APOhtD · Hessen

Ausfertigungsdatum:
20.06.1989
Fundstelle:
StAnz. 1989, 1880
190 Vorschriften · Amtliche Fassung →

Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Laufbahn des höheren technischen Verwaltungsdienstes ...

V aufgeh. durch § 50 Abs. 1 der Verordnung vom 14. Dezember 2012 (StAnz. 2013 S. 31)

Stand: letzte berücksichtigte Änderung: mehrfach geändert durch Verordnung vom 31. Oktober 2008 (StAnz. S. 3405)

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

Anlage 1

(zu § 8 Abs. 4)

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

Anlage 2

(zu § 8 Abs. 5)

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

Anlage 3

(zu § 9 Abs. 1)

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

Anlage 4

(zu § 14 Abs. 2)

Anlage 5 Prüfungsfächer und Prüfungszeiten

Anlage 5

(zu §§ 17 Abs. 3, 18 Abs. 4)

Prüfungsfächer und Prüfungszeiten

IA Fachrichtung HOCHBAU

 

 

 

Stunden

1.

Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen

1

2.

Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit

1

3.

Öffentliches Baurecht

1

4.

Fachbezogene Verwaltung und Rechtsvorschriften

1

5.

Grundzüge des öffentlichen Hochbaues und des Städtebaues

1 ¼

6.

Bautechnik

1 ¼

 

zusammen

6 ½

IB Fachrichtung STÄDTEBAU

 

1.

Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen

1

2.

Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit

1

3.

Raumordnung

1

4.

Geschichte des Städtebaues, Stadtplanung und Stadtentwicklung

1 ½

5.

Technische Elemente des Städtebaues

1

6.

Fachrecht

1

 

zusammen

6 ½

II Fachrichtung BAUINGENIEURWESEN

 

 

 

Stunden

Fachgebiet Straßenwesen:

 

1.

Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen

1

2.

Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit

1

3.

Fachbezogene Verwaltung und Rechtsvorschriften

1 ¼

4.

Raumplanung und städtische Infrastruktur

1 ¼

5.

Straße und Verkehr

1

6.

Ingenieurbauwerke

1

 

zusammen

6 ½

Fachgebiet Stadtbauwesen:

 

1.

Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen

1

2.

Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit

1

3.

Verkehrswesen und städtische Infrastruktur

1*)

4.

Siedlungswasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Umwelttechnik

1*)

5.

Vorbereiten und Durchführen von öffentlichen Baumaßnahmen

1

6.

Raumordnung, Bau- und Umweltrecht

1

 

zusammen

6 ½

III Fachrichtung MASCHINEN- UND ELEKTROTECHNIK

 

Fachrichtung Maschinen- und Elektrotechnik in der Verwaltung:

 

 

 

Stunden

1.

Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen

1

2.

Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit

1

3.

Fachbezogene Verwaltung und Rechtsvorschriften

1

4.

Elektrotechnische Anlagen

1 ¼

5.

Maschinen- und verfahrenstechnische Anlagen

1

6.

Sondergebiete der Maschinen- und Elektrotechnik

1 ¼

 

zusammen

6 ½

IV Fachrichtung VERMESSUNGS- UND LIEGENSCHAFTSWESEN

 

 

 

Stunden

1.

Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen

1

2.

Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit

1

3.

Liegenschaftskataster

1 ¼

4.

Ländliche Neuordnung

1

5.

Landesplanung und Städtebau

1

6.

Landesvermessung und Kartographie

1 ¼

 

zusammen

6 ½

V Fachrichtung LANDESPFLEGE

 

 

 

Stunden

1.

Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen

1

2.

Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit

1

3.

Naturschutz und Landschaftspflege

1 ¼

4.

Raumordnung, Landesplanung und Städtebau

1

5.

Freiraumplanung und Grünordnung

1

6.

Angrenzende Fachgebiete

1 ¼

 

zusammen

6 ½

VI Fachrichtung UMWELTTECHNIK/UMWELTSCHUTZ

 

 

 

Stunden

1.

Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen

1

2.

Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit

1

3.

Kreislaufwirtschaft, Abfallbeseitigung und Bodenschutz

1

4.

Immissionsschutz und Klimaschutz

1

5.

Wasserwirtschaft und Gewässerschutz

1 ¼

6.

Fachbezogene Rechts- und Verwaltungsvorschriften

1 ¼

 

zusammen

6 ½

Anlage 6 Prüfstoffverzeichnis der Fachrichtungen und Fachgebiete

Anlage 6

(zu § 18 Abs. 4)

Prüfstoffverzeichnis der Fachrichtungen und Fachgebiete

HOCHBAU

STÄDTEBAU

BAUINGENIEURWESEN

MASCHINEN- UND ELEKTROTECHNIK

VERMESSUNGS- UND LIEGENSCHAFTSWESEN

LANDESPFLEGE

UMWELTTECHNIK/UMWELTSCHUTZ

Fachrichtung HOCHBAU

1.

Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen

 

Allgemeines Staatsrecht

 

Staatsbegriff, Staatswesen

 

Grundzüge des Völkerrechts sowie der internationalen und supranationalen Organisationen

 

Staatsformen

 

Entstehung und Auflösung von Staaten

 

Staatliche Entwicklung in Deutschland

 

Grundgesetz, Verfassungen der Länder

 

Verfassungsgrundsätze, Grundrechte

 

Staatsrechtliches Wesen der Bundesrepublik,

 

Föderalismus

 

Grundgesetzliche Richtlinien und Kompetenzverteilung für Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung

 

Oberste Bundesorgane

 

Funktionen der Staatsgewalt

 

 

Dreiteilung der Gewalten

 

 

Begriff und Wesen der öffentlichen Verwaltung

 

 

Gesetzgebungsverfahren

 

 

Rechtsverordnungen und autonome

 

 

Satzungen

 

 

Die Rechtsprechung

 

 

Normenkontrolle und Verfassungsbeschwerde

 

Staats- und Amtshaftungsgrundsätze

 

Finanzwesen des Bundes und der Länder

 

Die Europäische Union

 

Status und Organe

 

Hoheitliche Kompetenzen, Kompetenzabgrenzung zu Mitgliedstaaten

 

Rechtsetzung, Umsetzung der Rechtsakte in nationales Recht

 

europäischer Binnenmarkt, Wirtschafts- und Währungsunion

 

Gemeindeverfassungen, kommunale Selbstverwaltung Verwaltungsaufbau und Behördenorganisation bei Bund, Ländern und Gemeinden

 

Oberste Bundes- und Landesbehörden

 

Organisation der unmittelbaren Staatsverwaltung

 

Aufgaben und Organe der mittelbaren Staatsverwaltung

 

Rechts-, Fach- und Dienstaufsicht

 

Allgemeines und formelles Verwaltungsrecht, Verwaltungshandeln, Verwaltungsprozessrecht

 

Verwaltungsverfahrensgesetze des Bundes und der Länder

 

 

Allgemeines Verwaltungsverfahren

 

 

Institut des Verwaltungsaktes und des öffentlich-rechtlichen Vertrages

 

 

Förmliches Verwaltungsverfahren,

 

 

Planfeststellungsverfahren

 

 

Auslegung von Rechtsnormen

 

 

Verwaltungsermessen

 

 

Amtshilfe

 

Verwaltungsgerichtsordnung

 

Verwaltungsvollstreckungs- und Verwaltungszustellungsrecht

 

Außerordentliche Rechtsbehelfe gegen Verwaltungshandeln

 

(Petition, Beschwerde, Dienstaufsichtsbeschwerde)

 

Besonderes Verwaltungsrecht

 

Beamtenrecht

 

Disziplinarrecht

 

Personalvertretungsrecht

 

Ordnungswidrigkeitenrecht

 

Grundzüge des Kommunalrechts

 

Sozialrecht in den Grundzügen

 

Arbeitsschutzrecht in den Grundzügen

 

Steuerrecht in den Grundzügen

 

Gewerberecht in den Grundzügen

 

Grundzüge des Polizeirechts

 

Datenschutzrecht

 

Privatrecht

 

Bürgerliches Gesetzbuch

 

 

Allgemeiner Teil, Schuldverhältnisse und Sachenrecht in den Grundzügen

 

 

Nachbarrecht

 

Grundzüge des Handels- und Gesellschaftsrechts

 

Tarifvertragsgesetz, Manteltarifverträge für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst

 

Vergaberecht in den Grundzügen

 

Zivilprozessverfahren in den Grundzügen

2.

Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit

 

Leitungskonzeption, -methoden und -techniken

 

Begriffe

 

Leitungskonzeptionen

 

Regelkreis-Modell

 

Methoden und Techniken der Planung

 

 

Zielvereinbarung (Zielsetzung, Zielsysteme, Zielkonflikte)

 

 

Problemanalyse

 

 

Alternativensuche und -bewertung

 

 

Entscheidung

 

 

Kontrolle

 

Personalführung

 

Führungsstile

 

Grundkenntnisse der Menschenführung

 

 

Individual- und Gruppenverhalten im Arbeitsprozess

 

 

Leistungsmotivation

 

 

Anerkennung, Kritik

 

 

Kommunikation, Konfliktbehandlung

 

Grundsätze für die Zusammenarbeit und den Personaleinsatz

 

Mitarbeitergespräch

 

Personalbeurteilung

 

Kommunikationstechniken

 

Rhetorik

 

Gesprächsführung, Besprechungstechnik Darstellungstechnik

 

 

Gliederungstechnik

 

 

Visualisierungstechnik

 

Öffentlichkeitsarbeit

 

Informationstechnik

 

Einsatzgebiete

 

Organisation beim Einsatz der IT

 

Organisation

 

Grundzüge der Organisationslehre

 

 

Aufbauorganisation

 

 

Ablauforganisation

 

Aufgaben, Organisation und Geschäftsbetrieb

 

Volks- und betriebswirtschaftliche Untersuchungen

 

Wirtschaftlichkeitsgrundlagen

 

 

Kostenberechnung

 

 

Investitionsrechnung und Wirtschaftlichkeitskriterien

 

 

Empfindlichkeitsprüfungen und Risikoanalyse

 

Erfolgskontrolle

 

Nutzen-Kosten-Untersuchungen

 

 

Grundlegende Bewertungsfragen

 

 

Möglichkeiten, Grenzen und Ablauf der Verfahren

 

 

Verfahrensrichtlinien

 

 

Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen für Unterhaltungs- und Betriebsaufgaben

 

 

Aufgabenwirtschaftlichkeit

 

 

Beschaffungs- und Einsatzplanung

 

Haushalts-, Rechnungs- und Kassenwesen des Bundes, der Länder und der Kommunen

 

Grundlagen des Haushalts

 

 

Begriffe

 

 

Haushaltsgrundsätze

 

 

Verfahren der Bewirtschaftung

 

Technische Programmplanung, Finanzplanung

 

Aufgaben der Rechnungshöfe und der Rechnungsprüfungsämter

3.

Öffentliches Baurecht

 

Begriffe, Entwicklung, Gesetzgebungszuständigkeiten von Europäischer Union, Bund, Ländern und Satzungsgebungszuständigkeiten der Gemeinden

 

Raumordnungs-, Landesplanungs-, Regionalplanungsrecht sowie Bauplanungsrecht und besonderes Städtebaurecht

 

Planungsträger, Genehmigungsbehörden, Planinhalt, Beispiele Verfahren zur Planaufstellung

 

Instrumente zur Plansicherung und -verwirklichung

 

Genehmigungstatbestände

 

Bauordnungsrecht

 

Materielles Recht

 

Allgemeine Anforderungen

 

Grundstücke und deren Bebauung

 

Bauliche Anlagen

 

Technische Baubestimmungen, allgemein anerkannte Regeln der Technik

 

Formelles Recht

 

Bauaufsichtliches Verfahren, Vereinfachtes Verfahren, Freistellung, Anzeigeverfahren, Kenntnisgabeverfahren, Zustimmungsverfahren

 

Beteiligte am bauaufsichtlichen Verfahren

 

Bauaufsichtliche Eingriffsbefugnisse

 

Baurechtlicher Bestandsschutz

 

Tangierende Rechtsbereiche, Baunebenrecht

 

Entwicklung, Grundlagen, Genehmigungsbehörden, Planungsträger, Planfeststellungsverfahren

 

Fachplanungsrecht

 

Denkmalschutz

 

Naturschutzrecht

 

Wasserrecht

 

Bundesimmissionsschutzrecht

 

Rechtsschutz im öffentlichen Baurecht

 

Städtebauliche Planung

 

Bauaufsichtliches Verfahren

 

Fachplanungsrecht

 

Amtshaftung, Amtspflichten

 

Nachbarschutz

 

Unfallschutz

 

Recht der Berufsgenossenschaften

 

Unfallverhütung

4.

Fachbezogene Verwaltung und Rechtsvorschriften

 

Organisation der Hochbauverwaltungen in Bund, Ländern und Gemeinden

 

Gliederung, Zuständigkeiten und Arbeitsweise

 

Aufgaben der Bauverwaltungen

 

Durchführung von Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sowie Unterhaltung der Grundstücke und der baulichen Anlagen

 

 

Vergabe von Dienstleistungen, Bauleistungen und Lieferleistungen (VOF, VOB, VOL)

 

 

Wettbewerbe

 

 

Fertigung der Bauunterlagen

 

 

Überwachung der Bauausführung

 

 

Prüfung der Rechnungen

 

 

Kassenanordnungen

 

 

Abnahme, Übergabe

 

 

Rechnungslegungs- und Rechnungsprüfungsverfahren (Rechnungshof)

 

Baufachliche Gutachten und Stellungnahmen, Wertermittlungen

 

Baufachliche Mitwirkung bei Baumaßnahmen mit staatlichen Zuwendungen

 

Grundzüge der Wohnungsbauförderung

 

Anwendung der Informations- und Kommunikationstechnik

 

Veröffentlichungen

 

Vorschriften, Richtlinien, Dienstanweisungen

 

Verfahrensvorschriften

 

 

insbesondere: RBBau, entsprechende Landesvorschriften

 

Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen

 

 

insbesondere: BHO, LHO, Verwaltungsvorschriften hierzu

 

Vergabewesen

 

 

insbesondere: VOF, VOB, VOL, VHB

 

Wettbewerbs- und Honorarwesen

 

 

insbesondere: GRW, HOAI

 

Kartellrecht

 

Preisrecht

 

 

insbesondere: Preisverordnungen

5.

Grundzüge des öffentlichen Hochbaues und des Städtebaues

 

Öffentliche Gebäude

 

Baugeschichtliche Entwicklungen

 

Gestaltungs- und Konstruktionselemente

 

Gebäudetypologien

 

Planungsgrundlagen (auch als Teil des Facility-Managements)

 

Städtebauliche Faktoren bei der Gebäudeplanung

 

Raumbedarfsanforderungen, Ausstattungsstandards, Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen

 

Funktionale Anforderungen

 

Technische, wirtschaftliche und ökologische Bewertung von Bauplanungen

 

Umgang mit vorhandener Bausubstanz und städtebaulichen Strukturen

 

Denkmalschutz

 

Öffentlich-rechtliche Anforderungen

 

Bau-, Unterhaltungs- und Betriebskosten (auch als Teil des Facility-Managements)

 

Grundlagen und Methoden der Kostenermittlung

 

Kostenarten, Kostengliederung, Kostenvergleich

 

Kosten- und Flächenrichtwerte

 

Kostenoptimierung (Facility-Management)

 

Projektmanagement

 

Methoden

 

Projektentwicklung und -durchführung

 

Kostenplanung, Kostensteuerung und -kontrolle

 

Terminplanung und -steuerung

 

Qualitätssicherung bei der Baudurchführung

 

Grundlagen und Gestaltungselemente städtebaulicher Planungen

 

Allgemeine Grundlagen des Städtebaues

 

Historische Entwicklung städtebaulicher Siedlungssysteme

 

Elemente städtebaulicher Gestaltung

 

Stadterneuerung und Sanierung

 

Städtebauliche Normen und Grunddaten

 

Umgang mit vorhandenen städtebaulichen Strukturen

 

Denkmalschutz

6.

Bautechnik

 

Allgemein anerkannte Regeln der Technik

 

Rechtsgrundlagen, Verordnungen, Normen

 

Technische Elemente von Gebäude- und städtebaulichen Planungen

 

Technische Grundlagen städtischer Infrastruktur

 

Erschließung

 

Ver- und Entsorgungsanlagen und deren Leitungssysteme

 

Baubetrieb und Baulogistik

 

Grundzüge der Baukonstruktion und Baumethoden

 

Baugrund

 

Gründungsarten

 

Tragkonstruktion

 

Nichttragende Konstruktionen u. a.

 

Grundzüge der Installations- und Betriebstechnik

 

Heizung, Raumlufttechnik

 

Wasserver- und -entsorgung

 

Abfallbeseitigung

 

Elektrische Anlagen (Stark- und Schwachstrom)

 

Fördertechnik

 

Küchen-, Labor- und Medizintechnik

 

Gebäudeleittechnik

 

Informations- und Kommunikationstechnik

 

Bauphysikalische Aspekte bei der Gebäudeplanung

 

Wärme-, Schall- und Feuchteschutz

 

Ursachen, Vermeidung und Behebung von Bauschäden, Alterungsbeständigkeit und Dauerhaftigkeit

 

Technische, wirtschaftliche und ökologische Bewertung von Bauteilen, Baustoffen und Baumethoden

 

Recycling

 

Altlasten

 

Asbestsanierung

 

Verwendungsverbote

 

Maßnahmen der Energieeinsparung

Fachrichtung STÄDTEBAU

1.

Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen

 

Allgemeines Staatsrecht

 

Staatsbegriff, Staatswesen

 

Grundzüge des Völkerrechts sowie der internationalen und supranationalen Organisationen

 

Staatsformen

 

Entstehung und Auflösung von Staaten

 

Staatliche Entwicklung in Deutschland

 

Grundgesetz, Verfassungen der Länder

 

Verfassungsgrundsätze, Grundrechte

 

Staatsrechtliches Wesen der Bundesrepublik,

 

Föderalismus

 

Grundgesetzliche Richtlinien und Kompetenzverteilung für Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung

 

Oberste Bundesorgane

 

Funktionen der Staatsgewalt

 

 

Dreiteilung der Gewalten

 

 

Begriff und Wesen der öffentlichen Verwaltung

 

 

Gesetzgebungsverfahren

 

 

Rechtsverordnungen und autonome Satzungen

 

 

Die Rechtsprechung

 

 

Normenkontrolle und Verfassungsbeschwerde

 

Staats- und Amtshaftungsgrundsätze

 

Finanzwesen des Bundes und der Länder

 

Die Europäische Union

 

Status und Organe

 

Hoheitliche Kompetenzen, Kompetenzabgrenzung zu Mitgliedstaaten

 

Rechtsetzung, Umsetzung der Rechtsakte in nationales Recht

 

europäischer Binnenmarkt, Wirtschafts- und Währungsunion

 

Gemeindeverfassungen, kommunale Selbstverwaltung

 

Verwaltungsaufbau und Behördenorganisation bei Bund, Ländern und Gemeinden

 

Oberste Bundes- und Landesbehörden

 

Organisation der unmittelbaren Staatsverwaltung

 

Aufgaben und Organe der mittelbaren Staatsverwaltung

 

Rechts-, Fach- und Dienstaufsicht

 

Allgemeines und formelles Verwaltungsrecht, Verwaltungshandeln, Verwaltungsprozessrecht

 

Verwaltungsverfahrensgesetze des Bundes und der Länder

 

 

Allgemeines Verwaltungsverfahren

 

 

Institut des Verwaltungsaktes und des öffentlich-rechtlichen Vertrages

 

 

Förmliches Verwaltungsverfahren,

 

 

Planfeststellungsverfahren

 

 

Auslegung von Rechtsnormen

 

 

Verwaltungsermessen

 

 

Amtshilfe

 

Verwaltungsgerichtsordnung

 

Verwaltungsvollstreckungs- und Verwaltungszustellungsrecht

 

Außerordentliche Rechtsbehelfe gegen Verwaltungshandeln

 

(Petition, Beschwerde, Dienstaufsichtsbeschwerde)

 

Besonderes Verwaltungsrecht

 

Beamtenrecht

 

Disziplinarrecht

 

Personalvertretungsrecht

 

Ordnungswidrigkeitenrecht

 

Grundzüge des Kommunalrechts

 

Sozialrecht in den Grundzügen

 

Arbeitsschutzrecht in den Grundzügen

 

Steuerrecht in den Grundzügen

 

Gewerberecht in den Grundzügen

 

Grundzüge des Polizeirechts

 

Datenschutzrecht

 

Privatrecht

 

Bürgerliches Gesetzbuch

 

 

Allgemeiner Teil, Schuldverhältnisse und Sachenrecht in den Grundzügen

 

 

Nachbarrecht

 

Grundzüge des Handels- und Gesellschaftsrechts

 

Tarifvertragsgesetz, Manteltarifverträge für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst

 

Vergaberecht in den Grundzügen

 

Zivilprozessverfahren in den Grundzügen

2.

Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit

 

Begriffe

 

Leitungskonzeptionen

 

Regelkreis-Modell

 

Methoden und Techniken der Planung

 

 

Zielvereinbarung (Zielsetzung, Zielsysteme, Zielkonflikte)

 

 

Problemanalyse

 

 

Alternativensuche und -bewertung

 

 

Entscheidung

 

 

Kontrolle

 

Personalführung

 

Führungsstile

 

Grundkenntnisse der Menschenführung

 

 

Individual- und Gruppenverhalten im Arbeitsprozess

 

 

Leistungsmotivation

 

 

Anerkennung, Kritik

 

 

Kommunikation, Konfliktbehandlung

 

Grundsätze für die Zusammenarbeit und den Personaleinsatz

 

Mitarbeitergespräch

 

Personalbeurteilung

 

Kommunikationstechniken

 

Rhetorik

 

Gesprächsführung, Besprechungstechnik Darstellungstechnik

 

 

Gliederungstechnik

 

 

Visualisierungstechnik

 

Öffentlichkeitsarbeit

 

Informationstechnik

 

Einsatzgebiete

 

Organisation beim Einsatz der IT

 

Organisation

 

Grundzüge der Organisationslehre

 

 

Aufbauorganisation

 

 

Ablauforganisation

 

Aufgaben, Organisation und Geschäftsbetrieb

 

Volks- und betriebswirtschaftliche Untersuchungen

 

Wirtschaftlichkeitsgrundlagen

 

 

Kostenberechnung

 

 

Investitionsrechnung und Wirtschaftlichkeitskriterien

 

 

Empfindlichkeitsprüfungen und Risikoanalyse

 

 

Erfolgskontrolle

 

Nutzen-Kosten-Untersuchungen

 

 

Grundlegende Bewertungsfragen

 

 

Möglichkeiten, Grenzen und Ablauf der Verfahren

 

 

Verfahrensrichtlinien

 

 

Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen für Unterhaltungs- und Betriebsaufgaben

 

 

Aufgabenwirtschaftlichkeit

 

 

Beschaffungs- und Einsatzplanung

 

Haushalts-, Rechnungs- und Kassenwesen des Bundes, der Länder und der Kommunen

 

Grundlagen des Haushalts

 

 

Begriffe

 

 

Haushaltsgrundsätze

 

 

Verfahren der Bewirtschaftung

 

Technische Programmplanung, Finanzplanung

 

Aufgaben der Rechnungshöfe und der Rechnungsprüfungsämter

3.

Raumordnung

 

Begriffe und Ziele der Raumordnung, Landes- und Regionalplanung

 

Entwicklung der Besiedlung, ihre Ursachen und Wirkungen

 

Entwicklung der Landesplanung und Raumordnung

 

Arbeitsmethoden

 

Planungselemente und Raumkategorien

 

Aufgaben und organisatorischer Aufbau der Raumordnung und Landesplanung in der Bundesrepublik Deutschland

 

Raumordnungsgesetz und Bundesraumordnungsprogramme

 

Landesplanungsgesetz und seine Durchführungsverordnung, Landesentwicklungsgesetz

 

Programme und Pläne der Landesentwicklung und Regionalplanung

 

Aufgaben der Planungsebenen und Fachdienststellen sowie ihr Verhältnis zueinander

 

Planarten und -inhalte, Wirkungsbereiche, Aufgabenträger, Beteiligte

 

Probleme und Konfliktstellen der Planung und die Verwirklichung raumordnerischer Ziele

4.

Geschichte des Städtebaues, Stadtplanung und Stadtentwicklung

 

Geschichte des Städtebaues

 

 

Epochen des Städtebaues und ihre Charakteristika vor allem seit dem Entstehen der Industriegesellschaft

 

 

Städtebauliche Theorien und Leitbilder des 19. und 20. Jahrhunderts

 

Geographische, soziale, wirtschaftliche, technische und politische Faktoren der Siedlungsentwicklung und des Städtebaues im 19. Jahrhundert

 

Stadtplanung und Stadtentwicklung

 

Begriffe und Ziele

 

Ordnungselemente, Funktionsbereiche, Infrastruktur und Standortkriterien

 

Städtebauliche Systeme und Gebäudetypen des Wohnungsbaues, der öffentlichen und privaten Einrichtungen

 

Stadtgestaltung

 

Städtebauliche Erneuerung (Sanierung, Modernisierung)

 

Entwicklungsmaßnahmen

 

Verträge über stadtplanerische Leistungen

 

Wettbewerbswesen

 

Integration von Fachplanungen

 

Umweltverträglichkeit der Planung

 

Naturschutz und Landschaftspflege

 

Landschaftsplanung und -gestaltung

 

Agrarstruktur

 

Städtebauliche Denkmalpflege

5.

Technische Elemente des Städtebaues

 

Bedeutung des Verkehrs im Städtebau, Verkehrsarten

 

Verkehrsuntersuchungen (Zählungen, Analysen, Prognosen), Generalverkehrsplanung

 

Grundzüge des Wasser-, Schienen- und Straßenverkehrs

 

Öffentlicher Nahverkehr und Individualverkehr

 

Erschließungssysteme und ihre Elemente

 

Wirtschaftlichkeitsfragen der Erschließung

 

Grundzüge der Versorgung mit Wasser und Energie, Abwasser- und Abfallbeseitigung

 

Technischer Umweltschutz in Bezug auf Städtebau in den Grundzügen

 

der Luftreinhaltung

 

des Lärmschutzes

 

des Gewässer- und Bodenschutzes

6.

Fachrecht

 

Planungsrecht, insbesondere

 

Baugesetzbuch unter besonderer Beachtung der Bauleitplanung, der Sicherung der Bauleitplanung, der Regelung der baulichen und sonstigen Nutzung sowie der Grundzüge der Bodenordnung, der Enteignung, der Erschließung, der städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen, der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen, der Erhaltungssatzung und der städtebaulichen Gebote

 

Maßnahmengesetz zum Baugesetzbuch

 

Baunutzungsverordnung, Planzeichenverordnung

 

Bauordnungsrecht und seine DVO in seinen städtebaurelevanten Teilen

 

Fachplanungsrecht, vor allem in seinen Beziehungen zu Städtebau und Bauleitplanung (Planfeststellungsverfahren) in den Grundzügen der folgenden Gesetze und Bestimmungen

 

Bundeswasserstraßengesetz

 

Luftverkehrsgesetz

 

Bundesfernstraßen-, Landesstraßen- und Wegegesetz

 

Energiewirtschaftsgesetz, Telegrafenwegegesetz

 

Abfallwirtschaftsgesetz

 

Wasserhaushaltsgesetz und Landeswassergesetz

 

Bundesnaturschutzgesetz, Naturschutzgesetz des Landes

 

Bundeswaldgesetz

 

Sonstige Rechtsnormen mit Bezug zur Stadtentwicklung, insbesondere

 

Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung

 

Bundesimmissionsschutzgesetz und sonstige Umweltschutzbestimmungen

 

Denkmalschutzgesetz des Landes

 

Flurbereinigungsgesetz

 

Bundeskleingartengesetz

 

Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz

 

Kommunalabgabengesetz und kommunales Satzungsrecht

 

Vertragswesen (HOAI) sowie sonstige Verträge über stadtplanerische Leistungen.

Fachrichtung BAUINGENIEURWESEN

Fachgebiet: STRASSENWESEN

1.

Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen

 

Allgemeines Staatsrecht

 

Staatsbegriff, Staatswesen

 

Grundzüge des Völkerrechts sowie der internationalen und supranationalen Organisationen

 

Staatsformen

 

Entstehung und Auflösung von Staaten

 

Staatliche Entwicklung in Deutschland

 

Grundgesetz, Verfassungen der Länder

 

Verfassungsgrundsätze, Grundrechte

 

Staatsrechtliches Wesen der Bundesrepublik,

 

Föderalismus

 

Grundgesetzliche Richtlinien und Kompetenzverteilung für Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung

 

Oberste Bundesorgane

 

Funktionen der Staatsgewalt

 

 

Dreiteilung der Gewalten

 

 

Begriff und Wesen der öffentlichen Verwaltung

 

 

Gesetzgebungsverfahren

 

 

Rechtsverordnungen und autonome Satzungen

 

 

Die Rechtsprechung

 

 

Normenkontrolle und Verfassungsbeschwerde

 

Staats- und Amtshaftungsgrundsätze

 

Finanzwesen des Bundes und der Länder

 

Die Europäische Union

 

Status und Organe

 

Hoheitliche Kompetenzen, Kompetenzabgrenzung zu Mitgliedstaaten

 

Rechtsetzung, Umsetzung der Rechtsakte in nationales Recht

 

europäischer Binnenmarkt, Wirtschafts- und Währungsunion

 

Gemeindeverfassungen, kommunale Selbstverwaltung Verwaltungsaufbau und Behördenorganisation bei Bund, Ländern und Gemeinden

 

Oberste Bundes- und Landesbehörden

 

Organisation der unmittelbaren Staatsverwaltung

 

Aufgaben und Organe der mittelbaren Staatsverwaltung

 

Rechts-, Fach- und Dienstaufsicht

 

Allgemeines und formelles Verwaltungsrecht, Verwaltungshandeln, Verwaltungsprozessrecht

 

Verwaltungsverfahrensgesetze des Bundes und der Länder

 

 

Allgemeines Verwaltungsverfahren

 

 

Institut des Verwaltungsaktes und des öffentlich-rechtlichen Vertrages

 

 

Förmliches Verwaltungsverfahren,

 

 

Planfeststellungsverfahren

 

 

Auslegung von Rechtsnormen

 

 

Verwaltungsermessen

 

 

Amtshilfe

 

Verwaltungsgerichtsordnung

 

Verwaltungsvollstreckungs- und Verwaltungszustellungsrecht

 

Außerordentliche Rechtsbehelfe gegen Verwaltungshandeln

 

(Petition, Beschwerde, Dienstaufsichtsbeschwerde)

 

Besonderes Verwaltungsrecht

 

Beamtenrecht

 

Disziplinarrecht

 

Personalvertretungsrecht

 

Ordnungswidrigkeitenrecht

 

Grundzüge des Kommunalrechts

 

Sozialrecht in den Grundzügen

 

Arbeitsschutzrecht in den Grundzügen

 

Steuerrecht in den Grundzügen

 

Gewerberecht in den Grundzügen

 

Grundzüge des Polizeirechts

 

Datenschutzrecht

 

Privatrecht

 

Bürgerliches Gesetzbuch

 

 

Allgemeiner Teil, Schuldverhältnisse und Sachenrecht in den Grundzügen

 

 

Nachbarrecht

 

Grundzüge des Handels- und Gesellschaftsrechts

 

Tarifvertragsgesetz, Manteltarifverträge für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst

 

Vergaberecht in den Grundzügen

 

Zivilprozessverfahren in den Grundzügen

2.

Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit

 

Leitungskonzeption, -methoden und -techniken

 

Begriffe

 

Leitungskonzeptionen

 

Regelkreis-Modell

 

Methoden und Techniken der Planung

 

 

Zielvereinbarung (Zielsetzung, Zielsysteme, Zielkonflikte)

 

 

Problemanalyse

 

 

Alternativensuche und -bewertung

 

 

Entscheidung

 

 

Kontrolle

 

Personalführung

 

Führungsstile

 

Grundkenntnisse der Menschenführung

 

 

Individual- und Gruppenverhalten im Arbeitsprozess

 

 

Leistungsmotivation

 

 

Anerkennung, Kritik

 

 

Kommunikation, Konfliktbehandlung

 

Grundsätze für die Zusammenarbeit und den Personaleinsatz

 

Mitarbeitergespräch

 

Personalbeurteilung

 

Kommunikationstechniken

 

Rhetorik

 

Gesprächsführung, Besprechungstechnik Darstellungstechnik

 

 

Gliederungstechnik

 

 

Visualisierungstechnik

 

Öffentlichkeitsarbeit

 

Informationstechnik

 

Einsatzgebiete

 

Organisation beim Einsatz der IT

 

Organisation

 

Grundzüge der Organisationslehre

 

 

Aufbauorganisation

 

 

Ablauforganisation

 

Aufgaben, Organisation und Geschäftsbetrieb

 

Volks- und betriebswirtschaftliche Untersuchungen

 

Wirtschaftlichkeitsgrundlagen

 

 

Kostenberechnung

 

 

Investitionsrechnung und Wirtschaftlichkeitskriterien

 

 

Empfindlichkeitsprüfungen und Risikoanalyse

 

 

Erfolgskontrolle

 

Nutzen-Kosten-Untersuchungen

 

Grundlegende Bewertungsfragen

 

 

Möglichkeiten, Grenzen und Ablauf der Verfahren

 

 

Verfahrensrichtlinien

 

 

Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen für Unterhaltungs- und Betriebsaufgaben

 

 

Aufgabenwirtschaftlichkeit

 

 

Beschaffungs- und Einsatzplanung

 

Haushalts-, Rechnungs- und Kassenwesen des Bundes, der Länder und der Kommunen

 

Grundlagen des Haushalts

 

 

Begriffe

 

 

Haushaltsgrundsätze

 

 

Verfahren der Bewirtschaftung

 

Technische Programmplanung, Finanzplanung

 

Aufgaben der Rechnungshöfe und der Rechnungsprüfungsämter

3.

Fachbezogene Verwaltung und Rechtsvorschriften

 

Straßenrecht

 

Rechtsgrundlagen

 

Bundesfernstraßengesetz

 

Straßengesetz des Landes

 

Ergänzende Rechts- und Verwaltungsvorschriften

 

Straßenlasten

 

Straßenbaulast

 

Verkehrssicherungspflicht

 

Reinigungs-, Streu- und Beleuchtungspflicht

 

Die Straße als öffentliche Sache

 

Straßenbestandteile und -zubehör

 

Nebenanlagen und Nebenbetriebe

 

Widmung, Umstufung und Einziehung

 

Eigentum an der Straße

 

Straßenverzeichnis, Nummerierung

 

Straßengebrauch

 

Gemeingebrauch

 

Sondernutzung und Gestattung

 

Zufahrten

 

Versorgungsleitungen und Telekommunikationslinien

 

Anliegerrechte

 

Anbau- und Nachbarrecht

 

Anbau

 

Außenwerbung

 

Schutzvorschriften

 

Nachbarrechte bei Straßen

 

Kreuzungsrecht

 

Kreuzungen und Einmündungen von Straßen

 

Kreuzungen von Eisenbahnen, Wasserwegen und Straßen

 

Recht der Planung, Grunderwerb

 

Bestimmung der Linienführung

 

Flächensicherung

 

Planfeststellung

 

Grunderwerb, Enteignung, Besitzeinweisung

 

Entschädigung

 

Flurbereinigung

 

Rechtsgrundlagen der Ingenieur- und Bauverträge

 

Honorarordnung (HOAI)

 

Verdingungswesen (VOB)

 

Bauvertragsrecht

 

Verantwortung der am Bau Beteiligten

 

Straßenverkehrsrecht

 

Rechtsquelle (StVG, StVO, StVZO)

 

Zuständigkeiten

 

Grundzüge benachbarter Rechtsgebiete

 

Eisenbahnrecht

 

Wasserstraßenrecht

 

Wasserrecht

 

Naturschutzrecht

 

Denkmalschutz

 

Abfallgesetzgebung

 

Gefahrgutverordnung

 

Umweltrecht

4.

Raumplanung und städtische Infrastruktur

 

Raumordnung, Landes- und Stadtplanung

 

Raumordnungsgrundsätze des Bundes und der Länder

 

Zielvorstellungen der Raumordnung und Verkehrspolitik

 

Raumordnungs- und Verkehrsentwicklungsprogramme, Regionalpläne

 

Raumordnung und Fachplanung

 

Planungsrecht (Raumordnungsgesetz, Landesplanungsgesetz, Baugesetzbuch, Baunutzungsverordnung, Planzeichenverordnung)

 

Bauordnungsrecht

 

Landesbauordnung

 

Beteiligung im Baugenehmigungsverfahren

 

Städtische Infrastruktur

 

Verkehrsentwicklungsplanung (öffentlicher, individueller und ruhender Verkehr)

 

Stadtstraßen und Schienenbahnen (ÖPNV)

 

Wasserversorgung und Stadtentwässerung

 

Stadtreinigung (Straßenreinigung und Müllbeseitigung)

 

Stadtbetriebe

5.

Straße und Verkehr

 

Allgemeines

 

Ermittlung des Straßenbedarfs

 

Bedarfspläne, Ausbaupläne,

 

Bauprogramme

 

Straßenfinanzierung

 

Bauwirtschaft

 

Straßenbauforschung

 

Straßenplanung

 

Integrierte Verkehrsplanung

 

Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen

 

Umweltverträglichkeitsfragen

 

Immissionsschutz an Straßen

 

Nebenanlagen

 

Straßenbautechnik

 

Straßenbeanspruchung, Straßenbefestigungen, Straßenbaustoffe, Gütesicherung

 

Bauvorbereitung, Ablaufplanung

 

Bauen und Verkehr

 

Straßenverkehrstechnik

 

Straßen- und Verkehrsstatistik

 

Unfallauswertung

 

Verkehrssicherheitsfragen

 

Verkehrsmanagement

 

Neue Technologien (Telematik)

 

Straßenerhaltung und Betriebsmanagement

 

Erhaltungsstrategien

 

Steuerung der Betriebsdienste

 

Winterdienstorganisation

 

Fahrzeug- und Gerätetechnik

 

Betriebskostenrechnung und Mittelbewirtschaftung

6.

Ingenieurbauwerke

 

Entwurf von Ingenieurbauwerken

 

Konstruktion und Bemessung

 

Ausstattung

 

Gestaltung

 

Wirtschaftlichkeit

 

Bauverfahren und Bauweisen, auch unter Berücksichtigung des Verkehrs

 

Bauwerkserhaltung

 

Überwachung und Prüfung

 

Wartung

 

Instandsetzung

 

Erneuerung

 

Güteüberwachung, Zulassungswesen, Normen und technische Regelwerke

Fachrichtung BAUINGENIEURWESEN

Fachgebiet: STADTBAUWESEN

1.

Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen

 

Allgemeines Staatsrecht

 

Staatsbegriff, Staatswesen

 

Grundzüge des Völkerrechts sowie der internationalen und supranationalen Organisationen

 

Staatsformen

 

Entstehung und Auflösung von Staaten

 

Staatliche Entwicklung in Deutschland

 

Grundgesetz, Verfassungen der Länder

 

Verfassungsgrundsätze, Grundrechte

 

Staatsrechtliches Wesen der Bundesrepublik,

 

Föderalismus

 

Grundgesetzliche Richtlinien und Kompetenzverteilung für Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung

 

Oberste Bundesorgane

 

Funktionen der Staatsgewalt

 

 

Dreiteilung der Gewalten

 

 

Begriff und Wesen der öffentlichen Verwaltung

 

 

Gesetzgebungsverfahren

 

 

Rechtsverordnungen und autonome Satzungen

 

 

Die Rechtsprechung

 

 

Normenkontrolle und Verfassungsbeschwerde

 

Staats- und Amtshaftungsgrundsätze

 

Finanzwesen des Bundes und der Länder

 

Die Europäische Union

 

Status und Organe

 

Hoheitliche Kompetenzen, Kompetenzabgrenzung zu Mitgliedstaaten

 

Rechtsetzung, Umsetzung der Rechtsakte in nationales Recht

 

europäischer Binnenmarkt, Wirtschafts- und Währungsunion

 

Gemeindeverfassungen, kommunale Selbstverwaltung

 

Verwaltungsaufbau und Behördenorganisation bei Bund, Ländern und Gemeinden

 

Oberste Bundes- und Landesbehörden

 

Organisation der unmittelbaren Staatsverwaltung

 

Aufgaben und Organe der mittelbaren Staatsverwaltung

 

Rechts-, Fach- und Dienstaufsicht

 

Allgemeines und formelles Verwaltungsrecht, Verwaltungshandeln, Verwaltungsprozessrecht

 

Verwaltungsverfahrensgesetze des Bundes und der Länder

 

 

Allgemeines Verwaltungsverfahren

 

 

Institut des Verwaltungsaktes und des öffentlich-rechtlichen Vertrages

 

 

Förmliches Verwaltungsverfahren,

 

 

Planfeststellungsverfahren

 

 

Auslegung von Rechtsnormen

 

 

Verwaltungsermessen

 

 

Amtshilfe

 

Verwaltungsgerichtsordnung

 

Verwaltungsvollstreckungs- und Verwaltungszustellungsrecht

 

Außerordentliche Rechtsbehelfe gegen Verwaltungshandeln

 

(Petition, Beschwerde, Dienstaufsichtsbeschwerde)

 

Besonderes Verwaltungsrecht

 

Beamtenrecht

 

Disziplinarrecht

 

Personalvertretungsrecht

 

Ordnungswidrigkeitenrecht

 

Grundzüge des Kommunalrechts

 

Sozialrecht in den Grundzügen

 

Arbeitsschutzrecht in den Grundzügen

 

Steuerrecht in den Grundzügen

 

Gewerberecht in den Grundzügen

 

Grundzüge des Polizeirechts

 

Datenschutzrecht

 

Privatrecht

 

Bürgerliches Gesetzbuch

 

 

Allgemeiner Teil, Schuldverhältnisse und Sachenrecht in den Grundzügen

 

 

Nachbarrecht

 

Grundzüge des Handels- und Gesellschaftsrechts

 

Tarifvertragsgesetz, Manteltarifverträge für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst

 

Vergaberecht in den Grundzügen

 

Zivilprozessverfahren in den Grundzügen

2.

Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit

 

Leitungskonzeption, -methoden und -techniken

 

Begriffe

 

Leitungskonzeptionen

 

Regelkreis-Modell

 

Methoden und Techniken der Planung

 

 

Zielvereinbarung (Zielsetzung, Zielsysteme, Zielkonflikte)

 

 

Problemanalyse

 

 

Alternativensuche und -bewertung

 

 

Entscheidung

 

 

Kontrolle

 

Personalführung

 

Führungsstile

 

Grundkenntnisse der Menschenführung

 

 

Individual- und Gruppenverhalten im Arbeitsprozess

 

 

Leistungsmotivation

 

 

Anerkennung, Kritik

 

 

Kommunikation, Konfliktbehandlung

 

Grundsätze für die Zusammenarbeit und den Personaleinsatz

 

Mitarbeitergespräch

 

Personalbeurteilung

 

Kommunikationstechniken

 

Rhetorik

 

Gesprächsführung, Besprechungstechnik Darstellungstechnik

 

 

Gliederungstechnik

 

 

Visualisierungstechnik

 

Öffentlichkeitsarbeit

 

Informationstechnik

 

Einsatzgebiete

 

Organisation beim Einsatz der IT

 

Organisation

 

Grundzüge der Organisationslehre

 

 

Aufbauorganisation

 

 

Ablauforganisation

 

Aufgaben, Organisation und Geschäftsbetrieb

 

Volks- und betriebswirtschaftliche Untersuchungen

 

Wirtschaftlichkeitsgrundlagen

 

 

Kostenberechnung

 

 

Investitionsrechnung und Wirtschaftlichkeitskriterien

 

 

Empfindlichkeitsprüfungen und Risikoanalyse

 

 

Erfolgskontrolle

 

Nutzen-Kosten-Untersuchungen

 

Grundlegende Bewertungsfragen

 

 

Möglichkeiten, Grenzen und Ablauf der Verfahren

 

 

Verfahrensrichtlinien

 

 

Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen für Unterhaltungs- und Betriebsaufgaben

 

 

Aufgabenwirtschaftlichkeit

 

 

Beschaffungs- und Einsatzplanung

 

Haushalts-, Rechnungs- und Kassenwesen des Bundes, der Länder und der Kommunen

 

Grundlagen des Haushalts

 

 

Begriffe

 

 

Haushaltsgrundsätze

 

 

Verfahren der Bewirtschaftung

 

Technische Programmplanung, Finanzplanung

 

Aufgaben der Rechnungshöfe und der Rechnungsprüfungsämter

3.

Verkehrswesen und städtische Infrastruktur

 

Verkehrswesen

 

Verkehrsrecht

 

Verkehrswegerecht

 

Finanzierung

 

Gesamtverkehrsplanung, Verkehrsentwicklungskonzepte

 

Verkehrstechnologie und Forschung

 

Verkehrs-, Straßen- und Bauverwaltung

 

Verkehrsstatistik

 

Straßenklassifizierung

 

Wegeaufsicht

 

Aufsichtsbehörden (Straßenverkehr, Öffentlicher Personennahverkehr)

 

Organisation des Straßenwesens und des ÖPNV, Verbände

 

Verkehrsraum Straße

 

Bestandteile

 

Aufteilung

 

Leitungen, Konzessionsverträge

 

Anlagen des ÖPNV

 

Beleuchtung

 

Straßenerhaltung

 

Organisation

 

Überwachung

 

Erhaltung

 

Straßenreinigung und Winterdienst

 

Erschließung

 

Technik, Verfahren, Finanzierung

 

Anlagen des schienengebundenen ÖPNV

 

Verkehrsbedürfnis

 

Planungsgrundsätze

 

Systeme und ihre unterschiedliche Anwendung

 

Gestaltung der Anlagen

 

Betriebsweisen

 

Bau- und Betriebsordnungen

 

Konstruktive Verkehrsbauwerke

 

Brücken, Tunnel, Tröge, Stützwände, Lärmschutzwände, Parkhäuser

 

Betrieb und Erhaltung

 

Technischer Immissionsschutz

 

Schutz vor Lärm und Luftverunreinigungen

 

Technische Grundlagen

 

Planerische und organisatorische

 

Maßnahmen

4.

Siedlungswasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Umwelttechnik

 

Rechts- und Verwaltungsgrundlagen

 

Wasserrecht

 

Abfallrecht

 

Gebührenhaushalte

 

Verursacherprinzip

 

Siedlungswasserwirtschaftliche Rahmenplanung

 

Gewässerschutz

 

Organisation

 

Verwaltungs- und Aufsichtsbehörden

 

Staatliche und privatwirtschaftliche Organisationsformen

 

Wasser- und Bodenverbände, LAWA, LAGA

 

Forschung, Arbeitsrichtlinien (DVGW, ATV)

 

Wasserversorgung und Stadtentwässerung

 

Technische Vorschriften

 

Wasserwirtschaftliche Grundlagen

 

Planungsgrundsätze

 

Erhaltung und Betrieb der Anlagen

 

Anforderungen an Abwassereinleitungen

 

Abwasserbeseitigung

 

Schlammbehandlung und Verwertung

 

Wasserschutzgebiete

 

Abfallwirtschaft

 

Abfallvermeidung, -verminderung und -verwertung

 

Anlagen der Abfallwirtschaft

 

Sonderabfall

 

Altlasten

 

Gewässerausbau, Gewässerunterhaltung Vorsorgemaßnahmen

 

Betriebsnotfälle

 

Alarmpläne

 

Katastrophenabwehr

 

Wassersicherstellung

5.

Vorbereiten und Durchführen von öffentlichen Baumaßnahmen

 

Rechts- und Verwaltungsgrundlagen

 

Vorbereiten von Baumaßnahmen

 

Anstoß zum Bauvorhaben

 

Bauprogramm

 

Bautechnische Grundlagen

 

Haushalts- und Ausführungsunterlagen

 

Bauweisen

 

Wirtschaftlichkeitsfragen

 

Zuständigkeiten, Mitwirkung Dritter,

 

Abstimmung

 

Grunderwerb

 

Beweissicherung

 

Vertragswesen

 

Überwachungsrichtlinie, Vergabeverordnung, Nachprüfungsverordnung, Baukoordinierungsrichtlinie, VOB

 

Lieferkoordinierungsrichtlinie, VOL

 

Sektorenrichtlinie

 

Dienstleistungsrichtlinie, HOAI und VOF

 

Bauproduktenrichtlinie, Bauproduktengesetz

 

 

Preisbildung, preisrechtliche Grundlagen

 

 

Arten der Vergabe, Vergabeunterlagen, Standardleistungsbeschreibungen

 

 

Prüfung und Wertung der Angebote, Zuschlag

 

 

Vertragsänderung

 

Durchführen von Baumaßnahmen

 

Mittelbewirtschaftung, Ausgabekontrolle

 

Bauüberwachung

 

Bauaufsicht

 

Bauen unter Verkehr

 

Verkehrssicherungspflicht

 

Baustoffprüfung

 

Bauabnahme

 

Bauabrechnung

 

Gewährleistung

 

Unfallverhütung

 

Spezielle Dienstgeschäfte

 

Planfeststellung

 

Landesbehördliche Begutachtung

 

Genehmigung

 

Erlaubnisse

 

Zustimmungen

 

Enteignung, Besitzeinweisung

 

Flurbereinigung

 

Kreuzungsregelungen

6.

Raumordnung, Bau- und Umweltrecht

 

Raumordnung, Landesplanung

 

Raumordnungsgrundsätze des Bundes und der Länder

 

Landesentwicklungsprogramme

 

Regionalplanung

 

Zusammenwirken der Planungsstufen und Fachplanungen

 

Städtebau

 

Stadtentwicklungsplanung

 

Städtebauförderung

 

Aufstellen und Sicherung der Bauleitplanung

 

Baurecht

 

Planungsrecht

 

 

Raumordnungsgesetz

 

 

Landesplanungsgesetz

 

 

Baugesetzbuch

 

 

Baunutzungsverordnung

 

 

Planzeichenverordnung

 

Bauordnungsrecht

 

 

Musterbauordnung

 

 

Landesbauordnungen

 

 

Genehmigungs- und Zustimmungsverfahren bei Bauvorhaben

 

Umweltrecht

 

Bundesnaturschutzgesetz

 

Landesnaturschutzgesetz

 

Eingriffs- und Ausgleichsregelungen

 

Landschaftspflegerischer Begleitplan

 

Bundesimmissionsschutzgesetz

 

Technische Anleitungen (TA) Luft, Wasser, Boden, Lärm

 

Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Fachrichtung MASCHINEN- UND ELEKTROTECHNIK

Fachgebiet: MASCHINEN- UND ELEKTROTECHNIK IN DER VERWALTUNG

1.

Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen

 

Allgemeines Staatsrecht

 

Staatsbegriff, Staatswesen

 

Grundzüge des Völkerrechts sowie der internationalen und supranationalen Organisationen

 

Staatsformen

 

Entstehung und Auflösung von Staaten

 

Staatliche Entwicklung in Deutschland

 

Grundgesetz, Verfassungen der Länder

 

Verfassungsgrundsätze, Grundrechte

 

Staatsrechtliches Wesen der Bundesrepublik,

 

Föderalismus

 

Grundgesetzliche Richtlinien und Kompetenzverteilung für Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung

 

Oberste Bundesorgane

 

Funktionen der Staatsgewalt

 

 

Dreiteilung der Gewalten

 

 

Begriff und Wesen der öffentlichen Verwaltung

 

 

Gesetzgebungsverfahren

 

 

Rechtsverordnungen und autonome Satzungen

 

 

Die Rechtsprechung

 

 

Normenkontrolle und Verfassungsbeschwerde

 

Staats- und Amtshaftungsgrundsätze

 

Finanzwesen des Bundes und der Länder

 

Die Europäische Union

 

Status und Organe

 

Hoheitliche Kompetenzen, Kompetenzabgrenzung zu Mitgliedstaaten

 

Rechtsetzung, Umsetzung der Rechtsakte in nationales Recht

 

europäischer Binnenmarkt, Wirtschafts- und Währungsunion

 

Gemeindeverfassungen, kommunale Selbstverwaltung

 

Verwaltungsaufbau und Behördenorganisation bei Bund, Ländern und Gemeinden

 

Oberste Bundes- und Landesbehörden

 

Organisation der unmittelbaren Staatsverwaltung

 

Aufgaben und Organe der mittelbaren Staatsverwaltung

 

Rechts-, Fach- und Dienstaufsicht

 

Allgemeines und formelles Verwaltungsrecht, Verwaltungshandeln, Verwaltungsprozessrecht

 

Verwaltungsverfahrensgesetze des Bundes und der Länder

 

 

Allgemeines Verwaltungsverfahren

 

 

Institut des Verwaltungsaktes und des öffentlich-rechtlichen Vertrages

 

 

Förmliches Verwaltungsverfahren,

 

 

Planfeststellungsverfahren

 

 

Auslegung von Rechtsnormen

 

 

Verwaltungsermessen

 

 

Amtshilfe

 

Verwaltungsgerichtsordnung

 

Verwaltungsvollstreckungs- und Verwaltungszustellungsrecht

 

Außerordentliche Rechtsbehelfe gegen Verwaltungshandeln

 

(Petition, Beschwerde, Dienstaufsichtsbeschwerde)

 

Besonderes Verwaltungsrecht

 

Beamtenrecht

 

Disziplinarrecht

 

Personalvertretungsrecht

 

Ordnungswidrigkeitenrecht

 

Grundzüge des Kommunalrechts

 

Sozialrecht in den Grundzügen

 

Arbeitsschutzrecht in den Grundzügen

 

Steuerrecht in den Grundzügen

 

Gewerberecht in den Grundzügen

 

Grundzüge des Polizeirechts

 

Datenschutzrecht

 

Vergaberecht

 

Privatrecht

 

Bürgerliches Gesetzbuch

 

 

Allgemeiner Teil, Schuldverhältnisse und Sachenrecht in den Grundzügen

 

 

Nachbarrecht

 

Grundzüge des Handels- und Gesellschaftsrechts

 

Tarifvertragsgesetz, Manteltarifverträge für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst

 

Zivilprozessverfahren in den Grundzügen

2.

Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit

 

Leitungskonzeption, -methoden und -techniken

 

Begriffe

 

Leitungskonzeptionen

 

Regelkreis-Modell

 

Methoden und Techniken der Planung

 

 

Zielvereinbarung (Zielsetzung, Zielsysteme, Zielkonflikte)

 

 

Problemanalyse

 

 

Alternativensuche und -bewertung

 

 

Entscheidung

 

 

Kontrolle

 

Personalführung

 

Führungsstile

 

Grundkenntnisse der Menschenführung

 

 

Individual- und Gruppenverhalten im Arbeitsprozess

 

 

Leistungsmotivation

 

 

Anerkennung, Kritik

 

 

Kommunikation, Konfliktbehandlung

 

Grundsätze für die Zusammenarbeit und den Personaleinsatz

 

Mitarbeitergespräch

 

Personalbeurteilung

 

Kommunikationstechniken

 

Rhetorik

 

Gesprächsführung, Besprechungstechnik Darstellungstechnik

 

 

Gliederungstechnik

 

 

Visualisierungstechnik

 

Öffentlichkeitsarbeit

 

Informationstechnik

 

Einsatzgebiete

 

Organisation beim Einsatz der IT

 

Organisation

 

Grundzüge der Organisationslehre

 

 

Aufbauorganisation

 

 

Ablauforganisation

 

Aufgaben, Organisation und Geschäftsbetrieb

 

Volks- und betriebswirtschaftliche Untersuchungen

 

Wirtschaftlichkeitsgrundlagen

 

 

Kostenberechnung

 

 

Investitionsrechnung und Wirtschaftlichkeitskriterien

 

 

Empfindlichkeitsprüfungen und Risikoanalyse

 

 

Erfolgskontrolle

 

Nutzen-Kosten-Untersuchungen

 

 

Grundlegende Bewertungsfragen

 

 

Möglichkeiten, Grenzen und Ablauf der Verfahren

 

 

Verfahrensrichtlinien

 

 

Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen für Unterhaltungs- und Betriebsaufgaben

 

 

Aufgabenwirtschaftlichkeit

 

 

Beschaffungs- und Einsatzplanung

 

Haushalts-, Rechnungs- und Kassenwesen des Bundes, der Länder und der Kommunen

 

Grundlagen des Haushalts

 

 

Begriffe

 

 

Haushaltsgrundsätze

 

 

Verfahren der Bewirtschaftung

 

Technische Programmplanung, Finanzplanung

 

Aufgaben der Rechnungshöfe und der Rechnungsprüfungsämter

3.

Fachbezogene Verwaltung und Rechtsvorschriften

 

Bauplanungsrecht

 

Bauordnungsrecht

 

Energierecht

 

Umweltschutzrecht

 

Gewerberecht

 

Arbeitsschutzrecht und Unfallverhütung

 

Ingenieurverträge

 

Durchführung von Baumaßnahmen

 

Verdingungswesen

 

Instandhaltungsverträge

 

Energielieferungsverträge

4.

Elektrotechnische Anlagen

 

(einschließlich der jeweils technischen Vorschriften)

 

Verteilungs- und Schaltanlagen

 

Versorgungsnetze

 

Elektroinstallationen

 

Sicherheitsstromversorgung

 

Grundlagen der Lichttechnik,

 

Beleuchtungsanlagen

 

Daten- und Informationstechnische Anlagen

 

Elektromagnetische Verträglichkeit

 

Blitzschutzanlagen

5.

Maschinen- und verfahrenstechnische Anlagen

 

(einschließlich der jeweils technischen Vorschriften)

 

Bauphysikalische, meteorologische, wärmephysiologische und hygienische Grundlagen für Heizungs-, Wasser- und Abwasseranlagen sowie für raumlufttechnische Anlagen

 

Heizungs- und Warmwasseranlagen

 

Dampfkessel, Druckbehälter

 

Brennstoffversorgungsanlagen

 

Raumlufttechnische Anlagen

 

Wasser- und Abwasseranlagen

 

Wasseraufbereitung

6.

Sondergebiete der Maschinen- und Elektrotechnik

 

(einschließlich der jeweils technischen Vorschriften)

 

Energiemanagement

 

Grundsätze der Nachhaltigkeit

 

Wärme-Kraft-Kopplung

 

Verpflegungs- und Küchensysteme

 

Kältetechnische Anlagen

 

Feuerlöschanlagen

 

Förderanlagen

 

Gebäudeautomation

 

Betriebsüberwachung

 

Energieerzeugungs- und -umwandlungsanlagen

Fachrichtung VERMESSUNGS- UND LIEGENSCHAFTSWESEN

1.

Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen

 

Allgemeines Staatsrecht

 

Staatsbegriff, Staatswesen

 

Grundzüge des Völkerrechts sowie der internationalen und supranationalen Organisationen

 

Staatsformen

 

Entstehung und Auflösung von Staaten

 

Staatliche Entwicklung in Deutschland

 

Grundgesetz, Verfassungen der Länder

 

Verfassungsgrundsätze, Grundrechte

 

Staatsrechtliches Wesen der Bundesrepublik,

 

Föderalismus

 

Grundgesetzliche Richtlinien und Kompetenzverteilung für Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung

 

Oberste Bundesorgane

 

Funktionen der Staatsgewalt

 

 

Dreiteilung der Gewalten

 

 

Begriff und Wesen der öffentlichen Verwaltung

 

 

Gesetzgebungsverfahren

 

 

Rechtsverordnungen und autonome Satzungen

 

 

Die Rechtsprechung

 

 

Normenkontrolle und Verfassungsbeschwerde

 

Staats- und Amtshaftungsgrundsätze

 

Finanzwesen des Bundes und der Länder

 

Die Europäische Union

 

Status und Organe

 

Hoheitliche Kompetenzen, Kompetenzabgrenzung zu Mitgliedstaaten

 

Rechtsetzung, Umsetzung der Rechtsakte in nationales Recht

 

europäischer Binnenmarkt, Wirtschafts- und Währungsunion

 

Gemeindeverfassungen, kommunale Selbstverwaltung

 

Verwaltungsaufbau und Behördenorganisation bei Bund, Ländern und Gemeinden

 

Oberste Bundes- und Landesbehörden

 

Organisation der unmittelbaren Staatsverwaltung

 

Aufgaben und Organe der mittelbaren Staatsverwaltung

 

Rechts-, Fach- und Dienstaufsicht

 

Allgemeines und formelles Verwaltungsrecht, Verwaltungshandeln, Verwaltungsprozessrecht

 

Verwaltungsverfahrensgesetze des Bundes und der Länder

 

 

Allgemeines Verwaltungsverfahren

 

 

Institut des Verwaltungsaktes und des öffentlich-rechtlichen Vertrages

 

 

Förmliches Verwaltungsverfahren,

 

 

Planfeststellungsverfahren

 

 

Auslegung von Rechtsnormen

 

 

Verwaltungsermessen

 

 

Amtshilfe

 

Verwaltungsgerichtsordnung

 

Verwaltungsvollstreckungs- und Verwaltungszustellungsrecht

 

Außerordentliche Rechtsbehelfe gegen Verwaltungshandeln

 

(Petition, Beschwerde, Dienstaufsichtsbeschwerde)

 

Besonderes Verwaltungsrecht

 

Beamtenrecht

 

Disziplinarrecht

 

Personalvertretungsrecht

 

Ordnungswidrigkeitenrecht

 

Grundzüge des Kommunalrechts

 

Sozialrecht in den Grundzügen

 

Arbeitsschutzrecht in den Grundzügen

 

Steuerrecht in den Grundzügen

 

Gewerberecht in den Grundzügen

 

Grundzüge des Polizeirechts

 

Datenschutzrecht

 

Privatrecht

 

Bürgerliches Gesetzbuch

 

 

Allgemeiner Teil, Schuldverhältnisse und Sachenrecht in den Grundzügen

 

 

Nachbarrecht

 

Grundzüge des Handels- und Gesellschaftsrechts

 

Tarifvertragsgesetz, Manteltarifverträge für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst

 

Vergaberecht in den Grundzügen

 

Zivilprozessverfahren in den Grundzügen

2.

Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit

 

Leitungskonzeption, -methoden und -techniken

 

Begriffe

 

Leitungskonzeptionen

 

Regelkreis-Modell

 

Methoden und Techniken der Planung

 

 

Zielvereinbarung (Zielsetzung, Zielsysteme, Zielkonflikte)

 

 

Problemanalyse

 

 

Alternativensuche und -bewertung

 

 

Entscheidung

 

 

Kontrolle

 

Personalführung

 

Führungsstile

 

Grundkenntnisse der Menschenführung

 

 

Individual- und Gruppenverhalten im Arbeitsprozess

 

 

Leistungsmotivation

 

 

Anerkennung, Kritik

 

 

Kommunikation, Konfliktbehandlung

 

Grundsätze für die Zusammenarbeit und den Personaleinsatz

 

Mitarbeitergespräch

 

Personalbeurteilung

 

Kommunikationstechniken

 

Rhetorik

 

Gesprächsführung, Besprechungstechnik Darstellungstechnik

 

 

Gliederungstechnik

 

 

Visualisierungstechnik

 

Öffentlichkeitsarbeit

 

Informationstechnik

 

Einsatzgebiete

 

Organisation beim Einsatz der IT

 

Organisation

 

Grundzüge der Organisationslehre

 

 

Aufbauorganisation

 

 

Ablauforganisation

 

Aufgaben, Organisation und Geschäftsbetrieb

 

Volks- und betriebswirtschaftliche Untersuchungen

 

Wirtschaftlichkeitsgrundlagen

 

 

Kostenberechnung

 

 

Investitionsrechnung und Wirtschaftlichkeitskriterien

 

 

Empfindlichkeitsprüfungen und Risikoanalyse

 

 

Erfolgskontrolle

 

Nutzen-Kosten-Untersuchungen

 

Grundlegende Bewertungsfragen

 

 

Möglichkeiten, Grenzen und Ablauf der Verfahren

 

 

Verfahrensrichtlinien

 

 

Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen für Unterhaltungs- und Betriebsaufgaben

 

 

Aufgabenwirtschaftlichkeit

 

 

Beschaffungs- und Einsatzplanung

 

Haushalts-, Rechnungs- und Kassenwesen des Bundes, der Länder und der Kommunen

 

Grundlagen des Haushalts

 

 

Begriffe

 

 

Haushaltsgrundsätze

 

 

Verfahren der Bewirtschaftung

 

Technische Programmplanung, Finanzplanung

 

Aufgaben der Rechnungshöfe und der Rechnungsprüfungsämter

3.

Liegenschaftskataster

 

Rechtliche Grundlagen, Aufgaben und Organisation des Liegenschaftskatasters

 

Berufsrecht der ÖbVI

 

Wasserrecht, Verkehrswegerecht,

 

Beurkundungsrecht in Grundzügen

 

Materielles und formelles Liegenschaftsrecht

 

Einrichtung, Führung und Erneuerung des Liegenschaftskatasters

 

Verbindung zum Grundbuch und anderen amtlichen Nachweisen

 

Nutzung des Liegenschaftskatasters durch Verwaltung und Wirtschaft

 

Das Liegenschaftskataster als Basisinformationssystem

 

Technische Verfahren zur Führung des Liegenschaftskatasters

 

Anwendungs- und Auswerteverfahren bei Katastervermessungen

 

Grundstücksbezogene digitale Informationssysteme

 

Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Vermessungsstellen

 

Entstehung und geschichtliche Entwicklung

4.

Ländliche Neuordnung

 

Grundlagen der Agrar- und Umweltpolitik

 

Agrarstrukturwandel, Agrarförderung,

 

Landschaftsentwicklung, Dorferneuerung

 

Betriebswirtschaftliche, landespflegerische und infrastrukturelle Rahmenbedingungen der ländlichen Neuordnung

 

Begriffe, Zweck, Verfahrensarten und Abläufe der Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz und Landwirtschaftsanpassungsgesetz

 

Forst- und Landwirtschaftsrecht

 

Aufgaben und Organisation der Flurbereinigungsbehörden

 

Planerische Grundsätze für die Neugestaltung des Verfahrensgebietes, den Wege- und Gewässerplan mit landschafts-pflegerischem Begleitplan einschließlich Umweltverträglichkeitsprüfung

 

Grundsätze für die Neuordnung der Grundstücke, Wertermittlung

 

Technisches Verfahren der ländlichen Neuordnung

 

Aufstellung, rechtliche und tatsächliche Ausführung des Flurbereinigungsplanes, Abschluss des Verfahrens

 

Rechtsbehelfe

 

Herstellung der gemeinschaftlichen Anlagen, Vergabewesen, Kosten

 

Geschichtliche Entwicklung der ländlichen Neuordnung

5.

Landesplanung und Städtebau

 

Rechtliche Grundlagen, Ziele und Organisation der Raumordnung und Landesplanung

 

Städtebau

 

Rechtliche Grundlagen

 

Bestandsaufnahme, Analysen,

 

Prognosen

 

Bauleitung, Sicherung der Bauleitplanung

 

Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen

 

Bodenordnungs- und Enteignungsverfahren

 

Ermittlung von Immobilienwerten

 

Rechtsbehelfe und Rechtsmittel

 

Erschließung, Regelung der baulichen und sonstigen Nutzung

 

Sonstiges Bau- und Bodenrecht

 

Natur- und Umweltschutzrecht

 

Kommunales Vermessungs- und Liegenschaftswesen

6.

Landesvermessung und Kartographie

 

Rechtliche Grundlagen, Aufgaben und Organisation der Landesvermessung

 

Zusammenarbeit mit anderen behördlichen und privaten Institutionen

 

Aufbau, Erhaltung und Erneuerung des Lage-, Höhen- und Schwerefestpunktfeldes

 

Dokumentation und Bereitstellung der Ergebnisse

 

Ortung und Navigation

 

Topographische Landesaufnahme

 

Aufbau der topographischen Kartenwerke in analoger und digitaler Form, Herstellung und Fortführung

 

Nutzung und Anwendung der topographischen Kartenwerke, thematische Kartographie

 

Digitale Geotopographische Informationssysteme

 

Internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Landesvermessung

 

Geschichtliche Entwicklung

Fachrichtung LANDESPFLEGE

1.

Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen

 

Allgemeines Staatsrecht

 

Staatsbegriff, Staatswesen

 

Grundzüge des Völkerrechts sowie der internationalen und supranationalen Organisationen

 

Staatsformen

 

Entstehung und Auflösung von Staaten

 

Staatliche Entwicklung in Deutschland

 

Grundgesetz, Verfassungen der Länder

 

Verfassungsgrundsätze, Grundrechte

 

Staatsrechtliches Wesen der Bundesrepublik,

 

Föderalismus

 

Grundgesetzliche Richtlinien und Kompetenzverteilung für Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung

 

Oberste Bundesorgane

 

Funktionen der Staatsgewalt

 

 

Dreiteilung der Gewalten

 

 

Begriff und Wesen der öffentlichen Verwaltung

 

 

Gesetzgebungsverfahren

 

 

Rechtsverordnungen und autonome Satzungen

 

 

Die Rechtsprechung

 

 

Normenkontrolle und Verfassungsbeschwerde

 

Staats- und Amtshaftungsgrundsätze

 

Finanzwesen des Bundes und der Länder

 

Die Europäische Union

 

Status und Organe

 

Hoheitliche Kompetenzen, Kompetenzabgrenzung zu Mitgliedstaaten

 

Rechtsetzung, Umsetzung der Rechtsakte in nationales Recht

 

europäischer Binnenmarkt, Wirtschafts- und Währungsunion

 

Gemeindeverfassungen, kommunale Selbstverwaltung

 

Verwaltungsaufbau und Behördenorganisation bei Bund, Ländern und Gemeinden

 

Oberste Bundes- und Landesbehörden

 

Organisation der unmittelbaren Staatsverwaltung

 

Aufgaben und Organe der mittelbaren Staatsverwaltung

 

Rechts-, Fach- und Dienstaufsicht

 

Allgemeines und formelles Verwaltungsrecht, Verwaltungshandeln, Verwaltungsprozessrecht

 

Verwaltungsverfahrensgesetze des Bundes und der Länder

 

 

Allgemeines Verwaltungsverfahren

 

 

Institut des Verwaltungsaktes und des öffentlich-rechtlichen Vertrages

 

 

Förmliches Verwaltungsverfahren,

 

 

Planfeststellungsverfahren

 

 

Auslegung von Rechtsnormen

 

 

Verwaltungsermessen

 

 

Amtshilfe

 

Verwaltungsgerichtsordnung

 

Verwaltungsvollstreckungs- und Verwaltungszustellungsrecht

 

Außerordentliche Rechtsbehelfe gegen Verwaltungshandeln

 

(Petition, Beschwerde, Dienstaufsichtsbeschwerde)

 

Besonderes Verwaltungsrecht

 

Beamtenrecht

 

Disziplinarrecht

 

Personalvertretungsrecht

 

Ordnungswidrigkeitenrecht

 

Grundzüge des Kommunalrechts

 

Sozialrecht in den Grundzügen

 

Arbeitsschutzrecht in den Grundzügen

 

Steuerrecht in den Grundzügen

 

Gewerberecht in den Grundzügen

 

Grundzüge des Polizeirechts

 

Datenschutzrecht

 

Privatrecht

 

Bürgerliches Gesetzbuch

 

 

Allgemeiner Teil, Schuldverhältnisse und Sachenrecht in den Grundzügen Nachbarrecht

 

Grundzüge des Handels- und Gesellschaftsrechts

 

Tarifvertragsgesetz, Manteltarifverträge für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst

 

Vergaberecht in den Grundzügen

 

Zivilprozessverfahren in den Grundzügen

2.

Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit

 

Leitungskonzeption, -methoden und -techniken

 

Begriffe

 

Leitungskonzeptionen

 

Regelkreis-Modell

 

Methoden und Techniken der Planung

 

 

Zielvereinbarung (Zielsetzung, Zielsysteme, Zielkonflikte)

 

 

Problemanalyse

 

 

Alternativensuche und -bewertung

 

 

Entscheidung

 

 

Kontrolle

 

Personalführung

 

Führungsstile

 

Grundkenntnisse der Menschenführung

 

 

Individual- und Gruppenverhalten im Arbeitsprozess

 

 

Leistungsmotivation

 

 

Anerkennung, Kritik

 

 

Kommunikation, Konfliktbehandlung

 

Grundsätze für die Zusammenarbeit und den Personaleinsatz

 

Mitarbeitergespräch

 

Personalbeurteilung

 

Kommunikationstechniken

 

Rhetorik

 

Gesprächsführung, Besprechungstechnik Darstellungstechnik

 

 

Gliederungstechnik

 

 

Visualisierungstechnik

 

Öffentlichkeitsarbeit

 

Informationstechnik

 

Einsatzgebiete

 

Organisation beim Einsatz der IT

 

Organisation

 

Grundzüge der Organisationslehre

 

 

Aufbauorganisation

 

 

Ablauforganisation

 

Aufgaben, Organisation und Geschäftsbetrieb

 

Volks- und betriebswirtschaftliche Untersuchungen

 

Wirtschaftlichkeitsgrundlagen

 

 

Kostenberechnung

 

 

Investitionsrechnung und Wirtschaftlichkeitskriterien

 

 

Empfindlichkeitsprüfungen und Risikoanalyse

 

 

Erfolgskontrolle

 

Nutzen-Kosten-Untersuchungen

 

Grundlegende Bewertungsfragen

 

 

Möglichkeiten, Grenzen und Ablauf der Verfahren

 

 

Verfahrensrichtlinien

 

 

Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen für Unterhaltungs- und Betriebsaufgaben

 

 

Aufgabenwirtschaftlichkeit

 

 

Beschaffungs- und Einsatzplanung

 

Haushalts-, Rechnungs- und Kassenwesen des Bundes, der Länder und der Kommunen

 

Grundlagen des Haushalts

 

 

Begriffe

 

 

Haushaltsgrundsätze

 

 

Verfahren der Bewirtschaftung

 

Technische Programmplanung, Finanzplanung

 

Aufgaben der Rechnungshöfe und der Rechnungsprüfungsämter

3.

Naturschutz und Landschaftspflege

 

Aufgaben, geschichtliche Entwicklung

 

Rechtsgrundlagen (internationale und europäische Regelungen, Bundes- und Landesrecht)

 

Ziele und Grundsätze

 

Landschaftsplanung (Grundlagen, Ebenen, Inhalte und Verfahren, Umsetzung)

 

Eingriffsregelung (Prinzipien, Bewertungsfragen, Verfahren)

 

Biotopschutz (Grundlagen, Programme, Konzeptionen, Pläne, Pflege von Biotopen, Vertragsnaturschutz)

 

Flächen- und Objektschutz (Schutzkategorien, Verordnungen, ggf. Satzungen, Wirkungen, Entschädigungsfragen)

 

Artenschutz, Artenschutzprogramme

 

Förderprogramme für Naturschutz und Landschaftspflege der EU, des Bundes, der Länder und der Kommunen

 

Aufgaben und Organisation der Naturschutzverwaltung

 

Naturschutzverbände und -beiräte

4.

Raumordnung, Landesplanung und Städtebau

 

Aufgaben, geschichtliche Entwicklung

 

Rechtsgrundlagen der Raumordnung, der Landesplanung und des Städtebaues (einschließlich Bauleitplanung)

 

Ziele und Grundsätze

 

Programme, Pläne und Satzungen (Planungsebenen und deren Beziehungen untereinander, Inhalte und Verfahren, Wirksamkeit, Umsetzung)

 

Beiträge der Fachplanungen zu den Gesamtplanungen

 

Zusammenwirken mit den Fachplanungen

 

Raumordnungsverfahren

 

Genehmigungs- und Anzeigeverfahren, einschließlich bauaufsichtlicher Verfahren

 

Integration von Programmen, Plänen und sonstigen Belangen des Naturschutzes, der Landschaftspflege und der Grünordnung

 

Beziehungen zur naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung

 

Zuständige Behörden (Aufgaben, Organisation, Zusammenarbeit mit der Naturschutzverwaltung)

5.

Freiraumplanung und Grünordnung

 

Aufgaben und Organisation städtischer Grün- beziehungsweise Gartenämter sowie Zusammenarbeit mit anderen Ämtern

 

Funktionen von Freiräumen und Grünflächen - einschließlich Verbundsystemen - im besiedelten und unbesiedelten Bereich

 

Programme, Konzeptionen und Pläne für Freiräume, Grünflächen und Einzelobjekte (Übernahme in andere Planungen, Umsetzung)

 

Naherholungskonzeptionen in Ballungsgebieten

 

Konflikte Naturschutz/Erholung, Lösungsmöglichkeiten

 

Gartendenkmalpflege

 

Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)

 

Anlage, Schutz und Pflege von Freiräumen und Grünflächen sowie von Einzelobjekten (Abwicklung und Kosten)

 

Verdingungswesen (Ausschreibung und Vergabe gemäß VOB)

 

Rechtsgrundlagen des Kleingarten- und Friedhofswesens

 

Verkehrsicherungspflicht, Haftpflicht

6.

Angrenzende Fachgebiete

 

Übersicht über Aufgaben, Organisation, Rechtsgrundlagen sowie über Planungen und Maßnahmen in Natur und Landschaft anderer Fachgebiete beziehungsweise -behörden

 

der Landwirtschaft (einschließlich der Flurbereinigung)

 

der Forstwirtschaft

 

der Wasserwirtschaft

 

der Abfallwirtschaft

 

der Gewinnung von Bodenschätzen

 

des Bodenschutzes

 

des Immissionsschutzes

 

der Energiewirtschaft

 

der Kommunikationstechnik

 

des Verkehrswesens

 

der Denkmalpflege

 

der Jagd und der Fischerei

 

Planfeststellungs- und sonstige Zulassungsverfahren (Umweltverträglichkeitsprüfungen, Eingriffsregelung)

 

ggf. Verordnungen und Satzungen

 

Integration von Programmen, Plänen und sonstigen Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege

 

Zusammenarbeit der jeweils zuständigen Behörden mit der Naturschutzverwaltung

Fachrichtung UMWELTTECHNIK/UMWELTSCHUTZ

1.

Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen

 

Allgemeines Staatsrecht

 

Staatsbegriff, Staatswesen

 

Grundzüge des Völkerrechts sowie der internationalen und supranationalen Organisationen

 

Staatsformen

 

Entstehung und Auflösung von Staaten

 

Staatliche Entwicklung in Deutschland

 

Grundgesetz, Verfassungen der Länder

 

Verfassungsgrundsätze, Grundrechte

 

Staatsrechtliches Wesen der Bundesrepublik,

 

Föderalismus

 

Grundgesetzliche Richtlinien und Kompetenzverteilung für Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung

 

Oberste Bundesorgane

 

Funktionen der Staatsgewalt

 

 

Dreiteilung der Gewalten

 

 

Begriff und Wesen der öffentlichen Verwaltung

 

 

Gesetzgebungsverfahren

 

 

Rechtsverordnungen und autonome Satzungen

 

 

Die Rechtsprechung

 

 

Normenkontrolle und Verfassungsbeschwerde

 

Staats- und Amtshaftungsgrundsätze

 

Finanzwesen des Bundes und der Länder

 

Die Europäische Union

 

Status und Organe

 

Hoheitliche Kompetenzen, Kompetenzabgrenzung zu Mitgliedstaaten

 

Rechtsetzung, Umsetzung der Rechtsakte in nationales Recht

 

europäischer Binnenmarkt, Wirtschafts- und Währungsunion

 

Gemeindeverfassungen, kommunale Selbstverwaltung

 

Verwaltungsaufbau und Behördenorganisation bei Bund, Ländern und Gemeinden

 

Oberste Bundes- und Landesbehörden

 

Organisation der unmittelbaren Staatsverwaltung

 

Aufgaben und Organe der mittelbaren Staatsverwaltung

 

Rechts-, Fach- und Dienstaufsicht

 

Allgemeines und formelles Verwaltungsrecht, Verwaltungshandeln, Verwaltungsprozessrecht

 

Verwaltungsverfahrensgesetze des Bundes und der Länder

 

 

Allgemeines Verwaltungsverfahren

 

 

Institut des Verwaltungsaktes und des öffentlich-rechtlichen Vertrages

 

 

Förmliches Verwaltungsverfahren,

 

 

Planfeststellungsverfahren

 

 

Auslegung von Rechtsnormen

 

 

Verwaltungsermessen

 

 

Amtshilfe

 

Verwaltungsgerichtsordnung

 

Verwaltungsvollstreckungs- und Verwaltungszustellungsrecht

 

Außerordentliche Rechtsbehelfe gegen Verwaltungshandeln

 

(Petition, Beschwerde, Dienstaufsichtsbeschwerde)

 

Besonderes Verwaltungsrecht

 

Beamtenrecht

 

Disziplinarrecht

 

Personalvertretungsrecht

 

Ordnungswidrigkeitenrecht

 

Grundzüge des Kommunalrechts

 

Sozialrecht in den Grundzügen

 

Arbeitsschutzrecht in den Grundzügen

 

Steuerrecht in den Grundzügen

 

Gewerberecht in den Grundzügen

 

Grundzüge des Polizeirechts

 

Datenschutzrecht

 

Privatrecht

 

Bürgerliches Gesetzbuch

 

 

Allgemeiner Teil, Schuldverhältnisse und Sachenrecht in den Grundzügen Nachbarrecht

 

Grundzüge des Handels- und Gesellschaftsrechts

 

Tarifvertragsgesetz, Manteltarifverträge für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst

 

Vergaberecht in den Grundzügen

 

Zivilprozessverfahren in den Grundzügen

2.

Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit

 

Leitungskonzeption, -methoden und -techniken

 

Begriffe

 

Leitungskonzeptionen

 

Regelkreis-Modell

 

Methoden und Techniken der Planung

 

 

Zielvereinbarung (Zielsetzung, Zielsysteme, Zielkonflikte)

 

 

Problemanalyse

 

 

Alternativensuche und -bewertung

 

 

Entscheidung

 

 

Kontrolle

 

Personalführung

 

Führungsstile

 

Grundkenntnisse der Menschenführung

 

 

Individual- und Gruppenverhalten im Arbeitsprozess

 

 

Leistungsmotivation

 

 

Anerkennung, Kritik

 

 

Kommunikation, Konfliktbehandlung

 

Grundsätze für die Zusammenarbeit und den Personaleinsatz

 

Mitarbeitergespräch

 

Personalbeurteilung

 

Kommunikationstechniken

 

Rhetorik

 

Gesprächsführung, Besprechungstechnik Darstellungstechnik

 

 

Gliederungstechnik

 

 

Visualisierungstechnik

 

Öffentlichkeitsarbeit

 

Informationstechnik

 

Einsatzgebiete

 

Organisation beim Einsatz der IT

 

Organisation

 

Grundzüge der Organisationslehre

 

 

Aufbauorganisation

 

 

Ablauforganisation

 

Aufgaben, Organisation und Geschäftsbetrieb

 

Volks- und betriebswirtschaftliche Untersuchungen

 

Wirtschaftlichkeitsgrundlagen

 

 

Kostenberechnung

 

 

Investitionsrechnung und Wirtschaftlichkeitskriterien

 

 

Empfindlichkeitsprüfungen und Risikoanalyse

 

 

Erfolgskontrolle

 

Nutzen-Kosten-Untersuchungen

 

Grundlegende Bewertungsfragen

 

 

Möglichkeiten, Grenzen und Ablauf der Verfahren

 

 

Verfahrensrichtlinien

 

 

Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen für Unterhaltungs- und Betriebsaufgaben

 

 

Aufgabenwirtschaftlichkeit

 

 

Beschaffungs- und Einsatzplanung

 

Haushalts-, Rechnungs- und Kassenwesen des Bundes, der Länder und der Kommunen

 

Grundlagen des Haushalts

 

 

Begriffe

 

 

Haushaltsgrundsätze

 

 

Verfahren der Bewirtschaftung

 

Technische Programmplanung, Finanzplanung

 

Aufgaben der Rechnungshöfe und der Rechnungsprüfungsämter

3.

Kreislaufwirtschaft, Abfallbeseitigung und Bodenschutz

 

Ziele und Grundsätze der Kreislaufwirtschaft

 

Abfallvermeidung und Ressourcenschonung

 

Stoffliche und energetische Abfallverwertung

 

Produktverantwortung

 

Abfallwirtschaftsplanung

 

Abfallarten

 

Abfallaufkommen

 

Abfallwirtschaftskonzepte und -bilanzen

 

Abfallwirtschaftspläne

 

Abfallbehandlung

 

Abfallsortierung, Kompostierung, Vergärung

 

Mechanisch-Biologische Abfallbehandlung

 

Chemisch-physikalische Abfallbehandlung

 

Thermische Abfallbehandlung

 

Abfallbeseitigung

 

Bau- und Betrieb von Deponien

 

Deponietechnik

 

Deponiesickerwasser und Deponiegas

 

Stilllegung und Nachsorge von Deponien

 

Überwachung der Abfallentsorgung

 

Andienungs- und Überlassungspflichten

 

Entsorgungsnachweis- und Abfallbegleitscheinverfahren

 

Notifizierung von Abfallverbringungen

 

Nachweisbücher, Registerpflichten

 

Betriebsprüfungen, Umweltinspektionen

 

Bodenschutz und Altlasten

 

Vorsorgender Bodenschutz

 

Erkundung und Bewertung von altlastenverdächtigen Flächen

 

Sicherung und Sanierung von kontaminierten Standorten

 

Bodenbehandlung

4.

Immissionsschutz und Klimaschutz

 

Produktionstechnologien und deren Umweltauswirkungen

 

Roheisen und Stahlerzeugung

 

Aluminiumerzeugung

 

Kraftwerke

 

Herstellung von organischen Chemikalien oder Lösungsmitteln

 

wie Alkohole, Aldehyde, Ketone, Säuren, Ester, Acetate, Äther

 

Alkalielektrolyse

 

Säureproduktion

 

Papierherstellung

 

Zementherstellung

 

Glasherstellung

 

Brauereien

 

Zuckerherstellung

 

Tierhaltung

 

Luftreinhaltung

 

Arten der Luftverschmutzung

 

Messprogramme und -systeme

 

Ermittlung und Bewertung von Gerüchen, Geruchsgutachten

 

Untersuchungsgebiete und -methoden

 

Emissionskataster

 

Luftreinhaltepläne, Aktionspläne

 

Abgasreinigung

 

Biologische Abgasreinigung

 

Thermische und katalytische Abgasreinigung

 

Abgasentschwefelungsverfahren

 

Absorptions- und Adsorptionsverfahren

 

Staubabscheidung

 

Lärm und Erschütterungen

 

Ermittlung und Bewertung von Geräuschen, Lärmgutachten

 

Lärmminderungsmaßnahmen

 

Lärmminderungspläne

 

Erschütterungen (Grundlagen)

 

Umweltgefährdende Stoffe

 

Gefahrenpotenzial umweltgefährdender Stoffe und Zubereitungen

 

Auswirkungen umweltgefährdender Stoffe auf die Schutzgüter

 

Schutzmaßnahmen für das Herstellen, Behandeln und Abfüllen sowie den Transport und die Lagerung umweltgefährdender Stoffe

 

Klimaschutz

 

Klimaschutzziele

 

Entwicklung der Treibhausgasemissionen

 

Grundlagen des Emissionshandels

 

Überwachung der Treibhausgasemissionen

 

Technische Maßnahmen zur Reduzierung der Treibhausgase

5.

Wasserwirtschaft und Gewässerschutz

 

Grundlagen der Wasserwirtschaft

 

Wasserkreislauf

 

Niederschlag, Verdunstung, Abfluss, Versickerung

 

Grundwasser

 

Messwesen

 

Modelle in der Wasserwirtschaft (z.B. NA-Modelle)

 

Oberirdische Gewässer

 

Gewässertypen, Leitbilder, Lebensgemeinschaften

 

Gewässergüte (Wasserqualität), Gewässerstrukturen

 

Gewässerüberwachung (Monitoring)

 

Gewässerunterhaltung, Gewässerausbau

 

Entwicklung der Gewässer und ihrer Auen (Konzept zur naturnahen Entwicklung der Fließgewässer)

 

Gewässerrenaturierung

 

Ökologischer Hochwasserschutz

 

Technischer Hochwasserschutz

 

Gewässernutzungen

 

Entnahme und Einleitung

 

Wasserkraftanlagen, Wehre, Querbauwerke

 

Freizeit, Fischerei, Schifffahrt

 

Abwasserbeseitigung

 

Pflicht zur Abwasserbeseitigung

 

Anforderungen an das Einleiten von Abwasser

 

Bauwerke der Kanalisation

 

Verfahren zur Abwasserbehandlung

 

Überwachung von Abwasseranlagen und Abwassereinleitungen

 

Gewerbliches Abwasser, Indirekteinleitungen

 

Wasserversorgung

 

Trinkwassergewinnung/Aufbereitungstechnik

 

Rohwasserüberwachung

 

Trinkwasserbeschaffenheit

 

Trinkwasserbedarf, -verbrauch

 

Wasserschutzgebiete

 

Grundwasser

 

Grundwasserbeschaffenheit

 

Grundwasserbeobachtung

 

Grundwassermodellierung

 

Grundwasserbewirtschaftung

6.

Fachbezogene Rechts- und Verwaltungsvorschriften

 

Allgemeines Umweltrecht

 

Internationale und supranationale Umweltschutzkonventionen

 

Umweltschutzrichtlinien und -programme der Europäischen Union

 

Gesetz über die Umweltverträglichkeit

 

Umweltinformationsgesetze (Bundes-UIG und HUIG)

 

Umwelthaftungsgesetz, Umweltschadensgesetz

 

Strafrecht

 

Strafgesetzbuch: Straftaten gegen die Umwelt

 

Abfallrecht

 

EU-Abfallrahmenrichtlinie

 

Abfallverbringungsgesetz

 

Kreislaufwirtschaftsgesetz mit untergesetzlichem Regelwerk

 

Landesabfallgesetz

 

Bodenschutzrecht

 

Bundesbodenschutzgesetz

 

Landesbodenschutzgesetz mit untergesetzlichem Regelwerk

 

Chemikalienrecht

 

Chemikaliengesetz

 

Chemieverbotsverordnung

 

Biozid-Zulassungsverordnung

 

Chemikalien-Ozonschichtverordnung

 

Gentechnikrecht

 

Gentechnikgesetz

 

Immissionsschutzrecht

 

Richtlinie über die Industrieemissionen (IED)

 

Bundesimmissionsschutzgesetz mit untergesetzlichem Regelwerk

 

TA Luft, TA Lärm

 

Klimaschutzrecht

 

Treibhausgasemissionshandelsgesetz

 

Wasserrecht

 

EU-Wasserrahmenrichtlinie

 

Wasserhaushaltsgesetz mit untergesetzlichem Regelwerk

 

Landeswassergesetze

 

Abwasserabgabengesetz

 

Raumordnung, Landesplanung, Baurecht

 

Raumordnungsgesetz

 

Landesplanungsgesetz

 

Bundesbaugesetz

 

Baunutzungsverordnung

 

Landesbaugesetz (HBO)

 

Naturschutzrecht, Landschaftspflege und Naturschutz

 

FFH-Richtlinie

 

Bundesnaturschutzgesetz

 

Landesnaturschutzgesetz

Anlage 7 ANFORDERUNGEN an die wissenschaftlichen Studiengänge und die obligatorischen Studienfächer ...

Anlage 7

(zu §§ 2 Nr. 2 und 39 Abs. 1)

ANFORDERUNGEN an die wissenschaftlichen Studiengänge und die obligatorischen Studienfächer mit den Abschlüssen des Diplom-Ingenieurs und des Masters als Voraussetzung für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst der Laufbahn des höheren technischen Verwaltungsdienstes in der Fachrichtung VERMESSUNGS- UND LIEGENSCHAFTSWESEN

1

Inhalt des Studiengangs

1.1

Grundlagenwissen (mathematisch-naturwissenschaftliche Studieninhalte)

Es sind grundlegendes Fachwissen und die Befähigung zu dessen wissenschaftsmethodischer Anwendung in mindestens folgenden Fächern nachzuweisen:

-

Höhere Mathematik

-

Geometrie

-

graphische Datenverarbeitung

-

Physik einschließlich der fachbezogenen Bereiche

-

Statistik und Parameterschätzung

-

Informatik

1.2

Fachwissen (berufsfeldbezogene Studieninhalte)

Es sind Fachkenntnisse sowie die Fähigkeit zur Lösung von Fachaufgaben nach wissenschaftlichen Grundsätzen in den folgenden geodätischen Schwerpunktdisziplinen nachzuweisen, und zwar in einem für das konsekutive Masterstudium vorgegebenen Mindestumfang der Module:

-

Vermessungskunde

-

Referenz- und Raumbezugssysteme

-

Ausgleichungsrechnung

-

Photogrammetrie und Fernerkundung

-

Topographie und Kartographie

-

Ingenieurgeodäsie

-

Liegenschaftskataster und Grundbuch

-

Landentwicklung

-

Planung und Bodenordnung

-

Immobilienwertermittlung

-

Geoinformatik

-

Physikalische Geodäsie

-

Satellitenpositionierung

1.3

Fachbezogenes Ergänzungswissen

Das Studium muss z. B. durch Wahlmodule die Möglichkeit bieten, ergänzende Grundkenntnisse in folgenden Bereichen zu erwerben:

-

Führungstechnik/Management

-

Betriebswirtschaft

-

Rechtswissenschaften

-

Umweltschutz

-

Sprachen

2

Form des Nachweises

2.1

Abschlusszeugnis und Diploma Supplement

Der Nachweis über persönlich qualifizierende Prüfungen in den oben bezeichneten Fächern ist anhand eines Abschlusszeugnisses sowie ein Diploma Supplement zu erbringen.

2.2

Master- oder Diplomarbeit

Die Fähigkeit, selbständig Fachwissen zu beherrschen und wissenschaftsmethodisch anzuwenden, ist durch einen Nachweis über den Abschluss einer qualifizierenden Master- oder Diplomarbeit zu belegen.


Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

Aufgrund des § 17 Abs. 2 Satz 1 des Hessischen Beamtengesetzes in der Fassung vom 11. Januar 1989 (GVBl. I S. 26), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. November 2010 (GVBl. I S. 410), verordnen

1.

der Minister für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung

2.

der Minister des Innern und für Sport

3.

der Minister der Finanzen und

4.

die Ministerin für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

im Einvernehmen mit dem Direktor des Landespersonalamtes und der Landespersonalkommission:

ERSTER TEIL Vorbereitungsdienst - Ausbildungsordnung

ERSTER TEIL
Vorbereitungsdienst - Ausbildungsordnung

Siebter Abschnitt Sondervorschriften für die Fachrichtung Umwelttechnik/Umweltschutz

Siebter Abschnitt
Sondervorschriften für die Fachrichtung Umwelttechnik/Umweltschutz

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

VIERTER TEIL
Übergangs-Schlussvorschriften

ZWEITER TEIL Große Staatsprüfung - Prüfungsordnung

ZWEITER TEIL
Große Staatsprüfung - Prüfungsordnung

DRITTER TEIL Sondervorschriften für die einzelnen Fachrichtungen

DRITTER TEIL
Sondervorschriften für die einzelnen Fachrichtungen

Erster Abschnitt Sondervorschriften für die Fachrichtung Hochbau

Erster Abschnitt
Sondervorschriften für die Fachrichtung Hochbau

Zweiter Abschnitt Sondervorschriften für die Fachrichtung Städtebau

Zweiter Abschnitt
Sondervorschriften für die Fachrichtung Städtebau

Dritter Abschnitt Sondervorschriften für die Fachrichtung Bauingenieurwesen

Dritter Abschnitt
Sondervorschriften für die Fachrichtung Bauingenieurwesen

Vierter Abschnitt Sondervorschriften für die Fachrichtung Maschinen- und Elektrotechnik

Vierter Abschnitt
Sondervorschriften für die Fachrichtung Maschinen- und Elektrotechnik

Fünfter Abschnitt Sondervorschriften für die Fachrichtung Vermessungs- und Liegenschaftswesen

Fünfter Abschnitt
Sondervorschriften für die Fachrichtung Vermessungs-
und Liegenschaftswesen

Sechster Abschnitt Sondervorschriften für die Fachrichtung Landespflege

Sechster Abschnitt
Sondervorschriften für die Fachrichtung Landespflege

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

Inhaltsübersicht
ERSTER TEIL
Vorbereitungsdienst - Ausbildungsordnung
§ 1 Zweck, Ziel und Fachrichtungen des Vorbereitungsdienstes
§ 2 Einstellungsbedingungen
§ 3 Einstellungsverfahren
§ 4 Ernennung, Anwärterbezüge, Beendigung des Beamtenverhältnisses
§ 5 Ausbildungsbehörde und Ausbildungsstellen
§ 6 Dauer und Gliederung des Vorbereitungsdienstes
§ 7 Gestaltung der Ausbildung und Nachteilsausgleich
§ 8 Überwachung der Ausbildung
§ 9 Beurteilung während der Ausbildung
§ 10 Urlaub, Dienstunfähigkeit
§ 11 Entlassung aus dem Vorbereitungsdienst
ZWEITER TEIL
Große Staatsprüfung - Prüfungsordnung
§ 12 Zweck der Großen Staatsprüfung
§ 13 Abnahme der Prüfung
§ 14 Zulassung zur Prüfung
§ 15 Art der Prüfung
§ 16 Häusliche Prüfungsarbeit
§ 17 Schriftliche Arbeiten unter Aufsicht
§ 18 Mündliche Prüfung
§ 19 Nichtantritt und Unterbrechung der Prüfung
§ 20 Bewertung der Prüfungsleistungen im Einzelnen
§ 21 Abschließende Bewertung, Gesamturteil
§ 22 Prüfungszeugnis
§ 23 Wiederholung der Prüfung
§ 24 Verstöße gegen die Prüfungsordnung
§ 25 Prüfungsakte
§ 26 Ausführungsbestimmungen
DRITTER TEIL
Sondervorschriften für die einzelnen Fachrichtungen
Erster Abschnitt
Sondervorschriften für die Fachrichtung Hochbau
§ 27 Ausbildung (Hochbau)
§ 28 Einstellungs- und Ausbildungsbehörde (Hochbau)
§ 29 Gliederung der Ausbildung (Hochbau)
Zweiter Abschnitt
Sondervorschriften für die Fachrichtung Städtebau
§ 30 Ausbildung (Städtebau)
§ 31 Einstellungs- und Ausbildungsbehörde (Städtebau)
§ 32 Gliederung der Ausbildung (Städtebau)
Dritter Abschnitt
Sondervorschriften für die Fachrichtung Bauingenieurwesen
§ 33 Ausbildung (Bauingenieurwesen)
§ 34 Einstellungs- und Ausbildungsbehörde (Bauingenieurwesen)
§ 35 Gliederung der Ausbildung (Bauingenieurwesen)
Vierter Abschnitt
Sondervorschriften für die Fachrichtung Maschinen- und Elektrotechnik
§ 36 Ausbildung (Maschinen- und Elektrotechnik)
§ 37 Einstellungs- und Ausbildungsbehörde (Maschinen- und Elektrotechnik)
§ 38 Gliederung der Ausbildung (Maschinen- und Elektrotechnik)
Fünfter Abschnitt
Sondervorschriften für die Fachrichtung Vermessungs- und Liegenschaftswesen
§ 39 Ausbildung (Vermessungs- und Liegenschaftswesen)
§ 40 Einstellungs- und Ausbildungsbehörde (Vermessungs- und Liegenschaftswesen)
§ 41 Gliederung der Ausbildung (Vermessungs- und Liegenschaftswesen)
§ 42 Sonstige Vorschriften für die Ausbildung (Vermessungs- und Liegenschaftswesen)
§ 43 Häusliche Prüfungsarbeit (Vermessungs- und Liegenschaftswesen)
Sechster Abschnitt
Sondervorschriften für die Fachrichtung Landespflege
§ 44 Ausbildung (Landespflege)
§ 45 Einstellungs- und Ausbildungsbehörde (Landespflege)
§ 46 Gliederung der Ausbildung (Landespflege)
Siebter Abschnitt
Sondervorschriften für die Fachrichtung Umwelttechnik / Umweltschutz
§ 47 Ausbildung (Umwelttechnik / Umweltschutz)
§ 48 Einstellungs- und Ausbildungsbehörde (Umwelttechnik / Umweltschutz)
§ 49 Gliederung der Ausbildung (Umwelttechnik / Umweltschutz)
VIERTER TEIL
Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 50 Aufhebung bisherigen Rechts, Übergangsvorschriften
§ 51 Inkrafttreten
Anlage 1: Ausbildungsnachweis
Anlage 2: Übersicht über den Vorbereitungsdienst
Anlage 3: Beurteilung
Anlage 4: Antrag auf Zulassung zur Großen Staatsprüfung
Anlage 5: Prüfungsfächer und Prüfungszeiten
Anlage 6: Prüfstoffverzeichnis der Fachrichtungen und Fachgebiete
Anlage 7: Anforderungen an die Studiengänge in der Fachrichtung Vermessungs- und Liegenschaftswesen

§ 1 Zweck, Ziel und Fachrichtungen des Vorbereitungsdienstes

§ 1
Zweck, Ziel und Fachrichtungen des Vorbereitungsdienstes

(1) Zweck und Ziel des Vorbereitungsdienstes ist es, Nachwuchskräfte für den höheren technischen Verwaltungsdienst auszubilden. Dabei sollen verantwortungsbewusste Persönlichkeiten für leitende Tätigkeiten in einem freiheitlichen, demokratischen und sozialen Rechtsstaat herangebildet werden.

(2) Die Ausbildung soll sich darauf erstrecken, das auf der Hochschule erworbene Wissen in der Praxis anzuwenden und zu ergänzen. Sie soll umfassende Kenntnisse vor allem in den Gebieten Verwaltung, Recht, Planung und Betrieb sowie methodische und soziale Kompetenzen zur Wahrnehmung von Führungsaufgaben vermitteln. Das Verständnis für staatspolitische, wirtschaftliche und internationale Zusammenhänge wie auch für kulturelle und soziale Belange ist zu fördern. Die sich wandelnden Anforderungen an Staat und Gesellschaft und insbesondere der Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit sind zu berücksichtigen.

(3) Der Vorbereitungsdienst wird nach folgenden Fachrichtungen unterschieden:

1.

Hochbau,

2.

Städtebau,

3.

Bauingenieurwesen,

4.

Maschinen- und Elektrotechnik,

5.

Vermessungs- und Liegenschaftswesen,

6.

Landespflege,

7.

Umwelttechnik/Umweltschutz.

Einzelne Fachrichtungen sind noch in Fachgebiete unterteilt (siehe Dritter Teil).

(4) Der Vorbereitungsdienst endet mit der Großen Staatsprüfung.

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

§ 10
Urlaub, Dienstunfähigkeit

(1) Erholungsurlaub ist in den Ausbildungsplan nach § 8 Abs. 2 im Benehmen mit der Referendarin oder dem Referendar einzuarbeiten.

(2) Die Einstellungsbehörde kann Sonderurlaub im Sinne des § 106 Abs. 2 Satz 2 Nr. 5 des Hessischen Beamtengesetzes in Verbindung mit § 15 der Hessischen Urlaubsverordnung vom 12. Dezember 2006 (GVBl. I S. 671), geändert durch Gesetz vom 25. November 2010 (GVBl. I S. 410), gewähren. Der Vorbereitungsdienst soll in der Regel dadurch um nicht mehr als ein Jahr verlängert werden.

(3) Während der Zeit für die Anfertigung der häuslichen Prüfungsarbeit darf Erholungsurlaub grundsätzlich nicht gewährt werden. Urlaub aus triftigen Gründen ist nur im Einvernehmen mit der Direktorin oder dem Direktor des Oberprüfungsamtes für den höheren technischen Verwaltungsdienstes zulässig. Die Frist für die Abgabe der häuslichen Prüfungsarbeit verlängert sich in diesem Fall entsprechend.

(4) Bei Dienstunfähigkeit von mehr als einem Monat innerhalb eines Jahres kann der Vorbereitungsdienst entsprechend verlängert werden.

§ 11 Entlassung aus dem Vorbereitungsdienst

§ 11
Entlassung aus dem Vorbereitungsdienst

Die Einstellungsbehörde kann Referendarinnen und Referendare nach den Bestimmungen des Hessischen Beamtengesetzes unter Widerruf des Beamtenverhältnisses aus dem Vorbereitungsdienst entlassen. Ein Grund für die Entlassung liegt insbesondere vor, wenn die Referendarin oder der Referendar es schuldhaft versäumt, die Zulassung zur Großen Staatsprüfung (§ 14 Abs. 2) oder die Zulassung zur Wiederholungsprüfung (§ 23 Abs. 3) fristgemäß zu beantragen.

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

§ 12
Zweck der Großen Staatsprüfung

In der Großen Staatsprüfung haben die Referendarinnen und Referendare nachzuweisen, dass sie ihre auf einer wissenschaftlichen Hochschule erworbenen Kenntnisse in der Praxis anzuwenden verstehen und dass sie mit den Aufgaben ihrer Fachverwaltung und den einschlägigen Rechts-, Verwaltungs- und technischen Vorschriften vertraut sind. Die Eignung zur Übernahme von Führungs- und Leitungsaufgaben ist ebenso nachzuweisen wie ein Grundverständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge.

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

§ 13
Abnahme der Prüfung

(1) Die für die Abnahme der Großen Staatsprüfung zuständige Behörde ist das Oberprüfungsamt für den höheren technischen Verwaltungsdienst - Sonderstelle beim Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (Oberprüfungsamt), Dienstsitz Bonn.

(2) Die Prüfungen finden am Sitz des Oberprüfungsamtes statt. Die Direktorin oder der Direktor des Oberprüfungsamtes kann sie auch an anderen Orten abhalten lassen.

(3) Beim Oberprüfungsamt werden Prüfungsausschüsse für die in § 1 Abs. 3 genannten Fachrichtungen eingerichtet. Die oder der Vorsitzende des Kuratoriums bestellt die Mitglieder der Prüfungsausschüsse. Es sollen Beamtinnen oder Beamte des höheren Dienstes, die eine Große Staatsprüfung abgelegt haben, bestellt werden. Das Kuratorium kann in Sonderfällen Ausnahmen zulassen.

(4) Die Prüfung wird in den in § 1 Abs. 3 genannten Fachrichtungen von Prüfungskommissionen abgenommen, die von der Direktorin oder dem Direktor des Oberprüfungsamtes aus den Mitgliedern der Prüfungsausschüsse gebildet werden. Die Prüfungskommissionen setzen sich zusammen aus der Vorsitzenden oder dem Vorsitzenden und mindestens drei Prüferinnen oder Prüfern, wobei die Zusammensetzung der Prüfungskommissionen je nach Prüfungsfächern personell wechseln kann. Ein Mitglied der Prüfungskommission soll nach Möglichkeit der Verwaltung angehören, in der die Referendarin oder der Referendar überwiegend ausgebildet worden ist.

(5) Die Prüferinnen und Prüfer sind bei ihrer Tätigkeit unabhängig und an Weisungen nicht gebunden. Alle mit der Behandlung von Prüfungsangelegenheiten befassten Personen sind hierüber zur Verschwiegenheit verpflichtet.

(6) Die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses oder die entsprechende Vertretung leitet die Prüfung. Die Prüfungskommissionen sind bei ihren Entscheidungen beschlussfähig, wenn die oder der Vorsitzende und zwei weitere Prüferinnen oder Prüfer anwesend sind. Soweit über die Leistungen in der mündlichen Prüfung entschieden wird, müssen die beschließenden Prüferinnen und Prüfer an der Prüfung teilgenommen haben. Die Prüfungskommissionen entscheiden mit Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme der oder des Vorsitzenden den Ausschlag. Stimmenthaltung ist nicht zulässig.

(7) Die Direktorin oder der Direktor des Oberprüfungsamtes sorgt für den ordnungsgemäßen Prüfungsablauf. Sie oder er wacht darüber, dass in allen Fachrichtungen gleich hohe Prüfungsanforderungen gestellt und gleiche Beurteilungsmaßstäbe angelegt werden. Zur Wahrnehmung dieser Aufgaben kann sie oder er sich an den Prüfungen beteiligen und gilt in diesem Falle von Amts wegen als weiteres Mitglied der Prüfungskommissionen. Das Gleiche gilt für ihre oder seine Stellvertretung, soweit diese sich anstelle der Direktorin oder des Direktors an den Prüfungen beteiligt.

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

§ 14
Zulassung zur Prüfung

(1) Zur Prüfung können nur Referendarinnen und Referendare zugelassen werden, die die Ausbildungszeit für den höheren technischen Verwaltungsdienst ordnungsgemäß abgeleistet haben oder unmittelbar vor dem Abschluss der Ausbildung stehen und jeweils von der Ausbildungsbehörde zur Prüfung vorgeschlagen werden.

(2) Referendarinnen und Referendare haben ihren Antrag auf Zulassung zur Großen Staatsprüfung gemäß Anlage 4 innerhalb von zwei Wochen nach Aufforderung durch die Ausbildungsbehörde zu stellen. Die Ausbildungsbehörde hat ihnen den Termin für den Antrag unter Hinweis auf die Folgen eines Versäumnisses (§ 11) schriftlich mitzuteilen.

(3) Die Ausbildungsbehörde leitet den Antrag mit den darin aufgeführten Unterlagen so rechtzeitig dem Oberprüfungsamt zu, dass er diesem zwei Monate vor Aushändigung der Aufgabe für die häusliche Prüfungsarbeit vorliegt.

(4) Die Direktorin oder der Direktor entscheidet aufgrund der mit dem Zulassungsantrag vorgelegten Unterlagen über die Zulassung zur Prüfung.

(5) Das Oberprüfungsamt leitet den Zulassungsbescheid zusammen mit der Aufgabe für die häusliche Prüfungsarbeit der Ausbildungsbehörde zur fristgerechten Aushändigung an die Referendarin oder den Referendar zu. Die dem Zulassungsantrag beigefügten Unterlagen werden gleichzeitig zurückgegeben. Sie sind zu vervollständigen und dem Oberprüfungsamt mit der abschließenden Beurteilung (§ 9 Abs. 3) sogleich nach Beendigung der gesamten Ausbildung wieder zuzuleiten.

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

§ 15
Art der Prüfung

Die Prüfung besteht aus

 

der häuslichen Prüfungsarbeit,

 

den schriftlichen Arbeiten unter Aufsicht und

 

der mündlichen Prüfung.

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

§ 16
Häusliche Prüfungsarbeit

(1) Referendarinnen und Referendare sollen durch die häusliche Prüfungsarbeit zeigen, dass sie eine Aufgabe aus der Praxis richtig erfassen und methodisch bearbeiten sowie das Ergebnis klar darstellen können.

(2) Referendarinnen und Referendare müssen die häusliche Prüfungsarbeit innerhalb von sechs Wochen anfertigen und dem Oberprüfungsamt im Original unmittelbar einreichen. Bei Vorliegen triftiger Gründe kann die Direktorin oder der Direktor des Oberprüfungsamtes die Frist um höchstens sechs Wochen verlängern. Die Referendarinnen und Referendare haben in diesem Falle unverzüglich einen Antrag über ihre Ausbildungsbehörde, die dazu Stellung nimmt, an das Oberprüfungsamt zu richten. Bei längerer Verhinderung haben die Referendarinnen und Referendare eine neue Aufgabe ersatzweise zu bearbeiten.

(3) Referendarinnen und Referendare haben die Aufgabe in allen ihren Teilen ohne fremde Hilfe zu bearbeiten und alle benutzten Quellen und Hilfsmittel anzugeben. Dieses ist in einer dem Textteil der Arbeit vorzuheftenden Erklärung zu versichern. Alle Ausarbeitungen müssen die Unterschrift der Referendarin oder des Referendars tragen.

(4) Haben Referendarinnen oder Referendare an einem vom Architekten- und Ingenieurverein zu Berlin ausgeschriebenen „Schinkel-Wettbewerb“ oder einem vom Land Berlin ausgeschriebenen Wettbewerb um den „Peter-Josef-Lenné-Preis“ teilgenommen, so kann die Wettbewerbsarbeit auf Antrag als häusliche Prüfungsarbeit anerkannt werden, wenn die Wettbewerbsaufgabe unter Beteiligung einer Prüferin oder eines Prüfers des Oberprüfungsamtes gestellt worden ist und einer häuslichen Prüfungsaufgabe entspricht. Der Antrag ist mit dem Zulassungsantrag zu stellen. Die Arbeit wird unabhängig von ihrer Bewertung im Wettbewerb beurteilt.

(5) Auf Antrag einer Referendarin oder eines Referendars kann die Direktorin oder der Direktor des Oberprüfungsamtes eine während der Ausbildungszeit zu verfassende Projektarbeit als häusliche Prüfungsarbeit zulassen. Der Antrag ist vor Ausgabe der Projektaufgabe zur Entscheidung vorzulegen.

(6) Anstelle der häuslichen Prüfungsarbeit kann die Direktorin oder der Direktor des Oberprüfungsamtes auf Antrag einer Referendarin oder eines Referendars zwei zusätzliche schriftliche Arbeiten unter Aufsicht zulassen. Die sechs schriftlichen Arbeiten sind in diesem Fall mit 50 vom Hundert für das Gesamturteil zu gewichten.

(7) In den Fällen nach Abs. 5 oder 6 kann das Fachministerium auf Vorschlag der Einstellungsbehörde und Antrag der Referendarin oder des Referendars den Vorbereitungsdienst unter Berücksichtigung von § 7 um sechs Wochen verkürzen.

(8) Die Referendarinnen und Referendare können die häusliche Prüfungsarbeit fünf Jahre nach Abschluss der mündlichen Prüfung zurückverlangen. Andernfalls wird sie vernichtet.

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

§ 17
Schriftliche Arbeiten unter Aufsicht

(1) Die Referendarinnen und Referendare sollen durch die schriftlichen Arbeiten unter Aufsicht zeigen, dass sie Aufgaben aus dem Bereich der Verwaltung rasch und sicher erfassen, in kurzer Frist mit den zugelassenen Hilfsmitteln lösen und das Ergebnis knapp und übersichtlich darstellen können.

(2) Ist die häusliche Prüfungsarbeit angenommen worden, so werden die Referendarinnen und Referendare vom Oberprüfungsamt zu den schriftlichen Arbeiten unter Aufsicht spätestens zwei Wochen vorher unter Angabe von Zeit und Ort der Prüfung geladen.

(3) Insgesamt ist aus vier Prüfungsfächern gemäß Anlage 5 je eine schriftliche Arbeit unter Aufsicht in jeweils sechs Stunden an vier aufeinanderfolgenden Werktagen zu fertigen. Den rechts- und verwaltungsbezogenen Bereichen der Ausbildung ist mit mindestens einer Arbeit Rechnung zu tragen. Wenn die Ausbildung ein Vertiefungsfach ausweist, soll eine der Arbeiten aus diesem Fach gefertigt werden.

Die zugelassenen Hilfsmittel werden in der Regel zur Verfügung gestellt. Wenn die Referendarinnen und Referendare selbst Hilfsmittel mitbringen sollen, werden diese in der Ladung zur Prüfung ausdrücklich benannt. Andere mitgeführte Hilfsmittel sind vor Aushändigung der Aufgabe bei der Aufsicht führenden Beamtin oder dem Aufsicht führenden Beamten zu hinterlegen.

(4) Das Oberprüfungsamt leitet die Aufgaben in verschlossenen Umschlag der Ausbildungsbehörde zu. Diese gibt sie einzeln ungeöffnet am Fertigungstag an die Aufsicht führende Beamtin oder der Aufsicht führenden Beamte weiter, die oder der sie zu Beginn der Prüfung der Referendarin oder dem Referendar aushändigt.

Mit der Aufsicht ist eine Beamtin oder ein Beamter des höheren Dienstes zu beauftragen.

(5) Spätestens mit Ablauf der Bearbeitungsfrist haben die Referendarinnen und Referendare ihre Arbeit unterschrieben und mit allen Zwischenrechnungen und Konzepten der Aufsicht führenden Beamtin oder dem Aufsicht führenden Beamten abzugeben.

(6) Für die Bearbeitung der schriftlichen Arbeiten unter Aufsicht ist eine freiwillige PC-Benutzung zulässig, sofern die Ausschussleiterinnen und -leiter des Oberprüfungsamtes dem allgemein zustimmen und die Ausbildungsbehörde für die Prüfung eine anforderungsgerechte IT-Ausstattung gewährleistet.

(7) Über den Verlauf der vier schriftlichen Arbeiten unter Aufsicht fertigt die Aufsicht führende Beamtin oder der Aufsicht führende Beamte jeweils eine Niederschrift an. Die Niederschriften sind zu sammeln und am letzten Fertigungstag dem Oberprüfungsamt zu übersenden. Die gefertigten Arbeiten sind noch am jeweiligen Fertigungstag zusammen mit den Aufgabentexten mit Einlieferungsnachweis den vom Oberprüfungsamt benannten Erstbeurteilerinnen und Erstbeurteilern zur Bewertung zuzuleiten.

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

§ 18
Mündliche Prüfung

(1) In der mündlichen Prüfung sollen die Referendarinnen und Referendare neben dem Wissen und Können in der Fachrichtung vor allem Verständnis für technische, wirtschaftliche und rechtliche Zusammenhänge erkennen lassen. Dabei sollen auch Urteilsvermögen, Sicherheit im Auftreten und Ausdrucksfähigkeit bewiesen werden.

(2) Die Referendarinnen und Referendare werden vom Oberprüfungsamt schriftlich zur mündlichen Prüfung geladen, die sich auf zwei Tage erstreckt. Bis zu drei Kandidatinnen und Kandidaten können in einer Gruppe gemeinsam geprüft werden.

(3) Sind die schriftlichen Arbeiten unter Aufsicht (§ 17) als nicht bestanden bewertet (§ 21), wird die Referendarin oder der Referendar nicht zur mündlichen Prüfung zugelassen. Die Prüfung ist nicht bestanden. Die Entscheidung trifft das Oberprüfungsamt aufgrund der Bewertungen durch die Prüferinnen und Prüfer. Die Nichtzulassung ist der Referendarin oder dem Referendar vor der mündlichen Prüfung schriftlich durch das Oberprüfungsamt mit Rechtsbehelfsbelehrung bekannt zu geben.

(4) Der Prüfstoff in den einzelnen Prüfungsfächern ist dem Prüfstoffverzeichnis gemäß Anlage 6 zu entnehmen. Die in Anlage 5 genannte Prüfungsdauer von 6% Stunden gilt für die gleichzeitige Prüfung von drei Kandidatinnen und Kandidaten. Sie ist eine Regelzeit und kann bei weniger Kandidatinnen und Kandidaten angemessen gekürzt werden. Die Prüfungskommission kann die Prüfungszeit verlängern, wenn dies zur Beurteilung der Leistungen einer Kandidatin oder eines Kandidaten notwendig ist. Die Verlängerung soll eine Viertelstunde je Fach nicht überschreiten.

(5) Als Abschluss der Prüfung haben die Referendarinnen und Referendare einen Vortrag von längstens zehn Minuten zu halten. Das Thema wird aus dem Fachgebiet der Referendarin oder des Referendars oder einem anderen, sie oder ihn interessierenden Gebiet entnommen und ist ihr oder ihm etwa zwanzig Minuten vorher bekannt zu geben.

(6) Die Prüfung und die Beratung sind nicht öffentlich. Während der mündlichen Prüfung, nicht dagegen bei der Festsetzung der Prüfungsnoten, können Beauftragte der obersten Dienstbehörde der Referendarin oder des Referendars und Ausbildungsleiterin oder Ausbildungsleiter zugegen sein.

§ 19 Nichtantritt und Unterbrechung der Prüfung

§ 19
Nichtantritt und Unterbrechung der Prüfung

(1) Kann die Referendarin oder der Referendar nicht zur schriftlichen oder mündlichen Prüfung erscheinen oder muss sie oder er die Prüfung abbrechen, so ist unverzüglich das Oberprüfungsamt unter Angabe der Gründe zu verständigen und der Nachweis der Verhinderung zu erbringen.

Erkennt die Direktorin oder der Direktor des Oberprüfungsamtes die Gründe als triftig an, so gelten bei einer Unterbrechung die bis dahin abgeschlossenen Teile als abgelegt. Die Prüfung ist zum nächstmöglichen Termin neu anzuberaumen beziehungsweise fortzusetzen.

(2) Entsprechendes gilt, wenn die Referendarin oder der Referendar bei Vorliegen eines wichtigen Grundes mit Zustimmung des Oberprüfungsamtes von der Prüfung zurücktritt.

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

§ 2
Einstellungsbedingungen

In den Vorbereitungsdienst können Bewerberinnen und Bewerber eingestellt werden, die

1.

die gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis erfüllen und

2.

das für ihre Fachrichtung vorgeschriebene wissenschaftliche Studium oder eine vergleichbare Kombination von Studiengängen auf folgende Weise abgeschlossen haben:

a)

als Diplom-Studiengang mit einer vorgeschiebenen Mindeststudienzeit von acht Fachsemestern ohne Zeiten für Praxis-und Prüfungssemester und Diplomarbeit oder

b)

als konsekutiven Masterstudiengang von zehn Fachsemestern einschließlich Praxis- und Prüfungssemester und Masterarbeit (Master-Thesis) an einer Technischen Hochschule oder Universität oder einer Gesamthochschule mit gleichwertigem wissenschaftlichen Studienangebot oder

c)

als akkreditierten Masterstudiengang von zehn Fachsemestern einschließlich Praxis- und Prüfungssemester und Masterarbeit (Master-Thesis) an einer Hochschule.

Ein Masterstudiengang kann auch an einer ausländischen Hochschule oder Universität abgeschlossen sein.

§ 20 Bewertung der Prüfungsleistungen im Einzelnen

§ 20
Bewertung der Prüfungsleistungen im Einzelnen

(1) Die häusliche Prüfungsarbeit und die schriftlichen Arbeiten unter Aufsicht werden von einer Erstprüferin oder einem Erstprüfer und von einer Zweitprüferin oder einem Zweitprüfer, die Leistungen in den Fächern der mündlichen Prüfung von den jeweiligen Prüferinnen oder Prüfern bewertet.

(2) Die häusliche Prüfungsarbeit und die schriftlichen Arbeiten unter Aufsicht sind mit schriftlicher Begründung zu bewerten.

(3) Für die Bewertung der einzelnen Prüfungsleistungen gelten folgende Noten:

sehr gut

(1)

=

eine Leistung, die den Anforderungen in besonderem Maße entspricht;

gut

(2)

=

eine Leistung, die den Anforderungen voll entspricht;

befriedigend

(3)

=

eine Leistung, die im Allgemeinen den Anforderungen entspricht;

ausreichend

(4)

=

eine Leistung, die zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht;

mangelhaft

(5)

=

eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden könnten;

ungenügend

(6)

=

eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht und bei der selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden könnten.

Den einzelnen Noten sind folgende Punktzahlen zugeordnet:

sehr gut

=

1.0

 

 

1.3

gut

=

1.7

 

 

2.0

 

 

2.3

befriedigend

=

2.7

 

 

3.0

 

 

3.3

ausreichend

=

3.7

 

 

4.0

mangelhaft

=

5.0

ungenügend

=

6.0.

Andere Punktzahlen oder Zwischennoten dürfen nicht verwendet werden.

§ 21 Abschließende Bewertung, Gesamturteil

§ 21
Abschließende Bewertung, Gesamturteil

(1) Wenn die häusliche Prüfungsarbeit von einer oder einem der beiden Prüferinnen oder Prüfer nicht mindestens mit „ ausreichend“ bewertet wird, so entscheidet die zuständige Ausschussleiterin oder der zuständige Ausschussleiter des Oberprüfungsamtes, ob die Arbeit angenommen werden kann.

(2) Die Note der angenommenen häuslichen Prüfungsarbeit und die einzelnen Noten der schriftlichen Arbeiten unter Aufsicht sowie die der Leistungen in der mündlichen Prüfung werden unabhängig voneinander von der Prüfungskommission als Einzelnoten festgesetzt. Die Prüfungskommission entscheidet mit Stimmenmehrheit (§ 13 Abs. 6).

(3) Für die Bildung des für das Gesamturteil maßgebenden Mittelwertes wird

die Punktzahl der häuslichen Prüfungsarbeit

mit zwei (= 20 v. H.),

die Durchschnittspunktzahl aller schriftlichen Arbeiten unter Aufsicht

mit drei (= 30 v. H.),

die Durchschnittspunktzahl aller Fächer der mündlichen Prüfung

mit fünf (= 50 v. H.)

multipliziert und die hieraus gebildete Summe durch zehn dividiert. Eine dritte Stelle hinter dem Komma wird bei allen weiteren Rechenvorgängen nicht berücksichtigt.

(4) Für das Gesamturteil gelten die folgenden Noten:

sehr gut,

gut,

befriedigend,

ausreichend,

nicht bestanden.

(5)

a)

Die Prüfung ist nicht bestanden, wenn

1.

die häusliche Prüfungsarbeit nicht angenommen ist oder

2.

der Mittelwert nach Abs. (3) 4.01 oder schlechter lautet oder

3.

die Note in einem Fach der schriftlichen Arbeiten unter Aufsicht „ungenügend“ ist oder die Noten in zwei Fächern „mangelhaft“ sind oder

4.

die Note in einem Fach der schriftlichen Arbeiten unter Aufsicht „mangelhaft“ ist und dabei die Durchschnittspunktzahl aller schriftlichen Arbeiten unter Aufsicht 4.01 oder schlechter lautet oder

5.

die Note in einem Fach der mündlichen Prüfung „ungenügend“ ist oder die Noten in drei Fächern der mündlichen Prüfung „mangelhaft“ sind oder

6.

in einem Fach oder in zwei Fächern der mündlichen Prüfung die Note „mangelhaft“ ist und nicht durch andere Noten in Fächern der mündlichen Prüfung ausgeglichen wird. Ein Ausgleich ist je Fach durch zwei Noten „befriedigend“ oder eine Note „gut“ oder besser gegeben.

b)

Die Prüfung gilt als nicht bestanden, wenn

1.

die Referendarin oder der Referendar die häusliche Prüfungsarbeit nicht rechtzeitig einreicht (§ 16) oder ohne vom Oberprüfungsamt anerkannten Grund zu den schriftlichen Arbeiten unter Aufsicht oder zur mündlichen Prüfung nicht erscheint oder einen dieser Prüfungsteile abbricht (§ 19 Abs. 1) oder

2.

die Referendarin oder der Referendar nach § 24 Abs. 1 oder 2 von der weiteren Teilnahme an der Prüfung ausgeschlossen ist.

(6) Die Prüfung ist bestanden mit:

„sehr gut“

bei einem Mittelwert von 1.00-1.49,

„gut“

bei einem Mittelwert von 1.50-2.44,

„befriedigend“

bei einem Mittelwert von 2.45-3.34,

„ausreichend“

bei einem Mittelwert von 3.35-4.00.

In Grenzfällen können die Beurteilungen während der Ausbildung und der persönliche Gesamteindruck - hierzu gehört auch der Vortrag (§ 18 Abs. 5) - berücksichtigt werden.

Ein Grenzfall liegt dann vor, wenn bei Anheben des Mittelwertes um 0.1 eine bessere Note des Gesamturteils erreicht wird. Das Anheben darf auf das Bestehen der Prüfung keinen Einfluss haben.

(7) Über den Prüfungshergang ist eine Niederschrift anzufertigen, in der die Besetzung der Prüfungskommission, der Name der Referendarin oder des Referendars, die Einzelnoten der schriftlichen und mündlichen Prüfung, die Gesamtnote und die Beurteilung des Vortrags festgehalten werden. Die Niederschrift ist von der oder dem Vorsitzenden der Prüfungskommission und den an der mündlichen Prüfung beteiligten Prüferinnen oder Prüfern zu unterzeichnen. Sie ist wie die schriftlichen Beurteilungen der häuslichen Prüfungsarbeit und der schriftlichen Arbeiten unter Aufsicht Bestandteil der Prüfungsakten.

(8) Im Anschluss an die Prüfung wird den Referendarinnen oder Referendaren das Ergebnis der Prüfung bekannt gegeben. Ist die Prüfung bestanden, erhalten sie hierüber eine Bescheinigung des Oberprüfungsamtes, die auch Angaben über die Berufsbezeichnung enthält.

Bei Nichtbestehen der Prüfung erhalten die Referendarin oder der Referendar hierüber vom Oberprüfungsamt einen Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung.

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

§ 22
Prüfungszeugnis

Mit Bestehen der Prüfung erwerben die Referendarinnen oder Referendare die Befähigung zum höheren technischen Verwaltungsdienst. Sie sind berechtigt, die Berufsbezeichnung Assessorin oder Assessor mit einem die Fachrichtung bezeichnenden Zusatz zu führen. Hierüber erhalten sie ein Prüfungszeugnis, das die Einzelnoten und das Gesamturteil enthält. Das Prüfungszeugnis wird von der Direktorin oder dem Direktor des Oberprüfungsamtes unterzeichnet und mit dem Siegel versehen; es wird mit einem Bescheid des Oberprüfungsamtes samt Rechtsbehelfsbelehrung übersandt.

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

§ 23
Wiederholung der Prüfung

(1) Haben eine Referendarin oder ein Referendar die Prüfung nicht bestanden, so darf die Prüfung einmal wiederholt werden.

(2) Die Wiederholungsprüfung erstreckt sich,

wenn die häusliche Prüfungsarbeit nicht rechtzeitig eingereicht oder vom Prüfungsausschuss nicht angenommen worden ist, auf die Anfertigung einer neuen häuslichen Prüfungsarbeit,

zumindest auf die mit „ungenügend“ und „mangelhaft“ benoteten Fächer der schriftlichen Arbeiten unter Aufsicht,

auf die mit „ungenügend“ oder „mangelhaft“ bewerteten Fächer der mündlichen Prüfung.

Darüber hinaus kann der Prüfungsausschuss bei überwiegend ungenügenden oder mangelhaften Leistungen die Wiederholung der gesamten mündlichen und/oder schriftlichen Prüfung beschließen. Hat eine Referendarin oder ein Referendar die häusliche Prüfungsarbeit nicht rechtzeitig eingereicht oder ist diese nicht mindestens mit „ausreichend“ bewertet und damit nicht angenommen worden (§ 21 Abs. 5a) 1.), kann sie oder er innerhalb von vier Wochen nach Erhalt eines entsprechenden Bescheides des Oberprüfungsamtes eine neue Aufgabe beantragen.

(3) Der Prüfungsausschuss oder die Prüfungskommission befindet auch darüber, ob und gegebenenfalls in welchen Abschnitten die Ausbildung einer Ergänzung bedarf, und schlägt die Dauer der zusätzlichen Ausbildung vor. Sie soll mindestens sechs, höchstens zwölf Monate betragen. Referendarinnen und Referendare haben zwei Monate vor Beendigung der zusätzlichen Ausbildung die Zulassung zur Wiederholungsprüfung zu beantragen; andernfalls können sie entlassen werden (§ 11).

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

§ 24
Verstöße gegen die Prüfungsordnung

(1) Referendarinnen und Referendare, die zu täuschen versuchen, die insbesondere die Versicherung der selbständigen Bearbeitung der häuslichen Prüfungsarbeit unrichtig abgeben (§ 16 Abs. 3) oder bei den schriftlichen Arbeiten unter Aufsicht andere als die zugelassenen Hilfsmittel mit sich führen (§ 17 Abs. 3) oder die sich sonst eines Verstoßes gegen die Prüfungsordnung schuldig machen, soll die Fortsetzung der Prüfung unter Vorbehalt gestattet werden; der Vorbehalt ist aktenkundig zu machen. Bei einer erheblichen Störung sollen sie von der weiteren Teilnahme an dem betreffenden Teil der Prüfung ausgeschlossen werden.

(2) Über die Folgen eines Verstoßes nach Abs. 1 oder einer Täuschung, die nach Abgabe einer schriftlichen Prüfungsarbeit festgestellt wird, entscheidet die Direktorin oder der Direktor des Oberprüfungsamtes im Einvernehmen mit der oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses, bei einer Täuschung oder einem Ordnungsverstoß während der mündlichen Prüfung die jeweilige Prüfungskommission. Sie können je nach Schwere der Verfehlung die Wiederholung einzelner oder mehrer Prüfungsleistungen mit neuer Aufgabenstellung anordnen oder die Referendarin oder den Referendar von der weiteren Prüfung ausschließen, die Prüfungsleistung mit „ungenügend“ bewerten oder die Prüfung für nicht bestanden erklären (Note „ungenügend“). Die Referendarin oder der Referendar erhält einen schriftlichen Bescheid, der mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen ist.

(3) Wird eine Täuschung erst nach Aushändigung des Prüfungszeugnisses bekannt oder kann sie erst dann nachgewiesen werden, kann die Direktorin oder der Direktor des Oberprüfungsamtes im Benehmen mit dem Kuratorium die Prüfung nachträglich für nicht bestanden erklären. Diese Maßnahme ist zulässig innerhalb einer Frist von fünf Jahren nach dem letzten Tag der mündlichen Prüfung.

(4) Die oder der Betroffene ist vor der Entscheidung nach Abs. 2 oder 3 zu hören.

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

§ 25
Prüfungsakte

Einer Antragstellerin oder einem Antragsteller kann Einsicht in die Prüfungsakte gewährt werden, sofern die Kenntnis zur Geltendmachung oder Verteidigung ihrer oder seiner rechtlichen Interessen erforderlich ist. Die persönliche Einsichtnahme wird auf schriftlichen Antrag an die Direktorin oder den Direktor des Oberprüfungsamtes innerhalb der Rechtsmittelfrist in der Geschäftsstelle des Oberprüfungsamtes gewährt.

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

§ 26
Ausführungsbestimmungen

Die weitere Ausgestaltung der Prüfung regelt die Direktorin oder der Direktor des Oberprüfungsamtes im Benehmen mit dem Kuratorium des Oberprüfungsamtes durch Verwaltungsvorschriften (Ausführungsbestimmungen), die im Informationsblatt des Oberprüfungsamtes für den höheren technischen Verwaltungsdienst veröffentlicht und den Referendarinnen und Referendaren auf Anforderung vom Oberprüfungsamt übersandt werden.

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

§ 27
Ausbildung (Hochbau)

Es werden nur Bewerberinnen und Bewerber zugelassen, die ein abgeschlossenes durchgängiges Studium der Architektur an einer wissenschaftlichen Hochschule und die Zugangsvoraussetzungen nach § 2 nachweisen. Das Studium muss die Anforderungen der Richtlinie 2005/36/EG für Architekten sowohl für inländische wie Absolventen aus den Ländern der EU erfüllen. Für andere Absolventen ist die Gleichwertigkeit des Studienabschlusses nachzuweisen.

§ 28 Einstellungs- und Ausbildungsbehörde (Hochbau)

§ 28
Einstellungs- und Ausbildungsbehörde (Hochbau)

Einstellungs- und Ausbildungsbehörde ist das Hessische Baumanagement.

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

§ 29
Gliederung der Ausbildung (Hochbau)

Der Vorbereitungsdienst gliedert sich in drei Abschnitte:

Abschnitt I:

Öffentlicher Hochbau

Abschnitt II:

Bauordnungswesen sowie Städtebau, Wohnungs- und Siedlungswesen

Abschnitt III:

Aufgaben der Dienst- und Fachaufsicht - Sonderaufgaben -, Obere Bauaufsichtsbehörde; Anfertigung der häuslichen Prüfungsarbeit.

Abschnitt I bis III:

Verwaltungsrecht/Verwaltungshandeln sowie Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit (Management, Planung und Steuerung, Personalführung, betriebliches Rechnungswesen und Controlling, Berichtswesen, fach- und verwaltungsbezogene Rechts- und Verwaltungsvorschriften).

Die Ausbildung soll nach Möglichkeit durch Lehrgänge vertieft werden. Soweit die dafür im Musterausbildungsplan vorgesehene Zeit nicht für Lehrgänge in Anspruch genommen wird, soll sie den Ausbildungsabschnitten anteilig hinzugefügt werden. Für die Dauer der Ausbildungsabschnitte sowie für die Ausbildungsstellen und den Ausbildungsinhalt gilt die folgende Übersicht.

Fachrichtung: Hochbau

Ausbildungs-

Ausbildungsstellen

Ausbildungsinhalte

Abschnitt

Dauer (Wochen)

I

38

Landesbetrieb Hessisches Baumanagement (Regionalniederlassung) beziehungsweise entsprechende öffentlich-rechtliche Körperschaften

Öffentlicher Hochbau:

Praxisorientierte Mitarbeit an allen Aufgaben des Landesbetriebes, insbesondere Vorbereiten und Durchführen von Baumaßnahmen: Entwurfsplanung, Vorbereiten und Aufstellen von Haushaltsunterlagen (Pläne, Kostenberechnungen, Erläuterungen), Terminplanung einschließlich Netzplantechnik, Verdingungswesen, Energieeinsparverordnung, Energieeffizienz, Nachhaltigkeit beim Bauen; energetische, ökologische und wirtschaftliche Optimierung der Bauten, Unfallverhütungsvorschriften, Bauüberwachung, Abrechnung, Vertragsabwicklung, Mittelbewirtschaftung, Einsatz und Anwendung der Datenverarbeitung, Rechte und Pflichten der Projektleiterin/des Projektleiters, der Projektmanagerin/des Projektmanagers und der Regionalniederlassungsleiterin/des Regionalniederlassungsleiter.

II

15

Staatliche oder kommunale Bauverwaltung

Bauordnungswesen:

Bauvorschriften und bauaufsichtliche Verfahren: Bauantrag, Baugenehmigung, Ausnahmen und Befreiungen, Bauüberwachung, Abnahmen, Sonderverfahren.

 

7

 

Städtebau, Wohnungs- und Siedlungswesen: Entwicklungsplanung, vorbereitende und verbindliche Bauleitplanung (Entwurf und Verfahren): Flächennutzungsplan (Standortplanung, Verkehrs- und Versorgungsplanung), Bebauungsplan, Bodenordnung, Wohnungs- und Siedlungswesen.

III

12

(*)

Mittlere oder oberste Behörde des Landes

Aufgaben der Dienst- und Fachaufsicht - Sonderaufgaben - Obere Bauaufsichtsbehörde:

Organisations- und Personalangelegenheiten, Geschäftsführung in der Verwaltung, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften, Landes- und Regionalplanung, Widerspruchsverfahren, Eingaben, Zustimmungen und Befreiungen, Proektprogrammierung, fachtechnische Prüfung von Entwürfen, Auswertungen, Berichte, Haushaltswesen, Controlling, Wettbewerbs- und Vertragswesen, Denkmalpflege, Grundzüge des Staats-, Verwaltungs-, Planungs- und Baurechts.

 

6

 

Häusliche Prüfungsarbeit

 

14

 

Lehrgänge

circa 12

 

 

(Erholungsurlaub)

104

 

= 24 Monate

 

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

§ 3
Einstellungsverfahren

(1) Die Bewerbung um Einstellung in den Vorbereitungsdienst ist bei der Einstellungsbehörde einzureichen. Einstellungsbehörden sind die in den Sondervorschriften für die einzelnen Fachrichtungen genannten Stellen.

(2) Der Bewerbung sind beizufügen:

1.

Geburtsurkunde, gegebenfalls Eheurkunde, Lebenspartnerschaftsurkunde oder Geburtsurkunden von Kindern,

2.

Lebenslauf,

3.

eine Kopie des Zeugnisses über den Nachweis der Studienzugangsberechtigung,

4.

Kopien von Zeugnissen über Hochschulprüfungen und Abschlüsse, sowie Nachweise über den Studienverlauf (zum Beispiel ein Diploma-Supplement) oder Kopien von Zeugnissen entsprechender ausländischer Hochschulen oder Universitäten, sowie gegebenenfalls über Zusatzprüfungen oder andere Prüfungen,

5.

Kopien der Urkunden über die Verleihung des zur Zulassung berechtigenden akademischen Grades, sowie Kopien von Urkunden über andere akademische Grade,

6.

Nachweise über eine etwaige berufliche Tätigkeit nach Ablegung der Abschlussprüfung,

7.

Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit oder der Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftraum oder eines Drittstaates, dem Deutschland oder die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Anspruch auf Anerkennung von Berufsqualifikation eingeräumt haben,

8.

eine Erklärung darüber, ob die Bewerberin oder der Bewerber in einem Strafverfahren verurteilt wurde oder gegen sie oder ihn ein gerichtliches Strafverfahren oder ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft anhängig ist.

Die Vorlage eines Lichtbildes sowie gegebenenfalls einer Ablichtung des Schwerbehindertenausweises oder des Bescheides über die Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen ist freiwillig. Auf Verlangen der Einstellungsbehörde hat die Bewerberin oder der Bewerber ein amtsärztliches Zeugnis über die Dienstfähigkeit, das vor allem auch über das Seh-, Farbunterscheidungs- und Hörvermögen Auskunft gibt, sowie die Belegnachweise der wissenschaftlichen Hochschule vorzulegen und bei der Meldebehörde oder der Registerbehörde ein Führungszeugnis zur Vorlage bei der Einstellungsbehörde zu beantragen.

(3) Über die Einstellung in den Vorbereitungsdienst entscheidet die Einstellungsbehörde.

(4) Aus der Einstellung in den Vorbereitungsdienst kann die Bewerberin oder der Bewerber keinen Anspruch auf eine spätere Verwendung im öffentlichen Dienst herleiten.

(5) Mit der Zusage der Einstellung in den Vorbereitungsdienst ist der Bewerberin oder dem Bewerber der Einstellungstermin mitzuteilen. Kommt die Bewerberin oder der Bewerber ohne triftigen Grund diesem Termin nicht nach, verliert die Zusage der Einstellung ihre Gültigkeit.

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

§ 30
Ausbildung (Städtebau)

Es werden nur Bewerberinnen und Bewerber zugelassen, die ein abgeschlossenes Studium an einer wissenschaftlichen Hochschule und die Zugangsvoraussetzungen nach § 2 nachweisen. Darunter ist

-

ein Studium der Raumplanung mit Schwerpunkt Städtebau

-

ein Vertiefungsstudium des Städtebaues im Rahmen des Studiums der Architektur, des Bauingenieurswesens, des Vermessungswesens (Geodäsie) oder der Landespflege

-

ein Aufbaustudium des Städtebaues im Anschluss an ein Studium der Architektur, des Bauingenieurswesens, des Vermessungswesens (Geodäsie) oder der Landespflege

zu verstehen.

§ 31 Einstellungs- und Ausbildungsbehörde (Städtebau)

§ 31
Einstellungs- und Ausbildungsbehörde (Städtebau)

Einstellungs- und Ausbildungsbehörde ist das Regierungspräsidium Darmstadt.

§ 32 Gliederung der Ausbildung (Städtebau)

§ 32
Gliederung der Ausbildung (Städtebau)

(1) Der Vorbereitungsdienst gliedert sich in drei Abschnitte:

Abschnitt I:

Mitarbeit und Information bei der Stadt Frankfurt am Main

Abschnitt II:

Mitarbeit und Information bei dem Regierungspräsidium Darmstadt

Abschnitt III:

Wahlweise Ausbildung bei dem Regierungspräsidium Darmstadt oder der Stadt Frankfurt am Main

Abschnitt I bis III:

Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit (Management, Mitarbeiterführung, Planung, Entscheidung, Rhetorik, Gesprächsführung, Psychologie), fachbezogene Rechts- und Verwaltungsvorschriften.

Im Laufe des Abschnittes I kann die Referendarin oder der Referendar

 

bis zu acht Wochen einem geeigneten Landkreis und

 

bis zu sechs Wochen dem Planungsverband Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main

zur Ausbildung zugewiesen werden. Darüber hinausgehende Zuweisungen auch an andere Kommunen sind im Einvernehmen mit der Stadt Frankfurt möglich.

(2) Die Referendarin oder der Referendar kann anstelle der Teilnahme an dem zentralen Fachlehrgang am Institut für Städtebau Berlin praktische Mitarbeit bei dem Regierungspräsidium Darmstadt oder einer kommunalen Verwaltung leisten. Die Entscheidung trifft die Ausbildungsbehörde auf Antrag der Referendarin oder des Referendars.

(3) Für die Dauer der Ausbildungsabschnitte sowie für die Ausbildungsstellen und den Ausbildungsinhalt gilt die folgende Übersicht.

Fachrichtung: Städtebau

Ausbildungs-

Ausbildungsstellen

Ausbildungsinhalte

Abschnitt

Dauer
(Wochen)

 

 

I

48

Stadt Frankfurt am Main (Kommunale Ämter und Eigenbetriebe)

Aufgaben, Organisation und Rechtsgrundlagen von Kommunalverwaltungen;

Entwicklungs- und Bauleitplanung: Bestandsaufnahme, Analyse, Bedarfsprüfung, Entwurf, städtebauliche Wettbewerbe, Öffentlichkeitsbeteiligung, Verfahren, Abwägung.

Planverwirklichung: Bodenverkehr, Bodenordnung, Bauordnungswesen, Liegenschaftswesen.

Fachplanungen und ihre städtebauliche Integration: Städtebauförderung, Wohnungswesen, Hochbau, Verkehr - öffentlicher Nah- und Individualverkehr, Straßenplanung -, Ver- und Entsorgung, Umweltschutz - Luftreinhaltung, Lärmschutz, Wasser- und Bodenschutz -, Naturschutz, Landschaftspflege und Grünordnung.

Einsatz und Anwendung der Datenverarbeitung bei städtebaulichen Planungen.

Aufgaben, Organisation und Rechtsgrundlagen kommunaler Dezernate, zum Beispiel für Finanzen, Schulen, Gesundheit.

Leitung des Planungs- beziehungsweise Baudezernates, politische Gremien, Personalwesen. Eigene Vorträge und Ausarbeitungen.

II

9

Regierungspräsidium Darmstadt

Aufgaben und Organisation der übergemeindlichen Behörden und übergreifender Ämter, Raumordnung, Landesplanung, Regionalplanung, Städtebau, Bauordnungswesen, Genehmigung der Bauleitplanung, Naturschutz und Landschaftspflege, Umweltschutz, Wasserwirtschaft, Denkmalpflege, Gesetze, Verordnungen und Richtlinien für die Planung. Eigene Vorträge und Ausarbeitungen.

III

4

Regierungspräsidium Darmstadt oder Stadt Frankfurt am Main

Vertiefung- beziehungsweise Wahlgebiete; abschließende Information.

 

6

 

Häusliche Prüfungsarbeit

 

1

 

Schriftliche Prüfungen

 

5

 

Prüfungsvorbereitung und mündliche Prüfungen

 

19

 

Lehrgänge

 

circa 12

 

(Erholungsurlaub)

 

104

= 24 Monate

 

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

§ 33
Ausbildung (Bauingenieurwesen)

(1) Es werden nur Bewerberinnen und Bewerber zugelassen, die ein abgeschlossenes Studium des Bauingenieurwesens oder für das Fachgebiet Straßenwesen ein abgeschlossenes Studium des Wirtschaftsingenieurwesens der technischen Fachrichtung Bauingenieurwesen an einer wissenschaftlichen Hochschule und die Zugangsvoraussetzungen nach § 2 nachweisen.

(2) Die Bewerberinnen oder Bewerber haben die Wahl, sich in den Fachgebieten

 

Straßenwesen oder

 

Stadtbauwesen

ausbilden zu lassen.

(3) Bewerberinnen und Bewerber des Fachgebietes Stadtbauwesen können sich nach ihrer Wahl in den Fachbereichen

 

Städtebau,

 

Stadtstraßen,

 

Stadtbahnen oder

 

Siedlungswasserwirtschaft

vertieft ausbilden lassen.

§ 34 Einstellungs- und Ausbildungsbehörde (Bauingenieurwesen)

§ 34
Einstellungs- und Ausbildungsbehörde (Bauingenieurwesen)

Einstellungs- und Ausbildungsbehörde ist

1.

für das Fachgebiet Straßenwesen Hessen Mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement,

2.

für das Fachgebiet Stadtbauwesen das Regierungspräsidium Darmstadt.


§ 35 Gliederung der Ausbildung (Bauingenieurwesen)

§ 35
Gliederung der Ausbildung (Bauingenieurwesen)

(1) Die Ausbildung im Fachgebiet Straßenwesen gliedert sich in fünf Abschnitte:

Abschnitt I:

Ausbildung im Verwaltungsdienst einer Außenstelle von Hessen Mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement

Abschnitt II:

Straßenbaudienst (Außenstelle von Hessen Mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement)

Abschnitt III:

Benachbarte Fachgebiete bei Stadtverwaltung, Umweltverwaltung und einem Verkehrsbetrieb

Abschnitt IV:

Ausbildung im Verwaltungsdienst in der Zentrale von Hessen Mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement oder im übergeordneten Ministerium

Abschnitt V:

Auslandsaufenthalt; Anfertigung der häuslichen Prüfungsarbeit.

Die Reihenfolge der Abschnitte I und II kann in begründeten Fällen geändert werden.

(2) Die Ausbildung im Fachgebiet Stadtbauwesen gliedert sich in drei Abschnitte:

Abschnitt I:

Einführungsinformation mit weitgehend autodidaktischer Erarbeitung der Verwaltungsgrundlagen

Abschnitt II:

Eigenverantwortliches Wahrnehmen von Dienstgeschäften der örtlichen Behörden in den Fachbereichen Städtebau, Stadtstraßen, Stadtbahnen und Siedlungswasserwirtschaft. Dabei soll zur Intensivierung der Ausbildung jeder der vier Verwaltungsbereiche Planen, Ordnen, Bauen und Betreiben in einem anderen Fachbereich absolviert werden, der Verwaltungsbereich Bau jedoch in jedem Fall im Vertiefungsfachbereich. Informatorische Tätigkeiten in den vier Fachbereichen in Ergänzung der praktischen Mitarbeit. Im Laufe des Abschnitts II kann die Referendarin oder der Referendar bis zu acht Wochen dem Frankfurter Verkehrsverbund und bis zu sechs Wochen dem Umlandverband Frankfurt zur Ausbildung zugewiesen werden.

Abschnitt III:

Ausbildung im Verwaltungsdienst übergeordneter Behörden mit informatorischer Tätigkeit und praktischer Mitarbeit.

Abschnitt I bis III:

Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit (Management, Mitarbeiterführung, Planung, Entscheidung, Rhetorik, Gesprächsführung, Psychologie), fachbezogene Rechts- und Verwaltungsvorschriften.

Die Einführungsinformation des Ausbildungsabschnitts I kann auch in den Abschnitt II eingegliedert werden; in diesem Fall wird der Abschnitt I (vier Wochen) zu einem späteren Zeitpunkt als Vertiefungsphase abgeleistet. In allen Fachgebieten wird die Ausbildung durch Lehrgänge und Seminare ergänzt. Für die Dauer der Ausbildungsabschnitte sowie für die Ausbildungsstellen und den Ausbildungsinhalt gelten je nach Fachgebiet die folgenden Übersichten.

Fachrichtung: Bauingenieurwesen

Fachgebiet: Straßenwesen

Ausbildungs-

Ausbildungsstellen

Ausbildungsinhalte

Abschnitt

Dauer
(Wochen)

I

12

(10)*)

Hessen Mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement - Außenstelle -

Aufgaben und Organisation von Hessen Mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement, Geschäftsbetrieb einer Außenstelle: Rechtsverhältnisse der Angehörigen des öffentlichen Dienstes, Straßenverwaltung und Straßenrecht, Haushalts-, Rechnungs- und Kassenwesen, Vermögensverwaltung, Straßenunterhaltung, Verkehrssicherheit, Straßenbetrieb, Einsatz und Anwendung der Datenverarbeitung.

II

32

(26)*)

Hessen Mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement - Außenstelle -

Vorbereitung und Durchführung von Bauten: Straßenplanung und Straßenentwurf, Linienbestimmung, Landschaftsschutz, Lärmschutz, Ökologie, Flächensicherung, Planfeststellung, Grunderwerb, Enteignung, Flurbereinigung; Ausschreibung, Verdingungswesen, Bauvertragsrecht, Baupreisrecht, Verantwortlichkeit, Haftung, Unfallverhütung; Straßenbautechnik, Straßenausstattung, Konstruktiver Ingenieurbau, Bauaufsicht, Überwachung, Gütesicherung; Abnahme und Abrechnung.

III

11

Stadtverwaltung

Aufgaben und Organisation der Kommunalverwaltung, Bauleitplanung, Erschließung, Bodenordnung, Bauordnungswesen; Verkehrs- und Versorgungsplanung, städtischer Tiefbau, Stadthygiene, Versorgungs- und Verkehrsbetriebe.

Umweltverwaltung

Aufgaben und Organisation, Grundzüge des Wasserrechts, des Wasserwesens und der Wasserwirtschaft inklusive Siedlungswasserwirtschaft, Gewässerschutz.

Verkehrsbetriebe

Aufgaben, Organisation, Wirtschaftsführung, Grundzüge des Eisenbahnrechts. Einführung in den Eisenbahnbetrieb, Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO).

IV

16

(12)*)

Hessen Mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement - Zentrale -

Geschäftsbetrieb, Organisation und Rechtsgrundlagen der technischen Verwaltungen, Grundzüge des Staats-, Verwaltungs- und Privatrechts sowie der Zivil- und Verwaltungsgerichtsbarkeit; verwaltungsmäßige Behandlung von Bauvorhaben, Vertiefung im Straßenbaurecht, Grunderwerb, Enteignung, Personalrecht, Haushalts-, Rechnungs- und Kassenwesen, Raumordnung, Landes- und Regionalplanung, Fachplanungen anderer Verwaltungen, Planungsmethodik und Informatik, Bedarfsermittlung, Ausbauplanung und Finanzierung, Straßenbauprogramme, Umweltschutz nationale und internationale Organisationen im Straßenwesen, Führungstechnik.

V

(12)*)

Auslandsaufenthalt Wahlmöglichkeit - dann gelten bei Ausbildungsdauer die Klammerwerte

Analog zum Ausbildungsinhalt der Ausbildungsabschnitte I, II und IV

6

 

Häusliche Prüfungsarbeit

15

 

Lehrgänge**)

circa 12

 

(Erholungsurlaub)

104

= 24 Monate

 

Fachrichtung: Bauingenieurwesen

Fachgebiet: Stadtbauwesen

Ausbildungs-

Ausbildungsstellen

Ausbildungsinhalte

Abschnitt

Dauer
(Wochen)

 

 

I

4

Regierungspräsidium Darmstadt oder Stadt Frankfurt am Main

Einführungsinformation: autodidaktische Erarbeitung der Verwaltungsgrundlagen unter Anleitung als theoretische Voraussetzung für die praktische Mitarbeit (Grundlagen des Verwaltungshandelns, Ordnungsgeschäfte der technischen Verwaltung, Grundzüge des Planungsrechts sowie des Haushalts-, Verdingungs- und Rechnungswesens, Verbindlichkeit technischer Bestimmungen, Einsatz und Anwendung der Datenverarbeitung unter anderem).

II

35

Stadt Frankfurt am Main (Kommunale Ämter und Eigenbetriebe)

Praktische Mitarbeit mit dienstbegleitender Information: Eigenverantwortliches Wahrnehmen von Dienstgeschäften je einmal in den Fachbereichen Städtebau, Stadtstraßen, Stadtbahnen, Siedlungswasserwirtschaft und den vier Verwaltungsbereichen.

Planen (sieben Wochen): Aufstellen und Abstimmen von Bauleit- und Fachplanungen.

Ordnen (acht Wochen): Wahrnehmen des Verwaltungsvollzuges, insbesondere Bescheiden von Anträgen (zum Beispiel Bauanträge), Beteiligen in Widerspruchsverfahren.

Bauen (16 Wochen): Vorbereiten und Durchführen von Baumaßnahmen einschließlich Erhaltung (im Vertiefungsbereich).

