Verordnung über die Eigenkontrolle von oberirdischen Deponien (Deponieeigenkontroll-Verordnung - DEKVO) Vom 6. Dezember 2004
- Ausfertigungsdatum:
- 06.12.2004
- Fundstelle:
- GVBl. I 2004, 432
Verordnung über die Eigenkontrolle von oberirdischen Deponien (Deponieeigenkontroll-Verordnung - ...
V aufgeh. durch § 9 der Verordnung vom 3. März 2010 (GVBl. I S. 101)
I. Allgemeine Eigenkontrollmaßnahmen DEKVO
I. Allgemeine Eigenkontrollmaßnahmen
Die allgemeinen Eigenkontrollmaßnahmen richten sich nach der Deponieverordnung und aus den darin in Bezug genommenen Regelungen der Dritten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Abfallgesetz (TA Siedlungsabfall) vom 14. Mai 1993 (BAnz. Nr. 99a) und der Zweiten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Abfallgesetz (TA Abfall) in der Fassung vom 12. März 1991 (GMBl. S. 139, 167, 469). Die Kontrollen, Messungen und Untersuchungen sind nach dem Stand der Technik durchzuführen.
II. Spezielle Untersuchungen DEKVO
II. Spezielle Untersuchungen
II.1 Grund-, Sicker- und Oberflächenwasseruntersuchungen DEKVO
II.1 Grund-, Sicker- und Oberflächenwasseruntersuchungen
Die Auswahl der Mess- und Probenahmeorte ist vom Betreiber in Abstimmung mit der zuständigen Behörde vorzunehmen. Sie ist nach den örtlichen Gegebenheiten auszurichten und auf das zur Beschreibung des Einzelfalls und zur Beantwortung der konkreten Fragestellungen unbedingt notwendige Maß zu begrenzen. An den Probenahmestellen für Sickerwasser- und Oberflächenwasser soll eine hinreichende Durchmischung vorhanden sein.
Die Kontrollen, Messungen und Untersuchungen sind nach dem Stand der Technik durchzuführen. Diese Anforderung gilt insbesondere als erfüllt, wenn die Verfahren nach den Technischen Regeln für die Überwachung von Grund-, Sicker- und Oberflächenwasser sowie oberirdischer Gewässer bei Abfallentsorgungsanlagen der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) in der jeweils geltenden Fassung verwendet werden.
Umfang der Untersuchungen1)
| Parameter | Grundwasser | Sickerwasser | Oberflächenwasser | |
| Messungen vor Ort - bei der Gewinnung der Proben für die Labormessungen durchzuführen | ||||
| Aussehen (Trübung/Farbe, visuell) | S* | S | S | |
| Geruch | S* | S | S | |
| Wassertemperatur |
S* | S | S | |
| Wetter am Probenahmetag | S* | S | S | |
| pH-Wert | S* | S | S | |
| Redox-Spannung |
S* |
|
| |
| spezifische elektrische Leitfähigkeit, bezogen auf 25 °C | S* | S | S | |
| Sauerstoff, gelöst | S* |
| S | |
| H2S (Schnelltest)2) | S* |
|
| |
| Ruhewasserspiegel (Abstich (m) unter Messpunkthöhe sowie m über NN) | S* |
|
| |
| Abgesenkter Wasserspiegel (Abstich (m) unter Messpunkthöhe sowie m über NN) | S* |
|
| |
| Abpumpdauer (min) | S* |
