Bew2009/15Pl HE · Hessen

Ausfertigungsdatum:
01.12.2009
Fundstelle:
StAnz. 2009, 3112
159 Vorschriften · Amtliche Fassung →

ANHANG 2-1: Auflistung der erheblich veränderten Wasserkörper in Hessen

ANHANG 2-1:

Auflistung der erheblich veränderten Wasserkörper in Hessen

Als Ergebnis der Einstufung für den Bewirtschaftungsplan wurden neben den Talsperren (15 Wasserkörper) für folgende 18 Fließgewässerabschnitte erheblich veränderte Wasserkörper ausgewiesen:

-

oberer Mittelrhein (Hessen) WK DERP_2000000000_6 und Rhein von Neckar bis Main WK DERP_2000000000_2 und Rhein von Main bis Nahe WK DERP_2000000000_3 (Mainmündung bis Nahemündung und Neckarmündung bis Mainmündung)

-

Main WK DEHEBY_24_0_100969

-

Fulda/Wahnhausen WK DEHE_42.1 (Fulda Stauhaltung Wahnhausen (einschließlich des nach Unterstrom anschließenden staugeregelten niedersächsischen Fulda-Abschnitts) und Stauhaltung Walzenwehr Kassel)

-

Lahn/Limburg WK DEHE_258.1 (Lahn von Runkel Steeden bis Landesgrenze)

-

Lahn/Weilburg WK DEHE_258.2 (Lahn von Dillmündung bis Runkel Steeden) und Lahn/Gießen WK DEHE_258.3 (Lahn vom Stadtgebiet Gießen bis Dillmündung)

-

Nidda/Frankfurt WK DEHE 248.1 (Nidda vom Wehr Eschersheim bis Main-Mündung)

-

unterer Salzbach WK DEHE_2512.1 (Salzbach/Rambach/Schwarzbach/Wellritzbach-System)

-

untere Drusel WK DEHE_42952.1 (Bereich der Stadtstrecke Kassel)

-

Neckar WK BW_4-05

-

Werra/Philippsthal WK DEHE_41.4 (Werra von Philippsthal bis Widdershausen) WK DEHE_41.4

-

Untere Lumda WK DEHE_25836.1 (Lumda von Staufenberg bis Lahnmündung)

-

Darmbach/Darmstadt WK DEHE_23986.2

-

Bach v. Bruchrainweiher WK DEHE 247972.1

-

Amorbach WK DEBY247496_0_7121 (Ausweisungsprüfung erfolgte durch Bayern)

-

Pflaumbach WK DEBY247534_0_14215 (Ausweisungsprüfung erfolgte durch Bayern)

Die Talsperren, die als erheblich veränderte Gewässer betrachtet werden, sind:

-

Kinzigtalsperre WK DEHE_2478.2

-

Niddatalsperre WK DEHE_248.5

-

Perftalsperre WK DEHE_25814.1

-

Aartalsperre WK DEHE_25846.2

-

Heisterberger Weiher WK DEHE_258472.2

-

Krombach-/Driedorftalsperre WK DEHE_25848.2

-

Seeweiher Waldernbach WK DEHE_258586.1

-

Nieder-/Obermooser Teich WK DEHE_423614.1

-

Haunetalsperre WK DEHE_426.3

-

Edertalsperre / Affolderner Talsperre WK DEHE_428.2

-

Antrifttalsperre WK DEHE_42882.1

-

Diemeltalsperre WK DEHE_44.8

-

Twistetalsperre WK DEHE_444.3

-

Großer Weiher Gründau WK DEHE_24786.3

-

Marbachtalsperre WK DEHE_24742.1


ANHANG 2-10 Identifizierung von erheblich veränderten Wasserkörpern Schritte 1 - 3

ANHANG 2-10

Identifizierung von erheblich veränderten Wasserkörpern Schritte 1 - 3

Wasserkörper: "Name und Code des Wasserkörpers"

 

Schritt 1:
Ermittlung des Wasserkörpers

Gewässername

 

Wasserkörper: Name

 

Wasserkörper: Code

 

Wasserkörper: Länge

 

km

Wasserkörper: LAWA-Typ

 

Gemeinsamer WK mit Bundesland:

 

 

 

Federführendes Bundesland:

 

 

Schritt 2:
Handelt es sich um einen künstlichen Wasserkörper?

WK durch Menschen auf ehemals trockenem Land erstellt und nicht den Abfluss eines natürlichen Gewässers führend

 

Ja

 

Nein

 

 

Wenn "Ja", dann keine weiteren Prüfungsschritte

 

Sonderschritt 2:
Handelt es sich um eine Talsperre signifikanter Größenordnung?

Talsperre > 50 ha oder
Talsperre > 10 ha und EZG > 10 km²

 

Ja

 

Nein

 

 

Wenn "Ja", dann Ausweisung als HMWB und weiter mit Schritt 8

 

Schritt 3:
"Screening": Liegen bedeutende hydromorphologische Veränderungen vor?

Bedeutende hydromorphologische Veränderungen

X

Ja

 

Nein

 

Wenn "Nein", dann relevante Umweltziele:
Guter ökol. Zustand, Art. 4(1) oder
weniger strenge Umweltziele, Art. 4(5)

 

Identifizierung von erheblich veränderten Wasserkörpern Schritte 4-6

 

Wasserkörper: "Name und Code des Wasserkörpers"

 

Schritt 4:
Beschreibung bedeutender Veränderungen der Hydromorphologie

strukturell signifikante Veränderungen gemäß der Bestandsaufnahme 2004

 

%

 

Länge (in km)

 

 

 

 

 

Beschreibung des Ist - Zustandes

 

 

 

 

fehlende Längsbänke oder bes. Laufstrukturen

 

%

 

Länge (in km)

fehlende Querbänke

 

%

 

Länge (in km)

mangelnde Tiefenvarianz

 

%

 

Länge (in km)

mangelnde Breitenvarianz

 

%

 

Länge (in km)

fehlendes natürliches Sohlensubstrat

 

%

 

Länge (in km)

mangelnde Substratdiversität oder fehlende besondere Sohlenstrukturen

 

%

 

Länge (in km)

 

 

 

 

 

fehlende bodenständige Ufergehölze oder Röhrichte und fehlende besondere Uferstrukturen

 

%

 

Länge (in km)

 

 

 

 

 

fehlende naturnahe Altgewässer oder andere naturnahe Biotope im Auenbereich

 

%

 

Länge (in km)

massiver Uferverbau

 

%

 

Länge (in km)

Rückstau

 

%

 

Länge (in km)

Querbauwerke

 

Anzahl

 

 

davon aufwärts unpassierbar oder weitgehend unpassierbar

 

Anzahl

 

 

davon abwärts unpassierbar oder weitgehend unpassierbar

 

Anzahl

 

 

Verrohrungen

 

%

 

Länge (in km)

Sonstiges

 

 

 

 

Auswirkungen von anderen Wasserkörpern

 

 

negative Auswirkungen von oberhalb

welche

 

 

 

 

von unterhalb

welche

 

 

 

 

Auswirkungen auf weitere Wasserkörper

 

 

negativen Auswirkungen auf oberhalb

welche

 

 

 

 

auf unterhalb

welche

 

 

Schritt 5:
Ist es wahrscheinlich, dass aufgrund von Veränderungen in der Hydromorphologie das Ziel "guter ökologischer Zustand" verfehlt wird?

Keine Zielerreichung guter ökologischer Zustand

 

Ja

 

Nein

 

Wenn "Nein", dann relevante Umweltziele:
Guter ökol. Zustand, Art. 4(1) oder
weniger strenge Umweltziele, Art. 4(5)

 

Schritt 6:
Ist der Wasserkörper aufgrund physikalischer Veränderungen infolge von Eingriffen durch den Menschen in seinem Wesen erheblich verändert?

Vorläufige Einstufung als erheblich veränderter WK

 

Ja

 

Nein

 

Wenn "Nein", dann relevante Umweltziele:
Guter ökol. Zustand, Art. 4(1) oder
weniger strenge Umweltziele, Art. 4(5)

 

Identifizierung von erheblich veränderten Wasserkörpern Schritt 7

 

Wasserkörper: "Name und Code des Wasserkörpers"

 

Schritt 7.1
Festlegung der Verbesserungsmaßnahmen zur Erzielung eines guten ökologischen Zustandes

Ausschließliche Beschreibung der auf Gewässer- und Auenstrukturen bezogenen Maßnahmen in dem für die Zielerreichung notwendigen Mindestumfang

Bereitstellung von Flächen

 

Ja

 

Nein

 

 

 

 

 

 

 

Entwicklung naturnaher Gewässer-, Ufer- und Auenstrukturen

 

Ja

 

Nein

 

 

 

 

 

 

 

Herstellung der linearen Durchgängigkeit

 

Ja

 

Nein

 

 

 

 

 

 

 

ökologisch verträgliche Abflussregulierung

 

Ja

 

Nein

 

 

 

 

 

 

 

Förderung natürlicher Rückhalt

 

Ja

 

Nein

 

 

Schritt 7.2:
Hätten die Verbesserungsmaßnahmen signifikante negative Auswirkungen auf die Nutzungen?

(einzeln oder im Zusammenspiel) sind zu erwarten:

Schifffahrt (Gütertransport)

 

Ja

 

Nein

Schifffahrt (Fahrgastschifffahrt)

 

Ja

 

Nein

Freizeitnutzung und Erholung

 

Ja

 

Nein

Wasserkraftnutzung

 

Ja

 

Nein

Hochwasserschutz

 

Ja

 

Nein

Land- und Forstwirtschaft

 

Ja

 

Nein

Wasserversorgung

 

Ja

 

Nein

Siedlung / Siedlungsentwicklung

 

Ja

 

Nein

andere ebenso wichtige nachhaltige
Entwicklungstätigkeiten des Menschen

 

Ja

 

Nein

Welche:

 

 

 

 

 

Schritt 7.3:
Hätten die Verbesserungsmaßnahmen signifikante negative Auswirkungen auf die Umwelt im weiteren Sinne?

Naturschutz (z.B. NATURA 2000)

 

Ja

 

Nein

Landschaftsbild

 

Ja

 

Nein

kulturelles Erbe / Denkmalschutz/Archäologie

 

Ja

 

Nein

Sonstiges

 

Ja

 

Nein

Welche:

 

 

 

 

Wenn in Schritt 7.2 und 7.3 ALLE "Nein", dann relevante Umweltziele:
Guter ökol. Zustand, Art. 4(1) oder
weniger strenge Umweltziele, Art. 4(5)

 

Identifizierung von erheblich veränderten Wasserkörpern Schritt 8

 

Wasserkörper: "Name und Code des Wasserkörpers"

 

Schritt 8.1:
Lassen sich die durch die physikalischen Veränderungen bezweckten nutzbringenden Ziele auch mit "anderen Möglichkeiten" (Nutzungsalternativen) erreichen?

Verlagerung des Gütertransports auf die Schiene

 

Ja

 

Nein

 

 

 

 

 

Aufgabe und Rückbau von Siedlungsflächen

 

Ja

 

Nein

Einschränkung der Nutzung von Siedlungsflächen

 

Ja

 

Nein

 

 

 

 

 

Energieerzeugung durch andere gewässerschonende und CO2-neutrale Energieträger ersetzen

 

Ja

 

Nein

Energieeinsparung und Reduzierung der bestehenden Energieversorgung

 

Ja

 

Nein

Kapazitätserweiterung und Modernisierung bestehender Wasserkraftanlagen und Rückbau kleinerer, wenig effizienter Wasserkraftanlagen

 

Ja

 

Nein

Freizeit- und Erholungseinrichtungen verlagern bzw. einstellen

 

Ja

 

Nein

Fahrgastschifffahrt verlagern bzw. einstellen

 

Ja

 

Nein

Schaffung von alternativen Retentionsräumen

 

Ja

 

Nein

Hochwasserrückhalt bereits an Oberläufen und auf der Fläche ermöglichen

 

Ja

 

Nein

Deichvorländer gar nicht oder naturnah bewirtschaften

 

Ja

 

Nein

Wasserversorgung statt aus Talsperren aus anderen Speichern (Überleitung)

 

Ja

 

Nein

Wenn "Nein", dann Ausweisung als erheblich veränderter Wasserkörper

 

Schritt 8.2:
Sind diese "anderen Möglichkeiten" technisch durchführbar?

Verlagerung des Gütertransports auf die Schiene

 

Ja

 

Nein

 

 

 

 

 

Aufgabe und Rückbau von Siedlungsflächen

 

Ja

 

Nein

Einschränkung der Nutzung von Siedlungsflächen

 

Ja

 

Nein

 

 

 

 

 

Energieerzeugung durch andere gewässerschonende und CO2-neutrale Energieträger ersetzen

 

Ja

 

Nein

Energieeinsparung und Reduzierung der bestehenden Energieversorgung

 

Ja

 

Nein

Kapazitätserweiterung und Modernisierung bestehender Wasserkraftanlagen und Rückbau kleinerer, wenig effizienter Wasserkraftanlagen

 

Ja

 

Nein

Freizeit- und Erholungseinrichtungen verlagern bzw. einstellen

 

Ja

 

Nein

Fahrgastschifffahrt verlagern bzw. einstellen

 

Ja

 

Nein

Schaffung von alternativen Retentionsräumen

 

Ja

 

Nein

Hochwasserrückhalt bereits an Oberläufen und auf der Fläche ermöglichen

 

Ja

 

Nein

Deichvorländer gar nicht oder naturnah bewirtschaften

 

Ja

 

Nein

Wasserversorgung statt aus Talsperren aus anderen Speichern (Überleitung)

 

Ja

 

Nein

Wenn "Nein", dann Ausweisung als erheblich veränderter Wasserkörper

 

Identifizierung von erheblich veränderten Wasserkörpern Schritt 8

 

Wasserkörper: "Name und Code des Wasserkörpers"

 

Schritt 8.3:
Sind diese "anderen Möglichkeiten" eine bessere Umweltoption?

Verlagerung des Gütertransports auf die Schiene

 

Ja

 

Nein

Aufgabe und Rückbau von Siedlungsflächen

 

Ja

 

Nein

Einschränkung der Nutzung von Siedlungsflächen

 

Ja

 

Nein

 

 

 

 

 

Energieerzeugung durch andere gewässerschonende und CO2-neutrale Energieträger ersetzen

 

Ja

 

Nein

Energieeinsparung und Reduzierung der bestehenden Energieversorgung

 

Ja

 

Nein

Kapazitätserweiterung und Modernisierung bestehender Wasserkraftanlagen und Rückbau kleinerer, wenig effizienter Wasserkraftanlagen

 

Ja

 

Nein

Freizeit- und Erholungseinrichtungen verlagern bzw. einstellen

 

Ja

 

Nein

Fahrgastschifffahrt verlagern bzw. einstellen

 

Ja

 

Nein

Schaffung von alternativen Retentionsräumen

 

Ja

 

Nein

Hochwasserrückhalt bereits an Oberläufen und auf der Fläche ermöglichen

 

Ja

 

Nein

Deichvorländer gar nicht oder naturnah bewirtschaften

 

Ja

 

Nein

Wasserversorgung statt aus Talsperren aus anderen Speichern (Überleitung)

 

Ja

 

Nein

Wenn "Nein", dann Ausweisung als erheblich veränderter Wasserkörper

 

Schritt 8.4:
Sind die Kosten dieser "anderen Möglichkeiten" verhältnismäßig?

Verlagerung des Gütertransports auf die Schiene

 

Ja

 

Nein

Aufgabe und Rückbau von Siedlungsflächen

 

Ja

 

Nein

Einschränkung der Nutzung von Siedlungsflächen

 

Ja

 

Nein

 

 

 

 

 

Energieerzeugung durch andere gewässerschonende und CO2-neutrale Energieträger ersetzen

 

Ja

 

Nein

Energieeinsparung und Reduzierung der

 

Ja

 

Nein

Kapazitätserweiterung und Modernisierung bestehender Wasserkraftanlagen und Rückbau kleinerer, wenig effizienter Wasserkraftanlagen

 

Ja

 

Nein

Freizeit- und Erholungseinrichtungen verlagern bzw. einstellen

 

Ja

 

Nein

Fahrgastschifffahrt verlagern bzw. einstellen

 

Ja

 

Nein

Schaffung von alternativen Retentionsräumen

 

Ja

 

Nein

Hochwasserrückhalt bereits an Oberläufen und auf der Fläche ermöglichen

 

Ja

 

Nein

Deichvorländer gar nicht oder naturnah bewirtschaften

 

Ja

 

Nein

Wasserversorgung statt aus Talsperren aus anderen Speichern (Überleitung)

 

Ja

 

Nein

 

 

 

 

 

Wenn "Nein", dann Ausweisung als erheblich veränderter Wasserkörper

 

Identifizierung von erheblich veränderten Wasserkörpern Schritt 8

 

Wasserkörper: "Name und Code des Wasserkörpers"

 

Schritt 8.5:
Wird mit den "anderen Möglichkeiten" ein guter ökologischer Zustand erreicht?

Guter ökologischer Zustand wird voraussichtlich erreicht?

 

Ja

 

Nein

Hinweis: Es ist abzuschätzen, ob mit den nach Schritt 8.1 bis 8.4 verbleibenden und umsetzbaren "anderen Möglichkeiten" ein guter Zustand trotz weiterhin bestehender hydromorphol. Veränderungen erreicht werden kann. Unter Umständen wird durch die "anderen Möglichkeiten" nur eine teilweise Änderung bzw. Verlagerung der Nutzungen möglich und das Ziel des guten ökologischen Zustands aufgrund verbleibender physikalischer Veränderungen verfehlt.

 

Schritt 9:
Ausweisung als erheblich veränderter Wasserkörper

 

 

 

 

 

Gesamtbewertung

X

Ja

 

Nein

Begründung:

Identifizierung von erheblich veränderten Wasserkörpern Schritt 10

 

Wasserkörper: "Name und Code des Wasserkörpers"

 

Schritt 10.1
Auswahl der Qualitätskomponenten für das höchste und das gute ökologische Potenzial (Grundlage: vergleichbare Gewässerkategorie)

Kategoriewechsel?

 

Ja

 

Nein

 

 

 

 

 

 

 

Relevante biologische Qualitätskomponenten

 

 

 

 

 

Makrozoobenthos

 

Ja

 

Nein

 

Fische

 

Ja

 

Nein

 

Makrophyten

 

Ja

 

Nein

 

 

 

 

 

 

 

Phytobenthos

 

Ja

 

Nein

 

 

 

 

 

 

 

Phytoplankton

 

Ja

 

Nein

 

 

Schritt 10.2
Maßnahmen zur ökologischen Schadensbegrenzung, die keine signifikanten negativen Auswirkungen auf die spezifizierten Nutzungen oder die Umwelt im weiteren Sinne haben

(hydromorphologische Maßnahmen gemäß Maßnahmenkatalog)

Bereitstellung von Flächen

 

 

 

Ja

 

Nein

Gewässerrandstreifen

 

ha

 

 

 

 

Entwicklungskorridor

 

ha

 

 

 

 

Aueflächen

 

ha

 

 

 

 

Entwicklung naturnaher Gewässer-, Ufer- und Auenstrukturen

 

 

 

Ja

 

Nein

Wiederherstellung einer natürlichen Sohllage

 

 

 

 

 

Entfernung von Sicherungen (Entfesselung)

 

km

 

 

 

 

Strukturierung von Gewässerbett und Uferbereiche

 

km

 

 

 

 

Anlage eines neuen Gewässerlaufes

 

km

 

 

 

 

Aufwertung von Sohle / Ufer in Restriktionsbereichen

 

km

 

 

 

 

Aufwertung von Sohle / Ufer in Rückstaubereichen

 

km

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Modifizierte extensive Gewässerunterhaltung

 

km

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Entwicklung Ufervegetation

 

km

 

 

 

 

Abgrabung einer Tiefaue

 

 

 

 

 

Reaktivierung von Auengewässern

 

ha

 

 

 

 

Anlage eines neuen Auengewässers

 

 

 

 

 

Strukturelle Aufwertung der Aue

 

ha

 

 

 

 

Entwicklung Auenvegetation

 

ha

 

 

 

 

Auenverträgliche Bewirtschaftung

 

ha

 

 

 

 

Verbesserung der Feststoffverhältnisse

 

m

 

 

 

 

Herstellung der linearen Durchgängigkeit

 

 

 

Ja

 

Nein

 

 

Rückbau Querbauwerk

 

Anzahl

 

 

 

 

Errichtung/Umbau Fischaufstieg

 

Anzahl

 

 

 

 

Nebengewässer durchgängig anbinden

 

Anzahl

 

 

 

 

Errichtung/Umbau Fischabstieg

 

Anzahl

 

 

 

 

Fischschutz

 

Anzahl

 

 

 

 

Öffnung Verrohrung

 

m

 

 

 

 

Umgestaltung Durchlass

 

Anzahl

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ökologisch verträgliche Abflussregulierung

 

 

 

Ja

 

Nein

 

 

Ökologisch begr. Mindestwasserabfluss

 

Anzahl

 

 

 

 

Verkürzung von Rückstaubereichen

 

km

 

 

 

 

Förderung natürlicher Rückhalt

 

 

 

Ja

 

Nein

 

 

 

 

 

 

 

Rückhalteflächen aktivieren

 

ha

 

 

 

 

Ökologische Flutung von Poldern

 

ha

 

 

 

 

Deichrückverlegung

 

m

 

 

 

 

Deichschleifung/-schlitzung/-absenkung

 

m

 

 

 

 

Außerbetriebnahme von Deichen

 

m

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Spezielle Maßnahmen an Bundeswasserstraßen

 

 

 

Ja

 

Nein

Gezielte Baggergutunterbringung in tiefere Gewässerabschnitte

 

m3

 

 

 

 

Entfernung von Uferverbau oberhalb der Mittelwasserlinie

 

km

 

 

 

 

Gerinneaufweitung oberhalb der Mittelwasserlinie

 

km

 

 

 

 

Anlegen von Gewässerentwicklungsstreifen an BWStr

 

km

 

 

 

 

Nutzung des bisherigen Ufers, befestigten Ufers als "schützende Uferlinie"

 

km

 

 

 

 

Verwendung von Lebendbaumaßnahmen

 

km

 

 

 

 

Neubau von Buhnen/Längswerken

 

Anzahl

 

 

 

 

Rückbau von Buhnen (mit Dynamisierung der Ufer)

 

Anzahl

 

 

 

 

Optimierung von Buhnen und Buhnenfeldern

 

Anzahl

 

 

 

 

Optimierung von Längswerken

 

Anzahl

 

 

 

 

Absenkung des (Betriebs)weges

 

km

 

 

 

 

Verlegung des (Betriebs)weges

 

km

 

 

 

 

Einstellen/Einschränken der Freizeitschifffahrt (außerhalb der verkehrlich bedeutsamen Bereiche)

 

Ja/Nein

 

 

 

 

Schaffung störungsarmer Zonen

 

km

 

 

 

 

 

Schritt 10.2.b
Festlegung der hydromorphologischen Bedingungen für das höchste ökologische Potenzia

Ähnlichster LAWA-Gewässertyp

Vom ähnlichsten LAWA-Gewässertyp abweichende hydromorphologische Bedingungen

 

 

Schritt 10.3
Abschätzung der chemisch-physikalischen Bedingungen für das höchste ökologische Potenzia

Vom ähnlichsten LAWA-Gewässertyp abweichende chemisch-physikalische Bedingungen wegen morphologischer Änderungen, die für die in der WRRL spezifizierten Nutzung erforderlich sind

 

 

Schritt 10.4
Abschätzung der biologischen Parameter des höchsten ökologischen Potenzials

Abschätzung der vom ähnlichsten Gewässertyp abweichenden Besiedlung für die relevanten biologischen Qualitätskomponenten (Schritt 10.1)

Makrozoobenthos

Fische

Makrophyten

Phytobenthos

Phytoplankton

 

 

Identifizierung von erheblich veränderten Wasserkörpern Schritt 11

 

Wasserkörper: "Name und Code des Wasserkörpers"

 

Alternativ-Schritt 11.1 gem. "Prager Verfahren" (maßnahmenorientierte GEP-Herleitung) Festlegung der Maßnahmen von Schritt 10.2, die für die Herleitung des guten ökologischen Potenzials zu berücksichtigen sind, d.h. die Maßnahmen, die um einen in Summe wenig wirksamen Anteil der gesamten Maßnahmen reduziert wurden

(hydromorphologische Maßnahmen gemäß Maßnahmenkatalog)

Bereitstellung von Flächen

 

 

 

Ja

 

Nein

Gewässerrandstreifen

 

ha

 

 

 

 

Entwicklungskorridor

 

ha

 

 

 

 

Aueflächen

 

ha

 

 

 

 

Entwicklung naturnaher Gewässer-, Ufer- und Auenstrukturen

 

 

 

Ja

 

Nein

Wiederherstellung einer natürlichen Sohllage

 

 

 

 

 

Entfernung von Sicherungen (Entfesselung)

 

km

 

 

 

 

Strukturierung von Gewässerbett und Uferbereiche

 

km

 

 

 

 

Anlage eines neuen Gewässerlaufes

 

km

 

 

 

 

Aufwertung von Sohle / Ufer in Restriktionsbereichen

 

km

 

 

 

 

Aufwertung von Sohle / Ufer in Rückstaubereichen

 

km

 

 

 

 

Modifizierte extensive Gewässerunterhaltung

 

km

 

 

 

 

Entwicklung Ufervegetation

 

km

 

 

 

 

Abgrabung einer Tiefaue

 

 

 

 

 

Reaktivierung von Auengewässern

 

ha

 

 

 

 

Anlage eines neuen Auengewässers

 

 

 

 

 

Strukturelle Aufwertung der Aue

 

ha

 

 

 

 

Entwicklung Auenvegetation

 

ha

 

 

 

 

Auenverträgliche Bewirtschaftung

 

ha

 

 

 

 

Verbesserung der Feststoffverhältnisse

 

m

 

 

 

 

Herstellung der linearen Durchgängigkeit

 

 

 

Ja

 

Nein

Rückbau Querbauwerk

 

Anzahl

 

 

 

 

Errichtung/Umbau Fischaufstieg

 

Anzahl

 

 

 

 

Nebengewässer durchgängig anbinden

 

Anzahl

 

 

 

 

Errichtung/Umbau Fischabstieg

 

Anzahl

 

 

 

 

Fischschutz

 

Anzahl

 

 

 

 

Öffnung Verrohrung

 

m

 

 

 

 

Umgestaltung Durchlass

 

Anzahl

 

 

 

 

ökologisch verträgliche Abflussregulierung

 

 

 

Ja

 

Nein

Ökologisch begr. Mindestwasserabfluss

 

Anzahl

 

 

 

 

Verkürzung von Rückstaubereichen

 

km

 

 

 

 

Förderung natürlicher Rückhalt

 

 

 

Ja

 

Nein

Rückhalteflächen aktivieren

 

ha

 

 

 

 

Ökologische Flutung von Poldern

 

ha

 

 

 

 

Deichrückverlegung

 

m

 

 

 

 

Deichschleifung/-schlitzung/-absenkung

 

m

 

 

 

 

Außerbetriebnahme von Deichen

 

m

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Spezielle Maßnahmen an Bundeswasserstraßen

 

 

 

Ja

 

Nein

 

 

 

 

 

 

 

Gezielte Baggergutunterbringung in tiefere Gewässerabschnitte

 

m3

 

 

 

 

Entfernung von Uferverbau oberhalb der Mittelwasserlinie

 

km

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gerinneaufweitung oberhalb der Mittelwasserlinie

 

km

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlegen von Gewässerentwicklungsstreifen an BWStr

 

km

 

 

 

 

Nutzung des bisherigen Ufers, befestigten Ufers als "schützende Uferlinie"

 

km

 

 

 

 

Verwendung von Lebendbaumaßnahmen

 

km

 

 

 

 

Neubau von Buhnen/Längswerken

 

Anzahl

 

 

 

 

Rückbau von Buhnen (mit Dynamisierung der Ufer)

 

Anzahl

 

 

 

 

Optimierung von Buhnen und Buhnenfeldern

 

Anzahl

 

 

 

 

Optimierung von Längswerken

 

Anzahl

 

 

 

 

Absenkung des (Betriebs)weges

 

km

 

 

 

 

Verlegung des (Betriebs)weges

 

km

 

 

 

 

Einstellen/Einschränken der Freizeitschifffahrt (außerhalb der verkehrlich bedeutsamen Bereiche)

 

Ja/Nein

 

 

 

 

Schaffung störungsarmer Zonen

 

km

 

 

 

 

 

Alternativ-Schritt 11.2 gem. "Prager Verfahren" (maßnahmenorientierte GEP-Herleitung) Festlegung der hydromorphologischen Bedingungen für das gute ökologische Potenzial, als Resultat aus den verbleibenden Maßnahmen zur ökologischen Schadensbegrenzung

Vom höchsten ökologischen Potenzial abweichende hydromorphologische Bedingungen

 

 

Alternativ-Schritt 11.3 gem. "Prager Verfahren" (maßnahmenorientierte GEP-Herleitung) Festlegung der chemich-physikalischen Bedingungen für das gute ökologische Potenzial, die den biozönotischen Ausprägungen entsprechen

Vom höchsten ökologischen Potenzial abweichende chemisch-physikalische Bedingungen wegen morphologischer Änderungen, die für die in der WRRL spezifizierten Nutzung erforderlich sind

 

 

ANHANG 2-2: Verzeichnis der Wasser- und Heilquellenschutzgebiete (Stand: 1. Oktober 2009)

ANHANG 2-2:

Verzeichnis der Wasser- und Heilquellenschutzgebiete
(Stand: 1. Oktober 2009)

ID Wasserschutzgebiet (eindeutige Zuweisung über Kreisnummer und fortlaufenden Zähler)

Gemeinde

Art des Schutzgebietes

Beschreibung (Verfahrensstand)

Datum der Festsetzung

Veröffentlichung im Staatsanzeiger

141-001

Limburg A.D.Lahn, Kreisstadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

23.03.92

Nr. 16 Jahr 92 Seite 0988

143-002

Mengerskirchen

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

20.05.87

Nr. 23 Jahr 87 Seite 1293

152-001

Witzenhausen, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

03.09.03

Nr. 47 Jahr 03 Seite 4711

411-001

Darmstadt, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

31.01.86

Nr. 12 Jahr 86 Seite 0597

412-001

Frankfurt Am Main, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

24.03.72

Nr. 17 Jahr 72 Seite 0756

412-002

Frankfurt Am Main, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

21.11.89

Nr. 52 Jahr 89 Seite 2625

412-003

Frankfurt Am Main, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

15.10.96

Nr. 4 Jahr 97 Seite 0315

412-004

Frankfurt Am Main, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

im Änderungsverfahren

17.11.97

Nr. 18 Jahr 98 Seite 1246

414-001

Wiesbaden, Lds.Hauptstadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

20.02.59

Nr. 27 Jahr 62 Seite 0902

414-002

Wiesbaden, Lds.Hauptstadt

Trinkwasserschutzgebiet

im Neufestsetzungsverfahren

17.12.79

Nr. 2 Jahr 80 Seite 0055

414-003

Wiesbaden, Lds.Hauptstadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

24.10.96

Nr. 10 Jahr 97 Seite 0827

414-004

Wiesbaden, Lds.Hauptstadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

31.07.98

Nr. 42 Jahr 98 Seite 3217

414-006

Wiesbaden, Lds.Hauptstadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

10.12.86

Nr. 2 Jahr 87 Seite 0100

431-002

Fuerth

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

06.11.80

Nr. 49 Jahr 80 Seite 2303

431-003

Lautertal (Odenwald)

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

18.02.83

Nr. 12 Jahr 83 Seite 0745

431-004

Lautertal (Odenwald)

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

18.02.83

Nr. 12 Jahr 83 Seite 0745

431-005

Lautertal (Odenwald)

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

17.07.84

Nr. 33 Jahr 84 Seite 1541

431-006

Lautertal (Odenwald)

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

22.01.86

Nr. 10 Jahr 86 Seite 0474

431-007

Lautertal (Odenwald)

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

31.01.86

Nr. 11 Jahr 86 Seite 0562

431-008

Lautertal (Odenwald)

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

23.03.88

Nr. 16 Jahr 88 Seite 0861

431-009

Lautertal (Odenwald)

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

23.03.88

Nr. 16 Jahr 88 Seite 0861

431-010

Lautertal (Odenwald)

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

01.11.88

Nr. 50 Jahr 88 Seite 2672

431-011

Lautertal (Odenwald)

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

10.04.03

Nr. 21 Jahr 03 Seite 2139

431-012

Lautertal (Odenwald)

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

10.04.03

Nr. 21 Jahr 03 Seite 2147

431-013

Lautertal (Odenwald)

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

10.04.03

Nr. 21 Jahr 03 Seite 2143

431-018

Moerlenbach

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

14.10.69

Nr. 48 Jahr 69 Seite 1988

431-019

Moerlenbach

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

14.10.85

Nr. 47 Jahr 85 Seite 2101

431-020

Moerlenbach

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

27.10.86

Nr. 50 Jahr 86 Seite 2466

431-023

Moerlenbach

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

26.07.85

Nr. 34 Jahr 85 Seite 1626

431-024

Fuerth

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

30.03.82

Nr. 17 Jahr 82 Seite 0870

431-025

Fuerth

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

30.03.82

Nr. 17 Jahr 82 Seite 0870

431-026

Fuerth

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

28.12.82

Nr. 5 Jahr 83 Seite 0391

431-027

Fuerth

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

13.05.83

Nr. 24 Jahr 83 Seite 1227

431-028

Fuerth

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

01.07.83

Nr. 31 Jahr 83 Seite 1571

431-029

Fuerth

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

27.03.84

Nr. 17 Jahr 84 Seite 0831

431-030

Fuerth

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

06.04.88

Nr. 20 Jahr 88 Seite 1066

431-031

Fuerth

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

30.03.88

Nr. 17 Jahr 88 Seite 0922

431-033

Rimbach

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

29.12.89

Nr. 6 Jahr 90 Seite 0237

431-034

Rimbach

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

29.12.89

Nr. 6 Jahr 90 Seite 0237

431-035

Rimbach

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

04.09.69

Nr. 45 Jahr 69 Seite 1862

431-036

Rimbach

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

04.09.69

Nr. 46 Jahr 69 Seite 1897

431-037

Rimbach

Trinkwasserschutzgebiet

im Aufhebungsverfahren

21.10.80

Nr. 47 Jahr 80 Seite 2162

431-038

Rimbach

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

21.10.80

Nr. 47 Jahr 80 Seite 2162

431-039

Rimbach

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

22.07.83

Nr. 33 Jahr 83 Seite 1659

431-040

Rimbach

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

15.04.88

Nr. 19 Jahr 88 Seite 1009

431-041

Rimbach

Trinkwasserschutzgebiet

im Aufhebungsverfahren

15.04.88

Nr. 19 Jahr 88 Seite 1009

431-042

Rimbach

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

22.08.88

Nr. 39 Jahr 88 Seite 2209

431-047

Wald-Michelbach

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

28.01.88

Nr. 8 Jahr 88 Seite 0477

431-048

Wald-Michelbach

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

10.08.95

Nr. 39 Jahr 95 Seite 3152

431-049

Wald-Michelbach

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

24.08.06

Nr. 44 Jahr 06 Seite 2511

431-050

Wald-Michelbach

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

24.08.06

Nr. 44 Jahr 06 Seite 2507

431-051

Wald-Michelbach

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

24.08.06

Nr. 44 Jahr 06 Seite 2497

431-052

Wald-Michelbach

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

24.08.06

Nr. 44 Jahr 06 Seite 2500

431-054

Zwingenberg, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

im Änderungsverfahren

18.12.85

Nr. 3 Jahr 86 Seite 0128

431-055

Buerstadt, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

23.02.84

Nr. 12 Jahr 84 Seite 0606

431-056

Lorsch, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

13.03.87

Nr. 14 Jahr 87 Seite 0731

431-057

Gross-Rohrheim

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

13.03.87

Nr. 14 Jahr 87 Seite 0731

431-058

Lindenfels, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

20.09.67

Nr. 49 Jahr 67 Seite 1524

431-059

Lindenfels, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

06.11.67

Nr. 6 Jahr 68 Seite 0202

431-060

Lindenfels, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

04.04.68

Nr. 35 Jahr 68 Seite 1317

431-061

Lindenfels, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

28.06.73

Nr. 32 Jahr 73 Seite 1454

431-062

Lindenfels, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

25.05.81

Nr. 26 Jahr 81 Seite 1336

431-063

Lindenfels, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

14.02.92

Nr. 19 Jahr 92 Seite 1088

431-064

Lindenfels, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

14.02.92

Nr. 19 Jahr 92 Seite 1088

431-065

Lindenfels, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

31.03.05

Nr. 27 Jahr 05 Seite 2341

431-066

Grasellenbach

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

28.12.82

Nr. 5 Jahr 83 Seite 0393

431-068

Birkenau

Trinkwasserschutzgebiet

im Aufhebungsverfahren

06.12.83

Nr. 2 Jahr 84 Seite 0119

431-069

Birkenau

Trinkwasserschutzgebiet

im Aufhebungsverfahren

06.12.83

Nr. 2 Jahr 84 Seite 0119

431-070

Gorxheimertal

Trinkwasserschutzgebiet

im Aufhebungsverfahren

06.12.83

Nr. 2 Jahr 84 Seite 0119

431-075

Abtsteinach

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

06.12.83

Nr. 2 Jahr 84 Seite 0119

431-076

Heppenheim (Bergstrasse), Kreisstadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

12.11.69

Nr. 51 Jahr 69 Seite 2085

431-078

Heppenheim (Bergstrasse), Kreisstadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

12.11.69

Nr. 51 Jahr 69 Seite 2085

431-079

Heppenheim (Bergstrasse), Kreisstadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

25.05.81

Nr. 25 Jahr 81 Seite 1281

431-080

Heppenheim (Bergstrasse), Kreisstadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

25.05.81

Nr. 25 Jahr 81 Seite 1281

431-081

Heppenheim (Bergstrasse), Kreisstadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

08.12.81

Nr. 2 Jahr 82 Seite 0056

431-082

Heppenheim (Bergstrasse), Kreisstadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

08.12.81

Nr. 2 Jahr 82 Seite 0056

431-083

Heppenheim (Bergstrasse), Kreisstadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

05.07.82

Nr. 31 Jahr 82 Seite 1405

431-084

Heppenheim (Bergstrasse), Kreisstadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

11.11.82

Nr. 51 Jahr 82 Seite 2380

431-085

Heppenheim (Bergstrasse), Kreisstadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

18.10.88

Nr. 46 Jahr 88 Seite 2498

431-088

Heppenheim (Bergstrasse), Kreisstadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

04.12.81

Nr. 2 Jahr 82 Seite 0053

431-089

Hirschhorn (Neckar), Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

21.07.82

Nr. 34 Jahr 82 Seite 1545

431-090

Hirschhorn (Neckar), Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

21.07.82

Nr. 34 Jahr 82 Seite 1545

431-091

Hirschhorn (Neckar), Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

21.07.82

Nr. 34 Jahr 82 Seite 1545

431-092

Hirschhorn (Neckar), Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

21.07.82

Nr. 34 Jahr 82 Seite 1545

431-093

Hirschhorn (Neckar), Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

21.07.82

Nr. 34 Jahr 82 Seite 1545

431-094

Reichelsheim (Odenwald)

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

04.03.05

Nr. 18 Jahr 04 Seite 1600

431-095

Bensheim, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

im Aufhebungsverfahren

15.11.85

Nr. 51 Jahr 85 Seite 2327

431-096

Bensheim, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

15.11.85

Nr. 51 Jahr 85 Seite 2327

431-097

Birkenau

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

28.09.82

Nr. 43 Jahr 82 Seite 1909

431-098

Birkenau

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

28.09.82

Nr. 43 Jahr 82 Seite 1909

431-100

Birkenau

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

20.12.82

Nr. 4 Jahr 83 Seite 0307

431-101

Birkenau

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

10.11.83

Nr. 49 Jahr 83 Seite 2336

431-102

Birkenau

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

02.10.84

Nr. 44 Jahr 84 Seite 2112

431-104

Birkenau

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

31.07.86

Nr. 35 Jahr 86 Seite 1681

431-107

Birkenau

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

05.12.85

Nr. 1 Jahr 86 Seite 0048

431-108

Lindenfels, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

05.12.80

Nr. 1 Jahr 81 Seite 0040

431-110

Lindenfels, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

05.10.72

Nr. 46 Jahr 72 Seite 1948

431-111

Lindenfels, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

05.10.72

Nr. 46 Jahr 72 Seite 1948

431-112

Neckarsteinach, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

18.09.84

Nr. 42 Jahr 84 Seite 1985

431-113

Neckarsteinach, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

18.09.84

Nr. 42 Jahr 84 Seite 1985

431-114

Neckarsteinach, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

18.09.84

Nr. 42 Jahr 84 Seite 1985

431-115

Neckarsteinach, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

18.09.84

Nr. 42 Jahr 84 Seite 1985

431-116

Neckarsteinach, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

18.09.84

Nr. 42 Jahr 84 Seite 1985

431-117

Neckarsteinach, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

18.09.84

Nr. 42 Jahr 84 Seite 1985

431-118

Gemeindefreies Gebiet Michelbuch

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

18.09.84

Nr. 42 Jahr 84 Seite 1985

431-119

Abtsteinach

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

18.10.88

Nr. 49 Jahr 88 Seite 2630

431-120

Abtsteinach

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

18.10.88

Nr. 49 Jahr 88 Seite 2630

431-121

Abtsteinach

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

18.10.88

Nr. 49 Jahr 88 Seite 2630

431-122

Abtsteinach

Trinkwasserschutzgebiet

im Aufhebungsverfahren

18.10.88

Nr. 49 Jahr 88 Seite 2630

431-123

Abtsteinach

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

18.10.88

Nr. 49 Jahr 88 Seite 2630

431-124

Abtsteinach

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

18.10.88

Nr. 49 Jahr 88 Seite 2630

431-127

Bensheim, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

12.07.83

Nr. 32 Jahr 83 Seite 1613

431-128

Bensheim, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

12.07.83

Nr. 32 Jahr 83 Seite 1613

431-129

Bensheim, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

im Aufhebungsverfahren

12.07.83

Nr. 32 Jahr 83 Seite 1613

431-130

Bensheim, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

im Aufhebungsverfahren

12.07.83

Nr. 32 Jahr 83 Seite 1613

431-131

Bensheim, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

im Aufhebungsverfahren

12.07.83

Nr. 32 Jahr 83 Seite 1613

431-135

Fuerth

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

11.05.84

Nr. 24 Jahr 84 Seite 1161

431-136

Bensheim, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

25.05.93

Nr. 30 Jahr 93 Seite 1875

431-139

Biblis

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

13.03.89

Nr. 15 Jahr 89 Seite 0884

431-140

Birkenau

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

14.03.89

Nr. 15 Jahr 89 Seite 0887

431-141

Neckarsteinach, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

18.06.80

Nr. 31 Jahr 80 Seite 1393

431-142

Bensheim, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

15.11.85

Nr. 51 Jahr 85 Seite 2327

431-143

Birkenau

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

27.10.86

Nr. 50 Jahr 86 Seite 2466

431-144

Lindenfels, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

20.09.67

Nr. 49 Jahr 67 Seite 1524

431-145

Heppenheim (Bergstrasse), Kreisstadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

05.07.82

Nr. 31 Jahr 82 Seite 1405

431-148

Viernheim, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

25.05.09

Nr. 28 Jahr 09 Seite 1537

432-001

Gross-Bieberau, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

im Neufestsetzungsverfahren

20.04.88

Nr. 6 Jahr 89 Seite 0427

432-002

Gross-Bieberau, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

im Neufestsetzungsverfahren

20.04.88

Nr. 6 Jahr 89 Seite 0427

432-004

Darmstadt, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

13.11.78

Nr. 49 Jahr 78 Seite 2418

432-005

Alsbach-Haehnlein

Trinkwasserschutzgebiet

im Neufestsetzungsverfahren

15.05.74

Nr. 24 Jahr 74 Seite 1101

432-007

Seeheim-Jugenheim

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

09.07.81

Nr. 32 Jahr 81 Seite 1592

432-008

Weiterstadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

10.11.88

Nr. 50 Jahr 88 Seite 2674

432-009

Muehltal

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

20.04.89

Nr. 21 Jahr 89 Seite 1173

432-010

Muehltal

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

20.07.77

Nr. 34 Jahr 77 Seite 1721

432-011

Muehltal

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

18.01.95

Nr. 12 Jahr 95 Seite 0979

432-012

Modautal

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

30.04.85

Nr. 20 Jahr 85 Seite 0903

432-013

Ober-Ramstadt, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

17.09.74

Nr. 41 Jahr 74 Seite 1857

432-014

Ober-Ramstadt, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

17.09.74

Nr. 41 Jahr 74 Seite 1857

432-015

Ober-Ramstadt, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

10.09.75

Nr. 40 Jahr 75 Seite 1858

432-016

Ober-Ramstadt, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

im Neufestsetzungsverfahren

06.04.79

Nr. 18 Jahr 79 Seite 0968

432-017

Ober-Ramstadt, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

06.04.79

Nr. 18 Jahr 79 Seite 0968

432-018

Ober-Ramstadt, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

02.06.80

Nr. 39 Jahr 80 Seite 1764

432-019

Ober-Ramstadt, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

02.07.80

Nr. 34 Jahr 80 Seite 1521

432-020

Ober-Ramstadt, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

02.07.80

Nr. 34 Jahr 80 Seite 1521

432-025

Muehltal

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

27.02.80

Nr. 13 Jahr 80 Seite 0591

432-031

Muehltal

Trinkwasserschutzgebiet

im Neufestsetzungsverfahren

10.04.74

Nr. 20 Jahr 74 Seite 0949

432-032

Muehltal

Trinkwasserschutzgebiet

im Neufestsetzungsverfahren

10.04.74

Nr. 20 Jahr 74 Seite 0949

432-035

Pfungstadt, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

17.12.74

Nr. 4 Jahr 75 Seite 0147

432-036

Modautal

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

24.11.66

Nr. 9 Jahr 67 Seite 0283

432-037

Modautal

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

03.12.69

Nr. 8 Jahr 70 Seite 0405

432-038

Modautal

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

13.04.70

Nr. 22 Jahr 70 Seite 1112

432-039

Modautal

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

23.04.73

Nr. 26 Jahr 73 Seite 1180

432-040

Modautal

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

05.06.73

Nr. 27 Jahr 73 Seite 1217

432-041

Modautal

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

17.09.74

Nr. 41 Jahr 74 Seite 1855

432-042

Modautal

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

23.05.75

Nr. 27 Jahr 75 Seite 1204

432-043

Modautal

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

09.02.82

Nr. 13 Jahr 82 Seite 0668

432-044

Modautal

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

25.04.85

Nr. 20 Jahr 85 Seite 0900

432-045

Modautal

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

18.02.94

Nr. 15 Jahr 94 Seite 1066

432-049

Pfungstadt, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

13.11.78

Nr. 49 Jahr 78 Seite 2418

432-062

Gross-Umstadt, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

im Neufestsetzungsverfahren

19.10.66

Nr. 2 Jahr 67 Seite 0068

432-063

Gross-Umstadt, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

im Neufestsetzungsverfahren

19.10.66

Nr. 2 Jahr 67 Seite 0068

432-064

Gross-Umstadt, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

im Aufhebungsverfahren

01.06.67

Nr. 32 Jahr 67 Seite 0984

432-065

Gross-Umstadt, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

27.09.68

Nr. 15 Jahr 69 Seite 0627

432-066

Gross-Umstadt, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

27.09.68

Nr. 15 Jahr 69 Seite 0627

432-067

Gross-Umstadt, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

12.01.70

Nr. 9 Jahr 70 Seite 0469

432-068

Gross-Umstadt, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

29.10.85

Nr. 47 Jahr 85 Seite 2104

432-069

Gross-Umstadt, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

29.10.85

Nr. 47 Jahr 85 Seite 2104

432-070

Gross-Umstadt, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

im Neufestsetzungsverfahren

29.10.85

Nr. 47 Jahr 85 Seite 2104

432-072

Gross-Umstadt, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

im Neufestsetzungsverfahren

28.11.85

Nr. 51 Jahr 85 Seite 2331

432-073

Gross-Umstadt, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

im Neufestsetzungsverfahren

28.11.85

Nr. 51 Jahr 85 Seite 2331

432-074

Gross-Umstadt, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

29.11.85

Nr. 51 Jahr 85 Seite 2337

432-075

Gross-Umstadt, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

im Neufestsetzungsverfahren

27.12.88

Nr. 5 Jahr 89 Seite 0391

432-076

Gross-Umstadt, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

im Neufestsetzungsverfahren

27.12.88

Nr. 5 Jahr 89 Seite 0391

432-077

Gross-Umstadt, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

09.04.92

Nr. 19 Jahr 92 Seite 1091

432-078

Gross-Umstadt, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

08.03.93

Nr. 18 Jahr 93 Seite 1076

432-079

Gross-Umstadt, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

20.05.94

Nr. 33 Jahr 94 Seite 2257

432-081

Bickenbach

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

25.09.75

Nr. 42 Jahr 75 Seite 1940

432-082

Muehltal

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

23.05.75

Nr. 24 Jahr 75 Seite 1065

432-083

Seeheim-Jugenheim

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

23.05.75

Nr. 24 Jahr 75 Seite 1065

432-084

Seeheim-Jugenheim

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

25.09.75

Nr. 42 Jahr 75 Seite 1940

432-085

Seeheim-Jugenheim

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

25.09.75

Nr. 42 Jahr 75 Seite 1940

432-086

Seeheim-Jugenheim

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

19.07.79

Nr. 46 Jahr 79 Seite 2165

432-087

Seeheim-Jugenheim

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

26.11.84

Nr. 51 Jahr 84 Seite 2488

432-088

Seeheim-Jugenheim

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

26.11.84

Nr. 51 Jahr 84 Seite 2488

432-089

Seeheim-Jugenheim

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

26.11.84

Nr. 51 Jahr 84 Seite 2488

432-090

Seeheim-Jugenheim

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

28.03.89

Nr. 21 Jahr 89 Seite 1171

432-091

Seeheim-Jugenheim

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

28.03.89

Nr. 21 Jahr 89 Seite 1171

432-092

Seeheim-Jugenheim

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

04.06.93

Nr. 37 Jahr 93 Seite 2282

432-095

Pfungstadt, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

23.05.75

Nr. 24 Jahr 75 Seite 1065

432-098

Babenhausen, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

30.01.70

Nr. 18 Jahr 70 Seite 0908

432-099

Babenhausen, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

05.04.68

Nr. 35 Jahr 68 Seite 1319

432-100

Pfungstadt, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

22.09.94

Nr. 46 Jahr 94 Seite 3412

432-102

Schaafheim

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

26.02.92

Nr. 14 Jahr 92 Seite 0891

432-106

Gross-Umstadt, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

30.01.07

Nr. 11 Jahr 07 Seite 0550

432-112

Reinheim, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

02.02.09

Nr. 13 Jahr 09 Seite 0789

432-113

Rossdorf

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

12.11.03

Nr. 51 Jahr 03 Seite 5116

432-114

Rossdorf

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

10.09.02

Nr. 41 Jahr 02 Seite 3901

432-115

Schaafheim

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

20.04.07

Nr. 24 Jahr 07 Seite 1195

432-127

Otzberg

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

14.01.70

Nr. 10 Jahr 70 Seite 0540

432-128

Otzberg

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

10.04.86

Nr. 18 Jahr 86 Seite 0981

432-129

Otzberg

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

14.04.86

Nr. 19 Jahr 86 Seite 1024

432-130

Otzberg

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

29.05.89

Nr. 27 Jahr 89 Seite 1447

432-131

Otzberg

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

29.05.89

Nr. 27 Jahr 89 Seite 1447

432-132

Otzberg

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

29.05.89

Nr. 27 Jahr 89 Seite 1447

432-133

Otzberg

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

29.05.89

Nr. 27 Jahr 89 Seite 1447

432-134

Otzberg

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

14.01.70

Nr. 10 Jahr 70 Seite 0540

433-001

Gernsheim, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

02.10.69

Nr. 47 Jahr 69 Seite 1944

433-002

Gernsheim, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

04.10.72

Nr. 45 Jahr 72 Seite 1901

433-003

Gross-Gerau, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

24.02.84

Nr. 14 Jahr 84 Seite 0712

433-004

Gross-Gerau, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

22.10.70

Nr. 49 Jahr 70 Seite 2317

433-005

Moerfelden-Walldorf, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

03.08.83

Nr. 36 Jahr 83 Seite 1784

433-006

Moerfelden-Walldorf, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

09.01.89

Nr. 6 Jahr 89 Seite 0430

433-008

Ruesselsheim, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

10.08.84

Nr. 36 Jahr 84 Seite 1745

434-001

Bad Homburg V.D.Hoehe, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

15.03.74

Nr. 15 Jahr 74 Seite 0744

434-002

Bad Homburg V.D.Hoehe, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

09.05.79

Nr. 23 Jahr 79 Seite 1199

434-003

Bad Homburg V.D.Hoehe, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

im Neufestsetzungsverfahren

09.02.82

Nr. 17 Jahr 82 Seite 0866

434-004

Bad Homburg V.D.Hoehe, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

25.08.89

Nr. 39 Jahr 89 Seite 1981

434-005

Oberursel (Taunus), Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

01.10.92

Nr. 45 Jahr 92 Seite 2833

434-006

Friedrichsdorf, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

28.10.70

Nr. 49 Jahr 70 Seite 2320

434-007

Friedrichsdorf, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

15.12.82

Nr. 7 Jahr 83 Seite 0523

434-008

Friedrichsdorf, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

06.02.84

Nr. 9 Jahr 84 Seite 0514

434-009

Friedrichsdorf, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

31.10.85

Nr. 47 Jahr 85 Seite 2110

434-010

Friedrichsdorf, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

04.11.91

Nr. 1 Jahr 92 Seite 0015

434-011

Friedrichsdorf, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

01.11.96

Nr. 8 Jahr 97 Seite 0652

434-012

Friedrichsdorf, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

24.09.98

Nr. 51 Jahr 98 Seite 4075

434-013

Glashuetten

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

11.01.82

Nr. 7 Jahr 82 Seite 0355

434-014

Glashuetten

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

11.01.82

Nr. 7 Jahr 82 Seite 0355

434-015

Glashuetten

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

18.02.83

Nr. 15 Jahr 83 Seite 0869

434-016

Glashuetten

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

13.12.93

Nr. 3 Jahr 94 Seite 0227

434-017

Graevenwiesbach

Trinkwasserschutzgebiet

im Neufestsetzungsverfahren

09.10.89

Nr. 44 Jahr 89 Seite 2236

434-018

Graevenwiesbach

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

01.11.96

Nr. 8 Jahr 97 Seite 0648

434-019

Graevenwiesbach

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

01.11.96

Nr. 8 Jahr 97 Seite 0648

434-024

Koenigstein Im Taunus, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

11.04.80

Nr. 18 Jahr 80 Seite 0811

434-025

Koenigstein Im Taunus, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

22.06.89

Nr. 31 Jahr 89 Seite 1607

434-026

Koenigstein Im Taunus, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

14.08.91

Nr. 36 Jahr 91 Seite 2066

434-028

Kronberg Im Taunus, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

12.06.86

Nr. 27 Jahr 86 Seite 1381

434-030

Neu-Anspach

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

02.06.08

Nr. 38 Jahr 08 Seite 2486

434-034

Oberursel (Taunus), Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

im Neufestsetzungsverfahren

23.09.88

Nr. 43 Jahr 88 Seite 2342

434-035

Oberursel (Taunus), Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

22.07.91

Nr. 33 Jahr 91 Seite 1949

434-036

Schmitten

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

17.08.05

Nr. 10 Jahr 06 Seite 0599

434-039

Schmitten

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

24.03.05

Nr. 25 Jahr 05 Seite 2239

434-040

Schmitten

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

17.10.06

Nr. 1 Jahr 07 Seite 0014

434-041

Schmitten

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

11.09.06

Nr. 43 Jahr 06 Seite 2448

434-043

Usingen, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

24.06.87

Nr. 31 Jahr 87 Seite 1695

434-044

Usingen, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

24.06.87

Nr. 31 Jahr 87 Seite 1695

434-045

Usingen, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

24.06.87

Nr. 31 Jahr 87 Seite 1695

434-046

Usingen, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

24.06.87

Nr. 31 Jahr 87 Seite 1695

434-047

Usingen, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

22.07.91

Nr. 33 Jahr 91 Seite 1946

434-048

Usingen, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

22.07.91

Nr. 33 Jahr 91 Seite 1952

434-049

Usingen, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

06.12.04

Nr. 7 Jahr 05 Seite 0749

434-053

Weilrod

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

20.10.03

Nr. 50 Jahr 03 Seite 4998

434-060

Bad Homburg V.D.Hoehe, Stadt

Heilquellenschutzgebiet

festgesetzt

28.11.85

Nr. 51 Jahr 85 Seite 2340

434-061

Koenigstein Im Taunus, Stadt

Heilquellenschutzgebiet

festgesetzt

30.10.85

Nr. 48 Jahr 85 Seite 2175

434-062

Bad Homburg V.D.Hoehe, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

25.08.89

Nr. 39 Jahr 89 Seite 1981

434-063

Friedrichsdorf, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

24.09.98

Nr. 51 Jahr 98 Seite 4075

434-064

Friedrichsdorf, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

24.09.98

Nr. 51 Jahr 98 Seite 4075

434-066

Weilrod

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

28.11.88

Nr. 52 Jahr 88 Seite 2832

435-001

Bad Orb, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

19.07.93

Nr. 33 Jahr 93 Seite 2085

435-002

Bad Orb, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

19.07.93

Nr. 33 Jahr 93 Seite 2085

435-003

Bad Orb, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

22.11.01

Nr. 1 Jahr 02 Seite 0122

435-004

Bad Soden-Salmuenster, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

13.03.03

Nr. 14 Jahr 03 Seite 1423

435-005

Bad Soden-Salmuenster, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

01.04.85

Nr. 16 Jahr 85 Seite 0744

435-006

Bad Soden-Salmuenster, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

30.09.71

Nr. 47 Jahr 71 Seite 1896

435-008

Bad Soden-Salmuenster, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

02.02.00

Nr. 9 Jahr 00 Seite 0757

435-010

Bad Soden-Salmuenster, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

22.05.69

Nr. 27 Jahr 69 Seite 1142

435-011

Biebergemuend

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

21.09.89

Nr. 44 Jahr 89 Seite 2230

435-012

Biebergemuend

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

21.09.89

Nr. 44 Jahr 89 Seite 2230

435-013

Biebergemuend

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

21.09.89

Nr. 44 Jahr 89 Seite 2230

435-014

Biebergemuend

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

29.07.02

Nr. 37 Jahr 02 Seite 3476

435-015

Biebergemuend

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

21.09.89

Nr. 44 Jahr 89 Seite 2230

435-016

Biebergemuend

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

29.07.02

Nr. 37 Jahr 02 Seite 3472

435-020

Birstein

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

09.05.79

Nr. 23 Jahr 79 Seite 1206

435-021

Birstein

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

28.11.01

Nr. 6 Jahr 02 Seite 0652

435-022

Birstein

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

22.12.04

Nr. 3 Jahr 05 Seite 0349

435-023

Birstein

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

30.10.01

Nr. 2 Jahr 02 Seite 0202

435-024

Birstein

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

02.02.00

Nr. 9 Jahr 00 Seite 0753

435-026

Birstein

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

15.07.74

Nr. 35 Jahr 74 Seite 1616

435-028

Birstein

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

01.04.85

Nr. 16 Jahr 85 Seite 0744

435-029

Birstein

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

13.12.99

Nr. 5 Jahr 00 Seite 0464

435-030

Brachttal

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

01.02.01

Nr. 20 Jahr 01 Seite 1735

435-033

Brachttal

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

19.10.78

Nr. 46 Jahr 78 Seite 2267

435-034

Brachttal

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

29.11.67

Nr. 51 Jahr 67 Seite 1592

435-035

Brachttal

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

16.02.05

Nr. 11 Jahr 05 Seite 1028

435-037

Brachttal

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

28.01.70

Nr. 11 Jahr 70 Seite 0596

435-038

Bruchkoebel, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

19.02.68

Nr. 10 Jahr 68 Seite 0399

435-039

Bruchkoebel, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

17.03.71

Nr. 15 Jahr 71 Seite 0648

435-041

Floersbachtal

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

10.03.89

Nr. 16 Jahr 89 Seite 0925

435-042

Floersbachtal

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

31.07.00

Nr. 35 Jahr 00 Seite 2691

435-043

Floersbachtal

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

14.08.00

Nr. 36 Jahr 00 Seite 2851

435-044

Gelnhausen, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

25.04.74

Nr. 21 Jahr 74 Seite 0994

435-045

Gelnhausen, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

15.03.84

Nr. 15 Jahr 84 Seite 0746

435-046

Gelnhausen, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

21.09.89

Nr. 44 Jahr 89 Seite 2236

435-047

Gelnhausen, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

14.02.90

Nr. 11 Jahr 90 Seite 0465

435-048

Gelnhausen, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

06.03.07

Nr. 14 Jahr 07 Seite 0730

435-049

Gelnhausen, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

15.09.04

Nr. 44 Jahr 04 Seite 3439

435-050

Hanau, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

18.07.62

Nr. 36 Jahr 62 Seite 1221

435-051

Hanau, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

02.01.78

Nr. 4 Jahr 78 Seite 0229

435-053

Grosskrotzenburg

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

15.04.65

Nr. 28 Jahr 65 Seite 0805

435-056

Gruendau

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

05.07.90

Nr. 32 Jahr 90 Seite 1568

435-059

Hammersbach

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

09.05.79

Nr. 23 Jahr 79 Seite 1202

435-060

Hammersbach

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

28.05.86

Nr. 29 Jahr 86 Seite 1452

435-061

Schluechtern, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

06.06.83

Nr. 26 Jahr 83 Seite 1310

435-062

Hanau, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

28.09.62

Nr. 49 Jahr 62 Seite 1635

435-064

Hanau, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

im Neufestsetzungsverfahren

13.01.70

Nr. 10 Jahr 70 Seite 0537

435-065

Hanau, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

30.01.70

Nr. 19 Jahr 70 Seite 0938

435-068

Schluechtern, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

06.12.83

Nr. 1 Jahr 84 Seite 0044

435-069

Schluechtern, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

12.05.98

Nr. 31 Jahr 98 Seite 2365

435-070

Schluechtern, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

15.09.60

Nr. 27 Jahr 62 Seite 0904

435-071

Schluechtern, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

19.01.83

Nr. 7 Jahr 83 Seite 0526

435-073

Hanau, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

29.08.67

Nr. 51 Jahr 67 Seite 1593

435-074

Hasselroth

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

10.07.67

Nr. 44 Jahr 67 Seite 1369

435-076

Freigericht

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

16.05.86

Nr. 24 Jahr 86 Seite 1252

435-077

Jossgrund

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

10.05.85

Nr. 22 Jahr 85 Seite 1024

435-078

Jossgrund

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

15.09.98

Nr. 47 Jahr 98 Seite 3669

435-079

Jossgrund

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

16.06.99

Nr. 29 Jahr 99 Seite 2301

435-080

Langenselbold, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

01.12.67

Nr. 52 Jahr 67 Seite 1630

435-081

Langenselbold, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

08.12.78

Nr. 1 Jahr 79 Seite 0050

435-083

Linsengericht

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

23.11.79

Nr. 5 Jahr 80 Seite 0236

435-085

Linsengericht

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

21.09.04

Nr. 38 Jahr 04 Seite 3058

435-086

Linsengericht

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

14.09.04

Nr. 44 Jahr 04 Seite 3446

435-088

Maintal, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

im Aufhebungsverfahren

22.10.69

Nr. 50 Jahr 69 Seite 2055

435-091

Maintal, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

im Neufestsetzungsverfahren

13.03.63

Nr. 14 Jahr 63 Seite 0435

435-093

Nidderau, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

im Aufhebungsverfahren

18.04.68

Nr. 19 Jahr 68 Seite 0765

435-094

Nidderau, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

08.07.83

Nr. 31 Jahr 83 Seite 1574

435-096

Nidderau, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

04.06.85

Nr. 26 Jahr 85 Seite 1185

435-097

Nidderau, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

03.12.69

Nr. 3 Jahr 70 Seite 0112

435-098

Ronneburg

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

17.09.75

Nr. 41 Jahr 75 Seite 1899

435-099

Ronneburg

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

22.11.79

Nr. 51 Jahr 79 Seite 2411

435-102

Schluechtern, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

05.12.97

Nr. 7 Jahr 98 Seite 0560

435-104

Schluechtern, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

24.08.98

Nr. 44 Jahr 98 Seite 3406

435-105

Schluechtern, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

24.08.98

Nr. 44 Jahr 98 Seite 3406

435-106

Schluechtern, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

05.07.01

Nr. 37 Jahr 01 Seite 3323

435-107

Schoeneck

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

14.09.71

Nr. 41 Jahr 71 Seite 1665

435-108

Schoeneck

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

14.09.71

Nr. 41 Jahr 71 Seite 1665

435-110

Sinntal

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

06.12.89

Nr. 4 Jahr 90 Seite 0147

435-111

Sinntal

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

16.01.91

Nr. 6 Jahr 91 Seite 0459

435-112

Sinntal

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

29.07.02

Nr. 36 Jahr 02 Seite 3326

435-113

Sinntal

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

12.03.68

Nr. 14 Jahr 68 Seite 0590

435-116

Steinau An Der Strasse, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

10.09.98

Nr. 6 Jahr 99 Seite 0390

435-117

Steinau An Der Strasse, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

10.09.98

Nr. 6 Jahr 99 Seite 0390

435-118

Steinau An Der Strasse, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

im Aufhebungsverfahren

13.07.73

Nr. 32 Jahr 73 Seite 1456

435-119

Steinau An Der Strasse, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

17.05.99

Nr. 24 Jahr 99 Seite 1888

435-120

Steinau An Der Strasse, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

11.07.78

Nr. 32 Jahr 78 Seite 1564

435-121

Steinau An Der Strasse, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

21.02.00

Nr. 11 Jahr 00 Seite 0864

435-122

Steinau An Der Strasse, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

21.09.99

Nr. 42 Jahr 99 Seite 3183

435-123

Steinau An Der Strasse, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

08.06.88

Nr. 27 Jahr 88 Seite 1440

435-125

Steinau An Der Strasse, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

11.07.78

Nr. 32 Jahr 78 Seite 1564

435-126

Steinau An Der Strasse, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

02.10.69

Nr. 47 Jahr 69 Seite 1942

435-127

Steinau An Der Strasse, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

30.05.73

Nr. 27 Jahr 73 Seite 1215

435-128

Steinau An Der Strasse, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

26.01.93

Nr. 14 Jahr 93 Seite 0882

435-132

Waechtersbach, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

im Neufestsetzungsverfahren

15.12.66

Nr. 14 Jahr 67 Seite 0414

435-133

Waechtersbach, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

21.09.99

Nr. 42 Jahr 99 Seite 3178

435-134

Waechtersbach, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

02.01.02

Nr. 7 Jahr 02 Seite 0779

435-135

Steinau An Der Strasse, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

26.01.93

Nr. 14 Jahr 93 Seite 0882

435-136

Bad Orb, Stadt

Heilquellenschutzgebiet

im Neufestsetzungsverfahren

29.01.52

Nr. 40 Jahr 52 Seite 0749

435-138

Bad Soden-Salmuenster, Stadt

Heilquellenschutzgebiet

im Neufestsetzungsverfahren

07.03.51

Nr. 26 Jahr 51 Seite 0362

435-142

Schluechtern, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

15.01.03

Nr. 9 Jahr 03 Seite 0927

435-143

Waechtersbach, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

24.02.67

Nr. 26 Jahr 67 Seite 0761

435-144

Sinntal

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

12.04.01

Nr. 27 Jahr 01 Seite 2417

435-156

Sinntal

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

17.04.00

Nr. 19 Jahr 00 Seite 1578

435-157

Steinau An Der Strasse, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

13.09.95

Nr. 43 Jahr 95 Seite 3337

435-158

Steinau An Der Strasse, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

07.09.98

Nr. 49 Jahr 98 Seite 3880

435-159

Erlensee

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

05.06.03

Nr. 30 Jahr 03 Seite 3051

435-161

Birstein

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

09.05.79

Nr. 23 Jahr 79 Seite 1206

435-165

Schoeneck

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

25.05.04

Nr. 28 Jahr 04 Seite 2307

435-166

Waechtersbach, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

13.04.05

Nr. 20 Jahr 05 Seite 1758

436-001

Kelkheim (Taunus), Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

21.12.05

Nr. 18 Jahr 06 Seite 1016

436-002

Bad Soden Am Taunus, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

13.04.70

Nr. 22 Jahr 70 Seite 1114

436-005

Eppstein, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

13.02.03

Nr. 16 Jahr 03 Seite 1616

436-006

Eppstein, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

13.12.07

Nr. 15 Jahr 08 Seite 1027

436-007

Eppstein, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

28.02.03

Nr. 16 Jahr 03 Seite 1603

436-008

Eppstein, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

28.02.03

Nr. 16 Jahr 03 Seite 1599

436-009

Eppstein, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

21.02.03

Nr. 16 Jahr 03 Seite 1612

436-013

Hofheim Am Taunus, Kreisstadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

23.10.62

Nr. 34 Jahr 65 Seite 0983

436-014

Hofheim Am Taunus, Kreisstadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

23.10.62

Nr. 34 Jahr 65 Seite 0983

436-015

Hofheim Am Taunus, Kreisstadt

Trinkwasserschutzgebiet

im Neufestsetzungsverfahren

23.10.62

Nr. 34 Jahr 65 Seite 0983

436-016

Hofheim Am Taunus, Kreisstadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

11.04.73

Nr. 24 Jahr 73 Seite 1080

436-017

Hofheim Am Taunus, Kreisstadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

15.12.98

Nr. 16 Jahr 99 Seite 1185

436-018

Hofheim Am Taunus, Kreisstadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

31.03.99

Nr. 37 Jahr 99 Seite 2781

436-021

Hofheim Am Taunus, Kreisstadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

15.03.01

Nr. 41 Jahr 01 Seite 3576

436-023

Kelkheim (Taunus), Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

13.06.91

Nr. 30 Jahr 91 Seite 1811

436-024

Kelkheim (Taunus), Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

13.02.03

Nr. 16 Jahr 03 Seite 1608

436-025

Kelkheim (Taunus), Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

06.08.07

Nr. 44 Jahr 07 Seite 2163

436-027

Kelkheim (Taunus), Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

20.01.03

Nr. 11 Jahr 03 Seite 1167

436-028

Kelkheim (Taunus), Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

08.12.06

Nr. 8 Jahr 07 Seite 0393

436-030

Kriftel

Trinkwasserschutzgebiet

im Neufestsetzungsverfahren

11.01.82

Nr. 6 Jahr 82 Seite 0294

436-031

Kriftel

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

09.10.01

Nr. 48 Jahr 01 Seite 4234

436-032

Liederbach

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

11.11.83

Nr. 49 Jahr 83 Seite 2338

436-035

Bad Soden Am Taunus, Stadt

Heilquellenschutzgebiet

festgesetzt

17.10.77

Nr. 46 Jahr 77 Seite 2202

436-037

Hattersheim Am Main, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

21.09.07

Nr. 52 Jahr 07 Seite 2778

437-001

Bad König, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

18.08.69

Nr. 46 Jahr 69 Seite 1895

437-002

Bad König, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

10.10.74

Nr. 45 Jahr 74 Seite 2070

437-004

Bad König, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

19.07.78

Nr. 32 Jahr 78 Seite 1567

437-005

Bad König, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

03.09.80

Nr. 45 Jahr 81 Seite 2103

437-006

Bad König, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

03.10.72

Nr. 46 Jahr 72 Seite 1946

437-007

Bad König, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

03.10.72

Nr. 46 Jahr 72 Seite 1946

437-008

Beerfelden, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

29.11.71

Nr. 51 Jahr 71 Seite 2073

437-009

Beerfelden, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

03.10.72

Nr. 46 Jahr 72 Seite 1942

437-010

Beerfelden, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

15.05.74

Nr. 23 Jahr 74 Seite 1064

437-011

Beerfelden, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

03.03.76

Nr. 12 Jahr 76 Seite 0558

437-012

Beerfelden, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

03.02.82

Nr. 9 Jahr 82 Seite 0472

437-013

Beerfelden, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

03.02.82

Nr. 9 Jahr 82 Seite 0472

437-014

Beerfelden, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

03.02.82

Nr. 9 Jahr 82 Seite 0472

437-015

Brensbach

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

28.11.69

Nr. 3 Jahr 70 Seite 0107

437-017

Brensbach

Trinkwasserschutzgebiet

im Neufestsetzungsverfahren

14.09.84

Nr. 41 Jahr 84 Seite 1905

437-019

Brensbach

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

30.07.79

Nr. 34 Jahr 79 Seite 1716

437-020

Brensbach

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

30.07.79

Nr. 34 Jahr 79 Seite 1716

437-021

Breuberg, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

17.09.75

Nr. 40 Jahr 75 Seite 1860

437-022

Breuberg, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

22.06.78

Nr. 29 Jahr 78 Seite 1386

437-023

Breuberg, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

06.08.80

Nr. 35 Jahr 80 Seite 1561

437-026

Brombachtal

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

23.10.01

Nr. 48 Jahr 01 Seite 4226

437-028

Erbach, Kreisstadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

19.01.67

Nr. 17 Jahr 67 Seite 0511

437-029

Erbach, Kreisstadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

28.10.68

Nr. 15 Jahr 69 Seite 0630

437-030

Erbach, Kreisstadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

20.07.77

Nr. 34 Jahr 77 Seite 1718

437-031

Erbach, Kreisstadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

19.09.80

Nr. 43 Jahr 80 Seite 2033

437-032

Erbach, Kreisstadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

16.08.83

Nr. 39 Jahr 83 Seite 1914

437-033

Erbach, Kreisstadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

06.12.83

Nr. 2 Jahr 84 Seite 0124

437-034

Erbach, Kreisstadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

27.12.83

Nr. 4 Jahr 84 Seite 0221

437-035

Erbach, Kreisstadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

13.08.84

Nr. 37 Jahr 84 Seite 1775

437-036

Beerfelden, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

13.11.84

Nr. 50 Jahr 84 Seite 2431

437-037

Erbach, Kreisstadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

20.05.85

Nr. 23 Jahr 85 Seite 1068

437-038

Erbach, Kreisstadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

13.05.74

Nr. 19 Jahr 74 Seite 0914

437-039

Erbach, Kreisstadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

29.03.74

Nr. 19 Jahr 74 Seite 0914

437-040

Erbach, Kreisstadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

29.03.74

Nr. 19 Jahr 74 Seite 0914

437-041

Fraenkisch-Crumbach

Trinkwasserschutzgebiet

im Neufestsetzungsverfahren

10.03.89

Nr. 14 Jahr 89 Seite 0841

437-044

Hesseneck

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

14.03.74

Nr. 15 Jahr 74 Seite 0742

437-045

Hesseneck

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

27.12.83

Nr. 4 Jahr 84 Seite 0218

437-046

Hoechst I.Odw.

