LahnDillBNatPErkl HE 2017 · Hessen

Ausfertigungsdatum:
18.09.2017
Fundstelle:
StAnz. 2017, 979
2 Vorschriften · Amtliche Fassung →

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

Anlage

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

Aufgrund des § 12 Abs. 6 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Dezember 2010 (GVBl. I S. 629), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 2015 (GVBl. S. 607),

1. erkläre ich das in der Abgrenzungskarte im Maßstab 1 : 50.000 mit einer roten Linie umrandete Gebiet zum Naturpark „Lahn-Dill-Bergland“.

Alle bebauten Flächen innerhalb der Gebietskulisse sind nicht Bestandteil des Naturparks.

Die Abgrenzungskarte ist Bestandteil dieser Erklärung.

Die Abgrenzungskarte wird bei dem für Forsten und Naturschutz zuständigen Ministerium aufbewahrt. Beglaubigte Mehrausfertigungen mit farblicher Abgrenzung des Naturparkgebietes befinden sich jeweils beim Naturparkträger in 35080 Bad Endbach, Herborner Straße 1 sowie bei den Städten und Gemeinden:

Gemeindevorstand der
Gemeinde Angelburg
Bahnhofstraße 1
35719 Angelburg

Gemeindevorstand der
Gemeinde Bad Endbach
Herborner Straße 1
35080 Bad Endbach

Magistrat der Stadt
Biedenkopf
Hainstraße 63
35216 Biedenkopf

Gemeindevorstand der
Gemeinde Bischoffen
Schulstraße 23
35649 Bischoffen

Gemeindevorstand der
Gemeinde Breidenbach
Bachstraße 4-14
35236 Breidenbach

Gemeindevorstand der
Gemeinde Dautphetal
Hainstraße 1
35232 Dautphetal

Gemeindevorstand der
Gemeinde Dietzhölztal
Hauptstraße 92
35716 Dietzhölztal

Magistrat der Stadt
Dillenburg
Rathausstraße 7
35683 Dillenburg

Gemeindevorstand der
Gemeinde Ehringshausen
Rathausstraße 1
35630 Ehringshausen

Gemeindevorstand der
Gemeinde Eschenburg
Nassauer Straße 11
35713 Eschenburg

Magistrat der Stadt
Gladenbach
Karl-Waldschmidt-Straße 3
35075 Gladenbach

Magistrat der Stadt
Haiger
Marktplatz 7
35708 Haiger

Magistrat der Stadt
Herborn
Hauptstraße 39
35745 Herborn

Gemeindevorstand der
Gemeinde Hohenahr
Rathausplatz 6
35644 Hohenahr

Kreisaussschuss des
Lahn-Dill-Kreises
Karl-Kellner-Ring 51
35576 Wetzlar

Kreisausschuss des Landkreises
Marburg-Biedenkopf
Im Lichenholz 60
35043 Marburg

Gemeindevorstand der
Gemeinde Mittenaar
Leipziger Straße 1
35756 Mittenaar

Gemeindevorstand der
Gemeinde Siegbach
Austraße 23
35768 Siegbach

Gemeindevorstand der
Gemeinde Sinn
Jordanstraße 2
35764 Sinn

Gemeindevorstand der
Gemeinde Steffenberg
Bauhofstraße 1
35239 Steffenberg

Die Karten werden dort archivmäßig geordnet und können während der Geschäftszeiten eingesehen werden.

Die Erklärung zum Naturpark Lahn-Dill Bergland vom 4. September 2007, StAnz. Nr. 39, S. 1881, wird aufgehoben.

Auflage:

Der Naturpark ist in der Örtlichkeit durch Schilder zu kennzeichnen.

Hinweis:

Träger des Naturparks „Lahn-Dill-Bergland“ ist der Verein Region Lahn-Dill-Bergland e.V., Herborner Straße 1 mit Sitz in Bad Endbach.

