MeiKaWNatPErkl HE · Hessen

Ausfertigungsdatum:
16.01.2017
Fundstelle:
StAnz. 2017, 216
2 Vorschriften · Amtliche Fassung →

Anlage Übersichtskarte Naturpark Meißner-Kaufunger Wald

Anlage

Übersichtskarte Naturpark Meißner-Kaufunger Wald

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

Aufgrund des § 12 Abs. 6 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Dezember 2010 (GVBl. I S. 629), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 2015 (GVBl. S. 607)

1. erkläre ich das in der Abgrenzungskarte im Maßstab 1:50.000 mit einer roten Linie umrandete Gebiet zum Naturpark „Meißner-Kaufunger Wald“.

Alle bebauten Flächen innerhalb der Gebietskulisse sind nicht Bestandteil des Naturparks.

Die Abgrenzungskarte ist Bestandteil dieser Erklärung.

Die Abgrenzungskarte wird bei dem für Forsten und Naturschutz zuständigen Ministerium aufbewahrt. Beglaubigte Mehrausfertigungen mit farblicher Abgrenzung des Naturparkgebietes befinden sich jeweils beim Naturparkträger in 37269 Eschwege, Niederhoner Straße 54 sowie bei den Städten und Gemeinden:

Gemeindevorstand der
Gemeinde Neu-Eichenberg
Lange Straße 27
37249 Neu-Eichenberg

Magistrat der
Stadt Witzenhausen
Am Markt 1
37213 Witzenhausen

Magistrat der Stadt
Bad Sooden-Allendorf
Marktplatz 8
37242 Bad Sooden-Allendorf

Gemeindevorstand der
Gemeinde Berkatal
Berkastraße 54
37297 Berkatal

Gemeindevorstand der
Gemeinde Meinhard
Sandstraße 15
37276 Meinhard

Gemeindevorstand der
Gemeinde Meißner
Hinterweg 4
37290 Meißner OT Abterode

Magistrat der
Kreisstadt Eschwege
Obermarkt 22
37269 Eschwege

Magistrat der
Stadt Wanfried
Marktstraße 18
37281 Wanfried

Magistrat der Stadt
Waldkappel
Leipziger Straße 34
37284 Waldkappel

Gemeindevorstand der
Gemeinde Wehretal
Landstraße 70
37287 Wehretal

Gemeindevorstand der
Gemeinde Weißenborn
Kirchplatz 1
37299 Weißenborn

Gemeindevorstand der
Gemeinde Ringgau
Am Anger 3
37296 Ringgau

Gemeindevorstand der
Gemeinde Nieste
Wilhelm-Heitmann-Platz 3
34329 Nieste

Gemeindevorstand der
Gemeinde Kaufungen
Leipziger Straße 463
34260 Kaufungen

Gutsbezirk Kaufunger Wald
Forstamt Hessisch Lichtenau
Retteröderstraße 17
37235 Hessisch Lichtenau

Magistrat der Stadt
Großalmerode
Marktplatz 11
37247 Großalmerode

Magistrat der Stadt
Hessisch Lichtenau
Landgrafenstraße 52
37235 Hessisch Lichtenau

Gemeindevorstand der
Gemeinde Helsa
Berliner Straße 20
34298 Helsa

Gemeindevorstand der
Gemeinde Lohfelden
Lange Straße 20
34253 Lohfelden

Gemeindevorstand der
Gemeinde Niestetal
Heiligenröder Straße 70
34266 Niestetal

Gemeindevorstand der
Gemeinde Söhrewald
Schulstraße 8
34320 Söhrewald

Gemeindevorstand
der Gemeinde Fuldabrück
Am Rathaus 2
34277 Fuldabrück

Magistrat der
Stadt Sontra
Marktplatz 6
36205 Sontra

Gemeindevorstand der
Gemeinde Herleshausen
Bahnhofstraße 15
37293 Herleshausen

Gemeindevorstand der
Gemeinde Nentershausen
Burgstraße 2
36214 Nentershausen

Die Karten werden dort archivmäßig geordnet und können während der Geschäftszeiten eingesehen werden.