|
| |
| Grundwasserförderstrom (l/s) | S* |
|
| |
| Sickerwassermenge (l/s) |
| S |
| |
| Abflussmenge (l/s), wenn nicht messbar, qualitative Angabe |
|
| S | |
| Messungen im Labor - Physikalische Parameter und Kationen | ||||
| pH-Wert | S* | S | S | |
| spezifische elektrische Leitfähigkeit, bezogen auf 25 °C | S* | S |
| |
| Trockenrückstand; gesamt | Ü | S |
| |
| Natrium | S* | Ü |
| |
| Kalium | S* | Ü |
| |
| Ammonium-Stickstoff | S* | S3) | S | |
| Calcium | S* | Ü |
| |
| Magnesium | S* | Ü |
| |
| Eisen, gesamt | Ü | Ü |
| |
| Mangan, gesamt |
Ü | Ü |
| |
| Summe Kationen (Na+, K+, NH4+, Ca2+, Mg2+, Fe2+, Fe3+, Mn2+ | Ü |
|
| |
| Arsen | S* | S3) |
| |
| Cadmium | Ü | Ü3) |
| |
| Zink | Ü | Ü3) |
| |
| Blei | Ü | Ü3) |
| |
| Chrom, gesamt | Ü | Ü3) |
| |
| Kupfer | Ü | Ü3) |
| |
| Nickel | Ü | B3) |
| |
| Quecksilber | B | B3) |
| |
| Chrom VI | B | B3) |
| |
| Messungen im Labor - Anionen, Gruppen- und Summenparameter | |||
| Hydrogencarbonat | Ü |
|
|
| Chlorid | S* | S | S |
| Nitrit-Stickstoff | Ü | Ü3) |
|
| Nitrat-Stickstoff | S* | Ü3) |
|
| Sulfat | S* | S |
|
| Phosphat | Ü |
|
|
| Summe Anionen (HCO3-, Cl-, NO2-, NO3-, SO42-, PO43-) | Ü |
|
|
| Fluorid | B | Ü |
|
| Bor | Ü | Ü |
|
| Cyanid, gesamt | Ü | Ü |
|
| Cyanid, leicht freisetzbar |
| Ü4) |
|
| Säurekapazität bis pH = 4,3 | S* | S |
|
| Säurekapazität bis pH = 8,2 (bei pH > 8,5) | S* | S |
|
| Biologischer Sauerstoffbedarf (BSB5) |
| B3) |
|
| Gelöster organischer Kohlenstoff (DOC) | B |
|
|
| Organisch gebundener Kohlenstoff (TOC) | S* | S3) | S |
| Adsorbierbares organisches Halogen (AOX) | S* | S3) |
|
| Kohlenwasserstoffe5) | B | B3) |
|
| Phenolindex | B | B |
|
| Gesamtstickstoff, gebunden |
Ü | Ü |
|
| Summe aus Trichlorethen, Tetrachlorethen, 1,1,1-Trichlorethen, Tetrachlormethan, Trichlormethan, cis-1,2-Dichlorethen, Vinylchlorid, Dichlormethan | S*6) | S7) |
|
| Phosphor, gesamt |
| Ü3) |
|
| Summe PCBs (ausgewählte Einzelverbindungen: PCB Nr. 28, 52, 101, 138, 153, 180) | B | B |
|
| Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) nach EPA | B | B |
|
| Schwerflüchtige, lipophile Stoffe, Siedepunkt >250 °C |
| B |
|
| Messungen im Labor - Screeningverfahren | |||
| Weitere Anionen | B | B |
|
| Metalle | B | B |
|
| Phenole | B | B |
|
| Kresole | B | B |
|
| Halogenkohlenwasserstoffe |
B | B |
|
| Leichtflüchtige aromatische Kohlenwasserstoffe (BTX) | B | B |
|
| Messungen im Labor - Testverfahren mit Wasserorganismen | |||
| Daphnien- oder Leuchtbakterientest | B |
|
|
Bei Neuanlagen soll zur Dokumentation der Ausgangssituation vor Inbetriebnahme der Anlage das Grundwasser mindestens zweimal nach dem Übersichtsprogramm - einschließlich Bedarfsliste - untersucht werden.
