Verordnung, betreffend die Ablösung der Servituten, die Theilung der Gemeinschaften und die Zusammenlegung der Grundstücke für diejenigen durch das Gesetz vom 24. Dezember 1866 (Gesetz-Samml. S. 876) mit der Preußischen Monarchie vereinigten Gebietstheile, welche zum Regierungsbezirk Kassel und zum Hinterlandkreis des Regierungsbezirks Wiesbaden gehören Vom 2. September 1867
- Ausfertigungsdatum:
- 02.09.1867
- Fundstelle:
- Preuß. Gesetzsamml. 1867, 1463
§ 1Die §§ 1 bis 33 der Verordnung, betreffend die Ablösung der Servituten, die Teilung der Gemeinschaften und die Zusammenlegung der Grundstücke, für das vormalige Kurfürstentum Hessen vom 13. Mai d. J. (Gesetz-Samml. S. 716) werden hiermit in den durch das Gesetz vom 24. Dezember 1866 (Gesetz-Samml. S. 876) mit der Preußischen Monarchie vereinigten, bisher Bayerischen und Großherzoglich Hessischen Gebietsteilen eingeführt, welche zum Regierungsbezirk Kassel und zum Hinterlandkreise des Regierungsbezirks Wiesbaden gehören.
(§§ 2 bis 3) KasseluaServAblV HE 1867
(§§ 2 bis 3)
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.rv.hessenrecht.hessen.de.