- Ausfertigungsdatum:
- 02.07.2013
- Fundstelle:
- ABl. 2013, 422
Anordnung über die Zusammenfassung von Personalstellen mehrerer Dienststellen in einem ...
aufgeh. durch Anordnung vom 15. August 2014 (ABl. S. 682)
Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)
Aufgrund des § 4 Abs. 2 Satz 2 des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes in der Fassung vom 31. August 2007 (GVBl. I S. 586), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. September 2012 (GVBl. I S. 299), ordnet die Kultusministerin an:
Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)
§ 1
Die Personalstellen der Staatlichen Schulämter werden in einem Frauenförderplan zusammengefasst. Der Frauenförderplan wird durch das Landesschulamt aufgestellt.
Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)
§ 2
Die Anordnung über die Aufstellung von Frauenförderplänen für die Beschäftigten des Amtes für Lehrerbildung und der Studienseminare vom 13. März 2007 (ABl. S. 222), zuletzt geändert durch Verordnung vom 17. November 2011 (ABl. S. 915), wird aufgehoben.
Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)
§ 3
Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt des Hessischen Kultusministeriums in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2019 außer Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.rv.hessenrecht.hessen.de.