- Ausfertigungsdatum:
- 29.06.1981
- Fundstelle:
- ABl. 1981, 462
Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)
Erlaß vom 29. 6. 1981 - II A 6 - 124/707 - 69 -
Hiermit gebe ich die Richtlinien für den Unterricht in der Schule für Sehbehinderte bekannt. Sie treten für die Schulen für Sehbehinderte am 1. August 1981 in Kraft.
SehBehSchulURL HE Teil I: Allgemeine Richtlinien
Teil I: Allgemeine Richtlinien
Bildungsauftrag und Erziehungsziel
Aufgabe der Schule für Sehbehinderte ist es, die Schüler zu befähigen, am kulturellen, beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Leben ihrer Umwelt teilzunehmen.
Die Schule für Sehbehinderte orientiert sich grundsätzlich an den Rahmenrichtlinien der allgemeinen Schulen bzw. an den Rahmenlehrplänen anderer Sonderschultypen. Die Lernziele, Lerninhalte und Unterrichtsverfahren sind in angemessener Weise den Bedürfnissen der sehbehinderten Schüler anzupassen.
Es sind anzustreben
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Selbständigkeit in der persönlichen Lebensgestaltung,
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Mobilität und Orientierungsfähigkeit,
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Fähigkeit und Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit Nichtbehinderten,
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Fähigkeit und Bereitschaft zu wirklichkeitsentsprechender Selbsteinschätzung
Schüler
Die Schule für Sehbehinderte nimmt Schüler auf, die infolge einer Sehbehinderung in anderen Schulen nicht angemessen gefördert werden können.
Hierzu gehören in der Regel Schüler,
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die trotz Gläserkorrektur, aber ohne andere Hilfsmittel, auf dem besseren Auge oder beidäugig für die Ferne eine zentrale Sehschärfe von 1/3 oder weniger besitzen oder
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in der Nähe eine Sehschärfe von 1/3 (Nieden V) oder weniger bei einem Arbeitsabstand von mindestens 30 cm aufweisen oder
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bei denen trotz besserer Sehschärfe Beeinträchtigungen des Sehvermögens vergleichbaren Schweregrades vorliegen.
Im Hinblick auf die Unterrichts- und Erziehungsbedürfnisse werden unterschieden:
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Sehbehinderte mit einer Herabsetzung des Sehvermögens auf 1/3 (0,3) bis 1/20 (0,05) der Norm;
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Hochgradig Sehbehinderte mit einer Herabsetzung des Sehvermögens auf weniger als 1/20 (0,05) bis 1/5 (0,02) der Norm.
Die Schule für Sehbehinderte wird vornehmlich von Schülern mit einem Sehvermögen zwischen 1/3 und 1/20 der Norm besucht.
Im Einzelfall können die angegebenen Grenzen über- oder unterschritten werden.
Die Überprüfung besteht aus einem ärztlichen und einem pädagogischen Teil. Bei Schülern im Grenzbereich der Unterschreitung wird der pädagogische Teil gemeinsam von einem Lehrer der Schule für Blinde und einem der Schule für Sehbehinderte erstellt.
Grundsätzlich sind gemessene Sehfunktionsdaten nur als Orientierungswerte für die Abgrenzung anzusehen. Eine Sehbehinderung kann auch bei nicht exakt meßbaren Beeinträchtigungen, wie z.B. hohe Blendempfindlichkeit, vorliegen.
Das kognitive, psychomotorische und sozial-emotionale Verhalten wird selbst bei herabgesetzter Sehschärfe bis auf 1/20 der Norm in der Regel vorwiegend von visuellen Reizen gesteuert. Bei Sehschärfen ab 1/3 der Norm und weniger sind Aufnahme und Verarbeitung optisch erfaßbarer Informationen jedoch beträchtlich erschwert. Für Schüler, deren Sehvermögen weniger als 1/20 der Norm beträgt, gewinnen außervisuelle Reize an Bedeutung; das erfordert besondere Formen des Lehrens und Lernens. Jedoch sind unter Zuhilfenahme technischer Lehr- und Lernmittel alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um die noch vorhandenen visuellen Fähigkeiten zu nutzen und durch planmäßiges Üben zu steigern. Bei sehbehinderten Schülern mit zusätzlichen Behinderungen ist im Einzelfall zu prüfen, welcher Sonderschultyp für die Förderung geeignet ist. Sehbehinderte Schüler, die zugleich lernbehindert sind, werden in der Regel in die Schule für Sehbehinderte aufgenommen und gegebenenfalls in eigenen Klassen unterrichtet.