Betreiben (sieben Wochen): Entwerfen von Betriebsplanungen, Lenken von Betriebsprozessen, Kontrollieren des Personal- und Materialeinsatzes.

 

13

 

Informatorische Tätigkeit in Ergänzung der praktischen Mitarbeit in den Fachbereichen (Verwaltungsbereich Bauen ausgenommen).

Städtebau: Bauleitplanung, Verkehrsplanung, Erschließung, Städtebauliche Sanierung und Entwicklung, Bauordnung.

Stadtstraßen: Straßenplanung, Herstellung und Erhaltung von Straßenanlagen, Straßenreinigung, Wegeaufsicht.

Stadtbahnen: Schnellbahnplanung, Herstellung und Erhaltung von Bahnanlagen, Bahnbetrieb, Bahnaufsicht.

Siedlungsabfall- und Wasserwirtschaft: Umweltschutz, abfall- und wasserwirtschaftliche Planung, Herstellung, Erhaltung und Betrieb von Ver- und Entsorgungsanlagen, Rückstandswirtschaft, Umgang mit wassergefährdenden Stoffen.

III

9

Regierungspräsidium Darmstadt

Informatorische Tätigkeit:

(fünf Wochen) bei den Führungsgeschäften.

Lenken: Anleiten, Koordinieren und Kontrollieren.

Entscheiden: Praktische Mitarbeit mit dienstbegleitender Information (vier Wochen): Eigenverantwortliches Wahrnehmen von Dienstgeschäften als Führungshilfe beim Lenken und Entscheiden, möglichst im Fachbereich Raumplanung und Städtebau (Vorbereiten von Vorlagen, Verordnungen, Bekanntmachungen, Entscheidungen; Öffentlichkeitsarbeit).

Abschließende Information (drei Wochen):

Vervollständigung des in der Vorbereitungszeit erarbeiteten Wissens in Eigeninitiative unter Anleitung der Ausbildungsleiterin oder des Ausbildungsleiters.

19

 

Lehrgänge und Seminare

6

 

Häusliche Prüfungsarbeit

1

 

Schriftliche Prüfung

5

 

Prüfungsvorbereitung und mündliche Prüfung

circa 12

 

(Erholungsurlaub)

104

= 24 Monate

 

§ 36 Ausbildung (Maschinen- und Elektrotechnik)

§ 36
Ausbildung (Maschinen- und Elektrotechnik)

Es werden nur Bewerberinnen und Bewerber zugelassen, die ein abgeschlossenes durchgängiges Studium der des Maschinenbaues oder der Elektrotechnik an einer wissenschaftlichen Hochschule und die Zugangsvoraussetzungen nach § 2 nachweisen.

§ 37 Einstellungs- und Ausbildungsbehörde (Maschinen-und Elektrotechnik)

§ 37
Einstellungs- und Ausbildungsbehörde (Maschinen-und Elektrotechnik)

Einstellungs- und Ausbildungsbehörde ist das Hessische Baumanagement.

§ 38 Gliederung der Ausbildung (Maschinen- und Elektrotechnik)

§ 38
Gliederung der Ausbildung (Maschinen- und Elektrotechnik)

(1) Der Vorbereitungsdienst gliedert sich in drei Abschnitte:

Abschnitt I:

Aufgaben der unteren Verwaltung und Betriebspraxis

Abschnitt II:

Technik der Betriebswirtschaft

Abschnitt III:

Verwaltungsdienst in der mittleren und höheren Instanz; Aufgaben der Dienst- und Fachaufsicht, Sonderaufgaben, Anfertigung der häuslichen Prüfungsarbeit.

Abschnitt I bis III:

Verwaltungsrecht/Verwaltungshandeln sowie Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit (Management, Planung und Steuerung, Personalführung, betriebliches Rechnungswesen und Controlling, Berichtswesen, fach- und verwaltungsbezogene Rechts- und Verwaltungsvorschriften).

(2) Die Ausbildung wird durch Lehrgänge beziehungsweise Seminare ergänzt.

(3) Für die Dauer der Ausbildungsabschnitte sowie für die Ausbildungsstellen und den Ausbildungsinhalt gilt die folgende Übersicht.

Fachgebiet: Maschinen- und Elektrotechnik in der Verwaltung

Ausbildungs-

Ausbildungsstellen

Ausbildungsinhalte

Abschnitt

Dauer
(Wochen)

 

 

I

40

Landesbetrieb Hessisches Baumanagement (Regionalniederlassung) und/oder kommunale Baudienststelle mit maschinen- und elektrotechnischer Abteilung

Allgemeine Angelegenheiten: Aufgaben der Bauverwaltung, Organisation, Geschäftsbetrieb, Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen, Personalwesen.

Technische Angelegenheiten: Praktische Mitwirkung bei Planung, Bau, Unterhaltung von maschinen- und elektrotechnischen Anlagen einschließlich fernmeldetechnischer Anlagen, Betriebsführung, Betriebsüberwachung, Vergabe von Bauleistungen und Leistungen (VOB, VOL), Abnahme, Abschluss und Abwicklung von Bauverträgen und Ingenieurverträgen, Arbeitsschutz und Unfallverhütung, Energierecht (Energieeinsparverordnung), Energieeffizienz, Nachhaltigkeit beim Bauen; energetische, ökologische und wirtschaftliche Optimierung der technischen Anlagen, Einsatz und Anwendung der Datenverarbeitung, Rechte und Pflichten der Projektleiterin / des Projektleiters, der Projektmanagerin/des Projektmanagers und der Regionalniederlassungsleiterin/des Regionalniederlassungsleiter.

II

4

Private, staatliche oder kommunale Institutionen mit umfangreichen technischen Anlagen zum Beispiel Deutsche Telekom AG, Deutsche Bahn AG (DB), Kliniken und Universitäten

Grundsätze von Planung, Bau und Betrieb von maschinen-, elektro- und kommunikationstechnischen Anlagen.

Betriebsführung, Betriebswirtschaft, Unfallverhütung, Instandhaltungs-, Inspektions- und Wartungsverträge.

je 2 (insg. 8)

Competence Centren Energie:

1.

Hessisches Baumanagement:

-

Energie- und Betriebstechnik

-

Energieberatungsservice

-

Energiecontrolling Strom

2.

Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung, Niederlassung Landau

Fernwärmeverträge, flächendeckende Vergabe von Gaslieferungen, Energieversorgungskonzepte, Energie-Contracting.

Grundlagen Energiemanagement und energieausweise, Planungskennwerte Wärme, Wasser, Energiekonzepte, Betriebsbegehungen.

Flächendeckende Vergabe von Stromlieferungen, Planungskennwerte Strom.

Photovoltaik

4

Versorgungsunternehmen für Strom, Gas, Wasser oder Fernwärme

Betrieb von Versorgungs- einschließlich Verteilungsanlagen, Energielieferverträge.

III

3

Umweltbehörde, Gewerbeaufsicht

Aufstellung von Genehmigungsbescheiden, Arbeitsschutz, Immissionsschutz.

3

Technische Überwachung (zum Beispiel TÜH)

Einführung in die Abnahme und Prüfung Überwachungspflichtiger Anlagen, einschlägige gesetzliche Bestimmungen.

7

Oberfinanzdirektion oder Regierungspräsidium als technische Aufsichtsbehörde, oberste Landesbehörde

Aufgaben der Dienst- und Fachaufsicht, Organisations-, Personal- und Haushaltsangelegenheiten, Controlling, Geschäftsführung in der Verwaltung, Verfassungs- und Verwaltungsrecht, einschlägige Rechtsverordnung und Verwaltungsvorschriften, Bauwirtschaft, Vertragsrecht, Verdingungswesen, Preisprüfung, Prüfung und Begutachtung von Entwürfen maschinen- und elektrotechnischer Anlagen.

6

Mittlere oder oberste Landesbehörde als Genehmigungsbehörde

Baurecht: Baugenehmigungs- und Zustimmungsverfahren, Bauaufsicht, Gewerbeaufsicht, technischer Arbeitsschutz und Arbeitsrecht, Energieaufsicht, Wasserwirtschaft.

 

6

 

Häusliche Prüfungsarbeit

 

11

 

Lehrgänge

 

circa 12

 

(Erholungsurlaub)

 

104

= 24 Monate

 

§ 39 Ausbildung (Vermessungs- und Liegenschaftswesen)

§ 39
Ausbildung (Vermessungs- und Liegenschaftswesen)

(1) Es werden nur Bewerberinnen und Bewerber zugelassen, deren abgeschlossenes Studium gemäß § 2 Nr. 2 die Anforderungen der Anlage 7 erfüllt.

(2) Die Bewerberinnen und Bewerber haben die Wahl, sich in einem der Ausbildungsgebiete
Liegenschaftskataster,
Ländliche Neuordnung,
Landesplanung und
Städtebau oder Landesvermessung und Kartographie
vertieft ausbilden zu lassen.

§ 4 Ernennung, Anwärterbezüge, Beendigung des Beamtenverhältnisses

§ 4
Ernennung, Anwärterbezüge, Beendigung des
Beamtenverhältnisses

(1) Die in den Vorbereitungsdienst eingestellte Bewerberin oder der Bewerber wird unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf je nach ihrer oder seiner Fachrichtung zur oder zum Bau-, Vermessungs-, Landespflege- oder Umweltreferendarin beziehungsweise -referendar ernannt.

(2) Referendarinnen und Referendare erhalten Anwärterbezüge nach den hierfür geltenden Vorschriften.

(3) Das Beamtenverhältnis der Referendarinnen und Referendare endet mit dem Tag, an dem die Große Staatsprüfung bestanden oder das Nichtbestehen der Wiederholungsprüfung schriftlich bekanntgegeben wurde, oder durch Entlassung.

§ 40 Einstellungs- und Ausbildungsbehörde (Vermessungs- und Liegenschaftswesen)

§ 40
Einstellungs- und Ausbildungsbehörde (Vermessungs-
und Liegenschaftswesen)

Einstellungs- und Ausbildungsbehörde ist das Hessische Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation.

§ 41 Gliederung der Ausbildung (Vermessungs- und Liegenschaftswesen)

§ 41
Gliederung der Ausbildung (Vermessungs-
und Liegenschaftswesen)

(1) Der Vorbereitungsdienst gliedert sich in sechs Abschnitte:

Abschnitt I:

Liegenschaftskataster

Abschnitt II:

Ländliche Neuordnung

Abschnitt III:

Landesplanung und Städtebau

Abschnitt IV:

Landesvermessung und Kartographie

Abschnitt V:

Vertiefung in einem der vorangegangenen Ausbildungsabschnitte

Abschnitt VI:

Staatliche Mittelbehörde; Anfertigung der häuslichen Prüfungsarbeit.

(2) Die Ausbildung wird durch Lehrgänge ergänzt.

(3) Für die Dauer der Ausbildungsabschnitte sowie für die Ausbildungsstellen und den Ausbildungsinhalt gilt die folgende Übersicht.

Fachrichtung: Vermessungs- und Liegenschaftswesen

Ausbildungs-

Ausbildungsstellen

Ausbildungsinhalte

Abschnitt

Dauer
(Wochen)

 

 

I - VI

 

Allgemein für alle Ausbildungsstellen

Um Führungs- und Managementtechniken in der Fachrichtung Vermessungs- und Liegenschaftswesen zu beherrschen, soll die Referendarin oder der Referendar die im Folgenden aufgeführten Ausbildungsinhalte in jedem der Ausbildungsabschnitte anwenden. Die Vermittlung der theoretischen Grundkenntnisse soll in Form von Lehrgängen erfolgen.

Managementaufgaben und -methoden, Organisation und Geschäftsbetrieb der Behörden, Informations- und Kommunikationstechnik, Personalführung und -leitung, Personalverwaltung, Zusammenarbeit mit Personalvertretungen, volks- und betriebswirtschaftliche Grundsätze, Öffentlichkeitsarbeit, Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen. Qualitätssicherung.

I

17

Amt für Bodenmanagement, Grundbuchamt

Entstehung, Einrichtung und Fortführung des Liegenschaftskatasters. Verbindung mit dem Grundbuch.

Liegenschaftsrecht: Verwendung der Katasterunterlagen für die Bedürfnisse von Recht, Verwaltung und Wirtschaft. Bodenschätzung, Einrichtung und Führung des Grundbuches. Katastererneuerung.

Kostenwesen, Planung, Durchführung, Ausarbeitung und Kontrolle aller Kataster- und sonstigen Vermessungen unter Anwendung moderner Rechen- und Auswerteverfahren (Hardware, Software-Technologie), Anwendung im Bereich des Geoinformationswesens, Zusammenarbeit mit anderen Behörden und politischen Gremien.

II

13

Amt für Bodenmanagement beziehungsweise Hessisches Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation

Geschichtliche Entwicklung der Flurbereinigung, Agrarrecht; rechtliche, wirtschaftliche, ökologische und technische Grundlagen der Landentwicklung.

Maßnahmen zur Landentwicklung, Kosten und Finanzierung der Maßnahmen, Neuordnungsverfahren im ländlichen Raum, Naturschutz, Umweltschutz, Dorferneuerung, Flurbereinigungsverfahren mit Neugestaltungsgrundsätzen, Bodenordnungsverfahren nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz. Wertermittlung, Plan nach § 41 Flurbereinigungsgesetz. Neuzuteilung, Flurbereinigungsplan und Bodenordnungspläne. Verfahrensrecht einschließlich Rechtsbehelfe, Berichtigung der öffentlichen Bücher, Ausbau und Kosten der gemeinschaftlichen Anlagen, bodenschützende und bodenverbessernde Maßnahmen, Landschaftspflege und Landschaftsgestaltung, Teilnahme an den wesentlichen Terminen und Arbeitsabschnitten der Neuordnungsverfahren.

Entwicklung, Leitung und Koordinierung größerer Projekte und fachübergreifender Planung im ländlichen Raum, Umweltverträglichkeitsprüfung.

III

15

Kommunalverwaltung, Amt für Bodenmanagement, Landesplanungsbehörde

Grundzüge der Raumordnung und Landesplanung; Städtebau: Arbeitsmethodik (Bestandsaufnahme, Analyse, Prognose), Bauleitplanung, Sicherung der Bauleitplanung, Regelung der baulichen und sonstigen Nutzung, Bodenordnung, Enteignung, Erschließung, Immobilienwertermittlung, Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen; sonstiges Bau- und Bodenrecht; Bauordnungswesen; kommunales Vermessungs- und Liegenschaftswesen. Aufgaben, Zuständigkeiten und Organisation der kommunalen Selbstverwaltung, Zusammenwirken der Behörden und politischen Gremien.

IV

9

Hessisches Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation

Aufbau und Erhaltung des Lage-, Höhen- und Schwerefestpunktfeldes. Topographie, Photogrammmetrie, Kartographie inklusive der Laufendhaltung der amtlichen topographischen Kartenwerke, Reproduktionstechnik, Präzisionsvermessungen.

Planung, Lenkung, Durchführung und Kontrolle von Fachaufgaben im Innen- und Außendienst, Öffentliches Geoinformationswesen, Aufbau einer Geodateninfrastruktur.

V

6

nach Wahl

Vertiefung in einem der Abschnitte I, II, III oder IV als Projektmanagement zur Entwicklung von Modellen.

VI

8

Hessisches Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation

Allgemeine Landesverwaltung, Aufsicht über die Ämter für Bodenmanagement sowie die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure, Beschwerde- und Widerspruchsverfahren, sonstige Aufgaben des Kataster- und Vermessungswesens, Verwaltungsrecht, Recht der Angehörigen des öffentlichen Dienstes, Personalmanagement.

Aufgaben, Organisation und Zusammenwirken der Verwaltung in Bund, Ländern und Kommunen, Geschäftsbetrieb und Bürotechnik der Mittelbehörde, Kontrolle im Rahmen der Dienst- und Fachaufsicht, Begriffe und Grundsätze der Ablauforganisation, Projektmanagement.

6

 

Häusliche Prüfungsarbeit

1

 

Schriftliche Prüfung

5

 

Prüfungsvorbereitung und mündliche Prüfung

12

 

Lehrgänge

circa 12

 

(Erholungsurlaub)

104

= 24 Monate

 

*) Die Reihenfolge der Abschnitte II, III und IV kann vertauscht werden.

(4) Spätestens sechs Monate vor Beginn des Ausbildungsabschnittes V soll sich die Referendarin oder der Referendar entscheiden, in welchem Gebiet sie oder er vertieft ausgebildet werden will.

§ 42 Sonstige Vorschriften für die Ausbildung (Vermessungs- und Liegenschaftswesen)

§ 42
Sonstige Vorschriften für die Ausbildung (Vermessungs-
und Liegenschaftswesen)

(1) Zu Beginn der Ausbildung soll ein Einführungslehrgang von etwa einer Woche Dauer stehen. Die Ausbildung ist außerdem durch allgemeine Verwaltungs- und Managementseminare (sechs Wochen) sowie durch fachbezogene Verwaltungsseminare (fünf Wochen) zu vertiefen. Die allgemeinen und fachbezogenen Verwaltungsseminare können auch in einer anderen geeigneten Form der Unterweisung, zum Beispiel im Zusammenhang mit den jeweiligen Ausbildungsabschnitten durchgeführt werden. Kenntnisse über Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit sind grundsätzlich in allen Ausbildungsabschnitten neben den vorgesehenen Seminaren zu vermitteln.

(2) Im Ausbildungsabschnitt I ist der Referendarin oder dem Referendar Gelegenheit zu geben, beim Grundbuchamt die Einrichtung und Führung des Grundbuches und die geschäftliche Behandlung von Grundbuchsachen kennenzulernen.

(3) Während der Ausbildung im Abschnitt II, die sich auf den gesamten Ablauf des Flurbereinigungsverfahrens erstrecken soll, ist der Schwerpunkt auf die planerischen Arbeiten zu legen. Hierbei ist die Flurbereinigung in ihrer Verzahnung mit den übrigen Raumordnungsmaßnahmen herauszustellen.

(4) Im Ausbildungsabschnitt III soll die Referendarin oder der Referendar Gelegenheit erhalten, in die allgemeinen technischen Aufgaben einer Kommunalverwaltung Einblick zu nehmen. Bei einer vertieften Ausbildung im Abschnitt III soll die Referendarin oder der Referendar nach Möglichkeit an einem Lehrgang bei einem Institut für Städtebau teilnehmen.

(5) Während der Ausbildung im Abschnitt IV soll die Referendarin oder der Referendar möglichst auch zu praktischen Arbeiten herangezogen werden.

(6) In allen Ausbildungsabschnitten ist der Referendarin oder dem Referendar Gelegenheit zur Teilnahme an Terminen, Verhandlungen, Sitzungen und dergleichen zu geben.

(7) Die Ausbildungsleitung kann auch andere geeignete Ausbildungsstellen ergänzend in die Ausbildung einbeziehen. Dies gilt insbesondere für den Ausbildungsabschnitt V.

§ 43 Häusliche Prüfungsarbeit (Vermessungs-und Liegenschaftswesen)

§ 43
Häusliche Prüfungsarbeit (Vermessungs-und Liegenschaftswesen)

Die Aufgabe für die häusliche Prüfungsarbeit wird in der Regel dem Gebiet entnommen, in dem die Referendarin oder der Referendar vertieft ausgebildet worden ist.

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

§ 44
Ausbildung (Landespflege)

Es werden nur Bewerberinnen und Bewerber zugelassen, die ein Hochschulstudium der Fachrichtung Landespflege / Landschaftsarchitektur oder Landesplanung abgeschlossen haben.

§ 45 Einstellungs- und Ausbildungsbehörde (Landespflege)

§ 45
Einstellungs- und Ausbildungsbehörde (Landespflege)

(1) Einstellungsbehörde ist das Regierungspräsidium Gießen unter Beteiligung des für die Landespflege zuständigen Ministeriums.

(2) Ausbildungsbehörde ist das Regierungspräsidium.

§ 46 Gliederung der Ausbildung (Landespflege)

§ 46
Gliederung der Ausbildung (Landespflege)

(1) Der Vorbereitungsdienst gliedert sich in drei Abschnitte:

Abschnitt I:

Technischer Verwaltungsdienst in der unteren Naturschutzbehörde, Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben

Abschnitt II:

Aufgaben des Naturschutzes und der Landschaftspflege in der Gemeinde; Einführung in die Aufgaben und die praktische Arbeit der technischen Nachbardisziplinen

Abschnitt III:

Verwaltungsdienst in Aufsichtsbehörden und sonstigen oberen Landesbehörden; Anfertigung der häuslichen Prüfungsarbeit.

Die Ausbildung wird durch Lehrgänge ergänzt.

(2) Für die Dauer der Ausbildungsabschnitte und ihrer Teilabschnitte sowie für die Ausbildungsstellen und den Ausbildungsinhalt gilt die folgende Übersicht.

Fachrichtung: Landespflege

Ausbildungs-

Ausbildungsstellen

Ausbildungsinhalte

Abschnitt

Dauer
(Wochen)

I

1

Ausbildungsbehörde

Einführung in Aufgaben und Organisation der Fachverwaltung. Erstellung des Ausbildungsplans.

 

22

Untere Naturschutzbehörde

Landschafts- und Biotopplanung, Rechtsvorschriften, Methodik und Verfahren.

Eingriffsregelung, Koordinierung mit Nachbargebieten. Aufgaben und Beteiligung von Naturschutzbeiräten und der nach § 29 BNatSchG anerkannten Verbände.

Personal-, Haushalts- und Rechnungswesen.

Einsatz und Anwendung der Datenverarbeitung.

Führungsaufgaben:

Management in der Verwaltung, Naturschutz und Freiraumpolitik, Öffentlichkeitsarbeit, Teilnahme an Arbeitsgruppen, in Stäben und Ausschüssen.

II

14

Kommunalverwaltung (wahlweise bis zu 8 Wochen Planungs- oder Kommunalverband)

Städtebauliche Ordnung: Bauleitplanung, städtebauliche Sanierung und Entwicklung, Bodenordnung, Erschließung, Rechtsgrundlagen und Verfahren.

Aufstellung von Landschafts- und Grünordnungsplänen und deren Umsetzung. Kommunale Satzungen (§ 30 HENatG).

Planung und Pflege von öffentlichen Grünflächen.

Vorbereitung und Durchführung von Einzelvorhaben des Naturschutzes und der Landschaftspflege:

Normen und technische Vorschriften, Verdingungswesen, Vertragsabwicklung, Durchführungskontrolle, Abrechnung.

 

 

Verwaltung und Betrieb des Landschafts- und Grünflächenbaus: Geschäftsbetrieb, Betriebsorganisation, Verkehrssicherungspflichten, Personaleinsatz, Maschinen- und Gerätepark für die Flächenunterhaltung.

(Einführung in die Aufgaben von Planungs- oder Kommunalverbänden, Bauleit- und Landschaftsplanung als Auftragsangelegenheiten).

 

9

Fachverwaltungen wie: Untere Verwaltungsbehörde für Regionalentwicklung, Landwirtschaft, Forsten und Naturschutz, Landesbetrieb HessenForst (Forsteinrichtung und Naturschutzdaten, Forstamt), Hessen Mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement, Ämter für Bodenmanagement, Bauaufsichtsbehörde

Einführung in die Aufgaben der betreffenden Dienststellen und Mitwirkung beim Vollzug von Aufgaben in eigener Zuständigkeit beziehungsweise im Rahmen öffentlich-rechtlicher Zulassungen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Vermeidung, Verminderung, Ausgleich und Ersatz bei Eingriffen in Natur und Landschaft; Verfahren bei ungenehmigten Eingriffen.

Landschaftsüberwachungsdienst.

Auftragsvergabe.

Leistungserfüllung und Abrechnung im Rahmen der zwischenbehördlichen Leistungsverrechnung. Naturschutzdatenhaltung, ländliche Bodenordnung für Maßnahmen des Naturschutzes und Gewässerentwicklung.

III

18

Obere und oberste Landesbehörden wie: Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, Hessisches Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Regierungspräsidium, Oberste Naturschutzbehörde

Aufgaben und Organisation der Behörden:

Raumordnung, Landesplanung, Städtebau, Gewässerschutz, Bodenschutz, Abfallwirtschaft, Immissionsschutz, Naturschutz und Landschaftspflege, Artenschutz, Natura 2000, Umweltfragen, Bauaufsicht, Wasserwirtschaft, Flurbereinigung, Land- und Forstwirtschaft; Rechtsgrundlagen und Verwaltungsvorschriften, Genehmigung von Fachplanungen, Planfeststellungsverfahren, Förderprogramme, Vollzug eigener fachspezifischer Aufgaben und Mitwirkung bei Entscheidungen über landschaftsrelevante Vorhaben. Naturschutzdatenhaltung, GIS-Anwendungen im Naturschutz.

 

6

 

Häusliche Prüfungsarbeit

 

1

 

Schriftliche Prüfung

 

5

 

Prüfungsvorbereitung und mündliche Prüfung

16

 

Lehrgänge

circa 12

 

(Erholungsurlaub)

104

= 24 Monate

§ 47 Ausbildung (Umwelttechnik/Umweltschutz)

§ 47
Ausbildung (Umwelttechnik/Umweltschutz)

(1) Es werden nur Bewerberinnen und Bewerber zugelassen, die ein abgeschlossenes Studium an einer wissenschaftlichen Hochschule in einem für die Fachrichtung geeigneten Studiengang nachweisen.

(2) Die Bewerberinnen und Bewerber können sich im Fachgebiet „Umwelttechnik“ ausbilden lassen. Dafür müssen sie in das in Abs. 1 geforderte Hochschulstudium in einem der folgenden Studiengänge nachweisen:

Bauingenieurwesen (Fachgebiet Wasserwesen), Biochemie, Biologie, Chemie/Chemietechnik, Elektronik/Elektrotechnik, Geologie, Hüttenwesen, Maschinenbau, Physik, Technischer Umweltschutz, Verfahrenstechnik.

(3) Die Einstellungsbehörde kann vergleichbare Studiengänge und weitere geeignete Studiengänge für die Fachrichtung Umwelttechnik/Umweltschutz als gleichwertig anerkennen.

§ 48 Einstellungs- und Ausbildungsbehörde (Umwelttechnik/Umweltschutz)

§ 48
Einstellungs- und Ausbildungsbehörde (Umwelttechnik/Umweltschutz)

(1) Einstellungsbehörde ist das Regierungspräsidium Gießen unter Beteiligung des für Umweltschutz zuständigen Ministeriums.

(2) Ausbildungsbehörde ist das Regierungspräsidium.

§ 49 Gliederung der Ausbildung (Umwelttechnik/Umweltschutz)

§ 49
Gliederung der Ausbildung (Umwelttechnik/Umweltschutz)

(1) Die Ausbildung gliedert sich in fünf Abschnitte:

Abschnitt I:

Ziele und Grundsätze der Kreislaufwirtschaft, Abfallwirtschaftsplanung, Abfallentsorgung, Überwachung der Abfallentsorgung, Andienungs- und Überlassungspflichten

Abschnitt II:

Produktionstechnologien und deren Umweltauswirkungen, Abgasreinigung, Klimaschutz, Luftreinhaltung, Lärm und Erschütterungen, umweltgefährdende Stoffe, Gentechnik

Abschnitt III:

Grundlagen der Wasserwirtschaft, oberirdische Gewässer, Gewässernutzungen, Abwasserbeseitigung, Wasserversorgung, Grundwasser, Bodenschutz und Altlasten

Abschnitt I bis III

Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit (Management, Mitarbeiterführung, Planung, Entscheidung, Rhetorik, Gesprächsführung, Psychologie), fachbezogene Rechts- und Verwaltungsvorschriften

Abschnitt IV:

Hospitation bei Organisationen, Unternehmen oder der Europäischen Union

Abschnitt V:

Hospitation bei der Kommunalverwaltung und der Landesverwaltung.

(2) Die Ausbildung wird durch Lehrgänge und Seminare ergänzt.

(3) Für die Dauer der Ausbildungsabschnitte sowie für den Ausbildungsinhalt gilt folgende Übersicht.

Fachrichtung: Umwelttechnik / Umweltschutz

Fachgebiet: Umwelttechnik

Ausbildungs-

Ausbildungsstellen

Ausbildungsinhalte

Abschnitt

Dauer
(Wochen)

I

15

Regierungspräsidien Abteilung Umwelt Dezernate Abfallwirtschaft

Ziele und Grundsätze der Kreislaufwirtschaft

-

Abfallvermeidung und Ressourcenschonung

-

Stoffliche und energetische Abfallverwertung

-

Produktverantwortung

Abfallwirtschaftsplanung

-

Abfallarten

-

Abfallaufkommen

-

Abfallwirtschaftskonzepte und -bilanzen

-

Abfallwirtschaftpläne

Abfallentsorgung

-

Abfallbehandlung

-

Mechanisch-biologische Abfallbehandlung (Abfallsortierung, Kompostierung, Vergärung)

-

Chemisch-physikalische Abfallbehandlung (Abfallsortierung)

-

Thermische Abfallbehandlung (Abfallsortierung)

Abfallbeseitigung

-

Bau- und Betrieb von Deponien

-

Deponietechnik

-

Deponiesickerwasser und Deponiegas

-

Stilllegung und Nachsorge von Deponien Überwachung der Abfallentsorgung

Überwachung der Abfallentsorgung

-

Entsorgungsnachweis- und Abfallbegleitscheinverfahren

-

Notifizierung von Abfallverbringungen

-

Nachweisbücher, Registerpflichten

-

Betriebsprüfungen, Umweltinspektionen

Andienungs- und Überlassungspflichten.

II

15

Regierungspräsidien Abteilung Umwelt Dezernate Immissionsschutz

Produktionstechnologien und deren Umweltauswirkungen

-

Roheisen und Stahlerzeugung

-

Aluminiumerzeugung

-

Kraftwerke

-

Herstellung von organischen Chemikalien oder Lösungsmitteln wie Alkohole, Aldehyde, Ketone, Säuren, Ester, Acetate, Äther

-

Alkalielektrolyse

-

Säureproduktion

-

Papierherstellung

-

Zementherstellung

-

Glasherstellung

-

Brauereien

-

Zuckerherstellung

-

Tierhaltung

Abgasreinigung

-

Biologische Abgasreinigung

-

Thermische und katalytische Abgasreinigung

-

Abgasentschwefelungsverfahren

-

Absorptions- und Adsorptionsverfahren

-

Staubabscheidung

Klimaschutz

-

Klimaschutzziele

-

Grundlagen des Emissionshandels

-

Überwachung der Treibhausgasemissionen

-

Technische Maßnahmen zur Reduzierung der Treibhausgase

-

Erneuerbare Energien

Luftreinhaltung

-

Arten der Luftverschmutzung

-

Messprogramme und -systeme

-

Ermittlung und Bewertung von Gerüchen, Geruchsgutachten

Lärm und Erschütterungen

-

Ermittlung und Bewertung von Geräuschen, Lärmgutachten

-

Lärmminderungsmaßnahmen

-

Lärmminderungspläne

-

Erschütterungen (Grundlagen)

 

 

 

Umweltgefährdende Stoffe

-

Gefahrenpotenzial umweltgefährdender Stoffe und Zubereitungen

-

Auswirkungen umweltgefährdender Stoffe auf die Schutzgüter

-

Schutzmaßnahmen für das Herstellen, Behandeln und Abfüllen sowie den Transport und die Lagerung umweltgefährdender Stoffe

-

Gentechnik.

III

15

Regierungspräsidien Abteilung Umwelt Dezernate Wasserwirtschaft

Grundlagen der Wasserwirtschaft

-

Wasserkreislauf

-

Niederschlag, Verdunstung, Abfluss, Versickerung

-

Grundwasser

-

Messwesen

-

Modelle in der Wasserwirtschaft (zum Beispiel NA-Modelle)

Oberirdische Gewässer

-

Gewässerunterhaltung, Gewässerausbau

-

Entwicklung der Gewässer und ihrer Auen (Konzept zur naturnahen Entwicklung der Fließgewässer)

-

Gewässerrenaturierung

-

Ökologischer Hochwasserschutz

-

Technischer Hochwasserschutz

Gewässernutzungen

-

Entnahme und Einleitung

-

Wasserkraftanlagen, Wehre, Querbauwerke

-

Freizeit, Fischerei, Schifffahrt

Abwasserbeseitigung

-

Pflicht zur Abwasserbeseitigung

-

Anforderungen an das Einleiten von Abwasser

-

Bauwerke der Kanalisation

-

Verfahren zur Abwasserbehandlung

-

Überwachung von Abwasseranlagen und Abwassereinleitungen

-

Gewerbliches Abwasser, Indirekteinleitungen

-

Bauartzulassungen

Wasserversorgung

-

Trinkwassergewinnung/Aufbereitungstechnik

-

Rohwasserüberwachung

-

Trinkwasserbeschaffenheit

-

Trinkwasserbedarf, -verbrauch

-

Wasserschutzgebiete

Grundwasser

-

Grundwasserbeschaffenheit

-

Grundwasserbeobachtung

-

Grundwassermodellierung

-

Grundwasserbewirtschaftung

Bodenschutz und Altlasten

-

Vorsorgender Bodenschutz

-

Erkundung und Bewertung von altlastenverdächtigen Flächen

-

Sicherung und Sanierung von kontaminierten Standorten

-

Bodenbehandlung.

 

 

 

Selbstständige Mitarbeit in allen Arbeitsbereichen, Teilnahme an Messungen, Probenahmen, Abnahmen und Anlagenüberwachungen, Organisation und Aufgabe der Informationstechnik.

I - III

 

Regierungspräsidien Abteilung Umwelt

Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit (Management, Mitarbeiterführung, Planung, Entscheidung, Rhetorik, Gesprächsführung, Psychologie)

Fachbezogene Rechts- und Verwaltungsvorschriften

Allgemeines Umweltrecht

Internationale und supranationale Umweltschutzkonventionen, Umweltschutzrichtlinien und -programme der Europäischen Union, Gesetz über die Umweltverträglichkeit, Umweltinformationsgesetz, Umwelthaftungsgesetz, Umweltschadensgesetz

Strafrecht

Strafgesetzbuch: Straftaten gegen die Umwelt

Abfallrecht

EU-Abfallrahmenrichtlinie, Abfallverbringungsgesetz, Kreislaufwirtschaftsgesetz mit untergesetzlichem Regelwerk, Landesabfallgesetze

Bodenschutzrecht

Bundesbodenschutzgesetz, Landesbodenschutzgesetz mit untergesetzlichem Regelwerk

Chemikalienrecht

Chemikaliengesetz, Chemikalienverbotsverordnung, Biozid-Zulassungs-Verordnung, Chemikalien-Ozonschichtverordnung

Gentechnikrecht

Gentechnikgesetz

Immissionsschutzrecht

Richtlinie über Industrieemissionen (IED), Bundesimmissionsschutzgesetz mit untergesetzlichem Regelwerk, TA Luft, TA Lärm

Klimaschutzrecht

Treibhausemissionshandelsgesetz

Wasserrecht

EU-Wasserrahmenrichtlinie, Wasserhaushaltsgesetz mit untergesetzlichem Regelwerk Landeswassergesetze Abwasserabgaben-gesetz

Raumordnung, Landesplanung, Baurecht

Raumordnungsgesetz Landesplanungsgesetz, Bundesbaugesetz, Baunutzungsverordnung, Landesbaugesetz (HBO)

Naturschutzrecht, Landespflege und Naturschutz

FFH-Richtlinie

Bundesnaturschutzgesetz

Landesnaturschutzgesetze.

IV

10

Organisationen, Unternehmen wie

-

Kommunale Eigenbetriebe

-

Verbände

-

Firmen

-

EU

Umweltmanagement, -technik, -schutz; Projektabwicklung, Organisation, Leitung und Führung, Wirtschaftlichkeit, Kosten- und Leistungsrechnung, Controlling, Personal- und Finanzplanung, Beschaffungs- und Einsatzplanung, Projektabwicklung, Abrechnung.

Im Falle der EU: Organisation, Aufgaben und Projekte, Interessenvertretungen, politische Willensbildung und Gesetzgebungsverfahren.

V

3

Kommunalverwaltung - Allgemeine Angelegenheiten (Kreise, Städte)

Organisation und Aufgaben als Selbst- und Auftragsverwaltung, politische Willensbildung, kommunale Planungen, Haushalts- und Rechnungswesen.

 

2

Regierungspräsidium Zentralabteilung Abteilung Regionalplanung

Organisation und Aufgaben als Bündelungsbehörde, Fach- und Dienstaufsicht, Personalbewirtschaftung, Kommunalaufsicht, Verbandswesen, Widerspruchsverfahren, Daseinsvorsorge, Planungsaufgaben, Organisation und Aufgaben der Regionalplanung, Öffentlichkeitsarbeit.

 

3

Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie

Luftreinhaltung

-

Arten der Luftverschmutzung

-

Messprogramme und -Systeme

-

Untersuchungsgebiete und -methoden

-

Emissionskataster

-

Luftreinhaltepläne, Aktionspläne

Lärm und Erschütterungen

-

Ermittlung und Bewertung von Geräuschen, Lärmgutachten

Klimaschutz

-

Klimaschutzziele

-

Entwicklung der Treibhausgasemissionen

Oberirdische Gewässer

-

Gewässertypen, Leitbilder, Lebensgemeinschaften

-

Gewässergüte (Wasserqualität), Gewässerstrukturen

-

Gewässerüberwachung (Monitoring)

Grundwasser

-

Grundwasserbeschaffenheit

-

Grundwasserbeobachtung

Bodenschutz und Altlasten

-

Vorsorgender Bodenschutz

-

Erkundung und Bewertung von altlastenverdächtigen Flächen

Grundlagen der Mess-, Untersuchungs- und Analysetechnik

Gutachten, Stellungnahmen für Aufsichtsbehörden, Gerichte.

 

17

 

Landesübergreifende und Landes-Seminare, zuzüglich Fernlehrgänge

6

 

Häusliche Prüfung

1

 

Schriftliche Prüfung

5

 

Prüfungsvorbereitung und mündliche Prüfung

circa 12

 

(Erholungsurlaub)

104

= 24 Monate

§ 5 Ausbildungsbehörde und Ausbildungsstellen

§ 5
Ausbildungsbehörde und Ausbildungsstellen

(1) Ausbildungsbehörden sind die in den Sondervorschriften des Dritten Teils für die einzelnen Fachrichtungen genannten Stellen.

(2) Die Ausbildungsbehörde weist die Referendarinnen und Referendare den Ausbildungsstellen zu.

(3) Referendarinnen und Referendare können auf Antrag und nach Übereinkunft der beteiligten Stellen in einzelnen Ausbildungsabschnitten auch bei Verwaltungen, die dem Oberprüfungsamt für den höheren technischen Verwaltungsdienst nicht angeschlossen sind, oder bei sonstigen geeigneten Stellen ausgebildet werden.

§ 50 Aufhebung bisherigen Rechts, Übergangsbestimmungen

§ 50
Aufhebung bisherigen Rechts, Übergangsbestimmungen

(1) Die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Laufbahn des höheren technischen Verwaltungsdienstes vom 20. Juni 1989 (StAnz. S. 1880), zuletzt geändert am 31. Oktober 2008 (StAnz. S. 3405), wird aufgehoben.

(2) Für Referendarinnen und Referendare, die ihren Vorbereitungsdienst vor Inkraftreten dieser Ausbildungs- und Prüfungsordnung bereits begonnen haben, gilt die in Abs. 1 genannte Ausbildungs- und Prüfungsordnung fort.

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

§ 51
Inkrafttreten

Diese Ausbildungs- und Prüfungsordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung im Staatsanzeiger für das Land Hessen in Kraft.

§ 6 Dauer und Gliederung des Vorbereitungsdienstes

§ 6
Dauer und Gliederung des Vorbereitungsdienstes

(1) Der Vorbereitungsdienst umfasst die Ausbildung und die Große Staatsprüfung und dauert 24 Monate. Für die Ausbildung förderliche Tätigkeiten können nach den Vorschriften des Laufbahnrechts angerechnet werden. Förderlich sind nur solche Tätigkeiten, die geeignet sind, die Ausbildung in einzelnen Abschnitten ganz oder teilweise zu ersetzen.

(2) Erreicht eine Referendarin oder ein Referendar das Ziel der Ausbildung in einzelnen Ausbildungsabschnitten oder insgesamt nicht, kann die Einstellungs- oder die Ausbildungsbehörde den Vorbereitungsdienst um höchstens ein Jahr verlängern.

(3) Der Vorbereitungsdienst ist um die Zeit eines Beschäftigungsverbotes nach dem Mutterschutzgesetz, einer Elternzeit oder eines Freiwilligendienstes zu verlängern.

(4) Über die Anrechnung von förderlichen Tätigkeiten und über die Verlängerung des Vorbereitungsdienstes entscheidet die Einstellungsbehörde oder die von ihr bestimmte Behörde.

(5) Der Vorbereitungsdienst gliedert sich in Ausbildungsabschnitte, deren Anzahl, Dauer und Inhalt in den Sondervorschriften des Dritten Teils für die einzelnen Fachrichtungen geregelt sind.

§ 7 Gestaltung der Ausbildung und Nachteilsausgleich

§ 7
Gestaltung der Ausbildung und Nachteilsausgleich

(1) Referendarinnen und Referendare werden nach den Sondervorschriften für ihre Fachrichtung ausgebildet. Wenn bei der Ausbildung erhebliche Abweichungen von den Vorschriften beabsichtigt werden, ist hierzu vorher die Zustimmung des Kuratoriums des Oberprüfungsamtes für den höheren technischen Verwaltungsdienst einzuholen. In allen Fachrichtungen umfasst die Ausbildung zusätzlich die Fächer „Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen“ und „Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit“.

(2) In einem Einführungslehrgang soll den Referendarinnen und Referendaren ein Überblick über den öffentlichen Dienst und die besonderen Aufgaben ihrer Fachverwaltung vermittelt werden. In einem Leitfaden soll ihnen das Ziel der Ausbildung erläutert und Hinweise auf die Gliederung der Ausbildung, den Ausbildungsstoff in den einzelnen Ausbildungsabschnitten und auf die Prüfung gegeben werden.

(3) Die Ausbildung soll durch Lehrgänge, Seminare, Planspiele, Arbeitsgemeinschaften und Übungen in freier Rede sowie durch Exkursionen vertieft werden.

(4) Bei Prüfungen können für schwerbehinderte Referendarinnen und Referendare besondere Nachteile im Vergleich mit nicht behinderten Referendarinnen und Referendare entstehen. Zum Ausgleich solcher Nachteile sind ihnen die ihrer Behinderung angemessenen Hilfen zu gewähren (Nachteilsausgleich). Der Nachteilsausgleich muss sicherstellen, dass die Leistungen von den schwerbehinderten Referendarinnen und Referendaren so erbracht und nachgewiesen werden können, dass ihre Leistungen mit den Leistungen ihrer Mitbewerber verglichen werden können. Art und Umfang des zu gewährenden Nachteilsausgleiches sind rechtzeitig mit den schwerbehinderten Referendarinnen und Referendaren und der Schwerbehindertenvertretung zu erörtern. Die fachlichen Anforderungen dürfen jedoch nicht geringer bemessen werden. Die Richtlinien zur Integration und Teilhabe schwerbehinderter Angehöriger der hessischen Landesverwaltung - Integrationsrichtlinien vom 30. November 2007 (StAnz. S. 2756) - sind heranzuziehen. Schwerbehinderte Referendarinnen und Referendare im Sinne dieser Verordnung sind die schwerbehinderten und die ihnen gleichgestellten Menschen nach § 2 Abs. 2 und 3 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch.

(5) Referendarinnen und Referendare sind soweit wie möglich in die praktischen Arbeitsabläufe der jeweiligen Ausbildungsstellen eigenverantwortlich mit einzubeziehen. Nach Möglichkeit ist ihnen Gelegenheit zu geben, auch umfassendere Aufgabenstellungen selbständig zu bearbeiten.

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

§ 8
Überwachung der Ausbildung

(1) Dienstvorgesetzte oder Dienstvorgesetzter ist die Leiterin oder der Leiter der Ausbildungsbehörde. Diese oder dieser bestellen eine geeignete Beamtin oder einen geeigneten Beamten der Behörde zur Ausbildungsleiterin oder zum Ausbildungsleiter, die oder der durch die Große Staatsprüfung die Befähigung zum höheren technischen Verwaltungsdienst erworben hat. Die Ausbildungsleiterin oder der Ausbildungsleiter lenkt und überwacht die gesamte Ausbildung. Die Ausbildung im Einzelnen obliegt jeweils der Leiterin oder dem Leiter der Ausbildungsstelle oder der von ihr oder ihm beauftragten Person.

(2) Die Ausbildungsbehörde stellt für alle Referendarinnen und Referendare einen Ausbildungsplan auf, der die Abschnitte, Zeiten und Ausbildungsstellen sowie den Ausbildungsinhalt im Einzelnen festlegt. Wünsche der Referendarinnen und Referendare können berücksichtigt werden.

(3) Die Ausbildungsbehörde ist dafür verantwortlich, dass der Ausbildungsplan eingehalten wird. Abweichungen sind nur in begründeten Fällen zulässig.

(4) Referendarinnen und Referendare haben einen Ausbildungsnachweis gemäß Anlage 1 zu führen und darin eine Übersicht über ihre wesentlichen Tätigkeiten zu geben. Der Nachweis ist monatlich der Leiterin oder dem Leiter der Ausbildungsstelle zur Prüfung und am Ende jedes Ausbildungsabschnittes der Ausbildungsbehörde vorzulegen.

(5) Die Ausbildungsbehörde führt für alle Referendarinnen und Referendare eine Übersicht über den Vorbereitungsdienst gemäß Anlage 2.

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

§ 9
Beurteilung während der Ausbildung

(1) Jede Ausbildungsstelle beurteilt die Referendarinnen und Referendare nach Abschluss des bei ihr abgeleisteten Abschnittes oder Teilabschnittes unter Angabe der Art und Dauer der Beschäftigung nach ihren Fähigkeiten und Kenntnissen sowie nach ihren Leistungen und ihrer Führung. Die Beurteilung gemäß Anlage 3 muss erkennen lassen, ob das Ziel des Ausbildungsabschnittes erreicht ist. Besondere Fähigkeiten oder Mängel sind zu vermerken.

(2) Erreicht die Ausbildungszeit bei einer Ausbildungsstelle nicht die volle Dauer von sechs Wochen, bestätigt die Ausbildungsstelle nur die Art und Dauer der Beschäftigung sowie die Erreichung des Zieles des Ausbildungsabschnittes. Die Beurteilung nach Abs. 1 entfällt.

(3) Die Ausbildungsbehörde fertigt zum Ende der Ausbildung eine abschließende Beurteilung. Diese soll über die Ergebnisse der Ausbildung, die Allgemeinbildung der Referendarin oder des Referendars, ihre oder seine Charaktereigenschaften und ihre oder seine Fähigkeit zum freien Vortrag Aufschluss geben. Abs. 1 gilt entsprechend.

(4) Die Beurteilungen nach Abs. 1 und 3 sind den Referendarinnen und Referendaren in ihrem vollen Wortlaut zu eröffnen und mit ihnen zu besprechen. Die Eröffnungen sind aktenkundig zu machen und mit den Beurteilungen zu den Ausbildungsakten zu nehmen.

Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Laufbahn des höheren technischen Verwaltungsdienstes vom ...

V aufgeh. durch § 35 Absatz 1 der Verordnung vom 4. Januar 2018 (StAnz. S. 146)

Anlage 5 Prüfungsfächer und Prüfungszeiten

Anlage 5

(§§ 17 Abs. 3, 18 Abs. 4 APOhtD)

Prüfungsfächer und Prüfungszeiten

IA Fachrichtung HOCHBAU

Stunden

1. Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen

1

2. Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit

1

3. Öffentliches Baurecht

1

4. Fachbezogene Verwaltung und Rechtsvorschriften

1

5. Grundzüge des öffentlichen Hochbaues und
des Städtebaues

6. Bautechnik

zusammen

IB Fachrichtung STÄDTEBAU

1. Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen

1

2. Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit

1

3. Raumordnung

1

4. Geschichte des Städtebaues, Stadtplanung
und Stadtentwicklung

5. Technische Elemente des Städtebaues

1

6. Fachrecht

1

zusammen

II Fachrichtung BAUINGENIEURWESEN

Stunden

Fachgebiet Straßenwesen:

1. Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen

1

2. Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit

1

3. Fachbezogene Verwaltung und Rechtsvorschriften

4. Raumplanung und städtische Infrastruktur

5. Straße und Verkehr

1

6. Ingenieurbauwerke

1

zusammen

Fachgebiet Stadtbauwesen:

1. Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen

1

2. Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit

1

3. Verkehrswesen und städtische Infrastruktur

1*)

4. Siedlungswasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Umwelttechnik

1*)

5. Vorbereiten und Durchführen von öffentlichen Baumaßnahmen

1

6. Raumordnung, Bau- und Umweltrecht

1

zusammen

III Fachrichtung MASCHINEN- und ELEKTROTECHNIK

Stunden

Fachgebiet Maschinen- und Elektrotechnik
in der Verwaltung:

1. Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen

1

2. Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit

1

3. Fachbezogene Verwaltung und Rechtsvorschriften

1

4. Elektrotechnische Anlagen

5. Maschinen- und verfahrenstechnische Anlagen

1

6. Sondergebiete der Maschinen- und Elektrotechnik

zusammen

IV Fachrichtung
VERMESSUNGS- UND LIEGENSCHAFTSWESEN

Stunden

1. Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen

1

2. Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit

1

3. Liegenschaftskataster

4. Ländliche Neuordnung

1

5. Landesplanung und Städtebau

1

6. Landesvermessung und Kartographie

zusammen

V Fachrichtung LANDESPFLEGE

Stunden

1. Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen

1

2. Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit

1

3. Naturschutz und Landschaftspflege

4. Raumordnung, Landesplanung und Städtebau

1

5. Freiraumplanung und Grünordnung

1

6. Angrenzende Fachgebiete

zusammen

VI Fachrichtung UMWELTTECHNIK/UMWELTSCHUTZ

Stunden

1. Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen

1

2. Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit

1

3. Zielsetzungen und Strategien zum Schutz
der natürlichen Lebensgrundlagen

1

4. Produktionstechnologien hinsichtlich
ihrer Umweltauswirkungen

1

5. Technische Vorschriften und Regelungen
zur Vermeidung und Verminderung von umweltbeeinträchtigenden Auswirkungen

6. Fachbezogene Rechts- und Verwaltungsvorschriften

zusammen

6½".

Anlage 6 Prüfstoffverzeichnis der Fachrichtungen und Fachgebiete HOCHBAU STÄDTEBAU ...

Anlage 6

(§ 18 Abs. 4 APOhtD)

Prüfstoffverzeichnis der Fachrichtungen und Fachgebiete
HOCHBAU
STÄDTEBAU
BAUINGENIEURWESEN
MASCHINEN- UND ELEKTROTECHNIK
VERMESSUNGS- UND LIEGENSCHAFTSWESEN
LANDESPFLEGE
UMWELTTECHNIK/UMWELTSCHUTZ

Fachrichtung HOCHBAU

1.

Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen

Allgemeines Staatsrecht

Staatsbegriff, Staatswesen

Grundzüge des Völkerrechts sowie der internationalen und supranationalen Organisationen

Staatsformen

Entstehung und Auflösung von Staaten

Staatliche Entwicklung in Deutschland

Grundgesetz, Verfassungen der Länder

Verfassungsgrundsätze, Grundrechte

Staatsrechtliches Wesen der Bundesrepublik, Förderalismus

Grundgesetzliche Richtlinien und Kompetenzverteilung für Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung

Oberste Bundesorgane

Funktionen der Staatsgewalt

Dreiteilung der Gewalten

Begriff und Wesen der öffentlichen Verwaltung

Gesetzgebungsverfahren

Rechtsverordnungen und autonome Satzungen

Die Rechtsprechung

Normenkontrolle und Verfassungsbeschwerde

Staats- und Amtshaftungsgrundsätze

Finanzwesen des Bundes und der Länder

Die Europäische Union

Status und Organe

Hoheitliche Kompetenzen, Kompetenzabgrenzung zu Mitgliedstaaten

Rechtsetzung, Umsetzung der Rechtsakte in nationales Recht

europäischer Binnenmarkt, Wirtschafts- und Währungsunion

Gemeindeverfassungen, kommunale Selbstverwaltung

Verwaltungsaufbau und Behördenorganisation bei Bund, Ländern und Gemeinden

Oberste Bundes- und Landesbehörden

Organisation der unmittelbaren Staatsverwaltung

Aufgaben und Organe der mittelbaren Staatsverwaltung

Rechts-, Fach- und Dienstaufsicht

Allgemeines und formelles Verwaltungsrecht, Verwaltungshandeln, Verwaltungsprozessrecht

Verwaltungsverfahrensgesetze des Bundes und der Länder

Allgemeines Verwaltungsverfahren

Institut des Verwaltungsaktes und des öffentlich-rechtlichen Vertrages

Förmliches Verwaltungsverfahren,

Planfeststellungsverfahren

Auslegung von Rechtsnormen

Verwaltungsermessen

Amtshilfe

Verwaltungsgerichtsordnung

Verwaltungsvollstreckungs- und Verwaltungszustellungsrecht

Außerordentliche Rechtsbehelfe gegen Verwaltungshandeln (Petition, Beschwerde, Dienstaufsichtsbeschwerde)

Besonderes Verwaltungsrecht

Beamtenrecht

Disziplinarrecht

Personalvertretungsrecht

Ordnungswidrigkeitenrecht

Grundzüge des Kommunalrechts

Sozialrecht in den Grundzügen

Arbeitsschutzrecht in den Grundzügen

Steuerrecht in den Grundzügen

Gewerberecht in den Grundzügen

Grundzüge des Polizeirechts

Datenschutzrecht

Privatrecht

Bürgerliches Gesetzbuch

Allgemeiner Teil, Schuldverhältnisse und Sachenrecht in den Grundzügen

Nachbarrecht

Grundzüge des Handels- und Gesellschaftsrechts

Tarifvertragsgesetz, Manteltarifverträge für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst

Vergaberecht in den Grundzügen

Zivilprozessverfahren in den Grundzügen

2.

Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit

Leitungskonzeption, -methoden und -techniken

Begriffe

Leitungskonzeptionen

Regelkreis-Modell

Methoden und Techniken der Planung

Zielvereinbarung (Zielsetzung, Zielsysteme, Zielkonflikte)

Problemanalyse

Alternativensuche und -bewertung

Entscheidung

Kontrolle

Personalführung

Führungsstile

Grundkenntnisse der Menschenführung

Individual- und Gruppenverhalten im Arbeitsprozess

Leistungsmotivation

Anerkennung, Kritik

Kommunikation, Konfliktbehandlung

Grundsätze für die Zusammenarbeit und den Personaleinsatz

Mitarbeitergespräch

Personalbeurteilung

Kommunikationstechniken

Rhetorik

Gesprächsführung, Besprechungstechnik

Darstellungstechnik

Gliederungstechnik

Visualisierungstechnik

Öffentlichkeitsarbeit

Informationstechnik

Einsatzgebiete

Organisation beim Einsatz der IT

Organisation

Grundzüge der Organisationslehre

Aufbauorganisation

Ablauforganisation

Aufgaben, Organisation und Geschäftsbetrieb

Volks- und betriebswirtschaftliche Untersuchungen

Wirtschaftlichkeitsgrundlagen

Kostenberechnung

Investitionsrechnung und Wirtschaftlichkeitskriterien

Empfindlichkeitsprüfungen und Risikoanalyse

Erfolgskontrolle

Nutzen-Kosten-Untersuchungen

Grundlegende Bewertungsfragen

Möglichkeiten, Grenzen und Ablauf der Verfahren

Verfahrensrichtlinien

Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen für Unterhaltungs- und Betriebsaufgaben

Aufgabenwirtschaftlichkeit

Beschaffungs- und Einsatzplanung

Haushalts-, Rechnungs- und Kassenwesen des Bundes, der Länder und der Kommunen

Grundlagen des Haushalts

Begriffe

Haushaltsgrundsätze

Verfahren der Bewirtschaftung

Technische Programmplanung, Finanzplanung

Aufgaben der Rechnungshöfe und der Rechnungsprüfungsämter

3.

Öffentliches Baurecht

Begriffe, Entwicklung, Gesetzgebungszuständigkeiten von Europäischer Union, Bund, Ländern und Satzungsgebungszuständigkeiten der Gemeinden

Raumordnungs-, Landesplanungs-, Regionalplanungsrecht sowie Bauplanungsrecht und besonderes Städtebaurecht

Planungsträger, Genehmigungsbehörden, Planinhalt, Beispiele

Verfahren zur Planaufstellung

Instrumente zur Plansicherung und -verwirklichung

Genehmigungstatbestände

Bauordnungsrechte

Materielles Recht

Allgemeine Anforderungen

Grundstücke und deren Bebauung

Bauliche Anlagen

Technische Baubestimmungen, allgemein anerkannte Regeln der Technik

Formelles Recht

Bauaufsichtliches Verfahren, Vereinfachtes Verfahren, Freistellung, Anzeigeverfahren, Kenntnisgabeverfahren, Zustimmungsverfahren

Beteiligte am bauaufsichtlichen Verfahren

Bauaufsichtliche Eingriffsbefugnisse

Baurechtlicher Bestandsschutz

Tangierende Rechtsbereiche, Baunebenrecht

Entwicklung, Grundlagen, Genehmigungsbehörden, Planungsträger, Planfeststellungsverfahren

Fachplanungsrecht

Denkmalschutz

Naturschutzrecht

Wasserrecht

Bundesimmissionsschutzrecht

Rechtsschutz im öffentlichen Baurecht

Städtebauliche Planung

Bauaufsichtliches Verfahren

Fachplanungsrecht

Amtshaftung, Amtspflichten

Nachbarschutz

Unfallschutz

Recht der Berufsgenossenschaften

Unfallverhütung

4.

Fachbezogene Verwaltung und Rechtsvorschriften

Organisation der Hochbauverwaltungen in Bund, Ländern und Gemeinden

Gliederung, Zuständigkeiten und Arbeitsweise

Aufgaben der Bauverwaltungen

Durchführung von Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sowie Unterhaltung der Grundstücke und der baulichen Anlagen

Vergabe von Dienstleistungen, Bauleistungen und Lieferleistungen (VOF, VOB, VOL)

Wettbewerbe

Fertigung der Bauunterlagen

Überwachung der Bauausführung

Prüfung der Rechnungen

Kassenanordnungen

Abnahme, Übergabe

Rechnungslegungs- und Rechnungsprüfungsverfahren (Rechnungshof)

Baufachliche Gutachten und Stellungnahmen, Wertermittlungen

Baufachliche Mitwirkung bei Baumaßnahmen mit staatlichen Zuwendungen

Grundzüge der Wohnungsbauförderung

Anwendung der Informations- und Kommunikationstechnik

Veröffentlichungen

Vorschriften, Richtlinien, Dienstanweisungen

Verfahrensvorschriften

insbesondere: RBBau, entsprechende Landesvorschriften

Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen

insbesondere: BHO, LHO, Verwaltungsvorschriften hierzu

Vergabewesen

insbesondere: VOF, VOB, VOL, VHB

Wettbewerbs- und Honorarwesen

insbesondere: GRW, HOAI

Kartellrecht

Preisrecht

insbesondere: Preisverordnungen

5.

Grundzüge des öffentlichen Hochbaues und des Städtebaues

Öffentliche Gebäude

Baugeschichtliche Entwicklungen

Gestaltungs- und Konstruktionselemente

Gebäudetypologien

Planungsgrundlagen (auch als Teil des Facility-Managements)

Städtebauliche Faktoren bei der Gebäudeplanung

Raumbedarfsanforderungen, Ausstattungsstandards, Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen

Funktionale Anforderungen

Technische, wirtschaftliche und ökologische Bewertung von Bauplanungen

Umgang mit vorhandener Bausubstanz und städtebaulichen Strukturen

Denkmalschutz

Öffentlich-rechtliche Anforderungen

Bau-, Unterhaltungs- und Betriebskosten (auch als Teil des Facility-Managements)

Grundlagen und Methoden der Kostenermittlung

Kostenarten, Kostengliederung, Kostenvergleich

Kosten- und Flächenrichtwerte

Kostenoptimierung (Facility-Management)

Projektmanagement

Methoden

Projektentwicklung und -durchführung

Kostenplanung, Kostensteuerung und -kontrolle

Terminplanung und -steuerung

Qualitätssicherung bei der Baudurchführung

Grundlagen und Gestaltungselemente städtebaulicher Planungen

Allgemeine Grundlagen des Städtebaues

Historische Entwicklung städtebaulicher Siedlungssysteme

Elemente städtebaulicher Gestaltung

Stadterneuerung und Sanierung

Städtebauliche Normen und Grunddaten

Umgang mit vorhandenen städtebaulichen Strukturen

Denkmalschutz

6.

Bautechnik

Allgemein anerkannte Regeln der Technik

Rechtsgrundlagen, Verordnungen, Normen

Technische Elemente von Gebäude- und städtebaulichen Planungen

Technische Grundlagen städtischer Infrastruktur

Erschließung

Ver- und Entsorgungsanlagen und deren Leitungssysteme

Baubetrieb und Baulogistik

Grundzüge der Baukonstruktion und Baumethoden

Baugrund

Gründungsarten

Tragkonstruktion

Nichttragende Konstruktionen u. a.

Grundzüge der Installations- und Betriebstechnik

Heizung, Raumlufttechnik

Wasserver- und -entsorgung

Abfallbeseitigung

Elektrische Anlagen (Stark- und Schwachstrom)

Fördertechnik

Küchen-, Labor- und Medizintechnik

Gebäudeleittechnik

Informations- und Kommunikationstechnik

Bauphysikalische Aspekte bei der Gebäudeplanung

Wärme-, Schall- und Feuchteschutz

Ursachen, Vermeidung und Behebung von Bauschäden, Alterungsbeständigkeit und Dauerhaftigkeit

Technische, wirtschaftliche und ökologische Bewertung von Bauteilen, Baustoffen und Baumethoden

Recycling

Altlasten

Asbestsanierung

Verwendungsverbote

Maßnahmen der Energieeinsparung

Fachrichtung STÄDTEBAU

1.

Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen

Allgemeines Staatsrecht

Staatsbegriff, Staatswesen

Grundzüge des Völkerrechts sowie der internationalen und supranationalen Organisationen

Staatsformen

Entstehung und Auflösung von Staaten

Staatliche Entwicklung in Deutschland

Grundgesetz, Verfassungen der Länder

Verfassungsgrundsätze, Grundrechte

Staatsrechtliches Wesen der Bundesrepublik, Föderalismus

Grundgesetzliche Richtlinien und Kompetenzverteilung für Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung

Oberste Bundesorgane

Funktionen der Staatsgewalt

Dreiteilung der Gewalten

Begriff und Wesen der öffentlichen Verwaltung

Gesetzgebungsverfahren

Rechtsverordnungen und autonome Satzungen

Die Rechtsprechung

Normenkontrolle und Verfassungsbeschwerde

Staats- und Amtshaftungsgrundsätze

Finanzwesen des Bundes und der Länder

Die Europäische Union

Status und Organe

Hoheitliche Kompetenzen, Kompetenzabgrenzung zu Mitgliedstaaten

Rechtsetzung, Umsetzung der Rechtsakte in nationales Recht

europäischer Binnenmarkt, Wirtschafts- und Währungsunion

Gemeindeverfassungen, kommunale Selbstverwaltung

Verwaltungsaufbau und Behördenorganisation bei Bund, Ländern und Gemeinden

Oberste Bundes- und Landesbehörden

Organisation der unmittelbaren Staatsverwaltung

Aufgaben und Organe der mittelbaren Staatsverwaltung

Rechts-, Fach- und Dienstaufsicht

Allgemeines und formelles Verwaltungsrecht, Verwaltungshandeln, Verwaltungsprozessrecht

Verwaltungsverfahrensgesetze des Bundes und der Länder

Allgemeines Verwaltungsverfahren

Institut des Verwaltungsaktes und des öffentlich-rechtlichen Vertrages

Förmliches Verwaltungsverfahren, Planfeststellungsverfahren

Auslegung von Rechtsnormen

Verwaltungsermessen

Amtshilfe

Verwaltungsgerichtsordnung

Verwaltungsvollstreckungs- und Verwaltungszustellungsrecht

Außerordentliche Rechtsbehelfe gegen Verwaltungshandeln (Petition, Beschwerde, Dienstaufsichtsbeschwerde)

Besonderes Verwaltungsrecht

Beamtenrecht

Disziplinarrecht

Personalvertretungsrecht

Ordnungswidrigkeitenrecht

Grundzüge des Kommunalrechts

Sozialrecht in den Grundzügen

Arbeitsschutzrecht in den Grundzügen

Steuerrecht in den Grundzügen

Gewerberecht in den Grundzügen

Grundzüge des Polizeirechts

Datenschutzrecht

Privatrecht

Bürgerliches Gesetzbuch

Allgemeiner Teil, Schuldverhältnisse und Sachenrecht in den Grundzügen

Nachbarrecht

Grundzüge des Handels- und Gesellschaftsrechts

Tarifvertragsgesetz, Manteltarifverträge für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst

Vergaberecht in den Grundzügen

Zivilprozessverfahren in den Grundzügen

2.

Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit

Leitungskonzeption, -methoden und -techniken

Begriffe

Leitungskonzeptionen

Regelkreis-Modell

Methoden und Techniken der Planung

Zielvereinbarung (Zielsetzung, Zielsysteme, Zielkonflikte)

Problemanalyse

Alternativensuche und -bewertung

Entscheidung

Kontrolle

Personalführung

Führungsstile

Grundkenntnisse der Menschenführung

Individual- und Gruppenverhalten im Arbeitsprozess

Leistungsmotivation

Anerkennung, Kritik

Kommunikation, Konfliktbehandlung

Grundsätze für die Zusammenarbeit und den Personaleinsatz

Mitarbeitergespräch

Personalbeurteilung

Kommunikationstechniken

Rhetorik

Gesprächsführung, Besprechungstechnik

Darstellungstechnik

Gliederungstechnik

Visualisierungstechnik

Öffentlichkeitsarbeit

Informationstechnik

Einsatzgebiete

Organisation beim Einsatz der IT

Organisation

Grundzüge der Organisationslehre

Aufbauorganisation

Ablauforganisation

Aufgaben, Organisation und Geschäftsbetrieb

Volks- und betriebswirtschaftliche Untersuchungen

Wirtschaftlichkeitsgrundlagen

Kostenberechnung

Investitionsrechnung und Wirtschaftlichkeitskriterien

Empfindlichkeitsprüfungen und Risikoanalyse

Erfolgskontrolle

Nutzen-Kosten-Untersuchungen

Grundlegende Bewertungsfragen

Möglichkeiten, Grenzen und Ablauf der Verfahren

Verfahrensrichtlinien

Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen für Unterhaltungs- und Betriebsaufgaben

Aufgabenwirtschaftlichkeit

Beschaffungs- und Einsatzplanung

Haushalts-, Rechnungs- und Kassenwesen des Bundes, der Länder und der Kommunen

Grundlagen des Haushalts

Begriffe

Haushaltsgrundsätze

Verfahren der Bewirtschaftung

Technische Programmplanung, Finanzplanung

Aufgaben der Rechnungshöfe und der Rechnungsprüfungsämter

3.

Raumordnung

Begriffe und Ziele der Raumordnung, Landes- und Regionalplanung

Entwicklung der Besiedlung, ihre Ursachen und Wirkungen

Entwicklung der Landesplanung und Raumordnung

Arbeitsmethoden

Planungselemente und Raumkategorien

Aufgaben und organisatorischer Aufbau der Raumordnung und Landesplanung in der Bundesrepublik Deutschland

Raumordnungsgesetz und Bundesraumordnungsprogramme

Landesplanungsgesetz und seine Durchführungsverordnung, Landesentwicklungsgesetz

Programme und Pläne der Landesentwicklung und Regionalplanung

Aufgaben der Planungsebenen und Fachdienststellen sowie ihr Verhältnis zueinander

Planarten und -inhalte, Wirkungsbereiche, Aufgabenträger, Beteiligte

Probleme und Konfliktstellen der Planung und die Verwirklichung raumordnerischer Ziele

4.

Geschichte des Städtebaues, Stadtplanung und Stadtentwicklung

Geschichte des Städtebaues

Epochen des Städtebaues und ihre Charakteristika vor allem seit dem Entstehen der Industriegesellschaft

Städtebauliche Theorien und Leitbilder des 19. und 20. Jahrhunderts

Geographische, soziale, wirtschaftliche, technische und politische Faktoren der Siedlungsentwicklung und des Städtebaues im 19. Jahrhundert

Stadtplanung und Stadtentwicklung

Begriffe und Ziele

Ordnungselemente, Funktionsbereiche, Infrastruktur und Standortkriterien

Städtebauliche Systeme und Gebäudetypen des Wohnungsbaues, der öffentlichen und privaten Einrichtungen

Stadtgestaltung

Städtebauliche Erneuerung (Sanierung, Modernisierung)

Entwicklungsmaßnahmen

Verträge über stadtplanerische Leistungen

Wettbewerbswesen

Integration von Fachplanungen

Umweltverträglichkeit der Planung

Naturschutz und Landschaftspflege

Landschaftsplanung und -gestaltung

Agrarstruktur

Städtebauliche Denkmalpflege

5.

Technische Elemente des Städtebaues

Bedeutung des Verkehrs im Städtebau, Verkehrsarten

Verkehrsuntersuchungen (Zählungen, Analysen, Prognosen), Generalverkehrsplanung

Grundzüge des Wasser-, Schienen- und Straßenverkehrs

Öffentlicher Nahverkehr und Individualverkehr

Erschließungssysteme und ihre Elemente

Wirtschaftlichkeitsfragen der Erschließung

Grundzüge der Versorgung mit Wasser und Energie, Abwasser- und Abfallbeseitigung

Technischer Umweltschutz in Bezug auf Städtebau in den Grundzügen

der Luftreinhaltung

des Lärmschutzes

des Gewässer- und Bodenschutzes

6.

Fachrecht

Planungsrecht, insbesondere

Baugesetzbuch unter besonderer Beachtung der Bauleitplanung, der Sicherung der Bauleitplanung, der Regelung der baulichen und sonstigen Nutzung sowie der Grundzüge der Bodenordnung, der Enteignung, der Erschließung, der städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen, der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen, der Erhaltungssatzung und der städtebaulichen Gebote

Maßnahmengesetz zum Baugesetzbuch

Baunutzungsverordnung, Planzeichenverordnung

Bauordnungsrecht und seine DVO in seinen städtebaurelevanten Teilen

Fachplanungsrecht, vor allem in seinen Beziehungen zu Städtebau und Bauleitplanung (Planfeststellungsverfahren) in den Grundzügen der folgenden Gesetze und Bestimmungen

Bundeswasserstraßengesetz

Luftverkehrsgesetz

Bundesfernstraßen-, Landesstraßen- und Wegegesetz

Energiewirtschaftsgesetz, Telegrafenwegegesetz

Abfallwirtschaftsgesetz

Wasserhaushaltsgesetz und Landeswassergesetz

Bundesnaturschutzgesetz, Naturschutzgesetz des Landes

Bundeswaldgesetz

Sonstige Rechtsnormen mit Bezug zur Stadtentwicklung, insbesondere

Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Bundesimmissionsschutzgesetz und sonstige Umweltschutzbestimmungen

Denkmalschutzgesetz des Landes

Flurbereinigungsgesetz

Bundeskleingartengesetz

Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz

Kommunalabgabengesetz und kommunales Satzungsrecht

Vertragswesen (HOAI) sowie sonstige Verträge über stadtplanerische Leistungen.

Fachrichtung BAUINGENIEURWESEN

Fachgebiet: STRASSENWESEN

1.

Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen

Allgemeines Staatsrecht

Staatsbegriff, Staatswesen

Grundzüge des Völkerrechts sowie der internationalen und supranationalen Organisationen

Staatsformen

Entstehung und Auflösung von Staaten

Staatliche Entwicklung in Deutschland

Grundgesetz, Verfassungen der Länder

Verfassungsgrundsätze, Grundrechte

Staatsrechtliches Wesen der Bundesrepublik, Föderalismus

Grundgesetzliche Richtlinien und Kompetenzverteilung für Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung

Oberste Bundesorgane

Funktionen der Staatsgewalt

Dreiteilung der Gewalten

Begriff und Wesen der öffentlichen Verwaltung

Gesetzgebungsverfahren

Rechtsverordnungen und autonome Satzungen

Die Rechtsprechung

Normenkontrolle und Verfassungsbeschwerde

Staats- und Amtshaftungsgrundsätze

Finanzwesen des Bundes und der Länder

Die Europäische Union

Status und Organe

Hoheitliche Kompetenzen, Kompetenzabgrenzung zu Mitgliedstaaten

Rechtsetzung, Umsetzung der Rechtsakte in nationales Recht

europäischer Binnenmarkt, Wirtschafts- und Währungsunion

Gemeindeverfassungen, kommunale Selbstverwaltung

Verwaltungsaufbau und Behördenorganisation bei Bund, Ländern und Gemeinden

Oberste Bundes- und Landesbehörden

Organisation der unmittelbaren Staatsverwaltung

Aufgaben und Organe der mittelbaren Staatsverwaltung

Rechts-, Fach- und Dienstaufsicht

Allgemeines und formelles Verwaltungsrecht, Verwaltungshandeln, Verwaltungsprozessrecht

Verwaltungsverfahrensgesetze des Bundes und der Länder

Allgemeines Verwaltungsverfahren

Institut des Verwaltungsaktes und des öffentlich-rechtlichen Vertrages

Förmliches Verwaltungsverfahren, Planfeststellungsverfahren

Auslegung von Rechtsnormen

Verwaltungsermessen

Amtshilfe

Verwaltungsgerichtsordnung

Verwaltungsvollstreckungs- und Verwaltungszustellungsrecht

Außerordentliche Rechtsbehelfe gegen Verwaltungshandeln (Petition, Beschwerde, Dienstaufsichtsbeschwerde)

Besonderes Verwaltungsrecht

Beamtenrecht

Disziplinarrecht

Personalvertretungsrecht

Ordnungswidrigkeitenrecht

Grundzüge des Kommunalrechts

Sozialrecht in den Grundzügen

Arbeitsschutzrecht in den Grundzügen

Steuerrecht in den Grundzügen

Gewerberecht in den Grundzügen

Grundzüge des Polizeirechts

Datenschutzrecht

Privatrecht

Bürgerliches Gesetzbuch

Allgemeiner Teil, Schuldverhältnisse und Sachenrecht in den Grundzügen

Nachbarrecht

Grundzüge des Handels- und Gesellschaftsrechts

Tarifvertragsgesetz, Manteltarifverträge für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst

Vergaberecht in den Grundzügen

Zivilprozessverfahren in den Grundzügen

2.

Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit

Leitungskonzeption, -methoden und -techniken

Begriffe

Leitungskonzeptionen

Regelkreis-Modell

Methoden und Techniken der Planung

Zielvereinbarung (Zielsetzung, Zielsysteme, Zielkonflikte)

Problemanalyse

Alternativensuche und -bewertung

Entscheidung

Kontrolle

Personalführung

Führungsstile

Grundkenntnisse der Menschenführung

Individual- und Gruppenverhalten im Arbeitsprozess

Leistungsmotivation

Anerkennung, Kritik

Kommunikation, Konfliktbehandlung

Grundsätze für die Zusammenarbeit und den Personaleinsatz

Mitarbeitergespräch

Personalbeurteilung

Kommunikationstechniken

Rhetorik

Gesprächsführung, Besprechungstechnik

Darstellungstechnik

Gliederungstechnik

Visualisierungstechnik

Öffentlichkeitsarbeit

Informationstechnik

Einsatzgebiete

Organisation beim Einsatz der IT

Organisation

Grundzüge der Organisationslehre

Aufbauorganisation

Ablauforganisation

Aufgaben, Organisation und Geschäftsbetrieb

Volks- und betriebswirtschaftliche Untersuchungen

Wirtschaftlichkeitsgrundlagen

Kostenberechnung

Investitionsrechnung und Wirtschaftlichkeitskriterien

Empfindlichkeitsprüfungen und Risikoanalyse

Erfolgskontrolle

Nutzen-Kosten-Untersuchungen

Grundlegende Bewertungsfragen

Möglichkeiten, Grenzen und Ablauf der Verfahren

Verfahrensrichtlinien

Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen für Unterhaltungs- und Betriebsaufgaben

Aufgabenwirtschaftlichkeit

Beschaffungs- und Einsatzplanung

Haushalts-, Rechnungs- und Kassenwesen des Bundes, der Länder und der Kommunen

Grundlagen des Haushalts

Begriffe

Haushaltsgrundsätze

Verfahren der Bewirtschaftung

Technische Programmplanung, Finanzplanung

Aufgaben der Rechnungshöfe und der Rechnungsprüfungsämter

3.

Fachbezogene Verwaltung und Rechtsvorschriften

Straßenrecht

Rechtsgrundlagen

Bundesfernstraßengesetz

Straßengesetz des Landes

Ergänzende Rechts- und Verwaltungsvorschriften

Straßenlasten

Straßenbaulast

Verkehrssicherungspflicht

Reinigungs-, Streu- und Beleuchtungspflicht

Die Straße als öffentliche Sache

Straßenbestandteile und -zubehör

Nebenanlagen und Nebenbetriebe

Widmung, Umstufung und Einziehung

Eigentum an der Straße

Straßenverzeichnis, Nummerierung

Straßengebrauch

Gemeingebrauch

Sondernutzung und Gestattung

Zufahrten

Versorgungsleitungen und Telekommunikationslinien

Anliegerrechte

Anbau- und Nachbarrecht

Anbau

Außenwerbung

Schutzvorschriften

Nachbarrechte bei Straßen

Kreuzungsrecht

Kreuzungen und Einmündungen von Straßen

Kreuzungen von Eisenbahnen, Wasserwegen und Straßen

Recht der Planung, Grunderwerb

Bestimmung der Linienführung

Flächensicherung

Planfeststellung

Grunderwerb, Enteignung, Besitzeinweisung

Entschädigung

Flurbereinigung

Rechtsgrundlagen der Ingenieur- und Bauverträge

Honorarordnung (HOAI)

Verdingungswesen (VOB)

Bauvertragsrecht

Verantwortung der am Bau Beteiligten

Straßenverkehrsrecht

Rechtsquelle (StVG, StVO, StVZO)

Zuständigkeiten

Grundzüge benachbarter Rechtsgebiete

Eisenbahnrecht

Wasserstraßenrecht

Wasserrecht

Naturschutzrecht

Denkmalschutz

Abfallgesetzgebung

Gefahrgutverordnung

Umweltrecht

4.

