Gesetz zur Änderung von Zuständigkeiten der Minister Vom 18. März 1970
- Ausfertigungsdatum:
- 18.03.1970
- Fundstelle:
- GVBl. I 1970, 256
Artikel 1(Änderungsanweisung)
Artikel 12Soweit im übrigen auf dem Gebiete des Veterinärwesens durch Landesgesetz oder durch Verordnung, die auf einer landesrechtlichen Ermächtigung beruht, Zuständigkeiten des Ministers des Innern oder des Ministers für Arbeit, Volkswohlfahrt und Gesundheitswesen begründet sind, gehen diese auf den für das Veterinärwesen zuständigen Minister über.
Artikel 13(Änderungsanweisung)
Artikel 14Soweit durch dieses Gesetz Verordnungen geändert werden, bleibt die Befugnis der zuständigen Stellen, diese Verordnungen künftig zu ändern oder aufzuheben, unberührt.
Artikel 15Der Minister der Justiz wird ermächtigt, bei der Fortführung der Sammlung des bereinigten Hessischen Landesrechts die Zuständigkeitsänderungen durch dieses Gesetz zu berücksichtigen und dabei Unstimmigkeiten im Wortlaut zu beseitigen.
Artikel 16(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. (2) Art. 5 und 6 treten mit Wirkung vom 1. Januar 1970 in Kraft.
Artikel 2(Änderungsanweisung)
Artikel 3(Änderungsanweisung) Soweit auf dem Gebiete des Kataster- und Vermessungswesens durch Rechtsvorschriften Zuständigkeiten des Ministers des Innern oder des Ministers der Finanzen begründet sind, gehen diese auf den für das Kataster- und Vermessungswesen zuständigen Minister über; dies gilt nicht für Zuständigkeiten auf dem Gebiete der Landeskulturverwaltung.
Artikel 4 bis 6(Änderungsanweisung)
Artikel 7 bis 11(Änderungsanweisungen)
Abschnitt I - Änderung von Zuständigkeiten auf den Gebieten der Kriegsfolgeschäden und der ...
Abschnitt I
Änderung von Zuständigkeiten auf den Gebieten der Kriegsfolgeschäden und der Wiedergutmachung
Abschnitt II - Änderung von Zuständigkeiten auf dem Gebiete des Kataster- und Vermessungswesens
Abschnitt II
Änderung von Zuständigkeiten auf dem Gebiete des Kataster- und Vermessungswesens
Abschnitt III - Änderung von Zuständigkeiten auf dem Gebiete des landwirtschaftlichen ...
Abschnitt III
Änderung von Zuständigkeiten auf dem Gebiete des landwirtschaftlichen Fachschulwesens
Abschnitt IV - Änderung von Zuständigkeiten auf dem Gebiete des Veterinärwesens
Abschnitt IV
Änderung von Zuständigkeiten auf dem Gebiete des Veterinärwesens
Abschnitt V - Änderung von Zuständigkeiten auf dem Gebiete der Technischen Überwachung
Abschnitt V
Änderung von Zuständigkeiten auf dem Gebiete der Technischen Überwachung
Abschnitt VI - Übergangs- und Schlußbestimmungen
Abschnitt VI
Übergangs- und Schlußbestimmungen
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.rv.hessenrecht.hessen.de.