- Ausfertigungsdatum:
- 01.12.2009
- Fundstelle:
- StAnz. 2009, 3112
Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)
Mit der Veröffentlichung des Bewirtschaftungsplans Hessen 2009 bis 2015 und des Maßnahmenprogramms Hessen 2009 bis 2015 werden diese nach § 4 Abs. 2 des Hessischen Wassergesetzes festgestellt. Ergänzend werden der im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung des Maßnahmenprogramms erstellte Umweltbericht, eine zusammenfassende Erklärung zu den Umwelterwägungen und zur Berücksichtigung des Umweltberichts sowie eine Darlegung der Überwachungsmaßnahmen auf der Grundlage des Umweltberichts nach § 5a Abs. 3 in Verbindung mit § 4 Abs. 2 des Hessischen Wassergesetzes veröffentlicht.
Wiesbaden, 1. Dezember 2009
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Die Hessische Ministerin |
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gez. L a u t e n s c h l ä g e r |
[Inhalt: siehe Fußnote im Titel]
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.rv.hessenrecht.hessen.de.