Lernvoraussetzungen
Bei Planung und Durchführung des Unterrichts sind folgende Lernvoraussetzungen besonders zu berücksichtigen:
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Organische Sehfähigkeit
Mit Ausnahme des seltenen Falles visueller Agnosie ist die organische Sehfähigkeit bei Schülern der Schule für Sehbehinderte herabgesetzt. Die Einschränkungen können sich auf verschiedene Sehfunktionen beziehen. Die wichtigsten davon sind Sehschärfe für die Nähe und für die Ferne, das Gesichtsfeld, der Farbensinn und das Raumsehen.
Die fachärztlichen Befunde geben dem Lehrer darüber wichtige Auskünfte. Die jeweilige pädagogische Bedeutung eines gemessenen Funktionsdefizits erschließt sich ihm jedoch erst durch Verhaltensbeobachtungen in entsprechenden Situationen.
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Ermüdbarkeit
Unterricht über das Auge ist für sehbehinderte Schüler oft mit erhöhter Anstrengung verbunden, die zu rascher Ermüdung führen kann. Schädigungen des Sehapparates werden dadurch nicht verursacht.
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Physische Belastbarkeit
Körperliche Über- und Unterforderung, z.B. im Sportunterricht, ist durch laufende Beobachtung und Beurteilung der Entwicklung des einzelnen Schülers zu vermeiden. Bei Gefährdungsmöglichkeiten des Sehapparates sollte der Facharzt zur Beratung herangezogen werden.
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Visuelle Wahrnehmung
Sehbehinderte Kinder haben in der Regel ein Defizit an Seherfahrung. Das differenzierte Erkennen von Gegenständen, Abläufen, Personen, Bildern und Zeichen fällt ihnen schwer. Jedoch kann die Fähigkeit, visuelle Daten zu deuten, durch spezielle Förderung gesteigert werden.
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Sozial-emotiale Anpassung
Den auf Grund der Behinderung zu beobachtenden Schwierigkeiten bei der sozial-emotionalen Anpassung ist in der Schule Rechnung zu tragen.
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Körperhaltung und Motorik
Bei sehbehinderten Schülern treten vermehrt Haltungsschäden sowie Mängel der Bewegungskoordination und der Organleistungsfähigkeiten auf.
Spezielle Beeinträchtigungen
Kognitiver Bereich
Die optischen Wahrnehmungen Sehbehinderter sind qualitativ und quantitativ beeinträchtigt. Der optische Wahrnehmungsprozeß vollzieht sich verlangsamt und merklich sukzessiv; dadurch ist es erschwert, Überblicke zu gewinnen. Unvollständige und unzutreffende optische Wahrnehmungen können zu Fehlvorstellungen führen, die die Entwicklung kognitiver Fähigkeiten beeinflussen. Die geringeren Informationsmöglichkeiten erschweren den Wissenserwerb und schränken Weiterbildungs- und Berufsmöglichkeiten ein, Tempoverzögerungen sind nicht zu vermeiden. Ermüdungserscheinungen ergeben sich aus dem geringen Abstand zwischen Auge und Sehobjekt sowie aus erhöhter Aufmerksamkeit und größerer kompensatorischer Denk- und Gedächnisleistung.
Psychomotorischer Bereich
Orientierung und Mobilität sind beim Sehbehinderten eingeschränkt. Seine Umwelt muß er - vor allem bei erheblicher Selbstbehinderung - weitgehend in unmittelbarem Dingkontakt erfahren. Dabei kommt dem Hantieren ebenso Bedeutung zu wie dem Sich-Bewegen im Raum. Die Koordination Auge-Hand und Auge-Körper muß besonders geschult werden. Sie ist zur Kompensation der Beeinträchtigung der Bewegungsabläufe erforderlich.
Unfall- und Gefahrenquellen werden oft nicht entsprechend erkannt.