II.2 Rohgas- und Kondensatuntersuchungen DEKVO
II.2 Rohgas- und Kondensatuntersuchungen
Die Probenahme des gefassten Deponiegases hat in der Sammelleitung nach Zuführung der letzten Gasbrunnenableitung zu erfolgen. Die Probenahmestelle hat den Anforderungen nach Nr. 1.1 des „Messprogramms zur Ermittlung der Massenkonzentration relevanter Schadstoffe im Deponiegas und im Abgas von Deponiegasverbrennungsanlagen“, Heft Nr. 127 der Schriftenreihe des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie, Wiesbaden zu entsprechen.
| Parameter | Rohgas | Kondensat8) |
| Menge | K9)10) | M |
| Methan (Volumen-%)9) | K10) |
|
| Kohlendioxid | K10) |
|
| Sauerstoff | K10) |
|
| Massen- |
|
|
| Gesamt-Chlor | J |
|
| Gesamt-Fluor | J |
|
| Gesamt-Schwefel | J |
|
| Benzol | J |
|
| Chlorethen | J |
|
| Inhaltsstoffe (mg/l) |
| J11) |
K = kontinuierlich
M = monatlich
J = jährlich
I. Art und Umfang DEKVO
I. Art und Umfang
- a)
allgemeine Angaben:
- -
Name, Anschrift und Ansprechpartner/-in mit Telefon-Nr.
- -
der Deponie,
- -
des Betreibers,
- -
des Zulassungsinhabers (soweit abweichend) und
- -
des/der Betreiber/-s von Nebenanlagen auf der Deponie
- -
Lagebezeichnung der Deponie und des zugelassenen Einzugsgebietes 1)
- -
Laufzeiten und Kapazitäten mit
- -
Inbetriebnahme und gegebenenfalls zeitliche Befristung des Betriebs,1)
- -
zugelassene Gesamtfläche und Ablagerungsfläche,1)
- -
zugelassenes, zur Verfüllung ausgebautes oder im Bau befindliches und bereits verfülltes Ablagerungsvolumen,
- -
Bezeichnung und Kapazitäten der Ablagerungsabschnitte1)und - Ablagerungsmengen und -volumina im Berichtsjahr und in den letzten vier Kalenderjahren nach Abfallarten für Abfälle zur Beseitigung und Abfälle zur Verwertung
- -
zugelassene Abfallarten mit Bezeichnung und Abfallschlüssel1)
- -
kurze Beschreibung der technischen Einrichtung
- -
geologische und technische Basisabdichtung und gegebenenfalls Vertikalabdichtung,1)
- -
geplante und bereits ausgeführte Oberflächenabdichtung und sonstige Abdichtungen,1)
- -
Sicker- und Oberflächenwasserfassungs- und -behandlungseinrichtungen,1)
- -
Deponiegasfassungs- und -behandlungs- beziehungsweise -verwertungsanlagen,1)
- -
Abfallbehandlungsanlagen,1)
- -
Mess- und Probenahmestellen und
- -
sonstige Infrastruktureinrichtungen (z. B. Bahnanschluss, Fahrzeugwaage, Tankanlage)1)
- -
Kurzbeschreibung der erteilten, beantragten und gegebenenfalls geplanten Zulassungen zum Betrieb der Deponie mit Datum und Art des Bescheides1) (gegebenenfalls nur Ergänzungen beschreiben)
- b)
Lageplan im Maßstab 1:1 000 bis 1:5 000 mit folgenden Eintragungen und Darstellungen:
- -
Mess- und Probenahmestellen mit Bezeichnung, soweit sie für die nach dieser Verordnung durchzuführenden Überwachungsmaßnahmen erforderlich sind
- -
Betriebsabschnitte, unterteilt in Abfalleinbauflächen, die
- -
basisabgedichtet nach TA Siedlungsabfall Klasse I oder Klasse II oder nach TA Abfall,
- -
basisabgedichtet nach anderen Vorschriften (technischen Standard angeben),
- -
nicht basisabgedichtet,
- -
oberflächenabgedichtet nach TA Siedlungsabfall Klasse I oder Klasse II oder nach TA Abfall,
- -
oberflächenabgedichtet nach anderen Vorschriften (technischen Standard angeben),
- -
nicht oberflächenabgedeckt und nicht oberflächenabgedichtet
sind
- -
wesentliche Betriebseinrichtungen
- c)
gegebenenfalls gesonderter Lageplan in geeignetem Maßstab, falls dies zur Erläuterung und Darstellung der Ergebnisse der Eigenkontrolle erforderlich ist
- d)
mindestens zwei charakteristische Querprofile im Maßstab 1:1000 mit Darstellung der aktuellen Einbauhöhe, der Vorjahreshöhe und der zugelassenen Einbauhöhe
- e)
Erklärung über das Deponieverhalten
Der zeitliche Verlauf des Deponieverhaltens ist vom Beginn der Betriebsphase an darzustellen und mit den in der abfallrechtlichen Zulassung getroffenen Annahmen (Sickerwasser, Gasemission, etc.) zu vergleichen. Die daraus abzuleitenden Empfehlungen und weiteren Veranlassungen hinsichtlich Betrieb, Überwachung und gegebenenfalls weiter gehender abfallwirtschaftlicher Maßnahmen sind aufzuzeigen.