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

25.04.73

Nr. 27 Jahr 73 Seite 1211

437-047

Hoechst I.Odw.

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

09.07.81

Nr. 32 Jahr 81 Seite 1594

437-048

Hoechst I.Odw.

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

07.09.93

Nr. 44 Jahr 93 Seite 2733

437-049

Luetzelbach

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

15.12.66

Nr. 10 Jahr 67 Seite 0311

437-050

Luetzelbach

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

16.07.79

Nr. 32 Jahr 79 Seite 1626

437-052

Luetzelbach

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

28.09.84

Nr. 44 Jahr 84 Seite 2109

437-053

Luetzelbach

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

17.09.74

Nr. 41 Jahr 74 Seite 1853

437-054

Michelstadt, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

28.07.70

Nr. 36 Jahr 70 Seite 1759

437-055

Michelstadt, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

10.10.74

Nr. 45 Jahr 74 Seite 2067

437-056

Michelstadt, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

19.07.79

Nr. 33 Jahr 79 Seite 1667

437-057

Michelstadt, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

im Änderungsverfahren

30.10.85

Nr. 47 Jahr 85 Seite 2107

437-060

Michelstadt, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

15.05.74

Nr. 24 Jahr 74 Seite 1098

437-061

Michelstadt, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

15.05.74

Nr. 24 Jahr 74 Seite 1098

437-062

Mossautal

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

14.10.66

Nr. 1 Jahr 67 Seite 0037

437-063

Mossautal

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

29.07.71

Nr. 34 Jahr 71 Seite 1397

437-064

Mossautal

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

25.04.72

Nr. 22 Jahr 72 Seite 0996

437-065

Mossautal

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

04.06.73

Nr. 27 Jahr 73 Seite 1213

437-066

Mossautal

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

11.04.84

Nr. 19 Jahr 84 Seite 0956

437-067

Mossautal

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

01.07.88

Nr. 30 Jahr 88 Seite 1676

437-068

Reichelsheim (Odenwald)

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

28.06.67

Nr. 38 Jahr 67 Seite 1178

437-069

Reichelsheim (Odenwald)

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

22.12.67

Nr. 13 Jahr 68 Seite 0517

437-070

Reichelsheim (Odenwald)

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

22.12.67

Nr. 14 Jahr 68 Seite 0581

437-072

Reichelsheim (Odenwald)

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

11.09.70

Nr. 10 Jahr 71 Seite 0426

437-073

Reichelsheim (Odenwald)

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

04.10.72

Nr. 45 Jahr 72 Seite 1905

437-074

Reichelsheim (Odenwald)

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

13.07.82

Nr. 32 Jahr 82 Seite 1431

437-076

Fraenkisch-Crumbach

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

10.01.83

Nr. 6 Jahr 83 Seite 0451

437-077

Reichelsheim (Odenwald)

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

02.07.03

Nr. 31 Jahr 03 Seite 3134

437-079

Rothenberg

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

06.12.72

Nr. 4 Jahr 73 Seite 0163

437-080

Rothenberg

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

29.09.79

Nr. 43 Jahr 79 Seite 2058

437-081

Rothenberg

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

26.09.79

Nr. 43 Jahr 79 Seite 2058

437-082

Sensbachtal

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

30.10.67

Nr. 3 Jahr 68 Seite 0078

437-083

Sensbachtal

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

29.11.71

Nr. 51 Jahr 71 Seite 2075

437-084

Sensbachtal

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

25.03.83

Nr. 17 Jahr 83 Seite 0924

437-087

Erbach, Kreisstadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

08.07.83

Nr. 31 Jahr 83 Seite 1577

437-088

Hesseneck

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

11.04.73

Nr. 24 Jahr 73 Seite 1087

437-091

Brensbach

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

22.04.04

Nr. 21 Jahr 04 Seite 1802

437-094

Bad König, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

28.06.00

Nr. 32 Jahr 00 Seite 2432

437-095

Bad König, Stadt

Heilquellenschutzgebiet

festgesetzt

08.09.53

Nr. 22 Jahr 53 Seite 0147

437-096

Reichelsheim (Odenwald)

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

02.07.03

Nr. 31 Jahr 03 Seite 3134

438-001

Langen, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

05.11.79

Nr. 48 Jahr 79 Seite 2273

438-002

Langen, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

05.11.79

Nr. 48 Jahr 79 Seite 2273

438-003

Muehlheim Am Main, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

06.11.85

Nr. 48 Jahr 85 Seite 2181

438-004

Neu-Isenburg, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

20.04.89

Nr. 22 Jahr 89 Seite 1214

438-005

Neu-Isenburg, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

29.03.78

Nr. 17 Jahr 78 Seite 0831

438-007

Seligenstadt, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

01.06.05

Nr. 28 Jahr 04 Seite 2289

438-008

Heusenstamm, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

06.04.78

Nr. 18 Jahr 78 Seite 0868

438-009

Seligenstadt, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

16.04.85

Nr. 19 Jahr 85 Seite 0857

438-010

Rodgau, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

12.07.85

Nr. 32 Jahr 85 Seite 1548

438-011

Rodgau, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

18.02.71

Nr. 13 Jahr 71 Seite 0573

438-051

Dreieich, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

im Neufestsetzungsverfahren

17.10.77

Nr. 46 Jahr 77 Seite 2214

439-002

Aarbergen

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

18.04.78

Nr. 21 Jahr 78 Seite 0975

439-003

Aarbergen

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

24.10.96

Nr. 8 Jahr 97 Seite 0644

439-004

Aarbergen

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

25.06.99

Nr. 40 Jahr 99 Seite 3004

439-005

Aarbergen

Trinkwasserschutzgebiet

im Aufhebungsverfahren

25.06.99

Nr. 40 Jahr 99 Seite 3004

439-006

Aarbergen

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

25.06.99

Nr. 40 Jahr 99 Seite 3004

439-013

Aarbergen

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

15.09.03

Nr. 51 Jahr 03 Seite 5110

439-016

Bad Schwalbach, Kreisstadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

07.08.69

Nr. 37 Jahr 69 Seite 1603

439-017

Bad Schwalbach, Kreisstadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

25.10.85

Nr. 46 Jahr 85 Seite 2046

439-018

Bad Schwalbach, Kreisstadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

18.04.86

Nr. 20 Jahr 86 Seite 1053

439-019

Bad Schwalbach, Kreisstadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

18.04.86

Nr. 20 Jahr 86 Seite 1053

439-020

Bad Schwalbach, Kreisstadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

12.01.89

Nr. 6 Jahr 89 Seite 0436

439-021

Bad Schwalbach, Kreisstadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

21.02.90

Nr. 13 Jahr 90 Seite 0564

439-022

Bad Schwalbach, Kreisstadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

16.05.02

Nr. 29 Jahr 02 Seite 2753

439-025

Bad Schwalbach, Kreisstadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

28.03.03

Nr. 25 Jahr 03 Seite 2505

439-030

Eltville Am Rhein, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

06.08.07

Nr. 43 Jahr 07 Seite 2114

439-031

Eltville Am Rhein, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

17.08.71

Nr. 37 Jahr 71 Seite 1523

439-032

Eltville Am Rhein, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

23.05.85

Nr. 25 Jahr 85 Seite 1148

439-033

Eltville Am Rhein, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

23.05.85

Nr. 25 Jahr 85 Seite 1148

439-034

Eltville Am Rhein, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

10.12.86

Nr. 2 Jahr 87 Seite 0100

439-035

Eltville Am Rhein, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

19.05.04

Nr. 43 Jahr 04 Seite 3362

439-036

Eltville Am Rhein, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

30.06.03

Nr. 49 Jahr 03 Seite 4899

439-037

Eltville Am Rhein, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

19.05.04

Nr. 43 Jahr 04 Seite 3358

439-039

Geisenheim, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

21.04.89

Nr. 21 Jahr 89 Seite 1176

439-040

Aarbergen

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

05.03.90

Nr. 15 Jahr 90 Seite 0647

439-041

Geisenheim, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

10.02.99

Nr. 16 Jahr 99 Seite 1190

439-042

Geisenheim, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

18.10.99

Nr. 4 Jahr 00 Seite 0392

439-043

Geisenheim, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

18.10.99

Nr. 4 Jahr 00 Seite 0392

439-044

Geisenheim, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

08.05.01

Nr. 30 Jahr 01 Seite 2718

439-045

Geisenheim, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

06.08.02

Nr. 38 Jahr 02 Seite 3552

439-046

Geisenheim, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

06.08.02

Nr. 38 Jahr 02 Seite 3552

439-049

Heidenrod

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

06.11.96

Nr. 11 Jahr 97 Seite 0908

439-050

Heidenrod

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

06.11.96

Nr. 11 Jahr 97 Seite 0908

439-051

Heidenrod

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

25.09.00

Nr. 50 Jahr 00 Seite 3991

439-052

Heidenrod

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

11.10.00

Nr. 50 Jahr 00 Seite 3995

439-053

Heidenrod

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

05.01.01

Nr. 12 Jahr 01 Seite 1181

439-054

Heidenrod

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

25.10.01

Nr. 52 Jahr 01 Seite 4777

439-055

Heidenrod

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

21.07.02

Nr. 34 Jahr 02 Seite 3190

439-056

Heidenrod

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

16.11.01

Nr. 4 Jahr 02 Seite 0382

439-057

Heidenrod

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

11.12.01

Nr. 4 Jahr 02 Seite 0385

439-069

Hohenstein

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

03.03.78

Nr. 14 Jahr 78 Seite 0695

439-070

Hohenstein

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

10.06.85

Nr. 27 Jahr 85 Seite 1255

439-071

Hohenstein

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

10.06.85

Nr. 27 Jahr 85 Seite 1255

439-072

Hohenstein

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

20.03.86

Nr. 16 Jahr 86 Seite 0858

439-073

Hohenstein

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

02.08.88

Nr. 36 Jahr 88 Seite 1995

439-074

Hohenstein

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

16.10.89

Nr. 47 Jahr 89 Seite 2359

439-075

Hohenstein

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

16.10.89

Nr. 47 Jahr 89 Seite 2359

439-076

Hohenstein

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

06.11.89

Nr. 48 Jahr 89 Seite 2419

439-077

Schlangenbad

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

15.01.03

Nr. 11 Jahr 03 Seite 1163

439-078

Hohenstein

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

24.10.96

Nr. 8 Jahr 97 Seite 0644

439-080

Huenstetten

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

25.02.76

Nr. 12 Jahr 76 Seite 0560

439-082

Huenstetten

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

26.05.88

Nr. 26 Jahr 88 Seite 1397

439-083

Huenstetten

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

01.11.88

Nr. 49 Jahr 88 Seite 2627

439-085

Huenstetten

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

28.11.88

Nr. 52 Jahr 88 Seite 2835

439-086

Huenstetten

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

22.12.88

Nr. 3 Jahr 89 Seite 0295

439-087

Huenstetten

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

22.12.88

Nr. 3 Jahr 89 Seite 0295

439-088

Huenstetten

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

09.01.89

Nr. 6 Jahr 89 Seite 0433

439-089

Huenstetten

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

09.01.89

Nr. 6 Jahr 89 Seite 0433

439-090

Huenstetten

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

09.01.89

Nr. 6 Jahr 89 Seite 0433

439-091

Huenstetten

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

05.05.89

Nr. 28 Jahr 89 Seite 1481

439-092

Huenstetten

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

08.10.96

Nr. 4 Jahr 97 Seite 0310

439-093

Huenstetten

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

04.11.96

Nr. 14 Jahr 97 Seite 1129

439-098

Idstein, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

24.10.78

Nr. 46 Jahr 78 Seite 2270

439-099

Idstein, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

21.07.86

Nr. 32 Jahr 86 Seite 1571

439-100

Idstein, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

22.07.87

Nr. 33 Jahr 87 Seite 1759

439-101

Idstein, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

21.10.88

Nr. 48 Jahr 88 Seite 2579

439-102

Idstein, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

18.10.88

Nr. 46 Jahr 88 Seite 2500

439-104

Idstein, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

30.03.90

Nr. 19 Jahr 90 Seite 0820

439-105

Idstein, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

25.05.92

Nr. 25 Jahr 92 Seite 1136

439-106

Idstein, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

25.05.92

Nr. 25 Jahr 92 Seite 1136

439-107

Idstein, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

14.06.06

Nr. 33 Jahr 06 Seite 1884

439-115

Kiedrich

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

08.08.89

Nr. 38 Jahr 89 Seite 1952

439-116

Kiedrich

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

08.08.89

Nr. 38 Jahr 89 Seite 1952

439-117

Lorch, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

19.05.89

Nr. 24 Jahr 89 Seite 1309

439-119

Lorch, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

23.05.03

Nr. 31 Jahr 03 Seite 3130

439-120

Niedernhausen

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

24.01.86

Nr. 10 Jahr 86 Seite 0470

439-122

Niedernhausen

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

09.06.89

Nr. 29 Jahr 89 Seite 1523

439-123

Oestrich-Winkel, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

25.02.99

Nr. 27 Jahr 99 Seite 2177

439-124

Oestrich-Winkel, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

09.03.00

Nr. 20 Jahr 00 Seite 1621

439-125

Oestrich-Winkel, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

09.03.00

Nr. 20 Jahr 00 Seite 1621

439-127

Oestrich-Winkel, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

20.11.00

Nr. 4 Jahr 01 Seite 0379

439-129

Ruedesheim Am Rhein, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

08.07.03

Nr. 37 Jahr 03 Seite 3676

439-132

Ruedesheim Am Rhein, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

22.07.04

Nr. 39 Jahr 04 Seite 3114

439-134

Ruedesheim Am Rhein, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

16.02.04

Nr. 7 Jahr 05 Seite 0753

439-135

Schlangenbad

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

30.04.85

Nr. 21 Jahr 85 Seite 0968

439-136

Schlangenbad

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

12.06.85

Nr. 27 Jahr 85 Seite 1258

439-137

Schlangenbad

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

12.06.85

Nr. 27 Jahr 85 Seite 1258

439-138

Schlangenbad

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

12.06.85

Nr. 27 Jahr 85 Seite 1258

439-139

Schlangenbad

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

06.01.86

Nr. 5 Jahr 86 Seite 0214

439-140

Schlangenbad

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

05.05.88

Nr. 24 Jahr 88 Seite 1273

439-141

Schlangenbad

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

05.05.88

Nr. 24 Jahr 88 Seite 1273

439-143

Schlangenbad

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

26.08.91

Nr. 39 Jahr 91 Seite 2219

439-144

Schlangenbad

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

01.06.06

Nr. 32 Jahr 06 Seite 1811

439-145

Taunusstein, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

21.05.85

Nr. 24 Jahr 85 Seite 1108

439-146

Taunusstein, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

27.03.86

Nr. 17 Jahr 86 Seite 0909

439-147

Taunusstein, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

22.05.86

Nr. 25 Jahr 86 Seite 1297

439-148

Taunusstein, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

06.05.87

Nr. 22 Jahr 87 Seite 1259

439-149

Taunusstein, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

06.05.87

Nr. 22 Jahr 87 Seite 1259

439-150

Taunusstein, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

06.05.87

Nr. 22 Jahr 87 Seite 1259

439-151

Taunusstein, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

06.05.87

Nr. 22 Jahr 87 Seite 1259

439-152

Taunusstein, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

01.02.88

Nr. 12 Jahr 88 Seite 0692

439-153

Taunusstein, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

28.01.88

Nr. 12 Jahr 88 Seite 0695

439-154

Taunusstein, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

06.11.89

Nr. 48 Jahr 89 Seite 2421

439-155

Taunusstein, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

06.11.89

Nr. 48 Jahr 89 Seite 2421

439-156

Taunusstein, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

07.02.90

Nr. 11 Jahr 90 Seite 0462

439-157

Taunusstein, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

07.02.90

Nr. 11 Jahr 90 Seite 0462

439-158

Taunusstein, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

04.11.91

Nr. 51 Jahr 91 Seite 2846

439-159

Taunusstein, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

04.11.91

Nr. 51 Jahr 91 Seite 2846

439-160

Taunusstein, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

12.08.98

Nr. 51 Jahr 98 Seite 4080

439-161

Schlangenbad

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

30.06.03

Nr. 49 Jahr 03 Seite 4903

439-165

Waldems

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

28.11.88

Nr. 52 Jahr 88 Seite 2832

439-166

Waldems

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

28.11.88

Nr. 52 Jahr 88 Seite 2832

439-167

Waldems

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

28.11.88

Nr. 52 Jahr 88 Seite 2832

439-170

Waldems

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

21.05.03

Nr. 7 Jahr 04 Seite 0907

439-171

Waldems

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

21.05.03

Nr. 7 Jahr 04 Seite 0912

439-172

Waldems

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

21.05.03

Nr. 7 Jahr 04 Seite 0903

439-173

Waldems

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

11.10.07

Nr. 51 Jahr 07 Seite 2681

439-174

Waldems

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

12.05.09

 

439-175

Waldems

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

10.11.08

Nr. 1 Jahr 09 Seite 0070

439-180

Bad Schwalbach, Kreisstadt

Heilquellenschutzgebiet

festgesetzt

10.08.87

Nr. 36 Jahr 87 Seite 1853

439-181

Schlangenbad

Heilquellenschutzgebiet

festgesetzt

10.08.87

Nr. 36 Jahr 87 Seite 1857

439-182

Ruedesheim Am Rhein, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

22.07.04

Nr. 39 Jahr 04 Seite 3114

439-184

Lorch, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

02.02.05

Nr. 27 Jahr 05 Seite 2328

439-185

Niedernhausen

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

12.11.08

Nr. 4 Jahr 09 Seite 0292

440-006

Limeshain

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

03.03.71

Nr. 16 Jahr 71 Seite 0698

440-009

Nidda, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

im Neufestsetzungsverfahren

28.02.72

Nr. 14 Jahr 72 Seite 0649

440-010

Buedingen, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

27.10.72

Nr. 48 Jahr 72 Seite 2031

440-011

Ortenberg, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

10.11.72

Nr. 2 Jahr 73 Seite 0061

440-013

Butzbach, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

09.10.74

Nr. 45 Jahr 74 Seite 2063

440-015

Niddatal, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

im Neufestsetzungsverfahren

25.09.75

Nr. 42 Jahr 75 Seite 1938

440-016

Butzbach, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

22.05.75

Nr. 24 Jahr 75 Seite 1059

440-017

Ortenberg, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

16.04.75

Nr. 19 Jahr 75 Seite 0855

440-018

Buedingen, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

07.09.76

Nr. 39 Jahr 76 Seite 1748

440-019

Buedingen, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

13.12.76

Nr. 2 Jahr 77 Seite 0121

440-021

Nidda, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

26.10.78

Nr. 47 Jahr 78 Seite 2328

440-025

Friedberg (Hessen), Kreisstadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

16.01.80

Nr. 7 Jahr 80 Seite 0355

440-026

Gedern, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

27.07.81

Nr. 34 Jahr 81 Seite 1660

440-027

Gedern, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

09.10.81

Nr. 45 Jahr 81 Seite 2123

440-028

Gedern, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

30.07.81

Nr. 35 Jahr 81 Seite 1725

440-029

Hirzenhain

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

05.12.80

Nr. 3 Jahr 81 Seite 0122

440-032

Butzbach, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

01.11.82

Nr. 48 Jahr 82 Seite 2118

440-033

Kefenrod

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

22.01.82

Nr. 8 Jahr 82 Seite 0402

440-035

Limeshain

Trinkwasserschutzgebiet

im Aufhebungsverfahren

27.07.83

Nr. 34 Jahr 83 Seite 1709

440-036

Buedingen, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

22.06.83

Nr. 29 Jahr 83 Seite 1452

440-037

Buedingen, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

03.10.83

Nr. 44 Jahr 83 Seite 2110

440-038

Gedern, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

18.10.83

Nr. 46 Jahr 83 Seite 2199

440-039

Butzbach, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

16.06.83

Nr. 29 Jahr 83 Seite 1449

440-040

Butzbach, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

08.02.83

Nr. 10 Jahr 83 Seite 0667

440-042

Gedern, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

05.11.87

Nr. 48 Jahr 87 Seite 2369

440-043

Nidda, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

23.03.87

Nr. 19 Jahr 87 Seite 1112

440-045

Buedingen, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

10.03.89

Nr. 15 Jahr 89 Seite 0881

440-046

Butzbach, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

26.10.89

Nr. 48 Jahr 89 Seite 2416

440-048

Rosbach V.D.Hoehe, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

29.06.90

Nr. 31 Jahr 90 Seite 1507

440-049

Niddatal, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

im Aufhebungsverfahren

16.05.90

Nr. 26 Jahr 90 Seite 1247

440-050

Muenzenberg, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

im Neufestsetzungsverfahren

14.08.91

Nr. 36 Jahr 91 Seite 2063

440-051

Nidda, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

27.01.92

Nr. 8 Jahr 92 Seite 0502

440-052

Rosbach V.D.Hoehe, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

08.09.92

Nr. 40 Jahr 92 Seite 2570

440-053

Buedingen, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

17.02.92

Nr. 11 Jahr 92 Seite 0672

440-054

Florstadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

17.02.92

Nr. 11 Jahr 92 Seite 0669

440-056

Altenstadt

Trinkwasserschutzgebiet

im Änderungsverfahren

17.08.76

Nr. 38 Jahr 76 Seite 1708

440-057

Butzbach, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

im Neufestsetzungsverfahren

08.03.93

Nr. 14 Jahr 93 Seite 0885

440-059

Bad Nauheim, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

19.01.06

Nr. 7 Jahr 06 Seite 0379

440-061

Rosbach V.D.Hoehe, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

12.06.07

Nr. 22 Jahr 07 Seite 1077

440-062

Ranstadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

07.12.04

Nr. 10 Jahr 05 Seite 0924

440-065

Muenzenberg, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

08.11.06

Nr. 48 Jahr 06 Seite 2728

440-066

Muenzenberg, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

16.04.08

Nr. 21 Jahr 08 Seite 1346

440-070

Nidda, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

20.05.08

Nr. 41 Jahr 08 Seite 2609

440-073

Kefenrod

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

27.10.08

Nr. 48 Jahr 08 Seite 3041

440-074

Buedingen, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

29.06.07

Nr. 30 Jahr 07 Seite 1448

440-075

Buedingen, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

27.02.07

Nr. 27 Jahr 07 Seite 0681

440-077

Glauburg

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

18.11.02

Nr. 4 Jahr 03 Seite 0300

440-078

Karben, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

19.02.08

Nr. 12 Jahr 08 Seite 0754

440-079

Buedingen, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

26.01.09

Nr. 9 Jahr 09 Seite 0545

440-081

Glauburg

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

03.11.08

Nr. 49 Jahr 08 Seite 3142

440-082

Kefenrod

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

23.01.08

Nr. 8 Jahr 08 Seite 0478

440-083

Echzell

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

20.09.78

Nr. 42 Jahr 78 Seite 2060

440-084

Bad Nauheim, Stadt

Heilquellenschutzgebiet

festgesetzt

24.10.84

Nr. 48 Jahr 84 Seite 2352

440-085

Nidda, Stadt

Heilquellenschutzgebiet

festgesetzt

06.10.92

Nr. 45 Jahr 92 Seite 2836

440-086

Bad Vilbel, Stadt

Heilquellenschutzgebiet

im Änderungsverfahren

10.03.78

Nr. 15 Jahr 78 Seite 0739

440-088

Bad Nauheim, Stadt

Heilquellenschutzgebiet

festgesetzt

19.02.29

 

440-089

Hirzenhain

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

02.04.71

Nr. 26 Jahr 71 Seite 1070

440-090

Ober-Moerlen

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

27.11.08

Nr. 1 Jahr 09 Seite 0076

440-091

Ober-Moerlen

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

27.11.08

Nr. 1 Jahr 09 Seite 0080

531-001

Allendorf (Lumda), Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

03.12.69

Nr. 8 Jahr 70 Seite 0413

531-002

Allendorf (Lumda), Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

03.12.69

Nr. 8 Jahr 70 Seite 0413

531-003

Allendorf (Lumda), Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

03.12.69

Nr. 8 Jahr 70 Seite 0413

531-004

Allendorf (Lumda), Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

06.02.87

Nr. 11 Jahr 87 Seite 0624

531-005

Allendorf (Lumda), Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

07.05.90

Nr. 24 Jahr 90 Seite 1146

531-006

Allendorf (Lumda), Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

10.10.94

Nr. 46 Jahr 94 Seite 3414

531-007

Allendorf (Lumda), Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

10.10.94

Nr. 46 Jahr 94 Seite 3414

531-008

Biebertal

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

14.11.88

Nr. 51 Jahr 88 Seite 2765

531-010

Biebertal

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

16.09.93

Nr. 43 Jahr 93 Seite 2714

531-011

Biebertal

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

18.08.06

Nr. 37 Jahr 06 Seite 2123

531-013

Buseck

Trinkwasserschutzgebiet

im Neufestsetzungsverfahren

30.09.66

Nr. 50 Jahr 66 Seite 1584

531-014

Buseck

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

25.04.73

Nr. 25 Jahr 73 Seite 1129

531-017

Buseck

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

13.08.87

Nr. 41 Jahr 87 Seite 2054

531-018

Buseck

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

02.02.90

Nr. 9 Jahr 90 Seite 0399

531-023

Fernwald

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

20.08.70

Nr. 39 Jahr 70 Seite 1888

531-026

Fernwald

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

16.05.90

Nr. 26 Jahr 90 Seite 1249

531-029

Gruenberg, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

23.06.65

Nr. 41 Jahr 65 Seite 1192

531-031

Gruenberg, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

05.10.88

Nr. 43 Jahr 88 Seite 2353

531-032

Gruenberg, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

04.04.90

Nr. 21 Jahr 90 Seite 0964

531-033

Gruenberg, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

12.02.90

Nr. 21 Jahr 90 Seite 0952

531-034

Gruenberg, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

08.08.90

Nr. 38 Jahr 90 Seite 1935

531-035

Hungen, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

05.11.65

Nr. 3 Jahr 66 Seite 0088

531-036

Hungen, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

21.04.69

Nr. 20 Jahr 69 Seite 0837

531-038

Hungen, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

01.08.77

Nr. 35 Jahr 77 Seite 1768

531-039

Hungen, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

08.07.87

Nr. 30 Jahr 87 Seite 1662

531-040

Hungen, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

27.09.95

Nr. 46 Jahr 95 Seite 3594

531-041

Langgoens

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

13.03.68

Nr. 15 Jahr 68 Seite 0623

531-043

Langgoens

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

08.01.70

Nr. 8 Jahr 70 Seite 0415

531-044

Langgoens

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

15.11.95

Nr. 51 Jahr 95 Seite 4108

531-045

Langgoens

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

15.11.95

Nr. 51 Jahr 95 Seite 4108

531-046

Laubach, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

19.11.07

Nr. 50 Jahr 07 Seite 2566

531-048

Laubach, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

06.08.01

Nr. 36 Jahr 01 Seite 3256

531-050

Laubach, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

26.09.79

Nr. 43 Jahr 79 Seite 2061

531-051

Laubach, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

14.05.87

Nr. 23 Jahr 87 Seite 1287

531-052

Laubach, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

13.05.88

Nr. 23 Jahr 88 Seite 1235

531-053

Laubach, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

04.03.91

Nr. 13 Jahr 91 Seite 0847

531-054

Lich, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

11.05.67

Nr. 47 Jahr 67 Seite 1462

531-055

Lich, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

18.11.68

Nr. 16 Jahr 69 Seite 0652

531-056

Lich, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

09.04.86

Nr. 17 Jahr 86 Seite 0914

531-057

Lich, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

02.06.86

Nr. 27 Jahr 86 Seite 1387

531-059

Lollar, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

07.12.82

Nr. 1 Jahr 83 Seite 0050

531-062

Rabenau

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

25.09.80

Nr. 42 Jahr 80 Seite 1983

531-063

Rabenau

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

05.11.86

Nr. 48 Jahr 86 Seite 2288

531-064

Rabenau

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

10.02.93

Nr. 13 Jahr 93 Seite 0819

531-065

Rabenau

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

14.03.95

Nr. 16 Jahr 95 Seite 1258

531-066

Rabenau

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

01.09.97

Nr. 40 Jahr 97 Seite 3013

531-067

Reiskirchen

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

05.09.79

Nr. 42 Jahr 79 Seite 2020

531-068

Reiskirchen

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

02.12.82

Nr. 52 Jahr 82 Seite 2444

531-069

Reiskirchen

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

12.03.90

Nr. 16 Jahr 90 Seite 0689

531-070

Reiskirchen

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

29.03.90

Nr. 18 Jahr 90 Seite 0792

531-071

Reiskirchen

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

20.09.93

Nr. 42 Jahr 93 Seite 2588

531-072

Staufenberg, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

23.04.91

Nr. 22 Jahr 91 Seite 1380

531-077

Wettenberg

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

07.05.90

Nr. 24 Jahr 90 Seite 1154

531-080

Buseck

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

25.07.05

Nr. 34 Jahr 05 Seite 3305

531-081

Fernwald

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

09.12.04

Nr. 5 Jahr 05 Seite 0602

531-083

Fernwald

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

02.04.09

Nr. 19 Jahr 09 Seite 1080

532-001

Asslar, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

27.04.84

Nr. 22 Jahr 84 Seite 1077

532-002

Asslar, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

27.04.84

Nr. 22 Jahr 84 Seite 1079

532-003

Asslar, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

30.11.88

Nr. 52 Jahr 88 Seite 2856

532-004

Asslar, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

30.11.88

Nr. 52 Jahr 88 Seite 2856

532-005

Asslar, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

im Aufhebungsverfahren

30.11.88

Nr. 52 Jahr 88 Seite 2856

532-008

Asslar, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

26.03.90

Nr. 18 Jahr 90 Seite 0787

532-009

Bischoffen

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

31.07.96

Nr. 34 Jahr 96 Seite 2596

532-010

Bischoffen

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

03.09.96

Nr. 41 Jahr 96 Seite 3315

532-011

Bischoffen

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

11.11.96

Nr. 53 Jahr 96 Seite 4353

532-012

Bischoffen

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

11.11.96

Nr. 53 Jahr 96 Seite 4353

532-014

Bischoffen

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

30.06.97

Nr. 29 Jahr 97 Seite 2143

532-016

Bischoffen

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

18.06.75

Nr. 28 Jahr 75 Seite 1257

532-017

Braunfels, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

27.04.70

Nr. 24 Jahr 70 Seite 1231

532-018

Braunfels, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

10.09.71

Nr. 41 Jahr 71 Seite 1662

532-020

Braunfels, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

12.05.72

Nr. 24 Jahr 72 Seite 1074

532-021

Braunfels, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

27.02.80

Nr. 12 Jahr 80 Seite 0544

532-022

Braunfels, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

11.07.91

Nr. 32 Jahr 91 Seite 1901

532-023

Braunfels, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

05.05.98

Nr. 23 Jahr 98 Seite 1591

532-024

Breitscheid

Trinkwasserschutzgebiet

im Aufhebungsverfahren

12.01.77

Nr. 5 Jahr 77 Seite 0344

532-025

Breitscheid

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

12.01.77

Nr. 5 Jahr 77 Seite 0344

532-026

Breitscheid

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

20.09.77

Nr. 41 Jahr 77 Seite 1982

532-027

Breitscheid

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

14.12.87

Nr. 3 Jahr 88 Seite 0217

532-028

Breitscheid

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

30.01.91

Nr. 8 Jahr 91 Seite 0600

532-029

Dietzhoelztal

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

11.04.73

Nr. 24 Jahr 73 Seite 1084

532-030

Dietzhoelztal

Trinkwasserschutzgebiet

im Aufhebungsverfahren

12.01.77

Nr. 6 Jahr 77 Seite 0402

532-031

Dietzhoelztal

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

12.01.77

Nr. 6 Jahr 77 Seite 0402

532-033

Dietzhoelztal

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

12.07.95

Nr. 32 Jahr 95 Seite 2462

532-034

Dietzhoelztal

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

22.11.06

Nr. 40 Jahr 07 Seite 1937

532-035

Dietzhoelztal

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

05.03.07

Nr. 48 Jahr 07 Seite 2399

532-036

Dillenburg, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

20.07.73

Nr. 37 Jahr 73 Seite 1632

532-037

Dillenburg, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

03.08.04

Nr. 2 Jahr 05 Seite 0121

532-038

Dillenburg, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

02.07.03

Nr. 31 Jahr 03 Seite 3140

532-040

Dillenburg, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

27.08.75

Nr. 38 Jahr 75 Seite 1771

532-041

Dillenburg, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

27.08.75

Nr. 38 Jahr 75 Seite 1771

532-042

Dillenburg, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

27.08.75

Nr. 38 Jahr 75 Seite 1771

532-043

Dillenburg, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

24.05.77

Nr. 26 Jahr 77 Seite 1293

532-044

Dillenburg, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

02.08.77

Nr. 35 Jahr 77 Seite 1772

532-047

Dillenburg, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

26.10.78

Nr. 48 Jahr 78 Seite 2361

532-049

Eschenburg

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

12.02.86

Nr. 9 Jahr 86 Seite 0436

532-050

Dillenburg, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

12.02.86

Nr. 9 Jahr 86 Seite 0436

532-051

Driedorf

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

20.09.77

Nr. 41 Jahr 77 Seite 1982

532-052

Driedorf

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

20.09.77

Nr. 41 Jahr 77 Seite 1982

532-053

Driedorf

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

05.02.80

Nr. 9 Jahr 80 Seite 0423

532-054

Driedorf

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

27.04.99

Nr. 21 Jahr 99 Seite 1748

532-055

Ehringshausen

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

21.02.68

Nr. 11 Jahr 68 Seite 0428

532-056

Ehringshausen

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

15.07.70

Nr. 32 Jahr 70 Seite 1573

532-057

Ehringshausen

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

21.02.90

Nr. 14 Jahr 90 Seite 0604

532-059

Ehringshausen

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

10.06.94

Nr. 40 Jahr 94 Seite 2872

532-060

Ehringshausen

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

10.06.94

Nr. 40 Jahr 94 Seite 2872

532-061

Eschenburg

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

07.09.76

Nr. 39 Jahr 76 Seite 1751

532-062

Eschenburg

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

04.10.76

Nr. 43 Jahr 76 Seite 1928

532-063

Eschenburg

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

04.10.76

Nr. 43 Jahr 76 Seite 1928

532-064

Eschenburg

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

25.05.77

Nr. 26 Jahr 77 Seite 1298

532-065

Eschenburg

Trinkwasserschutzgebiet

im Aufhebungsverfahren

25.05.77

Nr. 26 Jahr 77 Seite 1298

532-066

Eschenburg

Trinkwasserschutzgebiet

im Aufhebungsverfahren

25.05.77

Nr. 26 Jahr 77 Seite 1298

532-068

Eschenburg

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

18.10.77

Nr. 46 Jahr 77 Seite 2209

532-069

Eschenburg

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

18.10.77

Nr. 46 Jahr 77 Seite 2209

532-070

Haiger, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

20.06.95

Nr. 30 Jahr 95 Seite 2287

532-071

Eschenburg

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

01.03.90

Nr. 15 Jahr 90 Seite 0651

532-072

Eschenburg

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

08.01.91

Nr. 6 Jahr 91 Seite 0462

532-073

Dietzhoelztal

Trinkwasserschutzgebiet

im Aufhebungsverfahren

12.01.77

Nr. 6 Jahr 77 Seite 0402

532-074

Greifenstein

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

05.12.67

Nr. 52 Jahr 67 Seite 1632

532-075

Greifenstein

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

05.12.67

Nr. 52 Jahr 67 Seite 1632

532-076

Greifenstein

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

16.12.88

Nr. 2 Jahr 89 Seite 0230

532-077

Greifenstein

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

24.01.89

Nr. 10 Jahr 89 Seite 0655

532-078

Greifenstein

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

24.01.89

Nr. 10 Jahr 89 Seite 0655

532-079

Greifenstein

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

02.04.90

Nr. 21 Jahr 90 Seite 0959

532-080

Greifenstein

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

02.04.90

Nr. 21 Jahr 90 Seite 0959

532-081

Greifenstein

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

07.12.98

Nr. 2 Jahr 99 Seite 0163

532-084

Haiger, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

14.12.87

Nr. 3 Jahr 88 Seite 0217

532-085

Haiger, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

15.01.97

Nr. 7 Jahr 97 Seite 0597

532-086

Haiger, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

15.01.97

Nr. 7 Jahr 97 Seite 0597

532-089

Haiger, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

03.09.96

Nr. 41 Jahr 96 Seite 3323

532-090

Haiger, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

03.09.96

Nr. 41 Jahr 96 Seite 3323

532-095

Haiger, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

09.10.72

Nr. 46 Jahr 72 Seite 1953

532-098

Haiger, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

27.11.96

Nr. 1 Jahr 97 Seite 0023

532-100

Haiger, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

im Festsetzungsverfahren

03.10.72

Nr. 46 Jahr 72 Seite 1944

532-101

Herborn, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

12.05.77

Nr. 24 Jahr 77 Seite 1199

532-102

Herborn, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

08.05.79

Nr. 24 Jahr 79 Seite 1253

532-103

Herborn, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

08.05.79

Nr. 24 Jahr 79 Seite 1253

532-106

Herborn, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

26.07.79

Nr. 34 Jahr 79 Seite 1713

532-107

Herborn, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

06.03.89

Nr. 13 Jahr 89 Seite 0794

532-108

Herborn, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

11.10.72

Nr. 46 Jahr 72 Seite 1955

532-109

Herborn, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

18.12.02

Nr. 8 Jahr 03 Seite 0834

532-112

Hohenahr

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

09.11.73

Nr. 50 Jahr 73 Seite 2220

532-113

Hohenahr

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

06.03.89

Nr. 13 Jahr 89 Seite 0796

532-114

Hohenahr

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

28.03.90

Nr. 18 Jahr 90 Seite 0790

532-115

Hohenahr

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

15.07.97

Nr. 33 Jahr 97 Seite 2475

532-116

Hohenahr

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

03.02.97

Nr. 13 Jahr 97 Seite 1064

532-121

Lahnau

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

22.11.71

Nr. 50 Jahr 71 Seite 2028

532-122

Leun, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

26.02.75

Nr. 13 Jahr 75 Seite 0600

532-123

Leun, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

19.09.80

Nr. 41 Jahr 80 Seite 1911

532-124

Leun, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

21.02.90

Nr. 12 Jahr 90 Seite 0500

532-125

Mittenaar

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

20.09.77

Nr. 43 Jahr 77 Seite 2075

532-126

Mittenaar

Trinkwasserschutzgebiet

im Aufhebungsverfahren

13.06.88

Nr. 27 Jahr 88 Seite 1442

532-127

Mittenaar

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

13.06.88

Nr. 27 Jahr 88 Seite 1442

532-128

Mittenaar

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

20.04.94

Nr. 25 Jahr 94 Seite 1530

532-131

Schoeffengrund

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

15.06.88

Nr. 28 Jahr 88 Seite 1520

532-132

Siegbach

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

23.04.97

Nr. 23 Jahr 97 Seite 1715

532-133

Siegbach

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

23.04.97

Nr. 23 Jahr 97 Seite 1715

532-134

Siegbach

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

23.04.97

Nr. 23 Jahr 97 Seite 1715

532-135

Siegbach

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

23.04.97

Nr. 23 Jahr 97 Seite 1715

532-136

Siegbach

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

23.04.97

Nr. 23 Jahr 97 Seite 1715

532-137

Siegbach

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

23.04.97

Nr. 23 Jahr 97 Seite 1715

532-138

Sinn

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

14.10.74

Nr. 45 Jahr 74 Seite 2065

532-139

Solms, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

im Neufestsetzungsverfahren

12.03.68

Nr. 14 Jahr 68 Seite 0588

532-140

Solms, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

03.08.70

Nr. 35 Jahr 70 Seite 1716

532-141

Solms, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

19.12.79

Nr. 3 Jahr 80 Seite 0140

532-142

Solms, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

16.02.90

Nr. 11 Jahr 90 Seite 0471

532-143

Solms, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

07.06.94

Nr. 36 Jahr 94 Seite 2452

532-144

Solms, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

07.06.94

Nr. 36 Jahr 94 Seite 2452

532-145

Solms, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

09.06.99

Nr. 35 Jahr 99 Seite 2619

532-146

Solms, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

14.07.03

Nr. 34 Jahr 03 Seite 3419

532-147

Eschenburg

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

31.10.02

Nr. 50 Jahr 02 Seite 4756

532-148

Eschenburg

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

31.10.02

Nr. 50 Jahr 02 Seite 4756

532-149

Greifenstein

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

13.08.02

Nr. 38 Jahr 02 Seite 3559

532-151

Waldsolms

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

02.10.69

Nr. 48 Jahr 69 Seite 1981

532-152

Waldsolms

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

18.02.71

Nr. 15 Jahr 71 Seite 0646

532-153

Waldsolms

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

10.06.94

Nr. 31 Jahr 94 Seite 2014

532-154

Waldsolms

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

01.07.94

Nr. 38 Jahr 94 Seite 2753

532-155

Waldsolms

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

09.11.94

Nr. 50 Jahr 94 Seite 3739

532-156

Leun, Stadt

Heilquellenschutzgebiet

im Aufhebungsverfahren

16.12.31

Nr. 1 Jahr 32 Seite 0001

532-158

Wetzlar, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

16.09.69

Nr. 46 Jahr 69 Seite 1901

532-160

Wetzlar, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

12.11.69

Nr. 2 Jahr 70 Seite 0059

532-162

Wetzlar, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

13.04.77

Nr. 19 Jahr 77 Seite 1001

532-164

Wetzlar, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

26.03.90

Nr. 18 Jahr 90 Seite 0785

532-165

Wetzlar, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

26.03.90

Nr. 17 Jahr 90 Seite 0740

532-167

Dillenburg, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

01.04.03

Nr. 33 Jahr 03 Seite 3316

532-168

Dillenburg, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

13.08.03

Nr. 6 Jahr 04 Seite 0808

532-170

Hohenahr

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

04.10.02

Nr. 47 Jahr 02 Seite 4458

532-172

Leun, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

26.02.75

Nr. 13 Jahr 75 Seite 0600

532-173

Leun, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

21.02.90

Nr. 12 Jahr 90 Seite 0500

532-175

Dillenburg, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

25.09.74

Nr. 43 Jahr 74 Seite 1957

533-002

Beselich

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

05.03.65

Nr. 14 Jahr 65 Seite 0396

533-004

Beselich

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

11.03.97

Nr. 15 Jahr 97 Seite 1192

533-005

Brechen

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

18.07.97

Nr. 34 Jahr 97 Seite 2545

533-006

Brechen

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

18.07.97

Nr. 34 Jahr 97 Seite 2545

533-007

Brechen

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

20.08.97

Nr. 39 Jahr 97 Seite 2936

533-008

Brechen

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

19.03.99

Nr. 17 Jahr 99 Seite 1295

533-009

Bad Camberg, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

28.11.88

Nr. 52 Jahr 88 Seite 2832

533-010

Bad Camberg, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

12.07.90

Nr. 36 Jahr 90 Seite 1808

533-011

Bad Camberg, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

03.09.96

Nr. 41 Jahr 96 Seite 3319

533-012

Bad Camberg, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

03.09.96

Nr. 41 Jahr 96 Seite 3311

533-013

Bad Camberg, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

14.07.98

Nr. 33 Jahr 98 Seite 2558

533-014

Bad Camberg, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

14.07.98

Nr. 33 Jahr 98 Seite 2558

533-015

Bad Camberg, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

15.01.99

Nr. 10 Jahr 99 Seite 0720

533-016

Bad Camberg, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

09.02.99

Nr. 13 Jahr 99 Seite 0941

533-018

Dornburg

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

15.07.97

Nr. 33 Jahr 97 Seite 2471

533-019

Dornburg

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

07.04.98

Nr. 19 Jahr 98 Seite 1350

533-020

Dornburg

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

05.05.98

Nr. 30 Jahr 98 Seite 2211

533-021

Dornburg

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

12.05.99

Nr. 24 Jahr 99 Seite 1899

533-022

Dornburg

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

28.10.05

Nr. 51 Jahr 05 Seite 4674

533-023

Dornburg

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

03.04.03

Nr. 21 Jahr 03 Seite 2153

533-024

Dornburg

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

29.05.02

Nr. 28 Jahr 02 Seite 2578

533-025

Dornburg

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

30.10.01

Nr. 47 Jahr 01 Seite 4128

533-027

Dornburg

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

08.12.00

Nr. 7 Jahr 01 Seite 0696

533-028

Elbtal

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

12.08.99

Nr. 40 Jahr 99 Seite 3014

533-031

Elz

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

03.09.97

Nr. 41 Jahr 97 Seite 3064

533-032

Elz

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

20.02.96

Nr. 12 Jahr 96 Seite 0949

533-034

Hadamar, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

23.05.84

Nr. 24 Jahr 84 Seite 1164

533-036

Hadamar, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

11.08.99

Nr. 38 Jahr 99 Seite 2853

533-037

Hadamar, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

03.03.03

Nr. 16 Jahr 03 Seite 1627

533-038

Hadamar, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

16.08.99

Nr. 38 Jahr 99 Seite 2857

533-039

Hadamar, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

07.02.00

Nr. 10 Jahr 00 Seite 0814

533-040

Hadamar, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

13.10.99

Nr. 46 Jahr 99 Seite 3430

533-041

Huenfelden

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

27.03.85

Nr. 16 Jahr 85 Seite 0748

533-042

Huenfelden

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

13.08.87

Nr. 39 Jahr 87 Seite 1977

533-043

Huenfelden

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

10.12.90

Nr. 2 Jahr 91 Seite 0094

533-044

Huenfelden

Trinkwasserschutzgebiet

im Aufhebungsverfahren

17.03.92

Nr. 16 Jahr 92 Seite 0985

533-045

Huenfelden

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

17.03.92

Nr. 16 Jahr 92 Seite 0985

533-046

Huenfelden

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

12.05.99

Nr. 24 Jahr 99 Seite 1895

533-047

Huenfelden

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

20.08.01

Nr. 37 Jahr 01 Seite 3329

533-048

Limburg A.D.Lahn, Kreisstadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

13.08.87

Nr. 39 Jahr 89 Seite 1974

533-049

Limburg A.D.Lahn, Kreisstadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

08.11.90

Nr. 51 Jahr 90 Seite 2775

533-051

Limburg A.D.Lahn, Kreisstadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

23.01.95

Nr. 8 Jahr 95 Seite 0628

533-052

Loehnberg

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

29.03.68

Nr. 16 Jahr 68 Seite 0663

533-053

Loehnberg

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

29.03.68

Nr. 16 Jahr 68 Seite 0663

533-054

Loehnberg

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

28.02.79

Nr. 13 Jahr 79 Seite 0620

533-055

Loehnberg

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

19.10.87

Nr. 45 Jahr 87 Seite 2223

533-056

Loehnberg

Trinkwasserschutzgebiet

im Aufhebungsverfahren

19.05.94

Nr. 26 Jahr 94 Seite 1616

533-057

Loehnberg

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

19.05.94

Nr. 26 Jahr 94 Seite 1616

533-058

Loehnberg

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

19.05.94

Nr. 26 Jahr 94 Seite 1616

533-059

Loehnberg

Trinkwasserschutzgebiet

im Aufhebungsverfahren

19.05.94

Nr. 26 Jahr 94 Seite 1616

533-060

Loehnberg

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

11.08.99

Nr. 38 Jahr 99 Seite 2862

533-061

Mengerskirchen

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

10.07.79

Nr. 32 Jahr 79 Seite 1623

533-063

Mengerskirchen

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

24.10.88

Nr. 48 Jahr 88 Seite 2582

533-064

Mengerskirchen

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

24.10.88

Nr. 48 Jahr 88 Seite 2582

533-065

Mengerskirchen

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

08.11.94

Nr. 50 Jahr 94 Seite 3733

533-068

Merenberg

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

29.08.67

Nr. 7 Jahr 68 Seite 0245

533-069

Merenberg

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

17.07.69

Nr. 35 Jahr 69 Seite 1514

533-070

Merenberg

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

11.04.73

Nr. 24 Jahr 73 Seite 1082

533-071

Merenberg

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

29.09.87

Nr. 42 Jahr 87 Seite 2106

533-072

Runkel, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

05.05.70

Nr. 27 Jahr 70 Seite 1387

533-073

Runkel, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

12.03.90

Nr. 21 Jahr 90 Seite 0954

533-074

Selters (Taunus)

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

29.11.71

Nr. 52 Jahr 71 Seite 2114

533-076

Selters (Taunus)

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

20.07.94

Nr. 38 Jahr 94 Seite 2738

533-077

Selters (Taunus)

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

20.07.94

Nr. 38 Jahr 94 Seite 2738

533-079

Selters (Taunus)

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

03.09.97

Nr. 40 Jahr 97 Seite 3016

533-080

Selters (Taunus)

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

11.02.99

Nr. 13 Jahr 99 Seite 0946

533-081

Selters (Taunus)

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

11.02.99

Nr. 13 Jahr 99 Seite 0946

533-082

Selters (Taunus)

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

08.11.99

Nr. 49 Jahr 99 Seite 3637

533-083

Villmar

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

21.12.61

Nr. 27 Jahr 62 Seite 0906

533-084

Villmar

Trinkwasserschutzgebiet

im Aufhebungsverfahren

09.10.62

Nr. 45 Jahr 62 Seite 1534

533-085

Villmar

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

05.12.69

Nr. 8 Jahr 70 Seite 0407

533-086

Villmar

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

04.05.79

Nr. 22 Jahr 79 Seite 1141

533-087

Weinbach

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

20.01.89

Nr. 7 Jahr 89 Seite 0484

533-088

Villmar

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

23.01.95

Nr. 8 Jahr 95 Seite 0620

533-091

Waldbrunn (Westerwald)

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

15.10.87

Nr. 45 Jahr 87 Seite 2220

533-092

Waldbrunn (Westerwald)

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

15.06.94

Nr. 39 Jahr 94 Seite 2804

533-093

Waldbrunn (Westerwald)

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

23.09.99

Nr. 43 Jahr 99 Seite 3262

533-094

Waldbrunn (Westerwald)

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

04.01.00

Nr. 5 Jahr 00 Seite 0470

533-095

Waldbrunn (Westerwald)

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

11.10.99

Nr. 45 Jahr 99 Seite 3363

533-098

Weilburg, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

24.08.67

Nr. 48 Jahr 67 Seite 1496

533-100

Weilburg, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

02.06.75

Nr. 25 Jahr 75 Seite 1094

533-101

Weilburg, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

17.02.77

Nr. 12 Jahr 77 Seite 0684

533-102

Weilburg, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

23.10.79

Nr. 47 Jahr 79 Seite 2216

533-103

Weilburg, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

25.11.80

Nr. 52 Jahr 80 Seite 2442

533-105

Weilburg, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

07.09.93

Nr. 50 Jahr 93 Seite 3069

533-106

Weilburg, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

07.09.93

Nr. 50 Jahr 93 Seite 3069

533-108

Weilmuenster

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

13.04.70

Nr. 22 Jahr 70 Seite 1116

533-109

Weilmuenster

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

28.04.70

Nr. 26 Jahr 70 Seite 1338

533-110

Weilmuenster

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

02.03.71

Nr. 15 Jahr 71 Seite 0650

533-112

Weilmuenster

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

22.05.75

Nr. 24 Jahr 75 Seite 1062

533-113

Weilmuenster

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

22.05.75

Nr. 24 Jahr 75 Seite 1062

533-114

Weilmuenster

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

22.05.75

Nr. 24 Jahr 75 Seite 1062

533-116

Weilmuenster

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

21.02.90

Nr. 12 Jahr 90 Seite 0503

533-117

Weilmuenster

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

30.07.97

Nr. 34 Jahr 97 Seite 2549

533-118

Weilmuenster

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

31.07.97

Nr. 34 Jahr 97 Seite 2554

533-119

Selters (Taunus)

