StSchulÄFrFöPlAnO HE · Hessen

Ausfertigungsdatum:
22.04.1994
Fundstelle:
ABl. 1994, 282
2 Vorschriften · Amtliche Fassung →

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

§ 1

Gemäß § 4 Abs. 2 Hessisches Gleichberechtigungsgesetz vom 21. Dezember 1993 (GVBl. I S. 729) ordne ich an, daß die Regierungspräsidien für die Personalstellen der Beschäftigten der Staatlichen Schulämter (Stellenplan 1994 zu Kap. 0452, Titel 42201 und 42501) einen zusammengefaßten Frauenförderplan aufstellen.

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

§ 2

Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.rv.hessenrecht.hessen.de.