Die Erklärung über das Deponieverhalten soll folgende Gesichtspunkte berücksichtigen:
- -
Wasserhaushalt
- -
Plausibilität der in die Wasserhaushaltsbilanz eingehenden Untersuchungsergebnisse, auch im Vergleich zu den Vorjahren
- -
Rückschlüsse auf die Funktionsfähigkeit von Deponieeinrichtungen (Drainagesystem, Basis- und Oberflächenabdichtung)
- -
Sicker-, Grund- und Oberflächenwasser
Beurteilung von qualitativen und quantitativen Veränderungen gegenüber den Vorjahren und im Vergleich zur mehrjährigen Tendenz und zu den sonstigen, in der Jahresübersicht getroffenen Aussagen zum Deponieverhalten (Plausibilität, Begründung und Ursachen der Ergebnisse, Abbauzustand, Prognose für zu erwartende Veränderungen der Mengen und Inhaltsstoffe von Sicker- und Grundwasser in den Folgejahren)
- -
Sickerwasserbehandlung
Beurteilung der Behandlungsleistung und der Veränderungen gegenüber den Vorjahren, insbesondere hinsichtlich Einhaltung der Erlaubniswerte, Betriebsstörungen, Anlagenverfügbarkeit und erforderlicher betrieblicher Veränderungen2)
- -
Temperaturentwicklung im Deponiekörper
Beurteilung anhand der in den Sickerwasserrohren festgestellten Temperaturen im Vergleich zur mehrjährigen Tendenz und zu den sonstigen, in der Jahresübersicht getroffenen Aussagen zum Deponieverhalten (Plausibilität der Ergebnisse, Prognose für das zu erwartende Temperaturverhalten und dessen Auswirkungen in den Folgejahren)
- -
Deponieentgasung, Gasbehandlung und -verwertung
Beurteilung der Ergebnisse der Rohgasuntersuchungen, der Messergebnisse der erforderlichen Emissionsmessungen bei immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlagen, der Verbrennungsbedingungen und der Anlagenwartung/-überprüfung,
Erstellung einer Deponiegasbilanz (theoretische/gefasste/abgefackelte/verstromte/sonstig verwertete Deponiegasmenge/abgeschätzte Verlustmenge), Prognosen und Handlungsbedarf insbesondere im Hinblick auf
- -
die zukünftig zu erwartende Gasbildung, die Verwertbarkeit des Gases,
- -
die Funktionsfähigkeit der Gasbehandlung und -verwertung,
- -
die Funktionsfähigkeit des Entgasungssystems und
- -
die Gasmigration und andere unkontrollierte Gasaustritte
- -
Funktionsfähigkeit des Deponiebasisabdichtungssystems
Gesamtbewertung der Ergebnisse von Höhenvermessungen, Kamerabefahrungen, Temperaturmessungen und gegebenenfalls weiterer durchgeführter Untersuchungen, auch im Vergleich zur mehrjährigen Tendenz und zu den sonstigen, in der Jahresübersicht getroffenen Aussagen zum Deponieverhalten und unter Berücksichtigung gegebenenfalls festgestellter Schadstoffemissionen in das Grundwasser (Plausibilität der Ergebnisse, Prognose der Auswirkungen für die Folgejahre, eingeleitete Maßnahmen oder weiter gehender Handlungsbedarf)
- -
Funktionsfähigkeit des Deponieoberflächenabdichtungssystems, Setzungen und Stabilität des Deponiekörpers