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

27.08.97

Nr. 40 Jahr 97 Seite 3009

533-120

Weilmuenster

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

27.08.97

Nr. 40 Jahr 97 Seite 3009

533-121

Weilmuenster

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

27.08.97

Nr. 40 Jahr 97 Seite 3004

533-122

Weilmuenster

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

22.08.97

Nr. 40 Jahr 97 Seite 2996

533-123

Weilmuenster

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

27.08.97

Nr. 40 Jahr 97 Seite 3000

533-124

Weilmuenster

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

19.01.99

Nr. 10 Jahr 99 Seite 0723

533-126

Weilmuenster

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

05.04.01

Nr. 22 Jahr 01 Seite 1961

533-127

Weilmuenster

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

19.01.99

Nr. 10 Jahr 99 Seite 0723

533-129

Weinbach

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

10.10.66

Nr. 14 Jahr 67 Seite 0412

533-130

Weinbach

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

10.10.66

Nr. 14 Jahr 67 Seite 0412

533-134

Weinbach

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

21.03.78

Nr. 16 Jahr 78 Seite 0786

533-135

Weinbach

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

06.11.78

Nr. 48 Jahr 78 Seite 2364

533-136

Weinbach

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

06.11.78

Nr. 48 Jahr 78 Seite 2364

533-141

Weilmuenster

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

12.03.68

Nr. 14 Jahr 68 Seite 0586

533-157

Weilmuenster

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

29.05.02

Nr. 33 Jahr 02 Seite 3118

533-158

Weilmuenster

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

12.03.02

Nr. 21 Jahr 02 Seite 1957

533-165

Weilburg, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

27.08.69

Nr. 45 Jahr 69 Seite 1860

533-167

Mengerskirchen

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

12.02.03

Nr. 10 Jahr 03 Seite 0986

533-169

Weinbach

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

19.04.04

Nr. 22 Jahr 04 Seite 1853

533-171

Weinbach

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

30.05.06

Nr. 37 Jahr 06 Seite 2128

534-001

Stadtallendorf, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

26.10.66

Nr. 50 Jahr 66 Seite 1588

534-002

Amoeneburg, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

10.12.90

Nr. 2 Jahr 91 Seite 0089

534-003

Amoeneburg, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

28.12.98

Nr. 7 Jahr 99 Seite 0526

534-005

Angelburg

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

21.12.00

Nr. 5 Jahr 01 Seite 0450

534-006

Angelburg

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

10.12.00

Nr. 5 Jahr 01 Seite 0446

534-007

Bad Endbach

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

12.03.81

Nr. 15 Jahr 81 Seite 0918

534-008

Bad Endbach

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

10.12.90

Nr. 1 Jahr 91 Seite 0036

534-009

Bad Endbach

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

11.12.90

Nr. 2 Jahr 91 Seite 0096

534-010

Bad Endbach

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

11.04.95

Nr. 20 Jahr 95 Seite 1482

534-011

Bad Endbach

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

13.10.98

Nr. 47 Jahr 98 Seite 3674

534-012

Bad Endbach

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

21.08.00

Nr. 24 Jahr 00 Seite 3428

534-013

Biedenkopf, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

02.03.81

Nr. 13 Jahr 81 Seite 0776

534-014

Biedenkopf, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

02.03.81

Nr. 13 Jahr 81 Seite 0776

534-015

Biedenkopf, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

02.03.81

Nr. 13 Jahr 81 Seite 0776

534-022

Breidenbach

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

27.02.81

Nr. 13 Jahr 81 Seite 0773

534-023

Breidenbach

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

11.12.95

Nr. 3 Jahr 96 Seite 0237

534-024

Breidenbach

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

05.12.96

Nr. 1 Jahr 97 Seite 0027

534-025

Breidenbach

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

03.09.97

Nr. 41 Jahr 97 Seite 3068

534-027

Breidenbach

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

23.11.99

Nr. 51 Jahr 99 Seite 3783

534-029

Coelbe

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

16.12.91

Nr. 5 Jahr 92 Seite 0356

534-030

Dautphetal

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

14.11.72

Nr. 51 Jahr 72 Seite 2170

534-031

Dautphetal

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

30.05.75

Nr. 30 Jahr 75 Seite 1377

534-032

Dautphetal

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

30.05.75

Nr. 30 Jahr 75 Seite 1377

534-034

Dautphetal

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

12.03.90

Nr. 15 Jahr 90 Seite 0653

534-035

Dautphetal

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

03.12.90

Nr. 53 Jahr 90 Seite 2971

534-036

Dautphetal

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

04.12.99

Nr. 3 Jahr 00 Seite 0291

534-044

Ebsdorfergrund

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

22.05.74

Nr. 26 Jahr 74 Seite 1180

534-048

Ebsdorfergrund

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

17.05.01

Nr. 26 Jahr 01 Seite 2360

534-049

Angelburg

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

16.03.81

Nr. 15 Jahr 81 Seite 0914

534-050

Angelburg

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

16.03.81

Nr. 15 Jahr 81 Seite 0914

534-051

Angelburg

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

16.03.81

Nr. 15 Jahr 81 Seite 0914

534-052

Angelburg

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

16.03.81

Nr. 15 Jahr 81 Seite 0914

534-053

Angelburg

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

16.03.81

Nr. 15 Jahr 81 Seite 0914

534-054

Gladenbach, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

03.12.90

Nr. 53 Jahr 90 Seite 2968

534-060

Gladenbach, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

17.02.03

Nr. 11 Jahr 03 Seite 1173

534-061

Gladenbach, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

17.02.03

Nr. 11 Jahr 03 Seite 1173

534-063

Kirchhain, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

11.09.74

Nr. 43 Jahr 74 Seite 1966

534-064

Kirchhain, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

28.05.97

Nr. 25 Jahr 97 Seite 1830

534-067

Lahntal

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

14.10.75

Nr. 47 Jahr 75 Seite 2138

534-068

Lohra

Trinkwasserschutzgebiet

im Aufhebungsverfahren

21.12.67

Nr. 5 Jahr 68 Seite 0162

534-069

Marburg, Universitaetsstadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

25.10.67

Nr. 48 Jahr 67 Seite 1493

534-070

Marburg, Universitaetsstadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

18.05.71

Nr. 27 Jahr 71 Seite 1099

534-071

Marburg, Universitaetsstadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

20.12.73

Nr. 9 Jahr 74 Seite 0456

534-073

Marburg, Universitaetsstadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

12.03.90

Nr. 16 Jahr 90 Seite 0692

534-074

Marburg, Universitaetsstadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

12.02.90

Nr. 15 Jahr 90 Seite 0656

534-075

Muenchhausen

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

19.01.73

Nr. 11 Jahr 73 Seite 0520

534-077

Neustadt (Hessen), Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

14.05.74

Nr. 26 Jahr 74 Seite 1177

534-078

Neustadt (Hessen), Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

08.08.90

Nr. 37 Jahr 90 Seite 1864

534-079

Rauschenberg, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

11.01.71

Nr. 9 Jahr 71 Seite 0392

534-080

Rauschenberg, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

02.05.75

Nr. 25 Jahr 75 Seite 1101

534-081

Rauschenberg, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

07.05.90

Nr. 24 Jahr 90 Seite 1149

534-082

Rauschenberg, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

21.08.02

Nr. 38 Jahr 02 Seite 3562

534-083

Stadtallendorf, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

28.07.67

Nr. 37 Jahr 67 Seite 1157

534-084

Stadtallendorf, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

23.03.71

Nr. 19 Jahr 71 Seite 0800

534-086

Stadtallendorf, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

16.01.75

Nr. 10 Jahr 75 Seite 0430

534-087

Steffenberg

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

27.08.81

Nr. 41 Jahr 81 Seite 1954

534-089

Steffenberg

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

05.03.99

Nr. 13 Jahr 99 Seite 0950

534-090

Steffenberg

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

06.05.02

Nr. 23 Jahr 02 Seite 2095

534-091

Steffenberg

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

06.05.02

Nr. 23 Jahr 02 Seite 2090

534-092

Steffenberg

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

06.05.02

Nr. 23 Jahr 02 Seite 2086

534-093

Weimar

Trinkwasserschutzgebiet

im Aufhebungsverfahren

23.07.71

Nr. 35 Jahr 71 Seite 1440

534-097

Wetter (Hessen), Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

15.01.88

Nr. 6 Jahr 88 Seite 0402

534-098

Wetter (Hessen), Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

03.12.99

Nr. 1 Jahr 00 Seite 0019

534-099

Wohratal

Trinkwasserschutzgebiet

im Neufestsetzungsverfahren

11.10.67

Nr. 48 Jahr 67 Seite 1494

534-100

Wohratal

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

26.07.71

Nr. 35 Jahr 71 Seite 1437

534-101

Wohratal

Trinkwasserschutzgebiet

im Aufhebungsverfahren

09.03.83

Nr. 14 Jahr 83 Seite 0828

534-102

Wohratal

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

29.10.99

Nr. 51 Jahr 99 Seite 3787

534-105

Bad Endbach

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

12.03.81

Nr. 15 Jahr 81 Seite 0918

534-106

Bad Endbach

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

11.04.95

Nr. 20 Jahr 95 Seite 1482

534-107

Breidenbach

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

23.11.99

Nr. 51 Jahr 99 Seite 3783

534-112

Ebsdorfergrund

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

25.07.05

Nr. 37 Jahr 05 Seite 3565

534-119

Dautphetal

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

03.12.90

Nr. 53 Jahr 90 Seite 2971

534-120

Stadtallendorf, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

24.04.07

Nr. 22 Jahr 07 Seite 1083

534-121

Marburg, Universitaetsstadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

19.03.07

Nr. 18 Jahr 07 Seite 0895

534-122

Neustadt (Hessen), Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

29.10.08

Nr. 49 Jahr 08 Seite 3148

535-001

Alsfeld, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

12.03.90

Nr. 17 Jahr 90 Seite 0734

535-004

Alsfeld, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

02.06.77

Nr. 27 Jahr 77 Seite 1372

535-005

Alsfeld, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

08.03.78

Nr. 15 Jahr 78 Seite 0737

535-006

Alsfeld, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

18.10.88

Nr. 45 Jahr 88 Seite 2436

535-007

Alsfeld, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

09.02.90

Nr. 11 Jahr 90 Seite 0468

535-008

Alsfeld, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

im Neufestsetzungsverfahren

07.05.91

Nr. 28 Jahr 91 Seite 1712

535-010

Antrifttal

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

17.11.69

Nr. 2 Jahr 70 Seite 0062

535-012

Antrifttal

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

04.09.86

Nr. 39 Jahr 86 Seite 1865

535-013

Antrifttal

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

20.12.95

Nr. 6 Jahr 96 Seite 0553

535-014

Feldatal

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

11.07.90

Nr. 35 Jahr 90 Seite 1774

535-015

Feldatal

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

28.11.90

Nr. 52 Jahr 90 Seite 2859

535-016

Feldatal

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

05.12.90

Nr. 1 Jahr 91 Seite 0028

535-017

Feldatal

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

17.12.92

Nr. 3 Jahr 93 Seite 0183

535-020

Freiensteinau

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

01.12.67

Nr. 8 Jahr 68 Seite 0280

535-021

Freiensteinau

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

27.09.71

Nr. 45 Jahr 71 Seite 1804

535-022

Freiensteinau

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

14.10.74

Nr. 45 Jahr 74 Seite 2058

535-024

Freiensteinau

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

16.02.76

Nr. 10 Jahr 76 Seite 0461

535-025

Freiensteinau

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

03.06.77

Nr. 27 Jahr 77 Seite 1369

535-026

Freiensteinau

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

04.12.79

Nr. 53 Jahr 79 Seite 2532

535-027

Freiensteinau

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

06.12.82

Nr. 52 Jahr 82 Seite 2447

535-028

Freiensteinau

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

31.10.89

Nr. 48 Jahr 89 Seite 2428

535-029

Freiensteinau

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

21.01.91

Nr. 8 Jahr 91 Seite 0568

535-030

Freiensteinau

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

03.09.91

Nr. 40 Jahr 91 Seite 2260

535-033

Gemuenden (Felda)

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

20.03.90

Nr. 21 Jahr 90 Seite 0957

535-034

Gemuenden (Felda)

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

07.05.90

Nr. 24 Jahr 90 Seite 1151

535-035

Gemuenden (Felda)

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

15.06.98

Nr. 28 Jahr 98 Seite 1993

535-036

Grebenau, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

23.08.67

Nr. 48 Jahr 67 Seite 1490

535-037

Grebenau, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

25.01.88

Nr. 8 Jahr 88 Seite 0481

535-038

Grebenau, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

08.03.88

Nr. 14 Jahr 88 Seite 0760

535-039

Grebenau, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

12.03.91

Nr. 16 Jahr 91 Seite 1008

535-040

Grebenau, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

27.05.98

Nr. 25 Jahr 98 Seite 1741

535-041

Grebenhain

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

29.01.68

Nr. 16 Jahr 68 Seite 0661

535-043

Grebenhain

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

17.09.69

Nr. 46 Jahr 69 Seite 1903

535-044

Grebenhain

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

20.12.71

Nr. 3 Jahr 72 Seite 0120

535-045

Grebenhain

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

06.11.78

Nr. 48 Jahr 78 Seite 2368

535-046

Grebenhain

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

04.09.85

Nr. 38 Jahr 85 Seite 1743

535-047

Grebenhain

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

12.03.86

Nr. 15 Jahr 86 Seite 0789

535-049

Grebenhain

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

12.03.90

Nr. 14 Jahr 90 Seite 0613

535-051

Grebenhain

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

21.01.91

Nr. 8 Jahr 91 Seite 0595

535-052

Grebenhain

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

21.01.91

Nr. 8 Jahr 91 Seite 0592

535-053

Grebenhain

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

24.05.93

Nr. 28 Jahr 93 Seite 1740

535-054

Herbstein, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

28.11.75

Nr. 51 Jahr 75 Seite 2317

535-055

Herbstein, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

27.02.78

Nr. 13 Jahr 78 Seite 0645

535-057

Herbstein, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

18.04.78

Nr. 19 Jahr 78 Seite 0899

535-058

Herbstein, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

09.03.84

Nr. 14 Jahr 84 Seite 0718

535-059

Herbstein, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

12.12.88

Nr. 2 Jahr 89 Seite 0224

535-060

Herbstein, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

28.11.90

Nr. 52 Jahr 90 Seite 2852

535-061

Herbstein, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

10.01.92

Nr. 7 Jahr 92 Seite 0458

535-063

Homberg (Ohm), Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

08.12.82

Nr. 1 Jahr 83 Seite 0052

535-064

Homberg (Ohm), Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

30.11.88

Nr. 2 Jahr 89 Seite 0222

535-068

Schlitz, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

14.11.00

Nr. 50 Jahr 00 Seite 3999

535-069

Kirtorf, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

22.07.85

Nr. 32 Jahr 85 Seite 1555

535-070

Kirtorf, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

01.03.90

Nr. 17 Jahr 90 Seite 0732

535-073

Lauterbach (Hessen), Kreisstadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

05.07.77

Nr. 31 Jahr 77 Seite 1539

535-074

Lauterbach (Hessen), Kreisstadt

Trinkwasserschutzgebiet

im Neufestsetzungsverfahren

22.08.79

Nr. 38 Jahr 79 Seite 1885

535-075

Lauterbach (Hessen), Kreisstadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

16.05.80

Nr. 23 Jahr 80 Seite 1033

535-076

Lauterbach (Hessen), Kreisstadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

30.07.81

Nr. 34 Jahr 81 Seite 1664

535-077

Lauterbach (Hessen), Kreisstadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

20.03.90

Nr. 23 Jahr 90 Seite 1058

535-078

Lauterbach (Hessen), Kreisstadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

10.12.90

Nr. 1 Jahr 91 Seite 0030

535-079

Lauterbach (Hessen), Kreisstadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

27.10.98

Nr. 46 Jahr 98 Seite 3548

535-080

Lautertal (Vogelsberg)

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

26.08.70

Nr. 41 Jahr 70 Seite 2000

535-081

Lautertal (Vogelsberg)

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

26.08.70

Nr. 41 Jahr 70 Seite 2000

535-082

Lautertal (Vogelsberg)

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

09.01.79

Nr. 6 Jahr 79 Seite 0287

535-083

Lautertal (Vogelsberg)

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

19.03.90

Nr. 22 Jahr 90 Seite 1011

535-084

Lautertal (Vogelsberg)

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

19.03.90

Nr. 23 Jahr 90 Seite 1055

535-086

Muecke

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

29.09.87

Nr. 42 Jahr 87 Seite 2106

535-087

Muecke

Trinkwasserschutzgebiet

im Neufestsetzungsverfahren

29.08.88

Nr. 38 Jahr 88 Seite 2129

535-089

Muecke

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

19.05.06

Nr. 26 Jahr 06 Seite 1349

535-091

Muecke

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

29.08.05

Nr. 41 Jahr 05 Seite 4012

535-095

Romrod, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

im Neufestsetzungsverfahren

07.05.91

Nr. 28 Jahr 91 Seite 1712

535-097

Schlitz, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

im Neufestsetzungsverfahren

18.03.70

Nr. 19 Jahr 70 Seite 0940

535-098

Schlitz, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

11.09.01

Nr. 41 Jahr 01 Seite 3582

535-100

Schlitz, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

im Neufestsetzungsverfahren

17.09.75

Nr. 41 Jahr 75 Seite 1897

535-101

Schlitz, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

im Neufestsetzungsverfahren

26.10.76

Nr. 46 Jahr 76 Seite 2037

535-102

Schlitz, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

10.09.79

Nr. 41 Jahr 79 Seite 1995

535-103

Schlitz, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

07.12.79

Nr. 1 Jahr 80 Seite 0019

535-106

Schlitz, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

11.03.93

Nr. 16 Jahr 93 Seite 0968

535-109

Schlitz, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

22.07.94

Nr. 36 Jahr 94 Seite 2455

535-110

Schlitz, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

22.05.01

Nr. 25 Jahr 01 Seite 2183

535-111

Schlitz, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

06.04.99

Nr. 18 Jahr 99 Seite 1414

535-112

Schotten, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

25.04.73

Nr. 25 Jahr 73 Seite 1127

535-113

Schotten, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

15.07.74

Nr. 34 Jahr 74 Seite 1534

535-116

Schotten, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

04.11.82

Nr. 47 Jahr 82 Seite 2083

535-117

Schotten, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

28.01.83

Nr. 11 Jahr 83 Seite 0700

535-118

Schotten, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

29.05.85

Nr. 25 Jahr 85 Seite 1153

535-119

Schotten, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

im Aufhebungsverfahren

29.05.85

Nr. 25 Jahr 85 Seite 1153

535-120

Schotten, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

22.11.88

Nr. 52 Jahr 88 Seite 2853

535-121

Schotten, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

30.11.88

Nr. 52 Jahr 88 Seite 2859

535-122

Schotten, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

08.12.88

Nr. 1 Jahr 89 Seite 0075

535-123

Schotten, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

21.07.89

Nr. 35 Jahr 89 Seite 1829

535-124

Schotten, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

21.07.89

Nr. 35 Jahr 89 Seite 1826

535-125

Schotten, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

05.12.90

Nr. 53 Jahr 90 Seite 2974

535-128

Schotten, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

10.01.01

Nr. 5 Jahr 01 Seite 0459

535-129

Schotten, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

10.01.01

Nr. 5 Jahr 01 Seite 0454

535-131

Schwalmtal

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

05.09.05

Nr. 43 Jahr 05 Seite 4168

535-132

Schwalmtal

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

04.04.90

Nr. 21 Jahr 90 Seite 0962

535-133

Schwalmtal

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

01.10.91

Nr. 46 Jahr 91 Seite 2573

535-136

Ulrichstein, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

25.02.83

Nr. 12 Jahr 83 Seite 0749

535-137

Ulrichstein, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

15.12.88

Nr. 2 Jahr 89 Seite 0227

535-138

Ulrichstein, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

21.02.90

Nr. 12 Jahr 90 Seite 0506

535-139

Ulrichstein, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

19.03.90

Nr. 23 Jahr 90 Seite 1053

535-140

Ulrichstein, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

15.12.94

Nr. 3 Jahr 95 Seite 0215

535-141

Ulrichstein, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

03.12.96

Nr. 4 Jahr 97 Seite 0334

535-142

Ulrichstein, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

23.05.02

Nr. 26 Jahr 02 Seite 2345

535-143

Wartenberg

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

30.10.67

Nr. 3 Jahr 68 Seite 0082

535-144

Wartenberg

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

23.10.75

Nr. 46 Jahr 75 Seite 2089

535-145

Alsfeld, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

04.02.02

Nr. 10 Jahr 02 Seite 1000

535-146

Alsfeld, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

15.06.01

Nr. 28 Jahr 01 Seite 2516

535-147

Schlitz, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

20.09.00

Nr. 45 Jahr 00 Seite 3640

535-148

Freiensteinau

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

03.04.03

Nr. 18 Jahr 03 Seite 1822

535-150

Gruenberg, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

08.08.90

Nr. 38 Jahr 90 Seite 1935

535-151

Grebenau, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

26.03.82

Nr. 16 Jahr 82 Seite 0821

535-155

Herbstein, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

04.10.05

Nr. 46 Jahr 05 Seite 4282

535-156

Schwalmtal

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

23.01.06

Nr. 7 Jahr 06 Seite 0388

535-158

Romrod, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

26.03.09

Nr. 18 Jahr 09 Seite 1026

535-160

Homberg (Ohm), Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

15.02.07

Nr. 12 Jahr 07 Seite 0607

535-200

Herbstein, Stadt

Heilquellenschutzgebiet

festgesetzt

13.09.99

Nr. 42 Jahr 99 Seite 3197

611-001

Schauenburg

Trinkwasserschutzgebiet

im Neufestsetzungsverfahren

07.11.67

Nr. 1 Jahr 68 Seite 0026

611-002

Schauenburg

Trinkwasserschutzgebiet

im Neufestsetzungsverfahren

07.11.67

Nr. 1 Jahr 68 Seite 0026

611-003

Kassel, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

im Neufestsetzungsverfahren

25.03.70

Nr. 23 Jahr 70 Seite 1181

611-004

Kassel, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

01.09.75

Nr. 42 Jahr 75 Seite 1947

611-009

Kassel, Stadt

Heilquellenschutzgebiet

festgesetzt

02.10.06

Nr. 46 Jahr 06 Seite 2634

631-001

Eiterfeld

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

12.10.62

Nr. 3 Jahr 63 Seite 0068

631-002

Huenfeld, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

01.02.63

Nr. 9 Jahr 63 Seite 0260

631-004

Nuesttal

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

09.02.66

Nr. 11 Jahr 66 Seite 0371

631-005

Burghaun

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

14.11.66

Nr. 1 Jahr 67 Seite 0036

631-006

Huenfeld, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

28.04.67

Nr. 27 Jahr 67 Seite 0805

631-007

Burghaun

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

11.05.67

Nr. 27 Jahr 67 Seite 0806

631-008

Eiterfeld

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

13.07.67

Nr. 37 Jahr 67 Seite 1153

631-009

Eichenzell

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

31.12.68

Nr. 5 Jahr 69 Seite 0205

631-010

Neuhof

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

31.12.68

Nr. 5 Jahr 69 Seite 0205

631-011

Neuhof

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

31.12.68

Nr. 5 Jahr 69 Seite 0205

631-012

Burghaun

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

05.03.69

Nr. 17 Jahr 69 Seite 0707

631-013

Kalbach

Trinkwasserschutzgebiet

im Änderungsverfahren

29.07.69

Nr. 35 Jahr 69 Seite 1518

631-014

Kalbach

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

29.07.69

Nr. 35 Jahr 69 Seite 1518

631-015

Dipperz

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

03.09.69

Nr. 44 Jahr 69 Seite 1806

631-016

Eiterfeld

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

27.10.69

Nr. 49 Jahr 69 Seite 2019

631-017

Bad Salzschlirf

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

30.01.70

Nr. 11 Jahr 70 Seite 0604

631-018

Poppenhausen (Wasserkuppe)

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

09.02.70

Nr. 18 Jahr 70 Seite 0911

631-019

Poppenhausen (Wasserkuppe)

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

09.02.70

Nr. 18 Jahr 70 Seite 0911

631-020

Kalbach

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

20.08.70

Nr. 39 Jahr 70 Seite 1885

631-021

Hosenfeld

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

27.05.71

Nr. 29 Jahr 71 Seite 1181

631-022

Petersberg

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

14.04.72

Nr. 22 Jahr 72 Seite 0998

631-023

Burghaun

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

14.04.72

Nr. 22 Jahr 72 Seite 1000

631-024

Nuesttal

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

02.08.72

Nr. 37 Jahr 72 Seite 1606

631-025

Poppenhausen (Wasserkuppe)

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

27.09.72

Nr. 47 Jahr 72 Seite 2002

631-026

Poppenhausen (Wasserkuppe)

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

27.09.72

Nr. 47 Jahr 72 Seite 2002

631-028

Huenfeld, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

18.10.72

Nr. 51 Jahr 72 Seite 2177

631-029

Kuenzell

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

01.12.72

Nr. 4 Jahr 73 Seite 0165

631-030

Grossenlueder

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

27.12.73

Nr. 7 Jahr 74 Seite 0328

631-032

Eiterfeld

Trinkwasserschutzgebiet

im Änderungsverfahren

19.02.73

Nr. 15 Jahr 73 Seite 0688

631-033

Hosenfeld

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

29.05.73

Nr. 29 Jahr 73 Seite 1295

631-034

Hosenfeld

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

29.05.73

Nr. 29 Jahr 73 Seite 1295

631-035

Fulda, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

20.06.73

Nr. 33 Jahr 73 Seite 1489

631-037

Gersfeld (Rhoen), Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

10.08.73

Nr. 42 Jahr 73 Seite 1862

631-039

Fulda, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

28.08.73

Nr. 44 Jahr 73 Seite 1951

631-040

Gersfeld (Rhoen), Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

28.08.73

Nr. 44 Jahr 73 Seite 1951

631-041

Gersfeld (Rhoen), Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

28.08.73

Nr. 44 Jahr 73 Seite 1951

631-042

Kalbach

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

18.09.73

Nr. 43 Jahr 73 Seite 1917

631-043

Hilders

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

06.12.73

Nr. 5 Jahr 74 Seite 0239

631-044

Hilders

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

06.12.73

Nr. 5 Jahr 74 Seite 0239

631-045

Hilders

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

06.12.73

Nr. 5 Jahr 74 Seite 0239

631-046

Hilders

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

06.12.73

Nr. 5 Jahr 74 Seite 0239

631-047

Gersfeld (Rhoen), Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

30.04.74

Nr. 23 Jahr 74 Seite 1065

631-048

Kuenzell

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

20.09.74

Nr. 44 Jahr 74 Seite 2005

631-049

Kalbach

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

19.02.75

Nr. 15 Jahr 75 Seite 0684

631-050

Neuhof

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

29.01.76

Nr. 11 Jahr 76 Seite 0504

631-051

Neuhof

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

29.01.76

Nr. 11 Jahr 76 Seite 0504

631-052

Hosenfeld

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

29.01.76

Nr. 11 Jahr 76 Seite 0504

631-053

Neuhof

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

29.01.76

Nr. 11 Jahr 76 Seite 0504

631-054

Poppenhausen (Wasserkuppe)

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

11.02.76

Nr. 14 Jahr 76 Seite 0644

631-055

Poppenhausen (Wasserkuppe)

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

11.02.76

Nr. 14 Jahr 76 Seite 0644

631-056

Huenfeld, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

16.02.76

Nr. 15 Jahr 76 Seite 0688

631-057

Huenfeld, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

14.06.76

Nr. 31 Jahr 76 Seite 1404

631-058

Hofbieber

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

16.07.76

Nr. 36 Jahr 76 Seite 1581

631-059

Hofbieber

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

16.07.76

Nr. 36 Jahr 76 Seite 1581

631-060

Rasdorf

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

11.02.81

Nr. 11 Jahr 81 Seite 0618

631-061

Rasdorf

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

11.02.81

Nr. 11 Jahr 81 Seite 0618

631-062

Rasdorf

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

11.02.81

Nr. 11 Jahr 81 Seite 0618

631-063

Hofbieber

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

17.02.81

Nr. 12 Jahr 81 Seite 0692

631-064

Hofbieber

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

17.02.81

Nr. 12 Jahr 81 Seite 0692

631-065

Hofbieber

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

17.02.81

Nr. 12 Jahr 81 Seite 0692

631-066

Hofbieber

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

17.02.81

Nr. 12 Jahr 81 Seite 0692

631-067

Petersberg

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

17.02.81

Nr. 12 Jahr 81 Seite 0692

631-068

Flieden

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

10.03.81

Nr. 13 Jahr 81 Seite 0789

631-069

Hilders

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

11.03.81

Nr. 15 Jahr 81 Seite 0921

631-070

Hilders

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

11.03.81

Nr. 15 Jahr 81 Seite 0921

631-071

Hilders

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

11.03.81

Nr. 15 Jahr 81 Seite 0921

631-072

Tann (Rhoen), Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

22.02.82

Nr. 12 Jahr 82 Seite 0618

631-073

Tann (Rhoen), Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

22.02.82

Nr. 12 Jahr 82 Seite 0618

631-074

Tann (Rhoen), Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

22.02.82

Nr. 12 Jahr 82 Seite 0618

631-075

Tann (Rhoen), Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

22.02.82

Nr. 12 Jahr 82 Seite 0618

631-076

Petersberg

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

24.02.82

Nr. 12 Jahr 82 Seite 0626

631-077

Hofbieber

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

24.02.82

Nr. 12 Jahr 82 Seite 0624

631-078

Hofbieber

Trinkwasserschutzgebiet

im Aufhebungsverfahren

24.02.82

Nr. 12 Jahr 82 Seite 0624

631-079

Fulda, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

25.02.82

Nr. 12 Jahr 82 Seite 0621

631-080

Grossenlueder

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

25.02.82

Nr. 12 Jahr 82 Seite 0612

631-081

Grossenlueder

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

25.02.82

Nr. 12 Jahr 82 Seite 0629

631-082

Dipperz

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

25.02.82

Nr. 12 Jahr 82 Seite 0607

631-083

Eichenzell

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

25.02.82

Nr. 12 Jahr 82 Seite 0610

631-084

Huenfeld, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

22.03.82

Nr. 14 Jahr 82 Seite 0731

631-085

Huenfeld, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

22.03.82

Nr. 14 Jahr 82 Seite 0731

631-086

Dipperz

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

27.07.82

Nr. 35 Jahr 82 Seite 1583

631-087

Nuesttal

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

30.07.82

Nr. 35 Jahr 82 Seite 1586

631-088

Kalbach

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

17.08.82

Nr. 38 Jahr 82 Seite 1696

631-089

Kalbach

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

06.09.82

Nr. 39 Jahr 82 Seite 1727

631-090

Hofbieber

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

08.09.82

Nr. 39 Jahr 82 Seite 1729

631-091

Hosenfeld

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

16.09.82

Nr. 44 Jahr 82 Seite 1946

631-092

Eiterfeld

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

19.09.83

Nr. 42 Jahr 83 Seite 2020

631-093

Petersberg

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

24.10.83

Nr. 47 Jahr 83 Seite 2244

631-094

Ehrenberg (Rhoen)

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

28.10.83

Nr. 46 Jahr 83 Seite 2202

631-095

Ehrenberg (Rhoen)

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

28.10.83

Nr. 46 Jahr 83 Seite 2202

631-096

Ehrenberg (Rhoen)

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

28.10.83

Nr. 46 Jahr 83 Seite 2202

631-097

Flieden

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

28.10.83

Nr. 46 Jahr 83 Seite 2205

631-098

Flieden

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

28.10.83

Nr. 46 Jahr 83 Seite 2205

631-099

Flieden

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

28.10.83

Nr. 46 Jahr 83 Seite 2205

631-100

Hofbieber

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

07.11.83

Nr. 47 Jahr 83 Seite 2253

631-101

Hofbieber

Trinkwasserschutzgebiet

im Neufestsetzungsverfahren

07.11.83

Nr. 47 Jahr 83 Seite 2253

631-102

Burghaun

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

09.11.83

Nr. 48 Jahr 83 Seite 2290

631-103

Gersfeld (Rhoen), Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

12.12.83

Nr. 1 Jahr 84 Seite 0047

631-104

Eiterfeld

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

17.02.84

Nr. 10 Jahr 84 Seite 0550

631-105

Gersfeld (Rhoen), Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

13.12.85

Nr. 3 Jahr 86 Seite 0139

631-106

Gersfeld (Rhoen), Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

13.12.85

Nr. 3 Jahr 86 Seite 0139

631-107

Gersfeld (Rhoen), Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

13.12.85

Nr. 3 Jahr 86 Seite 0139

631-108

Grossenlueder

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

12.08.87

Nr. 35 Jahr 87 Seite 1822

631-109

Eichenzell

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

12.10.87

Nr. 44 Jahr 87 Seite 2175

631-110

Tann (Rhoen), Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

25.01.88

Nr. 7 Jahr 88 Seite 0437

631-111

Tann (Rhoen), Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

25.01.88

Nr. 7 Jahr 88 Seite 0437

631-112

Tann (Rhoen), Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

im Neufestsetzungsverfahren

25.01.88

Nr. 7 Jahr 88 Seite 0437

631-113

Tann (Rhoen), Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

25.01.88

Nr. 7 Jahr 88 Seite 0437

631-114

Tann (Rhoen), Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

25.01.88

Nr. 7 Jahr 88 Seite 0437

631-115

Tann (Rhoen), Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

25.01.88

Nr. 7 Jahr 88 Seite 0437

631-117

Hilders

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

26.01.88

Nr. 8 Jahr 88 Seite 0486

631-118

Ebersburg

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

08.02.88

Nr. 10 Jahr 88 Seite 0584

631-119

Petersberg

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

15.02.88

Nr. 10 Jahr 88 Seite 0586

631-120

Ebersburg

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

19.04.88

Nr. 19 Jahr 88 Seite 1011

631-121

Gersfeld (Rhoen), Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

22.07.88

Nr. 33 Jahr 88 Seite 1876

631-122

Gersfeld (Rhoen), Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

30.09.88

Nr. 43 Jahr 88 Seite 2355

631-123

Gersfeld (Rhoen), Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

30.09.88

Nr. 43 Jahr 88 Seite 2355

631-124

Gersfeld (Rhoen), Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

30.09.88

Nr. 43 Jahr 88 Seite 2355

631-125

Gersfeld (Rhoen), Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

30.09.88

Nr. 43 Jahr 88 Seite 2355

631-126

Tann (Rhoen), Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

11.01.89

Nr. 6 Jahr 89 Seite 0440

631-127

Kuenzell

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

23.01.89

Nr. 7 Jahr 89 Seite 0486

631-128

Hilders

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

23.11.89

Nr. 51 Jahr 89 Seite 2579

631-129

Hilders

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

23.11.89

Nr. 51 Jahr 89 Seite 2579

631-130

Bad Salzschlirf

Heilquellenschutzgebiet

festgesetzt

09.04.91

Nr. 17 Jahr 91 Seite 1120

631-131

Nuesttal

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

24.05.91

Nr. 24 Jahr 91 Seite 1498

631-132

Hosenfeld

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

29.11.99

Nr. 1 Jahr 00 Seite 0029

631-133

Gersfeld (Rhoen), Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

17.02.03

Nr. 14 Jahr 03 Seite 1429

631-134

Kuenzell

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

25.02.09

Nr. 21 Jahr 09 Seite 1197

631-135

Ebersburg

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

24.02.03

Nr. 15 Jahr 03 Seite 1491

631-136

Grossenlueder

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

22.10.01

Nr. 50 Jahr 01 Seite 4486

631-139

Ehrenberg (Rhoen)

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

26.06.07

Nr. 22 Jahr 07 Seite 1088

631-140

Kuenzell

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

18.02.04

Nr. 27 Jahr 04 Seite 2213

631-144

Eichenzell

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

13.03.01

Nr. 19 Jahr 01 Seite 1675

631-145

Ebersburg

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

19.07.01

Nr. 41 Jahr 01 Seite 3588

631-147

Ebersburg

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

25.02.09

Nr. 18 Jahr 09 Seite 1032

631-148

Fulda, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

22.11.06

Nr. 1 Jahr 07 Seite 0023

631-150

Huenfeld, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

15.01.04

Nr. 9 Jahr 04 Seite 1069

632-002

Schenklengsfeld

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

30.08.63

Nr. 39 Jahr 63 Seite 1134

632-003

Bebra, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

23.06.64

Nr. 34 Jahr 64 Seite 1069

632-005

Rotenburg A.D.Fulda, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

im Aufhebungsverfahren

24.08.64

Nr. 39 Jahr 64 Seite 1219

632-007

Rotenburg A.D.Fulda, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

27.07.67

Nr. 37 Jahr 67 Seite 1155

632-008

Neuenstein

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

29.03.68

Nr. 20 Jahr 68 Seite 0800

632-010

Rotenburg A.D.Fulda, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

12.02.69

Nr. 13 Jahr 69 Seite 0555

632-011

Breitenbach A. Herzberg

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

21.07.69

Nr. 35 Jahr 69 Seite 1516

632-012

Ludwigsau

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

22.12.69

Nr. 9 Jahr 70 Seite 0473

632-013

Niederaula

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

13.01.70

Nr. 11 Jahr 70 Seite 0602

632-014

Rotenburg A.D.Fulda, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

30.01.70

Nr. 12 Jahr 70 Seite 0641

632-015

Breitenbach A. Herzberg

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

15.06.70

Nr. 30 Jahr 70 Seite 1489

632-016

Bad Hersfeld, Kreisstadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

23.04.71

Nr. 23 Jahr 71 Seite 0939

632-017

Rotenburg A.D.Fulda, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

27.07.71

Nr. 35 Jahr 71 Seite 1442

632-020

Niederaula

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

11.11.71

Nr. 52 Jahr 71 Seite 2116

632-021

Wildeck

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

23.11.71

Nr. 1 Jahr 72 Seite 0024

632-022

Friedewald

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

18.01.72

Nr. 9 Jahr 72 Seite 0426

632-023

Wildeck

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

18.02.72

Nr. 13 Jahr 72 Seite 0608

632-024

Neuenstein

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

24.04.72

Nr. 25 Jahr 72 Seite 1115

632-026

Bad Hersfeld, Kreisstadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

16.05.72

Nr. 26 Jahr 72 Seite 1142

632-027

Bad Hersfeld, Kreisstadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

16.05.72

Nr. 26 Jahr 72 Seite 1142

632-028

Kirchheim

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

07.06.72

Nr. 28 Jahr 72 Seite 1219

632-029

Haunetal

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

07.02.73

Nr. 12 Jahr 73 Seite 0554

632-030

Ludwigsau

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

02.05.73

Nr. 27 Jahr 73 Seite 1221

632-031

Friedewald

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

02.05.73

Nr. 27 Jahr 73 Seite 1221

632-032

Hohenroda

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

15.05.73

Nr. 28 Jahr 73 Seite 1252

632-033

Ludwigsau

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

20.08.73

Nr. 42 Jahr 73 Seite 1865

632-034

Rotenburg A.D.Fulda, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

14.03.74

Nr. 17 Jahr 74 Seite 0839

632-035

Hauneck

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

21.03.74

Nr. 19 Jahr 74 Seite 0918

632-036

Ronshausen

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

18.12.74

Nr. 6 Jahr 75 Seite 0246

632-037

Schenklengsfeld

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

02.05.75

Nr. 25 Jahr 75 Seite 1098

632-038

Rotenburg A.D.Fulda, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

21.07.75

Nr. 35 Jahr 75 Seite 1644

632-039

Kirchheim

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

02.01.76

Nr. 6 Jahr 76 Seite 0301

632-040

Hohenroda

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

16.01.76

Nr. 11 Jahr 76 Seite 0501

632-041

Hohenroda

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

16.01.76

Nr. 11 Jahr 76 Seite 0501

632-042

Hohenroda

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

16.01.76

Nr. 11 Jahr 76 Seite 0501

632-043

Haunetal

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

23.04.76

Nr. 24 Jahr 76 Seite 1086

632-044

Bebra, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

13.05.76

Nr. 25 Jahr 76 Seite 1149

632-045

Bebra, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

13.05.76

Nr. 25 Jahr 76 Seite 1149

632-046

Bebra, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

13.05.76

Nr. 25 Jahr 76 Seite 1149

632-048

Rotenburg A.D.Fulda, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

03.09.76

Nr. 44 Jahr 76 Seite 1972

632-049

Wildeck

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

03.09.76

Nr. 44 Jahr 76 Seite 1975

632-050

Bebra, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

07.12.77

Nr. 4 Jahr 78 Seite 0233

632-051

Alheim

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

22.03.79

Nr. 19 Jahr 79 Seite 1009

632-052

Ludwigsau

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

26.04.79

Nr. 25 Jahr 79 Seite 1319

632-054

Alheim

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

11.12.79

Nr. 6 Jahr 80 Seite 0292

632-055

Nentershausen

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

11.12.79

Nr. 6 Jahr 80 Seite 0290

632-056

Kirchheim

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

20.02.81

Nr. 12 Jahr 81 Seite 0706

632-057

Friedewald

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

20.02.81

Nr. 12 Jahr 81 Seite 0701

632-058

Alheim

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

23.02.81

Nr. 13 Jahr 81 Seite 0781

632-059

Alheim

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

23.02.81

Nr. 13 Jahr 81 Seite 0781

632-060

Haunetal

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

17.08.82

Nr. 37 Jahr 82 Seite 1665

632-062

Neuenstein

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

17.11.83

Nr. 49 Jahr 83 Seite 2342

632-063

Hauneck

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

28.11.85

Nr. 51 Jahr 85 Seite 2349

632-064

Niederaula

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

12.12.85

Nr. 3 Jahr 86 Seite 0133

632-065

Niederaula

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

15.04.86

Nr. 18 Jahr 86 Seite 0985

632-066

Bebra, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

30.07.87

Nr. 33 Jahr 87 Seite 1762

632-069

Haunetal

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

09.11.87

Nr. 48 Jahr 87 Seite 2383

632-070

Nentershausen

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

19.11.87

Nr. 50 Jahr 87 Seite 2520

632-072

Bad Hersfeld, Kreisstadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

11.12.87

Nr. 2 Jahr 88 Seite 0159

632-073

Hohenroda

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

17.03.88

Nr. 16 Jahr 88 Seite 0867

632-074

Hohenroda

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

22.07.88

Nr. 32 Jahr 88 Seite 1806

632-075

Ronshausen

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

21.07.88

Nr. 33 Jahr 88 Seite 1879

632-076

Cornberg

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

20.03.89

Nr. 16 Jahr 89 Seite 0929

632-077

Cornberg

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

20.03.89

Nr. 16 Jahr 89 Seite 0929

632-078

Bad Hersfeld, Kreisstadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

17.08.89

Nr. 37 Jahr 89 Seite 1911

632-079

Bad Hersfeld, Kreisstadt

Heilquellenschutzgebiet

festgesetzt

31.08.11

 

632-080

Sontra, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

20.01.94

Nr. 7 Jahr 94 Seite 0582

632-081

Hauneck

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

18.11.98

Nr. 1 Jahr 99 Seite 0022

632-082

Ronshausen

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

10.10.07

Nr. 4 Jahr 08 Seite 0208

632-084

Heringen (Werra), Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

17.06.03

Nr. 33 Jahr 03 Seite 3320

632-094

Schenklengsfeld

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

15.04.86

Nr. 21 Jahr 86 Seite 1118

632-100

Haunetal

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

25.06.02

Nr. 33 Jahr 02 Seite 3124

632-101

Ludwigsau

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

18.12.02

Nr. 4 Jahr 03 Seite 0319

632-102

Neuenstein

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

11.05.05

Nr. 28 Jahr 05 Seite 2515

632-103

Ludwigsau

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

08.09.00

Nr. 43 Jahr 00 Seite 3480

632-110

Ludwigsau

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

03.08.06

Nr. 36 Jahr 06 Seite 2068

633-001

Habichtswald

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

09.04.68

Nr. 23 Jahr 68 Seite 0903

633-002

Habichtswald

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

09.04.68

Nr. 23 Jahr 68 Seite 0903

633-003

Habichtswald

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

09.04.68

Nr. 23 Jahr 68 Seite 0903

633-005

Schauenburg

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

02.10.73

Nr. 46 Jahr 73 Seite 2020

633-006

Bad Karlshafen, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

16.02.81

Nr. 12 Jahr 81 Seite 0686

633-007

Bad Karlshafen, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

16.02.81

Nr. 12 Jahr 81 Seite 0686

633-011

Baunatal, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

24.03.76

Nr. 22 Jahr 76 Seite 0956

633-012

Fuldatal

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

20.08.75

Nr. 39 Jahr 75 Seite 1822

633-013

Fuldatal

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

05.11.86

Nr. 47 Jahr 86 Seite 2243

633-014

Schauenburg

Trinkwasserschutzgebiet

im Neufestsetzungsverfahren

07.11.67

Nr. 1 Jahr 68 Seite 0026

633-016

Schauenburg

Trinkwasserschutzgebiet

im Neufestsetzungsverfahren

07.11.67

Nr. 1 Jahr 68 Seite 0026

633-018

Schauenburg

Trinkwasserschutzgebiet

im Neufestsetzungsverfahren

07.11.67

Nr. 1 Jahr 68 Seite 0026

633-021

Breuna

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

09.11.90

Nr. 49 Jahr 90 Seite 2650

633-022

Breuna

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

05.05.64

Nr. 25 Jahr 64 Seite 0799

633-023

Breuna

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

06.10.88

Nr. 43 Jahr 88 Seite 2359

633-024

Breuna

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

01.08.03

Nr. 36 Jahr 03 Seite 3592

633-025

Calden

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

02.12.75

Nr. 2 Jahr 76 Seite 0084

633-026

Grebenstein, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

31.10.83

Nr. 46 Jahr 83 Seite 2208

633-027

Zierenberg, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

15.04.98

Nr. 26 Jahr 98 Seite 1838

633-028

Emstal

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

15.11.66

Nr. 1 Jahr 67 Seite 0036

633-029

Emstal

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

29.03.67

Nr. 17 Jahr 67 Seite 0514

633-030

Emstal

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

24.07.68

Nr. 35 Jahr 68 Seite 1326

633-031

Emstal

Trinkwasserschutzgebiet

im Aufhebungsverfahren

23.04.71

Nr. 23 Jahr 71 Seite 0936

633-033

Emstal

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

04.08.86

Nr. 33 Jahr 86 Seite 1612

633-034

Fuldabrueck

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

04.02.75

Nr. 10 Jahr 75 Seite 0436

633-035

Fuldabrueck

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

18.02.81

Nr. 16 Jahr 81 Seite 0961

633-037

Fuldabrueck

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

29.04.05

Nr. 31 Jahr 05 Seite 2977

633-038

Soehrewald

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

15.03.00

Nr. 18 Jahr 00 Seite 1410

633-040

Fuldatal

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

18.03.78

Nr. 17 Jahr 78 Seite 0833

633-041

Fuldatal

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

21.11.86

Nr. 50 Jahr 86 Seite 2470

633-043

Fuldatal

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

14.02.78

Nr. 13 Jahr 78 Seite 0650

633-045

Grebenstein, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

02.03.82

Nr. 13 Jahr 82 Seite 0673

633-053

Helsa

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

27.08.91

Nr. 38 Jahr 91 Seite 2175

633-054

Helsa

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

27.03.98

Nr. 21 Jahr 98 Seite 1485

633-055

Hofgeismar, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

21.07.86

Nr. 33 Jahr 86 Seite 1603

633-056

Liebenau, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

27.07.00

Nr. 38 Jahr 00 Seite 2976

633-057

Liebenau, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

13.08.02

Nr. 39 Jahr 02 Seite 3742

633-058

Liebenau, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

14.10.74

Nr. 47 Jahr 74 Seite 2154

633-059

Liebenau, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

05.11.96

Nr. 3 Jahr 97 Seite 0231

633-060

Immenhausen, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

17.10.75

Nr. 48 Jahr 75 Seite 2174

633-061

Immenhausen, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

12.03.82

Nr. 14 Jahr 82 Seite 0728

633-062

Kaufungen

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

22.08.75

Nr. 39 Jahr 75 Seite 1825

633-063

Kaufungen

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

19.02.82

Nr. 11 Jahr 82 Seite 0572

633-064

Kaufungen

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

19.02.82

Nr. 11 Jahr 82 Seite 0569

633-065

Lohfelden

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

25.05.70

Nr. 27 Jahr 70 Seite 1390

633-066

Soehrewald

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

22.10.81

Nr. 46 Jahr 81 Seite 2181

633-067

Soehrewald

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

22.10.81

Nr. 46 Jahr 81 Seite 2181

633-068

Naumburg, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

24.10.68

Nr. 49 Jahr 68 Seite 1818

633-069

Naumburg, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

12.03.71

Nr. 16 Jahr 71 Seite 0703

633-070

Naumburg, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

05.11.87

Nr. 48 Jahr 87 Seite 2381

633-071

Naumburg, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

13.02.81

Nr. 12 Jahr 81 Seite 0671

633-072

Nieste

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

18.02.76

Nr. 15 Jahr 76 Seite 0690

633-073

Niestetal

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

09.08.71

Nr. 38 Jahr 71 Seite 1553

633-074

Niestetal

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

21.10.83

Nr. 45 Jahr 83 Seite 2158

633-076

Trendelburg, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

21.10.81

Nr. 46 Jahr 81 Seite 2176

633-077

Trendelburg, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

21.10.81

Nr. 46 Jahr 81 Seite 2176

633-078

Oberweser

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

21.10.81

Nr. 46 Jahr 81 Seite 2176

633-079

Oberweser

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

21.10.81

Nr. 46 Jahr 81 Seite 2176

633-080

Oberweser

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

21.10.81

Nr. 46 Jahr 81 Seite 2176

633-081

Oberweser

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

21.10.81

Nr. 46 Jahr 81 Seite 2176

633-082

Oberweser

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

21.10.81

Nr. 46 Jahr 81 Seite 2176

633-084

Reinhardshagen

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

05.03.82

Nr. 12 Jahr 82 Seite 0615

633-085

Reinhardshagen

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

05.03.82

Nr. 12 Jahr 82 Seite 0615

633-086

Reinhardshagen

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

24.03.82

Nr. 15 Jahr 82 Seite 0768

633-090

Schauenburg

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

12.10.70

Nr. 49 Jahr 70 Seite 2323

633-091

Schauenburg

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

28.01.75

Nr. 10 Jahr 75 Seite 0432

633-092

Schauenburg

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

09.09.75

Nr. 42 Jahr 75 Seite 1950

633-093

Schauenburg

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

29.01.76

Nr. 12 Jahr 76 Seite 0563

633-094

Soehrewald

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

19.07.90

Nr. 32 Jahr 90 Seite 1571

633-096

Soehrewald

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

02.04.01

Nr. 25 Jahr 01 Seite 2293

633-097

Soehrewald

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

28.01.74

Nr. 13 Jahr 74 Seite 0661

633-098

Trendelburg, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

05.04.65

Nr. 22 Jahr 65 Seite 0631

633-099

Trendelburg, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

12.12.85

Nr. 3 Jahr 86 Seite 0135

633-100

Trendelburg, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

12.12.85

Nr. 3 Jahr 86 Seite 0135

633-101

Trendelburg, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

20.09.90

Nr. 41 Jahr 90 Seite 2050

633-106

Wolfhagen, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

08.12.65

Nr. 2 Jahr 66 Seite 0052

633-107

Wolfhagen, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

12.03.68

Nr. 20 Jahr 68 Seite 0799

633-108

Wolfhagen, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

11.11.68

Nr. 51 Jahr 68 Seite 1903

633-110

Wolfhagen, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

03.12.70

Nr. 5 Jahr 71 Seite 0216

633-112

Wolfhagen, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

23.04.75

Nr. 25 Jahr 75 Seite 1096

633-116

Zierenberg, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

23.07.71

Nr. 35 Jahr 71 Seite 1435

633-117

Zierenberg, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

05.08.71

Nr. 40 Jahr 71 Seite 1635

633-118

Zierenberg, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

05.08.71

Nr. 40 Jahr 71 Seite 1635

633-120

Zierenberg, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

05.08.71

Nr. 40 Jahr 71 Seite 1635

633-121

Zierenberg, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

05.08.71

Nr. 40 Jahr 71 Seite 1635

633-122

Gutsbezirk Reinhardswald

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

21.09.00

Nr. 6 Jahr 01 Seite 0645

633-123

Calden

Heilquellenschutzgebiet

festgesetzt

22.12.86

Nr. 2 Jahr 87 Seite 0104

633-124

Emstal

Heilquellenschutzgebiet

festgesetzt

14.12.87

Nr. 1 Jahr 88 Seite 0033

634-001

Edermuende

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

10.09.97

Nr. 47 Jahr 97 Seite 3638

634-002

Borken (Hessen), Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

08.01.73

Nr. 9 Jahr 73 Seite 0413

634-003

Fritzlar, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

08.01.73

Nr. 9 Jahr 73 Seite 0413

634-004

Borken (Hessen), Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

11.04.73

Nr. 23 Jahr 73 Seite 1037

634-006

Borken (Hessen), Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

10.08.73

Nr. 40 Jahr 73 Seite 1770

634-010

Frielendorf

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

03.11.71

Nr. 49 Jahr 71 Seite 1980

634-011

Frielendorf

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

20.12.83

Nr. 2 Jahr 84 Seite 0128

634-013

Frielendorf

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

17.01.74

Nr. 10 Jahr 74 Seite 0500

634-014

Frielendorf

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

10.03.81

Nr. 13 Jahr 81 Seite 0791

634-016

Frielendorf

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

04.05.01

Nr. 28 Jahr 01 Seite 2521

634-019

Fritzlar, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

07.11.83

Nr. 47 Jahr 83 Seite 2251

634-021

Fritzlar, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

23.12.88

Nr. 4 Jahr 89 Seite 0358

634-022

Gilserberg

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

20.02.68

Nr. 14 Jahr 68 Seite 0584

634-023

Gilserberg

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

23.12.71

Nr. 8 Jahr 72 Seite 0395

634-024

Gilserberg

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

18.01.00

Nr. 16 Jahr 00 Seite 1242

634-026

Gudensberg, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

28.01.99

Nr. 12 Jahr 99 Seite 0859

634-027

Guxhagen

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

08.03.82

Nr. 13 Jahr 82 Seite 0678

634-028

Guxhagen

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

30.10.89

Nr. 46 Jahr 89 Seite 2334

634-029

Guxhagen

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

12.11.03

Nr. 50 Jahr 03 Seite 5004

634-033

Jesberg

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

20.04.71

Nr. 23 Jahr 71 Seite 0934

634-034

Jesberg

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

22.01.74

Nr. 10 Jahr 74 Seite 0502

634-035

Jesberg

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

28.07.89

Nr. 34 Jahr 89 Seite 1794

634-036

Borken (Hessen), Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

06.01.65

Nr. 8 Jahr 65 Seite 0227

634-037

Knuellwald

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

13.03.81

Nr. 15 Jahr 81 Seite 0924

634-038

Knuellwald

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

13.03.81

Nr. 15 Jahr 81 Seite 0924

634-039

Koerle

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

13.02.81

Nr. 12 Jahr 81 Seite 0679

634-041

Malsfeld

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

26.02.73

Nr. 15 Jahr 73 Seite 0691

634-043

Malsfeld

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

24.03.82

Nr. 15 Jahr 82 Seite 0765

634-046

Melsungen, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

19.12.89

Nr. 2 Jahr 90 Seite 0041

634-047

Melsungen, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

19.12.89

Nr. 2 Jahr 90 Seite 0041

634-048

Melsungen, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

19.12.89

Nr. 2 Jahr 90 Seite 0041

634-049

Melsungen, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

19.12.89

Nr. 2 Jahr 90 Seite 0041

634-050

Melsungen, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

04.03.05

Nr. 17 Jahr 05 Seite 1541

634-052

Melsungen, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

07.03.05

Nr. 17 Jahr 05 Seite 1544

634-053

Melsungen, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

04.02.04

Nr. 14 Jahr 04 Seite 1448

634-054

Morschen

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

11.07.90

Nr. 31 Jahr 90 Seite 1510

634-055

Morschen

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

11.07.90

Nr. 31 Jahr 90 Seite 1510

634-056

Morschen

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

11.07.90

Nr. 31 Jahr 90 Seite 1510

634-057

Morschen

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

01.10.01

Nr. 48 Jahr 01 Seite 4254

634-058

Morschen

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

28.03.00

Nr. 22 Jahr 00 Seite 1706

634-062

Neuental

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

22.01.74

Nr. 10 Jahr 74 Seite 0502

634-063

Neukirchen, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

31.12.70

Nr. 9 Jahr 71 Seite 0394

634-064

Neukirchen, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

30.08.74

Nr. 43 Jahr 74 Seite 1963

634-065

Neukirchen, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

26.02.76

Nr. 16 Jahr 76 Seite 0728

634-066

Neukirchen, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

17.02.81

Nr. 12 Jahr 81 Seite 0684

634-068

Neukirchen, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

28.04.86

Nr. 21 Jahr 86 Seite 1121

634-069

Neukirchen, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

23.05.89

Nr. 24 Jahr 89 Seite 1315

634-070

Neukirchen, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

24.04.91

Nr. 19 Jahr 91 Seite 1223

634-072

Oberaula

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

20.03.68

Nr. 20 Jahr 68 Seite 0803

634-074

Oberaula

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

30.07.86

Nr. 33 Jahr 86 Seite 1606

634-077

Ottrau

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

24.08.70

Nr. 40 Jahr 70 Seite 1937

634-078

Ottrau

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

03.11.70

Nr. 2 Jahr 71 Seite 0076

634-080

Schrecksbach

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

15.01.69

Nr. 9 Jahr 69 Seite 0387

634-081

Schrecksbach

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

29.04.69

Nr. 22 Jahr 69 Seite 0920

634-082

Schrecksbach

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

17.01.74

Nr. 10 Jahr 74 Seite 0498

634-083

Schrecksbach

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

13.02.74

Nr. 14 Jahr 74 Seite 0694

634-084

Ottrau

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

28.10.68

Nr. 49 Jahr 69 Seite 2020

634-085

Schwalmstadt, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

17.10.63

Nr. 48 Jahr 63 Seite 1349

634-086

Schwalmstadt, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

11.07.67

Nr. 37 Jahr 67 Seite 1153

634-087

Schwalmstadt, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

19.12.67

Nr. 5 Jahr 68 Seite 0163

634-089

Willingshausen

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

19.10.73

Nr. 50 Jahr 73 Seite 2224

634-090

Schwalmstadt, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

12.08.75

Nr. 39 Jahr 75 Seite 1820

634-091

Schwalmstadt, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

05.12.83

Nr. 51 Jahr 83 Seite 2414

634-092

Schwalmstadt, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

15.04.86

Nr. 18 Jahr 86 Seite 0987

634-093

Schwarzenborn, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

07.05.76

Nr. 25 Jahr 76 Seite 1146

634-095

Schwarzenborn, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

06.01.65

Nr. 8 Jahr 65 Seite 0228

634-096

Spangenberg, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

02.04.77

Nr. 26 Jahr 77 Seite 1302

634-098

Spangenberg, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

20.09.82

Nr. 44 Jahr 82 Seite 1949

634-099

Spangenberg, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

20.09.82

Nr. 44 Jahr 82 Seite 1949

634-100

Spangenberg, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

01.08.06

Nr. 41 Jahr 06 Seite 2355

634-101

Spangenberg, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

02.08.06

Nr. 41 Jahr 06 Seite 2362

634-102

Spangenberg, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

02.08.06

Nr. 41 Jahr 06 Seite 2365

634-103

Spangenberg, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

01.08.06

Nr. 41 Jahr 06 Seite 2359

634-105

Willingshausen

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

11.04.86

Nr. 19 Jahr 86 Seite 1027

634-107

Zwesten

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

15.12.69

Nr. 9 Jahr 70 Seite 0472

634-108

Zwesten

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

19.08.76

Nr. 40 Jahr 76 Seite 1803

634-109

Zwesten

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

13.12.76

Nr. 5 Jahr 77 Seite 0349

634-110

Borken (Hessen), Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

14.04.76

Nr. 22 Jahr 76 Seite 0959

634-111

Knuellwald

Trinkwasserschutzgebiet

im Aufhebungsverfahren

22.07.75

Nr. 35 Jahr 75 Seite 1646

634-112

Knuellwald

Trinkwasserschutzgebiet

im Neufestsetzungsverfahren

24.01.77

Nr. 9 Jahr 77 Seite 0527

634-113

Neuental

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

31.07.86

Nr. 33 Jahr 86 Seite 1609

634-114

Niedenstein, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

23.12.76

Nr. 5 Jahr 77 Seite 0352

634-115

Niedenstein, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

10.02.77

Nr. 14 Jahr 77 Seite 0753

634-116

Zwesten

Heilquellenschutzgebiet

festgesetzt

22.03.01

Nr. 25 Jahr 01 Seite 2287

634-118

Niedenstein, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

im Neufestsetzungsverfahren

23.04.71

Nr. 23 Jahr 71 Seite 0936

635-003

Allendorf (Eder)

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

16.02.81

Nr. 12 Jahr 81 Seite 0676

635-004

Allendorf (Eder)

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

10.12.07

Nr. 5 Jahr 08 Seite 0320

635-007

Arolsen, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

14.07.87

Nr. 31 Jahr 87 Seite 1702

635-008

Arolsen, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

06.01.88

Nr. 4 Jahr 88 Seite 0290

635-009

Arolsen, Stadt

Heilquellenschutzgebiet

festgesetzt

01.12.93

Nr. 51 Jahr 93 Seite 3156

635-010

Twistetal

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

01.04.96

Nr. 23 Jahr 96 Seite 1804

635-012

Bad Wildungen, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

13.12.76

Nr. 5 Jahr 77 Seite 0349

635-013

Bad Wildungen, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

26.01.68

Nr. 10 Jahr 68 Seite 0396

635-014

Bad Wildungen, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

26.01.68

Nr. 10 Jahr 68 Seite 0396

635-016

Bad Wildungen, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

22.08.68

Nr. 40 Jahr 68 Seite 1516

635-019

Bad Wildungen, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

02.03.72

Nr. 17 Jahr 72 Seite 0761

635-022

Bad Wildungen, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

24.11.87

Nr. 51 Jahr 87 Seite 2584

635-023

Bad Wildungen, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

24.10.89

Nr. 46 Jahr 89 Seite 2339

635-024

Bad Wildungen, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

14.09.98

Nr. 43 Jahr 98 Seite 3310

635-025

Bad Wildungen, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

06.05.03

Nr. 26 Jahr 03 Seite 2583

635-028

Bad Wildungen, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

05.02.03

Nr. 15 Jahr 03 Seite 1495

635-036

Battenberg (Eder), Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

26.05.89

Nr. 25 Jahr 89 Seite 1364

635-037

Battenberg (Eder), Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

28.09.01

Nr. 48 Jahr 01 Seite 4241

635-038

Battenberg (Eder), Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

28.09.01

Nr. 48 Jahr 01 Seite 4247

635-039

Battenberg (Eder), Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

14.08.02

Nr. 38 Jahr 02 Seite 3567

635-041

Allendorf (Eder)

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

01.08.02

Nr. 38 Jahr 02 Seite 3573

635-042

Burgwald

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

18.05.62

Nr. 23 Jahr 62 Seite 0781

635-043

Burgwald

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

12.05.67

Nr. 27 Jahr 67 Seite 0807

635-044

Burgwald

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

14.02.74

Nr. 16 Jahr 74 Seite 0776

635-046

Diemelsee

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

27.02.81

Nr. 13 Jahr 81 Seite 0784

635-048

Diemelsee

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

25.01.05

Nr. 7 Jahr 05 Seite 0765

635-054

Diemelstadt, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

03.02.64

Nr. 14 Jahr 64 Seite 0467

635-056

Diemelstadt, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

15.02.73

Nr. 14 Jahr 73 Seite 0649

635-057

Diemelstadt, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

im Neufestsetzungsverfahren

06.02.84

Nr. 9 Jahr 84 Seite 0518

635-059

Diemelstadt, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

18.01.00

Nr. 17 Jahr 00 Seite 1306

635-060

Diemelstadt, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

30.03.04

Nr. 20 Jahr 04 Seite 1753

635-061

Diemelstadt, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

18.04.02

Nr. 22 Jahr 02 Seite 2017

635-064

Edertal

Trinkwasserschutzgebiet

im Änderungsverfahren

22.08.68

Nr. 40 Jahr 68 Seite 1517

635-065

Edertal

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

30.06.69

Nr. 31 Jahr 69 Seite 1323

635-066

Edertal

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

05.03.71

Nr. 15 Jahr 71 Seite 0653

635-067

Edertal

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

20.02.81

Nr. 12 Jahr 81 Seite 0699

635-068

Edertal

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

23.10.89

Nr. 47 Jahr 89 Seite 2365

635-069

Edertal

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

24.10.89

Nr. 46 Jahr 89 Seite 2339

635-070

Edertal

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

24.10.89

Nr. 46 Jahr 89 Seite 2336

635-071

Edertal

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

20.02.90

Nr. 11 Jahr 90 Seite 0473

635-072

Edertal

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

28.05.99

Nr. 33 Jahr 99 Seite 2528

635-074

Edertal

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

28.10.01

Nr. 50 Jahr 01 Seite 4482

635-075

Edertal

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

26.09.05

Nr. 49 Jahr 05 Seite 4520

635-076

Frankenau, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

13.02.74

Nr. 13 Jahr 74 Seite 0664

635-078

Frankenberg (Eder), Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

19.07.67

Nr. 37 Jahr 67 Seite 1154

635-079

Frankenberg (Eder), Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

19.07.67

Nr. 37 Jahr 67 Seite 1154

635-080

Frankenberg (Eder), Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

16.02.81

Nr. 12 Jahr 81 Seite 0681

635-081

Frankenberg (Eder), Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

16.02.81

Nr. 12 Jahr 81 Seite 0681

635-082

Frankenberg (Eder), Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

05.03.82

Nr. 13 Jahr 82 Seite 0675

635-083

Gemuenden (Wohra), Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

03.03.81

Nr. 11 Jahr 81 Seite 0616

635-084

Gemuenden (Wohra), Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

23.11.83

Nr. 50 Jahr 83 Seite 2371

635-085

Haina (Kloster)

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

02.08.71

Nr. 38 Jahr 71 Seite 1549

635-086

Haina (Kloster)

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

02.08.71

Nr. 38 Jahr 71 Seite 1549

635-087

Haina (Kloster)

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

02.08.71

Nr. 38 Jahr 71 Seite 1549

635-088

Haina (Kloster)

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

11.01.73

Nr. 10 Jahr 73 Seite 0455

635-089

Haina (Kloster)

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

17.05.89

Nr. 24 Jahr 89 Seite 1312

635-090

Haina (Kloster)

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

11.08.06

Nr. 37 Jahr 06 Seite 2133

635-091

Haina (Kloster)

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

11.08.06

Nr. 37 Jahr 06 Seite 2136

635-092

Haina (Kloster)

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

27.03.07

Nr. 29 Jahr 07 Seite 1398

635-093

Haina (Kloster)

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

19.10.05

Nr. 52 Jahr 05 Seite 4749

635-094

Hatzfeld (Eder), Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

11.02.70

Nr. 15 Jahr 70 Seite 0769

635-096

Hatzfeld (Eder), Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

08.04.70

Nr. 26 Jahr 70 Seite 1341

635-097

Hatzfeld (Eder), Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

08.04.70

Nr. 26 Jahr 70 Seite 1341

635-098

Hatzfeld (Eder), Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

08.04.70

Nr. 26 Jahr 70 Seite 1341

635-099

Hatzfeld (Eder), Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

08.04.70

Nr. 26 Jahr 70 Seite 1341

635-100

Hatzfeld (Eder), Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

13.02.81

Nr. 12 Jahr 81 Seite 0673

635-101

Hatzfeld (Eder), Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

06.11.81

Nr. 48 Jahr 81 Seite 2248

635-102

Korbach, Kreisstadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

13.10.81

Nr. 45 Jahr 81 Seite 2126

635-103

Korbach, Kreisstadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

08.11.95

Nr. 50 Jahr 95 Seite 3970

635-104

Lichtenfels, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

13.10.81

Nr. 45 Jahr 81 Seite 2126

635-105

Lichtenfels, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

28.08.98

Nr. 42 Jahr 98 Seite 3226

635-106

Rosenthal, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

27.06.72

Nr. 32 Jahr 72 Seite 1397

635-107

Rosenthal, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

07.11.95

Nr. 50 Jahr 95 Seite 3967

635-108

Rosenthal, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

22.02.96

Nr. 13 Jahr 96 Seite 1034

635-112

Voehl

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

13.03.91

Nr. 15 Jahr 91 Seite 0948

635-113

Voehl

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

07.03.97

Nr. 15 Jahr 97 Seite 1200

635-114

Voehl

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

22.05.97

Nr. 33 Jahr 97 Seite 2480

635-115

Voehl

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

11.03.99

Nr. 21 Jahr 99 Seite 1751

635-116

Volkmarsen, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

19.04.71

Nr. 22 Jahr 71 Seite 0917

635-118

Volkmarsen, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

11.02.64

Nr. 14 Jahr 64 Seite 0467

635-119

Volkmarsen, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

22.08.68

Nr. 40 Jahr 68 Seite 1518

635-120

Volkmarsen, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

11.03.71

Nr. 15 Jahr 71 Seite 0657

635-121

Volkmarsen, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

29.03.82

Nr. 16 Jahr 82 Seite 0818

635-122

Arolsen, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

14.07.87

Nr. 31 Jahr 87 Seite 1702

635-123

Volkmarsen, Stadt

Heilquellenschutzgebiet

festgesetzt

19.07.96

Nr. 45 Jahr 96 Seite 3640

635-124

Volkmarsen, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

28.08.98

Nr. 42 Jahr 98 Seite 3222

635-126

Waldeck, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

08.08.62

Nr. 43 Jahr 62 Seite 1458

635-127

Waldeck, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

16.02.81

Nr. 12 Jahr 81 Seite 0689

635-129

Waldeck, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

16.02.81

Nr. 12 Jahr 81 Seite 0689

635-130

Waldeck, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

04.11.87

Nr. 48 Jahr 87 Seite 2378

635-131

Waldeck, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

04.11.87

Nr. 48 Jahr 87 Seite 2378

635-132

Waldeck, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

14.01.88

Nr. 5 Jahr 88 Seite 0346

635-133

Waldeck, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

22.11.95

Nr. 52 Jahr 95 Seite 4190

635-134

Waldeck, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

02.11.98

Nr. 4 Jahr 99 Seite 0254

635-136

Willingen (Upland)

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

07.09.76

Nr. 44 Jahr 76 Seite 1977

635-137

Willingen (Upland)

