- Ausfertigungsdatum:
- 01.08.2008
- Fundstelle:
- ABl. 2008, 430
Zweihundertundzweiundsiebzigste Verordnung über Lehrpläne vom 1. August 2008
V aufgeh. durch § 4 Nr. 6 der Verordnung vom 2. Dezember 2020 (ABl. S. 688)
| Stand: | letzte berücksichtigte Änderung: § 4 geändert durch Artikel 8 der Verordnung vom 9. November 2016 (ABl. S. 624) |
Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)
§ 4
Diese Verordnung tritt am 1. August 2008 Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2016 außer Kraft.
Wiesbaden, den 1. August 2008
Der Hessische Minister der Justiz
Zugleich mit der Leitung des
Hessischen Kultusministeriums beauftragt
Banzer
Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)
§ 4
Diese Verordnung tritt am 1. August 2008 Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2024 außer Kraft.
Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)
Aufgrund des § 4a Abs. 3 und des § 185 Abs. 1 des Hessischen Schulgesetzes in der Fassung vom 14. Juni 2005 (GVBl. I S. 442), zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. Juni 2008 (GVBl. I S. 761), wird nach Beteiligung des Landeselternbeirates nach § 118 des Gesetzes verordnet:
Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)
§ 1
Die Lehrpläne für die höhere Berufsfachschule für Sozialassistenz
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Deutsch
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Evangelische Religion
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Katholische Religion -Ethik
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Anthropologie
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Medienerziehung
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Grundlagen der Theorie und Praxis der Sozialpädagogik und der Sozialpflege (Körper und Bewegung, Erziehung, Pflege, Ernährung und Haushaltsführung, Gestaltung der Lebensumwelt)
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Theorie und Praxis des Schwerpunktes Sozialpflege
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Theorie und Praxis des Schwerpunktes Sozialpädagogik
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Praxisreflexion des Schwerpunktfaches Sozialpflege
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Praxisreflexion des Schwerpunktfaches Sozialpädagogik
werden für verbindlich erklärt.
Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)
§ 2
Die Eltern sowie die Schülerinnen und Schüler sind über die in § 1 genannten Lehrpläne und ihre wesentlichen Inhalte in geeigneter Weise zu unterrichten
Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)
§ 3
Die Lehrpläne werden herausgegeben durch das Hessische Kultusministerium, Luisenplatz 10, 65185 Wiesbaden und können über den Hessischen Bildungsserver (http://berufliche.bildung.hessen.de/p-lehrplaene) abgerufen werden.
Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)
§ 4
Diese Verordnung tritt am 1. August 2008 Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2013 außer Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.rv.hessenrecht.hessen.de.