend“). Die Referendarin oder der Referendar erhält einen schriftlichen Bescheid, der mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen ist.
(3) Wird eine Täuschung erst nach Aushändigung des Prüfungszeugnisses bekannt oder kann sie erst dann nachgewiesen werden, kann die Direktorin oder der Direktor des Oberprüfungsamtes im Benehmen mit dem Kuratorium die Prüfung nachträglich für nicht bestanden erklären. Diese Maßnahme ist zulässig innerhalb einer Frist von fünf Jahren nach dem letzten Tag der mündlichen Prüfung.
(4) Die oder der Betroffene ist vor der Entscheidung nach Abs. 2 oder 3 zu hören.
Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)
§ 25
Prüfungsakte
Einer Antragstellerin oder einem Antragsteller kann Einsicht in die Prüfungsakte gewährt werden, sofern die Kenntnis zur Geltendmachung oder Verteidigung ihrer oder seiner rechtlichen Interessen erforderlich ist. Die persönliche Einsichtnahme wird auf schriftlichen Antrag an die Direktorin oder den Direktor des Oberprüfungsamtes innerhalb der Rechtsmittelfrist in der Geschäftsstelle des Oberprüfungsamtes gewährt.
Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)
§ 26
Ausführungsbestimmungen
Die weitere Ausgestaltung der Prüfung regelt die Direktorin oder der Direktor des Oberprüfungsamtes im Benehmen mit dem Kuratorium des Oberprüfungsamtes durch Verwaltungsvorschriften (Ausführungsbestimmungen), die im Informationsblatt des Oberprüfungsamtes für den höheren technischen Verwaltungsdienst veröffentlicht und den Referendarinnen und Referendaren auf Anforderung vom Oberprüfungsamt übersandt werden.
Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)
§ 27
Ausbildung (Hochbau)
Es werden nur Bewerberinnen und Bewerber zugelassen, die ein abgeschlossenes durchgängiges Studium der Architektur an einer wissenschaftlichen Hochschule und die Zugangsvoraussetzungen nach § 2 nachweisen. Das Studium muss die Anforderungen der Richtlinie 2005/36/EG für Architekten sowohl für inländische wie Absolventen aus den Ländern der EU erfüllen. Für andere Absolventen ist die Gleichwertigkeit des Studienabschlusses nachzuweisen.
§ 28 Einstellungs- und Ausbildungsbehörde (Hochbau)
§ 28
Einstellungs- und Ausbildungsbehörde (Hochbau)
Einstellungs- und Ausbildungsbehörde ist das Hessische Baumanagement.
Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)
§ 29
Gliederung der Ausbildung (Hochbau)
Der Vorbereitungsdienst gliedert sich in drei Abschnitte:
| Abschnitt I: |
Öffentlicher Hochbau |
| Abschnitt II: |
Bauordnungswesen sowie Städtebau, Wohnungs- und Siedlungswesen |
| Abschnitt III: |
Aufgaben der Dienst- und Fachaufsicht - Sonderaufgaben -, Obere Bauaufsichtsbehörde; Anfertigung der häuslichen Prüfungsarbeit. |
| Abschnitt I bis III: |
Verwaltungsrecht/Verwaltungshandeln sowie Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit (Management, Planung und Steuerung, Personalführung, betriebliches Rechnungswesen und Controlling, Berichtswesen, fach- und verwaltungsbezogene Rechts- und Verwaltungsvorschriften). |
Die Ausbildung soll nach Möglichkeit durch Lehrgänge vertieft werden. Soweit die dafür im Musterausbildungsplan vorgesehene Zeit nicht für Lehrgänge in Anspruch genommen wird, soll sie den Ausbildungsabschnitten anteilig hinzugefügt werden. Für die Dauer der Ausbildungsabschnitte sowie für die Ausbildungsstellen und den Ausbildungsinhalt gilt die folgende Übersicht.
Fachrichtung: Hochbau
| Ausbildungs- |
Ausbildungsstellen |
Ausbildungsinhalte |
|
| Abschnitt |
Dauer (Wochen) |
||
| I |
38 |
Landesbetrieb Hessisches Baumanagement (Regionalniederlassung) beziehungsweise entsprechende öffentlich-rechtliche Körperschaften |
Öffentlicher Hochbau: Praxisorientierte Mitarbeit an allen Aufgaben des Landesbetriebes, insbesondere Vorbereiten und Durchführen von Baumaßnahmen: Entwurfsplanung, Vorbereiten und Aufstellen von Haushaltsunterlagen (Pläne, Kostenberechnungen, Erläuterungen), Terminplanung einschließlich Netzplantechnik, Verdingungswesen, Energieeinsparverordnung, Energieeffizienz, Nachhaltigkeit beim Bauen; energetische, ökologische und wirtschaftliche Optimierung der Bauten, Unfallverhütungsvorschriften, Bauüberwachung, Abrechnung, Vertragsabwicklung, Mittelbewirtschaftung, Einsatz und Anwendung der Datenverarbeitung, Rechte und Pflichten der Projektleiterin/des Projektleiters, der Projektmanagerin/des Projektmanagers und der Regionalniederlassungsleiterin/des Regionalniederlassungsleiter. |
| II |
15 |
Staatliche oder kommunale Bauverwaltung |
Bauordnungswesen: Bauvorschriften und bauaufsichtliche Verfahren: Bauantrag, Baugenehmigung, Ausnahmen und Befreiungen, Bauüberwachung, Abnahmen, Sonderverfahren. |
|
|
7 |
|
Städtebau, Wohnungs- und Siedlungswesen: Entwicklungsplanung, vorbereitende und verbindliche Bauleitplanung (Entwurf und Verfahren): Flächennutzungsplan (Standortplanung, Verkehrs- und Versorgungsplanung), Bebauungsplan, Bodenordnung, Wohnungs- und Siedlungswesen. |
| III |
12 (*) |
Mittlere oder oberste Behörde des Landes |
Aufgaben der Dienst- und Fachaufsicht - Sonderaufgaben - Obere Bauaufsichtsbehörde: Organisations- und Personalangelegenheiten, Geschäftsführung in der Verwaltung, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften, Landes- und Regionalplanung, Widerspruchsverfahren, Eingaben, Zustimmungen und Befreiungen, Proektprogrammierung, fachtechnische Prüfung von Entwürfen, Auswertungen, Berichte, Haushaltswesen, Controlling, Wettbewerbs- und Vertragswesen, Denkmalpflege, Grundzüge des Staats-, Verwaltungs-, Planungs- und Baurechts. |
|
|
6 |
|
Häusliche Prüfungsarbeit |
|
|
14 |
|
Lehrgänge |
| circa 12 |
|
|
(Erholungsurlaub) |
| 104 |
|
= 24 Monate |
|
Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)
§ 3
Einstellungsverfahren
(1) Die Bewerbung um Einstellung in den Vorbereitungsdienst ist bei der Einstellungsbehörde einzureichen. Einstellungsbehörden sind die in den Sondervorschriften für die einzelnen Fachrichtungen genannten Stellen.
(2) Der Bewerbung sind beizufügen:
- 1.
Geburtsurkunde, gegebenfalls Eheurkunde, Lebenspartnerschaftsurkunde oder Geburtsurkunden von Kindern,
- 2.
Lebenslauf,
- 3.
eine Kopie des Zeugnisses über den Nachweis der Studienzugangsberechtigung,
- 4.
Kopien von Zeugnissen über Hochschulprüfungen und Abschlüsse, sowie Nachweise über den Studienverlauf (zum Beispiel ein Diploma-Supplement) oder Kopien von Zeugnissen entsprechender ausländischer Hochschulen oder Universitäten, sowie gegebenenfalls über Zusatzprüfungen oder andere Prüfungen,
- 5.
Kopien der Urkunden über die Verleihung des zur Zulassung berechtigenden akademischen Grades, sowie Kopien von Urkunden über andere akademische Grade,
- 6.
Nachweise über eine etwaige berufliche Tätigkeit nach Ablegung der Abschlussprüfung,
- 7.
Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit oder der Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftraum oder eines Drittstaates, dem Deutschland oder die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Anspruch auf Anerkennung von Berufsqualifikation eingeräumt haben,
- 8.
eine Erklärung darüber, ob die Bewerberin oder der Bewerber in einem Strafverfahren verurteilt wurde oder gegen sie oder ihn ein gerichtliches Strafverfahren oder ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft anhängig ist.
Die Vorlage eines Lichtbildes sowie gegebenenfalls einer Ablichtung des Schwerbehindertenausweises oder des Bescheides über die Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen ist freiwillig. Auf Verlangen der Einstellungsbehörde hat die Bewerberin oder der Bewerber ein amtsärztliches Zeugnis über die Dienstfähigkeit, das vor allem auch über das Seh-, Farbunterscheidungs- und Hörvermögen Auskunft gibt, sowie die Belegnachweise der wissenschaftlichen Hochschule vorzulegen und bei der Meldebehörde oder der Registerbehörde ein Führungszeugnis zur Vorlage bei der Einstellungsbehörde zu beantragen.
(3) Über die Einstellung in den Vorbereitungsdienst entscheidet die Einstellungsbehörde.
(4) Aus der Einstellung in den Vorbereitungsdienst kann die Bewerberin oder der Bewerber keinen Anspruch auf eine spätere Verwendung im öffentlichen Dienst herleiten.
(5) Mit der Zusage der Einstellung in den Vorbereitungsdienst ist der Bewerberin oder dem Bewerber der Einstellungstermin mitzuteilen. Kommt die Bewerberin oder der Bewerber ohne triftigen Grund diesem Termin nicht nach, verliert die Zusage der Einstellung ihre Gültigkeit.
Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)
§ 30
Ausbildung (Städtebau)
Es werden nur Bewerberinnen und Bewerber zugelassen, die ein abgeschlossenes Studium an einer wissenschaftlichen Hochschule und die Zugangsvoraussetzungen nach § 2 nachweisen. Darunter ist
- -
ein Studium der Raumplanung mit Schwerpunkt Städtebau
- -
ein Vertiefungsstudium des Städtebaues im Rahmen des Studiums der Architektur, des Bauingenieurswesens, des Vermessungswesens (Geodäsie) oder der Landespflege
- -
ein Aufbaustudium des Städtebaues im Anschluss an ein Studium der Architektur, des Bauingenieurswesens, des Vermessungswesens (Geodäsie) oder der Landespflege
zu verstehen.
§ 31 Einstellungs- und Ausbildungsbehörde (Städtebau)
§ 31
Einstellungs- und Ausbildungsbehörde (Städtebau)
Einstellungs- und Ausbildungsbehörde ist das Regierungspräsidium Darmstadt.
§ 32 Gliederung der Ausbildung (Städtebau)
§ 32
Gliederung der Ausbildung (Städtebau)
(1) Der Vorbereitungsdienst gliedert sich in drei Abschnitte:
| Abschnitt I: |
Mitarbeit und Information bei der Stadt Frankfurt am Main |
| Abschnitt II: |
Mitarbeit und Information bei dem Regierungspräsidium Darmstadt |
| Abschnitt III: |
Wahlweise Ausbildung bei dem Regierungspräsidium Darmstadt oder der Stadt Frankfurt am Main |
| Abschnitt I bis III: |
Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit (Management, Mitarbeiterführung, Planung, Entscheidung, Rhetorik, Gesprächsführung, Psychologie), fachbezogene Rechts- und Verwaltungsvorschriften. |
| Im Laufe des Abschnittes I kann die Referendarin oder der Referendar |
|
|
|
bis zu acht Wochen einem geeigneten Landkreis und |
|
|
bis zu sechs Wochen dem Planungsverband Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main |
zur Ausbildung zugewiesen werden. Darüber hinausgehende Zuweisungen auch an andere Kommunen sind im Einvernehmen mit der Stadt Frankfurt möglich.
(2) Die Referendarin oder der Referendar kann anstelle der Teilnahme an dem zentralen Fachlehrgang am Institut für Städtebau Berlin praktische Mitarbeit bei dem Regierungspräsidium Darmstadt oder einer kommunalen Verwaltung leisten. Die Entscheidung trifft die Ausbildungsbehörde auf Antrag der Referendarin oder des Referendars.
(3) Für die Dauer der Ausbildungsabschnitte sowie für die Ausbildungsstellen und den Ausbildungsinhalt gilt die folgende Übersicht.
Fachrichtung: Städtebau
| Ausbildungs- |
Ausbildungsstellen |
Ausbildungsinhalte |
|
| Abschnitt |
Dauer |
|
|
| I |
48 |
Stadt Frankfurt am Main (Kommunale Ämter und Eigenbetriebe) |
Aufgaben, Organisation und Rechtsgrundlagen von Kommunalverwaltungen; Entwicklungs- und Bauleitplanung: Bestandsaufnahme, Analyse, Bedarfsprüfung, Entwurf, städtebauliche Wettbewerbe, Öffentlichkeitsbeteiligung, Verfahren, Abwägung. Planverwirklichung: Bodenverkehr, Bodenordnung, Bauordnungswesen, Liegenschaftswesen. Fachplanungen und ihre städtebauliche Integration: Städtebauförderung, Wohnungswesen, Hochbau, Verkehr - öffentlicher Nah- und Individualverkehr, Straßenplanung -, Ver- und Entsorgung, Umweltschutz - Luftreinhaltung, Lärmschutz, Wasser- und Bodenschutz -, Naturschutz, Landschaftspflege und Grünordnung. Einsatz und Anwendung der Datenverarbeitung bei städtebaulichen Planungen. Aufgaben, Organisation und Rechtsgrundlagen kommunaler Dezernate, zum Beispiel für Finanzen, Schulen, Gesundheit. Leitung des Planungs- beziehungsweise Baudezernates, politische Gremien, Personalwesen. Eigene Vorträge und Ausarbeitungen. |
| II |
9 |
Regierungspräsidium Darmstadt |
Aufgaben und Organisation der übergemeindlichen Behörden und übergreifender Ämter, Raumordnung, Landesplanung, Regionalplanung, Städtebau, Bauordnungswesen, Genehmigung der Bauleitplanung, Naturschutz und Landschaftspflege, Umweltschutz, Wasserwirtschaft, Denkmalpflege, Gesetze, Verordnungen und Richtlinien für die Planung. Eigene Vorträge und Ausarbeitungen. |
| III |
4 |
Regierungspräsidium Darmstadt oder Stadt Frankfurt am Main |
Vertiefung- beziehungsweise Wahlgebiete; abschließende Information. |
|
|
6 |
|
Häusliche Prüfungsarbeit |
|
|
1 |
|
Schriftliche Prüfungen |
|
|
5 |
|
Prüfungsvorbereitung und mündliche Prüfungen |
|
|
19 |
|
Lehrgänge |
|
|
circa 12 |
|
(Erholungsurlaub) |
|
|
104 |
= 24 Monate |
|
Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)
§ 33
Ausbildung (Bauingenieurwesen)
(1) Es werden nur Bewerberinnen und Bewerber zugelassen, die ein abgeschlossenes Studium des Bauingenieurwesens oder für das Fachgebiet Straßenwesen ein abgeschlossenes Studium des Wirtschaftsingenieurwesens der technischen Fachrichtung Bauingenieurwesen an einer wissenschaftlichen Hochschule und die Zugangsvoraussetzungen nach § 2 nachweisen.
(2) Die Bewerberinnen oder Bewerber haben die Wahl, sich in den Fachgebieten
|
|
Straßenwesen oder |
|
|
Stadtbauwesen |
ausbilden zu lassen.
(3) Bewerberinnen und Bewerber des Fachgebietes Stadtbauwesen können sich nach ihrer Wahl in den Fachbereichen
|
|
Städtebau, |
|
|
Stadtstraßen, |
|
|
Stadtbahnen oder |
|
|
Siedlungswasserwirtschaft |
vertieft ausbilden lassen.
§ 34 Einstellungs- und Ausbildungsbehörde (Bauingenieurwesen)
§ 34
Einstellungs- und Ausbildungsbehörde (Bauingenieurwesen)
Einstellungs- und Ausbildungsbehörde ist
- 1.
für das Fachgebiet Straßenwesen Hessen Mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement,
- 2.
für das Fachgebiet Stadtbauwesen das Regierungspräsidium Darmstadt.
§ 35 Gliederung der Ausbildung (Bauingenieurwesen)
§ 35
Gliederung der Ausbildung (Bauingenieurwesen)
(1) Die Ausbildung im Fachgebiet Straßenwesen gliedert sich in fünf Abschnitte:
| Abschnitt I: |
Ausbildung im Verwaltungsdienst einer Außenstelle von Hessen Mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement |
| Abschnitt II: |
Straßenbaudienst (Außenstelle von Hessen Mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement) |
| Abschnitt III: |
Benachbarte Fachgebiete bei Stadtverwaltung, Umweltverwaltung und einem Verkehrsbetrieb |
| Abschnitt IV: |
Ausbildung im Verwaltungsdienst in der Zentrale von Hessen Mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement oder im übergeordneten Ministerium |
| Abschnitt V: |
Auslandsaufenthalt; Anfertigung der häuslichen Prüfungsarbeit. |
Die Reihenfolge der Abschnitte I und II kann in begründeten Fällen geändert werden.
(2) Die Ausbildung im Fachgebiet Stadtbauwesen gliedert sich in drei Abschnitte:
| Abschnitt I: |
Einführungsinformation mit weitgehend autodidaktischer Erarbeitung der Verwaltungsgrundlagen |
| Abschnitt II: |
Eigenverantwortliches Wahrnehmen von Dienstgeschäften der örtlichen Behörden in den Fachbereichen Städtebau, Stadtstraßen, Stadtbahnen und Siedlungswasserwirtschaft. Dabei soll zur Intensivierung der Ausbildung jeder der vier Verwaltungsbereiche Planen, Ordnen, Bauen und Betreiben in einem anderen Fachbereich absolviert werden, der Verwaltungsbereich Bau jedoch in jedem Fall im Vertiefungsfachbereich. Informatorische Tätigkeiten in den vier Fachbereichen in Ergänzung der praktischen Mitarbeit. Im Laufe des Abschnitts II kann die Referendarin oder der Referendar bis zu acht Wochen dem Frankfurter Verkehrsverbund und bis zu sechs Wochen dem Umlandverband Frankfurt zur Ausbildung zugewiesen werden. |
| Abschnitt III: |
Ausbildung im Verwaltungsdienst übergeordneter Behörden mit informatorischer Tätigkeit und praktischer Mitarbeit. |
| Abschnitt I bis III: |
Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit (Management, Mitarbeiterführung, Planung, Entscheidung, Rhetorik, Gesprächsführung, Psychologie), fachbezogene Rechts- und Verwaltungsvorschriften. |
Die Einführungsinformation des Ausbildungsabschnitts I kann auch in den Abschnitt II eingegliedert werden; in diesem Fall wird der Abschnitt I (vier Wochen) zu einem späteren Zeitpunkt als Vertiefungsphase abgeleistet. In allen Fachgebieten wird die Ausbildung durch Lehrgänge und Seminare ergänzt. Für die Dauer der Ausbildungsabschnitte sowie für die Ausbildungsstellen und den Ausbildungsinhalt gelten je nach Fachgebiet die folgenden Übersichten.
Fachrichtung: Bauingenieurwesen
Fachgebiet: Straßenwesen
| Ausbildungs- |
Ausbildungsstellen |
Ausbildungsinhalte |
|
| Abschnitt |
Dauer |
||
| I |
12 (10)*) |
Hessen Mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement - Außenstelle - |
Aufgaben und Organisation von Hessen Mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement, Geschäftsbetrieb einer Außenstelle: Rechtsverhältnisse der Angehörigen des öffentlichen Dienstes, Straßenverwaltung und Straßenrecht, Haushalts-, Rechnungs- und Kassenwesen, Vermögensverwaltung, Straßenunterhaltung, Verkehrssicherheit, Straßenbetrieb, Einsatz und Anwendung der Datenverarbeitung. |
| II |
32 (26)*) |
Hessen Mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement - Außenstelle - |
Vorbereitung und Durchführung von Bauten: Straßenplanung und Straßenentwurf, Linienbestimmung, Landschaftsschutz, Lärmschutz, Ökologie, Flächensicherung, Planfeststellung, Grunderwerb, Enteignung, Flurbereinigung; Ausschreibung, Verdingungswesen, Bauvertragsrecht, Baupreisrecht, Verantwortlichkeit, Haftung, Unfallverhütung; Straßenbautechnik, Straßenausstattung, Konstruktiver Ingenieurbau, Bauaufsicht, Überwachung, Gütesicherung; Abnahme und Abrechnung. |
| III |
11 |
Stadtverwaltung |
Aufgaben und Organisation der Kommunalverwaltung, Bauleitplanung, Erschließung, Bodenordnung, Bauordnungswesen; Verkehrs- und Versorgungsplanung, städtischer Tiefbau, Stadthygiene, Versorgungs- und Verkehrsbetriebe. |
| Umweltverwaltung |
Aufgaben und Organisation, Grundzüge des Wasserrechts, des Wasserwesens und der Wasserwirtschaft inklusive Siedlungswasserwirtschaft, Gewässerschutz. |
||
| Verkehrsbetriebe |
Aufgaben, Organisation, Wirtschaftsführung, Grundzüge des Eisenbahnrechts. Einführung in den Eisenbahnbetrieb, Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO). |
||
| IV |
16 (12)*) |
Hessen Mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement - Zentrale - |
Geschäftsbetrieb, Organisation und Rechtsgrundlagen der technischen Verwaltungen, Grundzüge des Staats-, Verwaltungs- und Privatrechts sowie der Zivil- und Verwaltungsgerichtsbarkeit; verwaltungsmäßige Behandlung von Bauvorhaben, Vertiefung im Straßenbaurecht, Grunderwerb, Enteignung, Personalrecht, Haushalts-, Rechnungs- und Kassenwesen, Raumordnung, Landes- und Regionalplanung, Fachplanungen anderer Verwaltungen, Planungsmethodik und Informatik, Bedarfsermittlung, Ausbauplanung und Finanzierung, Straßenbauprogramme, Umweltschutz nationale und internationale Organisationen im Straßenwesen, Führungstechnik. |
| V |
(12)*) |
Auslandsaufenthalt Wahlmöglichkeit - dann gelten bei Ausbildungsdauer die Klammerwerte |
Analog zum Ausbildungsinhalt der Ausbildungsabschnitte I, II und IV |
| 6 |
|
Häusliche Prüfungsarbeit |
|
| 15 |
|
Lehrgänge**) |
|
| circa 12 |
|
(Erholungsurlaub) |
|
| 104 |
= 24 Monate |
|
|
Fachrichtung: Bauingenieurwesen
Fachgebiet: Stadtbauwesen
| Ausbildungs- |
Ausbildungsstellen |
Ausbildungsinhalte |
|
| Abschnitt |
Dauer |
|
|
| I |
4 |
Regierungspräsidium Darmstadt oder Stadt Frankfurt am Main |
Einführungsinformation: autodidaktische Erarbeitung der Verwaltungsgrundlagen unter Anleitung als theoretische Voraussetzung für die praktische Mitarbeit (Grundlagen des Verwaltungshandelns, Ordnungsgeschäfte der technischen Verwaltung, Grundzüge des Planungsrechts sowie des Haushalts-, Verdingungs- und Rechnungswesens, Verbindlichkeit technischer Bestimmungen, Einsatz und Anwendung der Datenverarbeitung unter anderem). |
| II |
35 |
Stadt Frankfurt am Main (Kommunale Ämter und Eigenbetriebe) |
Praktische Mitarbeit mit dienstbegleitender Information: Eigenverantwortliches Wahrnehmen von Dienstgeschäften je einmal in den Fachbereichen Städtebau, Stadtstraßen, Stadtbahnen, Siedlungswasserwirtschaft und den vier Verwaltungsbereichen. Planen (sieben Wochen): Aufstellen und Abstimmen von Bauleit- und Fachplanungen. Ordnen (acht Wochen): Wahrnehmen des Verwaltungsvollzuges, insbesondere Bescheiden von Anträgen (zum Beispiel Bauanträge), Beteiligen in Widerspruchsverfahren. Bauen (16 Wochen): Vorbereiten und Durchführen von Baumaßnahmen einschließlich Erhaltung (im Vertiefungsbereich). Betreiben (sieben Wochen): Entwerfen von Betriebsplanungen, Lenken von Betriebsprozessen, Kontrollieren des Personal- und Materialeinsatzes. |
|
|
13 |
|
Informatorische Tätigkeit in Ergänzung der praktischen Mitarbeit in den Fachbereichen (Verwaltungsbereich Bauen ausgenommen). Städtebau: Bauleitplanung, Verkehrsplanung, Erschließung, Städtebauliche Sanierung und Entwicklung, Bauordnung. Stadtstraßen: Straßenplanung, Herstellung und Erhaltung von Straßenanlagen, Straßenreinigung, Wegeaufsicht. Stadtbahnen: Schnellbahnplanung, Herstellung und Erhaltung von Bahnanlagen, Bahnbetrieb, Bahnaufsicht. Siedlungsabfall- und Wasserwirtschaft: Umweltschutz, abfall- und wasserwirtschaftliche Planung, Herstellung, Erhaltung und Betrieb von Ver- und Entsorgungsanlagen, Rückstandswirtschaft, Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. |
| III |
9 |
Regierungspräsidium Darmstadt |
Informatorische Tätigkeit: (fünf Wochen) bei den Führungsgeschäften. Lenken: Anleiten, Koordinieren und Kontrollieren. Entscheiden: Praktische Mitarbeit mit dienstbegleitender Information (vier Wochen): Eigenverantwortliches Wahrnehmen von Dienstgeschäften als Führungshilfe beim Lenken und Entscheiden, möglichst im Fachbereich Raumplanung und Städtebau (Vorbereiten von Vorlagen, Verordnungen, Bekanntmachungen, Entscheidungen; Öffentlichkeitsarbeit). Abschließende Information (drei Wochen): Vervollständigung des in der Vorbereitungszeit erarbeiteten Wissens in Eigeninitiative unter Anleitung der Ausbildungsleiterin oder des Ausbildungsleiters. |
| 19 |
|
Lehrgänge und Seminare |
|
| 6 |
|
Häusliche Prüfungsarbeit |
|
| 1 |
|
Schriftliche Prüfung |
|
| 5 |
|
Prüfungsvorbereitung und mündliche Prüfung |
|
| circa 12 |
|
(Erholungsurlaub) |
|
| 104 |
= 24 Monate |
|
|
§ 36 Ausbildung (Maschinen- und Elektrotechnik)
§ 36
Ausbildung (Maschinen- und Elektrotechnik)
Es werden nur Bewerberinnen und Bewerber zugelassen, die ein abgeschlossenes durchgängiges Studium der des Maschinenbaues oder der Elektrotechnik an einer wissenschaftlichen Hochschule und die Zugangsvoraussetzungen nach § 2 nachweisen.
§ 37 Einstellungs- und Ausbildungsbehörde (Maschinen-und Elektrotechnik)
§ 37
Einstellungs- und Ausbildungsbehörde (Maschinen-und Elektrotechnik)
Einstellungs- und Ausbildungsbehörde ist das Hessische Baumanagement.
§ 38 Gliederung der Ausbildung (Maschinen- und Elektrotechnik)
§ 38
Gliederung der Ausbildung (Maschinen- und Elektrotechnik)
(1) Der Vorbereitungsdienst gliedert sich in drei Abschnitte:
| Abschnitt I: |
Aufgaben der unteren Verwaltung und Betriebspraxis |
| Abschnitt II: |
Technik der Betriebswirtschaft |
| Abschnitt III: |
Verwaltungsdienst in der mittleren und höheren Instanz; Aufgaben der Dienst- und Fachaufsicht, Sonderaufgaben, Anfertigung der häuslichen Prüfungsarbeit. |
| Abschnitt I bis III: |
Verwaltungsrecht/Verwaltungshandeln sowie Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit (Management, Planung und Steuerung, Personalführung, betriebliches Rechnungswesen und Controlling, Berichtswesen, fach- und verwaltungsbezogene Rechts- und Verwaltungsvorschriften). |
(2) Die Ausbildung wird durch Lehrgänge beziehungsweise Seminare ergänzt.
(3) Für die Dauer der Ausbildungsabschnitte sowie für die Ausbildungsstellen und den Ausbildungsinhalt gilt die folgende Übersicht.
Fachgebiet: Maschinen- und Elektrotechnik in der Verwaltung
| Ausbildungs- |
Ausbildungsstellen |
Ausbildungsinhalte |
|
| Abschnitt |
Dauer |
|
|
| I |
40 |
Landesbetrieb Hessisches Baumanagement (Regionalniederlassung) und/oder kommunale Baudienststelle mit maschinen- und elektrotechnischer Abteilung |
Allgemeine Angelegenheiten: Aufgaben der Bauverwaltung, Organisation, Geschäftsbetrieb, Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen, Personalwesen. Technische Angelegenheiten: Praktische Mitwirkung bei Planung, Bau, Unterhaltung von maschinen- und elektrotechnischen Anlagen einschließlich fernmeldetechnischer Anlagen, Betriebsführung, Betriebsüberwachung, Vergabe von Bauleistungen und Leistungen (VOB, VOL), Abnahme, Abschluss und Abwicklung von Bauverträgen und Ingenieurverträgen, Arbeitsschutz und Unfallverhütung, Energierecht (Energieeinsparverordnung), Energieeffizienz, Nachhaltigkeit beim Bauen; energetische, ökologische und wirtschaftliche Optimierung der technischen Anlagen, Einsatz und Anwendung der Datenverarbeitung, Rechte und Pflichten der Projektleiterin / des Projektleiters, der Projektmanagerin/des Projektmanagers und der Regionalniederlassungsleiterin/des Regionalniederlassungsleiter. |
| II |
4 |
Private, staatliche oder kommunale Institutionen mit umfangreichen technischen Anlagen zum Beispiel Deutsche Telekom AG, Deutsche Bahn AG (DB), Kliniken und Universitäten |
Grundsätze von Planung, Bau und Betrieb von maschinen-, elektro- und kommunikationstechnischen Anlagen. Betriebsführung, Betriebswirtschaft, Unfallverhütung, Instandhaltungs-, Inspektions- und Wartungsverträge. |
| je 2 (insg. 8) |
Competence Centren Energie:
|
Fernwärmeverträge, flächendeckende Vergabe von Gaslieferungen, Energieversorgungskonzepte, Energie-Contracting. Grundlagen Energiemanagement und energieausweise, Planungskennwerte Wärme, Wasser, Energiekonzepte, Betriebsbegehungen. Flächendeckende Vergabe von Stromlieferungen, Planungskennwerte Strom. Photovoltaik |
|
| 4 |
Versorgungsunternehmen für Strom, Gas, Wasser oder Fernwärme |
Betrieb von Versorgungs- einschließlich Verteilungsanlagen, Energielieferverträge. |
|
| III |
3 |
Umweltbehörde, Gewerbeaufsicht |
Aufstellung von Genehmigungsbescheiden, Arbeitsschutz, Immissionsschutz. |
| 3 |
Technische Überwachung (zum Beispiel TÜH) |
Einführung in die Abnahme und Prüfung Überwachungspflichtiger Anlagen, einschlägige gesetzliche Bestimmungen. |
|
| 7 |
Oberfinanzdirektion oder Regierungspräsidium als technische Aufsichtsbehörde, oberste Landesbehörde |
Aufgaben der Dienst- und Fachaufsicht, Organisations-, Personal- und Haushaltsangelegenheiten, Controlling, Geschäftsführung in der Verwaltung, Verfassungs- und Verwaltungsrecht, einschlägige Rechtsverordnung und Verwaltungsvorschriften, Bauwirtschaft, Vertragsrecht, Verdingungswesen, Preisprüfung, Prüfung und Begutachtung von Entwürfen maschinen- und elektrotechnischer Anlagen. |
|
| 6 |
Mittlere oder oberste Landesbehörde als Genehmigungsbehörde |
Baurecht: Baugenehmigungs- und Zustimmungsverfahren, Bauaufsicht, Gewerbeaufsicht, technischer Arbeitsschutz und Arbeitsrecht, Energieaufsicht, Wasserwirtschaft. |
|
|
|
6 |
|
Häusliche Prüfungsarbeit |
|
|
11 |
|
Lehrgänge |
|
|
circa 12 |
|
(Erholungsurlaub) |
|
|
104 |
= 24 Monate |
|
§ 39 Ausbildung (Vermessungs- und Liegenschaftswesen)
§ 39
Ausbildung (Vermessungs- und Liegenschaftswesen)
(1) Es werden nur Bewerberinnen und Bewerber zugelassen, deren abgeschlossenes Studium gemäß § 2 Nr. 2 die Anforderungen der Anlage 7 erfüllt.
(2) Die Bewerberinnen und Bewerber haben die Wahl, sich in einem der Ausbildungsgebiete
Liegenschaftskataster,
Ländliche Neuordnung,
Landesplanung und
Städtebau oder Landesvermessung und Kartographie
vertieft ausbilden zu lassen.
§ 4 Ernennung, Anwärterbezüge, Beendigung des Beamtenverhältnisses
§ 4
Ernennung, Anwärterbezüge, Beendigung des
Beamtenverhältnisses
(1) Die in den Vorbereitungsdienst eingestellte Bewerberin oder der Bewerber wird unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf je nach ihrer oder seiner Fachrichtung zur oder zum Bau-, Vermessungs-, Landespflege- oder Umweltreferendarin beziehungsweise -referendar ernannt.
(2) Referendarinnen und Referendare erhalten Anwärterbezüge nach den hierfür geltenden Vorschriften.
(3) Das Beamtenverhältnis der Referendarinnen und Referendare endet mit dem Tag, an dem die Große Staatsprüfung bestanden oder das Nichtbestehen der Wiederholungsprüfung schriftlich bekanntgegeben wurde, oder durch Entlassung.
§ 40 Einstellungs- und Ausbildungsbehörde (Vermessungs- und Liegenschaftswesen)
§ 40
Einstellungs- und Ausbildungsbehörde (Vermessungs-
und Liegenschaftswesen)
Einstellungs- und Ausbildungsbehörde ist das Hessische Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation.
§ 41 Gliederung der Ausbildung (Vermessungs- und Liegenschaftswesen)
§ 41
Gliederung der Ausbildung (Vermessungs-
und Liegenschaftswesen)
(1) Der Vorbereitungsdienst gliedert sich in sechs Abschnitte:
| Abschnitt I: |
Liegenschaftskataster |
| Abschnitt II: |
Ländliche Neuordnung |
| Abschnitt III: |
Landesplanung und Städtebau |
| Abschnitt IV: |
Landesvermessung und Kartographie |
| Abschnitt V: |
Vertiefung in einem der vorangegangenen Ausbildungsabschnitte |
| Abschnitt VI: |
Staatliche Mittelbehörde; Anfertigung der häuslichen Prüfungsarbeit. |
(2) Die Ausbildung wird durch Lehrgänge ergänzt.
(3) Für die Dauer der Ausbildungsabschnitte sowie für die Ausbildungsstellen und den Ausbildungsinhalt gilt die folgende Übersicht.
Fachrichtung: Vermessungs- und Liegenschaftswesen
| Ausbildungs- |
Ausbildungsstellen |
Ausbildungsinhalte |
|
| Abschnitt |
Dauer |
|
|
| I - VI |
|
Allgemein für alle Ausbildungsstellen |
Um Führungs- und Managementtechniken in der Fachrichtung Vermessungs- und Liegenschaftswesen zu beherrschen, soll die Referendarin oder der Referendar die im Folgenden aufgeführten Ausbildungsinhalte in jedem der Ausbildungsabschnitte anwenden. Die Vermittlung der theoretischen Grundkenntnisse soll in Form von Lehrgängen erfolgen. Managementaufgaben und -methoden, Organisation und Geschäftsbetrieb der Behörden, Informations- und Kommunikationstechnik, Personalführung und -leitung, Personalverwaltung, Zusammenarbeit mit Personalvertretungen, volks- und betriebswirtschaftliche Grundsätze, Öffentlichkeitsarbeit, Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen. Qualitätssicherung. |
| I |
17 |
Amt für Bodenmanagement, Grundbuchamt |
Entstehung, Einrichtung und Fortführung des Liegenschaftskatasters. Verbindung mit dem Grundbuch. Liegenschaftsrecht: Verwendung der Katasterunterlagen für die Bedürfnisse von Recht, Verwaltung und Wirtschaft. Bodenschätzung, Einrichtung und Führung des Grundbuches. Katastererneuerung. Kostenwesen, Planung, Durchführung, Ausarbeitung und Kontrolle aller Kataster- und sonstigen Vermessungen unter Anwendung moderner Rechen- und Auswerteverfahren (Hardware, Software-Technologie), Anwendung im Bereich des Geoinformationswesens, Zusammenarbeit mit anderen Behörden und politischen Gremien. |
| II |
13 |
Amt für Bodenmanagement beziehungsweise Hessisches Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation |
Geschichtliche Entwicklung der Flurbereinigung, Agrarrecht; rechtliche, wirtschaftliche, ökologische und technische Grundlagen der Landentwicklung. Maßnahmen zur Landentwicklung, Kosten und Finanzierung der Maßnahmen, Neuordnungsverfahren im ländlichen Raum, Naturschutz, Umweltschutz, Dorferneuerung, Flurbereinigungsverfahren mit Neugestaltungsgrundsätzen, Bodenordnungsverfahren nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz. Wertermittlung, Plan nach § 41 Flurbereinigungsgesetz. Neuzuteilung, Flurbereinigungsplan und Bodenordnungspläne. Verfahrensrecht einschließlich Rechtsbehelfe, Berichtigung der öffentlichen Bücher, Ausbau und Kosten der gemeinschaftlichen Anlagen, bodenschützende und bodenverbessernde Maßnahmen, Landschaftspflege und Landschaftsgestaltung, Teilnahme an den wesentlichen Terminen und Arbeitsabschnitten der Neuordnungsverfahren. Entwicklung, Leitung und Koordinierung größerer Projekte und fachübergreifender Planung im ländlichen Raum, Umweltverträglichkeitsprüfung. |
| III |
15 |
Kommunalverwaltung, Amt für Bodenmanagement, Landesplanungsbehörde |
Grundzüge der Raumordnung und Landesplanung; Städtebau: Arbeitsmethodik (Bestandsaufnahme, Analyse, Prognose), Bauleitplanung, Sicherung der Bauleitplanung, Regelung der baulichen und sonstigen Nutzung, Bodenordnung, Enteignung, Erschließung, Immobilienwertermittlung, Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen; sonstiges Bau- und Bodenrecht; Bauordnungswesen; kommunales Vermessungs- und Liegenschaftswesen. Aufgaben, Zuständigkeiten und Organisation der kommunalen Selbstverwaltung, Zusammenwirken der Behörden und politischen Gremien. |
| IV |
9 |
Hessisches Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation |
Aufbau und Erhaltung des Lage-, Höhen- und Schwerefestpunktfeldes. Topographie, Photogrammmetrie, Kartographie inklusive der Laufendhaltung der amtlichen topographischen Kartenwerke, Reproduktionstechnik, Präzisionsvermessungen. Planung, Lenkung, Durchführung und Kontrolle von Fachaufgaben im Innen- und Außendienst, Öffentliches Geoinformationswesen, Aufbau einer Geodateninfrastruktur. |
| V |
6 |
nach Wahl |
Vertiefung in einem der Abschnitte I, II, III oder IV als Projektmanagement zur Entwicklung von Modellen. |
| VI |
8 |
Hessisches Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation |
Allgemeine Landesverwaltung, Aufsicht über die Ämter für Bodenmanagement sowie die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure, Beschwerde- und Widerspruchsverfahren, sonstige Aufgaben des Kataster- und Vermessungswesens, Verwaltungsrecht, Recht der Angehörigen des öffentlichen Dienstes, Personalmanagement. Aufgaben, Organisation und Zusammenwirken der Verwaltung in Bund, Ländern und Kommunen, Geschäftsbetrieb und Bürotechnik der Mittelbehörde, Kontrolle im Rahmen der Dienst- und Fachaufsicht, Begriffe und Grundsätze der Ablauforganisation, Projektmanagement. |
| 6 |
|
Häusliche Prüfungsarbeit |
|
| 1 |
|
Schriftliche Prüfung |
|
| 5 |
|
Prüfungsvorbereitung und mündliche Prüfung |
|
| 12 |
|
Lehrgänge |
|
| circa 12 |
|
(Erholungsurlaub) |
|
| 104 |
= 24 Monate |
|
|
*) Die Reihenfolge der Abschnitte II, III und IV kann vertauscht werden.
(4) Spätestens sechs Monate vor Beginn des Ausbildungsabschnittes V soll sich die Referendarin oder der Referendar entscheiden, in welchem Gebiet sie oder er vertieft ausgebildet werden will.
§ 42 Sonstige Vorschriften für die Ausbildung (Vermessungs- und Liegenschaftswesen)
§ 42
Sonstige Vorschriften für die Ausbildung (Vermessungs-
und Liegenschaftswesen)
(1) Zu Beginn der Ausbildung soll ein Einführungslehrgang von etwa einer Woche Dauer stehen. Die Ausbildung ist außerdem durch allgemeine Verwaltungs- und Managementseminare (sechs Wochen) sowie durch fachbezogene Verwaltungsseminare (fünf Wochen) zu vertiefen. Die allgemeinen und fachbezogenen Verwaltungsseminare können auch in einer anderen geeigneten Form der Unterweisung, zum Beispiel im Zusammenhang mit den jeweiligen Ausbildungsabschnitten durchgeführt werden. Kenntnisse über Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit sind grundsätzlich in allen Ausbildungsabschnitten neben den vorgesehenen Seminaren zu vermitteln.
(2) Im Ausbildungsabschnitt I ist der Referendarin oder dem Referendar Gelegenheit zu geben, beim Grundbuchamt die Einrichtung und Führung des Grundbuches und die geschäftliche Behandlung von Grundbuchsachen kennenzulernen.
(3) Während der Ausbildung im Abschnitt II, die sich auf den gesamten Ablauf des Flurbereinigungsverfahrens erstrecken soll, ist der Schwerpunkt auf die planerischen Arbeiten zu legen. Hierbei ist die Flurbereinigung in ihrer Verzahnung mit den übrigen Raumordnungsmaßnahmen herauszustellen.
(4) Im Ausbildungsabschnitt III soll die Referendarin oder der Referendar Gelegenheit erhalten, in die allgemeinen technischen Aufgaben einer Kommunalverwaltung Einblick zu nehmen. Bei einer vertieften Ausbildung im Abschnitt III soll die Referendarin oder der Referendar nach Möglichkeit an einem Lehrgang bei einem Institut für Städtebau teilnehmen.
(5) Während der Ausbildung im Abschnitt IV soll die Referendarin oder der Referendar möglichst auch zu praktischen Arbeiten herangezogen werden.
(6) In allen Ausbildungsabschnitten ist der Referendarin oder dem Referendar Gelegenheit zur Teilnahme an Terminen, Verhandlungen, Sitzungen und dergleichen zu geben.
(7) Die Ausbildungsleitung kann auch andere geeignete Ausbildungsstellen ergänzend in die Ausbildung einbeziehen. Dies gilt insbesondere für den Ausbildungsabschnitt V.
§ 43 Häusliche Prüfungsarbeit (Vermessungs-und Liegenschaftswesen)
§ 43
Häusliche Prüfungsarbeit (Vermessungs-und Liegenschaftswesen)
Die Aufgabe für die häusliche Prüfungsarbeit wird in der Regel dem Gebiet entnommen, in dem die Referendarin oder der Referendar vertieft ausgebildet worden ist.
Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)
§ 44
Ausbildung (Landespflege)
Es werden nur Bewerberinnen und Bewerber zugelassen, die ein Hochschulstudium der Fachrichtung Landespflege / Landschaftsarchitektur oder Landesplanung abgeschlossen haben.
§ 45 Einstellungs- und Ausbildungsbehörde (Landespflege)
§ 45
Einstellungs- und Ausbildungsbehörde (Landespflege)
(1) Einstellungsbehörde ist das Regierungspräsidium Gießen unter Beteiligung des für die Landespflege zuständigen Ministeriums.
(2) Ausbildungsbehörde ist das Regierungspräsidium.
§ 46 Gliederung der Ausbildung (Landespflege)
§ 46
Gliederung der Ausbildung (Landespflege)
(1) Der Vorbereitungsdienst gliedert sich in drei Abschnitte:
| Abschnitt I: |
Technischer Verwaltungsdienst in der unteren Naturschutzbehörde, Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben |
| Abschnitt II: |
Aufgaben des Naturschutzes und der Landschaftspflege in der Gemeinde; Einführung in die Aufgaben und die praktische Arbeit der technischen Nachbardisziplinen |
| Abschnitt III: |
Verwaltungsdienst in Aufsichtsbehörden und sonstigen oberen Landesbehörden; Anfertigung der häuslichen Prüfungsarbeit. |
Die Ausbildung wird durch Lehrgänge ergänzt.
(2) Für die Dauer der Ausbildungsabschnitte und ihrer Teilabschnitte sowie für die Ausbildungsstellen und den Ausbildungsinhalt gilt die folgende Übersicht.
Fachrichtung: Landespflege
| Ausbildungs- |
Ausbildungsstellen |
Ausbildungsinhalte |
|
| Abschnitt |
Dauer |
||
| I |
1 |
Ausbildungsbehörde |
Einführung in Aufgaben und Organisation der Fachverwaltung. Erstellung des Ausbildungsplans. |
|
|
22 |
Untere Naturschutzbehörde |
Landschafts- und Biotopplanung, Rechtsvorschriften, Methodik und Verfahren. Eingriffsregelung, Koordinierung mit Nachbargebieten. Aufgaben und Beteiligung von Naturschutzbeiräten und der nach § 29 BNatSchG anerkannten Verbände. Personal-, Haushalts- und Rechnungswesen. Einsatz und Anwendung der Datenverarbeitung. Führungsaufgaben: Management in der Verwaltung, Naturschutz und Freiraumpolitik, Öffentlichkeitsarbeit, Teilnahme an Arbeitsgruppen, in Stäben und Ausschüssen. |
| II |
14 |
Kommunalverwaltung (wahlweise bis zu 8 Wochen Planungs- oder Kommunalverband) |
Städtebauliche Ordnung: Bauleitplanung, städtebauliche Sanierung und Entwicklung, Bodenordnung, Erschließung, Rechtsgrundlagen und Verfahren. Aufstellung von Landschafts- und Grünordnungsplänen und deren Umsetzung. Kommunale Satzungen (§ 30 HENatG). Planung und Pflege von öffentlichen Grünflächen. Vorbereitung und Durchführung von Einzelvorhaben des Naturschutzes und der Landschaftspflege: Normen und technische Vorschriften, Verdingungswesen, Vertragsabwicklung, Durchführungskontrolle, Abrechnung. |
|
|
|
Verwaltung und Betrieb des Landschafts- und Grünflächenbaus: Geschäftsbetrieb, Betriebsorganisation, Verkehrssicherungspflichten, Personaleinsatz, Maschinen- und Gerätepark für die Flächenunterhaltung. (Einführung in die Aufgaben von Planungs- oder Kommunalverbänden, Bauleit- und Landschaftsplanung als Auftragsangelegenheiten). |
|
|
|
9 |
Fachverwaltungen wie: Untere Verwaltungsbehörde für Regionalentwicklung, Landwirtschaft, Forsten und Naturschutz, Landesbetrieb HessenForst (Forsteinrichtung und Naturschutzdaten, Forstamt), Hessen Mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement, Ämter für Bodenmanagement, Bauaufsichtsbehörde |
Einführung in die Aufgaben der betreffenden Dienststellen und Mitwirkung beim Vollzug von Aufgaben in eigener Zuständigkeit beziehungsweise im Rahmen öffentlich-rechtlicher Zulassungen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Vermeidung, Verminderung, Ausgleich und Ersatz bei Eingriffen in Natur und Landschaft; Verfahren bei ungenehmigten Eingriffen. Landschaftsüberwachungsdienst. Auftragsvergabe. Leistungserfüllung und Abrechnung im Rahmen der zwischenbehördlichen Leistungsverrechnung. Naturschutzdatenhaltung, ländliche Bodenordnung für Maßnahmen des Naturschutzes und Gewässerentwicklung. |
| III |
18 |
Obere und oberste Landesbehörden wie: Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, Hessisches Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Regierungspräsidium, Oberste Naturschutzbehörde |
Aufgaben und Organisation der Behörden: Raumordnung, Landesplanung, Städtebau, Gewässerschutz, Bodenschutz, Abfallwirtschaft, Immissionsschutz, Naturschutz und Landschaftspflege, Artenschutz, Natura 2000, Umweltfragen, Bauaufsicht, Wasserwirtschaft, Flurbereinigung, Land- und Forstwirtschaft; Rechtsgrundlagen und Verwaltungsvorschriften, Genehmigung von Fachplanungen, Planfeststellungsverfahren, Förderprogramme, Vollzug eigener fachspezifischer Aufgaben und Mitwirkung bei Entscheidungen über landschaftsrelevante Vorhaben. Naturschutzdatenhaltung, GIS-Anwendungen im Naturschutz. |
|
|
6 |
|
Häusliche Prüfungsarbeit |
|
|
1 |
|
Schriftliche Prüfung |
|
|
5 |
|
Prüfungsvorbereitung und mündliche Prüfung |
| 16 |
|
Lehrgänge |
|
| circa 12 |
|
(Erholungsurlaub) |
|
| 104 |
= 24 Monate |
||
§ 47 Ausbildung (Umwelttechnik/Umweltschutz)
§ 47
Ausbildung (Umwelttechnik/Umweltschutz)
(1) Es werden nur Bewerberinnen und Bewerber zugelassen, die ein abgeschlossenes Studium an einer wissenschaftlichen Hochschule in einem für die Fachrichtung geeigneten Studiengang nachweisen.
(2) Die Bewerberinnen und Bewerber können sich im Fachgebiet „Umwelttechnik“ ausbilden lassen. Dafür müssen sie in das in Abs. 1 geforderte Hochschulstudium in einem der folgenden Studiengänge nachweisen:
Bauingenieurwesen (Fachgebiet Wasserwesen), Biochemie, Biologie, Chemie/Chemietechnik, Elektronik/Elektrotechnik, Geologie, Hüttenwesen, Maschinenbau, Physik, Technischer Umweltschutz, Verfahrenstechnik.
(3) Die Einstellungsbehörde kann vergleichbare Studiengänge und weitere geeignete Studiengänge für die Fachrichtung Umwelttechnik/Umweltschutz als gleichwertig anerkennen.
§ 48 Einstellungs- und Ausbildungsbehörde (Umwelttechnik/Umweltschutz)
§ 48
Einstellungs- und Ausbildungsbehörde (Umwelttechnik/Umweltschutz)
(1) Einstellungsbehörde ist das Regierungspräsidium Gießen unter Beteiligung des für Umweltschutz zuständigen Ministeriums.
(2) Ausbildungsbehörde ist das Regierungspräsidium.
§ 49 Gliederung der Ausbildung (Umwelttechnik/Umweltschutz)
§ 49
Gliederung der Ausbildung (Umwelttechnik/Umweltschutz)
(1) Die Ausbildung gliedert sich in fünf Abschnitte:
| Abschnitt I: |
Ziele und Grundsätze der Kreislaufwirtschaft, Abfallwirtschaftsplanung, Abfallentsorgung, Überwachung der Abfallentsorgung, Andienungs- und Überlassungspflichten |
| Abschnitt II: |
Produktionstechnologien und deren Umweltauswirkungen, Abgasreinigung, Klimaschutz, Luftreinhaltung, Lärm und Erschütterungen, umweltgefährdende Stoffe, Gentechnik |
| Abschnitt III: |
Grundlagen der Wasserwirtschaft, oberirdische Gewässer, Gewässernutzungen, Abwasserbeseitigung, Wasserversorgung, Grundwasser, Bodenschutz und Altlasten |
| Abschnitt I bis III |
Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit (Management, Mitarbeiterführung, Planung, Entscheidung, Rhetorik, Gesprächsführung, Psychologie), fachbezogene Rechts- und Verwaltungsvorschriften |
| Abschnitt IV: |
Hospitation bei Organisationen, Unternehmen oder der Europäischen Union |
| Abschnitt V: |
Hospitation bei der Kommunalverwaltung und der Landesverwaltung. |
(2) Die Ausbildung wird durch Lehrgänge und Seminare ergänzt.
(3) Für die Dauer der Ausbildungsabschnitte sowie für den Ausbildungsinhalt gilt folgende Übersicht.
Fachrichtung: Umwelttechnik / Umweltschutz
Fachgebiet: Umwelttechnik
| Ausbildungs- |
Ausbildungsstellen |
Ausbildungsinhalte |
|
| Abschnitt |
Dauer |
||
| I |
15 |
Regierungspräsidien Abteilung Umwelt Dezernate Abfallwirtschaft |
Ziele und Grundsätze der Kreislaufwirtschaft
Abfallwirtschaftsplanung
Abfallentsorgung
Abfallbeseitigung
Überwachung der Abfallentsorgung
Andienungs- und Überlassungspflichten. |
| II |
15 |
Regierungspräsidien Abteilung Umwelt Dezernate Immissionsschutz |
Produktionstechnologien und deren Umweltauswirkungen
Abgasreinigung
Klimaschutz
Luftreinhaltung
Lärm und Erschütterungen
|
|
|
|
|
Umweltgefährdende Stoffe
|
| III |
15 |
Regierungspräsidien Abteilung Umwelt Dezernate Wasserwirtschaft |
Grundlagen der Wasserwirtschaft
Oberirdische Gewässer
Gewässernutzungen
Abwasserbeseitigung
Wasserversorgung
Grundwasser
Bodenschutz und Altlasten
|
|
|
|
|
Selbstständige Mitarbeit in allen Arbeitsbereichen, Teilnahme an Messungen, Probenahmen, Abnahmen und Anlagenüberwachungen, Organisation und Aufgabe der Informationstechnik. |
| I - III |
|
Regierungspräsidien Abteilung Umwelt |
Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit (Management, Mitarbeiterführung, Planung, Entscheidung, Rhetorik, Gesprächsführung, Psychologie) Fachbezogene Rechts- und Verwaltungsvorschriften Allgemeines Umweltrecht Internationale und supranationale Umweltschutzkonventionen, Umweltschutzrichtlinien und -programme der Europäischen Union, Gesetz über die Umweltverträglichkeit, Umweltinformationsgesetz, Umwelthaftungsgesetz, Umweltschadensgesetz Strafrecht Strafgesetzbuch: Straftaten gegen die Umwelt Abfallrecht EU-Abfallrahmenrichtlinie, Abfallverbringungsgesetz, Kreislaufwirtschaftsgesetz mit untergesetzlichem Regelwerk, Landesabfallgesetze Bodenschutzrecht Bundesbodenschutzgesetz, Landesbodenschutzgesetz mit untergesetzlichem Regelwerk Chemikalienrecht Chemikaliengesetz, Chemikalienverbotsverordnung, Biozid-Zulassungs-Verordnung, Chemikalien-Ozonschichtverordnung Gentechnikrecht Gentechnikgesetz Immissionsschutzrecht Richtlinie über Industrieemissionen (IED), Bundesimmissionsschutzgesetz mit untergesetzlichem Regelwerk, TA Luft, TA Lärm Klimaschutzrecht Treibhausemissionshandelsgesetz Wasserrecht EU-Wasserrahmenrichtlinie, Wasserhaushaltsgesetz mit untergesetzlichem Regelwerk Landeswassergesetze Abwasserabgaben-gesetz Raumordnung, Landesplanung, Baurecht Raumordnungsgesetz Landesplanungsgesetz, Bundesbaugesetz, Baunutzungsverordnung, Landesbaugesetz (HBO) Naturschutzrecht, Landespflege und Naturschutz FFH-Richtlinie Bundesnaturschutzgesetz Landesnaturschutzgesetze. |
| IV |
10 |
Organisationen, Unternehmen wie
|
Umweltmanagement, -technik, -schutz; Projektabwicklung, Organisation, Leitung und Führung, Wirtschaftlichkeit, Kosten- und Leistungsrechnung, Controlling, Personal- und Finanzplanung, Beschaffungs- und Einsatzplanung, Projektabwicklung, Abrechnung. Im Falle der EU: Organisation, Aufgaben und Projekte, Interessenvertretungen, politische Willensbildung und Gesetzgebungsverfahren. |
| V |
3 |
Kommunalverwaltung - Allgemeine Angelegenheiten (Kreise, Städte) |
Organisation und Aufgaben als Selbst- und Auftragsverwaltung, politische Willensbildung, kommunale Planungen, Haushalts- und Rechnungswesen. |
|
|
2 |
Regierungspräsidium Zentralabteilung Abteilung Regionalplanung |
Organisation und Aufgaben als Bündelungsbehörde, Fach- und Dienstaufsicht, Personalbewirtschaftung, Kommunalaufsicht, Verbandswesen, Widerspruchsverfahren, Daseinsvorsorge, Planungsaufgaben, Organisation und Aufgaben der Regionalplanung, Öffentlichkeitsarbeit. |
|
|
3 |
Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie |
Luftreinhaltung
Lärm und Erschütterungen
Klimaschutz
Oberirdische Gewässer
Grundwasser
Bodenschutz und Altlasten
Grundlagen der Mess-, Untersuchungs- und Analysetechnik Gutachten, Stellungnahmen für Aufsichtsbehörden, Gerichte. |
|
|
17 |
|
Landesübergreifende und Landes-Seminare, zuzüglich Fernlehrgänge |
| 6 |
|
Häusliche Prüfung |
|
| 1 |
|
Schriftliche Prüfung |
|
| 5 |
|
Prüfungsvorbereitung und mündliche Prüfung |
|
| circa 12 |
|
(Erholungsurlaub) |
|
| 104 |
= 24 Monate |
||
§ 5 Ausbildungsbehörde und Ausbildungsstellen
§ 5
Ausbildungsbehörde und Ausbildungsstellen
(1) Ausbildungsbehörden sind die in den Sondervorschriften des Dritten Teils für die einzelnen Fachrichtungen genannten Stellen.
(2) Die Ausbildungsbehörde weist die Referendarinnen und Referendare den Ausbildungsstellen zu.
(3) Referendarinnen und Referendare können auf Antrag und nach Übereinkunft der beteiligten Stellen in einzelnen Ausbildungsabschnitten auch bei Verwaltungen, die dem Oberprüfungsamt für den höheren technischen Verwaltungsdienst nicht angeschlossen sind, oder bei sonstigen geeigneten Stellen ausgebildet werden.
§ 50 Aufhebung bisherigen Rechts, Übergangsbestimmungen
§ 50
Aufhebung bisherigen Rechts, Übergangsbestimmungen
(1) Die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Laufbahn des höheren technischen Verwaltungsdienstes vom 20. Juni 1989 (StAnz. S. 1880), zuletzt geändert am 31. Oktober 2008 (StAnz. S. 3405), wird aufgehoben.
(2) Für Referendarinnen und Referendare, die ihren Vorbereitungsdienst vor Inkraftreten dieser Ausbildungs- und Prüfungsordnung bereits begonnen haben, gilt die in Abs. 1 genannte Ausbildungs- und Prüfungsordnung fort.
Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)
§ 51
Inkrafttreten
Diese Ausbildungs- und Prüfungsordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung im Staatsanzeiger für das Land Hessen in Kraft.
§ 6 Dauer und Gliederung des Vorbereitungsdienstes
§ 6
Dauer und Gliederung des Vorbereitungsdienstes
(1) Der Vorbereitungsdienst umfasst die Ausbildung und die Große Staatsprüfung und dauert 24 Monate. Für die Ausbildung förderliche Tätigkeiten können nach den Vorschriften des Laufbahnrechts angerechnet werden. Förderlich sind nur solche Tätigkeiten, die geeignet sind, die Ausbildung in einzelnen Abschnitten ganz oder teilweise zu ersetzen.
(2) Erreicht eine Referendarin oder ein Referendar das Ziel der Ausbildung in einzelnen Ausbildungsabschnitten oder insgesamt nicht, kann die Einstellungs- oder die Ausbildungsbehörde den Vorbereitungsdienst um höchstens ein Jahr verlängern.
(3) Der Vorbereitungsdienst ist um die Zeit eines Beschäftigungsverbotes nach dem Mutterschutzgesetz, einer Elternzeit oder eines Freiwilligendienstes zu verlängern.
(4) Über die Anrechnung von förderlichen Tätigkeiten und über die Verlängerung des Vorbereitungsdienstes entscheidet die Einstellungsbehörde oder die von ihr bestimmte Behörde.
(5) Der Vorbereitungsdienst gliedert sich in Ausbildungsabschnitte, deren Anzahl, Dauer und Inhalt in den Sondervorschriften des Dritten Teils für die einzelnen Fachrichtungen geregelt sind.