Affektiver Bereich
Wahrnehmungseinschränkungen können sich auf den affektiven Persönlichkeitsbereich auswirken.
Unscharf wahrgenommene optische Reize können ästhetisch wirken, Interesse wecken, aber auch ängstigen. Blickkontakt sowie gestische und mimische Kommunikation sind wesentlich erschwert. Sehbehinderte fühlen sich oft unsicher und isoliert gegenüber Nichtbehinderten. Dadurch kann ihr Selbstwertgefühl beeinträchtigt werden.
Sekundarbeeinträchtigungen
Verzögerte Früherkennung einer Sehbehinderung hat vielfach psychische und physische Belastungen des Kindes zur Folge.
Mangelnde Kenntnis und Beratung der Erziehungsberechtigten führen zu falscher Einschätzung der Entwicklungsmöglichkeiten ihres sehbehinderten Kindes und dadurch zu Unter- bzw. Überforderungen.
Unterricht und Jahrgangsstufen
In der ersten und zweiten Jahrgangsstufe bereitet es den sehbehinderten Schülern besondere Schwierigkeiten, sich in der Schule zurechtzufinden und angemessene soziale Verhaltensweisen zu entwickeln.
Spezielle Schwerpunkte im Unterricht liegen im Bewußtmachen der visuellen Möglichkeiten, in vielseitiger Ausdrucksgestaltung im musischen Bereich und im Erwerb der Grundfertigkeiten des täglichen Lebens mit sehbehindert-spezifischem Lern- und Arbeitsmaterial.
In der dritten und vierten Jahrgangsstufe liegt ein besonderer Schwerpunkt in der Mobilitätserziehung und in der Verbesserung der Orientierungsfähigkeit.
In den weiteren Jahrgangsstufen soll der Schüler fachgerechte Arbeitsweisen beherrschen lernen. Er vervollkommnet sich in der Handhabung technischer Hilfsmittel wie z.B. Kassettenrecorder und optischer Geräte. Der Schüler lernt, optische Eindrücke sicherer zu deuten und rascher darauf zu reagieren. Kleinere Drucke lösen die bisherigen Großdruckmaterialien zunehmend ab. Die im Unterricht erforderlichen Arbeitstechniken werden erlernt. Das Maschinenschreiben beginnt mit dem 5. Schuljahr.
Fächer- und stufenübergreifende Empfehlungen
Wahrnehmungsschulung - Seherziehung
Durch intensive Wahrnehmungsschulung soll jeder Schüler zur bestmöglichen Auswertung des ihm verbliebenen Sehvermögens in Verbindung mit den anderen Sinnen befähigt werden.
Wo sich Gelegenheit bietet, ist die Schulung der visuellen Wahrnehmung in Prozesse der taktil-motorischen und akustischen Reizaufnahme einzubeziehen. Im handelnden Umgang mit den Lernobjekten gewinnt der sehbehinderte Schüler Erfahrungen im Zusammenspiel der Sinne und erwirbt dadurch Vorstellungen und Begriffe. Die Schulung des Zusammenwirkens von Auge und Hand ist besonders zu berücksichtigen.
Gezielte Bildbetrachtung übt das Wiedererkennen der Gegenstände in ihren Abbildungen in verschiedenen Größen und Zusammenhängen.
Großdarstellungen und komplexe Gegebenheiten, die der Normalsehende auf einen Blick erfassen kann, sind dem Sehbehinderten meist nur Stück für Stück zugänglich. Die Gesamtschau erfordert erhöhte kognitive Leistungen. Das Hervorheben des Wesentlichen an Modell oder Abbildung im Sehnahraum, Vergrößerungen kleiner Gegenstände und das Einordnen von nacheinander erfolgten Wahrnehmungen in ein Ganzes erleichtert den Sehbehinderten die optische Wahrnehmung und damit den Aufbau zutreffender Vorstellungen. Bewegungsabläufe müssen über Medien wiederholt bzw. verlangsamt dargestellt werden.
Zunehmende Seherfahrung erhöht das optische Deutungsvermögen und erschließt in Kompensation mit akustischen Wahrnehmungen dem Sehbehinderten seine Umgebung über den engen Sehraum hinaus. Der erhöhten psychophysischen Belastung des sehbehinderten Schülers ist in einem entsprechend gestalteten Unterricht durch angemessenen Wechsel der Sehanforderungen - Nachsehen, Sehen in die Ferne, Sehpause - Rechnung zu tragen.