Raumplanung und städtische Infrastruktur

Raumordnung, Landes- und Stadtplanung

Raumordnungsgrundsätze des Bundes und der Länder

Zielvorstellungen der Raumordnung und Verkehrspolitik

Raumordnungs- und Verkehrsentwicklungsprogramme, Regionalpläne

Raumordnung und Fachplanung

Planungsrecht (Raumordnungsgesetz, Landesplanungsgesetz, Baugesetzbuch, Baunutzungsverordnung, Planzeichenverordnung)

Bauordnungsrecht

Landesbauordnung

Beteiligung im Baugenehmigungsverfahren

Städtische Infrastruktur

Verkehrsentwicklungsplanung (öffentlicher, individueller und ruhender Verkehr)

Stadtstraßen und Schienenbahnen (ÖPNV)

Wasserversorgung und Stadtentwässerung

Stadtreinigung (Straßenreinigung und Müllbeseitigung)

Stadtbetriebe

5.

Straße und Verkehr

Allgemeines

Ermittlung des Straßenbedarfs

Bedarfspläne, Ausbaupläne, Bauprogramme

Straßenfinanzierung

Bauwirtschaft

Straßenbauforschung

Straßenplanung

Integrierte Verkehrsplanung

Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen

Umweltverträglichkeitsfragen

Immissionsschutz an Straßen

Nebenanlagen

Straßenbautechnik

Straßenbeanspruchung, Straßenbefestigungen, Straßenbaustoffe, Gütesicherung

Bauvorbereitung, Ablaufplanung

Bauen und Verkehr

Straßenverkehrstechnik

Straßen- und Verkehrsstatistik

Unfallauswertung

Verkehrssicherheitsfragen

Verkehrsmanagement

Neue Technologien (Telematik)

Straßenerhaltung und Betriebsmanagement

Erhaltungsstrategien

Steuerung der Betriebsdienste

Winterdienstorganisation

Fahrzeug- und Gerätetechnik

Betriebskostenrechnung und Mittelbewirtschaftung

6.

Ingenieurbauwerke

Entwurf von Ingenieurbauwerken

Konstruktion und Bemessung

Ausstattung

Gestaltung

Wirtschaftlichkeit

Bauverfahren und Bauweisen, auch unter Berücksichtigung des Verkehrs

Bauwerkserhaltung

Überwachung und Prüfung

Wartung

Instandsetzung

Erneuerung

Güteüberwachung, Zulassungswesen, Normen und technische Regelwerke

Fachrichtung BAUINGENIEURWESEN

Fachgebiet: STADTBAUWESEN

1.

Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen

Allgemeines Staatsrecht

Staatsbegriff, Staatswesen

Grundzüge des Völkerrechts sowie der internationalen und supranationalen Organisationen

Staatsformen

Entstehung und Auflösung von Staaten

Staatliche Entwicklung in Deutschland

Grundgesetz, Verfassungen der Länder

Verfassungsgrundsätze, Grundrechte

Staatsrechtliches Wesen der Bundesrepublik, Föderalismus

Grundgesetzliche Richtlinien und Kompetenzverteilung für Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung

Oberste Bundesorgane

Funktionen der Staatsgewalt

Dreiteilung der Gewalten

Begriff und Wesen der öffentlichen Verwaltung

Gesetzgebungsverfahren

Rechtsverordnungen und autonome Satzungen

Die Rechtsprechung

Normenkontrolle und Verfassungsbeschwerde

Staats- und Amtshaftungsgrundsätze

Finanzwesen des Bundes und der Länder

Die Europäische Union

Status und Organe

Hoheitliche Kompetenzen, Kompetenzabgrenzung zu Mitgliedstaaten

Rechtsetzung, Umsetzung der Rechtsakte in nationales Recht

europäischer Binnenmarkt, Wirtschafts- und Währungsunion

Gemeindeverfassungen, kommunale Selbstverwaltung

Verwaltungsaufbau und Behördenorganisation bei Bund, Ländern und Gemeinden

Oberste Bundes- und Landesbehörden

Organisation der unmittelbaren Staatsverwaltung

Aufgaben und Organe der mittelbaren Staatsverwaltung

Rechts-, Fach- und Dienstaufsicht

Allgemeines und formelles Verwaltungsrecht, Verwaltungshandeln, Verwaltungsprozessrecht

Verwaltungsverfahrensgesetze des Bundes und der Länder

Allgemeines Verwaltungsverfahren

Institut des Verwaltungsaktes und des öffentlich-rechtlichen Vertrages

Förmliches Verwaltungsverfahren, Planfeststellungsverfahren

Auslegung von Rechtsnormen

Verwaltungsermessen

Amtshilfe

Verwaltungsgerichtsordnung

Verwaltungsvollstreckungs- und Verwaltungszustellungsrecht

Außerordentliche Rechtsbehelfe gegen Verwaltungshandeln (Petition, Beschwerde, Dienstaufsichtsbeschwerde)

Besonderes Verwaltungsrecht

Beamtenrecht

Disziplinarrecht

Personalvertretungsrecht

Ordnungswidrigkeitenrecht

Grundzüge des Kommunalrechts

Sozialrecht in den Grundzügen

Arbeitsschutzrecht in den Grundzügen

Steuerrecht in den Grundzügen

Gewerberecht in den Grundzügen

Grundzüge des Polizeirechts

Datenschutzrecht

Privatrecht

Bürgerliches Gesetzbuch

Allgemeiner Teil, Schuldverhältnisse und Sachenrecht in den Grundzügen

Nachbarrecht

Grundzüge des Handels- und Gesellschaftsrechts

Tarifvertragsgesetz, Manteltarifverträge für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst

Vergaberecht in den Grundzügen

Zivilprozessverfahren in den Grundzügen

2.

Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit

Leitungskonzeption, -methoden und -techniken

Begriffe

Leitungskonzeptionen

Regelkreis-Modell

Methoden und Techniken der Planung

Zielvereinbarung (Zielsetzung, Zielsysteme, Zielkonflikte)

Problemanalyse

Alternativensuche und -bewertung

Entscheidung

Kontrolle

Personalführung

Führungsstile

Grundkenntnisse der Menschenführung

Individual- und Gruppenverhalten im Arbeitsprozess

Leistungsmotivation

Anerkennung, Kritik

Kommunikation, Konfliktbehandlung

Grundsätze für die Zusammenarbeit und den Personaleinsatz

Mitarbeitergespräch

Personalbeurteilung

Kommunikationstechniken

Rhetorik

Gesprächsführung, Besprechungstechnik

Darstellungstechnik

Gliederungstechnik

Visualisierungstechnik

Öffentlichkeitsarbeit

Informationstechnik

Einsatzgebiete

Organisation beim Einsatz der IT

Organisation

Grundzüge der Organisationslehre

Aufbauorganisation

Ablauforganisation

Aufgaben, Organisation und Geschäftsbetrieb

Volks- und betriebswirtschaftliche Untersuchungen

Wirtschaftlichkeitsgrundlagen

Kostenberechnung

Investitionsrechnung und Wirtschaftlichkeitskriterien

Empfindlichkeitsprüfungen und Risikoanalyse

Erfolgskontrolle

Nutzen-Kosten-Untersuchungen

Grundlegende Bewertungsfragen

Möglichkeiten, Grenzen und Ablauf der Verfahren

Verfahrensrichtlinien

Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen für Unterhaltungs- und Betriebsaufgaben

Aufgabenwirtschaftlichkeit

Beschaffungs- und Einsatzplanung

Haushalts-, Rechnungs- und Kassenwesen des Bundes, der Länder und der Kommunen

Grundlagen des Haushalts

Begriffe

Haushaltsgrundsätze

Verfahren der Bewirtschaftung

Technische Programmplanung, Finanzplanung

Aufgaben der Rechnungshöfe und der Rechnungsprüfungsämter

3.

Verkehrswesen und städtische Infrastruktur

Verkehrswesen

Verkehrsrecht

Verkehrswegerecht

Finanzierung

Gesamtverkehrsplanung, Verkehrsentwicklungskonzepte

Verkehrstechnologie und Forschung

Verkehrs-, Straßen- und Bauverwaltung

Verkehrsstatistik

Straßenklassifizierung

Wegeaufsicht

Aufsichtsbehörden (Straßenverkehr, Öffentlicher Personennahverkehr)

Organisation des Straßenwesens und des ÖPNV, Verbände

Verkehrsraum Straße

Bestandteile

Aufteilung

Leitungen, Konzessionsverträge

Anlagen des ÖPNV

Beleuchtung

Straßenerhaltung

Organisation

Überwachung

Erhaltung

Straßenreinigung und Winterdienst

Erschließung

Technik, Verfahren, Finanzierung

Anlagen des schienengebundenen ÖPNV

Verkehrsbedürfnis

Planungsgrundsätze

Systeme und ihre unterschiedliche Anwendung

Gestaltung der Anlagen

Betriebsweisen

Bau- und Betriebsordnungen

Konstruktive Verkehrsbauwerke

Brücken, Tunnel, Tröge, Stützwände, Lärmschutzwände, Parkhäuser

Betrieb und Erhaltung

Technischer Immissionsschutz

Schutz vor Lärm und Luftverunreinigungen

Technische Grundlagen

Planerische und organisatorische Maßnahmen

4.

Siedlungswasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Umwelttechnik

Rechts- und Verwaltungsgrundlagen

Wasserrecht

Abfallrecht

Gebührenhaushalte

Verursacherprinzip

Siedlungswasserwirtschaftliche Rahmenplanung

Gewässerschutz

Organisation

Verwaltungs- und Aufsichtsbehörden

Staatliche und privatwirtschaftliche Organisationsformen

Wasser- und Bodenverbände, LAWA, LAGA

Forschung, Arbeitsrichtlinien (DVGW, ATV)

Wasserversorgung und Stadtentwässerung

Technische Vorschriften

Wasserwirtschaftliche Grundlagen

Planungsgrundsätze

Erhaltung und Betrieb der Anlagen

Anforderungen an Abwassereinleitungen

Abwasserbeseitigung

Schlammbehandlung und Verwertung

Wasserschutzgebiete

Abfallwirtschaft

Abfallvermeidung, -verminderung und -verwertung

Anlagen der Abfallwirtschaft

Sonderabfall

Altlasten

Gewässerausbau, Gewässerunterhaltung

Vorsorgemaßnahmen

Betriebsnotfälle

Alarmpläne

Katastrophenabwehr

Wassersicherstellung

5.

Vorbereiten und Durchführen von öffentlichen Baumaßnahmen

Rechts- und Verwaltungsgrundlagen

Vorbereiten von Baumaßnahmen

Anstoß zum Bauvorhaben

Bauprogramm

Bautechnische Grundlagen

Haushalts- und Ausführungsunterlagen

Bauweisen

Wirtschaftlichkeitsfragen

Zuständigkeiten, Mitwirkung Dritter, Abstimmung

Grunderwerb

Beweissicherung

Vertragswesen

Überwachungsrichtlinie, Vergabeverordnung, Nachprüfungsverordnung, Baukoordinierungsrichtlinie, VOB

Lieferkoordinierungsrichtlinie, VOL

Sektorenrichtlinie

Dienstleistungsrichtlinie, HOAI und VOF

Bauproduktenrichtlinie, Bauproduktengesetz

Preisbildung, preisrechtliche Grundlagen

Arten der Vergabe, Vergabeunterlagen, Standardleistungsbeschreibungen

Prüfung und Wertung der Angebote, Zuschlag

Vertragsänderung

Durchführen von Baumaßnahmen

Mittelbewirtschaftung, Ausgabekontrolle

Bauüberwachung

Bauaufsicht

Bauen unter Verkehr

Verkehrssicherungspflicht

Baustoffprüfung

Bauabnahme

Bauabrechnung

Gewährleistung

Unfallverhütung

Spezielle Dienstgeschäfte

Planfeststellung

Landesbehördliche Begutachtung

Genehmigung

Erlaubnisse

Zustimmungen

Enteignung, Besitzeinweisung

Flurbereinigung

Kreuzungsregelungen

6.

Raumordnung, Bau- und Umweltrecht

Raumordnung, Landesplanung

Raumordnungsgrundsätze des Bundes und der Länder

Landesentwicklungsprogramme

Regionalplanung

Zusammenwirken der Planungsstufen und Fachplanungen

Städtebau

Stadtentwicklungsplanung

Städtebauförderung

Aufstellen und Sicherung der Bauleitplanung

Baurecht

Planungsrecht

Raumordnungsgesetz

Landesplanungsgesetz

Baugesetzbuch

Baunutzungsverordnung

Planzeichenverordnung

Bauordnungsrecht

Musterbauordnung

Landesbauordnungen

Genehmigungs- und Zustimmungsverfahren bei Bauvorhaben

Umweltrecht

Bundesnaturschutzgesetz

Landesnaturschutzgesetz

Eingriffs- und Ausgleichsregelungen

Landschaftspflegerischer Begleitplan

Bundesimmissionsschutzgesetz

Technische Anleitungen (TA) Luft, Wasser, Boden, Lärm

Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Fachrichtung MASCHINEN- UND ELEKTROTECHNIK

Fachgebiet: MASCHINEN- UND ELEKTROTECHNIK IN DER VERWALTUNG

1.

Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen

Allgemeines Staatsrecht

Staatsbegriff, Staatswesen

Grundzüge des Völkerrechts sowie der internationalen und supranationalen Organisationen

Staatsformen

Entstehung und Auflösung von Staaten

Staatliche Entwicklung in Deutschland

Grundgesetz, Verfassungen der Länder

Verfassungsgrundsätze, Grundrechte

Staatsrechtliches Wesen der Bundesrepublik, Föderalismus

Grundgesetzliche Richtlinien und Kompetenzverteilung für Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung

Oberste Bundesorgane

Funktionen der Staatsgewalt

Dreiteilung der Gewalten

Begriff und Wesen der öffentlichen Verwaltung

Gesetzgebungsverfahren

Rechtsverordnungen und autonome Satzungen

Die Rechtsprechung

Normenkontrolle und Verfassungsbeschwerde

Staats- und Amtshaftungsgrundsätze

Finanzwesen des Bundes und der Länder

Die Europäische Union

Status und Organe

Hoheitliche Kompetenzen, Kompetenzabgrenzung zu Mitgliedstaaten

Rechtsetzung, Umsetzung der Rechtsakte in nationales Recht

europäischer Binnenmarkt, Wirtschafts- und Währungsunion

Gemeindeverfassungen, kommunale Selbstverwaltung

Verwaltungsaufbau und Behördenorganisation bei Bund, Ländern und Gemeinden

Oberste Bundes- und Landesbehörden

Organisation der unmittelbaren Staatsverwaltung

Aufgaben und Organe der mittelbaren Staatsverwaltung

Rechts-, Fach- und Dienstaufsicht

Allgemeines und formelles Verwaltungsrecht, Verwaltungshandeln, Verwaltungsprozessrecht

Verwaltungsverfahrensgesetze des Bundes und der Länder

Allgemeines Verwaltungsverfahren

Institut des Verwaltungsaktes und des öffentlich-rechtlichen Vertrages

Förmliches Verwaltungsverfahren, Planfeststellungsverfahren

Auslegung von Rechtsnormen

Verwaltungsermessen

Amtshilfe

Verwaltungsgerichtsordnung

Verwaltungsvollstreckungs- und Verwaltungszustellungsrecht

Außerordentliche Rechtsbehelfe gegen Verwaltungshandeln (Petition, Beschwerde, Dienstaufsichtsbeschwerde)

Besonderes Verwaltungsrecht

Beamtenrecht

Disziplinarrecht

Personalvertretungsrecht

Ordnungswidrigkeitenrecht

Grundzüge des Kommunalrechts

Sozialrecht in den Grundzügen

Arbeitsschutzrecht in den Grundzügen

Steuerrecht in den Grundzügen

Gewerberecht in den Grundzügen

Grundzüge des Polizeirechts

Datenschutzrecht

Privatrecht

Bürgerliches Gesetzbuch

Allgemeiner Teil, Schuldverhältnisse und Sachenrecht in den Grundzügen

Nachbarrecht

Grundzüge des Handels- und Gesellschaftsrechts

Tarifvertragsgesetz, Manteltarifverträge für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst

Vergaberecht in den Grundzügen

Zivilprozessverfahren in den Grundzügen

2.

Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit

Leitungskonzeption, -methoden und -techniken

Begriffe

Leitungskonzeptionen

Regelkreis-Modell

Methoden und Techniken der Planung

Zielvereinbarung (Zielsetzung, Zielsysteme, Zielkonflikte)

Problemanalyse

Alternativensuche und -bewertung

Entscheidung

Kontrolle

Personalführung

Führungsstile

Grundkenntnisse der Menschenführung

Individual- und Gruppenverhalten im Arbeitsprozess

Leistungsmotivation

Anerkennung, Kritik

Kommunikation, Konfliktbehandlung

Grundsätze für die Zusammenarbeit und den Personaleinsatz

Mitarbeitergespräch

Personalbeurteilung

Kommunikationstechniken

Rhetorik

Gesprächsführung, Besprechungstechnik

Darstellungstechnik

Gliederungstechnik

Visualisierungstechnik

Öffentlichkeitsarbeit

Informationstechnik

Einsatzgebiete

Organisation beim Einsatz der IT

Organisation

Grundzüge der Organisationslehre

Aufbauorganisation

Ablauforganisation

Aufgaben, Organisation und Geschäftsbetrieb

Volks- und betriebswirtschaftliche Untersuchungen

Wirtschaftlichkeitsgrundlagen

Kostenberechnung

Investitionsrechnung und Wirtschaftlichkeitskriterien

Empfindlichkeitsprüfungen und Risikoanalyse

Erfolgskontrolle

Nutzen-Kosten-Untersuchungen

Grundlegende Bewertungsfragen

Möglichkeiten, Grenzen und Ablauf der Verfahren

Verfahrensrichtlinien

Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen für Unterhaltungs- und Betriebsaufgaben

Aufgabenwirtschaftlichkeit

Beschaffungs- und Einsatzplanung

Haushalts-, Rechnungs- und Kassenwesen des Bundes, der Länder und der Kommunen

Grundlagen des Haushalts

Begriffe

Haushaltsgrundsätze

Verfahren der Bewirtschaftung

Technische Programmplanung, Finanzplanung

Aufgaben der Rechnungshöfe und der Rechnungsprüfungsämter

3.

Fachbezogene Verwaltung und Rechtsvorschriften

Bauplanungsrecht

Bauordnungsrecht

Vorschriften zur Energieeinsparung

Umweltschutzrecht

Gewerberecht

Arbeitsschutzrecht und Unfallverhütung

Ingenieurverträge

Durchführung von Baumaßnahmen

Verdingungswesen

Instandhaltungsverträge

Energielieferungsverträge

4.

Elektrotechnische Anlagen
(einschließlich der jeweils technischen Vorschriften)

Verteilungs- und Schaltanlagen

Versorgungsnetze

Elektroinstallationen

Ersatz- und Eigenstromerzeugung

Grundlagen der Lichttechnik, Beleuchtungsanlagen

Fernmeldeanlagen

Datenverarbeitungsnetze

Elektromagnetische Verträglichkeit

Blitzschutzanlagen

5.

Maschinen- und verfahrenstechnische Anlagen
(einschließlich der jeweils technischen Vorschriften)

Bauphysikalische, meteorologische, wärmephysiologische und hygienische Grundlagen für Heizungs-, Wasser- und Abwasseranlagen sowie für raumlufttechnische Anlagen

Heizungs- und Warmwasseranlagen

Dampfkessel, Druckbehälter

Brennstoffversorgungsanlagen

Raumlufttechnische Anlagen

Wasser- und Abwasseranlagen

Wasseraufbereitung

6.

Sondergebiete der Maschinen- und Elektrotechnik
(einschließlich der jeweils technischen Vorschriften)

Energiemanagement

Ökologische Grundsätze

Wärme-Kraft-Kopplung

Verpflegungs- und Küchensysteme

Kältetechnische Anlagen

Feuerlöschanlagen

Förderanlagen

Gebäudeautomation

Betriebsüberwachung

Energieträger

Regenerative Energie

Fachrichtung VERMESSUNGS- UND LIEGENSCHAFTSWESEN

1.

Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen

Allgemeines Staatsrecht

Staatsbegriff, Staatswesen

Grundzüge des Völkerrechts sowie der internationalen und supranationalen Organisationen

Staatsformen

Entstehung und Auflösung von Staaten

Staatliche Entwicklung in Deutschland

Grundgesetz, Verfassungen der Länder

Verfassungsgrundsätze, Grundrechte

Staatsrechtliches Wesen der Bundesrepublik, Föderalismus

Grundgesetzliche Richtlinien und Kompetenzverteilung für Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung

Oberste Bundesorgane

Funktionen der Staatsgewalt

Dreiteilung der Gewalten

Begriff und Wesen der öffentlichen Verwaltung

Gesetzgebungsverfahren

Rechtsverordnungen und autonome Satzungen

Die Rechtsprechung

Normenkontrolle und Verfassungsbeschwerde

Staats- und Amtshaftungsgrundsätze

Finanzwesen des Bundes und der Länder

Die Europäische Union

Status und Organe

Hoheitliche Kompetenzen, Kompetenzabgrenzung zu Mitgliedstaaten

Rechtsetzung, Umsetzung der Rechtsakte in nationales Recht

europäischer Binnenmarkt, Wirtschafts- und Währungsunion

Gemeindeverfassungen, kommunale Selbstverwaltung

Verwaltungsaufbau und Behördenorganisation bei Bund, Ländern und Gemeinden

Oberste Bundes- und Landesbehörden

Organisation der unmittelbaren Staatsverwaltung

Aufgaben und Organe der mittelbaren Staatsverwaltung

Rechts-, Fach- und Dienstaufsicht

Allgemeines und formelles Verwaltungsrecht, Verwaltungshandeln, Verwaltungsprozessrecht

Verwaltungsverfahrensgesetze des Bundes und der Länder

Allgemeines Verwaltungsverfahren

Institut des Verwaltungsaktes und des öffentlich-rechtlichen Vertrages

Förmliches Verwaltungsverfahren, Planfeststellungsverfahren

Auslegung von Rechtsnormen

Verwaltungsermessen

Amtshilfe

Verwaltungsgerichtsordnung

Verwaltungsvollstreckungs- und Verwaltungszustellungsrecht

Außerordentliche Rechtsbehelfe gegen Verwaltungshandeln (Petition, Beschwerde, Dienstaufsichtsbeschwerde)

Besonderes Verwaltungsrecht

Beamtenrecht

Disziplinarrecht

Personalvertretungsrecht

Ordnungswidrigkeitenrecht

Grundzüge des Kommunalrechts

Sozialrecht in den Grundzügen

Arbeitsschutzrecht in den Grundzügen

Steuerrecht in den Grundzügen

Gewerberecht in den Grundzügen

Grundzüge des Polizeirechts

Datenschutzrecht

Privatrecht

Bürgerliches Gesetzbuch

Allgemeiner Teil, Schuldverhältnisse und Sachenrecht in den Grundzügen

Nachbarrecht

Grundzüge des Handels- und Gesellschaftsrechts

Tarifvertragsgesetz, Manteltarifverträge für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst

Vergaberecht in den Grundzügen

Zivilprozessverfahren in den Grundzügen

2.

Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit

Leitungskonzeption, -methoden und -techniken

Begriffe

Leitungskonzeptionen

Regelkreis-Modell

Methoden und Techniken der Planung

Zielvereinbarung (Zielsetzung, Zielsysteme, Zielkonflikte)

Problemanalyse

Alternativensuche und -bewertung

Entscheidung

Kontrolle

Personalführung

Führungsstile

Grundkenntnisse der Menschenführung

Individual- und Gruppenverhalten im Arbeitsprozess

Leistungsmotivation

Anerkennung, Kritik

Kommunikation, Konfliktbehandlung

Grundsätze für die Zusammenarbeit und den Personaleinsatz

Mitarbeitergespräch

Personalbeurteilung

Kommunikationstechniken

Rhetorik

Gesprächsführung, Besprechungstechnik

Darstellungstechnik

Gliederungstechnik

Visualisierungstechnik

Öffentlichkeitsarbeit

Informationstechnik

Einsatzgebiete

Organisation beim Einsatz der IT

Organisation

Grundzüge der Organisationslehre

Aufbauorganisation

Ablauforganisation

Aufgaben, Organisation und Geschäftsbetrieb

Volks- und betriebswirtschaftliche Untersuchungen

Wirtschaftlichkeitsgrundlagen

Kostenberechnung

Investitionsrechnung und Wirtschaftlichkeitskriterien

Empfindlichkeitsprüfungen und Risikoanalyse

Erfolgskontrolle

Nutzen-Kosten-Untersuchungen

Grundlegende Bewertungsfragen

Möglichkeiten, Grenzen und Ablauf der Verfahren

Verfahrensrichtlinien

Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen für Unterhaltungs- und Betriebsaufgaben

Aufgabenwirtschaftlichkeit

Beschaffungs- und Einsatzplanung

Haushalts-, Rechnungs- und Kassenwesen des Bundes, der Länder und der Kommunen

Grundlagen des Haushalts

Begriffe

Haushaltsgrundsätze

Verfahren der Bewirtschaftung

Technische Programmplanung, Finanzplanung

Aufgaben der Rechnungshöfe und der Rechnungsprüfungsämter

3.

Liegenschaftskataster

Rechtliche Grundlagen, Aufgaben und Organisation des Liegenschaftskatasters

Berufsrecht der ÖbVI

Wasserrecht, Verkehrswegerecht, Beurkundungsrecht in Grundzügen

Materielles und formelles Liegenschaftsrecht

Einrichtung, Führung und Erneuerung des Liegenschaftskatasters

Verbindung zum Grundbuch und anderen amtlichen Nachweisen

Nutzung des Liegenschaftskatasters durch Verwaltung und Wirtschaft

Das Liegenschaftskataster als Basisinformationssystem

Technische Verfahren zur Führung des Liegenschaftskatasters

Anwendungs- und Auswerteverfahren bei Katastervermessungen

Grundstücksbezogene digitale Informationssysteme

Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Vermessungsstellen

Entstehung und geschichtliche Entwicklung

4.

Ländliche Neuordnung

Grundlagen der Agrar- und Umweltpolitik

Agrarstrukturwandel, Agrarförderung, Landschaftsentwicklung, Dorferneuerung

Betriebswirtschaftliche, landespflegerische und infrastrukturelle Rahmenbedingungen der ländlichen Neuordnung

Begriffe, Zweck, Verfahrensarten und Abläufe der Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz und Landwirtschaftsanpassungsgesetz

Forst- und Landwirtschaftsrecht

Aufgaben und Organisation der Flurbereinigungsbehörden

Planerische Grundsätze für die Neugestaltung des Verfahrensgebietes, den Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan einschließlich Umweltverträglichkeitsprüfung

Grundsätze für die Neuordnung der Grundstücke, Wertermittlung

Technisches Verfahren der ländlichen Neuordnung

Aufstellung, rechtliche und tatsächliche Ausführung des Flurbereinigungsplanes, Abschluss des Verfahrens

Rechtsbehelfe

Herstellung der gemeinschaftlichen Anlagen, Vergabewesen, Kosten

Geschichtliche Entwicklung der ländlichen Neuordnung

5.

Landesplanung und Städtebau

Rechtliche Grundlagen, Ziele und Organisation der Raumordnung und Landesplanung

Städtebau

Rechtliche Grundlagen

Bestandsaufnahme, Analysen, Prognosen

Bauleitplanung, Sicherung der Bauleitplanung

Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen

Bodenordnungs- und Enteignungsverfahren

Ermittlung von Grundstücks- und Gebäudewerten

Rechtsbehelfe und Rechtsmittel

Erschließung, Regelung der baulichen und sonstigen Nutzung

Sonstiges Bau- und Bodenrecht

Natur- und Umweltschutzrecht

Kommunales Vermessungs- und Liegenschaftswesen

6.

Landesvermessung und Kartographie

Rechtliche Grundlagen, Aufgaben und Organisation der Landesvermessung

Zusammenarbeit mit anderen behördlichen und privaten Institutionen

Aufbau, Erhaltung und Erneuerung des Lage-, Höhen- und Schwerefestpunktfeldes

Dokumentation und Bereitstellung der Ergebnisse

Ortung und Navigation

Topographische Landesaufnahme

Aufbau der topographischen Kartenwerke in analoger und digitaler Form, Herstellung und Fortführung

Nutzung und Anwendung der topographischen Kartenwerke, thematische Kartographie

Digitale Geotopographische Informationssysteme

Internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Landesvermessung

Geschichtliche Entwicklung

Fachrichtung LANDESPFLEGE

1.

Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen

Allgemeines Staatsrecht

Staatsbegriff, Staatswesen

Grundzüge des Völkerrechts sowie der internationalen und supranationalen Organisationen

Staatsformen

Entstehung und Auflösung von Staaten

Staatliche Entwicklung in Deutschland

Grundgesetz, Verfassungen der Länder

Verfassungsgrundsätze, Grundrechte

Staatsrechtliches Wesen der Bundesrepublik, Föderalismus

Grundgesetzliche Richtlinien und Kompetenzverteilung für Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung

Oberste Bundesorgane

Funktionen der Staatsgewalt

Dreiteilung der Gewalten

Begriff und Wesen der öffentlichen Verwaltung

Gesetzgebungsverfahren

Rechtsverordnungen und autonome Satzungen

Die Rechtsprechung

Normenkontrolle und Verfassungsbeschwerde

Staats- und Amtshaftungsgrundsätze

Finanzwesen des Bundes und der Länder

Die Europäische Union

Status und Organe

Hoheitliche Kompetenzen, Kompetenzabgrenzung zu Mitgliedstaaten

Rechtsetzung, Umsetzung der Rechtsakte in nationales Recht

europäische Binnenmarkt, Wirtschafts- und Währungsunion

Gemeindeverfassungen, kommunale Selbstverwaltung

Verwaltungsaufbau und Behördenorganisation bei Bund, Ländern und Gemeinden

Oberste Bundes- und Landesbehörden

Organisation der unmittelbaren Staatsverwaltung

Aufgaben und Organe der mittelbaren Staatsverwaltung

Rechts-, Fach- und Dienstaufsicht

Allgemeines und formelles Verwaltungsrecht, Verwaltungshandeln, Verwaltungsprozessrecht

Verwaltungsverfahrensgesetze des Bundes und der Länder

Allgemeines Verwaltungsverfahren

Institut des Verwaltungsaktes und des öffentlich-rechtlichen Vertrages

Förmliches Verwaltungsverfahren, Planfeststellungsverfahren

Auslegung von Rechtsnormen

Verwaltungsermessen

Amtshilfe

Verwaltungsgerichtsordnung

Verwaltungsvollstreckungs- und Verwaltungszustellungsrecht

Außerordentliche Rechtsbehelfe gegen Verwaltungshandeln (Petition, Beschwerde, Dienstaufsichtsbeschwerde)

Besonderes Verwaltungsrecht

Beamtenrecht

Disziplinarrecht

Personalvertretungsrecht

Ordnungswidrigkeitenrecht

Grundzüge des Kommunalrechts

Sozialrecht in den Grundzügen

Arbeitsschutzrecht in den Grundzügen

Steuerrecht in den Grundzügen

Gewerberecht in den Grundzügen

Grundzüge des Polizeirechts

Datenschutzrecht

Privatrecht

Bürgerliches Gesetzbuch

Allgemeiner Teil, Schuldverhältnisse und Sachenrecht in den Grundzügen

Nachbarrecht

Grundzüge des Handels- und Gesellschaftsrechts

Tarifvertragsgesetz, Manteltarifverträge für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst

Vergaberecht in den Grundzügen

Zivilprozessverfahren in den Grundzügen

2.

Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit

Leitungskonzeption, -methoden und -techniken

Begriffe

Leitungskonzeptionen

Regelkreis-Modell

Methoden und Techniken der Planung

Zielvereinbarung (Zielsetzung, Zielsysteme, Zielkonflikte)

Problemanalyse

Alternativensuche und -bewertung

Entscheidung

Kontrolle

Personalführung

Führungsstile

Grundkenntnisse der Menschenführung

Individual- und Gruppenverhalten im Arbeitsprozess

Leistungsmotivation

Anerkennung, Kritik

Kommunikation, Konfliktbehandlung

Grundsätze für die Zusammenarbeit und den Personaleinsatz

Mitarbeitergespräch

Personalbeurteilung

Kommunikationstechniken

Rhetorik

Gesprächsführung, Besprechungstechnik

Darstellungstechnik

Gliederungstechnik

Visualisierungstechnik

Öffentlichkeitsarbeit

Informationstechnik

Einsatzgebiete

Organisation beim Einsatz der IT

Organisation

Grundzüge der Organisationslehre

Aufbauorganisation

Ablauforganisation

Aufgaben, Organisation und Geschäftsbetrieb

Volks- und betriebswirtschaftliche Untersuchungen

Wirtschaftlichkeitsgrundlagen

Kostenberechnung

Investitionsrechnung und Wirtschaftlichkeitskriterien

Empfindlichkeitsprüfungen und Risikoanalyse

Erfolgskontrolle

Nutzen-Kosten-Untersuchungen

Grundlegende Bewertungsfragen

Möglichkeiten, Grenzen und Ablauf der Verfahren

Verfahrensrichtlinien

Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen für Unterhaltungs- und Betriebsaufgaben

Aufgabenwirtschaftlichkeit

Beschaffungs- und Einsatzplanung

Haushalts-, Rechnungs- und Kassenwesen des Bundes, der Länder und der Kommunen

Grundlagen des Haushalts

Begriffe

Haushaltsgrundsätze

Verfahren der Bewirtschaftung

Technische Programmplanung, Finanzplanung

Aufgaben der Rechnungshöfe und der Rechnungsprüfungsämter

3.

Naturschutz und Landschaftspflege

Aufgaben, geschichtliche Entwicklung

Rechtsgrundlagen (internationale und europäische Regelungen, Bundes- und Landesrecht)

Ziele und Grundsätze

Landschaftsplanung (Grundlagen, Ebenen, Inhalte und Verfahren, Umsetzung)

Eingriffsregelung (Prinzipien, Bewertungsfragen, Verfahren)

Biotopschutz (Grundlagen, Programme, Konzeptionen, Pläne, Pflege von Biotopen, Vertragsnaturschutz)

Flächen- und Objektschutz (Schutzkategorien, Verordnungen, ggf. Satzungen, Wirkungen, Entschädigungsfragen)

Artenschutz, Artenschutzprogramme

Förderprogramme für Naturschutz und Landschaftspflege der EU, des Bundes, der Länder und der Kommunen

Aufgaben und Organisation der Naturschutzverwaltung

Naturschutzverbände und -beiräte

4.

Raumordnung, Landesplanung und Städtebau

Aufgaben, geschichtliche Entwicklung

Rechtsgrundlagen der Raumordnung, der Landesplanung und des Städtebaues (einschließlich Bauleitplanung)

Ziele und Grundsätze

Programme, Pläne und Satzungen (Planungsebenen und deren Beziehungen untereinander, Inhalte und Verfahren, Wirksamkeit, Umsetzung)

Beiträge der Fachplanungen zu den Gesamtplanungen

Zusammenwirken mit den Fachplanungen

Raumordnungsverfahren

Genehmigungs- und Anzeigeverfahren, einschließlich bauaufsichtlicher Verfahren

Integration von Programmen, Plänen und sonstigen Belangen des Naturschutzes, der Landschaftspflege und der Grünordnung

Beziehungen zur naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung

Zuständige Behörden (Aufgaben, Organisation, Zusammenarbeit mit der Naturschutzverwaltung)

5.

Freiraumplanung und Grünordnung

Aufgaben und Organisation städtischer Grün- bzw. Gartenämter sowie Zusammenarbeit mit anderen Ämtern

Funktionen von Freiräumen und Grünflächen - einschließlich Verbundsystemen - im besiedelten und unbesiedelten Bereich

Programme, Konzeptionen und Pläne für Freiräume, Grünflächen und Einzelobjekte (Übernahme in andere Planungen, Umsetzung)

Naherholungskonzeptionen in Ballungsgebieten

Konflikte Naturschutz/Erholung, Lösungsmöglichkeiten

Gartendenkmalpflege

Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)

Anlage, Schutz und Pflege von Freiräumen und Grünflächen sowie von Einzelobjekten (Abwicklung und Kosten)

Verdingungswesen (Ausschreibung und Vergabe gemäß VOB)

Rechtsgrundlagen des Kleingarten- und Friedhofswesens

Verkehrsicherungspflicht, Haftpflicht

6.

Angrenzende Fachgebiete

Übersicht über Aufgaben, Organisation, Rechtsgrundlagen sowie über Planungen und Maßnahmen in Natur und Landschaft anderer Fachgebiete bzw. -behörden

der Landwirtschaft (einschließlich der Flurbereinigung)

der Forstwirtschaft

der Wasserwirtschaft

der Abfallwirtschaft

der Gewinnung von Bodenschätzen

des Bodenschutzes

des Immissionsschutzes

der Energiewirtschaft

der Kommunikationstechnik

des Verkehrswesens

der Denkmalpflege

der Jagd und der Fischerei

Planfeststellungs- und sonstige Zulassungsverfahren (Umweltverträglichkeitsprüfungen, Eingriffsregelung)

ggf. Verordnungen und Satzungen

Integration von Programmen, Plänen und sonstigen Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Zusammenarbeit der jeweils zuständigen Behörden mit der Naturschutzverwaltung

Fachrichtung UMWELTTECHNIK/UMWELTSCHUTZ

1.

Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen

Allgemeines Staatsrecht

Staatsbegriff, Staatswesen

Grundzüge des Völkerrechts sowie der internationalen und supranationalen Organisationen

Staatsformen

Entstehung und Auflösung von Staaten

Staatliche Entwicklung in Deutschland

Grundgesetz, Verfassungen der Länder

Verfassungsgrundsätze, Grundrechte

Staatsrechtliches Wesen der Bundesrepublik, Föderalismus

Grundgesetzliche Richtlinien und Kompetenzverteilung für Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung

Oberste Bundesorgane

Funktionen der Staatsgewalt

Dreiteilung der Gewalten

Begriff und Wesen der öffentlichen Verwaltung

Gesetzgebungsverfahren

Rechtsverordnungen und autonome Satzungen

Die Rechtsprechung

Normenkontrolle und Verfassungsbeschwerde

Staats- und Amtshaftungsgrundsätze

Finanzwesen des Bundes und der Länder

Die Europäische Union

Status und Organe

Hoheitliche Kompetenzen, Kompetenzabgrenzung zu Mitgliedstaaten

Rechtsetzung, Umsetzung der Rechtsakte in nationales Recht

europäischer Binnenmarkt, Wirtschafts- und Währungsunion

Gemeindeverfassungen, kommunale Selbstverwaltung

Verwaltungsaufbau und Behördenorganisation bei Bund, Ländern und Gemeinden

Oberste Bundes- und Landesbehörden

Organisation der unmittelbaren Staatsverwaltung

Aufgaben und Organe der mittelbaren Staatsverwaltung

Rechts-, Fach- und Dienstaufsicht

Allgemeines und formelles Verwaltungsrecht, Verwaltungshandeln, Verwaltungsprozessrecht

Verwaltungsverfahrensgesetze des Bundes und der Länder

Allgemeines Verwaltungsverfahren

Institut des Verwaltungsaktes und des öffentlich-rechtlichen Vertrages

Förmliches Verwaltungsverfahren, Planfeststellungsverfahren

Auslegung von Rechtsnormen

Verwaltungsermessen

Amtshilfe

Verwaltungsgerichtsordnung

Verwaltungsvollstreckungs- und Verwaltungszustellungsrecht

Außerordentliche Rechtsbehelfe gegen Verwaltungshandeln (Petition, Beschwerde, Dienstaufsichtsbeschwerde)

Besonderes Verwaltungsrecht

Beamtenrecht

Disziplinarrecht

Personalvertretungsrecht

Ordnungswidrigkeitenrecht

Grundzüge des Kommunalrechts

Sozialrecht in den Grundzügen

Arbeitsschutzrecht in den Grundzügen

Steuerrecht in den Grundzügen

Gewerberecht in den Grundzügen

Grundzüge des Polizeirechts

Datenschutzrecht

Privatrecht

Bürgerliches Gesetzbuch

Allgemeiner Teil, Schuldverhältnisse und Sachenrecht in den Grundzügen

Nachbarrecht

Grundzüge des Handels- und Gesellschaftsrechts

Tarifvertragsgesetz, Manteltarifverträge für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst

Vergaberecht in den Grundzügen

Zivilprozessverfahren in den Grundzügen

2.

Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit

Leitungskonzeption, -methoden und -techniken

Begriffe

Leitungskonzeptionen

Regelkreis-Modell

Methoden und Techniken der Planung

Zielvereinbarung (Zielsetzung, Zielsysteme, Zielkonflikte)

Problemanalyse

Alternativensuche und -bewertung

Entscheidung

Kontrolle

Personalführung

Führungsstile

Grundkenntnisse der Menschenführung

Individual- und Gruppenverhalten im Arbeitsprozess

Leistungsmotivation

Anerkennung, Kritik

Kommunikation, Konfliktbehandlung

Grundsätze für die Zusammenarbeit und den Personaleinsatz

Mitarbeitergespräch

Personalbeurteilung

Kommunikationstechniken

Rhetorik

Gesprächsführung, Besprechungstechnik

Darstellungstechnik

Gliederungstechnik

Visualisierungstechnik

Öffentlichkeitsarbeit

Informationstechnik

Einsatzgebiete

Organisation beim Einsatz der IT

Organisation

Grundzüge der Organisationslehre

Aufbauorganisation

Ablauforganisation

Aufgaben, Organisation und Geschäftsbetrieb

Volks- und betriebswirtschaftliche Untersuchungen

Wirtschaftlichkeitsgrundlagen

Kostenberechnung

Investitionsrechnung und Wirtschaftlichkeitskriterien

Empfindlichkeitsprüfungen und Risikoanalyse

Erfolgskontrolle

Nutzen-Kosten-Untersuchungen

Grundlegende Bewertungsfragen

Möglichkeiten, Grenzen und Ablauf der Verfahren

Verfahrensrichtlinien

Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen für Unterhaltungs- und Betriebsaufgaben

Aufgabenwirtschaftlichkeit

Beschaffungs- und Einsatzplanung

Haushalts-, Rechnungs- und Kassenwesen des Bundes, der Länder und der Kommunen

Grundlagen des Haushalts

Begriffe

Haushaltsgrundsätze

Verfahren der Bewirtschaftung

Technische Programmplanung, Finanzplanung

Aufgaben der Rechnungshöfe und der Rechnungsprüfungsämter

3.

Zielsetzungen und Strategien zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen

Allgemein

Ziele und Notwendigkeit des Umweltschutzes

Vorsorge-, Verursacher-, Kooperationsprinzip

Minimierungsgebot persistenter Stoffe (Dynamisierungsklausel)

Umweltschutz als planerische und ordnungsrechtliche Aufgabe

Grundlagen und technische Regeln

Voruntersuchungen, Planung, Erheben, Beschreiben und Bewerten von Daten

Genehmigung, Durchführung und Überwachung von Maßnahmen, Erfolgskontrolle

Eigenüberwachung

Instandsetzung, Sanierung

Grundzüge der Verwaltungspraxis

Fachbezogene Vertiefung

Wasserhaushalt (Güte und Menge, Bilanzen)

Bewirtschaftung der Gewässer nach Menge und Güte

Güterkriterien und -klassifikation

Schutz von Oberflächengewässern und Grundwasser

Wasserversorgung

Trinkwasserversorgung und -beschaffenheit

Schutz von Trinkwassereinzugsgebieten (Überwachung des Rohwassers)

Wasserversorgung aus Grund- und Oberflächenwasser

Sparsame Wasserverwendung

Abwasserbeseitigung

Regelung der Abwasserbeseitigung

Anforderungen an die Abwasserbeseitigung

Überwachung von Abwassereinleitungen

Abwasserabgabe

Oberflächengewässer, Stauanlagen und Hochwasserschutz

Gewässerökologie

Naturnahe Gestaltung und Unterhaltung von Fließgewässern

Stehende Gewässer

Hochwasservermeidung, Hochwasserschutz, Niedrigwasser

Talsperren, Rückhaltebecken und Hochwasserschutzanlagen

Umweltgefährdende Stoffe

Gefahrenpotenzial umweltgefährdender Stoffe, sicherheitstechnische Vermeidungskonzeptionen technischer und organisatorischer Art

Löschwasserproblematik

Sanierung kontaminierter Standorte

Abfallwirtschaft und Altlasten

Abfallentsorgungspläne und -wirtschaftskonzepte

Abfallvermeidung, -verwertung und -behandlung

Altlasten (Altablagerungen, Altstandorte)

Vorsorgender Bodenschutz

Luftreinhalteplanung

Erhebungsgebiete und -systeme

Messprogramme und -systeme

Luftreinhaltepläne

Umsetzung, Erfolgskontrolle

Lärmminderungsplanung

Messungen

Beurteilungen von Lärmgutachten

Lärmminderungspläne

4.

Produktionstechnologien hinsichtlich ihrer Umweltauswirkungen

Produktionstechnologien und deren Bewertung hinsichtlich der Auswirkungen auf Menschen, Wasser, Boden, Luft und Sachgüter

Roheisen und Stahlerzeugung

Kraftwerke

Anlagen zur Herstellung von organischen Chemikalien oder Lösungsmitteln wie Alkohole, Aldehyde, Ketone, Säuren, Ester, Acetate, Äther

Brauereien

Alkalielektrolyse (Chlor)

Säureproduktion

Papierherstellung

Zementherstellung

Glasherstellung

Herstellung von Betonfertigteilen und -steinen

5.

Technische Vorschriften und Regelungen zur Vermeidung und Verminderung der umweltbeeinträchtigenden Auswirkungen

Abfallbehandlung

Verbrennung

Deponierung

Kompostierung

Recyclingtechnik

Abwasserbehandlung

Mechanische Verfahren

Biologische Verfahren

Chemische, physikalische Verfahren

Schlammbehandlung

Luftreinhaltung

Staubabscheidung

Abscheidung organischer und anorganischer, dampf- und gasförmiger Stoffe einschließlich Geruchsstoffe

Lärm- und Erschütterungsminderungsmaßnahmen

Abschirmung

Dämmung

Dämpfung

Konstruktionsbedingte Maßnahmen

6.

Fachbezogene Rechts- und Verwaltungsvorschriften

Allgemeines Umweltrecht

Umwelthaftungsgesetz

Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz

Öko-Audit-Verordnung/-Gesetz

Umweltrecht - national, international - in den Bereichen

Abfall

EU-Rechtsnormen

Kreislaufwirtschafts-, Abfallgesetz und untergesetzliches Regelwerk, Abfallverbringungsgesetz

Landesabfallgesetz

Technische Anleitung Abfall, Teil 1

Technische Anleitung Siedlungsabfall

Gefahrstoffe

Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Chemikaliengesetz

Gentechnologie

Gentechnikgesetz

Lärm/Erschütterung

Bundes-Immissionsschutzgesetz

Landes-Immissionsschutzgesetz

Technische Anleitung Lärm

Luft

Bundes-Immissionsschutzgesetz

Landes-Immissionsschutzgesetz

Technische Anleitung Luft

Wasser

Wasserhaushaltsgesetz

Landeswassergesetz

Abwasserabgabengesetz

Grundzüge des Wasserverbandsgesetzes

Landschaftspflege und Naturschutz

Grundzüge des Bundes- und Landesnaturschutzgesetzes

Raumordnung, Bauwesen

Grundzüge des Baugesetzbuches, der Landesbauordnung und des Landesplanungsgesetzes

Arbeits- und Gefahrenschutz

Grundzüge des Gesetzes der überwachungsbedürftigen Anlagen

Gerätesicherheitsgesetz, Störfallverordnung

Strafrecht

Strafgesetzbuch: "Straftaten gegen die Umwelt".


Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

Artikel 1
Ausbildung

(1) Es werden nur Bewerber zugelassen, die ein abgeschlossenes wissenschaftliches Studium des Bauingenieurwesens mit einer Regelstudienzeit von mindestens acht Fachsemestern (ohne Praxis- und Prüfungssemester) an einer wissenschaftlichen Hochschule nachweisen.

(2) Die Bewerber haben die Wahl, sich in den Fachgebieten

Straßenwesen oder

Stadtbauwesen

ausbilden zu lassen.

(3) Bewerber des Fachgebietes Stadtbauwesen können sich nach ihrer Wahl in den Fachbereichen

Städtebau,

Stadtstraßen,

Stadtbahnen oder

Siedlungswasserwirtschaft

vertieft ausbilden lassen.

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

Artikel 1
Ausbildung

(1) Es werden nur Bewerber zugelassen, die ein abgeschlossenes wissenschaftliches Studium mit einer Regelstudienzeit von mindestens acht Fachsemestern (ohne Praxis- und Prüfungssemester) in einem für die Fachrichtung geeigneten Studiengang an einer wissenschaftlichen Hochschule nachweisen.

(2) Die Bewerber können sich im Fachgebiet "Umwelttechnik" ausbilden lassen. Dafür müssen sie in das in Abs. 1 geforderte Hochschulstudium in den folgenden Studiengängen nachweisen:

Bauingenieurwesen (Fachgebiet Wasserwesen), Biochemie, Biologie, Chemie/Chemietechnik, Elektronik, Geologie, Hüttenwesen, Maschinenbau, Physik, Umweltschutz, Verfahrenstechnik.

(3) Die Einstellungsbehörde kann weitere geeignete Studiengänge für die Fachrichtung Umwelttechnik/Umweltschutz als gleichwertig anerkennen.

Artikel 2 Einstellungsbehörde, Ausbildungsbehörde

Artikel 2
Einstellungsbehörde, Ausbildungsbehörde

(1) Einstellungsbehörde (§ 3 Abs. 1 APOhtD) ist das Regierungspräsidium Darmstadt.

(2) Ausbildungsbehörde (§ 5 Abs. 2 APOthD) ist das Regierungspräsidium Darmstadt.

Artikel 2 Einstellungsbehörde, Ausbildungsbehörde

Artikel 2
Einstellungsbehörde, Ausbildungsbehörde

(1) Einstellungsbehörde (§ 3 Abs. 1 APOhtD) ist

1.

für das Fachgebiet Straßenwesen das Hessische Landesamt für Straßen- und Verkehrswesen,

2.

für das Fachgebiet Stadtbauwesen das Regierungspräsidium Darmstadt.

(2) Ausbildungsbehörde (§ 5 Abs. 2 APOhtD) ist

1.

für das Fachgebiet Straßenwesen das Hessische Landesamt für Straßen- und Verkehrswesen,

2.

für das Fachgebiet Stadtbauwesen das Regierungspräsidium Darmstadt.


Artikel 2 Einstellungsbehörde, Ausbildungsbehörde

Artikel 2
Einstellungsbehörde, Ausbildungsbehörde

(1) Einstellungsbehörde (§ 3 Abs. 1 APOhtD) ist das Hessische Landesvermessungsamt.

(2) Ausbildungsbehörde (§ 5 Abs. 2 APOhtD) ist das Hessische Landesvermessungsamt.

Artikel 2 Einstellungsbehörde, Ausbildungsbehörde

Artikel 2
Einstellungsbehörde, Ausbildungsbehörde

(1) Einstellungsbehörde (§ 3 Abs. 1 APOhtD) ist das Regierungspräsidium Gießen.

(2) Ausbildungsbehörde (§ 5 Abs. 2 APOhtD) ist das Regierungspräsidium Gießen.

Artikel 2 Einstellungsbehörde/Ausbildungsbehörde

Artikel 2
Einstellungsbehörde/Ausbildungsbehörde

(1) Einstellungsbehörde (§ 3 Abs. 1 APOhtD) ist das Regierungspräsidium Gießen.

(2) Ausbildungsbehörde (§ 5 Abs. 2 APOhtD) ist das Regierungspräsidium.

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

Artikel 3
Gliederung der Ausbildung

(1) Die Ausbildung im Fachgebiet Straßenwesen gliedert sich in fünf Abschnitte:

Abschnitt I:

Ausbildung im Verwaltungsdienst der Ortsinstanz

Abschnitt II:

Straßenbaudienst

Abschnitt III:

Benachbarte Fachgebiete bei Stadtverwaltung, Umweltverwaltung und einem Verkehrsbetrieb

Abschnitt IV:

Ausbildung im Verwaltungsdienst in der mittleren/höheren Instanz

Abschnitt V:

Auslandsaufenthalt; Anfertigung der häuslichen Prüfungsarbeit

Die Reihenfolge der Abschnitte I und II kann in begründeten Fällen geändert werden.

(2) Die Ausbildung im Fachgebiet Stadtbauwesen gliedert sich in drei Abschnitte:

Abschnitt I:

Einführungsinformation mit weitgehend autodidaktischer Erarbeitung der Verwaltungsgrundlagen

Abschnitt II:

Eigenverantwortliches Wahrnehmen von Dienstgeschäften der örtlichen Behörden in den Fachbereichen

Städtebau, Stadtstraßen, Stadtbahnen und Siedlungswasserwirtschaft.

Dabei soll zur Intensivierung der Ausbildung jeder der vier Verwaltungsbereiche Planen, Ordnen, Bauen und Betreiben in einem anderen Fachbereich absolviert werden, der Verwaltungsbereich Bau jedoch in jedem Falle im Vertiefungsfachbereich.

Informatorische Tätigkeiten in den vier Fachbereichen in Ergänzung der praktischen Mitarbeit.

Im Laufe des Abschnitts II kann der Referendar bis zu 8 Wochen dem Frankfurter Verkehrsverbund und bis zu 6 Wochen dem Umlandverband Frankfurt zur Ausbildung zugewiesen werden.

Abschnitt III:

Ausbildung im Verwaltungsdienst übergeordneter Behörden mit informatorischer Tätigkeit und praktischer Mitarbeit; Anfertigung der häuslichen Prüfungsarbeit.

Die Einführungsinformation des Ausbildungsabschnitts I kann auch in den Abschnitt II eingegliedert werden; in diesem Fall wird der Abschnitt I (4 Wochen) zu einem späteren Zeitpunkt als Vertiefungsphase abgeleistet.

(3) In allen Fachgebieten wird die Ausbildung durch Lehrgänge und Seminare ergänzt.

(4) Für die Dauer der Ausbildungsabschnitte sowie für die Ausbildungsstellen und den Ausbildungsinhalt gelten je nach Fachgebiet die folgenden Übersichten:

Fachrichtung:

BAUINGENIEURWESEN

Fachgebiet:

STRASSENWESEN

Ausbildungs-

Ausbildungsstellen

Ausbildungsinhalte

Abschnitt

Dauer
(Wochen)

I

14
(12)*

Amt für Straßen- und Verkehrswesen

Aufgaben und Organisation der Straßen- und Verkehrsverwaltung, Geschäftsbetrieb eines Amtes: Aufgaben des Amtsvorstandes, Rechtsverhältnisse der Angehörigen des öffentlichen Dienstes, Straßenverwaltung und Straßenrecht, Haushalts-, Rechnungs- und Kassenwesen, Vermögensverwaltung, Straßenunterhaltung, Verkehrssicherheit, Straßenbetrieb; Einsatz und Anwendung der Datenverarbeitung.

II

34
(28)*

Amt für Straßen- und Verkehrswesen

Vorbereitung und Durchführung von Bauten: Straßenplanung und Straßenentwurf; Linienbestimmung, Landschaftsschutz, Lärmschutz, Ökologie, Flächensicherung, Planfeststellung; Grunderwerb, Enteignung, Flurbereinigung; Ausschreibung, Verdingungswesen, Bauvertragsrecht, Baupreisrecht; Verantwortlichkeit, Haftung, Unfallverhütung; Straßenbautechnik, Straßenausstattung, Konstruktiver Ingenieurbau, Bauaufsicht, Überwachung, Gütesicherung; Abnahme und Abrechnung.

III

12

Stadtverwaltung

Aufgaben und Organisation der Kommunalverwaltung, Bauleitplanung, Erschließung, Bodenordnung, Bauordnungswesen; Verkehrs- und Versorgungsplanung, städtischer Tiefbau, Stadthygiene, Versorgungs- und Verkehrsbetriebe.

Umweltverwaltung

Aufgaben und Organisation, Grundzüge des Wasserrechts, des Wasserwesens und der Wasserwirtschaft inkl. Siedlungswasserwirtschaft, Gewässerschutz.

Verkehrsbetriebe

Aufgaben, Organisation, Wirtschaftsführung, Grundzüge des Eisenbahnrechts. Einführung in den Eisenbahnbetrieb, Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO).

IV

16
(12)*

Hessisches Landesamt für Straßen- und Verkehrswesen

Geschäftsbetrieb, Organisation und Rechtsgrundlagen der technischen Verwaltungen, Grundzüge des Staats-, Verwaltungs- und Privatrechts sowie der Zivil- und Verwaltungsgerichtsbarkeit; verwaltungsmäßige Behandlung von Bauvorhaben; Vertiefung im Straßenbaurecht, Grunderwerb, Enteignung, Personalrecht, Haushalts-, Rechnungs- und Kassenwesen; Raumordnung, Landes- und Regionalplanung, Fachplanungen anderer Verwaltungen; Planungsmethodik und Informatik, Bedarfsermittlung, Ausbauplanung und Finanzierung, Straßenbauprogramme; Umweltschutz nationale und internationale Organisationen im Straßenwesen, Führungstechnik.

V

12

Auslandsaufenthalt
* Wahlmöglichkeit - dann gelten bei Ausbildungsdauer die Klammerwerte

Analog zum Ausbildungsinhalt der Ausbildungsabschnitte I, II und IV

6

Häusliche Prüfungsarbeit

10

Lehrgänge*

ca. 12

(Erholungsurlaub)

104

24 Monate

Fachrichtung:

BAUINGENIEURWESEN

Fachgebiet:

STADTBAUWESEN

Ausbildungs-

Ausbildungsstellen

Ausbildungsinhalte

Abschnitt

Dauer
(Wochen)

I

4

Regierungspräsidium Darmstadt oder Stadt Frankfurt am Main

Einführungsinformation

Autodidaktische Erarbeitung der Verwaltungsgrundlagen unter Anleitung als theoretische Voraussetzung für die praktische Mitarbeit (Grundlagen des Verwaltungshandelns, Ordnungsgeschäfte der technischen Verwaltung, Grundzüge des Planungsrechts sowie des Haushalts-, Verdingungs- und Rechnungswesens, Verbindlichkeit technischer Bestimmungen, Einsatz und Anwendung der Datenverarbeitung u. a.)

II

38

Stadt Frankfurt am Main (Kommunale Ämter und Eigenbetriebe)

Praktische Mitarbeit mit dienstbegleitender Information: Eigenverantwortliches Wahrnehmen von Dienstgeschäften je einmal in den Fachbereichen Städtebau, Stadtstraßen, Stadtbahnen, Siedlungswasserwirtschaft und den vier Verwaltungsbereichen

Planen (7 Wochen): Aufstellen und Abstimmen von Bauleit- und Fachplanungen

Ordnen (8 Wochen): Wahrnehmen des Verwaltungsvollzuges, insbesondere Bescheiden von Anträgen (z. B. Bauanträge), Beteiligen in Widerspruchsverfahren

Bauen (16 Wochen): Vorbereiten und Durchführen von Baumaßnahmen einschließlich Erhaltung (im Vertiefungsbereich)

Betreiben (7 Wochen): Entwerfen von Betriebsplanungen, Lenken von Betriebsprozessen, Kontrollieren des Personal- und Materialeinsatzes.

13

Informatorische Tätigkeit in Ergänzung der praktischen Mitarbeit in den Fachbereichen (Vw-Bereich Bauen ausgenommen).

Städtebau: Bauleitplanung, Verkehrsplanung, Erschließung, Städtebauliche Sanierung und Entwicklung, Bauordnung

Stadtstraßen: Straßenplanung, Herstellung und Erhaltung von Straßenanlagen, Straßenreinigung, Wegeaufsicht

Stadtbahnen: Schnellbahnplanung, Herstellung und Erhaltung von Bahnanlagen, Bahnbetrieb, Bahnaufsicht

Siedlungsabfall- und Wasserwirtschaft: Umweltschutz, abfall- und wasserwirtschaftliche Planung, Herstellung, Erhaltung und Betrieb von Ver- und Entsorgungsanlagen, Rückstandswirtschaft, Umgang mit wassergefährdenden Stoffen.

III

12

Regierungspräsidium Darmstadt

Informatorische Tätigkeit:

(5 Wochen) bei den Führungsgeschäften

Lenken: Anleiten, Koordinieren und Kontrollieren

Entscheiden: Praktische Mitarbeit mit dienstbegleitender Information

(4 Wochen): Eigenverantwortliches Wahrnehmen von Dienstgeschäften als Führungshilfe beim Lenken und Entscheiden, möglichst im Fachbereich Raumplanung und Städtebau (Vorbereiten von Vorlagen, Verordnungen, Bekanntmachungen, Entscheidungen; Öffentlichkeitsarbeit)

Abschließende Information:

(3 Wochen) Vervollständigung des in der Vorbereitungszeit erarbeiteten Wissens in Eigeninitiative unter Anleitung des Ausbildungsleiters.

6

Häusliche Prüfungsarbeit

19

Lehrgänge und Seminare

ca. 12

(Erholungsurlaub)

104

= 24 Monate

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

Artikel 3
Gliederung der Ausbildung

(1) Der Vorbereitungsdienst gliedert sich in sechs Abschnitte:

Abschnitt I:

Liegenschaftskataster

Abschnitt II:

Ländliche Neuordnung

Abschnitt III:

Landesplanung und Städtebau

Abschnitt IV:

Landesvermessung und Kartographie

Abschnitt V:

Vertiefung in einem der vorangegangenen Ausbildungsabschnitte

Abschnitt VI:

Staatliche Mittelbehörde; Anfertigung der häuslichen Prüfungsarbeit.

(2) Die Ausbildung wird durch Lehrgänge ergänzt.

(3) Für die Dauer der Ausbildungsabschnitte sowie für die Ausbildungsstellen und den Ausbildungsinhalt gilt die folgende Übersicht:

Fachrichtung: VERMESSUNGS- UND LIEGENSCHAFTSWESEN

Ausbildungs-

Ausbildungsstellen

Ausbildungsinhalte

Abschnitt*

Dauer
(Wochen)

I-VI

Allgemein für alle Ausbildungsstellen

Um Führungs- und Managementtechniken in der Fachrichtung Vermessungs- und Liegenschaftswesen zu beherrschen, soll die Referendarin bzw. der Referendar die im Folgenden aufgeführten Ausbildungsinhalte in jedem der Ausbildungsabschnitte anwenden. Die Vermittlung der theoretischen Grundkenntnisse soll in Form von Lehrgängen erfolgen.

Managementaufgaben und -methoden, Organisation und Geschäftsbetrieb der Behörden, Kommunikation, Informations- und Bürotechnik, Personalführung und -leitung, Personalverwaltung, Zusammenarbeit mit Personalvertretungen, volks- und betriebswirtschaftliche Grundsätze, Öffentlichkeitsarbeit, Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen. Qualitätssicherung.

I

17

Amt für Bodenmanagement, Grundbuchamt

Entstehung, Einrichtung und Fortführung des Liegenschaftskatasters. Verbindung mit dem Grundbuch. Liegenschaftsrecht: Verwendung der Katasterunterlagen für die Bedürfnisse von Recht. Verwaltung und Wirtschaft. Bodenschätzung, Einrichtung und Führung des Grundbuches. Katastererneuerung.

Kostenwesen, Planung, Durchführung, Ausarbeitung und Kontrolle aller Kataster- und sonstigen Vermessungen unter Anwendung moderner Rechen- und Auswerteverfahren (Hardware, Software-Technologie), Anwendungen in den Bereichen GIS/LIS, Zusammenarbeit mit anderen Behörden und politischen Gremien.

II

13

Flurbereinigungsbehörde bzw. obere Flurbereinigungsbehörde

Geschichtliche Entwicklung der Flurbereinigung, Agrarrecht; rechtliche, wirtschaftliche, ökologische und technische Grundlagen der Landentwicklung.

Maßnahmen zur Landentwicklung, Kosten und Finanzierung der Maßnahmen, Neuordnungsverfahren im ländlichen Raum, Naturschutz, Umweltschutz, Dorferneuerung, Flurbereinigungsverfahren mit Neugestaltungsgrundsätzen, Bodenordnungsverfahren nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz. Wertermittlung, Plan nach § 41 FlurG. Neuzuteilung, Flurbereinigungsplan und Bodenordnungspläne. Verfahrensrecht einschließlich Rechtsbehelfe, Berichtigung der öffentlichen Bücher, Ausbau und Kosten der gemeinschaftlichen Anlagen, bodenschützende und bodenverbessernde Maßnahmen, Landschaftspflege und Landschaftsgestaltung, Teilnahme an den wesentlichen Terminen und Arbeitsabschnitten der Neuordnungsverfahren.

Entwicklung, Leitung und Koordinierung größerer Projekte und fachübergreifender Planung im ländlichen Raum, Umweltverträglichkeitsprüfung.

III

15

Kommunalverwaltung, Amt für Bodenmanagement, Landesplanungsstellen

Grundzüge der Raumordnung und Landesplanung; Städtebau: Arbeitsmethodik (Bestandsaufnahme, Analyse, Prognose), Bauleitplanung, Sicherung der Bauleitplanung, Regelung der baulichen und sonstigen Nutzung, Bodenordnung, Enteignung, Erschließung, Ermittlung von Grundstückswerten, Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen; sonstiges Bau- und Bodenrecht; Bauordnungswesen; kommunales Vermessungs- und Liegenschaftswesen.

Aufgaben, Zuständigkeiten und Organisation der kommunalen Selbstverwaltung, Zusammenwirken der Behörden und politischen Gremien.

IV

11

Hessisches Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation

Aufbau und Erhaltung des Lage-, Höhen- und Schwerefestpunktfeldes. Topographie, Photogrammetrie, Kartographie inkl. der Laufendhaltung der amtlichen topographischen Kartenwerke, Reproduktionstechnik, Präzisionsvermessungen.

Planung, Lenkung, Durchführung und Kontrolle von Fachaufgaben im Innen- und Außendienst, Anwendungen in den Bereichen GIS/LIS

V

12

nach Wahl

Vertiefung in einem der Abschnitte I, II, III oder IV als Projektmanagement zur Entwicklung von Modellen.

VI

8

Hessisches Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation als Obere Kataster- und Vermessungsbehörde

Allgemeine Landesverwaltung, Aufsicht über Ämter für Bodenmanagement und Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure, Beschwerde- und Widerspruchsverfahren, sonstige Aufgaben des Kataster- und Vermessungswesens, Verwaltungsrecht, Recht der Angehörigen des öffentlichen Dienstes.

Aufgaben, Organisation und Zusammenwirken der Verwaltung in Bund, Ländern und Kommunen, Geschäftsbetrieb und Bürotechnik der Mittelbehörde, Kontrolle im Rahmen der Dienst- und Fachaufsicht, Begriffe und Grundsätze der Ablauforganisation, Projektmanagement.

6

Häusliche Prüfungsarbeit

10

Lehrgänge

ca. 12

 

(Erholungsurlaub)

104

24 Monate

(4) Spätestens sechs Monate vor Beginn des Ausbildungsabschnittes V soll sich der Referendar entscheiden, in welchem Gebiet er vertieft ausgebildet werden will.

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

Artikel 3
Gliederung der Ausbildung

(1) Der Vorbereitungsdienst gliedert sich in drei Abschnitte:

Abschnitt I:

Technischer Verwaltungsdienst in der unteren Naturschutzbehörde, Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben

Abschnitt II:

Aufgaben des Naturschutzes und der Landschaftspflege in der Gemeinde; Einführung in die Aufgaben und die praktische Arbeit der technischen Nachbardisziplinen

Abschnitt III:

Verwaltungsdienst in Aufsichtsbehörden und sonstigen oberen Landesbehörden; Anfertigung der häuslichen Prüfungsarbeit.

Die Ausbildung wird durch Lehrgänge ergänzt.

(2) Für die Dauer der Ausbildungsabschnitte und ihrer Teilabschnitte sowie für die Ausbildungsstellen und den Ausbildungsinhalt gilt die folgende Übersicht.

Fachrichtung: Landespflege

Ausbildungs-

Ausbildungsstellen

Ausbildungsinhalt

Abschnitt

Dauer
(Wochen)

I

2

Ausbildungsbehörde

Einführung in Aufgaben und Organisation der Fachverwaltung

24

Untere Naturschutzbehörde

Landschafts- und Biotopplanung, Rechtsvorschriften, Methodik und Verfahren.

Eingriffsregelung, Koordinierung mit Nachbargebieten.

Aufgaben und Beteiligung von Naturschutzbeiräten und der nach § 29 BNatSchG anerkannten Verbände.

Personal-, Haushalts- und Rechnungswesen.

Einsatz und Anwendung der Datenverarbeitung.

Führungsaufgaben:
Management in der Verwaltung, Landschaftspolitik, öffentlichkeitsarbeit, Teilnahme an Arbeitsgruppen, in Stäben und Ausschüssen.

II

14

Kommunalverwaltung (wahlweise bis zu 8 Wochen Planungs- oder Kommunalverband)

Städtebauliche Ordnung: Bauleitplanung, städtebauliche Sanierung und Entwicklung, Bodenordnung, Erschließung, Rechtsgrundlagen und Verfahren.

Aufstellung von Landschafts- und Grünordnungsplänen und deren Umsetzung.

Planung und Pflege von öffentlichen Grünflächen.

Vorbereitung und Durchführung von Einzelvorhaben des Naturschutzes und der Landschaftspflege:
Normen und technische Vorschriften, Verdingungswesen, Vertragsabwicklung, Durchführungskontrolle, Abrechnung.

Verwaltung und Betrieb des Landschafts- und Grünflächenbaus: Geschäftsbetrieb, Betriebsorganisation, Verkehrssicherungspflichten, Personaleinsatz, Maschinen- und Gerätepark für die Flächenunterhaltung.

(Einführung in die Aufgaben von Planungs- oder Kommunalverbänden, Bauleit- und Landschaftsplanung als Auftragsangelegenheiten.)

12

Fachverwaltungen wie: Regierungspräsidium, Abt. Staatliches Umweltamt; Untere Verwaltungsbehörde für Regionalentwicklung, Landwirtschaft, Forsten und Naturschutz, Forstamt, Straßenbauamt, Vermessungsamt, Liegenschaftsamt, Bauaufsichtsbehörde, Hochbauamt/Tiefbauamt

Einführung in die Aufgaben der betreffenden Dienststellen und Mitwirkung beim Vollzug von Aufgaben in eigener Zuständigkeit bzw. im Rahmen öffentlich-rechtlicher Zulassungen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Vermeidung, Verminderung, Ausgleich und Ersatz bei Eingriffen in Natur und Landschaft; Verfahren bei ungenehmigten Eingriffen.

Landschaftsüberwachungsdienst.

III

18

Obere Landesbehörden

Aufgaben und Organisation der Behörden:
Raumordnung, Landesplanung, Städtebau, Naturschutz und Landschaftspflege, Umweltfragen, Bauaufsicht, Wasserwirtschaft, Flurbereinigung, Land- und Forstwirtschaft; Rechtsgrundlagen und Verwaltungsvorschriften, Genehmigung von Fachplanungen, Planfeststellungsverfahren, Förderprogramme, Vollzug eigener fachspezifischer Aufgaben und Mitwirkung bei Entscheidungen über landschaftsrelevante Vorhaben.

6

Häusliche Prüfungsarbeit

16

Lehrgänge/Ausbildungsstellen nach freier Wahl

ca. 12

(Erholungsurlaub)

104

= 24 Monate

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

Artikel 3
Gliederung der Ausbildung

(1) Die Ausbildung gliedert sich in fünf Abschnitte:

Abschnitt I:

Einführung in die Verwaltung

 

Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen, fachübergreifende Zielsetzungen und Strategien zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen,

 

fachübergreifende Rechts- und Verwaltungsvorschriften, Grundzüge der fachbezogenen Rechts- und Verwaltungsvorschriften.

Abschnitt II:

Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit

Abschnitt III:

Rechts- und Verwaltungsvorschriften - fachbezogene Vertiefung -,

 

fachgebietsbezogene Zielsetzungen und Strategien zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen

Abschnitt IV:

Information und praktische Mitarbeit bei dem Regierungspräsidium - Abteilung Staatliches Umweltamt - und bei der unteren Wasserbehörde,

 

Information und praktische Mitarbeit bei dem Hessischen Landesamt für Umwelt und Geologie

Abschnitt V:

Hospitation bei Behörden, Kommunen, privaten Überwachungseinrichtungen, Unternehmen, Planungsbüro; Anfertigung der häuslichen Prüfungsarbeit

(2) Die Ausbildung wird durch Lehrgänge und Seminare ergänzt. Die gilt insbesondere für die beiden fachübergreifenden Fächer "Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen" und "Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit".

(3) Für die Dauer der Ausbildungsabschnitte sowie für den Ausbildungsinhalt gilt folgende Übersicht.

 

Fachrichtung:

UMWELTTECHNIK/UMWELTSCHUTZ

Fachgebiet:

UMWELTTECHNIK

Ausbildungs-

Ausbildungsstellen

Ausbildungsinhalte

Abschnitt

Dauer
(Wochen)

I 1

4

Abteilung Staatliches Umweltamt beim Regierungspräsidium

Einführung in die Verwaltung, Organisation und Aufbau sowie Einführung in den technischen und nicht technischen Bereich

I 2

9, davon

Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen

2

Seminar

Allgemeine fachübergreifende Zielsetzungen und Strategien zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen

-

Ziele und Notwendigkeit des Umweltschutzes

-

Umweltschutz als planerische und ordnungsrechtliche Aufgabe

-

Vorsorge-, Verursacher-, Kooperationsprinzip

-

Minimierungsgebot persistenter Stoffe (Dynamisierungsklausel)

-

Grundlagen und technische Regeln

-

Voruntersuchungen, Planung; Erheben, Beschreibung und Bewerten von Daten

-

Genehmigung, Durchführung und Überwachung von Maßnahmen; Erfolgskontrolle

-

Instandsetzung, Sanierung

-

Grundzüge der Verwaltungspraxis

7

Seminar
(ggf. Akademie, Universität)

Fachübergreifende Rechts- und Verwaltungsvorschriften

Grundlagen des Verwaltungsrechts; Verfassungsrecht; Rechtsstellung des Beamten/der Beamtin; Geheimhaltungs- und Auskunftspflicht; Ordnungsrecht; Strafrecht/Ordnungswidrigkeitenrecht; Bau- und Planungsrecht; Zivilrecht; Haushalts-, Rechnungs- und Kassenwesen; Finanzierungsprogramme; Disziplinarrecht; Personalvertretungsrecht; Haftungsrecht;

Ausschüsse, Vereinigungen und Arbeitsgemeinschaften in der Wasser- und Abfallwirtschaft, im Immissions- und Arbeitsschutz sowie im Naturschutz;

Verwaltungsvollstreckungs-, verwaltungsgerichtliche Verfahren (Klagearten; Urteile)

Grundzüge der fachbezogenen Rechts- und Verwaltungsvorschriften

Nationales und internationales Recht in den Bereichen Abfall, Altlasten, Boden, Gefahrstoffe, Gentechnologie, Lärm/Erschütterungen, Luft, Umweltverträglichkeit, Wasser, Landschaftspflege, Naturschutz, Raumordnung, Bauwesen, Arbeits- und Gesundheitsschutz

II

10

Seminar

Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit

Management, Mitarbeiterführung, Planung, Entscheidung;

Rhetorik, Gesprächsführung;

Psychologie

III 1

9

Seminar
(ggf. Akademie, Universität)

Rechts- und Verwaltungsvorschriften - fachbezogene Vertiefung; Umweltrecht - national, international - in den Bereichen

Abfall

Boden

Gefahrstoffe

Gentechnologie

Lärm/Erschütterungen

Luft

Umweltverträglichkeit

Wasser

III 2

2

Seminar

Zielsetzungen und Strategien bei Abfall und Lärmschutz sowie zum Schutz von Wasser, Boden und Luft

-

Wasserhaushalt (Güte und Menge); Wasserkreislauf; Bilanzbetrachtungen; Bewirtschaftung der Gewässer nach Menge und Güte; Gütekriterien und -klassifikation

-

Wasserversorgung
Trinkwasserversorgung und -beschaffenheit; Schutz von Trinkwassereinzugsgebieten; Wasserversorgung aus Grund- und Oberflächenwasser; Aufbereitungsverfahren; Wasserverteilung; wassersparende Maßnahmen; Überwachung des Rohwassers

-

Abwasserbeseitigung
Regelung der Abwasserbeseitigung; Anforderung an die Abwasserbeseitigung; Anlagen zur Abwasserbeseitigung; Überwachung von Anlagen zur Abwassereinleitung; Abwasserabgabe

-

Oberflächengewässer, Stauanlagen und Hochwasserschutz Gewässerökologie, naturnahe Gestaltung und Unterhaltung von Fließgewässern; stehende Gewässer; Hochwasserschutz, Niedrigwasser; Talsperren, Rückhaltebecken und Hochwasserschutzanlagen

-

Umweltgefährdende Stoffe
Gefahrenpotenzial umweltgefährdender Stoffe; sicherheitstechnische Vermeidungskonzeptionen technischer und organisatorischer Art; Löschwasserproblematik; Sanierung kontaminierter Standorte

-

Abfallwirtschaft und Altlasten
Abfallentsorgungspläne und -wirtschaftskonzepte; Abfallvermeidung, -verwertung und -behandlung; Altlasten, Altablagerungen

-

Luftreinhalteplanung
Luftreinhaltepläne; Erhebungsgebiete und -systeme; Messprogramme und -systeme; Umsetzung; Erfolgskontrolle

-

Lärmminderungsplanung
Lärmminderungspläne; Messungen; Beurteilung von Lärmgutachten

IV 1

33, davon

Praktische Ausbildung

29

Abteilung Staatliches Umweltamt beim Regierungspräsidium

4

untere Wasserbehörde

Fachspezifische Ausbildung und selbstständige Mitarbeit unter Anwendung der einschlägigen Vorschriften, Erlasse und Richtlinien

Vertiefte Anwendung des technischen und naturwissenschaftlichen Wissens in den einzelnen Fachbereichen

Prüfung von Zulassungsanträgen; Verfassen von Entwürfen für Anordnungen, Bescheide, Stellungnahmen und Prüfberichte; Protokollführung; Überwachung von Zuwendungen gem. LHO; Grundlagen der Mess-, Analyse- und Untersuchungstechnik; Teilnahme an Messungen, Untersuchungen, Analysen, Probenahmen im Außendienst; Teilnahme an Abnahme und Überwachung von Anlagen;

Beurteilung von Gutachten und Stellungnahmen Dritter;

Abwasserabgabe; Abfalllizenzen;

Bauartzulassungsverfahren; Gentechnik

Vermittlung in Tagesseminaren während der praktischen Ausbildung

Fachbezogene Anwendungen der Datenverarbeitung Produktionstechnologien und deren Bewertung hinsichtlich der Auswirkungen auf Menschen, Wasser, Boden, Luft und Sachgüter

-

Roheisen- und Stahlerzeugung

-

Kraftwerke

-

Anlagen zur Herstellung von organischen Chemikalien oder Lösungsmitteln wie Alkohole, Aldehyde, Ketone, Säuren, Ester, Acetate, Äther

-

Brauereien

-

Alkalielektrolyse (Chlor)

Säureproduktion

-

Papierherstellung

-

Zementherstellung

-

Glasherstellung

-

Herstellung von Betonfertigteilen und -steinen

Technologien zur Vermeidung und Verminderung der umweltbeeinträchtigenden Auswirkungen

-

Abfallvermeidung

-

Abfallbehandlung

+

Verbrennung

+

Deponierung

+

Kompostierung

+

Recyclingtechnik

-

Abwasserbehandlung

+

Mechanische Verfahren

+

Biologische Verfahren

+

Chemische und/oder physikalische Verfahren

+

Schlammbehandlung

-

Luftreinhaltung

+

Staubabscheidung

+

Abscheidung organischer und anorganischer Stoffe einschließlich Geruchsstoffe

-

Lärm- und Erschütterungsminderungsmaßnahmen

+

Abschirmung

+

Dämmung

+

Dämpfung

Konstruktionsbedingte Maßnahmen

IV 2

6

Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie

Aufgaben und Aufbau der Abteilungen

Kennen lernen der Erstellung von Gutachten, der Erarbeitung von Stellungnahmen gegenüber Aufsichtsbehörden und Gerichten sowie der Grundzüge der Fachplanung;

Teilnahme an Messungen, Untersuchungen, Probenahmen;

Kenntnis über die Entwicklungsarbeiten in den Fachabteilungen

V 1

4

Hospitation

Wahlstation: z. B. Behörden, Kommune, private Überwachungseinrichtung, Unternehmen

Kennen lernen relevanter Umweltaufgaben und des Aufbaus der Organisation

 

V 2

9

Regierungspräsidium und andere Behörden

Organisation und Aufgabe als Bündelungsbehörde; Vollzug der fachlichen Rechtsvorschriften in den anderen Behörden durch Zulassungen, Anordnungen, Bescheide; Ausübung der Fachaufsicht

6

Häusliche Prüfungsarbeit

ca. 12
104

24 Monate

(Erholungsurlaub)

Artikel 4 Sonstige Vorschriften für die Ausbildung

Artikel 4
Sonstige Vorschriften für die Ausbildung

(1) Zu Beginn der Ausbildung soll ein Einführungslehrgang von etwa einer Woche Dauer stehen. Die Ausbildung ist außerdem durch ein allgemeines Verwaltungsseminar (vier Wochen) und durch fachbezogene Verwaltungsseminare (fünf Wochen) zu vertiefen. Die fachbezogenen Verwaltungsseminare können im Zusammenhang mit den jeweiligen Ausbildungsabschnitten durchgeführt werden. Kenntnisse über Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit sind grundsätzlich in allen Ausbildungsabschnitten im Rahmen der vorgesehenen Seminare anzustreben.