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

07.09.76

Nr. 44 Jahr 76 Seite 1977

635-139

Bad Wildungen, Stadt

Heilquellenschutzgebiet

festgesetzt

22.06.77

Nr. 31 Jahr 77 Seite 1543

636-001

Grossalmerode, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

im Aufhebungsverfahren

27.07.62

Nr. 35 Jahr 62 Seite 1189

636-003

Witzenhausen, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

15.01.65

Nr. 8 Jahr 65 Seite 0229

636-005

Hessisch Lichtenau, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

31.07.67

Nr. 37 Jahr 67 Seite 1156

636-006

Neu-Eichenberg

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

15.01.68

Nr. 10 Jahr 68 Seite 0395

636-007

Grossalmerode, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

06.02.68

Nr. 14 Jahr 68 Seite 0585

636-008

Grossalmerode, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

22.01.70

Nr. 11 Jahr 70 Seite 0598

636-009

Grossalmerode, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

10.02.70

Nr. 15 Jahr 70 Seite 0771

636-011

Bad Sooden-Allendorf, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

im Neufestsetzungsverfahren

13.12.71

Nr. 4 Jahr 72 Seite 0172

636-012

Bad Sooden-Allendorf, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

13.12.71

Nr. 4 Jahr 72 Seite 0172

636-013

Bad Sooden-Allendorf, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

im Neufestsetzungsverfahren

13.12.71

Nr. 4 Jahr 72 Seite 0172

636-014

Bad Sooden-Allendorf, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

13.12.71

Nr. 4 Jahr 72 Seite 0172

636-015

Witzenhausen, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

27.10.72

Nr. 51 Jahr 72 Seite 2175

636-016

Witzenhausen, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

27.10.72

Nr. 51 Jahr 72 Seite 2175

636-018

Witzenhausen, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

27.10.72

Nr. 51 Jahr 72 Seite 2175

636-019

Sontra, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

im Änderungsverfahren

08.12.72

Nr. 5 Jahr 73 Seite 0214

636-020

Grossalmerode, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

im Aufhebungsverfahren

22.01.73

Nr. 11 Jahr 73 Seite 0523

636-021

Grossalmerode, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

27.04.73

Nr. 23 Jahr 73 Seite 1035

636-022

Hessisch Lichtenau, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

04.05.73

Nr. 27 Jahr 73 Seite 1223

636-023

Grossalmerode, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

20.02.74

Nr. 15 Jahr 74 Seite 0746

636-024

Bad Sooden-Allendorf, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

20.01.75

Nr. 11 Jahr 75 Seite 0489

636-025

Witzenhausen, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

29.01.76

Nr. 12 Jahr 76 Seite 0564

636-026

Witzenhausen, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

22.10.76

Nr. 50 Jahr 76 Seite 2201

636-027

Hessisch Lichtenau, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

06.12.76

Nr. 5 Jahr 77 Seite 0354

636-028

Hessisch Lichtenau, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

im Aufhebungsverfahren

06.12.76

Nr. 5 Jahr 77 Seite 0354

636-029

Hessisch Lichtenau, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

im Aufhebungsverfahren

06.12.76

Nr. 5 Jahr 77 Seite 0354

636-031

Witzenhausen, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

19.12.79

Nr. 6 Jahr 80 Seite 0287

636-032

Hessisch Lichtenau, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

20.02.81

Nr. 12 Jahr 81 Seite 0704

636-033

Witzenhausen, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

28.08.81

Nr. 38 Jahr 81 Seite 1842

636-034

Wehretal

Trinkwasserschutzgebiet

im Aufhebungsverfahren

03.11.83

Nr. 47 Jahr 83 Seite 2247

636-035

Berkatal

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

03.11.83

Nr. 47 Jahr 83 Seite 2247

636-036

Meissner

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

03.11.83

Nr. 47 Jahr 83 Seite 2247

636-037

Hessisch Lichtenau, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

11.11.83

Nr. 48 Jahr 83 Seite 2292

636-038

Hessisch Lichtenau, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

27.10.86

Nr. 48 Jahr 86 Seite 2291

636-039

Hessisch Lichtenau, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

27.10.86

Nr. 48 Jahr 86 Seite 2291

636-040

Witzenhausen, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

13.03.87

Nr. 12 Jahr 87 Seite 0651

636-041

Witzenhausen, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

13.03.87

Nr. 12 Jahr 87 Seite 0651

636-042

Witzenhausen, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

13.03.87

Nr. 12 Jahr 87 Seite 0651

636-043

Witzenhausen, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

13.03.87

Nr. 12 Jahr 87 Seite 0651

636-044

Witzenhausen, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

13.03.87

Nr. 12 Jahr 87 Seite 0651

636-045

Witzenhausen, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

13.03.87

Nr. 12 Jahr 87 Seite 0651

636-046

Witzenhausen, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

13.03.87

Nr. 12 Jahr 87 Seite 0651

636-047

Bad Sooden-Allendorf, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

03.08.88

Nr. 34 Jahr 88 Seite 1925

636-049

Waldkappel, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

23.02.89

Nr. 11 Jahr 89 Seite 0709

636-050

Waldkappel, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

23.02.89

Nr. 11 Jahr 89 Seite 0709

636-051

Waldkappel, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

14.03.89

Nr. 14 Jahr 89 Seite 0844

636-052

Wehretal

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

14.03.89

Nr. 14 Jahr 89 Seite 0844

636-054

Meinhard

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

05.12.89

Nr. 51 Jahr 89 Seite 2582

636-055

Meinhard

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

05.12.89

Nr. 51 Jahr 89 Seite 2582

636-056

Meinhard

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

05.12.89

Nr. 51 Jahr 89 Seite 2582

636-057

Meinhard

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

05.12.89

Nr. 51 Jahr 89 Seite 2582

636-058

Meinhard

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

05.12.89

Nr. 51 Jahr 89 Seite 2582

636-059

Meinhard

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

05.12.89

Nr. 51 Jahr 89 Seite 2582

636-060

Herleshausen

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

25.05.90

Nr. 25 Jahr 90 Seite 1220

636-061

Herleshausen

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

25.05.90

Nr. 25 Jahr 90 Seite 1220

636-062

Herleshausen

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

25.05.90

Nr. 25 Jahr 90 Seite 1220

636-063

Herleshausen

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

25.05.90

Nr. 25 Jahr 90 Seite 1220

636-064

Hessisch Lichtenau, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

23.07.90

Nr. 32 Jahr 90 Seite 1573

636-065

Grossalmerode, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

23.07.90

Nr. 32 Jahr 90 Seite 1573

636-066

Hessisch Lichtenau, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

23.07.90

Nr. 32 Jahr 90 Seite 1573

636-067

Weissenborn

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

04.09.90

Nr. 39 Jahr 90 Seite 1966

636-068

Weissenborn

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

04.09.90

Nr. 39 Jahr 90 Seite 1966

636-069

Hessisch Lichtenau, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

19.03.71

Nr. 20 Jahr 71 Seite 0844

636-070

Sontra, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

20.01.94

Nr. 7 Jahr 94 Seite 0582

636-071

Sontra, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

21.01.94

Nr. 8 Jahr 94 Seite 0668

636-072

Sontra, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

im Aufhebungsverfahren

21.01.94

Nr. 8 Jahr 94 Seite 0668

636-073

Waldkappel, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

21.01.94

Nr. 8 Jahr 94 Seite 0668

636-074

Waldkappel, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

21.01.94

Nr. 8 Jahr 94 Seite 0668

636-075

Sontra, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

21.01.94

Nr. 8 Jahr 94 Seite 0668

636-076

Grossalmerode, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

21.08.98

Nr. 46 Jahr 98 Seite 3553

636-077

Wanfried, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

25.10.99

Nr. 4 Jahr 00 Seite 0408

636-082

Wanfried, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

12.11.03

Nr. 7 Jahr 04 Seite 0918

636-083

Eschwege, Kreisstadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

24.11.04

Nr. 50 Jahr 04 Seite 3791

636-086

Berkatal

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

12.12.06

Nr. 5 Jahr 07 Seite 0241

636-087

Wanfried, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

10.12.01

Nr. 6 Jahr 02 Seite 0660

636-088

Wanfried, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

22.02.05

Nr. 14 Jahr 05 Seite 1274

636-090

Ringgau

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

12.05.00

Nr. 38 Jahr 00 Seite 2978

636-092

Wehretal

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

06.11.07

Nr. 45 Jahr 07 Seite 2204

636-095

Hessisch Lichtenau, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

15.07.05

Nr. 37 Jahr 05 Seite 3571

636-101

Berkatal

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

03.11.83

Nr. 47 Jahr 83 Seite 2247

636-104

Wanfried, Stadt

Trinkwasserschutzgebiet

festgesetzt

08.12.04

Nr. 2 Jahr 05 Seite 0125

636-105

Bad Sooden-Allendorf, Stadt

Heilquellenschutzgebiet

festgesetzt

22.11.06

Nr. 7 Jahr 07 Seite 0358

ANHANG 2-3: Verzeichnis der Badegewässer (Stand Mai 2008)

ANHANG 2-3:

Verzeichnis der Badegewässer (Stand Mai 2008)

Kreis

Gemeinde/Stadt

Name der Badestelle

BERGSTRASSE

BENSHEIM

Badesee Bensheim

BERGSTRASSE

LAMPERTHEIM

Badesee Lampertheim

DARMSTADT

DARMSTADT

Arheilger Mühlchen

DARMSTADT

DARMSTADT

Grube Prinz von Hessen

DARMSTADT

DARMSTADT

Großer Woog

DARMSTADT-DIEBURG

BICKENBACH

Erlensee

DARMSTADT-DIEBURG

FISCHBACHTAL

Badesee Niedernhausen

FULDA

POPPENHAUSEN (WASSERKUPPE)

Guckaisee

GIESSEN (LANDKREIS)

HEUCHELHEIM

Heuchelheimer See II

GIESSEN (LANDKREIS)

HUNGEN

Trais-Horloffer See

GIESSEN (LANDKREIS)

LICH

Licher Waldschwimmbad

GIESSEN (LANDKREIS)

WETTENBERG

Launsbacher See

GIESSEN (LANDKREIS)

WETTENBERG

Wißmarer See

GROSS-GERAU

GERNSHEIM

Badesee Gernsheim

GROSS-GERAU

MOERFELDEN-WALLDORF

Badesee Walldorf

GROSS-GERAU

RAUNHEIM

Waldsee Raunheim

GROSS-GERAU

RIEDSTADT

Riedsee Leeheim

GROSS-GERAU

RUESSELSHEIM

Waldschwimmbad Rüsselsheim

GROSS-GERAU

TREBUR

Schwimmbad Vogel, Geinsheim

HERSFELD-ROTENBURG

BAD HERSFELD

Fuldasee Bad Hersfeld

HERSFELD-ROTENBURG

BEBRA

Fuldasee Bebra-Breitenbach

HERSFELD-ROTENBURG

KIRCHHEIM

Seepark Kirchheim

HOCHTAUNUSKREIS

USINGEN

Hattsteinweiher

KASSEL (STADT)

KASSEL

BUGA-See

LAHN-DILL-KREIS

BISCHOFFEN

Aartal See

LAHN-DILL-KREIS

DIETZHOELZTAL

Stauweiher Ewersbach

LAHN-DILL-KREIS

DRIEDORF

Heisterberger Weiher

LAHN-DILL-KREIS

DRIEDORF

Krombachtalsperre

LAHN-DILL-KREIS

GREIFENSTEIN

Ulmbachtalsperre

LAHN-DILL-KREIS

WETZLAR

Dutenhofener Badesee

LAHN-DILL-KREIS

MENGERSKIRCHEN

Seeweiher Mengerskirchen

LAHN-DILL-KREIS

MENGERSKIRCHEN

Waldsee Mengerskirchen

MAIN-KINZIG-KREIS

GROSSKROTZENBURG

Strandbad Spessartblick

MAIN-KINZIG-KREIS

HANAU

Bärensee

MAIN-KINZIG-KREIS

HANAU

Birkensee

MAIN-KINZIG-KREIS

LANGENSELBOLD

Kinzigsee

MAIN-KINZIG-KREIS

RODENBACH

Strandbad Rodenbach

MARBURG-BIEDENKOPF

BIEDENKOPF

Perfstausee Breidenstein

MARBURG-BIEDENKOPF

WEIMAR

Niederweimarer See

ODENWALDKREIS

BEERFELDEN

Marbach-Stausee

OFFENBACH (LANDKREIS)

HAINBURG

Badesee Klein-Krotzenburg

OFFENBACH (LANDKREIS)

LANGEN

Langener Waldsee

OFFENBACH (LANDKREIS)

MAINHAUSEN

Badesee Mainflingen

OFFENBACH (LANDKREIS)

MAINHAUSEN

Königsee Zellhausen

OFFENBACH (LANDKREIS)

NEU-ISENBURG

FKK-Orplid

OFFENBACH (LANDKREIS)

RODGAU

Strandbad Nieder-Roden

OFFENBACH (STADT)

OFFENBACH AM MAIN

Schultheisweiher

SCHWALM-EDER-KREIS

BORKEN

Stockelache

SCHWALM-EDER-KREIS

FRIELENDORF

Silbersee

SCHWALM-EDER-KREIS

NEUENTAL

Neuenhainer See

VOGELSBERGKREIS

FREIENSTEINAU

Nieder-Mooser-See

VOGELSBERGKREIS

SCHLITZ

Großer Pfordter See

VOGELSBERGKREIS

SCHOTTEN

Nidda-Stausee

WALDECK-FRANKENBERG

BAD AROLSEN

Twistetalsperre - Strandbad Wetterburg

WALDECK-FRANKENBERG

DIEMELSEE

Diemeltalsperre - Strandbad Heringhausen

WALDECK-FRANKENBERG

DIEMELSEE

Diemeltalsperre - Strandbad Helmighausen

WALDECK-FRANKENBERG

EDERTAL

Edertalsperre - Strandbad Rehbach

WALDECK-FRANKENBERG

VOEHL

Campingplatz Teichmann (Baggersee)

WALDECK-FRANKENBERG

VOEHL

Edertalsperre - Asel Süd

WALDECK-FRANKENBERG

WALDECK

Edertalsperre - Strandbad Waldeck

WERRA-MEISSNER-KREIS

MEINHARD

Werratalsee

WERRA-MEISSNER-KREIS

MEINHARD

Meinhardsee

WERRA-MEISSNER-KREIS

WITZENHAUSEN

Grüner See

WETTERAU

GEDERN

Gederner See

ANHANG 2-4: Verzeichnis der Fischgewässer in Hessen

ANHANG 2-4:

Verzeichnis der Fischgewässer in Hessen

Name des
Gewässers

Gewässerstrecke

Bemerkung

Länge

von

bis

km

Aar

Quelle

Landesgrenze Rheinland-Pfalz

Salmonidengewässer

34,5

Diemel

Quelle

Mündung

Salmonidengewässer

63,5

Dill

Landesgrenze Nordrhein-Westfalen Einmündung Schelde

Einmündung Schelde

Salmonidengewässer

22,9

Mündung

Cyprinidengewässer

28,6

Eder

Landesgrenze Nordrhein-Westfalen Auslauf Edersee

Einlauf Edersee

Salmonidengewässer

 

Altenburg

Altenburg

Salmonidengewässer

86,0

 

Mündung

Cyprinidengewässer

16,4

Elbbach

Landesgrenze Rheinland-Pfalz

Mündung

Salmonidengewässer

20,2

Fulda

Quelle

Bereich Ebersburg

Salmonidengewässer

16,2

Bereich Ebersburg

Mündung

Cyprinidengewässer

17,5

Gersprenz

Quelle

Groß-Zimmern

Salmonidengewässer

32,5

Groß-Zimmern

Landesgrenze Bayern

Cyprinidengewässer

19,5

Kinzig

Quelle

Gelnhausen

Salmonidengewässer

43,2

Gelnhausen

Mündung

Cyprinidengewässer

27,0

Lahn

Landesgrenze Nordrhein-Westfalen Einmündung Ohm

Einmündung Ohm

Salmonidengewässer

34,0

 

Landesgrenze Rheinland-Pfalz

Cyprinidengewässer

120,1

Main

Landesgrenze Bayern

Mündung

Cyprinidengewässer

76,6

Mümling

Quelle

Bad König

Salmonidengewässer

21,5

Bad König

Landesgrenze Bayern

Cyprinidengewässer

14,5

Nidda

Quelle

Nidda (Kernstadt)

Salmonidengewässer

22,8

Nidda

Mündung

Cyprinidengewässer

62,2

Nidder

Quelle

Glauberg

Salmonidengewässer

30,0

Glauberg

Mündung

Cyprinidengewässer

30,4

Ohm

Quelle

Mücke

Salmonidengewässer

15,0

Mücke

Mündung

Cyprinidengewässer

39,4

Rhein

Landesgrenze Baden-Würtemberg

Landesgrenze Rheinland-Pfalz

Cyprinidengewässer

106,3

Schwalm

Quelle

Alsfeld

Salmonidengewässer

17,6

Alsfeld

Mündung

Cyprinidengewässer

67,1

Sinn

Landesgrenze Bayern

Landesgrenze Bayern

Salmonidengewässer

7,3

Twiste

Quelle

Landesgrenze Nordrhein-Westfalen

Salmonidengewässer

30,8

Weil

Quelle

Mündung

Salmonidengewässer

42,7

Weser

Zusammenfluß von Werra und Fulda

Landesgrenze Nordrhein-Westfalen

Cyprinidengewässer

39,7

Wetter

Quelle

Laubach

Salmonidengewässer

 

Laubach

Mündung

Cyprinidengewässer

8,5

50,8

 

Gesamtlänge:

421,6

 

ANHANG 2-5: Verzeichnis der FFH-Schutzgebiete in Hessen (weitere Erläuterungen siehe Abschnitt 3.5)

ANHANG 2-5:

Verzeichnis der FFH-Schutzgebiete in Hessen (weitere Erläuterungen siehe Abschnitt 3.5)

Schutzgebiets-Nr.

Schutzgebietsname

Regierungpräsidium

Fläche in ha

generell
wasserabhängige
LRT

fallweise
wasserabhängige
LRT

ausgewählte Arten
FFH-Anhänge

ausgewählte Arten Vogelschutzrichtlinie

Gebietstyp*

4422-302

Dingel und Eberschützer Klippen

KS

111

7220

9130

 

 

B

4422-303

Kalkmagerrasen und Diemelaltwasser bei Lamerden

KS

19

 

 

Triturus cristatus, Maculinea nausithous

Riparia riparia

B

4422-308

Wolkenbruch bei Trendelburg

KS

3

3150

 

 

 

B

4422-350

Holzapetal

KS

243

3260, 6430, 91EO

6230, 9110

Triturus cristatus, Lampetra planeri

Alcedo atthis, Ciconia nigra, Scolopax rusticola

B

4423-301

Urwald Sababurg

KS

90

91D0

9110

 

 

B

4423-350

Weserhänge mit Bachläufen

KS

4.333

3260, 91D1, 91EO

9110, 9130

 

 

B

4519-301

Büchenberg und Platzberg bei Hesperinghausen

KS

41

6430, 7220

 

 

 

B

4520-306

Großseggenried am Rhödaer Bach

KS

5

 

 

Vertigo angustior

 

B

4521-304

Schottenbruch bei Niedermeiser

KS

27

 

 

 

 

B

4521-305

Bachlauf der Warme von Ehlen bis Liebenau

KS

54

3260, 91EO

 

 

 

B

4521-350

Quellgebiet bei Ostheim

KS

35

7220

9130

 

 

B

4522-302

Rothenberg bei Burguffeln

KS

28

3150, 91EO

 

Triturus cristatus

 

B

4524-303

Kreideberg bei Ellerode

KS

57

7230

9130, 9170

Euphydryas aurinia

 

B

4619-301

Kalkflachmoor bei Vasbeck

KS

12

6430, 7230

 

 

 

B

4620-302

Wald bei Volkhardinghausen und Freienhagen

KS

610

 

9110

Triturus cristatus

 

B

4620-304

Twiste mit Wilde, Watter und Aar

KS

116

3260

 

 

 

B

4620-401

Vorsperre-Twistetalsperre

KS

25

6430, 91EO

 

Cottus gobio

Anas clypeata, Anas crecca, Anas crecca, Actitis hypoleucos

C

4621-302

Burghasunger Berg

KS

9

9160

9180

 

 

B

4621-303

Wattenberg/Hundsberg

KS

174

 

9110, 9130

 

 

B

4622-302

Habichtswald und Seilerberg bei Ehlen

KS

2.913

6410, 91EO

6230, 9130

Triturus cristatus

Crex crex

I

4623-302

Fuldaschleuse Wolfsanger

KS

12

91EO

 

Triturus cristatus, Maculinea nausithous

 

G

4623-350

Fulda ab Wahnhausen

KS

29

3260

 

Cottus gobio

 

B

4624-301

Ermschwerder Heegen

KS

39

6430, 7230

9130

 

Circus aeruginosus, Luscinia svecica, Gallinago gallinago, Rallus aquaticus, Vanellus vanellus

B

4624-303

Freudenthal bei Witzenhausen

KS

76

3150

 

 

 

B

4625-301

Ebenhöhe-Liebenberg

KS

139

6430

6510, 9130, 9170

 

Scolopax rusticola

B

4717-301

NSG-Komplex bei Willingen

KS

178

3260, 6430, 7140, 91D0, 91EO

6230, 6520, 9110, 9180

Lampetra planeri

Scolopax rusticola

B

4717-350

Ettelsberg mit Ruthenaar- und Hoppecketal bei Willingen

KS

112

3260

4030, 6230, 6520

Cottus gobio, Lampetra planeri

 

B

4718-303

Goldhäuser Teich

KS

20

3150

 

 

 

B

4719-301

Hagenfeld

KS

4

6410, 7230

 

 

Scolopax rusticola, Vanellus vanellus

B

4719-304

Langenstein, Klinger Klippen und Hochstein

KS

80

7220

8310, 9180

 

Milvus migrans

B

4720-303

Wald nördlich Netze

KS

1.058

 

9110

 

 

B

4720-304

Edersee-Steilhänge

KS

536

9160

9110, 9130, 9170, 9180

 

 

E

4722-304

Dönche

KS

207

9160, 91EO

4030,9130

Triturus cristatus

 

B

4723-301

Quellgebiet bei Oberkaufungen

KS

8

6430, 7230, 9160, 91EO

 

 

 

B

4723-302

Heubruchwiesen bei Eschenstruth

KS

90

91EO

6230, 6510

Triturus cristatus

 

B

4723-304

Lossewiesen bei Niederkaufungen

KS

17

 

6510

Maculinea nausithous

 

B

4724-304

Lichtenauer Hochland

KS

288

6410, 7220, 7230

6510

Euphydryas aurinia, Maculinea nausithous

Grus grus, Milvus migrans, Limosa limosa, Vanellus vanellus

B

4724-306

Lossetal bei Fürstenhagen

KS

272

91EO

6230, 6510, 9110

Triturus cristatus, Cottus gobio, Maculinea nausithous

Crex crex

B

4724-308

Niestetal und Niestehänge

KS

507

3260, 6430, 91EO

6230, 6510, 9110

Cottus gobio, Lampetra planeri

Alcedo atthis, Ciconia nigra

B

4724-310

Hirschberg- und Tiefenbachwiesen

KS

144

6410, 6430

6230, 6520, 9110

Maculinea nausithous

 

B

4724-311

Hohekopf bei Großalmerode

KS

49

6410, 7230

6510, 9130

 

 

B

4725-302

Jestädter Weinberg / Werraaltarm u. -aue bei Albungen

KS

88

3150

8310

 

Alcedo atthis, Asio flammeus, Botaurus stellaris, Chlidonias niger, Ciconia ciconia, Ciconia nigra, Circus aeruginosus, Cygnus cygnus, Gavia stellata, Ixobrychus minutus, Luscinia svecica, Mergus albellus, Milvus migrans, Pandion haliaetus, Podiceps auri

B

4725-306

Meißner und Meißner Vorland

KS

2.010

6410, 7140, 7220, 7230, 91EO

4030, 6230, 6510, 6520, 8310, 9110, 9130, 9180

Maculinea nausithous

Asio flammeus, Gallinago gallinago, Scolopax rusticola

K

4726-350

Kalkklippen der Gobert

KS

292

7220

8310, 9130, 9180

 

Scolopax rusticola

K

4819-301

Kellerwald

KS

5.745

6430, 9160, 91EO

4030, 6230, 6520, 9110, 9130, 9170, 9180

Cottus gobio

Alcedo atthis, Ciconia nigra, Milvus migrans, Scolopax rusticola

G

4819-303

Ederseeufer bei Herzhausen

KS

30

3270, 6430, 91EO

 

 

Chlidonias niger, Cygnus cygnus, Haliaeetus albicilla, Pandion haliaetus, Tringa glareola, Anas clypeata, Anas crecca, Anas penelope, Aythya ferina, Gallinago gallinago, Mergus merganser, Actitis hypoleucos, Charadrius dubius, Phalacrocorax carbo, Phalac

C

4820-305

Bilstein bei Bad Wildungen

KS

62

91EO

9130, 9180

 

 

G

4820-401

Stausee von Affoldern

KS

160

 

9110

 

Haliaeetus albicilla, Pandion haliaetus, Anas crecca, Aythya ferina, Mergus merganser, Mergus merganser, Actitis hypoleucos, Phalacrocorax carbo

C

4821-307

Ems zwischen Merxhausen und Werkel

KS

24

3260

 

Cottus gobio

 

B

4822-304

Untere Eder

KS

1.651

3140, 3150, 3260, 6430, 6431, 9160, 91EO

6510

Triturus cristatus, Cottus gobio, Lampetra planeri, Maculinea nausithous, Lutra lutra, Unio crassus

Alcedo atthis, Ciconia ciconia, Cygnus cygnus, Luscinia svecica, Milvus migrans, Pandion haliaetus, Mergus merganser, Actitis hypoleucos, Charadrius dubius, Riparia riparia

K

4823-301

Riedforst bei Melsungen

KS

1.991

 

9110

Triturus cristatus

Ciconia nigra

G

4824-301

Reichenbacher Kalkberge

KS

409

3150, 7220, 7230, 91EO

6510, 9110, 9130, 9180

Maculinea nausithous

Scolopax rusticola

B

4824-302

Weißbachtal bei Reichenbach

KS

29

6410, 6430, 7230, 91EO

6510, 9130

 

 

B

4824-303

Niedermoor unterm Eisberg bei Reichenbach

KS

25

7140, 91D0

 

 

 

B

4824-304

Wacholderheide bei Vockerode-Dinkelberg

KS

15

 

6230

 

 

B

4824-308

Glimmerode und Hambach bei Hessisch Lichtenau

KS

787

3150, 6410, 7220, 7230, 9160, 91EO

6510, 9130, 9180

Triturus cristatus, Maculinea nausithous

Alcedo atthis, Ciconia nigra, Crex crex

K

4825-301

Trimberg bei Reichensachsen

KS

62

 

6510, 9110, 9130

Bombina variegata, Triturus cristatus

Alcedo atthis, Ciconia nigra, Gallinago gallinago, Scolopax rusticola, Rallus aquaticus

B

4825-302

Werra- und Wehretal

KS

24.170

3140, 3150, 3260, 6410, 6431, 7220, 91EO

4030, 6230, 6510, 8310, 9110, 9130, 9170, 9180

Bombina variegata, Cottus gobio

Ciconia nigra

K

4826-304

Werraaltarm bei Schwebda

KS

8

3150, 91EO

 

 

 

B

4826-305

Kalkberge bei Röhrda und Weißenborn

KS

630

3140

8310, 9110, 9130, 9180

 

Scolopax rusticola, Riparia riparia

B

4827-301

Plesse-Konstein-Karnberg

KS

562

7220

8310, 9130, 9180

 

Scolopax rusticola

K

4827-302

Frankenloch bei Heldra

KS

10

3150, 6430

 

 

Alcedo atthis, Chlidonias niger, Ciconia ciconia, Ciconia nigra, Circus aeruginosus, Crex crex, Gavia arctica, Grus grus, Pandion haliaetus, Anas crecca, Anas querquedula, Gallinago gallinago, Rallus aquaticus, Vanellus vanellus, Acrocephalus arundinaceu

B

4917-308

Haasenblick

KS

1.110

91EO

9110

 

Alcedo atthis, Ciconia nigra

G

4917-350

Obere Eder

KS

2.306

3260, 3270, 6430, 9160, 91EO

4030, 6230, 6510, 6520, 9110, 9180, 8310

Triturus cristatus, Cottus gobio, Lampetra planeri, Maculinea nausithous, Lutra lutra, Unio crassus, Ophiogomphus cecilia

Alcedo atthis, Ciconia nigra, Cygnus cygnus, Milvus migrans, Pandion haliaetus, Anas acuta, Anas crecca, Gallinago gallinago, Mergus merganser, Vanellus vanellus, Acrocephalus arundinaceus, Actitis hypoleucos, Charadrius dubius, Podiceps cristatus, Tachy

K

4918-301

Nemphetal bei Bottendorf

KS

36

3130, 3150, 3260, 6430, 7140, 91EO

6230, 6510

Triturus cristatus, Lampetra planeri

Alcedo atthis, Ciconia nigra, Grus grus, Pandion haliaetus, Scolopax rusticola

G

4918-302

Hommershäuser Heide

KS

38

 

4030, 6230

Triturus cristatus

 

G

4918-303

Eichelpfühl

KS

19

 

6230, 6520

 

 

G

4919-302

Magerrasen-Komplex am Mittelberg bei Frankenau

KS

28

6410

6230

 

 

G

4920-301

Bernertsgrund bei Löhlbach

KS

13

6430, 91EO

6230, 6520

Triturus cristatus, Rhodeus sericeus amarus

Alcedo atthis, Gallinago gallinago, Lymnocryptes minimus, Scolopax rusticola

G

4920-302

Sondertal und Talgraben bei Bad Wildungen

KS

62

6430, 91EO

9110, 9130, 9180

Cottus gobio

Scolopax rusticola

K

4920-304

Hoher Keller

KS

1.481

7140

9110, 9130

 

 

G

4920-305

Urff zwischen Hundsdorf und der Mündung in die Schwalm

KS

36

3260

 

Cottus gobio, Lampetra planeri

 

K

4921-301

Borkener See

KS

329

3150, 6430, 91EO

 

Triturus cristatus, Maculinea nausithous

Chlidonias niger, Cygnus cygnus, Gavia arctica, Gavia stellata, Grus grus, Mergus albellus, Pandion haliaetus, Anas acuta, Anas clypeata, Anas crecca, Anas strepera, Aythya ferina, Lymnocryptes minimus, Aythya marila, Mergus merganser, Netta rufina, Rall

C

4922-301

Mosenberg bei Homberg

KS

66

 

6230

Triturus cristatus

 

B

4922-302

Efze zwischen Holzhausen und Völkershain

KS

20

3260

 

Cottus gobio, Lampetra planeri

 

K

4922-303

Standortübungsplatz Homberg/Efze

KS

287

 

 

Bombina variegata, Triturus cristatus

 

G

4923-301

Fuldatal bei Konnefeld

KS

15

3150

 

 

Vanellus vanellus

B

4925-302

Gipskarst bei Berneburg

KS

10

 

8310

 

 

B

4926-303

Werraaue von Herleshausen

KS

263

6430

6510

Maculinea nausithous

Ciconia ciconia, Circus aeruginosus, Crex crex, Gallinago gallinago, Vanellus vanellus

G

4926-304

Wald südöstlich von Netra

KS

184

 

9170

 

 

B

4926-305

Wälder und Kalkmagerrasen der Ringgau Südabdachung

KS

1.572

7220

8310, 9130, 9180

 

 

B

5017-302

Sackpfeife

KS

1.879

6430, 7140, 9160, 91EO

4030, 6230, 6520, 9110, 9130, 9180

Cottus gobio

Alcedo atthis, Ciconia nigra, Scolopax rusticola

G

5017-303

Wese an der Prächte bei Holzhausen

KS

7

6410

6230, 6510

 

 

B

5017-305

Lahnhänge zwischen Biedenkopf und Marburg

GI

9.368

 

9110, 9130, 9170, 9180

Triturus cristatus

 

K

5018-301

Franzosenwiesen und Rotes Wasser

GI

115

3260, 6430, 7140, 91D0, 91EO, 3150, 3160

6510

Triturus cristatus, Lampetra planeri, Leucorrhinia pectoralis, Cottus gobio, Ophiogomphus cecilia

Ciconia nigra, Anas crecca, Gallinago gallinago, Scolopax rusticola, Tachybaptus ruficollis

K

5018-302

Christenberg

GI

24

7140, 91EO

4030, 9110, 9180

 

 

G

5018-303

Diebskeller/Landgrafenborn

GI

25

4010, 7140, 91D0

 

 

Scolopax rusticola

G

5018-304

Christenberger Talgrund

GI

108

7140, 3160, 91D0

4030

 

 

G

5018-305

Langer Grund bei Schönstadt

GI

28

3160, 7140, 91D0

4030, 9110

 

Scolopax rusticola

G

5018-306

Krämersgrund/Konventswiesen

GI

11

7140, 9160, 91EO, 91D0

 

 

Anas crecca, Scolopax rusticola

G

5018-307

Nebeler Hintersprung

GI

18

7140

 

 

 

G

5018-308

Hohe Hardt und Geiershöhe/Rothebuche

GI

410

 

9110

 

 

G

5019-301

Wald zwischen Roda und Oberholzhausen

KS

665

 

9110

 

 

G

5020-302

Waldgebiet südlich Densberg

KS

529

 

9110, 9130

 

 

B

5020-303

Wald zwischen Sachsenhausen und Strang

KS

469

 

9110

 

 

B

5020-305

Ehemaliger Steinbruch nordwestlich Sebbeterode

KS

0

 

 

Triturus cristatus

 

B

5021-301

Leistwiesen bei Rommershausen

KS

26

91EO

6510

Triturus cristatus

Ciconia ciconia, Circus aeruginosus, Philomachus pugnax, Anas crecca, Gallinago gallinago, Limosa limosa, Rallus aquaticus, Tringa totanus, Vanellus vanellus, Acrocephalus schoenobaenus

G

5021-302

Altwässer der Schwalm nordöstlich Schlierbach

KS

10

3150

 

 

 

B

5022-301

Schwärzwiesen bei Hülsa

KS

16

6410

6230

 

Gallinago gallinago

G

5023-301

Roßbachtal bei Völkershain

KS

111

6430, 9160, 91EO

6230, 6510, 9110, 9130

 

Scolopax rusticola

B

5024-301

Forbachsee bei Bebra

KS

22

3130, 3260, 3270, 6430, 91EO

 

Cottus gobio

Alcedo atthis, Botaurus stellaris, Circus aeruginosus, Anas clypeata, Anas crecca, Anas penelope, Anas querquedula, Anas strepera, Aythya ferina, Gallinago gallinago, Mergus merganser, Actitis hypoleucos, Charadrius dubius, Phalacrocorax carbo, Podiceps

G

5024-305

Auenwiesen von Fulda, Rohrbach und Solz

KS

821

3150, 3260, 6430, 91EO

6510, 9110

Bombina variegata, Cottus gobio, Maculinea nausithous

 

K

5025-302

Säulingssee bei Kleinensee

KS

21

3150, 6430

6510

Bombina variegata, Triturus cristatus

Anas crecca, Gallinago gallinago, Vanellus vanellus, Actitis hypoleucos, Charadrius dubius

B

5025-303

Seulingswald

KS

2.286

 

9110

 

Ciconia nigra, Scolopax rusticola

B

5026-301

Rohrlache von Heringen

KS

76

1340

 

Maculinea nausithous

 

G

5026-302

Obersuhler Aue

KS

68

3130, 6430, 91EO

6510

Bombina variegata, Triturus cristatus, Rhodeus sericeus amarus, Maculinea nausithous

 

G

5026-350

Rhäden bei Obersuhl und Bosserode

KS

122

3150, 6430

6510

Triturus cristatus, Maculinea nausithous

 

G

5115-302

Dillquellgebiet bei Offdilln

GI

98

3260, 91EO

6230, 6510

Cottus gobio, Maculinea nausithous

 

G

5115-303

Dietzhölztal bei Rittershausen

GI

181

3260, 6430, 7140, 91EO, 91D0

6230, 6510

Maculinea nausithous, Cottus gobio

 

K

5116-301

Am Dimberg bei Steinperf

GI

49

6410

6230, 6510, 9130

Maculinea nausithous

 

B

5116-302

Extensivgrünland um Mandeln

GI

68

3260, 6410, 6430

6510

 

 

K

5116-304

Grünland um den Weis-Berg bei Eiershausen

GI

107

6410

6230, 6510

Maculinea nausithous

 

K

5116-305

Extensivgrünland bei Ober- und Niederhörlen

GI

161

6410

6230, 6510

Maculinea nausithous

 

B

5116-308

Borstgrasrasen nördlich Simmersbach

GI

94

6410, 91E0

6230, 6510

Maculinea nausithous

 

K

5116-309

Lohmühlenteich südlich Eibelshausen

GI

5

3150

 

 

 

B

5118-301

Dammelsberg und Köhlersgrund

GI

23

 

9110

 

 

B

5118-302

Obere Lahn und Wetschaft mit Nebengewässern

GI

269

3260, 6430, 91E0

 

Cottus gobio, Lampetra planeri

 

K

5119-301

Brückerwald und Hußgeweid

GI

403

9160

9130

Triturus cristatus

 

B

5119-302

Wohraaue zwischen Kirchhain und Gemünden (Wohra)

GI

254

3260

 

Cottus gobio, Lampetra planeri, Maculinea nausithous

 

K

5119-303

Kuhteiche Emsdorf

GI

19

 

 

Triturus cristatus

 

B

5120-301

Wieragrund von Schwalmstadt

KS

68

3260, 6430, 7140, 91EO

6510

 

Alcedo atthis, Gallinago gallinago, Rallus aquaticus, Acrocephalus schoenobaenus

B

5120-302

Maculinea-Schutzgebiet bei Neustadt

GI

301

6410, 91EO

6510

Maculinea nausithous, Maculinea teleius

 

B

5120-303

Herrenwald östlich Stadtallendorf

GI

2.689

3150, 91EO

9110

Triturus cristatus

 

B

5122-301

Truppenübungsplatz Schwarzenborn

KS

954

6410

6230, 6510

 

 

K

5125-301

Dreienberg bei Friedewald

KS

345

7230

6510, 8310, 9110, 9130

 

Circus aeruginosus, Milvus migrans

B

5125-302

Landecker Berg bei Ransbach

KS

622

7230

8310, 9130

 

 

B

5125-303

Stöckig - Ruppertshöhe

KS

67

9160

9110

 

Scolopax rusticola

B

5125-350

Werra zwischen Phillippsthal und Herleshausen

KS

90

 

 

 

 

K

5215-304

Orchideenwiesen bei Haiger-Seelbach

GI

93

3260, 6410, 6430

6230, 6510

 

 

B

5215-305

Krombachswiesen und Struth bei Sechshelden

GI

333

3260, 6410, 6430, 91EO

6230, 6510

Cottus gobio, Maculinea nausithous

Ciconia ciconia, Crex crex, Gallinago gallinago, Scolopax rusticola, Vanellus vanellus

B

5215-306

Dill bis Herborn-Burg mit Zuflüssen

GI

78

3260, 6430, 91EO

6510

Cottus gobio, Lampetra planeri

 

K

5215-307

Waldgebiet östlich von Langenaubach

GI

137

 

8310, 9130

 

 

K

5215-308

Wald und Grünland um Donsbach

GI

244

 

6230, 6510, 8310, 9110, 9130, 9170

Maculinea nausithous

 

B

5215-309

Weißehöll und Waldbereiche östlich Niederscheld

GI

100

 

8310, 9130, 9170

 

 

B

5215-310

Wechselfeuchtes Grünland nordwestlich Haiger-Flammersbach

GI

13

6410

6230

 

 

B

5216-302

Strickshute von Frechenhausen

GI

33

91EO

4030, 6230, 6510, 9110

 

 

B

5216-303

Struth von Bottenhorn und Erweiterungsflächen

GI

106

6410

6230, 6510

 

Gallinago gallinago, Vanellus vanellus

B

5216-305

Schelder Wald

GI

3.763

6430, 91EO

6230, 6510, 9110, 9130, 9170

Triturus cristatus, Maculinea nausithous

 

B

5216-306

Hoffeld bei Eisemroth

GI

46

 

6230

Maculinea nausithous

 

B

5216-307

Magerrasen bei Wommelshausen

GI

6

 

6510

 

 

B

5218-301

Kleine Lummersbach bei Cyriaxweimar

GI

137

3150, 6430, 9160

6510, 9110, 9170

Triturus cristatus, Maculinea nausithous

Circus aeruginosus, Luscinia svecica svecica, Porzana porzana, Gallinago gallinago, Acrocephalus schoenobaenus, Riparia riparia

B

5218-302

Lahnaltarm von Bellnhausen

GI

15

3150, 91EO

 

 

 

G

5218-303

Zwester Ohm

GI

20

3260

 

Maculinea nausithous

 

K

5219-301

Amöneburg

GI

33

 

8310, 9180

 

Crex crex, Vanellus vanellus

B

5219-302

Schweinsberger Moor

GI

40

 

 

Maculinea nausithous

Chlidonias niger, Ciconia ciconia, Philomachus pugnax, Porzana porzana, Anas crecca, Anas querquedula, Anas strepera, Aythya ferina, Gallinago gallinago, Rallus aquaticus, Tringa totanus, Vanellus vanellus, Riparia riparia, Tachybaptus ruficollis

G

5219-303

Ohmwiesen bei Rüdigheim

GI

194

 

 

Maculinea nausithous

 

K

5219-304

Wald zwischen Roßberg und Höingen

GI

370

 

9110, 9130

 

 

B

5220-302

Lützelgrund bei Maulbach

GI

44

 

 

Maculinea nausithous

 

B

5221-301

Wälder nördlich Ohmes

GI

251

 

9110, 9130

 

 

B

5221-302

Wald zwischen Romrod und Ober-Sorg

GI

485

 

9130

 

 

B

5222-301

Immichenhainer Teiche

KS

22

3150

 

Bombina variegata

 

B

5224-301

Großes Moor bei Großenmoor

KS

23

7140, 91D0

 

 

Gallinago gallinago, Rallus aquaticus, Vanellus vanellus

B

5224-302

Moor bei Wehrda

KS

7

3160, 6430, 7140

 

Maculinea nausithous

Gallinago gallinago

B

5224-303

Hauneaue zwischen Neukirchen und Hermannspiegel

KS

186

91EO

6510

Maculinea nausithous

 

B

5314-301

Hoher Westerwald

GI

1.970

3260, 6410, 6430, 91EO

6230, 6510, 6520, 8310, 9110, 9130, 9180

Euphydryas aurinia, Maculinea nausithous, Lycaena helle

Chlidonias niger, Ciconia nigra, Gallinago gallinago, Lymnocryptes minimus, Scolopax rusticola, Vanellus vanellus

K

5315-304

Rehbachtal zwischen Driedorf und Merkenbach

GI

104

3260, 6430, 91EO

6510

Maculinea nausithous, Maculinea teleius, Cottus gobio

Alcedo atthis

B

5315-305

Ulmbachtal und Wiesen in den Hainerlen

GI

142

3150, 3260, 6410, 6430, 91EO

6230, 9110, 9130, 9180, 6510

Cottus gobio, Maculinea nausithous, Maculinea teleius

 

K

5315-306

Fleisbachtal und Hindstein

GI

85

3260, 6430, 91EO, 3150, 6410

4030, 6230, 6510, 9130

Maculinea nausithous, Maculinea teleius

 

B

5315-307

Waldgebiet zwischen Uckersdorf und Burg

GI

106

 

9130

 

 

B

5315-308

Beilstein bei Herborn

GI

60

 

9110, 9130, 9170

 

 

G

5315-309

Grünland und Höhlen bei Erdbach und Medenbach

GI

319

3260, 91EO

6510, 6520, 8310, 9130, 9180

Maculinea teleius

 

B

5316-301

Wacholderheiden und Grünland nördlich von Niederlemp

GI

48

 

6230, 6510, 9110

 

 

G

5316-302

Grünlandkomplexe von Herbornseelbach bis Ballersbach und Aar-Aue

GI

422

6410, 6431, 91EO

6230, 6510

Maculinea nausithous, Maculinea teleius

 

K

5316-303

Dillwiesen bei Katzenfurt

GI

49

 

6510

Maculinea nausithous, Maculinea teleius

 

B

5316-304

Salbeiwiesen bei Bechlingen und Breitenbachtal

GI

136

 

6510

Maculinea nausithous

 

B

5316-305

Wiesen westlich des Leuchteküppels bei Bellersdorf

GI

33

6410, 6430

6510

Maculinea nausithous

Gallinago gallinago

G

5316-306

Struthwiesen bei Großaltenstädten

GI

169

6410, 6430

6230, 6510

Maculinea nausithous, Maculinea teleius

Gallinago gallinago, Acrocephalus arundinaceus, Riparia riparia

G

5316-308

Krausebachtal bei Großaltenstädten

GI

13

6410

6230, 6510

Maculinea nausithous

Gallinago gallinago

G

5316-309

Auenbereich zwischen Oberlemp und Kölschhausen

GI

54

 

 

Maculinea nausithous, Maculinea teleius

 

B

5317-301

Oberes Verstal

GI

87

6410

6510

Maculinea nausithous

Alcedo atthis, Circus aeruginosus, Luscinia svecica, Milvus migrans, Pandion haliaetus, Anas crecca, Scolopax rusticola

B

5317-302

Helfholzwiesen und Brühl bei Erda

GI

119

6410

6230, 6510

Maculinea nausithous

Alcedo atthis, Gallinago gallinago, Vanellus vanellus

G

5317-304

Holzwäldchen bei Krofdorf-Gleiberg

GI

12

3150

 

Triturus cristatus

 

B

5317-305

Grünland und Wälder zwischen Frankenbach und Heuchelheim

GI

505

3260, 6410, 91EO

6230, 6510, 8310, 9110, 9130, 9170

Triturus cristatus, Cottus gobio, Lampetra planeri, Maculinea nausithous

Alcedo atthis

K

5317-306

Krofdorfer Forst

GI

810

 

9110

Triturus cristatus

 

B

5317-307

Fohnbach und Gleibach

GI

22

3260

 

 

 

B

5318-301

Hangelstein

GI

107

 

9130, 9170, 9180

 

 

B

5318-302

Wieseckaue und Josolleraue

GI

669

6410, 9160

6510, 6510

Maculinea nausithous, Maculinea teleius, Vertigo angustior

Alcedo atthis, Crex crex, Luscinia svecica, Milvus migrans, Pandion haliaetus, Tringa glareola, Gallinago gallinago, Vanellus vanellus, Actitis hypoleucos

K

5318-303

Feuchtwiesen bei Daubringen

GI

171

6410

6230, 6510

Maculinea nausithous, Maculinea teleius

Gallinago gallinago, Vanellus vanellus

B

5318-304

Tränkbachniederung bei Daubringen

GI

121

6410

6510

Maculinea nausithous

Gallinago gallinago

B

5318-305

Borstgrasrasen bei Wieseck und Callunaheiden bei Mainzlar

GI

15

 

6230, 6510

 

 

B

5318-306

Wiesecker Teiche

GI

5

3150

 

Triturus cristatus

 

B

5319-301

Hoher Stein bei Nordeck

GI

30

 

9130

 

 

B

5319-302

Sickler Teich bei Londorf

GI

6

3150

6230

 

 

B

5319-303

Waldgebiete zwischen Weitershain und Bersrod

GI

577

 

9110, 9130

 

 

B

5320-303

Feldatal/Kahlofen und Ohmaue

GI

929

3150, 3260, 91EO

6510, 9110, 9130

Cottus gobio, Lampetra planeri

Alcedo atthis, Ciconia nigra, Milvus migrans, Gallinago gallinago, Scolopax rusticola, Vanellus vanellus

K

5321-301

Talauen von Brenderwasser, Sengersbach, Wannbach- und Köpfelbachtal

GI

181

3260, 6430, 91EO

6510

Cottus gobio, Lampetra planeri

 

K

5321-302

Am Kalten Born bei Wallenrod

GI

39

6410, 91EO

 

 

 

B

5321-303

Seifen und Maschhag westlich Allmenrod

GI

32

 

9170

 

 

K

5321-304

Wald nördlich Köddingen

GI

534

 

9130

 

 

G

5322-303

Großseggenried am Huhnrod

GI

3

 

 

Vertigo angustior

 

B

5322-305

Magerrasen bei Lauterbach und Kalkberge bei Schwarz

GI

398

3260, 6410, 6430, 7220, 91EO

4030, 6230, 6510

 

 

B

5322-306

Lauter und Eisenbach

GI

114

3260, 6410, 6430, 91EO

6510, 6520

Cottus gobio, Maculinea nausithous

Tringa glareola, Tachybaptus ruficollis

K

5323-301

Breitenbachtal bei Michelsrombach

KS

580

3260, 6430, 9160, 91D0

6230, 6510, 9110

Cottus gobio, Lampetra planeri

Ciconia nigra, Milvus migrans

B

5323-303

Obere und Mittlere Fuldaaue

KS

2.546

3260, 6430, 9160, 91EO

6510, 9110

Bombina variegata, Triturus cristatus, Cottus gobio, Lampetra planeri, Maculinea nausithous, Leucorrhinia pectoralis, Emys orbicularis

Alcedo atthis, Ciconia ciconia, Circus aeruginosus, Crex crex, Luscinia svecica, Milvus migrans, Pandion haliaetus, Tringa glareola, Anas acuta, Anas clypeata, Anas penelope, Anas querquedula, Anas strepera, Aythya ferina, Lymnocryptes minimus, Vanellus

K

5325-305

Vorderrhön

KS

3.667

6430, 7230, 9160, 91EO

6230, 6510, 6520, 9110, 9130, 9170, 9180

Triturus cristatus, Maculinea nausithous, Vertigo angustior

Alcedo atthis, Asio flammeus, Ciconia nigra, Gallinago gallinago

K

5325-308

Nüst ab Mahlerts

KS

38

3260

 

Cottus gobio, Lampetra planeri

 

K

5325-350

Ulsteraue

KS

253

3260, 6430, 91EO

6510, 9110

Bombina variegata, Cottus gobio, Lampetra planeri, Maculinea nausithous

Alcedo atthis, Asio flammeus, Ciconia ciconia, Ciconia nigra, Milvus migrans, Anas acuta, Rallus aquaticus, Vanellus vanellus, Actitis hypoleucos, Charadrius dubius, Tachybaptus ruficollis

K

5414-301

Elbbachtal

GI

85

3260, 6430, 9160, 91EO

6510

Maculinea nausithous, Maculinea teleius, Cottus gobio

Alcedo atthis, Ciconia nigra, Milvus migrans

B

5414-302

Heidenkopf und Knoten nördlich Mengerskirchen

GI

121

6410, 91E0

6230, 6510

Maculinea nausithous, Maculinea teleius

 

K

5414-303

Wiesen nördlich Lahr

GI

49

6410, 6430

6510

Maculinea nausithous, Maculinea teleius

 

B

5414-304

Abbaugebiete Dornburg-Thalheim

GI

277

6430, 9160, 3150, 3260

6510, 9130

Bombina variegata, Triturus cristatus

Alcedo atthis, Ciconia nigra

B

5415-301

Kallenbachtal zwischen Arborn und Obershausen

GI

180

3260, 6410, 91EO

6230, 6510, 9110, 9130

Cottus gobio, Maculinea nausithous, Maculinea teleius

Alcedo atthis, Ciconia nigra

K

5415-303

Maienburg bei Winkels

GI

12

 

6230, 9130, 9180

 

 

B

5415-304

Kreuzberg und Kahlenbergskopf bei Obershausen

GI

1.072

91EO

9110, 9130, 9130, 9180

 

 

K

5415-305

Ulmbach zwischen Allendorf und Biskirchen

GI

9

3260, 91EO

 

Cottus gobio

 

B

5416-301

Weinberg bei Wetzlar

GI

184

6430, 91EO

4030

Triturus cristatus

Alcedo atthis, Milvus migrans, Gallinago gallinago, Scolopax rusticola, Vanellus vanellus, Charadrius dubius

I

5416-302

Waldgebiet östlich von Allendorf und nördlich von Leun

GI

3.217

91EO

9110, 9130

Triturus cristatus

 

B

5416-303

Lahnwiesen zwischen Burgsolms und Oberbiel

GI

75

 

 

Maculinea nausithous, Maculinea teleius

 

B

5416-304

Dillauen bei der Luthermühle

GI

33

 

 

Maculinea nausithous, Maculinea teleius

 

B

5416-305

Urwaldzelle bei Braunfels

GI

17

 

8310, 9130

 

 

B

5417-301

Lahnaue zwischen Atzbach und Gießen

GI

371

6430, 91EO, 3150

6510

Maculinea nausithous

Alcedo atthis, Alcedo atthis, Alcedo atthis, Ardea purpurea, Asio flammeus, Botaurus stellaris, Branta leucopsis, Chlidonias niger, Ciconia ciconia, Ciconia nigra, Circus aeruginosus, Circus aeruginosus, Crex crex, Crex crex, Cygnus cygnus, Gavia arctica

G

5417-302

Abgrabungsgewässer Grube Fernie

GI

14

3150

 

 

 

B

5418-301

Gießener Bergwerkswald

GI

86

3150

9130, 9170

Triturus cristatus

 

B

5418-302

Gewässer in den Gailschen Tongruben

GI

7

 

 

Bombina variegata, Triturus cristatus

 

B

5419-301

Wetterniederung bei Lich

GI

365

3150, 3260, 6410, 6430

6510

Triturus cristatus, Maculinea nausithous

Acrocephalus paludicola, Alcedo atthis, Alcedo atthis, Ardea purpurea, Asio flammeus, Botaurus stellaris, Chlidonias niger, Chlidonias niger, Ciconia ciconia, Ciconia nigra, Circus aeruginosus, Circus aeruginosus, Crex crex, Cygnus cygnus, Egretta alba,

G

5419-303

Wälder und Flachwasserteiche östlich Lich

GI

591

3150, 6410, 9160, 91EO

6510, 9130, 9170

Triturus cristatus

Asio flammeus, Ciconia ciconia, Ciconia nigra, Crex crex, Grus grus, Milvus migrans, Anas crecca, Gallinago gallinago, Rallus aquaticus, Actitis hypoleucos, Tachybaptus ruficollis

G

5419-304

Lauter bei Laubach

GI

12

3260

 

Cottus gobio

 

K

5420-304

Laubacher Wald

GI

9.436

3150, 3260, 6410, 6430, 91EO

6230, 6510, 6520, 9110, 9130, 9170, 9180

Bombina variegata, Triturus cristatus, Cottus gobio, Maculinea nausithous, Unio crassus

Alcedo atthis, Ciconia nigra

G

5421-302

Hoher Vogelsberg

GI

3.889

3150, 3260, 6410, 6430, 7120, 7140, 7230, 91D0, 91EO

4030, 6230, 6510, 6520, 9110, 9130, 9180

Maculinea nausithous

Alcedo atthis, Ciconia nigra, Anas crecca, Gallinago gallinago, Scolopax rusticola, Numenius arquata, Vanellus vanellus

G

5422-303

Talauen bei Herbstein

GI

1.377

3150, 3260, 6410, 6430, 91EO

6230, 6510, 6520, 9180

Cottus gobio, Lampetra planeri, Margaritifera margaritifera

Anas clypeata, Gallinago gallinago, Podiceps cristatus

K

5422-304

Weinberg bei Stockhausen

GI

14

 

6230

 

 

B

5423-301

Himmelsberg

KS

129

9160

6520, 9110, 9130

 

Ciconia nigra

B

5423-302

Zeller Loch

KS

4

3160, 7140, 91D0

 

 

Gallinago gallinago, Rallus aquaticus

B

5423-304

Lüder mit Zuflüssen

KS

87

3260

 

 

 

K

5513-302

Waldgebiet westlich von Elz

GI

26

 

9110, 9130

 

 

B

5514-301

Heidenhäuschen

GI

116

 

9130, 9180

 

 

B

5514-302

Spitzberg, Gackenberg und Tongruben von Hintermeilingen

GI

151

 

9130

Bombina variegata, Triturus cristatus

 

B

5514-303

Bärenloch bei Thalheim

GI

2

 

8310

 

 

B

5514-304

Elbbachaue östlich von Elz

GI

49

 

 

Maculinea nausithous, Maculinea teleius

 

B

5515-302

Marmorbruch Wirbelau

GI

6

 

9130

Triturus cristatus

 

B

5515-303

Lahntal und seine Hänge

GI

2.082

3150, 3260, 6430, 9160, 91EO

6510, 8310, 9110, 9130, 9170, 9180

Maculinea nausithous

Alcedo atthis, Grus grus, Milvus migrans, Anas clypeata, Aythya ferina, Gallinago gallinago, Vanellus vanellus, Phalacrocorax carbo

K

5516-301

Heiligerwald-Blessestein-Eichenkopf

GI

895

3150

9110, 9130

Triturus cristatus

 

B

5516-303

An den Fußwiesen bei Grävenwiesbach

DA

134

 

9110

 

 

B

5517-301

Wehrholz

GI

149

9160

9110, 9130, 9170

Bombina variegata

 

B

5517-303

Ackergrundbachtal nördlich Cleeberg

GI

42

 

6510

Maculinea nausithous

 

B

5518-301

Salzwiesen von Münzenberg

DA

65

1340

 

 

Luscinia svecica, Milvus migrans, Gallinago gallinago, Lymnocryptes minimus, Rallus aquaticus, Vanellus vanellus

G

5518-303

Salzwiesen bei Rockenberg

DA

10

1340, 91EO

 

 

 

G

5518-304

Grünland bei Bellersheim und Obbornhofen

GI

56

 

6510

 

Milvus migrans

B

5518-305

Hölle von Rockenberg

DA

10

 

4030

Bombina variegata, Emys orbicularis

 

G

5519-302

Kaltenrain bei Steinheim

GI

24

 

6510

 

 

B

5519-304

Horloffaue zwischen Hungen und Grund-Schwalheim

GI

607

1340, 3130, 6430, 91EO

6510

Triturus cristatus, Maculinea nausithous, Coenagrion mercuriale

Alcedo atthis, Alcedo atthis, Alcedo atthis, Ardea purpurea, Asio flammeus, Aythya nyroca, Botaurus stellaris, Branta leucopsis, Chlidonias hybridus, Chlidonias niger, Ciconia ciconia, Ciconia nigra, Circus aeruginosus, Circus aeruginosus, Circus aerugin

K

5519-305

Basalthügel des Vogelsberges im Randbereich zur Wetterau

GI

76

3150

6510

Triturus cristatus

 

K

5520-301

Basaltsteinbruch Glashütten

DA

7

3130

 

Triturus cristatus

 

B

5520-302

Talauen von Nidder und Hillersbach bei Gedern und Burkhards

DA

247

3130, 91EO

6510, 9130

Maculinea teleius

Milvus migrans

G

5520-303

Wingershäuser Schweiz

GI

44

6430, 91EO

 

Bombina variegata, Maculinea nausithous

 

G

5521-301

Merkenfritzbachaue bei Gedern

DA

30

6430, 91EO

6510, 9130

Triturus cristatus, Maculinea nausithous, Maculinea teleius

Alcedo atthis

B

5521-302

Hegwaldseifen bei Ober-Seemen

DA

44

 

6510

 

 

B

5522-301

In der Kiesel bei Hintersteinau

DA

32

 

6230, 6510, 9130

 

 

B

5522-303

Talauen bei Freiensteinau und Gewässerabschnitt der Salz

GI

774

3260, 6410, 6430, 91EO

4030, 6230, 6510, 9130, 9170

Cottus gobio, Lampetra planeri, Maculinea nausithous, Unio crassus

Alcedo atthis, Ciconia nigra, Milvus migrans, Gallinago gallinago, Scolopax rusticola

K

5522-304

Vogelsbergteiche und Lüderaue bei Grebenhain

GI

501

3130, 3150, 3260, 6410, 6430, 91EO

4030, 6230, 6510, 6520

Bombina variegata, Cottus gobio, Maculinea nausithous

 

G

5523-302

Zuflüsse der Fliede

KS

76

3260

 

Cottus gobio, Lampetra planeri, Maculinea nausithous

 

B

5525-307

Hohe Rhön

KS

6.599

3260, 6430, 7120, 7140, 7220, 7230, 91D0, 91D1, 91EO

4030, 6230, 6520, 9110, 9130, 9180

Euphydryas aurinia, Maculinea nausithous

Ciconia nigra, Crex crex, Milvus migrans, Gallinago gallinago

G

5614-301

Eich von Niederbrechen

GI

33

91EO

 

 

Circus aeruginosus, Grus grus, Milvus migrans, Pandion haliaetus, Philomachus pugnax, Tringa glareola, Anas clypeata, Anas crecca, Anas penelope, Gallinago gallinago, Tringa totanus, Charadrius dubius

B

5614-302

Mensfelder Kopf

GI

37

 

4030, 6230

 

 

B

5615-303

Wald und Schiefergruben bei Langhecke und Klein-Weinbach

GI

319

91EO

9110, 9130

 

 

B

5615-304

Eisenbach bei Niederselters

GI

10

3260

 

Cottus gobio, Lampetra planeri

 

B

5616-301

Im Weihergrund bei Laubuseschbach

GI

5

 

6230, 6510

Maculinea nausithous

 

B

5617-301

Haubergsgrund bei Pfaffenwiesbach

DA

39

3150

6510

Maculinea nausithous

 

B

5617-303

Usa zwischen Wernborn und Ober-Mörlen

DA

44

3260

 

Cottus gobio

 

B

5618-301

Salzwiesen von Wisselsheim

DA

24

1340

 

 

 

G

5619-306

Grünlandgebiete in der Wetterau

DA

1.352

1340, 6410, 6430, 91EO

6510, 9130

Bombina variegata, Triturus cristatus, Maculinea nausithous, Coenagrion mercuriale

Alcedo atthis, Ardea purpurea, Asio flammeus, Botaurus stellaris, Branta leucopsis, Ciconia ciconia, Ciconia nigra, Circus aeruginosus, Crex crex, Cygnus columbianus bewickii, Cygnus cygnus, Egretta alba, Grus grus, Ixobrychus minutus, Limosa lapponica,

G

5620-301

Salzwiesen und Weinberg von Selters

DA

34

1340

6510, 9130

 

Milvus migrans, Gallinago gallinago, Vanellus vanellus

G

5621-301

Gewässersystem der Bracht

DA

40

3260

 

Cottus gobio

 

B

5621-302

Seemenbachtal bei Niederseemen

DA

44

 

 

Maculinea nausithous

 

B

5621-303

Reichenbach und Riedbach bei Birstein

DA

17

 

 

Cottus gobio

 

B

5622-301

Bellinger Berg

DA

95

7230, 91EO

9130, 6510

Maculinea nausithous

Alcedo atthis

B

5622-303

Hölle und Weinberg von Kressenbach

DA

19

7220

 

 

 

B

5622-304

Weiherskopf/ Hohestein

DA

418

91EO

9130

 

 

B

5622-305

Ohlsteinbruch bei Steinau an der Straße

DA

29

91EO

6230, 9130, 6510

 

Alcedo atthis

B

5622-306

Steinaubachtal, Teufelsloch und Almosenwiese bei Steinau a.d.Str.