Beurteilung der Ergebnisse der Verformungsmessungen, auch im Zusammenhang mit festgestellten Gasaustritten, Veränderungen gegenüber den Vorjahren und im Vergleich zur mehrjährigen Tendenz und zu den sonstigen, in der Jahresübersicht getroffenen Aussagen zum Deponieverhalten (Plausibilität, Begründung und Ursachen der Ergebnisse, Prognose für zu erwartende Setzungen und deren Auswirkungen auf die Oberflächenabdeckung beziehungsweise das Oberflächenabdichtungssystem, gegebenenfalls erforderlicher Handlungsbedarf)
- -
Übersicht über die bisher durchgeführten Überwachungsmaßnahmen und deren Ergebnisse ist bei neu in die Überwachung nach Deponieeigenkontroll- Verordnung aufgenommenen Deponien der ersten Jahresübersicht beizufügen
II. Auswertung und Darstellung DEKVO
II. Auswertung und Darstellung
Die Parameterwerte der Eigenkontrollergebnisse sind unmittelbar den letzten sechs Werten der Vorjahresübersichten und dem langjährigen Mittel (je nach Datengrundlage, längstens aus den letzten sechs Betriebsjahren) gegenüberzustellen3). Mit der Angabe der Parameterwerte hat auch die Angabe des jeweils verwendeten Analyseverfahrens und die Nennung der Bestimmungsgrenze, soweit diese unterschritten wird, zu erfolgen. Darzustellen sind die Ergebnisse des Berichtsjahres wie folgt:
- a)
allgemeine Eigenkontrollmaßnahmen
| Nr. | Parameter | Darstellung |
| 1. | Messung und Erfassung meteorologischer Daten | |
| 1.1 | Niederschlagsmenge | Monatssummen graphisch; |
| 1.2 | Temperatur | Monatsminimum, -maximum, |
| 1.3 | Windrichtung und -stärke | Monatsmittel |
| 1.4 | Verdunstung | Monatssummen graphisch; |
| 2. |
Messung der Deponiesickerwasser- und der Oberflächenwasserabflüsse | |
| 2.1 | Sickerwasserabfluss | Monatssummen graphisch; |
| 2.2 | Oberflächenwasserabfluss | Monatssummen graphisch; |
| 3. |
Wirkungskontrolle der Entgasung, Emissions- und Gasmigrationsmessungen | |
| 3.1 | Deponiegasmessungen | Text |
| 3.2 | Wirkungskontrolle der Deponiegasanlagen | Text |
| 3.3 | Kontrolle der Gasmigration und unkontrollierter Gasaustritte | Text |
| 4. | Untersuchungen des Deponiekörpers und des Deponiedichtungssystems | |
| 4.1 | Untersuchungen an der Deponiebasis | Text |
| 4.2 | Untersuchungen der Deponieoberfläche | Text |
| 4.3 | Setzungsmessungen und Stabilitätsuntersuchungen | Text |
- b)
Grund-, Sicker- und Oberflächenwasseruntersuchungen nach Anhang 1, II.1
| Parameter | Darstellung |
| Aussehen (Trübung/Farbe, visuell) | Text |
| Geruch | Text |
| Temperatur Grundwasser | Werte |
| pH-Wert | Werte |
| Redox-Spannung | Werte |
| spezifische elektrische Leitfähigkeit, bezogen auf 25°C | Werte; Verlauf graphisch |
| Trockenrückstand; gesamt | Werte |
| Ammonium-Stickstoff | Werte; Verlauf graphisch; |
| Nitrit-Stickstoff | Werte; N-Bilanz graphisch |
| Nitrat-Stickstoff | Werte; N-Bilanz graphisch |
| Gesamtstickstoff, gebunden |
