- Ausfertigungsdatum:
- 21.11.2005
- Fundstelle:
- StAnz. 2005, 4581
Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)
aufgeh. durch Satz 6 der Erklärung vom 2. April 2019 (StAnz. S. 417)
Anlage Übersichtskarte Naturpark Kellerwald
Anlage
Übersichtskarte Naturpark Kellerwald
Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)
Aufgrund des § 12 Abs. 6 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Dezember 2010 (GVBl. I S. 629), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 2015 (GVBl. S. 607), erkläre ich das in der Abgrenzungskarte im Maßstab 1 : 50.000 mit einer roten Linie umrandete Gebiet zum Naturpark „Kellerwald-Edersee“.
Die Abgrenzungskarte ist Bestandteil dieser Erklärung.
Die Abgrenzungskarte wird bei dem für Forsten und Naturschutz zuständigen Ministerium aufbewahrt. Beglaubigte Mehrausfertigungen mit farblicher Abgrenzung des Naturparkgebietes befinden sich jeweils beim Naturparkträger in 34537 Bad Wildungen, Laustraße 8 sowie bei den Städten, Gemeinden und Landkreisen:
Landkreis Waldeck-Frankenberg
Südring 2 34497 Korbach
Tel. 05631 954-0
www.landkreis-waldeck-frankenberg.de
Schwalm-Eder-Kreis
Parkstraße 6
34576 Homberg (Efze)
Tel. 05681 775-0
www.schwalm-eder-kreis.de
Stadt Bad Wildungen
Am Markt 1
34537 Bad Wildungen
Tel. 05621 701-0
www.bad-wildungen.de
Gemeinde Bad Zwesten
Ringstraße 1
34596 Bad Zwesten
Tel. 05626 9993-0
www.badzwesten.de
Gemeinde Edertal
Bahnhofstraße 25
34549 Edertal-Giflitz
Tel. 05623 8080
www.edertal.de
Stadt Frankenau
Ehlingshäuser Straße 1
35110 Frankenau
Tel. 06455 799-0
www.frankenau.de
Stadt Fritzlar
Zwischen den Krämen 7
34560 Fritzlar
Tel. 05622 988-8
www.fritzlar.de
Gemeinde Gilserberg
Bahnhofstraße 40
34630 Gilserberg
Tel. 06696 9619-0
www.gilserberg.de
Gemeinde Haina (Kloster)
Poststraße 4
35114 Haina (Kloster)
Tel. 06456 92890-00
www.haina.de
Gemeinde Jesberg
Frankfurter Straße 1
34632 Jesberg
Tel. 6695 9601-0
www.gemeinde-jesberg.de
Stadt Lichtenfels
Aarweg 10
35104 Lichtenfels-Goddelsheim
Tel. 05636 9797-0
www.stadt-lichtenfels.de
Gemeinde Vöhl
Schlossstraße 1
34516 Vöhl
Tel. 05635 9931-0
www.voehl.de
Stadt Waldeck
Am Rathaus 1
34513 Waldeck-Sachsenhausen
Tel. 05634 709-0
www.waldeck-stadt.de
Die Karten werden dort archivmäßig geordnet und können während der Geschäftszeiten eingesehen werden.
Die Erklärung zum Naturpark Kellerwald-Edersee vom 21. November 2005 (StAnz. S. 4581) wird aufgehoben.
Auflage:
Der Naturpark ist in der Örtlichkeit durch Schilder zu kennzeichnen.
Hinweis:
Träger des Naturparks „Kellerwald-Edersee“ ist der Zweckverband Naturpark Kellerwald-Edersee, Laustraße 8, 34537 Bad Wildungen.
Begründung:
Die rechtlichen Anforderungen zur Erklärung eines Naturparks werden gemäß § 12 Abs. 6 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Dezember 2010 (GVBl. I S. 629), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 2015 (GVBl. S. 607), und nach § 27 Abs. 1 Nr. 4 und 5 des Bundesnaturschutzgesetzes erfüllt.