DA

89

91EO

6510, 8310, 9130

Bombina variegata, Triturus cristatus, Cottus gobio, Lampetra planeri

Alcedo atthis, Ciconia nigra

B

5622-310

Steinaubach und Ürzeller Wasser

DA

30

3260

 

Cottus gobio, Lampetra planeri

 

E

5623-305

Weinberg bei Bellings

DA

24

7220

6510

 

 

B

5623-307

Hundsgraben bei Elm

DA

24

7220

8310, 9130

 

 

B

5623-308

Waizenberg bei Hohenzell

DA

23

91EO

6510, 9130

 

 

B

5623-312

Lietebach, Kelterberg und Schluchtwald bei Ahlersbach u.Hohenzell

DA

199

7220, 7230, 91EO

9130, 9180

Maculinea nausithous, Maculinea teleius, Vertigo angustior, Vertigo moulinsiana

 

B

5623-317

Kinzigsystem oberhalb von Steinau a. d. Straße

DA

109

3260

 

Cottus gobio, Lampetra planeri

 

E

5623-318

Lambertswiese bei Bellings

DA

6

7220, 7230

 

 

 

B

5623-320

Hangwälder am Ebertsberg/Escheberg bei Elm

DA

46

7220

9130

 

 

E

5623-322

Köhlküppel und Bergäcker von Weiperz, Streitrain und Weiperzberg

DA

92

7220, 7230

 

 

 

B

5623-324

Kalktuffquelle beim Haineshof

DA

1

7220

 

 

 

B

5624-304

Bergwiesen bei Züntersbach

DA

82

91EO

6230, 6510, 6520

Cottus gobio, Maculinea nausithous

 

B

5624-305

Hemmersbach/ Bergwiesen bei Ziegelhütte und weitere Flächen

DA

108

3260, 6430, 91EO

6230, 6520, 6510, 9180

Cottus gobio, Lampetra planeri, Maculinea nausithous

Alcedo atthis, Ciconia ciconia, Ciconia nigra, Gallinago gallinago

B

5624-350

Frauenstein

KS

431

6430, 91D0, 91EO

6520

 

Anas crecca, Gallinago gallinago, Scolopax rusticola

B

5716-301

Schmittröder Wiesen und angrenzende Flächen

DA

27

6410

6230, 6510, 9110

 

Scolopax rusticola

B

5716-302

Reichenbachtal

DA

21

3260, 6430, 91EO

6230, 6510, 6520, 9110, 9180

Triturus cristatus

 

B

5716-304

Reifenberger Wiesen, Schmittgrund b. Oberreifenberg mit angr. Flächen

DA

72

3260, 6430

6230, 6520

 

 

B

5716-306

Niedges-, Sau- und Kirrbachtal zwischen Mauloff und Schmitten

DA

96

3260, 6430, 91EO

6230, 6510, 6520, 9110

Cottus gobio, Maculinea nausithous

 

B

5716-308

Dombachtal

GI

122

3260, 6410, 6430, 91EO

6510, 9110, 9170

Cottus gobio, Maculinea nausithous

Alcedo atthis, Ciconia nigra

B

5716-309

Dattenberg und Wald westlich Glashütten mit Silber- und Dattenbachtal

DA

850

3150, 3260

6510, 9110, 9180

Cottus gobio, Lampetra planeri, Maculinea nausithous

 

B

5717-301

Kirdorfer Feld bei Bad Homburg

DA

135

6410

6510

Maculinea nausithous, Maculinea teleius

Gallinago gallinago, Scolopax rusticola, Vanellus vanellus

B

5717-305

Erlenbach zwischen Neu-Anspach und Nieder-Erlenbach

DA

56

3260

 

 

 

B

5718-302

Beunebachaue bei Ober-Wöllstadt

DA

5

 

 

Vertigo angustior

 

B

5719-301

Hessenjakobs-Graben bei Eichen

DA

5

3260

 

Bombina variegata

 

B

5721-305

Kinzig zwischen Langenselbold und Wächtersbach

DA

70

3260, 91EO

 

 

 

E

5722-301

Rohrbachquellgebiet

DA

38

91D1, 91EO

6230, 6510

 

 

B

5722-305

Klingbach, Orb und Haselbachtal bei Bad Orb

DA

60

3260, 91EO

6230

Cottus gobio, Lampetra planeri

 

K

5723-301

Ratzerod von Neuengronau

DA

74

 

6230, 6510, 9110, 9130

Bombina variegata, Castor fiber

Scolopax rusticola

B

5723-302

Westerngrund von Neuengronau und Breunings

DA

96

 

6230, 6510, 9110

Bombina variegata, Cottus gobio, Lampetra planeri, Maculinea nausithous, Maculinea teleius, Castor fiber

Alcedo atthis, Ardea purpurea, Ciconia nigra, Milvus migrans, Pandion haliaetus, Philomachus pugnax, Anas clypeata, Anas crecca, Anas querquedula, Gallinago gallinago, Rallus aquaticus, Tringa totanus, Vanellus vanellus, Actitis hypoleucos, Calidris alpi

K

5723-303

Weinberg von Neuengronau

DA

48

 

 

Maculinea nausithous

 

B

5723-306

Hohe Wiese und Steinfirst bei Breunings

DA

33

9160

6230, 6510, 6520, 9130

Maculinea nausithous

Scolopax rusticola

B

5723-350

Biberlebensraum Hessischer Spessart (Jossa und Sinn)

DA

733

3260, 6410, 6430, 7230, 9160, 91EO

6230, 6510, 6520

Bombina variegata, Cottus gobio, Lampetra planeri, Maculinea nausithous, Maculinea teleius, Castor fiber

Alcedo atthis, Milvus migrans, Vanellus vanellus

K

5813-301

Wiesen nordöstlich Ransel

DA

26

 

6230, 6510

 

 

B

5814-301

Wiesen bei Bärstadt

DA

68

 

6510

Maculinea nausithous

 

B

5814-303

Aartalhänge zwischen Burg Hohenstein und Lindschied

DA

335

3260

6510, 9170

 

 

B

5814-305

Aartal zwischen Hahn und Bleidenstadt

DA

22

6430

6510

Maculinea nausithous

 

B

5815-301

Rabengrund von Wiesbaden mit angrenzenden Flächen

DA

86

6410, 91EO

6230, 6510, 9110, 9130

Maculinea nausithous

 

B

5815-303

Theißtal von Niedernhausen mit angrenzenden Flächen

DA

84

3260, 91EO

6230, 6510, 9110

Lampetra planeri, Maculinea nausithous

 

B

5815-304

Goldsteintal bei Wiesbaden mit angrenzenden Flächen

DA

60

6410, 6430, 9160, 91EO

6230, 6510, 9110

Maculinea nausithous

 

B

5815-305

Trockenborn/ Kellerskopf bei Rambach

DA

51

3260, 6410, 6430, 91EO

6230, 6510

 

 

B

5816-301

Rossert-Hainkopf-Dachsbau

DA

114

9160

6230, 6510, 9110, 9130, 9180

 

 

B

5816-303

Krebsbachtal bei Ruppertshain

DA

83

3260, 6430

6510

Maculinea nausithous, Maculinea teleius

Scolopax rusticola

B

5816-306

Wiesen im Süßen Gründchen bei Neuenhain

DA

15

 

 

Maculinea nausithous, Maculinea teleius

 

B

5816-307

NSG Daisbachwiesen bei Bremthal

DA

28

 

6510

Cottus gobio, Maculinea nausithous, Maculinea teleius

 

B

5816-308

NSG Kickelbach bei Fischbach

DA

9

 

 

Maculinea nausithous, Maculinea teleius

 

B

5816-309

Rombachtal und auf dem Bangert bei Königstein

DA

81

6410, 6430, 91EO

6230, 6510

Maculinea nausithous, Maculinea teleius

 

B

5816-310

Neumühle bei Schloßborn

DA

26

6410

6510

Maculinea nausithous

 

B

5816-311

Hangwälder und Felsfluren am Kaisertempel/Martinswand b. Eppstein

DA

227

3150

9180

 

 

B

5816-312

Wald östlich Wildsachsen

DA

273

3150

9110

 

 

B

5817-302

NSG Hinterste Neuwiese und NSG Waldwiesenbach bei Oberhöchstadt

DA

25

6410, 91EO

6230, 6510

 

 

B

5818-301

Am Berger Hang

DA

11

 

6510

Bombina variegata, Triturus cristatus, Maculinea nausithous

 

B

5818-303

NSG Seckbacher Ried und angrenzende Flächen

DA

13

 

 

Triturus cristatus, Vertigo angustior

 

B

5819-304

Bruchköbel

DA

158

9160

 

 

 

B

5819-306

Hirzwald bei Mittelbuchen

DA

133

9160, 91EO

 

 

Milvus migrans

B

5819-307

Mainaue bei Schleuse Kesselstadt

DA

25

 

6510

 

 

B

5819-308

Erlensee bei Erlensee und Bulau bei Hanau

DA

585

3150, 3270, 6430, 9160, 91EO, 91F0

6510, 9130

Bombina variegata, Triturus cristatus, Aspius aspius

Alcedo atthis, Circus aeruginosus, Milvus migrans, Anas clypeata, Anas crecca, Anas penelope, Anas querquedula, Aythya ferina, Gallinago gallinago, Scolopax rusticola, Vanellus vanellus, Acrocephalus schoenobaenus, Actitis hypoleucos, Phalacrocorax carbo

B

5820-301

Kinzigaue von Langenselbold

DA

140

3150, 3260, 9160, 91EO, 3270

6510

Castor fiber

Alcedo atthis, Chlidonias niger, Ciconia ciconia, Circus aeruginosus, Milvus migrans, Pandion haliaetus, Philomachus pugnax, Anas clypeata, Anas strepera, Gallinago gallinago, Actitis hypoleucos, Riparia riparia

B

5820-302

Weideswiesen-Oberwald bei Erlensee

DA

156

6430, 9160, 91EO, 91F0

9130

Bombina variegata, Triturus cristatus, Castor fiber

Alcedo atthis, Ciconia ciconia, Circus aeruginosus, Luscinia svecica, Milvus migrans, Tringa glareola, Anas acuta, Anas crecca, Anas querquedula, Gallinago gallinago, Scolopax rusticola, Limosa limosa, Tringa totanus, Vanellus vanellus, Actitis hypoleuco

B

5821-301

Talauensystem der Bieber und der Kinzig bei Biebergemünd

DA

464

6430, 91EO

6230, 6510

Cottus gobio, Lampetra planeri, Maculinea nausithous, Maculinea teleius

 

E

5821-302

Näßlichbach bei Altenmittlau

DA

3

3260

 

Lampetra planeri

 

B

5822-301

Wesbütt-Moor mit angrenzenden Waldflächen

DA

193

7140, 9160, 91D0

9110

 

 

B

5822-350

Lohrbach und Flörsbach bei Flörsbachtal

DA

12

3260

 

Cottus gobio, Lampetra planeri, Maculinea nausithous

 

B

5912-301

Engweger Kopf und Scheibigkopf bei Lorch

DA

91

 

6510

 

Milvus migrans

G

5912-302

Lorcher Werth

DA

13

3270, 91EO, 91F0

 

 

Alcedo atthis, Milvus migrans, Actitis hypoleucos, Charadrius dubius, Larus minutus

G

5912-303

Rheintal bei Lorch

DA

149

 

6230, 6510

 

 

K

5912-305

Wald und Wiesen südlich Ranselberg

DA

94

6410

6230, 6510, 9170, 9180

 

 

B

5913-306

Teufelskadrich bei Lorch

DA

374

91EO

4030, 8310, 9110, 9170

 

 

K

5913-307

Steigwiesen und Guntal sowie Wald südlich Presberg

DA

411

3260, 6410, 6430, 91EO

6510, 9110

 

 

B

5913-308

Wispertaunus

DA

5.228

3150, 3260, 6430, 91EO

6230, 6510, 9110, 9130, 9170, 9180

Bombina variegata

 

B

5914-301

Weihersberg bei Kiedrich

DA

90

6430, 9160, 91EO

6510, 9110

Maculinea nausithous, Maculinea teleius

Alcedo atthis, Milvus migrans, Rallus aquaticus

B

5914-302

Weilburger Tal-Klingengrund

DA

42

3260, 6430, 91EO

6510

Maculinea nausithous

 

B

5914-350

Mariannenaue

DA

69

3270, 91EO, 91F0

 

Rhodeus sericeus amarus

Alcedo atthis, Cygnus cygnus, Mergus albellus, Milvus migrans, Pandion haliaetus, Podiceps auritus, Tringa glareola, Anas crecca, Aythya ferina, Mergus merganser, Phalacrocorax carbo

G

5914-351

Wanderfischgebiete im Rhein

DA

1.199

3270

 

Alosa alosa, Aspius aspius, Lampetra fluviatilis, Petromyzon marinus, Salmo salar (nur im Süßwasser)

 

K

5915-301

Rettbergsaue bei Wiesbaden

DA

70

6430, 91EO, 91F0

6510

 

Alcedo atthis, Ciconia ciconia, Milvus migrans

G

5916-301

Falkenberg und Geißberg bei Flörsheim

DA

88

 

6510

 

Alcedo atthis, Milvus migrans, Scolopax rusticola, Vanellus vanellus

B

5916-302

Galgenberg bei Diedenbergen

DA

292

 

9130

Triturus cristatus

 

B

5916-303

Weilbacher Kiesgruben

DA

57

3140

 

Triturus cristatus

Alcedo atthis, Milvus migrans, Charadrius dubius

B

5917-301

Schwanheimer Düne

DA

57

3140

6510

 

 

B

5917-302

Heidelandschaft westlich Mörfelden-Walldorf mit angrenzenden Flächen

DA

218

3131, 3150, 9160, 91EO

9190

Triturus cristatus, Leucorrhinia pectoralis

 

G

5917-304

Mark- und Gundwald zwischen Rüsselsheim und Walldorf

DA

788

3130, 3150

9110, 9190

Triturus cristatus, Leucorrhinia pectoralis

 

K

5917-305

Schwanheimer Wald

DA

728

9160

9110, 9190

 

 

B

5918-302

Herrnröther- und Bornwaldswiesen von Sprendlingen mit angrenzenden Flächen

DA

49

91EO

6510, 9110

Maculinea nausithous

Gallinago gallinago

B

5918-303

Frankfurter Oberwald

DA

300

 

9110, 9130

Bombina variegata

 

B

5918-304

NSG Bruch von Gravenbruch

DA

71

 

 

Triturus cristatus

Milvus migrans, Anas crecca, Gallinago gallinago, Scolopax rusticola, Rallus aquaticus

B

5918-305

Luderbachaue von Dreieich

DA

304

3260, 6410, 9160, 91EO

6510, 9110

 

Gallinago gallinago, Scolopax rusticola

B

5918-306

Erlenbachaue bei Neu-Isenburg

DA

22

 

 

Maculinea nausithous, Maculinea teleius

 

B

5919-303

NSG Schwarzbruch und NSG Pechgraben bei Seligenstadt

DA

67

 

 

Triturus cristatus, Vertigo angustior, Vertigo moulinsiana

 

B

5919-304

NSG Schifflache bei Großauheim

DA

60

 

 

Triturus cristatus

 

B

6013-301

Rheinwiesen von Oestrich-Winkel und Geisenheim

DA

11

6430, 91EO

 

 

Limosa limosa

G

6013-350

Rüdesheimer Aue

DA

6

91EO, 91F0

 

Rhodeus sericeus amarus

Alcedo atthis, Cygnus cygnus, Mergus albellus, Milvus migrans, Pandion haliaetus, Philomachus pugnax, Anas crecca, Aythya ferina, Mergus merganser, Mergus serrator, Tringa totanus, Vanellus vanellus, Actitis hypoleucos, Calidris alpina, Phalacrocorax car

G

6014-301

Winkeler Aue

DA

10

3270, 91EO

 

 

Milvus migrans, Charadrius dubius

G

6016-303

Riedloch von Trebur mit angrenzender Fläche

DA

8

1340, 6440

6510

 

 

B

6016-304

Wald bei Groß-Gerau

DA

486

9160, 91EO

9130

 

 

G

6016-305

Grünland im Bereich der Herrenwiese nordwestlich Astheim

DA

55

6410

 

 

 

K

6016-306

Ginsheimer Altrhein

DA

48

3150, 3270

 

Aspius aspius, Cobitis taenia

 

G

6017-304

Mönchbruch von Mörfelden und Rüsselsheim und Gundwiesen von Mörfelden-Walldorf

DA

983

6410, 6440, 9160, 91EO

6230, 6510, 9190, 9110, 9130

Triturus cristatus, Misgurnus fossilis, Rhodeus sericeus amarus, Vertigo angustior, Vertigo moulinsiana, Leucorrhinia pectoralis, Ophiogomphus cecilia

Alcedo atthis, Ciconia nigra, Crex crex, Grus grus, Milvus migrans, Porzana porzana, Anas clypeata, Anas querquedula, Anas strepera, Aythya ferina, Gallinago gallinago, Scolopax rusticola, Rallus aquaticus, Vanellus vanellus, Acrocephalus arundinaceus, P

G

6017-305

Kammereckswiesen und Kirchnerseckgraben von Langen

DA

48

6410

6510

Maculinea nausithous

Vanellus vanellus

B

6017-306

Faulbruch von Erzhausen

DA

15

6410

6230

Maculinea nausithous

 

B

6018-305

Kranichsteiner Wald mit Hegbachaue, Mörsbacher Grund u. Silzwiesen

DA

2.122

6410, 6430, 7230, 9160, 91EO

6230, 6510, 9110, 9130

Bombina variegata, Triturus cristatus, Maculinea nausithous, Maculinea teleius, Vertigo angustior

Alcedo atthis, Luscinia svecica svecica, Milvus migrans, Gallinago gallinago, Scolopax rusticola, Rallus aquaticus, Vanellus vanellus, Tachybaptus ruficollis

B

6018-307

Neuwiese und Wald nordöstlich von Messel

DA

309

6410

6230, 6510, 9110, 9130

Bombina variegata, Maculinea nausithous

Crex crex, Milvus migrans, Gallinago gallinago, Scolopax rusticola

B

6018-308

Naturdenkmal Steinbruch bei Langen

DA

1

 

 

Triturus cristatus

 

B

6019-303

Untere Gersprenz

DA

836

3140, 3150, 6410, 9160, 91EO, 3132

6510

Bombina variegata, Rhodeus sericeus amarus, Maculinea nausithous, Vertigo angustior, Emys orbicularis

Alcedo atthis, Botaurus stellaris, Chlidonias niger, Ciconia ciconia, Ciconia nigra, Circus aeruginosus, Crex crex, Egretta alba, Ixobrychus minutus, Luscinia svecica, Milvus migrans, Nycticorax nycticorax, Pandion haliaetus, Porzana porzana, Tringa glar

G

6019-304

NSG Nieder-Rodener Lache

DA

127

6410

6230, 6510

 

 

K

6116-301

Riedwiesen von Wächterstadt

DA

74

6410, 6440

 

Triturus cristatus, Maculinea nausithous

Ciconia ciconia, Circus aeruginosus, Crex crex, Ixobrychus minutus, Luscinia svecica svecica, Milvus migrans, Tringa glareola, Anas clypeata, Anas querquedula, Gallinago gallinago, Limosa limosa, Numenius arquata, Rallus aquaticus, Tringa totanus, Vanell

G

6116-302

Bruderlöcher

DA

17

3150, 6410, 6430, 6440

 

Triturus cristatus

Milvus migrans

G

6116-303

Großer Goldgrund bei Hessenaue

DA

123

6410, 6430

6510

Aspius aspius, Cobitis taenia

 

G

6116-350

Kühkopf-Knoblochsaue

DA

2.377

3150, 3270, 6440, 91EO, 91F0

6510

Aspius aspius, Cobitis taenia, Misgurnus fossilis, Rhodeus sericeus amarus

Alcedo atthis, Ardea purpurea, Botaurus stellaris, Branta leucopsis, Ciconia ciconia, Ciconia nigra, Circus aeruginosus, Cygnus cygnus, Egretta alba, Egretta garzetta, Gavia arctica, Gavia stellata, Haliaeetus albicilla, Ixobrychus minutus, Luscinia svec

G

6116-351

Riedsee westlich Leeheim

DA

44

3140

 

 

 

K

6117-310

Kiesgrube beim Weilerhof nordöstlich Wolfskehlen

DA

21

3140

 

Misgurnus fossilis

 

G

6117-311

NSG Löserbecken von Weiterstadt

DA

8

 

 

Triturus cristatus

 

B

6118-304

Dommersberg, Dachsberg und Darmbachaue von Darmstadt

DA

318

3150, 3260, 6410, 6430, 91EO

9110, 9130

Vertigo angustior

 

B

6216-303

Hammer Aue von Gernsheim und Groß-Rohrheim

DA

231

3150, 3270, 6410, 6440, 91EO

6510

Bombina variegata, Triturus cristatus, Maculinea nausithous

Alcedo atthis, Ciconia ciconia, Circus aeruginosus, Milvus migrans, Sterna hirundo, Anas crecca, Aythya ferina, Gallinago gallinago, Vanellus vanellus, Actitis hypoleucos, Phalacrocorax carbo

G

6217-305

Kniebrecht, Melibocus u. Orbishöhe b. Seeheim-Jugenh., Alsb.u.Zwing.

DA

930

91EO

4030, 9110, 9130, 9180

 

 

B

6217-308

Jägersburger und Gernsheimer Wald

DA

1.307

6430, 9160

6510, 9130

Bombina variegata, Triturus cristatus

 

G

6218-301

Felsberg bei Reichenbach

DA

169

91EO

9130, 9180, 8310

 

 

B

6218-302

Buchenwälder des vorderen Odenwaldes

DA

3.658

3150, 91EO

9110, 9130, 9180

Bombina variegata, Triturus cristatus

 

B

6218-305

Herrensee von Niedernhausen

DA

26

 

 

Maculinea nausithous

 

B

6220-350

Ohrenbach zwischen Bremhof und Ohrenbach

DA

8

3260

 

Cottus gobio, Lampetra planeri

 

B

6316-302

Wald südöstlich Bürstadt

DA

121

 

9110, 9130

 

 

G

6316-303

Maulbeeraue

DA

406

3150, 6440

6510

 

 

B

6316-401

Lampertheimer Altrhein

DA

519

3150, 3270, 6430, 6440, 91EO, 91F0

6510

Bombina variegata, Emys orbicularis

Alcedo atthis, Ardea purpurea, Botaurus stellaris, Chlidonias hybridus, Chlidonias niger, Ciconia ciconia, Circus aeruginosus, Cygnus cygnus, Egretta alba, Egretta garzetta, Haliaeetus albicilla, Ixobrychus minutus, Larus melanocephalus, Limosa lapponica

C

6317-301

Weschnitzinsel von Lorsch

DA

206

 

6510

 

Alcedo atthis, Ciconia ciconia, Circus aeruginosus, Milvus migrans, Anas crecca, Aythya ferina, Gallinago gallinago, Mergus merganser, Numenius arquata, Vanellus vanellus, Actitis hypoleucos, Tachybaptus ruficollis

G

6317-305

Tongrubengelände von Bensheim und Heppenheim

DA

90

3132, 6431

6510

Bombina variegata, Triturus cristatus

 

G

6317-306

Hinterer Bruch südlich Heppenheim

DA

17

 

 

Triturus cristatus

 

B

6318-306

Gronauer Bach mit Hummelscheid und Schannenbacher Moor

DA

68

3260, 91EO

 

Maculinea nausithous, Maculinea teleius

 

B

6318-307

Oberlauf der Weschnitz und Nebenbäche

DA

124

3260

 

Cottus gobio, Lampetra planeri

Alcedo atthis

B

6319-301

Rotes Wasser von Olfen mit angrenzenden Flächen

DA

16

6430, 7140

4030, 6230

 

 

B

6319-302

Oberläufe der Gersprenz

DA

65

3260

 

Cottus gobio, Lampetra planeri

 

B

6319-303

Oberlauf und Nebenbäche der Mümling

DA

83

3260

 

Cottus gobio, Lampetra planeri

 

K

6417-350

Reliktwald Lampertheim und Sandrasen untere Wildbahn

DA

937

 

9110

 

Vanellus vanellus

G

6418-350

Eiterbach

DA

9

3260, 6430, 91EO

 

 

 

B

6418-351

Steinachtal bei Abtsteinach

DA

39

3260, 6430, 91EO

 

 

 

B

6419-304

Oberes Ulfenbachtal bei Unter-Schönmattenwag

DA

78

3260, 6410, 6430

6230, 6510

Maculinea nausithous, Maculinea teleius

 

B

6419-305

NSG Dürr-Ellenbachtal bei Wald-Michelbach

DA

51

3260, 6410, 7140

6230, 6510

 

 

B

6419-306

Jakobsgrund und Gammelsbachaue

DA

45

91EO

6230, 6510

Cottus gobio, Lampetra planeri, Maculinea nausithous, Maculinea teleius

 

B

6419-307

Finkenbachtal und Hinterbachtal

DA

165

3260, 6410, 91EO

6230, 6510

Bombina variegata, Cottus gobio, Lampetra planeri, Maculinea nausithous, Maculinea teleius, Coenagrion mercuriale

 

B

6420-350

Euterbach und Itterbach mit Nebenbächen

DA

62

3260, 6430, 91EO

 

Cottus gobio, Lampetra planeri

 

K

6519-304

Odenwald bei Hirschhorn

DA

5.291

 

8310, 9110

Cottus gobio, Lampetra planeri, Maculinea nausithous, Maculinea teleius

Alcedo atthis

K

Code-Beschreibung

A

ausgewiesenes Vorgelschutzrichtlinien-Gebiet (VR-Gebiet)

B

FFH-Gebietsvorschlag (nationale Liste)

C

VR-Gebiet = FFH-Gebietsvorschlag

D

VR-Gebiet, an FFH-Gebietsvorschlag angrenzend

E

FFH-Gebiet, an FFH-Gebiet angrenzend

F

VR-Gebiet, in dem ein FFH-Gebietsvorschlag liegt

G

FFH-Gebietsvorschlag, der Teilmenge eines VR-Gebietes ist

H

VR-Gebiet, das Teilmenge eines FFH-Gebietsvorschlags ist

I

FFH-Gebiet, das ein VR-Gebiet enthält

J

VR-Gebiet mit tw. Überschneidung mit FFH-Gebietsvorschlag

K

FFH-Gebietsvorschlag mit tw. Überschneidung mit VR-Gebiet

ANHANG 2-6: Verzeichnis der Vogelschutzgebiete in Hessen (weitere Erläuterungen siehe Abschnitt ...

ANHANG 2-6:

Verzeichnis der Vogelschutzgebiete in Hessen (weitere Erläuterungen siehe Abschnitt 3.5)

Schutzgebiets-Nr.

Schutzgebietsname

Regierungpräsidium

Fläche in ha

generell
wasserabhängige
LRT

fallweise
wasserabhängige
LRT

ausgewählte Arten
FFH-Anhänge

ausgewählte Arten Vogelschutzrichtlinie

Gebietstyp*

4620-401

Vorsperre Twistetalsperre

KS

25

6430, 91EO

 

Cottus gobio

Anas clypeata, Anas crecca, Anas crecca, Actitis hypoleucos

C

4722-401

Fuldaaue um Kassel

KS

836

 

 

 

Alcedo atthis, Chlidonias niger, Cygnus cygnus, Mergus albellus, Pandion haliaetus, Anas clypeata, Anas crecca, Anas penelope, Anas querquedula, Anas strepera, Aythya ferina, Gallinago gallinago, Mergus merganser, Somateria mollissima, Vanellus vanellus,

F

4725-401

Meißner

KS

3.690

 

 

 

Ciconia nigra, Scolopax rusticola

J

4819-303

Ederseeufer bei Herzhausen

KS

30

3270, 6430, 91EO

 

 

Chlidonias niger, Cygnus cygnus, Haliaeetus albicilla, Pandion haliaetus, Tringa glareola, Anas clypeata, Anas crecca, Anas penelope, Aythya ferina, Gallinago gallinago, Mergus merganser, Actitis hypoleucos, Charadrius dubius, Phalacrocorax carbo, Phalac

C

4820-401

Stausee bei Affoldern

KS

160

 

9110

 

Haliaeetus albicilla, Pandion haliaetus, Anas crecca, Aythya ferina, Mergus merganser, Mergus merganser, Actitis hypoleucos, Phalacrocorax carbo

C

4822-402

Ederaue

KS

3.037

 

 

 

Alcedo atthis, Ciconia ciconia, Cygnus cygnus, Haliaeetus albicilla, Luscinia svecica, Milvus migrans, Pandion haliaetus, Mergus merganser, Vanellus vanellus, Vanellus vanellus, Actitis hypoleucos, Charadrius dubius, Phalacrocorax carbo, Riparia riparia

F

4823-401

Riedforst bei Melsungen

KS

6.952

 

 

 

Alcedo atthis, Ciconia nigra, Scolopax rusticola

F

4917-401

Hessisches Rothaargebirge

KS

27.042

 

 

 

Alcedo atthis, Ciconia nigra, Scolopax rusticola

F

4920-401

Kellerwald

KS

26.468

 

 

 

Alcedo atthis, Ciconia nigra, Milvus migrans, Scolopax rusticola

F

4921-301

Borkener See

KS

329

3150, 6430, 91EO

 

Triturus cristatus, Maculinea nausithous

Chlidonias niger, Cygnus cygnus, Gavia arctica, Gavia stellata, Grus grus, Mergus albellus, Pandion haliaetus, Anas acuta, Anas clypeata, Anas crecca, Anas strepera, Aythya ferina, Lymnocryptes minimus, Aythya marila, Mergus merganser, Netta rufina, Rall

C

5018-401

Burgwald

GI

14.976

 

 

 

Alcedo atthis, Ciconia nigra, Milvus migrans

F

5022-401

Knüll

KS

26.878

 

 

 

Alcedo atthis, Ciconia nigra, Porzana porzana, Scolopax rusticola

F

5024-401

Fuldatal zwischen Rotenburg und Niederaula

KS

1.796

 

 

 

Alcedo atthis, Ciconia ciconia, Pandion haliaetus, Gallinago gallinago, Gallinago gallinago, Mergus merganser, Vanellus vanellus, Actitis hypoleucos, Charadrius dubius, Phalacrocorax carbo, Podiceps cristatus

F

5026-402

Rhäden von Obersuhl und Auen an der mittleren Werra

KS

530

 

 

 

Alcedo atthis, Botaurus stellaris, Chlidonias niger, Ciconia ciconia, Ciconia nigra, Circus aeruginosus, Egretta alba, Grus grus, Limosa lapponica, Luscinia svecica, Milvus migrans, Pandion haliaetus, Philomachus pugnax, Tringa glareola, Anas acuta, Anas

J

5115-401

Hauberge bei Haiger

GI

7.551

 

 

 

Alcedo atthis, Ciconia nigra, Crex crex, Gallinago gallinago, Scolopax rusticola

F

5121-401

Schwalmniederung bei Schwalmstadt

KS

2.716

 

 

 

Alcedo atthis, Ciconia ciconia, Ciconia ciconia, Circus aeruginosus, Crex crex, Grus grus, Porzana porzana, Gallinago gallinago, Vanellus vanellus

F

5218-401

Lahntal zwischen Marburg und Gießen

GI

738

 

 

 

Alcedo atthis, Circus aeruginosus, Crex crex, Ixobrychus minutus, Luscinia svecica, Pandion haliaetus, Philomachus pugnax, Sterna hirundo, Tringa glareola, Anas crecca, Anas querquedula, Gallinago gallinago, Tringa totanus, Vanellus vanellus, Charadrius

F

5219-401

Amöneburger Becken

GI

1.321

 

 

 

Alcedo atthis, Circus aeruginosus, Grus grus, Grus grus, Luscinia svecica, Pandion haliaetus, Philomachus pugnax, Tringa glareola, Anas acuta, Anas clypeata, Anas clypeata, Anas crecca, Anas querquedula, Anas strepera, Aythya ferina, Gallinago gallinago,

F

5314-450

Hoher Westerwald

GI

7.495

 

 

 

Alcedo atthis, Chlidonias niger, Ciconia nigra, Crex crex, Gavia arctica, Gavia stellata, Mergus albellus, Milvus migrans, Pandion haliaetus, Philomachus pugnax, Sterna hirundo, Anas acuta, Anas crecca, Anas querquedula, Gallinago gallinago, Lymnocryptes

J

5316-401

Wiesentäler um Hohenaar und die Aartalsperre

GI

2.030

 

 

 

Aythya nyroca, Aythya nyroca, Botaurus stellaris, Chlidonias niger, Ciconia nigra, Ciconia nigra, Crex crex, Egretta alba, Egretta garzetta, Gavia arctica, Pandion haliaetus, Sterna sandvicensis, Tringa glareola, Anas acuta, Anas clypeata, Anas clypeata,

F

5316-402

Hörre bei Herborn und Lemptal

GI

5.045

 

 

 

Alcedo atthis, Ciconia nigra, Milvus migrans

F

5318-401

Wieseckaue östlich Gießen

GI

296

 

 

 

Alcedo atthis, Crex crex, Luscinia svecica, Milvus migrans, Gallinago gallinago, Vanellus vanellus

J

5417-401

Lahnaue zwischen Atzbach und Gießen

GI

559

 

 

 

Alcedo atthis, Botaurus stellaris, Chlidonias niger, Circus aeruginosus, Crex crex, Cygnus cygnus, Cygnus cygnus, Egretta alba, Egretta garzetta, Gavia stellata, Haliaeetus albicilla, Larus melanocephalus, Luscinia svecica, Nycticorax nycticorax, Pandion

F

5417-402

Feldflur bei Hüttenberg und Schöffengrund

GI

846

 

 

 

Circus aeruginosus, Grus grus, Vanellus vanellus

A

5421-401

Vogelsberg

GI

63.057

 

 

 

Alcedo atthis, Botaurus stellaris, Botaurus stellaris, Chlidonias hybridus, Chlidonias niger, Ciconia nigra, Cygnus cygnus, Egretta alba, Egretta alba, Egretta garzetta, Grus grus, Haliaeetus albicilla, Haliaeetus albicilla, Milvus migrans, Pandion halia

F

5425-401

Hessische Rhön

KS

35.947

 

 

 

Alcedo atthis, Ciconia nigra, Crex crex, Anas crecca, Gallinago gallinago, Scolopax rusticola

F

5519-401

Wetterau

DA

12.029

 

 

 

Alcedo atthis, Ardea purpurea, Asio flammeus, Asio flammeus, Aythya nyroca, Botaurus stellaris, Branta leucopsis, Chlidonias hybridus, Chlidonias niger, Ciconia ciconia, Ciconia nigra, Circus aeruginosus, Crex crex, Cygnus columbianus bewickii, Cygnus cy

F

5614-401

Feldflur bei Limburg

GI

709

 

 

 

Grus grus, Vanellus vanellus

A

5722-401

Spessart bei Bad Orb

DA

8.477

 

 

 

Alcedo atthis, Ciconia nigra, Crex crex, Porzana porzana, Gallinago gallinago

F

5818-401

Main bei Mühlheim und NSG "Rumpenheimer und Bürgeler Kiesgruben"

DA

116

 

 

 

Aythya nyroca, Ixobrychus minutus, Mergus albellus, Anas acuta, Anas clypeata, Anas crecca, Anas penelope, Anas querquedula, Anas strepera, Aythya ferina, Aythya marila, Mergus merganser, Netta rufina, Somateria mollissima, Actitis hypoleucos, Phalacroco

A

5914-450

Inselrhein

DA

1.569

 

 

 

Alcedo atthis, Ardea purpurea, Aythya nyroca, Botaurus stellaris, Branta leucopsis, Chlidonias niger, Ciconia ciconia, Circus aeruginosus, Cygnus cygnus, Egretta alba, Egretta garzetta, Gavia arctica, Gavia immer, Gavia stellata, Ixobrychus minutus, Laru

F

5916-402

Untermainschleusen

DA

189

 

 

 

Alcedo atthis, Botaurus stellaris, Gavia stellata, Mergus albellus, Milvus migrans, Podiceps auritus, Anas clypeata, Anas crecca, Anas strepera, Aythya ferina, Mergus merganser, Netta rufina, Somateria mollissima, Phalacrocorax carbo sinensis, Phalacroco

A

5920-401

Bong'sche Grube und Mainflinger Mainufer

DA

94

 

 

 

Alcedo atthis, Botaurus stellaris, Chlidonias niger, Circus aeruginosus, Egretta alba, Gavia arctica, Gavia stellata, Ixobrychus minutus, Mergus albellus, Pandion haliaetus, Podiceps auritus, Sterna hirundo, Anas crecca, Anas penelope, Anas strepera, Ayt

A

5920-402

ehemalige Tongrube Mainhausen

DA

16

 

 

 

Podiceps nigricollis, Tachybaptus ruficollis

A

6016-401

Mainmündung und Ginsheimer Altrhein

DA

782

 

 

 

Alcedo atthis, Aythya nyroca, Circus aeruginosus, Luscinia svecica, Mergus albellus, Milvus migrans, Pandion haliaetus, Anas crecca, Aythya ferina, Phalacrocorax carbo, Podiceps cristatus, Podiceps cristatus, Tachybaptus ruficollis, Tachybaptus ruficolli

J

6016-402

Streuobst-Trockenwiesen bei Nauheim und Königstädten

DA

496

 

 

 

Circus aeruginosus

A

6017-401

Mönchbruch und Wälder bei Mörfelden-Walldorf und Groß-Gerau

DA

4.094

 

 

 

Alcedo atthis, Ciconia nigra, Circus aeruginosus, Grus grus, Ixobrychus minutus, Luscinia svecica, Milvus migrans, Porzana porzana, Anas querquedula, Gallinago gallinago, Scolopax rusticola, Rallus aquaticus, Vanellus vanellus, Acrocephalus arundinaceus,

F

6116-450

Hessisches Ried mit Kühkopf-Knoblochsaue

DA

6.236

 

 

 

Alcedo atthis, Anser erythropus, Ardea purpurea, Asio flammeus, Aythya nyroca, Botaurus stellaris, Branta leucopsis, Chlidonias niger, Ciconia ciconia, Ciconia nigra, Circus aeruginosus, Cygnus cygnus, Egretta alba, Egretta garzetta, Gavia arctica, Gavia

F

6119-401

Untere Gersprenzaue

DA

3.231

 

 

 

Alcedo atthis, Ardea purpurea, Botaurus stellaris, Branta leucopsis, Chlidonias niger, Ciconia ciconia, Ciconia nigra, Circus aeruginosus, Crex crex, Egretta alba, Egretta garzetta, Grus grus, Ixobrychus minutus, Luscinia svecica svecica, Milvus migrans,

F

6119-402

Felswände des nördlichen Odenwaldes

DA

51

 

 

 

Alcedo atthis

A

6216-450

Rheinauen bei Biblis und Groß-Rohrheim

DA

1.495

 

 

 

Alcedo atthis, Ciconia ciconia, Circus aeruginosus, Luscinia svecica, Milvus migrans, Vanellus vanellus, Charadrius dubius, Riparia riparia

F

6217-403

Hessische Altneckarschlingen

DA

2.779

 

 

 

Alcedo atthis, Ardea purpurea, Botaurus stellaris, Branta leucopsis, Chlidonias niger, Ciconia ciconia, Ciconia nigra, Circus aeruginosus, Crex crex, Egretta alba, Grus grus, Ixobrychus minutus, Limosa lapponica, Luscinia svecica, Milvus migrans, Pandion

F

6217-404

Jägersburger / Gernsheimer Wald

DA

1.770

 

 

 

Milvus migrans

F

6316-401

Lampertheimer Altrhein

DA

519

3150, 3270, 6430, 6440, 91EO, 91F0

6510

Bombina variegata, Emys orbicularis

Alcedo atthis, Ardea purpurea, Botaurus stellaris, Chlidonias hybridus, Chlidonias niger, Ciconia ciconia, Circus aeruginosus, Cygnus cygnus, Egretta alba, Egretta garzetta, Haliaeetus albicilla, Ixobrychus minutus, Larus melanocephalus, Limosa lapponica

C

6417-450

Wälder der südlichen hessischen Oberrheinebene

DA

5.455

 

 

 

Circus aeruginosus, Aythya ferina, Podiceps cristatus, Tachybaptus ruficollis

F

6420-450

Südlicher Odenwald

DA

8.940

 

 

 

Alcedo atthis, Ciconia nigra, Scolopax rusticola

J

6519-450

Unteres Neckartal bei Hirschhorn

DA

1.273

 

 

 

Alcedo atthis, Milvus migrans, Phalacrocorax carbo

H

Code-Beschreibung

A

ausgewiesenes Vorgelschutzrichtlinien-Gebiet (VR-Gebiet)

B

FFH-Gebietsvorschlag (nationale Liste)

C

VR-Gebiet = FFH-Gebietsvorschlag

D

VR-Gebiet, an FFH-Gebietsvorschlag angrenzend

E

FFH-Gebiet, an FFH-Gebiet angrenzend

F

VR-Gebiet, in dem ein FFH-Gebietsvorschlag liegt

G

FFH-Gebietsvorschlag, der Teilmenge eines VR-Gebietes ist

H

VR-Gebiet, das Teilmenge eines FFH-Gebietsvorschlags ist

I

FFH-Gebiet, das ein VR-Gebiet enthält

J

VR-Gebiet mit tw. Überschneidung mit FFH-Gebietsvorschlag

K

FFH-Gebietsvorschlag mit tw. Überschneidung mit VR-Gebiet

ANHANG 2-7: Rechtliche Umsetzung der in Art. 11 Abs. 3 WRRL angeführten "grundlegenden Maßnahmen"

ANHANG 2-7:

Rechtliche Umsetzung der in Art. 11 Abs. 3 WRRL angeführten "grundlegenden Maßnahmen"

Stand: 17. November 2009

EG-Richtlinien

Bundesrecht

Landesrecht in der Flussgebietseinheit ...

Aktuelle Berichte der Bundesrepublik Deutschland

Art. 11 Abs. 3 Buchstabe a):
Maßnahmen zur Umsetzung gemeinschaftlicher Wasserschutzvorschriften einschließlich der Maßnahmen gemäß den Rechtsvorschriften nach Artikel 10 und Anhang VI Teil A:

> Richtlinien nach Art. 10 Abs. 2 (erster bis dritter Spiegelstrich):

Aktuelle Berichte der Bundesrepublik Deutschland zur Umsetzung der Richtlinien

Richtlinie 96/61/EG des Rates vom 24.09.1996 über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung

- Wasserhaushaltsgesetz in der Fassung vom 19. August 2002 (BGBl. I S. 3245), zuletzt geändert durch Art. 8 des Gesetzes vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986)

- Verordnung zur Regelung von Anforderungen an wasserrechtliche Erlaubnisse nach der IVU-Richtlinie (IVU-VO Abwasser) vom 4. September 2003 (GVBl. I S. 262), geändert durch Verordnung vom 3. August 2007 (GVBl. I S. 532)

Bericht der Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 16 Absatz 3 in Verbindung mit Absatz 1 der Richtlinie 96/61/EG vom 24. September 1996 über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung aus dem Jahr 2003 (Beantwortung des Fragebogens der Kommission vom 31. Mai 1999)

- Bundes-Immissionsschutzgesetz in der Fassung vom 26. September 2002 (BGBl. S. BGBl. I S. 3830), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2433)

Bericht der Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 16 Absatz 3 in Verbindung mit Absatz 1 der Richtlinie 96/61/EG vom 24. September 1996 über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung aus dem Jahr 2007 (Beantwortung des Fragebogens der Kommission vom 26. März 2003)

- Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz vom 27.September 1994 (BGBl. I S. 2705), zuletzt geändert durch Art. 5 des Gesetzes vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986)

Richtlinie 91/271/EWG des Rates vom 21.05.1991 über die Behandlung von kommunalem Abwasser

- Abwasserverordnung in der Fassung vom 17. Juni 2004 (BGBl. I S. 1108, 2625), zuletzt geändert durch Verordnung vom 19.10.2007 (BGBl. I S. 2461)

- Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 91/271/EWG des Rates vom 21. Mai 1991 über die Behandlung von kommunalem Abwasser (KomAbw-VO) vom 25. Oktober 1996 (GVBl. I S. 740), zuletzt geändert durch Verordnung vom 24. März 2000 (GVBl. I S. 159)

Lageberichte 2008 - Mitteilung an die KOM vom 3. Juli 2009

Ausweisung empfindlicher Gebiete gem. Art. 5 Abs. 8 - Mitteilung and die KOM vom 02.10.2007

Berichterstattung nach Art. 15 (4) über kommunale Kläranlagen über 15000 EW in normalen Gebieten - Mitteilung an die KOM vom 19.6.2003

Aktualisierte Daten zum Umsetzungsstand 1.1.2002 Mitteilung an die KOM vom 24.5.2002

Berichterstattung nach Art. 15 (4) kommunale Kläranlagen über 10.000 EW in empfindlichen Gebieten Mitteilung an die KOm vom 14.5.2002

Anforderungen an Kläranlagen in empfindlichen Gebieten gem Art. 4 (5) Mitteilung vom 15.3.2001

Herunterladbar aus "Wasserblick", Registrierung notwendig

Richtlinie 91/676/EWG des Rates vom 12.12.1991 zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen

Düngeverordnung in der Fassung vom 27. Februar 2007 (BGBl. I S. 221), geändert durch Art. 1 der Verordnung vom 6. Februar 2009 (BGBl. I S. 153)

- Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (Anlagenverordnung -VAwS -) vom 16.09.1993 (GVBl. I S 409), zuletzt geändert durch Verordnung vom 25. Februar 2008 (GVBl. I S. 648)

Mitteilung der Regierung der Bundesrepublik Deutschland vom 29. Juli 2008 an die Kommission der europäischen Gemeinschaft gemäß Artikel 10 der Richtlinie 91/676/EWG des Rates vom 12. Dezember 1991 zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigungen durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen, veröffentlicht in:

Nitratbericht - Gemeinsamer Bericht BMU/BMELV:

http://www.bmu.de/gewaesserschutz/downloads/doc/42501.php

> Richtlinien nach Art. 10 Abs. 2 (vierter Spiegelstrich):
nach Art. 16 WRRL erlassene Richtlinien

Aktuelle Berichte der Bundesrepublik Deutschland zur Umsetzung der Richtlinien

Richtlinie 2008/105/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über Umweltqualitätsnormen im Bereich der Wasserpolitik und zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinien des Rates 82/176/EWG, ...

rechtlich umzusetzen bis zum 13.07.2010

 

 

> Richtlinien nach Art. 10 Abs. 2 (fünfter Spiegelstrich):
in Anhang IX der EG-Wasserrahmenrichtlinieaufgeführte Richtlinien

Aktuelle Berichte der Bundesrepublik Deutschland zur Umsetzung der Richtlinien

Richtlinie 2006/11/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.02.2006 betreffend die Verschmutzung infolge der Ableitung bestimmter Gefährlicher Stoffe in die Gewässer der Gemeinschaft (Kodifizierte Fassung der Richtlinie 76/464/EWG)

Wasserhaushaltsgesetz in der Fassung vom 19. August 2002 (BGBl. I S.3245), zuletzt geändert durch Art. 8 des Gesetzes vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986)
§§ 19a, 19b, 19c, 19e, 19g WHG

Verordnung über Qualitätsziele für bestimmte gefährliche Stoffe und zur Verringerung der Gewässerverschmutzung durch Programme vom 02.10.2006 (GVBl. I S. 526)

Der Bericht 2004 bis 2007 wird derzeit vorbereitet. Er schließt, wie die früheren Berichte, die Berichterstattung zu den im Anhang IX WRRL genannten Tochterrichtlinien ein.

Abwasserverordnung in der Fassung vom 17. Juni 2004 (BGBl. I S. 1108), geändert durch Art. 1 der Verordnung vom 19.10.2007 (BGBl. I S. 2461)

Richtlinie 82/176/EWG des Rates vom 22.03.1982 betreffend Grenzwerte und Qualitätsziele für Quecksilberableitungen aus dem Industriezweig Alkalichloridelektrolyse

Abwasserverordnung in der Fassung vom 17. Juni 2004 (BGBl. I S. 1108, 2625), zuletzt geändert durch Verordnung vom 19.10.2007 (BGBl. I S. 2461)

 

Bericht der Bundesrepublik Deutschlang nach Art. 2 der Richtlinie zur Durchführung der Richtlinie 76/464/EWG und Tochterrichtlinien betreffend die Verschmutzung infolge der Ableitung gefährlicher Stoffe in die Gemeinschaft für den Zeitraum 2002-2004

Mitteilung an die KOM vom 19.01.2006

Herunterladbar aus "Wasserblick", Registrierung notwendig

Richtlinie 83/513/EWG vom 24.10.1983 über Cadmiumableitungen

Abwasserverordnung in der Fassung vom 17. Juni 2004 (BGBl. I S. 1108, 2625), zuletzt geändert durch Verordnung vom 19.10.2007 (BGBl. I S. 2461)

 

Bericht der Bundesrepublik Deutschlang nach Art. 2 der Richtlinie zur Durchführung der Richtlinie 76/464/EWG und Tochterrichtlinien betreffend die Verschmutzung infolge der Ableitung gefährlicher Stoffe in die Gemeinschaft für den Zeitraum 2002-2004

Mitteilung an die KOM vom 19.01.2006

Herunterladbar aus "Wasserblick", Registrierung notwendig

Richtlinie 84/156/EWG des Rates vom 17.03.1984 betreffend Grenzwerte und Qualitätsziele für Quecksilberableitungen mit Ausnahme des Industriezweigs Alkalichloridelektrolyse

 

Abwasserverordnung in der Fassung vom 17. Juni 2004 (BGBl. I S. 1108, 2625), zuletzt geändert durch Verordnung vom 19.10.2007 (BGBl. I S. 2461)

 

 

Bericht der Bundesrepublik Deutschlang nach Art. 2 der Richtlinie zur Durchführung der Richtlinie 76/464/EWG und Tochterrichtlinien betreffend die Verschmutzung infolge der Ableitung gefährlicher Stoffe in die Gemeinschaft für den Zeitraum 2002-2004

Mitteilung an die KOM vom 19.01.2006

Herunterladbar aus "Wasserblick", Registrierung notwendig

Richtlinie 84/491/EWG des Rates vom 9.10.1984 betreffend Grenzwerte und Qualitätsziele für Ableitungen von Hexachlorcyclohexan

Abwasserverordnung in der Fassung vom 17. Juni 2004 (BGBl. I S. 1108, 2625), zuletzt geändert durch Verordnung vom 19.10.2007 (BGBl. I S. 2461)

 

Bericht der Bundesrepublik Deutschlang nach Art. 2 der Richtlinie zur Durchführung der Richtlinie 76/464/EWG und Tochterrichtlinien betreffend die Verschmutzung infolge der Ableitung gefährlicher Stoffe in die Gemeinschaft für den Zeitraum 2002-2004

Mitteilung an die KOM vom 19.01.2006

Herunterladbar aus "Wasserblick", Registrierung notwendig

Richtlinie 86/280/EWG des Rates vom 12.06.1986 betreffend Grenzwerte und Qualitätsziele für die Ableitung bestimmter gefährlicher Stoffe im Sinne der Liste I im Anhang der Richtlinie 76/464/EWG

 

Abwasserverordnung in der Fassung vom 17. Juni 2004 (BGBl. I S. 1108, 2625), zuletzt geändert durch Verordnung vom 19.10.2007 (BGBl. I S. 2461)

 

 

Bericht der Bundesrepublik Deutschlang nach Art. 2 der Richtlinie zur Durchführung der Richtlinie 76/464/EWG und Tochterrichtlinien betreffend die Verschmutzung infolge der Ableitung gefährlicher Stoffe in die Gemeinschaft für den Zeitraum 2002-2004

Mitteilung an die KOM vom 19.01.2006

Herunterladbar aus "Wasserblick", Registrierung notwendig

> Richtlinien nach Art. 10 Abs. 2 (sechster Spiegelstrich):
sonstige einschlägige Vorschriften des Gemeinschaftsrechts
(soweit nicht Anhang VI Teil A)

Aktuelle Berichte der Bundesrepublik Deutschland zur Umsetzung der Richtlinien

Richtlinie 2006/118/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12.12.2006 zum Schutz des Grundwassers vor Verschmutzung und Verschlechterung

Richtlinie war bis zum 16. Januar 2009 umzusetzen; bisher noch nicht umgesetzt;

 

Berichtspflichten ergeben sich aus der Wasserrahmenrichtlinie (Bewirtschaftungsplan).

zur alten Richtlinie (80/68/EWG):

- Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie (80/68/EWG) des Rates vom 17. Dezember 1979 über den Schutz des Grundwassers gegen Verschmutzung durch bestimmte gefährliche Stoffe vom 18. März 1997 (BGBl. I S. 542)

Richtlinie 75/440/EWG des Rates vom 16. Juni 1975 über die Qualitätsanforderungen an Oberflächenwasser für die Trinkwassergewinnung in den Mitgliedstaaten

 

- Verordnung über die Entnahme aus oberirdischen Gewässern zum Zwecke der Trinkwassergewinnung vom 30. April 1997 (GVBl. I S. 112)

Außer Kraft seit Dezember 2007.

Richtlinie 2006/44/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 6. September 2006 über die Qualität von Süßwasser, das schutz- oder verbesserungsbedürftig ist, um das Leben von Fischen zu erhalten

 

- Fischgewässerverordnung vom 24. April 1997 (GVBl. I S. 87, 188), zuletzt geändert durch Verordnung vom 13. Mai 1998 (GVBl. I S. 209)

Bericht der Bundesrepublik Deutschland über die Umsetzung der Richtlinie 2006/44/EG im Berichtszeitraum 2005-2007 gemäß Artikel 16 der Richtlinie

Übersandt mit Mitteilung an die KOM vom 30.10.2008

Richtlinie 2006/113/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über die Qualitätsanforderungen an Muschelgewässer

 

Da in Hessen keine Muschelgewässer im Sinne der EG-Richtlinie vorhanden sind, wurde auf eine rechtliche Umsetzung verzichtet.

Bericht der Bundesrepublik Deutschland über die Umsetzung der Richtlinie 2006/113/EG im Berichtszeitraum 2005-2007 gem. Artikel 14 der Richtlinie

Übersandt mit Mitteilung an die KOM vom 30.10.2008

Richtlinie 2000/76/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Dezember 2000 über die Verbrennung von Abfällen

- Abwasserverordnung in der Fassung vom 17. Juni 2004 (BGBl. I S. 1108, 2625), zuletzt geändert durch Verordnung vom 19.10.2007 (BGBl. I S. 2461)

- Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2000/76/EG über die Verbrennung von Abfällen (AbwV-Abfallverbrennung) vom 20. Oktober 2003 (GVBl. I S. 288)
Es liegt noch kein Bericht vor, erster Bericht für den Zeitraum 2006 bis 2008 ist bis 30.09.2009 vorzulegen

- Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen - 17. BImSchV in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2003 (BGBl. I S. 1633), geändert durch Art. 2 der Verordnung vom 27. Januar 2009 (BGBl. I S. 129)

Richtlinie des Rates vom 19. März 1987 zur Verhütung und Verringerung der Umweltverschmutzung durch Asbest (87/217/EWG)

- Wasserhaushaltsgesetz in der Fassung vom 19. August 2002 (BGBl. I S. 3245), zuletzt geändert durch Art. 8 des Gesetzes vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986)

 

Aufgrund des Asbestverbotes sind in D keine entsprechenden Anlagen mehr vorhanden; es liegen keine Informationen über Berichte vor.

- Abwasserverordnung in der Fassung vom 17. Juni 2004 (BGBl. I S. 1108, 2625), zuletzt geändert durch Verordnung vom 19.10.2007 (BGBl. I S. 2461)

> Rechtsvorschriften nach Anhang VI Teil A
(sofern nicht schon in Art. 10 WRRL genannt):

Aktuelle Berichte der Bundesrepublik Deutschland zur Umsetzung der Richtlinien

Richtlinie 2006/7/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 15.02.2006 über die Qualität der Badegewässer und deren Bewirtschaftung und zur Aufhebung der Richtlinie 76/160/EWG

 

- Verordnung über die Qualität und die Bewirtschaftung der Badegewässer (VO-BGW) vom 21. Juli 2008 (GVBl. I S. 796)

Zusammenfassender Jahresbericht der EU-Kommission über die Qualität der Badegewässer gem. Art. 13 der Richtlinie aufgrund der von der Regierung der Bundesrepublik Deutschland an die Kommission übermittelten Überwachungsergebnisse der Badesaison 2008

Vogelschutzrichtlinie 79/409/EWG des Rates vom 29.04.1979

- Bundesnaturschutzgesetz in der Fassung vom 25. März 2002 (BGBl. I S. 1193), durch Artikel 3 des Gesetzes vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986)

- Hessisches Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Hessisches Naturschutzgesetz - HENatG) vom 4. Dezember 2006 (GVBl. I S. 619), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Dezember 2007 (GVBl. I S. 851)

Bericht nach Artikel 9 Abs. 3 der EG-Vogelschutzrichtlinie (79/409/EWG) für das Jahr 2007. Mit Mitteilung der Regierung der Bundesrepublik Deutschland an die Kommission der Europäischen Gemeinschaften weitergeleitet (Datum: 29. Juni 2009).

- Wasserhaushaltsgesetz in der Fassung vom 19. August 2002 (BGBl. I S. 3245), zuletzt geändert durch Art. 8 des Gesetzes vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986)

Ende 2009 wird ein weiterer Bericht für das Jahr 2008 fällig.

Dreijahresbericht gem. Art. 12 der EG-Vogelschutzrichtlinie (79/409/EWG) für den Zeitraum 2005 - 2007.

Mit Mitteilung der Regierung der Bundesrepublik Deutschland an die Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Weitergeleitet (Datum: 8.04.2008).

Im Jahr 2011 wird der nächste Dreijahresbericht für die Jahre 2008 - 2010 fällig).

Richtlinie 98/83/EG des Rates vom 3. November 1998 über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserrichtlinie)

- Trinkwasserverordnung in der Fassung vom 21. Mai 2001 (BGBl. I S. 959)

 

Bericht des Bundesministeriums für Gesundheit und des Umweltbundesamtes an die Verbraucherinnen und Verbraucher über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasser) in Deutschland (gemäß Art. 13 RL 98/83/EG, § 21 TrinkwV 2001 und Entscheidung der Kommission vom 25.07.1995, ABl. EG Nr. L 200/1)

Richtlinie 96/82/EG des Rates vom 9. Dezember 1996 zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen (Seveso-II-Richtlinie), geändert durch die Richtlinie 2003/105/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2003

- Bundes-Immissionsschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 2002 (BGBl. I S. 3830), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2433)

- Hessisches Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (HBKG) vom 17. Dezember 1998 (GVBl. I S. 530), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. November 2007 (GVBl. I S. 757)

Dreijährliche Berichtspflicht gemäß Art. 19 Abs. 4 der Seveso-II-Richtlinie über die Umsetzung der Richtlinie

- Zwölfte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Störfall-Verordnung) in der Fassung vom 8. Juni 2005 (BGBl. I S. 1598)

- Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) vom 14. Januar 2005, zuletzt geändert durch Gesetzes vom 19. November 2008 (GVBl. I S. 970, 975)

Richtlinie 85/337/EWG des Rates vom 05.07.1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung, zuletzt geändert durch die Richtlinie 97/11/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14.03.1997

- Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung vom 25. Juni 2005 (BGBl. I. S. 1757), zuletzt geändert durch Art. 7 des Gesetzes vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986)

- Hessisches Wassergesetz (HWG) vom 6. Mai 2005 (GVBl. I S. 305), geändert durch Gesetz vom 19. November 2007 (GVBl. I S. 792) (insbesondere §§ 5a, 16a, 40, 45, 53, 55, 76, 78)

Artikel 11 der UVP-RL enthält nur eine allgemeine Vorgabe zum Erfahrungsaustausch, aber keine regelmäßige Berichtspflicht der EU-Mitgliedsstaaten.

- Wasserhaushaltsgesetz in der Fassung vom 19. August 2002 (BGBl. I S. 3245), zuletzt geändert durch Art. 8 des Gesetzes vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986)

Artikel 11 Abs. 3 der ursprünglichen UVP-RL enthielt eine einmalige Berichtspflicht der KOM an Rat und EP nach 5 Jahren über die Anwendung der RL Bericht zu erstatten, dieser Pflicht ist die KOM im Jahre 1993 nachgekommen.

Eine entsprechende einmalige Verpflichtung der KOM aus Artikel 2 der UVP-Änderungsrichtlinie 97/11/EG hat die KOM im Jahre 2003 erfüllt.

Für die Öffentlichkeitsbeteiligungsrichtlinie 2003/35/EG besteht nach deren Artikel 5 eine allgemeine einmalige Berichtspflicht der KOM bis zum 25. Juni 2009; dieser Bericht bezieht sich dann aber nur auf die engeren Regelungsgegenstände der RL 2003/35/EG.

Für Juli 2009 hat die KOM eine Mitteilung mit einem neuen freiwilligen Bericht zur UVP-RL angekündigt.

Richtlinie des Rates 86/278/EWG vom 12. Juni 1986 über den Schutz der Umwelt und insbesondere der Böden bei der Verwendung von Klärschlamm in der Landwirtschaft

- Klärschlammverordnung vom 15. April 1992 (BGBl. I 1992, 912) zuletzt geändert am 20. Oktober 2006 durch Artikel 4 der Verordnung zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung (BGBl. I S. 2298)

 

Nationaler Bericht zur Klärschlammverwertung

Übersandt an die KOM am 11.10.2007

Richtlinie 91/414/EWG des Rates vom 15.07.1991 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln

- Pflanzenschutzgesetz - PflSchG - in der Fassung vom 14. Mai 1998 (BGBl. I S. 971), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Juni 2006 (BGBl. I S. 1342)

 

Bericht nach Artikel 17 der Richtlinie 91/414/EWG über die amtlichen Kontrollmaßnahmen im Jahr 2007. Übersandt mit Mitteilung an die KOM vom 8. 08.2008.

Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21.05.1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie)

- Bundesnaturschutzgesetz in der Fassung vom 25. März 2002 (BGBl. I S. 1193), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986)

- Hessisches Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Hessisches Naturschutzgesetz - HENatG) vom 4. Dezember 2006 (GVBl. I S. 619), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Dezember 2007 (GVBl. I S. 851)

Nationaler Bericht nach Art. 17 FFH-Richtlinie zur Berichtsperiode 2001-2006 wurde am 7. Dezember 2007 übermittelt.

- Wasserhaushaltsgesetz in der Fassung vom 19. August 2002 (BGBl. I S. 3245), zuletzt geändert durch Art. 8 des Gesetzes vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986)

Art. 11 Abs. 3 Buchstabe b):
Maßnahmen die als geeignet für die Ziele des Art. 9 angesehen werden

 

Abwasserabgabengesetz in
der Fassung vom 18. Januar 2005 (BGBl. I S. 114)

- Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) vom 17. März 1970 (GVBl. I S. 225), zuletzt geändert durch Gesetz vom 31. Januar 2005 (GVBl. I S. 54)

 

- Hessisches Ausführungsgesetz zum Abwasserabgabengesetz (HAbwAG) vom 29. September 2005 (GVBl. I S. 664)

Art. 11 Abs. 3 Buchstabe c):
Maßnahmen, die eine effiziente und nachhaltige Wassernutzung fördern,
um nicht die Verwirklichung der in Art. 4 Rechtliche Umsetzung der in Art. 11 Abs. 3 WRRL angeführten "grundlegenden Maßnahmen" genannten Ziele zu gefährden

 

- Wasserhaushaltsgesetz in der Fassung vom 19. August 2002 (BGBl. I S. 3245), zuletzt geändert durch Art. 8 des Gesetzes vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986) (insbesondere Regelungen über Bewirtschaftungsgrundsätze und -ziele (§ 1a), Jedermannpflichten (§ 1a Abs. 2), Betreiberpflichten u.a. im Bereich des Umgangs mit wassergefährdenden Stoffen und im Bereich der Abwasserbeseitigung, Gewässeraufsicht und nachträgliche Maßnahmen nach § 5 Abs. 1 Nr. 3, sowie sonstige Vorsorge- und Schutzregelungen/-instrumente)

- Hessisches Wassergesetz (HWG) vom 6. Mai 2005 (GVBl. I S. 305), geändert durch Gesetz vom 19.11.2007 (GVBl. I S. 792) (insbesondere §§ 37, 41, 42 Abs. 3)

 

Förderprogramme

Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Sicherung und Verbesserung der Grundwasservorkommen (für Gemeinden, Kreise, Verbände und Organisationen) vom 14. November 2006 (StAnz. S. 2786)
(bzgl. Wasser sparenden Umgang und Niederschlagswasserversickerung)

Art. 11 Abs. 3 Buchstabe d):
Maßnahmen zur Erreichung der Anforderungen nach Art. 7, einschließlich Maßnahmen zum Schutz der Wasserqualität, um den bei der Gewinnung von Trinkwasser erforderlichen Umfang der Aufbereitung zu verringern

 

- Wasserhaushaltsgesetz in der Fassung vom 19. August 2002 (BGBl. I S. 3245), zuletzt geändert durch Art. 8 des Gesetzes vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986) (insbesondere durch Ausweisung von Wasserschutzgebieten nach § 19 sowie den flächendeckenden Schutz von Oberflächen- und Grundwasser nach §§ 26 und § 34)

- Hessisches Wassergesetz (HWG) vom 6. Mai 2005 (GVBl. I S. 305), geändert durch Gesetz vom 19. November 2007 (GVBl. I S. 792)
(insbesondere §§ 33, 36, 37)

 

Art. 11 Abs. 3 Buchstabe e):
Begrenzungen der Entnahme von Oberflächensüßwasser und Grundwasser sowie der Aufstauung von Oberflächensüßwasser, einschließlich eines oder mehrerer Register der Wasserentnahmen und einer Vorschrift über die vorherige Genehmigung der Entnahme und der Aufstauung. Diese Begrenzungen werden regelmäßig überprüft und gegebenenfalls aktualisiert. Die Mitgliedstaaten können Entnahmen oder Aufstauungen, die kleine signifikante Auswirkungen auf den Wasserzustand haben, von diesen Begrenzungen freistellen.

 

- Wasserhaushaltsgesetz in der Fassung vom 19. August 2002 (BGBl. I S. 3245), zuletzt geändert durch Art. 8 des Gesetzes vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986) (hier insbesondere durch den Erlaubnis- und Bewilligungsvorbehalt des § 2 für Gewässerbenutzungen i. S. d. § 3)

- Hessisches Wassergesetz (HWG) vom 6. Mai 2005 (GVBl. I S. 305), geändert durch Gesetz vom 19. November 2007 (GVBl. I S. 792)
(insbesondere §§ 32, 37, 53 Abs. 1, 71)

 

Art. 11 Abs. 3 Buchstabe f):
Begrenzungen, einschließlich des Erfordernisses einer vorherigen Genehmigung von künstlichen Anreicherungen oder Auffüllungen von Grundwasserkörpern. Das verwendete Wasser kann aus Oberflächengewässern oder Grundwasser stammen, sofern die Nutzung der Quelle nicht die Verwirklichung der Umweltziele gefährdet, die für die Quelle oder den angereicherten oder vergrößerten Grundwasserkörper festgesetzt wurden. Diese Begrenzungen sind regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren.

 

- Wasserhaushaltsgesetz in der Fassung vom 19. August 2002 (BGBl. I S. 3245), zuletzt geändert durch Art. 8 des Gesetzes vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986) (hier insbesondere durch den Erlaubnis- und Bewilligungsvorbehalt des § 2 für Gewässerbenutzungen i. S. d. § 3)

- Hessisches Wassergesetz (HWG) vom 6. Mai 2005 (GVBl. I S. 305), geändert durch Gesetz vom 19. November 2007 (GVBl. I S. 792)
(insbesondere §§ 53 Abs. 1, 71)

 

Art. 11 Abs. 3 Buchstabe g):
bei Einleitungen über Punktquellen, die Verschmutzungen verursachen können, das Erfordernis einer vorherigen Regelung, wie ein Verbot der Einleitung von Schadstoffen in das Wasser, oder eine vorherige Genehmigung oder eine Registrierung nach allgemein verbindlichen Regeln, die Emissionsbegrenzungen für die betreffenden Schadstoffe, einschließlich Begrenzungen nach den Artikeln 10 und 16, vorsehen. Diese Begrenzungen werden regelmäßig überprüft und gegebenenfalls aktualisiert.

 

- Wasserhaushaltsgesetz in der Fassung vom 19. August 2002 (BGBl. I S. 3245), zuletzt geändert durch Art. 8 des Gesetzes vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986) (hier insbesondere durch den Erlaubnis- und Bewilligungsvorbehalt des § 2 für Gewässerbenutzungen i. S. d. § 3, sowie § 7a WHG i.V.m. der Abwasserverordnung in der Fassung vom 17. Juni 2004 (BGBl. I S. 1108), zuletzt geändert durch Verordnung vom 19.10.2007 (BGBl. I S. 2461)

- Hessisches Wassergesetz (HWG) vom 6. Mai 2005 (GVBl. I S. 305), geändert durch Gesetz vom 19. November 2007 (GVBl. I S. 792)

 

- Hessisches Gesetz zur Ausführung des Bundes-Bodenschutzgesetzes und zur Altlastensanierung (Hessisches Altlasten- und Bodenschutzgesetz - HAltBodSchG) vom 28. September 2007 (GVBl. I S. 652)

Art. 11 Abs. 3 Buchstabe h):
bei diffusen Quellen, die Verschmutzungen verursachen können, Maßnahmen zur Verhinderung oder Begrenzung der Einleitung von Schadstoffen. Die Begrenzungen können in Form einer Vorschrift erfolgen, wonach eine vorherige Regelung, wie etwa ein Verbot der Einleitung von Schadstoffen in das Wasser, eine vorherige Genehmigung oder eine Registrierung nach allgemein verbindlichen Regeln erforderlich ist, sofern ein solches Erfordernis nicht anderweitig im Gemeinschaftsrecht vorgesehen ist. Die betreffenden Begrenzungen werden regelmäßig überprüft und gegebenenfalls aktualisiert.