Begründung:

Zu 1: Die rechtlichen Anforderungen zur Erklärung eines Naturparks werden gemäß § 12 Abs. 6 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Dezember 2010 (GVBl. I S. 629), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 2015 (GVBl. S. 607), und nach § 27 Abs. 1 Nr. 4 und 5 des Bundesnaturschutzgesetzes erfüllt.

1.

Der Naturpark Lahn-Dill-Bergland hat eine Flächengröße von 83.090 Hektar. Der Anteil unzerschnittener, verkehrsarmer Räume über 2.500 Hektar liegt mit 29.462 Hektar bei 35,5 % der Gesamtfläche des Naturparks.

2.

Die maßgeblichen Schutzgebietskategorien haben einen Anteil an der Gesamtfläche des Naturparks von 42,00 %. Innerhalb der Naturparkkulisse sind 34.853 Hektar als Schutzgebietsfläche ausgewiesen.

3.

Der Naturpark wird geprägt durch seine abwechslungsreiche Mittelgebirgslandschaft mit ihrer kleinräumig wechselnden Geologie und ihrer artenreichen Flora und Fauna sowie durch die namensgebenden Flüsse Lahn und Dill. Die historischen Dörfer und Städte mit ihren Fachwerkhäusern sind umgeben von kleinstrukturierten landwirtschaftlichen Flächen im Wechsel mit ausgedehnten Waldgebieten.

4.

Vor Millionen von Jahren prägte ein intensiver Vulkanismus die geologischen Strukturen der Lahn-Dill-Region. Aufgrund dieser geologischen Geschichte und Lage auf den weitreichenden Störungszonen hat das Lahn-Dill-Gebiet eine ungewöhnliche Vielfalt an Erzen und Mineralien zu bieten. Nachweislich wurde seit etwa 450 Jahren vor Chr. bis in die zweite Hälfte des 20. Jahrhunderts in der Region Eisenerz gewonnen und verhüttet. Im Jahre 1890 waren im Lahn-Dill-Gebiet 22 Hochofenwerke mit 28 Hochöfen im Betrieb. Relikte des Eisenbergbaus und der Eisenerzverhüttung sind prägender Bestandteil und ein Alleinstellungsmerkmal des Naturparks Lahn-Dill-Bergland. Sie sind zudem touristische Kleinode, die es auf den interessanten Wanderwegen des Naturparks zu entdecken gilt.

5.

Um die riesige Nachfrage nach Holz zur Eisenerzverhüttung befriedigen zu können, wurden im Siegerland und im östlich angrenzenden oberen Dilltal bereits im 16. Jahrhundert durch Edikt Haubergs- und Waldordnungen erlassen. Die aus der Not heraus und mit dem Zwang der Landesherren eingeführte, besondere Form der Niederwaldbewirtschaftung wird bis heute angewandt. Die Hauberge im oberen Dilltal werden durch Haubergsgenossenschaften wie im 16. Jahrhundert bewirtschaftet. Diese Waldbewirtschaftungsform ist einzigartig in Hessen und ein weiteres Alleinstellungsmerkmal des Naturparks. Darüber hinaus bietet diese Bewirtschaftungsform dem vom Aussterben bedrohten Haselhuhn einen idealen Lebensraum.

6.

Die Angebote im Bereich des ländlich geprägten und naturnahen Tourismus sind vielfältig.

Die überwiegend ländlich geprägte, strukturschwache Region des Lahn-Dill-Berglandes wird von der Arrondierung der Gebietskulisse des Naturparks voraussichtlich profitieren. Durch die Förderung eines nachhaltigen, umwelt- und sozialverträglichen Tourismus, einer nachhaltigen Landnutzung und einer nachhaltigen Vermarktung regionaler Produkte über die Grenzen der Landkreise hinaus, wird der Naturpark Lahn-Dill-Bergland mit seiner einzigartigen Landschaft und seiner geologischen Geschichte einen Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung der Region leisten können.

Zu 2: Mit der Neuausweisung des Naturparks ist die Erklärung vom 4. September 2007 überholt. Sie kann daher aufgehoben werden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.rv.hessenrecht.hessen.de.