Der Einsatz von Trainingsprogrammen zur Entwicklung visueller Teilwahrnehmungen beginnt bereits in der Grundstufe und ist in der Regel Individualunterricht. Er dient dazu, individuelle Auffassungsschwierigkeiten festzustellen und zu beheben. In den Gebrauch der verschiedenen Sehhilfen und akustischen Medien ist individuell einzuführen. Ihre Handhabung ist in Verbindung mit fachspezifischen Unterrichtsmethoden laufend zu üben.
Förderung der sprachlichen Kommunikation
Sehbehinderung schränkt die nicht-sprachliche Kommunikation ein. Beeinträchtigter Blickkontakt sowie mimische und gestische Zeichen, die nicht oder nicht richtig verstanden werden, begünstigen Mißverständnisse und schaffen Unsicherheiten. Mimische und gestische Signale müssen beim Umgang mit Sehbehinderten durch Sprache begleitet werden.
Häufiges Umsetzen der Wirklichkeit in bildliche und sprachliche Darstellung trägt zur Vorstellungs- und Begriffsbildung bei und stellt für den Lehrer eine Kontrolle über Wahrnehmungsvermögen und Vorstellungsklarheit dar.
Individualisierung und Differenzierung
Aufgrund der sehr unterschiedlichen Lernvoraussetzungen der Schüler in Schulen für Sehbehinderte müssen die Lernanforderungen stark differenziert werden. Nicht nur verschiedene Grade und Arten der Sehschädigung sind zu berücksichtigen, sondern auch erhebliche Unterschiede im schulischen Leistungsvermögen. Die Individualisierung bezieht sich vor allem auf Mediengestaltung, Lerntempo und Lerninhalte.
Sozialintegrative Arbeitsformen können der Neigung zu Isolierung und Introversion bei Sehbehinderten entgegenwirken. Um handelndes Lernen und soziales Lernen zu fördern, sollten Gruppenunterricht und Partnerarbeit so oft wie möglich Anwendung finden.
Ausstattung der Schulen
Die Durchführung des Unterrichts nach den vorgenannten Prinzipien setzt eine entsprechende Ausstattung der Schulen voraus. Technische und pädagogische Entwicklungen im Hilfsmittel- und Ausstattungsangebot sind zu berücksichtigen.
Bei dem gegenwärtigen Stand ist vor allem auf folgendes zu achten:
Klassen-, Gruppen- und Kursräume sind mit neigungs- und höhenverstellbaren Spezialtischen und guter Raumausleuchtung, dazu stufenlos verstellbarer Einzelplatzbeleuchtung zu versehen. Auch bei den Sportstätten und Räumen für den Fachunterricht ist es erforderlich, daß sie den besonderen Erfordernissen der sehbehinderten Schüler angepaßt sind.
Spezielle Geräte und Hilfsmittel sowie Orientierungshilfen im Raum sind vorzusehen; Sicherheit soll auch durch zusätzliche Baumaßnahmen und Farbgebung (Signalfarbe) gewährleistet werden. Präparate, Modelle und audiovisuelle Medien sollen in Größe, Form und Farbe den unterschiedlichen Seh- und Wahrnehmungsfähigkeiten der Schüler genügen. Schulbücher werden, soweit erforderlich, in vergrößertem Druck bereitgestellt. Meßgeräte wie Lineale, Thermometer, Waagen müssen mit deutlichen Markierungen versehen sein. Schreibgeräte und Schreibpapier mit unterschiedlichen Lineaturen sind für die Schüler entsprechend ihren visuellen Bedürfnissen zu beschaffen.
Großtypen-Schreibmaschinen, Sehhilfen und akustische Hilfen, Repro-, Vervielfältigungs- und Druckapparate gehören zur notwendigen Ausstattung der Schule.
Stundentafel
- 1.
Grundsätzlich gelten die jeweils gültigen Stundentafeln der Grundschule, der Mittelstufe, der Gymnasialen Oberstufe und der Schule für Lernbehinderte.
