LehrPlV HE 256 · Hessen

Ausfertigungsdatum:
21.12.2005
Fundstelle:
ABl. 2006, 2
9 Vorschriften · Amtliche Fassung →

Zweihundertundsechsundfünfzigste Verordnung über Lehrpläne vom 21. Dezember 2005

V aufgeh. durch § 4 Nr. 2 der Verordnung vom 2. Dezember 2020 (ABl. S. 688)

Stand: letzte berücksichtigte Änderung: § 5 geändert durch Artikel 46 der Verordnung vom 19. November 2012 (ABl. S. 710)

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

§ 5

Diese Verordnung tritt am 1. Februar 2006 in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2012 außer Kraft.

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

§ 5

Diese Verordnung tritt am 1. Februar 2006 in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2020 außer Kraft.

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

Aufgrund des § 4 a Abs. 3 und des § 185 Abs. 1 des Hessischen Schulgesetzes in der Fassung vom 14. Juni 2005 (GVBl. I S. 442), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. März 2005 (GVBl. I S. 218), wird nach Beteiligung des Landeselternbeirates nach § 118 des Gesetzes verordnet:

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

§ 1

Die Lehrpläne für den berufsbildenden Lernbereich in den zweijährigen Berufsfachschulen

-

Berufsfeld Bautechnik

-

Berufsfeld Drucktechnik

-

Berufsfeld Textiltechnik und Bekleidung

-

Berufsfeld Wirtschaft und Verwaltung

und den berufsbildenden Bereich in den zweijährigen Höheren Berufsfachschulen

-

Fachrichtung Bürowirtschaft

-

Fachrichtung Fremdsprachensekretariat

-

Fachrichtung Hotellerie/Gastronomie/Fremdenverkehrswirtschaft

-

Fachrichtung Informationsverarbeitung - Wirtschaft

werden für verbindlich erklärt.

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

§ 2

Die Eltern sowie die Schülerinnen und Schüler sind über die in § 1 benannten Lehrpläne und ihre wesentlichen Inhalte in geeigneter Weise zu unterrichten.

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

§ 3

Die Lehrpläne können über den Hessischen Bildungsserver unter http://berufliche.bildung.hessen.de/p-lehrpläne abgerufen werden.

Eine CD-Rom mit den Lehrplänen aller Berufsfelder und Berufsrichtungen der zweijährigen Berufsfachschulen sowie der Fachrichtungen in den zweijährigen Höheren Berufsfachschulen kann ab Mai 2006 beim Amt für Lehrerbildung, Stuttgarter Straße 18-24, 60329 Frankfurt am Main bezogen werden.

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

§ 4

Es werden folgende bisherigen Vorschriften aufgehoben:

1.

Achtundsechzigste Verordnung über Rahmenpläne vom 18.April 1983 (ABl. S. 358),

2.

Einhundertundzweiundzwanzigste Verordnung über Rahmenpläne, § 1, Abs. 1, Ziffer 1, vom 21. April 1986 (ABl. S. 239),

3.

Einhundertundeinundsechzigste Verordnung über Rahmenpläne vom 8. Juni 1988 (ABl. S. 435),

4.

Einhundertundneunundsiebzigste Verordnung über Rahmenpläne vom 12. März 1990 (ABl. S. 350).


Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

§ 5

Diese Verordnung tritt am 1. Februar 2006 in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2011 außer Kraft.

Du lernst gerade fürs Examen?

juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.rv.hessenrecht.hessen.de.