(2) Im Ausbildungsabschnitt I ist dem Referendar Gelegenheit zu geben, beim Grundbuchamt die Einrichtung und Führung des Grundbuches und die geschäftliche Behandlung von Grundbuchsachen kennenzulernen.

(3) Der Schwerpunkt der Ausbildung im Abschnitt II, die sich auf den gesamten Verfahrensablauf erstrecken soll, ist auf die planerischen Arbeiten zu legen. Hierbei ist die Flurbereinigung in ihrer Verzahnung mit den übrigen Raumordnungsmaßnahmen herauszustellen.

(4) Im Ausbildungsabschnitt III soll der Referendar Gelegenheit erhalten, in die allgemeinen technischen Aufgaben einer Kommunalverwaltung Einblick zu nehmen. Bei einer vertieften Ausbildung im Abschnitt III soll der Referendar nach Möglichkeit an einem Lehrgang bei einem Institut für Städtebau teilnehmen.

(5) Die Ausbildung im Abschnitt IV findet in der Regel beim Landesvermessungsamt statt. Der Referendar soll vor allem zu praktischen Arbeiten herangezogen werden.

(6) In den Ausbildungsabschnitten ist besonderer Wert darauf zu legen, daß der Referendar sich im Schriftverkehr vervollkommnet; ihm ist Gelegenheit zur Teilnahme an Terminen, Verhandlungen, Sitzungen und dgl. zu geben.

APOhtD Fachübergreifende Ausbildung für alle Fachrichtungen

Fachübergreifende Ausbildung für alle Fachrichtungen

In allen Fachrichtungen werden die Fächer "Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen" und "Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit" eingeführt.

APOhtD Sondervorschriften der Fachrichtung Umwelttechnik/Umweltschutz

Sondervorschriften der Fachrichtung Umwelttechnik/Umweltschutz

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

INHALTSÜBERSICHT
ERSTER TEIL
Vorbereitungsdienst - Ausbildungsordnung
§ 1 Zweck, Ziel und Fachrichtungen des Vorbereitungsdienstes
§ 2 Einstellungsbedingungen
§ 3 Einstellungsverfahren
§ 4 Ernennung, Anwärterbezüge, Beendigung des Beamtenverhältnisses
§ 5 Ausbildungsbehörde und Ausbildungsstellen
§ 6 Dauer und Gliederung des Vorbereitungsdienstes
§ 7 Gestaltung der Ausbildung, Sondervorschriften für Behinderte
§ 8 Überwachung der Ausbildung
§ 9 Beurteilung während der Ausbildung
§ 10 Urlaub, Dienstunfähigkeit
§ 11 Entlassung aus dem Vorbereitungsdienst
ZWEITER TEIL
Große Staatsprüfung - Prüfungsordnung
§ 12 Zweck der Großen Staatsprüfung
§ 13 Abnahme der Prüfung
§ 14 Zulassung zur Prüfung
§ 15 Art der Prüfung
§ 16 Häusliche Prüfungsarbeit
§ 17 Schriftliche Arbeiten unter Aufsicht
§ 18 Mündliche Prüfung
§ 19 Unterbrechung der Prüfung
§ 20 Bewertung der Prüfungsleistungen im einzelnen
§ 21 Abschließende Bewertung, Gesamturteil
§ 22 Prüfungszeugnis
§ 23 Wiederholung der Prüfung
§ 24 Verstöße gegen die Prüfungsordnung
§ 25 Prüfungsakte
§ 26 Ausführungsbestimmungen
DRITTER TEIL
Sondervorschriften der Fachrichtungen
1. Hochbau
2. Städtebau
3. Bauingenieurwesen
4. Maschinen- und Elektrotechnik
5. Vermessungs- und Liegenschaftswesen
6. Landespflege
7. Umwelttechnik/Umweltschutz
VIERTER TEIL
Übergangs- und Schlußvorschriften
§ 27 Übergangsvorschrift
§ 28 Inkrafttreten
Anlage 1: Ausbildungsnachweis
Anlage 2: Übersicht über den Vorbereitungsdienst
Anlage 3: Beurteilung
Anlage 4: Antrag auf Zulassung zur Großen Staatsprüfung
Anlage 5: Prüfungsfächer und Prüfungszeiten
Anlage 6: Prüfstoffverzeichnis der Fachrichtungen und Fachgebiete

§ 1 Zweck, Ziel und Fachrichtungen des Vorbereitungsdienstes

§ 1
Zweck, Ziel und Fachrichtungen des Vorbereitungsdienstes

(1) Zweck und Ziel des Vorbereitungsdienstes ist es, Nachwuchskräfte für den höheren technischen Verwaltungsdienst auszubilden. Dabei sollen verantwortungsbewußte Persönlichkeiten für leitende Tätigkeiten herangebildet werden.

(2) Die Ausbildung soll sich darauf erstrecken, einmal das auf der Hochschule erworbene Wissen in der Praxis anzuwenden, es gegebenenfalls zu ergänzen, zum anderen umfassende Kenntnisse vor allem in den Gebieten Verwaltung, Recht, Planung, Betrieb und Führungsaufgaben zu vermitteln. Dabei sind die Verantwortungsbereitschaft und Initiative zu wecken und zu fördern. Staatspolitische, wirtschaftliche, kulturelle und soziale Belange sind zu berücksichtigen.

(3) Der Vorbereitungsdienst wird nach folgenden Fachrichtungen unterschieden:

1.

Hochbau,

2.

Städtebau,

3.

Bauingenieurwesen,

4.

Maschinen- und Elektrotechnik,

5.

Vermessungs- und Liegenschaftswesen,

6.

Landespflege,

7.

Umwelttechnik/Umweltschutz

Einzelne Fachrichtungen sind noch in Fachgebiete unterteilt (siehe Dritter Teil).

(4) Der Vorbereitungsdienst endet mit der Großen Staatsprüfung.

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

§ 17
Schriftliche Arbeiten unter Aufsicht

(1) Der Referendar soll durch die schriftlichen Arbeiten unter Aufsicht zeigen, daß er Aufgaben aus dem Bereich der Verwaltung rasch und sicher erfassen, in kurzer Frist mit den zugelassenen Hilfsmitteln lösen und das Ergebnis knapp und übersichtlich darstellen kann.

(2) Ist die häusliche Prüfungsarbeit angenommen worden, so wird der Referendar vom Oberprüfungsamt zu den schriftlichen Arbeiten unter Aufsicht unter Angabe von Zeit und Ort der Prüfung spätestens zwei Wochen vorher geladen.

(3) Insgesamt ist aus vier Prüfungsfächern (Anlage 5) je eine schriftliche Arbeit unter Aufsicht in jeweils sechs Stunden an vier aufeinanderfolgenden Werktagen zu fertigen. Den rechts- und verwaltungsbezogenen Bereichen der Ausbildung ist mit mindestens einer Arbeit Rechnung zu tragen. Wenn die Ausbildung ein Vertiefungsfach ausweist, soll eine der Arbeiten aus diesem Fach gefertigt werden.

Die zugelassenen Hilfsmittel werden in der Regel zur Verfügung gestellt. Wenn der Referendar selbst Hilfsmittel mitbringen soll, werden sie ihm in der Ladung zur Prüfung ausdrücklich benannt. Andere mitgeführte Hilfsmittel sind vor Aushändigung der Aufgabe beim aufsichtführenden Beamten zu hinterlegen.

(4) Das Oberprüfungsamt leitet die Aufgaben in verschlossenem Umschlag der Ausbildungsbehörde zu. Diese gibt sie einzeln ungeöffnet am Fertigungstag an den die Aufsicht führenden Beamten weiter, der sie zu Beginn der Prüfung dem Referendar aushändigt. Mit der Aufsicht ist ein Beamter des höheren Dienstes zu beauftragen.

(5) Spätestens mit Ablauf der Bearbeitungsfrist hat der Referendar seine Arbeit unterschrieben und mit allen Zwischenrechnungen und Konzepten dem die Aufsicht führenden Beamten abzugeben.

(6) Über den Verlauf der vier schriftlichen Arbeiten unter Aufsicht fertigt der Aufsichtführende jeweils eine Niederschrift an. Die Niederschriften sind zu sammeln und am letzten Fertigungstag dem Oberprüfungsamt zu übersenden. Die gefertigten Arbeiten sind noch am jeweiligen Fertigungstag zusammen mit den Aufgabentexten mit Einlieferungsnachweis den vom Oberprüfungsamt benannten Erstbeurteilern zur Bewertung zuzuleiten.

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

§ 2
Einstellungsbedingungen

In den Vorbereitungsdienst können Bewerber eingestellt werden, die

a)

die gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis erfüllen,

b)

das für ihre Fachrichtung vorgeschriebene wissenschaftliche Studium mit einer Regelstudienzeit von mindestens acht Fachsemestern (ohne Praxis- und Prüfungssemester) an einer Technischen Hochschule/Universität oder einer Gesamthochschule mit gleichwertigem wissenschaftlichen Studiengang mit einer Diplomprüfung (Diplom-Hauptprüfung) oder mit einer gleichwertigen - auch ausländischen - Hochschulprüfung abgeschlossen haben,

c)

höchstens fünfunddreißig Jahre alt sind.

Für Bewerber aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die Regelungen zur Umsetzung der Richtlinie 89/48/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschließen, maßgebend.

Bewerber, die wegen Betreuung mindestens eines mit ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Kindes unter achtzehn Jahren oder wegen der tatsächlichen Pflege eines nach ärztlichem Gutachten pflegebedürftigen nahen Angehörigen im Sinne des § 1 Abs. 6 HLVO von einer Bewerbung vor Vollendung des sechsunddreißigsten Lebensjahres abgesehen haben, können bis zu einem Höchstalter von vierzig Lebensjahren eingestellt werden.

Angestellte, die mindestens drei Jahre im öffentlichen Dienst überwiegend mit Aufgaben beschäftigt worden sind, die in der Regel von Beamten des höheren Dienstes wahrgenommen werden, und Schwerbehinderte können bis zum vierzigsten Lebensjahr in den Vorbereitungsdienst eingestellt werden.


§ 21 Abschließende Bewertung, Gesamturteil

§ 21
Abschließende Bewertung, Gesamturteil

(1) Wenn die häusliche Prüfungsarbeit von einem der beiden Prüfer nicht mindestens mit "ausreichend" bewertet wird, so entscheidet der zuständige Abteilungs-/Ausschußleiter des Oberprüfungsamtes, ob die Arbeit angenommen werden kann.

(2) Die Note der angenommenen häuslichen Prüfungsarbeit und die einzelnen Noten der schriftlichen Arbeiten unter Aufsicht sowie die der Leistungen in der mündlichen Prüfung werden unabhängig voneinander vom Prüfungsausschuß/von der Prüfungskommission als Einzelnoten festgesetzt. Der Prüfungsausschuß/die Prüfungskommission entscheidet mit Stimmenmehrheit (§ 13 Abs. 6).

(3) Für die Bildung des für das Gesamturteil maßgebenden Mittelwertes wird

die Punktzahl der häuslichen Prüfungsarbeit

mit zwei (= 20 v. H.),

die Durchschnittspunktzahl aller schriftlichen Arbeiten unter Aufsicht

mit drei (= 30 v. H.),

die Durchschnittspunktzahl aller Fächer der mündlichen Prüfung

mit fünf (= 50 v. H.)

multipliziert und die hieraus gebildete Summe durch zehn dividiert.

Eine dritte Stelle hinter dem Komma wird bei allen Rechenvorgängen nicht berücksichtigt.

(4) Für das Gesamturteil gelten die folgenden Noten:

sehr gut,

gut,

befriedigend,

ausreichend,

nicht bestanden.

(5)

a)

Die Prüfung ist nicht bestanden, wenn

1.

die häusliche Prüfungsarbeit nicht angenommen ist oder

2.

der Mittelwert nach Abs. 3 4.01 oder schlechter lautet oder

3.

die Note in einem Fach der schriftlichen Arbeiten unter Aufsicht "ungenügend" ist oder die Noten in zwei Fächern "mangelhaft" sind oder

4.

die Note in einem Fach der schriftlichen Arbeiten unter Aufsicht "mangelhaft" ist und dabei die Durchschnittspunktzahl aller schriftlichen Arbeiten unter Aufsicht 4.01 oder schlechter lautet oder

5.

die Note in einem Fach der mündlichen Prüfung "ungenügend" ist oder die Noten in drei Fächern der mündlichen Prüfung "mangelhaft" sind oder

6.

in einem Fach oder in zwei Fächern der mündlichen Prüfung die Note "mangelhaft" ist und nicht durch andere Noten in Fächern der mündlichen Prüfung ausgeglichen wird. Ein Ausgleich ist je Fach durch zwei Noten "befriedigend" oder eine Note "gut" oder besser gegeben.

b)

Die Prüfung gilt als nicht bestanden, wenn

1.

der Referendar die häusliche Prüfungsarbeit nicht rechtzeitig einreicht (§ 16) oder ohne vom Oberprüfungsamt anerkannten Grund zu den schriftlichen Arbeiten unter Aufsicht oder zur mündlichen Prüfung nicht erscheint oder einen dieser Prüfungsteile abbricht (§ 19 Abs. 1) oder

2.

der Referendar nach § 24 Abs. 1 oder 2 von der weiteren Teilnahme an der Prüfung ausgeschlossen ist.

(6) Die Prüfung ist bestanden mit:

"sehr gut"

bei einem Mittelwert von 1.00 bis 1.49,

"gut"

bei einem Mittelwert von 1.50 bis 2.44,

"befriedigend"

bei einem Mittelwert von 2.45 bis 3.34,

"ausreichend"

bei einem Mittelwert von 3.35 bis 4.00.

In Grenzfällen können die Beurteilungen während der Ausbildung und der persönliche Gesamteindruck - hierzu gehört auch der Vortrag (§ 18 Abs. 5) - berücksichtigt werden.

Ein Grenzfall liegt dann vor, wenn bei Anheben des Mittelwertes um 0.1 eine bessere Note des Gesamturteils erreicht wird. Das Anheben darf auf das Bestehen der Prüfung keinen Einfluß haben.

(7) Über den Prüfungshergang ist eine Niederschrift anzufertigen, in der die Besetzung des Prüfungsausschusses/der Prüfungskommission, der Name des Referendars, die Einzelnoten der schriftlichen und mündlichen Prüfung, die Gesamtnote und die Beurteilung des Vortrags festgehalten werden. Die Niederschrift ist von dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses/der Prüfungskommission und den an der mündlichen Prüfung beteiligten Prüfern zu unterzeichnen. Sie ist wie die schriftlichen Beurteilungen der häuslichen Prüfungsarbeit und der schriftlichen Arbeiten unter Aufsicht Bestandteil der Prüfungsakten.

(8) Im Anschluß an die Prüfung wird dem Referendar das Ergebnis der Prüfung bekanntgegeben. Hat er die Prüfung bestanden, erhält er hierüber eine Bescheinigung des Oberprüfungsamtes, die auch Angaben über seine Berufsbezeichnung enthält.

Bei Nichtbestehen der Prüfung erhält der Referendar hierüber vom Oberprüfungsamt einen Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung.

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

§ 3
Einstellungsverfahren

(1) Die Bewerbung um Einstellung in den Vorbereitungsdienst ist bei der Einstellungsbehörde einzureichen. Einstellungsbehörden sind die in den Sondervorschriften für die einzelnen Fachrichtungen genannten Stellen.

(2) Der Bewerbung sind beizufügen:

1.

Geburtsurkunde, bei verheirateten Bewerbern auch die Heiratsurkunde,

2.

Lebenslauf,

3.

Zeugnis über den Nachweis der Hochschulreife,

4.

Zeugnisse über Hochschulprüfungen (Diplom-Vorprüfung und Diplomprüfung) oder Zeugnisse entsprechender ausländischer Hochschulen/Universitäten, sowie gegebenenfalls über Zusatz- oder andere Prüfungen,

5.

Urkunde über die Verleihung des akademischen Grades, der durch die Diplomprüfung erworben wird, sowie Urkunden über andere akademische Grade,

6.

Nachweise über eine etwaige berufliche Tätigkeit nach Ablegung der Diplomprüfung,

7.

Nachweis, dass der Bewerber Deutscher im Sinne des Artikel 116 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt,

8.

persönliche schriftliche Erklärung, ob gerichtliche Strafen vorliegen oder ein gerichtliches Strafverfahren oder ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft anhängig ist,

9.

zwei Paßbilder aus neuester Zeit.

Auf Anforderung haben Bewerber ein amtsärztliches Zeugnis aus neuester Zeit über den Gesundheitszustand, das vor allem auch über das Seh-, Farbunterscheidungs- und Hörvermögen Auskunft gibt, sowie die Belegnachweise der wissenschaftlichen Hochschule vorzulegen und bei der Meldebehörde ein Führungszeugnis zur Vorlage bei der Einstellungsbehörde zu beantragen.

(3) Über die Einstellung in den Vorbereitungsdienst entscheidet die Einstellungsbehörde.

(4) Aus der Einstellung in den Vorbereitungsdienst kann der Bewerber keinen Anspruch auf eine spätere Verwendung im öffentlichen Dienst herleiten.

(5) Mit der Zusage der Einstellung in den Vorbereitungsdienst ist dem Bewerber der Einstellungstermin mitzuteilen. Kommt der Bewerber ohne triftigen Grund diesem Termin nicht nach, verliert die Zusage der Einstellung ihre Gültigkeit.

Artikel 2 Einstellungsbehörde, Ausbildungsbehörde

Artikel 2
Einstellungsbehörde, Ausbildungsbehörde

(1) Einstellungsbehörde (§ 3 Abs. 1 APOhtD) ist das Hessische Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation.

(2) Ausbildungsbehörde (§ 5 Abs. 2 APOhtD) ist das Hessische Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation.

Artikel 4 Sonstige Vorschriften für die Ausbildung

Artikel 4
Sonstige Vorschriften für die Ausbildung

(1) Zu Beginn der Ausbildung soll ein Einführungslehrgang von etwa einer Woche Dauer stehen. Die Ausbildung ist außerdem durch ein allgemeines Verwaltungsseminar (vier Wochen) und durch fachbezogene Verwaltungsseminare (fünf Wochen) zu vertiefen. Die fachbezogenen Verwaltungsseminare können im Zusammenhang mit den jeweiligen Ausbildungsabschnitten durchgeführt werden. Kenntnisse über Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit sind grundsätzlich in allen Ausbildungsabschnitten im Rahmen der vorgesehenen Seminare anzustreben.

(2) Im Ausbildungsabschnitt I ist dem Referendar Gelegenheit zu geben, beim Grundbuchamt die Einrichtung und Führung des Grundbuches und die geschäftliche Behandlung von Grundbuchsachen kennenzulernen.

(3) Der Schwerpunkt der Ausbildung im Abschnitt II, die sich auf den gesamten Verfahrensablauf erstrecken soll, ist auf die planerischen Arbeiten zu legen. Hierbei ist die Flurbereinigung in ihrer Verzahnung mit den übrigen Raumordnungsmaßnahmen herauszustellen.

(4) Im Ausbildungsabschnitt III soll der Referendar Gelegenheit erhalten, in die allgemeinen technischen Aufgaben einer Kommunalverwaltung Einblick zu nehmen. Bei einer vertieften Ausbildung im Abschnitt III soll der Referendar nach Möglichkeit an einem Lehrgang bei einem Institut für Städtebau teilnehmen.

(5) Die Ausbildung im Abschnitt IV findet in der Regel beim Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation statt. Der Referendar soll vor allem zu praktischen Arbeiten herangezogen werden.

(6) In den Ausbildungsabschnitten ist besonderer Wert darauf zu legen, daß der Referendar sich im Schriftverkehr vervollkommnet; ihm ist Gelegenheit zur Teilnahme an Terminen, Verhandlungen, Sitzungen und dgl. zu geben.

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

INHALTSÜBERSICHT
ERSTER TEIL
Vorbereitungsdienst - Ausbildungsordnung
§ 1 Zweck, Ziel und Fachrichtungen des Vorbereitungsdienstes
§ 2 Einstellungsbedingungen
§ 3 Einstellungsverfahren
§ 4 Ernennung, Anwärterbezüge, Beendigung des Beamtenverhältnisses
§ 5 Ausbildungsbehörde und Ausbildungsstellen
§ 6 Dauer und Gliederung des Vorbereitungsdienstes
§ 7 Gestaltung der Ausbildung, Sondervorschriften für Behinderte
§ 8 Überwachung der Ausbildung
§ 9 Beurteilung während der Ausbildung
§ 10 Urlaub, Dienstunfähigkeit
§ 11 Entlassung aus dem Vorbereitungsdienst
ZWEITER TEIL
Große Staatsprüfung - Prüfungsordnung
§ 12 Zweck der Großen Staatsprüfung
§ 13 Abnahme der Prüfung
§ 14 Zulassung zur Prüfung
§ 15 Art der Prüfung
§ 16 Häusliche Prüfungsarbeit
§ 17 Schriftliche Arbeiten unter Aufsicht
§ 18 Mündliche Prüfung
§ 19 Unterbrechung der Prüfung
§ 20 Bewertung der Prüfungsleistungen im einzelnen
§ 21 Abschließende Bewertung, Gesamturteil
§ 22 Prüfungszeugnis
§ 23 Wiederholung der Prüfung
§ 24 Verstöße gegen die Prüfungsordnung
§ 25 Prüfungsakte
§ 26 Ausführungsbestimmungen
DRITTER TEIL
Sondervorschriften der Fachrichtungen
1. Hochbau
2. Städtebau
3. Bauingenieurwesen
4. Maschinen- und Elektrotechnik
5. Vermessungs- und Liegenschaftswesen
6. Landespflege
7. Umwelttechnik/Umweltschutz
VIERTER TEIL
Übergangs- und Schlußvorschriften
§ 27 Übergangsvorschrift
§ 28 Inkrafttreten
§ 29 Außer-Kraft-Treten
Anlage 1: Ausbildungsnachweis
Anlage 2: Übersicht über den Vorbereitungsdienst
Anlage 3: Beurteilung
Anlage 4: Antrag auf Zulassung zur Großen Staatsprüfung
Anlage 5: Prüfungsfächer und Prüfungszeiten
Anlage 6: Prüfstoffverzeichnis der Fachrichtungen und Fachgebiete

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

§ 29
Außer-Kraft-Treten

Diese Ausbildungs- und Prüfungsordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2009 außer Kraft.

Anlage 5 Prüfungsfächer und Prüfungszeiten

Anlage 5

(§§ 17 Abs. 3, 18 Abs. 4 APOhtD)

Prüfungsfächer und Prüfungszeiten

IA Fachrichtung HOCHBAU

Stunden

1. Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen

1

2. Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit

1

3. Öffentliches Baurecht

1

4. Fachbezogene Verwaltung und Rechtsvorschriften

1

5. Grundzüge des öffentlichen Hochbaues und
des Städtebaues

6. Bautechnik

zusammen

IB Fachrichtung STÄDTEBAU

1. Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen

1

2. Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit

1

3. Raumordnung

1

4. Geschichte des Städtebaues, Stadtplanung
und Stadtentwicklung

5. Technische Elemente des Städtebaues

1

6. Fachrecht

1

zusammen

II Fachrichtung BAUINGENIEURWESEN

Stunden

Fachgebiet Straßenwesen:

1. Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen

1

2. Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit

1

3. Fachbezogene Verwaltung und Rechtsvorschriften

4. Raumplanung und städtische Infrastruktur

5. Straße und Verkehr

1

6. Ingenieurbauwerke

1

zusammen

Fachgebiet Stadtbauwesen:

1. Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen

1

2. Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit

1

3. Verkehrswesen und städtische Infrastruktur

1*)

4. Siedlungswasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Umwelttechnik

1*)

5. Vorbereiten und Durchführen von öffentlichen Baumaßnahmen

1

6. Raumordnung, Bau- und Umweltrecht

1

zusammen

III Fachrichtung MASCHINEN- und ELEKTROTECHNIK

Stunden

Fachgebiet Maschinen- und Elektrotechnik
in der Verwaltung:

1. Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen

1

2. Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit

1

3. Fachbezogene Verwaltung und Rechtsvorschriften

1

4. Elektrotechnische Anlagen

5. Maschinen- und verfahrenstechnische Anlagen

1

6. Sondergebiete der Maschinen- und Elektrotechnik

zusammen

IV Fachrichtung
VERMESSUNGS- UND LIEGENSCHAFTSWESEN

Stunden

1. Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen

1

2. Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit

1

3. Liegenschaftskataster

4. Ländliche Neuordnung

1

5. Landesplanung und Städtebau

1

6. Landesvermessung und Kartographie

zusammen

V Fachrichtung LANDESPFLEGE

Stunden

1. Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen

1

2. Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit

1

3. Naturschutz und Landschaftspflege

4. Raumordnung, Landesplanung und Städtebau

1

5. Freiraumplanung und Grünordnung

1

6. Angrenzende Fachgebiete

zusammen

VI Fachrichtung UMWELTTECHNIK/UMWELTSCHUTZ

Stunden

1. Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen

1

2. Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit

1

3. Kreislaufwirtschaft, Abfallbeseitigung und Bodenschutz

1

4. Immissionsschutz und Klimaschutz

1

5. Wasserwirtschaft und Gewässerschutz

6. Fachbezogene Rechts- und Verwaltungsvorschriften

zusammen

6½".

Anlage 6 Prüfstoffverzeichnis der Fachrichtungen und Fachgebiete HOCHBAU STÄDTEBAU ...

Anlage 6

(§ 18 Abs. 4 APOhtD)

Prüfstoffverzeichnis der Fachrichtungen und Fachgebiete
HOCHBAU
STÄDTEBAU
BAUINGENIEURWESEN
MASCHINEN- UND ELEKTROTECHNIK
VERMESSUNGS- UND LIEGENSCHAFTSWESEN
LANDESPFLEGE
UMWELTTECHNIK/UMWELTSCHUTZ

Fachrichtung HOCHBAU

1.

Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen

Allgemeines Staatsrecht

Staatsbegriff, Staatswesen

Grundzüge des Völkerrechts sowie der internationalen und supranationalen Organisationen

Staatsformen

Entstehung und Auflösung von Staaten

Staatliche Entwicklung in Deutschland

Grundgesetz, Verfassungen der Länder

Verfassungsgrundsätze, Grundrechte

Staatsrechtliches Wesen der Bundesrepublik, Förderalismus

Grundgesetzliche Richtlinien und Kompetenzverteilung für Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung

Oberste Bundesorgane

Funktionen der Staatsgewalt

Dreiteilung der Gewalten

Begriff und Wesen der öffentlichen Verwaltung

Gesetzgebungsverfahren

Rechtsverordnungen und autonome Satzungen

Die Rechtsprechung

Normenkontrolle und Verfassungsbeschwerde

Staats- und Amtshaftungsgrundsätze

Finanzwesen des Bundes und der Länder

Die Europäische Union

Status und Organe

Hoheitliche Kompetenzen, Kompetenzabgrenzung zu Mitgliedstaaten

Rechtsetzung, Umsetzung der Rechtsakte in nationales Recht

europäischer Binnenmarkt, Wirtschafts- und Währungsunion

Gemeindeverfassungen, kommunale Selbstverwaltung

Verwaltungsaufbau und Behördenorganisation bei Bund, Ländern und Gemeinden

Oberste Bundes- und Landesbehörden

Organisation der unmittelbaren Staatsverwaltung

Aufgaben und Organe der mittelbaren Staatsverwaltung

Rechts-, Fach- und Dienstaufsicht

Allgemeines und formelles Verwaltungsrecht, Verwaltungshandeln, Verwaltungsprozessrecht

Verwaltungsverfahrensgesetze des Bundes und der Länder

Allgemeines Verwaltungsverfahren

Institut des Verwaltungsaktes und des öffentlich-rechtlichen Vertrages

Förmliches Verwaltungsverfahren,

Planfeststellungsverfahren

Auslegung von Rechtsnormen

Verwaltungsermessen

Amtshilfe

Verwaltungsgerichtsordnung

Verwaltungsvollstreckungs- und Verwaltungszustellungsrecht

Außerordentliche Rechtsbehelfe gegen Verwaltungshandeln (Petition, Beschwerde, Dienstaufsichtsbeschwerde)

Besonderes Verwaltungsrecht

Beamtenrecht

Disziplinarrecht

Personalvertretungsrecht

Ordnungswidrigkeitenrecht

Grundzüge des Kommunalrechts

Sozialrecht in den Grundzügen

Arbeitsschutzrecht in den Grundzügen

Steuerrecht in den Grundzügen

Gewerberecht in den Grundzügen

Grundzüge des Polizeirechts

Datenschutzrecht

Privatrecht

Bürgerliches Gesetzbuch

Allgemeiner Teil, Schuldverhältnisse und Sachenrecht in den Grundzügen

Nachbarrecht

Grundzüge des Handels- und Gesellschaftsrechts

Tarifvertragsgesetz, Manteltarifverträge für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst

Vergaberecht in den Grundzügen

Zivilprozessverfahren in den Grundzügen

2.

Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit

Leitungskonzeption, -methoden und -techniken

Begriffe

Leitungskonzeptionen

Regelkreis-Modell

Methoden und Techniken der Planung

Zielvereinbarung (Zielsetzung, Zielsysteme, Zielkonflikte)

Problemanalyse

Alternativensuche und -bewertung

Entscheidung

Kontrolle

Personalführung

Führungsstile

Grundkenntnisse der Menschenführung

Individual- und Gruppenverhalten im Arbeitsprozess

Leistungsmotivation

Anerkennung, Kritik

Kommunikation, Konfliktbehandlung

Grundsätze für die Zusammenarbeit und den Personaleinsatz

Mitarbeitergespräch

Personalbeurteilung

Kommunikationstechniken

Rhetorik

Gesprächsführung, Besprechungstechnik

Darstellungstechnik

Gliederungstechnik

Visualisierungstechnik

Öffentlichkeitsarbeit

Informationstechnik

Einsatzgebiete

Organisation beim Einsatz der IT

Organisation

Grundzüge der Organisationslehre

Aufbauorganisation

Ablauforganisation

Aufgaben, Organisation und Geschäftsbetrieb

Volks- und betriebswirtschaftliche Untersuchungen

Wirtschaftlichkeitsgrundlagen

Kostenberechnung

Investitionsrechnung und Wirtschaftlichkeitskriterien

Empfindlichkeitsprüfungen und Risikoanalyse

Erfolgskontrolle

Nutzen-Kosten-Untersuchungen

Grundlegende Bewertungsfragen

Möglichkeiten, Grenzen und Ablauf der Verfahren

Verfahrensrichtlinien

Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen für Unterhaltungs- und Betriebsaufgaben

Aufgabenwirtschaftlichkeit

Beschaffungs- und Einsatzplanung

Haushalts-, Rechnungs- und Kassenwesen des Bundes, der Länder und der Kommunen

Grundlagen des Haushalts

Begriffe

Haushaltsgrundsätze

Verfahren der Bewirtschaftung

Technische Programmplanung, Finanzplanung

Aufgaben der Rechnungshöfe und der Rechnungsprüfungsämter

3.

Öffentliches Baurecht

Begriffe, Entwicklung, Gesetzgebungszuständigkeiten von Europäischer Union, Bund, Ländern und Satzungsgebungszuständigkeiten der Gemeinden

Raumordnungs-, Landesplanungs-, Regionalplanungsrecht sowie Bauplanungsrecht und besonderes Städtebaurecht

Planungsträger, Genehmigungsbehörden, Planinhalt, Beispiele

Verfahren zur Planaufstellung

Instrumente zur Plansicherung und -verwirklichung

Genehmigungstatbestände

Bauordnungsrechte

Materielles Recht

Allgemeine Anforderungen

Grundstücke und deren Bebauung

Bauliche Anlagen

Technische Baubestimmungen, allgemein anerkannte Regeln der Technik

Formelles Recht

Bauaufsichtliches Verfahren, Vereinfachtes Verfahren, Freistellung, Anzeigeverfahren, Kenntnisgabeverfahren, Zustimmungsverfahren

Beteiligte am bauaufsichtlichen Verfahren

Bauaufsichtliche Eingriffsbefugnisse

Baurechtlicher Bestandsschutz

Tangierende Rechtsbereiche, Baunebenrecht

Entwicklung, Grundlagen, Genehmigungsbehörden, Planungsträger, Planfeststellungsverfahren

Fachplanungsrecht

Denkmalschutz

Naturschutzrecht

Wasserrecht

Bundesimmissionsschutzrecht

Rechtsschutz im öffentlichen Baurecht

Städtebauliche Planung

Bauaufsichtliches Verfahren

Fachplanungsrecht

Amtshaftung, Amtspflichten

Nachbarschutz

Unfallschutz

Recht der Berufsgenossenschaften

Unfallverhütung

4.

Fachbezogene Verwaltung und Rechtsvorschriften

Organisation der Hochbauverwaltungen in Bund, Ländern und Gemeinden

Gliederung, Zuständigkeiten und Arbeitsweise

Aufgaben der Bauverwaltungen

Durchführung von Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sowie Unterhaltung der Grundstücke und der baulichen Anlagen

Vergabe von Dienstleistungen, Bauleistungen und Lieferleistungen (VOF, VOB, VOL)

Wettbewerbe

Fertigung der Bauunterlagen

Überwachung der Bauausführung

Prüfung der Rechnungen

Kassenanordnungen

Abnahme, Übergabe

Rechnungslegungs- und Rechnungsprüfungsverfahren (Rechnungshof)

Baufachliche Gutachten und Stellungnahmen, Wertermittlungen

Baufachliche Mitwirkung bei Baumaßnahmen mit staatlichen Zuwendungen

Grundzüge der Wohnungsbauförderung

Anwendung der Informations- und Kommunikationstechnik

Veröffentlichungen

Vorschriften, Richtlinien, Dienstanweisungen

Verfahrensvorschriften

insbesondere: RBBau, entsprechende Landesvorschriften

Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen

insbesondere: BHO, LHO, Verwaltungsvorschriften hierzu

Vergabewesen

insbesondere: VOF, VOB, VOL, VHB

Wettbewerbs- und Honorarwesen

insbesondere: GRW, HOAI

Kartellrecht

Preisrecht

insbesondere: Preisverordnungen

5.

Grundzüge des öffentlichen Hochbaues und des Städtebaues

Öffentliche Gebäude

Baugeschichtliche Entwicklungen

Gestaltungs- und Konstruktionselemente

Gebäudetypologien

Planungsgrundlagen (auch als Teil des Facility-Managements)

Städtebauliche Faktoren bei der Gebäudeplanung

Raumbedarfsanforderungen, Ausstattungsstandards, Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen

Funktionale Anforderungen

Technische, wirtschaftliche und ökologische Bewertung von Bauplanungen

Umgang mit vorhandener Bausubstanz und städtebaulichen Strukturen

Denkmalschutz

Öffentlich-rechtliche Anforderungen

Bau-, Unterhaltungs- und Betriebskosten (auch als Teil des Facility-Managements)

Grundlagen und Methoden der Kostenermittlung

Kostenarten, Kostengliederung, Kostenvergleich

Kosten- und Flächenrichtwerte

Kostenoptimierung (Facility-Management)

Projektmanagement

Methoden

Projektentwicklung und -durchführung

Kostenplanung, Kostensteuerung und -kontrolle

Terminplanung und -steuerung

Qualitätssicherung bei der Baudurchführung

Grundlagen und Gestaltungselemente städtebaulicher Planungen

Allgemeine Grundlagen des Städtebaues

Historische Entwicklung städtebaulicher Siedlungssysteme

Elemente städtebaulicher Gestaltung

Stadterneuerung und Sanierung

Städtebauliche Normen und Grunddaten

Umgang mit vorhandenen städtebaulichen Strukturen

Denkmalschutz

6.

Bautechnik

Allgemein anerkannte Regeln der Technik

Rechtsgrundlagen, Verordnungen, Normen

Technische Elemente von Gebäude- und städtebaulichen Planungen

Technische Grundlagen städtischer Infrastruktur

Erschließung

Ver- und Entsorgungsanlagen und deren Leitungssysteme

Baubetrieb und Baulogistik

Grundzüge der Baukonstruktion und Baumethoden

Baugrund

Gründungsarten

Tragkonstruktion

Nichttragende Konstruktionen u. a.

Grundzüge der Installations- und Betriebstechnik

Heizung, Raumlufttechnik

Wasserver- und -entsorgung

Abfallbeseitigung

Elektrische Anlagen (Stark- und Schwachstrom)

Fördertechnik

Küchen-, Labor- und Medizintechnik

Gebäudeleittechnik

Informations- und Kommunikationstechnik

Bauphysikalische Aspekte bei der Gebäudeplanung

Wärme-, Schall- und Feuchteschutz

Ursachen, Vermeidung und Behebung von Bauschäden, Alterungsbeständigkeit und Dauerhaftigkeit

Technische, wirtschaftliche und ökologische Bewertung von Bauteilen, Baustoffen und Baumethoden

Recycling

Altlasten

Asbestsanierung

Verwendungsverbote

Maßnahmen der Energieeinsparung

Fachrichtung STÄDTEBAU

1.

Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen

Allgemeines Staatsrecht

Staatsbegriff, Staatswesen

Grundzüge des Völkerrechts sowie der internationalen und supranationalen Organisationen

Staatsformen

Entstehung und Auflösung von Staaten

Staatliche Entwicklung in Deutschland

Grundgesetz, Verfassungen der Länder

Verfassungsgrundsätze, Grundrechte

Staatsrechtliches Wesen der Bundesrepublik, Föderalismus

Grundgesetzliche Richtlinien und Kompetenzverteilung für Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung

Oberste Bundesorgane

Funktionen der Staatsgewalt

Dreiteilung der Gewalten

Begriff und Wesen der öffentlichen Verwaltung

Gesetzgebungsverfahren

Rechtsverordnungen und autonome Satzungen

Die Rechtsprechung

Normenkontrolle und Verfassungsbeschwerde

Staats- und Amtshaftungsgrundsätze

Finanzwesen des Bundes und der Länder

Die Europäische Union

Status und Organe

Hoheitliche Kompetenzen, Kompetenzabgrenzung zu Mitgliedstaaten

Rechtsetzung, Umsetzung der Rechtsakte in nationales Recht

europäischer Binnenmarkt, Wirtschafts- und Währungsunion

Gemeindeverfassungen, kommunale Selbstverwaltung

Verwaltungsaufbau und Behördenorganisation bei Bund, Ländern und Gemeinden

Oberste Bundes- und Landesbehörden

Organisation der unmittelbaren Staatsverwaltung

Aufgaben und Organe der mittelbaren Staatsverwaltung

Rechts-, Fach- und Dienstaufsicht

Allgemeines und formelles Verwaltungsrecht, Verwaltungshandeln, Verwaltungsprozessrecht

Verwaltungsverfahrensgesetze des Bundes und der Länder

Allgemeines Verwaltungsverfahren

Institut des Verwaltungsaktes und des öffentlich-rechtlichen Vertrages

Förmliches Verwaltungsverfahren, Planfeststellungsverfahren

Auslegung von Rechtsnormen

Verwaltungsermessen

Amtshilfe

Verwaltungsgerichtsordnung

Verwaltungsvollstreckungs- und Verwaltungszustellungsrecht

Außerordentliche Rechtsbehelfe gegen Verwaltungshandeln (Petition, Beschwerde, Dienstaufsichtsbeschwerde)

Besonderes Verwaltungsrecht

Beamtenrecht

Disziplinarrecht

Personalvertretungsrecht

Ordnungswidrigkeitenrecht

Grundzüge des Kommunalrechts

Sozialrecht in den Grundzügen

Arbeitsschutzrecht in den Grundzügen

Steuerrecht in den Grundzügen

Gewerberecht in den Grundzügen

Grundzüge des Polizeirechts

Datenschutzrecht

Privatrecht

Bürgerliches Gesetzbuch

Allgemeiner Teil, Schuldverhältnisse und Sachenrecht in den Grundzügen

Nachbarrecht

Grundzüge des Handels- und Gesellschaftsrechts

Tarifvertragsgesetz, Manteltarifverträge für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst

Vergaberecht in den Grundzügen

Zivilprozessverfahren in den Grundzügen

2.

Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit

Leitungskonzeption, -methoden und -techniken

Begriffe

Leitungskonzeptionen

Regelkreis-Modell

Methoden und Techniken der Planung

Zielvereinbarung (Zielsetzung, Zielsysteme, Zielkonflikte)

Problemanalyse

Alternativensuche und -bewertung

Entscheidung

Kontrolle

Personalführung

Führungsstile

Grundkenntnisse der Menschenführung

Individual- und Gruppenverhalten im Arbeitsprozess

Leistungsmotivation

Anerkennung, Kritik

Kommunikation, Konfliktbehandlung

Grundsätze für die Zusammenarbeit und den Personaleinsatz

Mitarbeitergespräch

Personalbeurteilung

Kommunikationstechniken

Rhetorik

Gesprächsführung, Besprechungstechnik

Darstellungstechnik

Gliederungstechnik

Visualisierungstechnik

Öffentlichkeitsarbeit

Informationstechnik

Einsatzgebiete

Organisation beim Einsatz der IT

Organisation

Grundzüge der Organisationslehre

Aufbauorganisation

Ablauforganisation

Aufgaben, Organisation und Geschäftsbetrieb

Volks- und betriebswirtschaftliche Untersuchungen

Wirtschaftlichkeitsgrundlagen

Kostenberechnung

Investitionsrechnung und Wirtschaftlichkeitskriterien

Empfindlichkeitsprüfungen und Risikoanalyse

Erfolgskontrolle

Nutzen-Kosten-Untersuchungen

Grundlegende Bewertungsfragen

Möglichkeiten, Grenzen und Ablauf der Verfahren

Verfahrensrichtlinien

Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen für Unterhaltungs- und Betriebsaufgaben

Aufgabenwirtschaftlichkeit

Beschaffungs- und Einsatzplanung

Haushalts-, Rechnungs- und Kassenwesen des Bundes, der Länder und der Kommunen

Grundlagen des Haushalts

Begriffe

Haushaltsgrundsätze

Verfahren der Bewirtschaftung

Technische Programmplanung, Finanzplanung

Aufgaben der Rechnungshöfe und der Rechnungsprüfungsämter

3.

Raumordnung

Begriffe und Ziele der Raumordnung, Landes- und Regionalplanung

Entwicklung der Besiedlung, ihre Ursachen und Wirkungen

Entwicklung der Landesplanung und Raumordnung

Arbeitsmethoden

Planungselemente und Raumkategorien

Aufgaben und organisatorischer Aufbau der Raumordnung und Landesplanung in der Bundesrepublik Deutschland

Raumordnungsgesetz und Bundesraumordnungsprogramme

Landesplanungsgesetz und seine Durchführungsverordnung, Landesentwicklungsgesetz

Programme und Pläne der Landesentwicklung und Regionalplanung

Aufgaben der Planungsebenen und Fachdienststellen sowie ihr Verhältnis zueinander

Planarten und -inhalte, Wirkungsbereiche, Aufgabenträger, Beteiligte

Probleme und Konfliktstellen der Planung und die Verwirklichung raumordnerischer Ziele

4.

Geschichte des Städtebaues, Stadtplanung und Stadtentwicklung

Geschichte des Städtebaues

Epochen des Städtebaues und ihre Charakteristika vor allem seit dem Entstehen der Industriegesellschaft

Städtebauliche Theorien und Leitbilder des 19. und 20. Jahrhunderts

Geographische, soziale, wirtschaftliche, technische und politische Faktoren der Siedlungsentwicklung und des Städtebaues im 19. Jahrhundert

Stadtplanung und Stadtentwicklung

Begriffe und Ziele

Ordnungselemente, Funktionsbereiche, Infrastruktur und Standortkriterien

Städtebauliche Systeme und Gebäudetypen des Wohnungsbaues, der öffentlichen und privaten Einrichtungen

Stadtgestaltung

Städtebauliche Erneuerung (Sanierung, Modernisierung)

Entwicklungsmaßnahmen

Verträge über stadtplanerische Leistungen

Wettbewerbswesen

Integration von Fachplanungen

Umweltverträglichkeit der Planung

Naturschutz und Landschaftspflege

Landschaftsplanung und -gestaltung

Agrarstruktur

Städtebauliche Denkmalpflege

5.

Technische Elemente des Städtebaues

Bedeutung des Verkehrs im Städtebau, Verkehrsarten

Verkehrsuntersuchungen (Zählungen, Analysen, Prognosen), Generalverkehrsplanung

Grundzüge des Wasser-, Schienen- und Straßenverkehrs

Öffentlicher Nahverkehr und Individualverkehr

Erschließungssysteme und ihre Elemente

Wirtschaftlichkeitsfragen der Erschließung

Grundzüge der Versorgung mit Wasser und Energie, Abwasser- und Abfallbeseitigung

Technischer Umweltschutz in Bezug auf Städtebau in den Grundzügen

der Luftreinhaltung

des Lärmschutzes

des Gewässer- und Bodenschutzes

6.

Fachrecht

Planungsrecht, insbesondere

Baugesetzbuch unter besonderer Beachtung der Bauleitplanung, der Sicherung der Bauleitplanung, der Regelung der baulichen und sonstigen Nutzung sowie der Grundzüge der Bodenordnung, der Enteignung, der Erschließung, der städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen, der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen, der Erhaltungssatzung und der städtebaulichen Gebote

Maßnahmengesetz zum Baugesetzbuch

Baunutzungsverordnung, Planzeichenverordnung

Bauordnungsrecht und seine DVO in seinen städtebaurelevanten Teilen

Fachplanungsrecht, vor allem in seinen Beziehungen zu Städtebau und Bauleitplanung (Planfeststellungsverfahren) in den Grundzügen der folgenden Gesetze und Bestimmungen

Bundeswasserstraßengesetz

Luftverkehrsgesetz

Bundesfernstraßen-, Landesstraßen- und Wegegesetz

Energiewirtschaftsgesetz, Telegrafenwegegesetz

Abfallwirtschaftsgesetz

Wasserhaushaltsgesetz und Landeswassergesetz

Bundesnaturschutzgesetz, Naturschutzgesetz des Landes

Bundeswaldgesetz

Sonstige Rechtsnormen mit Bezug zur Stadtentwicklung, insbesondere

Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Bundesimmissionsschutzgesetz und sonstige Umweltschutzbestimmungen

Denkmalschutzgesetz des Landes

Flurbereinigungsgesetz

Bundeskleingartengesetz

Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz

Kommunalabgabengesetz und kommunales Satzungsrecht

Vertragswesen (HOAI) sowie sonstige Verträge über stadtplanerische Leistungen.

Fachrichtung BAUINGENIEURWESEN

Fachgebiet: STRASSENWESEN

1.

Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen

Allgemeines Staatsrecht

Staatsbegriff, Staatswesen

Grundzüge des Völkerrechts sowie der internationalen und supranationalen Organisationen

Staatsformen

Entstehung und Auflösung von Staaten

Staatliche Entwicklung in Deutschland

Grundgesetz, Verfassungen der Länder

Verfassungsgrundsätze, Grundrechte

Staatsrechtliches Wesen der Bundesrepublik, Föderalismus

Grundgesetzliche Richtlinien und Kompetenzverteilung für Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung

Oberste Bundesorgane

Funktionen der Staatsgewalt

Dreiteilung der Gewalten

Begriff und Wesen der öffentlichen Verwaltung

Gesetzgebungsverfahren

Rechtsverordnungen und autonome Satzungen

Die Rechtsprechung

Normenkontrolle und Verfassungsbeschwerde

Staats- und Amtshaftungsgrundsätze

Finanzwesen des Bundes und der Länder

Die Europäische Union

Status und Organe

Hoheitliche Kompetenzen, Kompetenzabgrenzung zu Mitgliedstaaten

Rechtsetzung, Umsetzung der Rechtsakte in nationales Recht

europäischer Binnenmarkt, Wirtschafts- und Währungsunion

Gemeindeverfassungen, kommunale Selbstverwaltung

Verwaltungsaufbau und Behördenorganisation bei Bund, Ländern und Gemeinden

Oberste Bundes- und Landesbehörden

Organisation der unmittelbaren Staatsverwaltung

Aufgaben und Organe der mittelbaren Staatsverwaltung

Rechts-, Fach- und Dienstaufsicht

Allgemeines und formelles Verwaltungsrecht, Verwaltungshandeln, Verwaltungsprozessrecht

Verwaltungsverfahrensgesetze des Bundes und der Länder

Allgemeines Verwaltungsverfahren

Institut des Verwaltungsaktes und des öffentlich-rechtlichen Vertrages

Förmliches Verwaltungsverfahren, Planfeststellungsverfahren

Auslegung von Rechtsnormen

Verwaltungsermessen

Amtshilfe

Verwaltungsgerichtsordnung

Verwaltungsvollstreckungs- und Verwaltungszustellungsrecht

Außerordentliche Rechtsbehelfe gegen Verwaltungshandeln (Petition, Beschwerde, Dienstaufsichtsbeschwerde)

Besonderes Verwaltungsrecht

Beamtenrecht

Disziplinarrecht

Personalvertretungsrecht

Ordnungswidrigkeitenrecht

Grundzüge des Kommunalrechts

Sozialrecht in den Grundzügen

Arbeitsschutzrecht in den Grundzügen

Steuerrecht in den Grundzügen

Gewerberecht in den Grundzügen

Grundzüge des Polizeirechts

Datenschutzrecht

Privatrecht

Bürgerliches Gesetzbuch

Allgemeiner Teil, Schuldverhältnisse und Sachenrecht in den Grundzügen

Nachbarrecht

Grundzüge des Handels- und Gesellschaftsrechts

Tarifvertragsgesetz, Manteltarifverträge für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst

Vergaberecht in den Grundzügen

Zivilprozessverfahren in den Grundzügen

2.

Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit

Leitungskonzeption, -methoden und -techniken

Begriffe

Leitungskonzeptionen

Regelkreis-Modell

Methoden und Techniken der Planung

Zielvereinbarung (Zielsetzung, Zielsysteme, Zielkonflikte)

Problemanalyse

Alternativensuche und -bewertung

Entscheidung

Kontrolle

Personalführung

Führungsstile

Grundkenntnisse der Menschenführung

Individual- und Gruppenverhalten im Arbeitsprozess

Leistungsmotivation

Anerkennung, Kritik

Kommunikation, Konfliktbehandlung

Grundsätze für die Zusammenarbeit und den Personaleinsatz

Mitarbeitergespräch

Personalbeurteilung

Kommunikationstechniken

Rhetorik

Gesprächsführung, Besprechungstechnik

Darstellungstechnik

Gliederungstechnik

Visualisierungstechnik

Öffentlichkeitsarbeit

Informationstechnik

Einsatzgebiete

Organisation beim Einsatz der IT

Organisation

Grundzüge der Organisationslehre

Aufbauorganisation

Ablauforganisation

Aufgaben, Organisation und Geschäftsbetrieb

Volks- und betriebswirtschaftliche Untersuchungen

Wirtschaftlichkeitsgrundlagen

Kostenberechnung

Investitionsrechnung und Wirtschaftlichkeitskriterien

Empfindlichkeitsprüfungen und Risikoanalyse

Erfolgskontrolle

Nutzen-Kosten-Untersuchungen

Grundlegende Bewertungsfragen

Möglichkeiten, Grenzen und Ablauf der Verfahren

Verfahrensrichtlinien

Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen für Unterhaltungs- und Betriebsaufgaben

Aufgabenwirtschaftlichkeit

Beschaffungs- und Einsatzplanung

Haushalts-, Rechnungs- und Kassenwesen des Bundes, der Länder und der Kommunen

Grundlagen des Haushalts

Begriffe

Haushaltsgrundsätze

Verfahren der Bewirtschaftung

Technische Programmplanung, Finanzplanung

Aufgaben der Rechnungshöfe und der Rechnungsprüfungsämter

3.

Fachbezogene Verwaltung und Rechtsvorschriften

Straßenrecht

Rechtsgrundlagen

Bundesfernstraßengesetz

Straßengesetz des Landes

Ergänzende Rechts- und Verwaltungsvorschriften

Straßenlasten

Straßenbaulast

Verkehrssicherungspflicht

Reinigungs-, Streu- und Beleuchtungspflicht

Die Straße als öffentliche Sache

Straßenbestandteile und -zubehör

Nebenanlagen und Nebenbetriebe

Widmung, Umstufung und Einziehung

Eigentum an der Straße

Straßenverzeichnis, Nummerierung

Straßengebrauch

Gemeingebrauch

Sondernutzung und Gestattung

Zufahrten

Versorgungsleitungen und Telekommunikationslinien

Anliegerrechte

Anbau- und Nachbarrecht

Anbau

Außenwerbung

Schutzvorschriften

Nachbarrechte bei Straßen

Kreuzungsrecht

Kreuzungen und Einmündungen von Straßen

Kreuzungen von Eisenbahnen, Wasserwegen und Straßen

Recht der Planung, Grunderwerb

Bestimmung der Linienführung

Flächensicherung

Planfeststellung

Grunderwerb, Enteignung, Besitzeinweisung

Entschädigung

Flurbereinigung

Rechtsgrundlagen der Ingenieur- und Bauverträge

Honorarordnung (HOAI)

Verdingungswesen (VOB)

Bauvertragsrecht

Verantwortung der am Bau Beteiligten

Straßenverkehrsrecht

Rechtsquelle (StVG, StVO, StVZO)

Zuständigkeiten

Grundzüge benachbarter Rechtsgebiete

Eisenbahnrecht

Wasserstraßenrecht

Wasserrecht

Naturschutzrecht

Denkmalschutz

Abfallgesetzgebung

Gefahrgutverordnung

Umweltrecht

4.

Raumplanung und städtische Infrastruktur

Raumordnung, Landes- und Stadtplanung

Raumordnungsgrundsätze des Bundes und der Länder

Zielvorstellungen der Raumordnung und Verkehrspolitik

Raumordnungs- und Verkehrsentwicklungsprogramme, Regionalpläne

Raumordnung und Fachplanung

Planungsrecht (Raumordnungsgesetz, Landesplanungsgesetz, Baugesetzbuch, Baunutzungsverordnung, Planzeichenverordnung)

Bauordnungsrecht

Landesbauordnung

Beteiligung im Baugenehmigungsverfahren

Städtische Infrastruktur

Verkehrsentwicklungsplanung (öffentlicher, individueller und ruhender Verkehr)

Stadtstraßen und Schienenbahnen (ÖPNV)

Wasserversorgung und Stadtentwässerung

Stadtreinigung (Straßenreinigung und Müllbeseitigung)

Stadtbetriebe

5.

Straße und Verkehr

Allgemeines

Ermittlung des Straßenbedarfs

Bedarfspläne, Ausbaupläne, Bauprogramme

Straßenfinanzierung

Bauwirtschaft

Straßenbauforschung

Straßenplanung

Integrierte Verkehrsplanung

Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen

Umweltverträglichkeitsfragen

Immissionsschutz an Straßen

Nebenanlagen

Straßenbautechnik

Straßenbeanspruchung, Straßenbefestigungen, Straßenbaustoffe, Gütesicherung

Bauvorbereitung, Ablaufplanung

Bauen und Verkehr

Straßenverkehrstechnik

Straßen- und Verkehrsstatistik

Unfallauswertung

Verkehrssicherheitsfragen

Verkehrsmanagement

Neue Technologien (Telematik)

Straßenerhaltung und Betriebsmanagement

Erhaltungsstrategien

Steuerung der Betriebsdienste

Winterdienstorganisation

Fahrzeug- und Gerätetechnik

Betriebskostenrechnung und Mittelbewirtschaftung

6.

Ingenieurbauwerke

Entwurf von Ingenieurbauwerken

Konstruktion und Bemessung

Ausstattung

Gestaltung

Wirtschaftlichkeit

Bauverfahren und Bauweisen, auch unter Berücksichtigung des Verkehrs

Bauwerkserhaltung

Überwachung und Prüfung

Wartung

Instandsetzung

Erneuerung

Güteüberwachung, Zulassungswesen, Normen und technische Regelwerke

Fachrichtung BAUINGENIEURWESEN

Fachgebiet: STADTBAUWESEN

1.

Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen

Allgemeines Staatsrecht

Staatsbegriff, Staatswesen

Grundzüge des Völkerrechts sowie der internationalen und supranationalen Organisationen

Staatsformen

Entstehung und Auflösung von Staaten

Staatliche Entwicklung in Deutschland

Grundgesetz, Verfassungen der Länder

Verfassungsgrundsätze, Grundrechte

Staatsrechtliches Wesen der Bundesrepublik, Föderalismus

Grundgesetzliche Richtlinien und Kompetenzverteilung für Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung

Oberste Bundesorgane

Funktionen der Staatsgewalt

Dreiteilung der Gewalten

Begriff und Wesen der öffentlichen Verwaltung

Gesetzgebungsverfahren

Rechtsverordnungen und autonome Satzungen

Die Rechtsprechung

Normenkontrolle und Verfassungsbeschwerde

Staats- und Amtshaftungsgrundsätze

Finanzwesen des Bundes und der Länder

Die Europäische Union

Status und Organe

Hoheitliche Kompetenzen, Kompetenzabgrenzung zu Mitgliedstaaten

Rechtsetzung, Umsetzung der Rechtsakte in nationales Recht

europäischer Binnenmarkt, Wirtschafts- und Währungsunion

Gemeindeverfassungen, kommunale Selbstverwaltung

Verwaltungsaufbau und Behördenorganisation bei Bund, Ländern und Gemeinden

Oberste Bundes- und Landesbehörden

Organisation der unmittelbaren Staatsverwaltung

Aufgaben und Organe der mittelbaren Staatsverwaltung

Rechts-, Fach- und Dienstaufsicht

Allgemeines und formelles Verwaltungsrecht, Verwaltungshandeln, Verwaltungsprozessrecht

Verwaltungsverfahrensgesetze des Bundes und der Länder

Allgemeines Verwaltungsverfahren

Institut des Verwaltungsaktes und des öffentlich-rechtlichen Vertrages

Förmliches Verwaltungsverfahren, Planfeststellungsverfahren

Auslegung von Rechtsnormen

Verwaltungsermessen

Amtshilfe

Verwaltungsgerichtsordnung

Verwaltungsvollstreckungs- und Verwaltungszustellungsrecht

Außerordentliche Rechtsbehelfe gegen Verwaltungshandeln (Petition, Beschwerde, Dienstaufsichtsbeschwerde)

Besonderes Verwaltungsrecht

Beamtenrecht

Disziplinarrecht

Personalvertretungsrecht

Ordnungswidrigkeitenrecht

Grundzüge des Kommunalrechts

Sozialrecht in den Grundzügen

Arbeitsschutzrecht in den Grundzügen

Steuerrecht in den Grundzügen

Gewerberecht in den Grundzügen

Grundzüge des Polizeirechts

Datenschutzrecht

Privatrecht

Bürgerliches Gesetzbuch

Allgemeiner Teil, Schuldverhältnisse und Sachenrecht in den Grundzügen

Nachbarrecht

Grundzüge des Handels- und Gesellschaftsrechts

Tarifvertragsgesetz, Manteltarifverträge für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst

Vergaberecht in den Grundzügen

Zivilprozessverfahren in den Grundzügen

2.

Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit

Leitungskonzeption, -methoden und -techniken

Begriffe

Leitungskonzeptionen

Regelkreis-Modell

Methoden und Techniken der Planung

Zielvereinbarung (Zielsetzung, Zielsysteme, Zielkonflikte)

Problemanalyse

Alternativensuche und -bewertung

Entscheidung

Kontrolle

Personalführung

Führungsstile

Grundkenntnisse der Menschenführung

Individual- und Gruppenverhalten im Arbeitsprozess

Leistungsmotivation

Anerkennung, Kritik

Kommunikation, Konfliktbehandlung

Grundsätze für die Zusammenarbeit und den Personaleinsatz

Mitarbeitergespräch

Personalbeurteilung

Kommunikationstechniken

Rhetorik

Gesprächsführung, Besprechungstechnik

Darstellungstechnik

Gliederungstechnik

Visualisierungstechnik

Öffentlichkeitsarbeit

Informationstechnik

Einsatzgebiete

Organisation beim Einsatz der IT

Organisation

Grundzüge der Organisationslehre

Aufbauorganisation

Ablauforganisation

Aufgaben, Organisation und Geschäftsbetrieb

Volks- und betriebswirtschaftliche Untersuchungen

Wirtschaftlichkeitsgrundlagen

Kostenberechnung

Investitionsrechnung und Wirtschaftlichkeitskriterien

Empfindlichkeitsprüfungen und Risikoanalyse

Erfolgskontrolle

Nutzen-Kosten-Untersuchungen

Grundlegende Bewertungsfragen

Möglichkeiten, Grenzen und Ablauf der Verfahren

Verfahrensrichtlinien

Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen für Unterhaltungs- und Betriebsaufgaben

Aufgabenwirtschaftlichkeit

Beschaffungs- und Einsatzplanung

Haushalts-, Rechnungs- und Kassenwesen des Bundes, der Länder und der Kommunen

Grundlagen des Haushalts

Begriffe

Haushaltsgrundsätze

Verfahren der Bewirtschaftung

Technische Programmplanung, Finanzplanung

Aufgaben der Rechnungshöfe und der Rechnungsprüfungsämter

3.

Verkehrswesen und städtische Infrastruktur

Verkehrswesen

Verkehrsrecht

Verkehrswegerecht

Finanzierung

Gesamtverkehrsplanung, Verkehrsentwicklungskonzepte

Verkehrstechnologie und Forschung

Verkehrs-, Straßen- und Bauverwaltung

Verkehrsstatistik

Straßenklassifizierung

Wegeaufsicht

Aufsichtsbehörden (Straßenverkehr, Öffentlicher Personennahverkehr)

Organisation des Straßenwesens und des ÖPNV, Verbände

Verkehrsraum Straße

Bestandteile

Aufteilung

Leitungen, Konzessionsverträge

Anlagen des ÖPNV

Beleuchtung

Straßenerhaltung

Organisation

Überwachung

Erhaltung

Straßenreinigung und Winterdienst

Erschließung

Technik, Verfahren, Finanzierung

Anlagen des schienengebundenen ÖPNV

Verkehrsbedürfnis

Planungsgrundsätze

Systeme und ihre unterschiedliche Anwendung

Gestaltung der Anlagen

Betriebsweisen

Bau- und Betriebsordnungen

Konstruktive Verkehrsbauwerke

Brücken, Tunnel, Tröge, Stützwände, Lärmschutzwände, Parkhäuser

Betrieb und Erhaltung

Technischer Immissionsschutz

Schutz vor Lärm und Luftverunreinigungen

Technische Grundlagen

Planerische und organisatorische Maßnahmen

4.

Siedlungswasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Umwelttechnik

Rechts- und Verwaltungsgrundlagen

Wasserrecht

Abfallrecht

Gebührenhaushalte

Verursacherprinzip

Siedlungswasserwirtschaftliche Rahmenplanung

Gewässerschutz

Organisation

Verwaltungs- und Aufsichtsbehörden

Staatliche und privatwirtschaftliche Organisationsformen

Wasser- und Bodenverbände, LAWA, LAGA

Forschung, Arbeitsrichtlinien (DVGW, ATV)

Wasserversorgung und Stadtentwässerung

Technische Vorschriften

Wasserwirtschaftliche Grundlagen

Planungsgrundsätze

Erhaltung und Betrieb der Anlagen

Anforderungen an Abwassereinleitungen

Abwasserbeseitigung

Schlammbehandlung und Verwertung

Wasserschutzgebiete

Abfallwirtschaft

Abfallvermeidung, -verminderung und -verwertung

Anlagen der Abfallwirtschaft

Sonderabfall

Altlasten

Gewässerausbau, Gewässerunterhaltung

Vorsorgemaßnahmen

Betriebsnotfälle

Alarmpläne

Katastrophenabwehr

Wassersicherstellung

5.

Vorbereiten und Durchführen von öffentlichen Baumaßnahmen

Rechts- und Verwaltungsgrundlagen

Vorbereiten von Baumaßnahmen

Anstoß zum Bauvorhaben

Bauprogramm

Bautechnische Grundlagen

Haushalts- und Ausführungsunterlagen

Bauweisen

Wirtschaftlichkeitsfragen

Zuständigkeiten, Mitwirkung Dritter, Abstimmung

Grunderwerb

Beweissicherung

Vertragswesen

Überwachungsrichtlinie, Vergabeverordnung, Nachprüfungsverordnung, Baukoordinierungsrichtlinie, VOB

Lieferkoordinierungsrichtlinie, VOL

Sektorenrichtlinie

Dienstleistungsrichtlinie, HOAI und VOF

Bauproduktenrichtlinie, Bauproduktengesetz

Preisbildung, preisrechtliche Grundlagen

Arten der Vergabe, Vergabeunterlagen, Standardleistungsbeschreibungen

Prüfung und Wertung der Angebote, Zuschlag

Vertragsänderung

Durchführen von Baumaßnahmen

Mittelbewirtschaftung, Ausgabekontrolle

Bauüberwachung

Bauaufsicht

Bauen unter Verkehr

Verkehrssicherungspflicht

Baustoffprüfung

Bauabnahme

Bauabrechnung

Gewährleistung

Unfallverhütung

Spezielle Dienstgeschäfte

Planfeststellung

Landesbehördliche Begutachtung

Genehmigung

Erlaubnisse

Zustimmungen

Enteignung, Besitzeinweisung

Flurbereinigung

Kreuzungsregelungen

6.

Raumordnung, Bau- und Umweltrecht

Raumordnung, Landesplanung

Raumordnungsgrundsätze des Bundes und der Länder

Landesentwicklungsprogramme

Regionalplanung

Zusammenwirken der Planungsstufen und Fachplanungen

Städtebau

Stadtentwicklungsplanung

Städtebauförderung

Aufstellen und Sicherung der Bauleitplanung

Baurecht

Planungsrecht

Raumordnungsgesetz

Landesplanungsgesetz

Baugesetzbuch

Baunutzungsverordnung

Planzeichenverordnung

Bauordnungsrecht

Musterbauordnung

Landesbauordnungen

Genehmigungs- und Zustimmungsverfahren bei Bauvorhaben

Umweltrecht

Bundesnaturschutzgesetz

Landesnaturschutzgesetz

Eingriffs- und Ausgleichsregelungen

Landschaftspflegerischer Begleitplan

Bundesimmissionsschutzgesetz

Technische Anleitungen (TA) Luft, Wasser, Boden, Lärm

Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Fachrichtung MASCHINEN- UND ELEKTROTECHNIK

Fachgebiet: MASCHINEN- UND ELEKTROTECHNIK IN DER VERWALTUNG

1.

Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen

Allgemeines Staatsrecht

Staatsbegriff, Staatswesen

Grundzüge des Völkerrechts sowie der internationalen und supranationalen Organisationen

Staatsformen

Entstehung und Auflösung von Staaten

Staatliche Entwicklung in Deutschland

Grundgesetz, Verfassungen der Länder

Verfassungsgrundsätze, Grundrechte

Staatsrechtliches Wesen der Bundesrepublik, Föderalismus

Grundgesetzliche Richtlinien und Kompetenzverteilung für Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung

Oberste Bundesorgane

Funktionen der Staatsgewalt

Dreiteilung der Gewalten

Begriff und Wesen der öffentlichen Verwaltung

Gesetzgebungsverfahren

Rechtsverordnungen und autonome Satzungen

Die Rechtsprechung

Normenkontrolle und Verfassungsbeschwerde

Staats- und Amtshaftungsgrundsätze

Finanzwesen des Bundes und der Länder

Die Europäische Union

Status und Organe

Hoheitliche Kompetenzen, Kompetenzabgrenzung zu Mitgliedstaaten

Rechtsetzung, Umsetzung der Rechtsakte in nationales Recht

europäischer Binnenmarkt, Wirtschafts- und Währungsunion

Gemeindeverfassungen, kommunale Selbstverwaltung

Verwaltungsaufbau und Behördenorganisation bei Bund, Ländern und Gemeinden

Oberste Bundes- und Landesbehörden

Organisation der unmittelbaren Staatsverwaltung

Aufgaben und Organe der mittelbaren Staatsverwaltung

Rechts-, Fach- und Dienstaufsicht

Allgemeines und formelles Verwaltungsrecht, Verwaltungshandeln, Verwaltungsprozessrecht

Verwaltungsverfahrensgesetze des Bundes und der Länder

Allgemeines Verwaltungsverfahren

Institut des Verwaltungsaktes und des öffentlich-rechtlichen Vertrages

Förmliches Verwaltungsverfahren, Planfeststellungsverfahren

Auslegung von Rechtsnormen

Verwaltungsermessen

Amtshilfe

Verwaltungsgerichtsordnung

Verwaltungsvollstreckungs- und Verwaltungszustellungsrecht

Außerordentliche Rechtsbehelfe gegen Verwaltungshandeln (Petition, Beschwerde, Dienstaufsichtsbeschwerde)

Besonderes Verwaltungsrecht

Beamtenrecht

Disziplinarrecht

Personalvertretungsrecht

Ordnungswidrigkeitenrecht

Grundzüge des Kommunalrechts

Sozialrecht in den Grundzügen

Arbeitsschutzrecht in den Grundzügen

Steuerrecht in den Grundzügen

Gewerberecht in den Grundzügen

Grundzüge des Polizeirechts

Datenschutzrecht

Privatrecht

Bürgerliches Gesetzbuch

Allgemeiner Teil, Schuldverhältnisse und Sachenrecht in den Grundzügen

Nachbarrecht

Grundzüge des Handels- und Gesellschaftsrechts

Tarifvertragsgesetz, Manteltarifverträge für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst

Vergaberecht in den Grundzügen

Zivilprozessverfahren in den Grundzügen

2.

Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit

Leitungskonzeption, -methoden und -techniken

Begriffe

Leitungskonzeptionen

Regelkreis-Modell

Methoden und Techniken der Planung

Zielvereinbarung (Zielsetzung, Zielsysteme, Zielkonflikte)

Problemanalyse

Alternativensuche und -bewertung

Entscheidung

Kontrolle

Personalführung

Führungsstile

Grundkenntnisse der Menschenführung

Individual- und Gruppenverhalten im Arbeitsprozess

Leistungsmotivation

Anerkennung, Kritik

Kommunikation, Konfliktbehandlung

Grundsätze für die Zusammenarbeit und den Personaleinsatz

Mitarbeitergespräch

Personalbeurteilung

Kommunikationstechniken

Rhetorik

Gesprächsführung, Besprechungstechnik

Darstellungstechnik

Gliederungstechnik

Visualisierungstechnik

Öffentlichkeitsarbeit

Informationstechnik

Einsatzgebiete

Organisation beim Einsatz der IT

Organisation

Grundzüge der Organisationslehre

Aufbauorganisation

Ablauforganisation

Aufgaben, Organisation und Geschäftsbetrieb

Volks- und betriebswirtschaftliche Untersuchungen

Wirtschaftlichkeitsgrundlagen

Kostenberechnung

Investitionsrechnung und Wirtschaftlichkeitskriterien

Empfindlichkeitsprüfungen und Risikoanalyse

Erfolgskontrolle

Nutzen-Kosten-Untersuchungen

Grundlegende Bewertungsfragen

Möglichkeiten, Grenzen und Ablauf der Verfahren

Verfahrensrichtlinien

Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen für Unterhaltungs- und Betriebsaufgaben

Aufgabenwirtschaftlichkeit

Beschaffungs- und Einsatzplanung

Haushalts-, Rechnungs- und Kassenwesen des Bundes, der Länder und der Kommunen

Grundlagen des Haushalts

Begriffe

Haushaltsgrundsätze

Verfahren der Bewirtschaftung

Technische Programmplanung, Finanzplanung

Aufgaben der Rechnungshöfe und der Rechnungsprüfungsämter

3.

Fachbezogene Verwaltung und Rechtsvorschriften

Bauplanungsrecht

Bauordnungsrecht

Vorschriften zur Energieeinsparung

Umweltschutzrecht

Gewerberecht

Arbeitsschutzrecht und Unfallverhütung

Ingenieurverträge

Durchführung von Baumaßnahmen

Verdingungswesen

Instandhaltungsverträge

Energielieferungsverträge

4.

Elektrotechnische Anlagen
(einschließlich der jeweils technischen Vorschriften)

Verteilungs- und Schaltanlagen

Versorgungsnetze

Elektroinstallationen

Ersatz- und Eigenstromerzeugung

Grundlagen der Lichttechnik, Beleuchtungsanlagen

Fernmeldeanlagen

Datenverarbeitungsnetze

Elektromagnetische Verträglichkeit

Blitzschutzanlagen

5.

Maschinen- und verfahrenstechnische Anlagen
(einschließlich der jeweils technischen Vorschriften)

Bauphysikalische, meteorologische, wärmephysiologische und hygienische Grundlagen für Heizungs-, Wasser- und Abwasseranlagen sowie für raumlufttechnische Anlagen

Heizungs- und Warmwasseranlagen

Dampfkessel, Druckbehälter

Brennstoffversorgungsanlagen

Raumlufttechnische Anlagen

Wasser- und Abwasseranlagen

Wasseraufbereitung

6.

Sondergebiete der Maschinen- und Elektrotechnik
(einschließlich der jeweils technischen Vorschriften)

Energiemanagement

Ökologische Grundsätze

Wärme-Kraft-Kopplung

Verpflegungs- und Küchensysteme

Kältetechnische Anlagen

Feuerlöschanlagen

Förderanlagen

Gebäudeautomation

Betriebsüberwachung

Energieträger

Regenerative Energie

Fachrichtung VERMESSUNGS- UND LIEGENSCHAFTSWESEN

1.

Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen

Allgemeines Staatsrecht

Staatsbegriff, Staatswesen

Grundzüge des Völkerrechts sowie der internationalen und supranationalen Organisationen

Staatsformen

Entstehung und Auflösung von Staaten

Staatliche Entwicklung in Deutschland

Grundgesetz, Verfassungen der Länder

Verfassungsgrundsätze, Grundrechte

Staatsrechtliches Wesen der Bundesrepublik, Föderalismus

Grundgesetzliche Richtlinien und Kompetenzverteilung für Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung

Oberste Bundesorgane

Funktionen der Staatsgewalt

Dreiteilung der Gewalten

Begriff und Wesen der öffentlichen Verwaltung

Gesetzgebungsverfahren

Rechtsverordnungen und autonome Satzungen

Die Rechtsprechung

Normenkontrolle und Verfassungsbeschwerde

Staats- und Amtshaftungsgrundsätze

Finanzwesen des Bundes und der Länder

Die Europäische Union

Status und Organe

Hoheitliche Kompetenzen, Kompetenzabgrenzung zu Mitgliedstaaten

Rechtsetzung, Umsetzung der Rechtsakte in nationales Recht

europäischer Binnenmarkt, Wirtschafts- und Währungsunion

Gemeindeverfassungen, kommunale Selbstverwaltung

Verwaltungsaufbau und Behördenorganisation bei Bund, Ländern und Gemeinden

Oberste Bundes- und Landesbehörden

Organisation der unmittelbaren Staatsverwaltung

Aufgaben und Organe der mittelbaren Staatsverwaltung

Rechts-, Fach- und Dienstaufsicht

Allgemeines und formelles Verwaltungsrecht, Verwaltungshandeln, Verwaltungsprozessrecht

Verwaltungsverfahrensgesetze des Bundes und der Länder

Allgemeines Verwaltungsverfahren

Institut des Verwaltungsaktes und des öffentlich-rechtlichen Vertrages

Förmliches Verwaltungsverfahren, Planfeststellungsverfahren

Auslegung von Rechtsnormen

Verwaltungsermessen

Amtshilfe

Verwaltungsgerichtsordnung

Verwaltungsvollstreckungs- und Verwaltungszustellungsrecht

Außerordentliche Rechtsbehelfe gegen Verwaltungshandeln (Petition, Beschwerde, Dienstaufsichtsbeschwerde)

Besonderes Verwaltungsrecht

Beamtenrecht

Disziplinarrecht

Personalvertretungsrecht

Ordnungswidrigkeitenrecht

Grundzüge des Kommunalrechts

Sozialrecht in den Grundzügen

Arbeitsschutzrecht in den Grundzügen

Steuerrecht in den Grundzügen

Gewerberecht in den Grundzügen

Grundzüge des Polizeirechts

Datenschutzrecht

Privatrecht

Bürgerliches Gesetzbuch

Allgemeiner Teil, Schuldverhältnisse und Sachenrecht in den Grundzügen

Nachbarrecht

Grundzüge des Handels- und Gesellschaftsrechts

Tarifvertragsgesetz, Manteltarifverträge für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst

Vergaberecht in den Grundzügen

Zivilprozessverfahren in den Grundzügen

2.

Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit

Leitungskonzeption, -methoden und -techniken

Begriffe

Leitungskonzeptionen

Regelkreis-Modell

Methoden und Techniken der Planung

Zielvereinbarung (Zielsetzung, Zielsysteme, Zielkonflikte)

Problemanalyse

Alternativensuche und -bewertung

Entscheidung

Kontrolle

Personalführung

Führungsstile

Grundkenntnisse der Menschenführung

Individual- und Gruppenverhalten im Arbeitsprozess

Leistungsmotivation

Anerkennung, Kritik

Kommunikation, Konfliktbehandlung

Grundsätze für die Zusammenarbeit und den Personaleinsatz

Mitarbeitergespräch

Personalbeurteilung

Kommunikationstechniken

Rhetorik

Gesprächsführung, Besprechungstechnik

Darstellungstechnik

Gliederungstechnik

Visualisierungstechnik

Öffentlichkeitsarbeit

Informationstechnik

Einsatzgebiete

Organisation beim Einsatz der IT

Organisation

Grundzüge der Organisationslehre

Aufbauorganisation

Ablauforganisation

Aufgaben, Organisation und Geschäftsbetrieb

Volks- und betriebswirtschaftliche Untersuchungen

Wirtschaftlichkeitsgrundlagen

Kostenberechnung

Investitionsrechnung und Wirtschaftlichkeitskriterien

Empfindlichkeitsprüfungen und Risikoanalyse

Erfolgskontrolle

Nutzen-Kosten-Untersuchungen

Grundlegende Bewertungsfragen

Möglichkeiten, Grenzen und Ablauf der Verfahren

Verfahrensrichtlinien

Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen für Unterhaltungs- und Betriebsaufgaben

Aufgabenwirtschaftlichkeit

Beschaffungs- und Einsatzplanung

Haushalts-, Rechnungs- und Kassenwesen des Bundes, der Länder und der Kommunen

Grundlagen des Haushalts

Begriffe

Haushaltsgrundsätze

Verfahren der Bewirtschaftung

Technische Programmplanung, Finanzplanung

Aufgaben der Rechnungshöfe und der Rechnungsprüfungsämter

3.

Liegenschaftskataster

Rechtliche Grundlagen, Aufgaben und Organisation des Liegenschaftskatasters

Berufsrecht der ÖbVI

Wasserrecht, Verkehrswegerecht, Beurkundungsrecht in Grundzügen

Materielles und formelles Liegenschaftsrecht

Einrichtung, Führung und Erneuerung des Liegenschaftskatasters

Verbindung zum Grundbuch und anderen amtlichen Nachweisen

Nutzung des Liegenschaftskatasters durch Verwaltung und Wirtschaft

Das Liegenschaftskataster als Basisinformationssystem

Technische Verfahren zur Führung des Liegenschaftskatasters

Anwendungs- und Auswerteverfahren bei Katastervermessungen

Grundstücksbezogene digitale Informationssysteme

Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Vermessungsstellen

Entstehung und geschichtliche Entwicklung

4.

Ländliche Neuordnung

Grundlagen der Agrar- und Umweltpolitik

Agrarstrukturwandel, Agrarförderung, Landschaftsentwicklung, Dorferneuerung

Betriebswirtschaftliche, landespflegerische und infrastrukturelle Rahmenbedingungen der ländlichen Neuordnung

Begriffe, Zweck, Verfahrensarten und Abläufe der Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz und Landwirtschaftsanpassungsgesetz

Forst- und Landwirtschaftsrecht

Aufgaben und Organisation der Flurbereinigungsbehörden

Planerische Grundsätze für die Neugestaltung des Verfahrensgebietes, den Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan einschließlich Umweltverträglichkeitsprüfung

Grundsätze für die Neuordnung der Grundstücke, Wertermittlung

Technisches Verfahren der ländlichen Neuordnung

Aufstellung, rechtliche und tatsächliche Ausführung des Flurbereinigungsplanes, Abschluss des Verfahrens

Rechtsbehelfe

Herstellung der gemeinschaftlichen Anlagen, Vergabewesen, Kosten

Geschichtliche Entwicklung der ländlichen Neuordnung

5.

Landesplanung und Städtebau

Rechtliche Grundlagen, Ziele und Organisation der Raumordnung und Landesplanung

Städtebau

Rechtliche Grundlagen

Bestandsaufnahme, Analysen, Prognosen

Bauleitplanung, Sicherung der Bauleitplanung

Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen

Bodenordnungs- und Enteignungsverfahren

Ermittlung von Grundstücks- und Gebäudewerten

Rechtsbehelfe und Rechtsmittel

Erschließung, Regelung der baulichen und sonstigen Nutzung

Sonstiges Bau- und Bodenrecht

Natur- und Umweltschutzrecht

Kommunales Vermessungs- und Liegenschaftswesen

6.

Landesvermessung und Kartographie

Rechtliche Grundlagen, Aufgaben und Organisation der Landesvermessung

Zusammenarbeit mit anderen behördlichen und privaten Institutionen

Aufbau, Erhaltung und Erneuerung des Lage-, Höhen- und Schwerefestpunktfeldes

Dokumentation und Bereitstellung der Ergebnisse

Ortung und Navigation

Topographische Landesaufnahme

Aufbau der topographischen Kartenwerke in analoger und digitaler Form, Herstellung und Fortführung

Nutzung und Anwendung der topographischen Kartenwerke, thematische Kartographie

Digitale Geotopographische Informationssysteme

Internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Landesvermessung

Geschichtliche Entwicklung

Fachrichtung LANDESPFLEGE

1.

Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen

Allgemeines Staatsrecht

Staatsbegriff, Staatswesen

Grundzüge des Völkerrechts sowie der internationalen und supranationalen Organisationen

Staatsformen

Entstehung und Auflösung von Staaten

Staatliche Entwicklung in Deutschland

Grundgesetz, Verfassungen der Länder

Verfassungsgrundsätze, Grundrechte

Staatsrechtliches Wesen der Bundesrepublik, Föderalismus

Grundgesetzliche Richtlinien und Kompetenzverteilung für Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung

Oberste Bundesorgane

Funktionen der Staatsgewalt

Dreiteilung der Gewalten

Begriff und Wesen der öffentlichen Verwaltung

Gesetzgebungsverfahren

Rechtsverordnungen und autonome Satzungen

Die Rechtsprechung

Normenkontrolle und Verfassungsbeschwerde

Staats- und Amtshaftungsgrundsätze

Finanzwesen des Bundes und der Länder

Die Europäische Union

Status und Organe

Hoheitliche Kompetenzen, Kompetenzabgrenzung zu Mitgliedstaaten

Rechtsetzung, Umsetzung der Rechtsakte in nationales Recht

europäische Binnenmarkt, Wirtschafts- und Währungsunion

Gemeindeverfassungen, kommunale Selbstverwaltung

Verwaltungsaufbau und Behördenorganisation bei Bund, Ländern und Gemeinden

Oberste Bundes- und Landesbehörden

Organisation der unmittelbaren Staatsverwaltung

Aufgaben und Organe der mittelbaren Staatsverwaltung

Rechts-, Fach- und Dienstaufsicht

Allgemeines und formelles Verwaltungsrecht, Verwaltungshandeln, Verwaltungsprozessrecht

Verwaltungsverfahrensgesetze des Bundes und der Länder

Allgemeines Verwaltungsverfahren

Institut des Verwaltungsaktes und des öffentlich-rechtlichen Vertrages

Förmliches Verwaltungsverfahren, Planfeststellungsverfahren

Auslegung von Rechtsnormen

Verwaltungsermessen

Amtshilfe

Verwaltungsgerichtsordnung

Verwaltungsvollstreckungs- und Verwaltungszustellungsrecht

Außerordentliche Rechtsbehelfe gegen Verwaltungshandeln (Petition, Beschwerde, Dienstaufsichtsbeschwerde)

Besonderes Verwaltungsrecht

Beamtenrecht

Disziplinarrecht

Personalvertretungsrecht

Ordnungswidrigkeitenrecht

Grundzüge des Kommunalrechts

Sozialrecht in den Grundzügen

Arbeitsschutzrecht in den Grundzügen

Steuerrecht in den Grundzügen

Gewerberecht in den Grundzügen

Grundzüge des Polizeirechts

Datenschutzrecht

Privatrecht

Bürgerliches Gesetzbuch

Allgemeiner Teil, Schuldverhältnisse und Sachenrecht in den Grundzügen

Nachbarrecht

Grundzüge des Handels- und Gesellschaftsrechts

Tarifvertragsgesetz, Manteltarifverträge für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst

Vergaberecht in den Grundzügen

Zivilprozessverfahren in den Grundzügen

2.

Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit

Leitungskonzeption, -methoden und -techniken

Begriffe

Leitungskonzeptionen

Regelkreis-Modell

Methoden und Techniken der Planung

Zielvereinbarung (Zielsetzung, Zielsysteme, Zielkonflikte)

Problemanalyse

Alternativensuche und -bewertung

Entscheidung

Kontrolle

Personalführung

Führungsstile

Grundkenntnisse der Menschenführung

Individual- und Gruppenverhalten im Arbeitsprozess

Leistungsmotivation

Anerkennung, Kritik

Kommunikation, Konfliktbehandlung

Grundsätze für die Zusammenarbeit und den Personaleinsatz

Mitarbeitergespräch

Personalbeurteilung

Kommunikationstechniken

Rhetorik

Gesprächsführung, Besprechungstechnik

Darstellungstechnik

Gliederungstechnik

Visualisierungstechnik

Öffentlichkeitsarbeit

Informationstechnik

Einsatzgebiete

Organisation beim Einsatz der IT

Organisation

Grundzüge der Organisationslehre

Aufbauorganisation

Ablauforganisation

Aufgaben, Organisation und Geschäftsbetrieb

Volks- und betriebswirtschaftliche Untersuchungen

Wirtschaftlichkeitsgrundlagen

Kostenberechnung

Investitionsrechnung und Wirtschaftlichkeitskriterien

Empfindlichkeitsprüfungen und Risikoanalyse

Erfolgskontrolle

Nutzen-Kosten-Untersuchungen

Grundlegende Bewertungsfragen

Möglichkeiten, Grenzen und Ablauf der Verfahren

Verfahrensrichtlinien

Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen für Unterhaltungs- und Betriebsaufgaben

Aufgabenwirtschaftlichkeit

Beschaffungs- und Einsatzplanung

Haushalts-, Rechnungs- und Kassenwesen des Bundes, der Länder und der Kommunen

Grundlagen des Haushalts

Begriffe

Haushaltsgrundsätze

Verfahren der Bewirtschaftung

Technische Programmplanung, Finanzplanung

Aufgaben der Rechnungshöfe und der Rechnungsprüfungsämter

3.

Naturschutz und Landschaftspflege

Aufgaben, geschichtliche Entwicklung

Rechtsgrundlagen (internationale und europäische Regelungen, Bundes- und Landesrecht)

Ziele und Grundsätze

Landschaftsplanung (Grundlagen, Ebenen, Inhalte und Verfahren, Umsetzung)

Eingriffsregelung (Prinzipien, Bewertungsfragen, Verfahren)

Biotopschutz (Grundlagen, Programme, Konzeptionen, Pläne, Pflege von Biotopen, Vertragsnaturschutz)

Flächen- und Objektschutz (Schutzkategorien, Verordnungen, ggf. Satzungen, Wirkungen, Entschädigungsfragen)

Artenschutz, Artenschutzprogramme

Förderprogramme für Naturschutz und Landschaftspflege der EU, des Bundes, der Länder und der Kommunen

Aufgaben und Organisation der Naturschutzverwaltung

Naturschutzverbände und -beiräte

4.

Raumordnung, Landesplanung und Städtebau

Aufgaben, geschichtliche Entwicklung

Rechtsgrundlagen der Raumordnung, der Landesplanung und des Städtebaues (einschließlich Bauleitplanung)

Ziele und Grundsätze

Programme, Pläne und Satzungen (Planungsebenen und deren Beziehungen untereinander, Inhalte und Verfahren, Wirksamkeit, Umsetzung)

Beiträge der Fachplanungen zu den Gesamtplanungen

Zusammenwirken mit den Fachplanungen

Raumordnungsverfahren

Genehmigungs- und Anzeigeverfahren, einschließlich bauaufsichtlicher Verfahren

Integration von Programmen, Plänen und sonstigen Belangen des Naturschutzes, der Landschaftspflege und der Grünordnung

Beziehungen zur naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung

Zuständige Behörden (Aufgaben, Organisation, Zusammenarbeit mit der Naturschutzverwaltung)

5.

Freiraumplanung und Grünordnung

Aufgaben und Organisation städtischer Grün- bzw. Gartenämter sowie Zusammenarbeit mit anderen Ämtern

Funktionen von Freiräumen und Grünflächen - einschließlich Verbundsystemen - im besiedelten und unbesiedelten Bereich

Programme, Konzeptionen und Pläne für Freiräume, Grünflächen und Einzelobjekte (Übernahme in andere Planungen, Umsetzung)

Naherholungskonzeptionen in Ballungsgebieten

Konflikte Naturschutz/Erholung, Lösungsmöglichkeiten

Gartendenkmalpflege

Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)

Anlage, Schutz und Pflege von Freiräumen und Grünflächen sowie von Einzelobjekten (Abwicklung und Kosten)

Verdingungswesen (Ausschreibung und Vergabe gemäß VOB)

Rechtsgrundlagen des Kleingarten- und Friedhofswesens

Verkehrsicherungspflicht, Haftpflicht

6.

Angrenzende Fachgebiete

Übersicht über Aufgaben, Organisation, Rechtsgrundlagen sowie über Planungen und Maßnahmen in Natur und Landschaft anderer Fachgebiete bzw. -behörden

der Landwirtschaft (einschließlich der Flurbereinigung)

der Forstwirtschaft

der Wasserwirtschaft

der Abfallwirtschaft

der Gewinnung von Bodenschätzen

des Bodenschutzes

des Immissionsschutzes

der Energiewirtschaft

der Kommunikationstechnik

des Verkehrswesens

der Denkmalpflege

der Jagd und der Fischerei

Planfeststellungs- und sonstige Zulassungsverfahren (Umweltverträglichkeitsprüfungen, Eingriffsregelung)

ggf. Verordnungen und Satzungen

Integration von Programmen, Plänen und sonstigen Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Zusammenarbeit der jeweils zuständigen Behörden mit der Naturschutzverwaltung

Fachrichtung UMWELTTECHNIK/UMWELTSCHUTZ

1.

Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen

Allgemeines Staatsrecht

Staatsbegriff, Staatswesen

Grundzüge des Völkerrechts sowie der internationalen und supranationalen Organisationen

Staatsformen

Entstehung und Auflösung von Staaten

Staatliche Entwicklung in Deutschland

Grundgesetz, Verfassungen der Länder

Verfassungsgrundsätze, Grundrechte

Staatsrechtliches Wesen der Bundesrepublik, Föderalismus

Grundgesetzliche Richtlinien und Kompetenzverteilung für Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung

Oberste Bundesorgane

Funktionen der Staatsgewalt

Dreiteilung der Gewalten

Begriff und Wesen der öffentlichen Verwaltung

Gesetzgebungsverfahren

Rechtsverordnungen und autonome Satzungen

Die Rechtsprechung

Normenkontrolle und Verfassungsbeschwerde

Staats- und Amtshaftungsgrundsätze

Finanzwesen des Bundes und der Länder

Die Europäische Union

Status und Organe

Hoheitliche Kompetenzen, Kompetenzabgrenzung zu Mitgliedstaaten

Rechtsetzung, Umsetzung der Rechtsakte in nationales Recht

europäischer Binnenmarkt, Wirtschafts- und Währungsunion

Gemeindeverfassungen, kommunale Selbstverwaltung

Verwaltungsaufbau und Behördenorganisation bei Bund, Ländern und Gemeinden

Oberste Bundes- und Landesbehörden

Organisation der unmittelbaren Staatsverwaltung

Aufgaben und Organe der mittelbaren Staatsverwaltung

Rechts-, Fach- und Dienstaufsicht

Allgemeines und formelles Verwaltungsrecht, Verwaltungshandeln, Verwaltungsprozessrecht

Verwaltungsverfahrensgesetze des Bundes und der Länder

Allgemeines Verwaltungsverfahren

Institut des Verwaltungsaktes und des öffentlich-rechtlichen Vertrages

Förmliches Verwaltungsverfahren, Planfeststellungsverfahren

Auslegung von Rechtsnormen

Verwaltungsermessen

Amtshilfe

Verwaltungsgerichtsordnung

Verwaltungsvollstreckungs- und Verwaltungszustellungsrecht

Außerordentliche Rechtsbehelfe gegen Verwaltungshandeln (Petition, Beschwerde, Dienstaufsichtsbeschwerde)

Besonderes Verwaltungsrecht

Beamtenrecht

Disziplinarrecht

Personalvertretungsrecht

Ordnungswidrigkeitenrecht

Grundzüge des Kommunalrechts

Sozialrecht in den Grundzügen

Arbeitsschutzrecht in den Grundzügen

Steuerrecht in den Grundzügen

Gewerberecht in den Grundzügen

Grundzüge des Polizeirechts

Datenschutzrecht

Privatrecht

Bürgerliches Gesetzbuch

Allgemeiner Teil, Schuldverhältnisse und Sachenrecht in den Grundzügen

Nachbarrecht

Grundzüge des Handels- und Gesellschaftsrechts

Tarifvertragsgesetz, Manteltarifverträge für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst

Vergaberecht in den Grundzügen

Zivilprozessverfahren in den Grundzügen

2.

Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit

Leitungskonzeption, -methoden und -techniken

Begriffe

Leitungskonzeptionen

Regelkreis-Modell

Methoden und Techniken der Planung

Zielvereinbarung (Zielsetzung, Zielsysteme, Zielkonflikte)

Problemanalyse

Alternativensuche und -bewertung

Entscheidung

Kontrolle

Personalführung

Führungsstile

Grundkenntnisse der Menschenführung

Individual- und Gruppenverhalten im Arbeitsprozess

Leistungsmotivation

Anerkennung, Kritik

Kommunikation, Konfliktbehandlung

Grundsätze für die Zusammenarbeit und den Personaleinsatz

Mitarbeitergespräch

Personalbeurteilung

Kommunikationstechniken

Rhetorik

Gesprächsführung, Besprechungstechnik

Darstellungstechnik

Gliederungstechnik

Visualisierungstechnik

Öffentlichkeitsarbeit

Informationstechnik

Einsatzgebiete

Organisation beim Einsatz der IT

Organisation

Grundzüge der Organisationslehre

Aufbauorganisation

Ablauforganisation

Aufgaben, Organisation und Geschäftsbetrieb

Volks- und betriebswirtschaftliche Untersuchungen

Wirtschaftlichkeitsgrundlagen

Kostenberechnung

Investitionsrechnung und Wirtschaftlichkeitskriterien

Empfindlichkeitsprüfungen und Risikoanalyse

Erfolgskontrolle

Nutzen-Kosten-Untersuchungen

Grundlegende Bewertungsfragen

Möglichkeiten, Grenzen und Ablauf der Verfahren

Verfahrensrichtlinien

Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen für Unterhaltungs- und Betriebsaufgaben

Aufgabenwirtschaftlichkeit

Beschaffungs- und Einsatzplanung

Haushalts-, Rechnungs- und Kassenwesen des Bundes, der Länder und der Kommunen

Grundlagen des Haushalts

Begriffe

Haushaltsgrundsätze

Verfahren der Bewirtschaftung

Technische Programmplanung, Finanzplanung

Aufgaben der Rechnungshöfe und der Rechnungsprüfungsämter

3.

Kreislaufwirtschaft, Abfallbeseitigung und Bodenschutz

Ziele und Grundsätze der Kreislaufwirtschaft

Abfallvermeidung und Ressourcenschonung

Stoffliche und energetische Abfallverwertung

Produktverantwortung

Abfallwirtschaftsplanung

Abfallarten

Abfallaufkommen

Abfallwirtschaftskonzepte und -bilanzen

Abfallwirtschaftspläne

Abfallbehandlung

Abfallsortierung, Kompostierung, Vergärung

Mechanisch-biologische Abfallbehandlung

Chemisch-physikalische Abfallbehandlung

Thermische Abfallbehandlung

Abfallbeseitigung

Bau und Betrieb von Deponien

Deponietechnik

Deponiesickerwasser und Deponiegas

Stilllegung und Nachsorge von Deponien

Überwachung der Abfallentsorgung

Andienungs- und Überlassungspflichten

Entsorgungsnachweis- und Abfallbegleitscheinverfahren

Notifizierung von Abfallverbringungen

Nachweisbücher, Registerpflichten

Betriebsprüfungen, Umweltinspektionen

Bodenschutz und Altlasten

Vorsorgender Bodenschutz

Erkundung und Bewertung von altlastenverdächtigen Flächen

Sicherung und Sanierung von kontaminierten Standorten

Bodenbehandlung

4.

Immissionsschutz und Klimaschutz

Produktionstechnologien und deren Umweltauswirkungen

Roheisen und Stahlerzeugung

Aluminiumerzeugung

Kraftwerke

Herstellung von organischen Chemikalien oder Lösungsmitteln

wie Alkohole, Aldehyde, Ketone, Säuren, Ester,

Acetate, Äther

Alkalielektrolyse

Säureproduktion

Papierherstellung

Zementherstellung

Glasherstellung

Brauereien

Zuckerherstellung

Tierhaltung

Luftreinhaltung

Arten der Luftverschmutzung

Messprogramme und -systeme

Ermittlung und Bewertung von Gerüchen, Geruchsgutachten

Untersuchungsgebiete und -methoden

Emissionskataster

Luftreinhaltepläne, Aktionspläne

Abgasreinigung

Biologische Abgasreinigung

Thermische und katalytische Abgasreinigung

Abgasentschwefelungsverfahren

Absorptions- und Adsorptionsverfahren

Staubabscheidung

Lärm und Erschütterungen

Ermittlung und Bewertung von Geräuschen, Lärmgutachten

Lärmminderungsmaßnahmen

Lärmminderungspläne

Erschütterungen (Grundlagen)

Umweltgefährdende Stoffe

Gefahrenpotenzial umweltgefährdender Stoffe und Zubereitungen

Auswirkungen umweltgefährdender Stoffe auf die Schutzgüter

Schutzmaßnahmen für das Herstellen, Behandeln und Abfüllen

sowie den Transport und die Lagerung umweltgefährdender

Stoffe

Klimaschutz

Klimaschutzziele

Entwicklung der Treibhausgasemissionen

Grundlagen des Emissionshandels

Überwachung der Treibhausgasemissionen

Technische Maßnahmen zur Reduzierung der Treibhausgase

5.

Wasserwirtschaft und Gewässerschutz

Grundlagen der Wasserwirtschaft

Wasserkreislauf

Niederschlag, Verdunstung, Abfluss, Versickerung

Grundwasser

Messwesen

Modelle in der Wasserwirtschaft (z. B. NA-Modelle)

Oberirdische Gewässer

Gewässertypen, Leitbilder, Lebensgemeinschaften

Gewässergüte (Wasserqualität), Gewässerstrukturen

Gewässerüberwachung (Monitoring)

Gewässerunterhaltung, Gewässerausbau

Entwicklung der Gewässer und ihrer Auen

(Konzept zur naturnahen Entwicklung der Fließgewässer)

Gewässerrenaturierung

Ökologischer Hochwasserschutz

Technischer Hochwasserschutz

Gewässernutzungen

Entnahme und Einleitung

Wasserkraftanlagen, Wehre, Querbauwerke

Freizeit, Fischerei, Schifffahrt

Abwasserbeseitigung

Pflicht zur Abwasserbeseitigung

Anforderungen an das Einleiten von Abwasser

Bauwerke der Kanalisation

Verfahren zur Abwasserbehandlung

Überwachung von Abwasseranlagen und Abwassereinleitungen

Gewerbliches Abwasser, Indirekteinleitungen

Wasserversorgung

Trinkwassergewinnung/Aufbereitungstechnik

Rohwasserüberwachung

Trinkwasserbeschaffenheit

Trinkwasserbedarf, -verbrauch

Wasserschutzgebiete

Grundwasser

Grundwasserbeschaffenheit

Grundwasserbeobachtung

Grundwassermodellierung

Grundwasserbewirtschaftung

6.

Fachbezogene Rechts- und Verwaltungsvorschriften

Allgemeines Umweltrecht

Internationale und Supranationale Umweltschutzkonventionen

Umweltschutzrichtlinien und -programme der Europäischen

Gemeinschaft

Gesetz zur Prüfung der Umweltverträglichkeit

Umweltinformationsrecht

Umwelthaftungsgesetz

Strafgesetzbuch: Straftaten gegen die Umwelt

Abfallrecht

EU-Abfallrahmenrichtlinie

Abfallverbringungsgesetz

Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz mit untergesetzlichem

Regelwerk

Landesabfallgesetze

TA Abfall, TA Siedlungsabfall

Bodenschutzrecht

Bundesbodenschutzgesetz mit untergesetzlichem Regelwerk

Chemikalienrecht, Gentechnik

Chemikaliengesetz, -verbotsverordnung

Biozidgesetz, Biozid-Zulassungs-Verordnung

FCKW-Halon-Verbots-Verordnung

Gentechnikgesetz

Immissionsschutzrecht

IVU-Richtlinie

Bundesimmissionsschutzgesetz mit untergesetzlichem Regelwerk

TA Luft, TA Lärm

Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz

Wasserrecht

EU-Wasserrahmenrichtlinie

Wasserhaushaltsgesetz mit untergesetzlichem Regelwerk

Landeswassergesetze

Abwasserabgabengesetz

Raumordnung, Landesplanung, Baurecht

Raumordnungsgesetz

Landesplanungsgesetze

Bundesbaugesetz

Baunutzungsverordnung

Landesbauordnungen

Landschaftspflege und Naturschutzrecht

FFH-Richtlinie

Bundesnaturschutzgesetz

Landesnaturschutzgesetze“


Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

Anlage 4

(Rückseite)

............................................................
(Ausbildungsbehörde)

 

Gesch.-Nr.
bzw. Az.: ................................

........................, den ........................

 

An das Oberprüfungsamt für die höheren technischen Verwaltungsbeamten beim Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Robert-Schuman-Platz 1, 53175 Bonn

durch

...............................................
Einstellungsbehörde

Betr.: ..................................... -referendar/in .....................................

Hiermit legeich den Zulassungsantrag des/der .................................

-referendars/-referendarin ......................................................... vor.

Beigefügt sind:

1.

........... Hefte mit Personalakten und Abschnittszeugnissen

2.

Übersicht über den Vorbereitungsdienst

3.

Ausbildungsnachweis

4.

..........................................................................................................

5.

..........................................................................................................

6.

..........................................................................................................

7.

..........................................................................................................

Ich halte den Referendar/die Referendarin auf Grund der während des Vorbereitungsdienstes erteilten Beurteilungen und nach meiner eigenen Kenntnis für vorbereitet und befürworte seinen/ihren Antrag auf Zulassung zur Großen Staatsprüfung. Die häusliche Prüfungsarbeit soll in der Zeit vom .................................................... bis ...................................... angefertigt werden. Ich bitte daher, mir die Aufgabe so rechtzeitig zuzustellen, daß sie dem Referendar/der Referendarin am ................................... ausgehändigt werden kann.

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

Artikel 1
Ausbildung

Es werden nur Bewerber zugelassen, die ein abgeschlossenes wissenschaftliches Studium mit einer Regelstudienzeit von mindestens acht Fachsemestern (ohne Praxis- und Prüfungssemester) an einer wissenschaftlichen Hochschule nachweisen. Darunter ist:

ein Studium der Raumplanung mit Schwerpunkt Städtebau oder

ein Vertiefungsstudium des Städtebaues im Rahmen des Studiums der Architektur, des Bauingenieurswesens, des Vermessungswesens (Geodäsie) oder der Landespflege oder

ein Aufbaustudium des Städtebaues im Anschluss an ein Studium der Architektur, des Bauingenieurswesens, des Vermessungswesens (Geodäsie) oder der Landespflege zu verstehen.

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

Artikel 1
Ausbildung

(1) Es werden nur Bewerber zugelassen, die ein abgeschlossenes wissenschaftliches Studium des Bauingenieurwesens oder für das Fachgebiet Straßenwesen ein abgeschlossenes wissenschaftliches Studium des Wirtschaftsingenieurwesens der technischen Fachrichtung Bauingenieurwesen mit einer Regelstudienzeit von mindestens acht Fachsemestern (ohne Praxis- und Prüfungssemester) an einer wissenschaftlichen Hochschule nachweisen.

(2) Die Bewerber haben die Wahl, sich in den Fachgebieten

Straßenwesen oder

Stadtbauwesen

ausbilden zu lassen.

(3) Bewerber des Fachgebietes Stadtbauwesen können sich nach ihrer Wahl in den Fachbereichen

Städtebau,

Stadtstraßen,

Stadtbahnen oder

Siedlungswasserwirtschaft

vertieft ausbilden lassen.

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

Artikel 1
Ausbildung

(1) Es werden nur Bewerber zugelassen, die ein abgeschlossenes wissenschaftliches Studium mit einer Regelstudienzeit von mindestens acht Fachsemestern (ohne Praxis- und Prüfungssemester) in einem für die Fachrichtung geeigneten Studiengang an einer wissenschaftlichen Hochschule nachweisen.

(2) Die Bewerber können sich im Fachgebiet „Umwelttechnik" ausbilden lassen. Dafür müssen sie in das in Abs. 1 geforderte Hochschulstudium in den folgenden Studiengängen nachweisen: Bauingenieurwesen (Fachgebiet Wasserwesen), Biochemie, Biologie, Chemie/Chemietechnik, Elektronik/Elektrotechnik, Geologie, Hüttenwesen, Maschinenbau, Physik, Umweltschutz, Verfahrenstechnik.

(3) Die Einstellungsbehörde kann weitere geeignete Studiengänge für die Fachrichtung Umwelttechnik/Umweltschutz als gleichwertig anerkennen.

Artikel 2 Einstellungsbehörde, Ausbildungsbehörde

Artikel 2
Einstellungsbehörde, Ausbildungsbehörde

(1) Einstellungsbehörde (§ 3 Abs. 1 APOhtD) ist das Ministerium der Finanzen.

(2) Ausbildungsbehörde (§ 5 Abs. 2 APOhtD) ist das Hessische Baumanagement.

Artikel 2 Einstellungsbehörde, Ausbildungsbehörde

Artikel 2
Einstellungsbehörde, Ausbildungsbehörde

(1) Einstellungsbehörde (§ 3 Abs. 1 APOhtD) ist das Regierungspräsidium Gießen. Ein Wechsel zum Regierungspräsidium Darmstadt kann durch Weisung erfolgen.

(2) Ausbildungsbehörde (§ 5 Abs. 2 APOhtD) ist das Regierungspräsidium Gießen. Ein Wechsel zum Regierungspräsidium Darmstadt kann durch Weisung erfolgen.

Artikel 2 Einstellungsbehörde/Ausbildungsbehörde

Artikel 2
Einstellungsbehörde/Ausbildungsbehörde

(1) Einstellungsbehörde (§ 3 Abs. 1 APOhtD) ist das Regierungspräsidium Gießen unter Beteiligung des für Umweltschutz zuständigen Ministeriums.

(2) Ausbildungsbehörde (§ 5 Abs. 2 APOhtD) ist das Regierungspräsidium.

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

Artikel 3
Gliederung der Ausbildung

(1) Der Vorbereitungsdienst gliedert sich in drei Abschnitte:

Abschnitt I:

Öffentlicher Hochbau

Abschnitt II:

Bauordnungswesen sowie Städtebau, Wohnungs- und Siedlungswesen

Abschnitt III:

Aufgaben der Dienst- und Fachaufsicht -Sonderaufgaben -, Obere Bauaufsichtsbehörde; Anfertigung der häuslichen Prüfungsarbeit.

Abschnitt I bis III:

Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit (Management, Planung und Steuerung, Personalführung, betriebliches Rechnungswesen und Controlling, fachbezogene Rechts- und Verwaltungsvorschriften).

(2) Die Ausbildung soll nach Möglichkeit durch Lehrgänge vertieft werden. Soweit die dafür im Musterausbildungsplan vorgesehene Zeit nicht für Lehrgänge in Anspruch genommen wird, soll sie den Ausbildungsabschnitten anteilig hinzugeschlagen werden.

(3) Für die Dauer der Ausbildungsabschnitte sowie für die Ausbildungsstellen und den Ausbildungsinhalt gilt die folgende Übersicht.

Fachrichtung: Hochbau

Ausbildungs-

Ausbildungsstellen

Ausbildungsinhalte

Abschnitt

Dauer (Wochen)

I

40

Landesbetrieb Hessisches Baumanagement (Regionalniederlassung) beziehungsweise entsprechende öffentlich-rechtliche Körperschaften

Öffentlicher Hochbau:

Praxisorientierte Mitarbeit an allen Aufgaben des Landesbetriebes, insbesondere Vorbereiten und Durchführen von Baumaßnahmen: Entwurfsplanung, Vorbereiten und Aufstellen von Haushaltsunterlagen (Pläne, Kostenberechnungen, Erläuterungen), Terminplanung einschließlich Netzplantechnik, Verdingungs-wesen, Unfallverhütungsvorschriften, Bauüberwachung, Abrechnung, Vertragsabwicklung, Mittelbewirtschaftung, Einsatz und Anwendung der Datenverarbeitung, Rechte und Pflichten des Dienststellenleiters.

II

16

Staatliche oder kommunale Bauverwaltung

Bauordnungswesen:

Bauvorschriften und bauaufsichtliche Verfahren: Bauantrag, Baugenehmigung, Ausnahmen und Befreiungen, Bauüberwachung, Abnahmen, Sonderverfahren.

9

 

Städtebau, Wohnungs- und Siedlungswesen:

Entwicklungsplanung, vorbereitende und verbindliche Bauleitplanung (Entwurf und Verfahren): Flächennutzungsplan (Standortplanung, Verkehrs- und Versorgungsplanung), Bebauungsplan, Bodenordnung, Wohnungs- und Siedlungswesen.

III

12(*)

Mittlere oder oberste Behörde des Landes

Aufgaben der Dienst- und Fachaufsicht - Sonderaufgaben - Obere Bauaufsichtsbehörde:

Organisations- und Personalangelegenheiten, Geschäftsführung in der Verwaltung, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften, Landes- und Regionalplanung, Widerspruchsverfahren, Eingaben, Zustimmungen und Befreiungen, Projektprogrammierung, fachtechnische Prüfung von Entwürfen, Auswertungen, Berichte, Haushaltswesen, Wettbewerbs- und Vertragswesen, Denkmalpflege, Grundzüge des Staats-, Verwaltungs-, Planungs- und Baurechts.

6

 

Häusliche Prüfungsarbeit

9

 

Lehrgänge

circa 12

 

(Erholungsurlaub)

104

= 24 Monate

 

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

Artikel 3
Gliederung der Ausbildung

(1) Der Vorbereitungsdienst gliedert sich in drei Abschnitte:

Abschnitt I:

Mitarbeit und Information bei der Stadt Frankfurt am Main

Abschnitt II:

Mitarbeit und Information bei dem Regierungspräsidium Darmstadt

Abschnitt III:

Wahlweise Ausbildung bei dem Regierungspräsidium Darmstadt oder der Stadt Frankfurt am Main

Abschnitt I bis III:

Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit (Management, Mitarbeiterführung, Planung, Entscheidung, Rhetorik, Gesprächsführung, Psychologie), fachbezogene Rechts- und Verwaltungsvorschriften.

Im Laufe des Abschnittes I kann der Referendar

bis zu acht Wochen in einem geeigneten Landkreis und

bis zu sechs Wochen dem Planungsverband Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main zur Ausbildung zugewiesen werden. Darüber hinausgehende Zuweisungen auch an andere Kommunen sind im Einvernehmen mit der Stadt Frankfurt möglich.

(2) Der Referendar kann anstelle der Teilnahme an dem zentralen Fachlehrgang am Institut für Städtebau Berlin praktische Mitarbeit bei dem Regierungspräsidium Darmstadt oder einer kommunalen Verwaltung leisten. Die Entscheidung trifft die Ausbildungsbehörde auf Antrag des Referendars.

(3) Für die Dauer der Ausbildungsabschnitte sowie für die Ausbildungsstellen und den Ausbildungsinhalt gilt die folgende Übersicht.

Fachrichtung: Städtebau

Ausbildungs-

Ausbildungsstellen

Ausbildungsinhalte

Abschnitt

Dauer (Wochen)

 

 

I

48

Stadt Frankfurt am Main (Kommunale Ämter und Eigenbetriebe)

Aufgaben, Organisation und Rechtsgrundlagen von Kommunalverwaltungen; Entwicklungs- und Bauleitplanung: Bestandsaufnahme, Analyse, Bedarfsprüfung, Entwurf, städtebauliche Wettbewerbe, Öffentlichkeitsbeteiligung, Verfahren, Abwägung.

 

 

 

Planverwirklichung:

 

 

 

Bodenverkehr, Bodenordnung, Bauordnungswesen, Liegenschaftswesen.

 

 

 

Fachplanungen und ihre städtebauliche Integration: Städtebauförderung, Wohnungswesen, Hochbau, Verkehr - öffentlicher Nah- und Individualverkehr, Straßenplanung -, Ver- und Entsorgung, Umweltschutz - Luftreinhaltung, Lärmschutz, Wasser- und Bodenschutz -, Naturschutz, Landschaftspflege und Grünordnung.

 

 

 

Einsatz und Anwendung der Datenverarbeitung bei städtebaulichen Planungen. Aufgaben, Organisation und Rechtsgrundlagen kommunaler Dezernate, zum Beispiel für Finanzen, Schulen, Gesundheit.

 

 

 

Leitung des Planungs- beziehungsweise Baudezernates, politische Gremien, Personalwesen. Eigene Vorträge und Ausarbeitungen.

II

9

Regierungspräsidium Darmstadt

Aufgaben und Organisation der übergemeindlichen Behörden und übergreifender Ämter, Raumordnung, Landesplanung, Regionalplanung, Städtebau, Bauordnungswesen, Genehmigung der Bauleitplanung, Naturschutz und Landschaftspflege, Umweltschutz, Wasserwirtschaft, Denkmalpflege, Gesetze, Verordnungen und Richtlinien für die Planung. Eigene Vorträge und Ausarbeitungen.

III

4

Regierungspräsidium Darmstadt oder Stadt Frankfurt am Main

Vertiefungs- beziehungsweise Wahlgebiete; abschließende Information

6

 

Häusliche Prüfungsarbeit

1

 

Schriftliche Prüfungen

5

 

Prüfungsvorbereitung und mündliche Prüfungen

19

 

Lehrgänge

circa 12

 

(Erholungsurlaub)

104

= 24 Monate

 

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

Artikel 3
Gliederung der Ausbildung

(1) Die Ausbildung im Fachgebiet Straßenwesen gliedert sich in fünf Abschnitte:

Abschnitt I:

Ausbildung im Verwaltungsdienst der Ortsinstanz

Abschnitt II:

Straßenbaudienst

Abschnitt III:

Benachbarte Fachgebiete bei Stadtverwaltung, Umweltverwaltung und einem Verkehrsbetrieb

Abschnitt IV:

Ausbildung im Verwaltungsdienst in der mittleren/höheren Instanz

Abschnitt V:

Auslandsaufenthalt; Anfertigung der häuslichen Prüfungsarbeit.

Die Reihenfolge der Abschnitte I und II kann in begründeten Fällen geändert werden.

(2) Die Ausbildung im Fachgebiet Stadtbauwesen gliedert sich in drei Abschnitte:

Abschnitt I:

Einführungsinformation mit weitgehend autodidaktischer Erarbeitung der Verwaltungsgrundlagen

Abschnitt II:

Eigenverantwortliches Wahrnehmen von Dienstgeschäften der örtlichen Behörden in den Fachbereichen Städtebau, Stadtstraßen, Stadtbahnen und Siedlungswasserwirtschaft. Dabei soll zur Intensivierung der Ausbildung jeder der vier Verwaltungsbereiche Planen, Ordnen, Bauen und Betreiben in einem anderen Fachbereich absolviert werden, der Verwaltungsbereich Bau jedoch in jedem Fall im Vertiefungsfachbereich. Informatorische Tätigkeiten in den vier Fachbereichen in Ergänzung der praktischen Mitarbeit. Im Laufe des Abschnitts II kann der Referendar bis zu acht Wochen dem Frankfurter Verkehrsverbund

Abschnitt III:

und bis zu sechs Wochen dem Umlandverband Frankfurt zur Ausbildung zugewiesen werden. Ausbildung im Verwaltungsdienst übergeordneter Behörden mit informatorischer Tätigkeit und praktischer Mitarbeit.

Abschnitt I bis III:

Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit (Management, Mitarbeiterführung, Planung, Entscheidung, Rhetorik, Gesprächsführung, Psychologie), fachbezogene Rechts- und Verwaltungsvorschriften.

Die Einführungsinformation des Ausbildungsabschnitts I kann auch in den Abschnitt II eingegliedert werden; in diesem Fall wird der Abschnitt I (vier Wochen) zu einem späteren Zeitpunkt als Vertiefungsphase abgeleistet. In allen Fachgebieten wird die Ausbildung durch Lehrgänge und Seminare ergänzt. Für die Dauer der Ausbildungsabschnitte sowie für die Ausbildungsstellen und den Ausbildungsinhalt gelten je nach Fachgebiet die folgenden Übersichten.

Fachrichtung:

Bauingenieurwesen

 

Fachgebiet:

Straßenwesen

 

Ausbildungs-

Ausbildungsstellen

Ausbildungsinhalte

Abschnitt

Dauer (Wochen)

I

14 (12)*)

Amt für Straßen-und Verkehrswesen

Aufgaben und Organisation der Straßen- und Verkehrsverwaltung, Geschäftsbetrieb eines Amtes: Aufgaben des Amtsvorstandes, Rechtsverhältnisse der Angehörigen des öffentlichen Dienstes, Straßenverwaltung und Straßenrecht, Haushalts-, Rechnungs- und Kassenwesen, Vermögensverwaltung, Straßenunterhaltung, Verkehrssicherheit, Straßenbetrieb; Einsatz und Anwendung der Datenverarbeitung.

II

34

(28)*)

Amt für Straßen-und Verkehrswesen

Vorbereitung und Durchführung von Bauten: Straßenplanung und Straßenentwurf; Linienbestimmung, Landschaftsschutz, Lärmschutz, Ökologie, Flächensicherung, Planfeststellung; Grunderwerb, Enteignung, Flurbereinigung; Ausschreibung, Verdingungswesen, Bauvertragsrecht, Baupreisrecht; Verantwortlichkeit, Haftung, Unfallverhütung; Straßenbautechnik, Straßenausstattung, Konstruktiver Ingenieurbau, Bauaufsicht, Überwachung, Gütesicherung; Abnahme und Abrechnung.

III

12

Stadtverwaltung

Aufgaben und Organisation der Kommunalverwaltung, Bauleitplanung, Erschließung, Bodenordnung, Bauordnungswesen; Verkehrs- und Versorgungsplanung, städtischer Tiefbau, Stadthygiene, Versorgungs- und Verkehrsbetriebe.

 

 

 

 

Umweltverwaltung

Aufgaben und Organisation, Grundzüge des Wasserrechts, des Wasserwesens und der Wasserwirtschaft inklusive Siedlungswasserwirtschaft, Gewässerschutz.

 

 

 

 

Verkehrsbetriebe

Aufgaben, Organisation, Wirtschaftsführung, Grundzüge des Eisenbahnrechts. Einführung in den Eisenbahnbetrieb, Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung

(EBO).

IV

16 (12)*)

Hessisches Landesamt für Straßen- und Verkehrswesen

Geschäftsbetrieb, Organisation und Rechtsgrundlagen der technischen Verwaltungen, Grundzüge des Staats-, Verwaltungs- und Privatrechts sowie der Zivil- und Verwaltungsgerichtsbarkeit; verwaltungsmäßige Behandlung von Bauvorhaben; Vertiefung im Straßenbaurecht, Grunderwerb, Enteignung, Personalrecht, Haushalts-, Rechnungs- und Kassenwesen; Raumordnung, Landesund Regionalplanung, Fachplanungen anderer Verwaltungen; Planungsmethodik und Informatik, Bedarfsermittlung, Ausbauplanung und Finanzierung, Straßenbauprogramme; Umweltschutz nationale und internationale Organisationen im Straßenwesen, Führungstechnik.

V

12

Auslandsaufenthalt ()*) Wahlmöglichkeit - dann gelten bei Ausbildungsdauer die Klammerwerte

Analog zum Ausbildungsinhalt der Ausbildungsabschnitte I, II und IV

6

 

Häusliche Prüfungsarbeit

10

 

Lehrgänge**)

circa 12

 

(Erholungsurlaub)

104

= 24 Monate

 

Fachrichtung:

Bauingenieurwesen

 

Fachgebiet:

Stadtbauwesen

 

Ausbildungs-

Ausbildungsstellen

Ausbildungsinhalte

Abschnitt

Dauer (Wochen)

I

4

Regierungspräsidium Darmstadt oder Stadt Frankfurt am Main

Einführungsinformation

Autodidaktische Erarbeitung der Verwaltungsgrundlagen unter Anleitung als theoretische Voraussetzung für die praktische Mitarbeit (Grundlagen des Verwaltungshandelns, Ordnungsgeschäfte der technischen Verwaltung, Grundzüge des Planungsrechts sowie des Haushalts-, Verdingungs- und Rechnungswesens, Verbindlichkeit technischer Bestimmungen, Einsatz und Anwendung der Datenverarbeitung u. a.).

II

35

Stadt Frankfurt am Main (Kommunale Ämter und Eigenbetriebe)

Praktische Mitarbeit mit dienstbegleitender Information: Eigenverantwortliches Wahrnehmen von Dienstgeschäften je einmal in den Fachbereichen Städtebau, Stadtstraßen, Stadtbahnen, Siedlungswasserwirtschaft und den vier Verwaltungsbereichen

Planen (sieben Wochen): Aufstellen und Abstimmen von Bauleit- und Fachplanungen

Ordnen (acht Wochen): Wahrnehmen des Verwaltungsvollzuges, insbesondere Bescheiden von Anträgen (zum Beispiel Bauanträge), Beteiligen in Widerspruchsverfahren

Bauen (16 Wochen): Vorbereiten und Durchführen von Baumaßnahmen einschließlich Erhaltung (im Vertiefungsbereich)

Betreiben (sieben Wochen): Entwerfen von Betriebsplanungen, Lenken von Betriebsprozessen, Kontrollieren des Personal- und Materialeinsatzes.

 

13

 

Informatorische Tätigkeit in Ergänzung der praktischen Mitarbeit in den Fachbereichen (Vw-Bereich Bauen ausgenommen).

Städtebau: Bauleitplanung, Verkehrsplanung, Erschließung, Städtebauliche Sanierung und Entwicklung, Bauordnung

Stadtstraßen: Straßenplanung, Herstellung und Erhaltung von Straßenanlagen, Straßenreinigung, Wegeaufsicht

Stadtbahnen: Schnellbahnplanung, Herstellung und Erhaltung von Bahnanlagen, Bahnbetrieb, Bahnaufsicht

Siedlungsabfall- und Wasserwirtschaft: Umweltschutz, abfall- und wasserwirtschaftliche Planung, Herstellung, Erhaltung und Betrieb von Ver- und Entsorgungsanlagen, Rückstandswirtschaft, Umgang mit wassergefährdenden Stoffen.

III

9

Regierungspräsidium Darmstadt

Informatorische Tätigkeit:

(fünf Wochen) bei den Führungsgeschäften

Lenken: Anleiten, Koordinieren und Kontrollieren

Entscheiden: Praktische Mitarbeit mit dienstbegleitender Information (vier Wochen): Eigenverantwortliches Wahrnehmen von Dienstgeschäften als Führungshilfe beim Lenken und Entscheiden, möglichst im Fachbereich Raumplanung und Städtebau (Vorbereiten von Vorlagen, Verordnungen, Bekanntmachungen, Entscheidungen; Öffentlichkeitsarbeit)

Abschließende Information:

(drei Wochen) Vervollständigung des in der Vorbereitungszeit erarbeiteten Wissens in Eigeninitiative unter Anleitung des Ausbildungsleiters.

19

 

Lehrgänge und Seminare

6

 

Häusliche Prüfungsarbeit

1

 

Schriftliche Prüfung

5

 

Prüfungsvorbereitung und mündliche Prüfung

circa 12

 

(Erholungsurlaub)

104

= 24 Monate

 

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

Artikel 3
Gliederung der Ausbildung

(1) Der Vorbereitungsdienst gliedert sich in drei Abschnitte:

Abschnitt I:

Aufgaben der unteren Verwaltung und Betriebspraxis

Abschnitt II:

Technik der Betriebswirtschaft

Abschnitt III:

Verwaltungsdienst in der mittleren und höheren Instanz; Anfertigung der häuslichen Prüfungsarbeit.

(2) Die Ausbildung wird durch Lehrgänge beziehungsweise Seminare ergänzt.

(3) Für die Dauer der Ausbildungsabschnitte sowie für die Ausbildungsstellen und den Ausbildungsinhalt gilt die folgende Übersicht.

Fachgebiet: Maschinen- und Elektrotechnik in der Verwaltung

Ausbildungs-

Ausbildungsstellen

Ausbildungsinhalte

Abschnitt

Dauer (Wochen)

I

42

Untere staatliche und/oder kommunale Baudienststelle mit maschinen- und elektrotechnischer Abteilung

Allgemeine Angelegenheiten: Aufgaben der Bauverwaltung, Organisation, Geschäftsbetrieb, Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen, Personalwesen.

Technische Angelegenheiten: Praktische Mitwirkung bei Planung, Bau, Unterhaltung von maschinen- und elektrotechnischen Anlagen einschließlich fernmeldetechnischer Anlagen, Betriebsführung, Betriebsüberwachung, Vergabe von Bauleistungen und Leistungen (VOB, VOL), Abnahme, Abschluss und Abwicklung von Bauverträgen und Ing.-Verträgen, Arbeitsschutz und Unfallverhütung, Einsatz und Anwendung der Datenverarbeitung.

II

4

Deutsche Telekom AG, Deutsche Bahn AG (DB)

Grundsätze bei Planung, Bau und Unterhaltung von maschinen- und elektrotechnischen einschließlich fernmeldetechnischen Anlagen.

 

5

Staatliche und/oder kommunale Institution mit umfangreichen technischen Anlagen zum Beispiel Deutsche Telekom AG, Deutsche Bahn AG (DB), Kliniken, Universitäten

Betrieb und Instandhaltung von maschinen- und elektrotechnischen Anlagen, Betriebsführung, Betriebswirtschaft, Unfallverhütung, Energielieferverträge, Tarifwesen, Instandhaltungs- beziehungsweise Inspektions- und Wartungsverträge.

3

Versorgungsunternehmen für Strom, Gas, Wasser oder Fernwärme

Betrieb von Versorgungs- einschließlich Verteilungsanlagen, Energielieferverträge.

III

3

Gewerbeaufsicht

Aufstellung von Genehmigungsbescheiden, Arbeitsschutz, Immissionsschutz.

 

3

Technische Überwachung (zum Beispiel TÜH)

Einführung in die Abnahme und Prüfung überwachungspflichtiger Anlagen, einschlägige gesetzliche Bestimmungen.

7

Oberfinanzdirektion oder Regierungspräsidium als technische Aufsichtsbehörde

Arbeitsgebiete: Recht, Verwaltung, Haushalt, Beamtenrecht, Recht der Angestellten und Arbeiter im öffentlichen Dienst, Verfassungsrecht, Bauwirtschaft, Vertragsrecht, Verdingungswesen, Preisprüfung, Prüfung und Begutachtung von Entwürfen maschinen- und elektrotechnischer Anlagen.

2

Energieverbrauch überwachende Dienststelle

Energiewirtschaft, energiewirtschaftliche Überwachung der Liegenschaften, Datenerfassung und -verarbeitung, Energiekennzahlen.

6

Mittlere oder oberste Landesbehörde als Genehmigungsbehörde

Baurecht: Baugenehmigungs- und Zustimmungsverfahren, Bauaufsicht, Gewerbeaufsicht, technischer Arbeitsschutz und Arbeitsrecht, Energieaufsicht, Wasserwirtschaft.

6

 

Häusliche Prüfungsarbeit

11

 

Lehrgänge

circa 12

 

(Erholungsurlaub)

104

= 24 Monate

 

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

Artikel 3
Gliederung der Ausbildung

(1) Der Vorbereitungsdienst gliedert sich in sechs Abschnitte:

Abschnitt I:

Liegenschaftskataster

Abschnitt II:

Ländliche Neuordnung

Abschnitt III:

Landesplanung und Städtebau

Abschnitt IV:

Landesvermessung und Kartografie

Abschnitt V:

Vertiefung in einem der vorangegangenen Ausbildungsabschnitte

Abschnitt VI:

Staatliche Mittelbehörde; Anfertigung der häuslichen Prüfungsarbeit.

(2) Die Ausbildung wird durch Lehrgänge ergänzt.

(3) Für die Dauer der Ausbildungsabschnitte sowie für die Ausbildungsstellen und den Ausbildungsinhalt gilt die folgende Übersicht:

Fachrichtung: Vermessungs- und Liegenschaftswesen

Ausbildungs-

Ausbildungsstellen

Ausbildungsinhalte

Abschnitt*)

Dauer (Wochen)

I - VI

 

Allgemein für alle Ausbildungsstellen

Um Führungs- und Managementtechniken in der Fachrichtung Vermessungs- und Liegenschaftswesen zu beherrschen, soll die Referendarin beziehungsweise der Referendar die im Folgenden aufgeführten Ausbildungsinhalte in jedem der Ausbildungsabschnitte anwenden. Die Vermittlung der theoretischen Grundkenntnisse soll in Form von Lehrgängen erfolgen.

Managementaufgaben und -methoden, Organisation und Geschäftsbetrieb der Behörden, Informations- und Kommunikationstechnik, Personalführung und -leitung, Personalverwaltung, Zusammenarbeit mit Personalvertretungen, volks- und betriebswirtschaftliche Grundsätze, Öffentlichkeitsarbeit, Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen. Qualitätssicherung.

I

17

Amt für Bodenmanagement, Grundbuchamt

Entstehung, Einrichtung und Fortführung des Liegenschaftskatasters. Verbindung mit dem Grundbuch. Liegenschaftsrecht: Verwendung der Katasterunterlagen für die Bedürfnisse von Recht. Verwaltung und Wirtschaft. Bodenschätzung, Einrichtung und Führung des Grundbuches. Katastererneuerung. Kostenwesen, Planung, Durchführung, Ausarbeitung und Kontrolle aller Kataster- und sonstigen Vermessungen unter Anwendung moderner Rechen- und Auswerteverfahren (Hardware, Software-Technologie), Anwendungen im Bereich des Geoinformationswesens, Zusammenarbeit mit anderen Behörden und politischen Gremien.

II

13

Amt für Bodenmanagement beziehungsweise Hessisches Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation

Geschichtliche Entwicklung der Flurbereinigung, Agrarrecht; rechtliche, wirtschaftliche, ökologische und technische Grundlagen der Landentwicklung. Maßnahmen zur Landentwicklung, Kosten und Finanzierung der Maßnahmen, Neuordnungsverfahren im ländlichen Raum, Naturschutz, Umweltschutz, Dorferneuerung, Flurbereinigungsverfahren mit Neugestaltungsgrundsätzen, Bodenordnungsverfahren nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz. Wertermittlung, Plan nach § 41 FlurG. Neuzuteilung, Flurbereinigungsplan und Bodenordnungspläne. Verfahrensrecht einschließlich Rechtsbehelfe, Berichtigung der öffentlichen Bücher, Ausbau und Kosten der gemeinschaftlichen Anlagen, bodenschützende und bodenverbessernde Maßnahmen, Landschaftspflege und Landschaftsgestaltung, Teilnahme an den wesentlichen Terminen und Arbeitsabschnitten der Neuordnungsverfahren.

Entwicklung, Leitung und Koordinierung größerer Projekte und fachübergreifender Planung im ländlichen Raum, Umweltverträglichkeitsprüfung.

III

15

Kommunalverwaltung, Amt für Bodenmanagement, Landesplanungsstellen

Grundzüge der Raumordnung und Landesplanung; Städtebau: Arbeitsmethodik (Bestandsaufnahme, Analyse, Prognose), Bauleitplanung, Sicherung der Bauleitplanung, Regelung der baulichen und sonstigen Nutzung, Bodenordnung, Enteignung, Erschließung, Ermittlung von Grundstückswerten, Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen; sonstiges Bau- und Bodenrecht; Bauordnungswesen; kommunales Vermessungs- und Liegenschaftswesen. Aufgaben, Zuständigkeiten und Organisation der kommunalen Selbstverwaltung, Zusammenwirken der Behörden und politischen Gremien.

IV

9

Hessisches Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation

Aufbau und Erhaltung des Lage-, Höhen- und Schwerefestpunktfeldes. Topografie, Fotogrammetrie, Kartografie inklusive der Laufendhaltung der amtlichen topografischen Kartenwerke, Reproduktionstechnik, Präzisionsvermessungen.

Planung, Lenkung, Durchführung und Kontrolle von Fachaufgaben im Innen-und Außendienst, Öffentliches Geoinformationswesen, Aufbau einer Geodateninfrastruktur.

V

6

nach Wahl

Vertiefung in einem der Abschnitte I, II, III oder IV als Projektmanagement zur Entwicklung von Modellen.

VI

8

Hessisches Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation als Obere Kataster- und Vermessungsbehörde

Allgemeine Landesverwaltung, Aufsicht über Ämter für Bodenmanagement und Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure, Beschwerde- und Widerspruchsverfahren, sonstige Aufgaben des Kataster- und Vermessungswesens, Verwaltungsrecht, Recht der Angehörigen des öffentlichen Dienstes, Personalmanagement.

Aufgaben, Organisation und Zusammenwirken der Verwaltung in Bund, Ländern und Kommunen, Geschäftsbetrieb und Bürotechnik der Mittelbehörde, Kontrolle im Rahmen der Dienst- und Fachaufsicht, Begriffe und Grundsätze der Ablauforganisation, Projektmanagement.

6

 

Häusliche Prüfungsarbeit

1

 

Schriftliche Prüfung

5

 

Prüfungsvorbereitung und mündliche Prüfung

12

 

Lehrgänge

circa 12

 

(Erholungsurlaub)

104

= 24 Monate

 

(4) Spätestens sechs Monate vor Beginn des Ausbildungsabschnittes V soll sich der Referendar entscheiden, in welchem Gebiet er vertieft ausgebildet werden will.

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

Artikel 3
Gliederung der Ausbildung

(1) Der Vorbereitungsdienst gliedert sich in drei Abschnitte:

Abschnitt I:

Technischer Verwaltungsdienst in der unteren Naturschutzbehörde, Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben

Abschnitt II:

Aufgaben des Naturschutzes und der Landschaftspflege in der Gemeinde; Einführung in die Aufgaben und die praktische Arbeit der technischen Nachbardisziplinen

Abschnitt III:

Verwaltungsdienst in Aufsichtsbehörden und sonstigen oberen Landesbehörden; Anfertigung der häuslichen Prüfungsarbeit.

Die Ausbildung wird durch Lehrgänge ergänzt.

(2) Für die Dauer der Ausbildungsabschnitte und ihrer Teilabschnitte sowie für die Ausbildungsstellen und den Ausbildungsinhalt gilt die folgende Übersicht.

Fachrichtung: Landespflege

Ausbildungs-

Ausbildungsstellen

Ausbildungsinhalte

Abschnitt

Dauer (Wochen)

I

1

Ausbildungsbehörde

Einführung in Aufgaben und Organisation der Fachverwaltung. Erstellung des Ausbildungsplans.

 

22

Untere Naturschutzbehörde

Landschafts- und Biotopplanung, Rechtsvorschriften, Methodik und Verfahren. Eingriffsregelung, Koordinierung mit Nachbargebieten.

Aufgaben und Beteiligung von Naturschutzbeiräten und der nach § 29 BNatSchG anerkannten Verbände.

Personal-, Haushalts- und Rechnungswesen.

Einsatz und Anwendung der Datenverarbeitung.

Führungsaufgaben:

Management in der Verwaltung, Naturschutz- und Freiraumpolitik, Öffentlichkeitsarbeit, Teilnahme an Arbeitsgruppen, in Stäben und Ausschüssen.

II

14

Kommunalverwaltung (wahlweise bis zu 8 Wochen Planungs- oder Kommunalverband)

Städtebauliche Ordnung: Bauleitplanung, städtebauliche Sanierung und Entwicklung, Bodenordnung, Erschließung, Rechtsgrundlagen und Verfahren. Aufstellung von Landschafts- und Grünordnungsplänen und deren Umsetzung.

Kommunale Satzungen (§ 30 HENatG).

Planung und Pflege von öffentlichen Grünflächen.

Vorbereitung und Durchführung von Einzelvorhaben des Naturschutzes und der Landschaftspflege:

Normen und technische Vorschriften, Verdingungswesen, Vertragsabwicklung Durchführungskontrolle, Abrechnung.

Verwaltung und Betrieb des Landschafts- und Grünflächenbaus: Geschäftsbetrieb, Betriebsorganisation, Verkehrssicherungspflichten, Personaleinsatz, Maschinen- und Gerätepark für die Flächenunterhaltung.

(Einführung in die Aufgaben von Planungs- oder Kommunalverbänden, Bau-leit- und Landschaftsplanung als Auftragsangelegenheiten).

 

9

Fachverwaltungen wie: Untere Verwaltungsbehörde für Regionalentwicklung, Landwirtschaft, Forsten und Naturschutz, Landesbetrieb HessenForst (Forsteinrichtung und Naturschutzdaten, Forstamt), Ämter für Straßen- und Verkehrswesen, Ämter für Bodenmanagement, Bauaufsichtsbehörde.

Einführung in die Aufgaben der betreffenden Dienststellen und Mitwirkung beim Vollzug von Aufgaben in eigener Zuständigkeit beziehungsweise im Rahmen öffentlich-rechtlicher Zulassungen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Vermeidung, Verminderung, Ausgleich und Ersatz bei Eingriffen in Natur und Landschaft; Verfahren bei ungenehmigten Eingriffen.

Landschaftsüberwachungsdienst.

Auftragsvergabe.

Leistungserfüllung und Abrechnung im Rahmen der zwischenbehördlichen Leistungsverrechnung. Naturschutzdatenhaltung, ländliche Bodenordnung für Maßnahmen des Naturschutzes und Gewässerentwicklung.

III

18

Obere und oberste Landesbehörden wie: Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, Hessisches Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Regierungspräsidium, Oberste Naturschutzbehörde.

Aufgaben und Organisation der Behörden:

Raumordnung, Landesplanung, Städtebau, Gewässerschutz, Bodenschutz, Abfallwirtschaft, Immissionsschutz, Naturschutz und Landschaftspflege, Artenschutz, Natura 2000, Umweltfragen, Bauaufsicht, Wasserwirtschaft, Flurbereinigung, Land- und Forstwirtschaft; Rechtsgrundlagen und Verwaltungsvorschriften, Genehmigung von Fachplanungen, Planfeststellungsverfahren, Förderprogramme, Vollzug eigener fachspezifischer Aufgaben und Mitwirkung bei Entscheidungen über landschaftsrelevante Vorhaben. Naturschutzdatenhaltung, GIS-Anwendungen im Naturschutz.

6

 

Häusliche Prüfungsarbeit

1

 

Schriftliche Prüfung

5

 

Prüfungsvorbereitung und mündliche Prüfung

16

 

Lehrgänge

circa 12

 

(Erholungsurlaub)

104

= 24 Monate

 

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

Artikel 3
Gliederung der Ausbildung

(1) Die Ausbildung gliedert sich in fünf Abschnitte:

Abschnitt I:

Ziele und Grundsätze der Kreislaufwirtschaft, Abfallwirtschaftsplanung, Abfallentsorgung, Überwachung der Abfallentsorgung, Andienungs- und Überlassungspflichten

Abschnitt II:

Produktionstechnologien und deren Umweltauswirkungen, Abgasreinigung, Klimaschutz, Luftreinhaltung, Lärm und Erschütterungen, umweltgefährdende Stoffe, Gentechnik

Abschnitt III:

Grundlagen der Wasserwirtschaft, oberirdische Gewässer, Gewässernutzungen, Abwasserbeseitigung, Wasserversorgung, Grundwasser, Bodenschutz und Altlasten

Abschnitt I bis III:

Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit (Management, Mitarbeiterführung, Planung, Entscheidung, Rhetorik, Gesprächsführung, Psychologie), fachbezogene Rechts- und Verwaltungsvorschriften

Abschnitt IV:

Hospitation bei Organisationen, Unternehmen oder der Europäischen Union

Abschnitt V:

Hospitation bei der Kommunalverwaltung und der Landesverwaltung.

(2) Die Ausbildung wird durch Lehrgänge und Seminare ergänzt.

(3) Für die Dauer der Ausbildungsabschnitte sowie für den Ausbildungsinhalt gilt folgende Übersicht.

 

Fachrichtung:

Umwelttechnik/Umweltschutz

 

Fachgebiet:

Umwelttechnik

 

Ausbildungs-

Ausbildungsstellen

Ausbildungsinhalte

Abschnitt

Dauer (Wochen)

I

15

Regierungspräsidium

Abteilung Umwelt

Dezernate Abfallwirtschaft

Ziele und Grundsätze der Kreislaufwirtschaft

-

Abfallvermeidung und Ressourcenschonung-  Stoffliche und energetische Abfallverwertung

-

Produktverantwortung

Abfallwirtschaftsplanung

-

Abfallarten

-

Abfallaufkommen

-

Abfallwirtschaftskonzepte und -bilanzen

-

Abfallwirtschaftpläne

Abfallentsorgung

-

Abfallbehandlung

-

Mechanisch-biologische Abfallbehandlung (Abfallsortierung, Kompostierung, Vergärung)

-

Chemisch-physikalische Abfallbehandlung (Abfallsortierung)

-

Thermische Abfallbehandlung (Abfallsortierung) Abfallbeseitigung

-

Bau- und Betrieb von Deponien

-

Deponietechnik

-

Deponiesickerwasser und Deponiegas

-

Stilllegung und Nachsorge von Deponien

Überwachung der Abfallentsorgung

-

Entsorgungsnachweis- und Abfallbegleitscheinverfahren

-

Notifizierung von Abfallverbringungen

-

Nachweisbücher, Registerpflichten

-

Betriebsprüfungen, Umweltinspektionen

Andienungs- und Überlassungspflichten.

II

15

Regierungspräsidium

Produktionstechnologien und deren Umweltauswirkungen

Abteilung Umwelt

-

Roheisen und Stahlerzeugung

-

Aluminiumerzeugung

-

Kraftwerke

-

Herstellung von organischen Chemikalien oder Lösungsmitteln wie Alkohole, Aldehyde, Ketone, Säuren, Ester, Acetate, Äther

-

Alkalielektrolyse

-

Säureproduktion

-

Papierherstellung

-

Zementherstellung

-

Glasherstellung

-

Brauereien

-

Zuckerherstellung

-

Tierhaltung

Dezernate Immissionsschutz

Abgasreinigung

-

Biologische Abgasreinigung

-

Thermische und katalytische Abgasreinigung

-

Abgasentschwefelungsverfahren

-

Absorptions- und Adsorptionsverfahren

-

Staubabscheidung

Klimaschutz

-

Klimaschutzziele

-

Grundlagen des Emissionshandels

-

Überwachung der Treibhausgasemissionen

-

Technische Maßnahmen zur Reduzierung der Treibhausgase

-

Erneuerbare Energien

Luftreinhaltung

-

Arten der Luftverschmutzung

-

Messprogramme und -systeme

-

Ermittlung und Bewertung von Gerüchen, Geruchsgutachten

Lärm und Erschütterungen

-

Ermittlung und Bewertung von Geräuschen, Lärmgutachten

-

Lärmminderungsmaßnahmen

-

Lärmminderungspläne

-

Erschütterungen (Grundlagen)

Umweltgefährdende Stoffe

-

Gefahrenpotenzial umweltgefährdender Stoffe und Zubereitungen

-

Auswirkungen umweltgefährdender Stoffe auf die Schutzgüter

Schutzmaßnahmen für das Herstellen, Behandeln und Abfüllen sowie den Transport und die Lagerung umweltgefährdender Stoffe

Gentechnik.

III

15

Regierungspräsidium

Grundlagen der Wasserwirtschaft

Abteilung Umwelt

-

Wasserkreislauf

-

Niederschlag, Verdunstung, Abfluss, Versickerung

-

Grundwasser

-

Messwesen

-

Modelle in der Wasserwirtschaft (zum Beispiel NA-Modelle)

Dezernate Wasserwirtschaft

Oberirdische Gewässer

-

Gewässerunterhaltung, Gewässerausbau

-

Entwicklung der Gewässer und ihrer Auen (Konzept zur naturnahen Entwicklung der Fließgewässer)

-

Gewässerrenaturierung

-

Ökologischer Hochwasserschutz

-

Technischer Hochwasserschutz

Gewässernutzungen

-

Entnahme und Einleitung

-

Wasserkraftanlagen, Wehre, Querbauwerke

-

Freizeit, Fischerei, Schifffahrt

Abwasserbeseitigung

-

Pflicht zur Abwasserbeseitigung

-

Anforderungen an das Einleiten von Abwasser

-

Bauwerke der Kanalisation

-

Verfahren zur Abwasserbehandlung

-

Überwachung von Abwasseranlagen und Abwassereinleitungen

-

Gewerbliches Abwasser, Indirekteinleitungen

-

Bauartzulassungen

Wasserversorgung

-

Trinkwassergewinnung/Aufbereitungstechnik

-

Rohwasserüberwachung

-

Trinkwasserbeschaffenheit

-

Trinkwasserbedarf, -verbrauch

-

Wasserschutzgebiete

Grundwasser

-

Grundwasserbeschaffenheit

-

Grundwasserbeobachtung

-

Grundwassermodellierung

-

Grundwasserbewirtschaftung

Bodenschutz und Altlasten

-

Vorsorgender Bodenschutz

-

Erkundung und Bewertung von altlastenverdächtigen Flächen

-

Sicherung und Sanierung von kontaminierten Standorten

-

Bodenbehandlung.

 

 

 

Selbstständige Mitarbeit in allen Arbeitsbereichen, Teilnahme an Messungen, Probenahmen, Abnahmen und Anlagenüberwachungen, Organisation und Aufgabe der Informationstechnik.

I-III

 

Regierungspräsidium Abteilung Umwelt

Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit (Management, Mitarbeiterführung, Planung, Entscheidung, Rhetorik, Gesprächsführung, Psychologie)

Fachbezogene Rechts- und Verwaltungsvorschriften

-

Allgemeines Umweltrecht

Internationale und supranationale Umweltschutzkonventionen

Umweltschutzrichtlinien und -programme der Europäischen Gemeinschaft

Gesetz zur Prüfung der Umweltverträglichkeit

Umweltinformationsrecht

Umwelthaftungsgesetz

-

Strafgesetzbuch: Straftaten gegen die Umwelt

-

Abfallrecht

EU-Abfallrahmenrichtlinie

Abfallverbringungsgesetz

Kreislaufwirtschaft- und Abfallgesetz mit untergesetzlichem Regelwerk

Landesabfallgesetze

TA Abfall, TA Siedlungsabfall

-

Bodenschutzrecht

Bundesbodenschutzgesetz mit untergesetzlichem Regelwerk

-

Chemikalienrecht, Gentechnik

Chemikaliengesetz, -verbotsverordnung

Biozidgesetz, Biozid-Zulassungs-Verordnung

FCKW-Halon-Verbots-Verordnung

Gentechnikgesetz

-

Immissionsschutzrecht

IVU-Richtlinie

Bundesimmissionsschutzgesetz mit untergesetzlichem Regelwerk

TA Luft, TA Lärm

Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz

-

Wasserrecht

EU-Wasserrahmenrichtlinie

Wasserhaushaltsgesetz mit untergesetzlichem Regelwerk

Landeswassergesetze

Abwasserabgabengesetz

-

Raumordnung, Landesplanung, Baurecht

Raumordnungsgesetz

Landesplanungsgesetze

Bundesbaugesetz

Baunutzungsverordnung

Landesbauordnungen

-

Landschaftspflege und Naturschutz

-

FFH-Richtlinie

-

Bundesnaturschutzgesetz

-

Landesnaturschutzgesetze.

IV

10

Organisationen, Unternehmen wie

Umweltmanagement, -technik, -schutz; Projektabwicklung, Organisation, Leitung und Führung, Wirtschaftlichkeit, Kosten- und Leistungsrechnung, Controlling, Personal- und Finanzplanung, Beschaffungs- und Einsatzplanung, Projektabwicklung, Abrechnung.

-

Kommunale Eigenbetriebe

-

Verbände

-

Firmen

-

EU

Im Falle der EU: Organisation, Aufgaben und Projekte, Interessenvertretungen, politische Willensbildung und Gesetzgebungsverfahren.

V

3

Kommunalverwaltung - Allgemeine Angelegenheiten - (Kreise, Städte)

Organisation und Aufgaben als Selbst- und Auftragsverwaltung, politische Willensbildung, kommunale Planungen, Haushalts- und Rechnungswesen.

2

Regierungspräsidium Zentralabteilung Abteilung Regionalplanung

Organisation und Aufgaben als Bündelungsbehörde, Fach- und Dienstaufsicht, Personalbewirtschaftung, Kommunalaufsicht, Verbandswesen, Widerspruchsverfahren, Daseinsvorsorge, Planungsaufgaben, Organisation und Aufgaben der Regionalplanung, Öffentlichkeitsarbeit.

3

Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie

Luftreinhaltung

-

Arten der Luftverschmutzung

-

Messprogramme und -systeme

-

Untersuchungsgebiete und -methoden

-

Emissionskataster

-

Luftreinhaltepläne, Aktionspläne

Lärm und Erschütterungen

-

Ermittlung und Bewertung von Geräuschen, Lärmgutachten

Klimaschutz

-

Klimaschutzziele

-

Entwicklung der Treibhausgasemissionen

Oberirdische Gewässer

-

Gewässertypen, Leitbilder, Lebensgemeinschaften

-

Gewässergüte (Wasserqualität), Gewässerstrukturen

-

Gewässerüberwachung (Monitoring)

Grundwasser

-

Grundwasserbeschaffenheit

-

Grundwasserbeobachtung

Bodenschutz und Altlasten

-

Vorsorgender Bodenschutz

-

Erkundung und Bewertung von altlastenverdächtigen Flächen

Grundlagen der Mess-, Untersuchungs- und Analysetechnik

Gutachten, Stellungnahmen für Aufsichtsbehörden, Gerichte.