Werte; N-Bilanz graphisch |
| Arsen | Werte |
| Chrom, gesamt | Werte |
| Chlorid | Werte; Verlauf graphisch |
| Sulfat | Werte |
| Organisch gebundener Kohlenstoff (TOC) | Werte; Verlauf graphisch |
| Adsorbierbares organisches Halogen (AOX) | Werte; Verlauf graphisch4) |
| Summe aus Trichlorethen, Tetrachlorethen, | Werte |
- c)
Rohgas- und Kondensatuntersuchungen nach Anhang 1, II.2
| Parameter | Darstellung |
| Menge5) | Monatssummen graphisch; |
| Methan (Volumen-%)5) | Monatsmittel graphisch |
| Kohlendioxid (Volumen-%)5) | Monatsmittel graphisch |
| Sauerstoff (Volumen-%)5) | Monatsmittel graphisch |
| Inhaltsstoffe (mg/l) | gemäß Tabelle b) |
Anhang 1 zur Verordnung über die Eigenkontrolle von oberirdischen Deponien
- Jahresübersicht/Erklärung zum Deponieverhalten nach § 4 -
Anhang 2 zur Verordnung über die Eigenkontrolle von oberirdischen Deponien- Jahresübersicht/Erklärung zum Deponieverhalten nach § 4 -
Aufgrund des § 22 Abs. 3 in Verbindung mit § 30 Abs. 1 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz in der Fassung vom 20. Juli 2004 (GVBl. I S. 252), wird verordnet:
Geltungsbereich
§ 1 GeltungsbereichDiese Verordnung gilt für Betreiber von oberirdischen Deponien zur Ablagerung von Abfällen, soweit diese nach der Abfallablagerungsverordnung vom 20. Februar 2001 (BGBl. I S. 305), geändert durch Verordnung vom 24. Juli 2002 (BGBl. I S. 2807) oder der Deponieverordnung vom 24. Juli 2002 (BGBl. I S. 2807), zuletzt geändert durch Verordnung vom 12. August 2004 (BGBl. I S. 2190) zur Durchführung von Eigenkontrollen verpflichtet sind.
In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten
§ 10 In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-TretenDiese Verordnung tritt am 1. Januar 2005 in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2011 außer Kraft.
Kontrollen, Messungen und Untersuchungen
§ 2 Kontrollen, Messungen und Untersuchungen(1) Der Betreiber einer Deponie der Klassen II oder III nach der Deponieverordnung ist verpflichtet, während der Betriebsphase Kontrollen, Messungen und Untersuchungen in dem sich aus dem Anhang 1 und 2 ergebenden Umfang durchzuführen. Für Deponien der Klasse III soll von der zuständigen Behörde die Notwendigkeit zusätzlicher Anforderungen geprüft werden. (2) Der Betreiber einer Deponie der Klassen 0 oder I kann von der zuständigen Behörde verpflichtet werden, während der Betriebsphase Kontrollen, Messungen und Untersuchungen in dem sich aus dem Anhang 1 und 2 ergebenden Umfang durchzuführen. (3) Der Betreiber einer Deponie ist verpflichtet, während der Nachsorgephase im Sinne des § 2 der Deponieverordnung die Kontrollen, Messungen und Untersuchungen nach Abs. 1 oder 2 weiterzuführen. Auf Antrag des Betreibers kann der Umfang und die Häufigkeit der Eigenkontrollen von der zuständigen Behörde entsprechend dem Erfordernis des Einzelfalls verringert werden.
