- Ausfertigungsdatum:
- 06.07.2011
- Fundstelle:
- ABl. 2011, 314
Zweihundertundeinundachtzigste Verordnung über Lehrpläne vom 6. Juli 2011
V aufgeh. durch Artikel 2 der Verordnung vom 17. August 2016 (ABl. S. 426)
| Stand: | letzte berücksichtigte Änderung: § 4 geändert durch Artikel 62 der Verordnung vom 19. November 2012 (ABl. S. 710) |
Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)
§ 4
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. August 2011 in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2019 außer Kraft.
Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)
Aufgrund des § 4a Abs. 3 und des § 185 Abs. 1 des Hessischen Schulgesetzes in der Fassung vom 14. Juni 2005 (GVBl. I S. 442), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. Juni 2011 (GVBl. I S. 267), wird nach Beteiligung des Landeselternbeirates nach § 118 dieses Gesetzes verordnet:
Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)
§ 1
Der Lehrplan für das berufliche Gymnasium, Fachrichtung Technik Schwerpunkt Mechatronik, wird für verbindlich erklärt.
Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)
§ 2
Die Eltern sowie die Schülerinnen und Schüler sind über den in § 1 benannten Lehrplan und seinen wesentlichen Inhalt in geeigneter Weise zu unterrichten.
Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)
§ 3
Der Lehrplan kann über den Hessischen Bildungsserver unter http://berufliche.bildung.hessen.de/p-lehrplaene abgerufen werden.
Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)
§ 4
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. August 2011 in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2016 außer Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.rv.hessenrecht.hessen.de.