 

- Wasserhaushaltsgesetz in der Fassung vom 19. August 2002 (BGBl. I S. 3245), zul. geänd. durch Art. 8 des Gesetzes vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986) (hier insbesondere durch den Erlaubnis- und Bewilligungsvorbehalt des § 2 für Gewässerbenutzungen i.S. des § 3, Vorgaben f.d. flächendeckenden Schutz von Oberflächen- und Grundwasser nach §§ 26 und § 34

- Hessisches Wassergesetz (HWG) vom 6. Mai 2005 (GVBl. I S. 305), geändert durch Gesetz vom 19. November 2007 (GVBl. I S. 792)

 

 

- Hessisches Gesetz zur Ausführung des Bundes-Bodenschutzgesetzes und zur Altlastensanierung (Hessisches Altlasten- und Bodenschutzgesetz - HAltBodSchG) vom 28. September 2007 (GVBl. I S. 652)

 

- Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung vom 12. Juli 1999 (BGBl. I S. 1554), geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 23. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3758)

- Gesetz über die Umweltverträglichkeit von Wasch - und Reinigungsmitteln (WRMG) vom 29. April 2007 (BGBl. I S. 600)

- Bundes-Bodenschutzgesetz vom 17. März 1998 (BGBl. I S. 502), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 9. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3214)

Art. 11 Abs. 3 Buchstabe i):
bei allen anderen nach Artikel 5 und Anhang II ermittelten signifikanten nachteiligen Auswirkungen auf den Wasserzustand insbesondere Maßnahmen, die sicherstellen, dass die hydromorphologischen Bedingungen der Wasserkörper so beschaffen sind, dass der erforderliche ökologische Zustand oder das gute ökologische Potential bei Wasserkörpern, die als künstlich oder erheblich verändert eingestuft sind, erreicht werden kann. Die diesbezüglichen Begrenzungen können in Form einer Vorschrift erfolgen, wonach eine Genehmigung oder eine Registrierung nach allgemein verbindlichen Regeln erforderlich ist, sofern ein solches Erfordernis nicht anderweitig im Gemeinschaftsrecht vorgesehen ist. Die betreffenden Begrenzungen wurden regelmäßig überprüft und gegebenenfalls aktualisiert.

 

- Wasserhaushaltsgesetz in der Fassung vom 19. August 2002 (BGBl. I S. 3245), zul. geänd. durch Art. 8 des Gesetzes vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986) (hier insbes. durch den Erlaubnis- und Bewilligungsvorbehalt des § 2 f. Gewässerbenutzungen i.S. des § 3; zus. durch Vorgaben f.d. flächendeckenden Schutz von Oberflächen- u. Grundwasser nach §§ 26 und § 34 sowie Versagungsgrund des § 6 Abs. 1wasserrechtl. Benutzungszulassungen

- Hessisches Wassergesetz (HWG) vom 6. Mai 2005 (GVBl. I S. 305), geändert durch Gesetz vom 19. November 2007 (GVBl. I S. 792)
(insbesondere § 53 Abs. 1)

 

Art. 11 Abs. 3 Buchstabe j):
das Verbot der direkten Einleitung von Schadstoffen in das Grundwasser nach Maßgabe der nachstehenden Vorschriften: (....)

 

- Wasserhaushaltsgesetz in der Fassung vom 19. August 2002 (BGBl. I S. 3245), zuletzt geändert durch Art. 8 des Gesetzes vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986) (hier insbesondere durch den Erlaubnisvorbehalt des § 2 für jede Einleitung von Stoffen in das Grundwasser nach § 3 Abs. 1 Nr. 5; die in Art. 11 Abs. 3 Buchst. j aufgeführten Ausnahmen von dem Verbot können im Einzelfall zugelassen werden, wenn die beabsichtigte Einleitung in das Grundwasser so ausgeübt werden kann, dass das Wohl der Allgemeinheit, insbesondere die öffentliche Trinkwasserversorgung, nicht beeinträchtigt wird. (s. auch § 36 Abs. 6 Satz 2i.V.m. §§ 33a und § 34). Die Entscheidung steht im Ermessen der zuständigen Wasserbehörde (§ 6).

Hessisches Wassergesetz (HWG) vom 6. Mai 2005 (GVBl. I S. 305), geändert durch Gesetz vom 19. November 2007 (GVBl. I S. 792)

 

- Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 80/68/EWG des Rates vom 17. Dezember 1979 über den Schutz des Grundwassers gegen Verschmutzung durch bestimmte gefährliche Stoffe vom 18. März 1997 (BGBl. I S. 542)

Art. 11 Abs. 3 Buchstabe k):
im Einklang mit den Maßnahmen, die gemäß Artikel 16 getroffen werden, Maßnahmen zur Beseitigung der Verschmutzung von Oberflächenwasser durch Stoffe, die in der gemäß Artikel 16 Absatz 2 vereinbarten Liste prioritärer Stoffe aufgeführt sind, und der schrittweisen Verringerung der Verschmutzung durch andere Stoffe, die sonst das Erreichen der gemäß Artikel 4 für die betreffenden Oberflächenwasserkörper festgelegten Ziele durch die Mitgliedstaaten verhindern würden.

 

Wasserhaushaltsgesetz in der Fassung vom 19. August 2002 (BGBl. I S. 3245), zuletzt geändert durch Art. 8 des Gesetzes vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986)
(hier insbesondere durch die Möglichkeit, durch nachträgliche Anordnungen nach § 5 Abs. 1 Nr. 1zusätzliche Anforderungen an die Beschaffenheit einzubringender oder einzuleitender Stoffe zu stellen; vorhandene Verschmutzungen durch Punktquellen können so abgebaut werden)

 

 

Art. 11 Abs. 3 Buchstabe I):
alle erforderlichen Maßnahmen, um Freisetzungen von signifikanten Mengen an Schadstoffen aus technischen Anlagen zu verhindern und den Folgen unerwarteter Verschmutzungen, wie etwa bei Überschwemmungen, vorzubeugen und/oder zu mindern, auch mit Hilfe von Systemen zur frühzeitigen Entdeckung derartiger Vorkommnisse oder zur Frühwarnung und, im Falle von Unfällen, die nach vernünftiger Einschätzung nicht vorhersehbar waren, unter Einschluss aller geeigneter Maßnahmen zur Verringerung des Risikos für die aquatischen Ökosysteme.

 

- Wasserhaushaltsgesetz in der Fassung vom 19. August 2002 (BGBl. I S. 3245), zuletzt geändert durch Art. 8 des Gesetzes vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986) (insbesondere
Betreiberpflichten z.B. § 18b, Selbstüberwachungspflichten oder Regelungen zum Umgang mit wasser-gefährdenden Stoffen (§§ 19a und 19g ff.),

- Hessisches Wassergesetz (HWG) vom 6. Mai 2005 (GVBl. I S. 305), geändert durch Gesetz vom 19. November 2007 (GVBl. I S. 792)
(insbesondere §§ 13 bis 15, 21, 47)

 

- Bundes-Immissionsschutzgesetz in der Fassung vom 26. September 2002 (BGBl. S. BGBl. I S. 3830), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2433)

- Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (Anlagenverordnung -VAwS -) vom 16. September 1993 (GVBl. I S 409), zuletzt geändert durch Verordnung vom 25. Februar 2008 (GVBl. I S. 648)

- Abwasserverordnung in der Fassung vom 17. Juni 2004 (BGBl. I S. 1108, 2625), zuletzt geändert durch Verordnung vom 19.10.2007 (BGBl. I S. 2461) (insbesondere allgemeine Anforderungen für die nach dem Stand der Technik einzusetzende Technologie)

 

 

- Hessisches Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (HBKG) vom 17. Dezember 1998 (GVBl. I S. 530), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. November 2007 (GVBl. I S. 757)

 

 

ANHANG 2-8: Qualitätsnormen zu sonstigen (spezifischen) Schadstoffen für die Einstufung des ...

ANHANG 2-8:

Qualitätsnormen zu sonstigen (spezifischen) Schadstoffen für die Einstufung des ökologischen Zustands

(Quelle: Anhang 4, Tabelle 5 der VO-WRRL, Stand 17. Mai 2005)

Einheiten in mg/l oder mg/l beziehen sich auf die Wasserprobe in der unfiltrierten Probe.

Einheiten in mg/kg oder mg/kg beziehen sich auf die Schwebstoffphase oder frische, schwebstoffbürtige Sedimente.

EG-Nr.

 

Qualitätsnorm

Einheit

2

2-Amino-4-Chlorphenol

10

mg/l

4

Arsen

40

mg/kg

5

Azinphos-ethyl

0,01

mg/l

6

Azinphos-methyl

0,01

mg/l

8

Benzidin

0,1

mg/l

9

Benzylchlorid (a-Chlortoluol)

10

mg/l

10

Benzylidenchlorid (a,a-Dichlortoluol)

10

mg/l

11

Biphenyl

1

mg/l

14

Chloralhydrat

10

mg/l

15

Chlordan (cis und trans)

0,003

mg/l

16

Chloressigsäure

10

mg/l

17

2-Chloranilin

3

mg/l

18

3-Chloranilin

1

mg/l

19

4-Chloranilin

0,05

mg/l

20

Chlorbenzol

1

mg/l

21

1-Chlor-2,4-dinitrobenzol

5

mg/l

22

2-Chlorethanol

10

mg/l

24

4-Chlor-3-methylphenol

10

mg/l

25

1-Chlornaphthalin

1

mg/l

26

Chlornaphthaline (techn. Mischung)

0,01

mg/l

27

4-Chlor-2-nitroanilin

3

mg/l

28

1-Chlor-2-nitrobenzol

10

mg/l

29

1-Chlor-3-nitrobenzol

1

mg/l

30

1-Chlor-4-nitrobenzol

10

mg/l

31

4-Chlor-2-nitrotoluol

10

mg/l

(32)

2-Chlor-4-nitrotoluol

1

mg/l

(32)

2-Chlor-6-nitrotoluol

1

mg/l

(32)

3-Chlor-4-nitrotoluol

1

mg/l

(32)

4-Chlor-3-nitrotoluol

1

mg/l

(32)

5-Chlor-2-nitrotoluol

1

mg/l

33

2-Chlorphenol

10

mg/l

34

3-Chlorphenol

10

mg/l

35

4-Chlorphenol

10

mg/l

36

Chloropren

10

mg/l

37

3-Chlorpropen (Allylchlorid)

10

mg/l

38

2-Chlortoluol

1

mg/l

39

3-Chlortoluol

10

mg/l

40

4-Chlortoluol

1

mg/l

41

2-Chlor-p-toluidin

10

mg/l

(42)

3-Chlor-o-toluidin

10

mg/l

(42)

3-Chlor-p-toluidin

10

mg/l

(42)

5-Chlor-o-toluidin

10

mg/l

43

Coumaphos

0,07

mg/l

44

Cyanurchlorid (2,4,6-Trichlor-1,3,5-triazin)

0,1

mg/l

45

2,4-D

0,1

mg/l

(47)

Demeton (Summe von Demeton-o und -s)

0,1

mg/l

(47)

Demeton-o

0,1

mg/l

(47)

Demeton-s

0,1

mg/l

(47)

Demeton-s-methyl

0,1

mg/l

(47)

Demeton-s-methyl-sulphon

0,1

mg/l

48

1,2-Dibromethan

2

mg/l

49-51

Dibutylzinn-Kation

100 1)

mg/kg

(52)

2,4/2,5-Dichloranilin

2

mg/l

(52)

2,3-Dichloranilin

1

mg/l

(52)

2,4/2,5-Dichloranilin

2

mg/l

(52)

2,3-Dichloranilin

1

mg/l

(52)

2,4-Dichloranilin

1

mg/l

(52)

2,5-Dichloranilin

1

mg/l

(52)

2,6-Dichloranilin

1

mg/l

(52)

3,4-Dichloranilin

0,5

mg/l

(52)

3,5-Dichloranilin

1

mg/l

53

1,2-Dichlorbenzol

10

mg/l

54

1,3-Dichlorbenzol

10

mg/l

55

1,4-Dichlorbenzol

10

mg/l

56

Dichlorbenzidine

10

mg/l

57

Dichlordiisopropylether

10

mg/l

58

1,1-Dichlorethan

10

mg/l

60

1,1-Dichlorethen (Vinylidenchlorid)

10

mg/l

61

1,2-Dichlorethen

10

mg/l

(63)

1,2-Dichlor-3-nitrobenzol

10

mg/l

(63)

1,2-Dichlor-4-nitrobenzol

10

mg/l

(63)

1,3-Dichlor-4-nitrobenzol

10

mg/l

(63)

1,4-Dichlor-2-nitrobenzol

10

mg/l

64

2,4-Dichlorphenol

10

mg/l

65

1,2-Dichlorpropan

10

mg/l

66

1,3-Dichlorpropan-2-ol

10

mg/l

67

1,3-Dichlorpropen

10

mg/l

68

2,3-Dichlorpropen

10

mg/l

69

Dichlorprop

0,1

mg/l

70

Dichlorvos

0,0006

mg/l

72

Diethylamin

10

mg/l

73

Dimethoat

0,1

mg/l

74

Dimethylamin

10

mg/l

75

Disulfoton

0,004

mg/l

78

Epichlorhydrin

10

mg/l

79

Ethylbenzol

10

mg/l

80

Fenitrothion

0,009

mg/l

81

Fenthion

0,004

mg/l

(82)

Heptachlor

0,1

mg/l

(82)

Heptachlorepoxid

0,1

mg/l

86

Hexachlorethan

10

mg/l

87

Isopropylbenzol (Cumol)

10

mg/l

88

Linuron

0,1

mg/l

89

Malathion

0,02

mg/l

90

MCPA

0,1

mg/l

91

Mecoprop

0,1

mg/l

93

Methamidophos

0,1

mg/l

94

Mevinphos

0,0002

mg/l

95

Monolinuron

0,1

mg/l

97

Omethoat

0,1

mg/l

98

Oxydemeton-methyl

0,1

mg/l

(100)

Parathion-Ethyl

0,005

mg/l

(100)

Parathion-Methyl

0,02

mg/l

(101)

PCB-28

202)

mg/kg

(101)

PCB-52

202)

mg/kg

(101)

PCB-101

202)

mg/kg

(101)

PCB-118

202)

mg/kg

(101)

PCB-138

202)

mg/kg

(101)

PCB-153

202)

mg/kg

(101)

PCB-180

202)

mg/kg

103

Phoxim

0,008

mg/l

104

Propanil

0,1

mg/l

105

Pyrazon (Chloridazon)

0,1

mg/l

107

2,4,5-T

0,1

mg/l

108

Tetrabutylzinn

403

mg/kg

109

1,2,4,5-Tetrachlorbenzol

1

mg/l

110

1,1,2,2-Tetrachlorethan

10

mg/l

112

Toluol

10

mg/l

113

Triazophos

0,03

mg/l

114

Tributylphosphat (Phosphorsäuretributylester)

10

mg/l

116

Trichlorfon

0,002

mg/l

119

1,1,1-Trichlorethan

10

mg/l

120

1,1,2-Trichlorethan

10

mg/l

(122)

2,4,5-Trichlorphenol

1

mg/l

(122)

2,4,6-Trichlorphenol

1

mg/l

(122)

2,3,4-Trichlorphenol

1

mg/l

(122)

2,3,5-Trichlorphenol

1

mg/l

(122)

2,3,6-Trichlorphenol

1

mg/l

(122)

3,4,5-Trichlorphenol

1

mg/l

123

1,1,2-Trichlortrifluorethan

10

mg/l

125-127

Triphenylzinn-Kation

202)

mg/kg

128

Vinylchlorid (Chlorethylen)

2

mg/l

(129)

1,2-Dimethylbenzol

10

mg/l

(129)

1,3-Dimethylbenzol

10

mg/l

(129)

1,4-Dimethylbenzol

10

mg/l

132

Bentazon

0,1

mg/l

L.II

Ametryn

0,5

mg/l

L.II

Bromacil

0,6

mg/l

L.II

Chlortoluron

0,4

mg/l

L.II

Chrom

640

mg/kg

L.II

Cyanid

0,01

mg/l

L.II

Etrimphos

0,004

mg/l

L.II

Hexazinon

0,07

mg/l

L.II

Kupfer

160

mg/kg

L.II

Metazachlor

0,4

mg/l

L.II

Methabenzthiazuron

2,0

mg/l

L.II

Metolachlor

0,2

mg/l

L.II

Nitrobenzol

0,1

mg/l

L.II

Prometryn

0,5

mg/l

L.II

Terbuthylazin

0,5

mg/l

L.II

Zink

800

mg/kg

ANHANG 2-9: Umweltqualitätsnormen für die Stoffe des Anhangs IX und X (prioritäre Stoffe) WRRL zur ...

ANHANG 2-9:

Umweltqualitätsnormen für die Stoffe des Anhangs IX und X (prioritäre Stoffe) WRRL zur Einstufung des chemischen Zustands der Binnenoberflächengewässer

(Quelle: Richtlinie 2008/105/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über Umweltqualitätsnormen im Bereich der Wasserpolitik und zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinien des Rates 82/176/EWG, 83/513/EWG, 84/156/EWG, 84/491/EWG und 86/280/EWG sowie zur Änderung der Richtlinie 2000/60/EG)

Nr.

Stoffname

Umweltqualitätsnorm

Einheit

Richtlinie 2008/105/EG

JD-UQN1)

ZHK-UQN2)

1

Alachlor

0,3

0,7

mg/l

2

Anthracen

0,1

0,4

mg/l

3

Atrazin

0,6

2,0

mg/l

4

Benzol

10

50

mg/l

5

Bromierte Diphenylether3)

0,0005

 

mg/l

6

Cadmium und Cadmiumverbindungen

je nach Wasserhärte £ 0,08 - 0,25

je nach Wasserhärte £ 0,45 - 1,5

mg/l

6a

Tetrachlorkohlenstoff

12

-

mg/l

7

C10 -C13 -Chloralkane

0,4

1,4

mg/l

8

Chlorfenvinphos

0,1

0,3

mg/l

9

Chlorpyrifos (Chlorpyrifos-Ethyl)

0,03

0,1

mg/l

9a

Cyclodien-Pestizide:
Aldrin4)
Dieldrin4)
Endrin4)
Isodrin4)

S=0,01

-

mg/l

9b

DDT insgesamt6)

0,025

-

mg/l

9c

4,4-DDT

0,01

-

mg/l

10

1,2-Dichlorethan

10

-

mg/l

11

Dichlormethan

20

-

mg/l

12

Bis(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP)

1,3

-

mg/l

13

Diuron

0,2

1,8

mg/l

14

Endosulfan

0,005

0,01

mg/l

15

Fluoranthen

0,1

1

mg/l

16

Hexachlorbenzol

0,01
10 mg/kg5)

0,05

mg/l

17

Hexachlorbutadien

0,1
55 mg/kg5)

0,6

mg/l

18

Hexachlorcyclohexan

0,02

0,04

mg/l

19

Isoproturon

0,3

1,0

mg/l

20

Blei und Bleiverbindungen

7,2

-

mg/l

21

Quecksilber und Quecksilberverbindungen

0,05
20 mg/kg5)

0,07

mg/l

22

Naphthalin

2,4

-

mg/l

23

Nickel und Nickelverbindungen

20

-

mg/l

24

Nonylphenol (4-Nonylphenol)

0,3

2,0

mg/l

25

Octylphenol (4-(1,1',3,3'-Tetramethylbutyl)-phenol)

0,1

-

mg/l

26

Pentachlorbenzol

0,007

-

mg/l

27

Pentachlorphenol

0,4

1

mg/l

28

Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK)7)

 

 

 

28a

Benzo(a)pyren

0,05

0,1

mg/l

28b

Benzo(b)fluoranthen

S=0,03

-

mg/l

28c

Benzo(k)fluoranthen

-

mg/l

28d

Benzo(ghi)perylen

S=0,002

-

mg/l

28e

Indeno(1,2,3-cd)pyren

-

mg/l

29

Simazin

1

4

mg/l

29a

Tetrachlorethylen

10

-

mg/l

29b

Trichlorethylen

10

 

mg/l

30

Tributylzinnverbindungen (Tributyltin-Kation)

0,0002

0,0015

mg/l

31

Trichlorbenzole

0,4

-

mg/l

32

Trichlormethan (Chloroform)

2,5

-

 

33

Trifluralin

0,03

-

mg/l

34

Nitrat

-

-

mg/l

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

Anhang 1-1

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

Anhang 1-10

Überwachungsnetz
Oberflächengewässer
Chemie
Bearbeitungsstand: 11.08.2009
Datenstand: 01.05.2008

 

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

Anhang 1-11

 

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

Anhang 1-12

 

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

Anhang 1-13

 

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

Anhang 1-14

 

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

Anhang 1-15

 

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

Anhang 1-16

 

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

Anhang 1-17

 

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

Anhang 1-18

 

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

Anhang 1-19

 

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

Anhang 1-2

 

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

Anhang 1-20

 

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

Anhang 1-21

 

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

Anhang 1-3

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

Anhang 1-4

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

Anhang 1-5

 

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

Anhang 1-6

 

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

Anhang 1-7

 

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

Anhang 1-8

 

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

Anhang 1-9

 

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

INHALTSVERZEICHNIS

0 EINLEITUNG

1

BESCHREIBUNG DER HESSISCHEN ANTEILE DER FLUSSGEBIETSEINHEITEN WESER UND RHEIN

1.1

Oberflächengewässer

1.1.1

Typologie der Oberflächengewässer

1.1.2

Abgrenzung der Oberflächenwasserkörper

1.1.3

Künstliche und erheblich veränderte Wasserkörper

1.2

Grundwasser

1.2.1

Charakterisierung und Beschreibung des Grundwassersystems

1.2.2

Lage und Grenzen der Grundwasserkörper

1.2.3

Grundwasserabhängige Landökosysteme

2

ZUSAMMENFASSUNG DER SIGNIFIKANTEN BELASTUNGEN UND ANTHROPOGENEN EINWIRKUNGEN AUF DEN ZUSTAND VON OBERFLÄCHENGEWÄSSERN UND GRUNDWASSER

2.1

Belastungen der Oberflächengewässer

2.1.1

Belastung der Oberflächengewässer durch Punkt- und diffuse Quellen

2.1.1.1

Kommunale Einleitungen

2.1.1.2

Industrielle Einleitungen

2.1.1.3

Diffuse Quellen

2.1.2

Belastungen des quantitativen Zustands der Oberflächengewässer (einschließlich Entnahmen)

2.1.3

Abflussregulierungen und hydromorphologische Belastungen

2.1.3.1

Abflussregulierungen - Wanderhindernisse

2.1.3.2

Hydromorphologische Belastungen

2.1.3.3

Großschifffahrt

2.1.3.4

Wasserkraftnutzung

2.1.3.5

Rückstau und Sohlerosion

2.1.3.6

Hochwasserschutz und Landgewinnung

2.1.4

Sonstige anthropogene Einwirkungen

2.1.5

Bodennutzungsstrukturen

2.2

Grundwasser

2.2.1

Chemische Belastungen des Grundwassers

2.2.1.1

Punktquellen

2.2.1.2

Diffuse Quellen

2.2.1.3

Sonstige anthropogene Einwirkungen

2.2.2

Belastungen des quantitativen Zustands des Grundwassers

2.2.2.1

Wasserentnahmen

2.2.2.2

Grundwasseranreicherungen

2.2.3

Grundwasserabhängige Landökosysteme

3

VERZEICHNIS DER SCHUTZGEBIETE

3.1

Wasser- und Heilquellenschutzgebiete

3.2

Nährstoffsensible und empfindliche Gebiete

3.3

Badegewässer

3.4

Fischgewässer

3.5

FFH- und Vogelschutzgebiete

4

ÜBERWACHUNGSNETZE UND ERGEBNISSE DER ÜBERWACHUNGSPROGRAMME

4.1

Oberflächengewässer

4.1.1

Messnetze

4.1.1.1

Fließgewässer - Chemie

4.1.1.2

Fließgewässer - Biologie

4.1.1.3

Seen und Talsperren

4.1.2

Messergebnisse und Bewertung der Oberflächengewässer

4.1.2.1

Ökologischer Zustand und ökologisches Potenzial der Fließgewässer

4.1.2.2

Chemischer Zustand der Fließgewässer

4.1.2.3

Zustand der Seen und Talsperren

4.2

Grundwasser

4.2.1

Messnetze

4.2.1.1

Messnetz - Menge

4.2.1.2

Messnetz - Chemie

4.2.1.3

Messnetz sonstige anthropogene Einwirkungen

4.2.2

Messergebnisse und Bewertung des Grundwassers

4.2.2.1

Mengenmäßiger Zustand

4.2.2.2

Grundwasserabhängige Landökosysteme

4.3

Zusätzliche Überwachung in Schutzgebieten

4.3.1

Wasser- und Heilquellenschutzgebiete

4.3.2

Badegewässer

4.3.3

Fischgewässer

4.3.4

FFH- und Vogelschutzgebiete

5

UMWELTZIELE UND AUSNAHMEN

5.1

Umweltziele für den guten Zustand der Oberflächengewässer

5.1.1

Fließgewässer

5.1.1.1

Umweltziele für prioritäre Stoffe, spezifische Schadstoffe und physikalisch-chemisch Komponenten

5.1.1.2

Umweltziele biologischer Komponenten

5.1.1.3

Umweltziele hydromorphologische Komponenten

5.1.2

Seen und Talsperren

5.1.2.1

Umweltziele für spezifische Schadstoffe und physikalisch-chemische Komponenten

5.1.2.2

Umweltziele biologischer Komponenten

5.1.2.3

Umweltziele hydromorphologischer Komponenten

5.1.3

Defizitanalyse Oberflächenwasserkörper

5.1.3.1

Defizitanalyse Biologie und Gewässerstruktur

5.1.3.2

Defizitanalyse stoffliche Belastungen

5.1.3.2.1

Allgemeine physikalisch-chemische Parameter

5.1.3.2.2

Schadstoffe mit Qualitätsnorm

5.2

Umweltziele für den guten Zustand des Grundwassers

5.2.1

Umweltziele guter mengenmäßiger Zustand

5.2.2

Umweltziele guter chemischer Zustand

5.2.3

Defizitanalyse Grundwasser

5.3

Umweltziele für Schutzgebiete

5.3.1

Wasser- und Heilquellenschutzgebiete

5.3.2

Badegewässer

5.3.3

Fischgewässer

5.3.4

FFH- und Vogelschutzgebiete

5.4

Ausnahmeregelungen

5.4.1

Fristverlängerung

5.4.2

Weniger strenge Umweltziele

5.4.3

Vorübergehende Verschlechterungen des Zustands von Wasserkörpern

5.4.4

Verschlechterung des Zustands eines Oberflächen- oder Grundwasserkörpers

5.4.5

Verschlechterungen von Wasserkörpern vom sehr guten zum guten Zustand

5.5

Künstliche und erheblich veränderte Wasserkörper

5.5.1

Bundeswasserstraßen

5.5.2

Sonstige Gewässer

5.5.3

Stadtgewässer

5.5.4

Talsperren

5.5.5

Künstliche Seen

6

ZUSAMMENFASSUNG DER WIRTSCHAFTLICHEN ANALYSE

6.1

Grundlagen

6.2

Wirtschaftliche Bedeutung der Wassernutzungen

6.3

Referenz-Szenario 2015 (Baseline-Szenario)

6.4

Kostendeckung der Wasserdienstleistungen

6.5

Internalisierte Umwelt- und Ressourcenkosten

7

ZUSAMMENFASSUNG DER MASSNAHMENPROGRAMME GEMÄSS ART. 11

7.1

Grundlegende Maßnahmen

7.2

Ergänzende Maßnahmen zur Erreichung der Umweltziele

7.2.1

Maßnahmen zu verschiedenen Belastungsarten

7.2.2

Finanzielle und wirtschaftliche Instrumente

7.2.3

Maßnahmen zur Information und Anhörung der Öffentlichkeit

7.2.4

Weitergehende Instrumente

7.3

Einzelheiten der Maßnahmen zur Vermeidung einer Zunahme der Verschmutzung der Meeresgewässer

7.4

Ausnahmeregelungen

8

VERZEICHNIS DETAILLIERTER PROGRAMME UND BEWIRTSCHAFTUNGSPLÄNE IN BESONDEREN TEILEINZUGSGEBIETEN, SEKTOREN, PROBLEMBEREICHEN ODER GEWÄSSERTYPEN SOWIE EINE ZUSAMMENFASSUNG IHRER INHALTE

8.1

Oberflächengewässer

8.2

Grundwasser

9

MASSNAHMEN ZUR INFORMATION UND ANHÖRUNG DER ÖFFENTLICHKEIT UND DEREN ERGEBNISSE

9.1

Förderung der aktiven Beteiligung

9.2

Anhörung zum Bewirtschaftungsplanentwurf

9.3

Stellungnahmen und Änderungen

10

LISTE DER ZUSTÄNDIGEN BEHÖRDEN GEMÄSS ANHANG I WRRL

11

ANLAUFSTELLEN FÜR DIE BESCHAFFUNG DER HINTERGRUNDDOKUMENTE UND -INFORMATIONEN

12

ZUSAMMENFASSUNG

GLOSSAR

LITERATURVERZEICHNIS

ANHÄNGE

Anhang 1: Karten

1-1

Hessen Überblick/Lage der Flussgebietseinheiten, Wasserkörper und Bearbeitungsgebiete

1-2

Oberflächengewässer/Lage und Abgrenzung der Oberflächenwasserkörper

1-3

Oberflächenwasserkörper/Oberflächengewässer-Typen

1-4

Lage und Grenze der Grundwasserkörper

1-5

Grundwasserabhängige Landökosysteme

1-6

Wasser- und Heilquellenschutzgebiete

1-7

Badegewässer/Lage und Namen der Badegewässer in Hessen

1-8

Fischgewässer/Lage der Fischgewässer und Fischgewässer-Messstellen in Hessen

1-9

FFH- und Vogelschutzgebiete/Darstellung der Gebiete mit Vorkommen wasserabhängiger Arten

1-10

Überwachungsnetz Oberflächengewässer/Chemie

1-11

Überwachungsnetz Oberflächengewässer/Biologie

1-12

Ökologischer Zustand der Wasserkörper/Bewertung Fische, Makrozoobenthos, Kieselalgen und spezifische Schadstoffe

1-13

Ökologischer Zustand Qualitätskomponente Makrozoobenthos/Untersuchungen 2004 bis 2007 (Perlodes 3.01)

1-14

Ökologischer Zustand Qualitätskomponente Fische/Untersuchungen 2005/2007 (Fibs)

1-15

Ökologischer Zustand Qualitätskomponente Makrophyten/Untersuchungen 2005 und 2006 (Phylib)

1-16

Ökologischer Zustand Qualitätskomponente Kieselalgen/Untersuchungen 2005 bis 2007 (Phylib)

1-17

Chemischer Zustand der Oberflächenwasserkörper/Untersuchungen 2004-2007

1-18

Überwachungsnetz Grundwasser/Lage der Messstellen zur Überwachung des mengenmäßigen und chemischen Zustands des Grundwassers

1-19

Mengenmäßiger Zustand der Grundwasserkörper

1-20

Chemischer Zustand der Grundwasserkörper

1-21

Zustand der Grundwasserkörper im Hinblick auf die Einhaltung der Trinkwasserrichtlinie (98/83/EG)

Anhang 2: Zugehörige Unterlagen

2-1

Auflistung der erheblich veränderten Wasserkörper in Hessen

2-2

Verzeichnis der Wasser- und Heilquellenschutzgebiete

2-3

Verzeichnis der Badegewässer

2-4

Verzeichnis der Fischgewässer

2-5

Verzeichnis der FFH-Schutzgebiete in Hessen

2-6

Verzeichnis der Vogelschutzgebiete in Hessen

2-7

Rechtliche Umsetzung der in Art. 11 Abs. 3 WRRL angeführten „grundlegenden Maßnahmen“

2-8

Qualitätsnormen zu sonstigen (spezifischen) Schadstoffen für die Einstufung des ökologischen Zustands
(Quelle: Anhang 4, Tabelle 5 der VO-WRRL, Stand 17. Mai 2005)

2-9

Qualitätsnormen für Binnenoberflächengewässer zu prioritären Stoffen der WRRL für die Einstufung des chemischen Zustands
(Quelle: Anhang 5 der VO-WRRL, Stand 17. Mai 2005 sowie Entwurf der Tochterrichtlinie „Prioritäre Stoffe“ der WRRL)

2-10

Formblatt: Identifizierung von erheblich veränderten Wasserkörpern

ABBILDUNGSVERZEICHNIS

Abb. 0-1:

Bearbeitungsschritte zur Umsetzung der WRRL bis zum Jahr 2015

Abb. 1-1:

Fließlängen der neun verschiedenen Fließgewässertypen in Hessen

Abb. 1-2:

Beispiele verschiedener Fließgewässertypen in Hessen

Abb. 1-3:

Anzahl der Wasserkörper nach Fließlänge

Abb. 1-4:

Karte der hydrogeologischen Teilräumen Hessens

Abb. 2-1:

Kommunale Kläranlagen > 2.000 Einwohnerwerte und industrielle Direkteinleiter (Stand 2005)

Abb. 2-2:

Eliminationsraten kommunaler Kläranlagen

Abb. 2-3:

Anzahl der Wanderhindernisse in Hessen, getrennt nach Flussgebietseinheiten

Abb. 2-4:

Bewertung sämtlicher kartierter Wanderhindernisse in Hessen

Abb. 2-5:

Bewertung der kartierten Wanderhindernisse im hessischen Teil der FGE Rhein

Abb. 2-6:

Bewertung der kartierten Wanderhindernisse im hessischen Teil der FGE Weser

Abb. 2-7:

Verteilung der Laufwasserkraftwerke in Hessen nach der Ausbauleistung

Abb. 2-8:

Ökologische Durchgängigkeit aufwärts

Abb. 2-9:

Landnutzung in den hessischen Anteilen der FGE Rhein und Weser

Abb. 2-10:

Lage der landwirtschaftlichen Vergleichsgebiete

Abb. 2-11:

Grundwasserkörper mit Punktquellen (schematische Darstellung)

Abb. 2-12:

Karte mit Lage der Werke, der Halden und der Versenkbohrungen, Unterscheidung in Werra-Kaligebiet und Kaligebiet Neuhof

Abb. 2-13:

Lage der Grundwasserkröper mit Infiltrationsanlagen

Abb. 2-14:

Überwachung des Grundwassers - grundwasserabhängige Landökosysteme

Abb. 3-1:

Lage der Trinkwasserschutzgebiete in Hessen

Abb. 3-2:

Lage der Heilquellenschutzgebiete in Hessen

Abb. 4-1:

Messstationen und -stellen und zugehörige Einzugsgebiete der Überblicksüberwachung in Hessen

Abb. 4-2:

Anzahl der operativen Messstellen und Gesamtzahl der durchgeführten Untersuchungen

Abb. 4-3:

Anzahl der durchgeführten Untersuchungen zum Makrozoobenthos innerhalb der unterschiedlichen Fließgewässertypen im Zeitraum 2004 bis 2007

Abb. 4-4:

Anzahl der durchgeführten Untersuchungen zur Fischfauna innerhalb der unterschiedlichen Fließgewässerregionen in den Jahren 2005 und 2007

Abb. 4-5:

Anzahl der durchgeführten Untersuchungen zur Erfassung der Wasserpflanzen innerhalb der unterschiedlichen Ausprägungen in den Jahren 2005 und 2006

Abb. 4-6:

Anzahl der durchgeführten Untersuchungen zur Erfassung der Kieselalgen innerhalb der unterschiedlichen Ausprägungen in den Jahren 2005 bis 2007

Abb. 4-7:

Ökologischer Zustand - Modul Saprobie

Abb. 4-8:

Verteilung und Anzahl der Wasserkörper ohne bzw. mit unterschiedlichen Anteilen an saprobiell belasteten Gewässerabschnitten in Gesamthessen und innerhalb der einzelnen Bearbeitungsgebiete

Abb. 4-9:

Verteilung und Anzahl der anhand der Makrozoobenthos-Besiedlung ermittelten ökologischen Zustandsklassen in Gesamthessen und innerhalb der einzelnen Bearbeitungsgebiete

Abb. 4-10:

Verteilung und Anzahl der anhand der Fischfauna ermittelten ökologischen Zustandsklassen in Gesamthessen und innerhalb der einzelnen Bearbeitungsgebiete

Abb. 4-11:

Verteilung und Anzahl der anhand der Wasserpflanzen ermittelten ökologischen Zustandsklassen in Gesamthessen und innerhalb der einzelnen Bearbeitungsgebiete

Abb. 4-12:

Verteilung und Anzahl der anhand der Kieselalgen ermittelten ökologischen Zustandsklassen in Gesamthessen und innerhalb der einzelnen Bearbeitungsgebiete

Abb. 4-13:

Verteilung und Anzahl der anhand der biologischen Qualitätskomponenten ermittelten ökologischen Zustandsklassen in Gesamthessen und innerhalb der einzelnen Bearbeitungsgebiete

Abb. 4-14:

Mittelwerte Ortho-Phosphat, Jahre 2005 bis 2008

Abb. 4-15:

Mittelwerte der Chloriduntersuchungen aus den Jahren 2005 bis 2006 (Datengrundlage: Monitoring 2005 bis 2007/HLUG 2008)

Abb. 4-16:

Mittelwerte der Ammonium-Untersuchungen aus den Jahren 2005 bis 2006

Abb. 4-17:

Anzahl der Wasserkörper mit Über- und Unterschreitung der Qualitätsnorm für PSM nach Anhang VIII WRRL während der Anwendungszeit in den Jahren 2004/2005 in hessischen Gewässern insgesamt und innerhalb der einzelnen Bearbeitungsgebiete

Abb. 4-18:

Abweichung des Konzentrationsmittelwerts während der Anwendungszeit von PSM in den Jahren 2004/2005 vom Zahlenwert der Qualitätsnorm

Abb. 4-19:

Anzahl der Wasserkörper mit Unter- und Überschreitung der Qualitätsnorm für Schwermetalle in Gewässern mit hohem Abwasseranteil in Hessen und innerhalb der einzelnen Bearbeitungsgebiete im Untersuchungszeitraum 2005 bis 2007

Abb. 4-20:

Anzahl der Wasserkörper mit Unter- und Überschreitungen der Qualitätsnorm für polychlorierte Biphenyle (PCB) in Hessen und innerhalb der einzelnen Bearbeitungsgebiete mit Hinweisen auf signifikante Belastungen für den Untersuchungszeitraum 2005 bis 2007

Abb. 4-21:

Anzahl der Wasserkörper mit Unter- und Überschreitung der Qualitätsnorm für feststoffgebundene spezifische Stoffe des Anhangs VIII in Hessen und innerhalb der einzelnen Bearbeitungsgebiete im Untersuchungszeitraum 2005 bis 2007

Abb. 4-22:

Bewertung der feststoffgebundenen Schadstoffe Schwermetalle, DBT und PCB in den 49 aufgrund von Untersuchungen bewerteten Wasserkörpern und Ergebnis der modellhaften Abschätzung für die restlichen Wasserkörper

Abb. 4-23:

Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe in hessischen Gewässern

Abb. 4-24:

Pflanzenschutzmittel Isoproturon in ausgewählten hessischen Gewässern, bei denen eine erhöhte Belastung erwartet wurde

Abb. 4-25:

Pflanzenschutzmittel Diuron in ausgewählten hessischen Gewässern, bei denen eine erhöhte Belastung erwartet wurde

Abb. 4-26:

Bewertung von Seen und Talsperren in Hessen nach der biologischen Qualitätskomponente Phytoplankton und Angabe der seetypischen Orientierungswerte für Gesamtphosphor

Abb. 4-27:

Karte der Überwachungsmessstellen „Salzabwasser“

Abb. 4-28:

Zustand der Grundwasserkörper im Bereich der Salzabwasserversenkung

Abb. 4-29:

Hydrogeologische Teilräume von Hessen mit Hinweisen auf Schwellenwertüberschreitungen

Abb. 5-1:

Schematische Darstellung der gewässertypbezogenen Bewertung des ökologischen Zustands

Abb. 5-2:

Die anhand der Fischnährtierbesiedlung (im Modul Allgemeine Degradation) ermittelte ökologische Zustandsklasse in Abhängigkeit von der Gewässerstrukturgüte in Bereichen mit erhöhter organischer Belastung (n = 319)

Abb. 5-3:

Die anhand der Fischnährtierbesiedlung (im Modul Allgemeine Degradation) ermittelte ökologische Zustandsklasse in Abhängigkeit von der Gewässerstrukturgüte in Bereichen ohne erhöhte organische Belastung (n = 778)

Abb. 5-4:

Die anhand der Fischfauna ermittelte ökologische Zustandsklasse in Abhängigkeit von der Gewässerstrukturgüte (n = 429)

Abb. 5-5:

Die anhand der Fischfauna ermittelte ökologische Zustandsklasse in Abhängigkeit von den Abweichungsklassen (n = 480)

Abb. 5-6:

Die anhand der Fischfauna ermittelte ökologische Zustandsklasse in Abhängigkeit von den prozentualen Anteilen strukturell hochwertiger Gewässerabschnitte innerhalb eines Wasserkörpers (n = 282)

Abb. 5-7:

Der anhand der Kieselalgen ermittelte Trophie-Index in Abhängigkeit von der Beschattung (n = 644)

Abb. 5-8:

Phosphoreintragspfade je Oberflächenwasserkörper (Bezugsjahr 2005)

Abb. 5-9:

Karte mit Belastungsgebieten nach Gemarkungen

Abb. 5-10:

Karte der Grundwasserkörper, die durch die Kaliindustrie beeinflusst werden

Abb. 6-1:

Referenz-Szenarien der Wassernutzung 2015

Abb. 8-1:

Lage Bewirtschaftungsplan Hessisches Ried

Abb. 9-1:

Zeitplan der Anhörungsmaßnahmen 2006 bis 2009

TABELLENVERZEICHNIS

Tab. 1-1:

Flussgebietseinheiten, Bearbeitungsgebiete, Flächenanteile und Einwohner in Hessen

Tab. 1-2:

Länge und Schiffbarkeit der Gewässer

Tab. 1-3:

Anzahl und Größe der Gewässertypen (Fließgewässer und Stehgewässer) in Hessen

Tab. 1-4:

Derzeitige Typeinstufung der in Hessen vorkommenden gefällearmen Fließgewässer mit einem Einzugsgebiet > 300 km²

Tab. 2-1:

Einleitungen aus kommunalen Kläranlagen, Mischwasser und Trennkanalisation (Stand 2005)

Tab. 2-2:

Frachten der wesentlichen industriellen Abwassereinleitungen 2005 (Direkteinleiter)

Tab. 2-3:

Phosphoreinträge in die hessischen Oberflächengewässer nach MEPhos

Tab. 2-4:

Kennzahlen zu Wasserentnahmen in Hessen in Verbindung mit Querbauwerken

Tab. 2-5:

Anteil der erfassten Wanderhindernistypen

Tab. 2-6:

Beispiele für morphologische Veränderungen und deren mögliche Ursachen

Tab. 2-7:

Wasserkraftnutzung in Hessen

Tab. 2-8:

Flächennutzungen in den Flussgebietseinheiten Rhein und Weser (hessischer Anteil)

Tab. 2-9:

Differenzierte Flächennutzungen in den einzelnen Gewässereinzugsgebieten

Tab. 2-10:

Bodennutzungsstrukturen in den einzelnen Gewässereinzugsgebieten

Tab. 2-11:

Bodennutzungsstrukturen in den landwirtschaftlichen Vergleichsgebieten (Mitteilung des LLH)

Tab. 2-12:

Grundwasserabhängige Landökosysteme mit Überwachung aufgrund bestehender Wasserrechte

Tab. 2-13:

Grundwasserabhängige Landökosysteme, für die die Notwendigkeit einer Überwachung in Wasserrechtsverfahren geklärt wird

Tab. 3-1:

FFH- und Vogelschutzgebiete

Tab. 4-1:

Indikation verschiedener Belastungen durch biologische Qualitätskomponenten

Tab. 4-2:

geeignete Untersuchungszeiten und erforderliche Untersuchungsfrequenz

Tab. 4-3:

Übersicht der Messstellen und Untersuchungsjahre Phytoplankton

Tab. 4-4:

Messstelle der Überblicksüberwachung

Tab. 4-5:

Übersicht der Messstellen zur operativen Überwachung

Tab. 4-6:

Seen und Talsperren mit wahrscheinlicher Erreichung des Umweltziels

Tab. 4-7:

Bewertung des ökologischen Zustands im Modul „organische Verschmutzung“ mit gewässertypspezifischen Klassengrenzen beim Saprobienindex

Tab. 4-8:

Qualitätsnormen der VO-WRRL für in Hessen relevante spezifische Schadstoffe

Tab. 4-9:

Umweltqualitätsnormen für in Hessen relevante prioritäre Stoffe

Tab. 4-10:

Endergebnisse der Phytosee-Bewertung

Tab. 4-11:

Schwellenwerte für die hydrogeologischen Teilräume von Hessen

Tab. 5-1:

Gruppierung für die Ableitung einheitlicher Umweltziele

Tab. 5-2:

Orientierungswerte für Seen und Talsperren in Hessen

Tab. 5-3:

Abweichungsklassen: Definition, Grenzen und Farbzuweisung in Analogie zu den ökologischen Zustandsklassen

Tab. 5-4:

Parameter einer morphologischen Mindestausstattung für die „Defizitanalyse Struktur“ und Ergebnis der Defizitanalyse der WRRL Gewässer

Tab. 5-5:

Vorrangige Nutzungen der Talsperren

Tab. 5-6:

Anthropogene Nutzungen künstlicher Seen

Tab. 6-1:

Wirtschaftliche Bedeutung der Wassernutzung (Bezugsjahr 2004; COOPERATIVE Infrastruktur und Umwelt, 2008)

Tab. 6-2:

Kostendeckungsgrad der öffentlichen Wasserversorgung

Tab. 6-3:

Kostendeckungsgrad der kommunalen Abwasserbeseitigung

Tab. 6-4:

Aufkommen und Verwendung der Abwasserabgabe

Tab. 9-1:

Bisher durchgeführte Wasserforen

Tab. 9-2:

Regionalkonferenzen zur Bestandsaufnahme

Tab. 9-3:

Beteiligungswerkstätten (BW) zu „diffusen Einträgen“

Tab. 9-4:

Beteiligungsplattformen (BP) zu punktförmigen Einträgen und Morphologie

Tab. 9-5:

Öffentliche Informationsveranstaltungen zur Offenlegung der Entwürfe von Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm in Hessen

Tab. 9-6:

Weitere Informationsveranstaltungen, Fach- und Schulungsveranstaltungen zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in Hessen (exemplarisch 2009)

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

0
EINLEITUNG

Am 22. Dezember 2000 ist die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (im Folgenden WRRL genannt) in Kraft getreten. Ihr Titel lautet im vollen Wortlaut „Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik“ und integriert in sich die zum Teil bereits seit den 1970er Jahren bestehenden wasserbezogenen EG-Richtlinien. Ergänzend und unter Bezug auf Artikel 17 der WRRL ist für das Grundwasser am 16. Januar 2007 die „Richtlinie 2006/118/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 zum Schutz des Grundwassers vor Verschmutzungen und Verschlechterung“ (im Folgenden Grundwasserrichtlinie genannt) in Kraft getreten. Unter Bezug auf Artikel 16 der WRRL ist für die prioritären Stoffe am 13. Januar 2009 die „Richtlinie 2008/105/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über Umweltqualitätsnormen im Bereich der Wasserpolitik und zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinien des Rates 82/176/EWG, 83/513/EWG, 84/156/EWG, 84/491/EWG und 86/280/EWG sowie zur Änderung der Richtlinie 2000/60/EG (im Folgenden Tochterrichtlinie „Prioritäre Stoffe“ genannt) in Kraft getreten.

Zentraler und langfristiger Ansatz der WRRL ist es, für die Gewässer in ganz Europa einen einheitlichen Standard des Zustands bei der Vermeidung einer weiteren Verschlechterung sowie beim Schutz der aquatischen und der mit Wasser direkt in Verbindung stehenden Landökosysteme zu erreichen. Die Wassernutzung soll nach Nachhaltigkeitsgrundsätzen erfolgen, wobei die Ressource Wasser langfristig geschützt wird. Dies steht auch im Einklang mit § 1a des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG), nach dem die Gewässer als Bestandteil des Naturhaushaltes und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu sichern sind.

Erster Schritt der Umsetzung der WRRL ist, wie bei jeder anderen rechtsverbindlichen Richtlinie auch, die Umsetzung in Bundes- und Länderrecht. Die geforderte Zielsetzung der WRRL wurde in das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und das Hessische Wassergesetz (HWG) aufgenommen. Diese bilden die Grundlage für die anstehende Bewirtschaftungsplanung, mit der ein kontinuierlicher Dialog zwischen den Flussgebietseinheiten in Europa eingeleitet wurde und damit eine koordinierte und kohärente Wasserpolitik gestützt wird. Grundlage für den vorliegenden Bewirtschaftungsplan ist das Wasserhaushaltsgesetz (WHG)1) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. August 2002, zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 22. Dezember 2008.

Verantwortlich für die Umsetzung der WRRL und damit die zuständige Behörde gemäß Art. 3 Abs. 7 WRRL ist in Hessen das Hessische Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUELV). Ihr obliegen die Rechts- und Fachaufsicht und die Koordination mit den nachgeordneten Behörden. Mit der Aufstellung des Bewirtschaftungsplans und des Maßnahmenprogramms wurde federführend das Hessische Landesamt für Umwelt und Geologie (HLUG) beauftragt; dies erfolgt in enger Abstimmung bzw. Zusammenarbeit mit dem HMUELV, den hessischen Regierungspräsidien sowie anderen Behörden. Detaillierte Informationen über den Prozess der hessischen Umsetzung der WRRL, die Projektstruktur und weiterführende Hintergrunddokumente zum Bewirtschaftungsplan finden sich auf der Projekthomepage http://www.flussgebiete.hessen.de .

Mit dem vorliegenden Entwurf des Bewirtschaftungsplans gemäß § 4 des Hessischen Wassergesetzes (HWG)werden für die hessischen Teile der Flussgebietseinheiten Rhein und Weser die Ergebnisse der bisherigen Arbeiten einschließlich des Maßnahmenprogramms zusammenfassend beschrieben.

Der (hessische) Bewirtschaftungsplan und das (hessische) Maßnahmenprogramm fließen in die Maßnahmenprogramme und Bewirtschaftungspläne für die Flussgebiete Weser und Rhein ein und sind mit diesen abgestimmt. Sie werden von der obersten Wasserbehörde festgestellt und im Staatsanzeiger für das Land Hessen veröffentlicht. Sie sind für alle Planungen und Maßnahmen der öffentlichen Planungsträger verbindlich (HWG § 4 Abs. 2, S. 3). Der Bewirtschaftungsplan und das Maßnahmenprogramm sind erstmals bis zum 22. Dezember 2009 aufzustellen und von da an alle sechs Jahre zu überprüfen und zu aktualisieren. Nach § 5 Absatz 4 HWG ist der Entwurf des Bewirtschaftungsplans spätestens ein Jahr vor Beginn des Zeitraums, auf den sich der Plan bezieht (22. Dezember 2009 bis 22. Dezember 2015) durch die oberste Wasserbehörde (das Hessische Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz) zu veröffentlichen.

Gemäß § 4 Absatz 3 HWG sind - wenn keine Ausnahmen in Anspruch genommen werden - die Maßnahmen bis zum Jahr 2012 umzusetzen und die Ziele nach § 7 Absatz 2 und § 32 Absatz 2 HWGbis zum Ablauf des Jahres 2015 zu erreichen. Im Jahr 2015 muss berichtet werden, inwieweit mit den bis dahin durchgeführten Maßnahmen die gesteckten Gewässerziele bereits erreicht werden konnten bzw. ob die Maßnahmen verstärkt oder verändert werden müssen. Nach drei Zyklen, also bis zum Jahr 2027, müssen gemäß § 7 Absatz 2 und § 32 Absatz 2 HWG alle Ziele definitiv erreicht sein. Da in Hessen die Inhalte der Richtlinie 2000/60/EG, der sogenannten Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)„1:1“ in das HWG bzw. in die Verordnung zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (VO-WRRL) übernommen wurden, wird im Folgenden der Einfachheit halber auf die entsprechenden Inhalte der WRRL verwiesen.

Die Bewirtschaftungsplanung setzt als grundsätzliches Ziel für alle Oberflächenwasserkörper den guten chemischen und ökologischen Zustand bzw. das gute ökologische Potenzial sowie für alle Grundwasserkörper den guten chemischen und mengenmäßigen Zustand. Hierzu ist eine sorgfältige Analyse des vorhandenen Zustands der Gewässer notwendig sowie eine Abschätzung und Begründung, inwieweit und in welchen Zeiträumen die geforderten Zustände durch ein geeignetes Maßnahmenprogramm erreicht werden können.

 

 

Abb. 0-1 Bearbeitungsschritte zur Umsetzung der WRRL bis zum Jahr 2015

Die Umsetzung WRRL erfolgt in vorgegebenen Bearbeitungsschritten, die in der WRRL mit konkreten Fristen versehen sind (Abb. 0-1). Die ersten Schritte der Umsetzung wurden Ende 2004 (Erstellung der Bestandsaufnahme) bzw. Ende 2006 (Aufstellung der Überwachungsprogramme) abgeschlossen und bilden die Grundlage für Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm. Die Ergebnisse für Hessen sind auf der bereits erwähnten Projekthomepage veröffentlicht.

Bei der Bewirtschaftungsplanung werden Flüsse, Seen, Übergangs- und Küstengewässer und das Grundwasser sowie die zwischen diesen Kategorien vorhandenen Wechselwirkungen betrachtet. Neben den vielfältigen chemischen und chemisch-physikalischen Kenngrößen sind umfangreiche Untersuchungen der verschiedenen biologischen Komponenten (Fische, Wirbellose, Wasserpflanzen, Plankton) durchgeführt worden und werden im Zeitraum des Bewirtschaftungsplans fortgesetzt, um die Wirkung der Maßnahmen festzustellen.

Die Umsetzung aller bisherigen EG-Richtlinien mit Wasserbezug wird durch die sogenannten „grundlegenden Maßnahmen“ abgedeckt. Werden darüber die Umweltziele noch nicht erreicht, so werden ergänzende Maßnahmen angezeigt. Bei der Erstellung des Maßnahmenprogramms wurden Aspekte der Kosteneffizienz in die Planung einbezogen. Hierbei ist auch eine Betrachtung der Kostendeckung von bestehenden Wasserdienstleistungen vorgenommen worden unter Beachtung der Umwelt- und Ressourcenkosten und unter dem Gesichtpunkt, ob über die Gebührenpolitik hinreichend und angemessen Anreize gegeben werden, Wasser effizient zu nutzen und einen Beitrag für gute Wasserzustände zu leisten.

Der vorliegende Bewirtschaftungsplan stellt die hessischen Anteile der Flussgebietseinheiten Rhein und Weser vor, visualisiert den Zustand der Wasserkörper im Grundwasser und in den Oberflächengewässern, beschreibt die Zielvorstellungen, gibt einen Überblick über die Maßnahmen für den Bewirtschaftungszeitraum bis zum Jahr 2015 (Maßnahmenprogramm) und zeigt die mögliche Entwicklung für die nachfolgenden Bewirtschaftungszyklen 2021 und 2027 auf. Für die gesamten Flussgebietseinheiten Rhein und Weser wurden auch zusammenfassende Bewirtschaftungspläne erstellt, die für den Rhein bei der Internationalen Kommission zum Schutz des Rheins (http://www.iksr.org) und für die Weser bei der Flussgebietsgemeinschaft Weser (http://www.fgg-weser.de) zu beziehen sind.

Die Einbeziehung der Öffentlichkeit ist ein ganz wesentliches Element bei der Bewirtschaftungsplanung. Daher wurden die Vorgehensweise und die Ergebnisse zu den oben genannten Bearbeitungsschritten intensiv mit der Öffentlichkeit diskutiert; insbesondere zur Aufstellung des Maßnahmenprogramms wurde ein umfangreiches Beteiligungsverfahren durchgeführt. Dieser Bewirtschaftungsplan wurde ab dem 22. Dezember 2008 für sechs Monate zur Stellungnahme ausgelegt. Die Stellungnahmen wurden anschließend ausgewertet. Dieser Bewirtschaftungsplan ist Grundlage für die elektronische Übermittlung von Daten und Angaben zur Berichterstattung an die EU-Kommission.

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

1.2.3
Grundwasserabhängige Landökosysteme

Im Sinne der WRRL sind grundwasserabhängige Landökosysteme Indikatoren für den Zustand eines Grundwasserkörpers. Der gute Zustand kann nur erreicht werden, wenn es zu keiner grundwasserbedingten signifikanten Schädigung von grundwasserabhängigen Landökosystemen kommt.

In Hessen gibt es eine Vielzahl von grundwasserabhängigen Landökosystemen. Um eine mögliche Beeinträchtigung abschätzen zu können, wurden FFH-Gebiete, Vogelschutzgebiete, Naturschutzgebiete und Landschaftsschutzgebiete betrachtet, deren Schutzzweck eine Relevanz hinsichtlich grundwasserabhängiger Biotope oder Arten aufweist. Die überprüften Schutzgebiete nehmen eine Fläche von 5.267 km² ein (siehe Anhang 1, Karte 1-5).

Eine potenzielle Gefährdung wurde dann angenommen, wenn die o.g. Schutzgebiete ganz oder teilweise im Absenkungsbereich von Wassergewinnungsanlagen liegen und eine Anbindung an den für die Wassergewinnungsanlage genutzten Grundwasserleiter haben. Eine weitere Möglichkeit einer Beeinträchtigung kann sich durch eine großflächige Absenkung der Grundwasseroberfläche ergeben, die durch Überlagerung zahlreicher Wassergewinnungsanlagen hervorgerufen wird und bei der sich die Absenkung der Grundwasseroberfläche nicht eindeutig einer Wassergewinnungsanlage zuordnen lässt. Großflächige Absenkungen der Grundwasseroberfläche gibt es z.B. im Hessischen Ried und in der Untermainebene.

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

5.5.5
Künstliche Seen

Die künstlichen Seen sind eine Folge des anthropogenen Abbaus von Kies oder Braunkohle. Nach dem Ausbaggern und nach Einstellung der Wasserhaltung sind die Seen durch das Ansteigen des Grundwassers entstanden. Es handelt sich demzufolge um Abgrabungsseen. In Tabelle 5-6 ist der Abbau der Rohstoffe für die einzelnen Seen aufgelistet.

Künstlicher See

See in Wasserkörper

anthropogene Nutzung, die zur Entstehung des Wasserkörpers führte

Borkener See

DEHE_428876.1

Braunkohlentagebau

Singliser See

DEHE_4288.1

Braunkohlentagebau

Langener Waldsee

DEHE_2398.3

Kiesabbau

NSG Mainflingen

DEHE_24_0_100696

Kiesabbau

Werratalsee

DEHE_41.2

Kiesabbau

Tab. 5-6: Anthropogene Nutzungen künstlicher Seen

Die Gütedefizite der künstlichen Seen und die Maßnahmen zur Erreichung eines guten ökologischen Potenzials sind in Abschnitt 4.1.2.3 beschrieben. Hiervon sind der Baggersee Werratalsee und der Tagebausee Singliser See betroffen.

6 ZUSAMMENFASSUNG DER WIRTSCHAFTLICHEN ANALYSE

6
ZUSAMMENFASSUNG DER WIRTSCHAFTLICHEN ANALYSE

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

6.1
Grundlagen

Im Rahmen der Umsetzung der WRRL ist u. a. eine wirtschaftliche Analyse der Wassernutzungen gemäß Artikel 5 und 9 in Verbindung mit Anhang III WRRL durchzuführen.

Wie bereits in Kapitel 1 erläutert, hat das Land Hessen Anteile an den Flussgebietseinheiten Rhein und Weser. Es umfasst (ohne Niederrhein-Einzugsgebiet mit 6 km²) insgesamt acht Bearbeitungsgebiete13 . Die räumliche Zuordnung und die Verknüpfung der Daten und Informationen der Verwaltungseinheiten (Gemeinden, Landkreise) mit den Gewässereinzugsgebieten (Flussgebietseinheiten, Bearbeitungsgebiete) erfolgt auf Grundlage so genannter „Leitbänder“ (HMULV 2004b). Danach werden die Städte und Gemeinden als kleinste Erhebungseinheiten der amtlichen Statistik „als Ganzes“ den vierstellig gekennzeichneten Gewässereinzugsgebieten zugeordnet.

Die Zusammenfassung der wesentlichen naturräumlichen Daten und Informationen zu Bevölkerung, Flächennutzung und Wirtschaft nach Bearbeitungsgebieten und Flussgebietseinheiten kann dem Kapitel 1 entnommen werden.

Auf der Projekthomepage zur Umsetzung der WRRL in Hessen (http://www.flussgebiete.hessen.de) ist die ausführliche Fassung der aktualisierten wirtschaftlichen Analyse vorhanden und kann bei Bedarf eingesehen werden.

6.2 Wirtschaftliche Bedeutung der Wassernutzungen

6.2
Wirtschaftliche Bedeutung der Wassernutzungen

Die Beschreibung der wirtschaftlichen Bedeutung der Wassernutzung orientiert sich an der Systematik der umweltökonomischen Gesamtrechnungen des Statistischen Bundesamtes (DESTATIS 2001). Danach werden Wasserentnahmen und Abwassereinleitungen nach Wassernutzungen aufgeteilt und im Verhältnis zur Anzahl der ver- und entsorgten Einwohner bzw. zur Bruttowertschöpfung der Wirtschaft (BWS) als Indikator für die Produktivität der Wassernutzung (Nutzungseffizienz) gesetzt (Tab. 6-1). Lediglich im Bearbeitungsgebiet Werra lag aufgrund der Kali- und Salzindustrie mit über 28 m3 /1.000 Euro BWS eine sehr geringe Effizienz der Wassernutzung vor.

Der spezifische Wassereinsatz für die landwirtschaftliche Bewässerung (rd. 27.500 ha Nutzfläche in Hessen) liegt in einer Größenordnung von 400 bis 1.200 m3 /ha bewässerter Fläche bzw. bei durchschnittlich 23,3 m3 /1.000 Euro Bruttowertschöpfung. In „nassen“ Jahren kann sich der spezifische Wassereinsatz halbieren, in extremen Trockenjahren verdoppeln.

 

 

 

Wassernutzung

Produktivität der Wassernutzung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wasserentnahme

Abwassereinleitung

Spezifischer
Wassereinsatz

Spezifische
Abwassereinleitung

Bearbeitungsgebiete /
Flussgebietseinheiten

Gewässerkennziffer

Entnahme
incl.
Bewässerung;
ohne Kühlwasser

Abwasseranfall
gesamt
ohne Kühlwasser

CSB-Fracht
ohne
diffuse
Einleitungen

Haushalte

Wirtschaft
(ohne
Kühlwasser)

anfall
gesamt
ohne Bewässerung
und Kühlwasser

CSB-Fracht
ohne
diffuse
Einleitungen

Lfd.
Nr.

Bezeichnung

WEG

(1.000. m3)

(t)

m3 /
Einwohner

m3 /1.000

€ BWS

t CSB/
Mio. €
BWS

1

Neckar

238*

2 150

5 883

365

43

3,8

10,4

0,6

2

Oberrhein (*)

239*

154 100

175 517

8 921

51

4,9

5,5

0,3

3

Main

24**

286 385

470 630

20 781

53

3,1

5,2

0,2

4

Mittelrhein (*)

25**

72 012

245 219

9 285

45

3,3

11,1

0,4

5

Werra

41**

78 860

30 113

1 758

45

28,3

10,8

0,6

6

Fulda

42**

71 500

188 058

10 485

50

2,9

7,6

0,4

7

Weser

43** /48**

795

1 166

141

45

5,3

7,8

0,9

8

Diemel

44**

13 071

21 757

1 376

49

6,6

11,0

0,7

9

Rhein

2***

514 646

897 249

39 352

46

3,5

6,2

0,3

10

Weser

4***

164 225

241 094

13 760

45

5,6

8,1

0,5

11

Hessen

 

678 872

1 138 343

53 112

46

3,9

6,5

0,3

BWS = Bruttowertschöpfung

Tab. 6-1: Wirtschaftliche Bedeutung der Wassernutzung (Bezugsjahr 2004; COOPERATIVE Infrastruktur und Umwelt, 2008)

6.3 Referenz-Szenario 2015 (Baseline-Szenario)

6.3
Referenz-Szenario 2015 (Baseline-Szenario)

Das Referenz-Szenario 2015 der Wassernutzung („Baseline-Szenario“) geht von unterschiedlichen Annahmen zur spezifischen Wassernachfrage aus (z. B. m3 /Einwohner; m3 /Erwerbstätige; m3 /ha bewässerte landwirtschaftliche Fläche; m3 /Bruttowertschöpfung). Im Rahmen der wirtschaftlichen Analyse wurden folgende Szenarien unterschieden:

Status-quo-Szenario:

Beibehaltung der spezifischen Nachfrage des Jahres 2001

Trend-Szenario:

Beibehaltung der spezifischen Nachfrageveränderung der vergangenen Jahre

Effizienz-Szenario:

verstärkte Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Effizienz der Wassernutzung (z. B. Einsparung von Trinkwasser; Mehrfachnutzung; sparsame Bewässerungstechniken etc.)

Die Szenarien orientieren sich an der regionalisierten Bevölkerungsprognose (BEWIRTSCHAFTUNGSPLAN RHEIN) und der Prognose wirtschaftlicher Eckdaten (PROGNOS 2002) (Abb. 6-1). Danach wird die Wassernachfrage in Hessen in den nächsten Jahren zurückgehen. Die eingeleiteten Schadstofffrachten aus Punktquellen (kommunale Kläranlagen, Direkteinleiter, Regenentlastung) werden geringfügig abnehmen.

 

 

Abb. 6-1: Referenz-Szenarien der Wassernutzung 2015

6.4 Kostendeckung der Wasserdienstleistungen

6.4
Kostendeckung der Wasserdienstleistungen

Die Kostendeckung der öffentlichen Wasserversorgung liegt in einer Größenordnung von rund 95 % (Tab. 6-2), wobei die Kostendeckung in den hessischen Anteilen der FGE Rhein etwas größer ist als in den hessischen Anteilen der FGE Weser.

Die Kostendeckung der kommunalen Abwasserbeseitigung in Hessen liegt insgesamt in einer Größenordnung von 94 % (Tab. 6-3).

In den im Rahmen der kommunalen Finanzstatistik ermittelten Ausgaben/Kosten und Einnahmen/Erträge sind in der kommunalen Abwasserbeseitigung jedoch auch die Anteile der Kapitalkosten enthalten, die durch öffentliche Zuwendungen und Zuschüsse gedeckt werden. Im Zeitraum 1990 bis 2006 hat das Land Hessen Finanzierungshilfen zum Bau von Abwasseranlagen in einer Höhe von insgesamt rund 1,6 Mrd. Euro gewährt (HMULF - Landesinvestitionsprogramm Abwasseranlagen). Diese Zuwendungen verringern die Kostendeckung durch die Abwassergebühren um bis zu 20 %.