Untersuchungsstellen
§ 3 Untersuchungsstellen(1) Der Betreiber einer Deponie hat Untersuchungen von Deponiesickerwasser, Oberflächen- und Grundwasser durch eine nach der Abwassereigenkontrollverordnung vom 21. Januar 2000 (GVBl. I S. 59), zuletzt geändert durch Verordnung vom 11. November 2003 (GVBl. I S. 301), in der jeweils geltenden Fassung, anerkannte Untersuchungsstelle durchführen zu lassen. (2) Der Betreiber einer Deponie hat Untersuchungen von Deponie-Rohgas und nach § 6 Abs. 2 angeordnete Geruchs- und Lärmmessungen von einer nach § 26 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in Verbindung mit § 7 Abs. 1 Nr. 1 der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz vom 11. Dezember 2002 (GVBl. I S. 773) vom Hessischen Landesamt für Umwelt und Geologie bekannt gegebenen Stelle durchführen zu lassen.
Nachweis der Eigenkontrolle
§ 4 Nachweis der Eigenkontrolle(1) Der Betreiber einer Deponie hat für die Jahresübersicht und die Erklärung zum Deponieverhalten nach § 10 Abs. 1 und 3 der Deponieverordnung oder nach § 3 Abs. 1 der Abfallablagerungsverordnung die nach § 2 durchzuführenden Eigenkontrollen auszuwerten und nach Anhang 2 darzustellen.(2) Die Vorlage der Jahresübersicht nach § 22 Abs. 1 Satz 3 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz und der Erklärung zum Deponieverhalten kann im Einvernehmen mit der Abfallbehörde auch in digitalisierter Form erfolgen.
Veröffentlichung
§ 5 VeröffentlichungDer Betreiber einer Deponie der Klasse II oder III hat die Jahresübersicht in dem Jahr, in dem sie zu erstellen ist, für die Dauer von zwei Monaten zur Einsichtnahme für die Öffentlichkeit auszulegen. Ort und Zeitdauer der Auslegung hat der Betreiber im Einzugsbereich der Anlage ortsüblich bekannt zu machen.
Ausnahmen
§ 6 Ausnahmen(1) Die zuständige Behörde kann im Einzelfall Ausnahmen von einzelnen Anforderungen dieser Verordnung zulassen, wenn diese zur Beurteilung des bestimmungsgemäßen Betriebes nicht erforderlich sind. (2) Die zuständige Behörde kann im Einzelfall zusätzliche, über die Anforderungen dieser Verordnung hinausgehende Überwachungsmaßnahmen (Messungen, Untersuchungen und Kontrollen) anordnen, wenn diese erforderlich sind, um den bestimmungsgemäßen Betrieb der Anlage oder die ordnungsgemäße Nachsorge zu beurteilen.
Ordnungswidrigkeiten
§ 7 OrdnungswidrigkeitenOrdnungswidrig im Sinne des § 29 Abs. 1 Nr. 9 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 2 Abs. 1 die nach Anhang 1 und 2 vorgeschriebenen Kontrollen, Messungen und Untersuchungen nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht termingerecht durchführt;2. entgegen § 3 Untersuchungen nicht durch eine dort bezeichnete Untersuchungsstelle durchführen lässt;3. einer vollziehbaren Anordnung nach § 2 Abs. 1 Satz 2, § 2 Abs. 2 oder § 6 Abs. 2 zuwiderhandelt.
Übergangsvorschriften
§ 8 ÜbergangsvorschriftenBetreiber von Deponien, die nicht der Deponieeigenkontroll-Verordnung vom 30. März 2000 (GVBl. I S. 184) unterlagen und mit dieser Verordnung zur Eigenkontrolle verpflichtet werden, haben die Anforderungen innerhalb von zwölf Monaten nach In-Kraft-Treten dieser Verordnung zu erfüllen. Die Anforderungen nach der Deponieverordnung und der Abfallablagerungsverordnung bleiben hiervon unberührt.
Aufhebung bisherigen Rechts
§ 9 Aufhebung bisherigen RechtsDie Deponieeigenkontroll-Verordnung vom 30. März 2000 (GVBl. I S. 184) wird aufgehoben.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.rv.hessenrecht.hessen.de.