LehrPlV HE 238 · Hessen

Ausfertigungsdatum:
10.12.2001
Fundstelle:
ABl. 2002, 6
11 Vorschriften · Amtliche Fassung →

Zweihundertundachtunddreißigste Verordnung über Lehrpläne vom 10. Dezember 2001

V aufgeh. durch § 3 Nr. 3 der Verordnung vom 18. Oktober 2019 (ABl. S. 1062)

Stand: letzte berücksichtigte Änderung: § 1 geändert, § 4 aufgehoben durch Artikel 2 § 2 Absatz 3 der Verordnung vom 5. Februar 2016 (ABl. S. 52)

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

§ 5

Diese Verordnung tritt am 1. Februar 2002 in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31. Januar 2012 außer Kraft.

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

§ 5

Diese Verordnung tritt am 1. Februar 2002 in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31. Januar 2020 außer Kraft.

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

§ 1

Der Lehrplan Fremdsprachen für die Abendhauptschule und Abendrealschule, Ausgabe 2002, wird für verbindlich erklärt.

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

§ 4
(aufgehoben)

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

Auf Grund des § 4 Abs. 4 in Verbindung mit § 185 Abs. 1 des Hessischen Schulgesetzes vom 17. Juni 1992 (GVBl. I S. 143, 354), wird nach Beteiligung des Landesstudienrates nach § 125 Abs. 2 des Gesetzes verordnet:

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

§ 1

Der Lehrplan Fremdsprachen für die Schulen für Erwachsene, Ausgabe 2002, wird für verbindlich erklärt.

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

§ 2

Die Studierenden sind über den in § 1 genannten Lehrplan und seine wesentlichen Inhalte in geeigneter Weise zu unterrichten.

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

§ 3

Der Lehrplan wird herausgegeben durch das Hessische Kultusministerium, Luisenplatz 10, 65185 Wiesbaden, und kann über den DIESTERWEG VERLAG, BMS Bestellservice, Hildesheimer Str. 267, 30519 Hannover, bezogen werden.

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

§ 4

Für die Abiturprüfungen gilt grundsätzlich der beim Eintritt der Studierenden in die Kursphase bisher gültige Rahmenplan. Über Ausnahmen entscheidet des Staatliche Schulamt für den Landkreis Gießen und den Vogelsbergkreis auf Antrag der Schule.

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

§ 5

Diese Verordnung tritt am 1. Februar 2002 in Kraft. Die Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Januar 2007 außer Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.rv.hessenrecht.hessen.de.