VwGO§ 26Abs2V HE · Hessen

Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeit für die Bestimmung des Verwaltungsbeamten nach § 26 Abs. 2 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung Vom 2. Dezember 1975

Ausfertigungsdatum:
02.12.1975
Fundstelle:
GVBl. I 1975, 275
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →

Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeit für die Bestimmung des Verwaltungsbeamten nach § 26 ...

V aufgeh. durch § 59 Nr. 4 der Verordnung vom 3. Juni 2013 (GVBl. S. 386)

Eingangsformel VwGO§

Auf Grund des § 26 Abs. 2 Satz 4 der Verwaltungsgerichtsordnung wird verordnet:

§ 1

§ 1 Der Minister der Justiz bestimmt im Einvernehmen mit dem Minister des Innern den Verwaltungsbeamten für den Ausschuß zur Wahl der ehrenamtlichen Richter in der Verwaltungsgerichtsbarkeit.

§ 2

§ 2 Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.rv.hessenrecht.hessen.de.