- Ausfertigungsdatum:
- 19.06.1986
- Fundstelle:
- ABl. 1986, 399
Einhundertunddreiunddreißigste Verordnung über Rahmenpläne vom 19. Juni 1986
V aufgeh. durch Artikel 4 Nr. 7 der Verordnung vom 8. November 2021 (ABl. S. 1030)
Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)
Auf Grund des § 2 Abs. 3 des Schulverwaltungsgesetzes in der Fassung vom 04. April 1978 (GVBl. I S. 232), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03. Juli 1985 (GVBl. I S. 98), wird verordnet:
Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)
§ 1
(1) Der Rahmenlehrplan für den fachrichtungsbezogenen Unterricht in der Zweijährigen Fachschule für die Fachrichtung
Ernährung/Hauswirtschaft
- Schwerpunkt Hauswirtschaft -
wird zur Erprobung freigegeben. Die Erprobung beginnt am 01. August 1986.
(2) Die Studierenden sind über den Beginn der Erprobung des in Absatz 1 genannten Rahmenlehrplanes und seine wesentlichen Inhalte in geeigneter Weise zu unterrichten.
Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)
§ 2
Der in § 1 Abs. 1 genannte Rahmenlehrplan ist im Verlag Moritz Diesterweg, Hochstraße 31, 6000 Frankfurt am Main, erschienen und kann von dort bezogen werden.
Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)
§ 3
Diese Verordnung tritt am 1. August 1986 in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.rv.hessenrecht.hessen.de.