§ 7 Gestaltung der Ausbildung und Nachteilsausgleich
§ 7
Gestaltung der Ausbildung und Nachteilsausgleich
(1) Referendarinnen und Referendare werden nach den Sondervorschriften für ihre Fachrichtung ausgebildet. Wenn bei der Ausbildung erhebliche Abweichungen von den Vorschriften beabsichtigt werden, ist hierzu vorher die Zustimmung des Kuratoriums des Oberprüfungsamtes für den höheren technischen Verwaltungsdienst einzuholen. In allen Fachrichtungen umfasst die Ausbildung zusätzlich die Fächer „Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen“ und „Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit“.
(2) In einem Einführungslehrgang soll den Referendarinnen und Referendaren ein Überblick über den öffentlichen Dienst und die besonderen Aufgaben ihrer Fachverwaltung vermittelt werden. In einem Leitfaden soll ihnen das Ziel der Ausbildung erläutert und Hinweise auf die Gliederung der Ausbildung, den Ausbildungsstoff in den einzelnen Ausbildungsabschnitten und auf die Prüfung gegeben werden.
(3) Die Ausbildung soll durch Lehrgänge, Seminare, Planspiele, Arbeitsgemeinschaften und Übungen in freier Rede sowie durch Exkursionen vertieft werden.
(4) Bei Prüfungen können für schwerbehinderte Referendarinnen und Referendare besondere Nachteile im Vergleich mit nicht behinderten Referendarinnen und Referendare entstehen. Zum Ausgleich solcher Nachteile sind ihnen die ihrer Behinderung angemessenen Hilfen zu gewähren (Nachteilsausgleich). Der Nachteilsausgleich muss sicherstellen, dass die Leistungen von den schwerbehinderten Referendarinnen und Referendaren so erbracht und nachgewiesen werden können, dass ihre Leistungen mit den Leistungen ihrer Mitbewerber verglichen werden können. Art und Umfang des zu gewährenden Nachteilsausgleiches sind rechtzeitig mit den schwerbehinderten Referendarinnen und Referendaren und der Schwerbehindertenvertretung zu erörtern. Die fachlichen Anforderungen dürfen jedoch nicht geringer bemessen werden. Die Richtlinien zur Integration und Teilhabe schwerbehinderter Angehöriger der hessischen Landesverwaltung - Integrationsrichtlinien vom 30. November 2007 (StAnz. S. 2756) - sind heranzuziehen. Schwerbehinderte Referendarinnen und Referendare im Sinne dieser Verordnung sind die schwerbehinderten und die ihnen gleichgestellten Menschen nach § 2 Abs. 2 und 3 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch.
(5) Referendarinnen und Referendare sind soweit wie möglich in die praktischen Arbeitsabläufe der jeweiligen Ausbildungsstellen eigenverantwortlich mit einzubeziehen. Nach Möglichkeit ist ihnen Gelegenheit zu geben, auch umfassendere Aufgabenstellungen selbständig zu bearbeiten.
Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)
§ 8
Überwachung der Ausbildung
(1) Dienstvorgesetzte oder Dienstvorgesetzter ist die Leiterin oder der Leiter der Ausbildungsbehörde. Diese oder dieser bestellen eine geeignete Beamtin oder einen geeigneten Beamten der Behörde zur Ausbildungsleiterin oder zum Ausbildungsleiter, die oder der durch die Große Staatsprüfung die Befähigung zum höheren technischen Verwaltungsdienst erworben hat. Die Ausbildungsleiterin oder der Ausbildungsleiter lenkt und überwacht die gesamte Ausbildung. Die Ausbildung im Einzelnen obliegt jeweils der Leiterin oder dem Leiter der Ausbildungsstelle oder der von ihr oder ihm beauftragten Person.
(2) Die Ausbildungsbehörde stellt für alle Referendarinnen und Referendare einen Ausbildungsplan auf, der die Abschnitte, Zeiten und Ausbildungsstellen sowie den Ausbildungsinhalt im Einzelnen festlegt. Wünsche der Referendarinnen und Referendare können berücksichtigt werden.
(3) Die Ausbildungsbehörde ist dafür verantwortlich, dass der Ausbildungsplan eingehalten wird. Abweichungen sind nur in begründeten Fällen zulässig.
(4) Referendarinnen und Referendare haben einen Ausbildungsnachweis gemäß Anlage 1 zu führen und darin eine Übersicht über ihre wesentlichen Tätigkeiten zu geben. Der Nachweis ist monatlich der Leiterin oder dem Leiter der Ausbildungsstelle zur Prüfung und am Ende jedes Ausbildungsabschnittes der Ausbildungsbehörde vorzulegen.
(5) Die Ausbildungsbehörde führt für alle Referendarinnen und Referendare eine Übersicht über den Vorbereitungsdienst gemäß Anlage 2.
Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)
§ 9
Beurteilung während der Ausbildung
(1) Jede Ausbildungsstelle beurteilt die Referendarinnen und Referendare nach Abschluss des bei ihr abgeleisteten Abschnittes oder Teilabschnittes unter Angabe der Art und Dauer der Beschäftigung nach ihren Fähigkeiten und Kenntnissen sowie nach ihren Leistungen und ihrer Führung. Die Beurteilung gemäß Anlage 3 muss erkennen lassen, ob das Ziel des Ausbildungsabschnittes erreicht ist. Besondere Fähigkeiten oder Mängel sind zu vermerken.
(2) Erreicht die Ausbildungszeit bei einer Ausbildungsstelle nicht die volle Dauer von sechs Wochen, bestätigt die Ausbildungsstelle nur die Art und Dauer der Beschäftigung sowie die Erreichung des Zieles des Ausbildungsabschnittes. Die Beurteilung nach Abs. 1 entfällt.
(3) Die Ausbildungsbehörde fertigt zum Ende der Ausbildung eine abschließende Beurteilung. Diese soll über die Ergebnisse der Ausbildung, die Allgemeinbildung der Referendarin oder des Referendars, ihre oder seine Charaktereigenschaften und ihre oder seine Fähigkeit zum freien Vortrag Aufschluss geben. Abs. 1 gilt entsprechend.
(4) Die Beurteilungen nach Abs. 1 und 3 sind den Referendarinnen und Referendaren in ihrem vollen Wortlaut zu eröffnen und mit ihnen zu besprechen. Die Eröffnungen sind aktenkundig zu machen und mit den Beurteilungen zu den Ausbildungsakten zu nehmen.
Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Laufbahn des höheren technischen Verwaltungsdienstes vom ...
V aufgeh. durch § 35 Absatz 1 der Verordnung vom 4. Januar 2018 (StAnz. S. 146)
Anlage 5 Prüfungsfächer und Prüfungszeiten
Anlage 5
(§§ 17 Abs. 3, 18 Abs. 4 APOhtD)
Prüfungsfächer und Prüfungszeiten
| IA Fachrichtung HOCHBAU |
|
| Stunden |
|
| 1. Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen |
1 |
| 2. Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit |
1 |
| 3. Öffentliches Baurecht |
1 |
| 4. Fachbezogene Verwaltung und Rechtsvorschriften |
1 |
| 5. Grundzüge des öffentlichen Hochbaues und |
1¼ |
| 6. Bautechnik |
1¼ |
| zusammen |
6½ |
| IB Fachrichtung STÄDTEBAU |
|
| 1. Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen |
1 |
| 2. Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit |
1 |
| 3. Raumordnung |
1 |
| 4. Geschichte des Städtebaues, Stadtplanung |
1½ |
| 5. Technische Elemente des Städtebaues |
1 |
| 6. Fachrecht |
1 |
| zusammen |
6½ |
II Fachrichtung BAUINGENIEURWESEN
| Stunden |
|
| Fachgebiet Straßenwesen: |
|
| 1. Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen |
1 |
| 2. Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit |
1 |
| 3. Fachbezogene Verwaltung und Rechtsvorschriften |
1¼ |
| 4. Raumplanung und städtische Infrastruktur |
1¼ |
| 5. Straße und Verkehr |
1 |
| 6. Ingenieurbauwerke |
1 |
| zusammen |
6½ |
| Fachgebiet Stadtbauwesen: |
|
| 1. Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen |
1 |
| 2. Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit |
1 |
| 3. Verkehrswesen und städtische Infrastruktur |
1*) |
| 4. Siedlungswasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Umwelttechnik |
1*) |
| 5. Vorbereiten und Durchführen von öffentlichen Baumaßnahmen |
1 |
| 6. Raumordnung, Bau- und Umweltrecht |
1 |
| zusammen |
6½ |
III Fachrichtung MASCHINEN- und ELEKTROTECHNIK
| Stunden |
|
| Fachgebiet Maschinen- und Elektrotechnik |
|
| 1. Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen |
1 |
| 2. Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit |
1 |
| 3. Fachbezogene Verwaltung und Rechtsvorschriften |
1 |
| 4. Elektrotechnische Anlagen |
1¼ |
| 5. Maschinen- und verfahrenstechnische Anlagen |
1 |
| 6. Sondergebiete der Maschinen- und Elektrotechnik |
1¼ |
| zusammen |
6½ |
IV Fachrichtung
VERMESSUNGS- UND LIEGENSCHAFTSWESEN
| Stunden |
|
| 1. Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen |
1 |
| 2. Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit |
1 |
| 3. Liegenschaftskataster |
1¼ |
| 4. Ländliche Neuordnung |
1 |
| 5. Landesplanung und Städtebau |
1 |
| 6. Landesvermessung und Kartographie |
1¼ |
| zusammen |
6½ |
V Fachrichtung LANDESPFLEGE
| Stunden |
|
| 1. Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen |
1 |
| 2. Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit |
1 |
| 3. Naturschutz und Landschaftspflege |
1¼ |
| 4. Raumordnung, Landesplanung und Städtebau |
1 |
| 5. Freiraumplanung und Grünordnung |
1 |
| 6. Angrenzende Fachgebiete |
1¼ |
| zusammen |
6½ |
VI Fachrichtung UMWELTTECHNIK/UMWELTSCHUTZ
| Stunden |
|
| 1. Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen |
1 |
| 2. Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit |
1 |
| 3. Zielsetzungen und Strategien zum Schutz |
1 |
| 4. Produktionstechnologien hinsichtlich |
1 |
| 5. Technische Vorschriften und Regelungen |
1¼ |
| 6. Fachbezogene Rechts- und Verwaltungsvorschriften |
1¼ |
| zusammen |
6½". |
Anlage 6 Prüfstoffverzeichnis der Fachrichtungen und Fachgebiete HOCHBAU STÄDTEBAU ...
Anlage 6
(§ 18 Abs. 4 APOhtD)
Prüfstoffverzeichnis der Fachrichtungen und Fachgebiete
HOCHBAU
STÄDTEBAU
BAUINGENIEURWESEN
MASCHINEN- UND ELEKTROTECHNIK
VERMESSUNGS- UND LIEGENSCHAFTSWESEN
LANDESPFLEGE
UMWELTTECHNIK/UMWELTSCHUTZ
Fachrichtung HOCHBAU
- 1.
Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen
Allgemeines Staatsrecht
Staatsbegriff, Staatswesen
Grundzüge des Völkerrechts sowie der internationalen und supranationalen Organisationen
Staatsformen
Entstehung und Auflösung von Staaten
Staatliche Entwicklung in Deutschland
Grundgesetz, Verfassungen der Länder
Verfassungsgrundsätze, Grundrechte
Staatsrechtliches Wesen der Bundesrepublik, Förderalismus
Grundgesetzliche Richtlinien und Kompetenzverteilung für Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung
Oberste Bundesorgane
Funktionen der Staatsgewalt
Dreiteilung der Gewalten
Begriff und Wesen der öffentlichen Verwaltung
Gesetzgebungsverfahren
Rechtsverordnungen und autonome Satzungen
Die Rechtsprechung
Normenkontrolle und Verfassungsbeschwerde
Staats- und Amtshaftungsgrundsätze
Finanzwesen des Bundes und der Länder
Die Europäische Union
Status und Organe
Hoheitliche Kompetenzen, Kompetenzabgrenzung zu Mitgliedstaaten
Rechtsetzung, Umsetzung der Rechtsakte in nationales Recht
europäischer Binnenmarkt, Wirtschafts- und Währungsunion
Gemeindeverfassungen, kommunale Selbstverwaltung
Verwaltungsaufbau und Behördenorganisation bei Bund, Ländern und Gemeinden
Oberste Bundes- und Landesbehörden
Organisation der unmittelbaren Staatsverwaltung
Aufgaben und Organe der mittelbaren Staatsverwaltung
Rechts-, Fach- und Dienstaufsicht
Allgemeines und formelles Verwaltungsrecht, Verwaltungshandeln, Verwaltungsprozessrecht
Verwaltungsverfahrensgesetze des Bundes und der Länder
Allgemeines Verwaltungsverfahren
Institut des Verwaltungsaktes und des öffentlich-rechtlichen Vertrages
Förmliches Verwaltungsverfahren,
Planfeststellungsverfahren
Auslegung von Rechtsnormen
Verwaltungsermessen
Amtshilfe
Verwaltungsgerichtsordnung
Verwaltungsvollstreckungs- und Verwaltungszustellungsrecht
Außerordentliche Rechtsbehelfe gegen Verwaltungshandeln (Petition, Beschwerde, Dienstaufsichtsbeschwerde)
Besonderes Verwaltungsrecht
Beamtenrecht
Disziplinarrecht
Personalvertretungsrecht
Ordnungswidrigkeitenrecht
Grundzüge des Kommunalrechts
Sozialrecht in den Grundzügen
Arbeitsschutzrecht in den Grundzügen
Steuerrecht in den Grundzügen
Gewerberecht in den Grundzügen
Grundzüge des Polizeirechts
Datenschutzrecht
Privatrecht
Bürgerliches Gesetzbuch
Allgemeiner Teil, Schuldverhältnisse und Sachenrecht in den Grundzügen
Nachbarrecht
Grundzüge des Handels- und Gesellschaftsrechts
Tarifvertragsgesetz, Manteltarifverträge für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst
Vergaberecht in den Grundzügen
Zivilprozessverfahren in den Grundzügen
- 2.
Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit
Leitungskonzeption, -methoden und -techniken
Begriffe
Leitungskonzeptionen
Regelkreis-Modell
Methoden und Techniken der Planung
Zielvereinbarung (Zielsetzung, Zielsysteme, Zielkonflikte)
Problemanalyse
Alternativensuche und -bewertung
Entscheidung
Kontrolle
Personalführung
Führungsstile
Grundkenntnisse der Menschenführung
Individual- und Gruppenverhalten im Arbeitsprozess
Leistungsmotivation
Anerkennung, Kritik
Kommunikation, Konfliktbehandlung
Grundsätze für die Zusammenarbeit und den Personaleinsatz
Mitarbeitergespräch
Personalbeurteilung
Kommunikationstechniken
Rhetorik
Gesprächsführung, Besprechungstechnik
Darstellungstechnik
Gliederungstechnik
Visualisierungstechnik
Öffentlichkeitsarbeit
Informationstechnik
Einsatzgebiete
Organisation beim Einsatz der IT
Organisation
Grundzüge der Organisationslehre
Aufbauorganisation
Ablauforganisation
Aufgaben, Organisation und Geschäftsbetrieb
Volks- und betriebswirtschaftliche Untersuchungen
Wirtschaftlichkeitsgrundlagen
Kostenberechnung
Investitionsrechnung und Wirtschaftlichkeitskriterien
Empfindlichkeitsprüfungen und Risikoanalyse
Erfolgskontrolle
Nutzen-Kosten-Untersuchungen
Grundlegende Bewertungsfragen
Möglichkeiten, Grenzen und Ablauf der Verfahren
Verfahrensrichtlinien
Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen für Unterhaltungs- und Betriebsaufgaben
Aufgabenwirtschaftlichkeit
Beschaffungs- und Einsatzplanung
Haushalts-, Rechnungs- und Kassenwesen des Bundes, der Länder und der Kommunen
Grundlagen des Haushalts
Begriffe
Haushaltsgrundsätze
Verfahren der Bewirtschaftung
Technische Programmplanung, Finanzplanung
Aufgaben der Rechnungshöfe und der Rechnungsprüfungsämter
- 3.
Öffentliches Baurecht
Begriffe, Entwicklung, Gesetzgebungszuständigkeiten von Europäischer Union, Bund, Ländern und Satzungsgebungszuständigkeiten der Gemeinden
Raumordnungs-, Landesplanungs-, Regionalplanungsrecht sowie Bauplanungsrecht und besonderes Städtebaurecht
Planungsträger, Genehmigungsbehörden, Planinhalt, Beispiele
Verfahren zur Planaufstellung
Instrumente zur Plansicherung und -verwirklichung
Genehmigungstatbestände
Bauordnungsrechte
Materielles Recht
Allgemeine Anforderungen
Grundstücke und deren Bebauung
Bauliche Anlagen
Technische Baubestimmungen, allgemein anerkannte Regeln der Technik
Formelles Recht
Bauaufsichtliches Verfahren, Vereinfachtes Verfahren, Freistellung, Anzeigeverfahren, Kenntnisgabeverfahren, Zustimmungsverfahren
Beteiligte am bauaufsichtlichen Verfahren
Bauaufsichtliche Eingriffsbefugnisse
Baurechtlicher Bestandsschutz
Tangierende Rechtsbereiche, Baunebenrecht
Entwicklung, Grundlagen, Genehmigungsbehörden, Planungsträger, Planfeststellungsverfahren
Fachplanungsrecht
Denkmalschutz
Naturschutzrecht
Wasserrecht
Bundesimmissionsschutzrecht
Rechtsschutz im öffentlichen Baurecht
Städtebauliche Planung
Bauaufsichtliches Verfahren
Fachplanungsrecht
Amtshaftung, Amtspflichten
Nachbarschutz
Unfallschutz
Recht der Berufsgenossenschaften
Unfallverhütung
- 4.
Fachbezogene Verwaltung und Rechtsvorschriften
Organisation der Hochbauverwaltungen in Bund, Ländern und Gemeinden
Gliederung, Zuständigkeiten und Arbeitsweise
Aufgaben der Bauverwaltungen
Durchführung von Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sowie Unterhaltung der Grundstücke und der baulichen Anlagen
Vergabe von Dienstleistungen, Bauleistungen und Lieferleistungen (VOF, VOB, VOL)
Wettbewerbe
Fertigung der Bauunterlagen
Überwachung der Bauausführung
Prüfung der Rechnungen
Kassenanordnungen
Abnahme, Übergabe
Rechnungslegungs- und Rechnungsprüfungsverfahren (Rechnungshof)
Baufachliche Gutachten und Stellungnahmen, Wertermittlungen
Baufachliche Mitwirkung bei Baumaßnahmen mit staatlichen Zuwendungen
Grundzüge der Wohnungsbauförderung
Anwendung der Informations- und Kommunikationstechnik
Veröffentlichungen
Vorschriften, Richtlinien, Dienstanweisungen
Verfahrensvorschriften
insbesondere: RBBau, entsprechende Landesvorschriften
Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen
insbesondere: BHO, LHO, Verwaltungsvorschriften hierzu
Vergabewesen
insbesondere: VOF, VOB, VOL, VHB
Wettbewerbs- und Honorarwesen
insbesondere: GRW, HOAI
Kartellrecht
Preisrecht
insbesondere: Preisverordnungen
- 5.
Grundzüge des öffentlichen Hochbaues und des Städtebaues
Öffentliche Gebäude
Baugeschichtliche Entwicklungen
Gestaltungs- und Konstruktionselemente
Gebäudetypologien
Planungsgrundlagen (auch als Teil des Facility-Managements)
Städtebauliche Faktoren bei der Gebäudeplanung
Raumbedarfsanforderungen, Ausstattungsstandards, Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen
Funktionale Anforderungen
Technische, wirtschaftliche und ökologische Bewertung von Bauplanungen
Umgang mit vorhandener Bausubstanz und städtebaulichen Strukturen
Denkmalschutz
Öffentlich-rechtliche Anforderungen
Bau-, Unterhaltungs- und Betriebskosten (auch als Teil des Facility-Managements)
Grundlagen und Methoden der Kostenermittlung
Kostenarten, Kostengliederung, Kostenvergleich
Kosten- und Flächenrichtwerte
Kostenoptimierung (Facility-Management)
Projektmanagement
Methoden
Projektentwicklung und -durchführung
Kostenplanung, Kostensteuerung und -kontrolle
Terminplanung und -steuerung
Qualitätssicherung bei der Baudurchführung
Grundlagen und Gestaltungselemente städtebaulicher Planungen
Allgemeine Grundlagen des Städtebaues
Historische Entwicklung städtebaulicher Siedlungssysteme
Elemente städtebaulicher Gestaltung
Stadterneuerung und Sanierung
Städtebauliche Normen und Grunddaten
Umgang mit vorhandenen städtebaulichen Strukturen
Denkmalschutz
- 6.
Bautechnik
Allgemein anerkannte Regeln der Technik
Rechtsgrundlagen, Verordnungen, Normen
Technische Elemente von Gebäude- und städtebaulichen Planungen
Technische Grundlagen städtischer Infrastruktur
Erschließung
Ver- und Entsorgungsanlagen und deren Leitungssysteme
Baubetrieb und Baulogistik
Grundzüge der Baukonstruktion und Baumethoden
Baugrund
Gründungsarten
Tragkonstruktion
Nichttragende Konstruktionen u. a.
Grundzüge der Installations- und Betriebstechnik
Heizung, Raumlufttechnik
Wasserver- und -entsorgung
Abfallbeseitigung
Elektrische Anlagen (Stark- und Schwachstrom)
Fördertechnik
Küchen-, Labor- und Medizintechnik
Gebäudeleittechnik
Informations- und Kommunikationstechnik
Bauphysikalische Aspekte bei der Gebäudeplanung
Wärme-, Schall- und Feuchteschutz
Ursachen, Vermeidung und Behebung von Bauschäden, Alterungsbeständigkeit und Dauerhaftigkeit
Technische, wirtschaftliche und ökologische Bewertung von Bauteilen, Baustoffen und Baumethoden
Recycling
Altlasten
Asbestsanierung
Verwendungsverbote
Maßnahmen der Energieeinsparung
Fachrichtung STÄDTEBAU
- 1.
Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen
Allgemeines Staatsrecht
Staatsbegriff, Staatswesen
Grundzüge des Völkerrechts sowie der internationalen und supranationalen Organisationen
Staatsformen
Entstehung und Auflösung von Staaten
Staatliche Entwicklung in Deutschland
Grundgesetz, Verfassungen der Länder
Verfassungsgrundsätze, Grundrechte
Staatsrechtliches Wesen der Bundesrepublik, Föderalismus
Grundgesetzliche Richtlinien und Kompetenzverteilung für Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung
Oberste Bundesorgane
Funktionen der Staatsgewalt
Dreiteilung der Gewalten
Begriff und Wesen der öffentlichen Verwaltung
Gesetzgebungsverfahren
Rechtsverordnungen und autonome Satzungen
Die Rechtsprechung
Normenkontrolle und Verfassungsbeschwerde
Staats- und Amtshaftungsgrundsätze
Finanzwesen des Bundes und der Länder
Die Europäische Union
Status und Organe
Hoheitliche Kompetenzen, Kompetenzabgrenzung zu Mitgliedstaaten
Rechtsetzung, Umsetzung der Rechtsakte in nationales Recht
europäischer Binnenmarkt, Wirtschafts- und Währungsunion
Gemeindeverfassungen, kommunale Selbstverwaltung
Verwaltungsaufbau und Behördenorganisation bei Bund, Ländern und Gemeinden
Oberste Bundes- und Landesbehörden
Organisation der unmittelbaren Staatsverwaltung
Aufgaben und Organe der mittelbaren Staatsverwaltung
Rechts-, Fach- und Dienstaufsicht
Allgemeines und formelles Verwaltungsrecht, Verwaltungshandeln, Verwaltungsprozessrecht
Verwaltungsverfahrensgesetze des Bundes und der Länder
Allgemeines Verwaltungsverfahren
Institut des Verwaltungsaktes und des öffentlich-rechtlichen Vertrages
Förmliches Verwaltungsverfahren, Planfeststellungsverfahren
Auslegung von Rechtsnormen
Verwaltungsermessen
Amtshilfe
Verwaltungsgerichtsordnung
Verwaltungsvollstreckungs- und Verwaltungszustellungsrecht
Außerordentliche Rechtsbehelfe gegen Verwaltungshandeln (Petition, Beschwerde, Dienstaufsichtsbeschwerde)
Besonderes Verwaltungsrecht
Beamtenrecht
Disziplinarrecht
Personalvertretungsrecht
Ordnungswidrigkeitenrecht
Grundzüge des Kommunalrechts
Sozialrecht in den Grundzügen
Arbeitsschutzrecht in den Grundzügen
Steuerrecht in den Grundzügen
Gewerberecht in den Grundzügen
Grundzüge des Polizeirechts
Datenschutzrecht
Privatrecht
Bürgerliches Gesetzbuch
Allgemeiner Teil, Schuldverhältnisse und Sachenrecht in den Grundzügen
Nachbarrecht
Grundzüge des Handels- und Gesellschaftsrechts
Tarifvertragsgesetz, Manteltarifverträge für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst
Vergaberecht in den Grundzügen
Zivilprozessverfahren in den Grundzügen
- 2.
Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit
Leitungskonzeption, -methoden und -techniken
Begriffe
Leitungskonzeptionen
Regelkreis-Modell
Methoden und Techniken der Planung
Zielvereinbarung (Zielsetzung, Zielsysteme, Zielkonflikte)
Problemanalyse
Alternativensuche und -bewertung
Entscheidung
Kontrolle
Personalführung
Führungsstile
Grundkenntnisse der Menschenführung
Individual- und Gruppenverhalten im Arbeitsprozess
Leistungsmotivation
Anerkennung, Kritik
Kommunikation, Konfliktbehandlung
Grundsätze für die Zusammenarbeit und den Personaleinsatz
Mitarbeitergespräch
Personalbeurteilung
Kommunikationstechniken
Rhetorik
Gesprächsführung, Besprechungstechnik
Darstellungstechnik
Gliederungstechnik
Visualisierungstechnik
Öffentlichkeitsarbeit
Informationstechnik
Einsatzgebiete
Organisation beim Einsatz der IT
Organisation
Grundzüge der Organisationslehre
Aufbauorganisation
Ablauforganisation
Aufgaben, Organisation und Geschäftsbetrieb
Volks- und betriebswirtschaftliche Untersuchungen
Wirtschaftlichkeitsgrundlagen
Kostenberechnung
Investitionsrechnung und Wirtschaftlichkeitskriterien
Empfindlichkeitsprüfungen und Risikoanalyse
Erfolgskontrolle
Nutzen-Kosten-Untersuchungen
Grundlegende Bewertungsfragen
Möglichkeiten, Grenzen und Ablauf der Verfahren
Verfahrensrichtlinien
Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen für Unterhaltungs- und Betriebsaufgaben
Aufgabenwirtschaftlichkeit
Beschaffungs- und Einsatzplanung
Haushalts-, Rechnungs- und Kassenwesen des Bundes, der Länder und der Kommunen
Grundlagen des Haushalts
Begriffe
Haushaltsgrundsätze
Verfahren der Bewirtschaftung
Technische Programmplanung, Finanzplanung
Aufgaben der Rechnungshöfe und der Rechnungsprüfungsämter
- 3.
Raumordnung
Begriffe und Ziele der Raumordnung, Landes- und Regionalplanung
Entwicklung der Besiedlung, ihre Ursachen und Wirkungen
Entwicklung der Landesplanung und Raumordnung
Arbeitsmethoden
Planungselemente und Raumkategorien
Aufgaben und organisatorischer Aufbau der Raumordnung und Landesplanung in der Bundesrepublik Deutschland
Raumordnungsgesetz und Bundesraumordnungsprogramme
Landesplanungsgesetz und seine Durchführungsverordnung, Landesentwicklungsgesetz
Programme und Pläne der Landesentwicklung und Regionalplanung
Aufgaben der Planungsebenen und Fachdienststellen sowie ihr Verhältnis zueinander
Planarten und -inhalte, Wirkungsbereiche, Aufgabenträger, Beteiligte
Probleme und Konfliktstellen der Planung und die Verwirklichung raumordnerischer Ziele
- 4.
Geschichte des Städtebaues, Stadtplanung und Stadtentwicklung
Geschichte des Städtebaues
Epochen des Städtebaues und ihre Charakteristika vor allem seit dem Entstehen der Industriegesellschaft
Städtebauliche Theorien und Leitbilder des 19. und 20. Jahrhunderts
Geographische, soziale, wirtschaftliche, technische und politische Faktoren der Siedlungsentwicklung und des Städtebaues im 19. Jahrhundert
Stadtplanung und Stadtentwicklung
Begriffe und Ziele
Ordnungselemente, Funktionsbereiche, Infrastruktur und Standortkriterien
Städtebauliche Systeme und Gebäudetypen des Wohnungsbaues, der öffentlichen und privaten Einrichtungen
Stadtgestaltung
Städtebauliche Erneuerung (Sanierung, Modernisierung)
Entwicklungsmaßnahmen
Verträge über stadtplanerische Leistungen
Wettbewerbswesen
Integration von Fachplanungen
Umweltverträglichkeit der Planung
Naturschutz und Landschaftspflege
Landschaftsplanung und -gestaltung
Agrarstruktur
Städtebauliche Denkmalpflege
- 5.
Technische Elemente des Städtebaues
Bedeutung des Verkehrs im Städtebau, Verkehrsarten
Verkehrsuntersuchungen (Zählungen, Analysen, Prognosen), Generalverkehrsplanung
Grundzüge des Wasser-, Schienen- und Straßenverkehrs
Öffentlicher Nahverkehr und Individualverkehr
Erschließungssysteme und ihre Elemente
Wirtschaftlichkeitsfragen der Erschließung
Grundzüge der Versorgung mit Wasser und Energie, Abwasser- und Abfallbeseitigung
Technischer Umweltschutz in Bezug auf Städtebau in den Grundzügen
der Luftreinhaltung
des Lärmschutzes
des Gewässer- und Bodenschutzes
- 6.
Fachrecht
Planungsrecht, insbesondere
Baugesetzbuch unter besonderer Beachtung der Bauleitplanung, der Sicherung der Bauleitplanung, der Regelung der baulichen und sonstigen Nutzung sowie der Grundzüge der Bodenordnung, der Enteignung, der Erschließung, der städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen, der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen, der Erhaltungssatzung und der städtebaulichen Gebote
Maßnahmengesetz zum Baugesetzbuch
Baunutzungsverordnung, Planzeichenverordnung
Bauordnungsrecht und seine DVO in seinen städtebaurelevanten Teilen
Fachplanungsrecht, vor allem in seinen Beziehungen zu Städtebau und Bauleitplanung (Planfeststellungsverfahren) in den Grundzügen der folgenden Gesetze und Bestimmungen
Bundeswasserstraßengesetz
Luftverkehrsgesetz
Bundesfernstraßen-, Landesstraßen- und Wegegesetz
Energiewirtschaftsgesetz, Telegrafenwegegesetz
Abfallwirtschaftsgesetz
Wasserhaushaltsgesetz und Landeswassergesetz
Bundesnaturschutzgesetz, Naturschutzgesetz des Landes
Bundeswaldgesetz
Sonstige Rechtsnormen mit Bezug zur Stadtentwicklung, insbesondere
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung
Bundesimmissionsschutzgesetz und sonstige Umweltschutzbestimmungen
Denkmalschutzgesetz des Landes
Flurbereinigungsgesetz
Bundeskleingartengesetz
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz
Kommunalabgabengesetz und kommunales Satzungsrecht
Vertragswesen (HOAI) sowie sonstige Verträge über stadtplanerische Leistungen.
Fachrichtung BAUINGENIEURWESEN
Fachgebiet: STRASSENWESEN
- 1.
Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen
Allgemeines Staatsrecht
Staatsbegriff, Staatswesen
Grundzüge des Völkerrechts sowie der internationalen und supranationalen Organisationen
Staatsformen
Entstehung und Auflösung von Staaten
Staatliche Entwicklung in Deutschland
Grundgesetz, Verfassungen der Länder
Verfassungsgrundsätze, Grundrechte
Staatsrechtliches Wesen der Bundesrepublik, Föderalismus
Grundgesetzliche Richtlinien und Kompetenzverteilung für Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung
Oberste Bundesorgane
Funktionen der Staatsgewalt
Dreiteilung der Gewalten
Begriff und Wesen der öffentlichen Verwaltung
Gesetzgebungsverfahren
Rechtsverordnungen und autonome Satzungen
Die Rechtsprechung
Normenkontrolle und Verfassungsbeschwerde
Staats- und Amtshaftungsgrundsätze
Finanzwesen des Bundes und der Länder
Die Europäische Union
Status und Organe
Hoheitliche Kompetenzen, Kompetenzabgrenzung zu Mitgliedstaaten
Rechtsetzung, Umsetzung der Rechtsakte in nationales Recht
europäischer Binnenmarkt, Wirtschafts- und Währungsunion
Gemeindeverfassungen, kommunale Selbstverwaltung
Verwaltungsaufbau und Behördenorganisation bei Bund, Ländern und Gemeinden
Oberste Bundes- und Landesbehörden
Organisation der unmittelbaren Staatsverwaltung
Aufgaben und Organe der mittelbaren Staatsverwaltung
Rechts-, Fach- und Dienstaufsicht
Allgemeines und formelles Verwaltungsrecht, Verwaltungshandeln, Verwaltungsprozessrecht
Verwaltungsverfahrensgesetze des Bundes und der Länder
Allgemeines Verwaltungsverfahren
Institut des Verwaltungsaktes und des öffentlich-rechtlichen Vertrages
Förmliches Verwaltungsverfahren, Planfeststellungsverfahren
Auslegung von Rechtsnormen
Verwaltungsermessen
Amtshilfe
Verwaltungsgerichtsordnung
Verwaltungsvollstreckungs- und Verwaltungszustellungsrecht
Außerordentliche Rechtsbehelfe gegen Verwaltungshandeln (Petition, Beschwerde, Dienstaufsichtsbeschwerde)
Besonderes Verwaltungsrecht
Beamtenrecht
Disziplinarrecht
Personalvertretungsrecht
Ordnungswidrigkeitenrecht
Grundzüge des Kommunalrechts
Sozialrecht in den Grundzügen
Arbeitsschutzrecht in den Grundzügen
Steuerrecht in den Grundzügen
Gewerberecht in den Grundzügen
Grundzüge des Polizeirechts
Datenschutzrecht
Privatrecht
Bürgerliches Gesetzbuch
Allgemeiner Teil, Schuldverhältnisse und Sachenrecht in den Grundzügen
Nachbarrecht
Grundzüge des Handels- und Gesellschaftsrechts
Tarifvertragsgesetz, Manteltarifverträge für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst
Vergaberecht in den Grundzügen
Zivilprozessverfahren in den Grundzügen
- 2.
Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit
Leitungskonzeption, -methoden und -techniken
Begriffe
Leitungskonzeptionen
Regelkreis-Modell
Methoden und Techniken der Planung
Zielvereinbarung (Zielsetzung, Zielsysteme, Zielkonflikte)
Problemanalyse
Alternativensuche und -bewertung
Entscheidung
Kontrolle
Personalführung
Führungsstile
Grundkenntnisse der Menschenführung
Individual- und Gruppenverhalten im Arbeitsprozess
Leistungsmotivation
Anerkennung, Kritik
Kommunikation, Konfliktbehandlung
Grundsätze für die Zusammenarbeit und den Personaleinsatz
Mitarbeitergespräch
Personalbeurteilung
Kommunikationstechniken
Rhetorik
Gesprächsführung, Besprechungstechnik
Darstellungstechnik
Gliederungstechnik
Visualisierungstechnik
Öffentlichkeitsarbeit
Informationstechnik
Einsatzgebiete
Organisation beim Einsatz der IT
Organisation
Grundzüge der Organisationslehre
Aufbauorganisation
Ablauforganisation
Aufgaben, Organisation und Geschäftsbetrieb
Volks- und betriebswirtschaftliche Untersuchungen
Wirtschaftlichkeitsgrundlagen
Kostenberechnung
Investitionsrechnung und Wirtschaftlichkeitskriterien
Empfindlichkeitsprüfungen und Risikoanalyse
Erfolgskontrolle
Nutzen-Kosten-Untersuchungen
Grundlegende Bewertungsfragen
Möglichkeiten, Grenzen und Ablauf der Verfahren
Verfahrensrichtlinien
Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen für Unterhaltungs- und Betriebsaufgaben
Aufgabenwirtschaftlichkeit
Beschaffungs- und Einsatzplanung
Haushalts-, Rechnungs- und Kassenwesen des Bundes, der Länder und der Kommunen
Grundlagen des Haushalts
Begriffe
Haushaltsgrundsätze
Verfahren der Bewirtschaftung
Technische Programmplanung, Finanzplanung
Aufgaben der Rechnungshöfe und der Rechnungsprüfungsämter
- 3.
Fachbezogene Verwaltung und Rechtsvorschriften
Straßenrecht
Rechtsgrundlagen
Bundesfernstraßengesetz
Straßengesetz des Landes
Ergänzende Rechts- und Verwaltungsvorschriften
Straßenlasten
Straßenbaulast
Verkehrssicherungspflicht
Reinigungs-, Streu- und Beleuchtungspflicht
Die Straße als öffentliche Sache
Straßenbestandteile und -zubehör
Nebenanlagen und Nebenbetriebe
Widmung, Umstufung und Einziehung
Eigentum an der Straße
Straßenverzeichnis, Nummerierung
Straßengebrauch
Gemeingebrauch
Sondernutzung und Gestattung
Zufahrten
Versorgungsleitungen und Telekommunikationslinien
Anliegerrechte
Anbau- und Nachbarrecht
Anbau
Außenwerbung
Schutzvorschriften
Nachbarrechte bei Straßen
Kreuzungsrecht
Kreuzungen und Einmündungen von Straßen
Kreuzungen von Eisenbahnen, Wasserwegen und Straßen
Recht der Planung, Grunderwerb
Bestimmung der Linienführung
Flächensicherung
Planfeststellung
Grunderwerb, Enteignung, Besitzeinweisung
Entschädigung
Flurbereinigung
Rechtsgrundlagen der Ingenieur- und Bauverträge
Honorarordnung (HOAI)
Verdingungswesen (VOB)
Bauvertragsrecht
Verantwortung der am Bau Beteiligten
Straßenverkehrsrecht
Rechtsquelle (StVG, StVO, StVZO)
Zuständigkeiten
Grundzüge benachbarter Rechtsgebiete
Eisenbahnrecht
Wasserstraßenrecht
Wasserrecht
Naturschutzrecht
Denkmalschutz
Abfallgesetzgebung
Gefahrgutverordnung
Umweltrecht
- 4.
Raumplanung und städtische Infrastruktur
Raumordnung, Landes- und Stadtplanung
Raumordnungsgrundsätze des Bundes und der Länder
Zielvorstellungen der Raumordnung und Verkehrspolitik
Raumordnungs- und Verkehrsentwicklungsprogramme, Regionalpläne
Raumordnung und Fachplanung
Planungsrecht (Raumordnungsgesetz, Landesplanungsgesetz, Baugesetzbuch, Baunutzungsverordnung, Planzeichenverordnung)
Bauordnungsrecht
Landesbauordnung
Beteiligung im Baugenehmigungsverfahren
Städtische Infrastruktur
Verkehrsentwicklungsplanung (öffentlicher, individueller und ruhender Verkehr)
Stadtstraßen und Schienenbahnen (ÖPNV)
Wasserversorgung und Stadtentwässerung
Stadtreinigung (Straßenreinigung und Müllbeseitigung)
Stadtbetriebe
- 5.
Straße und Verkehr
Allgemeines
Ermittlung des Straßenbedarfs
Bedarfspläne, Ausbaupläne, Bauprogramme
Straßenfinanzierung
Bauwirtschaft
Straßenbauforschung
Straßenplanung
Integrierte Verkehrsplanung
Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen
Umweltverträglichkeitsfragen
Immissionsschutz an Straßen
Nebenanlagen
Straßenbautechnik
Straßenbeanspruchung, Straßenbefestigungen, Straßenbaustoffe, Gütesicherung
Bauvorbereitung, Ablaufplanung
Bauen und Verkehr
Straßenverkehrstechnik
Straßen- und Verkehrsstatistik
Unfallauswertung
Verkehrssicherheitsfragen
Verkehrsmanagement
Neue Technologien (Telematik)
Straßenerhaltung und Betriebsmanagement
Erhaltungsstrategien
Steuerung der Betriebsdienste
Winterdienstorganisation
Fahrzeug- und Gerätetechnik
Betriebskostenrechnung und Mittelbewirtschaftung
- 6.
Ingenieurbauwerke
Entwurf von Ingenieurbauwerken
Konstruktion und Bemessung
Ausstattung
Gestaltung
Wirtschaftlichkeit
Bauverfahren und Bauweisen, auch unter Berücksichtigung des Verkehrs
Bauwerkserhaltung
Überwachung und Prüfung
Wartung
Instandsetzung
Erneuerung
Güteüberwachung, Zulassungswesen, Normen und technische Regelwerke
Fachrichtung BAUINGENIEURWESEN
Fachgebiet: STADTBAUWESEN
- 1.
Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen
Allgemeines Staatsrecht
Staatsbegriff, Staatswesen
Grundzüge des Völkerrechts sowie der internationalen und supranationalen Organisationen
Staatsformen
Entstehung und Auflösung von Staaten
Staatliche Entwicklung in Deutschland
Grundgesetz, Verfassungen der Länder
Verfassungsgrundsätze, Grundrechte
Staatsrechtliches Wesen der Bundesrepublik, Föderalismus
Grundgesetzliche Richtlinien und Kompetenzverteilung für Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung
Oberste Bundesorgane
Funktionen der Staatsgewalt
Dreiteilung der Gewalten
Begriff und Wesen der öffentlichen Verwaltung
Gesetzgebungsverfahren
Rechtsverordnungen und autonome Satzungen
Die Rechtsprechung
Normenkontrolle und Verfassungsbeschwerde
Staats- und Amtshaftungsgrundsätze
Finanzwesen des Bundes und der Länder
Die Europäische Union
Status und Organe
Hoheitliche Kompetenzen, Kompetenzabgrenzung zu Mitgliedstaaten
Rechtsetzung, Umsetzung der Rechtsakte in nationales Recht
europäischer Binnenmarkt, Wirtschafts- und Währungsunion
Gemeindeverfassungen, kommunale Selbstverwaltung
Verwaltungsaufbau und Behördenorganisation bei Bund, Ländern und Gemeinden
Oberste Bundes- und Landesbehörden
Organisation der unmittelbaren Staatsverwaltung
Aufgaben und Organe der mittelbaren Staatsverwaltung
Rechts-, Fach- und Dienstaufsicht
Allgemeines und formelles Verwaltungsrecht, Verwaltungshandeln, Verwaltungsprozessrecht
Verwaltungsverfahrensgesetze des Bundes und der Länder
Allgemeines Verwaltungsverfahren
Institut des Verwaltungsaktes und des öffentlich-rechtlichen Vertrages
Förmliches Verwaltungsverfahren, Planfeststellungsverfahren
Auslegung von Rechtsnormen
Verwaltungsermessen
Amtshilfe
Verwaltungsgerichtsordnung
Verwaltungsvollstreckungs- und Verwaltungszustellungsrecht
Außerordentliche Rechtsbehelfe gegen Verwaltungshandeln (Petition, Beschwerde, Dienstaufsichtsbeschwerde)
Besonderes Verwaltungsrecht
Beamtenrecht
Disziplinarrecht
Personalvertretungsrecht
Ordnungswidrigkeitenrecht
Grundzüge des Kommunalrechts
Sozialrecht in den Grundzügen
Arbeitsschutzrecht in den Grundzügen
Steuerrecht in den Grundzügen
Gewerberecht in den Grundzügen
Grundzüge des Polizeirechts
Datenschutzrecht
Privatrecht
Bürgerliches Gesetzbuch
Allgemeiner Teil, Schuldverhältnisse und Sachenrecht in den Grundzügen
Nachbarrecht
Grundzüge des Handels- und Gesellschaftsrechts
Tarifvertragsgesetz, Manteltarifverträge für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst
Vergaberecht in den Grundzügen
Zivilprozessverfahren in den Grundzügen
- 2.
Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit
Leitungskonzeption, -methoden und -techniken
Begriffe
Leitungskonzeptionen
Regelkreis-Modell
Methoden und Techniken der Planung
Zielvereinbarung (Zielsetzung, Zielsysteme, Zielkonflikte)
Problemanalyse
Alternativensuche und -bewertung
Entscheidung
Kontrolle
Personalführung
Führungsstile
Grundkenntnisse der Menschenführung
Individual- und Gruppenverhalten im Arbeitsprozess
Leistungsmotivation
Anerkennung, Kritik
Kommunikation, Konfliktbehandlung
Grundsätze für die Zusammenarbeit und den Personaleinsatz
Mitarbeitergespräch
Personalbeurteilung
Kommunikationstechniken
Rhetorik
Gesprächsführung, Besprechungstechnik
Darstellungstechnik
Gliederungstechnik
Visualisierungstechnik
Öffentlichkeitsarbeit
Informationstechnik
Einsatzgebiete
Organisation beim Einsatz der IT
Organisation
Grundzüge der Organisationslehre
Aufbauorganisation
Ablauforganisation
Aufgaben, Organisation und Geschäftsbetrieb
Volks- und betriebswirtschaftliche Untersuchungen
Wirtschaftlichkeitsgrundlagen
Kostenberechnung
Investitionsrechnung und Wirtschaftlichkeitskriterien
Empfindlichkeitsprüfungen und Risikoanalyse
Erfolgskontrolle
Nutzen-Kosten-Untersuchungen
Grundlegende Bewertungsfragen
Möglichkeiten, Grenzen und Ablauf der Verfahren
Verfahrensrichtlinien
Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen für Unterhaltungs- und Betriebsaufgaben
Aufgabenwirtschaftlichkeit
Beschaffungs- und Einsatzplanung
Haushalts-, Rechnungs- und Kassenwesen des Bundes, der Länder und der Kommunen
Grundlagen des Haushalts
Begriffe
Haushaltsgrundsätze
Verfahren der Bewirtschaftung
Technische Programmplanung, Finanzplanung
Aufgaben der Rechnungshöfe und der Rechnungsprüfungsämter
- 3.
Verkehrswesen und städtische Infrastruktur
Verkehrswesen
Verkehrsrecht
Verkehrswegerecht
Finanzierung
Gesamtverkehrsplanung, Verkehrsentwicklungskonzepte
Verkehrstechnologie und Forschung
Verkehrs-, Straßen- und Bauverwaltung
Verkehrsstatistik
Straßenklassifizierung
Wegeaufsicht
Aufsichtsbehörden (Straßenverkehr, Öffentlicher Personennahverkehr)
Organisation des Straßenwesens und des ÖPNV, Verbände
Verkehrsraum Straße
Bestandteile
Aufteilung
Leitungen, Konzessionsverträge
Anlagen des ÖPNV
Beleuchtung
Straßenerhaltung
Organisation
Überwachung
Erhaltung
Straßenreinigung und Winterdienst
Erschließung
Technik, Verfahren, Finanzierung
Anlagen des schienengebundenen ÖPNV
Verkehrsbedürfnis
Planungsgrundsätze
Systeme und ihre unterschiedliche Anwendung
Gestaltung der Anlagen
Betriebsweisen
Bau- und Betriebsordnungen
Konstruktive Verkehrsbauwerke
Brücken, Tunnel, Tröge, Stützwände, Lärmschutzwände, Parkhäuser
Betrieb und Erhaltung
Technischer Immissionsschutz
Schutz vor Lärm und Luftverunreinigungen
Technische Grundlagen
Planerische und organisatorische Maßnahmen
- 4.
Siedlungswasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Umwelttechnik
Rechts- und Verwaltungsgrundlagen
Wasserrecht
Abfallrecht
Gebührenhaushalte
Verursacherprinzip
Siedlungswasserwirtschaftliche Rahmenplanung
Gewässerschutz
Organisation
Verwaltungs- und Aufsichtsbehörden
Staatliche und privatwirtschaftliche Organisationsformen
Wasser- und Bodenverbände, LAWA, LAGA
Forschung, Arbeitsrichtlinien (DVGW, ATV)
Wasserversorgung und Stadtentwässerung
Technische Vorschriften
Wasserwirtschaftliche Grundlagen
Planungsgrundsätze
Erhaltung und Betrieb der Anlagen
Anforderungen an Abwassereinleitungen
Abwasserbeseitigung
Schlammbehandlung und Verwertung
Wasserschutzgebiete
Abfallwirtschaft
Abfallvermeidung, -verminderung und -verwertung
Anlagen der Abfallwirtschaft
Sonderabfall
Altlasten
Gewässerausbau, Gewässerunterhaltung
Vorsorgemaßnahmen
Betriebsnotfälle
Alarmpläne
Katastrophenabwehr
Wassersicherstellung
- 5.
Vorbereiten und Durchführen von öffentlichen Baumaßnahmen
Rechts- und Verwaltungsgrundlagen
Vorbereiten von Baumaßnahmen
Anstoß zum Bauvorhaben
Bauprogramm
Bautechnische Grundlagen
Haushalts- und Ausführungsunterlagen
Bauweisen
Wirtschaftlichkeitsfragen
Zuständigkeiten, Mitwirkung Dritter, Abstimmung
Grunderwerb
Beweissicherung
Vertragswesen
Überwachungsrichtlinie, Vergabeverordnung, Nachprüfungsverordnung, Baukoordinierungsrichtlinie, VOB
Lieferkoordinierungsrichtlinie, VOL
Sektorenrichtlinie
Dienstleistungsrichtlinie, HOAI und VOF
Bauproduktenrichtlinie, Bauproduktengesetz
Preisbildung, preisrechtliche Grundlagen
Arten der Vergabe, Vergabeunterlagen, Standardleistungsbeschreibungen
Prüfung und Wertung der Angebote, Zuschlag
Vertragsänderung
Durchführen von Baumaßnahmen
Mittelbewirtschaftung, Ausgabekontrolle
Bauüberwachung
Bauaufsicht
Bauen unter Verkehr
Verkehrssicherungspflicht
Baustoffprüfung
Bauabnahme
Bauabrechnung
Gewährleistung
Unfallverhütung
Spezielle Dienstgeschäfte
Planfeststellung
Landesbehördliche Begutachtung
Genehmigung
Erlaubnisse
Zustimmungen
Enteignung, Besitzeinweisung
Flurbereinigung
Kreuzungsregelungen
- 6.
Raumordnung, Bau- und Umweltrecht
Raumordnung, Landesplanung
Raumordnungsgrundsätze des Bundes und der Länder
Landesentwicklungsprogramme
Regionalplanung
Zusammenwirken der Planungsstufen und Fachplanungen
Städtebau
Stadtentwicklungsplanung
Städtebauförderung
Aufstellen und Sicherung der Bauleitplanung
Baurecht
Planungsrecht
Raumordnungsgesetz
Landesplanungsgesetz
Baugesetzbuch
Baunutzungsverordnung
Planzeichenverordnung
Bauordnungsrecht
Musterbauordnung
Landesbauordnungen
Genehmigungs- und Zustimmungsverfahren bei Bauvorhaben
Umweltrecht
Bundesnaturschutzgesetz
Landesnaturschutzgesetz
Eingriffs- und Ausgleichsregelungen
Landschaftspflegerischer Begleitplan
Bundesimmissionsschutzgesetz
Technische Anleitungen (TA) Luft, Wasser, Boden, Lärm
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung
Fachrichtung MASCHINEN- UND ELEKTROTECHNIK
Fachgebiet: MASCHINEN- UND ELEKTROTECHNIK IN DER VERWALTUNG
- 1.
Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen
Allgemeines Staatsrecht
Staatsbegriff, Staatswesen
Grundzüge des Völkerrechts sowie der internationalen und supranationalen Organisationen
Staatsformen
Entstehung und Auflösung von Staaten
Staatliche Entwicklung in Deutschland
Grundgesetz, Verfassungen der Länder
Verfassungsgrundsätze, Grundrechte
Staatsrechtliches Wesen der Bundesrepublik, Föderalismus
Grundgesetzliche Richtlinien und Kompetenzverteilung für Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung
Oberste Bundesorgane
Funktionen der Staatsgewalt
Dreiteilung der Gewalten
Begriff und Wesen der öffentlichen Verwaltung
Gesetzgebungsverfahren
Rechtsverordnungen und autonome Satzungen
Die Rechtsprechung
Normenkontrolle und Verfassungsbeschwerde
Staats- und Amtshaftungsgrundsätze
Finanzwesen des Bundes und der Länder
Die Europäische Union
Status und Organe
Hoheitliche Kompetenzen, Kompetenzabgrenzung zu Mitgliedstaaten
Rechtsetzung, Umsetzung der Rechtsakte in nationales Recht
europäischer Binnenmarkt, Wirtschafts- und Währungsunion
Gemeindeverfassungen, kommunale Selbstverwaltung
Verwaltungsaufbau und Behördenorganisation bei Bund, Ländern und Gemeinden
Oberste Bundes- und Landesbehörden
Organisation der unmittelbaren Staatsverwaltung
Aufgaben und Organe der mittelbaren Staatsverwaltung
Rechts-, Fach- und Dienstaufsicht
Allgemeines und formelles Verwaltungsrecht, Verwaltungshandeln, Verwaltungsprozessrecht
Verwaltungsverfahrensgesetze des Bundes und der Länder
Allgemeines Verwaltungsverfahren
Institut des Verwaltungsaktes und des öffentlich-rechtlichen Vertrages
Förmliches Verwaltungsverfahren, Planfeststellungsverfahren
Auslegung von Rechtsnormen
Verwaltungsermessen
Amtshilfe
Verwaltungsgerichtsordnung
Verwaltungsvollstreckungs- und Verwaltungszustellungsrecht
Außerordentliche Rechtsbehelfe gegen Verwaltungshandeln (Petition, Beschwerde, Dienstaufsichtsbeschwerde)
Besonderes Verwaltungsrecht
Beamtenrecht
Disziplinarrecht
Personalvertretungsrecht
Ordnungswidrigkeitenrecht
Grundzüge des Kommunalrechts
Sozialrecht in den Grundzügen
Arbeitsschutzrecht in den Grundzügen
Steuerrecht in den Grundzügen
Gewerberecht in den Grundzügen
Grundzüge des Polizeirechts
Datenschutzrecht
Privatrecht
Bürgerliches Gesetzbuch
Allgemeiner Teil, Schuldverhältnisse und Sachenrecht in den Grundzügen
Nachbarrecht
Grundzüge des Handels- und Gesellschaftsrechts
Tarifvertragsgesetz, Manteltarifverträge für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst
Vergaberecht in den Grundzügen
Zivilprozessverfahren in den Grundzügen
- 2.
Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit
Leitungskonzeption, -methoden und -techniken
Begriffe
Leitungskonzeptionen
Regelkreis-Modell
Methoden und Techniken der Planung
Zielvereinbarung (Zielsetzung, Zielsysteme, Zielkonflikte)
Problemanalyse
Alternativensuche und -bewertung
Entscheidung
Kontrolle
Personalführung
Führungsstile
Grundkenntnisse der Menschenführung
Individual- und Gruppenverhalten im Arbeitsprozess
Leistungsmotivation
Anerkennung, Kritik
Kommunikation, Konfliktbehandlung
Grundsätze für die Zusammenarbeit und den Personaleinsatz
Mitarbeitergespräch
Personalbeurteilung
Kommunikationstechniken
Rhetorik
Gesprächsführung, Besprechungstechnik
Darstellungstechnik
Gliederungstechnik
Visualisierungstechnik
Öffentlichkeitsarbeit
Informationstechnik
Einsatzgebiete
Organisation beim Einsatz der IT
Organisation
Grundzüge der Organisationslehre
Aufbauorganisation
Ablauforganisation
Aufgaben, Organisation und Geschäftsbetrieb
Volks- und betriebswirtschaftliche Untersuchungen
Wirtschaftlichkeitsgrundlagen
Kostenberechnung
Investitionsrechnung und Wirtschaftlichkeitskriterien
Empfindlichkeitsprüfungen und Risikoanalyse
Erfolgskontrolle
Nutzen-Kosten-Untersuchungen
Grundlegende Bewertungsfragen
Möglichkeiten, Grenzen und Ablauf der Verfahren
Verfahrensrichtlinien
Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen für Unterhaltungs- und Betriebsaufgaben
Aufgabenwirtschaftlichkeit
Beschaffungs- und Einsatzplanung
Haushalts-, Rechnungs- und Kassenwesen des Bundes, der Länder und der Kommunen
Grundlagen des Haushalts
Begriffe
Haushaltsgrundsätze
Verfahren der Bewirtschaftung
Technische Programmplanung, Finanzplanung
Aufgaben der Rechnungshöfe und der Rechnungsprüfungsämter
- 3.
Fachbezogene Verwaltung und Rechtsvorschriften
Bauplanungsrecht
Bauordnungsrecht
Vorschriften zur Energieeinsparung
Umweltschutzrecht
Gewerberecht
Arbeitsschutzrecht und Unfallverhütung
Ingenieurverträge
Durchführung von Baumaßnahmen
Verdingungswesen
Instandhaltungsverträge
Energielieferungsverträge
- 4.
Elektrotechnische Anlagen
(einschließlich der jeweils technischen Vorschriften)Verteilungs- und Schaltanlagen
Versorgungsnetze
Elektroinstallationen
Ersatz- und Eigenstromerzeugung
Grundlagen der Lichttechnik, Beleuchtungsanlagen
Fernmeldeanlagen
Datenverarbeitungsnetze
Elektromagnetische Verträglichkeit
Blitzschutzanlagen
- 5.
Maschinen- und verfahrenstechnische Anlagen
(einschließlich der jeweils technischen Vorschriften)Bauphysikalische, meteorologische, wärmephysiologische und hygienische Grundlagen für Heizungs-, Wasser- und Abwasseranlagen sowie für raumlufttechnische Anlagen
Heizungs- und Warmwasseranlagen
Dampfkessel, Druckbehälter
Brennstoffversorgungsanlagen
Raumlufttechnische Anlagen
Wasser- und Abwasseranlagen
Wasseraufbereitung
- 6.
Sondergebiete der Maschinen- und Elektrotechnik
(einschließlich der jeweils technischen Vorschriften)Energiemanagement
Ökologische Grundsätze
Wärme-Kraft-Kopplung
Verpflegungs- und Küchensysteme
Kältetechnische Anlagen
Feuerlöschanlagen
Förderanlagen
Gebäudeautomation
Betriebsüberwachung
Energieträger
Regenerative Energie
Fachrichtung VERMESSUNGS- UND LIEGENSCHAFTSWESEN
- 1.
Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen
Allgemeines Staatsrecht
Staatsbegriff, Staatswesen
Grundzüge des Völkerrechts sowie der internationalen und supranationalen Organisationen
Staatsformen
Entstehung und Auflösung von Staaten
Staatliche Entwicklung in Deutschland
Grundgesetz, Verfassungen der Länder
Verfassungsgrundsätze, Grundrechte
Staatsrechtliches Wesen der Bundesrepublik, Föderalismus
Grundgesetzliche Richtlinien und Kompetenzverteilung für Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung
Oberste Bundesorgane
Funktionen der Staatsgewalt
Dreiteilung der Gewalten
Begriff und Wesen der öffentlichen Verwaltung
Gesetzgebungsverfahren
Rechtsverordnungen und autonome Satzungen
Die Rechtsprechung
Normenkontrolle und Verfassungsbeschwerde
Staats- und Amtshaftungsgrundsätze
Finanzwesen des Bundes und der Länder
Die Europäische Union
Status und Organe
Hoheitliche Kompetenzen, Kompetenzabgrenzung zu Mitgliedstaaten
Rechtsetzung, Umsetzung der Rechtsakte in nationales Recht
europäischer Binnenmarkt, Wirtschafts- und Währungsunion
Gemeindeverfassungen, kommunale Selbstverwaltung
Verwaltungsaufbau und Behördenorganisation bei Bund, Ländern und Gemeinden
Oberste Bundes- und Landesbehörden
Organisation der unmittelbaren Staatsverwaltung
Aufgaben und Organe der mittelbaren Staatsverwaltung
Rechts-, Fach- und Dienstaufsicht
Allgemeines und formelles Verwaltungsrecht, Verwaltungshandeln, Verwaltungsprozessrecht
Verwaltungsverfahrensgesetze des Bundes und der Länder
Allgemeines Verwaltungsverfahren
Institut des Verwaltungsaktes und des öffentlich-rechtlichen Vertrages
Förmliches Verwaltungsverfahren, Planfeststellungsverfahren
Auslegung von Rechtsnormen
Verwaltungsermessen
Amtshilfe
Verwaltungsgerichtsordnung
Verwaltungsvollstreckungs- und Verwaltungszustellungsrecht
Außerordentliche Rechtsbehelfe gegen Verwaltungshandeln (Petition, Beschwerde, Dienstaufsichtsbeschwerde)
Besonderes Verwaltungsrecht
Beamtenrecht
Disziplinarrecht
Personalvertretungsrecht
Ordnungswidrigkeitenrecht
Grundzüge des Kommunalrechts
Sozialrecht in den Grundzügen
Arbeitsschutzrecht in den Grundzügen
Steuerrecht in den Grundzügen
Gewerberecht in den Grundzügen
Grundzüge des Polizeirechts
Datenschutzrecht
Privatrecht
Bürgerliches Gesetzbuch
Allgemeiner Teil, Schuldverhältnisse und Sachenrecht in den Grundzügen
Nachbarrecht
Grundzüge des Handels- und Gesellschaftsrechts
Tarifvertragsgesetz, Manteltarifverträge für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst
Vergaberecht in den Grundzügen
Zivilprozessverfahren in den Grundzügen
- 2.
Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit
Leitungskonzeption, -methoden und -techniken
Begriffe
Leitungskonzeptionen
Regelkreis-Modell
Methoden und Techniken der Planung
Zielvereinbarung (Zielsetzung, Zielsysteme, Zielkonflikte)
Problemanalyse
Alternativensuche und -bewertung
Entscheidung
Kontrolle
Personalführung
Führungsstile
Grundkenntnisse der Menschenführung
Individual- und Gruppenverhalten im Arbeitsprozess
Leistungsmotivation
Anerkennung, Kritik
Kommunikation, Konfliktbehandlung
Grundsätze für die Zusammenarbeit und den Personaleinsatz
Mitarbeitergespräch
Personalbeurteilung
Kommunikationstechniken
Rhetorik
Gesprächsführung, Besprechungstechnik
Darstellungstechnik
Gliederungstechnik
Visualisierungstechnik
Öffentlichkeitsarbeit
Informationstechnik
Einsatzgebiete
Organisation beim Einsatz der IT
Organisation
Grundzüge der Organisationslehre
Aufbauorganisation
Ablauforganisation
Aufgaben, Organisation und Geschäftsbetrieb
Volks- und betriebswirtschaftliche Untersuchungen
Wirtschaftlichkeitsgrundlagen
Kostenberechnung
Investitionsrechnung und Wirtschaftlichkeitskriterien
Empfindlichkeitsprüfungen und Risikoanalyse
Erfolgskontrolle
Nutzen-Kosten-Untersuchungen
Grundlegende Bewertungsfragen
Möglichkeiten, Grenzen und Ablauf der Verfahren
Verfahrensrichtlinien
Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen für Unterhaltungs- und Betriebsaufgaben
Aufgabenwirtschaftlichkeit
Beschaffungs- und Einsatzplanung
Haushalts-, Rechnungs- und Kassenwesen des Bundes, der Länder und der Kommunen
Grundlagen des Haushalts
Begriffe
Haushaltsgrundsätze
Verfahren der Bewirtschaftung
Technische Programmplanung, Finanzplanung
Aufgaben der Rechnungshöfe und der Rechnungsprüfungsämter
- 3.
Liegenschaftskataster
Rechtliche Grundlagen, Aufgaben und Organisation des Liegenschaftskatasters
Berufsrecht der ÖbVI
Wasserrecht, Verkehrswegerecht, Beurkundungsrecht in Grundzügen
Materielles und formelles Liegenschaftsrecht
Einrichtung, Führung und Erneuerung des Liegenschaftskatasters
Verbindung zum Grundbuch und anderen amtlichen Nachweisen
Nutzung des Liegenschaftskatasters durch Verwaltung und Wirtschaft
Das Liegenschaftskataster als Basisinformationssystem
Technische Verfahren zur Führung des Liegenschaftskatasters
Anwendungs- und Auswerteverfahren bei Katastervermessungen
Grundstücksbezogene digitale Informationssysteme
Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Vermessungsstellen
Entstehung und geschichtliche Entwicklung
- 4.
Ländliche Neuordnung
Grundlagen der Agrar- und Umweltpolitik
Agrarstrukturwandel, Agrarförderung, Landschaftsentwicklung, Dorferneuerung
Betriebswirtschaftliche, landespflegerische und infrastrukturelle Rahmenbedingungen der ländlichen Neuordnung
Begriffe, Zweck, Verfahrensarten und Abläufe der Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz und Landwirtschaftsanpassungsgesetz
Forst- und Landwirtschaftsrecht
Aufgaben und Organisation der Flurbereinigungsbehörden
Planerische Grundsätze für die Neugestaltung des Verfahrensgebietes, den Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan einschließlich Umweltverträglichkeitsprüfung
Grundsätze für die Neuordnung der Grundstücke, Wertermittlung
Technisches Verfahren der ländlichen Neuordnung
Aufstellung, rechtliche und tatsächliche Ausführung des Flurbereinigungsplanes, Abschluss des Verfahrens
Rechtsbehelfe
Herstellung der gemeinschaftlichen Anlagen, Vergabewesen, Kosten
Geschichtliche Entwicklung der ländlichen Neuordnung
- 5.
Landesplanung und Städtebau
Rechtliche Grundlagen, Ziele und Organisation der Raumordnung und Landesplanung
Städtebau
Rechtliche Grundlagen
Bestandsaufnahme, Analysen, Prognosen
Bauleitplanung, Sicherung der Bauleitplanung
Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen
Bodenordnungs- und Enteignungsverfahren
Ermittlung von Grundstücks- und Gebäudewerten
Rechtsbehelfe und Rechtsmittel
Erschließung, Regelung der baulichen und sonstigen Nutzung
Sonstiges Bau- und Bodenrecht
Natur- und Umweltschutzrecht
Kommunales Vermessungs- und Liegenschaftswesen
- 6.
Landesvermessung und Kartographie
Rechtliche Grundlagen, Aufgaben und Organisation der Landesvermessung
Zusammenarbeit mit anderen behördlichen und privaten Institutionen
Aufbau, Erhaltung und Erneuerung des Lage-, Höhen- und Schwerefestpunktfeldes
Dokumentation und Bereitstellung der Ergebnisse
Ortung und Navigation
Topographische Landesaufnahme
Aufbau der topographischen Kartenwerke in analoger und digitaler Form, Herstellung und Fortführung
Nutzung und Anwendung der topographischen Kartenwerke, thematische Kartographie
Digitale Geotopographische Informationssysteme
Internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Landesvermessung
Geschichtliche Entwicklung
Fachrichtung LANDESPFLEGE
- 1.
Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen
Allgemeines Staatsrecht
Staatsbegriff, Staatswesen
Grundzüge des Völkerrechts sowie der internationalen und supranationalen Organisationen
Staatsformen
Entstehung und Auflösung von Staaten
Staatliche Entwicklung in Deutschland
Grundgesetz, Verfassungen der Länder
Verfassungsgrundsätze, Grundrechte
Staatsrechtliches Wesen der Bundesrepublik, Föderalismus
Grundgesetzliche Richtlinien und Kompetenzverteilung für Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung
Oberste Bundesorgane
Funktionen der Staatsgewalt
Dreiteilung der Gewalten
Begriff und Wesen der öffentlichen Verwaltung
Gesetzgebungsverfahren
Rechtsverordnungen und autonome Satzungen
Die Rechtsprechung
Normenkontrolle und Verfassungsbeschwerde
Staats- und Amtshaftungsgrundsätze
Finanzwesen des Bundes und der Länder
Die Europäische Union
Status und Organe
Hoheitliche Kompetenzen, Kompetenzabgrenzung zu Mitgliedstaaten
Rechtsetzung, Umsetzung der Rechtsakte in nationales Recht
europäische Binnenmarkt, Wirtschafts- und Währungsunion
Gemeindeverfassungen, kommunale Selbstverwaltung
Verwaltungsaufbau und Behördenorganisation bei Bund, Ländern und Gemeinden
Oberste Bundes- und Landesbehörden
Organisation der unmittelbaren Staatsverwaltung
Aufgaben und Organe der mittelbaren Staatsverwaltung
Rechts-, Fach- und Dienstaufsicht
Allgemeines und formelles Verwaltungsrecht, Verwaltungshandeln, Verwaltungsprozessrecht
Verwaltungsverfahrensgesetze des Bundes und der Länder
Allgemeines Verwaltungsverfahren
Institut des Verwaltungsaktes und des öffentlich-rechtlichen Vertrages
Förmliches Verwaltungsverfahren, Planfeststellungsverfahren
Auslegung von Rechtsnormen
Verwaltungsermessen
Amtshilfe
Verwaltungsgerichtsordnung
Verwaltungsvollstreckungs- und Verwaltungszustellungsrecht
Außerordentliche Rechtsbehelfe gegen Verwaltungshandeln (Petition, Beschwerde, Dienstaufsichtsbeschwerde)
Besonderes Verwaltungsrecht
Beamtenrecht
Disziplinarrecht
Personalvertretungsrecht
Ordnungswidrigkeitenrecht
Grundzüge des Kommunalrechts
Sozialrecht in den Grundzügen
Arbeitsschutzrecht in den Grundzügen
Steuerrecht in den Grundzügen
Gewerberecht in den Grundzügen
Grundzüge des Polizeirechts
Datenschutzrecht
Privatrecht
Bürgerliches Gesetzbuch
Allgemeiner Teil, Schuldverhältnisse und Sachenrecht in den Grundzügen
Nachbarrecht
Grundzüge des Handels- und Gesellschaftsrechts
Tarifvertragsgesetz, Manteltarifverträge für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst
Vergaberecht in den Grundzügen
Zivilprozessverfahren in den Grundzügen
- 2.
Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit
Leitungskonzeption, -methoden und -techniken
Begriffe
Leitungskonzeptionen
Regelkreis-Modell
Methoden und Techniken der Planung
Zielvereinbarung (Zielsetzung, Zielsysteme, Zielkonflikte)
Problemanalyse
Alternativensuche und -bewertung
Entscheidung
Kontrolle
Personalführung
Führungsstile
Grundkenntnisse der Menschenführung
Individual- und Gruppenverhalten im Arbeitsprozess
Leistungsmotivation
Anerkennung, Kritik
Kommunikation, Konfliktbehandlung
Grundsätze für die Zusammenarbeit und den Personaleinsatz
Mitarbeitergespräch
Personalbeurteilung
Kommunikationstechniken
Rhetorik
Gesprächsführung, Besprechungstechnik
Darstellungstechnik
Gliederungstechnik
Visualisierungstechnik
Öffentlichkeitsarbeit
Informationstechnik
Einsatzgebiete
Organisation beim Einsatz der IT
Organisation
Grundzüge der Organisationslehre
Aufbauorganisation
Ablauforganisation
Aufgaben, Organisation und Geschäftsbetrieb
Volks- und betriebswirtschaftliche Untersuchungen
Wirtschaftlichkeitsgrundlagen
Kostenberechnung
Investitionsrechnung und Wirtschaftlichkeitskriterien
Empfindlichkeitsprüfungen und Risikoanalyse
Erfolgskontrolle
Nutzen-Kosten-Untersuchungen
Grundlegende Bewertungsfragen
Möglichkeiten, Grenzen und Ablauf der Verfahren
Verfahrensrichtlinien
Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen für Unterhaltungs- und Betriebsaufgaben
Aufgabenwirtschaftlichkeit
Beschaffungs- und Einsatzplanung
Haushalts-, Rechnungs- und Kassenwesen des Bundes, der Länder und der Kommunen
Grundlagen des Haushalts
Begriffe
Haushaltsgrundsätze
Verfahren der Bewirtschaftung
Technische Programmplanung, Finanzplanung
Aufgaben der Rechnungshöfe und der Rechnungsprüfungsämter
- 3.
Naturschutz und Landschaftspflege
Aufgaben, geschichtliche Entwicklung
Rechtsgrundlagen (internationale und europäische Regelungen, Bundes- und Landesrecht)
Ziele und Grundsätze
Landschaftsplanung (Grundlagen, Ebenen, Inhalte und Verfahren, Umsetzung)
Eingriffsregelung (Prinzipien, Bewertungsfragen, Verfahren)
Biotopschutz (Grundlagen, Programme, Konzeptionen, Pläne, Pflege von Biotopen, Vertragsnaturschutz)
Flächen- und Objektschutz (Schutzkategorien, Verordnungen, ggf. Satzungen, Wirkungen, Entschädigungsfragen)
Artenschutz, Artenschutzprogramme
Förderprogramme für Naturschutz und Landschaftspflege der EU, des Bundes, der Länder und der Kommunen
Aufgaben und Organisation der Naturschutzverwaltung
Naturschutzverbände und -beiräte
- 4.
Raumordnung, Landesplanung und Städtebau
Aufgaben, geschichtliche Entwicklung
Rechtsgrundlagen der Raumordnung, der Landesplanung und des Städtebaues (einschließlich Bauleitplanung)
Ziele und Grundsätze
Programme, Pläne und Satzungen (Planungsebenen und deren Beziehungen untereinander, Inhalte und Verfahren, Wirksamkeit, Umsetzung)
Beiträge der Fachplanungen zu den Gesamtplanungen
Zusammenwirken mit den Fachplanungen
Raumordnungsverfahren
Genehmigungs- und Anzeigeverfahren, einschließlich bauaufsichtlicher Verfahren
Integration von Programmen, Plänen und sonstigen Belangen des Naturschutzes, der Landschaftspflege und der Grünordnung
Beziehungen zur naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung
Zuständige Behörden (Aufgaben, Organisation, Zusammenarbeit mit der Naturschutzverwaltung)
- 5.
Freiraumplanung und Grünordnung
Aufgaben und Organisation städtischer Grün- bzw. Gartenämter sowie Zusammenarbeit mit anderen Ämtern
Funktionen von Freiräumen und Grünflächen - einschließlich Verbundsystemen - im besiedelten und unbesiedelten Bereich
Programme, Konzeptionen und Pläne für Freiräume, Grünflächen und Einzelobjekte (Übernahme in andere Planungen, Umsetzung)
Naherholungskonzeptionen in Ballungsgebieten
Konflikte Naturschutz/Erholung, Lösungsmöglichkeiten
Gartendenkmalpflege
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)
Anlage, Schutz und Pflege von Freiräumen und Grünflächen sowie von Einzelobjekten (Abwicklung und Kosten)
Verdingungswesen (Ausschreibung und Vergabe gemäß VOB)
Rechtsgrundlagen des Kleingarten- und Friedhofswesens
Verkehrsicherungspflicht, Haftpflicht
- 6.
Angrenzende Fachgebiete
Übersicht über Aufgaben, Organisation, Rechtsgrundlagen sowie über Planungen und Maßnahmen in Natur und Landschaft anderer Fachgebiete bzw. -behörden
der Landwirtschaft (einschließlich der Flurbereinigung)
der Forstwirtschaft
der Wasserwirtschaft
der Abfallwirtschaft
der Gewinnung von Bodenschätzen
des Bodenschutzes
des Immissionsschutzes
der Energiewirtschaft
der Kommunikationstechnik
des Verkehrswesens
der Denkmalpflege
der Jagd und der Fischerei
Planfeststellungs- und sonstige Zulassungsverfahren (Umweltverträglichkeitsprüfungen, Eingriffsregelung)
ggf. Verordnungen und Satzungen
Integration von Programmen, Plänen und sonstigen Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege
Zusammenarbeit der jeweils zuständigen Behörden mit der Naturschutzverwaltung
Fachrichtung UMWELTTECHNIK/UMWELTSCHUTZ
- 1.
Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen
Allgemeines Staatsrecht
Staatsbegriff, Staatswesen
Grundzüge des Völkerrechts sowie der internationalen und supranationalen Organisationen
Staatsformen
Entstehung und Auflösung von Staaten
Staatliche Entwicklung in Deutschland
Grundgesetz, Verfassungen der Länder
Verfassungsgrundsätze, Grundrechte
Staatsrechtliches Wesen der Bundesrepublik, Föderalismus
Grundgesetzliche Richtlinien und Kompetenzverteilung für Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung
Oberste Bundesorgane
Funktionen der Staatsgewalt
Dreiteilung der Gewalten
Begriff und Wesen der öffentlichen Verwaltung
Gesetzgebungsverfahren
Rechtsverordnungen und autonome Satzungen
Die Rechtsprechung
Normenkontrolle und Verfassungsbeschwerde
Staats- und Amtshaftungsgrundsätze
Finanzwesen des Bundes und der Länder
Die Europäische Union
Status und Organe
Hoheitliche Kompetenzen, Kompetenzabgrenzung zu Mitgliedstaaten
Rechtsetzung, Umsetzung der Rechtsakte in nationales Recht
europäischer Binnenmarkt, Wirtschafts- und Währungsunion
Gemeindeverfassungen, kommunale Selbstverwaltung
Verwaltungsaufbau und Behördenorganisation bei Bund, Ländern und Gemeinden
Oberste Bundes- und Landesbehörden
Organisation der unmittelbaren Staatsverwaltung
Aufgaben und Organe der mittelbaren Staatsverwaltung
Rechts-, Fach- und Dienstaufsicht
Allgemeines und formelles Verwaltungsrecht, Verwaltungshandeln, Verwaltungsprozessrecht
Verwaltungsverfahrensgesetze des Bundes und der Länder
Allgemeines Verwaltungsverfahren
Institut des Verwaltungsaktes und des öffentlich-rechtlichen Vertrages
Förmliches Verwaltungsverfahren, Planfeststellungsverfahren
Auslegung von Rechtsnormen
Verwaltungsermessen
Amtshilfe
Verwaltungsgerichtsordnung
Verwaltungsvollstreckungs- und Verwaltungszustellungsrecht
Außerordentliche Rechtsbehelfe gegen Verwaltungshandeln (Petition, Beschwerde, Dienstaufsichtsbeschwerde)
Besonderes Verwaltungsrecht
Beamtenrecht
Disziplinarrecht
Personalvertretungsrecht
Ordnungswidrigkeitenrecht
Grundzüge des Kommunalrechts
Sozialrecht in den Grundzügen
Arbeitsschutzrecht in den Grundzügen
Steuerrecht in den Grundzügen
Gewerberecht in den Grundzügen
Grundzüge des Polizeirechts
Datenschutzrecht
Privatrecht
Bürgerliches Gesetzbuch
Allgemeiner Teil, Schuldverhältnisse und Sachenrecht in den Grundzügen
Nachbarrecht
Grundzüge des Handels- und Gesellschaftsrechts
Tarifvertragsgesetz, Manteltarifverträge für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst
Vergaberecht in den Grundzügen
Zivilprozessverfahren in den Grundzügen
- 2.
Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit
Leitungskonzeption, -methoden und -techniken
Begriffe
Leitungskonzeptionen
Regelkreis-Modell
Methoden und Techniken der Planung
Zielvereinbarung (Zielsetzung, Zielsysteme, Zielkonflikte)
Problemanalyse
Alternativensuche und -bewertung
Entscheidung
Kontrolle
Personalführung
Führungsstile
Grundkenntnisse der Menschenführung
Individual- und Gruppenverhalten im Arbeitsprozess
Leistungsmotivation
Anerkennung, Kritik
Kommunikation, Konfliktbehandlung
Grundsätze für die Zusammenarbeit und den Personaleinsatz
Mitarbeitergespräch
Personalbeurteilung
Kommunikationstechniken
Rhetorik
Gesprächsführung, Besprechungstechnik
Darstellungstechnik
Gliederungstechnik
Visualisierungstechnik
Öffentlichkeitsarbeit
Informationstechnik
Einsatzgebiete
Organisation beim Einsatz der IT
Organisation
Grundzüge der Organisationslehre
Aufbauorganisation
Ablauforganisation
Aufgaben, Organisation und Geschäftsbetrieb
Volks- und betriebswirtschaftliche Untersuchungen
Wirtschaftlichkeitsgrundlagen
Kostenberechnung
Investitionsrechnung und Wirtschaftlichkeitskriterien
Empfindlichkeitsprüfungen und Risikoanalyse
Erfolgskontrolle
Nutzen-Kosten-Untersuchungen
Grundlegende Bewertungsfragen
Möglichkeiten, Grenzen und Ablauf der Verfahren
Verfahrensrichtlinien
Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen für Unterhaltungs- und Betriebsaufgaben
Aufgabenwirtschaftlichkeit
Beschaffungs- und Einsatzplanung
Haushalts-, Rechnungs- und Kassenwesen des Bundes, der Länder und der Kommunen
Grundlagen des Haushalts
Begriffe
Haushaltsgrundsätze
Verfahren der Bewirtschaftung
Technische Programmplanung, Finanzplanung
Aufgaben der Rechnungshöfe und der Rechnungsprüfungsämter
- 3.
Zielsetzungen und Strategien zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen
Allgemein
Ziele und Notwendigkeit des Umweltschutzes
Vorsorge-, Verursacher-, Kooperationsprinzip
Minimierungsgebot persistenter Stoffe (Dynamisierungsklausel)
Umweltschutz als planerische und ordnungsrechtliche Aufgabe
Grundlagen und technische Regeln
Voruntersuchungen, Planung, Erheben, Beschreiben und Bewerten von Daten
Genehmigung, Durchführung und Überwachung von Maßnahmen, Erfolgskontrolle
Eigenüberwachung
Instandsetzung, Sanierung
Grundzüge der Verwaltungspraxis
Fachbezogene Vertiefung
Wasserhaushalt (Güte und Menge, Bilanzen)
Bewirtschaftung der Gewässer nach Menge und Güte
Güterkriterien und -klassifikation
Schutz von Oberflächengewässern und Grundwasser
Wasserversorgung
Trinkwasserversorgung und -beschaffenheit
Schutz von Trinkwassereinzugsgebieten (Überwachung des Rohwassers)
Wasserversorgung aus Grund- und Oberflächenwasser
Sparsame Wasserverwendung
Abwasserbeseitigung
Regelung der Abwasserbeseitigung
Anforderungen an die Abwasserbeseitigung
Überwachung von Abwassereinleitungen
Abwasserabgabe
Oberflächengewässer, Stauanlagen und Hochwasserschutz
Gewässerökologie
Naturnahe Gestaltung und Unterhaltung von Fließgewässern
Stehende Gewässer
Hochwasservermeidung, Hochwasserschutz, Niedrigwasser
Talsperren, Rückhaltebecken und Hochwasserschutzanlagen
Umweltgefährdende Stoffe
Gefahrenpotenzial umweltgefährdender Stoffe, sicherheitstechnische Vermeidungskonzeptionen technischer und organisatorischer Art
Löschwasserproblematik
Sanierung kontaminierter Standorte
Abfallwirtschaft und Altlasten
Abfallentsorgungspläne und -wirtschaftskonzepte
Abfallvermeidung, -verwertung und -behandlung
Altlasten (Altablagerungen, Altstandorte)
Vorsorgender Bodenschutz
Luftreinhalteplanung
Erhebungsgebiete und -systeme
Messprogramme und -systeme
Luftreinhaltepläne
Umsetzung, Erfolgskontrolle
Lärmminderungsplanung
Messungen
Beurteilungen von Lärmgutachten
Lärmminderungspläne
- 4.
Produktionstechnologien hinsichtlich ihrer Umweltauswirkungen
Produktionstechnologien und deren Bewertung hinsichtlich der Auswirkungen auf Menschen, Wasser, Boden, Luft und Sachgüter
Roheisen und Stahlerzeugung
Kraftwerke
Anlagen zur Herstellung von organischen Chemikalien oder Lösungsmitteln wie Alkohole, Aldehyde, Ketone, Säuren, Ester, Acetate, Äther
Brauereien
Alkalielektrolyse (Chlor)
Säureproduktion
Papierherstellung
Zementherstellung
Glasherstellung
Herstellung von Betonfertigteilen und -steinen
- 5.
Technische Vorschriften und Regelungen zur Vermeidung und Verminderung der umweltbeeinträchtigenden Auswirkungen
Abfallbehandlung
Verbrennung
Deponierung
Kompostierung
Recyclingtechnik
Abwasserbehandlung
Mechanische Verfahren
Biologische Verfahren
Chemische, physikalische Verfahren
Schlammbehandlung
Luftreinhaltung
Staubabscheidung
Abscheidung organischer und anorganischer, dampf- und gasförmiger Stoffe einschließlich Geruchsstoffe
Lärm- und Erschütterungsminderungsmaßnahmen
Abschirmung
Dämmung
Dämpfung
Konstruktionsbedingte Maßnahmen
- 6.
Fachbezogene Rechts- und Verwaltungsvorschriften
Allgemeines Umweltrecht
Umwelthaftungsgesetz
Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz
Öko-Audit-Verordnung/-Gesetz
Umweltrecht - national, international - in den Bereichen
Abfall
EU-Rechtsnormen
Kreislaufwirtschafts-, Abfallgesetz und untergesetzliches Regelwerk, Abfallverbringungsgesetz
Landesabfallgesetz
Technische Anleitung Abfall, Teil 1
Technische Anleitung Siedlungsabfall
Gefahrstoffe
Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Chemikaliengesetz
Gentechnologie
Gentechnikgesetz
Lärm/Erschütterung
Bundes-Immissionsschutzgesetz
Landes-Immissionsschutzgesetz
Technische Anleitung Lärm
Luft
Bundes-Immissionsschutzgesetz
Landes-Immissionsschutzgesetz
Technische Anleitung Luft
Wasser
Wasserhaushaltsgesetz
Landeswassergesetz
Abwasserabgabengesetz
Grundzüge des Wasserverbandsgesetzes
Landschaftspflege und Naturschutz
Grundzüge des Bundes- und Landesnaturschutzgesetzes
Raumordnung, Bauwesen
Grundzüge des Baugesetzbuches, der Landesbauordnung und des Landesplanungsgesetzes
Arbeits- und Gefahrenschutz
Grundzüge des Gesetzes der überwachungsbedürftigen Anlagen
Gerätesicherheitsgesetz, Störfallverordnung
Strafrecht
Strafgesetzbuch: "Straftaten gegen die Umwelt".
Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)
Artikel 1
Ausbildung
(1) Es werden nur Bewerber zugelassen, die ein abgeschlossenes wissenschaftliches Studium des Bauingenieurwesens mit einer Regelstudienzeit von mindestens acht Fachsemestern (ohne Praxis- und Prüfungssemester) an einer wissenschaftlichen Hochschule nachweisen.
(2) Die Bewerber haben die Wahl, sich in den Fachgebieten
Straßenwesen oder
Stadtbauwesen
ausbilden zu lassen.
(3) Bewerber des Fachgebietes Stadtbauwesen können sich nach ihrer Wahl in den Fachbereichen
Städtebau,
Stadtstraßen,
Stadtbahnen oder
Siedlungswasserwirtschaft
vertieft ausbilden lassen.
Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)
Artikel 1
Ausbildung
(1) Es werden nur Bewerber zugelassen, die ein abgeschlossenes wissenschaftliches Studium mit einer Regelstudienzeit von mindestens acht Fachsemestern (ohne Praxis- und Prüfungssemester) in einem für die Fachrichtung geeigneten Studiengang an einer wissenschaftlichen Hochschule nachweisen.
(2) Die Bewerber können sich im Fachgebiet "Umwelttechnik" ausbilden lassen. Dafür müssen sie in das in Abs. 1 geforderte Hochschulstudium in den folgenden Studiengängen nachweisen:
Bauingenieurwesen (Fachgebiet Wasserwesen), Biochemie, Biologie, Chemie/Chemietechnik, Elektronik, Geologie, Hüttenwesen, Maschinenbau, Physik, Umweltschutz, Verfahrenstechnik.
(3) Die Einstellungsbehörde kann weitere geeignete Studiengänge für die Fachrichtung Umwelttechnik/Umweltschutz als gleichwertig anerkennen.
Artikel 2 Einstellungsbehörde, Ausbildungsbehörde
Artikel 2
Einstellungsbehörde, Ausbildungsbehörde
(1) Einstellungsbehörde (§ 3 Abs. 1 APOhtD) ist das Regierungspräsidium Darmstadt.
(2) Ausbildungsbehörde (§ 5 Abs. 2 APOthD) ist das Regierungspräsidium Darmstadt.
Artikel 2 Einstellungsbehörde, Ausbildungsbehörde
Artikel 2
Einstellungsbehörde, Ausbildungsbehörde
(1) Einstellungsbehörde (§ 3 Abs. 1 APOhtD) ist
- 1.
für das Fachgebiet Straßenwesen das Hessische Landesamt für Straßen- und Verkehrswesen,
- 2.
für das Fachgebiet Stadtbauwesen das Regierungspräsidium Darmstadt.
(2) Ausbildungsbehörde (§ 5 Abs. 2 APOhtD) ist
- 1.
für das Fachgebiet Straßenwesen das Hessische Landesamt für Straßen- und Verkehrswesen,
- 2.
für das Fachgebiet Stadtbauwesen das Regierungspräsidium Darmstadt.
Artikel 2 Einstellungsbehörde, Ausbildungsbehörde
Artikel 2
Einstellungsbehörde, Ausbildungsbehörde
(1) Einstellungsbehörde (§ 3 Abs. 1 APOhtD) ist das Hessische Landesvermessungsamt.
(2) Ausbildungsbehörde (§ 5 Abs. 2 APOhtD) ist das Hessische Landesvermessungsamt.
Artikel 2 Einstellungsbehörde, Ausbildungsbehörde
Artikel 2
Einstellungsbehörde, Ausbildungsbehörde
(1) Einstellungsbehörde (§ 3 Abs. 1 APOhtD) ist das Regierungspräsidium Gießen.
(2) Ausbildungsbehörde (§ 5 Abs. 2 APOhtD) ist das Regierungspräsidium Gießen.
Artikel 2 Einstellungsbehörde/Ausbildungsbehörde
Artikel 2
Einstellungsbehörde/Ausbildungsbehörde
(1) Einstellungsbehörde (§ 3 Abs. 1 APOhtD) ist das Regierungspräsidium Gießen.
(2) Ausbildungsbehörde (§ 5 Abs. 2 APOhtD) ist das Regierungspräsidium.
Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)
Artikel 3
Gliederung der Ausbildung
(1) Die Ausbildung im Fachgebiet Straßenwesen gliedert sich in fünf Abschnitte:
| Abschnitt I: |
Ausbildung im Verwaltungsdienst der Ortsinstanz |
| Abschnitt II: |
Straßenbaudienst |
| Abschnitt III: |
Benachbarte Fachgebiete bei Stadtverwaltung, Umweltverwaltung und einem Verkehrsbetrieb |
| Abschnitt IV: |
Ausbildung im Verwaltungsdienst in der mittleren/höheren Instanz |
| Abschnitt V: |
Auslandsaufenthalt; Anfertigung der häuslichen Prüfungsarbeit |
Die Reihenfolge der Abschnitte I und II kann in begründeten Fällen geändert werden.
(2) Die Ausbildung im Fachgebiet Stadtbauwesen gliedert sich in drei Abschnitte:
| Abschnitt I: |
Einführungsinformation mit weitgehend autodidaktischer Erarbeitung der Verwaltungsgrundlagen |
| Abschnitt II: |
Eigenverantwortliches Wahrnehmen von Dienstgeschäften der örtlichen Behörden in den Fachbereichen |
| Städtebau, Stadtstraßen, Stadtbahnen und Siedlungswasserwirtschaft. |
|
| Dabei soll zur Intensivierung der Ausbildung jeder der vier Verwaltungsbereiche Planen, Ordnen, Bauen und Betreiben in einem anderen Fachbereich absolviert werden, der Verwaltungsbereich Bau jedoch in jedem Falle im Vertiefungsfachbereich. |
|
| Informatorische Tätigkeiten in den vier Fachbereichen in Ergänzung der praktischen Mitarbeit. |
|
| Im Laufe des Abschnitts II kann der Referendar bis zu 8 Wochen dem Frankfurter Verkehrsverbund und bis zu 6 Wochen dem Umlandverband Frankfurt zur Ausbildung zugewiesen werden. |
|
| Abschnitt III: |
Ausbildung im Verwaltungsdienst übergeordneter Behörden mit informatorischer Tätigkeit und praktischer Mitarbeit; Anfertigung der häuslichen Prüfungsarbeit. |
Die Einführungsinformation des Ausbildungsabschnitts I kann auch in den Abschnitt II eingegliedert werden; in diesem Fall wird der Abschnitt I (4 Wochen) zu einem späteren Zeitpunkt als Vertiefungsphase abgeleistet.
(3) In allen Fachgebieten wird die Ausbildung durch Lehrgänge und Seminare ergänzt.
(4) Für die Dauer der Ausbildungsabschnitte sowie für die Ausbildungsstellen und den Ausbildungsinhalt gelten je nach Fachgebiet die folgenden Übersichten:
| Fachrichtung: |
BAUINGENIEURWESEN |
| Fachgebiet: |
STRASSENWESEN |
| Ausbildungs- |
Ausbildungsstellen |
Ausbildungsinhalte |
||
| Abschnitt |
Dauer |
|||
| I |
14 |
Amt für Straßen- und Verkehrswesen |
Aufgaben und Organisation der Straßen- und Verkehrsverwaltung, Geschäftsbetrieb eines Amtes: Aufgaben des Amtsvorstandes, Rechtsverhältnisse der Angehörigen des öffentlichen Dienstes, Straßenverwaltung und Straßenrecht, Haushalts-, Rechnungs- und Kassenwesen, Vermögensverwaltung, Straßenunterhaltung, Verkehrssicherheit, Straßenbetrieb; Einsatz und Anwendung der Datenverarbeitung. |
|
| II |
34 |
Amt für Straßen- und Verkehrswesen |
Vorbereitung und Durchführung von Bauten: Straßenplanung und Straßenentwurf; Linienbestimmung, Landschaftsschutz, Lärmschutz, Ökologie, Flächensicherung, Planfeststellung; Grunderwerb, Enteignung, Flurbereinigung; Ausschreibung, Verdingungswesen, Bauvertragsrecht, Baupreisrecht; Verantwortlichkeit, Haftung, Unfallverhütung; Straßenbautechnik, Straßenausstattung, Konstruktiver Ingenieurbau, Bauaufsicht, Überwachung, Gütesicherung; Abnahme und Abrechnung. |
|
| III |
12 |
Stadtverwaltung |
Aufgaben und Organisation der Kommunalverwaltung, Bauleitplanung, Erschließung, Bodenordnung, Bauordnungswesen; Verkehrs- und Versorgungsplanung, städtischer Tiefbau, Stadthygiene, Versorgungs- und Verkehrsbetriebe. |
|
| Umweltverwaltung |
Aufgaben und Organisation, Grundzüge des Wasserrechts, des Wasserwesens und der Wasserwirtschaft inkl. Siedlungswasserwirtschaft, Gewässerschutz. |
|||
| Verkehrsbetriebe |
Aufgaben, Organisation, Wirtschaftsführung, Grundzüge des Eisenbahnrechts. Einführung in den Eisenbahnbetrieb, Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO). |
|||
| IV |
16 |
Hessisches Landesamt für Straßen- und Verkehrswesen |
Geschäftsbetrieb, Organisation und Rechtsgrundlagen der technischen Verwaltungen, Grundzüge des Staats-, Verwaltungs- und Privatrechts sowie der Zivil- und Verwaltungsgerichtsbarkeit; verwaltungsmäßige Behandlung von Bauvorhaben; Vertiefung im Straßenbaurecht, Grunderwerb, Enteignung, Personalrecht, Haushalts-, Rechnungs- und Kassenwesen; Raumordnung, Landes- und Regionalplanung, Fachplanungen anderer Verwaltungen; Planungsmethodik und Informatik, Bedarfsermittlung, Ausbauplanung und Finanzierung, Straßenbauprogramme; Umweltschutz nationale und internationale Organisationen im Straßenwesen, Führungstechnik. |
|
| V |
12 |
Auslandsaufenthalt |
Analog zum Ausbildungsinhalt der Ausbildungsabschnitte I, II und IV |
|
| 6 |
Häusliche Prüfungsarbeit |
|||
| 10 |
Lehrgänge* |
|||
| ca. 12 |
(Erholungsurlaub) |
|||
| 104 |
24 Monate |
|||
| Fachrichtung: |
BAUINGENIEURWESEN |
| Fachgebiet: |
STADTBAUWESEN |
| Ausbildungs- |
Ausbildungsstellen |
Ausbildungsinhalte |
||
| Abschnitt |
Dauer |
|||
| I |
4 |
Regierungspräsidium Darmstadt oder Stadt Frankfurt am Main |
Einführungsinformation Autodidaktische Erarbeitung der Verwaltungsgrundlagen unter Anleitung als theoretische Voraussetzung für die praktische Mitarbeit (Grundlagen des Verwaltungshandelns, Ordnungsgeschäfte der technischen Verwaltung, Grundzüge des Planungsrechts sowie des Haushalts-, Verdingungs- und Rechnungswesens, Verbindlichkeit technischer Bestimmungen, Einsatz und Anwendung der Datenverarbeitung u. a.) |
|
| II |
38 |
Stadt Frankfurt am Main (Kommunale Ämter und Eigenbetriebe) |
Praktische Mitarbeit mit dienstbegleitender Information: Eigenverantwortliches Wahrnehmen von Dienstgeschäften je einmal in den Fachbereichen Städtebau, Stadtstraßen, Stadtbahnen, Siedlungswasserwirtschaft und den vier Verwaltungsbereichen Planen (7 Wochen): Aufstellen und Abstimmen von Bauleit- und Fachplanungen Ordnen (8 Wochen): Wahrnehmen des Verwaltungsvollzuges, insbesondere Bescheiden von Anträgen (z. B. Bauanträge), Beteiligen in Widerspruchsverfahren Bauen (16 Wochen): Vorbereiten und Durchführen von Baumaßnahmen einschließlich Erhaltung (im Vertiefungsbereich) Betreiben (7 Wochen): Entwerfen von Betriebsplanungen, Lenken von Betriebsprozessen, Kontrollieren des Personal- und Materialeinsatzes. |
|
| 13 |
Informatorische Tätigkeit in Ergänzung der praktischen Mitarbeit in den Fachbereichen (Vw-Bereich Bauen ausgenommen). Städtebau: Bauleitplanung, Verkehrsplanung, Erschließung, Städtebauliche Sanierung und Entwicklung, Bauordnung Stadtstraßen: Straßenplanung, Herstellung und Erhaltung von Straßenanlagen, Straßenreinigung, Wegeaufsicht Stadtbahnen: Schnellbahnplanung, Herstellung und Erhaltung von Bahnanlagen, Bahnbetrieb, Bahnaufsicht Siedlungsabfall- und Wasserwirtschaft: Umweltschutz, abfall- und wasserwirtschaftliche Planung, Herstellung, Erhaltung und Betrieb von Ver- und Entsorgungsanlagen, Rückstandswirtschaft, Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. |
|||
| III |
12 |
Regierungspräsidium Darmstadt |
Informatorische Tätigkeit: (5 Wochen) bei den Führungsgeschäften Lenken: Anleiten, Koordinieren und Kontrollieren Entscheiden: Praktische Mitarbeit mit dienstbegleitender Information (4 Wochen): Eigenverantwortliches Wahrnehmen von Dienstgeschäften als Führungshilfe beim Lenken und Entscheiden, möglichst im Fachbereich Raumplanung und Städtebau (Vorbereiten von Vorlagen, Verordnungen, Bekanntmachungen, Entscheidungen; Öffentlichkeitsarbeit) Abschließende Information: (3 Wochen) Vervollständigung des in der Vorbereitungszeit erarbeiteten Wissens in Eigeninitiative unter Anleitung des Ausbildungsleiters. |
|
| 6 |
Häusliche Prüfungsarbeit |
|||
| 19 |
Lehrgänge und Seminare |
|||
| ca. 12 |
(Erholungsurlaub) |
|||
| 104 |
= 24 Monate |
|||
Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)
Artikel 3
Gliederung der Ausbildung
(1) Der Vorbereitungsdienst gliedert sich in sechs Abschnitte:
| Abschnitt I: |
Liegenschaftskataster |
| Abschnitt II: |
Ländliche Neuordnung |
| Abschnitt III: |
Landesplanung und Städtebau |
| Abschnitt IV: |
Landesvermessung und Kartographie |
| Abschnitt V: |
Vertiefung in einem der vorangegangenen Ausbildungsabschnitte |
| Abschnitt VI: |
Staatliche Mittelbehörde; Anfertigung der häuslichen Prüfungsarbeit. |
(2) Die Ausbildung wird durch Lehrgänge ergänzt.
(3) Für die Dauer der Ausbildungsabschnitte sowie für die Ausbildungsstellen und den Ausbildungsinhalt gilt die folgende Übersicht:
Fachrichtung: VERMESSUNGS- UND LIEGENSCHAFTSWESEN
| Ausbildungs- |
Ausbildungsstellen |
Ausbildungsinhalte |
||
| Abschnitt* |
Dauer |
|||
| I-VI |
Allgemein für alle Ausbildungsstellen |
Um Führungs- und Managementtechniken in der Fachrichtung Vermessungs- und Liegenschaftswesen zu beherrschen, soll die Referendarin bzw. der Referendar die im Folgenden aufgeführten Ausbildungsinhalte in jedem der Ausbildungsabschnitte anwenden. Die Vermittlung der theoretischen Grundkenntnisse soll in Form von Lehrgängen erfolgen. Managementaufgaben und -methoden, Organisation und Geschäftsbetrieb der Behörden, Kommunikation, Informations- und Bürotechnik, Personalführung und -leitung, Personalverwaltung, Zusammenarbeit mit Personalvertretungen, volks- und betriebswirtschaftliche Grundsätze, Öffentlichkeitsarbeit, Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen. Qualitätssicherung. |
||
| I |
17 |
Amt für Bodenmanagement, Grundbuchamt |
Entstehung, Einrichtung und Fortführung des Liegenschaftskatasters. Verbindung mit dem Grundbuch. Liegenschaftsrecht: Verwendung der Katasterunterlagen für die Bedürfnisse von Recht. Verwaltung und Wirtschaft. Bodenschätzung, Einrichtung und Führung des Grundbuches. Katastererneuerung. Kostenwesen, Planung, Durchführung, Ausarbeitung und Kontrolle aller Kataster- und sonstigen Vermessungen unter Anwendung moderner Rechen- und Auswerteverfahren (Hardware, Software-Technologie), Anwendungen in den Bereichen GIS/LIS, Zusammenarbeit mit anderen Behörden und politischen Gremien. |
|
| II |
13 |
Flurbereinigungsbehörde bzw. obere Flurbereinigungsbehörde |
Geschichtliche Entwicklung der Flurbereinigung, Agrarrecht; rechtliche, wirtschaftliche, ökologische und technische Grundlagen der Landentwicklung. Maßnahmen zur Landentwicklung, Kosten und Finanzierung der Maßnahmen, Neuordnungsverfahren im ländlichen Raum, Naturschutz, Umweltschutz, Dorferneuerung, Flurbereinigungsverfahren mit Neugestaltungsgrundsätzen, Bodenordnungsverfahren nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz. Wertermittlung, Plan nach § 41 FlurG. Neuzuteilung, Flurbereinigungsplan und Bodenordnungspläne. Verfahrensrecht einschließlich Rechtsbehelfe, Berichtigung der öffentlichen Bücher, Ausbau und Kosten der gemeinschaftlichen Anlagen, bodenschützende und bodenverbessernde Maßnahmen, Landschaftspflege und Landschaftsgestaltung, Teilnahme an den wesentlichen Terminen und Arbeitsabschnitten der Neuordnungsverfahren. Entwicklung, Leitung und Koordinierung größerer Projekte und fachübergreifender Planung im ländlichen Raum, Umweltverträglichkeitsprüfung. |
|
| III |
15 |
Kommunalverwaltung, Amt für Bodenmanagement, Landesplanungsstellen |
Grundzüge der Raumordnung und Landesplanung; Städtebau: Arbeitsmethodik (Bestandsaufnahme, Analyse, Prognose), Bauleitplanung, Sicherung der Bauleitplanung, Regelung der baulichen und sonstigen Nutzung, Bodenordnung, Enteignung, Erschließung, Ermittlung von Grundstückswerten, Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen; sonstiges Bau- und Bodenrecht; Bauordnungswesen; kommunales Vermessungs- und Liegenschaftswesen. Aufgaben, Zuständigkeiten und Organisation der kommunalen Selbstverwaltung, Zusammenwirken der Behörden und politischen Gremien. |
|
| IV |
11 |
Hessisches Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation |
Aufbau und Erhaltung des Lage-, Höhen- und Schwerefestpunktfeldes. Topographie, Photogrammetrie, Kartographie inkl. der Laufendhaltung der amtlichen topographischen Kartenwerke, Reproduktionstechnik, Präzisionsvermessungen. Planung, Lenkung, Durchführung und Kontrolle von Fachaufgaben im Innen- und Außendienst, Anwendungen in den Bereichen GIS/LIS |
|
| V |
12 |
nach Wahl |
Vertiefung in einem der Abschnitte I, II, III oder IV als Projektmanagement zur Entwicklung von Modellen. |
|
| VI |
8 |
Hessisches Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation als Obere Kataster- und Vermessungsbehörde |
Allgemeine Landesverwaltung, Aufsicht über Ämter für Bodenmanagement und Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure, Beschwerde- und Widerspruchsverfahren, sonstige Aufgaben des Kataster- und Vermessungswesens, Verwaltungsrecht, Recht der Angehörigen des öffentlichen Dienstes. Aufgaben, Organisation und Zusammenwirken der Verwaltung in Bund, Ländern und Kommunen, Geschäftsbetrieb und Bürotechnik der Mittelbehörde, Kontrolle im Rahmen der Dienst- und Fachaufsicht, Begriffe und Grundsätze der Ablauforganisation, Projektmanagement. |
|
| 6 |
Häusliche Prüfungsarbeit |
|||
| 10 |
Lehrgänge |
|||
| ca. 12 |
|
(Erholungsurlaub) |
||
| 104 |
24 Monate |
|||
(4) Spätestens sechs Monate vor Beginn des Ausbildungsabschnittes V soll sich der Referendar entscheiden, in welchem Gebiet er vertieft ausgebildet werden will.
Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)
Artikel 3
Gliederung der Ausbildung
(1) Der Vorbereitungsdienst gliedert sich in drei Abschnitte:
| Abschnitt I: |
Technischer Verwaltungsdienst in der unteren Naturschutzbehörde, Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben |
| Abschnitt II: |
Aufgaben des Naturschutzes und der Landschaftspflege in der Gemeinde; Einführung in die Aufgaben und die praktische Arbeit der technischen Nachbardisziplinen |
| Abschnitt III: |
Verwaltungsdienst in Aufsichtsbehörden und sonstigen oberen Landesbehörden; Anfertigung der häuslichen Prüfungsarbeit. |
Die Ausbildung wird durch Lehrgänge ergänzt.
(2) Für die Dauer der Ausbildungsabschnitte und ihrer Teilabschnitte sowie für die Ausbildungsstellen und den Ausbildungsinhalt gilt die folgende Übersicht.
Fachrichtung: Landespflege
| Ausbildungs- |
Ausbildungsstellen |
Ausbildungsinhalt |
|
| Abschnitt |
Dauer |
||
| I |
2 |
Ausbildungsbehörde |
Einführung in Aufgaben und Organisation der Fachverwaltung |
| 24 |
Untere Naturschutzbehörde |
Landschafts- und Biotopplanung, Rechtsvorschriften, Methodik und Verfahren. Eingriffsregelung, Koordinierung mit Nachbargebieten. Aufgaben und Beteiligung von Naturschutzbeiräten und der nach § 29 BNatSchG anerkannten Verbände. Personal-, Haushalts- und Rechnungswesen. Einsatz und Anwendung der Datenverarbeitung. Führungsaufgaben: |
|
| II |
14 |
Kommunalverwaltung (wahlweise bis zu 8 Wochen Planungs- oder Kommunalverband) |
Städtebauliche Ordnung: Bauleitplanung, städtebauliche Sanierung und Entwicklung, Bodenordnung, Erschließung, Rechtsgrundlagen und Verfahren. Aufstellung von Landschafts- und Grünordnungsplänen und deren Umsetzung. Planung und Pflege von öffentlichen Grünflächen. Vorbereitung und Durchführung von Einzelvorhaben des Naturschutzes und der Landschaftspflege: Verwaltung und Betrieb des Landschafts- und Grünflächenbaus: Geschäftsbetrieb, Betriebsorganisation, Verkehrssicherungspflichten, Personaleinsatz, Maschinen- und Gerätepark für die Flächenunterhaltung. (Einführung in die Aufgaben von Planungs- oder Kommunalverbänden, Bauleit- und Landschaftsplanung als Auftragsangelegenheiten.) |
| 12 |
Fachverwaltungen wie: Regierungspräsidium, Abt. Staatliches Umweltamt; Untere Verwaltungsbehörde für Regionalentwicklung, Landwirtschaft, Forsten und Naturschutz, Forstamt, Straßenbauamt, Vermessungsamt, Liegenschaftsamt, Bauaufsichtsbehörde, Hochbauamt/Tiefbauamt |
Einführung in die Aufgaben der betreffenden Dienststellen und Mitwirkung beim Vollzug von Aufgaben in eigener Zuständigkeit bzw. im Rahmen öffentlich-rechtlicher Zulassungen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Vermeidung, Verminderung, Ausgleich und Ersatz bei Eingriffen in Natur und Landschaft; Verfahren bei ungenehmigten Eingriffen. Landschaftsüberwachungsdienst. |
|
| III |
18 |
Obere Landesbehörden |
Aufgaben und Organisation der Behörden: |
| 6 |
Häusliche Prüfungsarbeit |
||
| 16 |
Lehrgänge/Ausbildungsstellen nach freier Wahl |
||
| ca. 12 |
(Erholungsurlaub) |
||
| 104 |
= 24 Monate |
||
Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)
Artikel 3
Gliederung der Ausbildung
(1) Die Ausbildung gliedert sich in fünf Abschnitte:
| Abschnitt I: |
Einführung in die Verwaltung |
|
|
Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen, fachübergreifende Zielsetzungen und Strategien zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen, |
|
|
fachübergreifende Rechts- und Verwaltungsvorschriften, Grundzüge der fachbezogenen Rechts- und Verwaltungsvorschriften. |
| Abschnitt II: |
Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit |
| Abschnitt III: |
Rechts- und Verwaltungsvorschriften - fachbezogene Vertiefung -, |
|
|
fachgebietsbezogene Zielsetzungen und Strategien zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen |
| Abschnitt IV: |
Information und praktische Mitarbeit bei dem Regierungspräsidium - Abteilung Staatliches Umweltamt - und bei der unteren Wasserbehörde, |
|
|
Information und praktische Mitarbeit bei dem Hessischen Landesamt für Umwelt und Geologie |
| Abschnitt V: |
Hospitation bei Behörden, Kommunen, privaten Überwachungseinrichtungen, Unternehmen, Planungsbüro; Anfertigung der häuslichen Prüfungsarbeit |
(2) Die Ausbildung wird durch Lehrgänge und Seminare ergänzt. Die gilt insbesondere für die beiden fachübergreifenden Fächer "Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen" und "Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit".
(3) Für die Dauer der Ausbildungsabschnitte sowie für den Ausbildungsinhalt gilt folgende Übersicht.
| Fachrichtung: |
UMWELTTECHNIK/UMWELTSCHUTZ |
| Fachgebiet: |
UMWELTTECHNIK |
| Ausbildungs- |
Ausbildungsstellen |
Ausbildungsinhalte |
||
| Abschnitt |
Dauer |
|||
| I 1 |
4 |
Abteilung Staatliches Umweltamt beim Regierungspräsidium |
Einführung in die Verwaltung, Organisation und Aufbau sowie Einführung in den technischen und nicht technischen Bereich |
|
| I 2 |
9, davon |
Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen |
||
| 2 |
Seminar |
Allgemeine fachübergreifende Zielsetzungen und Strategien zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen
|
||
| 7 |
Seminar |
Fachübergreifende Rechts- und Verwaltungsvorschriften Grundlagen des Verwaltungsrechts; Verfassungsrecht; Rechtsstellung des Beamten/der Beamtin; Geheimhaltungs- und Auskunftspflicht; Ordnungsrecht; Strafrecht/Ordnungswidrigkeitenrecht; Bau- und Planungsrecht; Zivilrecht; Haushalts-, Rechnungs- und Kassenwesen; Finanzierungsprogramme; Disziplinarrecht; Personalvertretungsrecht; Haftungsrecht; Ausschüsse, Vereinigungen und Arbeitsgemeinschaften in der Wasser- und Abfallwirtschaft, im Immissions- und Arbeitsschutz sowie im Naturschutz; Verwaltungsvollstreckungs-, verwaltungsgerichtliche Verfahren (Klagearten; Urteile) Grundzüge der fachbezogenen Rechts- und Verwaltungsvorschriften Nationales und internationales Recht in den Bereichen Abfall, Altlasten, Boden, Gefahrstoffe, Gentechnologie, Lärm/Erschütterungen, Luft, Umweltverträglichkeit, Wasser, Landschaftspflege, Naturschutz, Raumordnung, Bauwesen, Arbeits- und Gesundheitsschutz |
||
| II |
10 |
Seminar |
Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit Management, Mitarbeiterführung, Planung, Entscheidung; Rhetorik, Gesprächsführung; Psychologie |
|
| III 1 |
9 |
Seminar |
Rechts- und Verwaltungsvorschriften - fachbezogene Vertiefung; Umweltrecht - national, international - in den Bereichen Abfall Boden Gefahrstoffe Gentechnologie Lärm/Erschütterungen Luft Umweltverträglichkeit Wasser |
|
| III 2 |
2 |
Seminar |
Zielsetzungen und Strategien bei Abfall und Lärmschutz sowie zum Schutz von Wasser, Boden und Luft
|
|
| IV 1 |
33, davon |
Praktische Ausbildung |
||
| 29 |
Abteilung Staatliches Umweltamt beim Regierungspräsidium |
|||
| 4 |
untere Wasserbehörde |
Fachspezifische Ausbildung und selbstständige Mitarbeit unter Anwendung der einschlägigen Vorschriften, Erlasse und Richtlinien Vertiefte Anwendung des technischen und naturwissenschaftlichen Wissens in den einzelnen Fachbereichen Prüfung von Zulassungsanträgen; Verfassen von Entwürfen für Anordnungen, Bescheide, Stellungnahmen und Prüfberichte; Protokollführung; Überwachung von Zuwendungen gem. LHO; Grundlagen der Mess-, Analyse- und Untersuchungstechnik; Teilnahme an Messungen, Untersuchungen, Analysen, Probenahmen im Außendienst; Teilnahme an Abnahme und Überwachung von Anlagen; Beurteilung von Gutachten und Stellungnahmen Dritter; Abwasserabgabe; Abfalllizenzen; Bauartzulassungsverfahren; Gentechnik |
||
| Vermittlung in Tagesseminaren während der praktischen Ausbildung |
Fachbezogene Anwendungen der Datenverarbeitung Produktionstechnologien und deren Bewertung hinsichtlich der Auswirkungen auf Menschen, Wasser, Boden, Luft und Sachgüter
|
|||
| IV 2 |
6 |
Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie |
Aufgaben und Aufbau der Abteilungen Kennen lernen der Erstellung von Gutachten, der Erarbeitung von Stellungnahmen gegenüber Aufsichtsbehörden und Gerichten sowie der Grundzüge der Fachplanung; Teilnahme an Messungen, Untersuchungen, Probenahmen; Kenntnis über die Entwicklungsarbeiten in den Fachabteilungen |
|
| V 1 |
4 |
Hospitation Wahlstation: z. B. Behörden, Kommune, private Überwachungseinrichtung, Unternehmen |
Kennen lernen relevanter Umweltaufgaben und des Aufbaus der Organisation
|
|
| V 2 |
9 |
Regierungspräsidium und andere Behörden |
Organisation und Aufgabe als Bündelungsbehörde; Vollzug der fachlichen Rechtsvorschriften in den anderen Behörden durch Zulassungen, Anordnungen, Bescheide; Ausübung der Fachaufsicht |
|
| 6 |
Häusliche Prüfungsarbeit |
|||
| ca. 12 |
24 Monate |
(Erholungsurlaub) |
||
Artikel 4 Sonstige Vorschriften für die Ausbildung
Artikel 4
Sonstige Vorschriften für die Ausbildung
(1) Zu Beginn der Ausbildung soll ein Einführungslehrgang von etwa einer Woche Dauer stehen. Die Ausbildung ist außerdem durch ein allgemeines Verwaltungsseminar (vier Wochen) und durch fachbezogene Verwaltungsseminare (fünf Wochen) zu vertiefen. Die fachbezogenen Verwaltungsseminare können im Zusammenhang mit den jeweiligen Ausbildungsabschnitten durchgeführt werden. Kenntnisse über Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit sind grundsätzlich in allen Ausbildungsabschnitten im Rahmen der vorgesehenen Seminare anzustreben.
(2) Im Ausbildungsabschnitt I ist dem Referendar Gelegenheit zu geben, beim Grundbuchamt die Einrichtung und Führung des Grundbuches und die geschäftliche Behandlung von Grundbuchsachen kennenzulernen.
(3) Der Schwerpunkt der Ausbildung im Abschnitt II, die sich auf den gesamten Verfahrensablauf erstrecken soll, ist auf die planerischen Arbeiten zu legen. Hierbei ist die Flurbereinigung in ihrer Verzahnung mit den übrigen Raumordnungsmaßnahmen herauszustellen.
(4) Im Ausbildungsabschnitt III soll der Referendar Gelegenheit erhalten, in die allgemeinen technischen Aufgaben einer Kommunalverwaltung Einblick zu nehmen. Bei einer vertieften Ausbildung im Abschnitt III soll der Referendar nach Möglichkeit an einem Lehrgang bei einem Institut für Städtebau teilnehmen.
(5) Die Ausbildung im Abschnitt IV findet in der Regel beim Landesvermessungsamt statt. Der Referendar soll vor allem zu praktischen Arbeiten herangezogen werden.
(6) In den Ausbildungsabschnitten ist besonderer Wert darauf zu legen, daß der Referendar sich im Schriftverkehr vervollkommnet; ihm ist Gelegenheit zur Teilnahme an Terminen, Verhandlungen, Sitzungen und dgl. zu geben.
APOhtD Fachübergreifende Ausbildung für alle Fachrichtungen
Fachübergreifende Ausbildung für alle Fachrichtungen
In allen Fachrichtungen werden die Fächer "Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen" und "Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit" eingeführt.
APOhtD Sondervorschriften der Fachrichtung Umwelttechnik/Umweltschutz
Sondervorschriften der Fachrichtung Umwelttechnik/Umweltschutz
Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)
| INHALTSÜBERSICHT | |
| ERSTER TEIL Vorbereitungsdienst - Ausbildungsordnung |
|
| § 1 | Zweck, Ziel und Fachrichtungen des Vorbereitungsdienstes |
| § 2 | Einstellungsbedingungen |
| § 3 | Einstellungsverfahren |
| § 4 | Ernennung, Anwärterbezüge, Beendigung des Beamtenverhältnisses |
| § 5 | Ausbildungsbehörde und Ausbildungsstellen |
| § 6 | Dauer und Gliederung des Vorbereitungsdienstes |
| § 7 | Gestaltung der Ausbildung, Sondervorschriften für Behinderte |
| § 8 | Überwachung der Ausbildung |
| § 9 | Beurteilung während der Ausbildung |
| § 10 | Urlaub, Dienstunfähigkeit |
| § 11 | Entlassung aus dem Vorbereitungsdienst |
| ZWEITER TEIL Große Staatsprüfung - Prüfungsordnung |
|
| § 12 | Zweck der Großen Staatsprüfung |
| § 13 | Abnahme der Prüfung |
| § 14 | Zulassung zur Prüfung |
| § 15 | Art der Prüfung |
| § 16 | Häusliche Prüfungsarbeit |
| § 17 | Schriftliche Arbeiten unter Aufsicht |
| § 18 | Mündliche Prüfung |
| § 19 | Unterbrechung der Prüfung |
| § 20 | Bewertung der Prüfungsleistungen im einzelnen |
| § 21 | Abschließende Bewertung, Gesamturteil |
| § 22 | Prüfungszeugnis |
| § 23 | Wiederholung der Prüfung |
| § 24 | Verstöße gegen die Prüfungsordnung |
| § 25 | Prüfungsakte |
| § 26 | Ausführungsbestimmungen |
| DRITTER TEIL Sondervorschriften der Fachrichtungen |
|
| 1. | Hochbau |
| 2. | Städtebau |
| 3. | Bauingenieurwesen |
| 4. | Maschinen- und Elektrotechnik |
| 5. | Vermessungs- und Liegenschaftswesen |
| 6. | Landespflege |
| 7. | Umwelttechnik/Umweltschutz |
| VIERTER TEIL Übergangs- und Schlußvorschriften |
|
| § 27 | Übergangsvorschrift |
| § 28 | Inkrafttreten |
| Anlage 1: | Ausbildungsnachweis |
| Anlage 2: | Übersicht über den Vorbereitungsdienst |
| Anlage 3: | Beurteilung |
| Anlage 4: | Antrag auf Zulassung zur Großen Staatsprüfung |
| Anlage 5: | Prüfungsfächer und Prüfungszeiten |
| Anlage 6: | Prüfstoffverzeichnis der Fachrichtungen und Fachgebiete |
§ 1 Zweck, Ziel und Fachrichtungen des Vorbereitungsdienstes
§ 1
Zweck, Ziel und Fachrichtungen des Vorbereitungsdienstes
(1) Zweck und Ziel des Vorbereitungsdienstes ist es, Nachwuchskräfte für den höheren technischen Verwaltungsdienst auszubilden. Dabei sollen verantwortungsbewußte Persönlichkeiten für leitende Tätigkeiten herangebildet werden.