2. Ziffer 8 der Erklärung zum Naturpark vom 28. Juni 2006 (StAnz. S. 1517) wird aufgehoben.

Auflage:

Der Naturpark ist in der Örtlichkeit durch Schilder zu kennzeichnen.

Hinweis:

Träger des Naturparks „Meißner-Kaufunger Wald“ ist der Zweckverband „Meißner-Kaufunger Wald“ mit Sitz in Eschwege.

Begründung:

Zu 1: Die rechtlichen Anforderungen zur Erklärung eines Naturparks werden gemäß § 12 Abs. 6 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Dezember 2010 (GVBl. I S. 629), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 2015 (GVBl. S. 607), und nach § 27 Abs. 1 Nr. 4 und 5 des Bundesnaturschutzgesetzes erfüllt.

1.

Der Naturpark Meißner-Kaufunger Wald hat eine Flächengröße von 113.942 Hektar. Der Anteil unzerschnittener, verkehrsarmer Räume über 2.500 Hektar liegt mit 41.487 Hektar bei 36,41 % der Gesamtfläche des Naturparks.

2.

Die maßgeblichen Schutzgebietskategorien haben einen Anteil an der Gesamtfläche des Naturparks von 40,06 %. Innerhalb der Naturparkkulisse sind 45.645 Hektar als Schutzgebietsfläche ausgewiesen.

3.

Der Naturpark wird geprägt durch seine abwechslungsreiche Mittelgebirgslandschaft mit ihrer kleinräumig wechselnden Geologie und ihrer artenreichen Flora und Fauna. Die historischen Dörfer und Städte mit ihren Fachwerkhäusern sind umgeben von kleinstrukturierten landwirtschaftlichen Flächen im Wechsel mit ausgedehnten Waldgebieten. Als naturräumliche Besonderheiten zu nennen sind der Hohe Meißner mit seinen artenreichen Block- und Schluchtwäldern sowie den artenreichen Borstgrasrasen in Plateaulage, der Kaufunger Wald mit seinen Waldlandschaften und seinen Wiesentälern, der Ringgau, der Söhrewald und Teile des Werratales. Auf derzeit 18 ausgewiesenen Premiumwanderwegen können die Schönheiten der Region erwandert und erradelt werden. Sie leisten einen erheblichen Beitrag zur Besucherlenkung und tragen zur Entwicklung eines sanften, naturverträglichen Tourismus bei.

4.

Die ökologische Wertigkeit des Naturraums, zeigt sich am hohen Anteil der Schutzgebiete von europäischer Bedeutung. 35,2 Prozent des Werra-Meißner-Kreises, also rund 35.000 Hektar, sind durch EU-Richtlinien unter Schutz gestellt. Mit diesem Schutzgebietsanteil liegt der Werra-Meißner-Kreis an der Spitze aller hessischen Landkreise. Darüber hinaus befindet sich das größte FFH-Gebiet Hessens mit einer Fläche von rund 24.000 Hektar innerhalb der Gebietskulisse des Naturparks.

5.

Die Region Werratal, Meißner und Kaufunger Wald ist vom Bundesamt für Naturschutz zu einer Hotspotregion der biologischen Vielfalt ausgewiesen worden.

6.

Die Angebote im Bereich des ländlich geprägten und naturnahen Tourismus sind vielfältig.

Die ländlich geprägte, strukturschwache Region des Werra-Meißner-Kreises wird von der Erweiterung der Gebietskulisse des Naturparks voraussichtlich profitieren. Durch die Förderung eines nachhaltigen, umwelt- und sozialverträglichen Tourismus, einer nachhaltigen Landnutzung und einer nachhaltigen Vermarktung regionaler Produkte über die Grenzen des Landkreises hinaus, wird der Naturpark Meißner-Kaufunger Wald mit seiner einzigartigen Landschaft und dem besonderen Erscheinungsbild einen Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung der Region leisten können.

Zu 2: Mit der Neuausweisung des Naturparks ist die Erklärung vom 28. Juni 2006 überholt. Sie kann daher aufgehoben werden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.rv.hessenrecht.hessen.de.