Bearbeitungsgebiet /
Flussgebietseinheit

Gewässereinzugsgebiet

Kameral geführte und Unternehmen mit
betrieblichem Rechnungswesen

Kostendeckungsgrad

 

 

 

 

 

 

 

Lfd.
Nr.

Bezeichnung

WEG

Anzahl

Ausgaben /
Aufwendungen

Einnahmen /
Erträge

gesamt

 

 

 

 

(EURO)

(%)

1

Neckar

238*

2

4.807.342

4.130.047

85,9

2

Oberrhein (*)

239*

17

278.009.205

279.052.033

100,4

3

Main

24**

56

415.881.304

382.145.580

91,9

4

Mittelrhein (*)

25**

86

173.682.925

169.454.016

97,6

5

Werra

41**

5

7.554.857

8.482.729

112,3

6

Fulda

42**

34

101.993.589

90.996.933

89,2

7

Weser

43** /48**

0

0

0

0,0

8

Diemel

44**

10

31.197.149

26.730.091

85,7

9

Rhein

2***

161

872.380.776

834.781.676

95,7

10

Weser

4***

49

140.745.595

126.209.753

89,7

11

Hessen

 

210

1.013.126.371

960.991.429

94,9

Tab. 6-2: Kostendeckungsgrad der öffentlichen Wasserversorgung

Bearbeitungsgebiet
/
Flussgebietseinheit

Gewässereinzugsgebiet

Kameral geführte und Unternehmen mit
betrieblichem Rechnungswesen

Kostendeckungsgrad

 

 

 

 

 

 

 

Lfd.
Nr.

Bezeichnung

WEG

Anzahl

Ausgaben /
Aufwendungen

Einnahmen /
Erträge

gesamt

 

 

 

 

(EURO)

(%)

1

Neckar

238*

2

2.611.491

2.389.520

91,5

2

Oberrhein (*)

239*

23

145.757.278

131.288.788

90,1

3

Main

24**

61

605.639.753

559.087.080

92,3

4

Mittelrhein (*)

25**

128

245.040.604

242.385.907

98,9

5

Werra

41**

9

17.093.911

16.443.732

96,2

6

Fulda

42**

37

187.152.578

176.643.957

94,4

7

Weser

43** /48**

0

0

0

0,0

8

Diemel

44**

5

1.240.627

1.330.508

107,2

9

Rhein

2***

214

999.049.126

935.151.295

93,6

10

Weser

4***

51

205.487.116

194.418.197

94,6

11

Hessen

 

265

1.204.536.241

1.129.569.492

93,8

Tab. 6-3: Kostendeckungsgrad der kommunalen Abwasserbeseitigung

6.5 Internalisierte Umwelt- und Ressourcenkosten

6.5
Internalisierte Umwelt- und Ressourcenkosten

Internalisierte Umwelt- und Ressourcenkosten sind die Entgelte (Abgaben) für bestehende negative Auswirkungen der Wassernutzung auf die Umwelt und auf betroffene „Dritte“. Dazu zählen die Abwasserabgabe und die naturschutzrechtliche Ausgleichsabgabe sowie Entschädigungs- und Ausgleichszahlungen an betroffene „Dritte“.

Das Aufkommen aus der Abwasserabgabe betrug im Jahr 2004 rund 31,2 Mio. Euro. Die Abgabe ist im Zeitraum von 2001 bis 2007 aufgrund der Verbesserung der Abwasserbehandlung von 41,2 Mio. Euro auf 15,8 Mio. Euro zurückgegangen. Ein Teil der veranlagten Abwasserabgabe wird gemäß § 10 (3) AbwAG mit Investitionen in Abwasserbehandlungsanlagen verrechnet. Dieser Betrag ist zum Aufkommen zu addieren.

Der größte Teil des Aufkommens aus der Abwasserabgabe wird gemäß § 13 AbwAG für den Bau von Abwasseranlagen und für Maßnahmen am Gewässer zur Verbesserung der Gewässergüte verwendet.

Jahr

Veranlagung

Verrechnung
gemäß § 10
(3) AbwAG1)

Aufkommen
(Mio. €)

Verwendung
gemäß § 13
AbwAG2)

davon für
Abwasseranlagen

2002

31,7

0,4

31,3

 

22,5

2003

35,0

3,3

31,7

 

23,3

2004

35,0

3,8

31,2

9,9

24,5

2005

31,0

-0,2

31,2

15,2

20,5

2006

31,0

7,9

23,1

0,0

13,6

2007

26,0

10,2

15,8

0,0

14,2

Tab. 6-4: Aufkommen und Verwendung der Abwasserabgabe

In Tabelle 6-4 sind sonstige „internalisierte“ Umwelt- und Ressourcenkosten, z. B. aus der Naturschutzabgabe oder aus Entschädigungs- und Ausgleichszahlungen an betroffene Dritte, nicht enthalten.

7 ZUSAMMENFASSUNG DER MASSNAHMENPROGRAMME GEMÄSS ART. 11

7
ZUSAMMENFASSUNG DER MASSNAHMENPROGRAMME GEMÄSS ART. 11

Gemäß den Vorgaben der WRRL (Art. 11) ist ein Maßnahmenprogramm zu erstellen, um die Ziele gemäß Artikel 4 WRRL zu erreichen. Für das Bundesland Hessen wurde ein Maßnahmenprogramm gemäß Artikel 11 WRRL erstellt. Es umfasst die Maßnahmenplanung für den ersten Bewirtschaftungszeitraum von 2010 bis 2015 und wurde gemäß Artikel 14 WRRL offengelegt. Das Maßnahmenprogramm wird gemäß § 4 Abs. 2 HWG im Dezember 2009 im Staatsanzeiger für das Land Hessen veröffentlicht.

Das Maßnahmenprogramm Hessen ist nach Maßgabe des Hessischen Wassergesetzes (§ 4 Abs. 2 HWG) für alle Planungen und Maßnahmen der öffentlichen Planungsträger verbindlich. Ziele, Grundsätze und sonstige Erfordernisse der Raumordnung sind zu beachten bzw. zu berücksichtigen.

Parallel zur Erstellung des Maßnahmenprogramms wurde eine Strategische Umweltprüfung (SUP) durchgeführt. Hierfür wurden die Umweltauswirkungen der vorgesehenen Maßnahmen ermittelt, beschrieben und bewertet. Die Ergebnisse der SUP sind im Umweltbericht dokumentiert, der parallel zum Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm offengelegt wurde.

Das Maßnahmenprogramm Hessen beinhaltet grundlegende und ergänzende Maßnahmen:

-

Grundlegende Maßnahmen sind die zu erfüllenden Mindestanforderungen, wie sie sich beispielsweise aus der Umsetzung bestehender gemeinschaftlicher Wasservorschriften ergeben.

-

Ergänzende Maßnahmen sind Maßnahmen, die ergänzend zu den grundlegenden Maßnahmen geplant und ergriffen werden, um die festgelegten Ziele gemäß WRRL zu erreichen.

Eine scharfe Trennung zwischen grundlegenden und ergänzenden Maßnahmen ist in vielen Fällen nicht möglich. Die Unterscheidung spielt für die praktische Umsetzung des Maßnahmenprogramms auch keine Rolle.

Die Wirksamkeit der ergriffenen Maßnahmen wird auch weiterhin durch das begleitende Überwachungsprogramm überprüft, so dass die Maßnahmen an die jeweils neuen Erkenntnisse angepasst werden können. In einem Zyklus von sechs Jahren, d. h. erstmals zum 22. Dezember 2015, sind das Maßnahmenprogramm und der Bewirtschaftungsplan zu überprüfen und, soweit erforderlich, zu aktualisieren.

In den folgenden Abschnitten werden die im hessischen Maßnahmenprogramm aufgestellten grundlegenden und ergänzenden Maßnahmen zusammenfassend beschrieben.

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

7.1
Grundlegende Maßnahmen

Maßnahmen zur Umsetzung gemeinschaftlicher Wasserschutzvorschriften

Zu den „grundlegenden Maßnahmen“ als Mindestanforderungen für die im Maßnahmenprogramm festzulegenden Maßnahmen gehören diejenigen nationalen rechtlichen Regelungen, die die in Art. 11 Abs. 3 WRRL genannten EG-Richtlinien umsetzen und die als (nationale rechtliche) Instrumente bereitstehen, um die Ziele nach Art. 4, 7 und 9 WRRL zu verwirklichen oder die allgemeinen Vorgaben nach Art. 11 Abs. 3 Buchst. e) bis l) zu erfüllen.

Die rechtliche Umsetzung ist in Deutschland durch bundes- oder landesrechtliche Vorschriften erfolgt. Die zur Umsetzung erlassenen hessischen Gesetze und Verordnungen finden sich im Hessenrecht unter http://www.hessenrecht.hessen.de .

Die bundesrechtlichen und ergänzend geltenden hessischen Regelungen und ihre Fundstellen sind dem Anhang 2-7 zu entnehmen. Informationen zur Bedeutung der aus den Vorgaben resultierenden Maßnahmen und eine Einschätzung ihres Beitrags zur Erreichung der Ziele der sind den ausführlichen Texten des Maßnahmenprogramms zu entnehmen.

Geeignete Maßnahmen für die Ziele des Art. 9 WRRL (Deckung der Kosten der Wasserdienstleistungen)

In Artikel 9 WRRL wird der Grundsatz der Kostendeckung der Wasserdienstleistungen unter Berücksichtigung des Verursacherprinzips einschließlich der Umwelt- und Ressourcenkosten angesprochen. Damit soll die Wassergebührenpolitik Anreize für eine effiziente Ressourcennutzung liefern.

Die Grundsätze der Preise der öffentlichen Wasserversorgung und der Gebühren für die kommunale Abwasserentsorgung sind im Hessischen Gesetz über kommunale Abgaben (Kommunalabgabengesetz - KAG) festgelegt. Zentrale Prinzipien der Preis- bzw. Gebührenbildung und Tarifgestaltung sind

-

das Kostendeckungsprinzip (betriebswirtschaftliche Kosten der Leistungserstellung),

-

das Äquivalenzprinzip (Angemessenheit, Verhältnismäßigkeit) und

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der Gleichheitsgrundsatz (Leistungs-/Verursachergerechtigkeit).

Die Kostendeckung der öffentlichen Wasserversorgung in Hessen liegt in einer Größenordnung von 95 % (Stand 2004). Die Kostendeckung der kommunalen Abwasserbeseitigung in Hessen liegt in einer Größenordnung von 94 % (Stand 2004). Durch die nach der Hessischen Gemeindeordnung vorgesehene Überprüfung der kommunalen Haushalte durch die Aufsichtsbehörde, eine regelmäßige Bilanzierung der Kosten und Erträge der öffentlichen Wasserversorgung und der kommunalen Abwasserentsorgung wird die Kostendeckung überprüft und sichergestellt.

Eventuelle Auswirkungen der Wasserentnahme auf Natur und Landschaft sowie die Landwirtschaft (Umweltkosten) können durch Abgaben oder Ausgleichs- und Entschädigungszahlungen „internalisiert“ werden. Negative Umweltauswirkungen durch die Einleitung von Abwasser in Gewässer werden auf der Grundlage des Gesetzes über Abgaben für das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Abwasserabgabengesetz - AbwAG) veranlagt. Die Höhe der Abgabe richtet sich nach der Menge und der Schädlichkeit bestimmter eingeleiteter Inhaltsstoffe. Bestimmte Investitionen zur Verminderung der Schadstofffracht des Abwassers können mit der Abgabe verrechnet werden.

Die Wassernutzungen, die neben den Wasserdienstleistungen unter wirtschaftlichen Aspekten zu betrachten sind, umfassen Wasserentnahmen (industriell-gewerblich, Landwirtschaft, Wärmekraftwerke), Abwassereinleitungen (industriell-gewerblich, Kühlwasser), die Binnenschifffahrt und die Wasserkraftnutzung.

Die betrieblichen Kosten der Eigenförderung und der Direkteinleiter werden von den jeweiligen Nutzern vollständig selbst getragen. Für die Umwelt- und Ressourcenkosten („externe Effekte“) gelten entsprechende Regelungen wie für die Wasserdienstleistungen.

Maßnahmen, die eine effiziente und nachhaltige Wassernutzung fördern

Nach den Vorgaben des Wasserhaushaltsgesetzes sind Gewässer so zu bewirtschaften, dass vermeidbare Beeinträchtigungen ihrer ökologischen Funktionen und ihres Wasserhaushalts unterbleiben, damit insgesamt eine nachhaltige Entwicklung gewährleistet wird. Wassernutzungen haben die erforderliche Sorgfalt anzuwenden und sparsam bei der Verwendung des Wassers zu sein.

Die nach dem WHG erteilten Erlaubnisse und Bewilligungen zur Gewässerbenutzung stehen unter dem Vorbehalt, dass nachträglich zusätzliche Anforderungen, Maßnahmen für die Beobachtung der Wasserbenutzung und ihrer Folgen sowie Maßnahmen für eine sparsame Verwendung von Wasser angeordnet werden können. Das Hessische Wassergesetz (HWG) enthält für die Träger der öffentlichen Wasserversorgung und von ihnen beauftragte Dritte besondere Aufforderungen zum sparsamen Umgang mit Wasser.

Anlagen zur Wasserbenutzung im weiteren Sinn und Abwasseranlagen sind entsprechend den jeweils zutreffenden Regeln der Technik und der Wasserwirtschaft, dem Stand der Technik sowie den wasserrechtlichen Zulassungen zu errichten und zu betreiben.

Maßnahmen zur Erreichung der Anforderungen nach Art. 7 (Gewässer für die Entnahme von Trinkwasser)

Gemäß Art. 7 (2) WRRL ist für die Wasserkörper, die für Trinkwasserentnahmen genutzt werden, sicherzustellen, dass die Umweltziele und Qualitätsnormen der WRRL eingehalten werden. Darüber hinaus muss das gewonnene Wasser unter Berücksichtigung der angewandten Aufbereitungsverfahren die Anforderungen der Trinkwasserrichtlinie (98/83/EG) erfüllen. Die Mitgliedstaaten haben Sorge dafür zu tragen, dass eine Verschlechterung der Wasserqualität verhindert wird, um so den Umfang möglicher Aufbereitungen zu verringern. Zu diesem Zweck können auch Schutzgebiete festgelegt werden.

In Hessen stammen die zur öffentlichen Wasserversorgung genutzten Wässer ausschließlich aus Grundwasservorkommen. Zum Schutz der Grundwasservorkommen sind auf etwa 38 % der hessischen Landesfläche Wasserschutzgebiete ausgewiesen. Rund 3 % des genutzten Grundwassers beruhen auf einer aktiven Infiltration von aufbereitetem Oberflächenwasser in den Untergrund. Durch aufwändige Reinigungsstufen und Störfallpläne wird hier sichergestellt, dass die Anforderungen an die Qualität des Trinkwassers jederzeit eingehalten werden.

Maßnahmen bzgl. Entnahmen und Aufstauungen

Die mengenmäßige Bewirtschaftung von Oberflächengewässern und Grundwasser werden in Hessen durch verschiedene rechtliche Instrumente aus dem WHG, HWG, HENatG, BNatSchG, HFischG und WaStrG sichergestellt.

Nach § 53 HWGobliegt die Wasseraufsicht als staatliche Aufgabe den Wasserbehörden. In diesem Rahmen überprüfen sie die Erfüllung der nach den wasserrechtlichen Vorschriften bestehenden Verpflichtungen. Nach § 53 Abs. 1 Satz 3 HWG haben die zuständigen Behörden die aufgrund des WHG und des HWG erteilten Zulassungen regelmäßig zu überprüfen und - soweit erforderlich - anzupassen.

Die Zulassung von Wasserentnahmen wird in Hessen in dem gemäß § 85 HWG zu führenden Wasserbuch dokumentiert.

Maßnahmen zur Begrenzung der Entnahme und künstlichen Anreicherung von Grundwasser

Maßnahmen zur Begrenzung der Entnahme von Grundwasser

Die Bestimmungen des Wasserrechtes, die in Hessen durch das WHG als Bundesrahmenrecht und das HWG als konkretisierendes Landesrecht gesetzt sind, haben das Ziel, die Oberflächengewässer und das Grundwasser nach Menge und Güte zu bewirtschaften.

In Bezug auf das Grundwasser wird die Beschaffenheit bzw. Qualität des Wassers durch Maßnahmen des vorbeugenden Grundwasserschutzes und die Menge bzw. Quantität des Wassers durch das Instrument der wasserbehördlichen Erlaubnis- und Bewilligungsvorbehalte für Gewässerbenutzungen sichergestellt. Rechtstechnisch handelt es sich um ein grundsätzliches Benutzungsverbot mit Befreiungsvorbehalt. Das heißt, die Benutzung des Grundwassers wird erst durch die behördliche Zulassung, das Erteilen eines Wasserrechtes, rechtmäßig. Hiervon grundsätzlich ausgenommen sind geringfügige Entnahmen bis zur Menge von 3.600 m3 /a.

Die Erteilung von Wasserrechten folgt dem Grundsatz „Wohl der Allgemeinheit“ (§ 1a WHG) und konkreten Bewirtschaftungszielen (§§ 33a WHG, 32 HWG). So darf die Wasserbehörde u. a. nur dann eine Grundwasserbenutzung zulassen, wenn ein Gleichgewicht zwischen Grundwasserentnahme und Grundwasserneubildung gewährleistet ist. Prinzipiell geht die Wasserbehörde beim Erteilen wasserrechtlicher Erlaubnisse nicht an die Grenze dieses Gleichgewichts bzw. des nutzbaren Grundwasserdargebots, sondern achtet darauf, dass nur Fördermengen deutlich unter diesem Dargebot zugelassen werden.

Maßnahmen zur Anreicherung von Grundwasser

Die WRRL formuliert unter Artikel 11 Abs. 3 Buchstabe f als Maßnahme die Begrenzung von künstlichen Anreicherungen oder Auffüllungen von Grundwasserkörpern, einschließlich des Erfordernisses einer vorherigen Genehmigung. Diese Vorgaben wurden in Hessen bereits vor dem Inkrafttreten der WRRL umgesetzt.

In Hessen bedarf eine Grundwasseranreicherung allgemein einer wasserrechtlichen Zulassung nach § 7 WHG in Verbindung mit § 71 HWG. Darin werden Mengenbegrenzungen festgelegt. Grundsätzlich hat sich die Infiltrationsmenge an den Grundwasserständen zu orientieren. Die speziellen naturschutzfachlichen Belange werden über die naturschutzrechtlichen Regelungen (insbesondere §§ 12, 31, 34 und Schutzgebietsverordnungen nach §§ 21 ff HENatG; §§ 18, 42, 43 BNatSchG) berücksichtigt.

Im Hessischen Ried liegt ein Grundwasserbewirtschaftungsplan nach § 36 Abs. 1 WHGi. d. Fassung vom 23. September 1986, zuletzt geändert am 12. November 1996 als behördenverbindliche Verwaltungsvorschrift vor. Er bildet die Grundlage für eine ökologisch ausgerichtete Grundwasserbewirtschaftung.

Maßnahmen zur Emissionsbegrenzung von Schadstoffen aus Punktquellen

Oberflächengewässer

Die Maßnahmen zur Begrenzung der Einleitungen aus Punktquellen in Oberflächengewässer verfolgen als hauptsächliches Ziel die Verringerung der Belastung durch Abwässer. Hierfür werden in Hessen verschiedene ordnungsrechtliche Maßnahmen des § 7 a WHGherangezogen. Anforderungen für Anlagen, die in den Geltungsbereich der IVU-Richtlinie fallen, werden durch die IVU-Verordnung Abwasser umgesetzt.

Die Verminderung der Belastung aus Punktquellen wird zudem durch finanzielle Anreize des Abwasserabgabengesetzes (AbwAG) und auch durch Fördermaßnahmen nach der Verordnung über Zuweisungen zum Bau von Abwasseranlagen gewährleistet. Maßnahmen aus den Rechtsbereichen wie dem Immissionsschutz-, dem Chemikalien- und dem Arbeitsschutzrecht haben bereits zu einer weiteren Verminderung der Abwasserbelastung beigetragen.

Grundwasser

Punktquellen mit potenzieller Grundwasserrelevanz werden in Hessen systematisch bearbeitet, insbesondere im Rahmen der Altlastenproblematik. Informationen, die dazu dienen, Gefahren für das Grundwasser zu bewerten, Maßnahmen anzuordnen oder Sanierungen zu überwachen, sind in dem zentralen Fachinformationssystem Altlasten und Grundwasserschadensfälle (FIS AG) erfasst. Die derzeitigen und geplanten Sanierungsmaßnahmen bewirken daher eine Reduzierung der Belastungen aus diesen Punktquellen.

Die Ergebnisse der Bestandsaufnahme belegen, dass sich aus Punktquellen keine Gefährdungen ergeben, die zu einer Bewertung eines Grundwasserkörpers mit „im schlechtem Zustand“ führen. Die genannten Maßnahmen tragen somit zum Erhalt des guten Zustands der hessischen Grundwasserkörper bei.

Maßnahmen zur Verhinderung oder Begrenzung von Schadstoffen aus diffusen Quellen

Regelungen aus den unterschiedlichsten Rechtsbereichen (Wasserwirtschaft, Landwirtschaft, Naturschutz, Immissionsschutz, Chemikalienrecht, Arbeitsschutzrecht) sind die Grundlage für die Umsetzung der Maßnahmen zur Verhinderung oder Begrenzung der Einträge von Schadstoffen aus diffusen Quellen. Zusammen haben sie zu einer erheblichen Verminderung der Belastung der hessischen Gewässer durch Nähr- und Schadstoffe beigetragen. Es steht somit eine Reihe von rechtlichen Regelungen zur Verfügung, um die diffusen Belastungen aus den unterschiedlichsten Herkunftsbereichen (Nähr- und Schadstoffeinträge aus Abschwemmung, Erosion, atmosphärische Deposition etc.) zu begrenzen.

Die Bestandsaufnahme und die Überwachung haben gezeigt, dass die bisherigen Maßnahmen in Bezug auf die Eintragspfade von Phosphor nicht ausreichen, um in allen Wasserkörpern einen guten Zustand zu erreichen. Deshalb sind hierfür ergänzende Maßnahmen im Sinne des Art. 11 Abs. 4 WRRL vorgesehen.

Der für die Belastung des Grundwassers relevante Stickstoff wird hauptsächlich durch die Landbewirtschaftung eingetragen. Die Reduzierung des diffusen Nitrateintrags ist bereits Inhalt gesetzlicher Regelungen (z. B. Nitratrichtlinie, Düngeverordnung, WHG, HWG). Die „gute fachliche Praxis“ in der Landwirtschaft dient dabei bereits der Zielerreichung im Sinne der WRRL.

Maßnahmen gegen signifikant nachteilige Auswirkungen

Im Hinblick auf signifikant nachteilige Auswirkungen sind im Maßnahmenprogramm Hessen folgende Maßnahmen enthalten:

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Maßnahmen zur Sicherstellung hydromorphologischer Bedingungen für einen guten ökologischen Zustand, ein gutes ökologisches Potenzial und deren Überprüfung

Die Grundlage zur Verbesserung des hydromorphologischen Zustands der Gewässer bilden einerseits verschiedene Rechtsinstrumente, andererseits werden die Unterhaltspflichtigen durch einen finanziellen Anreiz (Förderprogramm „Naturnahe Gewässer“) zur Durchführung von Renaturierungsmaßnahmen angeregt.

Wie die Bestandsaufnahme gezeigt hat, genügen die bisherigen Maßnahmen nicht, um einen guten ökologischen Zustand bzw. ein gutes ökologisches Potenzial zu erreichen. Sie müssen durch weitere Maßnahmen ergänzt werden.

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Grundwasser: Wasserschutzgebietskooperationen/Wasserschutzgebietsberatungen

Flankierend und alternativ zu Wasserschutzgebietsverordnungen nach § 33 HWG werden gemäß § 35 HWG Abs. 7 in Hessen Wasserschutzgebietskooperationen eingerichtet. In den Wasserschutzgebietskooperationen arbeiten Wasserversorger und landwirtschaftliche Flächennutzer mit dem Ziel zusammen, eine dem Standort angepasste grundwasserschonende Landbewirtschaftung umzusetzen.

In regionalen Projekten werden darüber hinaus Wasserschutzgebietsberatungen angeboten. Akteure sind hier die Wasserverbände oder ein Zusammenschluss von mehreren Wasserversorgern, die einen landwirtschaftlichen Berater mit der Betreuung der in den Wasserschutzgebieten wirtschaftenden Landwirte beauftragen.

Derzeit sind in Hessen 70 Wasserschutzgebietskooperationen und 6 regionale Beratungsprojekte etabliert. Die nach § 35 HWG Abs. 7 etablierten Wasserschutzgebietskooperationen dienen bereits heute der Zielerreichung nach WRRL.

Verbot einer direkten Einleitung von Schadstoffen in das Grundwasser

Das Verbot der direkten Einleitung von Schadstoffen nach Maßgabe des Art 11 Abs. 3 Buchstabe j ist im Wasserhaushaltsgesetz in Verbindung mit dem HWG und der Grundwasserverordnung folgendermaßen geregelt:

Es besteht ein Verbot mit Befreiungsvorbehalt nach § 2 WHG. Für jede Einleitung von Stoffen in das Grundwasser ist nach § 3 Abs. 1 Nr. 5 WHG eine Erlaubnis erforderlich. Die in Art. 11 Abs. 3 Buchstabe j aufgeführten Ausnahmen von dem Verbot können im Einzelfall zugelassen werden, wenn die beabsichtigte Einleitung in das Grundwasser so ausgeübt werden kann, dass das Wohl der Allgemeinheit, insbesondere die öffentliche Trinkwasserversorgung nicht beeinträchtigt und die Bewirtschaftungsanforderungen eingehalten werden (siehe auch § 36 Abs. 6 Satz 2i. V. m §§ 33a WHGund § 34 WHG, § 32 Abs. 1 Satz 4 HWG).

Im Rahmen der notwendigen Genehmigungsverfahren wird geprüft, ob eine schädliche Verunreinigung des Grundwassers oder eine sonstige nachteilige Veränderung seiner Eigenschaften zu besorgen ist. Die bestehenden gesetzlichen Vorgaben dienen somit der Zielerreichung nach WRRL.

Maßnahmen zur Beseitigung der Verschmutzung von Oberflächenwasser durch prioritäre Stoffe und zur Verringerung der Verschmutzung durch andere Stoffe

Die Festlegung von Umweltqualitätsnormen ist für die prioritären Stoffe und bestimmte andere Schadstoffe in der Richtlinie 2008/105/EG, die durch die Mitgliedstaaten bis zum 13. Juli 2010 in nationales Recht umgesetzt werden muss, sowie für die sonstigen (spezifischen) Schadstoffe in der Verordnung zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (VO-WRRL) erfolgt. Die Verminderung der Belastung der Oberflächengewässer durch prioritäre Stoffe und sonstige Schadstoffe steht in engem Zusammenhang mit Maßnahmen zur Verminderung der Belastung aus diffusen Quellen und Punktquellen (s.o.).

Die bereits durchgeführten Maßnahmen haben zu einer erheblichen Verminderung der Belastung hessischer Gewässer durch die prioritären Stoffe und die sonstigen Schadstoffe geführt. Die Anwendungsverbote und Anwendungsbeschränkungen aus anderen Rechtsbereichen haben hierzu erheblich beigetragen. Allerdings sind aus verschiedenen Gründen immer noch gefährliche Stoffe in Gewässern und Abwässern enthalten, die durch geeignete Maßnahmen weiter vermindert werden müssen.

Maßnahmen, um Freisetzungen von signifikanten Mengen von Schadstoffen aus technischen Anlagen zu verhindern und um Folgen unerwarteter Verschmutzungen vorzubeugen oder zu mindern

Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen müssen - von weniger bedeutenden Anlagen abgesehen - doppelwandig sein oder in einer Auffangwanne stehen. Sie unterliegen einem dreistufigen Überwachungssystem. Nach § 19i Abs. 2 WHG müssen sie durch die Anlagenbetreiber regelmäßig überwacht werden. Zusätzlich müssen diese Anlagen abhängig von ihrem Gefährdungspotenzial nach § 23 VAwSin Verbindung mit § 19i Abs. 2 WHG vor Inbetriebnahme, regelmäßig alle fünf Jahre (unterirdische Anlagen in Schutzgebieten alle 2 1/2 Jahre) und bei Stilllegung oder bei einer wesentlichen Änderung von einem anerkannten Sachverständigen überprüft werden. Festgestellte Mängel sind eigenverantwortlich oder - falls erforderlich - auf Anordnung der Wasserbehörden zu beseitigen. Bei gefährlichen Mängeln sind die Anlagen unverzüglich stillzulegen. Daneben werden Betriebe durch betriebliche Gewässerschutzinspektionen im Rahmen der Wasseraufsicht nach § 53 Abs. 2 HWG durch die Wasserbehörden überwacht.

Trotz dieser hohen Schutzvorkehrungen sind Schadensfälle nicht auszuschließen. Für Anlagen zum Umgang mit Wassergefährdenden Stoffen ist deshalb eine Betriebsanweisung mit Alarmplan aufzustellen, wobei für Heizölverbraucheranlagen vereinfachte Regelungen gelten. Schadensfälle sind unverzüglich der Wasserbehörde oder ggf. der nächsten Polizeibehörde nach § 47 Abs. 4 HWGanzuzeigen. Die Verursacher haben nach § 48 Abs. 1 HWGdie erforderlichen Maßnahmen zur Schadensermittlung, Schadensbegrenzung und zur Beseitigung der Verunreinigung durchzuführen.

Da Schadensfälle örtliche und überregionale Bedeutung haben können, wurden für die Weiterleitung von Schadensfällen Warn- und Alarmpläne auf verschiedenen Ebenen eingeführt, die zu beachten sind. International bedeutsame Meldungen am Rhein erfolgen im Rahmen des „Internationalen Warn- und Alarmplans Rhein“ über die internationale Hauptwarnzentrale (IHWZ R4) in Wiesbaden. Länderübergreifende Ereignisse an der Weser werden gemäß „Warnplan Weser“ gemeldet.

Maßnahmen bei außergewöhnlichen Hochwasserereignissen sind auf lokaler Ebene festzulegen. Maßnahmen in Überschwemmungsgebieten werden nach den Regelungen der Anlagenverordnung - VAwS bestimmt. Nach dem Hessischen Wassergesetz sind für überschwemmungsgefährdete Gebiete Vorkehrungen zu treffen und, soweit erforderlich, bautechnische Maßnahmen vorzunehmen, um den Eintrag von wassergefährdenden Stoffen bei Überschwemmungen zu verhindern. Die näheren Anforderungen werden durch Rechtsverordnungen festgelegt.

Die beschriebenen Maßnahmen minimieren Schadensfälle, verringern diffuse Schadstofffreisetzungen und gewährleisten eine Frühwarnung.

Beurteilung der Auswirkungen der grundlegenden Maßnahmen

Die Umsetzung der grundlegenden Maßnahmen ist in aller Regel erfolgt. Wirkungen im Sinne einer weiteren Verbesserung des Zustands der Gewässer sind in begrenztem Umfang noch zu erwarten, wenn gewisse Optimierungen von Maßnahmen noch möglich sind oder bereits getroffene Maßnahmen noch nicht vollständig zur Auswirkung gekommen sind.

Oberflächengewässer

Mit der bereits erfolgten Durchführung grundlegender Maßnahmen wurden die insgesamt bestehenden Möglichkeiten zur Verminderung der stofflichen Belastung der Oberflächengewässer weitgehend genutzt.

Insgesamt haben die Maßnahmen zur Verminderung der Abwasserbelastung zu einer erheblichen Verminderung der Gewässerbelastung geführt. Das vor dem Inkrafttreten der WRRL maßgebliche wasserrechtliche Ziel, die Einhaltung der Gewässergüteklasse II, wurde mit wenigen Ausnahmen erreicht. Aufgrund der gemäß Anhang V WRRL nun erforderlichen leitbildorientierten Bewertung und der daraus resultierenden höheren Anforderungen sind derzeit jedoch noch ca. 25 % der Fließgewässerabschnitte organisch belastet. Hier sind in Teilbereichen auch künftig weitere Anstrengungen zur Verbesserung der Gewässergüte erforderlich. Obwohl teilweise weit über die Anforderungen der Abwasserverordnung hinausgehende Maßnahmen zur Verminderung der Abwasserbelastung getroffen wurden, konnte bei einigen wenigen Gewässern die angestrebte Gewässergüteklasse II nicht erreicht werden. Dabei handelt es sich in der Regel um Gewässer mit einem hohen Anteil von Abwasser an der Wasserführung des Gewässers.

Durch weitere Umsetzung der grundlegenden Maßnahmen werden sich hinsichtlich der organischen Belastung und der Einleitung von Stickstoff- und Phosphor-Verbindungen nur noch begrenzte Verminderungen der Gewässerbelastung durch Einleitungen aus Punktquellen erreichen lassen. Diese Maßnahmen werden insbesondere an einer Reihe kleinerer Gewässer die Belastung durch Pflanzennährstoffe (trophischer Zustand) vermindern, was vor allem in langsam fließenden oder gestauten Abschnitten durch die Verminderung der Biomasseproduktion auch zu geringfügigen Verbesserungen des saprobiellen Zustands führen kann. Der Umfang der Auswirkungen auf den ökologischen Zustand lässt sich derzeit jedoch nicht näher quantifizieren.

Durch Maßnahmen zur Behandlung von kommunalem und industriellem Abwasser ist auch die Belastung der Gewässer mit Schwermetallen deutlich zurückgegangen. Die Qualitätsnormen der VOWRRL für die Schwermetalle Kupfer und Zink werden jedoch nach derzeitiger Einschätzung zumindest am Schwarzbach im Hessischen Ried nicht eingehalten werden können.

Wie die Schwermetalle gelangen auch die PAK im Wesentlichen mit dem kommunalen Abwasser in die Gewässer. Ursache der Belastung sind vorrangig Verbrennungsvorgänge und der Straßenverkehr. Die zur Verminderung der Schwermetallbelastung genannten Maßnahmen zur Verringerung der Konzentration von abfiltrierbaren Stoffen im abgeleiteten kommunalen Abwasser tragen daher auch zur Verminderung der PAK-Einleitungen bei. Es wird jedoch durch solche Maßnahmen voraussichtlich nicht möglich sein, flächendeckend die in der Richtlinie 2008/105/EG festgelegten Umweltqualitätsnormen für die PAK, insbesondere für die Summe der Einzelstoffe Benzo(ghi)perylen und Indeno(1,2,3-cd)pyren, einzuhalten.

Die Maßnahmen zur Verminderung der Belastung mit Pflanzenschutzmittelwirkstoffen sind im Zusammenhang mit der Umsetzung der PSM-Richtlinie und der Verminderung von Schadstoffeinträgen aus diffusen Quellen dargestellt. Durch die Fortführung der grundlegenden Maßnahmen wird sich die Belastung aus einer Vielzahl von Gründen weiter vermindern.

Für Phosphor aus diffusen Quellen ist insbesondere der Eintrag in die Gewässer über den Pfad der Erosion von Bedeutung. Nach den MEPhos-Modellberechnungen würde unter Beibehaltung des Status quo ein unverminderter jährlicher Eintrag aus Erosion von über 315.000 t Sediment bzw. 470.000 kg Phosphor erfolgen. Nach der Novellierung der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung sind die Maßnahmenkulissen und die Maßnahmen aus der WRRL und der Cross Compliance entsprechend abzustimmen.

Grundwasser

Hinsichtlich der Grundwassermengen haben die bereits durchgeführten grundlegenden Maßnahmen zu einem guten mengenmäßigen Zustand in Hessen geführt. Unter der Maßgabe einer gleichbleibenden Grundwasserneubildung sind keine relevanten Änderungen im Wasserhaushalt zu erwarten. Am derzeit „guten mengenmäßigen Zustand des Grundwassers“ wird sich aufgrund der vorgenannten Sachverhalte bis zum Jahr 2015 nichts ändern.

Der gute chemische Zustand der Grundwasserkörper ist in Hessen noch nicht flächendeckend erreicht. Gründe hierfür sind Belastungen des Grundwassers mit Nitrat und Pflanzenschutzmittelwirkstoffen.

Hauptursache für diese diffusen Einträge in das Grundwasser ist die Landbewirtschaftung. Eine Abschätzung der Entwicklung der Landbewirtschaftung zeigt, dass eine weitere Reduzierung der Nährstoffeinträge (Stickstoff) zum Erreichen des Zieles „guter chemischer Zustand“ notwendig ist.

7.2 Ergänzende Maßnahmen zur Erreichung der Umweltziele

7.2
Ergänzende Maßnahmen zur Erreichung der Umweltziele

Eine exakte Trennung zwischen grundlegenden und ergänzenden Maßnahmen ist in der Regel nicht möglich und spielt für die praktische Umsetzung des Maßnahmenprogramms letztlich keine Rolle. Die ergänzenden Maßnahmen sind unterteilt in

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Maßnahmen zu verschiedenen Belastungsarten,

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finanzielle und wirtschaftliche Instrumente,

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Maßnahmen zur Information und Anhörung der Öffentlichkeit und

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weitergehende Instrumente.


2 ZUSAMMENFASSUNG DER SIGNIFIKANTEN BELASTUNGEN UND ANTHROPOGENEN EINWIRKUNGEN AUF DEN ZUSTAND VON ...

2
ZUSAMMENFASSUNG DER SIGNIFIKANTEN BELASTUNGEN UND ANTHROPOGENEN EINWIRKUNGEN AUF DEN ZUSTAND VON OBERFLÄCHENGEWÄSSERN UND GRUNDWASSER

Neben den unten genannten Belastungen werden in Zukunft auch die Auswirkungen des Klimawandels auf den Wasserhaushalt deutlich spürbar werden. Nähere Ausführungen sind dem Abschnitt 1.3 „Klimawandel und demographische Entwicklung“ im Maßnahmenprogramm zu entnehmen.

7.2.1 Maßnahmen zu verschiedenen Belastungsarten

7.2.1
Maßnahmen zu verschiedenen Belastungsarten

Kläranlagen, Mischwassereinleitungen, industrielle Aktivitäten und diffuse Belastungen sind die überwiegenden Ursachen der stofflichen Belastungen. Der tatsächliche Handlungsbedarf ergibt sich aus der immissionsbezogenen Defizitanalyse der chemischen sowie der biologischen Parameter (einschl. der unterstützenden chemisch-physikalischen Parameter). In Kapitel 5 des Bewirtschaftungsplans wird für die wichtigsten Parameter erläutert, wie der Handlungsbedarf ermittelt wurde und warum in einigen Wasserkörpern das Ziel des guten Zustands nicht erreicht wird.

Zur Umsetzung der Maßnahmen (organisatorisch, zeitlich und räumlich) wird eine Umsetzungsstrategie entwickelt (siehe Kap. 5.4 im Maßnahmenprogramm).

Einleitungen von Abwasser, Mischwasser und Niederschlagswasser

Das vorliegende Maßnahmenprogramm ist nach folgenden Regeln aufgestellt:

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Zur Verminderung der Gewässerbelastung aus Abwassereinleitungen werden die Maßnahmen aufgenommen, deren Umsetzung innerhalb der Geltungsdauer des Maßnahmenprogramms nach Einschätzung der Wasserbehörde möglich ist.

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Die Kommunalabwasserrichtlinie 91/271/EWG gilt grundsätzlich als maßgebliche Anforderung an den Meeresschutz in empfindlichen Gebieten.

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Um den Maßnahmenbedarf zur Verminderung der Nährstoffbelastung genauer zu ermitteln, wurde ein „Szenario Phosphor“ erstellt. Diese Studie hat gezeigt, dass ein schrittweises Vorgehen erforderlich ist. Aufgrund der noch bestehenden erheblichen Defizite bei der Beurteilung der Wirksamkeit möglicher Maßnahmen ist eine Priorisierung erforderlich.

Unabhängig von der Durchführung ergänzender Maßnahmen wird auf der Basis einer Arbeitshilfe überprüft, welche Maßnahmen zur Verminderung der Abwasserbelastung mit Phosphor auch über den Stand der Technik hinaus möglich und realisierbar sind. In der ersten Bewirtschaftungsperiode haben Maßnahmen an Abwasserbehandlungsanlagen Priorität, die

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in Einzugsgebiete von Seen und Talsperren einleiten sowie

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in Fließgewässer einleiten, deren Trophie-Index Kieselalgen nicht zumindest dem guten Zustand entspricht und in denen die Orientierungswerte für Ortho-Phosphat um das Zweifache überschritten werden.

Insgesamt besteht bezüglich der Machbarkeit und der Wirkung von Maßnahmen zur Verminderung der Trophie erheblicher Untersuchungsbedarf.

Bei den ergänzenden Maßnahmen der Kategorie Abwasseranlagen (Punktquellen) handelt es sich hauptsächlich um die technische Verbesserung der Anlagen aus dem kommunalen Bereich. Darüber hinaus werden Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und Verzögerung von Abflussvorgängen eingesetzt und Sachverhalts-Aufklärungsarbeit geleistet.

Für das Problem der Salzabwässer aus der Kaliindustrie werden für Oberflächengewässer und Grundwasser Maßnahmen durchgeführt, die sich von technischen Maßnahmen über administrative bis hin zur Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben erstrecken. Seit März 2008 tagt der Runde Tisch „Gewässerschutz Werra/Weser und Kaliproduktion“ (RT), an dem die Betroffenen unter wissenschaftlicher Begleitung nach tragfähigen Lösungen für die Salzabwasserbelastung suchen. Der RT hat mehr als 70 Maßnahmen zur Reduzierung der Salzbelastung gesammelt und beschrieben. Im Oktober 2008 hat die Fa. K+S KALI GmbH ein Investitionsprogramm in Höhe von 360 Mio. Euro vorgestellt, mit dem die flüssigen Rückstände aus der Kaliproduktion bis zum Jahr 2015 schrittweise auf 7 Mio. m3 /a halbiert werden sollen. Die darin vorgesehenen Maßnahmen sind in die Überlegungen des RT eingeflossen.

Der RT wird seine Empfehlungen zur Reduzierung der Salzbelastung unter Beachtung der ökologischen und sozioökonomischen Aspekte bis Ende 2009 vorlegen. Diese Empfehlungen werden anschließend in die Entscheidungen über weitere Maßnahmen zur Reduzierung der Salzabwasserbelastungen einbezogen. Nähere Angaben zur Strategie der Reduzierung der Salzbelastung sind dem Maßnahmenprogramm Hessen 2009 (Abschnitt 1.2. „Ziele und Strategien“) zu entnehmen.

Die Lösung des Salzabwasser-Problems erfordert mittelfristig erhebliche Anstrengungen. Diese sind insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Vermeidung bzw. Verminderung langfristiger, erheblicher ökologischer Schäden und zukünftiger Sanierungskosten in die Wege zu leiten. Eine Lösung setzt in der Regel eine länderübergreifende Abstimmung voraus.

Diffuse Quellen

Oberflächengewässer

Die wesentlichen diffusen Belastungen der Oberflächengewässer betreffen Phosphor-Verbindungen und Pflanzenschutzmittelwirkstoffe. Eine der Hauptursachen für die diffusen Einträge ist der Austrag aus landwirtschaftlich genutzten Flächen.

Hinsichtlich des Phosphoreintrags zielen die Maßnahmen zur Verminderung von Erosion und Abschwemmung aus dem Ackerbau vor allem darauf ab, den Bodenabtrag durch kontinuierlichen Bodenbewuchs zu verhindern. Eine weitere Maßnahme ist die Bewirtschaftung quer zum Hang.

Soweit die Defizitanalyse Handlungsbedarf bzgl. der PSM ergibt, werden im Einzugsgebiet der jeweiligen Wasserkörper schwerpunktmäßig die Beratung und die Kontrolle der guten fachlichen Praxis und des integrierten Pflanzenbaus verstärkt.

Im Rahmen der weiteren Untersuchungen zum Gesamtphosphor sind Erfordernis und Wirkung der vorgeschlagenen Maßnahmen zur Verminderung der Phosphor-Einträge zu konkretisieren. Die vorgeschlagenen Maßnahmen können ohne einschneidende Wirkung für die Betriebe relativ leicht in der landwirtschaftlichen Praxis umgesetzt werden. Wesentliche Voraussetzung für den Erfolg von erosionsmindernden Maßnahmen ist eine ausreichende Beratung der Landwirte. Für zahlreiche Maßnahmen ist es unabdingbar, dass ihr Einsatz vor Ort mit den Landwirten und gegebenenfalls Dritten (z. B. Bodenschutz, Naturschutz) im Einzelnen geplant und realisiert wird. Die Auswirkungen im Gewässer werden im Rahmen der Überwachung untersucht.

Grundwasser

Einige Grundwasserkörper sind aufgrund von zu hohen Nitrat-Konzentrationen oder zu hohen PSM-Konzentrationen im schlechten chemischen Zustand. Um den guten chemischen Zustand flächendeckend zu erreichen und um einer Verschlechterung der Grundwasserkörper vorzubeugen, die in einem guten chemischen Zustand sind, werden neben den „grundlegenden Maßnahmen“ weitere „ergänzende Maßnahmen“ notwendig.

Ein Teil des Stickstoffs, der zu hohen Nitrat-Konzentrationen im Grundwasser führt, wird über die Luft transportiert und eingetragen (atmosphärische Depositionen). Ein weiterer Eintrag von Nitrat in das Grundwasser erfolgt durch die agrarwirtschaftliche Flächennutzung. Pflanzenschutzmittelwirkstoffeinträge können aus Punktquellen und diffusen Quellen stammen.

Für die Aufstellung ergänzender Maßnahmen zur Verminderung der diffusen Stickstoffeinträge in das Grundwasser wurden Maßnahmengebiete auf Gemarkungsebene identifiziert. Für diese wurden in einem aufwändigen Prozess mit 16 Beteiligungswerkstätten Maßnahmen erstellt, ausgewählt und zugewiesen. Die ausgewählten Maßnahmen werden in überregionale und regionsspezifische Maßnahmen unterschieden.

Hauptbestandteile der ergänzenden Maßnahmen sind Beratungen und Förderprogramme. Ein wichtiger Bestandteil einer auf Gewässerschutz orientierten Beratung ist eine hohe Akzeptanz bei den landwirtschaftlichen Flächennutzern. Somit kommt ihr für die Umsetzung von Bewirtschaftungsmaßnahmen eine sehr hohe Bedeutung zu. Eine auf die WRRL ausgerichtete Beratung sollte dabei auf den Erfahrungen aus den Kooperationen in Wasserschutzgebieten aufbauen, bei denen Wasserversorger und Landwirte intensiv zusammenarbeiten. Um den verschiedenen Belastungen bzw. Belastungspotenzialen gerecht zu werden, wurden vier unterschiedliche „Beratungsklassen“ gewählt. Diese reichen von einer flächendeckenden Grundberatung bis zur einzelbetrieblichen Beratung.

Die ergänzenden Maßnahmen zur Reduzierung der diffusen PSM-Einträge wurden, wie die Maßnahmen zur Minderung der Stickstoff-Einträge in das Grundwasser, in einigen Beteiligungswerkstätten diskutiert und ausgewählt. Bei den Maßnahmen wird zwischen der „allgemeinen landwirtschaftlichen Flächennutzung“ und der Flächennutzung „Weinbau“ unterschieden. Die Maßnahmen beziehen sich vorrangig auf die Oberflächengewässer, dienen aber auch dem Grundwasserschutz. Es handelt sich hierbei sowohl um technische Maßnahmen als auch um Verhaltensregeln und Beratungsmaßnahmen.

Um die vorgeschlagenen Maßnahmen insbesondere in den Gebieten mit einer hohen Belastung bzw. einem hohen Belastungspotenzial umzusetzen, sollen sie in Kooperationen durchgeführt werden. Hier soll zwischen den Landbewirtschaftern, den Trägern der Wasserversorgung, der Landwirtschaftsverwaltung und der Wasserwirtschaftsverwaltung sowie ggf. weiteren Beteiligten eine begleitende Diskussion über die Umsetzung von Maßnahmen und die Zielerreichung vorgenommen werden. Wichtig ist dabei, dass eine Kooperation mit einem gleichberechtigten Miteinander entsteht, die zu einem Nutzen für alle Beteiligten führt.

Die kooperative Umsetzung von Maßnahmen im Sinne der WRRL beruht zunächst auf dem Prinzip der Freiwilligkeit. Dabei wird auf Information und Transparenz gesetzt.

Wasserentnahmen

Für die Oberflächengewässer sind in Hessen im Hinblick auf das Erreichen des guten Zustands nach WRRL zurzeit keine ergänzenden Maßnahmen erforderlich. Im Zuge der weiteren Erkenntnisse aus der Überwachung (nach denen der gute Zustand ggf. ohne andere (erkennbare) Gründe verfehlt wird) ist hier ein Handlungsbedarf für die Zukunft nicht auszuschließen, besonders in den Fällen, in denen sich Arten der FFH- oder der VS-Richtlinie in einem ungünstigen Erhaltungszustand befinden.

Die Grundwasserkörper in Hessen befinden sich nach der Bestandsaufnahme und den Ergebnissen der Überwachung in einem mengenmäßig guten Zustand. Ergänzende Maßnahmen zur mengenmäßigen Zielerreichung sind beim Grundwasser daher nicht erforderlich.

Abflussregulierungen

Die Oberflächengewässer in Hessen wurden in der Vergangenheit mit einer Vielzahl von abflussregulierenden Maßnahmen versehen, die zum Ziel hatten, das jeweilige Abflussregime im Sinne des Menschen zu beeinflussen. In der Regel dienen diese Maßnahmen der Sicherstellung des Hochwasserschutzes, der Schifffahrt, der Teichwirtschaft sowie der landwirtschaftlichen und industriellen Nutzung. Diese Maßnahmen haben hydraulische Veränderungen, wie z. B. die Änderung von Wasserständen oder Fließgeschwindigkeiten, zur Folge und haben somit einen unmittelbaren Einfluss auf den chemischen, physikalischen und morphologischen Zustand der Gewässer. Diese und die Barrierewirkung der Bauwerke selbst können von wesentlicher negativer Bedeutung für den ökologischen Zustand sein.

Die Hauptmaßnahmen im Bereich Abflussregulierungen sind die Renaturierung von Teilfließstrecken und die Wiederherstellung der linearen Durchgängigkeit von Gewässern. Hier haben die innerhalb der FGE Rhein und Weser überregional bedeutsamen Wanderrouten und geeigneten Laich- und Aufwuchshabitate Vorrang.

Zur Vernetzung der Fließgewässer und somit zur Erreichung eines guten ökologischen Zustands/Potenzials sind in Hessen an ca. 4.660 Wanderhindernissen Maßnahmen zur Wiederherstellung der linearen Durchgängigkeit erforderlich. Die Maßnahmenpalette reicht dabei von speziellen Fischschutzanlagen in Wasserkraftanlagen bis zum Rückbau eines Querbauwerks.

Morphologische Veränderungen

Die morphologischen Veränderungen stellen - zusammen mit der oft fehlenden linearen Durchgängigkeit - in den hessischen Fließgewässern einen Belastungsschwerpunkt dar. Da die biologischen Qualitätskomponenten besonders empfindlich auf die identifizierten strukturellen Belastungen reagieren, wurde eine große Auswahl verschiedener Maßnahmen zur Verbesserung der morphologischen Situation definiert.

Der Maßnahmenkatalog „Hydromorphologie“ gliedert sich in sechs Maßnahmengruppen, wobei jede Maßnahmengruppe mehrere Maßnahmenarten (insgesamt 46) umfasst. Zu den verschiedenen Maßnahmenarten gehören u. a. bauliche Verbesserungen an Querbauwerken, an Uferbefestigungen und an anderen wasserbaulichen Anlagen, aber auch Managementmaßnahmen im Hinblick auf Unterhaltung, Verbesserung der Feststoffverhältnisse oder die Anbindung und Entwicklung von Auengewässern.

Es wurden, auch unter dem Gesichtspunkt der Kosteneffizienz, vorrangig Maßnahmen ausgewählt, die die dynamische Eigenentwicklung initiieren und fördern, wie z. B. die Entfernung von Ufersicherungen („Entfesselung“) oder die Initiierung naturnaher Habitatstrukturen im Gewässerbett und Uferbereich durch Einbringen von Totholz. So lassen sich, unterstützt durch die morphologisch wirksamen Kräfte des Wassers, naturnahe, gewässertypspezifische Strukturen initiieren. Die Bereitstellung von Flächen ist dabei in der Regel Voraussetzung.

Bei weniger dynamischen Gewässern und solchen mit ganz erheblichen Abweichungen von den morphologischen Umweltzielen oder nicht zu umgehenden Restriktionen sind weitergehende Maßnahmen teils in Kombination mit ingenieurtechnischen Bauweisen erforderlich, um zeitnah hydromorphologische Verbesserungen zu erzielen.

Die Maßnahmen wurden von den am Prozess Beteiligten, wie der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung, den Kommunen und den Regierungspräsidien, hinsichtlich ihrer Umsetzbarkeit eingeschätzt. Die Maßnahmen müssen trotz dieser ersten Einschätzung nochmals abschließend einer ortsbezogenen, genaueren Beurteilung unterzogen werden. Für die Umsetzung von Maßnahmen ist es wichtig, dass zwischen Kommunen, Bund, weiteren Trägern (z. B. Wasserkraftbetreibern) und Aktiven (z. B. Fischerei, Naturschutz) eine intensive Kommunikation erfolgt.

7.2.2 Finanzielle und wirtschaftliche Instrumente

7.2.2
Finanzielle und wirtschaftliche Instrumente

Für die Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen in Hessen werden vorrangig die bestehenden finanziellen und wirtschaftlichen Instrumente an die spezifischen Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie angepasst. In Einzelfällen werden neue Instrumente entwickelt, die die Umsetzung der Maßnahmen forcieren und ihre Akzeptanz verbessern. Dazu gehören vor allem

-

Maßnahmen zur Deckung der Kosten der Wasserdienstleistungen,

-

Ausgleichs- und Kompensationszahlungen für erhöhte Aufwendungen bzw. geringere Erträge,

-

Landesförderung in den Fällen, in denen diese gesetzlich vorgesehen ist, oder als Anreiz für eine freiwillige Umsetzung geboten erscheint,

-

Förderung und Finanzierung ökologischer Verbesserungen durch Ökopunkte,

-

Einbindung sonstiger Förderprogramme (z. B. Förderung der Landwirtschaft, regionale Wirtschaftsförderung).

Nähere Ausführungen zu den einzelnen Punkten sind dem Maßnahmenprogramm Hessen zu entnehmen.

7.2.3 Maßnahmen zur Information und Anhörung der Öffentlichkeit

7.2.3
Maßnahmen zur Information und Anhörung der Öffentlichkeit

Die Maßnahmen zur Information und Anhörung der Öffentlichkeit sind im Abschnitt 9.1 des vorliegenden Bewirtschaftungsplans ausführlich beschrieben.

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

7.2.4
Weitergehende Instrumente

In Ergänzung der vorstehend zusammengefassten Maßnahmen werden zahlreiche weitere Maßnahmen aus der Liste des Anhangs VI Teil B EU-WRRL durchgeführt oder geplant. Diese Maßnahmen dienen insbesondere dazu, die bereits genannten Maßnahmen zu unterstützen und ihre Umsetzung zu erleichtern.

Im Maßnahmenprogramm werden zu folgenden Bereichen weitergehende Instrumente beispielhaft dargestellt:

-

Rechtsinstrumente,

-

administrative Instrumente (Landes- und Regionalplanung, Flurneuordnung),

-

Aushandlung von Umweltübereinkommen,

-

Fortbildung,

-

Forschung-, Entwicklungs- und Demonstrationsvorhaben.


7.3 Einzelheiten der Maßnahmen zur Vermeidung einer Zunahme der Verschmutzung der Meeresgewässer

7.3
Einzelheiten der Maßnahmen zur Vermeidung einer Zunahme der Verschmutzung der Meeresgewässer

In den Küstenwasserkörpern führen die eingeleiteten Nährstofffrachten aus den Binnengewässern zu erheblichen Eutrophierungseffekten. Der gute ökologische Zustand ist deshalb überwiegend nicht vorhanden und wird voraussichtlich innerhalb des ersten Bewirtschaftungszeitraums nicht erreicht werden. Gründe hierfür sind naturräumliche Gegebenheiten, lange Aufenthaltszeiten von Nährstoffen (insbesondere im Grundwasser) mit entsprechenden zeitlichen Verzögerungen bei den Wirkungen der Maßnahmen zur Reduzierung der diffusen Stickstoffbelastung und Probleme der technischen Durchführbarkeit von Schritten zur Belastungsverminderung. Das Überangebot an Stickstoff und Phosphor kann allein mit lokalen Maßnahmen in den Küstenwasserkörpern selbst nicht hinreichend reduziert werden. Vielmehr ist es notwendig, dass auch die Oberlieger ergänzende Maßnahmen durchführen, um den guten Zustand in den Übergangs- und Küstengewässern zu ermöglichen. Hierzu gehören sowohl Maßnahmen bei den Punktquellen als auch bei den diffusen Quellen.

Die durchgeführten grundlegenden Maßnahmen zur Verminderung der (stofflichen) Belastung der hessischen Oberflächengewässer nach Art. 11 Abs. 3 WRRL führen insgesamt auch zu einer Verminderung der Meeresbelastung über den Rhein und die Weser. Insbesondere bei der Verminderung der Abwasserbelastung aus kommunalen Kläranlagen wurde der Meeresschutz ausdrücklich berücksichtigt. Im Hinblick auf den Schutz der Nordsee wurden die für die Einleitungen in empfindliche Gebiete geltenden Anforderungen der Kommunalabwasserrichtlinie (91/271/EWG) in Hessen flächendeckend umgesetzt. Darüber hinaus wurden bei einem großen Teil der hessischen Einleitungen weitergehende Anforderungen festgelegt. Zusätzliche ergänzende Maßnahmen zur Vermeidung einer Zunahme der Verschmutzung der Meeresgewässer sind in Hessen im ersten Bewirtschaftungsplan nicht vorgesehen.

Neben den Nährstoffen sind auch die Stoffe für prioritäre Maßnahmen des OSPAR-Übereinkommens für den Schutz der Nordsee von Bedeutung. Hierbei handelt es sich um Stoffe, die persistent, bioakkumulierbar oder toxisch sind oder aus anderen Gründen Anlass zur Besorgnis geben (OSPAR 2003; OSPAR 2001). Viele dieser Stoffe sind gleichzeitig prioritäre Stoffe der Richtlinie 2008/105/EG. Die Stoffe der OSPAR-Liste werden in Hessen untersucht, sofern sie in signifikanten Mengen vorkommen. Die entsprechenden Daten werden als Bestandteile der internationalen Überwachungsprogramme der Nordsee an die Flussgebietsgemeinschaft Weser und an die Internationale Kommission zum Schutz des Rheins weitergeleitet und sind somit auch Handlungsgrundlage für die Maßnahmenprogramme nach WRRL. Maßnahmen zur Verminderung der Belastung in den Binnengewässern führen auch bei diesen Stoffen zu keiner Erhöhung der Meeresbelastung.

Eine weitere wichtige Grundlage zum Schutz des Meeres ist die EG-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie 2008/56/EG. Die Absicht dieser Richtlinie ist die Einrichtung eines Rahmens zu Schutz und Erhalt der marinen Umwelt.

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

7.4
Ausnahmeregelungen

Ausführungen zu den Ausnahmeregelungen sind im Abschnitt 5.4 des vorliegenden Bewirtschaftungsplans enthalten.

8 VERZEICHNIS DETAILLIERTER PROGRAMME UND BEWIRTSCHAFTUNGSPLÄNE IN BESONDEREN TEILEINZUGSGEBIETEN, ...

8
VERZEICHNIS DETAILLIERTER PROGRAMME UND BEWIRTSCHAFTUNGSPLÄNE IN BESONDEREN TEILEINZUGSGEBIETEN, SEKTOREN, PROBLEMBEREICHEN ODER GEWÄSSERTYPEN SOWIE EINE ZUSAMMENFASSUNG IHRER INHALTE

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

8.1
Oberflächengewässer

Verzeichnis

 

Programm/
Bewirtschaftungsplan

Teileinzugsgebiet/
Problembereich

1

Bewirtschaftungsplan Flussgebietseinheit Weser 2009

Salzbelastung durch Produktionsgebiete im hessisch-thüringischen Werragebiet, an der Fulda bei Neuhof und in Niedersachsen im Aller-Leine-Gebiet

2

Gebietsspezifisches Maßnahmenprogramm für den Hessischen Main

Zusammenstellung hydromorphologischer Maßnahmen für den hessischen Mainabschnitt einschließlich der Mündungsbereiche Nebengewässer

3

Hydromorphologisches Maßnahmenprogramm für den Rhein in Hessen

Zusammenstellung hydromorphologischer Maßnahmen für die hessische Rheinseite

Zusammenfassung der Inhalte

1.

Bewirtschaftungsplan Flussgebietseinheit Weser 2009

Der Bewirtschaftungsplan strebt für die seither aufgebauten Salzbelastungen sowie die heutige Produktion eine langfristige Lösung an, die auch den aktuellen ökologischen Ansprüchen an Oberflächengewässer gerecht wird. Grundsätzlich soll die Salzabwasserbelastung der Werra schrittweise deutlich reduziert werden.

Zusätzlich zu den belastungsbezogenen Maßnahmen sind sogenannte „konzeptionelle Maßnahmen“ vorgesehen, die in unterschiedlichen Belastungsbereichen und sowohl auf Oberflächen- als auch Grundwasserkörper wirken können.

2./3.

Gebietsspezifisches Maßnahmenprogramm für den Hessischen Main/Hydromorphologisches Maßnahmenprogramm für den Rhein in Hessen

Es wurden die Maßnahmen ausgewählt, die offensichtlich keine signifikant negativen Auswirkungen auf die spezifizierten Nutzungen des Mains (Schifffahrt, Wasserkraft) oder die Umwelt im weiteren Sinne haben. Die Maßnahmen wurden vor dem Hintergrund der am Main bestehenden Rahmenbedingungen und Restriktionen mit den wichtigsten Akteuren (Wasser- und Schifffahrtsverwaltung, Kommunen, Naturschutz- und Forstbehörden) abgestimmt.

Ein großer Teil der Maßnahmen konzentriert sich auf die Schaffung störungsarmer Zonen, die Anbindung von Seitengewässern sowie die Aufwertung der Ufer. Weiterhin werden mehrere Maßnahmen zur punktuellen Verbesserungen der Auenstrukturen vorgeschlagen. Maßnahmen zur Bereitstellung von Flächen wurden aufgrund des hohen Nutzungsdrucks im Rhein-Main-Gebiet selten ausgewählt.


Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

8.2
Grundwasser

Verzeichnis

 

Programm/
Bewirtschaftungsplan

Teileinzugsgebiet/
Problembereich

1

Grundwasserbewirtschaftungsplan Hessisches Ried

Hessisches Ried

Zusammenfassung der Inhalte

1.

Grundwasserbewirtschaftungsplan Hessisches Ried

Der Grundwasserbewirtschaftungsplan Hessisches Ried (Abb. 8-1) ist als Bewirtschaftungsplan nach § 36 Abs. 1 WHG i. d. Fassung vom 23. September 1986, zuletzt geändert am 12. November 1996 ein Instrument der wasserwirtschaftlichen Fachplanung zur raumübergreifenden Steuerung wasserrechtlicher Entscheidungen. Er ist die Grundlage einer ökologisch orientierten Grundwasserbewirtschaftung und bildet damit die Voraussetzung für eine langfristig gesicherte Wasserversorgung im Rhein-Main-Ballungsraum.

Im Grundwasserbewirtschaftungsplan werden an 46 Referenzmessstellen Richtwerte mittlerer Grundwasserstände vorgegeben, die einen verbindlichen Rahmen für die Grundwasserbewirtschaftung darstellen. Sie ergeben sich aus der Abwägung naturräumlicher und nutzungsspezifischer Interessen an den Grundwasserhaushalt unter Berücksichtigung einer gesicherten örtlichen und regionalen Wasserversorgung.

Die Vorgaben des Grundwasserbewirtschaftungsplans werden im Rahmen von Wasserrechtsverfahren umgesetzt.

 

 

Abb. 8-1: Lage Bewirtschaftungsplan Hessisches Ried

9 MASSNAHMEN ZUR INFORMATION UND ANHÖRUNG DER ÖFFENTLICHKEIT UND DEREN ERGEBNISSE

9
MASSNAHMEN ZUR INFORMATION UND ANHÖRUNG DER ÖFFENTLICHKEIT UND DEREN ERGEBNISSE

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

2.1
Belastungen der Oberflächengewässer

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

9.1
Förderung der aktiven Beteiligung

Die WRRL schreibt in Art. 14 eine Förderung der aktiven Beteiligung aller interessierten Stellen an der Umsetzung der Richtlinie vor, wobei insbesondere das dreistufige Beteiligungsverfahren für die Öffentlichkeit genannt wird. Auf das dreistufige Verfahren wird in den Abschnitten 9.2 und 9.3 genauer eingegangen.

Mit Blick auf die Vorgaben des Art. 14 wurde in Hessen frühzeitig die Beteiligung der Öffentlichkeit begonnen. Dies geschah in Form von Veranstaltungen, Medien und Gremien.

Veranstaltungen

Bereits im Jahr 1999 und damit vor Inkrafttreten der WRRL veranstaltete das Land Hessen ein erstes Wasserforum. Das Wasserforum ist eine jährliche, eintägige Fachveranstaltung, zu der neben der interessierten Öffentlichkeit Verbände, Behörden, Kommunen und Organisationen, die von der Umsetzung der WRRL betroffen sind, eingeladen werden. In Tabelle 9-1 sind die seit dem Jahr 1999 durchgeführten Veranstaltungen aufgelistet.

Datum

Ort

Thema

23./24. September 1999

Frankfurt/Main

Europas Wasser

25. Januar 2002

Oberursel

Die europäische WRRL

24. September 2002

Kassel

Die Umsetzung der europäischen WRRL in Hessen - Bedeutung und Chancen für Naturschutz und Landwirtschaft

25. November 2003

Fulda

Wasser in Hessen - alles klar? Erste Ergebnisse der Bestandsaufnahme

07. März 2005

Kassel

Flussgebiet Weser - Ergebnisse der Bestandsaufnahme

17. November 2005

Wiesbaden

10 Jahre Gewässer-Nachbarschaften auf dem Weg zum „guten ökologischen Zustand“ gemäß WRRL

14. November 2006

Wiesbaden

Umsetzung der WRRL in Hessen - Auf dem Weg zum Bewirtschaftungsplan

21. November 2007

Marburg/Lahn

Europäische WRRL-Maßnahmenprogramme in Hessen - Herausforderungen und Chancen

11. November 2008

Darmstadt

Europäische Wasserrahmenrichtlinie Umsetzung in Hessen - Realität oder Utopie?

