Gesetz über die Genehmigungsfreiheit im Verkehr mit land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken Vom 17. April 1962
- Ausfertigungsdatum:
- 17.04.1962
- Fundstelle:
- GVBl. 1962, 263
Gesetz über die Genehmigungsfreiheit im Verkehr mit land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken ...
| Stand: | letzte berücksichtigte Änderung: § 1 neu gefasst durch Gesetz vom 18. Dezember 1989 (GVBl. I S. 497) |
§ 1Keiner Genehmigung nach § 2 des Grundstückverkehrsgesetzes vom 28. Juli 1961 (BGBl. I S. 1091, 1652, 2000), zuletzt geändert durch Gesetz vom 8. Dezember 1986 (BGBl. I S. 2191), bedarf die Veräußerung eines Grundstückes, wenn es kleiner als 0,25 ha und nicht bebaut ist.
§ 2Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.rv.hessenrecht.hessen.de.