(2) Die Ausbildung soll sich darauf erstrecken, einmal das auf der Hochschule erworbene Wissen in der Praxis anzuwenden, es gegebenenfalls zu ergänzen, zum anderen umfassende Kenntnisse vor allem in den Gebieten Verwaltung, Recht, Planung, Betrieb und Führungsaufgaben zu vermitteln. Dabei sind die Verantwortungsbereitschaft und Initiative zu wecken und zu fördern. Staatspolitische, wirtschaftliche, kulturelle und soziale Belange sind zu berücksichtigen.
(3) Der Vorbereitungsdienst wird nach folgenden Fachrichtungen unterschieden:
- 1.
Hochbau,
- 2.
Städtebau,
- 3.
Bauingenieurwesen,
- 4.
Maschinen- und Elektrotechnik,
- 5.
Vermessungs- und Liegenschaftswesen,
- 6.
Landespflege,
- 7.
Umwelttechnik/Umweltschutz
Einzelne Fachrichtungen sind noch in Fachgebiete unterteilt (siehe Dritter Teil).
(4) Der Vorbereitungsdienst endet mit der Großen Staatsprüfung.
Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)
§ 17
Schriftliche Arbeiten unter Aufsicht
(1) Der Referendar soll durch die schriftlichen Arbeiten unter Aufsicht zeigen, daß er Aufgaben aus dem Bereich der Verwaltung rasch und sicher erfassen, in kurzer Frist mit den zugelassenen Hilfsmitteln lösen und das Ergebnis knapp und übersichtlich darstellen kann.
(2) Ist die häusliche Prüfungsarbeit angenommen worden, so wird der Referendar vom Oberprüfungsamt zu den schriftlichen Arbeiten unter Aufsicht unter Angabe von Zeit und Ort der Prüfung spätestens zwei Wochen vorher geladen.
(3) Insgesamt ist aus vier Prüfungsfächern (Anlage 5) je eine schriftliche Arbeit unter Aufsicht in jeweils sechs Stunden an vier aufeinanderfolgenden Werktagen zu fertigen. Den rechts- und verwaltungsbezogenen Bereichen der Ausbildung ist mit mindestens einer Arbeit Rechnung zu tragen. Wenn die Ausbildung ein Vertiefungsfach ausweist, soll eine der Arbeiten aus diesem Fach gefertigt werden.
Die zugelassenen Hilfsmittel werden in der Regel zur Verfügung gestellt. Wenn der Referendar selbst Hilfsmittel mitbringen soll, werden sie ihm in der Ladung zur Prüfung ausdrücklich benannt. Andere mitgeführte Hilfsmittel sind vor Aushändigung der Aufgabe beim aufsichtführenden Beamten zu hinterlegen.
(4) Das Oberprüfungsamt leitet die Aufgaben in verschlossenem Umschlag der Ausbildungsbehörde zu. Diese gibt sie einzeln ungeöffnet am Fertigungstag an den die Aufsicht führenden Beamten weiter, der sie zu Beginn der Prüfung dem Referendar aushändigt. Mit der Aufsicht ist ein Beamter des höheren Dienstes zu beauftragen.
(5) Spätestens mit Ablauf der Bearbeitungsfrist hat der Referendar seine Arbeit unterschrieben und mit allen Zwischenrechnungen und Konzepten dem die Aufsicht führenden Beamten abzugeben.
(6) Über den Verlauf der vier schriftlichen Arbeiten unter Aufsicht fertigt der Aufsichtführende jeweils eine Niederschrift an. Die Niederschriften sind zu sammeln und am letzten Fertigungstag dem Oberprüfungsamt zu übersenden. Die gefertigten Arbeiten sind noch am jeweiligen Fertigungstag zusammen mit den Aufgabentexten mit Einlieferungsnachweis den vom Oberprüfungsamt benannten Erstbeurteilern zur Bewertung zuzuleiten.
Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)
§ 2
Einstellungsbedingungen
In den Vorbereitungsdienst können Bewerber eingestellt werden, die
- a)
die gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis erfüllen,
- b)
das für ihre Fachrichtung vorgeschriebene wissenschaftliche Studium mit einer Regelstudienzeit von mindestens acht Fachsemestern (ohne Praxis- und Prüfungssemester) an einer Technischen Hochschule/Universität oder einer Gesamthochschule mit gleichwertigem wissenschaftlichen Studiengang mit einer Diplomprüfung (Diplom-Hauptprüfung) oder mit einer gleichwertigen - auch ausländischen - Hochschulprüfung abgeschlossen haben,
- c)
höchstens fünfunddreißig Jahre alt sind.
Für Bewerber aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die Regelungen zur Umsetzung der Richtlinie 89/48/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschließen, maßgebend.
Bewerber, die wegen Betreuung mindestens eines mit ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Kindes unter achtzehn Jahren oder wegen der tatsächlichen Pflege eines nach ärztlichem Gutachten pflegebedürftigen nahen Angehörigen im Sinne des § 1 Abs. 6 HLVO von einer Bewerbung vor Vollendung des sechsunddreißigsten Lebensjahres abgesehen haben, können bis zu einem Höchstalter von vierzig Lebensjahren eingestellt werden.
Angestellte, die mindestens drei Jahre im öffentlichen Dienst überwiegend mit Aufgaben beschäftigt worden sind, die in der Regel von Beamten des höheren Dienstes wahrgenommen werden, und Schwerbehinderte können bis zum vierzigsten Lebensjahr in den Vorbereitungsdienst eingestellt werden.
§ 21 Abschließende Bewertung, Gesamturteil
§ 21
Abschließende Bewertung, Gesamturteil
(1) Wenn die häusliche Prüfungsarbeit von einem der beiden Prüfer nicht mindestens mit "ausreichend" bewertet wird, so entscheidet der zuständige Abteilungs-/Ausschußleiter des Oberprüfungsamtes, ob die Arbeit angenommen werden kann.
(2) Die Note der angenommenen häuslichen Prüfungsarbeit und die einzelnen Noten der schriftlichen Arbeiten unter Aufsicht sowie die der Leistungen in der mündlichen Prüfung werden unabhängig voneinander vom Prüfungsausschuß/von der Prüfungskommission als Einzelnoten festgesetzt. Der Prüfungsausschuß/die Prüfungskommission entscheidet mit Stimmenmehrheit (§ 13 Abs. 6).
(3) Für die Bildung des für das Gesamturteil maßgebenden Mittelwertes wird
| die Punktzahl der häuslichen Prüfungsarbeit |
mit zwei (= 20 v. H.), |
| die Durchschnittspunktzahl aller schriftlichen Arbeiten unter Aufsicht |
mit drei (= 30 v. H.), |
| die Durchschnittspunktzahl aller Fächer der mündlichen Prüfung |
mit fünf (= 50 v. H.) |
multipliziert und die hieraus gebildete Summe durch zehn dividiert.
Eine dritte Stelle hinter dem Komma wird bei allen Rechenvorgängen nicht berücksichtigt.
(4) Für das Gesamturteil gelten die folgenden Noten:
sehr gut,
gut,
befriedigend,
ausreichend,
nicht bestanden.
(5)
- a)
Die Prüfung ist nicht bestanden, wenn
- 1.
die häusliche Prüfungsarbeit nicht angenommen ist oder
- 2.
der Mittelwert nach Abs. 3 4.01 oder schlechter lautet oder
- 3.
die Note in einem Fach der schriftlichen Arbeiten unter Aufsicht "ungenügend" ist oder die Noten in zwei Fächern "mangelhaft" sind oder
- 4.
die Note in einem Fach der schriftlichen Arbeiten unter Aufsicht "mangelhaft" ist und dabei die Durchschnittspunktzahl aller schriftlichen Arbeiten unter Aufsicht 4.01 oder schlechter lautet oder
- 5.
die Note in einem Fach der mündlichen Prüfung "ungenügend" ist oder die Noten in drei Fächern der mündlichen Prüfung "mangelhaft" sind oder
- 6.
in einem Fach oder in zwei Fächern der mündlichen Prüfung die Note "mangelhaft" ist und nicht durch andere Noten in Fächern der mündlichen Prüfung ausgeglichen wird. Ein Ausgleich ist je Fach durch zwei Noten "befriedigend" oder eine Note "gut" oder besser gegeben.
- b)
Die Prüfung gilt als nicht bestanden, wenn
- 1.
der Referendar die häusliche Prüfungsarbeit nicht rechtzeitig einreicht (§ 16) oder ohne vom Oberprüfungsamt anerkannten Grund zu den schriftlichen Arbeiten unter Aufsicht oder zur mündlichen Prüfung nicht erscheint oder einen dieser Prüfungsteile abbricht (§ 19 Abs. 1) oder
- 2.
der Referendar nach § 24 Abs. 1 oder 2 von der weiteren Teilnahme an der Prüfung ausgeschlossen ist.
(6) Die Prüfung ist bestanden mit:
| "sehr gut" |
bei einem Mittelwert von 1.00 bis 1.49, |
| "gut" |
bei einem Mittelwert von 1.50 bis 2.44, |
| "befriedigend" |
bei einem Mittelwert von 2.45 bis 3.34, |
| "ausreichend" |
bei einem Mittelwert von 3.35 bis 4.00. |
In Grenzfällen können die Beurteilungen während der Ausbildung und der persönliche Gesamteindruck - hierzu gehört auch der Vortrag (§ 18 Abs. 5) - berücksichtigt werden.
Ein Grenzfall liegt dann vor, wenn bei Anheben des Mittelwertes um 0.1 eine bessere Note des Gesamturteils erreicht wird. Das Anheben darf auf das Bestehen der Prüfung keinen Einfluß haben.
(7) Über den Prüfungshergang ist eine Niederschrift anzufertigen, in der die Besetzung des Prüfungsausschusses/der Prüfungskommission, der Name des Referendars, die Einzelnoten der schriftlichen und mündlichen Prüfung, die Gesamtnote und die Beurteilung des Vortrags festgehalten werden. Die Niederschrift ist von dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses/der Prüfungskommission und den an der mündlichen Prüfung beteiligten Prüfern zu unterzeichnen. Sie ist wie die schriftlichen Beurteilungen der häuslichen Prüfungsarbeit und der schriftlichen Arbeiten unter Aufsicht Bestandteil der Prüfungsakten.
(8) Im Anschluß an die Prüfung wird dem Referendar das Ergebnis der Prüfung bekanntgegeben. Hat er die Prüfung bestanden, erhält er hierüber eine Bescheinigung des Oberprüfungsamtes, die auch Angaben über seine Berufsbezeichnung enthält.
Bei Nichtbestehen der Prüfung erhält der Referendar hierüber vom Oberprüfungsamt einen Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung.
Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)
§ 3
Einstellungsverfahren
(1) Die Bewerbung um Einstellung in den Vorbereitungsdienst ist bei der Einstellungsbehörde einzureichen. Einstellungsbehörden sind die in den Sondervorschriften für die einzelnen Fachrichtungen genannten Stellen.
(2) Der Bewerbung sind beizufügen:
- 1.
Geburtsurkunde, bei verheirateten Bewerbern auch die Heiratsurkunde,
- 2.
Lebenslauf,
- 3.
Zeugnis über den Nachweis der Hochschulreife,
- 4.
Zeugnisse über Hochschulprüfungen (Diplom-Vorprüfung und Diplomprüfung) oder Zeugnisse entsprechender ausländischer Hochschulen/Universitäten, sowie gegebenenfalls über Zusatz- oder andere Prüfungen,
- 5.
Urkunde über die Verleihung des akademischen Grades, der durch die Diplomprüfung erworben wird, sowie Urkunden über andere akademische Grade,
- 6.
Nachweise über eine etwaige berufliche Tätigkeit nach Ablegung der Diplomprüfung,
- 7.
Nachweis, dass der Bewerber Deutscher im Sinne des Artikel 116 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt,
- 8.
persönliche schriftliche Erklärung, ob gerichtliche Strafen vorliegen oder ein gerichtliches Strafverfahren oder ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft anhängig ist,
- 9.
zwei Paßbilder aus neuester Zeit.
Auf Anforderung haben Bewerber ein amtsärztliches Zeugnis aus neuester Zeit über den Gesundheitszustand, das vor allem auch über das Seh-, Farbunterscheidungs- und Hörvermögen Auskunft gibt, sowie die Belegnachweise der wissenschaftlichen Hochschule vorzulegen und bei der Meldebehörde ein Führungszeugnis zur Vorlage bei der Einstellungsbehörde zu beantragen.
(3) Über die Einstellung in den Vorbereitungsdienst entscheidet die Einstellungsbehörde.
(4) Aus der Einstellung in den Vorbereitungsdienst kann der Bewerber keinen Anspruch auf eine spätere Verwendung im öffentlichen Dienst herleiten.
(5) Mit der Zusage der Einstellung in den Vorbereitungsdienst ist dem Bewerber der Einstellungstermin mitzuteilen. Kommt der Bewerber ohne triftigen Grund diesem Termin nicht nach, verliert die Zusage der Einstellung ihre Gültigkeit.
Artikel 2 Einstellungsbehörde, Ausbildungsbehörde
Artikel 2
Einstellungsbehörde, Ausbildungsbehörde
(1) Einstellungsbehörde (§ 3 Abs. 1 APOhtD) ist das Hessische Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation.
(2) Ausbildungsbehörde (§ 5 Abs. 2 APOhtD) ist das Hessische Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation.
Artikel 4 Sonstige Vorschriften für die Ausbildung
Artikel 4
Sonstige Vorschriften für die Ausbildung
(1) Zu Beginn der Ausbildung soll ein Einführungslehrgang von etwa einer Woche Dauer stehen. Die Ausbildung ist außerdem durch ein allgemeines Verwaltungsseminar (vier Wochen) und durch fachbezogene Verwaltungsseminare (fünf Wochen) zu vertiefen. Die fachbezogenen Verwaltungsseminare können im Zusammenhang mit den jeweiligen Ausbildungsabschnitten durchgeführt werden. Kenntnisse über Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit sind grundsätzlich in allen Ausbildungsabschnitten im Rahmen der vorgesehenen Seminare anzustreben.
(2) Im Ausbildungsabschnitt I ist dem Referendar Gelegenheit zu geben, beim Grundbuchamt die Einrichtung und Führung des Grundbuches und die geschäftliche Behandlung von Grundbuchsachen kennenzulernen.
(3) Der Schwerpunkt der Ausbildung im Abschnitt II, die sich auf den gesamten Verfahrensablauf erstrecken soll, ist auf die planerischen Arbeiten zu legen. Hierbei ist die Flurbereinigung in ihrer Verzahnung mit den übrigen Raumordnungsmaßnahmen herauszustellen.
(4) Im Ausbildungsabschnitt III soll der Referendar Gelegenheit erhalten, in die allgemeinen technischen Aufgaben einer Kommunalverwaltung Einblick zu nehmen. Bei einer vertieften Ausbildung im Abschnitt III soll der Referendar nach Möglichkeit an einem Lehrgang bei einem Institut für Städtebau teilnehmen.
(5) Die Ausbildung im Abschnitt IV findet in der Regel beim Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation statt. Der Referendar soll vor allem zu praktischen Arbeiten herangezogen werden.
(6) In den Ausbildungsabschnitten ist besonderer Wert darauf zu legen, daß der Referendar sich im Schriftverkehr vervollkommnet; ihm ist Gelegenheit zur Teilnahme an Terminen, Verhandlungen, Sitzungen und dgl. zu geben.
Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)
| INHALTSÜBERSICHT | |
| ERSTER TEIL Vorbereitungsdienst - Ausbildungsordnung |
|
| § 1 | Zweck, Ziel und Fachrichtungen des Vorbereitungsdienstes |
| § 2 | Einstellungsbedingungen |
| § 3 | Einstellungsverfahren |
| § 4 | Ernennung, Anwärterbezüge, Beendigung des Beamtenverhältnisses |
| § 5 | Ausbildungsbehörde und Ausbildungsstellen |
| § 6 | Dauer und Gliederung des Vorbereitungsdienstes |
| § 7 | Gestaltung der Ausbildung, Sondervorschriften für Behinderte |
| § 8 | Überwachung der Ausbildung |
| § 9 | Beurteilung während der Ausbildung |
| § 10 | Urlaub, Dienstunfähigkeit |
| § 11 | Entlassung aus dem Vorbereitungsdienst |
| ZWEITER TEIL Große Staatsprüfung - Prüfungsordnung |
|
| § 12 | Zweck der Großen Staatsprüfung |
| § 13 | Abnahme der Prüfung |
| § 14 | Zulassung zur Prüfung |
| § 15 | Art der Prüfung |
| § 16 | Häusliche Prüfungsarbeit |
| § 17 | Schriftliche Arbeiten unter Aufsicht |
| § 18 | Mündliche Prüfung |
| § 19 | Unterbrechung der Prüfung |
| § 20 | Bewertung der Prüfungsleistungen im einzelnen |
| § 21 | Abschließende Bewertung, Gesamturteil |
| § 22 | Prüfungszeugnis |
| § 23 | Wiederholung der Prüfung |
| § 24 | Verstöße gegen die Prüfungsordnung |
| § 25 | Prüfungsakte |
| § 26 | Ausführungsbestimmungen |
| DRITTER TEIL Sondervorschriften der Fachrichtungen |
|
| 1. | Hochbau |
| 2. | Städtebau |
| 3. | Bauingenieurwesen |
| 4. | Maschinen- und Elektrotechnik |
| 5. | Vermessungs- und Liegenschaftswesen |
| 6. | Landespflege |
| 7. | Umwelttechnik/Umweltschutz |
| VIERTER TEIL Übergangs- und Schlußvorschriften |
|
| § 27 | Übergangsvorschrift |
| § 28 | Inkrafttreten |
| § 29 | Außer-Kraft-Treten |
| Anlage 1: | Ausbildungsnachweis |
| Anlage 2: | Übersicht über den Vorbereitungsdienst |
| Anlage 3: | Beurteilung |
| Anlage 4: | Antrag auf Zulassung zur Großen Staatsprüfung |
| Anlage 5: | Prüfungsfächer und Prüfungszeiten |
| Anlage 6: | Prüfstoffverzeichnis der Fachrichtungen und Fachgebiete |
Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)
§ 29
Außer-Kraft-Treten
Diese Ausbildungs- und Prüfungsordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2009 außer Kraft.
Anlage 5 Prüfungsfächer und Prüfungszeiten
Anlage 5
(§§ 17 Abs. 3, 18 Abs. 4 APOhtD)
Prüfungsfächer und Prüfungszeiten
| IA Fachrichtung HOCHBAU |
|
| Stunden |
|
| 1. Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen |
1 |
| 2. Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit |
1 |
| 3. Öffentliches Baurecht |
1 |
| 4. Fachbezogene Verwaltung und Rechtsvorschriften |
1 |
| 5. Grundzüge des öffentlichen Hochbaues und |
1¼ |
| 6. Bautechnik |
1¼ |
| zusammen |
6½ |
| IB Fachrichtung STÄDTEBAU |
|
| 1. Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen |
1 |
| 2. Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit |
1 |
| 3. Raumordnung |
1 |
| 4. Geschichte des Städtebaues, Stadtplanung |
1½ |
| 5. Technische Elemente des Städtebaues |
1 |
| 6. Fachrecht |
1 |
| zusammen |
6½ |
II Fachrichtung BAUINGENIEURWESEN
| Stunden |
|
| Fachgebiet Straßenwesen: |
|
| 1. Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen |
1 |
| 2. Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit |
1 |
| 3. Fachbezogene Verwaltung und Rechtsvorschriften |
1¼ |
| 4. Raumplanung und städtische Infrastruktur |
1¼ |
| 5. Straße und Verkehr |
1 |
| 6. Ingenieurbauwerke |
1 |
| zusammen |
6½ |
| Fachgebiet Stadtbauwesen: |
|
| 1. Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen |
1 |
| 2. Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit |
1 |
| 3. Verkehrswesen und städtische Infrastruktur |
1*) |
| 4. Siedlungswasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Umwelttechnik |
1*) |
| 5. Vorbereiten und Durchführen von öffentlichen Baumaßnahmen |
1 |
| 6. Raumordnung, Bau- und Umweltrecht |
1 |
| zusammen |
6½ |
III Fachrichtung MASCHINEN- und ELEKTROTECHNIK
| Stunden |
|
| Fachgebiet Maschinen- und Elektrotechnik |
|
| 1. Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen |
1 |
| 2. Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit |
1 |
| 3. Fachbezogene Verwaltung und Rechtsvorschriften |
1 |
| 4. Elektrotechnische Anlagen |
1¼ |
| 5. Maschinen- und verfahrenstechnische Anlagen |
1 |
| 6. Sondergebiete der Maschinen- und Elektrotechnik |
1¼ |
| zusammen |
6½ |
IV Fachrichtung
VERMESSUNGS- UND LIEGENSCHAFTSWESEN
| Stunden |
|
| 1. Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen |
1 |
| 2. Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit |
1 |
| 3. Liegenschaftskataster |
1¼ |
| 4. Ländliche Neuordnung |
1 |
| 5. Landesplanung und Städtebau |
1 |
| 6. Landesvermessung und Kartographie |
1¼ |
| zusammen |
6½ |
V Fachrichtung LANDESPFLEGE
| Stunden |
|
| 1. Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen |
1 |
| 2. Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit |
1 |
| 3. Naturschutz und Landschaftspflege |
1¼ |
| 4. Raumordnung, Landesplanung und Städtebau |
1 |
| 5. Freiraumplanung und Grünordnung |
1 |
| 6. Angrenzende Fachgebiete |
1¼ |
| zusammen |
6½ |
VI Fachrichtung UMWELTTECHNIK/UMWELTSCHUTZ
| Stunden |
|
| 1. Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen |
1 |
| 2. Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit |
1 |
| 3. Kreislaufwirtschaft, Abfallbeseitigung und Bodenschutz |
1 |
| 4. Immissionsschutz und Klimaschutz |
1 |
| 5. Wasserwirtschaft und Gewässerschutz |
1¼ |
| 6. Fachbezogene Rechts- und Verwaltungsvorschriften |
1¼ |
| zusammen |
6½". |
Anlage 6 Prüfstoffverzeichnis der Fachrichtungen und Fachgebiete HOCHBAU STÄDTEBAU ...
Anlage 6
(§ 18 Abs. 4 APOhtD)
Prüfstoffverzeichnis der Fachrichtungen und Fachgebiete
HOCHBAU
STÄDTEBAU
BAUINGENIEURWESEN
MASCHINEN- UND ELEKTROTECHNIK
VERMESSUNGS- UND LIEGENSCHAFTSWESEN
LANDESPFLEGE
UMWELTTECHNIK/UMWELTSCHUTZ
Fachrichtung HOCHBAU
- 1.
Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen
Allgemeines Staatsrecht
Staatsbegriff, Staatswesen
Grundzüge des Völkerrechts sowie der internationalen und supranationalen Organisationen
Staatsformen
Entstehung und Auflösung von Staaten
Staatliche Entwicklung in Deutschland
Grundgesetz, Verfassungen der Länder
Verfassungsgrundsätze, Grundrechte
Staatsrechtliches Wesen der Bundesrepublik, Förderalismus
Grundgesetzliche Richtlinien und Kompetenzverteilung für Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung
Oberste Bundesorgane
Funktionen der Staatsgewalt
Dreiteilung der Gewalten
Begriff und Wesen der öffentlichen Verwaltung
Gesetzgebungsverfahren
Rechtsverordnungen und autonome Satzungen
Die Rechtsprechung
Normenkontrolle und Verfassungsbeschwerde
Staats- und Amtshaftungsgrundsätze
Finanzwesen des Bundes und der Länder
Die Europäische Union
Status und Organe
Hoheitliche Kompetenzen, Kompetenzabgrenzung zu Mitgliedstaaten
Rechtsetzung, Umsetzung der Rechtsakte in nationales Recht
europäischer Binnenmarkt, Wirtschafts- und Währungsunion
Gemeindeverfassungen, kommunale Selbstverwaltung
Verwaltungsaufbau und Behördenorganisation bei Bund, Ländern und Gemeinden
Oberste Bundes- und Landesbehörden
Organisation der unmittelbaren Staatsverwaltung
Aufgaben und Organe der mittelbaren Staatsverwaltung
Rechts-, Fach- und Dienstaufsicht
Allgemeines und formelles Verwaltungsrecht, Verwaltungshandeln, Verwaltungsprozessrecht
Verwaltungsverfahrensgesetze des Bundes und der Länder
Allgemeines Verwaltungsverfahren
Institut des Verwaltungsaktes und des öffentlich-rechtlichen Vertrages
Förmliches Verwaltungsverfahren,
Planfeststellungsverfahren
Auslegung von Rechtsnormen
Verwaltungsermessen
Amtshilfe
Verwaltungsgerichtsordnung
Verwaltungsvollstreckungs- und Verwaltungszustellungsrecht
Außerordentliche Rechtsbehelfe gegen Verwaltungshandeln (Petition, Beschwerde, Dienstaufsichtsbeschwerde)
Besonderes Verwaltungsrecht
Beamtenrecht
Disziplinarrecht
Personalvertretungsrecht
Ordnungswidrigkeitenrecht
Grundzüge des Kommunalrechts
Sozialrecht in den Grundzügen
Arbeitsschutzrecht in den Grundzügen
Steuerrecht in den Grundzügen
Gewerberecht in den Grundzügen
Grundzüge des Polizeirechts
Datenschutzrecht
Privatrecht
Bürgerliches Gesetzbuch
Allgemeiner Teil, Schuldverhältnisse und Sachenrecht in den Grundzügen
Nachbarrecht
Grundzüge des Handels- und Gesellschaftsrechts
Tarifvertragsgesetz, Manteltarifverträge für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst
Vergaberecht in den Grundzügen
Zivilprozessverfahren in den Grundzügen
- 2.
Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit
Leitungskonzeption, -methoden und -techniken
Begriffe
Leitungskonzeptionen
Regelkreis-Modell
Methoden und Techniken der Planung
Zielvereinbarung (Zielsetzung, Zielsysteme, Zielkonflikte)
Problemanalyse
Alternativensuche und -bewertung
Entscheidung
Kontrolle
Personalführung
Führungsstile
Grundkenntnisse der Menschenführung
Individual- und Gruppenverhalten im Arbeitsprozess
Leistungsmotivation
Anerkennung, Kritik
Kommunikation, Konfliktbehandlung
Grundsätze für die Zusammenarbeit und den Personaleinsatz
Mitarbeitergespräch
Personalbeurteilung
Kommunikationstechniken
Rhetorik
Gesprächsführung, Besprechungstechnik
Darstellungstechnik
Gliederungstechnik
Visualisierungstechnik
Öffentlichkeitsarbeit
Informationstechnik
Einsatzgebiete
Organisation beim Einsatz der IT
Organisation
Grundzüge der Organisationslehre
Aufbauorganisation
Ablauforganisation
Aufgaben, Organisation und Geschäftsbetrieb
Volks- und betriebswirtschaftliche Untersuchungen
Wirtschaftlichkeitsgrundlagen
Kostenberechnung
Investitionsrechnung und Wirtschaftlichkeitskriterien
Empfindlichkeitsprüfungen und Risikoanalyse
Erfolgskontrolle
Nutzen-Kosten-Untersuchungen
Grundlegende Bewertungsfragen
Möglichkeiten, Grenzen und Ablauf der Verfahren
Verfahrensrichtlinien
Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen für Unterhaltungs- und Betriebsaufgaben
Aufgabenwirtschaftlichkeit
Beschaffungs- und Einsatzplanung
Haushalts-, Rechnungs- und Kassenwesen des Bundes, der Länder und der Kommunen
Grundlagen des Haushalts
Begriffe
Haushaltsgrundsätze
Verfahren der Bewirtschaftung
Technische Programmplanung, Finanzplanung
Aufgaben der Rechnungshöfe und der Rechnungsprüfungsämter
- 3.
Öffentliches Baurecht
Begriffe, Entwicklung, Gesetzgebungszuständigkeiten von Europäischer Union, Bund, Ländern und Satzungsgebungszuständigkeiten der Gemeinden
Raumordnungs-, Landesplanungs-, Regionalplanungsrecht sowie Bauplanungsrecht und besonderes Städtebaurecht
Planungsträger, Genehmigungsbehörden, Planinhalt, Beispiele
Verfahren zur Planaufstellung
Instrumente zur Plansicherung und -verwirklichung
Genehmigungstatbestände
Bauordnungsrechte
Materielles Recht
Allgemeine Anforderungen
Grundstücke und deren Bebauung
Bauliche Anlagen
Technische Baubestimmungen, allgemein anerkannte Regeln der Technik
Formelles Recht
Bauaufsichtliches Verfahren, Vereinfachtes Verfahren, Freistellung, Anzeigeverfahren, Kenntnisgabeverfahren, Zustimmungsverfahren
Beteiligte am bauaufsichtlichen Verfahren
Bauaufsichtliche Eingriffsbefugnisse
Baurechtlicher Bestandsschutz
Tangierende Rechtsbereiche, Baunebenrecht
Entwicklung, Grundlagen, Genehmigungsbehörden, Planungsträger, Planfeststellungsverfahren
Fachplanungsrecht
Denkmalschutz
Naturschutzrecht
Wasserrecht
Bundesimmissionsschutzrecht
Rechtsschutz im öffentlichen Baurecht
Städtebauliche Planung
Bauaufsichtliches Verfahren
Fachplanungsrecht
Amtshaftung, Amtspflichten
Nachbarschutz
Unfallschutz
Recht der Berufsgenossenschaften
Unfallverhütung
- 4.
Fachbezogene Verwaltung und Rechtsvorschriften
Organisation der Hochbauverwaltungen in Bund, Ländern und Gemeinden
Gliederung, Zuständigkeiten und Arbeitsweise
Aufgaben der Bauverwaltungen
Durchführung von Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sowie Unterhaltung der Grundstücke und der baulichen Anlagen
Vergabe von Dienstleistungen, Bauleistungen und Lieferleistungen (VOF, VOB, VOL)
Wettbewerbe
Fertigung der Bauunterlagen
Überwachung der Bauausführung
Prüfung der Rechnungen
Kassenanordnungen
Abnahme, Übergabe
Rechnungslegungs- und Rechnungsprüfungsverfahren (Rechnungshof)
Baufachliche Gutachten und Stellungnahmen, Wertermittlungen
Baufachliche Mitwirkung bei Baumaßnahmen mit staatlichen Zuwendungen
Grundzüge der Wohnungsbauförderung
Anwendung der Informations- und Kommunikationstechnik
Veröffentlichungen
Vorschriften, Richtlinien, Dienstanweisungen
Verfahrensvorschriften
insbesondere: RBBau, entsprechende Landesvorschriften
Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen
insbesondere: BHO, LHO, Verwaltungsvorschriften hierzu
Vergabewesen
insbesondere: VOF, VOB, VOL, VHB
Wettbewerbs- und Honorarwesen
insbesondere: GRW, HOAI
Kartellrecht
Preisrecht
insbesondere: Preisverordnungen
- 5.
Grundzüge des öffentlichen Hochbaues und des Städtebaues
Öffentliche Gebäude
Baugeschichtliche Entwicklungen
Gestaltungs- und Konstruktionselemente
Gebäudetypologien
Planungsgrundlagen (auch als Teil des Facility-Managements)
Städtebauliche Faktoren bei der Gebäudeplanung
Raumbedarfsanforderungen, Ausstattungsstandards, Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen
Funktionale Anforderungen
Technische, wirtschaftliche und ökologische Bewertung von Bauplanungen
Umgang mit vorhandener Bausubstanz und städtebaulichen Strukturen
Denkmalschutz
Öffentlich-rechtliche Anforderungen
Bau-, Unterhaltungs- und Betriebskosten (auch als Teil des Facility-Managements)
Grundlagen und Methoden der Kostenermittlung
Kostenarten, Kostengliederung, Kostenvergleich
Kosten- und Flächenrichtwerte
Kostenoptimierung (Facility-Management)
Projektmanagement
Methoden
Projektentwicklung und -durchführung
Kostenplanung, Kostensteuerung und -kontrolle
Terminplanung und -steuerung
Qualitätssicherung bei der Baudurchführung
Grundlagen und Gestaltungselemente städtebaulicher Planungen
Allgemeine Grundlagen des Städtebaues
Historische Entwicklung städtebaulicher Siedlungssysteme
Elemente städtebaulicher Gestaltung
Stadterneuerung und Sanierung
Städtebauliche Normen und Grunddaten
Umgang mit vorhandenen städtebaulichen Strukturen
Denkmalschutz
- 6.
Bautechnik
Allgemein anerkannte Regeln der Technik
Rechtsgrundlagen, Verordnungen, Normen
Technische Elemente von Gebäude- und städtebaulichen Planungen
Technische Grundlagen städtischer Infrastruktur
Erschließung
Ver- und Entsorgungsanlagen und deren Leitungssysteme
Baubetrieb und Baulogistik
Grundzüge der Baukonstruktion und Baumethoden
Baugrund
Gründungsarten
Tragkonstruktion
Nichttragende Konstruktionen u. a.
Grundzüge der Installations- und Betriebstechnik
Heizung, Raumlufttechnik
Wasserver- und -entsorgung
Abfallbeseitigung
Elektrische Anlagen (Stark- und Schwachstrom)
Fördertechnik
Küchen-, Labor- und Medizintechnik
Gebäudeleittechnik
Informations- und Kommunikationstechnik
Bauphysikalische Aspekte bei der Gebäudeplanung
Wärme-, Schall- und Feuchteschutz
Ursachen, Vermeidung und Behebung von Bauschäden, Alterungsbeständigkeit und Dauerhaftigkeit
Technische, wirtschaftliche und ökologische Bewertung von Bauteilen, Baustoffen und Baumethoden
Recycling
Altlasten
Asbestsanierung
Verwendungsverbote
Maßnahmen der Energieeinsparung
Fachrichtung STÄDTEBAU
- 1.
Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen
Allgemeines Staatsrecht
Staatsbegriff, Staatswesen
Grundzüge des Völkerrechts sowie der internationalen und supranationalen Organisationen
Staatsformen
Entstehung und Auflösung von Staaten
Staatliche Entwicklung in Deutschland
Grundgesetz, Verfassungen der Länder
Verfassungsgrundsätze, Grundrechte
Staatsrechtliches Wesen der Bundesrepublik, Föderalismus
Grundgesetzliche Richtlinien und Kompetenzverteilung für Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung
Oberste Bundesorgane
Funktionen der Staatsgewalt
Dreiteilung der Gewalten
Begriff und Wesen der öffentlichen Verwaltung
Gesetzgebungsverfahren
Rechtsverordnungen und autonome Satzungen
Die Rechtsprechung
Normenkontrolle und Verfassungsbeschwerde
Staats- und Amtshaftungsgrundsätze
Finanzwesen des Bundes und der Länder
Die Europäische Union
Status und Organe
Hoheitliche Kompetenzen, Kompetenzabgrenzung zu Mitgliedstaaten
Rechtsetzung, Umsetzung der Rechtsakte in nationales Recht
europäischer Binnenmarkt, Wirtschafts- und Währungsunion
Gemeindeverfassungen, kommunale Selbstverwaltung
Verwaltungsaufbau und Behördenorganisation bei Bund, Ländern und Gemeinden
Oberste Bundes- und Landesbehörden
Organisation der unmittelbaren Staatsverwaltung
Aufgaben und Organe der mittelbaren Staatsverwaltung
Rechts-, Fach- und Dienstaufsicht
Allgemeines und formelles Verwaltungsrecht, Verwaltungshandeln, Verwaltungsprozessrecht
Verwaltungsverfahrensgesetze des Bundes und der Länder
Allgemeines Verwaltungsverfahren
Institut des Verwaltungsaktes und des öffentlich-rechtlichen Vertrages
Förmliches Verwaltungsverfahren, Planfeststellungsverfahren
Auslegung von Rechtsnormen
Verwaltungsermessen
Amtshilfe
Verwaltungsgerichtsordnung
Verwaltungsvollstreckungs- und Verwaltungszustellungsrecht
Außerordentliche Rechtsbehelfe gegen Verwaltungshandeln (Petition, Beschwerde, Dienstaufsichtsbeschwerde)
Besonderes Verwaltungsrecht
Beamtenrecht
Disziplinarrecht
Personalvertretungsrecht
Ordnungswidrigkeitenrecht
Grundzüge des Kommunalrechts
Sozialrecht in den Grundzügen
Arbeitsschutzrecht in den Grundzügen
Steuerrecht in den Grundzügen
Gewerberecht in den Grundzügen
Grundzüge des Polizeirechts
Datenschutzrecht
Privatrecht
Bürgerliches Gesetzbuch
Allgemeiner Teil, Schuldverhältnisse und Sachenrecht in den Grundzügen
Nachbarrecht
Grundzüge des Handels- und Gesellschaftsrechts
Tarifvertragsgesetz, Manteltarifverträge für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst
Vergaberecht in den Grundzügen
Zivilprozessverfahren in den Grundzügen
- 2.
Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit
Leitungskonzeption, -methoden und -techniken
Begriffe
Leitungskonzeptionen
Regelkreis-Modell
Methoden und Techniken der Planung
Zielvereinbarung (Zielsetzung, Zielsysteme, Zielkonflikte)
Problemanalyse
Alternativensuche und -bewertung
Entscheidung
Kontrolle
Personalführung
Führungsstile
Grundkenntnisse der Menschenführung
Individual- und Gruppenverhalten im Arbeitsprozess
Leistungsmotivation
Anerkennung, Kritik
Kommunikation, Konfliktbehandlung
Grundsätze für die Zusammenarbeit und den Personaleinsatz
Mitarbeitergespräch
Personalbeurteilung
Kommunikationstechniken
Rhetorik
Gesprächsführung, Besprechungstechnik
Darstellungstechnik
Gliederungstechnik
Visualisierungstechnik
Öffentlichkeitsarbeit
Informationstechnik
Einsatzgebiete
Organisation beim Einsatz der IT
Organisation
Grundzüge der Organisationslehre
Aufbauorganisation
Ablauforganisation
Aufgaben, Organisation und Geschäftsbetrieb
Volks- und betriebswirtschaftliche Untersuchungen
Wirtschaftlichkeitsgrundlagen
Kostenberechnung
Investitionsrechnung und Wirtschaftlichkeitskriterien
Empfindlichkeitsprüfungen und Risikoanalyse
Erfolgskontrolle
Nutzen-Kosten-Untersuchungen
Grundlegende Bewertungsfragen
Möglichkeiten, Grenzen und Ablauf der Verfahren
Verfahrensrichtlinien
Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen für Unterhaltungs- und Betriebsaufgaben
Aufgabenwirtschaftlichkeit
Beschaffungs- und Einsatzplanung
Haushalts-, Rechnungs- und Kassenwesen des Bundes, der Länder und der Kommunen
Grundlagen des Haushalts
Begriffe
Haushaltsgrundsätze
Verfahren der Bewirtschaftung
Technische Programmplanung, Finanzplanung
Aufgaben der Rechnungshöfe und der Rechnungsprüfungsämter
- 3.
Raumordnung
Begriffe und Ziele der Raumordnung, Landes- und Regionalplanung
Entwicklung der Besiedlung, ihre Ursachen und Wirkungen
Entwicklung der Landesplanung und Raumordnung
Arbeitsmethoden
Planungselemente und Raumkategorien
Aufgaben und organisatorischer Aufbau der Raumordnung und Landesplanung in der Bundesrepublik Deutschland
Raumordnungsgesetz und Bundesraumordnungsprogramme
Landesplanungsgesetz und seine Durchführungsverordnung, Landesentwicklungsgesetz
Programme und Pläne der Landesentwicklung und Regionalplanung
Aufgaben der Planungsebenen und Fachdienststellen sowie ihr Verhältnis zueinander
Planarten und -inhalte, Wirkungsbereiche, Aufgabenträger, Beteiligte
Probleme und Konfliktstellen der Planung und die Verwirklichung raumordnerischer Ziele
- 4.
Geschichte des Städtebaues, Stadtplanung und Stadtentwicklung
Geschichte des Städtebaues
Epochen des Städtebaues und ihre Charakteristika vor allem seit dem Entstehen der Industriegesellschaft
Städtebauliche Theorien und Leitbilder des 19. und 20. Jahrhunderts
Geographische, soziale, wirtschaftliche, technische und politische Faktoren der Siedlungsentwicklung und des Städtebaues im 19. Jahrhundert
Stadtplanung und Stadtentwicklung
Begriffe und Ziele
Ordnungselemente, Funktionsbereiche, Infrastruktur und Standortkriterien
Städtebauliche Systeme und Gebäudetypen des Wohnungsbaues, der öffentlichen und privaten Einrichtungen
Stadtgestaltung
Städtebauliche Erneuerung (Sanierung, Modernisierung)
Entwicklungsmaßnahmen
Verträge über stadtplanerische Leistungen
Wettbewerbswesen
Integration von Fachplanungen
Umweltverträglichkeit der Planung
Naturschutz und Landschaftspflege
Landschaftsplanung und -gestaltung
Agrarstruktur
Städtebauliche Denkmalpflege
- 5.
Technische Elemente des Städtebaues
Bedeutung des Verkehrs im Städtebau, Verkehrsarten
Verkehrsuntersuchungen (Zählungen, Analysen, Prognosen), Generalverkehrsplanung
Grundzüge des Wasser-, Schienen- und Straßenverkehrs
Öffentlicher Nahverkehr und Individualverkehr
Erschließungssysteme und ihre Elemente
Wirtschaftlichkeitsfragen der Erschließung
Grundzüge der Versorgung mit Wasser und Energie, Abwasser- und Abfallbeseitigung
Technischer Umweltschutz in Bezug auf Städtebau in den Grundzügen
der Luftreinhaltung
des Lärmschutzes
des Gewässer- und Bodenschutzes
- 6.
Fachrecht
Planungsrecht, insbesondere
Baugesetzbuch unter besonderer Beachtung der Bauleitplanung, der Sicherung der Bauleitplanung, der Regelung der baulichen und sonstigen Nutzung sowie der Grundzüge der Bodenordnung, der Enteignung, der Erschließung, der städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen, der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen, der Erhaltungssatzung und der städtebaulichen Gebote
Maßnahmengesetz zum Baugesetzbuch
Baunutzungsverordnung, Planzeichenverordnung
Bauordnungsrecht und seine DVO in seinen städtebaurelevanten Teilen
Fachplanungsrecht, vor allem in seinen Beziehungen zu Städtebau und Bauleitplanung (Planfeststellungsverfahren) in den Grundzügen der folgenden Gesetze und Bestimmungen
Bundeswasserstraßengesetz
Luftverkehrsgesetz
Bundesfernstraßen-, Landesstraßen- und Wegegesetz
Energiewirtschaftsgesetz, Telegrafenwegegesetz
Abfallwirtschaftsgesetz
Wasserhaushaltsgesetz und Landeswassergesetz
Bundesnaturschutzgesetz, Naturschutzgesetz des Landes
Bundeswaldgesetz
Sonstige Rechtsnormen mit Bezug zur Stadtentwicklung, insbesondere
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung
Bundesimmissionsschutzgesetz und sonstige Umweltschutzbestimmungen
Denkmalschutzgesetz des Landes
Flurbereinigungsgesetz
Bundeskleingartengesetz
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz
Kommunalabgabengesetz und kommunales Satzungsrecht
Vertragswesen (HOAI) sowie sonstige Verträge über stadtplanerische Leistungen.
Fachrichtung BAUINGENIEURWESEN
Fachgebiet: STRASSENWESEN
- 1.
Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen
Allgemeines Staatsrecht
Staatsbegriff, Staatswesen
Grundzüge des Völkerrechts sowie der internationalen und supranationalen Organisationen
Staatsformen
Entstehung und Auflösung von Staaten
Staatliche Entwicklung in Deutschland
Grundgesetz, Verfassungen der Länder
Verfassungsgrundsätze, Grundrechte
Staatsrechtliches Wesen der Bundesrepublik, Föderalismus
Grundgesetzliche Richtlinien und Kompetenzverteilung für Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung
Oberste Bundesorgane
Funktionen der Staatsgewalt
Dreiteilung der Gewalten
Begriff und Wesen der öffentlichen Verwaltung
Gesetzgebungsverfahren
Rechtsverordnungen und autonome Satzungen
Die Rechtsprechung
Normenkontrolle und Verfassungsbeschwerde
Staats- und Amtshaftungsgrundsätze
Finanzwesen des Bundes und der Länder
Die Europäische Union
Status und Organe
Hoheitliche Kompetenzen, Kompetenzabgrenzung zu Mitgliedstaaten
Rechtsetzung, Umsetzung der Rechtsakte in nationales Recht
europäischer Binnenmarkt, Wirtschafts- und Währungsunion
Gemeindeverfassungen, kommunale Selbstverwaltung
Verwaltungsaufbau und Behördenorganisation bei Bund, Ländern und Gemeinden
Oberste Bundes- und Landesbehörden
Organisation der unmittelbaren Staatsverwaltung
Aufgaben und Organe der mittelbaren Staatsverwaltung
Rechts-, Fach- und Dienstaufsicht
Allgemeines und formelles Verwaltungsrecht, Verwaltungshandeln, Verwaltungsprozessrecht
Verwaltungsverfahrensgesetze des Bundes und der Länder
Allgemeines Verwaltungsverfahren
Institut des Verwaltungsaktes und des öffentlich-rechtlichen Vertrages
Förmliches Verwaltungsverfahren, Planfeststellungsverfahren
Auslegung von Rechtsnormen
Verwaltungsermessen
Amtshilfe
Verwaltungsgerichtsordnung
Verwaltungsvollstreckungs- und Verwaltungszustellungsrecht
Außerordentliche Rechtsbehelfe gegen Verwaltungshandeln (Petition, Beschwerde, Dienstaufsichtsbeschwerde)
Besonderes Verwaltungsrecht
Beamtenrecht
Disziplinarrecht
Personalvertretungsrecht
Ordnungswidrigkeitenrecht
Grundzüge des Kommunalrechts
Sozialrecht in den Grundzügen
Arbeitsschutzrecht in den Grundzügen
Steuerrecht in den Grundzügen
Gewerberecht in den Grundzügen
Grundzüge des Polizeirechts
Datenschutzrecht
Privatrecht
Bürgerliches Gesetzbuch
Allgemeiner Teil, Schuldverhältnisse und Sachenrecht in den Grundzügen
Nachbarrecht
Grundzüge des Handels- und Gesellschaftsrechts
Tarifvertragsgesetz, Manteltarifverträge für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst
Vergaberecht in den Grundzügen
Zivilprozessverfahren in den Grundzügen
- 2.
Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit
Leitungskonzeption, -methoden und -techniken
Begriffe
Leitungskonzeptionen
Regelkreis-Modell
Methoden und Techniken der Planung
Zielvereinbarung (Zielsetzung, Zielsysteme, Zielkonflikte)
Problemanalyse
Alternativensuche und -bewertung
Entscheidung
Kontrolle
Personalführung
Führungsstile
Grundkenntnisse der Menschenführung
Individual- und Gruppenverhalten im Arbeitsprozess
Leistungsmotivation
Anerkennung, Kritik
Kommunikation, Konfliktbehandlung
Grundsätze für die Zusammenarbeit und den Personaleinsatz
Mitarbeitergespräch
Personalbeurteilung
Kommunikationstechniken
Rhetorik
Gesprächsführung, Besprechungstechnik
Darstellungstechnik
Gliederungstechnik
Visualisierungstechnik
Öffentlichkeitsarbeit
Informationstechnik
Einsatzgebiete
Organisation beim Einsatz der IT
Organisation
Grundzüge der Organisationslehre
Aufbauorganisation
Ablauforganisation
Aufgaben, Organisation und Geschäftsbetrieb
Volks- und betriebswirtschaftliche Untersuchungen
Wirtschaftlichkeitsgrundlagen
Kostenberechnung
Investitionsrechnung und Wirtschaftlichkeitskriterien
Empfindlichkeitsprüfungen und Risikoanalyse
Erfolgskontrolle
Nutzen-Kosten-Untersuchungen
Grundlegende Bewertungsfragen
Möglichkeiten, Grenzen und Ablauf der Verfahren
Verfahrensrichtlinien
Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen für Unterhaltungs- und Betriebsaufgaben
Aufgabenwirtschaftlichkeit
Beschaffungs- und Einsatzplanung
Haushalts-, Rechnungs- und Kassenwesen des Bundes, der Länder und der Kommunen
Grundlagen des Haushalts
Begriffe
Haushaltsgrundsätze
Verfahren der Bewirtschaftung
Technische Programmplanung, Finanzplanung
Aufgaben der Rechnungshöfe und der Rechnungsprüfungsämter
- 3.
Fachbezogene Verwaltung und Rechtsvorschriften
Straßenrecht
Rechtsgrundlagen
Bundesfernstraßengesetz
Straßengesetz des Landes
Ergänzende Rechts- und Verwaltungsvorschriften
Straßenlasten
Straßenbaulast
Verkehrssicherungspflicht
Reinigungs-, Streu- und Beleuchtungspflicht
Die Straße als öffentliche Sache
Straßenbestandteile und -zubehör
Nebenanlagen und Nebenbetriebe
Widmung, Umstufung und Einziehung
Eigentum an der Straße
Straßenverzeichnis, Nummerierung
Straßengebrauch
Gemeingebrauch
Sondernutzung und Gestattung
Zufahrten
Versorgungsleitungen und Telekommunikationslinien
Anliegerrechte
Anbau- und Nachbarrecht
Anbau
Außenwerbung
Schutzvorschriften
Nachbarrechte bei Straßen
Kreuzungsrecht
Kreuzungen und Einmündungen von Straßen
Kreuzungen von Eisenbahnen, Wasserwegen und Straßen
Recht der Planung, Grunderwerb
Bestimmung der Linienführung
Flächensicherung
Planfeststellung
Grunderwerb, Enteignung, Besitzeinweisung
Entschädigung
Flurbereinigung
Rechtsgrundlagen der Ingenieur- und Bauverträge
Honorarordnung (HOAI)
Verdingungswesen (VOB)
Bauvertragsrecht
Verantwortung der am Bau Beteiligten
Straßenverkehrsrecht
Rechtsquelle (StVG, StVO, StVZO)
Zuständigkeiten
Grundzüge benachbarter Rechtsgebiete
Eisenbahnrecht
Wasserstraßenrecht
Wasserrecht
Naturschutzrecht
Denkmalschutz
Abfallgesetzgebung
Gefahrgutverordnung
Umweltrecht
- 4.
Raumplanung und städtische Infrastruktur
Raumordnung, Landes- und Stadtplanung
Raumordnungsgrundsätze des Bundes und der Länder
Zielvorstellungen der Raumordnung und Verkehrspolitik
Raumordnungs- und Verkehrsentwicklungsprogramme, Regionalpläne
Raumordnung und Fachplanung
Planungsrecht (Raumordnungsgesetz, Landesplanungsgesetz, Baugesetzbuch, Baunutzungsverordnung, Planzeichenverordnung)
Bauordnungsrecht
Landesbauordnung
Beteiligung im Baugenehmigungsverfahren
Städtische Infrastruktur
Verkehrsentwicklungsplanung (öffentlicher, individueller und ruhender Verkehr)
Stadtstraßen und Schienenbahnen (ÖPNV)
Wasserversorgung und Stadtentwässerung
Stadtreinigung (Straßenreinigung und Müllbeseitigung)
Stadtbetriebe
- 5.
Straße und Verkehr
Allgemeines
Ermittlung des Straßenbedarfs
Bedarfspläne, Ausbaupläne, Bauprogramme
Straßenfinanzierung
Bauwirtschaft
Straßenbauforschung
Straßenplanung
Integrierte Verkehrsplanung
Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen
Umweltverträglichkeitsfragen
Immissionsschutz an Straßen
Nebenanlagen
Straßenbautechnik
Straßenbeanspruchung, Straßenbefestigungen, Straßenbaustoffe, Gütesicherung
Bauvorbereitung, Ablaufplanung
Bauen und Verkehr
Straßenverkehrstechnik
Straßen- und Verkehrsstatistik
Unfallauswertung
Verkehrssicherheitsfragen
Verkehrsmanagement
Neue Technologien (Telematik)
Straßenerhaltung und Betriebsmanagement
Erhaltungsstrategien
Steuerung der Betriebsdienste
Winterdienstorganisation
Fahrzeug- und Gerätetechnik
Betriebskostenrechnung und Mittelbewirtschaftung
- 6.
Ingenieurbauwerke
Entwurf von Ingenieurbauwerken
Konstruktion und Bemessung
Ausstattung
Gestaltung
Wirtschaftlichkeit
Bauverfahren und Bauweisen, auch unter Berücksichtigung des Verkehrs
Bauwerkserhaltung
Überwachung und Prüfung
Wartung
Instandsetzung
Erneuerung
Güteüberwachung, Zulassungswesen, Normen und technische Regelwerke
Fachrichtung BAUINGENIEURWESEN
Fachgebiet: STADTBAUWESEN
- 1.
Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen
Allgemeines Staatsrecht
Staatsbegriff, Staatswesen
Grundzüge des Völkerrechts sowie der internationalen und supranationalen Organisationen
Staatsformen
Entstehung und Auflösung von Staaten
Staatliche Entwicklung in Deutschland
Grundgesetz, Verfassungen der Länder
Verfassungsgrundsätze, Grundrechte
Staatsrechtliches Wesen der Bundesrepublik, Föderalismus
Grundgesetzliche Richtlinien und Kompetenzverteilung für Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung
Oberste Bundesorgane
Funktionen der Staatsgewalt
Dreiteilung der Gewalten
Begriff und Wesen der öffentlichen Verwaltung
Gesetzgebungsverfahren
Rechtsverordnungen und autonome Satzungen
Die Rechtsprechung
Normenkontrolle und Verfassungsbeschwerde
Staats- und Amtshaftungsgrundsätze
Finanzwesen des Bundes und der Länder
Die Europäische Union
Status und Organe
Hoheitliche Kompetenzen, Kompetenzabgrenzung zu Mitgliedstaaten
Rechtsetzung, Umsetzung der Rechtsakte in nationales Recht
europäischer Binnenmarkt, Wirtschafts- und Währungsunion
Gemeindeverfassungen, kommunale Selbstverwaltung
Verwaltungsaufbau und Behördenorganisation bei Bund, Ländern und Gemeinden
Oberste Bundes- und Landesbehörden
Organisation der unmittelbaren Staatsverwaltung
Aufgaben und Organe der mittelbaren Staatsverwaltung
Rechts-, Fach- und Dienstaufsicht
Allgemeines und formelles Verwaltungsrecht, Verwaltungshandeln, Verwaltungsprozessrecht
Verwaltungsverfahrensgesetze des Bundes und der Länder
Allgemeines Verwaltungsverfahren
Institut des Verwaltungsaktes und des öffentlich-rechtlichen Vertrages
Förmliches Verwaltungsverfahren, Planfeststellungsverfahren
Auslegung von Rechtsnormen
Verwaltungsermessen
Amtshilfe
Verwaltungsgerichtsordnung
Verwaltungsvollstreckungs- und Verwaltungszustellungsrecht
Außerordentliche Rechtsbehelfe gegen Verwaltungshandeln (Petition, Beschwerde, Dienstaufsichtsbeschwerde)
Besonderes Verwaltungsrecht
Beamtenrecht
Disziplinarrecht
Personalvertretungsrecht
Ordnungswidrigkeitenrecht
Grundzüge des Kommunalrechts
Sozialrecht in den Grundzügen
Arbeitsschutzrecht in den Grundzügen
Steuerrecht in den Grundzügen
Gewerberecht in den Grundzügen
Grundzüge des Polizeirechts
Datenschutzrecht
Privatrecht
Bürgerliches Gesetzbuch
Allgemeiner Teil, Schuldverhältnisse und Sachenrecht in den Grundzügen
Nachbarrecht
Grundzüge des Handels- und Gesellschaftsrechts
Tarifvertragsgesetz, Manteltarifverträge für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst
Vergaberecht in den Grundzügen
Zivilprozessverfahren in den Grundzügen
- 2.
Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit
Leitungskonzeption, -methoden und -techniken
Begriffe
Leitungskonzeptionen
Regelkreis-Modell
Methoden und Techniken der Planung
Zielvereinbarung (Zielsetzung, Zielsysteme, Zielkonflikte)
Problemanalyse
Alternativensuche und -bewertung
Entscheidung
Kontrolle
Personalführung
Führungsstile
Grundkenntnisse der Menschenführung
Individual- und Gruppenverhalten im Arbeitsprozess
Leistungsmotivation
Anerkennung, Kritik
Kommunikation, Konfliktbehandlung
Grundsätze für die Zusammenarbeit und den Personaleinsatz
Mitarbeitergespräch
Personalbeurteilung
Kommunikationstechniken
Rhetorik
Gesprächsführung, Besprechungstechnik
Darstellungstechnik
Gliederungstechnik
Visualisierungstechnik
Öffentlichkeitsarbeit
Informationstechnik
Einsatzgebiete
Organisation beim Einsatz der IT
Organisation
Grundzüge der Organisationslehre
Aufbauorganisation
Ablauforganisation
Aufgaben, Organisation und Geschäftsbetrieb
Volks- und betriebswirtschaftliche Untersuchungen
Wirtschaftlichkeitsgrundlagen
Kostenberechnung
Investitionsrechnung und Wirtschaftlichkeitskriterien
Empfindlichkeitsprüfungen und Risikoanalyse
Erfolgskontrolle
Nutzen-Kosten-Untersuchungen
Grundlegende Bewertungsfragen
Möglichkeiten, Grenzen und Ablauf der Verfahren
Verfahrensrichtlinien
Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen für Unterhaltungs- und Betriebsaufgaben
Aufgabenwirtschaftlichkeit
Beschaffungs- und Einsatzplanung
Haushalts-, Rechnungs- und Kassenwesen des Bundes, der Länder und der Kommunen
Grundlagen des Haushalts
Begriffe
Haushaltsgrundsätze
Verfahren der Bewirtschaftung
Technische Programmplanung, Finanzplanung
Aufgaben der Rechnungshöfe und der Rechnungsprüfungsämter
- 3.
Verkehrswesen und städtische Infrastruktur
Verkehrswesen
Verkehrsrecht
Verkehrswegerecht
Finanzierung
Gesamtverkehrsplanung, Verkehrsentwicklungskonzepte
Verkehrstechnologie und Forschung
Verkehrs-, Straßen- und Bauverwaltung
Verkehrsstatistik
Straßenklassifizierung
Wegeaufsicht
Aufsichtsbehörden (Straßenverkehr, Öffentlicher Personennahverkehr)
Organisation des Straßenwesens und des ÖPNV, Verbände
Verkehrsraum Straße
Bestandteile
Aufteilung
Leitungen, Konzessionsverträge
Anlagen des ÖPNV
Beleuchtung
Straßenerhaltung
Organisation
Überwachung
Erhaltung
Straßenreinigung und Winterdienst
Erschließung
Technik, Verfahren, Finanzierung
Anlagen des schienengebundenen ÖPNV
Verkehrsbedürfnis
Planungsgrundsätze
Systeme und ihre unterschiedliche Anwendung
Gestaltung der Anlagen
Betriebsweisen
Bau- und Betriebsordnungen
Konstruktive Verkehrsbauwerke
Brücken, Tunnel, Tröge, Stützwände, Lärmschutzwände, Parkhäuser
Betrieb und Erhaltung
Technischer Immissionsschutz
Schutz vor Lärm und Luftverunreinigungen
Technische Grundlagen
Planerische und organisatorische Maßnahmen
- 4.
Siedlungswasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Umwelttechnik
Rechts- und Verwaltungsgrundlagen
Wasserrecht
Abfallrecht
Gebührenhaushalte
Verursacherprinzip
Siedlungswasserwirtschaftliche Rahmenplanung
Gewässerschutz
Organisation
Verwaltungs- und Aufsichtsbehörden
Staatliche und privatwirtschaftliche Organisationsformen
Wasser- und Bodenverbände, LAWA, LAGA
Forschung, Arbeitsrichtlinien (DVGW, ATV)
Wasserversorgung und Stadtentwässerung
Technische Vorschriften
Wasserwirtschaftliche Grundlagen
Planungsgrundsätze
Erhaltung und Betrieb der Anlagen
Anforderungen an Abwassereinleitungen
Abwasserbeseitigung
Schlammbehandlung und Verwertung
Wasserschutzgebiete
Abfallwirtschaft
Abfallvermeidung, -verminderung und -verwertung
Anlagen der Abfallwirtschaft
Sonderabfall
Altlasten
Gewässerausbau, Gewässerunterhaltung
Vorsorgemaßnahmen
Betriebsnotfälle
Alarmpläne
Katastrophenabwehr
Wassersicherstellung
- 5.
Vorbereiten und Durchführen von öffentlichen Baumaßnahmen
Rechts- und Verwaltungsgrundlagen
Vorbereiten von Baumaßnahmen
Anstoß zum Bauvorhaben
Bauprogramm
Bautechnische Grundlagen
Haushalts- und Ausführungsunterlagen
Bauweisen
Wirtschaftlichkeitsfragen
Zuständigkeiten, Mitwirkung Dritter, Abstimmung
Grunderwerb
Beweissicherung
Vertragswesen
Überwachungsrichtlinie, Vergabeverordnung, Nachprüfungsverordnung, Baukoordinierungsrichtlinie, VOB
Lieferkoordinierungsrichtlinie, VOL
Sektorenrichtlinie
Dienstleistungsrichtlinie, HOAI und VOF
Bauproduktenrichtlinie, Bauproduktengesetz
Preisbildung, preisrechtliche Grundlagen
Arten der Vergabe, Vergabeunterlagen, Standardleistungsbeschreibungen
Prüfung und Wertung der Angebote, Zuschlag
Vertragsänderung
Durchführen von Baumaßnahmen
Mittelbewirtschaftung, Ausgabekontrolle
Bauüberwachung
Bauaufsicht
Bauen unter Verkehr
Verkehrssicherungspflicht
Baustoffprüfung
Bauabnahme
Bauabrechnung
Gewährleistung
Unfallverhütung
Spezielle Dienstgeschäfte
Planfeststellung
Landesbehördliche Begutachtung
Genehmigung
Erlaubnisse
Zustimmungen
Enteignung, Besitzeinweisung
Flurbereinigung
Kreuzungsregelungen
- 6.
Raumordnung, Bau- und Umweltrecht
Raumordnung, Landesplanung
Raumordnungsgrundsätze des Bundes und der Länder
Landesentwicklungsprogramme
Regionalplanung
Zusammenwirken der Planungsstufen und Fachplanungen
Städtebau
Stadtentwicklungsplanung
Städtebauförderung
Aufstellen und Sicherung der Bauleitplanung
Baurecht
Planungsrecht
Raumordnungsgesetz
Landesplanungsgesetz
Baugesetzbuch
Baunutzungsverordnung
Planzeichenverordnung
Bauordnungsrecht
Musterbauordnung
Landesbauordnungen
Genehmigungs- und Zustimmungsverfahren bei Bauvorhaben
Umweltrecht
Bundesnaturschutzgesetz
Landesnaturschutzgesetz
Eingriffs- und Ausgleichsregelungen
Landschaftspflegerischer Begleitplan
Bundesimmissionsschutzgesetz
Technische Anleitungen (TA) Luft, Wasser, Boden, Lärm
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung
Fachrichtung MASCHINEN- UND ELEKTROTECHNIK
Fachgebiet: MASCHINEN- UND ELEKTROTECHNIK IN DER VERWALTUNG
- 1.
Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen
Allgemeines Staatsrecht
Staatsbegriff, Staatswesen
Grundzüge des Völkerrechts sowie der internationalen und supranationalen Organisationen
Staatsformen
Entstehung und Auflösung von Staaten
Staatliche Entwicklung in Deutschland
Grundgesetz, Verfassungen der Länder
Verfassungsgrundsätze, Grundrechte
Staatsrechtliches Wesen der Bundesrepublik, Föderalismus
Grundgesetzliche Richtlinien und Kompetenzverteilung für Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung
Oberste Bundesorgane
Funktionen der Staatsgewalt
Dreiteilung der Gewalten
Begriff und Wesen der öffentlichen Verwaltung
Gesetzgebungsverfahren
Rechtsverordnungen und autonome Satzungen
Die Rechtsprechung
Normenkontrolle und Verfassungsbeschwerde
Staats- und Amtshaftungsgrundsätze
Finanzwesen des Bundes und der Länder
Die Europäische Union
Status und Organe
Hoheitliche Kompetenzen, Kompetenzabgrenzung zu Mitgliedstaaten
Rechtsetzung, Umsetzung der Rechtsakte in nationales Recht
europäischer Binnenmarkt, Wirtschafts- und Währungsunion
Gemeindeverfassungen, kommunale Selbstverwaltung
Verwaltungsaufbau und Behördenorganisation bei Bund, Ländern und Gemeinden
Oberste Bundes- und Landesbehörden
Organisation der unmittelbaren Staatsverwaltung
Aufgaben und Organe der mittelbaren Staatsverwaltung
Rechts-, Fach- und Dienstaufsicht
Allgemeines und formelles Verwaltungsrecht, Verwaltungshandeln, Verwaltungsprozessrecht
Verwaltungsverfahrensgesetze des Bundes und der Länder
Allgemeines Verwaltungsverfahren
Institut des Verwaltungsaktes und des öffentlich-rechtlichen Vertrages
Förmliches Verwaltungsverfahren, Planfeststellungsverfahren
Auslegung von Rechtsnormen
Verwaltungsermessen
Amtshilfe
Verwaltungsgerichtsordnung
Verwaltungsvollstreckungs- und Verwaltungszustellungsrecht
Außerordentliche Rechtsbehelfe gegen Verwaltungshandeln (Petition, Beschwerde, Dienstaufsichtsbeschwerde)
Besonderes Verwaltungsrecht
Beamtenrecht
Disziplinarrecht
Personalvertretungsrecht
Ordnungswidrigkeitenrecht
Grundzüge des Kommunalrechts
Sozialrecht in den Grundzügen
Arbeitsschutzrecht in den Grundzügen
Steuerrecht in den Grundzügen
Gewerberecht in den Grundzügen
Grundzüge des Polizeirechts
Datenschutzrecht
Privatrecht
Bürgerliches Gesetzbuch
Allgemeiner Teil, Schuldverhältnisse und Sachenrecht in den Grundzügen
Nachbarrecht
Grundzüge des Handels- und Gesellschaftsrechts
Tarifvertragsgesetz, Manteltarifverträge für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst
Vergaberecht in den Grundzügen
Zivilprozessverfahren in den Grundzügen
- 2.
Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit
Leitungskonzeption, -methoden und -techniken
Begriffe
Leitungskonzeptionen
Regelkreis-Modell
Methoden und Techniken der Planung
Zielvereinbarung (Zielsetzung, Zielsysteme, Zielkonflikte)
Problemanalyse
Alternativensuche und -bewertung
Entscheidung
Kontrolle
Personalführung
Führungsstile
Grundkenntnisse der Menschenführung
Individual- und Gruppenverhalten im Arbeitsprozess
Leistungsmotivation
Anerkennung, Kritik
Kommunikation, Konfliktbehandlung
Grundsätze für die Zusammenarbeit und den Personaleinsatz
Mitarbeitergespräch
Personalbeurteilung
Kommunikationstechniken
Rhetorik
Gesprächsführung, Besprechungstechnik
Darstellungstechnik
Gliederungstechnik
Visualisierungstechnik
Öffentlichkeitsarbeit
Informationstechnik
Einsatzgebiete
Organisation beim Einsatz der IT
Organisation
Grundzüge der Organisationslehre
Aufbauorganisation
Ablauforganisation
Aufgaben, Organisation und Geschäftsbetrieb
Volks- und betriebswirtschaftliche Untersuchungen
Wirtschaftlichkeitsgrundlagen
Kostenberechnung
Investitionsrechnung und Wirtschaftlichkeitskriterien
Empfindlichkeitsprüfungen und Risikoanalyse
Erfolgskontrolle
Nutzen-Kosten-Untersuchungen
Grundlegende Bewertungsfragen
Möglichkeiten, Grenzen und Ablauf der Verfahren
Verfahrensrichtlinien
Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen für Unterhaltungs- und Betriebsaufgaben
Aufgabenwirtschaftlichkeit
Beschaffungs- und Einsatzplanung
Haushalts-, Rechnungs- und Kassenwesen des Bundes, der Länder und der Kommunen
Grundlagen des Haushalts
Begriffe
Haushaltsgrundsätze
Verfahren der Bewirtschaftung
Technische Programmplanung, Finanzplanung
Aufgaben der Rechnungshöfe und der Rechnungsprüfungsämter
- 3.
Fachbezogene Verwaltung und Rechtsvorschriften
Bauplanungsrecht
Bauordnungsrecht
Vorschriften zur Energieeinsparung
Umweltschutzrecht
Gewerberecht
Arbeitsschutzrecht und Unfallverhütung
Ingenieurverträge
Durchführung von Baumaßnahmen
Verdingungswesen
Instandhaltungsverträge
Energielieferungsverträge
- 4.
Elektrotechnische Anlagen
(einschließlich der jeweils technischen Vorschriften)Verteilungs- und Schaltanlagen
Versorgungsnetze
Elektroinstallationen
Ersatz- und Eigenstromerzeugung
Grundlagen der Lichttechnik, Beleuchtungsanlagen
Fernmeldeanlagen
Datenverarbeitungsnetze
Elektromagnetische Verträglichkeit
Blitzschutzanlagen
- 5.
Maschinen- und verfahrenstechnische Anlagen
(einschließlich der jeweils technischen Vorschriften)Bauphysikalische, meteorologische, wärmephysiologische und hygienische Grundlagen für Heizungs-, Wasser- und Abwasseranlagen sowie für raumlufttechnische Anlagen
Heizungs- und Warmwasseranlagen
Dampfkessel, Druckbehälter
Brennstoffversorgungsanlagen
Raumlufttechnische Anlagen
Wasser- und Abwasseranlagen
Wasseraufbereitung
- 6.
Sondergebiete der Maschinen- und Elektrotechnik
(einschließlich der jeweils technischen Vorschriften)Energiemanagement
Ökologische Grundsätze
Wärme-Kraft-Kopplung
Verpflegungs- und Küchensysteme
Kältetechnische Anlagen
Feuerlöschanlagen
Förderanlagen
Gebäudeautomation
Betriebsüberwachung
Energieträger
Regenerative Energie
Fachrichtung VERMESSUNGS- UND LIEGENSCHAFTSWESEN
- 1.
Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen
Allgemeines Staatsrecht
Staatsbegriff, Staatswesen
Grundzüge des Völkerrechts sowie der internationalen und supranationalen Organisationen
Staatsformen
Entstehung und Auflösung von Staaten
Staatliche Entwicklung in Deutschland
Grundgesetz, Verfassungen der Länder
Verfassungsgrundsätze, Grundrechte
Staatsrechtliches Wesen der Bundesrepublik, Föderalismus
Grundgesetzliche Richtlinien und Kompetenzverteilung für Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung
Oberste Bundesorgane
Funktionen der Staatsgewalt
Dreiteilung der Gewalten
Begriff und Wesen der öffentlichen Verwaltung
Gesetzgebungsverfahren
Rechtsverordnungen und autonome Satzungen
Die Rechtsprechung
Normenkontrolle und Verfassungsbeschwerde
Staats- und Amtshaftungsgrundsätze
Finanzwesen des Bundes und der Länder
Die Europäische Union
Status und Organe
Hoheitliche Kompetenzen, Kompetenzabgrenzung zu Mitgliedstaaten
Rechtsetzung, Umsetzung der Rechtsakte in nationales Recht
europäischer Binnenmarkt, Wirtschafts- und Währungsunion
Gemeindeverfassungen, kommunale Selbstverwaltung
Verwaltungsaufbau und Behördenorganisation bei Bund, Ländern und Gemeinden
Oberste Bundes- und Landesbehörden
Organisation der unmittelbaren Staatsverwaltung
Aufgaben und Organe der mittelbaren Staatsverwaltung
Rechts-, Fach- und Dienstaufsicht
Allgemeines und formelles Verwaltungsrecht, Verwaltungshandeln, Verwaltungsprozessrecht
Verwaltungsverfahrensgesetze des Bundes und der Länder
Allgemeines Verwaltungsverfahren
Institut des Verwaltungsaktes und des öffentlich-rechtlichen Vertrages
Förmliches Verwaltungsverfahren, Planfeststellungsverfahren
Auslegung von Rechtsnormen
Verwaltungsermessen
Amtshilfe
Verwaltungsgerichtsordnung
Verwaltungsvollstreckungs- und Verwaltungszustellungsrecht
Außerordentliche Rechtsbehelfe gegen Verwaltungshandeln (Petition, Beschwerde, Dienstaufsichtsbeschwerde)
Besonderes Verwaltungsrecht
Beamtenrecht
Disziplinarrecht
Personalvertretungsrecht
Ordnungswidrigkeitenrecht
Grundzüge des Kommunalrechts
Sozialrecht in den Grundzügen
Arbeitsschutzrecht in den Grundzügen
Steuerrecht in den Grundzügen
Gewerberecht in den Grundzügen
Grundzüge des Polizeirechts
Datenschutzrecht
Privatrecht
Bürgerliches Gesetzbuch
Allgemeiner Teil, Schuldverhältnisse und Sachenrecht in den Grundzügen
Nachbarrecht
Grundzüge des Handels- und Gesellschaftsrechts
Tarifvertragsgesetz, Manteltarifverträge für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst
Vergaberecht in den Grundzügen
Zivilprozessverfahren in den Grundzügen
- 2.
Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit
Leitungskonzeption, -methoden und -techniken
Begriffe
Leitungskonzeptionen
Regelkreis-Modell
Methoden und Techniken der Planung
Zielvereinbarung (Zielsetzung, Zielsysteme, Zielkonflikte)
Problemanalyse
Alternativensuche und -bewertung
Entscheidung
Kontrolle
Personalführung
Führungsstile
Grundkenntnisse der Menschenführung
Individual- und Gruppenverhalten im Arbeitsprozess
Leistungsmotivation
Anerkennung, Kritik
Kommunikation, Konfliktbehandlung
Grundsätze für die Zusammenarbeit und den Personaleinsatz
Mitarbeitergespräch
Personalbeurteilung
Kommunikationstechniken
Rhetorik
Gesprächsführung, Besprechungstechnik
Darstellungstechnik
Gliederungstechnik
Visualisierungstechnik
Öffentlichkeitsarbeit
Informationstechnik
Einsatzgebiete
Organisation beim Einsatz der IT
Organisation
Grundzüge der Organisationslehre
Aufbauorganisation
Ablauforganisation
Aufgaben, Organisation und Geschäftsbetrieb
Volks- und betriebswirtschaftliche Untersuchungen
Wirtschaftlichkeitsgrundlagen
Kostenberechnung
Investitionsrechnung und Wirtschaftlichkeitskriterien
Empfindlichkeitsprüfungen und Risikoanalyse
Erfolgskontrolle
Nutzen-Kosten-Untersuchungen
Grundlegende Bewertungsfragen
Möglichkeiten, Grenzen und Ablauf der Verfahren
Verfahrensrichtlinien
Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen für Unterhaltungs- und Betriebsaufgaben
Aufgabenwirtschaftlichkeit
Beschaffungs- und Einsatzplanung
Haushalts-, Rechnungs- und Kassenwesen des Bundes, der Länder und der Kommunen
Grundlagen des Haushalts
Begriffe
Haushaltsgrundsätze
Verfahren der Bewirtschaftung
Technische Programmplanung, Finanzplanung
Aufgaben der Rechnungshöfe und der Rechnungsprüfungsämter
- 3.
Liegenschaftskataster
Rechtliche Grundlagen, Aufgaben und Organisation des Liegenschaftskatasters
Berufsrecht der ÖbVI
Wasserrecht, Verkehrswegerecht, Beurkundungsrecht in Grundzügen
Materielles und formelles Liegenschaftsrecht
Einrichtung, Führung und Erneuerung des Liegenschaftskatasters
Verbindung zum Grundbuch und anderen amtlichen Nachweisen
Nutzung des Liegenschaftskatasters durch Verwaltung und Wirtschaft
Das Liegenschaftskataster als Basisinformationssystem
Technische Verfahren zur Führung des Liegenschaftskatasters
Anwendungs- und Auswerteverfahren bei Katastervermessungen
Grundstücksbezogene digitale Informationssysteme
Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Vermessungsstellen
Entstehung und geschichtliche Entwicklung
- 4.
Ländliche Neuordnung
Grundlagen der Agrar- und Umweltpolitik
Agrarstrukturwandel, Agrarförderung, Landschaftsentwicklung, Dorferneuerung
Betriebswirtschaftliche, landespflegerische und infrastrukturelle Rahmenbedingungen der ländlichen Neuordnung
Begriffe, Zweck, Verfahrensarten und Abläufe der Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz und Landwirtschaftsanpassungsgesetz
Forst- und Landwirtschaftsrecht
Aufgaben und Organisation der Flurbereinigungsbehörden
Planerische Grundsätze für die Neugestaltung des Verfahrensgebietes, den Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan einschließlich Umweltverträglichkeitsprüfung
Grundsätze für die Neuordnung der Grundstücke, Wertermittlung
Technisches Verfahren der ländlichen Neuordnung
Aufstellung, rechtliche und tatsächliche Ausführung des Flurbereinigungsplanes, Abschluss des Verfahrens
Rechtsbehelfe
Herstellung der gemeinschaftlichen Anlagen, Vergabewesen, Kosten
Geschichtliche Entwicklung der ländlichen Neuordnung
- 5.
Landesplanung und Städtebau
Rechtliche Grundlagen, Ziele und Organisation der Raumordnung und Landesplanung
Städtebau
Rechtliche Grundlagen
Bestandsaufnahme, Analysen, Prognosen
Bauleitplanung, Sicherung der Bauleitplanung
Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen
Bodenordnungs- und Enteignungsverfahren
Ermittlung von Grundstücks- und Gebäudewerten
Rechtsbehelfe und Rechtsmittel
Erschließung, Regelung der baulichen und sonstigen Nutzung
Sonstiges Bau- und Bodenrecht
Natur- und Umweltschutzrecht
Kommunales Vermessungs- und Liegenschaftswesen
- 6.
Landesvermessung und Kartographie
Rechtliche Grundlagen, Aufgaben und Organisation der Landesvermessung
Zusammenarbeit mit anderen behördlichen und privaten Institutionen
Aufbau, Erhaltung und Erneuerung des Lage-, Höhen- und Schwerefestpunktfeldes
Dokumentation und Bereitstellung der Ergebnisse
Ortung und Navigation
Topographische Landesaufnahme
Aufbau der topographischen Kartenwerke in analoger und digitaler Form, Herstellung und Fortführung
Nutzung und Anwendung der topographischen Kartenwerke, thematische Kartographie
Digitale Geotopographische Informationssysteme
Internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Landesvermessung
Geschichtliche Entwicklung
Fachrichtung LANDESPFLEGE
- 1.
Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen
Allgemeines Staatsrecht
Staatsbegriff, Staatswesen
Grundzüge des Völkerrechts sowie der internationalen und supranationalen Organisationen
Staatsformen
Entstehung und Auflösung von Staaten
Staatliche Entwicklung in Deutschland
Grundgesetz, Verfassungen der Länder
Verfassungsgrundsätze, Grundrechte
Staatsrechtliches Wesen der Bundesrepublik, Föderalismus
Grundgesetzliche Richtlinien und Kompetenzverteilung für Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung
Oberste Bundesorgane
Funktionen der Staatsgewalt
Dreiteilung der Gewalten
Begriff und Wesen der öffentlichen Verwaltung
Gesetzgebungsverfahren
Rechtsverordnungen und autonome Satzungen
Die Rechtsprechung
Normenkontrolle und Verfassungsbeschwerde
Staats- und Amtshaftungsgrundsätze
Finanzwesen des Bundes und der Länder
Die Europäische Union
Status und Organe
Hoheitliche Kompetenzen, Kompetenzabgrenzung zu Mitgliedstaaten
Rechtsetzung, Umsetzung der Rechtsakte in nationales Recht
europäische Binnenmarkt, Wirtschafts- und Währungsunion
Gemeindeverfassungen, kommunale Selbstverwaltung
Verwaltungsaufbau und Behördenorganisation bei Bund, Ländern und Gemeinden
Oberste Bundes- und Landesbehörden
Organisation der unmittelbaren Staatsverwaltung
Aufgaben und Organe der mittelbaren Staatsverwaltung
Rechts-, Fach- und Dienstaufsicht
Allgemeines und formelles Verwaltungsrecht, Verwaltungshandeln, Verwaltungsprozessrecht
Verwaltungsverfahrensgesetze des Bundes und der Länder
Allgemeines Verwaltungsverfahren
Institut des Verwaltungsaktes und des öffentlich-rechtlichen Vertrages
Förmliches Verwaltungsverfahren, Planfeststellungsverfahren
Auslegung von Rechtsnormen
Verwaltungsermessen
Amtshilfe
Verwaltungsgerichtsordnung
Verwaltungsvollstreckungs- und Verwaltungszustellungsrecht
Außerordentliche Rechtsbehelfe gegen Verwaltungshandeln (Petition, Beschwerde, Dienstaufsichtsbeschwerde)
Besonderes Verwaltungsrecht
Beamtenrecht
Disziplinarrecht
Personalvertretungsrecht
Ordnungswidrigkeitenrecht
Grundzüge des Kommunalrechts
Sozialrecht in den Grundzügen
Arbeitsschutzrecht in den Grundzügen
Steuerrecht in den Grundzügen
Gewerberecht in den Grundzügen
Grundzüge des Polizeirechts
Datenschutzrecht
Privatrecht
Bürgerliches Gesetzbuch
Allgemeiner Teil, Schuldverhältnisse und Sachenrecht in den Grundzügen
Nachbarrecht
Grundzüge des Handels- und Gesellschaftsrechts
Tarifvertragsgesetz, Manteltarifverträge für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst
Vergaberecht in den Grundzügen
Zivilprozessverfahren in den Grundzügen
- 2.
Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit
Leitungskonzeption, -methoden und -techniken
Begriffe
Leitungskonzeptionen
Regelkreis-Modell
Methoden und Techniken der Planung
Zielvereinbarung (Zielsetzung, Zielsysteme, Zielkonflikte)
Problemanalyse
Alternativensuche und -bewertung
Entscheidung
Kontrolle
Personalführung
Führungsstile
Grundkenntnisse der Menschenführung
Individual- und Gruppenverhalten im Arbeitsprozess
Leistungsmotivation
Anerkennung, Kritik
Kommunikation, Konfliktbehandlung
Grundsätze für die Zusammenarbeit und den Personaleinsatz
Mitarbeitergespräch
Personalbeurteilung
Kommunikationstechniken
Rhetorik
Gesprächsführung, Besprechungstechnik
Darstellungstechnik
Gliederungstechnik
Visualisierungstechnik
Öffentlichkeitsarbeit
Informationstechnik
Einsatzgebiete
Organisation beim Einsatz der IT
Organisation
Grundzüge der Organisationslehre
Aufbauorganisation
Ablauforganisation
Aufgaben, Organisation und Geschäftsbetrieb
Volks- und betriebswirtschaftliche Untersuchungen
Wirtschaftlichkeitsgrundlagen
Kostenberechnung
Investitionsrechnung und Wirtschaftlichkeitskriterien
Empfindlichkeitsprüfungen und Risikoanalyse
Erfolgskontrolle
Nutzen-Kosten-Untersuchungen
Grundlegende Bewertungsfragen
Möglichkeiten, Grenzen und Ablauf der Verfahren
Verfahrensrichtlinien
Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen für Unterhaltungs- und Betriebsaufgaben
Aufgabenwirtschaftlichkeit
Beschaffungs- und Einsatzplanung
Haushalts-, Rechnungs- und Kassenwesen des Bundes, der Länder und der Kommunen
Grundlagen des Haushalts
Begriffe
Haushaltsgrundsätze
Verfahren der Bewirtschaftung
Technische Programmplanung, Finanzplanung
Aufgaben der Rechnungshöfe und der Rechnungsprüfungsämter
- 3.
Naturschutz und Landschaftspflege
Aufgaben, geschichtliche Entwicklung
Rechtsgrundlagen (internationale und europäische Regelungen, Bundes- und Landesrecht)
Ziele und Grundsätze
Landschaftsplanung (Grundlagen, Ebenen, Inhalte und Verfahren, Umsetzung)
Eingriffsregelung (Prinzipien, Bewertungsfragen, Verfahren)
Biotopschutz (Grundlagen, Programme, Konzeptionen, Pläne, Pflege von Biotopen, Vertragsnaturschutz)
Flächen- und Objektschutz (Schutzkategorien, Verordnungen, ggf. Satzungen, Wirkungen, Entschädigungsfragen)
Artenschutz, Artenschutzprogramme
Förderprogramme für Naturschutz und Landschaftspflege der EU, des Bundes, der Länder und der Kommunen
Aufgaben und Organisation der Naturschutzverwaltung
Naturschutzverbände und -beiräte
- 4.
Raumordnung, Landesplanung und Städtebau
Aufgaben, geschichtliche Entwicklung
Rechtsgrundlagen der Raumordnung, der Landesplanung und des Städtebaues (einschließlich Bauleitplanung)
Ziele und Grundsätze
Programme, Pläne und Satzungen (Planungsebenen und deren Beziehungen untereinander, Inhalte und Verfahren, Wirksamkeit, Umsetzung)
Beiträge der Fachplanungen zu den Gesamtplanungen
Zusammenwirken mit den Fachplanungen
Raumordnungsverfahren
Genehmigungs- und Anzeigeverfahren, einschließlich bauaufsichtlicher Verfahren
Integration von Programmen, Plänen und sonstigen Belangen des Naturschutzes, der Landschaftspflege und der Grünordnung
Beziehungen zur naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung
Zuständige Behörden (Aufgaben, Organisation, Zusammenarbeit mit der Naturschutzverwaltung)
- 5.
Freiraumplanung und Grünordnung
Aufgaben und Organisation städtischer Grün- bzw. Gartenämter sowie Zusammenarbeit mit anderen Ämtern
Funktionen von Freiräumen und Grünflächen - einschließlich Verbundsystemen - im besiedelten und unbesiedelten Bereich
Programme, Konzeptionen und Pläne für Freiräume, Grünflächen und Einzelobjekte (Übernahme in andere Planungen, Umsetzung)
Naherholungskonzeptionen in Ballungsgebieten
Konflikte Naturschutz/Erholung, Lösungsmöglichkeiten
Gartendenkmalpflege
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)
Anlage, Schutz und Pflege von Freiräumen und Grünflächen sowie von Einzelobjekten (Abwicklung und Kosten)
Verdingungswesen (Ausschreibung und Vergabe gemäß VOB)
Rechtsgrundlagen des Kleingarten- und Friedhofswesens
Verkehrsicherungspflicht, Haftpflicht
- 6.
Angrenzende Fachgebiete
Übersicht über Aufgaben, Organisation, Rechtsgrundlagen sowie über Planungen und Maßnahmen in Natur und Landschaft anderer Fachgebiete bzw. -behörden
der Landwirtschaft (einschließlich der Flurbereinigung)
der Forstwirtschaft
der Wasserwirtschaft
der Abfallwirtschaft
der Gewinnung von Bodenschätzen
des Bodenschutzes
des Immissionsschutzes
der Energiewirtschaft
der Kommunikationstechnik
des Verkehrswesens
der Denkmalpflege
der Jagd und der Fischerei
Planfeststellungs- und sonstige Zulassungsverfahren (Umweltverträglichkeitsprüfungen, Eingriffsregelung)
ggf. Verordnungen und Satzungen
Integration von Programmen, Plänen und sonstigen Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege
Zusammenarbeit der jeweils zuständigen Behörden mit der Naturschutzverwaltung
Fachrichtung UMWELTTECHNIK/UMWELTSCHUTZ
- 1.
Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen
Allgemeines Staatsrecht
Staatsbegriff, Staatswesen
Grundzüge des Völkerrechts sowie der internationalen und supranationalen Organisationen
Staatsformen
Entstehung und Auflösung von Staaten
Staatliche Entwicklung in Deutschland
Grundgesetz, Verfassungen der Länder
Verfassungsgrundsätze, Grundrechte
Staatsrechtliches Wesen der Bundesrepublik, Föderalismus
Grundgesetzliche Richtlinien und Kompetenzverteilung für Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung
Oberste Bundesorgane
Funktionen der Staatsgewalt
Dreiteilung der Gewalten
Begriff und Wesen der öffentlichen Verwaltung
Gesetzgebungsverfahren
Rechtsverordnungen und autonome Satzungen
Die Rechtsprechung
Normenkontrolle und Verfassungsbeschwerde
Staats- und Amtshaftungsgrundsätze
Finanzwesen des Bundes und der Länder
Die Europäische Union
Status und Organe
Hoheitliche Kompetenzen, Kompetenzabgrenzung zu Mitgliedstaaten
Rechtsetzung, Umsetzung der Rechtsakte in nationales Recht
europäischer Binnenmarkt, Wirtschafts- und Währungsunion
Gemeindeverfassungen, kommunale Selbstverwaltung
Verwaltungsaufbau und Behördenorganisation bei Bund, Ländern und Gemeinden
Oberste Bundes- und Landesbehörden
Organisation der unmittelbaren Staatsverwaltung
Aufgaben und Organe der mittelbaren Staatsverwaltung
Rechts-, Fach- und Dienstaufsicht
Allgemeines und formelles Verwaltungsrecht, Verwaltungshandeln, Verwaltungsprozessrecht
Verwaltungsverfahrensgesetze des Bundes und der Länder
Allgemeines Verwaltungsverfahren
Institut des Verwaltungsaktes und des öffentlich-rechtlichen Vertrages
Förmliches Verwaltungsverfahren, Planfeststellungsverfahren
Auslegung von Rechtsnormen
Verwaltungsermessen
Amtshilfe
Verwaltungsgerichtsordnung
Verwaltungsvollstreckungs- und Verwaltungszustellungsrecht
Außerordentliche Rechtsbehelfe gegen Verwaltungshandeln (Petition, Beschwerde, Dienstaufsichtsbeschwerde)
Besonderes Verwaltungsrecht
Beamtenrecht
Disziplinarrecht
Personalvertretungsrecht
Ordnungswidrigkeitenrecht
Grundzüge des Kommunalrechts
Sozialrecht in den Grundzügen
Arbeitsschutzrecht in den Grundzügen
Steuerrecht in den Grundzügen
Gewerberecht in den Grundzügen
Grundzüge des Polizeirechts
Datenschutzrecht
Privatrecht
Bürgerliches Gesetzbuch
Allgemeiner Teil, Schuldverhältnisse und Sachenrecht in den Grundzügen
Nachbarrecht
Grundzüge des Handels- und Gesellschaftsrechts
Tarifvertragsgesetz, Manteltarifverträge für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst
Vergaberecht in den Grundzügen
Zivilprozessverfahren in den Grundzügen
- 2.
Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit
Leitungskonzeption, -methoden und -techniken
Begriffe
Leitungskonzeptionen
Regelkreis-Modell
Methoden und Techniken der Planung
Zielvereinbarung (Zielsetzung, Zielsysteme, Zielkonflikte)
Problemanalyse
Alternativensuche und -bewertung
Entscheidung
Kontrolle
Personalführung
Führungsstile
Grundkenntnisse der Menschenführung
Individual- und Gruppenverhalten im Arbeitsprozess
Leistungsmotivation
Anerkennung, Kritik
Kommunikation, Konfliktbehandlung
Grundsätze für die Zusammenarbeit und den Personaleinsatz
Mitarbeitergespräch
Personalbeurteilung
Kommunikationstechniken
Rhetorik
Gesprächsführung, Besprechungstechnik
Darstellungstechnik
Gliederungstechnik
Visualisierungstechnik
Öffentlichkeitsarbeit
Informationstechnik
Einsatzgebiete
Organisation beim Einsatz der IT
Organisation
Grundzüge der Organisationslehre
Aufbauorganisation
Ablauforganisation
Aufgaben, Organisation und Geschäftsbetrieb
Volks- und betriebswirtschaftliche Untersuchungen
Wirtschaftlichkeitsgrundlagen
Kostenberechnung
Investitionsrechnung und Wirtschaftlichkeitskriterien
Empfindlichkeitsprüfungen und Risikoanalyse
Erfolgskontrolle
Nutzen-Kosten-Untersuchungen
Grundlegende Bewertungsfragen
Möglichkeiten, Grenzen und Ablauf der Verfahren
Verfahrensrichtlinien
Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen für Unterhaltungs- und Betriebsaufgaben
Aufgabenwirtschaftlichkeit
Beschaffungs- und Einsatzplanung
Haushalts-, Rechnungs- und Kassenwesen des Bundes, der Länder und der Kommunen
Grundlagen des Haushalts
Begriffe
Haushaltsgrundsätze
Verfahren der Bewirtschaftung
Technische Programmplanung, Finanzplanung
Aufgaben der Rechnungshöfe und der Rechnungsprüfungsämter
- 3.
Kreislaufwirtschaft, Abfallbeseitigung und Bodenschutz
Ziele und Grundsätze der Kreislaufwirtschaft
Abfallvermeidung und Ressourcenschonung
Stoffliche und energetische Abfallverwertung
Produktverantwortung
Abfallwirtschaftsplanung
Abfallarten
Abfallaufkommen
Abfallwirtschaftskonzepte und -bilanzen
Abfallwirtschaftspläne
Abfallbehandlung
Abfallsortierung, Kompostierung, Vergärung
Mechanisch-biologische Abfallbehandlung
Chemisch-physikalische Abfallbehandlung
Thermische Abfallbehandlung
Abfallbeseitigung
Bau und Betrieb von Deponien
Deponietechnik
Deponiesickerwasser und Deponiegas
Stilllegung und Nachsorge von Deponien
Überwachung der Abfallentsorgung
Andienungs- und Überlassungspflichten
Entsorgungsnachweis- und Abfallbegleitscheinverfahren
Notifizierung von Abfallverbringungen
Nachweisbücher, Registerpflichten
Betriebsprüfungen, Umweltinspektionen
Bodenschutz und Altlasten
Vorsorgender Bodenschutz
Erkundung und Bewertung von altlastenverdächtigen Flächen
Sicherung und Sanierung von kontaminierten Standorten
Bodenbehandlung
- 4.
Immissionsschutz und Klimaschutz
Produktionstechnologien und deren Umweltauswirkungen
Roheisen und Stahlerzeugung
Aluminiumerzeugung
Kraftwerke
Herstellung von organischen Chemikalien oder Lösungsmitteln
wie Alkohole, Aldehyde, Ketone, Säuren, Ester,
Acetate, Äther
Alkalielektrolyse
Säureproduktion
Papierherstellung
Zementherstellung
Glasherstellung
Brauereien
Zuckerherstellung
Tierhaltung
Luftreinhaltung
Arten der Luftverschmutzung
Messprogramme und -systeme
Ermittlung und Bewertung von Gerüchen, Geruchsgutachten
Untersuchungsgebiete und -methoden
Emissionskataster
Luftreinhaltepläne, Aktionspläne
Abgasreinigung
Biologische Abgasreinigung
Thermische und katalytische Abgasreinigung
Abgasentschwefelungsverfahren
Absorptions- und Adsorptionsverfahren
Staubabscheidung
Lärm und Erschütterungen
Ermittlung und Bewertung von Geräuschen, Lärmgutachten
Lärmminderungsmaßnahmen
Lärmminderungspläne
Erschütterungen (Grundlagen)
Umweltgefährdende Stoffe
Gefahrenpotenzial umweltgefährdender Stoffe und Zubereitungen
Auswirkungen umweltgefährdender Stoffe auf die Schutzgüter
Schutzmaßnahmen für das Herstellen, Behandeln und Abfüllen
sowie den Transport und die Lagerung umweltgefährdender
Stoffe
Klimaschutz
Klimaschutzziele
Entwicklung der Treibhausgasemissionen
Grundlagen des Emissionshandels
Überwachung der Treibhausgasemissionen
Technische Maßnahmen zur Reduzierung der Treibhausgase
- 5.
Wasserwirtschaft und Gewässerschutz
Grundlagen der Wasserwirtschaft
Wasserkreislauf
Niederschlag, Verdunstung, Abfluss, Versickerung
Grundwasser
Messwesen
Modelle in der Wasserwirtschaft (z. B. NA-Modelle)
Oberirdische Gewässer
Gewässertypen, Leitbilder, Lebensgemeinschaften
Gewässergüte (Wasserqualität), Gewässerstrukturen
Gewässerüberwachung (Monitoring)
Gewässerunterhaltung, Gewässerausbau
Entwicklung der Gewässer und ihrer Auen
(Konzept zur naturnahen Entwicklung der Fließgewässer)
Gewässerrenaturierung
Ökologischer Hochwasserschutz
Technischer Hochwasserschutz
Gewässernutzungen
Entnahme und Einleitung
Wasserkraftanlagen, Wehre, Querbauwerke
Freizeit, Fischerei, Schifffahrt
Abwasserbeseitigung
Pflicht zur Abwasserbeseitigung
Anforderungen an das Einleiten von Abwasser
Bauwerke der Kanalisation
Verfahren zur Abwasserbehandlung
Überwachung von Abwasseranlagen und Abwassereinleitungen
Gewerbliches Abwasser, Indirekteinleitungen
Wasserversorgung
Trinkwassergewinnung/Aufbereitungstechnik
Rohwasserüberwachung
Trinkwasserbeschaffenheit
Trinkwasserbedarf, -verbrauch
Wasserschutzgebiete
Grundwasser
Grundwasserbeschaffenheit
Grundwasserbeobachtung
Grundwassermodellierung
Grundwasserbewirtschaftung
- 6.
Fachbezogene Rechts- und Verwaltungsvorschriften
Allgemeines Umweltrecht
Internationale und Supranationale Umweltschutzkonventionen
Umweltschutzrichtlinien und -programme der Europäischen
Gemeinschaft
Gesetz zur Prüfung der Umweltverträglichkeit
Umweltinformationsrecht
Umwelthaftungsgesetz
Strafgesetzbuch: Straftaten gegen die Umwelt
Abfallrecht
EU-Abfallrahmenrichtlinie
Abfallverbringungsgesetz
Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz mit untergesetzlichem
Regelwerk
Landesabfallgesetze
TA Abfall, TA Siedlungsabfall
Bodenschutzrecht
Bundesbodenschutzgesetz mit untergesetzlichem Regelwerk
Chemikalienrecht, Gentechnik
Chemikaliengesetz, -verbotsverordnung
Biozidgesetz, Biozid-Zulassungs-Verordnung
FCKW-Halon-Verbots-Verordnung
Gentechnikgesetz
Immissionsschutzrecht
IVU-Richtlinie
Bundesimmissionsschutzgesetz mit untergesetzlichem Regelwerk
TA Luft, TA Lärm
Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz
Wasserrecht
EU-Wasserrahmenrichtlinie
Wasserhaushaltsgesetz mit untergesetzlichem Regelwerk
Landeswassergesetze
Abwasserabgabengesetz
Raumordnung, Landesplanung, Baurecht
Raumordnungsgesetz
Landesplanungsgesetze
Bundesbaugesetz
Baunutzungsverordnung
Landesbauordnungen
Landschaftspflege und Naturschutzrecht
FFH-Richtlinie
Bundesnaturschutzgesetz
Landesnaturschutzgesetze“
Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)
Anlage 4
(Rückseite)
| ............................................................ |
| Gesch.-Nr. |
........................, den ........................ |
An das Oberprüfungsamt für die höheren technischen Verwaltungsbeamten beim Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Robert-Schuman-Platz 1, 53175 Bonn
| durch |
............................................... |
Betr.: ..................................... -referendar/in .....................................
Hiermit legeich den Zulassungsantrag des/der .................................
-referendars/-referendarin ......................................................... vor.
Beigefügt sind:
- 1.
........... Hefte mit Personalakten und Abschnittszeugnissen
- 2.
Übersicht über den Vorbereitungsdienst
- 3.
Ausbildungsnachweis
- 4.
..........................................................................................................
- 5.
..........................................................................................................
- 6.
..........................................................................................................
- 7.
..........................................................................................................
Ich halte den Referendar/die Referendarin auf Grund der während des Vorbereitungsdienstes erteilten Beurteilungen und nach meiner eigenen Kenntnis für vorbereitet und befürworte seinen/ihren Antrag auf Zulassung zur Großen Staatsprüfung. Die häusliche Prüfungsarbeit soll in der Zeit vom .................................................... bis ...................................... angefertigt werden. Ich bitte daher, mir die Aufgabe so rechtzeitig zuzustellen, daß sie dem Referendar/der Referendarin am ................................... ausgehändigt werden kann.
Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)
Artikel 1
Ausbildung
Es werden nur Bewerber zugelassen, die ein abgeschlossenes wissenschaftliches Studium mit einer Regelstudienzeit von mindestens acht Fachsemestern (ohne Praxis- und Prüfungssemester) an einer wissenschaftlichen Hochschule nachweisen. Darunter ist:
ein Studium der Raumplanung mit Schwerpunkt Städtebau oder
ein Vertiefungsstudium des Städtebaues im Rahmen des Studiums der Architektur, des Bauingenieurswesens, des Vermessungswesens (Geodäsie) oder der Landespflege oder
ein Aufbaustudium des Städtebaues im Anschluss an ein Studium der Architektur, des Bauingenieurswesens, des Vermessungswesens (Geodäsie) oder der Landespflege zu verstehen.
Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)
Artikel 1
Ausbildung
(1) Es werden nur Bewerber zugelassen, die ein abgeschlossenes wissenschaftliches Studium des Bauingenieurwesens oder für das Fachgebiet Straßenwesen ein abgeschlossenes wissenschaftliches Studium des Wirtschaftsingenieurwesens der technischen Fachrichtung Bauingenieurwesen mit einer Regelstudienzeit von mindestens acht Fachsemestern (ohne Praxis- und Prüfungssemester) an einer wissenschaftlichen Hochschule nachweisen.
(2) Die Bewerber haben die Wahl, sich in den Fachgebieten
Straßenwesen oder
Stadtbauwesen
ausbilden zu lassen.
(3) Bewerber des Fachgebietes Stadtbauwesen können sich nach ihrer Wahl in den Fachbereichen
Städtebau,
Stadtstraßen,
Stadtbahnen oder
Siedlungswasserwirtschaft
vertieft ausbilden lassen.
Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)
Artikel 1
Ausbildung
(1) Es werden nur Bewerber zugelassen, die ein abgeschlossenes wissenschaftliches Studium mit einer Regelstudienzeit von mindestens acht Fachsemestern (ohne Praxis- und Prüfungssemester) in einem für die Fachrichtung geeigneten Studiengang an einer wissenschaftlichen Hochschule nachweisen.
(2) Die Bewerber können sich im Fachgebiet „Umwelttechnik" ausbilden lassen. Dafür müssen sie in das in Abs. 1 geforderte Hochschulstudium in den folgenden Studiengängen nachweisen: Bauingenieurwesen (Fachgebiet Wasserwesen), Biochemie, Biologie, Chemie/Chemietechnik, Elektronik/Elektrotechnik, Geologie, Hüttenwesen, Maschinenbau, Physik, Umweltschutz, Verfahrenstechnik.
(3) Die Einstellungsbehörde kann weitere geeignete Studiengänge für die Fachrichtung Umwelttechnik/Umweltschutz als gleichwertig anerkennen.
Artikel 2 Einstellungsbehörde, Ausbildungsbehörde
Artikel 2
Einstellungsbehörde, Ausbildungsbehörde
(1) Einstellungsbehörde (§ 3 Abs. 1 APOhtD) ist das Ministerium der Finanzen.
(2) Ausbildungsbehörde (§ 5 Abs. 2 APOhtD) ist das Hessische Baumanagement.
Artikel 2 Einstellungsbehörde, Ausbildungsbehörde
Artikel 2
Einstellungsbehörde, Ausbildungsbehörde
(1) Einstellungsbehörde (§ 3 Abs. 1 APOhtD) ist das Regierungspräsidium Gießen. Ein Wechsel zum Regierungspräsidium Darmstadt kann durch Weisung erfolgen.
(2) Ausbildungsbehörde (§ 5 Abs. 2 APOhtD) ist das Regierungspräsidium Gießen. Ein Wechsel zum Regierungspräsidium Darmstadt kann durch Weisung erfolgen.
Artikel 2 Einstellungsbehörde/Ausbildungsbehörde
Artikel 2
Einstellungsbehörde/Ausbildungsbehörde
(1) Einstellungsbehörde (§ 3 Abs. 1 APOhtD) ist das Regierungspräsidium Gießen unter Beteiligung des für Umweltschutz zuständigen Ministeriums.
(2) Ausbildungsbehörde (§ 5 Abs. 2 APOhtD) ist das Regierungspräsidium.
Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)
Artikel 3
Gliederung der Ausbildung
(1) Der Vorbereitungsdienst gliedert sich in drei Abschnitte:
| Abschnitt I: |
Öffentlicher Hochbau |
| Abschnitt II: |
Bauordnungswesen sowie Städtebau, Wohnungs- und Siedlungswesen |
| Abschnitt III: |
Aufgaben der Dienst- und Fachaufsicht -Sonderaufgaben -, Obere Bauaufsichtsbehörde; Anfertigung der häuslichen Prüfungsarbeit. |
| Abschnitt I bis III: |
Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit (Management, Planung und Steuerung, Personalführung, betriebliches Rechnungswesen und Controlling, fachbezogene Rechts- und Verwaltungsvorschriften). |
(2) Die Ausbildung soll nach Möglichkeit durch Lehrgänge vertieft werden. Soweit die dafür im Musterausbildungsplan vorgesehene Zeit nicht für Lehrgänge in Anspruch genommen wird, soll sie den Ausbildungsabschnitten anteilig hinzugeschlagen werden.
(3) Für die Dauer der Ausbildungsabschnitte sowie für die Ausbildungsstellen und den Ausbildungsinhalt gilt die folgende Übersicht.
Fachrichtung: Hochbau
| Ausbildungs- |
Ausbildungsstellen |
Ausbildungsinhalte |
||||
| Abschnitt |
Dauer (Wochen) |
|||||
| I |
40 |
Landesbetrieb Hessisches Baumanagement (Regionalniederlassung) beziehungsweise entsprechende öffentlich-rechtliche Körperschaften |
Öffentlicher Hochbau: |
|||
| Praxisorientierte Mitarbeit an allen Aufgaben des Landesbetriebes, insbesondere Vorbereiten und Durchführen von Baumaßnahmen: Entwurfsplanung, Vorbereiten und Aufstellen von Haushaltsunterlagen (Pläne, Kostenberechnungen, Erläuterungen), Terminplanung einschließlich Netzplantechnik, Verdingungs-wesen, Unfallverhütungsvorschriften, Bauüberwachung, Abrechnung, Vertragsabwicklung, Mittelbewirtschaftung, Einsatz und Anwendung der Datenverarbeitung, Rechte und Pflichten des Dienststellenleiters. |
||||||
| II |
16 |
Staatliche oder kommunale Bauverwaltung |
Bauordnungswesen: |
|||
| Bauvorschriften und bauaufsichtliche Verfahren: Bauantrag, Baugenehmigung, Ausnahmen und Befreiungen, Bauüberwachung, Abnahmen, Sonderverfahren. |
||||||
| 9 |
|
Städtebau, Wohnungs- und Siedlungswesen: |
||||
| Entwicklungsplanung, vorbereitende und verbindliche Bauleitplanung (Entwurf und Verfahren): Flächennutzungsplan (Standortplanung, Verkehrs- und Versorgungsplanung), Bebauungsplan, Bodenordnung, Wohnungs- und Siedlungswesen. |
||||||
| III |
12(*) |
Mittlere oder oberste Behörde des Landes |
Aufgaben der Dienst- und Fachaufsicht - Sonderaufgaben - Obere Bauaufsichtsbehörde: |
|||
| Organisations- und Personalangelegenheiten, Geschäftsführung in der Verwaltung, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften, Landes- und Regionalplanung, Widerspruchsverfahren, Eingaben, Zustimmungen und Befreiungen, Projektprogrammierung, fachtechnische Prüfung von Entwürfen, Auswertungen, Berichte, Haushaltswesen, Wettbewerbs- und Vertragswesen, Denkmalpflege, Grundzüge des Staats-, Verwaltungs-, Planungs- und Baurechts. |
||||||
| 6 |
|
Häusliche Prüfungsarbeit |
||||
| 9 |
|
Lehrgänge |
||||
| circa 12 |
|
(Erholungsurlaub) |
||||
| 104 |
= 24 Monate |
|
||||
Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)
Artikel 3
Gliederung der Ausbildung
(1) Der Vorbereitungsdienst gliedert sich in drei Abschnitte:
| Abschnitt I: |
Mitarbeit und Information bei der Stadt Frankfurt am Main |
| Abschnitt II: |
Mitarbeit und Information bei dem Regierungspräsidium Darmstadt |
| Abschnitt III: |
Wahlweise Ausbildung bei dem Regierungspräsidium Darmstadt oder der Stadt Frankfurt am Main |
| Abschnitt I bis III: |
Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit (Management, Mitarbeiterführung, Planung, Entscheidung, Rhetorik, Gesprächsführung, Psychologie), fachbezogene Rechts- und Verwaltungsvorschriften. |
Im Laufe des Abschnittes I kann der Referendar
bis zu acht Wochen in einem geeigneten Landkreis und
bis zu sechs Wochen dem Planungsverband Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main zur Ausbildung zugewiesen werden. Darüber hinausgehende Zuweisungen auch an andere Kommunen sind im Einvernehmen mit der Stadt Frankfurt möglich.
(2) Der Referendar kann anstelle der Teilnahme an dem zentralen Fachlehrgang am Institut für Städtebau Berlin praktische Mitarbeit bei dem Regierungspräsidium Darmstadt oder einer kommunalen Verwaltung leisten. Die Entscheidung trifft die Ausbildungsbehörde auf Antrag des Referendars.
(3) Für die Dauer der Ausbildungsabschnitte sowie für die Ausbildungsstellen und den Ausbildungsinhalt gilt die folgende Übersicht.
Fachrichtung: Städtebau
| Ausbildungs- |
Ausbildungsstellen |
Ausbildungsinhalte |
||||
| Abschnitt |
Dauer (Wochen) |
|
|
|||
| I |
48 |
Stadt Frankfurt am Main (Kommunale Ämter und Eigenbetriebe) |
Aufgaben, Organisation und Rechtsgrundlagen von Kommunalverwaltungen; Entwicklungs- und Bauleitplanung: Bestandsaufnahme, Analyse, Bedarfsprüfung, Entwurf, städtebauliche Wettbewerbe, Öffentlichkeitsbeteiligung, Verfahren, Abwägung. |
|||
|
|
|
|
Planverwirklichung: |
|||
|
|
|
|
Bodenverkehr, Bodenordnung, Bauordnungswesen, Liegenschaftswesen. |
|||
|
|
|
|
Fachplanungen und ihre städtebauliche Integration: Städtebauförderung, Wohnungswesen, Hochbau, Verkehr - öffentlicher Nah- und Individualverkehr, Straßenplanung -, Ver- und Entsorgung, Umweltschutz - Luftreinhaltung, Lärmschutz, Wasser- und Bodenschutz -, Naturschutz, Landschaftspflege und Grünordnung. |
|||
|
|
|
|
Einsatz und Anwendung der Datenverarbeitung bei städtebaulichen Planungen. Aufgaben, Organisation und Rechtsgrundlagen kommunaler Dezernate, zum Beispiel für Finanzen, Schulen, Gesundheit. |
|||
|
|
|
|
Leitung des Planungs- beziehungsweise Baudezernates, politische Gremien, Personalwesen. Eigene Vorträge und Ausarbeitungen. |
|||
| II |
9 |
Regierungspräsidium Darmstadt |
Aufgaben und Organisation der übergemeindlichen Behörden und übergreifender Ämter, Raumordnung, Landesplanung, Regionalplanung, Städtebau, Bauordnungswesen, Genehmigung der Bauleitplanung, Naturschutz und Landschaftspflege, Umweltschutz, Wasserwirtschaft, Denkmalpflege, Gesetze, Verordnungen und Richtlinien für die Planung. Eigene Vorträge und Ausarbeitungen. |
|||
| III |
4 |
Regierungspräsidium Darmstadt oder Stadt Frankfurt am Main |
Vertiefungs- beziehungsweise Wahlgebiete; abschließende Information |
|||
| 6 |
|
Häusliche Prüfungsarbeit |
||||
| 1 |
|
Schriftliche Prüfungen |
||||
| 5 |
|
Prüfungsvorbereitung und mündliche Prüfungen |
||||
| 19 |
|
Lehrgänge |
||||
| circa 12 |
|
(Erholungsurlaub) |
||||
| 104 |
= 24 Monate |
|
||||
Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)
Artikel 3
Gliederung der Ausbildung
(1) Die Ausbildung im Fachgebiet Straßenwesen gliedert sich in fünf Abschnitte:
| Abschnitt I: |
Ausbildung im Verwaltungsdienst der Ortsinstanz |
| Abschnitt II: |
Straßenbaudienst |
| Abschnitt III: |
Benachbarte Fachgebiete bei Stadtverwaltung, Umweltverwaltung und einem Verkehrsbetrieb |
| Abschnitt IV: |
Ausbildung im Verwaltungsdienst in der mittleren/höheren Instanz |
| Abschnitt V: |
Auslandsaufenthalt; Anfertigung der häuslichen Prüfungsarbeit. |
Die Reihenfolge der Abschnitte I und II kann in begründeten Fällen geändert werden.
(2) Die Ausbildung im Fachgebiet Stadtbauwesen gliedert sich in drei Abschnitte:
| Abschnitt I: |
Einführungsinformation mit weitgehend autodidaktischer Erarbeitung der Verwaltungsgrundlagen |
| Abschnitt II: |
Eigenverantwortliches Wahrnehmen von Dienstgeschäften der örtlichen Behörden in den Fachbereichen Städtebau, Stadtstraßen, Stadtbahnen und Siedlungswasserwirtschaft. Dabei soll zur Intensivierung der Ausbildung jeder der vier Verwaltungsbereiche Planen, Ordnen, Bauen und Betreiben in einem anderen Fachbereich absolviert werden, der Verwaltungsbereich Bau jedoch in jedem Fall im Vertiefungsfachbereich. Informatorische Tätigkeiten in den vier Fachbereichen in Ergänzung der praktischen Mitarbeit. Im Laufe des Abschnitts II kann der Referendar bis zu acht Wochen dem Frankfurter Verkehrsverbund |
| Abschnitt III: |
und bis zu sechs Wochen dem Umlandverband Frankfurt zur Ausbildung zugewiesen werden. Ausbildung im Verwaltungsdienst übergeordneter Behörden mit informatorischer Tätigkeit und praktischer Mitarbeit. |
| Abschnitt I bis III: |
Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit (Management, Mitarbeiterführung, Planung, Entscheidung, Rhetorik, Gesprächsführung, Psychologie), fachbezogene Rechts- und Verwaltungsvorschriften. |
Die Einführungsinformation des Ausbildungsabschnitts I kann auch in den Abschnitt II eingegliedert werden; in diesem Fall wird der Abschnitt I (vier Wochen) zu einem späteren Zeitpunkt als Vertiefungsphase abgeleistet. In allen Fachgebieten wird die Ausbildung durch Lehrgänge und Seminare ergänzt. Für die Dauer der Ausbildungsabschnitte sowie für die Ausbildungsstellen und den Ausbildungsinhalt gelten je nach Fachgebiet die folgenden Übersichten.
| Fachrichtung: |
Bauingenieurwesen |
|
||||||
| Fachgebiet: |
Straßenwesen |
|
||||||
| Ausbildungs- |
Ausbildungsstellen |
Ausbildungsinhalte |
||||||
| Abschnitt |
Dauer (Wochen) |
|||||||
| I |
14 (12)*) |
Amt für Straßen-und Verkehrswesen |
Aufgaben und Organisation der Straßen- und Verkehrsverwaltung, Geschäftsbetrieb eines Amtes: Aufgaben des Amtsvorstandes, Rechtsverhältnisse der Angehörigen des öffentlichen Dienstes, Straßenverwaltung und Straßenrecht, Haushalts-, Rechnungs- und Kassenwesen, Vermögensverwaltung, Straßenunterhaltung, Verkehrssicherheit, Straßenbetrieb; Einsatz und Anwendung der Datenverarbeitung. |
|||||
| II |
34 (28)*) |
Amt für Straßen-und Verkehrswesen |
Vorbereitung und Durchführung von Bauten: Straßenplanung und Straßenentwurf; Linienbestimmung, Landschaftsschutz, Lärmschutz, Ökologie, Flächensicherung, Planfeststellung; Grunderwerb, Enteignung, Flurbereinigung; Ausschreibung, Verdingungswesen, Bauvertragsrecht, Baupreisrecht; Verantwortlichkeit, Haftung, Unfallverhütung; Straßenbautechnik, Straßenausstattung, Konstruktiver Ingenieurbau, Bauaufsicht, Überwachung, Gütesicherung; Abnahme und Abrechnung. |
|||||
| III |
12 |
Stadtverwaltung |
Aufgaben und Organisation der Kommunalverwaltung, Bauleitplanung, Erschließung, Bodenordnung, Bauordnungswesen; Verkehrs- und Versorgungsplanung, städtischer Tiefbau, Stadthygiene, Versorgungs- und Verkehrsbetriebe. |
|||||
|
|
|
Umweltverwaltung |
Aufgaben und Organisation, Grundzüge des Wasserrechts, des Wasserwesens und der Wasserwirtschaft inklusive Siedlungswasserwirtschaft, Gewässerschutz. |
|||||
|
|
|
Verkehrsbetriebe |
Aufgaben, Organisation, Wirtschaftsführung, Grundzüge des Eisenbahnrechts. Einführung in den Eisenbahnbetrieb, Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO). |
|||||
| IV |
16 (12)*) |
Hessisches Landesamt für Straßen- und Verkehrswesen |
Geschäftsbetrieb, Organisation und Rechtsgrundlagen der technischen Verwaltungen, Grundzüge des Staats-, Verwaltungs- und Privatrechts sowie der Zivil- und Verwaltungsgerichtsbarkeit; verwaltungsmäßige Behandlung von Bauvorhaben; Vertiefung im Straßenbaurecht, Grunderwerb, Enteignung, Personalrecht, Haushalts-, Rechnungs- und Kassenwesen; Raumordnung, Landesund Regionalplanung, Fachplanungen anderer Verwaltungen; Planungsmethodik und Informatik, Bedarfsermittlung, Ausbauplanung und Finanzierung, Straßenbauprogramme; Umweltschutz nationale und internationale Organisationen im Straßenwesen, Führungstechnik. |
|||||
| V |
12 |
Auslandsaufenthalt ()*) Wahlmöglichkeit - dann gelten bei Ausbildungsdauer die Klammerwerte |
Analog zum Ausbildungsinhalt der Ausbildungsabschnitte I, II und IV |
|||||
| 6 |
|
Häusliche Prüfungsarbeit |
||||||
| 10 |
|
Lehrgänge**) |
||||||
| circa 12 |
|
(Erholungsurlaub) |
||||||
| 104 |
= 24 Monate |
|
||||||
| Fachrichtung: |
Bauingenieurwesen |
|
||
| Fachgebiet: |
Stadtbauwesen |
|
||
| Ausbildungs- |
Ausbildungsstellen |
Ausbildungsinhalte |
||
| Abschnitt |
Dauer (Wochen) |
|||
| I |
4 |
Regierungspräsidium Darmstadt oder Stadt Frankfurt am Main |
Einführungsinformation |
|
| Autodidaktische Erarbeitung der Verwaltungsgrundlagen unter Anleitung als theoretische Voraussetzung für die praktische Mitarbeit (Grundlagen des Verwaltungshandelns, Ordnungsgeschäfte der technischen Verwaltung, Grundzüge des Planungsrechts sowie des Haushalts-, Verdingungs- und Rechnungswesens, Verbindlichkeit technischer Bestimmungen, Einsatz und Anwendung der Datenverarbeitung u. a.). |
||||
| II |
35 |
Stadt Frankfurt am Main (Kommunale Ämter und Eigenbetriebe) |
Praktische Mitarbeit mit dienstbegleitender Information: Eigenverantwortliches Wahrnehmen von Dienstgeschäften je einmal in den Fachbereichen Städtebau, Stadtstraßen, Stadtbahnen, Siedlungswasserwirtschaft und den vier Verwaltungsbereichen |
|
| Planen (sieben Wochen): Aufstellen und Abstimmen von Bauleit- und Fachplanungen |
||||
| Ordnen (acht Wochen): Wahrnehmen des Verwaltungsvollzuges, insbesondere Bescheiden von Anträgen (zum Beispiel Bauanträge), Beteiligen in Widerspruchsverfahren |
||||
| Bauen (16 Wochen): Vorbereiten und Durchführen von Baumaßnahmen einschließlich Erhaltung (im Vertiefungsbereich) |
||||
| Betreiben (sieben Wochen): Entwerfen von Betriebsplanungen, Lenken von Betriebsprozessen, Kontrollieren des Personal- und Materialeinsatzes. |
||||
|
|
13 |
|
Informatorische Tätigkeit in Ergänzung der praktischen Mitarbeit in den Fachbereichen (Vw-Bereich Bauen ausgenommen). |
|
| Städtebau: Bauleitplanung, Verkehrsplanung, Erschließung, Städtebauliche Sanierung und Entwicklung, Bauordnung |
||||
| Stadtstraßen: Straßenplanung, Herstellung und Erhaltung von Straßenanlagen, Straßenreinigung, Wegeaufsicht |
||||
| Stadtbahnen: Schnellbahnplanung, Herstellung und Erhaltung von Bahnanlagen, Bahnbetrieb, Bahnaufsicht |
||||
| Siedlungsabfall- und Wasserwirtschaft: Umweltschutz, abfall- und wasserwirtschaftliche Planung, Herstellung, Erhaltung und Betrieb von Ver- und Entsorgungsanlagen, Rückstandswirtschaft, Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. |
||||
| III |
9 |
Regierungspräsidium Darmstadt |
Informatorische Tätigkeit: |
|
| (fünf Wochen) bei den Führungsgeschäften |
||||
| Lenken: Anleiten, Koordinieren und Kontrollieren |
||||
| Entscheiden: Praktische Mitarbeit mit dienstbegleitender Information (vier Wochen): Eigenverantwortliches Wahrnehmen von Dienstgeschäften als Führungshilfe beim Lenken und Entscheiden, möglichst im Fachbereich Raumplanung und Städtebau (Vorbereiten von Vorlagen, Verordnungen, Bekanntmachungen, Entscheidungen; Öffentlichkeitsarbeit) |
||||
| Abschließende Information: |
||||
| (drei Wochen) Vervollständigung des in der Vorbereitungszeit erarbeiteten Wissens in Eigeninitiative unter Anleitung des Ausbildungsleiters. |
||||
| 19 |
|
Lehrgänge und Seminare |
||
| 6 |
|
Häusliche Prüfungsarbeit |
||
| 1 |
|
Schriftliche Prüfung |
||
| 5 |
|
Prüfungsvorbereitung und mündliche Prüfung |
||
| circa 12 |
|
(Erholungsurlaub) |
||
| 104 |
= 24 Monate |
|
||
Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)
Artikel 3
Gliederung der Ausbildung
(1) Der Vorbereitungsdienst gliedert sich in drei Abschnitte:
| Abschnitt I: |
Aufgaben der unteren Verwaltung und Betriebspraxis |
| Abschnitt II: |
Technik der Betriebswirtschaft |
| Abschnitt III: |
Verwaltungsdienst in der mittleren und höheren Instanz; Anfertigung der häuslichen Prüfungsarbeit. |
(2) Die Ausbildung wird durch Lehrgänge beziehungsweise Seminare ergänzt.