17

 

Landesübergreifende und Landes-Seminare, zuzüglich Fernlehrgänge

6

 

Häusliche Prüfung

1

 

Schriftliche Prüfung

5

 

Prüfungsvorbereitung und mündliche Prüfung

circa 12

 

(Erholungsurlaub)

104

= 24 Monate

 

 

Artikel 4 Sonstige Vorschriften für die Ausbildung

Artikel 4
Sonstige Vorschriften für die Ausbildung

(1) Zu Beginn der Ausbildung soll ein Einführungslehrgang von etwa einer Woche Dauer stehen. Die Ausbildung ist außerdem durch allgemeine Verwaltungs- und Managementseminare (sechs Wochen) sowie durch fachbezogene Verwaltungsseminare (fünf Wochen) zu vertiefen. Die allgemeinen und fachbezogenen Verwaltungsseminare können auch in einer anderen geeigneten Form der Unterweisung, zum Beispiel im Zusammenhang mit den jeweiligen Ausbildungsabschnitten durchgeführt werden. Kenntnisse über Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit sind grundsätzlich in allen Ausbildungsabschnitten neben den vorgesehenen Seminaren zu vermitteln.

(2) Im Ausbildungsabschnitt I ist dem Referendar Gelegenheit zu geben, beim Grundbuchamt die Einrichtung und Führung des Grundbuches und die geschäftliche Behandlung von Grundbuchsachen kennenzulernen.

(3) Der Schwerpunkt der Ausbildung im Abschnitt II, die sich auf den gesamten Verfahrensablauf erstrecken soll, ist auf die planerischen Arbeiten zu legen. Hierbei ist die Flurbereinigung in ihrer Verzahnung mit den übrigen Raumordnungsmaßnahmen herauszustellen.

(4) Im Ausbildungsabschnitt III soll der Referendar Gelegenheit erhalten, in die allgemeinen technischen Aufgaben einer Kommunalverwaltung Einblick zu nehmen. Bei einer vertieften Ausbildung im Abschnitt III soll der Referendar nach Möglichkeit an einem Lehrgang bei einem Institut für Städtebau teilnehmen.

(5) Während der Ausbildung im Abschnitt IV soll der Referendar möglichst auch zu praktischen Arbeiten herangezogen werden.

(6) In allen Ausbildungsabschnitten ist dem Referendar Gelegenheit zur Teilnahme an Terminen, Verhandlungen, Sitzungen und dergleichen zu geben.

(7) Die Ausbildungsleitung kann auch andere geeignete Ausbildungsstellen ergänzend in die Ausbildung einbeziehen. Dies gilt insbesondere für den Ausbildungsabschnitt V.

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

Artikel 5
Häusliche Prüfungsarbeit

Die Aufgabe für die häusliche Prüfungsarbeit wird in der Regel dem Gebiet entnommen, in dem der Referendar vertieft ausgebildet worden ist.

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

INHALTSÜBERSICHT
ERSTER TEIL
Vorbereitungsdienst - Ausbildungsordnung
§ 1 Zweck, Ziel und Fachrichtungen des Vorbereitungsdienstes
§ 2 Einstellungsbedingungen
§ 3 Einstellungsverfahren
§ 4 Ernennung, Anwärterbezüge, Beendigung des Beamtenverhältnisses
§ 5 Ausbildungsbehörde und Ausbildungsstellen
§ 6 Dauer und Gliederung des Vorbereitungsdienstes
§ 7 Gestaltung der Ausbildung, Sondervorschriften für Behinderte
§ 8 Überwachung der Ausbildung
§ 9 Beurteilung während der Ausbildung
§ 10 Urlaub, Dienstunfähigkeit
§ 11 Entlassung aus dem Vorbereitungsdienst
ZWEITER TEIL
Große Staatsprüfung - Prüfungsordnung
§ 12 Zweck der Großen Staatsprüfung
§ 13 Abnahme der Prüfung
§ 14 Zulassung zur Prüfung
§ 15 Art der Prüfung
§ 16 Häusliche Prüfungsarbeit
§ 17 Schriftliche Arbeiten unter Aufsicht
§ 18 Mündliche Prüfung
§ 19 Unterbrechung der Prüfung
§ 20 Bewertung der Prüfungsleistungen im einzelnen
§ 21 Abschließende Bewertung, Gesamturteil
§ 22 Prüfungszeugnis
§ 23 Wiederholung der Prüfung
§ 24 Verstöße gegen die Prüfungsordnung
§ 25 Prüfungsakte
§ 26 Ausführungsbestimmungen
DRITTER TEIL
Sondervorschriften der Fachrichtungen
1. Hochbau
2. Städtebau
3. Bauingenieurwesen
4. Maschinen- und Elektrotechnik
5. Vermessungs- und Liegenschaftswesen
6. Landespflege
7. Umwelttechnik/Umweltschutz
VIERTER TEIL
Übergangs- und Schlußvorschriften
§ 27 Übergangsvorschrift
§ 28 Inkrafttreten
§ 29 Inkrafttreten, Außer-Kraft-Treten
Anlage 1: Ausbildungsnachweis
Anlage 2: Übersicht über den Vorbereitungsdienst
Anlage 3: Beurteilung
Anlage 4: Antrag auf Zulassung zur Großen Staatsprüfung
Anlage 5: Prüfungsfächer und Prüfungszeiten
Anlage 6: Prüfstoffverzeichnis der Fachrichtungen und Fachgebiete

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

§ 13
Abnahme der Prüfung

(1) Die für die Abnahme der Großen Staatsprüfung zuständige Behörde ist das Oberprüfungsamt für die höheren technischen Verwaltungsbeamten, Bonn. Rechtsgrundlage ist das

"Übereinkommen über die Errichtung eines gemeinschaftlichen Oberprüfungsamtes deutscher Länder und Verwaltungen für die höheren technischen Verwaltungsbeamten vom 16. September 1948 in der Neufassung vom 20. Februar 1964" (bekanntgegeben im Staatsanzeiger für das Land Hessen 1964, S. 569).

(2) Die Prüfungen finden am Sitz des Oberprüfungsamtes statt. Der Präsident des Oberprüfungsamtes kann sie auch an anderen Orten abhalten lassen.

(3) Der Vorsitzer des Kuratoriums bestellt die Mitglieder der Prüfungsausschüsse. Es sollen Beamte des höheren Dienstes, die eine Große Staatsprüfung abgelegt haben, oder Hochschullehrer bestellt werden. Das Kuratorium kann in Sonderfällen Ausnahmen zulassen.

(4) Die Prüfung wird in den in § 1 Abs. 3 genannten Fachrichtungen von Prüfungskommissionen abgenommen, die vom Oberprüfungsamt aus den Mitgliedern der Prüfungsausschüsse gebildet werden. Die Prüfungskommissionen setzen sich zusammen aus dem Vorsitzenden und mindestens drei Prüfern, wobei die Zusammensetzung der Prüfungskommission(en) je nach Prüfungsfächern personell wechseln kann. Die Prüfer werden vom Präsidenten des Oberprüfungsamtes von Fall zu Fall aus dem Kreis der vom Vorsitzer des Kuratoriums bestellten Mitglieder der Prüfungsausschüsse berufen. Soweit Referendare aus Bundes-/Landesverwaltungen kommen, soll den Prüfungskommissionen nach Möglichkeit ein Prüfer der Verwaltung angehören, in der der Referendar überwiegend ausgebildet worden ist.

(5) Die Prüfer sind bei ihrer Tätigkeit unabhängig und an Weisungen nicht gebunden. Alle mit der Behandlung von Prüfungsangelegenheiten befaßten Personen sind hierüber zur Verschwiegenheit verpflichtet.

(6) Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses oder sein Vertreter leitet die Prüfung. Die Prüfungskommission(en) ist/sind bei ihren Entscheidungen beschlußfähig, wenn der Vorsitzende der Prüfungskommission(en) und zwei weitere Prüfer anwesend sind. Soweit über die Leistungen in der mündlichen Prüfung entschieden wird, müssen die beschließenden Prüfer an der Prüfung teilgenommen haben. Die Prüfungskommission entscheidet mit Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag. Stimmenthaltung ist nicht zulässig.

(7) Der Präsident des Oberprüfungsamtes sorgt für den ordnungsgemäßen Prüfungsablauf. Er wacht darüber, daß in allen Fachrichtungen gleich hohe Prüfungsanforderungen gestellt und gleiche Beurteilungsmaßstäbe angelegt werden. Zur Wahrnehmung dieser Aufgaben kann er sich an den Prüfungen beteiligen und gilt in diesem Falle von Amts wegen als weiteres Mitglied der Prüfungskommission(en). Beteiligt er sich nicht selbst an der Prüfung, gilt das gleiche für seinen Stellvertreter.

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

§ 14
Zulassung zur Prüfung

(1) Zur Prüfung können nur Referendare zugelassen werden, die die Ausbildungszeit für den höheren technischen Verwaltungsdienst ordnungsgemäß abgeleistet haben oder unmittelbar vor dem Abschluss der Ausbildung stehen und von der Ausbildungsbehörde zur Prüfung vorgeschlagen werden.

(2) Der Referendar hat seinen Antrag auf Zulassung zur Großen Staatsprüfung (Anlage 4) innerhalb von zwei Wochen nach Aufforderung durch die Ausbildungsbehörde zu stellen. Die Ausbildungsbehörde hat dem Referendar den Termin für den Antrag unter Hinweis auf die Folgen eines Versäumnisses (§ 11) schriftlich mitzuteilen.

(3) Die Ausbildungsbehörde leitet den Antrag mit den darin aufgeführten Unterlagen so rechtzeitig dem Oberprüfungsamt zu, daß er zwei Monate vor Aushändigung der Aufgabe für die häusliche Prüfungsarbeit dem Oberprüfungsamt vorliegt.

(4) Der Präsident des Oberprüfungsamtes entscheidet auf Grund der mit dem Zulassungsantrag vorgelegten Unterlagen über die Zulassung zur Prüfung.

(5) Das Oberprüfungsamt leitet den Zulassungsbescheid zusammen mit der Aufgabe für die häusliche Prüfungsarbeit der Ausbildungsbehörde zur fristgerechten Aushändigung an den Referendar zu. Die dem Zulassungsantrag beigefügten Unterlagen werden gleichzeitig zurückgegeben. Sie sind zu vervollständigen und dem Oberprüfungsamt mit der abschließenden Beurteilung (§ 9 Abs. 3) sogleich nach Beendigung der gesamten Ausbildung wieder zuzuleiten.

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

§ 2
Einstellungsbedingungen

In den Vorbereitungsdienst können Bewerber eingestellt werden, die

a)

die gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis erfüllen,

b)

das für ihre Fachrichtung vorgeschriebene wissenschaftliche Studium mit einer Regelstudienzeit von mindestens acht Fachsemestern (ohne Praxis- und Prüfungssemester) an einer Technischen Hochschule/Universität oder einer Gesamthochschule mit gleichwertigem wissenschaftlichen Studiengang mit einer Diplomprüfung (Diplom-Hauptprüfung) oder mit einer gleichwertigen - auch ausländischen - Hochschulprüfung abgeschlossen haben,

c)

höchstens fünfunddreißig Jahre alt sind.

Für Bewerber aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union ist die Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 07.09.2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen maßgebend.

Bewerber, die wegen Betreuung mindestens eines mit ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Kindes unter achtzehn Jahren oder wegen der tatsächlichen Pflege eines nach ärztlichem Gutachten pflegebedürftigen nahen Angehörigen im Sinne des § 1 Abs. 6 HLVO von einer Bewerbung vor Vollendung des sechsunddreißigsten Lebensjahres abgesehen haben, können bis zu einem Höchstalter von vierzig Lebensjahren eingestellt werden.

Angestellte, die mindestens drei Jahre im öffentlichen Dienst überwiegend mit Aufgaben beschäftigt worden sind, die in der Regel von Beamten des höheren Dienstes wahrgenommen werden, und Schwerbehinderte können bis zum vierzigsten Lebensjahr in den Vorbereitungsdienst eingestellt werden.


Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

§ 29
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

(1) Die Änderungen der Ausbildungs- und Prüfungsordnung tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 2007 in Kraft.

(2) Diese Ausbildungs- und Prüfungsordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2012 außer Kraft.

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

§ 3
Einstellungsverfahren

(1) Die Bewerbung um Einstellung in den Vorbereitungsdienst ist bei der Einstellungsbehörde einzureichen. Einstellungsbehörden sind die in den Sondervorschriften für die einzelnen Fachrichtungen genannten Stellen.

(2) Der Bewerbung sind beizufügen:

1.

Geburtsurkunde, bei verheirateten Bewerbern auch die Heiratsurkunde,

2.

Lebenslauf,

3.

Zeugnis über den Nachweis der Hochschulreife,

4.

Zeugnisse über Hochschulprüfungen (Diplom-Vorprüfung und Diplomprüfung) oder Zeugnisse entsprechender ausländischer Hochschulen/Universitäten, sowie gegebenenfalls über Zusatz- oder andere Prüfungen,

5.

Urkunde über die Verleihung des akademischen Grades, der durch die Diplomprüfung erworben wird, sowie Urkunden über andere akademische Grade,

6.

Nachweise über eine etwaige berufliche Tätigkeit nach Ablegung der Diplomprüfung,

7.

Nachweis, dass der Bewerber Deutscher im Sinne des Artikel 116 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt,

8.

persönliche schriftliche Erklärung, ob gerichtliche Strafen vorliegen oder ein gerichtliches Strafverfahren oder ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft anhängig ist.

Auf Anforderung haben Bewerber ein amtsärztliches Zeugnis aus neuester Zeit über den Gesundheitszustand, das vor allem auch über das Seh-, Farbunterscheidungs- und Hörvermögen Auskunft gibt, sowie die Belegnachweise der wissenschaftlichen Hochschule vorzulegen und bei der Meldebehörde ein Führungszeugnis zur Vorlage bei der Einstellungsbehörde zu beantragen.

(3) Über die Einstellung in den Vorbereitungsdienst entscheidet die Einstellungsbehörde.

(4) Aus der Einstellung in den Vorbereitungsdienst kann der Bewerber keinen Anspruch auf eine spätere Verwendung im öffentlichen Dienst herleiten.

(5) Mit der Zusage der Einstellung in den Vorbereitungsdienst ist dem Bewerber der Einstellungstermin mitzuteilen. Kommt der Bewerber ohne triftigen Grund diesem Termin nicht nach, verliert die Zusage der Einstellung ihre Gültigkeit.

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

Anlage 1

(§ 8 Abs. 4 APOhtD)

Ausbildungsnachweis

des/der ............................

-referendars/-referendarin

........................................
(Vor- und Zuname)

der Fachrichtung: ...............................................................................

Fachgebiet: ........................................................................................

Einstellungsbehörde: .........................................................................

Ausbildungsbehörde: .........................................................................

............................................................................................................

Ausbildungsdauer
(vom ...................... bis .........................)

Ausbildungsabschnitt

Ausbildungsstellen und Tätigkeiten

Bescheinigung der Ausbildungsstellen und der Ausbildungsbehörde

1

2

3

4

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

Anlage 2

(§ 8 Abs. 5 APOhtD)

......................................
(Ausbildungsbehörde)

 

Übersicht über den Vorbereitungsdienst

des/der .................................................... -referendars/-referendarin

..................................................................
(Vor- und Zuname)

der Fachrichtung: ............................................................................

Fachgebiet: .....................................................................................

Vertiefte Ausbildung in: .................................................................

geboren am: ......................................................................................

Geburtsort und Kreis: .....................................................................

Familienstand:

..................................................................................
(Tag der Eheschließung, Anzahl der Kinder)

Hochschulprüfung (Diplomprüfung) bestanden am: .......................

Techn. Hochschule/Universität/Gesamthochschule: ............

Prädikat: ...................................................................................

Vertiefungs-/Hauptfach: ........................................................

Einstellungsbehörde: ..........................................................................

Tag des Dienstantritts: ........................................................................

Voraussichtliches Ende der Ausbildung: ...........................................

Voraussichtliches Ende des Vorbereitungsdienstes: .........................

Auf den Vorbereitungsdienst von 2 Jahren wurden .......... Monate*)

.... Wochen*) förderlicher Zeiten (§ 6 Abs. 1 APOhtD) angerechnet.

(Rückseite)

Ausbildungsabschnitte

Ausbildungsstellen

Ausbildungsdauer
vom bis Wochen

Bemerkungen

1

2

3

4

Abschnitt I
(Aufgaben)

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

Anlage 3

(§ 9 Abs. 1 APOhtD)

............................................................
(Ausbildungsbehörde/-stelle)

 

Beurteilung

des/der ...........................

-referendars/-referendarin

.......................................
(Vor- und Zuname)

der Fachrichtung: ...........................................................................

Fachgebiet: .....................................................................................

Einstellungsbehörde: .....................................................................

für die Zeit der Ausbildung vom: .................. bis: ...........................

bei: ....................................................................................................

A.

Persönlichkeitsmerkmale

1.

Pflichtgefühl und Arbeitsbereitschaft

2.

Arbeitsverhalten (Tempo, Sorgfalt, Übersicht)

3.

Urteilsfähigkeit (Erkennen des Wesentlichen, eigene Gedanken, Entschlußfreudigkeit)

4.

Ausdruck in Wort und Schrift

5.

Verhalten gegenüber Mitarbeitern, Umgang mit Publikum

B.

Fachkenntnisse

C.

Leistungen

D.

Besonderheiten

Gesamturteil

............................................

............................................

(Ort)

(Datum)

Unterschrift des Leiters
der Ausbildungsstelle

............................................

............................................

(Ort)

(Datum)

Unterschrift
des Ausbildungsleiters

............................................

Sichtvermerk

des Referendars/der Referendarin

Anlage 4 Antrag auf Zulassung zur Großen Staatsprüfung für den höheren technischen ...

Anlage 4

(§ 14 Abs. 2 APOhtD)

Antrag
auf Zulassung zur Großen Staatsprüfung
für den höheren technischen Verwaltungsdienst

in der Fachrichtung: ...........................................................................

Fachgebiet: ...................................................................................

Vertiefte Ausbildung in: .....................................................................

Vor- und Zuname: ...............................................................................

geboren am: ..........................................................................................

Geburtsort und Kreis: .................................................................

Wohnungsanschrift (nachträgliche Änderungen sind dem Oberprüfungsamt sofort anzuzeigen):

.........................................................................................................

Hiermit bitte ich um Zulassung zur erstmaligen*) - wiederholten*) - Ablegung der Großen Staatsprüfung.

......................, den ......................

......................................................
(Unterschrift)

...............................

-referendar/-referendarin

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

Anlage 4

(Rückseite)

............................................................
(Ausbildungsbehörde)

 

Gesch.-Nr.
bzw. Az.: ................................

........................, den ........................

 

An das

Oberprüfungsamt für die höheren

technischen Verwaltungsbeamten

Bockenheimer Anlage 13

6000 Frankfurt am Main 1

durch

...............................................
Einstellungsbehörde

Betr.: ..................................... -referendar/in .....................................

Hiermit legeich den Zulassungsantrag des/der .................................

-referendars/-referendarin ......................................................... vor.

Beigefügt sind:

1.

........... Hefte mit Personalakten und Abschnittszeugnissen

2.

Übersicht über den Vorbereitungsdienst

3.

Ausbildungsnachweis

4.

..........................................................................................................

5.

..........................................................................................................

6.

..........................................................................................................

7.

..........................................................................................................

Ich halte den Referendar/die Referendarin auf Grund der während des Vorbereitungsdienstes erteilten Beurteilungen und nach meiner eigenen Kenntnis für vorbereitet und befürworte seinen/ihren Antrag auf Zulassung zur Großen Staatsprüfung. Die häusliche Prüfungsarbeit soll in der Zeit vom .................................................... bis ...................................... angefertigt werden. Ich bitte daher, mir die Aufgabe so rechtzeitig zuzustellen, daß sie dem Referendar/der Referendarin am ................................... ausgehändigt werden kann.

Anlage 5 Prüfungsfächer und Prüfungszeiten

Anlage 5

(§§ 17 Abs. 3, 18 Abs. 4 APOhtD)

Prüfungsfächer und Prüfungszeiten

Stunden

IA Fachrichtung HOCHBAU

 

1. Öffentlicher Hochbau

2. Bautechnik

3. Orts-, Regional- und Landesplanung, Städtebau, Raumordnung

1

4. Fachbezogene Verwaltung und Rechtsvorschriften

1

5. Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen

1

6. Öffentliches Baurecht

1

zusammen

IB Fachrichtung STÄDTEBAU

1. Raumordnung

1

2. Geschichte des Städtebaues

1

3. Stadtplanung und Stadtentwicklung

4. Technische Elemente des Städtebaues

1

5. Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen

1

6. Fachrecht

zusammen

II Fachrichtung BAUINGENIEURWESEN

Fachgebiet Wasserwesen:

1. Wasserstraßen/Wasserwirtschaft

1

2. Sondergebiete der Wasserwirtschaft

1

3. Vorbereiten und Durchführen von Bauten

1

4. Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung

1

5. Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen

1

6. Fachbezogene Verwaltung und Rechtsvorschriften

zusammen

Fachgebiet Straßenwesen:

 

1. Straßenbau

2. Straßenplanung, Straßenverkehrstechnik

3. Vorbereiten und Durchführen von Ingenieurbauten

1

4. Raumplanung, Stadtbauwesen

1

5. Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen

1

6. Fachbezogene Verwaltung und Rechtsvorschriften

1

zusammen

Fachgebiet Stadtbauwesen:

1. Städtisches Verkehrswesen,
Stadtstraßen und Stadtbahnen

1*)

2. Wasser- und Abfallwirtschaft, Umweltschutz

1*)

3. Vorbereiten und Durchführen von Ingenieurbauten

1

4. Raumplanung, Städtebau, Bauordnungswesen

1

5. Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen

1

6. Fachbezogene Verwaltung und Rechtsvorschriften

1

zusammen

III Fachrichtung MASCHINEN- UND ELEKTROTECHNIK

Fachgebiet Maschinen- und Elektrotechnik
in der Verwaltung

1. Maschinen- und verfahrenstechnische Anlage

1

2. Ver- und Entsorgungsanlagen

3. Elektrotechnische Anlagen

4. Energiewirtschaft und Energieversorgung

1

5. Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen

1

6. Fachbezogene Verwaltung und Rechtsvorschriften

1

zusammen

IV Fachrichtung
VERMESSUNGS- UND LIEGENSCHAFTSWESEN

1. Liegenschaftskataster

2. Ländliche Neuordnung

3. Landesplanung und Städtebau

4. Landesvermessung und Kartographie

5. Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen

zusammen

V Fachrichtung LANDESPFLEGE

1. Raumordnung, Landesplanung und Städtebau

2. Naturschutz und Landschaftspflege einschließlich Grünordnung

3. Landschafts- und Grünflächenbau, Biotoppflege

1

4. Nachbargebiete der Landespflege

1

5. Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen

1

6. Fachbezogene Verwaltung und Rechtsvorschriften

1

zusammen

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

Anlage 6

(§ 18 Abs. 4 APOhtD)

Prüfstoffverzeichnis

der Fachrichtungen und Fachgebiete

Hochbau

Städtebau

Bauingenieurwesen

Maschinen- und Elektrotechnik

Vermessungs- und Liegenschaftswesen

Landespflege

Fachrichtung: HOCHBAU

1.

Öffentlicher Hochbau

Entwicklung öffentlicher Bauten

Baugeschichtliche Bezüge und Stilepochen

Gestaltungs- und Konstruktionselemente

Gebäudetypen

Planungsgrundlagen

Standort- und Grundstücksbedingungen, Landschaftsbezug

Flächenbedarf, Flächenrichtwerte, Raumprogramm

Raster, Achsmaße, Raumgrößen

Funktionszusammenhänge

Ausstattungsstandard

Öffentlich-rechtliche Anforderungen

Bau- und Betriebskosten

Grundlagen und Methoden der Kostenermittlung

Kostenarten, Kostengliederung

Kostenorientierungs- und -richtwerte, Kostenvergleich

Wirtschaftlichkeit (Investitionen, Unterhaltung, Betrieb)

Umgang mit vorhandener Bausubstanz

Bestandsaufnahme

Denkmalpflege

Nutzung

2.

Bautechnik

Erschließung

Technische Ver- und Entsorgung, Energiewahl

Verkehrserschließung

Baubetrieb

Baustelleneinrichtung, Gerüste

Verkehrssicherung

Winterbau

Baukonstruktionen/Baumethoden

Baugrund, Gründungen

Tragkonstruktionen

Nichttragende Konstruktionen

Installationen/Zentrale Betriebstechnik

Heizung, Raumlufttechnik

Wasserver- und -entsorgung, Abfallbeseitigung

Elektrische Anlagen (Stark- und Schwachstrom)

Fördertechnik

Küchen- und Labortechnik

Bautechnische Einzelheiten, Baustoffe

Bauphysikalische Gesichtspunkte

Allgemeiner Bautenschutz

Brandschutz

Feuchte-, Wärme-, Schallschutz

Raumakustik

Ursachen, Vermeidung und Behebung von Bauschäden

3.

Orts-, Regional- und Landesplanung, Städtebau, Raumordnung

Allgemeine Grundlagen

Kulturelle, soziale und wirtschaftliche Ziele

Geographische, infrastrukturelle und finanzielle Grundlagen

Geschichtliche Entwicklung

Gesetzliche Grundlagen

Baugesetzbuch

Raumordnungsgesetz, Landesplanungsgesetz

Grundzüge des Fachplanungsrechts

Planungsrechtliche Instrumente

Aufgaben und Zuständigkeiten der Planungsträger, Verfahren zur Planaufstellung, -sicherung und -verwirklichung

Bauleitpläne

Gebietsentwicklungspläne

Landesentwicklungsprogramme und Landesentwicklungspläne

Raumordnungsprogramme

sowie

Planfeststellungsverfahren (siehe auch Prüfungsfach 6)

Gestalterische und technische Aspekte

Stadtbildgestaltung

Stadterneuerung und Sanierung, Modernisierung

Städtebauliche Denkmalpflege

Städtebauliche Systeme und Gebäudetypologie

Technische Elemente

Städtebauliche Normen und Flächenbedarf

4.

Fachbezogene Verwaltung und Rechtsvorschriften

Organisation der Hochbauverwaltungen in Bund, Ländern und Gemeinden

Gliederung, Zuständigkeiten und Arbeitsweise

Aufgaben der Hochbauverwaltungen

Durchführung von Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sowie Unterhaltung der Grundstücke und der baulichen Anlagen

Wettbewerbe auf den Gebieten der Raumplanung, des Städtebaues und des Bauwesens

Beteiligung freiberuflich Tätiger

Fertigung der Bauunterlagen

Vergabe der Bauleistungen und Leistungen

Überwachung der Bauausführung

Prüfung der Rechnungen, Kassenanordnungen, Abnahme, Übergabe, Rechnungslegung

Rechnungsprüfungsverfahren

Baufachliche Gutachten und Stellungnahmen, Wertermittlungen

Baufachliche Mitwirkung bei Baumaßnahmen mit staatlichen Zuwendungen

Baufachliche Mitwirkung bei der Wohnungsfürsorge

Anwendung der Datenverarbeitung, Veröffentlichungen

Vorschriften, Richtlinien, Dienstanweisungen

Verfahrensvorschriften

insbesondere: RBBau, entsprechende Landesvorschriften

Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen

insbesondere: BHO, LHO, Verwaltungsvorschriften hierzu

Vergabewesen

insbesondere: VOB, VOL, VHB

Wettbewerbs- und Honorarwesen

insbesondere: GRW, HOAI

Kartellrecht

Preisrecht

insbesondere: Preisverordnungen

5.

Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen

Wie bei der Fachrichtung Landespflege unter Nr. 5 angegeben

6.

Öffentliches Baurecht

Grundlagen, Entwicklung und Begriffe, Rechtsetzungszuständigkeiten von Bund, Ländern und Gemeinden

Recht der Landesbauordnungen

Städtebauliches Planungsrecht

Sonstiges öffentliches Recht mit Einfluß auf das Bauen

Organisation und Zuständigkeit der Bauaufsichtsbehörden; Zuständigkeit anderer Behörden

Verfahren zur Kontrolle von Baumaßnahmen, baulichen Anlagen und Baugrundstücken

Verfahren nach der Bauordnung

Das Baugenehmigungsverfahren

Das Anzeigeverfahren

Das Zustimmungsverfahren

Das Kenntnisgabeverfahren

Genehmigung nach städtebaulichem Planungsrecht, Denkmal-, Immissionsschutz-, Flurbereinigungs-, Wasser-, Abfallbeseitigungs-, Atom-, Straßen-, Luftverkehrs-, Bundesbahnrecht

Bauüberwachung und Verfolgung baurechtswidriger Zustände, Planfeststellungsverfahren (siehe auch Prüfungsfach 3)

Materielle Anforderungen an Baumaßnahmen, bauliche Anlagen und Baugrundstücke

Bauordnung und Verordnungen hierzu

Örtliche Bauvorschriften

Allgemein anerkannte Regeln der Technik

Unfallschutz

Recht der Berufsgenossenschaften

Unfallverhütung

Fachrichtung: STÄDTEBAU

1.

Raumordnung

Begriffe und Ziele der Raumordnung, Landes- und Regionalplanung

Entwicklung der Besiedlung, ihre Ursachen und Wirkungen

Entwicklung der Landesplanung und Raumordnung

Arbeitsmethoden

Planungselemente und Raumkategorien

Aufgaben und organisatorischer Aufbau der Raumordnung und Landesplanung in der Bundesrepublik Deutschland

Raumordnungsgesetz und Bundesraumordnungsprogramme

Landesplanungsgesetz und seine Durchführungsverordnung, Landesentwicklungsgesetz

Programme und Pläne der Landesentwicklung und Regionalplanung

Aufgaben der Planungsebenen und Fachdienststellen sowie ihr Verhältnis zueinander

Planarten und -inhalte, Wirkungsbereiche, Aufgabenträger, Beteiligte

Probleme und Konfliktstellen der Planung und die Verwirklichung raumordnerischer Ziele

2.

Geschichte des Städtebaues

Epochen des Städtebaues und ihre Charakteristika, vor allem seit dem Entstehen der Industriegesellschaft im 19. Jahrhundert

Städtebauliche Theorien und Leitbilder des 19. und 20. Jahrhunderts

Geographische, soziale, wirtschaftliche, technische und politische Faktoren der Siedlungsentwicklung und des Städtebaues

3.

Stadtplanung und Stadtentwicklung

Begriffe und Ziele

Arbeitsmethoden einschließlich Öffentlichkeitsarbeit

Verwaltungsorganisation und -ablauf der Planung

Integration von Fachplanungen

Einsatzbereiche und Methoden der automatischen Datenverarbeitung in der Stadtplanung

Ordnungselemente, Funktionsbereiche, Infrastruktur und Standortkriterien

Gebäudetypen und städtebauliche Systeme des Wohnungsbaues, der öffentlichen und privaten Einrichtungen

Städtebauliche Erneuerung (Sanierung, Modernisierung)

Stadtgestaltung und städtebauliche Denkmalpflege

Umweltverträglichkeit der Planung

Naturschutz und Landschaftspflege

Landschaftsplanung und -gestaltung

Agrarstruktur

Finanzplanung und Investitionsprogramm

Verträge über stadtplanerische Leistungen

Wettbewerbswesen

4.

Technische Elemente des Städtebaues

Bedeutung des Verkehrs im Städtebau, Verkehrsarten

Verkehrsuntersuchungen (Zählungen, Analysen, Prognosen), Generalverkehrsplanung

Grundzüge des Wasser-, Schienen- und Straßenverkehrs

Öffentlicher Nahverkehr und Individualverkehr

Erschließungssysteme und ihre Elemente

Wirtschaftlichkeitsfragen der Erschließung

Grundzüge der Versorgung mit Wasser und Energie, Abwasser- und Abfallbeseitigung

Technischer Umweltschutz in bezug auf Städtebau in den Grundzügen

der Luftreinhaltung

des Lärmschutzes

des Gewässer- und

Bodenschutzes

5.

Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen

Wie bei der Fachrichtung Landespflege unter Nr. 5 angegeben

6.

Fachrecht

Baugesetzbuch

unter besondere Beachtung der Bauleitplanung, der Sicherung der Bauleitplanung, der Regelung der baulichen und sonstigen Nutzung sowie der Grundzüge der Bodenordnung, der Enteignung, der Erschließung, der städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen, der Erhaltungssatzung und der städtebaulichen Gebote

Baunutzungsverordnung, Planzeichenverordnung

Bauordnungsrecht und seine DVO in städtebaurelevanten Teilen

Baugenehmigungs- und Bodenverkehrsverfahren

Fachplanungsrecht, vor allem in seinen Beziehungen zu Städtebau und Bauleitplanung (Planfeststellungsverfahren) in den Grundzügen der folgenden Gesetze und Bestimmungen:

Bundesbahngesetz

Bundeswasserstraßengesetz

Luftverkehrsgesetz

Bundesfernstraßen-, Landesstraßen- und Wegegesetz

Energiewirtschaftsgesetz, Telegraphenwegegesetz

Abfallbeseitigungsgesetz

Wasserhaushaltsgesetz und Landeswassergesetz

Bundesnaturschutzgesetz, Naturschutzgesetz des Landes und seine Waldschutzbestimmungen

Sonstige Rechtsnormen mit Bezug zur Stadtentwicklung:

Denkmalschutzgesetz des Landes

Bundesimmissionsschutzgesetz und sonstige Umweltschutzbestimmungen

Flurbereinigungsgesetz

Bundeskleingartengesetz

Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz

Kommunalabgabengesetz und kommunales Satzungsrecht

Vertragswesen (HOAI sowie sonstige Verträge über stadtplanerische Leistungen)

Fachrichtung:

BAUINGENIEURWESEN

Fachgebiet:

WASSERWESEN

1.

Wasserstraßen/Wasserwirtschaft

Wasserstraßennetz

Gliederung, Klassifizierung

Funktionen, Entwicklung

Anlagen der Wasserstraßen

Aufgaben an den Wasserstraßen

Wasserwirtschaftliche Rahmenplanung

Rechtsgrundlagen, Zuständigkeiten

Technische Grundsätze

Aufbau, Auswirkungen

Wassergefährdende Stoffe im Bereich oberirdischer Gewässer

Rechtsgrundlagen, Zuständigkeiten

Sicherheitstechnische Anforderungen

Naturschutz und Landschaftspflege

Rechtsgrundlagen, Zuständigkeiten

Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen

Landschaftspflegerischer Begleitplan

Gewässerökologie

Naturnahe Gewässergestaltung bei Bau und Unterhaltung

Renaturierung von Gewässern

Lebendbau

Ingenieurhydrologie

Meßverfahren

Aufbau des Meßnetzes

Pegelvorschrift

Gewässerkundliches Jahrbuch

Grundkenntnisse der Meteorologie in bezug auf Sturmfluten und Hochwasser

Hydrologische Nachrichtendienste einschl. Wasserstandsvorhersage

Wasserbauliches Versuchswesen

Bedeutung, Möglichkeiten

2.

Sondergebiete der Wasserwirtschaft

Wassermengen- und Wassergütewirtschaft

Begriffe

Technische Vorschriften

Verfahren zur Gewässergüteklassifizierung

Grundsätzliche Anforderungen an Gewässerbenutzungen

Bewirtschaftungspläne

Abwasser-, Wärme- und Radioaktivitätsbelastung

Wassergefährdende Stoffe im Grundwasserbereich

Technische Vorschriften

Sicherheitstechnische Anforderungen

Abwasserbeseitigung

Begriffe

Technische Vorschriften

Planungsgrundsätze

Anforderungen an Abwassereinleitungen

Neuere Verfahren der Abwasserbehandlung

Behandlung von Niederschlagswasser

Schlammbehandlung und -verwertung

Abwasseruntersuchung

ATV-Arbeitsblätter

Abfallwirtschaft

Begriffe

Technische Vorschriften

Abfallplanung

Emissionsbegrenzung bei Abfallanlagen

Abfallvermeidung, -verminderung, -verwertung

Altlasten

Abfall- und Emissionsuntersuchungen

LAGA-Merkblätter

Wasserversorgung

Begriffe

Technische Vorschriften

Wasseruntersuchung

Wasserschutzgebiete

Schutzmaßnahmen bei Verunreinigungen

Neuere Bemessungs- und Aufbereitungsverfahren

DVGW-Arbeitsblätter

Abflußregelung, Hochwasserschutz, Küstenschutz

Begriffe

Technische Vorschriften

Staatsaufsicht für Talsperren

Gewässerausbau, Gewässerunterhaltung

Technische Grundsätze

Arbeitsmethoden

Landwirtschaftlicher Wasserbau

Bewässerung

Dränung

Rekultivierung

Finanzierungs- und Förderungsprogramme

3.

Vorbereiten und Durchführen von Bauten

Vorarbeiten für Bauvorhaben

Aufstellen und Prüfen von Entwürfen

Veranlassung

Rechts- und Verwaltungsgrundlagen

Bautechnische Grundlagen, Bauweisen, Bauverfahren

Wirtschaftlichkeit

Umweltschutz

Entwurfsarten

Bestandteile der Entwürfe

Zuständigkeiten, Mitwirkung Dritter

Vorbereitung von Baumaßnahmen

Grunderwerb

Beweissicherung

Vergabe nach VOB und VOL

Verwaltungsvorschriften und -verfahren

Verdingungsunterlagen, Standardleistungsbeschreibungen

Preisbildung, preisrechtliche Grundlagen

Vergabeentscheidung, Zuschlagserteilung

Vergabe von Ingenieurleistungen

Abwicklung von Baumaßnahmen

Verwaltungsvorschriften

Bauprogramm

Ausgabenkontrolle

Vertragsänderung

Baubestandspläne

Bauabnahme

Bauabrechnung

Gewährleistung

Verantwortung bei Planung und Durchführung von Baumaßnahmen

Rechts- und Verwaltungsgrundlagen

Bauaufsicht

Baubevollmächtigter

Bauleiter

Unfallverhütung

4.

Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung

Leitungskonzeptionen, -methoden und -techniken

Begriffe

Leitungskonzeptionen

Regelkreis-Modell

Methoden und Techniken der Planung

Zielvorgabe (Zielsetzung, Zielsysteme, Zielkonflikte)

Problemanalyse

Alternativensuche und -bewertung

Entscheidung

Personalführung

Grundkenntnisse der Menschenführung

Individual- und Gruppenverhalten im Arbeitsprozeß

Leistungsmotivation

Anerkennung, Kritik

Kommunikation, Konflikthandhabung

Führungsstile, Grundsätze für die Zusammenarbeit und den Personaleinsatz

Personalbeurteilung

Kommunikationstechniken

Rhetorik

Gesprächsführung, Besprechungstechnik

Darstellungstechnik

Gliederungstechnik

Visualisierungstechnik

Informationstechnik

Informationssysteme

Rechnergestützte Verfahren

Öffentlichkeitsarbeit

Organisation

Grundzüge der Organisationslehre

Aufbauorganisation (Gestaltungsregeln), Dienstpostenbemessung und -bewertung

Ablauforganisation (Steuerungsregeln), Bürotechnik

Aufgaben, Organisation und Geschäftsbetrieb der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung des Bundes und der Wasserwirtschaftsverwaltungen der Länder

Volks- und betriebswirtschaftliche Untersuchungen

Wirtschaftlichkeitsgrundlagen

Kostenrechnung

Investitionsrechnung und Wirtschaftlichkeitskriterien

Empfindlichkeitsprüfung und Risikoanalyse

Erfolgskontrolle

Nutzen-Kosten-Untersuchungen

Grundlegende Bewertungsverfahren

Möglichkeiten, Grenzen und Ablauf der Verfahren

Verfahrensrichtlinien

Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen für Unterhaltungs- und Betriebsaufgaben

Aufgabenwirtschaftlichkeit

Beschaffungs- und Einsatzplanung

Haushalts-, Rechnungs- und Kassenwesen des Bundes, der Länder und Kommunen

Grundlagen des Haushalts

Begriffe

Haushaltsgrundsätze

Verfahren der Bewirtschaftung

Technische Programmplanung, Finanzplanung

Aufgaben der Rechnungshöfe und der Rechnungsprüfungsämter

5.

Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen

Wie bei der Fachrichtung Landespflege unter Nr. 5 angegeben

6.

Fachbezogene Verwaltung und Rechtsvorschriften

Wasserstraßenrecht

Bundeswasserstraßengesetz

Wasserstraßenstaatsvertrag

Völkerrechtliche Regelungen für Wasserstraßen

Wasserrecht

Wasserhaushaltsgesetz

Landeswassergesetz

Abwasserabgabengesetze

Grundzüge des Wasserverbandsrechts, Deichrechts, Fischereirechts und Wassersicherstellungsgesetzes

Umweltschutzrecht

Bundesnaturschutzgesetz, Landesnaturschutzgesetz

Bundesabfallgesetz, Landesabfallgesetz

Meeresumweltschutz

Grundzüge der Gewerbeordnung und des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Baurecht

Baugesetzbuch

Landesbauordnung

Raumordnung, Landesplanung, Liegenschaftswesen - Grundzüge -

Raumordnungsgesetz

Landesplanungsgesetz

Flurbereinigungsrecht

Liegenschaftswesen

Wegerecht anderer Verkehrszweige - Grundzüge -

Bundesfernstraßengesetz, Landesstraßengesetz

Bundesbahngesetz

Hafenpolizeirecht - Grundzüge -

Umweltschutzrichtlinien der Europäischen Gemeinschaft

Internationale und supranationale Umweltschutzkonventionen

Fachrichtung:

BAUINGENIEURWESEN

Fachgebiet:

STRASSENWESEN

1.

Straßenbau

Allgemeines

Straßenfinanzierung

Bauwirtschaft

Straßenbauforschung

Elektronische Datenverarbeitung (EDV)

Lärmbekämpfung (Baulärm, Verkehrslärm)

Organisation des Straßenwesens

Straßengeschichte

Straßenbeanspruchung

Abmessungen, Gewichte, Achslasten der Fahrzeuge (StVZO)

Fahrbahneigenschaften (Griffigkeit, Ebenheit, Verschleiß)

Straßenbautechnik

Bodenuntersuchungen

Erdarbeiten

Entwässerung, Frostsicherheit

Straßenhaustoffe, Gütesicherung

Straßenbefestigungen

Bauvorbereitung, Ablaufplanung

Baustelleneinrichtung und -sicherung

Bauen unter Verkehr

Bauverfahren, Baumaschinen

Bepflanzung, Grünverbau, Landschaftsgestaltung

Wildschutz

Straßenunterhaltung

Straßenüberwachung, Straßenunterhaltung, Verkehrssicherheit

Organisation des Straßenunterhaltungs- und Winterdienstes

Personal-, Fahrzeug- und Geräteausstattung

Meldedienste

2.

Straßenplanung, Straßenverkehrstechnik

Allgemeines

Zielvorstellungen der Raumordnung und Verkehrspolitik

Entwicklung der Verkehrsarten

Verkehrsuntersuchungen (Zählungen, Analysen, Prognosen)

Netzgestaltung (RAL-N)

Ermittlung des Straßenbedarfs, Ausbaupläne, Bauprogramme

Straßenentwurf

Vermessung und Kartenwesen

Entwurfsgestaltung

Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen

Linienführung

Querschnittsgestaltung

Knotenpunktausbildung

Nebenanlagen und Nebenbetriebe

Landschaftsgestaltung

Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen

Verkehrssicherheit und Straßenbetrieb

Unfallerfassung und -auswertung

Maßnahmen zur Hebung der Verkehrssicherheit

Verkehrsregelung, Verkehrszeichen, Verkehrseinrichtungen

Verkehrsführung und Wegweisung

Schutz- und Leiteinrichtungen

Straßenbeleuchtung

Informationsdienste, Hilfsdienste

Straßenmarkierung

3.

Vorbereiten und Durchführen von Ingenieurbauten

Grundsätze für die Gestaltung, Konstruktion und Ausstattung der Bauwerke

Bemessung und Wirtschaftlichkeit von Ingenieurbauwerken, insbesondere Brücken, Tunnel, Stützmauern

Wahl der Gründungen

Bauverfahren und Bauweisen unter Berücksichtigung des Verkehrs und der Wirtschaftlichkeit

Baustoffe und deren Eigenschaften, Anwendung, Prüfverfahren

Unterhaltung und Überwachung von Ingenieurbauwerken

Bautenschutz

Zulassungswesen, Normen und technische Richtlinien

4.

Raumplanung, Stadtbauwesen

Raumordnung, Landes- und Stadtplanung

Raumordnungsgrundsätze des Bundes und der Länder

Raumordnungs- und Verkehrsentwicklungsprogramme, Regionalpläne

Raumordnung und Fachplanung

Planungsrecht (Raumordnungsgesetz, Landesplanungsgesetz, Baugesetzbuch, Baunutzungsverordnung, Planzeichenverordnung)

Bauordnungsrecht, Landesbauordnung, Beteiligung im Baugenehmigungsverfahren

Stadtbauwesen

Generalverkehrspläne (öffentlicher, individueller und ruhender Verkehr)

Stadtstraßen und Schienenbahnen (ÖPNV)

Wasserversorgung und Stadtentwässerung

Stadtreinigung (Straßenreinigung und Müllbeseitigung)

Stadtbetriebe

5.

Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen

Wie bei der Fachrichtung Landespflege unter Nr. 5 angegeben

6.

Fachbezogene Verwaltung und Rechtsvorschriften

Straßenrecht

Rechtsgrundlagen

Bundesfernstraßengesetz

Straßengesetz des Landes

Ergänzende Rechts- und Verwaltungsvorschriften

Organisation des Straßenwesens

Einteilung der Straßen

Träger der Straßenbaulast

Straßenbauverwaltungen, Auftragsverwaltung

Straßenaufsicht

Straßenlasten

Straßenbaulast

Verkehrssicherungspflicht

Reinigungs-, Streu- und Beleuchtungspflicht

Die Straße als öffentliche Sache

Straßenbestandteile und -zubehör

Nebenanlagen und Nebenbetriebe

Widmung, Umstufung und Einziehung

Eigentum an der Straße

Straßenverzeichnis, Numerierung

Straßengebrauch

Gemeingebrauch

Sondernutzung und Gestattung

Zufahrten

Leitungen

Anliegerrechte

Anbau- und Nachbarrecht

Anbau

Außenwerbung

Schutzvorschriften

Nachbarrechte bei Straßen

Kreuzungsrecht

Kreuzungen und Einmündungen von Straßen

Kreuzungen von Eisenbahnen, Wasserwegen und Straßen

Recht der Planung, Grunderwerb

Bestimmung der Linienführung

Flächensicherung

Planfeststellung

Grunderwerb, Enteignung, Besitzeinweisung

Entschädigung

Flurbereinigung

Rechtsgrundlagen der Baudurchführung

Verdingungswesen

Bauvertragsrecht

Baupreisrecht

Verantwortung der am Bau Beteiligten

Technische Überwachungsorgane, Unfallverhütung

Berufsgenossenschaften

Straßenverkehrsrecht

Rechtsquellen (StVG, StVO, StVZO)

Zuständigkeiten

Grundzüge benachbarter Rechtsgebiete

Eisenbahnrecht

Personenbeförderungsrecht

Wasserstraßenrecht

Wasserrecht

Telegraphenwegegesetz

Naturschutzrecht

Denkmalschutz

Fachrichtung:

BAUINGENIEURWESEN

Fachgebiet:

STADTBAUWESEN

1.

Städtisches Verkehrswesen, Stadtstraßen und Stadtbahnen

Verkehrswesen

Verkehrsrecht, Verkehrswegerecht, Verkehrswegeprogramme, Generalverkehrsplan, Verkehrstechnologie, Forschung

Verkehrs-, Straßen- und Bauverwaltung

Verkehrsstatistik, Straßenklassifizierung, Wegeaufsichtsdienst, Aufsichtsbehörden für den öffentlichen Personenverkehr, Organisation im Straßenwesen und Stadtbahnwesen

Verkehrsuntersuchungen

Verkehrserhebungen, -analysen, -prognosen, Leistungsnachweise, Nutzwertanalysen

Straßenplan und Entwurf

Trassierungsgrundlagen, Straßenquerschnitte und -gestaltung, Kunstbauwerke, Schallschutz, Knotenpunktausbildung, Anlagen des ruhenden Verkehrs

Straßenbautechnik

Erdarbeiten, Baustoffe, Flächenbefestigungen, Straßenbegründung, Straßenunterhaltung, Straßenreinigung und Winterdienst, Straßenentwässerung, Versorgungsleitungen, Straßenbeleuchtung

Straßenverkehrsregelung

Verkehrsführung, -zeichen und -signalisierung

Planung des öffentlichen Personennahverkehrs

Verkehrsbedürfnisse, -mittel und -bedienung, Netzgestaltung, Leistungsfähigkeit, Wirtschaftlichkeit und Tarifgestaltung

Stadtbahnbau

Bau- und Betriebsordnungen, Gestaltung, Bemessung und Bauweisen von Verkehrs- und Betriebsanlagen, Schallschutz, Oberbau- und Signaltechnik

Betrieb der öffentlichen Nahverkehrsmittel

Betriebsdienst, Fahrplangestaltung, Merkmale und Einsatz der Fahrzeuge, Betriebsleitung

2.

Wasser- und Abfallwirtschaft, Umweltschutz

Grundsatzfragen

Umweltschutzgesetzgebung wie Wasserhaushaltsgesetz, Abwasserabgabengesetz, Abfallbeseitigungsgesetz, Naturschutzgesetz, Bundesimmissionsschutzgesetz

Emissionsschutz für Luft, Wasser, Boden, Lärm

Verursacherprinzip

Siedlungswasserwirtschaftliche Generalplanung

Organisation und Durchführung

Betriebsaufgaben und -formen

Betriebsabläufe, -steuerung und -kontrolle

Betriebliche Informationssysteme

Betriebskostenermittlung

Materialwirtschaft, Fahrzeugeinsatz

Gebührenhaushalte, Ortssatzungen

Wasserversorgung

Planung, Entwurf, Bauweisen, Erhaltung und Betrieb von Anlagen der Wassergewinnung, -aufbereitung, -speicherung und -verteilung, Gewässerausbau

Stadtentwässerung

Planung, Entwurf, Bauweisen, Erhaltung und Betrieb von Anlagen der Grundstücksentwässerung, der Abwasserableitung und -reinigung

Reduzierung der Abwassermengen und Schmutzfrachten

Öffentliche Toiletten

Abfallwirtschaft

Vermeidungsstrategien; Rückgewinnung und Nutzung von Abfällen; Einsammeln, Befördern, Behandeln, Lagern und Ablagern von Abfällen

Sonderabfälle

Altlasten

Vorsorgemaßnahmen

Betriebsnotfälle, Alarmpläne

Zivilschutz, Katastrophenabwehr

Wassersicherstellung

3.

Vorbereiten und Durchführen von Ingenieurbauten

Gesetzliche Grundlagen

Haushaltsordnung, Haushaltsplanung, Baudienstvorschriften, Verdingungsordnung, Gebührenordnungen für Ingenieure und Architekten, Arbeitsteilung und Verantwortung der am Bau Beteiligten

Fachliche Grundlagen

Technische Vorschriften, Normen und Richtlinien, Entwurfs-, Berechnungs- und Bauverfahren, Bauen unter Verkehr bzw. im Betrieb, Überwachen von Ingenieurbauwerken

Bauvorbereitung

Bauprogramm, technisch-wirtschaftliche Gestaltung, Abstimmen mit Beteiligten und Betroffenen, Haushaltsunterlage Bau, baupolizeiliche und technische Prüfung

Baulenkung

Investitionsprogramm, Baufinanzierung, Ablaufplanung, Mittelbewirtschaftung

Bauvertrag

Ausschreibung, Angebote, Vergabe, Nachträge, Baupreisbildung

Baudurchführung

Bauüberwachung, Bauleitung, Bauaufsicht, Baureifmachung, Verkehrssicherungspflicht, Baubehelfe, Baustoffprüfung, Abnahme, Gewährleistung, Haushaltsüberwachung, Abrechnung, Rechnungshof

4.

Raumplanung, Städtebau, Bauordnungswesen

Raumplanung

Gesetzliche und fachliche Grundlagen, Gliederung der Raumplanung, Zusammenwirken der Planungsstufen, Arbeitsmethodik, Fachplanungen, Raumforschung

Raumordnung

Raumordnungsprogramm, Organisationen

Landes- und Regionalplanung

Landesentwicklungsprogramm und -pläne, Gebietsentwicklungs- und Regionalpläne, Strukturuntersuchungen, Standortprogramme

Städtebau und Bauleitplanung

Stadtentwicklungsplanung, Aufstellung und Sicherung der Bauleitplanung, Städtebauförderung

Bauordnungswesen

Musterbauordnung der Länder, Genehmigungs- und Zustimmungsverfahren bei Bauvorhaben, Rechtsbehelfe

5.

Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen

Wie bei der Fachrichtung Landespflege unter Nr. 5 angegeben

6.

Fachbezogene Verwaltung und Rechtsvorschriften

Organisationstheorie

Organisationsmethodik und -formen

Fachbezogene Organisation

Gliederung der technischen Verwaltungen, Technische Überwachungsorgane, Berufsgenossenschaften, Verbände

Führungsaufgaben

Führungstheorie, Menschenführung, Entscheidungsfindung

Allgemeine Dienstgeschäfte

Geschäftsverteilunggsplan, Arbeitsplatzbeschreibung, Besprechungsmethodik, Informationstechnik, Öffentlichkeitsarbeit

Spezielle Dienstgeschäfte

Planfeststellungsverfahren, Landesbehördliche Begutachtung, Genehmigungen, Bewilligungen, Erlaubnisse, Zustimmungen, Grunderwerb, Enteignung, Besitzeinweisung, Flurbereinigung, Entschädigung, Erschließungen, Kreuzungsregelungen, Umweltschutz

Rechtsbegriffe

Widmung, Gemeingebrauch, Sondernutzungen, Folgepflicht

Fachrichtung:

MASCHINEN- UND ELEKTROTECHNIK

Fachgebiet:

MASCHINEN- UND ELEKTROTECHNIK IN DER VERWALTUNG

1.

Maschinen- und verfahrenstechnische Anlagen*)

Kraft- und Arbeitsmaschinen

Dampfkesselanlagen, Druckbehälter

Wasseraufbereitung

Tankanlagen

Förderanlagen

Verpflegungssysteme, Küchenanlagen

Kühlanlagen

Wäschereianlagen

Desinfektions- und Sterilisationsanlagen

Badetechnische Anlagen

Abfallbehandlungs- und -beseitigungsanlagen

2.

Ver- und Entsorgungsanlagen*)

Bauphysikalische, meteorologische, wärmephysiologische und hygienische Grundlagen für Heiz-, Wasser- und Abwasseranlagen sowie für raumlufttechnische Anlagen

Heiz- und Wassererwärmungsanlagen

Raumlufttechnische Anlagen

Wärmerückgewinnungsanlagen

Kälteerzeugungs- und Rückkühlanlagen

Gasanlagen

Wasser- und Abwasseranlagen

Feuerlöschanlagen

3.

Elektrotechnische Anlagen*)

Maschinen und Geräte zur Erzeugung, Umformung und Verwendung elektrischer Energie

Schaltanlagen für Mittel- und Niederspannung

Versorgungsnetze

Elektroinstallationen

Grundlagen der Lichttechnik, Beleuchtungsanlagen

Meß-, Steuer- und Regeltechnik

Fernmeldeanlagen

Grundlagen der Datenverarbeitungstechnik

Blitzschutzanlagen

4.

Energiewirtschaft und Energieversorgung

Grundlagen der Energiewirtschaft, Energiewirtschaftsgesetz

Belastungskennlinien, Spitzendeckung, Speicherung, Verbundwirtschaft

Kraft-, Heizkraft-, Heizwerke

Fernleitungsanlagen für elektrische Energie, Wärme, Gas und sonstige Energieträger

Überwachung des Energieverbrauchs

Wirtschaftlichkeitsberechnungen

Energielieferverträge

5.

Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen

Wie bei der Fachrichtung Landespflege unter Nr. 5 angegeben

6.

Fachbezogene Verwaltung und Rechtsvorschriften

Bauplanungsrecht

Bauordnungsrecht

Vorschriften zur Energieeinsparung

Umweltschutzrecht

Gewerberecht

Arbeitsschutz und Unfallverhütung

Ingenieurverträge

Bauunterlagen

Verdingungswesen; Preisrecht

Anwendung der Datenverarbeitung

Planung und Organisation der Betriebsüberwachung

Instandhaltungsverträge

Fachrichtung:

VERMESSUNGS- UND LIEGENSCHAFTSWESEN

1.

Liegenschaftskataster

Entstehung, geschichtliche Entwicklung, Rechtsgrundlagen

Organisation, Einrichtung, Führung und Erneuerung des Liegenschaftskatasters

Verbindung zum Grundbuch und anderen amtlichen Nachweisen

Nutzung des Liegenschaftskatasters durch Verwaltung und Wirtschaft

Technische Verfahren zur Führung des Liegenschaftskatasters

Anwendungs- und Auswerteverfahren bei Katastervermessungen

Landinformationssysteme

Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Vermessungsstellen

2.

Ländliche Neuordnung

Geschichtliche Entwicklung, Aufgaben und Organisation der Flurbereinigungsbehörden

Agrarstrukturwandel und Verbesserungsmaßnahmen, Einwirkungsmöglichkeiten

Rechtliche, wirtschaftliche und technische Grundlagen für die Durchführung der Flurbereinigung und der ländlichen Siedlung

Planerische Grundsätze für die gebietliche Neugestaltung, den Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan, die Dorferneuerung und die Neuzuteilung der Grundstücke

Aufstellen des Flurbereinigungsplanes

Rechtsbehelfs- und Rechtsmittelverfahren

Ausbau der gemeinschaftlichen Anlagen, Bodenverbesserung und landespflegerische Anlagen

3.

Landesplanung und Städtebau

Grundzüge der Raumordnung und Landesplanung

Städtebau

Bestandsaufnahme, Analysen, Prognosen

Bauleitplanung, Sicherung der Bauleitplanung

Regelung der baulichen und sonstigen Bodennutzung

Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen

Bodenordnungs- und Enteignungsverfahren

Ermittlung von Grundstücks- und Gebäudewerten

Rechtsbehelfe und Rechtsmittel

Sonstiges Bau- und Bodenrecht

Kommunales Vermessungs- und Liegenschaftswesen

4.

Landesvermessung und Kartographie

Geschichtliche Entwicklung

Rechtsgrundlagen, Aufgaben und Organisation der Landesvermessung

Zusammenarbeit mit anderen behördlichen und privaten Institutionen

Aufbau, Erhaltung und Erneuerung des Lage-, Höhen- und Schwerefestpunktfeldes, Dokumentation und Bereitstellung der Ergebnisse

Topographische Landesaufnahme, Präzisionsvermessung

Aufbau der topographischen Kartenwerke, Herstellungs- und Fortführungstechniken

Nutzung und Anwendung der topographischen Kartenwerke, thematische Kartographie

5.

Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen

Wie bei der Fachrichtung Landespflege unter Nr. 5 angegeben Ferner, soweit nicht in anderen Prüfungsfächern abgedeckt:

Materielles und formelles Liegenschaftsrecht

Beurkundungsrecht

Berufsrecht der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure

Verkehrswegerecht, Wasserrecht

Recht des Natur- und Umweltschutzes

Forst- und Landwirtschaftsrecht

Nachbarrecht

Datenschutzrecht

Unfallverhütungsvorschriften

Fachrichtung: LANDESPFLEGE

1.

Raumordnung, Landesplanung und Städtebau

Aufgaben und Grundlagen

Ziele, Programme, Pläne und ihre Wirkungen

Gegenseitige Beziehungen der Raumordnung, Landesplanung und des Städtebaues mit der Landespflege

Zusammenwirken der Fachplanungen auf den Gebieten

Umweltplanung/Freiraumplanung

Bauleitplanung

Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsplanung

Planung und Sicherung regionaler Erholungsgebiete

Agrarstrukturelle Planung

Wasserwirtschaftliche Planung

Verkehrsplanung

2.

Naturschutz und Landschaftspflege einschließlich Grünordnung

Ziele und Grundsätze, geschichtliche Entwicklung

Aufgaben

eigene Fachaufgaben

Beiträge zur räumlichen Gesamtentwicklung (Raumordnung, Landesplanung, Städtebau)

Beiträge zu anderen Fachplanungen

Funktionen und Gestaltung von Freiräumen im besiedelten und unbesiedelten Bereich

Landschaftsplanung

Methodik, Inhalte und Umsetzung (auf allen Planungsebenen)

Eingriffsregelung (Bewertung von Eingriffen, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen)

Flächenschutz/Objektschutz (Schutzkategorien, Konzeptionen für Schutzgebietssysteme)

Artenschutz

Objektplanungen für den Arten- und Biotopschutz, zur Sicherung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, für Erholung und andere Freiraumnutzungen

3.

Landschafts- und Grünflächenbau, Biotoppflege

Technik des Landschafts- und Grünflächenbaues

Anwendungsbereiche und Methoden der Ingenieurbiologie

Anlage und Pflege von Pflanzungen in der Landschaft einschließlich Bauleitung

Anlage und Pflege von Biotopen einschließlich Bauleitung

Schutz von Grünbeständen und des Mutterbodens auf Baustellen

Inhalt und Abschluß von Bau- und Pflegeverträgen

Kosten und Finanzierung

4.

Nachbargebiete der Landespflege

Aufgaben, Organisation und Arbeitsweise anderer Fachämter und Behörden der/des

Landwirtschaft

Forstwirtschaft

Wasserwirtschaft

Verkehrswesens

Technischen Umweltschutzes

Abfallwirtschaft

Denkmalpflege

Zusammenarbeit mit diesen Stellen

Rechtliche und verfahrensmäßige Grundlagen für die landespflegerische Arbeit

Lösung von Konflikten in Planung und technischer Durchführung

5.

Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen

Rechtsbegriffe und -einteilung

Auslegung und Anwendung von Rechts- und Verwaltungsvorschriften

Staats- und Verfassungsrecht

Staatsbegriff, Staatsform

Grundgesetz, Verfassung eines Bundeslandes

Grundrechte

Gesetzgebung des Bundes und der Länder und Ausführung von Gesetzen

Verfassungsorgane, Gewaltenteilung

Internationale und supranationale Institutionen

Verwaltungsrecht

Organisation und Aufgaben der Verwaltung in Bund, Ländern und Kommunen

Verwaltungsverfahrensgesetz

Verwaltungsgerichtsordnung

Grundzüge und Formen des Verwaltungshandelns

Rechtsverordnung, Verwaltungsakt, öffentlich-rechtlicher Vertrag

Verwaltungsvollstreckung, Rechts-, Fach- und Dienstaufsicht

Kontrolle der Verwaltung

Grundzüge des Kommunalrechts

Grundzüge des Ordnungsrechts (Polizeirechts) des Bundes und der Länder

Staatshaftung

Privatrecht

Grundzüge des bürgerlichen Rechts

Bürgerliches Gesetzbuch

Allgemeiner Teil

Recht der Schuldverhältnisse

Sachenrecht

Grundzüge des Gesellschaftsrechts

Nachbarrecht

Verkehrssicherungspflicht

Personal- und Sozialrecht

Beamten-, Laufbahn- und Disziplinarrecht

Bundesangestelltentarifvertrag

Tarifvertrage für Arbeiter des Bundes und der Länder

Personalvertretungsrecht

Arbeitsschutzrecht

Unfallversicherung

Arbeitssicherheitsgesetz

Arbeitszeitrecht

Regreß

Ordnungswidrigkeitenrecht und Strafrecht - Grundzüge - Verfahrensrecht - Grundzüge -

Zivilverfahren

Strafverfahren

Ordnungswidrigkeitenverfahren

Freiwillige Gerichtsbarkeit

Verwaltungsgrundlagen*)

Grundsätze der Gliederungen in Verwaltung und Wirtschaft

Führungsaufgaben

Führungstechniken

Personalführung

Personaleinsatz, Zusammenarbeit, Leistungsmotivation, Personalbeurteilung

Verhandlungsführung

Informationstechnik

Informationssysteme, rechnergestützte Verfahren

Öffentlichkeitsarbeit

Betriebswirtschaftliche Grundlagen

Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen des Bundes, der Länder und Kommunen*)

Grundzüge des Haushaltsrechts

Grundlagen des Haushalts

Begriffe

Haushaltsgrundsätze

Verfahren der Aufstellung und Bewirtschaftung

Finanzplanung

Aufgaben der Rechnungshöfe und der Rechnungsprüfungsämter

6.

Fachbezogene Verwaltung und Rechtsvorschriften

Rechtsgrundlagen

der Raumordnung und Landesplanung

des Naturschutzes und der Landschaftspflege

des Umweltschutzes

des Städtebaues und der Städtebauförderung

Rechtsgrundlagen

der Wasserwirtschaft

der Flurbereinigung

der Forstwirtschaft

der Jagd und Fischerei

der Landwirtschaft

der Verkehrswegeplanung

des Friedhofswesens

des Kleingartenwesens

des Bauordnungswesens und der Bauaufsicht

Nachbarrecht

Erschließungskosten-Satzungen

Recht der Berufsgenossenschaften und Unfallverhütung - Unfallversicherung

Verantwortung der am Bau Beteiligten (auch strafrechtlich)

Verkehrssicherungspflicht - Haftpflicht

Verdingungswesen (Ausschreibung und Vergabe gemäß VOB und BLB)

Auslobung von Wettbewerben (GRW)

Bestimmungen über die Entgelte für Leistungen von Garten- und Landschaftsarchitekten und Sonderfachleuten (HOAI)

Führungstechnik

Verhandlungstechnik

Betriebswirtschaftliche Grundlagen


Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

Artikel 1
Ausbildung

Es werden nur Bewerber zugelassen, die ein abgeschlossenes wissenschaftliches Studium der Architektur mit einer Regelstudienzeit von mindestens acht Fachsemestern (ohne Praxis- und Prüfungssemester) an einer wissenschaftlichen Hochschule nachweisen.

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

Artikel 1
Ausbildung

Es werden nur Bewerber zugelassen, die ein abgeschlossenes wissenschaftliches Studium mit einer Regelstudienzeit von mindestens acht Fachsemestern (ohne Praxis- und Prüfungssemester) an einer wissenschaftlichen Hochschule nachweisen.

Darunter ist:

ein Studium der Raumplanung mit Schwerpunkt Städtebau

oder

ein Vertiefungsstudium des Städtebaues im Rahmen des Studiums der Architektur, des Bauingenieurwesens, des Vermessungswesens (Geodäsie) oder der Landespflege

oder

ein Aufbaustudium des Städtebaues im Anschluß an ein Studium der Architektur, des Bauingenieurwesens, des Vermessungswesens (Geodäsie) oder der Landespflege

zu verstehen.

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

Artikel 1
Ausbildung

(1) Es werden nur Bewerber zugelassen, die ein abgeschlossenes wissenschaftliches Studium des Bauingenieurwesens mit einer Regelstudienzeit von mindestens acht Fachsemestern (ohne Praxis- und Prüfungssemester) an einer wissenschaftlichen Hochschule nachweisen.

(2) Die Bewerber haben die Wahl, sich in den Fachgebieten

Wasserwesen,

Straßenwesen oder

Stadtbauwesen

ausbilden zu lassen.

(3) Bewerber des Fachgebietes Wasserwesen werden in dem Fachbereich

Wasserwirtschaft

ausgebildet.

Bewerber des Fachgebietes Stadtbauwesen können sich nach ihrer Wahl in den Fachbereichen

Städtebau,

Stadtstraßen,

Stadtbahnen oder

Siedlungswasserwirtschaft

vertieft ausbilden lassen.

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

Artikel 1
Ausbildung

Es werden nur Bewerber zugelassen, die ein abgeschlossenes wissenschaftliches Studium des Maschinenbaues oder der Elektrotechnik mit einer Regelstudienzeit von mindestens acht Fachsemestern (ohne Praxis- und Prüfungssemester) an einer wissenschaftlichen Hochschule nachweisen.

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

Artikel 1
Ausbildung

(1) Es werden nur Bewerber zugelassen, die ein abgeschlossenes wissenschaftliches Studium des Vermessungswesens mit einer Regelstudienzeit von mindestens acht Fachsemestern (ohne Praxis- und Prüfungssemester) an einer wissenschaftlichen Hochschule nachzuweisen.

(2) Die Bewerber haben die Wahl, sich in einem der Ausbildungsabschnitte

Liegenschaftskataster,

Ländliche Neuordnung,

Landesplanung und Städtebau

oder

Landesvermessung und Kartographie

vertieft ausbilden zu lassen.

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

Artikel 1
Ausbildung

Es werden nur Bewerber zugelassen, die ein abgeschlossenes wissenschaftliches Studium der Landespflege mit einer Regelstudienzeit von mindestens acht Fachsemestern (ohne Praxis- und Prüfungssemester) an einer wissenschaftlichen Hochschule nachweisen.

Artikel 2 Einstellungsbehörde, Ausbildungsbehörde

Artikel 2
Einstellungsbehörde, Ausbildungsbehörde

(1) Einstellungsbehörde (§ 3 Abs. 1 APOhtD) ist das Ministerium der Finanzen.

(2) Ausbildungsbehörde (§ 5 Abs. 2 APOhtD) ist die Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main.

Artikel 2 Einstellungsbehörde, Ausbildungsbehörde

Artikel 2
Einstellungsbehörde, Ausbildungsbehörde

(1) Einstellungsbehörde (§ 3 Abs. 1 APOhtD) ist das Ministerium des Innern.

(2) Ausbildungsbehörde (§ 5 Abs. 2 APOthD) ist das Regierungspräsidium Darmstadt.

Artikel 2 Einstellungsbehörde, Ausbildungsbehörde

Artikel 2
Einstellungsbehörde, Ausbildungsbehörde

(1) Einstellungsbehörde (§ 3 Abs. 1 APOhtD) ist

1.

für das Fachgebiet Wasserwesen das Ministerium für Umwelt und Reaktorsicherheit,

2.

für das Fachgebiet Straßenwesen das Ministerium für Wirtschaft und Technik,

3.

für das Fachgebiet Stadtbauwesen das Ministerium des Innern.

(2) Ausbildungsbehörde (§ 5 Abs. 2 APOhtD) ist

1.

für das Fachgebiet Wasserwesen das Regierungspräsidium,

2.

für das Fachgebiet Straßenwesen das Hessische Landesamt für Straßenbau,

3.

für das Fachgebiet Stadtbauwesen das Regierungspräsidium Darmstadt.


Artikel 2 Einstellungsbehörde, Ausbildungsbehörde

Artikel 2
Einstellungsbehörde, Ausbildungsbehörde

(1) Einstellungsbehörde (§ 3 Abs. 1 APOhtD) ist das Ministerium der Finanzen.

(2) Ausbildungsbehörde (§ 5 Abs. 2 APOhtD) ist die Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main.

Artikel 2 Einstellungsbehörde, Ausbildungsbehörde

Artikel 2
Einstellungsbehörde, Ausbildungsbehörde

(1) Einstellungsbehörde (§ 3 Abs. 1 APOhtD) ist das Ministerium für Wirtschaft und Technik.

(2) Ausbildungsbehörde (§ 5 Abs. 2 APOhtD) ist das Hessische Landesvermessungsamt.

Artikel 2 Einstellungsbehörde, Ausbildungsbehörde

Artikel 2
Einstellungsbehörde, Ausbildungsbehörde

(1) Einstellungsbehörde (§ 3 Abs. 1 APOhtD) ist das Ministerium für Landwirtschaft, Forsten und Naturschutz.

(2) Die Ausbildungsbehörde (§ 5 Abs. 2 APOhtD) wird vom Ministerium für Landwirtschaft, Forsten und Naturschutz bestimmt. Die Anordnung über die Bestimmung der Ausbildungsbehörde ist im Staatsanzeiger für das Land Hessen zu veröffentlichen.

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

Artikel 3
Gliederung der Ausbildung

(1) Der Vorbereitungsdienst gliedert sich in drei Abschnitte:

Abschnitt I:

Öffentlicher Hochbau

Abschnitt II:

Bauordnungswesen sowie Städtebau, Wohnungs- und Siedlungswesen

Abschnitt III:

Aufgaben der Dienst- und Fachaufsicht - Sonderaufgaben -, Obere Bauaufsichtsbehörde; Anfertigung der häuslichen Prüfungsarbeit.

(2) Die Ausbildung soll nach Möglichkeit durch Lehrgänge vertieft werden. Soweit die dafür im Musterausbildungsplan vorgesehene Zeit nicht für Lehrgänge in Anspruch genommen wird, soll sie den Ausbildungsabschnitten anteilig hinzugeschlagen werden.

(3) Für die Dauer der Ausbildungsabschnitte sowie für die Ausbildungsstellen und den Ausbildungsinhalt gilt die folgende Übersicht.

Fachrichtung: Hochbau

Ausbildungs-

Ausbildungsstellen

Ausbildungsinhalt

Abschnitt

Dauer
(Wochen)

I

40

Staatliches oder kommunales Hochbauamt bzw. entsprechende öffentlich-rechtliche Körperschaften

Öffentlicher Hochbau:

Praxisorientierte Mitarbeit an allen Aufgaben des Bauamtes, insbesondere Vorbereiten und Durchführen von Baumaßnahmen: Entwurfsplanung, Vorbereiten und Aufstellen von Haushaltsunterlagen (Pläne, Kostenberechnungen, Erläuterungen), Terminplanung einschließlich Netzplantechnik, Verdingungswesen, Unfallverhütungsvorschriften, Bauüberwachung, Abrechnung, Vertragsabwicklung, Mittelbewirtschaftung, Einsatz und Anwendung der Datenverarbeitung, Rechte und Pflichten des Dienststellenleiters.

II

16

Staatliche oder kommunale Bauverwaltung

Bauordnungswesen:

Bauvorschriften und bauaufsichtliche Verfahren: Bauantrag, Baugenehmigung, Ausnahmen und Befreiungen, Bauüberwachung, Abnahmen, Sonderverfahren.

9

Städtebau, Wohnungs- und Siedlungswesen:

Entwicklungsplanung, vorbereitende und verbindliche Bauleitplanung (Entwurf und Verfahren): Flächennutzungsplan (Standortplanung, Verkehrs- und Versorgungsplanung), Bebauungsplan, Bodenordnung, Wohnungs- und Siedlungswesen.

III

12

Mittlere oder oberste Behörde des Landes

Aufgaben der Dienst- und Fachaufsicht - Sonderaufgaben - Obere Bauaufsichtsbehörde:

Organisations- und Personalangelegenheiten, Geschäftsführung in der Verwaltung, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften, Landes- und Regionalplanung, Widerspruchsverfahren, Eingaben, Zustimmungen und Befreiungen, Projektprogrammierung, fachtechnische Prüfung von Entwürfen, Auswertungen, Berichte, Haushaltswesen, Wettbewerbs- und Vertragswesen, Denkmalpflege, Grundzüge des Staats-, Verwaltungs-, Planungs- und Baurechts.

6

Häusliche Prüfungsarbeit

9

 

Lehrgänge

ca. 12

(Erholungsurlaub)

104

= 24 Monate

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

Artikel 3
Gliederung der Ausbildung

(1) Der Vorbereitungsdienst gliedert sich in drei Abschnitte:

Abschnitt I:

Mitarbeit und Information bei der Stadt Frankfurt am Main

Abschnitt II:

Mitarbeit und Information bei dem Regierungspräsidium Darmstadt

Abschnitt III:

Wahlweise Ausbildung bei dem Regierungspräsidium Darmstadt oder der Stadt Frankfurt am Main; Anfertigung der häuslichen Prüfungsarbeit.

Im Laufe des Abschnittes I kann der Referendar

bis zu acht Wochen einem geeigneten Landkreis und

bis zu sechs Wochen dem Umlandverband Frankfurt am Main

zur Ausbildung zugewiesen werden.

(2) Der Referendar kann anstelle der Teilnahme an dem zentralen Fachlehrgang am Institut für Städtebau Berlin praktische Mitarbeit bei dem Regierungspräsidium Darmstadt oder einer kommunalen Verwaltung leisten. Die Entscheidung trifft die Ausbildungsbehörde auf Antrag des Referendars.

(3) Für die Dauer der Ausbildungsabschnitte sowie für die Ausbildungsstellen und den Ausbildungsinhalt gilt die folgende Übersicht.

Fachrichtung: Städtebau

Ausbildungs-

Ausbildungsstellen

Ausbildungsinhalt

Abschnitt

Dauer
(Wochen)

I

51

Stadt Frankfurt
am Main

(Kommunale Ämter und Eigenbetriebe)

Aufgaben, Organisation und Rechtsgrundlagen von Kommunalverwaltungen;

Entwicklungs- und Bauleitplanung: Bestandsaufnahme, Analyse, Bedarfsprüfung, Entwurf, städtebauliche Wettbewerbe, Öffentlichkeitsbeteiligung, Verfahren, Abwägung.

Planverwirklichung:
Bodenverkehr, Bodenordnung, Bauordnungswesen, Liegenschaftswesen.

Fachplanungen und ihre städtebauliche Integration: Städtebauförderung, Wohnungswesen, Hochbau, Verkehr - öffentlicher Nah- und Individualverkehr, Straßenplanung -, Ver- und Entsorgung, Umweltschutz - Luftreinhaltung, Lärmschutz, Wasser- und Bodenschutz -, Naturschutz, Landschaftspflege und Grünordnung.

Einsatz und Anwendung der Datenverarbeitung bei städtebaulichen Planungen.

Aufgaben, Organisation und Rechtsgrundlagen kommunaler Dezernate, z.B. für Finanzen, Schulen, Gesundheit.
Leitung des Planungs- bzw. Baudezernates, politische Gremien, Personalwesen. Eigene Vorträge und Ausarbeitungen.

II

12

Regierungspräsidium Darmstadt

Aufgaben und Organisation der übergemeindlichen Behörden und übergreifender Ämter, Raumordnung, Landesplanung, Regionalplanung, Städtebau, Bauordnungswesen, Genehmigung der Bauleitplanung, Naturschutz und Landschaftspflege, Umweltschutz, Wasserwirtschaft, Denkmalpflege, Gesetze, Verordnungen und Richtlinien für die Planung. Eigene Vorträge und Ausarbeitungen.

