- Ausfertigungsdatum:
- 06.06.2008
- Fundstelle:
- ABl. 2008, 238
Zweihundertundneunundsechzigste Verordnung über Lehrpläne vom 6. Juni 2008
V aufgeh. durch § 4 Nr. 5 der Verordnung vom 2. Dezember 2020 (ABl. S. 688)
| Stand: | letzte berücksichtigte Änderung: § 1 geändert durch Verordnung vom 26. März 2019 (ABl. S. 366) |
Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)
§ 4
Diese Verordnung tritt am 1. August 2008 in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2016 außer Kraft.
Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)
§ 4
Diese Verordnung tritt am 1. August 2008 in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2024 außer Kraft.
Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)
§ 1
Die Lehrpläne für den berufsbildenden Bereich in den zweijährigen höheren Berufsfachschulen
- -
Fachrichtung Systemgastronomie
- -
Fachrichtung Nachhaltige Umwelttechnik
werden für verbindlich erklärt.
Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)
Aufgrund des § 4a Abs. 3 und des § 185 Abs. 1 des Hessischen Schulgesetzes in der Fassung vom 14. Juni 2005 (GVBl. I S. 442), zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. Juni 2008 (GVBl. I S. 761), wird nach Beteiligung des Landeselternbeirates verordnet:
Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)
§ 1
Die Lehrpläne für den berufsbildenden Bereich in den zweijährigen höheren Berufsfachschulen
- -
Fachrichtung Systemgastronomie
- -
Fachrichtung Umweltschutztechnik
werden für verbindlich erklärt.
Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)
§ 2
Die Eltern sowie die Schülerinnen und Schüler sind über die in § 1 benannten Lehrpläne und ihre wesentlichen Inhalte in geeigneter Weise zu unterrichten.
Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)
§ 3
Die Lehrpläne können über den Hessischen Bildungsserver unter http://berufliche.bildung.hessen.de/p-lehrplaene abgerufen werden.
Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)
§ 4
Diese Verordnung tritt am 1. August 2008 in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2013 außer Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.rv.hessenrecht.hessen.de.