LehrPlV HE 262 · Hessen

Ausfertigungsdatum:
28.12.2006
Fundstelle:
ABl. 2007, 110
7 Vorschriften · Amtliche Fassung →

Zweihundertundzweiundsechzigste Verordnung über Lehrpläne vom 28. Dezember 2006

V aufgeh. durch Artikel 2 der Verordnung vom 15. Mai 2012 (ABl. S. 272)

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

Auf Grund des § 4 a Abs. 3 und des § 185 Abs. 1 des Hessischen Schulgesetzes in der Fassung vom 14. Juni 2005 (GVBl. I, S. 442), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Juli 2006 (GVBl. I, S. 386), wird nach Beteiligung des Landeselternbeirates nach § 118 des Gesetzes verordnet:

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

§ 1

Die Lehrpläne Sport für den

-

Bildungsgang Hauptschule

und den

-

Bildungsgang Realschule

werden für verbindlich erklärt.

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

§ 2

Die Eltern sowie die Schülerinnen und Schüler sind über die in § 1 benannten Lehrpläne und ihre wesentlichen Inhalte zu unterrichten.

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

§ 3

Die Lehrpläne werden unter www.kultusministerium.hessen.de bereitgestellt.

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

§ 4

Mit In-Kraft-Treten dieser Verordnung werden aufgehoben: Rahmenrichtlinien gemäß der 181. Verordnung über Rahmenpläne vom 11. Juli 1990 (ABl. 8/1990, S. 726).

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

§ 5

Diese Verordnung tritt am 01. August 2007 in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2012 außer Kraft.

Du lernst gerade fürs Examen?

juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.rv.hessenrecht.hessen.de.