(3) Für die Dauer der Ausbildungsabschnitte sowie für die Ausbildungsstellen und den Ausbildungsinhalt gilt die folgende Übersicht.
Fachgebiet: Maschinen- und Elektrotechnik in der Verwaltung
| Ausbildungs- |
Ausbildungsstellen |
Ausbildungsinhalte |
||||
| Abschnitt |
Dauer (Wochen) |
|||||
| I |
42 |
Untere staatliche und/oder kommunale Baudienststelle mit maschinen- und elektrotechnischer Abteilung |
Allgemeine Angelegenheiten: Aufgaben der Bauverwaltung, Organisation, Geschäftsbetrieb, Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen, Personalwesen. |
|||
| Technische Angelegenheiten: Praktische Mitwirkung bei Planung, Bau, Unterhaltung von maschinen- und elektrotechnischen Anlagen einschließlich fernmeldetechnischer Anlagen, Betriebsführung, Betriebsüberwachung, Vergabe von Bauleistungen und Leistungen (VOB, VOL), Abnahme, Abschluss und Abwicklung von Bauverträgen und Ing.-Verträgen, Arbeitsschutz und Unfallverhütung, Einsatz und Anwendung der Datenverarbeitung. |
||||||
| II |
4 |
Deutsche Telekom AG, Deutsche Bahn AG (DB) |
Grundsätze bei Planung, Bau und Unterhaltung von maschinen- und elektrotechnischen einschließlich fernmeldetechnischen Anlagen. |
|||
|
|
5 |
Staatliche und/oder kommunale Institution mit umfangreichen technischen Anlagen zum Beispiel Deutsche Telekom AG, Deutsche Bahn AG (DB), Kliniken, Universitäten |
Betrieb und Instandhaltung von maschinen- und elektrotechnischen Anlagen, Betriebsführung, Betriebswirtschaft, Unfallverhütung, Energielieferverträge, Tarifwesen, Instandhaltungs- beziehungsweise Inspektions- und Wartungsverträge. |
|||
| 3 |
Versorgungsunternehmen für Strom, Gas, Wasser oder Fernwärme |
Betrieb von Versorgungs- einschließlich Verteilungsanlagen, Energielieferverträge. |
||||
| III |
3 |
Gewerbeaufsicht |
Aufstellung von Genehmigungsbescheiden, Arbeitsschutz, Immissionsschutz. |
|||
|
|
3 |
Technische Überwachung (zum Beispiel TÜH) |
Einführung in die Abnahme und Prüfung überwachungspflichtiger Anlagen, einschlägige gesetzliche Bestimmungen. |
|||
| 7 |
Oberfinanzdirektion oder Regierungspräsidium als technische Aufsichtsbehörde |
Arbeitsgebiete: Recht, Verwaltung, Haushalt, Beamtenrecht, Recht der Angestellten und Arbeiter im öffentlichen Dienst, Verfassungsrecht, Bauwirtschaft, Vertragsrecht, Verdingungswesen, Preisprüfung, Prüfung und Begutachtung von Entwürfen maschinen- und elektrotechnischer Anlagen. |
||||
| 2 |
Energieverbrauch überwachende Dienststelle |
Energiewirtschaft, energiewirtschaftliche Überwachung der Liegenschaften, Datenerfassung und -verarbeitung, Energiekennzahlen. |
||||
| 6 |
Mittlere oder oberste Landesbehörde als Genehmigungsbehörde |
Baurecht: Baugenehmigungs- und Zustimmungsverfahren, Bauaufsicht, Gewerbeaufsicht, technischer Arbeitsschutz und Arbeitsrecht, Energieaufsicht, Wasserwirtschaft. |
||||
| 6 |
|
Häusliche Prüfungsarbeit |
||||
| 11 |
|
Lehrgänge |
||||
| circa 12 |
|
(Erholungsurlaub) |
||||
| 104 |
= 24 Monate |
|
||||
Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)
Artikel 3
Gliederung der Ausbildung
(1) Der Vorbereitungsdienst gliedert sich in sechs Abschnitte:
| Abschnitt I: |
Liegenschaftskataster |
| Abschnitt II: |
Ländliche Neuordnung |
| Abschnitt III: |
Landesplanung und Städtebau |
| Abschnitt IV: |
Landesvermessung und Kartografie |
| Abschnitt V: |
Vertiefung in einem der vorangegangenen Ausbildungsabschnitte |
| Abschnitt VI: |
Staatliche Mittelbehörde; Anfertigung der häuslichen Prüfungsarbeit. |
(2) Die Ausbildung wird durch Lehrgänge ergänzt.
(3) Für die Dauer der Ausbildungsabschnitte sowie für die Ausbildungsstellen und den Ausbildungsinhalt gilt die folgende Übersicht:
Fachrichtung: Vermessungs- und Liegenschaftswesen
| Ausbildungs- |
Ausbildungsstellen |
Ausbildungsinhalte |
||
| Abschnitt*) |
Dauer (Wochen) |
|||
| I - VI |
|
Allgemein für alle Ausbildungsstellen |
Um Führungs- und Managementtechniken in der Fachrichtung Vermessungs- und Liegenschaftswesen zu beherrschen, soll die Referendarin beziehungsweise der Referendar die im Folgenden aufgeführten Ausbildungsinhalte in jedem der Ausbildungsabschnitte anwenden. Die Vermittlung der theoretischen Grundkenntnisse soll in Form von Lehrgängen erfolgen. |
|
| Managementaufgaben und -methoden, Organisation und Geschäftsbetrieb der Behörden, Informations- und Kommunikationstechnik, Personalführung und -leitung, Personalverwaltung, Zusammenarbeit mit Personalvertretungen, volks- und betriebswirtschaftliche Grundsätze, Öffentlichkeitsarbeit, Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen. Qualitätssicherung. |
||||
| I |
17 |
Amt für Bodenmanagement, Grundbuchamt |
Entstehung, Einrichtung und Fortführung des Liegenschaftskatasters. Verbindung mit dem Grundbuch. Liegenschaftsrecht: Verwendung der Katasterunterlagen für die Bedürfnisse von Recht. Verwaltung und Wirtschaft. Bodenschätzung, Einrichtung und Führung des Grundbuches. Katastererneuerung. Kostenwesen, Planung, Durchführung, Ausarbeitung und Kontrolle aller Kataster- und sonstigen Vermessungen unter Anwendung moderner Rechen- und Auswerteverfahren (Hardware, Software-Technologie), Anwendungen im Bereich des Geoinformationswesens, Zusammenarbeit mit anderen Behörden und politischen Gremien. |
|
| II |
13 |
Amt für Bodenmanagement beziehungsweise Hessisches Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation |
Geschichtliche Entwicklung der Flurbereinigung, Agrarrecht; rechtliche, wirtschaftliche, ökologische und technische Grundlagen der Landentwicklung. Maßnahmen zur Landentwicklung, Kosten und Finanzierung der Maßnahmen, Neuordnungsverfahren im ländlichen Raum, Naturschutz, Umweltschutz, Dorferneuerung, Flurbereinigungsverfahren mit Neugestaltungsgrundsätzen, Bodenordnungsverfahren nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz. Wertermittlung, Plan nach § 41 FlurG. Neuzuteilung, Flurbereinigungsplan und Bodenordnungspläne. Verfahrensrecht einschließlich Rechtsbehelfe, Berichtigung der öffentlichen Bücher, Ausbau und Kosten der gemeinschaftlichen Anlagen, bodenschützende und bodenverbessernde Maßnahmen, Landschaftspflege und Landschaftsgestaltung, Teilnahme an den wesentlichen Terminen und Arbeitsabschnitten der Neuordnungsverfahren. |
|
| Entwicklung, Leitung und Koordinierung größerer Projekte und fachübergreifender Planung im ländlichen Raum, Umweltverträglichkeitsprüfung. |
||||
| III |
15 |
Kommunalverwaltung, Amt für Bodenmanagement, Landesplanungsstellen |
Grundzüge der Raumordnung und Landesplanung; Städtebau: Arbeitsmethodik (Bestandsaufnahme, Analyse, Prognose), Bauleitplanung, Sicherung der Bauleitplanung, Regelung der baulichen und sonstigen Nutzung, Bodenordnung, Enteignung, Erschließung, Ermittlung von Grundstückswerten, Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen; sonstiges Bau- und Bodenrecht; Bauordnungswesen; kommunales Vermessungs- und Liegenschaftswesen. Aufgaben, Zuständigkeiten und Organisation der kommunalen Selbstverwaltung, Zusammenwirken der Behörden und politischen Gremien. |
|
| IV |
9 |
Hessisches Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation |
Aufbau und Erhaltung des Lage-, Höhen- und Schwerefestpunktfeldes. Topografie, Fotogrammetrie, Kartografie inklusive der Laufendhaltung der amtlichen topografischen Kartenwerke, Reproduktionstechnik, Präzisionsvermessungen. |
|
| Planung, Lenkung, Durchführung und Kontrolle von Fachaufgaben im Innen-und Außendienst, Öffentliches Geoinformationswesen, Aufbau einer Geodateninfrastruktur. |
||||
| V |
6 |
nach Wahl |
Vertiefung in einem der Abschnitte I, II, III oder IV als Projektmanagement zur Entwicklung von Modellen. |
|
| VI |
8 |
Hessisches Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation als Obere Kataster- und Vermessungsbehörde |
Allgemeine Landesverwaltung, Aufsicht über Ämter für Bodenmanagement und Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure, Beschwerde- und Widerspruchsverfahren, sonstige Aufgaben des Kataster- und Vermessungswesens, Verwaltungsrecht, Recht der Angehörigen des öffentlichen Dienstes, Personalmanagement. |
|
| Aufgaben, Organisation und Zusammenwirken der Verwaltung in Bund, Ländern und Kommunen, Geschäftsbetrieb und Bürotechnik der Mittelbehörde, Kontrolle im Rahmen der Dienst- und Fachaufsicht, Begriffe und Grundsätze der Ablauforganisation, Projektmanagement. |
||||
| 6 |
|
Häusliche Prüfungsarbeit |
||
| 1 |
|
Schriftliche Prüfung |
||
| 5 |
|
Prüfungsvorbereitung und mündliche Prüfung |
||
| 12 |
|
Lehrgänge |
||
| circa 12 |
|
(Erholungsurlaub) |
||
| 104 |
= 24 Monate |
|
||
(4) Spätestens sechs Monate vor Beginn des Ausbildungsabschnittes V soll sich der Referendar entscheiden, in welchem Gebiet er vertieft ausgebildet werden will.
Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)
Artikel 3
Gliederung der Ausbildung
(1) Der Vorbereitungsdienst gliedert sich in drei Abschnitte:
| Abschnitt I: |
Technischer Verwaltungsdienst in der unteren Naturschutzbehörde, Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben |
| Abschnitt II: |
Aufgaben des Naturschutzes und der Landschaftspflege in der Gemeinde; Einführung in die Aufgaben und die praktische Arbeit der technischen Nachbardisziplinen |
| Abschnitt III: |
Verwaltungsdienst in Aufsichtsbehörden und sonstigen oberen Landesbehörden; Anfertigung der häuslichen Prüfungsarbeit. |
Die Ausbildung wird durch Lehrgänge ergänzt.
(2) Für die Dauer der Ausbildungsabschnitte und ihrer Teilabschnitte sowie für die Ausbildungsstellen und den Ausbildungsinhalt gilt die folgende Übersicht.
Fachrichtung: Landespflege
| Ausbildungs- |
Ausbildungsstellen |
Ausbildungsinhalte |
||
| Abschnitt |
Dauer (Wochen) |
|||
| I |
1 |
Ausbildungsbehörde |
Einführung in Aufgaben und Organisation der Fachverwaltung. Erstellung des Ausbildungsplans. |
|
|
|
22 |
Untere Naturschutzbehörde |
Landschafts- und Biotopplanung, Rechtsvorschriften, Methodik und Verfahren. Eingriffsregelung, Koordinierung mit Nachbargebieten. |
|
| Aufgaben und Beteiligung von Naturschutzbeiräten und der nach § 29 BNatSchG anerkannten Verbände. |
||||
| Personal-, Haushalts- und Rechnungswesen. |
||||
| Einsatz und Anwendung der Datenverarbeitung. |
||||
| Führungsaufgaben: |
||||
| Management in der Verwaltung, Naturschutz- und Freiraumpolitik, Öffentlichkeitsarbeit, Teilnahme an Arbeitsgruppen, in Stäben und Ausschüssen. |
||||
| II |
14 |
Kommunalverwaltung (wahlweise bis zu 8 Wochen Planungs- oder Kommunalverband) |
Städtebauliche Ordnung: Bauleitplanung, städtebauliche Sanierung und Entwicklung, Bodenordnung, Erschließung, Rechtsgrundlagen und Verfahren. Aufstellung von Landschafts- und Grünordnungsplänen und deren Umsetzung. |
|
| Kommunale Satzungen (§ 30 HENatG). |
||||
| Planung und Pflege von öffentlichen Grünflächen. |
||||
| Vorbereitung und Durchführung von Einzelvorhaben des Naturschutzes und der Landschaftspflege: |
||||
| Normen und technische Vorschriften, Verdingungswesen, Vertragsabwicklung Durchführungskontrolle, Abrechnung. |
||||
| Verwaltung und Betrieb des Landschafts- und Grünflächenbaus: Geschäftsbetrieb, Betriebsorganisation, Verkehrssicherungspflichten, Personaleinsatz, Maschinen- und Gerätepark für die Flächenunterhaltung. |
||||
| (Einführung in die Aufgaben von Planungs- oder Kommunalverbänden, Bau-leit- und Landschaftsplanung als Auftragsangelegenheiten). |
||||
|
|
9 |
Fachverwaltungen wie: Untere Verwaltungsbehörde für Regionalentwicklung, Landwirtschaft, Forsten und Naturschutz, Landesbetrieb HessenForst (Forsteinrichtung und Naturschutzdaten, Forstamt), Ämter für Straßen- und Verkehrswesen, Ämter für Bodenmanagement, Bauaufsichtsbehörde. |
Einführung in die Aufgaben der betreffenden Dienststellen und Mitwirkung beim Vollzug von Aufgaben in eigener Zuständigkeit beziehungsweise im Rahmen öffentlich-rechtlicher Zulassungen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Vermeidung, Verminderung, Ausgleich und Ersatz bei Eingriffen in Natur und Landschaft; Verfahren bei ungenehmigten Eingriffen. |
|
| Landschaftsüberwachungsdienst. |
||||
| Auftragsvergabe. |
||||
| Leistungserfüllung und Abrechnung im Rahmen der zwischenbehördlichen Leistungsverrechnung. Naturschutzdatenhaltung, ländliche Bodenordnung für Maßnahmen des Naturschutzes und Gewässerentwicklung. |
||||
| III |
18 |
Obere und oberste Landesbehörden wie: Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, Hessisches Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Regierungspräsidium, Oberste Naturschutzbehörde. |
Aufgaben und Organisation der Behörden: |
|
| Raumordnung, Landesplanung, Städtebau, Gewässerschutz, Bodenschutz, Abfallwirtschaft, Immissionsschutz, Naturschutz und Landschaftspflege, Artenschutz, Natura 2000, Umweltfragen, Bauaufsicht, Wasserwirtschaft, Flurbereinigung, Land- und Forstwirtschaft; Rechtsgrundlagen und Verwaltungsvorschriften, Genehmigung von Fachplanungen, Planfeststellungsverfahren, Förderprogramme, Vollzug eigener fachspezifischer Aufgaben und Mitwirkung bei Entscheidungen über landschaftsrelevante Vorhaben. Naturschutzdatenhaltung, GIS-Anwendungen im Naturschutz. |
||||
| 6 |
|
Häusliche Prüfungsarbeit |
||
| 1 |
|
Schriftliche Prüfung |
||
| 5 |
|
Prüfungsvorbereitung und mündliche Prüfung |
||
| 16 |
|
Lehrgänge |
||
| circa 12 |
|
(Erholungsurlaub) |
||
| 104 |
= 24 Monate |
|
||
Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)
Artikel 3
Gliederung der Ausbildung
(1) Die Ausbildung gliedert sich in fünf Abschnitte:
| Abschnitt I: |
Ziele und Grundsätze der Kreislaufwirtschaft, Abfallwirtschaftsplanung, Abfallentsorgung, Überwachung der Abfallentsorgung, Andienungs- und Überlassungspflichten |
| Abschnitt II: |
Produktionstechnologien und deren Umweltauswirkungen, Abgasreinigung, Klimaschutz, Luftreinhaltung, Lärm und Erschütterungen, umweltgefährdende Stoffe, Gentechnik |
| Abschnitt III: |
Grundlagen der Wasserwirtschaft, oberirdische Gewässer, Gewässernutzungen, Abwasserbeseitigung, Wasserversorgung, Grundwasser, Bodenschutz und Altlasten |
| Abschnitt I bis III: |
Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit (Management, Mitarbeiterführung, Planung, Entscheidung, Rhetorik, Gesprächsführung, Psychologie), fachbezogene Rechts- und Verwaltungsvorschriften |
| Abschnitt IV: |
Hospitation bei Organisationen, Unternehmen oder der Europäischen Union |
| Abschnitt V: |
Hospitation bei der Kommunalverwaltung und der Landesverwaltung. |
(2) Die Ausbildung wird durch Lehrgänge und Seminare ergänzt.
(3) Für die Dauer der Ausbildungsabschnitte sowie für den Ausbildungsinhalt gilt folgende Übersicht.
| Fachrichtung: |
Umwelttechnik/Umweltschutz |
|
|||||
| Fachgebiet: |
Umwelttechnik |
|
|||||
| Ausbildungs- |
Ausbildungsstellen |
Ausbildungsinhalte |
|||||
| Abschnitt |
Dauer (Wochen) |
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| I |
15 |
Regierungspräsidium Abteilung Umwelt Dezernate Abfallwirtschaft |
Ziele und Grundsätze der Kreislaufwirtschaft |
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|
|||||||
| Abfallwirtschaftsplanung |
|||||||
|
|||||||
| Abfallentsorgung |
|||||||
|
|||||||
| Überwachung der Abfallentsorgung |
|||||||
|
|||||||
| Andienungs- und Überlassungspflichten. |
|||||||
| II |
15 |
Regierungspräsidium |
Produktionstechnologien und deren Umweltauswirkungen |
||||
| Abteilung Umwelt |
|
||||||
| Dezernate Immissionsschutz |
|||||||
| Abgasreinigung |
|||||||
|
|||||||
| Klimaschutz |
|||||||
|
|||||||
| Luftreinhaltung |
|||||||
|
|||||||
| Lärm und Erschütterungen |
|||||||
|
|||||||
| Umweltgefährdende Stoffe |
|||||||
|
|||||||
| Schutzmaßnahmen für das Herstellen, Behandeln und Abfüllen sowie den Transport und die Lagerung umweltgefährdender Stoffe |
|||||||
| Gentechnik. |
|||||||
| III |
15 |
Regierungspräsidium |
Grundlagen der Wasserwirtschaft |
||||
| Abteilung Umwelt |
|
||||||
| Dezernate Wasserwirtschaft |
|||||||
| Oberirdische Gewässer |
|||||||
|
|||||||
| Gewässernutzungen |
|||||||
|
|||||||
| Abwasserbeseitigung |
|||||||
|
|||||||
| Wasserversorgung |
|||||||
|
|||||||
| Grundwasser |
|||||||
|
|||||||
| Bodenschutz und Altlasten |
|||||||
|
|||||||
|
|
|
|
Selbstständige Mitarbeit in allen Arbeitsbereichen, Teilnahme an Messungen, Probenahmen, Abnahmen und Anlagenüberwachungen, Organisation und Aufgabe der Informationstechnik. |
||||
| I-III |
|
Regierungspräsidium Abteilung Umwelt |
Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit (Management, Mitarbeiterführung, Planung, Entscheidung, Rhetorik, Gesprächsführung, Psychologie) |
||||
| Fachbezogene Rechts- und Verwaltungsvorschriften |
|||||||
|
|||||||
| IV |
10 |
Organisationen, Unternehmen wie |
Umweltmanagement, -technik, -schutz; Projektabwicklung, Organisation, Leitung und Führung, Wirtschaftlichkeit, Kosten- und Leistungsrechnung, Controlling, Personal- und Finanzplanung, Beschaffungs- und Einsatzplanung, Projektabwicklung, Abrechnung. |
||||
|
|||||||
| Im Falle der EU: Organisation, Aufgaben und Projekte, Interessenvertretungen, politische Willensbildung und Gesetzgebungsverfahren. |
|||||||
| V |
3 |
Kommunalverwaltung - Allgemeine Angelegenheiten - (Kreise, Städte) |
Organisation und Aufgaben als Selbst- und Auftragsverwaltung, politische Willensbildung, kommunale Planungen, Haushalts- und Rechnungswesen. |
||||
| 2 |
Regierungspräsidium Zentralabteilung Abteilung Regionalplanung |
Organisation und Aufgaben als Bündelungsbehörde, Fach- und Dienstaufsicht, Personalbewirtschaftung, Kommunalaufsicht, Verbandswesen, Widerspruchsverfahren, Daseinsvorsorge, Planungsaufgaben, Organisation und Aufgaben der Regionalplanung, Öffentlichkeitsarbeit. |
|||||
| 3 |
Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie |
Luftreinhaltung |
|||||
|
|||||||
| Lärm und Erschütterungen |
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|
|||||||
| Klimaschutz |
|||||||
|
|||||||
| Oberirdische Gewässer |
|||||||
|
|||||||
| Grundwasser |
|||||||
|
|||||||
| Bodenschutz und Altlasten |
|||||||
|
|||||||
| Grundlagen der Mess-, Untersuchungs- und Analysetechnik |
|||||||
| Gutachten, Stellungnahmen für Aufsichtsbehörden, Gerichte. |
|||||||
| 17 |
|
Landesübergreifende und Landes-Seminare, zuzüglich Fernlehrgänge |
|||||
| 6 |
|
Häusliche Prüfung |
|||||
| 1 |
|
Schriftliche Prüfung |
|||||
| 5 |
|
Prüfungsvorbereitung und mündliche Prüfung |
|||||
| circa 12 |
|
(Erholungsurlaub) |
|||||
| 104 |
= 24 Monate |
|
|||||
|
|||||||
Artikel 4 Sonstige Vorschriften für die Ausbildung
Artikel 4
Sonstige Vorschriften für die Ausbildung
(1) Zu Beginn der Ausbildung soll ein Einführungslehrgang von etwa einer Woche Dauer stehen. Die Ausbildung ist außerdem durch allgemeine Verwaltungs- und Managementseminare (sechs Wochen) sowie durch fachbezogene Verwaltungsseminare (fünf Wochen) zu vertiefen. Die allgemeinen und fachbezogenen Verwaltungsseminare können auch in einer anderen geeigneten Form der Unterweisung, zum Beispiel im Zusammenhang mit den jeweiligen Ausbildungsabschnitten durchgeführt werden. Kenntnisse über Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit sind grundsätzlich in allen Ausbildungsabschnitten neben den vorgesehenen Seminaren zu vermitteln.
(2) Im Ausbildungsabschnitt I ist dem Referendar Gelegenheit zu geben, beim Grundbuchamt die Einrichtung und Führung des Grundbuches und die geschäftliche Behandlung von Grundbuchsachen kennenzulernen.
(3) Der Schwerpunkt der Ausbildung im Abschnitt II, die sich auf den gesamten Verfahrensablauf erstrecken soll, ist auf die planerischen Arbeiten zu legen. Hierbei ist die Flurbereinigung in ihrer Verzahnung mit den übrigen Raumordnungsmaßnahmen herauszustellen.
(4) Im Ausbildungsabschnitt III soll der Referendar Gelegenheit erhalten, in die allgemeinen technischen Aufgaben einer Kommunalverwaltung Einblick zu nehmen. Bei einer vertieften Ausbildung im Abschnitt III soll der Referendar nach Möglichkeit an einem Lehrgang bei einem Institut für Städtebau teilnehmen.
(5) Während der Ausbildung im Abschnitt IV soll der Referendar möglichst auch zu praktischen Arbeiten herangezogen werden.
(6) In allen Ausbildungsabschnitten ist dem Referendar Gelegenheit zur Teilnahme an Terminen, Verhandlungen, Sitzungen und dergleichen zu geben.
(7) Die Ausbildungsleitung kann auch andere geeignete Ausbildungsstellen ergänzend in die Ausbildung einbeziehen. Dies gilt insbesondere für den Ausbildungsabschnitt V.
Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)
Artikel 5
Häusliche Prüfungsarbeit
Die Aufgabe für die häusliche Prüfungsarbeit wird in der Regel dem Gebiet entnommen, in dem der Referendar vertieft ausgebildet worden ist.
Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)
| INHALTSÜBERSICHT | |
| ERSTER TEIL Vorbereitungsdienst - Ausbildungsordnung |
|
| § 1 | Zweck, Ziel und Fachrichtungen des Vorbereitungsdienstes |
| § 2 | Einstellungsbedingungen |
| § 3 | Einstellungsverfahren |
| § 4 | Ernennung, Anwärterbezüge, Beendigung des Beamtenverhältnisses |
| § 5 | Ausbildungsbehörde und Ausbildungsstellen |
| § 6 | Dauer und Gliederung des Vorbereitungsdienstes |
| § 7 | Gestaltung der Ausbildung, Sondervorschriften für Behinderte |
| § 8 | Überwachung der Ausbildung |
| § 9 | Beurteilung während der Ausbildung |
| § 10 | Urlaub, Dienstunfähigkeit |
| § 11 | Entlassung aus dem Vorbereitungsdienst |
| ZWEITER TEIL Große Staatsprüfung - Prüfungsordnung |
|
| § 12 | Zweck der Großen Staatsprüfung |
| § 13 | Abnahme der Prüfung |
| § 14 | Zulassung zur Prüfung |
| § 15 | Art der Prüfung |
| § 16 | Häusliche Prüfungsarbeit |
| § 17 | Schriftliche Arbeiten unter Aufsicht |
| § 18 | Mündliche Prüfung |
| § 19 | Unterbrechung der Prüfung |
| § 20 | Bewertung der Prüfungsleistungen im einzelnen |
| § 21 | Abschließende Bewertung, Gesamturteil |
| § 22 | Prüfungszeugnis |
| § 23 | Wiederholung der Prüfung |
| § 24 | Verstöße gegen die Prüfungsordnung |
| § 25 | Prüfungsakte |
| § 26 | Ausführungsbestimmungen |
| DRITTER TEIL Sondervorschriften der Fachrichtungen |
|
| 1. | Hochbau |
| 2. | Städtebau |
| 3. | Bauingenieurwesen |
| 4. | Maschinen- und Elektrotechnik |
| 5. | Vermessungs- und Liegenschaftswesen |
| 6. | Landespflege |
| 7. | Umwelttechnik/Umweltschutz |
| VIERTER TEIL Übergangs- und Schlußvorschriften |
|
| § 27 | Übergangsvorschrift |
| § 28 | Inkrafttreten |
| § 29 | Inkrafttreten, Außer-Kraft-Treten |
| Anlage 1: | Ausbildungsnachweis |
| Anlage 2: | Übersicht über den Vorbereitungsdienst |
| Anlage 3: | Beurteilung |
| Anlage 4: | Antrag auf Zulassung zur Großen Staatsprüfung |
| Anlage 5: | Prüfungsfächer und Prüfungszeiten |
| Anlage 6: | Prüfstoffverzeichnis der Fachrichtungen und Fachgebiete |
Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)
§ 13
Abnahme der Prüfung
(1) Die für die Abnahme der Großen Staatsprüfung zuständige Behörde ist das Oberprüfungsamt für die höheren technischen Verwaltungsbeamten, Bonn. Rechtsgrundlage ist das
"Übereinkommen über die Errichtung eines gemeinschaftlichen Oberprüfungsamtes deutscher Länder und Verwaltungen für die höheren technischen Verwaltungsbeamten vom 16. September 1948 in der Neufassung vom 20. Februar 1964" (bekanntgegeben im Staatsanzeiger für das Land Hessen 1964, S. 569).
(2) Die Prüfungen finden am Sitz des Oberprüfungsamtes statt. Der Präsident des Oberprüfungsamtes kann sie auch an anderen Orten abhalten lassen.
(3) Der Vorsitzer des Kuratoriums bestellt die Mitglieder der Prüfungsausschüsse. Es sollen Beamte des höheren Dienstes, die eine Große Staatsprüfung abgelegt haben, oder Hochschullehrer bestellt werden. Das Kuratorium kann in Sonderfällen Ausnahmen zulassen.
(4) Die Prüfung wird in den in § 1 Abs. 3 genannten Fachrichtungen von Prüfungskommissionen abgenommen, die vom Oberprüfungsamt aus den Mitgliedern der Prüfungsausschüsse gebildet werden. Die Prüfungskommissionen setzen sich zusammen aus dem Vorsitzenden und mindestens drei Prüfern, wobei die Zusammensetzung der Prüfungskommission(en) je nach Prüfungsfächern personell wechseln kann. Die Prüfer werden vom Präsidenten des Oberprüfungsamtes von Fall zu Fall aus dem Kreis der vom Vorsitzer des Kuratoriums bestellten Mitglieder der Prüfungsausschüsse berufen. Soweit Referendare aus Bundes-/Landesverwaltungen kommen, soll den Prüfungskommissionen nach Möglichkeit ein Prüfer der Verwaltung angehören, in der der Referendar überwiegend ausgebildet worden ist.
(5) Die Prüfer sind bei ihrer Tätigkeit unabhängig und an Weisungen nicht gebunden. Alle mit der Behandlung von Prüfungsangelegenheiten befaßten Personen sind hierüber zur Verschwiegenheit verpflichtet.
(6) Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses oder sein Vertreter leitet die Prüfung. Die Prüfungskommission(en) ist/sind bei ihren Entscheidungen beschlußfähig, wenn der Vorsitzende der Prüfungskommission(en) und zwei weitere Prüfer anwesend sind. Soweit über die Leistungen in der mündlichen Prüfung entschieden wird, müssen die beschließenden Prüfer an der Prüfung teilgenommen haben. Die Prüfungskommission entscheidet mit Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag. Stimmenthaltung ist nicht zulässig.
(7) Der Präsident des Oberprüfungsamtes sorgt für den ordnungsgemäßen Prüfungsablauf. Er wacht darüber, daß in allen Fachrichtungen gleich hohe Prüfungsanforderungen gestellt und gleiche Beurteilungsmaßstäbe angelegt werden. Zur Wahrnehmung dieser Aufgaben kann er sich an den Prüfungen beteiligen und gilt in diesem Falle von Amts wegen als weiteres Mitglied der Prüfungskommission(en). Beteiligt er sich nicht selbst an der Prüfung, gilt das gleiche für seinen Stellvertreter.
Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)
§ 14
Zulassung zur Prüfung
(1) Zur Prüfung können nur Referendare zugelassen werden, die die Ausbildungszeit für den höheren technischen Verwaltungsdienst ordnungsgemäß abgeleistet haben oder unmittelbar vor dem Abschluss der Ausbildung stehen und von der Ausbildungsbehörde zur Prüfung vorgeschlagen werden.
(2) Der Referendar hat seinen Antrag auf Zulassung zur Großen Staatsprüfung (Anlage 4) innerhalb von zwei Wochen nach Aufforderung durch die Ausbildungsbehörde zu stellen. Die Ausbildungsbehörde hat dem Referendar den Termin für den Antrag unter Hinweis auf die Folgen eines Versäumnisses (§ 11) schriftlich mitzuteilen.
(3) Die Ausbildungsbehörde leitet den Antrag mit den darin aufgeführten Unterlagen so rechtzeitig dem Oberprüfungsamt zu, daß er zwei Monate vor Aushändigung der Aufgabe für die häusliche Prüfungsarbeit dem Oberprüfungsamt vorliegt.
(4) Der Präsident des Oberprüfungsamtes entscheidet auf Grund der mit dem Zulassungsantrag vorgelegten Unterlagen über die Zulassung zur Prüfung.
(5) Das Oberprüfungsamt leitet den Zulassungsbescheid zusammen mit der Aufgabe für die häusliche Prüfungsarbeit der Ausbildungsbehörde zur fristgerechten Aushändigung an den Referendar zu. Die dem Zulassungsantrag beigefügten Unterlagen werden gleichzeitig zurückgegeben. Sie sind zu vervollständigen und dem Oberprüfungsamt mit der abschließenden Beurteilung (§ 9 Abs. 3) sogleich nach Beendigung der gesamten Ausbildung wieder zuzuleiten.
Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)
§ 2
Einstellungsbedingungen
In den Vorbereitungsdienst können Bewerber eingestellt werden, die
- a)
die gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis erfüllen,
- b)
das für ihre Fachrichtung vorgeschriebene wissenschaftliche Studium mit einer Regelstudienzeit von mindestens acht Fachsemestern (ohne Praxis- und Prüfungssemester) an einer Technischen Hochschule/Universität oder einer Gesamthochschule mit gleichwertigem wissenschaftlichen Studiengang mit einer Diplomprüfung (Diplom-Hauptprüfung) oder mit einer gleichwertigen - auch ausländischen - Hochschulprüfung abgeschlossen haben,
- c)
höchstens fünfunddreißig Jahre alt sind.
Für Bewerber aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union ist die Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 07.09.2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen maßgebend.
Bewerber, die wegen Betreuung mindestens eines mit ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Kindes unter achtzehn Jahren oder wegen der tatsächlichen Pflege eines nach ärztlichem Gutachten pflegebedürftigen nahen Angehörigen im Sinne des § 1 Abs. 6 HLVO von einer Bewerbung vor Vollendung des sechsunddreißigsten Lebensjahres abgesehen haben, können bis zu einem Höchstalter von vierzig Lebensjahren eingestellt werden.
Angestellte, die mindestens drei Jahre im öffentlichen Dienst überwiegend mit Aufgaben beschäftigt worden sind, die in der Regel von Beamten des höheren Dienstes wahrgenommen werden, und Schwerbehinderte können bis zum vierzigsten Lebensjahr in den Vorbereitungsdienst eingestellt werden.
Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)
§ 29
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1) Die Änderungen der Ausbildungs- und Prüfungsordnung tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 2007 in Kraft.
(2) Diese Ausbildungs- und Prüfungsordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2012 außer Kraft.
Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)
§ 3
Einstellungsverfahren
(1) Die Bewerbung um Einstellung in den Vorbereitungsdienst ist bei der Einstellungsbehörde einzureichen. Einstellungsbehörden sind die in den Sondervorschriften für die einzelnen Fachrichtungen genannten Stellen.
(2) Der Bewerbung sind beizufügen:
- 1.
Geburtsurkunde, bei verheirateten Bewerbern auch die Heiratsurkunde,
- 2.
Lebenslauf,
- 3.
Zeugnis über den Nachweis der Hochschulreife,
- 4.
Zeugnisse über Hochschulprüfungen (Diplom-Vorprüfung und Diplomprüfung) oder Zeugnisse entsprechender ausländischer Hochschulen/Universitäten, sowie gegebenenfalls über Zusatz- oder andere Prüfungen,
- 5.
Urkunde über die Verleihung des akademischen Grades, der durch die Diplomprüfung erworben wird, sowie Urkunden über andere akademische Grade,
- 6.
Nachweise über eine etwaige berufliche Tätigkeit nach Ablegung der Diplomprüfung,
- 7.
Nachweis, dass der Bewerber Deutscher im Sinne des Artikel 116 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt,
- 8.
persönliche schriftliche Erklärung, ob gerichtliche Strafen vorliegen oder ein gerichtliches Strafverfahren oder ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft anhängig ist.
Auf Anforderung haben Bewerber ein amtsärztliches Zeugnis aus neuester Zeit über den Gesundheitszustand, das vor allem auch über das Seh-, Farbunterscheidungs- und Hörvermögen Auskunft gibt, sowie die Belegnachweise der wissenschaftlichen Hochschule vorzulegen und bei der Meldebehörde ein Führungszeugnis zur Vorlage bei der Einstellungsbehörde zu beantragen.
(3) Über die Einstellung in den Vorbereitungsdienst entscheidet die Einstellungsbehörde.
(4) Aus der Einstellung in den Vorbereitungsdienst kann der Bewerber keinen Anspruch auf eine spätere Verwendung im öffentlichen Dienst herleiten.
(5) Mit der Zusage der Einstellung in den Vorbereitungsdienst ist dem Bewerber der Einstellungstermin mitzuteilen. Kommt der Bewerber ohne triftigen Grund diesem Termin nicht nach, verliert die Zusage der Einstellung ihre Gültigkeit.
Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)
Anlage 1
(§ 8 Abs. 4 APOhtD)
Ausbildungsnachweis
| des/der ............................ |
-referendars/-referendarin |
........................................ |
der Fachrichtung: ...............................................................................
Fachgebiet: ........................................................................................
Einstellungsbehörde: .........................................................................
Ausbildungsbehörde: .........................................................................
............................................................................................................
| Ausbildungsdauer |
Ausbildungsabschnitt |
Ausbildungsstellen und Tätigkeiten |
Bescheinigung der Ausbildungsstellen und der Ausbildungsbehörde |
| 1 |
2 |
3 |
4 |
Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)
Anlage 2
(§ 8 Abs. 5 APOhtD)
| ...................................... |
|
Übersicht über den Vorbereitungsdienst
des/der .................................................... -referendars/-referendarin
..................................................................
(Vor- und Zuname)
der Fachrichtung: ............................................................................
Fachgebiet: .....................................................................................
Vertiefte Ausbildung in: .................................................................
geboren am: ......................................................................................
Geburtsort und Kreis: .....................................................................
| Familienstand: |
.................................................................................. |
Hochschulprüfung (Diplomprüfung) bestanden am: .......................
Techn. Hochschule/Universität/Gesamthochschule: ............
Prädikat: ...................................................................................
Vertiefungs-/Hauptfach: ........................................................
Einstellungsbehörde: ..........................................................................
Tag des Dienstantritts: ........................................................................
Voraussichtliches Ende der Ausbildung: ...........................................
Voraussichtliches Ende des Vorbereitungsdienstes: .........................
Auf den Vorbereitungsdienst von 2 Jahren wurden .......... Monate*)
.... Wochen*) förderlicher Zeiten (§ 6 Abs. 1 APOhtD) angerechnet.
(Rückseite)
| Ausbildungsabschnitte |
Ausbildungsstellen |
Ausbildungsdauer |
Bemerkungen |
| 1 |
2 |
3 |
4 |
Abschnitt I
(Aufgaben)
Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)
Anlage 3
(§ 9 Abs. 1 APOhtD)
| ............................................................ |
|
Beurteilung
| des/der ........................... |
-referendars/-referendarin |
....................................... |
der Fachrichtung: ...........................................................................
Fachgebiet: .....................................................................................
Einstellungsbehörde: .....................................................................
für die Zeit der Ausbildung vom: .................. bis: ...........................
bei: ....................................................................................................
- A.
Persönlichkeitsmerkmale
- 1.
Pflichtgefühl und Arbeitsbereitschaft
- 2.
Arbeitsverhalten (Tempo, Sorgfalt, Übersicht)
- 3.
Urteilsfähigkeit (Erkennen des Wesentlichen, eigene Gedanken, Entschlußfreudigkeit)
- 4.
Ausdruck in Wort und Schrift
- 5.
Verhalten gegenüber Mitarbeitern, Umgang mit Publikum
- B.
Fachkenntnisse
- C.
Leistungen
- D.
Besonderheiten
Gesamturteil
| ............................................ |
............................................ |
|
| (Ort) |
(Datum) |
Unterschrift des Leiters |
| ............................................ |
............................................ |
|
| (Ort) |
(Datum) |
Unterschrift |
| ............................................ |
||
| Sichtvermerk |
des Referendars/der Referendarin |
|
Anlage 4 Antrag auf Zulassung zur Großen Staatsprüfung für den höheren technischen ...
Anlage 4
(§ 14 Abs. 2 APOhtD)
Antrag
auf Zulassung zur Großen Staatsprüfung
für den höheren technischen Verwaltungsdienst
in der Fachrichtung: ...........................................................................
Fachgebiet: ...................................................................................
Vertiefte Ausbildung in: .....................................................................
Vor- und Zuname: ...............................................................................
geboren am: ..........................................................................................
Geburtsort und Kreis: .................................................................
Wohnungsanschrift (nachträgliche Änderungen sind dem Oberprüfungsamt sofort anzuzeigen):
.........................................................................................................
Hiermit bitte ich um Zulassung zur erstmaligen*) - wiederholten*) - Ablegung der Großen Staatsprüfung.
| ......................, den ...................... |
||
| ...................................................... |
||
| ............................... |
-referendar/-referendarin |
|
Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)
Anlage 4
(Rückseite)
| ............................................................ |
| Gesch.-Nr. |
........................, den ........................ |
An das
Oberprüfungsamt für die höheren
technischen Verwaltungsbeamten
Bockenheimer Anlage 13
6000 Frankfurt am Main 1
| durch |
............................................... |
Betr.: ..................................... -referendar/in .....................................
Hiermit legeich den Zulassungsantrag des/der .................................
-referendars/-referendarin ......................................................... vor.
Beigefügt sind:
- 1.
........... Hefte mit Personalakten und Abschnittszeugnissen
- 2.
Übersicht über den Vorbereitungsdienst
- 3.
Ausbildungsnachweis
- 4.
..........................................................................................................
- 5.
..........................................................................................................
- 6.
..........................................................................................................
- 7.
..........................................................................................................
Ich halte den Referendar/die Referendarin auf Grund der während des Vorbereitungsdienstes erteilten Beurteilungen und nach meiner eigenen Kenntnis für vorbereitet und befürworte seinen/ihren Antrag auf Zulassung zur Großen Staatsprüfung. Die häusliche Prüfungsarbeit soll in der Zeit vom .................................................... bis ...................................... angefertigt werden. Ich bitte daher, mir die Aufgabe so rechtzeitig zuzustellen, daß sie dem Referendar/der Referendarin am ................................... ausgehändigt werden kann.
Anlage 5 Prüfungsfächer und Prüfungszeiten
Anlage 5
(§§ 17 Abs. 3, 18 Abs. 4 APOhtD)
Prüfungsfächer und Prüfungszeiten
| Stunden |
|
| IA Fachrichtung HOCHBAU |
|
| 1. Öffentlicher Hochbau |
1¼ |
| 2. Bautechnik |
1¼ |
| 3. Orts-, Regional- und Landesplanung, Städtebau, Raumordnung |
1 |
| 4. Fachbezogene Verwaltung und Rechtsvorschriften |
1 |
| 5. Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen |
1 |
| 6. Öffentliches Baurecht |
1 |
| zusammen |
6½ |
| IB Fachrichtung STÄDTEBAU |
|
| 1. Raumordnung |
1 |
| 2. Geschichte des Städtebaues |
1 |
| 3. Stadtplanung und Stadtentwicklung |
1¼ |
| 4. Technische Elemente des Städtebaues |
1 |
| 5. Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen |
1 |
| 6. Fachrecht |
1¼ |
| zusammen |
6½ |
| II Fachrichtung BAUINGENIEURWESEN |
|
| Fachgebiet Wasserwesen: |
|
| 1. Wasserstraßen/Wasserwirtschaft |
1 |
| 2. Sondergebiete der Wasserwirtschaft |
1 |
| 3. Vorbereiten und Durchführen von Bauten |
1 |
| 4. Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung |
1 |
| 5. Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen |
1 |
| 6. Fachbezogene Verwaltung und Rechtsvorschriften |
1½ |
| zusammen |
6½ |
| Fachgebiet Straßenwesen: |
|
| 1. Straßenbau |
1¼ |
| 2. Straßenplanung, Straßenverkehrstechnik |
1¼ |
| 3. Vorbereiten und Durchführen von Ingenieurbauten |
1 |
| 4. Raumplanung, Stadtbauwesen |
1 |
| 5. Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen |
1 |
| 6. Fachbezogene Verwaltung und Rechtsvorschriften |
1 |
| zusammen |
6½ |
| Fachgebiet Stadtbauwesen: |
|
| 1. Städtisches Verkehrswesen, |
1*) |
| 2. Wasser- und Abfallwirtschaft, Umweltschutz |
1*) |
| 3. Vorbereiten und Durchführen von Ingenieurbauten |
1 |
| 4. Raumplanung, Städtebau, Bauordnungswesen |
1 |
| 5. Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen |
1 |
| 6. Fachbezogene Verwaltung und Rechtsvorschriften |
1 |
| zusammen |
6½ |
| III Fachrichtung MASCHINEN- UND ELEKTROTECHNIK |
|
| Fachgebiet Maschinen- und Elektrotechnik |
|
| 1. Maschinen- und verfahrenstechnische Anlage |
1 |
| 2. Ver- und Entsorgungsanlagen |
1¼ |
| 3. Elektrotechnische Anlagen |
1¼ |
| 4. Energiewirtschaft und Energieversorgung |
1 |
| 5. Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen |
1 |
| 6. Fachbezogene Verwaltung und Rechtsvorschriften |
1 |
| zusammen |
6½ |
| IV Fachrichtung |
|
| 1. Liegenschaftskataster |
1¼ |
| 2. Ländliche Neuordnung |
1¼ |
| 3. Landesplanung und Städtebau |
1¼ |
| 4. Landesvermessung und Kartographie |
1¼ |
| 5. Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen |
1½ |
| zusammen |
6½ |
| V Fachrichtung LANDESPFLEGE |
|
| 1. Raumordnung, Landesplanung und Städtebau |
1¼ |
| 2. Naturschutz und Landschaftspflege einschließlich Grünordnung |
1¼ |
| 3. Landschafts- und Grünflächenbau, Biotoppflege |
1 |
| 4. Nachbargebiete der Landespflege |
1 |
| 5. Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen |
1 |
| 6. Fachbezogene Verwaltung und Rechtsvorschriften |
1 |
| zusammen |
6½ |
Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)
Anlage 6
(§ 18 Abs. 4 APOhtD)
Prüfstoffverzeichnis
der Fachrichtungen und Fachgebiete
Hochbau
Städtebau
Bauingenieurwesen
Maschinen- und Elektrotechnik
Vermessungs- und Liegenschaftswesen
Landespflege
Fachrichtung: HOCHBAU
- 1.
Öffentlicher Hochbau
Entwicklung öffentlicher Bauten
Baugeschichtliche Bezüge und Stilepochen
Gestaltungs- und Konstruktionselemente
Gebäudetypen
Planungsgrundlagen
Standort- und Grundstücksbedingungen, Landschaftsbezug
Flächenbedarf, Flächenrichtwerte, Raumprogramm
Raster, Achsmaße, Raumgrößen
Funktionszusammenhänge
Ausstattungsstandard
Öffentlich-rechtliche Anforderungen
Bau- und Betriebskosten
Grundlagen und Methoden der Kostenermittlung
Kostenarten, Kostengliederung
Kostenorientierungs- und -richtwerte, Kostenvergleich
Wirtschaftlichkeit (Investitionen, Unterhaltung, Betrieb)
Umgang mit vorhandener Bausubstanz
Bestandsaufnahme
Denkmalpflege
Nutzung
- 2.
Bautechnik
Erschließung
Technische Ver- und Entsorgung, Energiewahl
Verkehrserschließung
Baubetrieb
Baustelleneinrichtung, Gerüste
Verkehrssicherung
Winterbau
Baukonstruktionen/Baumethoden
Baugrund, Gründungen
Tragkonstruktionen
Nichttragende Konstruktionen
Installationen/Zentrale Betriebstechnik
Heizung, Raumlufttechnik
Wasserver- und -entsorgung, Abfallbeseitigung
Elektrische Anlagen (Stark- und Schwachstrom)
Fördertechnik
Küchen- und Labortechnik
Bautechnische Einzelheiten, Baustoffe
Bauphysikalische Gesichtspunkte
Allgemeiner Bautenschutz
Brandschutz
Feuchte-, Wärme-, Schallschutz
Raumakustik
Ursachen, Vermeidung und Behebung von Bauschäden
- 3.
Orts-, Regional- und Landesplanung, Städtebau, Raumordnung
Allgemeine Grundlagen
Kulturelle, soziale und wirtschaftliche Ziele
Geographische, infrastrukturelle und finanzielle Grundlagen
Geschichtliche Entwicklung
Gesetzliche Grundlagen
Baugesetzbuch
Raumordnungsgesetz, Landesplanungsgesetz
Grundzüge des Fachplanungsrechts
Planungsrechtliche Instrumente
Aufgaben und Zuständigkeiten der Planungsträger, Verfahren zur Planaufstellung, -sicherung und -verwirklichung
Bauleitpläne
Gebietsentwicklungspläne
Landesentwicklungsprogramme und Landesentwicklungspläne
Raumordnungsprogramme
sowie
Planfeststellungsverfahren (siehe auch Prüfungsfach 6)
Gestalterische und technische Aspekte
Stadtbildgestaltung
Stadterneuerung und Sanierung, Modernisierung
Städtebauliche Denkmalpflege
Städtebauliche Systeme und Gebäudetypologie
Technische Elemente
Städtebauliche Normen und Flächenbedarf
- 4.
Fachbezogene Verwaltung und Rechtsvorschriften
Organisation der Hochbauverwaltungen in Bund, Ländern und Gemeinden
Gliederung, Zuständigkeiten und Arbeitsweise
Aufgaben der Hochbauverwaltungen
Durchführung von Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sowie Unterhaltung der Grundstücke und der baulichen Anlagen
Wettbewerbe auf den Gebieten der Raumplanung, des Städtebaues und des Bauwesens
Beteiligung freiberuflich Tätiger
Fertigung der Bauunterlagen
Vergabe der Bauleistungen und Leistungen
Überwachung der Bauausführung
Prüfung der Rechnungen, Kassenanordnungen, Abnahme, Übergabe, Rechnungslegung
Rechnungsprüfungsverfahren
Baufachliche Gutachten und Stellungnahmen, Wertermittlungen
Baufachliche Mitwirkung bei Baumaßnahmen mit staatlichen Zuwendungen
Baufachliche Mitwirkung bei der Wohnungsfürsorge
Anwendung der Datenverarbeitung, Veröffentlichungen
Vorschriften, Richtlinien, Dienstanweisungen
Verfahrensvorschriften
insbesondere: RBBau, entsprechende Landesvorschriften
Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen
insbesondere: BHO, LHO, Verwaltungsvorschriften hierzu
Vergabewesen
insbesondere: VOB, VOL, VHB
Wettbewerbs- und Honorarwesen
insbesondere: GRW, HOAI
Kartellrecht
Preisrecht
insbesondere: Preisverordnungen
- 5.
Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen
Wie bei der Fachrichtung Landespflege unter Nr. 5 angegeben
- 6.
Öffentliches Baurecht
Grundlagen, Entwicklung und Begriffe, Rechtsetzungszuständigkeiten von Bund, Ländern und Gemeinden
Recht der Landesbauordnungen
Städtebauliches Planungsrecht
Sonstiges öffentliches Recht mit Einfluß auf das Bauen
Organisation und Zuständigkeit der Bauaufsichtsbehörden; Zuständigkeit anderer Behörden
Verfahren zur Kontrolle von Baumaßnahmen, baulichen Anlagen und Baugrundstücken
Verfahren nach der Bauordnung
Das Baugenehmigungsverfahren
Das Anzeigeverfahren
Das Zustimmungsverfahren
Das Kenntnisgabeverfahren
Genehmigung nach städtebaulichem Planungsrecht, Denkmal-, Immissionsschutz-, Flurbereinigungs-, Wasser-, Abfallbeseitigungs-, Atom-, Straßen-, Luftverkehrs-, Bundesbahnrecht
Bauüberwachung und Verfolgung baurechtswidriger Zustände, Planfeststellungsverfahren (siehe auch Prüfungsfach 3)
Materielle Anforderungen an Baumaßnahmen, bauliche Anlagen und Baugrundstücke
Bauordnung und Verordnungen hierzu
Örtliche Bauvorschriften
Allgemein anerkannte Regeln der Technik
Unfallschutz
Recht der Berufsgenossenschaften
Unfallverhütung
Fachrichtung: STÄDTEBAU
- 1.
Raumordnung
Begriffe und Ziele der Raumordnung, Landes- und Regionalplanung
Entwicklung der Besiedlung, ihre Ursachen und Wirkungen
Entwicklung der Landesplanung und Raumordnung
Arbeitsmethoden
Planungselemente und Raumkategorien
Aufgaben und organisatorischer Aufbau der Raumordnung und Landesplanung in der Bundesrepublik Deutschland
Raumordnungsgesetz und Bundesraumordnungsprogramme
Landesplanungsgesetz und seine Durchführungsverordnung, Landesentwicklungsgesetz
Programme und Pläne der Landesentwicklung und Regionalplanung
Aufgaben der Planungsebenen und Fachdienststellen sowie ihr Verhältnis zueinander
Planarten und -inhalte, Wirkungsbereiche, Aufgabenträger, Beteiligte
Probleme und Konfliktstellen der Planung und die Verwirklichung raumordnerischer Ziele
- 2.
Geschichte des Städtebaues
Epochen des Städtebaues und ihre Charakteristika, vor allem seit dem Entstehen der Industriegesellschaft im 19. Jahrhundert
Städtebauliche Theorien und Leitbilder des 19. und 20. Jahrhunderts
Geographische, soziale, wirtschaftliche, technische und politische Faktoren der Siedlungsentwicklung und des Städtebaues
- 3.
Stadtplanung und Stadtentwicklung
Begriffe und Ziele
Arbeitsmethoden einschließlich Öffentlichkeitsarbeit
Verwaltungsorganisation und -ablauf der Planung
Integration von Fachplanungen
Einsatzbereiche und Methoden der automatischen Datenverarbeitung in der Stadtplanung
Ordnungselemente, Funktionsbereiche, Infrastruktur und Standortkriterien
Gebäudetypen und städtebauliche Systeme des Wohnungsbaues, der öffentlichen und privaten Einrichtungen
Städtebauliche Erneuerung (Sanierung, Modernisierung)
Stadtgestaltung und städtebauliche Denkmalpflege
Umweltverträglichkeit der Planung
Naturschutz und Landschaftspflege
Landschaftsplanung und -gestaltung
Agrarstruktur
Finanzplanung und Investitionsprogramm
Verträge über stadtplanerische Leistungen
Wettbewerbswesen
- 4.
Technische Elemente des Städtebaues
Bedeutung des Verkehrs im Städtebau, Verkehrsarten
Verkehrsuntersuchungen (Zählungen, Analysen, Prognosen), Generalverkehrsplanung
Grundzüge des Wasser-, Schienen- und Straßenverkehrs
Öffentlicher Nahverkehr und Individualverkehr
Erschließungssysteme und ihre Elemente
Wirtschaftlichkeitsfragen der Erschließung
Grundzüge der Versorgung mit Wasser und Energie, Abwasser- und Abfallbeseitigung
Technischer Umweltschutz in bezug auf Städtebau in den Grundzügen
der Luftreinhaltung
des Lärmschutzes
des Gewässer- und
Bodenschutzes
- 5.
Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen
Wie bei der Fachrichtung Landespflege unter Nr. 5 angegeben
- 6.
Fachrecht
Baugesetzbuch
unter besondere Beachtung der Bauleitplanung, der Sicherung der Bauleitplanung, der Regelung der baulichen und sonstigen Nutzung sowie der Grundzüge der Bodenordnung, der Enteignung, der Erschließung, der städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen, der Erhaltungssatzung und der städtebaulichen Gebote
Baunutzungsverordnung, Planzeichenverordnung
Bauordnungsrecht und seine DVO in städtebaurelevanten Teilen
Baugenehmigungs- und Bodenverkehrsverfahren
Fachplanungsrecht, vor allem in seinen Beziehungen zu Städtebau und Bauleitplanung (Planfeststellungsverfahren) in den Grundzügen der folgenden Gesetze und Bestimmungen:
Bundesbahngesetz
Bundeswasserstraßengesetz
Luftverkehrsgesetz
Bundesfernstraßen-, Landesstraßen- und Wegegesetz
Energiewirtschaftsgesetz, Telegraphenwegegesetz
Abfallbeseitigungsgesetz
Wasserhaushaltsgesetz und Landeswassergesetz
Bundesnaturschutzgesetz, Naturschutzgesetz des Landes und seine Waldschutzbestimmungen
Sonstige Rechtsnormen mit Bezug zur Stadtentwicklung:
Denkmalschutzgesetz des Landes
Bundesimmissionsschutzgesetz und sonstige Umweltschutzbestimmungen
Flurbereinigungsgesetz
Bundeskleingartengesetz
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz
Kommunalabgabengesetz und kommunales Satzungsrecht
Vertragswesen (HOAI sowie sonstige Verträge über stadtplanerische Leistungen)
| Fachrichtung: |
BAUINGENIEURWESEN |
| Fachgebiet: |
WASSERWESEN |
- 1.
Wasserstraßen/Wasserwirtschaft
Wasserstraßennetz
Gliederung, Klassifizierung
Funktionen, Entwicklung
Anlagen der Wasserstraßen
Aufgaben an den Wasserstraßen
Wasserwirtschaftliche Rahmenplanung
Rechtsgrundlagen, Zuständigkeiten
Technische Grundsätze
Aufbau, Auswirkungen
Wassergefährdende Stoffe im Bereich oberirdischer Gewässer
Rechtsgrundlagen, Zuständigkeiten
Sicherheitstechnische Anforderungen
Naturschutz und Landschaftspflege
Rechtsgrundlagen, Zuständigkeiten
Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen
Landschaftspflegerischer Begleitplan
Gewässerökologie
Naturnahe Gewässergestaltung bei Bau und Unterhaltung
Renaturierung von Gewässern
Lebendbau
Ingenieurhydrologie
Meßverfahren
Aufbau des Meßnetzes
Pegelvorschrift
Gewässerkundliches Jahrbuch
Grundkenntnisse der Meteorologie in bezug auf Sturmfluten und Hochwasser
Hydrologische Nachrichtendienste einschl. Wasserstandsvorhersage
Wasserbauliches Versuchswesen
Bedeutung, Möglichkeiten
- 2.
