LehrPlV HE 253 · Hessen

Ausfertigungsdatum:
29.08.2005
Fundstelle:
ABl. 2005, 742
7 Vorschriften · Amtliche Fassung →

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

Aufgrund des § 4 a Abs. 4 des Hessischen Schulgesetzes in der Fassung vom 29. November 2004 (GVBl. I S. 330) wird verordnet:

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

§ 1

Die Rahmenlehrpläne für den berufsbezogenen Unterricht in der Berufsschule folgender Berufe oder Berufsfelder, die von der Ständigen Konferenz der Kultusminister beschlossen und im Bundesanzeiger veröffentlicht worden sind, werden als Lehrpläne im Sinne des § 4 a Abs. 1 des Hessischen Schulgesetzes für verbindlich erklärt.

Rahmenlehrplan

Beschluss der Kultusministerkonferenz vom

Änderungsschneider/Änderungsschneiderin

18.03.2005

Baustoffprüfer/Baustoffprüferin

18.03.2005

Binnenschiffer/Binnenschifferin

09.12.2004

Chemielaborant/Chemielaborantin

13.01.2000 i.d.F. vom 18.03.2005

Fachkraft Agrarservice

18.03.2005

Fachkraft für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen

18.03.2005

Fleischer/Fleischerin

18.03.2005

Industriekeramiker-Anlagentechnik/Industriekeramikerin-Anlagentechnik

28.04.2005

Industriekeramiker-Dekorationstechnik/Industriekeramikerin-Dekorationstechnik

28.04.2005

Industriekeramiker-Modelltechnik/Industriekeramikerin-Modelltechnik

28.04.2005

Industriekeramiker-Verfahrenstechnik/Industriekeramikerin-Verfahrenstechnik

28.04.2005

Kaufmann für Kurier-, Express-und Postdienstleistungen/Kauffrau für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen

18.03.2005

Kaufmann für Tourismus und Freizeit/Kauffrau für Tourismus und Freizeit

09.12.2004

Oberflächenbeschichter/Oberflächenbeschichterin

18.03.2005

Papiertechnologe/Papiertechnologin

28.04.2005

Polster- und Dekorationsnäher/Polster- und Dekorationsnäherin

18.03.2005

Produktionsfachkraft Chemie

18.03.2005

Produktionsmechaniker Textiltechnik/Produktionsmechanikerin Textiltechnik

18.03.2005

Produktveredler Textil/Produktveredlerin Textil

18.03.2005

Reiseverkehrskaufmann/Reiseverkehrskauffrau

28.01.2005

Sattler/Sattlerin

18.03.2005

Servicefahrer/Servicefahrerin

18.03.2005

Tierwirt/Tierwirtin

18.03.2005

Berufsfeld Farbtechnik und Raumgestaltung berufsfeldbezogener Lernbereich im Berufsgrundbildungsjahr

17.09.2004

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

§ 2

Die Eltern und die Schülerinnen und Schüler sind über die in § 1 genannten Lehrpläne und ihre wesentlichen Inhalte in geeigneter Weise zu unterrichten.

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

§ 3

Die Rahmenlehrpläne der Kultusministerkonferenz werden in der „Sammlung der Beschlüsse der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland“ (Teilwerk Berufliche Bildung) und als Beilage zum Bundesanzeiger veröffentlicht. Es besteht außerdem die Möglichkeit der Reproduktion der im Internet unter www.kmk.org (Berufsschule Rahmenlehrpläne) im KMK-Download bereitgestellten pdf-Dokumente.

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

§ 4

Folgende Lehrpläne entfallen:

1.

Der mit der Siebzigsten Verordnung über Rahmenpläne vom 3. Mai 1983 (Abl. S. 397) verbindlich freigegebene Rahmenlehrplan für den Beruf:

-

Täschner und Feinsattler/Täschnerin und Feinsattlerin

2.

Der mit der Einhundertneunundfünfzigsten Verordnung über Rahmenpläne vom 3. Februar 1988 (ABl. S. 159) verbindlich freigegebene Lehrplan für den berufsbezogenen Unterricht in der Grundstufe der Berufsschule für das Berufsfeld Chemie, Physik und Biologie für den Ausbildungsberuf:

-

Chemiebetriebsjungwerker/Chemiebetriebsjungwerkerin

3.

Der mit der Zweihundertachtzehnten Verordnung über die Rahmenpläne vom 18. Mai 1998 (ABl. S. 382) zur verbindlichen Erprobung freigegebene Rahmenplan für die Grundstufe des Berufsfeldes Wirtschaft und Verwaltung für den Beruf:

-

Fachkraft für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen

-

Kaufmann für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen/Kauffrau für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen

-

Kaufmann für Tourismus und Freizeit/Kauffrau für Tourismus und Freizeit

-

Reiseverkehrskaufmann/Reiseverkehrskauffrau

4.

Der mit der Zweihundertsechsundzwanzigsten Verordnung über die Rahmenpläne vom 15. Januar 1999 (ABl. S. 284) zur verbindlichen Erprobung freigegebene Rahmenplan für die Grundstufe des Berufsfeldes Ernährung und Hauswirtschaft für den Beruf:

-

Fleischer/Fleischerin

5.

Der mit der Zweihundertvierundvierzigsten Verordnung über die Rahmenpläne vom 4. November 2003 (ABl. S. 774) für verbindlich erklärte Lehrplan für die Grundstufe des Berufsfeldes Agrarwirtschaft für die Berufe:

-

Fachkraft Agrarservice

-

Tierwirt/Tierwirtin

6.

Die mit der Zweihundertsechsundvierzigsten Verordnung über Lehrpläne für den berufsbezogenen Unterricht in der Berufsschule vom 4. Februar 2004 (ABl. S. 142) verbindlich erklärten Rahmenlehrpläne, die von der Ständigen Konferenz der Kultusminister beschlossen und im Bundesanzeiger veröffentlicht worden sind, für die Ausbildungsberufe:

-

Chemielaborant/Chemielaborantin

-

Fachkraft im Brief- und Frachtverkehr

-

Postverkehrskaufmann/Postverkehrskauffrau

-

Galvaniseur/Galvaniseurin

-

Textilmaschinenführer/Textilmaschinenführerin

-

Weberei

-

Textilmaschinenführer/Textilmaschinenführerin

-

Veredlung

-

Textilmechaniker/Textilmechanikerin

-

Weberei

-

Textilmechaniker/Textilmechanikerin

-

Bandweberei

-

Textilstopfer/Textilstopferin

-

Textilveredler/Textilveredlerin

-

Schmucktextilienhersteller und Tapisserist/Schmucktextilienherstellerin und Tapisseristin

-

Reiseverkehrskaufmann/Reiseverkehrskauffrau


Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

§ 5

Für Schüler, die sich bei Inkrafttreten dieser Verordnung bereits in der Ausbildung befinden, sind die bisherigen Vorschriften weiter anzuwenden.

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

§ 6

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. August 2005 in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31. Juli 2010 außer Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.rv.hessenrecht.hessen.de.