- 1.
Der Naturpark Kellerwald-Edersee hat eine Flächengröße von 59.525 Hektar. Der Anteil unzerschnittener, verkehrsarmer Räume über 2.500 Hektar liegt mit 20.239 Hektar bei 34 % der Gesamtfläche des Naturparks.
- 2.
Die maßgeblichen Schutzgebietskategorien haben einen Anteil an der Gesamtfläche des Naturparks von 64 %. Innerhalb der Naturparkkulisse sind 38.018 Hektar als Schutzgebietsfläche ausgewiesen.
- 3.
Die ausgedehnten, bodensauren Buchenwälder des Kellerwaldes, die in dieser großen Ausdehnung und Ungestörtheit für die Bundesrepublik und für Europa nahezu einmalig sind, zeichnen den Naturpark Kellerwald-Edersee und den inmitten des Naturparks liegenden Nationalpark Kellerwald-Edersee aus. Die wertvollsten dieser alten Buchenwälder wurden 2011 von der UNESO zum Weltnaturerbe erklärt.
- 4.
Der dem Naturpark namensgebende Ederstausee liegt ebenfalls inmitten der Gebietskulisse des Naturparks. Mit einer Wasseroberfläche von 11,8 km2 und mit 199,3 Millionen m3 Stauraum ist er der flächenmäßig 2. und volumenmäßig 3. größte Stausee in Deutschland. Die Region um den Edersee hat sich zu einem der Tourismusschwerpunkte in Hessen entwickelt. Die Angebote im Bereich des ländlich geprägten und naturnahen Tourismus sind entsprechend vielfältig.
- 5.
Zahlreiche, weit sichtbare Baudenkmale aus dem Zeitraum von ca. acht Jahrhunderten, wie das Schloss Waldeck, das Jagdschloss Friedrichstein, die Zisterzienserklosteranlage in Haina, zahlreiche Dorfkirchen, Wassermühlen, Burgen, Ruinen und Türme, Gutshöfe und von Fachwerk geprägte Städte und Dörfer prägen die Landschaft.
Die ländlich geprägte, strukturschwache Region der Landkreise Waldeck-Frankenberg und Schwalm-Eder hat von der Ausweisung des Naturparks Kellerwald-Edersee im Jahr 2001 und der Ausweisung des Nationalparks Kellerwald-Edersee im Jahr 2004 bereits profitiert. Durch die kontinuierliche Förderung eines nachhaltigen, umwelt- und sozialverträglichen Tourismus, einer nachhaltigen Landnutzung und der Intensivierung einer nachhaltigen Vermarktung regionaler Produkte über die Grenzen der zwei Landkreise hinaus, werden Naturpark und Nationalpark Kellerwald-Edersee mit ihrer europaweit einzigartigen Landschaft und ihrem besonderen Erscheinungsbild auch zukünftig einen Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung der Region leisten.
Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)
Aufgrund des § 16 Abs. 5 Satz 2 des Hessischen Naturschutzgesetzes in der Fassung vom 16. April 1996 (GVBl. I S. 145), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Oktober 2005 (GVBl. I S. 674), erkläre ich den Fortbestand des durch Verordnung vom 14. März 2001 (GVBl. I S. 165) ausgewiesenen Naturparks Kellerwald-Edersee über den 31. Dezember 2005 hinaus in den in § 2 Abs. 1 der Verordnung beschriebenen Außengrenzen. Die beim Naturparkamt in 34549 Edertal, Ratzeburg 1, niedergelegte und archivmäßig geordnete Abgrenzungskarte im Maßstab 1 : 75 000 wird mit Ablauf der Geltungsdauer der Verordnung über den Naturpark Kellerwald- Edersee Bestandteil dieser Erklärung.
Wiesbaden, 21. November 2005
Der Hessische Minister
für Umwelt, ländlichen Raum
und Verbraucherschutz
gez. W. Dietzel
Du lernst gerade fürs Examen?
juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.rv.hessenrecht.hessen.de.