III

4

Regierungspräsidium Darmstadt oder
Stadt Frankfurt am Main

Vertiefungs- bzw. Wahlgebiete; abschließende Information

6

Häusliche Prüfungsarbeit

19

Lehrgänge

ca. 12

(Echolungsurlaub)

104

= 24 Monate

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

Artikel 3
Gliederung der Ausbildung

(1) Die Ausbildung im Fachgebiet Wasserwesen gliedert sich in fünf Abschnitte:

Abschnitt I:

Information und praktische Mitarbeit im Wasserwirtschaftsamt

Abschnitt II:

Eigenverantwortliche Mitarbeit beim Vorbereiten und Durchführen von Bauten

Abschnitt III:

Information und Einführung in die Aufgaben der Hessischen Landesanstalt für Umwelt

Abschnitt IV:

Information bei Verwaltungen benachbarter Fachgebiete

Abschnitt V:

Ausbildung im Verwaltungsdienst beim Regierungspräsidium; Anfertigung der häuslichen Prüfungsarbeit.

Die Reihenfolge der Abschnitte I bis IV kann in begründeten Fällen geändert werden.

(2) Die Ausbildung im Fachgebiet Straßenwesen gliedert sich in vier Abschnitte:

Abschnitt I:

Ausbildung im Verwaltungsdienst der Ortsinstanz

Abschnitt II:

Straßenbaudienst, Autobahnamt

Abschnitt III:

Benachbarte Fachgebiete bei Stadtverwaltung, Wasserwirtschaftsverwaltung und der Deutschen Bundesbahn

Abschnitt IV:

Ausbildung im Verwaltungsdienst in der mittleren/höheren Instanz; Anfertigung der häuslichen Prüfungsarbeit.

Die Reihenfolge der Abschnitte I und II kann in begründeten Fällen geändert werden.

(3) Die Ausbildung im Fachgebiet Stadtbauwesen gliedert sich in drei Abschnitte:

Abschnitt I:

Einführungsinformation mit weitgehend autodidaktischer Erarbeitung der Verwaltungsgrundlagen

Abschnitt II:

Eigenverantwortliches Wahrnehmen von Dienstgeschäften der örtlichen Behörden in den Fachbereichen

Städtebau, Stadtstraßen, Stadtbahnen und Siedlungswasserwirtschaft.

Dabei soll zur Intensivierung der Ausbildung jeder der vier Verwaltungsbereiche Planen, Ordnen, Bauen und Betreiben in einem anderen Fachbereich absolviert werden, der Verwaltungsbereich Bau jedoch in jedem Falle im Vertiefungsfachbereich.

Informatorische Tätigkeiten in den vier Fachbereichen in Ergänzung der praktischen Mitarbeit.

Im Laufe des Abschnitts II kann der Referendar bis zu 8 Wochen dem Frankfurter Verkehrsverbund und bis zu 6 Wochen dem Umlandverband Frankfurt zur Ausbildung zugewiesen werden.

Abschnitt III:

Ausbildung im Verwaltungsdienst übergeordneter Behörden mit informatorischer Tätigkeit und praktischer Mitarbeit; Anfertigung der häuslichen Prüfungsarbeit.

Die Einführungsinformation des Ausbildungsabschnitts I kann auch in den Abschnitt II eingegliedert werden; in diesem Fall wird der Abschnitt I (4 Wochen) zu einem späteren Zeitpunkt als Vertiefungsphase abgeleistet.

(4) In allen Fachgebieten wird die Ausbildung durch Lehrgänge und Seminare ergänzt.

(5) Für die Dauer der Ausbildungsabschnitte sowie für die Ausbildungsstellen und den Ausbildungsinhalt gelten je nach Fachgebiet die folgenden Übersichten.

Fachrichtung: Bauingenieurwegen

Fachgebiet: Wasserwesen

Ausbildungs-

Ausbildungsstellen

Ausbildungsinhalt

Abschnitt

Dauer
(Wochen)

I

22

Wasserwirtschaftsamt

Rechtsgrundlagen, Aufgaben und Organisation der Verwaltung in Bund, Land und Kommunen sowie deren Zusammenwirken;

Rechtsgrundlagen, Aufgaben und Organisation der Wasserwirtschaftsverwaltung;

Aufgaben, Organisation, Geschäftsbetrieb und Bürotechnik des Wasserwirtschaftsamtes.

Grundsätze des Verwaltungshandelns in verwaltungstechnischer und rechtlicher Hinsicht;
Lenkung der Planung, Durchführung und Kontrolle allgemeiner Aufgaben und technischer Vorhaben in der Verwaltung;

Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen bei Unterhaltung und Betrieb; Ablauforganisation, Personaleinsatz;
Praxis der Personalführung einschließlich Personalbeurteilung;

Anwendung von Kommunikationstechniken:
Rhetorik, Gesprächsführung, Besprechungstechnik, Darstellungstechnik, Informationstechnik.

Personal- und Sozialrecht: Beamtengesetze, Laufbahnvorschriften, Disziplinarrecht; Bundesangestelltentarifvertrag; Tarifverträge für Arbeiter des Bundes und der Länder; Verantwortung und Haftung im öffentlichen Dienst, Regraß, Personalvertretungsrecht.

Haushalts-, Rechnungs- und Kassenwesen des Bundes und der Länder; Anwendung des Bundeswasserstraßengesetzes, des Wasserhaushaltsgesetzes, des Landeswassergesetzes, des Bundesnaturschutzgesetzes und des Landesnaturschutzgesetzes.

Gewässerschutz;
Wassermengen- und Wassergütewirtschaft;
Abwasserbeseitigung, Abwasserabgabengesetz;
Abfallwirtschaft, Abfallbeseitigungsrecht; Wasserversorgung.

Wassergefährdende Stoffe im Bereich der oberirdischen Gewässer und des Grundwassers.

Meeresumweltschutz;
Naturschutz und Landschaftspflege.

Abflußregelung, Hochwasserschutz, Technische Grundsätze für den Gewässerausbau, Technische Grundsätze und Arbeitsmethoden der Gewässerunterhaltung; Gewässerökologie. Landwirtschaftlicher Wasserbau.

Ingenieurhydrologie; Meßverfahren, Aufbau des Meßnetzes, Pegelvorschrift, Gewässerkundliches Jahrbuch, hydrologische Nachrichtendienste; Grundkenntnisse der Meteorologie, Aufgaben des Deutschen Wetterdienstes.

Finanzierungs- und Förderungsprogramme, Gemeinschaftsaufgaben Bund - Länder.

Liegenschaftswesen.

II

20

Wasserwirtschaftsamt, sonstige Baudienststellen

Vorarbeiten für Bauvorhaben; Aufstellen und Prüfen von Entwürfen;
Vorbereitung von Baumaßnahmen; Vergabe nach VOB und VOL sowie von Ingenieurleistungen;
Baupreisrecht.

Praktische Mitarbeit bei Baumaßnahmen;
Verantwortung bei Planung und Durchführung von Baumaßnahmen: Bauaufsicht, Baubevollmächtigter, Bauleiter, Unfallverhütung.

Planungstechniken;
Anwendung von Kommunikationstechniken bei Verhandlungen und in einem Vortrag;

volks- und betriebswirtschaftliche Untersuchungen: Wirtschaftlichkeitsgrundlagen, Nutzen-Kosten-Untersuchung.

III

4

Hessische Landesanstalt für Umwelt

Aufgaben und Organisation der Hessischen Landesanstalt für Umwelt.

Gehobene biologische und chemische Untersuchungstechniken.

Gewässerschutz und Gewässerüberwachung, Anlagen- und Einleiterkontrolle, biolog. Gewässergütekartierung.

Wasserwirtschaftliche Planungen, Rahmenpläne, Sonderpläne, Bewirtschaftungspläne, Abwasserbeseitigungspläne, Gewässergütemodelle.

Grundwasserschutz und Grundwasserüberwachung.

Hydrologische Gebietsanalysen.

Lagerung und Transport wassergefährdender Stoffe.

Abfallwirtschaft, Vorschriften und Technologien, Landesabfallpläne, Sonderabfälle, Altlastensanierung.

Grundsätze der Datenverarbeitung.

Landschaftspflege, Naturschutz, Grünordnung.

Ingenieurbiologie, naturnaher Gewässerausbau, Landschaftsplanung.

Umweltverträglichkeitsprüfungen; Rekultivierungen.

IV.1

4

Wasser- und Schiffahrtsamt

Rechtsgrundlagen, Aufgaben und Organisation der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung des Bundes; Gliederung, Funktionen und Anlagen des Wasserstraßennetzes, Aufgaben an den Wasserstraßen; Aufgaben, Organisation und Geschäftsbetrieb des Wasser- und Schiffahrtsamtes.

Wasserstraßenrecht: Bundeswasserstraßengesetz, Wasserstraßenstaatsvertrag, völkerrechtliche Regelungen für Wasserstraßen; Verkehrssicherungspflicht.

Transport, Umschlag und Lagerung gefährlicher Güter; wassergefährdende Stoffe im Bereich oberirdischer Gewässer.

Ingenieurhydrologie: Meßverfahren, Aufbau des Meßnetzes, hydrologische Nachrichtendienste.

Unterhaltung von Wasserstraßen und Betrieb ihrer Anlagen: Technische Grundsätze, Arbeitsmethoden, Aufgaben und Funktion von Wasserfahrzeugen und Landfahrzeugen; Wasserbewirtschaftung der Wasserstraßen.

IV.2

6

Kommunale Verwaltung

Aufgaben und Organisation der kommunalen Selbstverwaltung.

Kommunalrecht (Satzungsrecht); Ordnungsrecht (Polizeirecht): Wasserbehörde, Bauaufsichtsbehörde, Naturschutzbehörde, Bauleitplanung;
Hafenpolizeirecht;
Haushaltsrecht der Kommunen.

Kommunaler Tiefbau, kommunale Ver- und Entsorgungsbetriebe.

IV.3

3

Staatliches Gewerbeaufsichtsamt

Aufgaben und Organisation der Gewerbeaufsichtsverwaltung.

Gewerbeordnung, Bundes-Immissionsschutzgesetz.

Wasserwirtschaftliche Belange bei Herstellung und Verwendung wassergefährdender Stoffe.

V

10

Regierungspräsidium

Aufgaben, Organisation, Geschäftsbetrieb und Bürotechnik des Regierungspräsidiums;
Öffentlichkeitsarbeit;
Begriffe und Grundsätze der Aufbau- und der Ablauforganisation; Personalplanung: Dienstpostenbemessung und -bewertung, Stellenhaushalt, Personalbeschaffung, Personalverwaltung.

Haushalts-, Rechnungs- und Kassenwesen des Bundes und des Landes; Technische Programmplanung, Finanzplanung;
Aufgaben des Rechnungshofes und der Rechnungsprüfungsämter.

Auslegung und Anwendung von Rechts- und Verwaltungsvorschriften.

Staatsbegriff, Staatsform; Grundgesetz, Verfassung des Landes Hessen;
internationale und supranationale Institutionen;
Verträge zwischen den beiden deutschen Staaten.

Verwaltungsverfahrensgesetz; Verwaltungsgerichtsordnung; Formen des Verwaltungshandelns; Staatshaftung.

Privatrecht: BGB: Allgemeiner Teil, Recht der Schuldverhältnisse, Sachenrecht; Verkehrssicherungspflicht. Gesellschaftsrecht; Nachbarrecht.

Arbeitsschutzrecht.

Ordnungswidrigkeitenrecht, Strafrecht, Verfahrensrecht.

Bundeswasserstraßengesetz; Wasserhaushaltsgesetz, Landeswassergesetz;
Wasserverbandsrecht,
Deichrecht, Fischereirecht, Wassersicherstellungsgesetz.

Bundesnaturschutzgesetz, Landesnaturschutzgesetz;
Naturschutz und Landschaftspflege.

Baurecht: Baugesetzbuch; Landesbauordnung.

Raumordnungsgesetz, Landesplanungsgesetz, Flurbereinigungsrecht; Liegenschaftswesen;

Bundesfernstraßengesetz, Landesstraßengesetz, Bundesbahngesetz.

Zusammenhänge der Landesverteidigung mit Wasserstraßen und Wasserwirtschaft.

Ökologie und Umweltschutz als Querschnittsaufgabe.

Umweltschutzrichtlinien der Europäischen Gemeinschaft, internationale und supranationale Umweltschutzkonventionen.

6

Häusliche Prüfungsarbeit

14
3

Bund/Länderlehrgänge Landeslehrgänge

ca. 12

(Erholungsurlaub)

104

= 24 Monate

Fachrichtung: Bauingenieurwesen

Fachgebiet: Straßenwesen

Ausbildungs-

Ausbildungsstellen

Ausbildungsinhalt

Abschnitt

Dauer
(Wochen)

I

12

Straßenbauamt, Autobahnamt

Aufgaben und Organisation der Straßenbauverwaltung, Geschäftsbetrieb eines Amtes: Aufgaben des Amtsvorstandes, Rechtsverhältnisse der Angehörigen des öffentlichen Dienstes, Straßenverwaltung und Straßenrecht, Haushalts-, Rechnungs- und Kassenwesen, Vermögensverwaltung, Straßenunterhaltung, Verkehrssicherheit, Straßenbetrieb, Einsatz und Anwendung der Datenverarbeitung.

II

32

Straßenbauamt, Autobahnamt

Vorbereitung und Durchführung von Bauten: Straßenplanung und Straßenentwurf; Linienbestimmung, Landschaftsschutz, Lärmschutz, Ökologie, Flächensicherung, Planfeststellung; Grunderwerb, Enteignung, Flurbereinigung; Ausschreibung, Verdingungswesen, Bauvertragsrecht, Baupreisrecht; Verantwortlichkeit, Haftung, Unfallverhütung; Straßenbautechnik, Straßenausstattung, Konstruktiver Ingenieurbau, Bauaufsicht, Überwachung, Gütesicherung; Abnahme und Abrechnung.

III

16

Stadtverwaltung

Aufgaben und Organisation der Kommunalverwaltung, Bauleitplanung, Erschließung, Bodenordnung, Bauordnungswesen; Verkehrs- und Versorgungsplanung, städtischer Tiefbau, Stadthygiene, Versorgungs- und Verkehrsbetriebe.

Wasserwirtschaftsverwaltung

Aufgaben und Organisation, Grundzüge des Wasserrechts, des Wasserwesens und der Wasserwirtschaft incl. Siedlungswasserwirtschaft, Gewässerschutz.

Deutsche Bundesbahn

Aufgaben, Organisation, Wirtschaftsführung, Grundzüge des Eisenbahnrechts, Einführung in den Eisenbahnbetrieb, Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO).

IV

16

Hessisches Landesamt für Straßenbau

Geschäftsbetrieb, Organisation und Rechtsgrundlagen der technischen Verwaltungen, Grundzüge des Staats-, Verwaltungs- und Privatrechts sowie der Zivil- und Verwaltungsgerichtsbarkeit, verwaltungsmäßige Behandlung von Bauvorhaben; Vertiefung im Straßenbaurecht, Grunderwerb, Enteignung, Personalrecht, Haushalts-, Rechnungs- und Kassenwesen; Raumordnung, Landes- und Regionalplanung, Fachplanungen anderer Verwaltungen; Planungsmethodik und Informatik, Bedarfsermittlung, Ausbauplanung und Finanzierung, Straßenbauprogramme; Umweltschutz, nationale und internationale Organisationen im Straßenwesen, Führungstechnik.

6

Häusliche Prüfungsarbeit

 

10

 

Lehrgänge

 

ca. 12

(Erholungsurlaub)

 

104

= 24 Monate

Fachrichtung: Bauingenieurwesen

Fachgebiet: Stadtbauwesen

Ausbildungs-

Ausbildungsstellen

Ausbildungsinhalt

Abschnitt

Dauer
(Wochen)

I

4

Regierungspräsidium Darmstadt oder Stadt Frankfurt am Main

Einführungsinformation:

Autodidaktische Erarbeitung der Verwaltungsgrundlagen unter Anleitung als theoretische Voraussetzung für die praktische Mitarbeit (Grundlagen des Verwaltungshandelns, Ordnungsgeschäfte der technischen Verwaltung, Grundzüge des Planungsrechts sowie des Haushalts-, Verdingungs- und Rechnungswesens, Verbindlichkeit technischer Bestimmungen, Einsatz und Anwendung der Datenverarbeitung u.a.).

II

38

Stadt Frankfurt am Main (Kommunale Ämter und Eigenbetriebe)

Praktische Mitarbeit mit dienstbegleitender Information: Eigenverantwortliches Wahrnehmen von Dienstgeschäften je einmal in den Fachbereichen Städtebau, Stadtstraßen, Stadtbahnen, Siedlungswasserwirtschaft und den vier Verwaltungsbereichen

Planen (7 Wochen): Aufstellen und Abstimmen von Bauleit- und Fachplanungen

Ordnen (8 Wochen): Wahrnehmen des Verwaltungsvollzuges, insbesondere Bescheiden von Anträgen (z.B. Bauanträge), Beteiligen in Widerspruchsverfahren

Bauen (16 Wochen): Vorbereiten und Durchführen von Baumaßnahmen einschließlich Erhaltung (im Vertiefungsfachbereich)

Betreiben (7 Wochen): Entwerfen von Betriebsplanungen, Lanken von Betriebsprozessen, Kontrollieren des Personal- und Materialeinsatzes.

13

Informatorische Tätigkeit in Ergänzung der praktischen Mitarbeit in den Fachbereichen (Vw-Bereich Bauen ausgenommen)

Städtebau: Bauleitplanung, Verkehrsplanung, Erschließung, Städtebauliche Sanierung und Entwicklung, Bauordnung

Stadtstraßen: Straßenplanung, Herstellung und Erhaltung von Straßenanlagen, Straßenreinigung, Wegeaufsicht

Stadtbahnen: Schnellbahnplanung, Herstellung und Erhaltung von Bahnanlagen, Bahnbetrieb, Bahnaufsicht

Siedlungsabfall- und Wasserwirtschaft: Umweltschutz, abfall- und wasserwirtschaftliche Planung, Herstellung, Erhaltung und Betrieb von Ver- und Entsorgungsanlagen, Rückstandswirtschaft, Umgang mit wassergefährdenden Stoffen.

III

12

Regierungspräsidium Darmstadt

Informatorische Tätigkeit:
(5 Wochen) bei den Führungsgeschäften

Lenken: Anleiten, Koordinieren und Kontrollieren

Entscheiden

Praktische Mitarbeit mit dienstbegleitender Information (4 Wochen): Eigenverantwortliches Wahrnehmen von Dienstgeschäften als Führungshilfe beim Lenken und Entscheiden, möglichst im Fachbereich Raumplanung und Städtebau (Vorbereiten von Vorlagen, Verordnungen, Bekanntmachungen, Entscheidungen; Öffentlichkeitsarbeit)

Abschließende Information:
(3 Wochen) Vervollständigung des in der Vorbereitungszeit erarbeiteten Wissens in Eigeninitiative unter Anleitung des Ausbildungsleiters.

6

Häusliche Prüfungsarbeit

19

Lehrgänge und Seminare

ca. 12

(Erholungsurlaub)

104

= 24 Monate

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

Artikel 3
Gliederung der Ausbildung

(1) Der Vorbereitungsdienst gliedert sich in drei Abschnitte:

Abschnitt I:

Aufgaben der unteren Verwaltung und Betriebspraxis

Abschnitt II:

Technik der Betriebswirtschaft

Abschnitt III:

Verwaltungsdienst in der mittleren und höheren Instanz; Anfertigung der häuslichen Prüfungsarbeit.

(2) Die Ausbildung wird durch Lehrgänge bzw. Seminare ergänzt.

(3) Für die Dauer der Ausbildungsabschnitte sowie für die Ausbildungsstellen und den Ausbildungsinhalt gilt die folgende Übersicht.

Fachgebiet:

Maschinen- und Elektrotechnik in der Verwaltung

Ausbildungs-

Ausbildungsstellen

Ausbildungsinhalt

Abschnitt

Dauer
(Wochen)

I

42

Untere staatliche und/oder kommunale Baudienststelle mit maschinen- und elektrotechnischer Abteilung

Allgemeine Angelegenheiten: Aufgaben der Bauverwaltungen, Organisation, Geschäftsbetrieb, Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen, Personalwesen.

Technische Angelegenheiten: Praktische Mitwirkung bei Planung, Bau, Unterhaltung von maschinen- und elektrotechnischen Anlagen einschließlich fernmeldetechnischer Anlagen, Betriebsführung, Betriebsüberwachung, Vergabe von Bauleistungen und Leistungen (VOB, VOL), Abnahme, Abschluß und Abwicklung von Bauverträgen und Ing.-Verträgen, Arbeitsschutz und Unfallverhütung, Einsatz und Anwendung der Datenverarbeitung.

II

4

Deutsche Bundespost, ggf. auch Deutsche Bundesbahn

Grundsätze bei Planung, Bau und Unterhaltung von maschinen- und elektrotechnischen einschließlich fernmeldetechnischen Anlagen.

5

Staatliche und/oder kommunale Institutionen mit umfangreichen technischen Anlagen z.B. Kliniken, Universitäten

Betrieb und Instandhaltung von maschinen- und elektrotechnischen Anlagen, Betriebsführung, Betriebswirtschaft, Unfallverhütung, Energielieferverträge, Tarifwesen, Instandhaltungs- bzw. Inspektions- und Wartungsverträge.

3

Versorgungsunternehmen für Strom, Gas, Wasser oder Fernwärme

Betrieb von Versorgungs- einschließlich Verteilungsanlagen, Energielieferverträge.

III

3

Gewerbeaufsicht

Aufstellung von Genehmigungsbescheiden, Arbeitsschutz, Immissionsschutz.

3

Technische Überwachung (z.B. TÜH)

Einführung in die Abnahme und Prüfung überwachungspflichtiger Anlagen, einschlägige gesetzliche Bestimmungen.

7

Oberfinanzdirektion oder Regierungspräsidium als technische Aufsichtsbehörde

Arbeitsgebiete: Recht, Verwaltung, Haushalt, Beamtenrecht, Recht der Angestellten und Arbeiter im öffentlichen Dienst, Verfassungsrecht, Bauwirtschaft, Vertragsrecht, Verdingungswesen, Preisprüfung, Prüfung und Begutachtung von Entwürfen maschinen- und elektrotechnischer Anlagen.

2

Energieverbrauch überwachende Dienststelle

Energiewirtschaft, energiewirtschaftliche Überwachung der Liegenschaften, Datenerfassung und -verarbeitung, Energiekennzahlen.

6

Mittlere oder oberste Landesbehörde als Genehmigungsbehörde

Baurecht: Baugenehmigungs- und Zustimmungsverfahren, Bauaufsicht, Gewerbeaufsicht, technischer Arbeitsschutz und Arbeitsrecht, Energieaufsicht, Wasserwirtschaft.

6

Häusliche Prüfungsarbeit

11

 

Lehrgänge

ca. 12

(Erholungsurlaub)

104

= 24 Monate

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

Artikel 3
Gliederung der Ausbildung

(1) Der Vorbereitungsdienst gliedert sich in sechs Abschnitte:

Abschnitt I:

Liegenschaftskataster

Abschnitt II:

Ländliche Neuordnung

Abschnitt III:

Landesplanung und Städtebau

Abschnitt IV:

Landesvermessung und Kartographie

Abschnitt V:

Vertiefung in einem der vorangegangenen Ausbildungsabschnitte

Abschnitt VI:

Staatliche Mittelbehörde; Anfertigung der häuslichen Prüfungsarbeit.

(2) Die Ausbildung wird durch Lehrgänge ergänzt.

(3) Für die Dauer der Ausbildungsabschnitte sowie für die Ausbildungsstellen und den Ausbildungsinhalt gilt die folgende Übersicht.

(4) Spätestens sechs Monate vor Beginn des Ausbildungsabschnittes V soll sich der Referendar entscheiden, in welchem Gebiet er vertieft ausgebildet werden will.

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

Artikel 3
Gliederung der Ausbildung

(1) Der Vorbereitungsdienst gliedert sich in drei Abschnitte:

Abschnitt I:

Technischer Verwaltungsdienst in der unteren Naturschutzbehörde, Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben

Abschnitt II:

Aufgaben des Naturschutzes und der Landschaftspflege in der Gemeinde; Einführung in die Aufgaben und die praktische Arbeit der technischen Nachbardisziplinen

Abschnitt III:

Verwaltungsdienst in Aufsichtsbehörden und sonstigen oberen Landesbehörden; Anfertigung der häuslichen Prüfungsarbeit.

Die Ausbildung wird durch Lehrgänge ergänzt.

(2) Für die Dauer der Ausbildungsabschnitte und ihrer Teilabschnitte sowie für die Ausbildungsstellen und den Ausbildungsinhalt gilt die folgende Übersicht.

Fachrichtung: Landespflege

Ausbildungs-

Ausbildungsstellen

Ausbildungsinhalt

Abschnitt

Dauer
(Wochen)

I

2

Ausbildungsbehörde

Einführung in Aufgaben und Organisation der Fachverwaltung

24

Untere Naturschutzbehörde

Landschafts- und Biotopplanung, Rechtsvorschriften, Methodik und Verfahren.

Eingriffsregelung, Koordinierung mit Nachbargebieten.

Aufgaben und Beteiligung von Naturschutzbeiräten und der nach § 29 BNatSchG anerkannten Verbände.

Personal-, Haushalts- und Rechnungswesen.

Einsatz und Anwendung der Datenverarbeitung.

Führungsaufgaben:
Management in der Verwaltung, Landschaftspolitik, öffentlichkeitsarbeit, Teilnahme an Arbeitsgruppen, in Stäben und Ausschüssen.

II

14

Kommunalverwaltung (wahlweise bis zu 8 Wochen Planungs- oder Kommunalverband)

Städtebauliche Ordnung: Bauleitplanung, städtebauliche Sanierung und Entwicklung, Bodenordnung, Erschließung, Rechtsgrundlagen und Verfahren.

Aufstellung von Landschafts- und Grünordnungsplänen und deren Umsetzung.

Planung und Pflege von öffentlichen Grünflächen.

Vorbereitung und Durchführung von Einzelvorhaben des Naturschutzes und der Landschaftspflege:
Normen und technische Vorschriften, Verdingungswesen, Vertragsabwicklung, Durchführungskontrolle, Abrechnung.

Verwaltung und Betrieb des Landschafts- und Grünflächenbaus: Geschäftsbetrieb, Betriebsorganisation, Verkehrssicherungspflichten, Personaleinsatz, Maschinen- und Gerätepark für die Flächenunterhaltung.

(Einführung in die Aufgaben von Planungs- oder Kommunalverbänden, Bauleit- und Landschaftsplanung als Auftragsangelegenheiten.)

12

Fachverwaltungen wie: Wasserwirtschaftsamt, Amt für Landwirtschaft und Landentwicklung, Forstamt, Straßenbauamt, Vermessungsamt, Liegenschaftsamt, Bauaufsichtsbehörde, Hochbauamt/Tiefbauamt

Einführung in die Aufgaben der betreffenden Dienststellen und Mitwirkung beim Vollzug von Aufgaben in eigener Zuständigkeit bzw. im Rahmen öffentlich-rechtlicher Zulassungen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Vermeidung, Verminderung, Ausgleich und Ersatz bei Eingriffen in Natur und Landschaft; Verfahren bei ungenehmigten Eingriffen.

Landschaftsüberwachungsdienst.

III

18

Obere Landesbehörden

Aufgaben und Organisation der Behörden:
Raumordnung, Landesplanung, Städtebau, Naturschutz und Landschaftspflege, Umweltfragen, Bauaufsicht, Wasserwirtschaft, Flurbereinigung, Land- und Forstwirtschaft; Rechtsgrundlagen und Verwaltungsvorschriften, Genehmigung von Fachplanungen, Planfeststellungsverfahren, Förderprogramme, Vollzug eigener fachspezifischer Aufgaben und Mitwirkung bei Entscheidungen über landschaftsrelevante Vorhaben.

6

Häusliche Prüfungsarbeit

16

Lehrgänge/Ausbildungsstellen nach freier Wahl

ca. 12

(Erholungsurlaub)

104

= 24 Monate

Artikel 4 Sonstige Vorschriften für die Ausbildung

Artikel 4
Sonstige Vorschriften für die Ausbildung

(1) Zu Beginn der Ausbildung soll ein Einführungslehrgang von etwa einer Woche Dauer stehen. Die Ausbildung ist außerdem durch ein allgemeines Verwaltungsseminar (vier Wochen) und durch fachbezogene Verwaltungsseminare (fünf Wochen) zu vertiefen. Die fachbezogenen Verwaltungsseminare können im Zusammenhang mit den jeweiligen Ausbildungsabschnitten durchgeführt werden.

(2) Im Ausbildungsabschnitt I ist dem Referendar Gelegenheit zu geben, beim Grundbuchamt die Einrichtung und Führung des Grundbuches und die geschäftliche Behandlung von Grundbuchsachen kennenzulernen.

(3) Der Schwerpunkt der Ausbildung im Abschnitt II, die sich auf den gesamten Verfahrensablauf erstrecken soll, ist auf die planerischen Arbeiten zu legen. Hierbei ist die Flurbereinigung in ihrer Verzahnung mit den übrigen Raumordnungsmaßnahmen herauszustellen.

(4) Im Ausbildungsabschnitt III soll der Referendar Gelegenheit erhalten, in die allgemeinen technischen Aufgaben einer Kommunalverwaltung Einblick zu nehmen. Bei einer vertieften Ausbildung im Abschnitt III soll der Referendar nach Möglichkeit an einem Lehrgang bei einem Institut für Städtebau teilnehmen.

(5) Die Ausbildung im Abschnitt IV findet in der Regel beim Landesvermessungsamt statt. Der Referendar soll vor allem zu praktischen Arbeiten herangezogen werden.

(6) In den Ausbildungsabschnitten ist besonderer Wert darauf zu legen, daß der Referendar sich im Schriftverkehr vervollkommnet; ihm ist Gelegenheit zur Teilnahme an Terminen, Verhandlungen, Sitzungen und dgl. zu geben.

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

Artikel 5
Häusliche Prüfungsarbeit

Die Aufgabe für die häusliche Prüfungsarbeit wird in der Regel dem Gebiet entnommen, in dem der Referendar vertieft ausgebildet worden ist.

Fachrichtung:

Vermessungs- und
Liegenschaftswesen

Ausbildungs-

Ausbildungsstellen

Ausbildungsinhalt

Abschnitt*

Dauer
(Wochen)

I

17

Katasteramt Neuvermessungsstelle Grundbuchamt

Entstehung, Einrichtung und Portführung des Liegenschaftskatasters, Verbindung mit dem Grundbuch, Liegenschaftsrecht; Verwendung der Katasterunterlagen für Verwaltung und Wirtschaft. Bodenschätzung, Einrichtung und Führung des Grundbuches, Katastererneuerung, Behördenorganisation, Kostenwesen, Einsatz und Anwendung der Datenverarbeitung.

Praktischer Einsatz im vermessungstechnischen Außendienst nur selbständigen Ausführung aller Kataster- und sonstigen Vermessungen.

Häusliche Bearbeitung von Vermessungen unter Anwendung moderner Rechen- und Auswerteverfahren.

II

13

Flurbereinigungsbehörde bzw. obere Flurbereinigungsbehörde

Geschichtliche Entwicklung der Flurbereinigung, Agrarrecht; rechtliche, wirtschaftliche, ökologische und technische Grundlagen der Landentwicklung und insbesondere der Flurbereinigung, Maßnahmen zur Landentwicklung, Kosten und Finanzierung der Maßnahmen, Neuordnungsverfahren im ländlichen Raum, Landschaftspflege, Umweltschutz, Dorferneuerung, Flurbereinigungsverfahren mit Neugestaltungsgrundsätzen, Wertermittlung, Plan nach § 41 FlurtG, Neuzuteilung und Flurbereinigungsplan, Verfahrensrecht einschließlich Rechtsbehelfe, Berichtigung der öffentlichen Bücher, Ausbau und Kosten der gemeinschaftlichen Anlagen, bodenschützende und bodenverbessernde Maßnahmen, Landschaftspflege und Landschaftsgestaltung. Teilnahme an den wesentlichen Terminen und Arbeitsabschnitten der Flurbereinigung.

III

15

Kommunalverwaltung, Katasteramt, Landesplanungsstellen

Grundzüge der Raumordnung und Landesplanung; Städtebau: Arbeitsmethodik (Bestandsaufnahme, Analyse, Prognose), Bauleitplanung, Sicherung der Bauleitplanung, Regelung der baulichen und sonstigen Nutzung, Bodenordnung, Enteignung, Erschließung, Ermittlung von Grundstückswerten, Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen; sonstiges Bau- und Bodenrecht; Bauordnungswesen; kommunales Vermessungs- und Liegenschaftswesen.

IV

11

Hessisches Landesvermessungsamt

Aufbau und Erhaltung des Lage-, Höhen- und Schwerefestpunktfeldes, Topographie, Photogrammetrie Kartographie incl. der Laufendhaltung der amtlichen topographischen Kartenwerke, Reproduktionstechnik, Präzisionsvermessungen.

V

12

nach Wahl

Vertiefung in einem der Abschnitte I, II, III oder IV.

VI

8

Hessisches Landesvermessungsamt als obere Kataster- und Vermessungebehörde

Allgemeine Landesverwaltung, Aufsicht über Katasterämter und öffentlich bestellte Vermessungsingenieure, Beschwerde- und Widerspruchsverfahren, sonstige Aufgaben des Kataster- und Vermessungswesens, Verwaltungsrecht, Recht der Angehörigen des öffentlichen Dienstes, Haushalts- und Rechnungswesen.

6

Häusliche Prüfungsarbeit

 

10

 

Lehrgänge

ca. 12

(Erholungsurlaub)

104

= 24 Monate

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

Auf Grund des § 17 Abs. 2 Satz 1 des Hessischen Beamtengesetzes i. d. F. vom 11. Januar 1989 (GVBl. I S. 26) wird im Einvernehmen mit dem Direktor des Landespersonalamts und der Landespersonalkommission folgende Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Laufbahn des höheren technischen Verwaltungsdienstes erlassen:

ERSTER TEIL Vorbereitungsdienst - Ausbildungsordnung

ERSTER TEIL
Vorbereitungsdienst - Ausbildungsordnung

VIERTER TEIL Übergangs- und Schlußvorschriften

VIERTER TEIL
Übergangs- und Schlußvorschriften

ZWEITER TEIL Große Staatsprüfung - Prüfungsordnung

ZWEITER TEIL
Große Staatsprüfung - Prüfungsordnung

DRITTER TEIL Sondervorschriften der Fachrichtungen

DRITTER TEIL
Sondervorschriften der Fachrichtungen

-

Hochbau

-

Städtebau

-

Bauingenieurwesen

-

Maschinen- und Elektrotechnik

-

Vermessungs- und Liegenschaftswesen

-

Landespflege

-

Umwelttechnik/Umweltschutz


APOhtD Sondervorschriften der Fachrichtung Hochbau

Sondervorschriften der Fachrichtung Hochbau

APOhtD Sondervorschriften der Fachrichtung Städtebau

Sondervorschriften der Fachrichtung Städtebau

APOhtD Sondervorschriften der Fachrichtung Bauingenieurwesen

Sondervorschriften der Fachrichtung Bauingenieurwesen

APOhtD Sondervorschriften der Fachrichtung Maschinen- und Elektrotechnik

Sondervorschriften der Fachrichtung Maschinen- und Elektrotechnik

APOhtD Sondervorschriften der Fachrichtung Vermessungs- und Liegenschaftswesen

Sondervorschriften der Fachrichtung Vermessungs- und Liegenschaftswesen

APOhtD Sondervorschriften der Fachrichtung Landespflege

Sondervorschriften der Fachrichtung Landespflege

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

INHALTSÜBERSICHT
ERSTER TEIL
Vorbereitungsdienst - Ausbildungsordnung
§ 1 Zweck, Ziel und Fachrichtungen des Vorbereitungsdienstes
§ 2 Einstellungsbedingungen
§ 3 Einstellungsverfahren
§ 4 Ernennung, Anwärterbezüge, Beendigung des Beamtenverhältnisses
§ 5 Ausbildungsbehörde und Ausbildungsstellen
§ 6 Dauer und Gliederung des Vorbereitungsdienstes
§ 7 Gestaltung der Ausbildung, Sondervorschriften für Behinderte
§ 8 Überwachung der Ausbildung
§ 9 Beurteilung während der Ausbildung
§ 10 Urlaub, Dienstunfähigkeit
§ 11 Entlassung aus dem Vorbereitungsdienst
ZWEITER TEIL
Große Staatsprüfung - Prüfungsordnung
§ 12 Zweck der Großen Staatsprüfung
§ 13 Abnahme der Prüfung
§ 14 Zulassung zur Prüfung
§ 15 Art der Prüfung
§ 16 Häusliche Prüfungsarbeit
§ 17 Schriftliche Arbeiten unter Aufsicht
§ 18 Mündliche Prüfung
§ 19 Unterbrechung der Prüfung
§ 20 Bewertung der Prüfungsleistungen im einzelnen
§ 21 Abschließende Bewertung, Gesamturteil
§ 22 Prüfungszeugnis
§ 23 Wiederholung der Prüfung
§ 24 Verstöße gegen die Prüfungsordnung
§ 25 Prüfungsakte
§ 26 Ausführungsbestimmungen
DRITTER TEIL
Sondervorschriften der Fachrichtungen
1. Hochbau
2. Städtebau
3. Bauingenieurwesen
4. Maschinen- und Elektrotechnik
5. Vermessungs- und Liegenschaftswesen
6. Landespflege
VIERTER TEIL
Übergangs- und Schlußvorschriften
§ 27 Übergangsvorschrift
§ 28 Inkrafttreten
Anlage 1: Ausbildungsnachweis
Anlage 2: Übersicht über den Vorbereitungsdienst
Anlage 3: Beurteilung
Anlage 4: Antrag auf Zulassung zur Großen Staatsprüfung
Anlage 5: Prüfungsfächer und Prüfungszeiten
Anlage 6: Prüfstoffverzeichnis der Fachrichtungen und Fachgebiete

§ 1 Zweck, Ziel und Fachrichtungen des Vorbereitungsdienstes

§ 1
Zweck, Ziel und Fachrichtungen des Vorbereitungsdienstes

(1) Zweck und Ziel des Vorbereitungsdienstes ist es, Nachwuchskräfte für den höheren technischen Verwaltungsdienst auszubilden. Dabei sollen verantwortungsbewußte Persönlichkeiten für leitende Tätigkeiten herangebildet werden.

(2) Die Ausbildung soll sich darauf erstrecken, einmal das auf der Hochschule erworbene Wissen in der Praxis anzuwenden, es gegebenenfalls zu ergänzen, zum anderen umfassende Kenntnisse vor allem in den Gebieten Verwaltung, Recht, Planung, Betrieb und Führungsaufgaben zu vermitteln. Dabei sind die Verantwortungsbereitschaft und Initiative zu wecken und zu fördern. Staatspolitische, wirtschaftliche, kulturelle und soziale Belange sind zu berücksichtigen.

(3) Der Vorbereitungsdienst wird nach folgenden Fachrichtungen unterschieden:

1.

Hochbau,

2.

Städtebau,

3.

Bauingenieurwesen,

4.

Maschinen- und Elektrotechnik,

5.

Vermessungs- und Liegenschaftswesen,

6.

Landespflege.

Einzelne Fachrichtungen sind noch in Fachgebiete unterteilt (siehe Dritter Teil).

(4) Der Vorbereitungsdienst endet mit der Großen Staatsprüfung.

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

§ 10
Urlaub, Dienstunfähigkeit

(1) Der dem Referendar zustehende Erholungsurlaub soll so gelegt werden, daß der Ausbildungsablauf und das Ausbildungsziel nicht beeinträchtigt werden. Er ist im Ausbildungsplan nach § 8 Abs. 2 im gegenseitigen Benehmen einzuarbeiten.

(2) Die Einstellungsbehörde kann Sonderurlaub nach den für Beamte geltenden Bestimmungen gewähren. Der Vorbereitungsdienst soll in der Regel dadurch um nicht mehr als ein Jahr überschritten werden.

(3) Während der Zeit für die Anfertigung der häuslichen Prüfungsarbeit darf Erholungsurlaub grundsätzlich nicht gewährt werden. Urlaub aus triftigen Gründen ist nur im Einvernehmen mit dem Oberprüfungsamt zulässig. Die Frist für die Abgabe der häuslichen Prüfungsarbeit verlängert sich in diesem Fall entsprechend.

(4) Bei Dienstunfähigkeit von mehr als einem Monat innerhalb eines Jahres kann der Vorbereitungsdienst entsprechend verlängert werden.

§ 11 Entlassung aus dem Vorbereitungsdienst

§ 11
Entlassung aus dem Vorbereitungsdienst

Die Einstellungsbehörde kann einen Referendar nach den Bestimmungen des Hessischen Beamtengesetzes unter Widerruf des Beamtenverhältnisses aus dem Vorbereitungsdienst entlassen. Ein Grund für die Entlassung liegt insbesondere vor, wenn der Referendar es schuldhaft versäumt, die Zulassung zur Großen Staatsprüfung (§ 14 Abs. 2) oder die Zulassung zur Wiederholungsprüfung (§ 23 Abs. 3) fristgemäß zu beantragen.

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

§ 12
Zweck der Großen Staatsprüfung

In der Großen Staatsprüfung hat der Referendar nachzuweisen, daß er seine auf einer wissenschaftlichen Hochschule erworbenen Kenntnisse in der Praxis anzuwenden versteht, daß er mit den Aufgaben der Verwaltungen seiner Fachrichtung, mit den einschlägigen Rechts-, Verwaltungs- und technischen Vorschriften vertraut ist und daß er auch über wirtschaftliches Denken und führungstechnische Kenntnisse verfügt.

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

§ 13
Abnahme der Prüfung

(1) Die für die Abnahme der Großen Staatsprüfung zuständige Behörde ist das Oberprüfungsamt für die höheren technischen Verwaltungsbeamten, Frankfurt am Main. Rechtsgrundlage ist das

"Übereinkommen über die Errichtung eines gemeinschaftlichen Oberprüfungsamtes deutscher Länder und Verwaltungen für die höheren technischen Verwaltungsbeamten vom 16. September 1948 in der Neufassung vom 20. Februar 1964" (bekanntgegeben im Staatsanzeiger für das Land Hessen 1964, S. 569).

(2) Die Prüfungen finden am Sitz des Oberprüfungsamtes statt. Der Präsident des Oberprüfungsamtes kann sie auch an anderen Orten abhalten lassen.

(3) Der Vorsitzer des Kuratoriums bestellt die Mitglieder der Prüfungsausschüsse. Es sollen Beamte des höheren Dienstes, die eine Große Staatsprüfung abgelegt haben, oder Hochschullehrer bestellt werden. Das Kuratorium kann in Sonderfällen Ausnahmen zulassen.

(4) Die Prüfung wird in den in § 1 Abs. 3 genannten Fachrichtungen von Prüfungskommissionen abgenommen, die vom Oberprüfungsamt aus den Mitgliedern der Prüfungsausschüsse gebildet werden. Die Prüfungskommissionen setzen sich zusammen aus dem Vorsitzenden und mindestens drei Prüfern, wobei die Zusammensetzung der Prüfungskommission(en) je nach Prüfungsfächern personell wechseln kann. Die Prüfer werden vom Präsidenten des Oberprüfungsamtes von Fall zu Fall aus dem Kreis der vom Vorsitzer des Kuratoriums bestellten Mitglieder der Prüfungsausschüsse berufen. Soweit Referendare aus Bundes-/Landesverwaltungen kommen, soll den Prüfungskommissionen nach Möglichkeit ein Prüfer der Verwaltung angehören, in der der Referendar überwiegend ausgebildet worden ist.

(5) Die Prüfer sind bei ihrer Tätigkeit unabhängig und an Weisungen nicht gebunden. Alle mit der Behandlung von Prüfungsangelegenheiten befaßten Personen sind hierüber zur Verschwiegenheit verpflichtet.

(6) Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses oder sein Vertreter leitet die Prüfung. Die Prüfungskommission(en) ist/sind bei ihren Entscheidungen beschlußfähig, wenn der Vorsitzende der Prüfungskommission(en) und zwei weitere Prüfer anwesend sind. Soweit über die Leistungen in der mündlichen Prüfung entschieden wird, müssen die beschließenden Prüfer an der Prüfung teilgenommen haben. Die Prüfungskommission entscheidet mit Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag. Stimmenthaltung ist nicht zulässig.

(7) Der Präsident des Oberprüfungsamtes sorgt für den ordnungsgemäßen Prüfungsablauf. Er wacht darüber, daß in allen Fachrichtungen gleich hohe Prüfungsanforderungen gestellt und gleiche Beurteilungsmaßstäbe angelegt werden. Zur Wahrnehmung dieser Aufgaben kann er sich an den Prüfungen beteiligen und gilt in diesem Falle von Amts wegen als weiteres Mitglied der Prüfungskommission(en). Beteiligt er sich nicht selbst an der Prüfung, gilt das gleiche für seinen Stellvertreter.

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

§ 14
Zulassung zur Prüfung

(1) Zur Prüfung können nur Referendare zugelassen werden, die die Ausbildungszeit für den höheren technischen Verwaltungsdienst ordnungsgemäß abgeleistet haben.

(2) Der Referendar hat seinen Antrag auf Zulassung zur Großen Staatsprüfung (Anlage 4) innerhalb von zwei Wochen nach Aufforderung durch die Ausbildungsbehörde zu stellen. Die Ausbildungsbehörde hat dem Referendar den Termin für den Antrag unter Hinweis auf die Folgen eines Versäumnisses (§ 11) schriftlich mitzuteilen.

(3) Die Ausbildungsbehörde leitet den Antrag mit den darin aufgeführten Unterlagen so rechtzeitig dem Oberprüfungsamt zu, daß er zwei Monate vor Aushändigung der Aufgabe für die häusliche Prüfungsarbeit dem Oberprüfungsamt vorliegt.

(4) Der Präsident des Oberprüfungsamtes entscheidet auf Grund der mit dem Zulassungsantrag vorgelegten Unterlagen über die Zulassung zur Prüfung.

(5) Das Oberprüfungsamt leitet den Zulassungsbescheid zusammen mit der Aufgabe für die häusliche Prüfungsarbeit der Ausbildungsbehörde zur fristgerechten Aushändigung an den Referendar zu. Die dem Zulassungsantrag beigefügten Unterlagen werden gleichzeitig zurückgegeben. Sie sind zu vervollständigen und dem Oberprüfungsamt mit der abschließenden Beurteilung (§ 9 Abs. 3) sogleich nach Beendigung der gesamten Ausbildung wieder zuzuleiten.

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

§ 15
Art der Prüfung

Die Prüfung besteht aus

der häuslichen Prüfungsarbeit,

den schriftlichen Arbeiten unter Aufsicht und

der mündlichen Prüfung.

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

§ 16
Häusliche Prüfungsarbeit

(1) Der Referendar soll durch die häusliche Prüfungsarbeit zeigen, daß er eine Aufgabe aus der Praxis richtig erfassen, methodisch bearbeiten und das Ergebnis klar darstellen kann.

(2) Der Referendar muß die häusliche Prüfungsarbeit innerhalb von sechs Wochen anfertigen und dem Oberprüfungsamt im Original unmittelbar einreichen. Bei Vorliegen triftiger Gründe kann der Präsident des Oberprüfungsamtes die Frist um höchstens sechs Wochen verlängern. Der Referendar hat in diesem Falle unverzüglich einen Antrag durch seine Ausbildungsbehörde, die dazu Stellung nimmt, an das Oberprüfungsamt zu richten. Bei längerer Verhinderung hat der Referendar eine neue Aufgabe ersatzweise zu bearbeiten.

(3) Der Referendar hat die Aufgabe in allen ihren Teilen ohne fremde Hilfe zu bearbeiten und alle benutzten Quellen und Hilfsmittel anzugeben. Dieses hat er in einer dem Textteil der Arbeit vorzuheftenden Erklärung zu versichern. Alle Ausarbeitungen müssen seine Unterschrift tragen.

(4) Der Referendar kann die häusliche Prüfungsarbeit fünf Jahre nach Abschluß der mündlichen Prüfung zurückverlangen. Geschieht das nicht, so wird sie vernichtet.

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

§ 17
Schriftliche Arbeiten unter Aufsicht

(1) Der Referendar soll durch die schriftlichen Arbeiten unter Aufsicht zeigen, daß er Aufgaben aus dem Bereich der Verwaltung rasch und sicher erfassen, in kurzer Frist mit den zugelassenen Hilfsmitteln lösen und das Ergebnis knapp und übersichtlich darstellen kann.

(2) Ist die häusliche Prüfungsarbeit angenommen worden, so wird der Referendar vom Oberprüfungsamt zu den schriftlichen Arbeiten unter Aufsicht unter Angabe von Zeit und Ort der Prüfung spätestens zwei Wochen vorher geladen.

(3) Insgesamt ist aus vier Prüfungsfächern (Anlage 5) je eine schriftliche Arbeit unter Aufsicht in jeweils sechs Stunden an vier aufeinanderfolgenden Werktagen zu fertigen. Den rechts- und verwaltungsbezogenen Bereichen der Ausbildung ist mit mindestens einer Arbeit Rechnung zu tragen. Wenn die Ausbildung ein Vertiefungsfach ausweist, soll eine der Arbeiten aus diesem Fach gefertigt werden.

Die zugelassenen Hilfsmittel werden in der Regel zur Verfügung gestellt. Wenn der Referendar selbst Hilfsmittel mitbringen soll, werden sie ihm in der Ladung zur Prüfung ausdrücklich benannt. Andere mitgeführte Hilfsmittel sind vor Aushändigung der Aufgabe beim aufsichtführenden Beamten zu hinterlegen.

(4) Das Oberprüfungsamt leitet die Aufgaben in verschlossenem Umschlag der Ausbildungsbehörde zu. Diese gibt sie einzeln ungeöffnet am Fertigungstag an den die Aufsicht führenden Beamten weiter, der sie zu Beginn der Prüfung dem Referendar aushändigt. Mit der Aufsicht ist ein Beamter des höheren Dienstes zu beauftragen.

(5) Spätestens mit Ablauf der Bearbeitungsfrist hat der Referendar seine Arbeit unterschrieben und mit allen Zwischenrechnungen und Konzepten dem die Aufsicht führenden Beamten abzugeben.

(6) Über den Verlauf der schriftlichen Arbeiten fertigt der Aufsichtführende noch am selben Tage eine Niederschrift an, die dann zusammen mit den Prüfungsarbeiten als Einschreiben an das Oberprüfungsamt geschickt wird.

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

§ 18
Mündliche Prüfung

(1) In der mündlichen Prüfung soll der Referendar neben dem Wissen und Können in seiner Fachrichtung vor allem sein Verständnis für technische, wirtschaftliche und rechtliche Zusammenhänge erkennen lassen. Dabei soll er auch Urteilsvermögen, Sicherheit im Auftreten und Ausdrucksfähigkeit beweisen.

(2) Der Referendar wird zur mündlichen Prüfung, die sich auf zwei Tage erstreckt, vom Oberprüfungsamt schriftlich geladen. Bis zu drei Kandidaten können in einer Gruppe gemeinsam geprüft werden.

(3) Sind die schriftlichen Arbeiten unter Aufsicht (§ 17) als nicht bestanden bewertet (§ 21), wird der Referendar nicht zur mündlichen Prüfung zugelassen. Die Prüfung ist nicht bestanden. Die Entscheidung trifft das Oberprüfungsamt auf Grund der Bewertungen durch die Prüfer. Die Nichtzulassung ist dem Referendar vor der mündlichen Prüfung bekanntzugeben. Er erhält hierüber vom Oberprüfungsamt einen Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung.

(4) Der Prüfstoff in den einzelnen Prüfungsfächern ist dem Prüfstoffverzeichnis (Anlage 6) zu entnehmen. Die in Anlage 5 genannte Prüfungsdauer von 6½ Stunden gilt für die gleichzeitige Prüfung von drei Kandidaten. Sie ist eine Regelzeit und kann bei weniger Kandidaten angemessen gekürzt werden. Die Prüfungskommission kann die Prüfungszeit verlängern, wenn dies zur Beurteilung der Leistungen eines Kandidaten notwendig ist. Dabei soll eine Viertelstunde je Fach nicht überschritten werden.

(5) Als Abschluß der Prüfung hat der Referendar einen Vortrag von längstens zehn Minuten zu halten. Das Thema wird aus dem Fachgebiet des Referendars oder einem ihn sonst interessierenden Gebiet entnommen und ist ihm etwa zwanzig Minuten vorher bekanntzugeben.

(6) Die Prüfung und die Beratungen sind nicht öffentlich. Bei der mündlichen Prüfung, nicht dagegen bei der Festsetzung der Prüfungsnoten, können Beauftragte der obersten Dienstbehörde des Referendars und Ausbildungsleiter zugegen sein.

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

§ 19
Unterbrechung der Prüfung

(1) Kann der Referendar nicht zur schriftlichen oder mündlichen Prüfung erscheinen oder muß er sie abbrechen, so ist unverzüglich das Oberprüfungsamt unter Angabe der Gründe zu verständigen und der Nachweis der Verhinderung zu erbringen. Erkennt der Präsident des Oberprüfungsamtes die Gründe als triftig an, so gelten bei einer Unterbrechung die bis dahin abgeschlossenen Teile als abgelegt. Die Prüfung ist zum nächstmöglichen Termin neu anzuberaumen bzw. fortzusetzen.

(2) Entsprechendes gilt, wenn der Referendar bei Vorliegen eines wichtigen Grundes mit Zustimmung des Oberprüfungsamtes von der Prüfung zurücktritt.

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

§ 2
Einstellungsbedingungen

In den Vorbereitungsdienst können Bewerber eingestellt werden, die

a)

die gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis erfüllen,

b)

das für ihre Fachrichtung vorgeschriebene wissenschaftliche Studium mit einer Regelstudienzeit von mindestens acht Fachsemestern (ohne Praxis- und Prüfungssemester) an einer Technischen Hochschule/Universität oder einer Gesamthochschule mit gleichwertigem wissenschaftlichen Studiengang mit einer Diplomprüfung (Diplom-Hauptprüfung) oder mit einer gleichwertigen - auch ausländischen - Hochschulprüfung abgeschlossen haben,

c)

mindestens einundzwanzig Jahre und höchstens fünfunddreißig Jahre alt sind.

Bewerber, die wegen Betreuung mindestens eines mit ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Kindes unter sechzehn Jahren von einer Bewerbung vor Vollendung des fünfunddreißigsten Lebensjahres abgesehen haben, können bis zum Höchstalter von achtunddreißig Lebensjahren eingestellt werden.

Angestellte, die mindestens drei Jahre im öffentlichen Dienst überwiegend mit Aufgaben beschäftigt worden sind, die in der Regel von Beamten des höheren Dienstes wahrgenommen werden, und Schwerbehinderte können bis zum vierzigsten Lebensjahr in den Vorbereitungsdienst eingestellt werden.


§ 20 Bewertung der Prüfungsleistungen im einzelnen

§ 20
Bewertung der Prüfungsleistungen im einzelnen

(1) Die häusliche Prüfungsarbeit und die schriftlichen Arbeiten unter Aufsicht werden von einem Erst- und einem Zweitprüfer, die Leistungen in den Fächern der mündlichen Prüfung von den jeweiligen Prüfern bewertet.

(2) Die häusliche Prüfungsarbeit und die schriftlichen Arbeiten unter Aufsicht sind mit schriftlicher Begründung zu bewerten.

(3) Für die Bewertung der einzelnen Prüfungsleistungen gelten folgende Noten:

sehr gut

(1)

= eine Leistung, die den Anforderungen in besonderem Maße entspricht;

gut

(2)

= eine Leistung, die den Anforderungen voll entspricht;

befriedigend

(3)

= eine Leistung, die im allgemeinen den Anforderungen entspricht;

ausreichend

(4)

= eine Leistung, die zwar Mängel aufweist, aber im ganzen den Anforderungen noch entspricht;

mangelhaft

(5)

= eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen läßt, daß die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden könnten;

ungenügend

(6)

= wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht und selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, daß die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden könnten.

Den einzelnen Noten sind folgende Punktzahlen zugeordnet:

sehr gut

=

1.0

1.3

gut

=

1.7

2.0

2.3

befriedigend

=

2.7

3.0

3.3

ausreichend

=

3.7

4.0

mangelhaft

=

5.0

ungenügend

=

6.0

Andere Punktzahlen oder Zwischennoten dürfen nicht verwendet werden.

§ 21 Abschließende Bewertung, Gesamturteil

§ 21
Abschließende Bewertung, Gesamturteil

(1) Wenn die häusliche Prüfungsarbeit von einem der beiden Prüfer nicht mindestens mit "ausreichend" bewertet wird, so entscheidet der zuständige Abteilungs-/Ausschußleiter des Oberprüfungsamtes, ob die Arbeit angenommen werden kann.

(2) Die Note der angenommenen häuslichen Prüfungsarbeit und die einzelnen Noten der schriftlichen Arbeiten unter Aufsicht sowie die der Leistungen in der mündlichen Prüfung werden unabhängig voneinander vom Prüfungsausschuß/von der Prüfungskommission als Einzelnoten festgesetzt. Der Prüfungsausschuß/die Prüfungskommission entscheidet mit Stimmenmehrheit (§ 13 Abs. 6).

(3) Für die Bildung des für das Gesamturteil maßgebenden Mittelwertes wird

die Punktzahl der häuslichen Prüfungsarbeit

mit zwei (= 20 v. H.),

die Durchschnittspunktzahl aller schriftlichen Arbeiten unter Aufsicht

mit drei (= 30 v. H.),

die Durchschnittspunktzahl aller Fächer der mündlichen Prüfung

mit fünf (= 50 v. H.)

multipliziert und die hieraus gebildete Summe durch zehn dividiert.

Eine dritte Stelle hinter dem Komma wird bei allen Rechenvorgängen nicht berücksichtigt.

(4) Für das Gesamturteil gelten die folgenden Noten:

sehr gut,

gut,

befriedigend,

ausreichend,

nicht bestanden.

(5)

a)

Die Prüfung ist nicht bestanden, wenn

1.

die häusliche Prüfungsarbeit nicht angenommen ist oder

2.

der Mittelwert nach Abs. 3 4.01 oder schlechter lautet oder

3.

die Note in einem Fach der schriftlichen Arbeiten unter Aufsicht "ungenügend" ist oder die Noten in zwei Fächern "mangelhaft" sind oder

4.

die Note in einem Fach der schriftlichen Arbeiten unter Aufsicht "mangelhaft" ist und dabei die Durchschnittspunktzahl aller schriftlichen Arbeiten unter Aufsicht 4.01 oder schlechter lautet oder

5.

die Note in einem Fach der mündlichen Prüfung "ungenügend" ist oder die Noten in drei Fächern der mündlichen Prüfung "mangelhaft" sind oder

6.

in einem Fach oder in zwei Fächern der mündlichen Prüfung die Note "mangelhaft" ist und nicht durch andere Noten in Fächern der mündlichen Prüfung ausgeglichen wird. Ein Ausgleich ist je Fach durch zwei Noten "befriedigend" oder eine Note "gut" oder besser gegeben.

b)

Die Prüfung gilt als nicht bestanden, wenn

1.

der Referendar die häusliche Prüfungsarbeit nicht rechtzeitig einreicht (§ 16) oder ohne vom Oberprüfungsamt anerkannten Grund zu den schriftlichen Arbeiten unter Aufsicht oder zur mündlichen Prüfung nicht erscheint oder einen dieser Prüfungsteile abbricht (§ 19 Abs. 1) oder

2.

der Referendar nach § 24 Abs. 1 oder 2 von der weiteren Teilnahme an der Prüfung ausgeschlossen ist.

(6) Die Prüfung ist bestanden mit:

"sehr gut"

bei einem Mittelwert von 1.00-1.49, wobei keine Einzelnote (in der häuslichen Prüfungsarbeit, den vier Aufsichtsarbeiten, den sechs Fächern der mündlichen Prüfung) "ausreichend" oder schlechter sein darf; andernfalls lautet das Gesamturteil "gut",

"gut"

bei einem Mittelwert von 1.50-2.44, wobei keine Einzelnote der vorgenannten Leistungen "mangelhaft" sein darf; andernfalls lautet das Gesamturteil "befriedigend",

"befriedigend"

bei einem Mittelwert von 2.45-3.34,

"ausreichend"

bei einem Mittelwert von 3.35-4.00.

In Grenzfällen können die Beurteilungen während der Ausbildung und der persönliche Gesamteindruck - hierzu gehört auch der Vortrag (§ 18 Abs. 5) - berücksichtigt werden.

Ein Grenzfall liegt dann vor, wenn bei Anheben des Mittelwertes um 0.1 eine bessere Note des Gesamturteils erreicht wird. Das Anheben darf auf das Bestehen der Prüfung keinen Einfluß haben.

(7) Über den Prüfungshergang ist eine Niederschrift anzufertigen, in der die Besetzung des Prüfungsausschusses/der Prüfungskommission, der Name des Referendars, die Einzelnoten der schriftlichen und mündlichen Prüfung, die Gesamtnote und die Beurteilung des Vortrags festgehalten werden. Die Niederschrift ist von dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses/der Prüfungskommission und den an der mündlichen Prüfung beteiligten Prüfern zu unterzeichnen. Sie ist wie die schriftlichen Beurteilungen der häuslichen Prüfungsarbeit und der schriftlichen Arbeiten unter Aufsicht Bestandteil der Prüfungsakten.

(8) Im Anschluß an die Prüfung wird dem Referendar das Ergebnis der Prüfung bekanntgegeben. Hat er die Prüfung bestanden, erhält er hierüber eine Bescheinigung des Oberprüfungsamtes, die auch Angaben über seine Berufsbezeichnung enthält.

Bei Nichtbestehen der Prüfung erhält der Referendar hierüber vom Oberprüfungsamt einen Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung.

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

§ 22
Prüfungszeugnis

Mit Bestehen der Prüfung erwirbt der Referendar die Befähigung zum höheren technischen Verwaltungsdienst. Er ist berechtigt, die Berufsbezeichnung Assessor mit einem die Fachrichtung bezeichnenden Zusatz zu führen. Hierüber erhält er ein Prüfungszeugnis, das die Einzelnoten und das Gesamturteil enthält. Das Prüfungszeugnis wird vom Präsidenten des Oberprüfungsamtes unterzeichnet und mit dem Siegel versehen; es wird mit einem Bescheid des Oberprüfungsamtes - mit Rechtsbehelfsbelehrung - übersandt.

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

§ 23
Wiederholung der Prüfung

(1) Hat der Referendar die Prüfung nicht bestanden, so darf er sie einmal wiederholen.

(2) Die Wiederholungsprüfung erstreckt sich,

wenn die häusliche Prüfungsarbeit nicht rechtzeitig eingereicht oder vom Prüfungsausschuß nicht angenommen worden ist, auf die Anfertigung einer neuen häuslichen Prüfungsarbeit,

zumindest auf die mit "ungenügend" und "mangelhaft" benoteten Fächer der schriftlichen Arbeiten unter Aufsicht,

auf die mit "ungenügend" oder "mangelhaft" bewerteten Fächer der mündlichen Prüfung.

Darüber hinaus kann der Prüfungsausschuß bei überwiegend ungenügenden oder mangelhaften Leistungen die Wiederholung der gesamten mündlichen und/oder schriftlichen Prüfung beschließen.

Hat der Referendar die häusliche Prüfungsarbeit nicht rechtzeitig eingereicht oder ist sie nicht mindestens mit "ausreichend" bewertet und damit nicht angenommen worden (§ 21 Abs. 5 a) 1.), hat er innerhalb von vier Wochen nach Erhalt eines entsprechenden Bescheides des Oberprüfungsamtes eine neue Aufgabe zu beantragen.

(3) Der Prüfungsausschuß/die Prüfungskommission befindet auch darüber, in welchen Abschnitten die Ausbildung einer Ergänzung bedarf, und schlägt die Dauer der zusätzlichen Ausbildung vor. Sie soll mindestens sechs, höchstens zwölf Monate betragen. Der Referendar hat zwei Monate vor Beendigung der zusätzlichen Ausbildung die Zulassung zur Wiederholungsprüfung zu beantragen; andernfalls kann er entlassen werden (§ 11).

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

§ 24
Verstöße gegen die Prüfungsordnung

(1) Einem Referendar, der zu täuschen versucht, der insbesondere die Versicherung der selbständigen Bearbeitung der häuslichen Prüfungsarbeit unrichtig abgibt (§ 16 Abs. 3) oder der bei den schriftlichen Arbeiten unter Aufsicht andere als die zugelassenen Hilfsmittel mit sich führt (§ 17 Abs. 3) oder der sich sonst eines Verstoßes gegen die Prüfungsordnung schuldig macht, soll die Fortsetzung der Prüfung unter Vorbehalt gestattet werden; der Vorbehalt ist aktenkundig zu machen. Bei einer erheblichen Störung soll der Referendar von der weiteren Teilnahme an dem betreffenden Teil der Prüfung ausgeschlossen werden.

(2) Über die Folgen eines Vorfalls nach Abs. 1 oder einer Täuschung, die nach Abgabe einer schriftlichen Prüfungsarbeit festgestellt wird, entscheidet der Präsident des Oberprüfungsamtes im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses, bei einer Täuschung oder einem Ordnungsverstoß während der mündlichen Prüfung die jeweilige Prüfungskommission. Sie können je nach Schwere der Verfehlung die Wiederholung einzelner oder mehrerer Prüfungsleistungen mit neuer Aufgabenstellung anordnen oder den Referendar von der weiteren Prüfung ausschließen, die Prüfungsleistung mit "ungenügend" bewerten oder die Prüfung für nicht bestanden erklären (Note "ungenügend"). Der Referendar erhält einen schriftlichen Bescheid, der mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen ist.

(3) Wird eine Täuschung erst nach Aushändigung des Prüfungszeugnisses bekannt, ist das Oberprüfungsamt unverzüglich zu unterrichten. Der Präsident des Oberprüfungsamtes kann im Benehmen mit dem Kuratorium die Prüfung nachträglich für nicht bestanden erklären. Diese Maßnahme ist zulässig innerhalb einer Frist von fünf Jahren nach dem letzten Tag der mündlichen Prüfung.

(4) Der Betroffene ist vor der Entscheidung zu hören.

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

§ 25
Prüfungsakte

Einem Antragsteller kann Einsicht in seine Prüfungsakte gewährt werden, sofern die Kenntnis zur Geltendmachung oder Verteidigung seiner rechtlichen Interessen erforderlich ist. Die persönliche Einsichtnahme wird auf schriftlichen Antrag an den Präsidenten des Oberprüfungsamtes innerhalb der Rechtsmittelfrist in der Geschäftsstelle des Oberprüfungsamtes gewährt.

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

§ 26
Ausführungsbestimmungen

Die weitere Ausgestaltung der Prüfung regelt der Präsident des Oberprüfungsamtes im Benehmen mit dem Kuratorium des Oberprüfungsamtes durch Verwaltungsvorschriften (Ausführungsbestimmungen), die im Mitteilungsblatt des Oberprüfungsamtes für die höheren technischen Verwaltungsbeamten veröffentlicht und den Referendaren auf Anforderung vom Oberprüfungsamt übersandt werden.

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

§ 27
Übergangsvorschrift

Für Referendare, die sich zur Zeit des Inkrafttretens dieser Ausbildungs- und Prüfungsordnung bereits im Vorbereitungsdienst befinden, gelten die bisherigen Ausbildungs- und Prüfungsvorschriften weiter.

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

§ 28
Inkrafttreten

Diese Ausbildungs- und Prüfungsordnung tritt 14 Tage nach der Veröffentlichung im Staatsanzeiger für das Land Hessen in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt tritt die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Laufbahn des höheren technischen Dienstes vom 19. November 1973 (StAnz. S. 2114, ber. 1974 S. 104 und 731), zuletzt geändert am 2. August 1983 (StAnz. S. 1690), unbeschadet der vorstehenden Übergangsvorschrift, außer Kraft.

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

§ 3
Einstellungsverfahren

(1) Die Bewerbung um Einstellung in den Vorbereitungsdienst ist bei der Einstellungsbehörde einzureichen. Einstellungsbehörden sind die in den Sondervorschriften für die einzelnen Fachrichtungen genannten Stellen.

(2) Der Bewerbung sind beizufügen:

1.

Geburtsurkunde, bei verheirateten Bewerbern auch die Heiratsurkunde,

2.

vom Bewerber handgeschriebener Lebenslauf,

3.

Zeugnis über den Nachweis der Hochschulreife,

4.

Zeugnisse über Hochschulprüfungen (Diplom-Vorprüfung und Diplomprüfung) oder Zeugnisse entsprechender ausländischer Hochschulen/Universitäten, sowie gegebenenfalls über Zusatz- oder andere Prüfungen,

5.

Urkunde über die Verleihung des akademischen Grades, der durch die Diplomprüfung erworben wird, sowie Urkunden über andere akademische Grade,

6.

Nachweise über eine etwaige berufliche Tätigkeit nach Ablegung der Diplomprüfung,

7.

Nachweis, daß der Bewerber Deutscher i. S. des Art. 116 des Grundgesetzes ist,

8.

persönliche schriftliche Erklärung, ob gerichtliche Strafen vorliegen oder ein gerichtliches Strafverfahren oder ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft anhängig ist,

9.

zwei Paßbilder aus neuester Zeit.

Auf Anforderung haben Bewerber ein amtsärztliches Zeugnis aus neuester Zeit über den Gesundheitszustand, das vor allem auch über das Seh-, Farbunterscheidungs- und Hörvermögen Auskunft gibt, sowie die Belegnachweise der wissenschaftlichen Hochschule vorzulegen und bei der Meldebehörde ein Führungszeugnis zur Vorlage bei der Einstellungsbehörde zu beantragen.

(3) Über die Einstellung in den Vorbereitungsdienst entscheidet die Einstellungsbehörde.

(4) Aus der Einstellung in den Vorbereitungsdienst kann der Bewerber keinen Anspruch auf eine spätere Verwendung im öffentlichen Dienst herleiten.

(5) Mit der Zusage der Einstellung in den Vorbereitungsdienst ist dem Bewerber der Einstellungstermin mitzuteilen. Kommt der Bewerber ohne triftigen Grund diesem Termin nicht nach, verliert die Zusage der Einstellung ihre Gültigkeit.

§ 4 Ernennung, Anwärterbezüge, Beendigung des Beamtenverhältnisses

§ 4
Ernennung, Anwärterbezüge,
Beendigung des Beamtenverhältnisses

(1) Der in den Vorbereitungsdienst eingestellte Bewerber wird unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf je nach seiner Fachrichtung zum Bau- oder Vermessungsreferendar ernannt.

(2) Der Referendar erhält Anwärterbezüge nach den hierfür geltenden Vorschriften.

(3) Das Beamtenverhältnis des Referendars endet mit dem Tag, an dem er die Große Staatsprüfung bestanden hat oder ihm das Nichtbestehen der Wiederholungsprüfung schriftlich bekanntgegeben wurde, oder durch Entlassung.

§ 5 Ausbildungsbehörde und Ausbildungsstellen

§ 5
Ausbildungsbehörde und Ausbildungsstellen

(1) Der Referendar wird von der Einstellungsbehörde, sofern sie die Ausbildung nicht selbst überwacht, einer Ausbildungsbehörde zugewiesen. Wünsche nach Zuweisung an eine bestimmte Ausbildungsbehörde werden nach Möglichkeit berücksichtigt.

(2) Ausbildungsbehörden sind die in den Sondervorschriften für die einzelnen Fachrichtungen genannten Stellen.

(3) Der Leiter der Ausbildungsbehörde weist den Referendar den Ausbildungsstellen zu.

(4) Der Referendar kann auf Antrag oder nach Übereinkunft der beteiligten Stellen in einzelnen Abschnitten auch bei Verwaltungen, die dem Oberprüfungsamt nicht angeschlossen sind, oder bei sonstigen geeigneten Stellen ausgebildet werden.

§ 6 Dauer und Gliederung des Vorbereitungsdienstes

§ 6
Dauer und Gliederung des Vorbereitungsdienstes

(1) Der Vorbereitungsdienst dauert zwei Jahre. Für die Ausbildung förderliche Tätigkeiten können nach den Vorschriften des Laufbahnrechts angerechnet werden. Förderlich sind nur solche Tätigkeiten, die geeignet sind, die Ausbildung in einzelnen Abschnitten ganz oder teilweise zu ersetzen.

(2) Erreicht der Referendar das Ziel der Ausbildung in einzelnen Abschnitten oder insgesamt nicht, kann die Einstellungsbehörde oder die von ihr bestimmte Behörde den Vorbereitungsdienst um höchstens ein Jahr verlängern.

(3) Über die Anrechnung von förderlichen Tätigkeiten und über die Verlängerung des Vorbereitungsdienstes entscheidet die Einstellungsbehörde oder die von ihr bestimmte Behörde.

(4) Der Vorbereitungsdienst gliedert sich in Ausbildungsabschnitte, deren Anzahl, Dauer und Inhalt in den Sondervorschriften der Fachrichtungen geregelt sind.

§ 7 Gestaltung der Ausbildung, Sondervorschriften für Behinderte

§ 7
Gestaltung der Ausbildung, Sondervorschriften für Behinderte

(1) Der Referendar wird nach den Sondervorschriften seiner Fachrichtung ausgebildet. Wenn bei seiner Ausbildung erhebliche Abweichungen von den Vorschriften beabsichtigt werden, ist hierzu vorher die Zustimmung des Kuratoriums des Oberprüfungsamtes einzuholen.

(2) In einem Einführungslehrgang soll dem Referendar ein Überblick über den öffentlichen Dienst und die besonderen Aufgaben seiner Fachverwaltung vermittelt werden. In einem Leitfaden sollen ihm das Ziel der Ausbildung erläutert und Hinweise auf die Gliederung der Ausbildung, den Ausbildungsstoff in den einzelnen Ausbildungsabschnitten und auf die Prüfung gegeben werden.

(3) Schwerbehinderten sind bei Leistungsnachweisen und für die Teilnahme an Prüfungen die ihrer Behinderung angemessenen Erleichterungen zu gewähren. Art und Umfang der zu gewährenden Erleichterungen sind rechtzeitig mit dem Schwerbehinderten und der Schwerbehindertenvertretung zu erörtern. Die Erleichterungen dürfen nicht dazu führen, daß die Anforderungen herabgesetzt werden.

(4) Die Ausbildung soll durch Lehrgänge, Seminare, Planspiele, Arbeitsgemeinschaften und Übungen in freier Rede sowie durch Exkursionen vertieft werden.

(5) Der Referendar ist soweit wie möglich in die praktischen Arbeitsabläufe der jeweiligen Ausbildungsstellen eigenverantwortlich miteinzubeziehen. Nach Möglichkeit ist ihm Gelegenheit zu geben, auch umfassendere Aufgabenstellungen selbständig zu bearbeiten.

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

§ 8
Überwachung der Ausbildung

(1) Dienstvorgesetzter ist der Leiter der Ausbildungsbehörde. Dieser bestellt einen geeigneten Beamten seiner Behörde zum Ausbildungsleiter, der durch die Große Staatsprüfung die Befähigung zum höheren technischen Verwaltungsdienst erworben hat. Der Ausbildungsleiter lenkt und überwacht die gesamte Ausbildung. Die Ausbildung im einzelnen obliegt jeweils dem Leiter der Ausbildungsstelle oder dem von ihm Beauftragten.

(2) Die Ausbildungsbehörde stellt für jeden Referendar einen Ausbildungsplan auf, der die Abschnitte, Zeiten und Ausbildungsstellen sowie den Ausbildungsinhalt im einzelnen festlegt. Wünsche des Referendars können berücksichtigt werden.

(3) Die Ausbildungsbehörde ist dafür verantwortlich, daß der Ausbildungsplan eingehalten wird. Abweichungen sind nur in begründeten Fällen zulässig.

(4) Der Referendar hat einen "Ausbildungsnachweis" (Anlage 1) zu führen und darin eine Übersicht über seine wesentlichen Tätigkeiten zu geben. Der Nachweis ist monatlich dem Leiter der Ausbildungsstelle zur Prüfung und am Ende jedes Ausbildungsabschnittes der Ausbildungsbehörde vorzulegen.

(5) Die Ausbildungsbehörde führt für jeden Referendar eine "Übersicht über den Vorbereitungsdienst" (Anlage 2).

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

§ 9
Beurteilung während der Ausbildung

(1) Jede Ausbildungsstelle beurteilt den Referendar nach Abschluß des bei ihr abgeleisteten Abschnittes oder Teilabschnittes unter Angabe der Art und Dauer der Beschäftigung nach seinen Fähigkeiten und Kenntnissen sowie nach seiner Leistung und Führung. Die Beurteilung (Anlage 3) muß erkennen lassen, ob das Ziel des Ausbildungsabschnittes erreicht ist. Besondere Fähigkeiten oder Mängel sind zu vermerken.

(2) Erreicht die Ausbildungszeit bei einer Ausbildungsstelle nicht die volle Dauer von sechs Wochen, bestätigt die Ausbildungsstelle nur die Art und Dauer der Beschäftigung sowie die Erreichung des Zieles des Ausbildungsabschnittes. Die unter Abs. 1 geforderte Beurteilung fällt hierbei fort.

(3) Die Ausbildungsbehörde gibt am Schluß der Ausbildung eine abschließende Beurteilung ab. Diese soll über die Ergebnisse der Ausbildung, die Allgemeinbildung des Referendars, seine Charaktereigenschaften und seine Fähigkeit zum freien Vortrag Aufschluß geben. Abs. 1 gilt entsprechend.

(4) Die Beurteilungen sind dem Referendar in ihrem vollen Wortlaut zu eröffnen und mit ihm zu besprechen. Die Eröffnungen sind aktenkundig zu machen und mit den Beurteilungen zu den Ausbildungsakten zu nehmen.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.rv.hessenrecht.hessen.de.