Sondergebiete der Wasserwirtschaft
Wassermengen- und Wassergütewirtschaft
Begriffe
Technische Vorschriften
Verfahren zur Gewässergüteklassifizierung
Grundsätzliche Anforderungen an Gewässerbenutzungen
Bewirtschaftungspläne
Abwasser-, Wärme- und Radioaktivitätsbelastung
Wassergefährdende Stoffe im Grundwasserbereich
Technische Vorschriften
Sicherheitstechnische Anforderungen
Abwasserbeseitigung
Begriffe
Technische Vorschriften
Planungsgrundsätze
Anforderungen an Abwassereinleitungen
Neuere Verfahren der Abwasserbehandlung
Behandlung von Niederschlagswasser
Schlammbehandlung und -verwertung
Abwasseruntersuchung
ATV-Arbeitsblätter
Abfallwirtschaft
Begriffe
Technische Vorschriften
Abfallplanung
Emissionsbegrenzung bei Abfallanlagen
Abfallvermeidung, -verminderung, -verwertung
Altlasten
Abfall- und Emissionsuntersuchungen
LAGA-Merkblätter
Wasserversorgung
Begriffe
Technische Vorschriften
Wasseruntersuchung
Wasserschutzgebiete
Schutzmaßnahmen bei Verunreinigungen
Neuere Bemessungs- und Aufbereitungsverfahren
DVGW-Arbeitsblätter
Abflußregelung, Hochwasserschutz, Küstenschutz
Begriffe
Technische Vorschriften
Staatsaufsicht für Talsperren
Gewässerausbau, Gewässerunterhaltung
Technische Grundsätze
Arbeitsmethoden
Landwirtschaftlicher Wasserbau
Bewässerung
Dränung
Rekultivierung
Finanzierungs- und Förderungsprogramme
- 3.
Vorbereiten und Durchführen von Bauten
Vorarbeiten für Bauvorhaben
Aufstellen und Prüfen von Entwürfen
Veranlassung
Rechts- und Verwaltungsgrundlagen
Bautechnische Grundlagen, Bauweisen, Bauverfahren
Wirtschaftlichkeit
Umweltschutz
Entwurfsarten
Bestandteile der Entwürfe
Zuständigkeiten, Mitwirkung Dritter
Vorbereitung von Baumaßnahmen
Grunderwerb
Beweissicherung
Vergabe nach VOB und VOL
Verwaltungsvorschriften und -verfahren
Verdingungsunterlagen, Standardleistungsbeschreibungen
Preisbildung, preisrechtliche Grundlagen
Vergabeentscheidung, Zuschlagserteilung
Vergabe von Ingenieurleistungen
Abwicklung von Baumaßnahmen
Verwaltungsvorschriften
Bauprogramm
Ausgabenkontrolle
Vertragsänderung
Baubestandspläne
Bauabnahme
Bauabrechnung
Gewährleistung
Verantwortung bei Planung und Durchführung von Baumaßnahmen
Rechts- und Verwaltungsgrundlagen
Bauaufsicht
Baubevollmächtigter
Bauleiter
Unfallverhütung
- 4.
Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung
Leitungskonzeptionen, -methoden und -techniken
Begriffe
Leitungskonzeptionen
Regelkreis-Modell
Methoden und Techniken der Planung
Zielvorgabe (Zielsetzung, Zielsysteme, Zielkonflikte)
Problemanalyse
Alternativensuche und -bewertung
Entscheidung
Personalführung
Grundkenntnisse der Menschenführung
Individual- und Gruppenverhalten im Arbeitsprozeß
Leistungsmotivation
Anerkennung, Kritik
Kommunikation, Konflikthandhabung
Führungsstile, Grundsätze für die Zusammenarbeit und den Personaleinsatz
Personalbeurteilung
Kommunikationstechniken
Rhetorik
Gesprächsführung, Besprechungstechnik
Darstellungstechnik
Gliederungstechnik
Visualisierungstechnik
Informationstechnik
Informationssysteme
Rechnergestützte Verfahren
Öffentlichkeitsarbeit
Organisation
Grundzüge der Organisationslehre
Aufbauorganisation (Gestaltungsregeln), Dienstpostenbemessung und -bewertung
Ablauforganisation (Steuerungsregeln), Bürotechnik
Aufgaben, Organisation und Geschäftsbetrieb der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung des Bundes und der Wasserwirtschaftsverwaltungen der Länder
Volks- und betriebswirtschaftliche Untersuchungen
Wirtschaftlichkeitsgrundlagen
Kostenrechnung
Investitionsrechnung und Wirtschaftlichkeitskriterien
Empfindlichkeitsprüfung und Risikoanalyse
Erfolgskontrolle
Nutzen-Kosten-Untersuchungen
Grundlegende Bewertungsverfahren
Möglichkeiten, Grenzen und Ablauf der Verfahren
Verfahrensrichtlinien
Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen für Unterhaltungs- und Betriebsaufgaben
Aufgabenwirtschaftlichkeit
Beschaffungs- und Einsatzplanung
Haushalts-, Rechnungs- und Kassenwesen des Bundes, der Länder und Kommunen
Grundlagen des Haushalts
Begriffe
Haushaltsgrundsätze
Verfahren der Bewirtschaftung
Technische Programmplanung, Finanzplanung
Aufgaben der Rechnungshöfe und der Rechnungsprüfungsämter
- 5.
Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen
Wie bei der Fachrichtung Landespflege unter Nr. 5 angegeben
- 6.
Fachbezogene Verwaltung und Rechtsvorschriften
Wasserstraßenrecht
Bundeswasserstraßengesetz
Wasserstraßenstaatsvertrag
Völkerrechtliche Regelungen für Wasserstraßen
Wasserrecht
Wasserhaushaltsgesetz
Landeswassergesetz
Abwasserabgabengesetze
Grundzüge des Wasserverbandsrechts, Deichrechts, Fischereirechts und Wassersicherstellungsgesetzes
Umweltschutzrecht
Bundesnaturschutzgesetz, Landesnaturschutzgesetz
Bundesabfallgesetz, Landesabfallgesetz
Meeresumweltschutz
Grundzüge der Gewerbeordnung und des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Baurecht
Baugesetzbuch
Landesbauordnung
Raumordnung, Landesplanung, Liegenschaftswesen - Grundzüge -
Raumordnungsgesetz
Landesplanungsgesetz
Flurbereinigungsrecht
Liegenschaftswesen
Wegerecht anderer Verkehrszweige - Grundzüge -
Bundesfernstraßengesetz, Landesstraßengesetz
Bundesbahngesetz
Hafenpolizeirecht - Grundzüge -
Umweltschutzrichtlinien der Europäischen Gemeinschaft
Internationale und supranationale Umweltschutzkonventionen
| Fachrichtung: |
BAUINGENIEURWESEN |
| Fachgebiet: |
STRASSENWESEN |
- 1.
Straßenbau
Allgemeines
Straßenfinanzierung
Bauwirtschaft
Straßenbauforschung
Elektronische Datenverarbeitung (EDV)
Lärmbekämpfung (Baulärm, Verkehrslärm)
Organisation des Straßenwesens
Straßengeschichte
Straßenbeanspruchung
Abmessungen, Gewichte, Achslasten der Fahrzeuge (StVZO)
Fahrbahneigenschaften (Griffigkeit, Ebenheit, Verschleiß)
Straßenbautechnik
Bodenuntersuchungen
Erdarbeiten
Entwässerung, Frostsicherheit
Straßenhaustoffe, Gütesicherung
Straßenbefestigungen
Bauvorbereitung, Ablaufplanung
Baustelleneinrichtung und -sicherung
Bauen unter Verkehr
Bauverfahren, Baumaschinen
Bepflanzung, Grünverbau, Landschaftsgestaltung
Wildschutz
Straßenunterhaltung
Straßenüberwachung, Straßenunterhaltung, Verkehrssicherheit
Organisation des Straßenunterhaltungs- und Winterdienstes
Personal-, Fahrzeug- und Geräteausstattung
Meldedienste
- 2.
Straßenplanung, Straßenverkehrstechnik
Allgemeines
Zielvorstellungen der Raumordnung und Verkehrspolitik
Entwicklung der Verkehrsarten
Verkehrsuntersuchungen (Zählungen, Analysen, Prognosen)
Netzgestaltung (RAL-N)
Ermittlung des Straßenbedarfs, Ausbaupläne, Bauprogramme
Straßenentwurf
Vermessung und Kartenwesen
Entwurfsgestaltung
Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen
Linienführung
Querschnittsgestaltung
Knotenpunktausbildung
Nebenanlagen und Nebenbetriebe
Landschaftsgestaltung
Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen
Verkehrssicherheit und Straßenbetrieb
Unfallerfassung und -auswertung
Maßnahmen zur Hebung der Verkehrssicherheit
Verkehrsregelung, Verkehrszeichen, Verkehrseinrichtungen
Verkehrsführung und Wegweisung
Schutz- und Leiteinrichtungen
Straßenbeleuchtung
Informationsdienste, Hilfsdienste
Straßenmarkierung
- 3.
Vorbereiten und Durchführen von Ingenieurbauten
Grundsätze für die Gestaltung, Konstruktion und Ausstattung der Bauwerke
Bemessung und Wirtschaftlichkeit von Ingenieurbauwerken, insbesondere Brücken, Tunnel, Stützmauern
Wahl der Gründungen
Bauverfahren und Bauweisen unter Berücksichtigung des Verkehrs und der Wirtschaftlichkeit
Baustoffe und deren Eigenschaften, Anwendung, Prüfverfahren
Unterhaltung und Überwachung von Ingenieurbauwerken
Bautenschutz
Zulassungswesen, Normen und technische Richtlinien
- 4.
Raumplanung, Stadtbauwesen
Raumordnung, Landes- und Stadtplanung
Raumordnungsgrundsätze des Bundes und der Länder
Raumordnungs- und Verkehrsentwicklungsprogramme, Regionalpläne
Raumordnung und Fachplanung
Planungsrecht (Raumordnungsgesetz, Landesplanungsgesetz, Baugesetzbuch, Baunutzungsverordnung, Planzeichenverordnung)
Bauordnungsrecht, Landesbauordnung, Beteiligung im Baugenehmigungsverfahren
Stadtbauwesen
Generalverkehrspläne (öffentlicher, individueller und ruhender Verkehr)
Stadtstraßen und Schienenbahnen (ÖPNV)
Wasserversorgung und Stadtentwässerung
Stadtreinigung (Straßenreinigung und Müllbeseitigung)
Stadtbetriebe
- 5.
Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen
Wie bei der Fachrichtung Landespflege unter Nr. 5 angegeben
- 6.
Fachbezogene Verwaltung und Rechtsvorschriften
Straßenrecht
Rechtsgrundlagen
Bundesfernstraßengesetz
Straßengesetz des Landes
Ergänzende Rechts- und Verwaltungsvorschriften
Organisation des Straßenwesens
Einteilung der Straßen
Träger der Straßenbaulast
Straßenbauverwaltungen, Auftragsverwaltung
Straßenaufsicht
Straßenlasten
Straßenbaulast
Verkehrssicherungspflicht
Reinigungs-, Streu- und Beleuchtungspflicht
Die Straße als öffentliche Sache
Straßenbestandteile und -zubehör
Nebenanlagen und Nebenbetriebe
Widmung, Umstufung und Einziehung
Eigentum an der Straße
Straßenverzeichnis, Numerierung
Straßengebrauch
Gemeingebrauch
Sondernutzung und Gestattung
Zufahrten
Leitungen
Anliegerrechte
Anbau- und Nachbarrecht
Anbau
Außenwerbung
Schutzvorschriften
Nachbarrechte bei Straßen
Kreuzungsrecht
Kreuzungen und Einmündungen von Straßen
Kreuzungen von Eisenbahnen, Wasserwegen und Straßen
Recht der Planung, Grunderwerb
Bestimmung der Linienführung
Flächensicherung
Planfeststellung
Grunderwerb, Enteignung, Besitzeinweisung
Entschädigung
Flurbereinigung
Rechtsgrundlagen der Baudurchführung
Verdingungswesen
Bauvertragsrecht
Baupreisrecht
Verantwortung der am Bau Beteiligten
Technische Überwachungsorgane, Unfallverhütung
Berufsgenossenschaften
Straßenverkehrsrecht
Rechtsquellen (StVG, StVO, StVZO)
Zuständigkeiten
Grundzüge benachbarter Rechtsgebiete
Eisenbahnrecht
Personenbeförderungsrecht
Wasserstraßenrecht
Wasserrecht
Telegraphenwegegesetz
Naturschutzrecht
Denkmalschutz
| Fachrichtung: |
BAUINGENIEURWESEN |
| Fachgebiet: |
STADTBAUWESEN |
- 1.
Städtisches Verkehrswesen, Stadtstraßen und Stadtbahnen
Verkehrswesen
Verkehrsrecht, Verkehrswegerecht, Verkehrswegeprogramme, Generalverkehrsplan, Verkehrstechnologie, Forschung
Verkehrs-, Straßen- und Bauverwaltung
Verkehrsstatistik, Straßenklassifizierung, Wegeaufsichtsdienst, Aufsichtsbehörden für den öffentlichen Personenverkehr, Organisation im Straßenwesen und Stadtbahnwesen
Verkehrsuntersuchungen
Verkehrserhebungen, -analysen, -prognosen, Leistungsnachweise, Nutzwertanalysen
Straßenplan und Entwurf
Trassierungsgrundlagen, Straßenquerschnitte und -gestaltung, Kunstbauwerke, Schallschutz, Knotenpunktausbildung, Anlagen des ruhenden Verkehrs
Straßenbautechnik
Erdarbeiten, Baustoffe, Flächenbefestigungen, Straßenbegründung, Straßenunterhaltung, Straßenreinigung und Winterdienst, Straßenentwässerung, Versorgungsleitungen, Straßenbeleuchtung
Straßenverkehrsregelung
Verkehrsführung, -zeichen und -signalisierung
Planung des öffentlichen Personennahverkehrs
Verkehrsbedürfnisse, -mittel und -bedienung, Netzgestaltung, Leistungsfähigkeit, Wirtschaftlichkeit und Tarifgestaltung
Stadtbahnbau
Bau- und Betriebsordnungen, Gestaltung, Bemessung und Bauweisen von Verkehrs- und Betriebsanlagen, Schallschutz, Oberbau- und Signaltechnik
Betrieb der öffentlichen Nahverkehrsmittel
Betriebsdienst, Fahrplangestaltung, Merkmale und Einsatz der Fahrzeuge, Betriebsleitung
- 2.
Wasser- und Abfallwirtschaft, Umweltschutz
Grundsatzfragen
Umweltschutzgesetzgebung wie Wasserhaushaltsgesetz, Abwasserabgabengesetz, Abfallbeseitigungsgesetz, Naturschutzgesetz, Bundesimmissionsschutzgesetz
Emissionsschutz für Luft, Wasser, Boden, Lärm
Verursacherprinzip
Siedlungswasserwirtschaftliche Generalplanung
Organisation und Durchführung
Betriebsaufgaben und -formen
Betriebsabläufe, -steuerung und -kontrolle
Betriebliche Informationssysteme
Betriebskostenermittlung
Materialwirtschaft, Fahrzeugeinsatz
Gebührenhaushalte, Ortssatzungen
Wasserversorgung
Planung, Entwurf, Bauweisen, Erhaltung und Betrieb von Anlagen der Wassergewinnung, -aufbereitung, -speicherung und -verteilung, Gewässerausbau
Stadtentwässerung
Planung, Entwurf, Bauweisen, Erhaltung und Betrieb von Anlagen der Grundstücksentwässerung, der Abwasserableitung und -reinigung
Reduzierung der Abwassermengen und Schmutzfrachten
Öffentliche Toiletten
Abfallwirtschaft
Vermeidungsstrategien; Rückgewinnung und Nutzung von Abfällen; Einsammeln, Befördern, Behandeln, Lagern und Ablagern von Abfällen
Sonderabfälle
Altlasten
Vorsorgemaßnahmen
Betriebsnotfälle, Alarmpläne
Zivilschutz, Katastrophenabwehr
Wassersicherstellung
- 3.
Vorbereiten und Durchführen von Ingenieurbauten
Gesetzliche Grundlagen
Haushaltsordnung, Haushaltsplanung, Baudienstvorschriften, Verdingungsordnung, Gebührenordnungen für Ingenieure und Architekten, Arbeitsteilung und Verantwortung der am Bau Beteiligten
Fachliche Grundlagen
Technische Vorschriften, Normen und Richtlinien, Entwurfs-, Berechnungs- und Bauverfahren, Bauen unter Verkehr bzw. im Betrieb, Überwachen von Ingenieurbauwerken
Bauvorbereitung
Bauprogramm, technisch-wirtschaftliche Gestaltung, Abstimmen mit Beteiligten und Betroffenen, Haushaltsunterlage Bau, baupolizeiliche und technische Prüfung
Baulenkung
Investitionsprogramm, Baufinanzierung, Ablaufplanung, Mittelbewirtschaftung
Bauvertrag
Ausschreibung, Angebote, Vergabe, Nachträge, Baupreisbildung
Baudurchführung
Bauüberwachung, Bauleitung, Bauaufsicht, Baureifmachung, Verkehrssicherungspflicht, Baubehelfe, Baustoffprüfung, Abnahme, Gewährleistung, Haushaltsüberwachung, Abrechnung, Rechnungshof
- 4.
Raumplanung, Städtebau, Bauordnungswesen
Raumplanung
Gesetzliche und fachliche Grundlagen, Gliederung der Raumplanung, Zusammenwirken der Planungsstufen, Arbeitsmethodik, Fachplanungen, Raumforschung
Raumordnung
Raumordnungsprogramm, Organisationen
Landes- und Regionalplanung
Landesentwicklungsprogramm und -pläne, Gebietsentwicklungs- und Regionalpläne, Strukturuntersuchungen, Standortprogramme
Städtebau und Bauleitplanung
Stadtentwicklungsplanung, Aufstellung und Sicherung der Bauleitplanung, Städtebauförderung
Bauordnungswesen
Musterbauordnung der Länder, Genehmigungs- und Zustimmungsverfahren bei Bauvorhaben, Rechtsbehelfe
- 5.
Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen
Wie bei der Fachrichtung Landespflege unter Nr. 5 angegeben
- 6.
Fachbezogene Verwaltung und Rechtsvorschriften
Organisationstheorie
Organisationsmethodik und -formen
Fachbezogene Organisation
Gliederung der technischen Verwaltungen, Technische Überwachungsorgane, Berufsgenossenschaften, Verbände
Führungsaufgaben
Führungstheorie, Menschenführung, Entscheidungsfindung
Allgemeine Dienstgeschäfte
Geschäftsverteilunggsplan, Arbeitsplatzbeschreibung, Besprechungsmethodik, Informationstechnik, Öffentlichkeitsarbeit
Spezielle Dienstgeschäfte
Planfeststellungsverfahren, Landesbehördliche Begutachtung, Genehmigungen, Bewilligungen, Erlaubnisse, Zustimmungen, Grunderwerb, Enteignung, Besitzeinweisung, Flurbereinigung, Entschädigung, Erschließungen, Kreuzungsregelungen, Umweltschutz
Rechtsbegriffe
Widmung, Gemeingebrauch, Sondernutzungen, Folgepflicht
| Fachrichtung: |
MASCHINEN- UND ELEKTROTECHNIK |
| Fachgebiet: |
MASCHINEN- UND ELEKTROTECHNIK IN DER VERWALTUNG |
- 1.
Maschinen- und verfahrenstechnische Anlagen*)
Kraft- und Arbeitsmaschinen
Dampfkesselanlagen, Druckbehälter
Wasseraufbereitung
Tankanlagen
Förderanlagen
Verpflegungssysteme, Küchenanlagen
Kühlanlagen
Wäschereianlagen
Desinfektions- und Sterilisationsanlagen
Badetechnische Anlagen
Abfallbehandlungs- und -beseitigungsanlagen
- 2.
Ver- und Entsorgungsanlagen*)
Bauphysikalische, meteorologische, wärmephysiologische und hygienische Grundlagen für Heiz-, Wasser- und Abwasseranlagen sowie für raumlufttechnische Anlagen
Heiz- und Wassererwärmungsanlagen
Raumlufttechnische Anlagen
Wärmerückgewinnungsanlagen
Kälteerzeugungs- und Rückkühlanlagen
Gasanlagen
Wasser- und Abwasseranlagen
Feuerlöschanlagen
- 3.
Elektrotechnische Anlagen*)
Maschinen und Geräte zur Erzeugung, Umformung und Verwendung elektrischer Energie
Schaltanlagen für Mittel- und Niederspannung
Versorgungsnetze
Elektroinstallationen
Grundlagen der Lichttechnik, Beleuchtungsanlagen
Meß-, Steuer- und Regeltechnik
Fernmeldeanlagen
Grundlagen der Datenverarbeitungstechnik
Blitzschutzanlagen
- 4.
Energiewirtschaft und Energieversorgung
Grundlagen der Energiewirtschaft, Energiewirtschaftsgesetz
Belastungskennlinien, Spitzendeckung, Speicherung, Verbundwirtschaft
Kraft-, Heizkraft-, Heizwerke
Fernleitungsanlagen für elektrische Energie, Wärme, Gas und sonstige Energieträger
Überwachung des Energieverbrauchs
Wirtschaftlichkeitsberechnungen
Energielieferverträge
- 5.
Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen
Wie bei der Fachrichtung Landespflege unter Nr. 5 angegeben
- 6.
Fachbezogene Verwaltung und Rechtsvorschriften
Bauplanungsrecht
Bauordnungsrecht
Vorschriften zur Energieeinsparung
Umweltschutzrecht
Gewerberecht
Arbeitsschutz und Unfallverhütung
Ingenieurverträge
Bauunterlagen
Verdingungswesen; Preisrecht
Anwendung der Datenverarbeitung
Planung und Organisation der Betriebsüberwachung
Instandhaltungsverträge
| Fachrichtung: |
VERMESSUNGS- UND LIEGENSCHAFTSWESEN |
- 1.
Liegenschaftskataster
Entstehung, geschichtliche Entwicklung, Rechtsgrundlagen
Organisation, Einrichtung, Führung und Erneuerung des Liegenschaftskatasters
Verbindung zum Grundbuch und anderen amtlichen Nachweisen
Nutzung des Liegenschaftskatasters durch Verwaltung und Wirtschaft
Technische Verfahren zur Führung des Liegenschaftskatasters
Anwendungs- und Auswerteverfahren bei Katastervermessungen
Landinformationssysteme
Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Vermessungsstellen
- 2.
Ländliche Neuordnung
Geschichtliche Entwicklung, Aufgaben und Organisation der Flurbereinigungsbehörden
Agrarstrukturwandel und Verbesserungsmaßnahmen, Einwirkungsmöglichkeiten
Rechtliche, wirtschaftliche und technische Grundlagen für die Durchführung der Flurbereinigung und der ländlichen Siedlung
Planerische Grundsätze für die gebietliche Neugestaltung, den Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan, die Dorferneuerung und die Neuzuteilung der Grundstücke
Aufstellen des Flurbereinigungsplanes
Rechtsbehelfs- und Rechtsmittelverfahren
Ausbau der gemeinschaftlichen Anlagen, Bodenverbesserung und landespflegerische Anlagen
- 3.
Landesplanung und Städtebau
Grundzüge der Raumordnung und Landesplanung
Städtebau
Bestandsaufnahme, Analysen, Prognosen
Bauleitplanung, Sicherung der Bauleitplanung
Regelung der baulichen und sonstigen Bodennutzung
Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen
Bodenordnungs- und Enteignungsverfahren
Ermittlung von Grundstücks- und Gebäudewerten
Rechtsbehelfe und Rechtsmittel
Sonstiges Bau- und Bodenrecht
Kommunales Vermessungs- und Liegenschaftswesen
- 4.
Landesvermessung und Kartographie
Geschichtliche Entwicklung
Rechtsgrundlagen, Aufgaben und Organisation der Landesvermessung
Zusammenarbeit mit anderen behördlichen und privaten Institutionen
Aufbau, Erhaltung und Erneuerung des Lage-, Höhen- und Schwerefestpunktfeldes, Dokumentation und Bereitstellung der Ergebnisse
Topographische Landesaufnahme, Präzisionsvermessung
Aufbau der topographischen Kartenwerke, Herstellungs- und Fortführungstechniken
Nutzung und Anwendung der topographischen Kartenwerke, thematische Kartographie
- 5.
Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen
Wie bei der Fachrichtung Landespflege unter Nr. 5 angegeben Ferner, soweit nicht in anderen Prüfungsfächern abgedeckt:
Materielles und formelles Liegenschaftsrecht
Beurkundungsrecht
Berufsrecht der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure
Verkehrswegerecht, Wasserrecht
Recht des Natur- und Umweltschutzes
Forst- und Landwirtschaftsrecht
Nachbarrecht
Datenschutzrecht
Unfallverhütungsvorschriften
Fachrichtung: LANDESPFLEGE
- 1.
Raumordnung, Landesplanung und Städtebau
Aufgaben und Grundlagen
Ziele, Programme, Pläne und ihre Wirkungen
Gegenseitige Beziehungen der Raumordnung, Landesplanung und des Städtebaues mit der Landespflege
Zusammenwirken der Fachplanungen auf den Gebieten
Umweltplanung/Freiraumplanung
Bauleitplanung
Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsplanung
Planung und Sicherung regionaler Erholungsgebiete
Agrarstrukturelle Planung
Wasserwirtschaftliche Planung
Verkehrsplanung
- 2.
Naturschutz und Landschaftspflege einschließlich Grünordnung
Ziele und Grundsätze, geschichtliche Entwicklung
Aufgaben
eigene Fachaufgaben
Beiträge zur räumlichen Gesamtentwicklung (Raumordnung, Landesplanung, Städtebau)
Beiträge zu anderen Fachplanungen
Funktionen und Gestaltung von Freiräumen im besiedelten und unbesiedelten Bereich
Landschaftsplanung
Methodik, Inhalte und Umsetzung (auf allen Planungsebenen)
Eingriffsregelung (Bewertung von Eingriffen, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen)
Flächenschutz/Objektschutz (Schutzkategorien, Konzeptionen für Schutzgebietssysteme)
Artenschutz
Objektplanungen für den Arten- und Biotopschutz, zur Sicherung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, für Erholung und andere Freiraumnutzungen
- 3.
Landschafts- und Grünflächenbau, Biotoppflege
Technik des Landschafts- und Grünflächenbaues
Anwendungsbereiche und Methoden der Ingenieurbiologie
Anlage und Pflege von Pflanzungen in der Landschaft einschließlich Bauleitung
Anlage und Pflege von Biotopen einschließlich Bauleitung
Schutz von Grünbeständen und des Mutterbodens auf Baustellen
Inhalt und Abschluß von Bau- und Pflegeverträgen
Kosten und Finanzierung
- 4.
Nachbargebiete der Landespflege
Aufgaben, Organisation und Arbeitsweise anderer Fachämter und Behörden der/des
Landwirtschaft
Forstwirtschaft
Wasserwirtschaft
Verkehrswesens
Technischen Umweltschutzes
Abfallwirtschaft
Denkmalpflege
Zusammenarbeit mit diesen Stellen
Rechtliche und verfahrensmäßige Grundlagen für die landespflegerische Arbeit
Lösung von Konflikten in Planung und technischer Durchführung
- 5.
Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen
Rechtsbegriffe und -einteilung
Auslegung und Anwendung von Rechts- und Verwaltungsvorschriften
Staats- und Verfassungsrecht
Staatsbegriff, Staatsform
Grundgesetz, Verfassung eines Bundeslandes
Grundrechte
Gesetzgebung des Bundes und der Länder und Ausführung von Gesetzen
Verfassungsorgane, Gewaltenteilung
Internationale und supranationale Institutionen
Verwaltungsrecht
Organisation und Aufgaben der Verwaltung in Bund, Ländern und Kommunen
Verwaltungsverfahrensgesetz
Verwaltungsgerichtsordnung
Grundzüge und Formen des Verwaltungshandelns
Rechtsverordnung, Verwaltungsakt, öffentlich-rechtlicher Vertrag
Verwaltungsvollstreckung, Rechts-, Fach- und Dienstaufsicht
Kontrolle der Verwaltung
Grundzüge des Kommunalrechts
Grundzüge des Ordnungsrechts (Polizeirechts) des Bundes und der Länder
Staatshaftung
Privatrecht
Grundzüge des bürgerlichen Rechts
Bürgerliches Gesetzbuch
Allgemeiner Teil
Recht der Schuldverhältnisse
Sachenrecht
Grundzüge des Gesellschaftsrechts
Nachbarrecht
Verkehrssicherungspflicht
Personal- und Sozialrecht
Beamten-, Laufbahn- und Disziplinarrecht
Bundesangestelltentarifvertrag
Tarifvertrage für Arbeiter des Bundes und der Länder
Personalvertretungsrecht
Arbeitsschutzrecht
Unfallversicherung
Arbeitssicherheitsgesetz
Arbeitszeitrecht
Regreß
Ordnungswidrigkeitenrecht und Strafrecht - Grundzüge - Verfahrensrecht - Grundzüge -
Zivilverfahren
Strafverfahren
Ordnungswidrigkeitenverfahren
Freiwillige Gerichtsbarkeit
Verwaltungsgrundlagen*)
Grundsätze der Gliederungen in Verwaltung und Wirtschaft
Führungsaufgaben
Führungstechniken
Personalführung
Personaleinsatz, Zusammenarbeit, Leistungsmotivation, Personalbeurteilung
Verhandlungsführung
Informationstechnik
Informationssysteme, rechnergestützte Verfahren
Öffentlichkeitsarbeit
Betriebswirtschaftliche Grundlagen
Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen des Bundes, der Länder und Kommunen*)
Grundzüge des Haushaltsrechts
Grundlagen des Haushalts
Begriffe
Haushaltsgrundsätze
Verfahren der Aufstellung und Bewirtschaftung
Finanzplanung
Aufgaben der Rechnungshöfe und der Rechnungsprüfungsämter
- 6.
Fachbezogene Verwaltung und Rechtsvorschriften
Rechtsgrundlagen
der Raumordnung und Landesplanung
des Naturschutzes und der Landschaftspflege
des Umweltschutzes
des Städtebaues und der Städtebauförderung
Rechtsgrundlagen
der Wasserwirtschaft
der Flurbereinigung
der Forstwirtschaft
der Jagd und Fischerei
der Landwirtschaft
der Verkehrswegeplanung
des Friedhofswesens
des Kleingartenwesens
des Bauordnungswesens und der Bauaufsicht
Nachbarrecht
Erschließungskosten-Satzungen
Recht der Berufsgenossenschaften und Unfallverhütung - Unfallversicherung
Verantwortung der am Bau Beteiligten (auch strafrechtlich)
Verkehrssicherungspflicht - Haftpflicht
Verdingungswesen (Ausschreibung und Vergabe gemäß VOB und BLB)
Auslobung von Wettbewerben (GRW)
Bestimmungen über die Entgelte für Leistungen von Garten- und Landschaftsarchitekten und Sonderfachleuten (HOAI)
Führungstechnik
Verhandlungstechnik
Betriebswirtschaftliche Grundlagen
Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)
Artikel 1
Ausbildung
Es werden nur Bewerber zugelassen, die ein abgeschlossenes wissenschaftliches Studium der Architektur mit einer Regelstudienzeit von mindestens acht Fachsemestern (ohne Praxis- und Prüfungssemester) an einer wissenschaftlichen Hochschule nachweisen.
Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)
Artikel 1
Ausbildung
Es werden nur Bewerber zugelassen, die ein abgeschlossenes wissenschaftliches Studium mit einer Regelstudienzeit von mindestens acht Fachsemestern (ohne Praxis- und Prüfungssemester) an einer wissenschaftlichen Hochschule nachweisen.
Darunter ist:
ein Studium der Raumplanung mit Schwerpunkt Städtebau
oder
ein Vertiefungsstudium des Städtebaues im Rahmen des Studiums der Architektur, des Bauingenieurwesens, des Vermessungswesens (Geodäsie) oder der Landespflege
oder
ein Aufbaustudium des Städtebaues im Anschluß an ein Studium der Architektur, des Bauingenieurwesens, des Vermessungswesens (Geodäsie) oder der Landespflege
zu verstehen.
Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)
Artikel 1
Ausbildung
(1) Es werden nur Bewerber zugelassen, die ein abgeschlossenes wissenschaftliches Studium des Bauingenieurwesens mit einer Regelstudienzeit von mindestens acht Fachsemestern (ohne Praxis- und Prüfungssemester) an einer wissenschaftlichen Hochschule nachweisen.
(2) Die Bewerber haben die Wahl, sich in den Fachgebieten
Wasserwesen,
Straßenwesen oder
Stadtbauwesen
ausbilden zu lassen.
(3) Bewerber des Fachgebietes Wasserwesen werden in dem Fachbereich
Wasserwirtschaft
ausgebildet.
Bewerber des Fachgebietes Stadtbauwesen können sich nach ihrer Wahl in den Fachbereichen
Städtebau,
Stadtstraßen,
Stadtbahnen oder
Siedlungswasserwirtschaft
vertieft ausbilden lassen.
Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)
Artikel 1
Ausbildung
Es werden nur Bewerber zugelassen, die ein abgeschlossenes wissenschaftliches Studium des Maschinenbaues oder der Elektrotechnik mit einer Regelstudienzeit von mindestens acht Fachsemestern (ohne Praxis- und Prüfungssemester) an einer wissenschaftlichen Hochschule nachweisen.
Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)
Artikel 1
Ausbildung
(1) Es werden nur Bewerber zugelassen, die ein abgeschlossenes wissenschaftliches Studium des Vermessungswesens mit einer Regelstudienzeit von mindestens acht Fachsemestern (ohne Praxis- und Prüfungssemester) an einer wissenschaftlichen Hochschule nachzuweisen.
(2) Die Bewerber haben die Wahl, sich in einem der Ausbildungsabschnitte
Liegenschaftskataster,
Ländliche Neuordnung,
Landesplanung und Städtebau
oder
Landesvermessung und Kartographie
vertieft ausbilden zu lassen.
Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)
Artikel 1
Ausbildung
Es werden nur Bewerber zugelassen, die ein abgeschlossenes wissenschaftliches Studium der Landespflege mit einer Regelstudienzeit von mindestens acht Fachsemestern (ohne Praxis- und Prüfungssemester) an einer wissenschaftlichen Hochschule nachweisen.
Artikel 2 Einstellungsbehörde, Ausbildungsbehörde
Artikel 2
Einstellungsbehörde, Ausbildungsbehörde
(1) Einstellungsbehörde (§ 3 Abs. 1 APOhtD) ist das Ministerium der Finanzen.
(2) Ausbildungsbehörde (§ 5 Abs. 2 APOhtD) ist die Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main.
Artikel 2 Einstellungsbehörde, Ausbildungsbehörde
Artikel 2
Einstellungsbehörde, Ausbildungsbehörde
(1) Einstellungsbehörde (§ 3 Abs. 1 APOhtD) ist das Ministerium des Innern.
(2) Ausbildungsbehörde (§ 5 Abs. 2 APOthD) ist das Regierungspräsidium Darmstadt.
Artikel 2 Einstellungsbehörde, Ausbildungsbehörde
Artikel 2
Einstellungsbehörde, Ausbildungsbehörde
(1) Einstellungsbehörde (§ 3 Abs. 1 APOhtD) ist
- 1.
für das Fachgebiet Wasserwesen das Ministerium für Umwelt und Reaktorsicherheit,
- 2.
für das Fachgebiet Straßenwesen das Ministerium für Wirtschaft und Technik,
- 3.
für das Fachgebiet Stadtbauwesen das Ministerium des Innern.
(2) Ausbildungsbehörde (§ 5 Abs. 2 APOhtD) ist
- 1.
für das Fachgebiet Wasserwesen das Regierungspräsidium,
- 2.
für das Fachgebiet Straßenwesen das Hessische Landesamt für Straßenbau,
- 3.
für das Fachgebiet Stadtbauwesen das Regierungspräsidium Darmstadt.
Artikel 2 Einstellungsbehörde, Ausbildungsbehörde
Artikel 2
Einstellungsbehörde, Ausbildungsbehörde
(1) Einstellungsbehörde (§ 3 Abs. 1 APOhtD) ist das Ministerium der Finanzen.
(2) Ausbildungsbehörde (§ 5 Abs. 2 APOhtD) ist die Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main.
Artikel 2 Einstellungsbehörde, Ausbildungsbehörde
Artikel 2
Einstellungsbehörde, Ausbildungsbehörde
(1) Einstellungsbehörde (§ 3 Abs. 1 APOhtD) ist das Ministerium für Wirtschaft und Technik.
(2) Ausbildungsbehörde (§ 5 Abs. 2 APOhtD) ist das Hessische Landesvermessungsamt.
Artikel 2 Einstellungsbehörde, Ausbildungsbehörde
Artikel 2
Einstellungsbehörde, Ausbildungsbehörde
(1) Einstellungsbehörde (§ 3 Abs. 1 APOhtD) ist das Ministerium für Landwirtschaft, Forsten und Naturschutz.
(2) Die Ausbildungsbehörde (§ 5 Abs. 2 APOhtD) wird vom Ministerium für Landwirtschaft, Forsten und Naturschutz bestimmt. Die Anordnung über die Bestimmung der Ausbildungsbehörde ist im Staatsanzeiger für das Land Hessen zu veröffentlichen.
Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)
Artikel 3
Gliederung der Ausbildung
(1) Der Vorbereitungsdienst gliedert sich in drei Abschnitte:
| Abschnitt I: |
Öffentlicher Hochbau |
| Abschnitt II: |
Bauordnungswesen sowie Städtebau, Wohnungs- und Siedlungswesen |
| Abschnitt III: |
Aufgaben der Dienst- und Fachaufsicht - Sonderaufgaben -, Obere Bauaufsichtsbehörde; Anfertigung der häuslichen Prüfungsarbeit. |
(2) Die Ausbildung soll nach Möglichkeit durch Lehrgänge vertieft werden. Soweit die dafür im Musterausbildungsplan vorgesehene Zeit nicht für Lehrgänge in Anspruch genommen wird, soll sie den Ausbildungsabschnitten anteilig hinzugeschlagen werden.
(3) Für die Dauer der Ausbildungsabschnitte sowie für die Ausbildungsstellen und den Ausbildungsinhalt gilt die folgende Übersicht.
Fachrichtung: Hochbau
| Ausbildungs- |
Ausbildungsstellen |
Ausbildungsinhalt |
|
| Abschnitt |
Dauer |
||
| I |
40 |
Staatliches oder kommunales Hochbauamt bzw. entsprechende öffentlich-rechtliche Körperschaften |
Öffentlicher Hochbau: Praxisorientierte Mitarbeit an allen Aufgaben des Bauamtes, insbesondere Vorbereiten und Durchführen von Baumaßnahmen: Entwurfsplanung, Vorbereiten und Aufstellen von Haushaltsunterlagen (Pläne, Kostenberechnungen, Erläuterungen), Terminplanung einschließlich Netzplantechnik, Verdingungswesen, Unfallverhütungsvorschriften, Bauüberwachung, Abrechnung, Vertragsabwicklung, Mittelbewirtschaftung, Einsatz und Anwendung der Datenverarbeitung, Rechte und Pflichten des Dienststellenleiters. |
| II |
16 |
Staatliche oder kommunale Bauverwaltung |
Bauordnungswesen: Bauvorschriften und bauaufsichtliche Verfahren: Bauantrag, Baugenehmigung, Ausnahmen und Befreiungen, Bauüberwachung, Abnahmen, Sonderverfahren. |
| 9 |
Städtebau, Wohnungs- und Siedlungswesen: Entwicklungsplanung, vorbereitende und verbindliche Bauleitplanung (Entwurf und Verfahren): Flächennutzungsplan (Standortplanung, Verkehrs- und Versorgungsplanung), Bebauungsplan, Bodenordnung, Wohnungs- und Siedlungswesen. |
||
| III |
12 |
Mittlere oder oberste Behörde des Landes |
Aufgaben der Dienst- und Fachaufsicht - Sonderaufgaben - Obere Bauaufsichtsbehörde: Organisations- und Personalangelegenheiten, Geschäftsführung in der Verwaltung, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften, Landes- und Regionalplanung, Widerspruchsverfahren, Eingaben, Zustimmungen und Befreiungen, Projektprogrammierung, fachtechnische Prüfung von Entwürfen, Auswertungen, Berichte, Haushaltswesen, Wettbewerbs- und Vertragswesen, Denkmalpflege, Grundzüge des Staats-, Verwaltungs-, Planungs- und Baurechts. |
| 6 |
Häusliche Prüfungsarbeit |
||
| 9 |
|
Lehrgänge |
|
| ca. 12 |
(Erholungsurlaub) |
||
| 104 |
= 24 Monate |
||
Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)
Artikel 3
Gliederung der Ausbildung
(1) Der Vorbereitungsdienst gliedert sich in drei Abschnitte:
| Abschnitt I: |
Mitarbeit und Information bei der Stadt Frankfurt am Main |
| Abschnitt II: |
Mitarbeit und Information bei dem Regierungspräsidium Darmstadt |
| Abschnitt III: |
Wahlweise Ausbildung bei dem Regierungspräsidium Darmstadt oder der Stadt Frankfurt am Main; Anfertigung der häuslichen Prüfungsarbeit. |
Im Laufe des Abschnittes I kann der Referendar
bis zu acht Wochen einem geeigneten Landkreis und
bis zu sechs Wochen dem Umlandverband Frankfurt am Main
zur Ausbildung zugewiesen werden.
(2) Der Referendar kann anstelle der Teilnahme an dem zentralen Fachlehrgang am Institut für Städtebau Berlin praktische Mitarbeit bei dem Regierungspräsidium Darmstadt oder einer kommunalen Verwaltung leisten. Die Entscheidung trifft die Ausbildungsbehörde auf Antrag des Referendars.
(3) Für die Dauer der Ausbildungsabschnitte sowie für die Ausbildungsstellen und den Ausbildungsinhalt gilt die folgende Übersicht.
Fachrichtung: Städtebau
| Ausbildungs- |
Ausbildungsstellen |
Ausbildungsinhalt |
|
| Abschnitt |
Dauer |
||
| I |
51 |
Stadt Frankfurt (Kommunale Ämter und Eigenbetriebe) |
Aufgaben, Organisation und Rechtsgrundlagen von Kommunalverwaltungen; Entwicklungs- und Bauleitplanung: Bestandsaufnahme, Analyse, Bedarfsprüfung, Entwurf, städtebauliche Wettbewerbe, Öffentlichkeitsbeteiligung, Verfahren, Abwägung. Planverwirklichung: Fachplanungen und ihre städtebauliche Integration: Städtebauförderung, Wohnungswesen, Hochbau, Verkehr - öffentlicher Nah- und Individualverkehr, Straßenplanung -, Ver- und Entsorgung, Umweltschutz - Luftreinhaltung, Lärmschutz, Wasser- und Bodenschutz -, Naturschutz, Landschaftspflege und Grünordnung. Einsatz und Anwendung der Datenverarbeitung bei städtebaulichen Planungen. Aufgaben, Organisation und Rechtsgrundlagen kommunaler Dezernate, z.B. für Finanzen, Schulen, Gesundheit. |
| II |
12 |
Regierungspräsidium Darmstadt |
Aufgaben und Organisation der übergemeindlichen Behörden und übergreifender Ämter, Raumordnung, Landesplanung, Regionalplanung, Städtebau, Bauordnungswesen, Genehmigung der Bauleitplanung, Naturschutz und Landschaftspflege, Umweltschutz, Wasserwirtschaft, Denkmalpflege, Gesetze, Verordnungen und Richtlinien für die Planung. Eigene Vorträge und Ausarbeitungen. |
| III |
4 |
Regierungspräsidium Darmstadt oder |
Vertiefungs- bzw. Wahlgebiete; abschließende Information |
| 6 |
Häusliche Prüfungsarbeit |
||
| 19 |
Lehrgänge |
||
| ca. 12 |
(Echolungsurlaub) |
||
| 104 |
= 24 Monate |
||
Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)
Artikel 3
Gliederung der Ausbildung
(1) Die Ausbildung im Fachgebiet Wasserwesen gliedert sich in fünf Abschnitte:
| Abschnitt I: |
Information und praktische Mitarbeit im Wasserwirtschaftsamt |
| Abschnitt II: |
Eigenverantwortliche Mitarbeit beim Vorbereiten und Durchführen von Bauten |
| Abschnitt III: |
Information und Einführung in die Aufgaben der Hessischen Landesanstalt für Umwelt |
| Abschnitt IV: |
Information bei Verwaltungen benachbarter Fachgebiete |
| Abschnitt V: |
Ausbildung im Verwaltungsdienst beim Regierungspräsidium; Anfertigung der häuslichen Prüfungsarbeit. |
Die Reihenfolge der Abschnitte I bis IV kann in begründeten Fällen geändert werden.
(2) Die Ausbildung im Fachgebiet Straßenwesen gliedert sich in vier Abschnitte:
| Abschnitt I: |
Ausbildung im Verwaltungsdienst der Ortsinstanz |
| Abschnitt II: |
Straßenbaudienst, Autobahnamt |
| Abschnitt III: |
Benachbarte Fachgebiete bei Stadtverwaltung, Wasserwirtschaftsverwaltung und der Deutschen Bundesbahn |
| Abschnitt IV: |
Ausbildung im Verwaltungsdienst in der mittleren/höheren Instanz; Anfertigung der häuslichen Prüfungsarbeit. |
Die Reihenfolge der Abschnitte I und II kann in begründeten Fällen geändert werden.
(3) Die Ausbildung im Fachgebiet Stadtbauwesen gliedert sich in drei Abschnitte:
| Abschnitt I: |
Einführungsinformation mit weitgehend autodidaktischer Erarbeitung der Verwaltungsgrundlagen |
| Abschnitt II: |
Eigenverantwortliches Wahrnehmen von Dienstgeschäften der örtlichen Behörden in den Fachbereichen |
| Städtebau, Stadtstraßen, Stadtbahnen und Siedlungswasserwirtschaft. |
|
| Dabei soll zur Intensivierung der Ausbildung jeder der vier Verwaltungsbereiche Planen, Ordnen, Bauen und Betreiben in einem anderen Fachbereich absolviert werden, der Verwaltungsbereich Bau jedoch in jedem Falle im Vertiefungsfachbereich. |
|
| Informatorische Tätigkeiten in den vier Fachbereichen in Ergänzung der praktischen Mitarbeit. |
|
| Im Laufe des Abschnitts II kann der Referendar bis zu 8 Wochen dem Frankfurter Verkehrsverbund und bis zu 6 Wochen dem Umlandverband Frankfurt zur Ausbildung zugewiesen werden. |
|
| Abschnitt III: |
Ausbildung im Verwaltungsdienst übergeordneter Behörden mit informatorischer Tätigkeit und praktischer Mitarbeit; Anfertigung der häuslichen Prüfungsarbeit. |
Die Einführungsinformation des Ausbildungsabschnitts I kann auch in den Abschnitt II eingegliedert werden; in diesem Fall wird der Abschnitt I (4 Wochen) zu einem späteren Zeitpunkt als Vertiefungsphase abgeleistet.
(4) In allen Fachgebieten wird die Ausbildung durch Lehrgänge und Seminare ergänzt.
(5) Für die Dauer der Ausbildungsabschnitte sowie für die Ausbildungsstellen und den Ausbildungsinhalt gelten je nach Fachgebiet die folgenden Übersichten.
Fachrichtung: Bauingenieurwegen
Fachgebiet: Wasserwesen
| Ausbildungs- |
Ausbildungsstellen |
Ausbildungsinhalt |
||
| Abschnitt |
Dauer |
|||
| I |
22 |
Wasserwirtschaftsamt |
Rechtsgrundlagen, Aufgaben und Organisation der Verwaltung in Bund, Land und Kommunen sowie deren Zusammenwirken; Rechtsgrundlagen, Aufgaben und Organisation der Wasserwirtschaftsverwaltung; Aufgaben, Organisation, Geschäftsbetrieb und Bürotechnik des Wasserwirtschaftsamtes. Grundsätze des Verwaltungshandelns in verwaltungstechnischer und rechtlicher Hinsicht; Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen bei Unterhaltung und Betrieb; Ablauforganisation, Personaleinsatz; Anwendung von Kommunikationstechniken: Personal- und Sozialrecht: Beamtengesetze, Laufbahnvorschriften, Disziplinarrecht; Bundesangestelltentarifvertrag; Tarifverträge für Arbeiter des Bundes und der Länder; Verantwortung und Haftung im öffentlichen Dienst, Regraß, Personalvertretungsrecht. Haushalts-, Rechnungs- und Kassenwesen des Bundes und der Länder; Anwendung des Bundeswasserstraßengesetzes, des Wasserhaushaltsgesetzes, des Landeswassergesetzes, des Bundesnaturschutzgesetzes und des Landesnaturschutzgesetzes. Gewässerschutz; Wassergefährdende Stoffe im Bereich der oberirdischen Gewässer und des Grundwassers. Meeresumweltschutz; Abflußregelung, Hochwasserschutz, Technische Grundsätze für den Gewässerausbau, Technische Grundsätze und Arbeitsmethoden der Gewässerunterhaltung; Gewässerökologie. Landwirtschaftlicher Wasserbau. Ingenieurhydrologie; Meßverfahren, Aufbau des Meßnetzes, Pegelvorschrift, Gewässerkundliches Jahrbuch, hydrologische Nachrichtendienste; Grundkenntnisse der Meteorologie, Aufgaben des Deutschen Wetterdienstes. Finanzierungs- und Förderungsprogramme, Gemeinschaftsaufgaben Bund - Länder. Liegenschaftswesen. |
|
| II |
20 |
Wasserwirtschaftsamt, sonstige Baudienststellen |
Vorarbeiten für Bauvorhaben; Aufstellen und Prüfen von Entwürfen; Praktische Mitarbeit bei Baumaßnahmen; Planungstechniken; volks- und betriebswirtschaftliche Untersuchungen: Wirtschaftlichkeitsgrundlagen, Nutzen-Kosten-Untersuchung. |
|
| III |
4 |
Hessische Landesanstalt für Umwelt |
Aufgaben und Organisation der Hessischen Landesanstalt für Umwelt. Gehobene biologische und chemische Untersuchungstechniken. Gewässerschutz und Gewässerüberwachung, Anlagen- und Einleiterkontrolle, biolog. Gewässergütekartierung. Wasserwirtschaftliche Planungen, Rahmenpläne, Sonderpläne, Bewirtschaftungspläne, Abwasserbeseitigungspläne, Gewässergütemodelle. Grundwasserschutz und Grundwasserüberwachung. Hydrologische Gebietsanalysen. Lagerung und Transport wassergefährdender Stoffe. Abfallwirtschaft, Vorschriften und Technologien, Landesabfallpläne, Sonderabfälle, Altlastensanierung. Grundsätze der Datenverarbeitung. Landschaftspflege, Naturschutz, Grünordnung. Ingenieurbiologie, naturnaher Gewässerausbau, Landschaftsplanung. Umweltverträglichkeitsprüfungen; Rekultivierungen. |
|
| IV.1 |
4 |
Wasser- und Schiffahrtsamt |
Rechtsgrundlagen, Aufgaben und Organisation der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung des Bundes; Gliederung, Funktionen und Anlagen des Wasserstraßennetzes, Aufgaben an den Wasserstraßen; Aufgaben, Organisation und Geschäftsbetrieb des Wasser- und Schiffahrtsamtes. Wasserstraßenrecht: Bundeswasserstraßengesetz, Wasserstraßenstaatsvertrag, völkerrechtliche Regelungen für Wasserstraßen; Verkehrssicherungspflicht. Transport, Umschlag und Lagerung gefährlicher Güter; wassergefährdende Stoffe im Bereich oberirdischer Gewässer. Ingenieurhydrologie: Meßverfahren, Aufbau des Meßnetzes, hydrologische Nachrichtendienste. Unterhaltung von Wasserstraßen und Betrieb ihrer Anlagen: Technische Grundsätze, Arbeitsmethoden, Aufgaben und Funktion von Wasserfahrzeugen und Landfahrzeugen; Wasserbewirtschaftung der Wasserstraßen. |
|
| IV.2 |
6 |
Kommunale Verwaltung |
Aufgaben und Organisation der kommunalen Selbstverwaltung. Kommunalrecht (Satzungsrecht); Ordnungsrecht (Polizeirecht): Wasserbehörde, Bauaufsichtsbehörde, Naturschutzbehörde, Bauleitplanung; Kommunaler Tiefbau, kommunale Ver- und Entsorgungsbetriebe. |
|
| IV.3 |
3 |
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt |
Aufgaben und Organisation der Gewerbeaufsichtsverwaltung. Gewerbeordnung, Bundes-Immissionsschutzgesetz. Wasserwirtschaftliche Belange bei Herstellung und Verwendung wassergefährdender Stoffe. |
|
| V |
10 |
Regierungspräsidium |
Aufgaben, Organisation, Geschäftsbetrieb und Bürotechnik des Regierungspräsidiums; Haushalts-, Rechnungs- und Kassenwesen des Bundes und des Landes; Technische Programmplanung, Finanzplanung; Auslegung und Anwendung von Rechts- und Verwaltungsvorschriften. Staatsbegriff, Staatsform; Grundgesetz, Verfassung des Landes Hessen; Verwaltungsverfahrensgesetz; Verwaltungsgerichtsordnung; Formen des Verwaltungshandelns; Staatshaftung. Privatrecht: BGB: Allgemeiner Teil, Recht der Schuldverhältnisse, Sachenrecht; Verkehrssicherungspflicht. Gesellschaftsrecht; Nachbarrecht. Arbeitsschutzrecht. Ordnungswidrigkeitenrecht, Strafrecht, Verfahrensrecht. Bundeswasserstraßengesetz; Wasserhaushaltsgesetz, Landeswassergesetz; Bundesnaturschutzgesetz, Landesnaturschutzgesetz; Baurecht: Baugesetzbuch; Landesbauordnung. Raumordnungsgesetz, Landesplanungsgesetz, Flurbereinigungsrecht; Liegenschaftswesen; Bundesfernstraßengesetz, Landesstraßengesetz, Bundesbahngesetz. Zusammenhänge der Landesverteidigung mit Wasserstraßen und Wasserwirtschaft. Ökologie und Umweltschutz als Querschnittsaufgabe. Umweltschutzrichtlinien der Europäischen Gemeinschaft, internationale und supranationale Umweltschutzkonventionen. |
|
| 6 |
Häusliche Prüfungsarbeit |
|||
| 14 |
Bund/Länderlehrgänge Landeslehrgänge |
|||
| ca. 12 |
(Erholungsurlaub) |
|||
| 104 |
= 24 Monate |
|||
Fachrichtung: Bauingenieurwesen
Fachgebiet: Straßenwesen
| Ausbildungs- |
Ausbildungsstellen |
Ausbildungsinhalt |
||
| Abschnitt |
Dauer |
|||
| I |
12 |
Straßenbauamt, Autobahnamt |
Aufgaben und Organisation der Straßenbauverwaltung, Geschäftsbetrieb eines Amtes: Aufgaben des Amtsvorstandes, Rechtsverhältnisse der Angehörigen des öffentlichen Dienstes, Straßenverwaltung und Straßenrecht, Haushalts-, Rechnungs- und Kassenwesen, Vermögensverwaltung, Straßenunterhaltung, Verkehrssicherheit, Straßenbetrieb, Einsatz und Anwendung der Datenverarbeitung. |
|
| II |
32 |
Straßenbauamt, Autobahnamt |
Vorbereitung und Durchführung von Bauten: Straßenplanung und Straßenentwurf; Linienbestimmung, Landschaftsschutz, Lärmschutz, Ökologie, Flächensicherung, Planfeststellung; Grunderwerb, Enteignung, Flurbereinigung; Ausschreibung, Verdingungswesen, Bauvertragsrecht, Baupreisrecht; Verantwortlichkeit, Haftung, Unfallverhütung; Straßenbautechnik, Straßenausstattung, Konstruktiver Ingenieurbau, Bauaufsicht, Überwachung, Gütesicherung; Abnahme und Abrechnung. |
|
| III |
16 |
Stadtverwaltung |
Aufgaben und Organisation der Kommunalverwaltung, Bauleitplanung, Erschließung, Bodenordnung, Bauordnungswesen; Verkehrs- und Versorgungsplanung, städtischer Tiefbau, Stadthygiene, Versorgungs- und Verkehrsbetriebe. |
|
| Wasserwirtschaftsverwaltung |
Aufgaben und Organisation, Grundzüge des Wasserrechts, des Wasserwesens und der Wasserwirtschaft incl. Siedlungswasserwirtschaft, Gewässerschutz. |
|||
| Deutsche Bundesbahn |
Aufgaben, Organisation, Wirtschaftsführung, Grundzüge des Eisenbahnrechts, Einführung in den Eisenbahnbetrieb, Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO). |
|||
| IV |
16 |
Hessisches Landesamt für Straßenbau |
Geschäftsbetrieb, Organisation und Rechtsgrundlagen der technischen Verwaltungen, Grundzüge des Staats-, Verwaltungs- und Privatrechts sowie der Zivil- und Verwaltungsgerichtsbarkeit, verwaltungsmäßige Behandlung von Bauvorhaben; Vertiefung im Straßenbaurecht, Grunderwerb, Enteignung, Personalrecht, Haushalts-, Rechnungs- und Kassenwesen; Raumordnung, Landes- und Regionalplanung, Fachplanungen anderer Verwaltungen; Planungsmethodik und Informatik, Bedarfsermittlung, Ausbauplanung und Finanzierung, Straßenbauprogramme; Umweltschutz, nationale und internationale Organisationen im Straßenwesen, Führungstechnik. |
|
| 6 |
Häusliche Prüfungsarbeit |
|||
|
|
10 |
|
Lehrgänge |
|
|
|
ca. 12 |
(Erholungsurlaub) |
||
|
|
104 |
= 24 Monate |
||
Fachrichtung: Bauingenieurwesen
Fachgebiet: Stadtbauwesen
| Ausbildungs- |
Ausbildungsstellen |
Ausbildungsinhalt |
||
| Abschnitt |
Dauer |
|||
| I |
4 |
Regierungspräsidium Darmstadt oder Stadt Frankfurt am Main |
Einführungsinformation: Autodidaktische Erarbeitung der Verwaltungsgrundlagen unter Anleitung als theoretische Voraussetzung für die praktische Mitarbeit (Grundlagen des Verwaltungshandelns, Ordnungsgeschäfte der technischen Verwaltung, Grundzüge des Planungsrechts sowie des Haushalts-, Verdingungs- und Rechnungswesens, Verbindlichkeit technischer Bestimmungen, Einsatz und Anwendung der Datenverarbeitung u.a.). |
|
| II |
38 |
Stadt Frankfurt am Main (Kommunale Ämter und Eigenbetriebe) |
Praktische Mitarbeit mit dienstbegleitender Information: Eigenverantwortliches Wahrnehmen von Dienstgeschäften je einmal in den Fachbereichen Städtebau, Stadtstraßen, Stadtbahnen, Siedlungswasserwirtschaft und den vier Verwaltungsbereichen Planen (7 Wochen): Aufstellen und Abstimmen von Bauleit- und Fachplanungen Ordnen (8 Wochen): Wahrnehmen des Verwaltungsvollzuges, insbesondere Bescheiden von Anträgen (z.B. Bauanträge), Beteiligen in Widerspruchsverfahren Bauen (16 Wochen): Vorbereiten und Durchführen von Baumaßnahmen einschließlich Erhaltung (im Vertiefungsfachbereich) Betreiben (7 Wochen): Entwerfen von Betriebsplanungen, Lanken von Betriebsprozessen, Kontrollieren des Personal- und Materialeinsatzes. |
|
| 13 |
Informatorische Tätigkeit in Ergänzung der praktischen Mitarbeit in den Fachbereichen (Vw-Bereich Bauen ausgenommen) Städtebau: Bauleitplanung, Verkehrsplanung, Erschließung, Städtebauliche Sanierung und Entwicklung, Bauordnung Stadtstraßen: Straßenplanung, Herstellung und Erhaltung von Straßenanlagen, Straßenreinigung, Wegeaufsicht Stadtbahnen: Schnellbahnplanung, Herstellung und Erhaltung von Bahnanlagen, Bahnbetrieb, Bahnaufsicht Siedlungsabfall- und Wasserwirtschaft: Umweltschutz, abfall- und wasserwirtschaftliche Planung, Herstellung, Erhaltung und Betrieb von Ver- und Entsorgungsanlagen, Rückstandswirtschaft, Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. |
|||
| III |
12 |
Regierungspräsidium Darmstadt |
Informatorische Tätigkeit: Lenken: Anleiten, Koordinieren und Kontrollieren Entscheiden Praktische Mitarbeit mit dienstbegleitender Information (4 Wochen): Eigenverantwortliches Wahrnehmen von Dienstgeschäften als Führungshilfe beim Lenken und Entscheiden, möglichst im Fachbereich Raumplanung und Städtebau (Vorbereiten von Vorlagen, Verordnungen, Bekanntmachungen, Entscheidungen; Öffentlichkeitsarbeit) Abschließende Information: |
|
| 6 |
Häusliche Prüfungsarbeit |
|||
| 19 |
Lehrgänge und Seminare |
|||
| ca. 12 |
(Erholungsurlaub) |
|||
| 104 |
= 24 Monate |
|||
Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)
Artikel 3
Gliederung der Ausbildung
(1) Der Vorbereitungsdienst gliedert sich in drei Abschnitte:
| Abschnitt I: |
Aufgaben der unteren Verwaltung und Betriebspraxis |
| Abschnitt II: |
Technik der Betriebswirtschaft |
| Abschnitt III: |
Verwaltungsdienst in der mittleren und höheren Instanz; Anfertigung der häuslichen Prüfungsarbeit. |
(2) Die Ausbildung wird durch Lehrgänge bzw. Seminare ergänzt.