- 2.
Die in den Stundentafeln genannten Stundenzahlen sind für die Schule für Sehbehinderte (Sonderschule) Richtgrößen, die aus behinderungsspezifischen und pädagogischen Gründen verändert werden können.
- 3.
Behinderungspezifische Fördermaßnahmen werden als Gruppen- oder Einzelunterricht durchgeführt.
- 4.
In Fächern, die zwingend eine erhöhte Individualzuwendung erfordern (z.B. Erstleseunterricht), eine besondere Gefährdung darstellen (z.B. Werken, Experimentalunterricht, Sport) oder einen extrem hohen Zeitaufwand durch sehbehinderungsbedingte Verlangsamung bei der Erfassung benötigen, muß auch in Kleingruppen gearbeitet werden können.
- 5.
In der Schule für Sehbehinderte müssen folgende verbindliche, spezielle Lernangebote berücksichtigt werden:
Sehtraining, Maschinenschreiben, Hilfsmittelkunde und -training sowie in Sonderfällen Kurse in Blindenpunktschrift mit optischer und/oder taktiler Erfassung.
Die Schule im Rahmen
der Gesamtförderung Sehbehinderter
Die Schule für Sehbehinderte kann sowohl zeitlich als auch funktional nur einen begrenzten Teil der bei Sehbehinderten notwendigen Eingliederungsmaßnahmen bewältigen.
Ihre Wirksamkeit hängt weitgehend vom Erfolg vorschulischer, außerschulisch begleitender und nachfolgender Maßnahmen pädagogischer, sozialmedizinischer, sozialpolitischer und technologischer Art ab.
Der Schule für Sehbehinderte kommt eine initiierende und unterstützende Funktion zu, deren Wahrnehmung im Interesse der Erfüllung des Bildungsauftrages der Schule für Sehbehinderte liegt und durch ihn eingegrenzt wird. So gehört es jedenfalls auch zu ihren pädagogischen Aufgaben, die Zusammenarbeit ihrer Schüler mit außerschulischen Jugendgruppen, Vereinen und Organisationen zu initiieren und zu fördern.
Pädagogische Frühförderung der Sehgeschädigten beugt Lernbeeinträchtigungen vor bzw. mindert sie. Sie muß systematisch und abgesichert in Abstimmung mit anderen Einrichtungen erfolgen. Möglichen Gefährdungen der Entwicklung des sehbehinderten Kindes im kognitiven, sozial-emotionalen und/oder physischen Bereich muß durch regelmäßige Beratung der Erziehungsberechtigten in der Schule, nötigenfalls bei Hausbesuchen und Eltern-Kind-Kursen begegnet werden.
Berufsorientierung, -vorbereitung und -hinführung während der Schulzeit erfordern ständige Anpassung der Lernmittel, -inhalte und -methoden an den jeweiligen Entwicklungsstand der Rehabilitationstechnologie sowie die Möglichkeit pädagogisch-psychologischer Beratung.
Bei der Berufsfindung und -eingliederung ihrer Schüler muß die Schule für Sehbehinderte eng mit den Erziehungsberechtigten, Berufsberatern, Firmen- und Behördenvertretern zusammenarbeiten. Es geht dabei darum, Art und Umfang der erforderlichen Eingliederungshilfen individuell abzuklären und die berufliche Integration des einzelnen in der ihm gemäßen Weise zu sichern. Die Schule für Sehbehinderte kann für sehbehinderte Schüler, die die allgemeine Schule besuchen, die dabei notwendigen Betreuungsmaßnahmen übernehmen.
SehBehSchulURL HE Teil II: Empfehlungen zu einzelnen Fächern
Teil II: Empfehlungen zu einzelnen Fächern
Die Empfehlungen zu den einzelnen Fächern sind im Sonderdruck des Amtsblattes enthalten. Es kann beim Hessischen Kultusminister bezogen werden.
Die Schulleiter geben den Erziehungsberechtigten jeweils zu Beginn eines Schuljahres in geeigneter Weise Kenntnis von diesen Richtlinien.
Diese Richtlinien treten für die Schule für Sehbehinderte (Sonderschule) am 1. August 1981 in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.rv.hessenrecht.hessen.de.