(3) Für die Dauer der Ausbildungsabschnitte sowie für die Ausbildungsstellen und den Ausbildungsinhalt gilt die folgende Übersicht.
| Fachgebiet: |
Maschinen- und Elektrotechnik in der Verwaltung |
| Ausbildungs- |
Ausbildungsstellen |
Ausbildungsinhalt |
|
| Abschnitt |
Dauer |
||
| I |
42 |
Untere staatliche und/oder kommunale Baudienststelle mit maschinen- und elektrotechnischer Abteilung |
Allgemeine Angelegenheiten: Aufgaben der Bauverwaltungen, Organisation, Geschäftsbetrieb, Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen, Personalwesen. Technische Angelegenheiten: Praktische Mitwirkung bei Planung, Bau, Unterhaltung von maschinen- und elektrotechnischen Anlagen einschließlich fernmeldetechnischer Anlagen, Betriebsführung, Betriebsüberwachung, Vergabe von Bauleistungen und Leistungen (VOB, VOL), Abnahme, Abschluß und Abwicklung von Bauverträgen und Ing.-Verträgen, Arbeitsschutz und Unfallverhütung, Einsatz und Anwendung der Datenverarbeitung. |
| II |
4 |
Deutsche Bundespost, ggf. auch Deutsche Bundesbahn |
Grundsätze bei Planung, Bau und Unterhaltung von maschinen- und elektrotechnischen einschließlich fernmeldetechnischen Anlagen. |
| 5 |
Staatliche und/oder kommunale Institutionen mit umfangreichen technischen Anlagen z.B. Kliniken, Universitäten |
Betrieb und Instandhaltung von maschinen- und elektrotechnischen Anlagen, Betriebsführung, Betriebswirtschaft, Unfallverhütung, Energielieferverträge, Tarifwesen, Instandhaltungs- bzw. Inspektions- und Wartungsverträge. |
|
| 3 |
Versorgungsunternehmen für Strom, Gas, Wasser oder Fernwärme |
Betrieb von Versorgungs- einschließlich Verteilungsanlagen, Energielieferverträge. |
|
| III |
3 |
Gewerbeaufsicht |
Aufstellung von Genehmigungsbescheiden, Arbeitsschutz, Immissionsschutz. |
| 3 |
Technische Überwachung (z.B. TÜH) |
Einführung in die Abnahme und Prüfung überwachungspflichtiger Anlagen, einschlägige gesetzliche Bestimmungen. |
|
| 7 |
Oberfinanzdirektion oder Regierungspräsidium als technische Aufsichtsbehörde |
Arbeitsgebiete: Recht, Verwaltung, Haushalt, Beamtenrecht, Recht der Angestellten und Arbeiter im öffentlichen Dienst, Verfassungsrecht, Bauwirtschaft, Vertragsrecht, Verdingungswesen, Preisprüfung, Prüfung und Begutachtung von Entwürfen maschinen- und elektrotechnischer Anlagen. |
|
| 2 |
Energieverbrauch überwachende Dienststelle |
Energiewirtschaft, energiewirtschaftliche Überwachung der Liegenschaften, Datenerfassung und -verarbeitung, Energiekennzahlen. |
|
| 6 |
Mittlere oder oberste Landesbehörde als Genehmigungsbehörde |
Baurecht: Baugenehmigungs- und Zustimmungsverfahren, Bauaufsicht, Gewerbeaufsicht, technischer Arbeitsschutz und Arbeitsrecht, Energieaufsicht, Wasserwirtschaft. |
|
| 6 |
Häusliche Prüfungsarbeit |
||
| 11 |
|
Lehrgänge |
|
| ca. 12 |
(Erholungsurlaub) |
||
| 104 |
= 24 Monate |
||
Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)
Artikel 3
Gliederung der Ausbildung
(1) Der Vorbereitungsdienst gliedert sich in sechs Abschnitte:
| Abschnitt I: |
Liegenschaftskataster |
| Abschnitt II: |
Ländliche Neuordnung |
| Abschnitt III: |
Landesplanung und Städtebau |
| Abschnitt IV: |
Landesvermessung und Kartographie |
| Abschnitt V: |
Vertiefung in einem der vorangegangenen Ausbildungsabschnitte |
| Abschnitt VI: |
Staatliche Mittelbehörde; Anfertigung der häuslichen Prüfungsarbeit. |
(2) Die Ausbildung wird durch Lehrgänge ergänzt.
(3) Für die Dauer der Ausbildungsabschnitte sowie für die Ausbildungsstellen und den Ausbildungsinhalt gilt die folgende Übersicht.
(4) Spätestens sechs Monate vor Beginn des Ausbildungsabschnittes V soll sich der Referendar entscheiden, in welchem Gebiet er vertieft ausgebildet werden will.
Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)
Artikel 3
Gliederung der Ausbildung
(1) Der Vorbereitungsdienst gliedert sich in drei Abschnitte:
| Abschnitt I: |
Technischer Verwaltungsdienst in der unteren Naturschutzbehörde, Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben |
| Abschnitt II: |
Aufgaben des Naturschutzes und der Landschaftspflege in der Gemeinde; Einführung in die Aufgaben und die praktische Arbeit der technischen Nachbardisziplinen |
| Abschnitt III: |
Verwaltungsdienst in Aufsichtsbehörden und sonstigen oberen Landesbehörden; Anfertigung der häuslichen Prüfungsarbeit. |
Die Ausbildung wird durch Lehrgänge ergänzt.
(2) Für die Dauer der Ausbildungsabschnitte und ihrer Teilabschnitte sowie für die Ausbildungsstellen und den Ausbildungsinhalt gilt die folgende Übersicht.
Fachrichtung: Landespflege
| Ausbildungs- |
Ausbildungsstellen |
Ausbildungsinhalt |
|
| Abschnitt |
Dauer |
||
| I |
2 |
Ausbildungsbehörde |
Einführung in Aufgaben und Organisation der Fachverwaltung |
| 24 |
Untere Naturschutzbehörde |
Landschafts- und Biotopplanung, Rechtsvorschriften, Methodik und Verfahren. Eingriffsregelung, Koordinierung mit Nachbargebieten. Aufgaben und Beteiligung von Naturschutzbeiräten und der nach § 29 BNatSchG anerkannten Verbände. Personal-, Haushalts- und Rechnungswesen. Einsatz und Anwendung der Datenverarbeitung. Führungsaufgaben: |
|
| II |
14 |
Kommunalverwaltung (wahlweise bis zu 8 Wochen Planungs- oder Kommunalverband) |
Städtebauliche Ordnung: Bauleitplanung, städtebauliche Sanierung und Entwicklung, Bodenordnung, Erschließung, Rechtsgrundlagen und Verfahren. Aufstellung von Landschafts- und Grünordnungsplänen und deren Umsetzung. Planung und Pflege von öffentlichen Grünflächen. Vorbereitung und Durchführung von Einzelvorhaben des Naturschutzes und der Landschaftspflege: Verwaltung und Betrieb des Landschafts- und Grünflächenbaus: Geschäftsbetrieb, Betriebsorganisation, Verkehrssicherungspflichten, Personaleinsatz, Maschinen- und Gerätepark für die Flächenunterhaltung. (Einführung in die Aufgaben von Planungs- oder Kommunalverbänden, Bauleit- und Landschaftsplanung als Auftragsangelegenheiten.) |
| 12 |
Fachverwaltungen wie: Wasserwirtschaftsamt, Amt für Landwirtschaft und Landentwicklung, Forstamt, Straßenbauamt, Vermessungsamt, Liegenschaftsamt, Bauaufsichtsbehörde, Hochbauamt/Tiefbauamt |
Einführung in die Aufgaben der betreffenden Dienststellen und Mitwirkung beim Vollzug von Aufgaben in eigener Zuständigkeit bzw. im Rahmen öffentlich-rechtlicher Zulassungen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Vermeidung, Verminderung, Ausgleich und Ersatz bei Eingriffen in Natur und Landschaft; Verfahren bei ungenehmigten Eingriffen. Landschaftsüberwachungsdienst. |
|
| III |
18 |
Obere Landesbehörden |
Aufgaben und Organisation der Behörden: |
| 6 |
Häusliche Prüfungsarbeit |
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| 16 |
Lehrgänge/Ausbildungsstellen nach freier Wahl |
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| ca. 12 |
(Erholungsurlaub) |
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| 104 |
= 24 Monate |
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Artikel 4 Sonstige Vorschriften für die Ausbildung
Artikel 4
Sonstige Vorschriften für die Ausbildung
(1) Zu Beginn der Ausbildung soll ein Einführungslehrgang von etwa einer Woche Dauer stehen. Die Ausbildung ist außerdem durch ein allgemeines Verwaltungsseminar (vier Wochen) und durch fachbezogene Verwaltungsseminare (fünf Wochen) zu vertiefen. Die fachbezogenen Verwaltungsseminare können im Zusammenhang mit den jeweiligen Ausbildungsabschnitten durchgeführt werden.
(2) Im Ausbildungsabschnitt I ist dem Referendar Gelegenheit zu geben, beim Grundbuchamt die Einrichtung und Führung des Grundbuches und die geschäftliche Behandlung von Grundbuchsachen kennenzulernen.
(3) Der Schwerpunkt der Ausbildung im Abschnitt II, die sich auf den gesamten Verfahrensablauf erstrecken soll, ist auf die planerischen Arbeiten zu legen. Hierbei ist die Flurbereinigung in ihrer Verzahnung mit den übrigen Raumordnungsmaßnahmen herauszustellen.
(4) Im Ausbildungsabschnitt III soll der Referendar Gelegenheit erhalten, in die allgemeinen technischen Aufgaben einer Kommunalverwaltung Einblick zu nehmen. Bei einer vertieften Ausbildung im Abschnitt III soll der Referendar nach Möglichkeit an einem Lehrgang bei einem Institut für Städtebau teilnehmen.
(5) Die Ausbildung im Abschnitt IV findet in der Regel beim Landesvermessungsamt statt. Der Referendar soll vor allem zu praktischen Arbeiten herangezogen werden.
(6) In den Ausbildungsabschnitten ist besonderer Wert darauf zu legen, daß der Referendar sich im Schriftverkehr vervollkommnet; ihm ist Gelegenheit zur Teilnahme an Terminen, Verhandlungen, Sitzungen und dgl. zu geben.
Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)
Artikel 5
Häusliche Prüfungsarbeit
Die Aufgabe für die häusliche Prüfungsarbeit wird in der Regel dem Gebiet entnommen, in dem der Referendar vertieft ausgebildet worden ist.
| Fachrichtung: |
Vermessungs- und |
| Ausbildungs- |
Ausbildungsstellen |
Ausbildungsinhalt |
|
| Abschnitt* |
Dauer |
||
| I |
17 |
Katasteramt Neuvermessungsstelle Grundbuchamt |
Entstehung, Einrichtung und Portführung des Liegenschaftskatasters, Verbindung mit dem Grundbuch, Liegenschaftsrecht; Verwendung der Katasterunterlagen für Verwaltung und Wirtschaft. Bodenschätzung, Einrichtung und Führung des Grundbuches, Katastererneuerung, Behördenorganisation, Kostenwesen, Einsatz und Anwendung der Datenverarbeitung. |
| Praktischer Einsatz im vermessungstechnischen Außendienst nur selbständigen Ausführung aller Kataster- und sonstigen Vermessungen. |
|||
| Häusliche Bearbeitung von Vermessungen unter Anwendung moderner Rechen- und Auswerteverfahren. |
|||
| II |
13 |
Flurbereinigungsbehörde bzw. obere Flurbereinigungsbehörde |
Geschichtliche Entwicklung der Flurbereinigung, Agrarrecht; rechtliche, wirtschaftliche, ökologische und technische Grundlagen der Landentwicklung und insbesondere der Flurbereinigung, Maßnahmen zur Landentwicklung, Kosten und Finanzierung der Maßnahmen, Neuordnungsverfahren im ländlichen Raum, Landschaftspflege, Umweltschutz, Dorferneuerung, Flurbereinigungsverfahren mit Neugestaltungsgrundsätzen, Wertermittlung, Plan nach § 41 FlurtG, Neuzuteilung und Flurbereinigungsplan, Verfahrensrecht einschließlich Rechtsbehelfe, Berichtigung der öffentlichen Bücher, Ausbau und Kosten der gemeinschaftlichen Anlagen, bodenschützende und bodenverbessernde Maßnahmen, Landschaftspflege und Landschaftsgestaltung. Teilnahme an den wesentlichen Terminen und Arbeitsabschnitten der Flurbereinigung. |
| III |
15 |
Kommunalverwaltung, Katasteramt, Landesplanungsstellen |
Grundzüge der Raumordnung und Landesplanung; Städtebau: Arbeitsmethodik (Bestandsaufnahme, Analyse, Prognose), Bauleitplanung, Sicherung der Bauleitplanung, Regelung der baulichen und sonstigen Nutzung, Bodenordnung, Enteignung, Erschließung, Ermittlung von Grundstückswerten, Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen; sonstiges Bau- und Bodenrecht; Bauordnungswesen; kommunales Vermessungs- und Liegenschaftswesen. |
| IV |
11 |
Hessisches Landesvermessungsamt |
Aufbau und Erhaltung des Lage-, Höhen- und Schwerefestpunktfeldes, Topographie, Photogrammetrie Kartographie incl. der Laufendhaltung der amtlichen topographischen Kartenwerke, Reproduktionstechnik, Präzisionsvermessungen. |
| V |
12 |
nach Wahl |
Vertiefung in einem der Abschnitte I, II, III oder IV. |
| VI |
8 |
Hessisches Landesvermessungsamt als obere Kataster- und Vermessungebehörde |
Allgemeine Landesverwaltung, Aufsicht über Katasterämter und öffentlich bestellte Vermessungsingenieure, Beschwerde- und Widerspruchsverfahren, sonstige Aufgaben des Kataster- und Vermessungswesens, Verwaltungsrecht, Recht der Angehörigen des öffentlichen Dienstes, Haushalts- und Rechnungswesen. |
| 6 |
Häusliche Prüfungsarbeit |
||
|
|
10 |
|
Lehrgänge |
| ca. 12 |
(Erholungsurlaub) |
||
| 104 |
= 24 Monate |
||
Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)
Auf Grund des § 17 Abs. 2 Satz 1 des Hessischen Beamtengesetzes i. d. F. vom 11. Januar 1989 (GVBl. I S. 26) wird im Einvernehmen mit dem Direktor des Landespersonalamts und der Landespersonalkommission folgende Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Laufbahn des höheren technischen Verwaltungsdienstes erlassen:
ERSTER TEIL Vorbereitungsdienst - Ausbildungsordnung
ERSTER TEIL
Vorbereitungsdienst - Ausbildungsordnung
VIERTER TEIL Übergangs- und Schlußvorschriften
VIERTER TEIL
Übergangs- und Schlußvorschriften
ZWEITER TEIL Große Staatsprüfung - Prüfungsordnung
ZWEITER TEIL
Große Staatsprüfung -
Prüfungsordnung
DRITTER TEIL Sondervorschriften der Fachrichtungen
DRITTER TEIL
Sondervorschriften der Fachrichtungen
- -
Hochbau
- -
Städtebau
- -
Bauingenieurwesen
- -
Maschinen- und Elektrotechnik
- -
Vermessungs- und Liegenschaftswesen
- -
Landespflege
- -
Umwelttechnik/Umweltschutz
APOhtD Sondervorschriften der Fachrichtung Hochbau
Sondervorschriften der Fachrichtung Hochbau
APOhtD Sondervorschriften der Fachrichtung Städtebau
Sondervorschriften der Fachrichtung Städtebau
APOhtD Sondervorschriften der Fachrichtung Bauingenieurwesen
Sondervorschriften der Fachrichtung Bauingenieurwesen
APOhtD Sondervorschriften der Fachrichtung Maschinen- und Elektrotechnik
Sondervorschriften der Fachrichtung Maschinen- und Elektrotechnik
APOhtD Sondervorschriften der Fachrichtung Vermessungs- und Liegenschaftswesen
Sondervorschriften der Fachrichtung Vermessungs- und Liegenschaftswesen
APOhtD Sondervorschriften der Fachrichtung Landespflege
Sondervorschriften der Fachrichtung Landespflege
Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)
| INHALTSÜBERSICHT | |
| ERSTER TEIL Vorbereitungsdienst - Ausbildungsordnung |
|
| § 1 | Zweck, Ziel und Fachrichtungen des Vorbereitungsdienstes |
| § 2 | Einstellungsbedingungen |
| § 3 | Einstellungsverfahren |
| § 4 | Ernennung, Anwärterbezüge, Beendigung des Beamtenverhältnisses |
| § 5 | Ausbildungsbehörde und Ausbildungsstellen |
| § 6 | Dauer und Gliederung des Vorbereitungsdienstes |
| § 7 | Gestaltung der Ausbildung, Sondervorschriften für Behinderte |
| § 8 | Überwachung der Ausbildung |
| § 9 | Beurteilung während der Ausbildung |
| § 10 | Urlaub, Dienstunfähigkeit |
| § 11 | Entlassung aus dem Vorbereitungsdienst |
| ZWEITER TEIL Große Staatsprüfung - Prüfungsordnung |
|
| § 12 | Zweck der Großen Staatsprüfung |
| § 13 | Abnahme der Prüfung |
| § 14 | Zulassung zur Prüfung |
| § 15 | Art der Prüfung |
| § 16 | Häusliche Prüfungsarbeit |
| § 17 | Schriftliche Arbeiten unter Aufsicht |
| § 18 | Mündliche Prüfung |
| § 19 | Unterbrechung der Prüfung |
| § 20 | Bewertung der Prüfungsleistungen im einzelnen |
| § 21 | Abschließende Bewertung, Gesamturteil |
| § 22 | Prüfungszeugnis |
| § 23 | Wiederholung der Prüfung |
| § 24 | Verstöße gegen die Prüfungsordnung |
| § 25 | Prüfungsakte |
| § 26 | Ausführungsbestimmungen |
| DRITTER TEIL Sondervorschriften der Fachrichtungen |
|
| 1. | Hochbau |
| 2. | Städtebau |
| 3. | Bauingenieurwesen |
| 4. | Maschinen- und Elektrotechnik |
| 5. | Vermessungs- und Liegenschaftswesen |
| 6. | Landespflege |
| VIERTER TEIL Übergangs- und Schlußvorschriften |
|
| § 27 | Übergangsvorschrift |
| § 28 | Inkrafttreten |
| Anlage 1: | Ausbildungsnachweis |
| Anlage 2: | Übersicht über den Vorbereitungsdienst |
| Anlage 3: | Beurteilung |
| Anlage 4: | Antrag auf Zulassung zur Großen Staatsprüfung |
| Anlage 5: | Prüfungsfächer und Prüfungszeiten |
| Anlage 6: | Prüfstoffverzeichnis der Fachrichtungen und Fachgebiete |
§ 1 Zweck, Ziel und Fachrichtungen des Vorbereitungsdienstes
§ 1
Zweck, Ziel und Fachrichtungen des Vorbereitungsdienstes
(1) Zweck und Ziel des Vorbereitungsdienstes ist es, Nachwuchskräfte für den höheren technischen Verwaltungsdienst auszubilden. Dabei sollen verantwortungsbewußte Persönlichkeiten für leitende Tätigkeiten herangebildet werden.
(2) Die Ausbildung soll sich darauf erstrecken, einmal das auf der Hochschule erworbene Wissen in der Praxis anzuwenden, es gegebenenfalls zu ergänzen, zum anderen umfassende Kenntnisse vor allem in den Gebieten Verwaltung, Recht, Planung, Betrieb und Führungsaufgaben zu vermitteln. Dabei sind die Verantwortungsbereitschaft und Initiative zu wecken und zu fördern. Staatspolitische, wirtschaftliche, kulturelle und soziale Belange sind zu berücksichtigen.
(3) Der Vorbereitungsdienst wird nach folgenden Fachrichtungen unterschieden:
- 1.
Hochbau,
- 2.
Städtebau,
- 3.
Bauingenieurwesen,
- 4.
Maschinen- und Elektrotechnik,
- 5.
Vermessungs- und Liegenschaftswesen,
- 6.
Landespflege.
Einzelne Fachrichtungen sind noch in Fachgebiete unterteilt (siehe Dritter Teil).
(4) Der Vorbereitungsdienst endet mit der Großen Staatsprüfung.
Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)
§ 10
Urlaub, Dienstunfähigkeit
(1) Der dem Referendar zustehende Erholungsurlaub soll so gelegt werden, daß der Ausbildungsablauf und das Ausbildungsziel nicht beeinträchtigt werden. Er ist im Ausbildungsplan nach § 8 Abs. 2 im gegenseitigen Benehmen einzuarbeiten.
(2) Die Einstellungsbehörde kann Sonderurlaub nach den für Beamte geltenden Bestimmungen gewähren. Der Vorbereitungsdienst soll in der Regel dadurch um nicht mehr als ein Jahr überschritten werden.
(3) Während der Zeit für die Anfertigung der häuslichen Prüfungsarbeit darf Erholungsurlaub grundsätzlich nicht gewährt werden. Urlaub aus triftigen Gründen ist nur im Einvernehmen mit dem Oberprüfungsamt zulässig. Die Frist für die Abgabe der häuslichen Prüfungsarbeit verlängert sich in diesem Fall entsprechend.
(4) Bei Dienstunfähigkeit von mehr als einem Monat innerhalb eines Jahres kann der Vorbereitungsdienst entsprechend verlängert werden.
§ 11 Entlassung aus dem Vorbereitungsdienst
§ 11
Entlassung aus dem Vorbereitungsdienst
Die Einstellungsbehörde kann einen Referendar nach den Bestimmungen des Hessischen Beamtengesetzes unter Widerruf des Beamtenverhältnisses aus dem Vorbereitungsdienst entlassen. Ein Grund für die Entlassung liegt insbesondere vor, wenn der Referendar es schuldhaft versäumt, die Zulassung zur Großen Staatsprüfung (§ 14 Abs. 2) oder die Zulassung zur Wiederholungsprüfung (§ 23 Abs. 3) fristgemäß zu beantragen.
Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)
§ 12
Zweck der Großen Staatsprüfung
In der Großen Staatsprüfung hat der Referendar nachzuweisen, daß er seine auf einer wissenschaftlichen Hochschule erworbenen Kenntnisse in der Praxis anzuwenden versteht, daß er mit den Aufgaben der Verwaltungen seiner Fachrichtung, mit den einschlägigen Rechts-, Verwaltungs- und technischen Vorschriften vertraut ist und daß er auch über wirtschaftliches Denken und führungstechnische Kenntnisse verfügt.
Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)
§ 13
Abnahme der Prüfung
(1) Die für die Abnahme der Großen Staatsprüfung zuständige Behörde ist das Oberprüfungsamt für die höheren technischen Verwaltungsbeamten, Frankfurt am Main. Rechtsgrundlage ist das
"Übereinkommen über die Errichtung eines gemeinschaftlichen Oberprüfungsamtes deutscher Länder und Verwaltungen für die höheren technischen Verwaltungsbeamten vom 16. September 1948 in der Neufassung vom 20. Februar 1964" (bekanntgegeben im Staatsanzeiger für das Land Hessen 1964, S. 569).
(2) Die Prüfungen finden am Sitz des Oberprüfungsamtes statt. Der Präsident des Oberprüfungsamtes kann sie auch an anderen Orten abhalten lassen.
(3) Der Vorsitzer des Kuratoriums bestellt die Mitglieder der Prüfungsausschüsse. Es sollen Beamte des höheren Dienstes, die eine Große Staatsprüfung abgelegt haben, oder Hochschullehrer bestellt werden. Das Kuratorium kann in Sonderfällen Ausnahmen zulassen.
(4) Die Prüfung wird in den in § 1 Abs. 3 genannten Fachrichtungen von Prüfungskommissionen abgenommen, die vom Oberprüfungsamt aus den Mitgliedern der Prüfungsausschüsse gebildet werden. Die Prüfungskommissionen setzen sich zusammen aus dem Vorsitzenden und mindestens drei Prüfern, wobei die Zusammensetzung der Prüfungskommission(en) je nach Prüfungsfächern personell wechseln kann. Die Prüfer werden vom Präsidenten des Oberprüfungsamtes von Fall zu Fall aus dem Kreis der vom Vorsitzer des Kuratoriums bestellten Mitglieder der Prüfungsausschüsse berufen. Soweit Referendare aus Bundes-/Landesverwaltungen kommen, soll den Prüfungskommissionen nach Möglichkeit ein Prüfer der Verwaltung angehören, in der der Referendar überwiegend ausgebildet worden ist.
(5) Die Prüfer sind bei ihrer Tätigkeit unabhängig und an Weisungen nicht gebunden. Alle mit der Behandlung von Prüfungsangelegenheiten befaßten Personen sind hierüber zur Verschwiegenheit verpflichtet.
(6) Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses oder sein Vertreter leitet die Prüfung. Die Prüfungskommission(en) ist/sind bei ihren Entscheidungen beschlußfähig, wenn der Vorsitzende der Prüfungskommission(en) und zwei weitere Prüfer anwesend sind. Soweit über die Leistungen in der mündlichen Prüfung entschieden wird, müssen die beschließenden Prüfer an der Prüfung teilgenommen haben. Die Prüfungskommission entscheidet mit Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag. Stimmenthaltung ist nicht zulässig.
(7) Der Präsident des Oberprüfungsamtes sorgt für den ordnungsgemäßen Prüfungsablauf. Er wacht darüber, daß in allen Fachrichtungen gleich hohe Prüfungsanforderungen gestellt und gleiche Beurteilungsmaßstäbe angelegt werden. Zur Wahrnehmung dieser Aufgaben kann er sich an den Prüfungen beteiligen und gilt in diesem Falle von Amts wegen als weiteres Mitglied der Prüfungskommission(en). Beteiligt er sich nicht selbst an der Prüfung, gilt das gleiche für seinen Stellvertreter.
Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)
§ 14
Zulassung zur Prüfung
(1) Zur Prüfung können nur Referendare zugelassen werden, die die Ausbildungszeit für den höheren technischen Verwaltungsdienst ordnungsgemäß abgeleistet haben.
(2) Der Referendar hat seinen Antrag auf Zulassung zur Großen Staatsprüfung (Anlage 4) innerhalb von zwei Wochen nach Aufforderung durch die Ausbildungsbehörde zu stellen. Die Ausbildungsbehörde hat dem Referendar den Termin für den Antrag unter Hinweis auf die Folgen eines Versäumnisses (§ 11) schriftlich mitzuteilen.
(3) Die Ausbildungsbehörde leitet den Antrag mit den darin aufgeführten Unterlagen so rechtzeitig dem Oberprüfungsamt zu, daß er zwei Monate vor Aushändigung der Aufgabe für die häusliche Prüfungsarbeit dem Oberprüfungsamt vorliegt.
(4) Der Präsident des Oberprüfungsamtes entscheidet auf Grund der mit dem Zulassungsantrag vorgelegten Unterlagen über die Zulassung zur Prüfung.
(5) Das Oberprüfungsamt leitet den Zulassungsbescheid zusammen mit der Aufgabe für die häusliche Prüfungsarbeit der Ausbildungsbehörde zur fristgerechten Aushändigung an den Referendar zu. Die dem Zulassungsantrag beigefügten Unterlagen werden gleichzeitig zurückgegeben. Sie sind zu vervollständigen und dem Oberprüfungsamt mit der abschließenden Beurteilung (§ 9 Abs. 3) sogleich nach Beendigung der gesamten Ausbildung wieder zuzuleiten.
Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)
§ 15
Art der Prüfung
Die Prüfung besteht aus
der häuslichen Prüfungsarbeit,
den schriftlichen Arbeiten unter Aufsicht und
der mündlichen Prüfung.
Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)
§ 16
Häusliche Prüfungsarbeit
(1) Der Referendar soll durch die häusliche Prüfungsarbeit zeigen, daß er eine Aufgabe aus der Praxis richtig erfassen, methodisch bearbeiten und das Ergebnis klar darstellen kann.
(2) Der Referendar muß die häusliche Prüfungsarbeit innerhalb von sechs Wochen anfertigen und dem Oberprüfungsamt im Original unmittelbar einreichen. Bei Vorliegen triftiger Gründe kann der Präsident des Oberprüfungsamtes die Frist um höchstens sechs Wochen verlängern. Der Referendar hat in diesem Falle unverzüglich einen Antrag durch seine Ausbildungsbehörde, die dazu Stellung nimmt, an das Oberprüfungsamt zu richten. Bei längerer Verhinderung hat der Referendar eine neue Aufgabe ersatzweise zu bearbeiten.
(3) Der Referendar hat die Aufgabe in allen ihren Teilen ohne fremde Hilfe zu bearbeiten und alle benutzten Quellen und Hilfsmittel anzugeben. Dieses hat er in einer dem Textteil der Arbeit vorzuheftenden Erklärung zu versichern. Alle Ausarbeitungen müssen seine Unterschrift tragen.
(4) Der Referendar kann die häusliche Prüfungsarbeit fünf Jahre nach Abschluß der mündlichen Prüfung zurückverlangen. Geschieht das nicht, so wird sie vernichtet.
Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)
§ 17
Schriftliche Arbeiten unter Aufsicht
(1) Der Referendar soll durch die schriftlichen Arbeiten unter Aufsicht zeigen, daß er Aufgaben aus dem Bereich der Verwaltung rasch und sicher erfassen, in kurzer Frist mit den zugelassenen Hilfsmitteln lösen und das Ergebnis knapp und übersichtlich darstellen kann.
(2) Ist die häusliche Prüfungsarbeit angenommen worden, so wird der Referendar vom Oberprüfungsamt zu den schriftlichen Arbeiten unter Aufsicht unter Angabe von Zeit und Ort der Prüfung spätestens zwei Wochen vorher geladen.
(3) Insgesamt ist aus vier Prüfungsfächern (Anlage 5) je eine schriftliche Arbeit unter Aufsicht in jeweils sechs Stunden an vier aufeinanderfolgenden Werktagen zu fertigen. Den rechts- und verwaltungsbezogenen Bereichen der Ausbildung ist mit mindestens einer Arbeit Rechnung zu tragen. Wenn die Ausbildung ein Vertiefungsfach ausweist, soll eine der Arbeiten aus diesem Fach gefertigt werden.
Die zugelassenen Hilfsmittel werden in der Regel zur Verfügung gestellt. Wenn der Referendar selbst Hilfsmittel mitbringen soll, werden sie ihm in der Ladung zur Prüfung ausdrücklich benannt. Andere mitgeführte Hilfsmittel sind vor Aushändigung der Aufgabe beim aufsichtführenden Beamten zu hinterlegen.
(4) Das Oberprüfungsamt leitet die Aufgaben in verschlossenem Umschlag der Ausbildungsbehörde zu. Diese gibt sie einzeln ungeöffnet am Fertigungstag an den die Aufsicht führenden Beamten weiter, der sie zu Beginn der Prüfung dem Referendar aushändigt. Mit der Aufsicht ist ein Beamter des höheren Dienstes zu beauftragen.
(5) Spätestens mit Ablauf der Bearbeitungsfrist hat der Referendar seine Arbeit unterschrieben und mit allen Zwischenrechnungen und Konzepten dem die Aufsicht führenden Beamten abzugeben.
(6) Über den Verlauf der schriftlichen Arbeiten fertigt der Aufsichtführende noch am selben Tage eine Niederschrift an, die dann zusammen mit den Prüfungsarbeiten als Einschreiben an das Oberprüfungsamt geschickt wird.
Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)
§ 18
Mündliche Prüfung
(1) In der mündlichen Prüfung soll der Referendar neben dem Wissen und Können in seiner Fachrichtung vor allem sein Verständnis für technische, wirtschaftliche und rechtliche Zusammenhänge erkennen lassen. Dabei soll er auch Urteilsvermögen, Sicherheit im Auftreten und Ausdrucksfähigkeit beweisen.
(2) Der Referendar wird zur mündlichen Prüfung, die sich auf zwei Tage erstreckt, vom Oberprüfungsamt schriftlich geladen. Bis zu drei Kandidaten können in einer Gruppe gemeinsam geprüft werden.
(3) Sind die schriftlichen Arbeiten unter Aufsicht (§ 17) als nicht bestanden bewertet (§ 21), wird der Referendar nicht zur mündlichen Prüfung zugelassen. Die Prüfung ist nicht bestanden. Die Entscheidung trifft das Oberprüfungsamt auf Grund der Bewertungen durch die Prüfer. Die Nichtzulassung ist dem Referendar vor der mündlichen Prüfung bekanntzugeben. Er erhält hierüber vom Oberprüfungsamt einen Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung.
(4) Der Prüfstoff in den einzelnen Prüfungsfächern ist dem Prüfstoffverzeichnis (Anlage 6) zu entnehmen. Die in Anlage 5 genannte Prüfungsdauer von 6½ Stunden gilt für die gleichzeitige Prüfung von drei Kandidaten. Sie ist eine Regelzeit und kann bei weniger Kandidaten angemessen gekürzt werden. Die Prüfungskommission kann die Prüfungszeit verlängern, wenn dies zur Beurteilung der Leistungen eines Kandidaten notwendig ist. Dabei soll eine Viertelstunde je Fach nicht überschritten werden.
(5) Als Abschluß der Prüfung hat der Referendar einen Vortrag von längstens zehn Minuten zu halten. Das Thema wird aus dem Fachgebiet des Referendars oder einem ihn sonst interessierenden Gebiet entnommen und ist ihm etwa zwanzig Minuten vorher bekanntzugeben.
(6) Die Prüfung und die Beratungen sind nicht öffentlich. Bei der mündlichen Prüfung, nicht dagegen bei der Festsetzung der Prüfungsnoten, können Beauftragte der obersten Dienstbehörde des Referendars und Ausbildungsleiter zugegen sein.
Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)
§ 19
Unterbrechung der Prüfung
(1) Kann der Referendar nicht zur schriftlichen oder mündlichen Prüfung erscheinen oder muß er sie abbrechen, so ist unverzüglich das Oberprüfungsamt unter Angabe der Gründe zu verständigen und der Nachweis der Verhinderung zu erbringen. Erkennt der Präsident des Oberprüfungsamtes die Gründe als triftig an, so gelten bei einer Unterbrechung die bis dahin abgeschlossenen Teile als abgelegt. Die Prüfung ist zum nächstmöglichen Termin neu anzuberaumen bzw. fortzusetzen.
(2) Entsprechendes gilt, wenn der Referendar bei Vorliegen eines wichtigen Grundes mit Zustimmung des Oberprüfungsamtes von der Prüfung zurücktritt.
Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)
§ 2
Einstellungsbedingungen
In den Vorbereitungsdienst können Bewerber eingestellt werden, die
- a)
die gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis erfüllen,
- b)
das für ihre Fachrichtung vorgeschriebene wissenschaftliche Studium mit einer Regelstudienzeit von mindestens acht Fachsemestern (ohne Praxis- und Prüfungssemester) an einer Technischen Hochschule/Universität oder einer Gesamthochschule mit gleichwertigem wissenschaftlichen Studiengang mit einer Diplomprüfung (Diplom-Hauptprüfung) oder mit einer gleichwertigen - auch ausländischen - Hochschulprüfung abgeschlossen haben,
- c)
mindestens einundzwanzig Jahre und höchstens fünfunddreißig Jahre alt sind.
Bewerber, die wegen Betreuung mindestens eines mit ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Kindes unter sechzehn Jahren von einer Bewerbung vor Vollendung des fünfunddreißigsten Lebensjahres abgesehen haben, können bis zum Höchstalter von achtunddreißig Lebensjahren eingestellt werden.
Angestellte, die mindestens drei Jahre im öffentlichen Dienst überwiegend mit Aufgaben beschäftigt worden sind, die in der Regel von Beamten des höheren Dienstes wahrgenommen werden, und Schwerbehinderte können bis zum vierzigsten Lebensjahr in den Vorbereitungsdienst eingestellt werden.
§ 20 Bewertung der Prüfungsleistungen im einzelnen
§ 20
Bewertung der Prüfungsleistungen im einzelnen
(1) Die häusliche Prüfungsarbeit und die schriftlichen Arbeiten unter Aufsicht werden von einem Erst- und einem Zweitprüfer, die Leistungen in den Fächern der mündlichen Prüfung von den jeweiligen Prüfern bewertet.
(2) Die häusliche Prüfungsarbeit und die schriftlichen Arbeiten unter Aufsicht sind mit schriftlicher Begründung zu bewerten.
(3) Für die Bewertung der einzelnen Prüfungsleistungen gelten folgende Noten:
| sehr gut |
(1) |
= eine Leistung, die den Anforderungen in besonderem Maße entspricht; |
| gut |
(2) |
= eine Leistung, die den Anforderungen voll entspricht; |
| befriedigend |
(3) |
= eine Leistung, die im allgemeinen den Anforderungen entspricht; |
| ausreichend |
(4) |
= eine Leistung, die zwar Mängel aufweist, aber im ganzen den Anforderungen noch entspricht; |
| mangelhaft |
(5) |
= eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen läßt, daß die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden könnten; |
| ungenügend |
(6) |
= wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht und selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, daß die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden könnten. |
Den einzelnen Noten sind folgende Punktzahlen zugeordnet:
| sehr gut |
= |
1.0 |
| 1.3 |
||
| gut |
= |
1.7 |
| 2.0 |
||
| 2.3 |
||
| befriedigend |
= |
2.7 |
| 3.0 |
||
| 3.3 |
||
| ausreichend |
= |
3.7 |
| 4.0 |
||
| mangelhaft |
= |
5.0 |
| ungenügend |
= |
6.0 |
Andere Punktzahlen oder Zwischennoten dürfen nicht verwendet werden.
§ 21 Abschließende Bewertung, Gesamturteil
§ 21
Abschließende Bewertung, Gesamturteil
(1) Wenn die häusliche Prüfungsarbeit von einem der beiden Prüfer nicht mindestens mit "ausreichend" bewertet wird, so entscheidet der zuständige Abteilungs-/Ausschußleiter des Oberprüfungsamtes, ob die Arbeit angenommen werden kann.
(2) Die Note der angenommenen häuslichen Prüfungsarbeit und die einzelnen Noten der schriftlichen Arbeiten unter Aufsicht sowie die der Leistungen in der mündlichen Prüfung werden unabhängig voneinander vom Prüfungsausschuß/von der Prüfungskommission als Einzelnoten festgesetzt. Der Prüfungsausschuß/die Prüfungskommission entscheidet mit Stimmenmehrheit (§ 13 Abs. 6).
(3) Für die Bildung des für das Gesamturteil maßgebenden Mittelwertes wird
| die Punktzahl der häuslichen Prüfungsarbeit |
mit zwei (= 20 v. H.), |
| die Durchschnittspunktzahl aller schriftlichen Arbeiten unter Aufsicht |
mit drei (= 30 v. H.), |
| die Durchschnittspunktzahl aller Fächer der mündlichen Prüfung |
mit fünf (= 50 v. H.) |
multipliziert und die hieraus gebildete Summe durch zehn dividiert.
Eine dritte Stelle hinter dem Komma wird bei allen Rechenvorgängen nicht berücksichtigt.
(4) Für das Gesamturteil gelten die folgenden Noten:
sehr gut,
gut,
befriedigend,
ausreichend,
nicht bestanden.
(5)
- a)
Die Prüfung ist nicht bestanden, wenn
- 1.
die häusliche Prüfungsarbeit nicht angenommen ist oder
- 2.
der Mittelwert nach Abs. 3 4.01 oder schlechter lautet oder
- 3.
die Note in einem Fach der schriftlichen Arbeiten unter Aufsicht "ungenügend" ist oder die Noten in zwei Fächern "mangelhaft" sind oder
- 4.
die Note in einem Fach der schriftlichen Arbeiten unter Aufsicht "mangelhaft" ist und dabei die Durchschnittspunktzahl aller schriftlichen Arbeiten unter Aufsicht 4.01 oder schlechter lautet oder
- 5.
die Note in einem Fach der mündlichen Prüfung "ungenügend" ist oder die Noten in drei Fächern der mündlichen Prüfung "mangelhaft" sind oder
- 6.
in einem Fach oder in zwei Fächern der mündlichen Prüfung die Note "mangelhaft" ist und nicht durch andere Noten in Fächern der mündlichen Prüfung ausgeglichen wird. Ein Ausgleich ist je Fach durch zwei Noten "befriedigend" oder eine Note "gut" oder besser gegeben.
- b)
Die Prüfung gilt als nicht bestanden, wenn
- 1.
der Referendar die häusliche Prüfungsarbeit nicht rechtzeitig einreicht (§ 16) oder ohne vom Oberprüfungsamt anerkannten Grund zu den schriftlichen Arbeiten unter Aufsicht oder zur mündlichen Prüfung nicht erscheint oder einen dieser Prüfungsteile abbricht (§ 19 Abs. 1) oder
- 2.
der Referendar nach § 24 Abs. 1 oder 2 von der weiteren Teilnahme an der Prüfung ausgeschlossen ist.
(6) Die Prüfung ist bestanden mit:
| "sehr gut" |
bei einem Mittelwert von 1.00-1.49, wobei keine Einzelnote (in der häuslichen Prüfungsarbeit, den vier Aufsichtsarbeiten, den sechs Fächern der mündlichen Prüfung) "ausreichend" oder schlechter sein darf; andernfalls lautet das Gesamturteil "gut", |
| "gut" |
bei einem Mittelwert von 1.50-2.44, wobei keine Einzelnote der vorgenannten Leistungen "mangelhaft" sein darf; andernfalls lautet das Gesamturteil "befriedigend", |
| "befriedigend" |
bei einem Mittelwert von 2.45-3.34, |
| "ausreichend" |
bei einem Mittelwert von 3.35-4.00. |
In Grenzfällen können die Beurteilungen während der Ausbildung und der persönliche Gesamteindruck - hierzu gehört auch der Vortrag (§ 18 Abs. 5) - berücksichtigt werden.
Ein Grenzfall liegt dann vor, wenn bei Anheben des Mittelwertes um 0.1 eine bessere Note des Gesamturteils erreicht wird. Das Anheben darf auf das Bestehen der Prüfung keinen Einfluß haben.
(7) Über den Prüfungshergang ist eine Niederschrift anzufertigen, in der die Besetzung des Prüfungsausschusses/der Prüfungskommission, der Name des Referendars, die Einzelnoten der schriftlichen und mündlichen Prüfung, die Gesamtnote und die Beurteilung des Vortrags festgehalten werden. Die Niederschrift ist von dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses/der Prüfungskommission und den an der mündlichen Prüfung beteiligten Prüfern zu unterzeichnen. Sie ist wie die schriftlichen Beurteilungen der häuslichen Prüfungsarbeit und der schriftlichen Arbeiten unter Aufsicht Bestandteil der Prüfungsakten.
(8) Im Anschluß an die Prüfung wird dem Referendar das Ergebnis der Prüfung bekanntgegeben. Hat er die Prüfung bestanden, erhält er hierüber eine Bescheinigung des Oberprüfungsamtes, die auch Angaben über seine Berufsbezeichnung enthält.
Bei Nichtbestehen der Prüfung erhält der Referendar hierüber vom Oberprüfungsamt einen Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung.
Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)
§ 22
Prüfungszeugnis
Mit Bestehen der Prüfung erwirbt der Referendar die Befähigung zum höheren technischen Verwaltungsdienst. Er ist berechtigt, die Berufsbezeichnung Assessor mit einem die Fachrichtung bezeichnenden Zusatz zu führen. Hierüber erhält er ein Prüfungszeugnis, das die Einzelnoten und das Gesamturteil enthält. Das Prüfungszeugnis wird vom Präsidenten des Oberprüfungsamtes unterzeichnet und mit dem Siegel versehen; es wird mit einem Bescheid des Oberprüfungsamtes - mit Rechtsbehelfsbelehrung - übersandt.
Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)
§ 23
Wiederholung der Prüfung
(1) Hat der Referendar die Prüfung nicht bestanden, so darf er sie einmal wiederholen.
(2) Die Wiederholungsprüfung erstreckt sich,
wenn die häusliche Prüfungsarbeit nicht rechtzeitig eingereicht oder vom Prüfungsausschuß nicht angenommen worden ist, auf die Anfertigung einer neuen häuslichen Prüfungsarbeit,
zumindest auf die mit "ungenügend" und "mangelhaft" benoteten Fächer der schriftlichen Arbeiten unter Aufsicht,
auf die mit "ungenügend" oder "mangelhaft" bewerteten Fächer der mündlichen Prüfung.
Darüber hinaus kann der Prüfungsausschuß bei überwiegend ungenügenden oder mangelhaften Leistungen die Wiederholung der gesamten mündlichen und/oder schriftlichen Prüfung beschließen.
Hat der Referendar die häusliche Prüfungsarbeit nicht rechtzeitig eingereicht oder ist sie nicht mindestens mit "ausreichend" bewertet und damit nicht angenommen worden (§ 21 Abs. 5 a) 1.), hat er innerhalb von vier Wochen nach Erhalt eines entsprechenden Bescheides des Oberprüfungsamtes eine neue Aufgabe zu beantragen.
(3) Der Prüfungsausschuß/die Prüfungskommission befindet auch darüber, in welchen Abschnitten die Ausbildung einer Ergänzung bedarf, und schlägt die Dauer der zusätzlichen Ausbildung vor. Sie soll mindestens sechs, höchstens zwölf Monate betragen. Der Referendar hat zwei Monate vor Beendigung der zusätzlichen Ausbildung die Zulassung zur Wiederholungsprüfung zu beantragen; andernfalls kann er entlassen werden (§ 11).
Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)
§ 24
Verstöße gegen die Prüfungsordnung
(1) Einem Referendar, der zu täuschen versucht, der insbesondere die Versicherung der selbständigen Bearbeitung der häuslichen Prüfungsarbeit unrichtig abgibt (§ 16 Abs. 3) oder der bei den schriftlichen Arbeiten unter Aufsicht andere als die zugelassenen Hilfsmittel mit sich führt (§ 17 Abs. 3) oder der sich sonst eines Verstoßes gegen die Prüfungsordnung schuldig macht, soll die Fortsetzung der Prüfung unter Vorbehalt gestattet werden; der Vorbehalt ist aktenkundig zu machen. Bei einer erheblichen Störung soll der Referendar von der weiteren Teilnahme an dem betreffenden Teil der Prüfung ausgeschlossen werden.
(2) Über die Folgen eines Vorfalls nach Abs. 1 oder einer Täuschung, die nach Abgabe einer schriftlichen Prüfungsarbeit festgestellt wird, entscheidet der Präsident des Oberprüfungsamtes im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses, bei einer Täuschung oder einem Ordnungsverstoß während der mündlichen Prüfung die jeweilige Prüfungskommission. Sie können je nach Schwere der Verfehlung die Wiederholung einzelner oder mehrerer Prüfungsleistungen mit neuer Aufgabenstellung anordnen oder den Referendar von der weiteren Prüfung ausschließen, die Prüfungsleistung mit "ungenügend" bewerten oder die Prüfung für nicht bestanden erklären (Note "ungenügend"). Der Referendar erhält einen schriftlichen Bescheid, der mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen ist.
(3) Wird eine Täuschung erst nach Aushändigung des Prüfungszeugnisses bekannt, ist das Oberprüfungsamt unverzüglich zu unterrichten. Der Präsident des Oberprüfungsamtes kann im Benehmen mit dem Kuratorium die Prüfung nachträglich für nicht bestanden erklären. Diese Maßnahme ist zulässig innerhalb einer Frist von fünf Jahren nach dem letzten Tag der mündlichen Prüfung.
(4) Der Betroffene ist vor der Entscheidung zu hören.
Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)
§ 25
Prüfungsakte
Einem Antragsteller kann Einsicht in seine Prüfungsakte gewährt werden, sofern die Kenntnis zur Geltendmachung oder Verteidigung seiner rechtlichen Interessen erforderlich ist. Die persönliche Einsichtnahme wird auf schriftlichen Antrag an den Präsidenten des Oberprüfungsamtes innerhalb der Rechtsmittelfrist in der Geschäftsstelle des Oberprüfungsamtes gewährt.
Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)
§ 26
Ausführungsbestimmungen
Die weitere Ausgestaltung der Prüfung regelt der Präsident des Oberprüfungsamtes im Benehmen mit dem Kuratorium des Oberprüfungsamtes durch Verwaltungsvorschriften (Ausführungsbestimmungen), die im Mitteilungsblatt des Oberprüfungsamtes für die höheren technischen Verwaltungsbeamten veröffentlicht und den Referendaren auf Anforderung vom Oberprüfungsamt übersandt werden.
Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)
§ 27
Übergangsvorschrift
Für Referendare, die sich zur Zeit des Inkrafttretens dieser Ausbildungs- und Prüfungsordnung bereits im Vorbereitungsdienst befinden, gelten die bisherigen Ausbildungs- und Prüfungsvorschriften weiter.
Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)
§ 28
Inkrafttreten
Diese Ausbildungs- und Prüfungsordnung tritt 14 Tage nach der Veröffentlichung im Staatsanzeiger für das Land Hessen in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt tritt die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Laufbahn des höheren technischen Dienstes vom 19. November 1973 (StAnz. S. 2114, ber. 1974 S. 104 und 731), zuletzt geändert am 2. August 1983 (StAnz. S. 1690), unbeschadet der vorstehenden Übergangsvorschrift, außer Kraft.
Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)
§ 3
Einstellungsverfahren
(1) Die Bewerbung um Einstellung in den Vorbereitungsdienst ist bei der Einstellungsbehörde einzureichen. Einstellungsbehörden sind die in den Sondervorschriften für die einzelnen Fachrichtungen genannten Stellen.
(2) Der Bewerbung sind beizufügen:
- 1.
Geburtsurkunde, bei verheirateten Bewerbern auch die Heiratsurkunde,
- 2.
vom Bewerber handgeschriebener Lebenslauf,
- 3.
Zeugnis über den Nachweis der Hochschulreife,
- 4.
Zeugnisse über Hochschulprüfungen (Diplom-Vorprüfung und Diplomprüfung) oder Zeugnisse entsprechender ausländischer Hochschulen/Universitäten, sowie gegebenenfalls über Zusatz- oder andere Prüfungen,
- 5.
Urkunde über die Verleihung des akademischen Grades, der durch die Diplomprüfung erworben wird, sowie Urkunden über andere akademische Grade,
- 6.
Nachweise über eine etwaige berufliche Tätigkeit nach Ablegung der Diplomprüfung,
- 7.
Nachweis, daß der Bewerber Deutscher i. S. des Art. 116 des Grundgesetzes ist,
- 8.
persönliche schriftliche Erklärung, ob gerichtliche Strafen vorliegen oder ein gerichtliches Strafverfahren oder ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft anhängig ist,
- 9.
zwei Paßbilder aus neuester Zeit.
Auf Anforderung haben Bewerber ein amtsärztliches Zeugnis aus neuester Zeit über den Gesundheitszustand, das vor allem auch über das Seh-, Farbunterscheidungs- und Hörvermögen Auskunft gibt, sowie die Belegnachweise der wissenschaftlichen Hochschule vorzulegen und bei der Meldebehörde ein Führungszeugnis zur Vorlage bei der Einstellungsbehörde zu beantragen.
(3) Über die Einstellung in den Vorbereitungsdienst entscheidet die Einstellungsbehörde.
(4) Aus der Einstellung in den Vorbereitungsdienst kann der Bewerber keinen Anspruch auf eine spätere Verwendung im öffentlichen Dienst herleiten.
(5) Mit der Zusage der Einstellung in den Vorbereitungsdienst ist dem Bewerber der Einstellungstermin mitzuteilen. Kommt der Bewerber ohne triftigen Grund diesem Termin nicht nach, verliert die Zusage der Einstellung ihre Gültigkeit.
§ 4 Ernennung, Anwärterbezüge, Beendigung des Beamtenverhältnisses
§ 4
Ernennung, Anwärterbezüge,
Beendigung des Beamtenverhältnisses
(1) Der in den Vorbereitungsdienst eingestellte Bewerber wird unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf je nach seiner Fachrichtung zum Bau- oder Vermessungsreferendar ernannt.
(2) Der Referendar erhält Anwärterbezüge nach den hierfür geltenden Vorschriften.
(3) Das Beamtenverhältnis des Referendars endet mit dem Tag, an dem er die Große Staatsprüfung bestanden hat oder ihm das Nichtbestehen der Wiederholungsprüfung schriftlich bekanntgegeben wurde, oder durch Entlassung.
§ 5 Ausbildungsbehörde und Ausbildungsstellen
§ 5
Ausbildungsbehörde und Ausbildungsstellen
(1) Der Referendar wird von der Einstellungsbehörde, sofern sie die Ausbildung nicht selbst überwacht, einer Ausbildungsbehörde zugewiesen. Wünsche nach Zuweisung an eine bestimmte Ausbildungsbehörde werden nach Möglichkeit berücksichtigt.
(2) Ausbildungsbehörden sind die in den Sondervorschriften für die einzelnen Fachrichtungen genannten Stellen.
(3) Der Leiter der Ausbildungsbehörde weist den Referendar den Ausbildungsstellen zu.
(4) Der Referendar kann auf Antrag oder nach Übereinkunft der beteiligten Stellen in einzelnen Abschnitten auch bei Verwaltungen, die dem Oberprüfungsamt nicht angeschlossen sind, oder bei sonstigen geeigneten Stellen ausgebildet werden.
§ 6 Dauer und Gliederung des Vorbereitungsdienstes
§ 6
Dauer und Gliederung des Vorbereitungsdienstes
(1) Der Vorbereitungsdienst dauert zwei Jahre. Für die Ausbildung förderliche Tätigkeiten können nach den Vorschriften des Laufbahnrechts angerechnet werden. Förderlich sind nur solche Tätigkeiten, die geeignet sind, die Ausbildung in einzelnen Abschnitten ganz oder teilweise zu ersetzen.
(2) Erreicht der Referendar das Ziel der Ausbildung in einzelnen Abschnitten oder insgesamt nicht, kann die Einstellungsbehörde oder die von ihr bestimmte Behörde den Vorbereitungsdienst um höchstens ein Jahr verlängern.
(3) Über die Anrechnung von förderlichen Tätigkeiten und über die Verlängerung des Vorbereitungsdienstes entscheidet die Einstellungsbehörde oder die von ihr bestimmte Behörde.
(4) Der Vorbereitungsdienst gliedert sich in Ausbildungsabschnitte, deren Anzahl, Dauer und Inhalt in den Sondervorschriften der Fachrichtungen geregelt sind.
§ 7 Gestaltung der Ausbildung, Sondervorschriften für Behinderte
§ 7
Gestaltung der Ausbildung, Sondervorschriften für Behinderte
(1) Der Referendar wird nach den Sondervorschriften seiner Fachrichtung ausgebildet. Wenn bei seiner Ausbildung erhebliche Abweichungen von den Vorschriften beabsichtigt werden, ist hierzu vorher die Zustimmung des Kuratoriums des Oberprüfungsamtes einzuholen.
(2) In einem Einführungslehrgang soll dem Referendar ein Überblick über den öffentlichen Dienst und die besonderen Aufgaben seiner Fachverwaltung vermittelt werden. In einem Leitfaden sollen ihm das Ziel der Ausbildung erläutert und Hinweise auf die Gliederung der Ausbildung, den Ausbildungsstoff in den einzelnen Ausbildungsabschnitten und auf die Prüfung gegeben werden.
(3) Schwerbehinderten sind bei Leistungsnachweisen und für die Teilnahme an Prüfungen die ihrer Behinderung angemessenen Erleichterungen zu gewähren. Art und Umfang der zu gewährenden Erleichterungen sind rechtzeitig mit dem Schwerbehinderten und der Schwerbehindertenvertretung zu erörtern. Die Erleichterungen dürfen nicht dazu führen, daß die Anforderungen herabgesetzt werden.
(4) Die Ausbildung soll durch Lehrgänge, Seminare, Planspiele, Arbeitsgemeinschaften und Übungen in freier Rede sowie durch Exkursionen vertieft werden.
(5) Der Referendar ist soweit wie möglich in die praktischen Arbeitsabläufe der jeweiligen Ausbildungsstellen eigenverantwortlich miteinzubeziehen. Nach Möglichkeit ist ihm Gelegenheit zu geben, auch umfassendere Aufgabenstellungen selbständig zu bearbeiten.
Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)
§ 8
Überwachung der Ausbildung
(1) Dienstvorgesetzter ist der Leiter der Ausbildungsbehörde. Dieser bestellt einen geeigneten Beamten seiner Behörde zum Ausbildungsleiter, der durch die Große Staatsprüfung die Befähigung zum höheren technischen Verwaltungsdienst erworben hat. Der Ausbildungsleiter lenkt und überwacht die gesamte Ausbildung. Die Ausbildung im einzelnen obliegt jeweils dem Leiter der Ausbildungsstelle oder dem von ihm Beauftragten.
(2) Die Ausbildungsbehörde stellt für jeden Referendar einen Ausbildungsplan auf, der die Abschnitte, Zeiten und Ausbildungsstellen sowie den Ausbildungsinhalt im einzelnen festlegt. Wünsche des Referendars können berücksichtigt werden.
(3) Die Ausbildungsbehörde ist dafür verantwortlich, daß der Ausbildungsplan eingehalten wird. Abweichungen sind nur in begründeten Fällen zulässig.
(4) Der Referendar hat einen "Ausbildungsnachweis" (Anlage 1) zu führen und darin eine Übersicht über seine wesentlichen Tätigkeiten zu geben. Der Nachweis ist monatlich dem Leiter der Ausbildungsstelle zur Prüfung und am Ende jedes Ausbildungsabschnittes der Ausbildungsbehörde vorzulegen.
(5) Die Ausbildungsbehörde führt für jeden Referendar eine "Übersicht über den Vorbereitungsdienst" (Anlage 2).
Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)
§ 9
Beurteilung während der Ausbildung
(1) Jede Ausbildungsstelle beurteilt den Referendar nach Abschluß des bei ihr abgeleisteten Abschnittes oder Teilabschnittes unter Angabe der Art und Dauer der Beschäftigung nach seinen Fähigkeiten und Kenntnissen sowie nach seiner Leistung und Führung. Die Beurteilung (Anlage 3) muß erkennen lassen, ob das Ziel des Ausbildungsabschnittes erreicht ist. Besondere Fähigkeiten oder Mängel sind zu vermerken.
(2) Erreicht die Ausbildungszeit bei einer Ausbildungsstelle nicht die volle Dauer von sechs Wochen, bestätigt die Ausbildungsstelle nur die Art und Dauer der Beschäftigung sowie die Erreichung des Zieles des Ausbildungsabschnittes. Die unter Abs. 1 geforderte Beurteilung fällt hierbei fort.
(3) Die Ausbildungsbehörde gibt am Schluß der Ausbildung eine abschließende Beurteilung ab. Diese soll über die Ergebnisse der Ausbildung, die Allgemeinbildung des Referendars, seine Charaktereigenschaften und seine Fähigkeit zum freien Vortrag Aufschluß geben. Abs. 1 gilt entsprechend.
(4) Die Beurteilungen sind dem Referendar in ihrem vollen Wortlaut zu eröffnen und mit ihm zu besprechen. Die Eröffnungen sind aktenkundig zu machen und mit den Beurteilungen zu den Ausbildungsakten zu nehmen.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.rv.hessenrecht.hessen.de.