24. November 2009

Buseck

Hessens Gewässer auf gutem Weg nach Europa - Umsetzung des Maßnahmenprogramms

Tab. 9-1: Bisher durchgeführte Wasserforen

Neben dem Wasserforum wurde jeweils über die WRRL und deren Umsetzung in Hessen beim jährlichen Hessentag und zum „Tag des Wassers“ am 22. März in Form von Ausstellungen, Wassertheater und Mitmach-Aktionen informiert. In verschiedenen Fortbildungsangeboten von Verbänden aber auch staatlichen Stellen wurde der Öffentlichkeit über den Umsetzungsprozess zur WRRL berichtet.

Bereits bei der Erarbeitung der Bestandsaufnahme erfolgte eine intensive Einbindung der Öffentlichkeit in fünf sogenannten Regionalkonferenzen. Diese Veranstaltungen gaben einen Überblick über die erste Einschätzung des Zustands der Gewässer im jeweiligen Bearbeitungsgebiet sowie Gelegenheiten zu Anregungen und Diskussionen. Tabelle 9-2 informiert über die im Jahr 2004 durchgeführten Regionalkonferenzen.

Datum

Ort

Bearbeitungsgebiet

01. Juli 2004

Gießen (Kleinlinden)

Mittelrhein, Niederrhein

06. Juli 2004

Burg Ludwigstein

Werra

07. Juli 2004

Griesheim

Oberrhein, Neckar

13. Juli 2004

Hanau

Main

14. Juli 2004

Kassel

Fulda/Diemel, Weser

Tab. 9-2: Regionalkonferenzen zur Bestandsaufnahme

Darüber hinaus erfolgte im Zeitraum 1. Juli 2004 bis 10. September 2004 eine Offenlegung der Ergebnisse der nach Art. 5 WRRL durchzuführenden Bestandsaufnahme bei den Regierungspräsidien in Hessen und im Internet. Während der Offenlegungszeit hatte die interessierte Öffentlichkeit die Gelegenheit, zu den Karten, Tabellen und Erläuterungstexten Stellung zu nehmen. Die eingegangenen Anregungen wurden öffentlich zugänglich gemacht und gingen nach entsprechender Prüfung in die weitergehende Bewertung ein.

Eine aktive Beteiligung aller interessierten Stellen an der Aufstellung des hessischen Bewirtschaftungsplans und damit auch an den Maßnahmenprogrammen ist ausdrücklich gewünscht. Deshalb führte das Land Hessen in der ersten Jahreshälfte 2008 sogenannte Beteiligungswerkstätten („diffuse Einträge“) und Beteiligungsplattformen (punktförmige Einträge und Morphologie) durch, in denen die interessierte Fachöffentlichkeit und Betroffene ihre Argumente und Vorstellungen einbringen konnten. Die Tabellen 9-3 und 9-4 informieren über die im Jahr 2008 durchgeführten Veranstaltungen. Bei den Beteiligungswerkstätten wurden 726 Teilnehmerinnen und Teilnehmer registriert. Für die Beteiligungsplattformen, an denen insgesamt 1.514 Interessierte teilnahmen, wurden 384 verschiedene Themenkarten als Diskussionsgrundlage verwendet. Vertiefende Informationen sind im Internet unter http://www.flussgebiete.hessen.de => Bewirtschaftungsplanung => Aufstellung der Maßnahmenprogramme verfügbar.

Datum

Ort

Veranstaltung

18. Januar 2008

Rodgau-Dudenhofen

BW Untermainebene

24. Januar 2008

Reinheim

BW Gersprenztal

25. Januar 2008

Heppenheim

BW Vorderer Odenwald

31. Januar 2008

Geisenheim

BW Rheingau

8. Februar 2008

Reichelsheim/Beienheim

BW Wetterau

11. Februar 2008

Möttau

BW Weilburger Lahntal/Östlicher Hintertaunus

14. Februar 2008

Langenselbold

BW Main-Kinzig

15. Februar 2008

Eddersheim

BW Main-Taunus

18. Februar 2008

Groß-Gerau/Dornheim

BW Nördliches Hessisches Ried

20. Februar 2008

Gudensberg

BW Niederhessische Senke

22. Februar 2008

Lorsch

BW Südliches Hessisches Ried

25. Februar 2008

Frankenberg

BW Frankenberger Bucht und südliches Ederbergland

27. Februar 2008

Schwabendorf

BW Burgwald/Herrenwald

4. März 2008

Volkmarsen

BW Diemel

5. März 2008

Birstein/Mauswinkel

BW Südlicher Vogelsberg

15. April 2008

Alsfeld

BW Ökologischer Landbau

Tab. 9-3: Beteiligungswerkstätten (BW) zu „diffusen Einträgen“

Datum

Ort

Veranstaltung

8. April 2008

Volkmarsen

BP Oberweser/Diemel

9. April 2008

Marburg

BP Lahn-Ohm-Wohra

10. April 2008

Hirschhorn

BP Neckar

15. April 2008

Wiesbaden-Naurod

BP Rheingau

16. April 2008

Gelnhausen

BP Kinzig

17. April 2008

Mühltal Ortsteil Nieder-Ramstadt

BP Modau

13. Mai 2008

Bad Hersfeld

BP Fulda

13. Mai 2008

Friedberg

BP Nidda/ Nidder

14. Mai 2008

Klein-Linden

BP Dill-Mittlere Lahn

14. Mai 2008

Groß-Umstadt

BP Gersprenz/Mümling

15. Mai 2008

Hofheim

BP Vordertaunus und östlicher Taunus

20. Mai 2008

Lorsch

BP Weschnitz/Winkelbach

27. Mai 2008

Sontra

BP Werra-Wehre-Ulster

27. Mai 2008

Büttelborn Ortsteil Worfelden

BP Schwarzbach-Ried

28. Mai 2008

Brechen

BP Mittlere Lahn

28. Mai 2008

Seligenstadt

BP Mainschlauch

29. Mai 2008

Dietzenbach

BP Rodau

10. Juni 2008

Homberg/Efze

BP Schwalm-Eder

Tab. 9-4: Beteiligungsplattformen (BP) zu punktförmigen Einträgen und Morphologie

Begleitend zur Offenlegung der Entwürfe von Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm in Hessen wurden fünf öffentliche Informationsveranstaltungen durchgeführt, die die gesamte Landesfläche abdeckten. An den Veranstaltungen nahmen fast 800 Interessierte teil. Tabelle 9-5 informiert über die im Jahr 2009 durchgeführten Informationsveranstaltungen.

Datum

Ort

Bearbeitungsgebiet

23. März 2009

Baunatal, Stadthalle

Fulda/Diemel, Weser

24. März 2009

Kleinlinden, Bürgerhaus

Mittelrhein, Niederrhein

25. März 2009

Hanau, Congress Park

Main

30. März 2009

Sontra, Bürgerhaus

Werra

31. März 2009

Darmstadt, Justus-Liebig-Haus

Oberrhein, Neckar

Tab. 9-5: Öffentliche Informationsveranstaltungen zur Offenlegung der Entwürfe von Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm in Hessen

Weiterhin wurden Informations-, Fach- und Schulungsveranstaltungen für Interessierte und Betroffene aus allen Arbeits- und Interessensbereichen angeboten. Tabelle 9-6 informiert beispielhaft über die im Jahr 2009 durchgeführten Informationsveranstaltungen.

Datum

Ort

Thema

29. Januar 2009

Edertal, Festhalle

Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie in Hessen - Chancen für die Eder und das Edertal (Informationsveranstaltung in Zusammenarbeit mit dem BWK und der Gemeinde Edertal)

19. März 2009

Wiesbaden, HLUG

Informationsveranstaltung für die Bewilligungsstellen der Landkreise, Fachbereich HIAP zur Umsetzung der WRRL

30. März 2009

Limoges

Vortrag „Efficient water demand side management by the means of Groundwater Management Plans in Hessen“ im Rahmen der Konferenz „Regional Answers to Climate Change“

01. April 2009

Rauischholzhausen, Schloss

Fortbildung für die in der Landwirtschaft und dem Gartenbau tätigen Berater zur EU-WRRL

03. April 2009

Wetzlar, Behördenzentrum RP Gießen

Einführung in den Wasserrahmenrichtlinien ((WRRL)-Viewer für die interessierte Öffentlichkeit (Veranstaltung in Zusammenarbeit mit der Naturschutz-Akademie Hessen)

28. April 2009

Wetzlar, Behördenzentrum RP Gießen

Einführung in den Wasserrahmenrichtlinien (WRRL)-Viewer für Vertreter des Hessischen Bauernverbandes e.V. (Veranstaltung in Zusammenarbeit mit der Naturschutz-Akademie Hessen)

13. Mai 2009

Brüssel, Vertretung des Landes Hessen bei der Europäischen Union

Ergebnisse der ökonomischen Analyse
nach EU-Wasserrahmenrichtlinie zur Etablierung eines integrierten Wasserressourcen-Managements

20. Mai 2009

Wiesbaden, HMUELV

Vertiefende Einführung in den WRRL-Viewer für untere und obere Wasserbehörden

09. Juni 2009

Wiesbaden, HMUELV

Synergien zwischen den Verfahren Wege- und Gewässerplan der Flurneuordnung (FNO) und dem Maßnahmenprogramm (MP) nach Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)

24. September 2009

Friedberg, Stadthalle

Wasserrahmenrichtlinie und Agrarumweltmaßnahmen

Tab. 9-6: Weitere Informationsveranstaltungen, Fach- und Schulungsveranstaltungen zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in Hessen (exemplarisch 2009)

Medien

Im Jahr 2002 hat das hessische Umweltministerium die Konzeption und den Aufbau einer Projekthomepage in Auftrag gegeben. Seit dem Jahr 2003 ist dieser Webauftritt für die Öffentlichkeit unter http://www.flussgebiete.hessen.de erreichbar. Die Homepage und das auch über sie erreichbare Karteninformationssystem (WRRL-Viewer) dienen als allgemeines Informationsmedium, als Arbeitsplattform für die im hessischen Umsetzungsprozess Beteiligten und als Werkzeug in den Beteiligungsverfahren. So erfolgte über die Internetpräsenz eine Abwicklung der Offenlagen zur Bestandsaufnahme (2004), zu Zeitplan und Arbeitsprogramm (2007), zu den wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen (2008) und zur Offenlegung der Entwürfe von Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm (2009). Der für die Öffentlichkeit unter http://wrrl.hessen.de im Internet verfügbare Kartendienst wurde im Jahr 2009 grundlegend an die Fragestellungen zu Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm angepasst.

Zur weiteren allgemeinen Information der Öffentlichkeit hat das Land Hessen eine aus sieben Plakaten bestehende Posterserie und eine Faltblattreihe herausgegeben. Letztere wird kontinuierlich fortgeführt. Zu folgenden Themen sind bisher Faltblätter in der Reihe „Wasser in Europa - Wasser in Hessen“ erschienen:

Nr. 1

Europäische Wasserrahmenrichtlinie EU-WRRL

Nr. 2

Organisation der Umsetzung

Nr. 3

Bearbeitungsgebiet Mittelrhein - Erfahrungen aus einem länderübergreifenden Pilotprojekt

Nr. 4

Bestandsaufnahme Grundwasser

Nr. 5

Bestandsaufnahme oberirdische Gewässer

Nr. 6

Maßnahmenplanung in Pilotprojekten 2005/2006

Nr. 7

Hessisches Karteninformationssystem (WRRL-Viewer)

Nr. 8

Wirtschaftliche Analyse

Nr. 9

Europäische Wasserrahmenrichtlinie und Landwirtschaft - gemeinsam für eine gewässerschonende Landbewirtschaftung

Nr. 10

Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm für Hessen

Weiterhin fanden begleitend zu den Umsetzungsschritten Veröffentlichungen in der Tagespresse, in Organen von Verbänden und Interessensgruppen sowie in Fachzeitschriften statt.

Gremien

Zur Einbeziehung der Verbandsöffentlichkeit in die Arbeiten zur Umsetzung der WRRL wurde unter Vorsitz des Leiters der Abteilung Wasser und Boden ein ständiger Beirat zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in Hessen beim HMUELV eingerichtet. Folgende Verbände und Organisationen sind in diesem Beirat vertreten:

Arbeitsgemeinschaft der Hessischen Industrie- und Handelskammern (AG IHK Hessen)

Hessischer Städtetag e.V.

Arbeitsgemeinschaft Hessischer Wasserkraftwerke

Hessischer Waldbesitzerverband e.V.

Bodenverband südlicher Vogelsberg

Kuratorium für das landwirtschaftliche und gartenbauliche Beratungswesen in Hessen

Bund der Ingenieure für Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Kulturbau (BWK) e.V.

Landesagrarausschuss

Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND)

Landessportbund Hessen e.V.

Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW)

Landesverband der Energie- und Wasserwirtschaft Hessen und Rheinland-Pfalz e. V. (LDEW)

Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (DWA)

Landesverband Hessen e.V.

Gemeinnützige Fortbildungsgesellschaft für Wasserwirtschaft und Landesentwicklung (GFG) mbH

Landesverband Wasser- und Bodenverbände in Hessen

Hessischer Bauernverband e.V.

Naturschutzbund Deutschland (NABU)

Hessische Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz e.V. (HGON)

Verband Hessischer Fischer e.V.

Hessischer Landesverein zur Erhaltung und Nutzung von Mühlen e.V. (HLM)

Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e.V.

Hessischer Städte- und Gemeindebund

Wasserverband Hessisches Ried

Die konstituierende Sitzung fand am 11. September 2003 statt. Seither haben 17 Beiratssitzungen stattgefunden. Die Sitzungen des Beirats mit allen Tagesordnungen, Protokollen, Tischvorlagen und Vorträgen sind für die Öffentlichkeit unter http://www.flussgebiete.hessen.de dokumentiert und erreichbar.

9.2 Anhörung zum Bewirtschaftungsplanentwurf

9.2
Anhörung zum Bewirtschaftungsplanentwurf

Nach WRRL ist in einem dreistufigen Anhörungsverfahren (Beginn: spätestens Ende 2006) zu einem Zeitplan und Arbeitsprogramm, zu den wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen und zum Entwurf des Bewirtschaftungsplans Stellung zu nehmen (Abb. 9-1).

 

 

Abb. 9-1: Zeitplan der Anhörungsmaßnahmen 2006 bis 2009

Im Staatsanzeiger für das Land Hessen wurde am 18. Dezember 2006 zur Art und Weise der Veröffentlichung von Zeitplan und Arbeitsprogramm informiert. Begleitend gab das damalige HMULV am 21. Dezember 2006 eine Pressemitteilung heraus. Die Offenlegung von Zeitplan und Arbeitsprogramm als erste Stufe erfolgte vom 22. Dezember 2006 bis 22. Juni 2007. Dabei war das offengelegte Papier beim Umweltministerium, den drei Regierungspräsidien und im Internet auf der Webseite http://www.flussgebiete.hessen.de einzusehen.

Für die im Zeitraum der Offenlegung beim Umweltministerium eingegangenen fünf Stellungnahmen, die der Öffentlichkeit auf der bereits genannten Internetpräsenz zugänglich gemacht wurden, folgte eine Aus- und Bewertung. Sofern erforderlich wurde das Dokument „Zeitplan und Arbeitsprogramm zur Erstellung des Bewirtschaftungsplans 2009 für die hessischen Anteile an den Flussgebietseinheiten Weser und Rhein“ geändert. Die Auswertung und die endgültige Fassung des Dokuments „Zeitplan und Arbeitsprogramm zur Erstellung des Bewirtschaftungsplans 2009 für die hessischen Anteile an den Flussgebietseinheiten Weser und Rhein“ wurden ebenfalls in den hessischen Webauftritt zur WRRL eingestellt. Die endgültige Fassung des Dokuments „Zeitplan und Arbeitsprogramm zur Erstellung des Bewirtschaftungsplans 2009 für die hessischen Anteile an den Flussgebietseinheiten Weser und Rhein“ wurde zudem am 10. Dezember 2007 im Staatsanzeiger für das Land Hessen veröffentlicht.

Als zweiter Schritt auf dem Weg zum Bewirtschaftungsplan folgte im Dezember 2007 das Anhörungsverfahren zu den wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen. Im Staatsanzeiger für das Land Hessen wurde am 10. Dezember 2007 zur Art und Weise der Veröffentlichung des „Überblicks über die festgestellten wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen in den hessischen Anteilen der Flussgebietseinheiten Weser und Rhein“ informiert. Begleitend gab das damalige HMULV am 21. Dezember 2007 eine Pressemitteilung heraus. Die Offenlegung erfolgte vom 22. Dezember 2007 bis 22. Juni 2008. Dabei war das offengelegte Papier beim hessischen Umweltministerium, den drei Regierungspräsidien und im Internet (http://www.flussgebiete.hessen.de) einsehbar.

Für die im Zeitraum der Offenlegung beim Umweltministerium eingegangenen vier Stellungnahmen, die der Öffentlichkeit auf der bereits genannten Internetpräsenz zugänglich gemacht wurden, folgte eine Aus- und Bewertung. Sofern erforderlich wurde das Dokument „Überblick über die festgestellten wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen in den hessischen Anteilen der Flussgebietseinheiten Weser und Rhein“ geändert. Die Auswertung und die endgültige Fassung des Dokuments „Überblick über die festgestellten wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen in den hessischen Anteilen der Flussgebietseinheiten Weser und Rhein“ wurden ebenfalls in den hessischen Webauftritt zur WRRL eingestellt. Die endgültige Fassung des Dokuments „Überblick über die festgestellten wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen in den hessischen Anteilen der Flussgebietseinheiten Weser und Rhein“ wurde zudem am 15. Dezember 2008 im Staatsanzeiger für das Land Hessen veröffentlicht.

Für das Maßnahmenprogramm zur Umsetzung der WRRL ist nach § 5 a HWGeine Strategische Umweltprüfung (SUP) unter entsprechender Heranziehung der Verfahrensregelungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchzuführen (siehe auch Abschn. 2.1.5 des Maßnahmenprogramms Hessen). Gegenstand der SUP ist die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen der Durchführung des Programms sowie vernünftiger Alternativen. Zur Vorbereitung der SUP wurde zur Klärung des Untersuchungsrahmens, des Umfangs und der Detailschärfe des Umweltberichts ein sogenanntes Scoping-Verfahren schriftlich und als Sitzungstermin im Rahmen einer Ressortbeteiligung am 25. Januar 2008 durchgeführt. Es wurden damit alle Behörden beteiligt, die in ihrem Aufgabenbereich von den Umweltauswirkungen des Maßnahmenprogramms berührt werden können. Die Anhörungen zum Bewirtschaftungsplan und zum Maßnahmenprogramm einschließlich Umweltbericht werden gemeinsam durchgeführt.

Im Staatsanzeiger für das Land Hessen wurde am 22. Dezember 2008 zur Art und Weise der Veröffentlichung des Entwurfs des Bewirtschaftungsplans nach § 5 Abs. 4 in Verbindung mit § 5 Abs. 5 des Hessischen Wassergesetzes, des Entwurfs des Maßnahmenprogramms Hessen 2009 und zur Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 14i des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) für den Umweltbericht zur Strategischen Umweltprüfung zum Maßnahmenprogramm nach § 5a Abs. 1 und 2 in Verbindung mit § 5 Abs. 5 des Hessischen Wassergesetzes im Rahmen der Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG) informiert. Begleitend gab das damalige HMULV am 19. Dezember 2008 eine Pressemitteilung heraus. Die Offenlegung der genannten Dokumente erfolgte vom 22. Dezember 2008 bis 22. Juni 2009. Dabei war das offengelegte Papier beim Umweltministerium, den drei Regierungspräsidien und im Internet auf der Webseite http://www.flussgebiete.hessen.de einzusehen.

Für die im Zeitraum der Offenlegung beim Umweltministerium eingegangenen 274 Stellungnahmen, die der Öffentlichkeit auf der bereits genannten Internetpräsenz zugänglich gemacht wurden, folgt eine Aus- und Bewertung. Sofern erforderlich werden die Dokument „Bewirtschaftungsplan nach § 5 Abs. 4 in Verbindung mit § 5 Abs. 5 des Hessischen Wassergesetzes“, „Maßnahmenprogramm Hessen 2009“ und „Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 14i des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) für den Umweltbericht zur Strategischen Umweltprüfung zum Maßnahmenprogramm nach § 5a Abs. 1 und 2 in Verbindung mit § 5 Abs. 5 des Hessischen Wassergesetzes“ geändert. Die Auswertung und die endgültigen Fassungen der Dokumente werden ebenfalls in den hessischen Webauftritt zur WRRL eingestellt werden. Die endgültigen Fassungen der Dokumente sollen zudem im Staatsanzeiger für das Land Hessen und als Schriftwerk veröffentlicht werden.

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

9.3
Stellungnahmen und Änderungen

Der in Abbildung 9-1 dargestellte Zeitplan dokumentiert die Zeiträume, in denen einerseits die interessierte Öffentlichkeit die Möglichkeit zur Stellungnahme hat, andererseits die der Verwaltung bereitstehende Zeitspanne für eine Auswertung der Stellungnahmen, die Überarbeitung des Bewirtschaftungsplanentwurfs einschließlich von sich möglicherweise noch ergebenden Abstimmungen.

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden dem HMUELV 274 Stellungnahmen vorgelegt.

111 Stellungnahmen (das entspricht 41 %) wurden von Städten und Kommunen abgegeben. 61 Stellungnahmen (22 %) kamen aus dem Bereich Land- und Forstwirtschaft, 46 Stellungnahmen (18 %) aus dem Bereich Wasserwirtschaft (Wasserversorgungsunternehmer, Interessensverbände etc.). Die verbleibenden Stellungnahmen wurden von Kreis- und Landesbehörden, Naturschutzverbänden und Unternehmen vorgelegt. Die eingegangenen Stellungnahmen sind auf der Homepage zur WRRL eingestellt.

Alle im Rahmen der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen wurden ausgewertet und in Einzelforderungen gegliedert. Insgesamt ergeben sich dadurch 1.479 Einzelforderungen. Diese Einzelforderungen können sich wiederholenden Themenkomplexen zugeordnet werden. Ein großer Anteil (ca. 24 %) der Einzelforderungen betrifft den Themenkomplex „Finanzierung und Finanzierungskonkretisierung, Finanzierungsbeteiligung“. Ein weiterer Schwerpunkt liegt im Bereich Belastungen in den Oberflächengewässern und dem Grundwasser sowie Ziele und Bewertungen, die sich aus den Belastungen ergeben (ca. 32 %). Ein weiterer Themenkomplex war die Umsetzung der WRRL, deren Vollzug sowie konkrete Vorschläge zur Umsetzung. Einige Einzelforderungen beschäftigen sich mit dem Flächenbedarf und den Flächenbereitstellungen bei der Umsetzung von Maßnahmen an Gewässern.

Im Rahmen der Bearbeitung der einzelnen Stellungnahmen wurde geprüft, ob diese Einzelforderungen zu Änderungen im Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm führen.

Insgesamt haben ca. 100 Einzelforderungen zu Änderungen gegenüber der Version vom 22. Dezember 2008 im Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm geführt.

Die sich aus Einzelforderungen ergebenden Änderungen im Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm wurden in die vorliegende Version eingearbeitet. Alle weiteren Einzelforderungen aus den Stellungnahmen werden von der Verwaltung bis zum 22. Dezember 2009 beantwortet.

In vielen Stellungnahmen wird das Thema „Finanzierung und Umsetzung der Maßnahmen“ aufgegriffen. Kritisiert werden unter anderem die zum Zeitpunkt der Offenlegung ungeklärte Finanzierung sowie fehlende Umsetzungskonzepte. Aus diesem Grund wurde das Kapitel 5.3 „Kosten und Finanzierung der Maßnahmen“ inhaltlich ergänzt. In dem Kapitel wird auf die Aktivitäten der interministeriellen Arbeitsgruppe verwiesen, die für das Land Hessen eine Finanzierungskonzeption - das vom Kabinett in der Sitzung vom 21. September 2009 zur Kenntnis genommen wurde - entwickelt hat. Danach ist für den Zeitraum von 2010 bis 2027 mit Gesamtkosten von ca. 2 Mrd. Euro zu rechnen, die durch die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie verursacht werden.

Infolge der Stellungnahmen wurden in dem Kapitel 5.4 „Umsetzungsstrategien“ im Maßnahmenprogramm ebenfalls inhaltliche Ergänzungen vorgenommen. In dem Kapitel wird hinsichtlich der hessenweiten Umsetzung festgestellt, dass ein einheitliches Umsetzungskonzept den unterschiedlichen Rahmenbedingungen vor Ort nicht gerecht wird. Daher ist ein wichtiger Bestandteil der Umsetzungsstrategie, die regionalen Stärken zu identifizieren und zu aktivieren, d. h. vorhandene Strukturen und Organisationsformen sind für die weitere Umsetzung (Planung, Koordination, Durchführung der Maßnahmen) optimal zu nutzen. Bei der Durchführung von Maßnahmen und bezüglich der Bereitstellung von Flächen ist insbesondere der Vorrang der Freiwilligkeit zu beachten.

Ergänzt wurde auch das Kapitel 3.4.2 „Administrative Instrumente“ im Maßnahmenprogramm, in dem Instrumente zur Unterstützung der Umsetzung der Maßnahmen dargestellt werden. Auf solche Instrumente, z. B. die Flurneuordnung, wurde in den Stellungnahmen hingewiesen.

Aufgrund einiger Stellungnahmen, die sich konkret zum Flächenbedarf bei der Umsetzung von Maßnahmen am Gewässer geäußert haben, wurden die Zahlen für den Flächenbedarf erneut geprüft und verändert. An mehreren Gewässerstrecken wurden bereits in den letzten Jahren strukturrelevante Verbesserungen geplant und umgesetzt. Soweit die Flächen für die Verbesserung schon zur Verfügung stehen, können sie vom Bedarf ab dem Jahr 2010 abgezogen werden. Hierdurch reduziert sich der gesamte Flächenbedarf von ursprünglich 4.900 ha auf aktuell 4.460 ha. Diese Angaben wurden in die überarbeitete Version des Maßnahmenprogramms übernommen (s. Kapitel 3, Tab. 3-10).

Aufgegriffen wird in einigen Stellungnahmen das Thema „Salzbelastung in Werra und Weser“. Inhaltlich ergänzt wurden daher im Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm die Entwicklungen im Bereich „Salzbelastung im Werra-Weser-Einzugsgebiet“ aufgrund des seit März 2008 tagenden „Runden Tisches“. Ergänzungen wurden unter anderem in das Kapitel 1.2 „Zielsetzungen/Strategien, Salzbelastungen im Werra-Fulda-Einzugsbereich“ und in das Kapitel 3 des Maßnahmenprogramms aufgenommen.

In vielen der eingegangenen Stellungnahmen wird ganz konkret auf Einzelmaßnahmen an Gewässerabschnitten eingegangen, die im Maßnahmenprogramm dargestellt sind. So gibt es z. B. Hinweise, dass aufgeführte Maßnahmen bereits umgesetzt sind oder aus fachlichen Gründen nicht umsetzbar sind. Diese Hinweise wurden geprüft und führten teilweise zu Änderungen im Maßnahmenprogramm (insbesondere i.d. Anhängen).

Ein Großteil der Einzelforderungen hat nicht zu Änderungen im Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm geführt. Viele Einzelforderungen sind jedoch hilfreich für die nun anschließende Umsetzung der Maßnahmen und werden entsprechend berücksichtigt. Auch in die Fortschreibung des Bewirtschaftungsplans werden einige Aspekte aus den Stellungnahmen einfließen.

Neben den Änderungen aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen wurden auch Ergänzungen und Änderungen, die sich aufgrund neuer Richtlinien, fachlicher Diskussionen und modifizierter Datenlage im Zeitraum der Offenlegung des Entwurfs ergaben, in den Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm integriert.

Unter Bezug auf Artikel 16 der WRRL ist für die prioritären Stoffe am 13. Januar 2009 die Richtlinie 2008/105/EG über Umweltqualitätsnormen im Bereich der Wasserpolitik (Tochterrichtlinie „Prioritäre Stoffe“) in Kraft getreten. Alle sich aus dieser Richtlinie ergebenden Änderungen und Ergänzungen wurden im Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm umgesetzt.

Für die Einstufung der Seen und Talsperren konnten wichtige Untersuchungen erst im Jahr 2008 durchgeführt werden. Diese Ergebnisse sowie die daraus entwickelten Maßnahmen wurden im nun vorliegenden Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm ergänzt (z. B. Bewirtschaftungsplan Kapitel 4.1.2.3, Maßnahmenprogramm Kapitel 3.1.1).

Aufgrund fachlicher Diskussionen und einem Abgleich mit anderen Bundesländern wurde das Maßnahmenprogramm für die Verminderung der Phosphorbelastungen in Oberflächengewässern aus Abwasserbehandlungsanlagen angepasst (Maßnahmenprogramm Kapitel 3.1.1). Im Entwurf war geplant, im Rahmen von Pilotprojekten zu prüfen, welche Maßnahmen zur Verminderung der Abwasserbelastung auch über den Stand der Technik hinaus möglich und unter welchen Vorrausetzungen diese verhältnismäßig sind. Auf solche aufwendigen Pilotprojekte wird nun verzichtet. Stattdessen ist nun geplant, im ersten Bewirtschaftungszeitraum in erster Linie in den Wasserkörpern Maßnahmen durchzuführen, in denen hohe Belastungen vorhanden sind. Im Kapitel 3.1.1 des Maßnahmenprogramms wurde eine Abbildung „Prioritäten für die Maßnahmen zur Reduzierung der Phosphorbelastungen aus Abwasserbehandlungsanlagen“ mit entsprechenden Texten ergänzt. Als Grundlage für die Möglichkeiten einer weitergehenden Phosphorelimination wird eine Arbeitshilfe herangezogen.

Infolge von neueren Auswertungen der Messdaten von hessischen Fließgewässern in Verbindung mit daraufhin durchgeführten Vergleichsanalysen mit mehreren Länderlabors zeigte sich, dass die Gesamtphosphor-Daten von Februar 2006 bis heute nicht valide sind. Die Gesamtphosphor-Daten wurden daraufhin aus dem Bewirtschaftungsplan herausgenommen. Die Löschung der Daten hat zur Konsequenz, dass die Maßnahmen zur Reduzierung der Phosphor-Einträge über den Pfad Erosion im weiteren Umsetzungsprozess auf die Erfordernis und die Wirkung neu geprüft werden müssen. In den Bewirtschaftungsplan und das Maßnahmenprogramm wurden entsprechende Hinweise aufgenommen.

10 LISTE DER ZUSTÄNDIGEN BEHÖRDEN GEMÄSS ANHANG I WRRL

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LISTE DER ZUSTÄNDIGEN BEHÖRDEN GEMÄSS ANHANG I WRRL

Die für die Umsetzung der WRRL zuständige oberste Behörde in Hessen ist die für die Wasserwirtschaft zuständige oberste Landesbehörde:

Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie,

Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Mainzer Straße 80

65189 Wiesbaden

Ihr obliegen die Rechts- und Fachaufsicht und die Koordination gegenüber den nachgeordneten Behörden. Von ihr werden die Bewirtschaftungspläne oder deren Teilbereiche, die Hessen betreffen, sowie die entsprechenden Maßnahmenprogramme festgestellt.

Die Zuständigkeiten für die Wahrnehmung der Aufgaben aus dem Wasserrecht ergeben sich aus dem Hessischen Wassergesetz (HWG) vom 6. Mai 2005, geändert durch Gesetz vom 19. November 2007 sowie aus der Verordnung über die Zuständigkeit der Wasserbehörden vom 13. Mai 2005, geändert durch Verordnung vom 3. Januar 2008.

11 ANLAUFSTELLEN FÜR DIE BESCHAFFUNG DER HINTERGRUND-DOKUMENTE UND -INFORMATIONEN

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ANLAUFSTELLEN FÜR DIE BESCHAFFUNG DER HINTERGRUND-DOKUMENTE UND -INFORMATIONEN

Anlaufstelle und erster Ansprechpartner hinsichtlich einer Beschaffung von Hintergrunddokumenten und -informationen ist das Hessische Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.

Interessierte können sich hier an folgende Personen wenden:

Frau Weber

☎ 06 11/8 15 13 70

Herr Kaiser

☎ 06 11/8 15 13 12

Herr Dr. Quadflieg

☎ 06 11/8 15 13 50

Zur Erstellung des Bewirtschaftungsplans wurden auch Hintergrundinformationen und Hintergrunddokumente herangezogen, die nicht unmittelbar in den Bewirtschaftungsplan übernommen und darin dargestellt sind.

Es findet eine Unterscheidung von formellen und informellen Hintergrunddokumenten statt. Formelle Hintergrunddokumente haben einen unmittelbaren Bezug zu Bewirtschaftungsplan oder Maßnahmenprogramm, waren Gegenstand der Offenlegung, sind aber wegen des Umfangs oder aus anderen Gründen nicht in die Anhänge der beiden Dokumente aufgenommen worden. Informelle Hintergrunddokumente haben einen rein informativen Charakter, werden nicht in den Dokumenten genannt und waren nicht Gegenstand der Offenlegung.

Formelle und informelle Hintergrundinformationen und Hintergrunddokumenten sind im Internetauftritt zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in Hessen unter der Adresse http://www.flussgebiete.hessen.de => Bewirtschaftungsplanung => Hintergrundinformationen für Interessierte zugänglich.

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

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ZUSAMMENFASSUNG

Die WRRL 2000/60/EG fordert von den Mitgliedstaaten bis zum 22. Dezember 2009 die Aufstellung flussgebietsbezogener Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme, die hiermit vorgelegt werden.

Der Bewirtschaftungsplan (inkl. Maßnahmenprogramm) bildet ab dem 22. Dezember 2009 die Grundlage für alle Aktivitäten zur Erreichung der Ziele der WRRL in Hessen. Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm sind für alle Planungen und Maßnahmen der öffentlichen Planungsträger verbindlich (§ 4 Abs. 2 HWG).

Der (hessische) Bewirtschaftungsplan und das (hessische) Maßnahmenprogramm fließen in die Maßnahmenprogramme und Bewirtschaftungspläne für die Flussgebiete Weser und Rhein ein.

Gemäß § 4 Abs. 3 HWG sind die Maßnahmen bis zum Jahr 2012 umzusetzen, die Ziele sind nach § 7 Abs. 2 HWG, § 32 Abs. 2 HWG bis zum Ablauf des Jahres 2015 zu erreichen. Soweit Ausnahmen bzw. Fristverlängerungen in Anspruch genommen werden, müssen die Ziele bis spätestens 2027 erreicht sein.

Die grundsätzlichen Zielvorgaben der WRRL sind

-

für alle Oberflächenwasserkörper: das Verschlechterungsverbot, die Reduzierung der Verschmutzung mit prioritären Stoffen sowie die Einstellung von Einleitungen, Emissionen und Verlusten prioritärer gefährlicher Stoffe,

-

für natürliche Oberflächenwasserkörper: der gute Zustand,

-

für erheblich veränderte und künstliche Wasserkörper: das gute ökologische Potenzial und der gute chemische Zustand,

-

für Grundwasserkörper: das Verschlechterungsverbot; der gute mengenmäßige und gute chemische Zustand sowie die Trendumkehr bei signifikanten und anhaltend zunehmenden Schadstoffkonzentrationen,

-

für Schutzgebiete: Erreichen aller Normen und Ziele der WRRL, sofern die Rechtsvorschriften für die Schutzgebiete keine anderweitigen Bestimmungen enthalten.

Im Sinne der WRRL sind grundwasserabhängige Landökosysteme Indikatoren für den guten Zustand des Grundwassers. Er kann nur dann erreicht werden, wenn es zu keiner grundwasserbedingten signifikanten Schädigung von grundwasserabhängigen Landökosystemen kommt.

Der Bewirtschaftungsplan baut auf den Ergebnissen der Bestandsaufnahme einschließlich der wirtschaftlichen Analyse, der aktuellen Gewässerüberwachung und den wichtigen wasserwirtschaftlichen Fragen auf (siehe „Überblick über die festgestellten wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen in den hessischen Anteilen der Flussgebietseinheiten Weser und Rhein“, offengelegt vom 22. Dezember 2007 bis 22. Juni 2008).

Flussgebietseinheiten und Wasserkörper

Oberflächengewässer und Grundwasser wurden getrennt betrachtet.

Oberflächengewässer

Hessen liegt in den Flussgebietseinheiten Rhein (hessischer Anteil ca. 12.000 km²) und Weser (hessischer Anteil ca. 9.000 km²). Diese sind in insgesamt acht Bearbeitungsgebiete gegliedert: Main, Mittelrhein, Oberrhein, Neckar und Niederrhein in der Flussgebietseinheit Rhein sowie Fulda-Diemel, Werra und Weser in der Flussgebietseinheit Weser. Gegenstand der WRRL sind nicht alle Gewässer, sondern nur die bedeutsamen. Von den insgesamt etwa 24.000 km Gewässerstrecke in Hessen wurden deshalb nur 8.413 km betrachtet. Diese wurden in 433 Wasserkörper unterteilt (mittlere Fließlänge pro Wasserkörper 19 km; längste Fließstrecke 140 km, kürzeste Fließstrecke 1,6 km). Nahezu die Hälfte der Wasserkörper wird dem grobmaterialreichen silikatischen Mittelgebirgsbach zugeordnet. In Südhessen finden sich zudem in den breiten Talsohlen von Main und Oberrhein relativ häufig gefällearme, langsam fließende Fließgewässer.

Es gibt in Hessen 15 Talsperren und 6 Seen (mit einer Fläche von mindestens 50 ha). Der Lampertheimer Altrheinsee, ein vom Hauptstrom abgetrennter Altrheinarm mit innen liegenden Seen, wird als natürlicher Sondertyp des Oberrheingebietes betrachtet. Er ist das einzige „natürliche“ Stillgewässer über 50 ha in Hessen. Alle anderen Seen sind durch Abgrabungen von Kies (Werratalsee, Langener Waldsee und NSG Mainflingen) oder Braunkohle (Borkener See, Singliser See) entstanden und als künstliche Gewässer eingestuft.

15 Talsperren sowie weitere 18 Fließgewässerabschnitte wurden als erheblich veränderte Wasserkörper (HMWB) ausgewiesen. Bei den letzteren handelt es sich z. B. um die größeren Flüsse Rhein, Main und Neckar. Sie sind als Bundeswasserstraßen ausgebaut und haben für den Güterverkehr eine internationale Bedeutung. Aber auch kleinere Gewässer wie z. B. die Nidda im Bereich Frankfurt, der Salzbach im Bereich Wiesbaden oder aber die Drusel in Kassel sind als Stadtgewässer erheblich morphologisch verändert oder weisen einen überwiegend unterirdischen Gewässerverlauf auf.

Grundwasser

Im Grundwasser wurden nach hydrogeologischen und hydrologischen Kriterien 128 Grundwasserkörper mit einer mittleren Fläche von rd. 170 km² abgegrenzt. In Nord- und Mittelhessen überwiegen Kluftgrundwasserleitersysteme, z. B. Rheinisches Schiefergebirge, Vogelsberg und Fulda-Werra-Bergland. In Südhessen sind neben Kluftgrundwasserleitersystemen wie Odenwald, Spessart und Taunus auch großflächige Porengrundwasserleitersysteme vorhanden, z. B. Hessisches Ried und Untermainebene.

Es gibt in Hessen eine Vielzahl von grundwasserabhängigen Landökosysteme (darunter FFH-Gebiete, Vogelschutzgebiete, Naturschutzgebiete und Landschaftsschutzgebiete). Die im Rahmen der Umsetzung der WRRL im Hinblick auf eine potenzielle Beeinträchtigung überprüften Schutzgebiete nehmen insgesamt eine Fläche von rd. 5.267 km² ein.

In Hessen sind derzeit 1.734 Trinkwasserschutzgebiete und 23 Heilquellenschutzgebiete, ausgewiesen. Weitere 230 Trinkwasserschutzgebiete und 6 Heilquellenschutzgebiete befinden sich in Festsetzungsverfahren. In diesen Gebieten gelten besonders strenge Anforderungen zum Gewässerschutz.

Gewässerüberwachung

Die Gewässerüberwachung in Hessen umfasst die punktuellen Einleitungen und diffusen Schadstoffeinträge in die Gewässer (Emissionsüberwachung) sowie die Untersuchung der Gewässer und ihrer Lebensgemeinschaften selbst (Immissionsüberwachung).

Die WRRL unterscheidet zwischen einer Überblicksüberwachung, einer operativen Überwachung und einer Überwachung zu Ermittlungszwecken. In die operative Überwachung werden die Wasserkörper aufgenommen, bei denen die Erreichung eines guten Zustands unklar bzw. unwahrscheinlich ist.

Die Ergebnisse der Gewässerüberwachung informieren über den Status quo und die zeitliche Entwicklung der Gewässerqualität und deren Belastungen. Im Zusammenhang mit der Umsetzung der WRRL ermöglichen sie die Beurteilung, inwieweit die Qualitätsnormen eingehalten und die Ziele erreicht werden. Sie sind darüber hinaus auch Grundlage für eine gezielte Maßnahmenplanung und die Überwachung der Wirksamkeit der Maßnahmen.

Oberflächengewässer

Die chemische Überblicksüberwachung der Fließgewässer in Hessen nutzt das aus 13 bedeutsamen und repräsentativen Messstationen und -stellen bestehende Messnetz für die Umsetzung der Richtlinie 2006/11/EG betreffend die Verschmutzung infolge der Ableitung bestimmter gefährlicher Stoffe in die Gewässer der Gemeinschaft (früher 76/464/EWG).

Für die Überwachung der physikalisch-chemischen, chemischen und biologischen Qualitätskomponenten der Fließgewässer in Hessen wurde in den Jahren 2004 bis einschließlich 2006 ein sogenanntes „Zwischenmonitoring“ durchgeführt. Die Ergebnisse dieses „Zwischenmonitorings“ bildeten die Grundlage für die Auswahl der Messstellen für die operative Überwachung und die Überwachung zu Ermittlungszwecken.

Die Überwachung zu Ermittlungszwecken ist nur an drei Fließgewässern beabsichtigt, wo die Ursachen der Belastung noch genauer ermittelt werden müssen.

Für die Seen und Talsperren, in denen Maßnahmen zur Erreichung der Umweltziele notwendig sind, wurde eine operative Überwachung entwickelt. Sie besteht aus insgesamt 9 Messstellen, an denen die Gütedaten biologischer Qualitätskomponenten zur Bewertung stehender Gewässer erfasst werden.

Grundwasser

Für die mengenmäßige Überwachung des Grundwassers nach WRRL wurden in Hessen aus den bestehenden über rd. 900 Messstellen des Landesgrundwasserdienstes 110 repräsentative Messstellen ausgewählt.

Die Überwachung des chemischen Zustands des Grundwassers erfolgt im Rahmen der Überblicksüberwachung an 247 Messstellen und im Rahmen der operativen Überwachung an 145 Messstellen. Die Messstandorte konzentrieren sich in Hessen auf die relevanten Belastungsgebiete. Der Parameterumfang und das Beprobungsintervall richten sich nach den lokalen Gegebenheiten im jeweiligen Grundwasserkörper.

Belastungen der Gewässer/Wichtige Wasserbewirtschaftungsfragen

Für Hessen wurden im Rahmen der Bestandsaufnahme die wichtigen Belastungen der Gewässer identifiziert. Die bisherigen Überwachungsergebnisse bestätigen in weiten Teilen die Auswertungen und Schlussfolgerungen der Bestandsaufnahme. Für die wasserwirtschaftliche Planung im Rahmen der Umsetzung der WRRL sind somit in Hessen folgende Belastungen von wichtiger Bedeutung:

- Hydromorphologische Veränderungen/Abflussregulierung:

Viele Oberflächengewässer sind in ihrer Struktur und ihrem Abflussgeschehen durch bauliche Umgestaltung zu einem erheblichen Anteil verändert. Wesentliche Elemente der Veränderung sind Querbauwerke (Staustufen, Wehre, Abstürze), Verrohrungen sowie Laufverkürzung, Einengung und Befestigung des Gewässerbettes. Nachteilige Wirkungen sind z. B. die Unterbrechung der Durchwanderbarkeit der Gewässer in Längsrichtung, die nachhaltige Verarmung der aquatischen Flora und Fauna sowie die Verschärfung der Hochwasserproblematik.

- Nährstoffbelastung:

In den hessischen Oberflächengewässern stellt Phosphor den wesentlichen Eutrophierungsfaktor dar. Besonders wirksam ist diese Belastung bei den Seen und Talsperren, da sich die erhöhte Trophie unmittelbar auf das Gütepotenzial oder den Gütezustand auswirkt. Nach derzeitigem Kenntnisstand sind die größten Quellen die Kläranlagen und die erosiven Einträge aus den landwirtschaftlich genutzten Flächen. Die Belastung der Oberflächengewässer mit Nährstoffen ist durch den Ausbau der Kläranlagen bereits deutlich zurückgegangen. Gegenüber diesen punktförmigen Belastungen durch Abwassereinleitungen konnten erosive Einträge jedoch nur sehr begrenzt vermindert werden, da mitunter erhebliche Umstellungen bei der Flächenbewirtschaftung erforderlich sind. Allerdings sind auch diese Maßnahmen bei den zunehmend zu beobachtenden Starkniederschlagsereignissen in ihrer Wirkung begrenzt.

Beim Grundwasser sind hohe Nitrat-Konzentrationen als das größte Problem zu benennen. Der Eintrag von Nitrat in das Grundwasser erfolgt im Wesentlichen aus der landwirtschaftlichen Flächennutzung. Vor allem unter Sonderkulturen bzw. in Gebieten mit einem hohen Nährstoffanfall aus der Tierhaltung werden im Grundwasser häufig erhöhte Nitrat-Konzentrationen analysiert. Ein Teil des Stickstoffs, der zu hohen Nitrat-Konzentrationen im Grundwasser führt, wird über die Luft transportiert und eingetragen (atmosphärische Depositionen). Weitere Eintragspfade können auch defekte Abwasserkanäle sein, die jedoch zumeist nur von lokaler Bedeutung sind.

- Belastung mit organischen Stoffen:

Insbesondere die biologische Gewässeruntersuchung (Saprobie) zeigt, dass ein Teil der hessischen Oberflächengewässer wegen der Konzentration abbaubarer organischer bzw. Sauerstoff zehrender Stoffe nicht dem guten ökologischen Zustand entspricht.

- Belastungen mit gefährlichen Stoffen:

In Hessen ist ein Teil der Oberflächengewässer mit einigen Pflanzenschutzmittelwirkstoffen belastet. Alle anderen gefährlichen Stoffe und Stoffgruppen nach WRRL wurden nur in einzelnen Gewässern oder Gewässerabschnitten in wesentlichen Konzentrationen nachgewiesen; sie sind lokal von Bedeutung. Für den Grundwasserbereich haben Belastungen mit Pflanzenschutzmittelwirkstoffen lediglich lokale Bedeutung.

- Salzbelastung im Werra-Fulda-Einzugsgebiet:

Im hessischen Teil der FGE Weser fallen bei der Herstellung von Kalium- und Magnesiumprodukten Produktionsrückstände an, die entsorgt werden müssen. Die Produktionsrückstände der Kaliindustrie, die im osthessischen Kalirevier im Werk „Werra“ mit den hessischen Standorten Wintershall (Heringen) und Hattorf (Philippsthal) und im Werk „Neuhof-Ellers“ in fester und flüssiger Form anfallen, werden trocken aufgehaldet, in den Untergrund versenkt oder in den Vorfluter eingeleitet. Sowohl die Versenkung als auch die Aufhaldung haben Auswirkungen auf den chemischen Zustand des Grundwassers. Die Oberflächengewässer werden durch punktuelle Einleitungen und diffuse Einträge von Salzabwässern beeinträchtigt.

- Mögliche Belastungen von grundwasserabhängigen Landökosystemen durch Grundwasserentnahmen:

Für 28 potenziell gefährdete grundwasserabhängige Landökosysteme wird noch im Rahmen laufender Wasserrechtsverfahren geklärt, ob signifikante Schädigungen dieser Ökosysteme durch die beantragten Grundwasserentnahmen ausgeschlossen werden können oder ob entsprechende Auflagen zur Überwachung erforderlich sind.

Zustand der Gewässer

Nach den Vorgaben der WRRL sind für die Oberflächengewässer der ökologische und der chemische Zustand, für das Grundwasser der mengenmäßige und der chemische Zustand zu bestimmen. Für künstliche und erheblich veränderte Wasserkörper sind das ökologische Potenzial und der chemische Zustand festzulegen.

Fließgewässer

Vor dem Hintergrund der festgestellten Belastungen und der bislang vorliegenden Ergebnisse der Überwachung wird der Zustand der Oberflächengewässer in Hessen wie folgt bewertet:

- Ökologischer Zustand:

Die Ergebnisse zum ökologischen Zustand der Gewässer wurden nach den nationalen Bewertungsverfahren ermittelt. Neben den biologischen Qualitätskomponenten (Fischnährtiere, Fische, Wasserpflanzen, Kieselalgen) werden zur Bewertung auch allgemeine chemisch-physikalische Parameter, Sauerstoff und spezifische Schadstoffe herangezogen.

28 Wasserkörper befinden sich bereits heute in einem guten ökologischen Zustand auf. 117 Wasserkörper befinden sich in einem mäßigen, 167 Wasserkörper in einem unbefriedigenden und 114 Wasserkörper in einem schlechten ökologischen Zustand. Für 5 Talsperren und 2 Wasserkörper unter Federführung von Bayern bzw. Nordrhein-Westfalen liegt keine Gesamtbewertung des ökologischen Zustands vor.

Bei den Wasserkörpern mit gutem ökologischen Zustand sind vor allem die Wasserkörper Hoppecke, Elsoff, Lindenhöferbach und die Bäche im Neckargebiet unterhalb Seebach und oberhalb Elsenz zu nennen. In diesen 4 Wasserkörpern wurde bei mindestens zwei biologischen Oualitätskomponenten ein sehr guter ökologischer Zustand festgestellt.

- Chemischer Zustand:

Von den Stoffen der Anhänge IX und X der WRRL sind in Hessen für die Beurteilung des chemischen Zustands der Fließgewässer folgende Stoffgruppen relevant und Gegenstand der Überwachung: Schwermetalle, Tributylzinn-Verbindungen, polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), Pflanzenschutzmittelwirkstoffe (PSM) und Hexachlorcyclohexan (HCH).

In Hessen weist in Bezug auf die prioritären Stoffe aufgrund der unklaren Belastungssituation bei den PAK (vgl. S. 43) kein Wasserkörper einen guten Zustand auf. Der Zustand wird dementsprechend für 346 Wasserkörper als unklar eingestuft. In fünf Wasserkörpern ist der Zustand gut. In 82 hessischen Wasserkörpern ist der gute Zustand nicht erreicht. Die Ursachen sind hierbei sowohl die Belastung durch prioritäre Pflanzenschutzmittelwirkstoffe (37 Wasserkörper) als auch durch PAK (32 Wasserkörper). In 13 Wasserkörpern verursachen sowohl Pflanzenschutzmittelwirkstoffe als auch PAK den schlechten Zustand.

Im Hinblick auf die als prioritäre Stoffe eingestuften Schwermetalle befinden sich alle hessischen Gewässer mit Ausnahme des Landgrabens und des Darmbachs in einem guten chemischen Zustand.

Die Untersuchungen für Tributylzinn-Verbindungen ergaben nur für die Wasserkörper Eschbach und Winkelbach Überschreitungen der in der Richtlinie 2008/105/EG festgelegten Umweltqualitätsnorm.

Seen und Talsperren

Die Seen und Talsperren in Hessen zeigen folgendes Bild:

- Ökologisches Potenzial/Zustand:

Der Langener Waldsee weist ein gutes, das NSG Mainflingen weist ein sehr gutes ökologisches Potenzial auf.

Die Talsperren an der Eder, Diemel, Kinzig, Antrift, sowie die Driedorfer Talsperre und der Werratalsee weisen infolge erhöhter Nährstoffbelastung bzw. einer hohen Trophie ein mäßiges Potenzial auf. Der Niedermooser See hat aus dem gleichen Grund ein unbefriedigendes Potenzial. Der Lampertheimer Altrheinsee, der zu den natürlichen Sondertypen zählt, hat infolge der Nährstoffbelastung bzw. einer hohen Trophie einen mäßig ökologischen Zustand. Der Singliser See ist aufgrund seines geogen sauren Charakters hinsichtlich seines ökologischen Potenzials nicht bewertbar, doch zeigt die hohe Nährstoffbelastung ein Gütedefizit auf.

Vier Talsperren und ein Tagebausee sind in der Bewertung noch unsicher, da entsprechende Untersuchungen anhand der Biokomponente Phytoplankton im Jahr 2009 noch andauern.

- Chemischer Zustand:

Alle Seen und Talsperren in Hessen sind in einem guten chemischen Zustand.

Grundwasser

Vor dem Hintergrund der festgestellten Belastungen und der bislang vorliegenden Ergebnisse der Überwachung ist der Zustand der Grundwasserkörper in Hessen wie folgt zu bewerten:

- Mengenmäßiger Zustand:

Alle hessischen Grundwasserkörper sind in einem guten mengenmäßigen Zustand. Es gibt zwar Gebiete, die durch großräumig wirkende Eingriffe in den Grundwasserhaushalt beeinflusst werden (Oberrhein- und Untermainebene sowie am Südwestrand des Vogelsberges), flächenhafte Trends mit sinkenden Wasserständen liegen dort jedoch heute nicht mehr vor.

- Chemischer Zustand:

104 von 128 Grundwasserkörpern wurden in einen guten Zustand eingestuft. 2 Körper wurden ausschließlich aufgrund der PSM-Belastung und weitere 17 aufgrund der Belastung mit Nitrat (teilweise zusätzlich mit PSM) in den schlechten Zustand eingestuft. In letzteren ist dies auf Überschreitungen der Qualitätsnorm für Nitrat, bedingt durch Einträge aus der Landbewirtschaftung, zurückzuführen.

Die Ergebnisse der Trendüberwachung und das Belastungspotenzial zeigen, dass jedoch auch in den Grundwasserkörpern, die sich derzeit in einem guten chemischen Zustand befinden, im Hinblick auf die Nitratbelastungen in ausgewählten Maßnahmengebieten, Maßnahmen zu ergreifen sind, um zu verhindern, dass sich der Zustand verschlechtert.

Aufgrund der Salzwasserversenkung werden im Werra-Kali-Gebiet 4 Grundwasserkörper und im Kali-Gebiet Neuhof 1 Grundwasserkörper mit im schlechten chemischen Zustand klassifiziert.

Somit sind insgesamt in Hessen 24 Grundwasserkörper im schlechten Zustand.

Umweltziele und Defizitanalyse

Der Handlungsbedarf leitet sich aus der Defizitanalyse als Abgleich zwischen der Bestandsaufnahme und den Umweltzielen ab. Die hessischen Umweltziele wurden dabei in Einklang mit EU-weit abgestimmten und festgelegten Normen bzw. den bundesweit vereinbarten Werten durch die Bundesländer (LAWA) bestimmt. Vor allen Dingen im Bereich Stoffe sind die Festlegungen noch nicht abschließend erfolgt. Soweit die Entwicklung zu antizipieren war, wurden künftige Vorgaben berücksichtigt. Bei bestehenden Unsicherheiten hinsichtlich der Wirkung von Maßnahmen werden diese durch Pilotprojekte und weitere Untersuchungen bewertet, um zu entscheiden, ob und in welcher Weise diese Maßnahmen zu einem späteren Zeitpunkt aufzunehmen sind.

Die Umweltziele für die Schadstoffbelastung der Oberflächengewässer ergeben sich aus den rechtlichen Vorgaben der hessischen Verordnung zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie. Zu unterscheiden ist dabei zwischen den sonstigen (spezifischen) Schadstoffen und den prioritären Stoffen. Die Qualitätsnormen für die sonstigen (spezifischen) Schadstoffe werden - neben den biologischen Qualitätskomponenten - für die Bewertung des ökologischen Zustands herangezogen. Für die Bewertung des chemischen Zustands werden die Qualitätsnormen der prioritären Stoffe herangezogen.

Das Umweltziel für die biologischen Komponenten ist der jeweilige gewässertypische Referenzzustand mit einer höchstens geringfügigen Abweichung der Zusammensetzung und Häufigkeit der Arten. Das Konzept der hydromorphologischen Umweltziele geht ergänzend davon aus, dass je nach Gewässertyp und Fischregion eine bestimmte Mindestausprägung von Strukturmerkmalen je Bewertungsabschnitt vorhanden sein muss, damit dieser als „lebensraumgeeignet“ angesehen werden kann.

Die Umweltziele für das Grundwasser ergeben sich unmittelbar aus den Vorgaben der WRRL bzw. der Grundwasserrichtlinie. Qualitätsnormen wurden hier für Nitrat und Pflanzenschutzmittelwirkstoffe festgelegt. Für weitere Parameter wurden in Abhängigkeit von den jeweiligen natürlichen hydrochemischen Verhältnissen Schwellenwerte festgelegt. Letzteres erfolgte in Hessen in Bezug auf die hydrogeologischen Teilräume.

Im Rahmen der Defizitanalyse wurden im Wesentlichen die bereits auf Grundlage der Bestandsaufnahme formulierten wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen (siehe oben) bestätigt.

Strategien zur Zielerreichung

Das Land Hessen hat in den vergangenen Jahren bereits viele Anstrengungen zum Gewässerschutz und zur Verbesserung der Gewässerqualität unternommen und große Erfolge erzielt. Die dargestellten Erfolge bei der Erreichung des guten Zustands sind hierauf in vielen Fällen zurückzuführen. Sie sind ein Beleg dafür, dass auch in die erweiterten Zielsetzungen der WRRL alle Wasserkörper in einen guten Zustand zu bringen bzw. das gute ökologische Potenzial zu erschließen, erfüllt werden können.

Maßnahmenprogramm

Auf der Grundlage der Bestandsaufnahme, der Ergebnisse der Gewässerüberwachung, der wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen, der Defizitanalyse und der konkreten Umweltziele wurde ein für Hessen spezifisches Maßnahmenprogramm erarbeitet.

Im Wesentlichen sind danach Maßnahmen für stoffliche und hydromorphologische Belastungen zu konzipieren und durchzuführen. Um Synergien zu nutzen, sollen Maßnahmen mit gleicher fachlicher Zielsetzung möglichst im gesamten Wasserkörper umgesetzt werden.

Da einzelne Maßnahmen oftmals Auswirkungen auf mehrere Qualitätskomponenten haben, ist das Maßnahmenprogramm ursachen- und belastungsorientiert aufgebaut:

Maßnahmen zur Verminderung der stofflichen Belastungen

- Maßnahmen zur Verminderung von Einleitungen von Abwasser, Mischwasser und Niederschlagswasser (Punktquellen):

Bei der Aufstellung des hessischen Maßnahmenprogramms zur Verminderung der Belastungen aus Punktquellen wurden folgende Überlegungen berücksichtigt:

Zur Verminderung der Gewässerbelastung aus Abwassereinleitungen wurden die Maßnahmen aufgenommen, deren Umsetzung innerhalb der Geltungsdauer des Maßnahmenprogramms nach Einschätzung der Wasserbehörde möglich ist.

Die Kommunalabwasserrichtlinie 91/271/EWG gilt grundsätzlich als maßgebliche Anforderung in empfindlichen Gebieten für den Meeresschutz. Die über die Anforderungen der Kommunalabwasserrichtlinie hinausgehenden ergänzenden Maßnahmen zur Verminderung der Belastung der Binnengewässer dienen auch dem Meeresschutz (Nordsee).

Um den Maßnahmenbedarf zur Verminderung der Nährstoffbelastung genauer zu ermitteln, wurde ein „Szenario Phosphor“ erstellt. Diese Studie hat gezeigt, dass ein schrittweises Vorgehen erforderlich ist. Aufgrund der noch bestehenden erheblichen Defizite bei der Beurteilung der Wirksamkeit möglicher Maßnahmen ist eine Priorisierung erforderlich.

Im Maßnahmenprogramm Hessen werden im Hinblick auf Punktquellen folgende Maßnahmengruppen unterschieden:

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Ertüchtigung von kommunalen Kläranlagen,

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Ertüchtigung von direkt einleitenden industriellen/gewerblichen Abwasseranlagen,

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qualifizierte Entwässerung im Misch- und Trennverfahren,

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dezentrale Maßnahmen zu Vermeidung, Verminderung, Verzögerung von Abflussvorgängen,

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Ertüchtigung der Misch- und Niederschlagswasserbehandlung,

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sonstige Maßnahmen Punktquellen.

Die Phosphorbelastung aus Abwasseranlagen wird durch laufende (grundlegende) Maßnahmen tendenziell weiter vermindert. Die daraus folgende Wirkung ist schwer zu quantifizieren. Insgesamt resultiert aber eine weitere Verminderung der Phosphorbelastung, so dass der Eintrag in die Oberflächengewässer aus kommunalen Anlagen insgesamt stärker zurückgehen wird.

Unabhängig von der Durchführung ergänzender Maßnahmen wird auf der Basis einer Arbeitshilfe überprüft, welche Maßnahmen zur Verminderung der Abwasserbelastung mit Phosphor auch über den Stand der Technik hinaus möglich und realisierbar sind. In der ersten Bewirtschaftungsperiode haben Maßnahmen an Abwasserbehandlungsanlagen Priorität, die

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in Einzugsgebiete von Seen und Talsperren einleiten sowie

-

in Fließgewässer einleiten, deren Trophie-Index Kieselalgen nicht zumindest dem guten Zustand entspricht und in denen die Orientierungswerte für Ortho-Phosphat um das Zweifache überschritten werden.

- Maßnahmen zur Verminderung der Phosphorbelastung aus diffusen Quellen:

Diffuse Belastungen mit Phosphor sind in Hessen nur in Bezug auf Oberflächengewässer von Bedeutung (Erosion).

Der Pfad Erosion stellt mit einem Eintrag von fast 480 t/a Gesamtphosphor (Pges) die zweitgrößte Phosphorquelle dar. Mit Hilfe des Modells MEPhos14 wurde eine Gebietskulisse erosionsrelevanter Flächen ermittelt und dann auf die landwirtschaftlichen Bewirtschaftungseinheiten übertragen. Die Entscheidung, welche dieser Bewirtschaftungseinheiten tatsächlich in das Programm erosionsmindernder Bodenbearbeitung einbezogen werden, muss im Rahmen weiterer Untersuchungen sowie lokaler Beratung entschieden werden.

Im Maßnahmenprogramm werden für den Ackerbau und den Weinbau verschiedene Maßnahmen zur Verminderung von Erosion und Abschwemmung vorgesehen. Bei Umsetzung der beschriebenen Maßnahmen zur Verminderung von Erosion und Abschwemmung auf den mit dem Modell MEPhos vorgeschlagenen Gebietskulissen unter Einschluss einer fachgerechten Verortung wird mit einem Rückhalt von ca. 180 t/a Gesamtphosphor gerechnet. Die vorgeschlagenen Maßnahmen können je nach Standort- und Betriebsbedingungen von unterschiedlicher, teilweise auch geringer Eingriffsintensität sein.

- Maßnahmen zur Verminderung der Stickstoffbelastung aus diffusen Quellen:

Belastungen mit Stickstoff sind in diesem Zusammenhang in Hessen nur in Bezug auf das Grundwasser von Bedeutung.

Zur Auswahl von Maßnahmengebieten wurden neben den Überwachungsmessstellen alle zur Verfügung stehenden Grundwassermessstellen ausgewertet und auf steigende Trends bei der Nitrat-Konzentration oder Überschreitungen der Qualitätsnorm untersucht. Daraus ergab sich, dass in allen Grundwasserkörpern Maßnahmen notwendig sind, um den guten chemischen Zustand zu erhalten bzw. zu erreichen.

Zur Identifikation von Maßnahmengebieten auf Gemarkungsebene innerhalb der Grundwasserkörper wurde ein Belastungspotenzial (Emission) ermittelt. Dieses führte mit den gemessenen Nitrat-Konzentrationen im Grundwasser (Immission) zu einer Bewertung der Gemarkungen im Hinblick auf die Umsetzung von Maßnahmen. Durch die Kombination von vorhandenen Nitrat- und Ammoniumbelastungen (Immission) mit dem Belastungspotenzial (Emission) konnten besonders gefährdete bzw. bereits belastete Flächen herausgearbeitet und dargestellt werden.

- Maßnahmen zur Verminderung der Salzbelastung:

Zur Verminderung der Salzbelastung durch die Kaliindustrie wird in Hessen für Oberflächengewässer und Grundwasser folgendes Maßnahmenprogramm durchgeführt:

-

Intensivierung des Messprogramms zu Ermittlungszwecken,

-

Seit März 2008 tagt der Runde Tisch „Gewässerschutz Werra/Weser und Kaliproduktion“ (RT), an dem die Betroffenen unter wissenschaftlicher Begleitung nach tragfähigen Lösungen für die Salzabwasserbelastung suchen. Im Oktober 2008 hat die Fa. K+S KALI GmbH ein Investitionsprogramm in Höhe von 360 Mio. Euro vorgestellt, mit dem die flüssigen Rückstände aus der Kaliproduktion bis zum Jahr 2015 schrittweise auf 7 Mio. m3 /a halbiert werden sollen. Die darin vorgesehenen Maßnahmen sind in die Überlegungen des RT eingeflossen.

Der RT wird seine Empfehlungen zur Reduzierung der Salzbelastung bis Ende 2009 vorlegen. Diese Empfehlungen werden anschließend in die Entscheidungen über weitere Maßnahmen zur Reduzierung der Salzabwasserbelastungen einbezogen. Nähere Angaben zur Strategie der Reduzierung der Salzbelastung sind dem Maßnahmenprogramm Hessen 2009 (Abschnitt 1.2) zu entnehmen.

Maßnahmen zur Verminderung der Belastungen durch Abflussregulierungen und durch hydromorphologische Veränderungen

- Maßnahmen zur Verminderung der Belastung durch Abflussregulierungen:

Zur Vernetzung der Fließgewässer und zur Erreichung eines guten ökologischen Zustands/Potenzials sind in Hessen an ca. 4.660 Wanderhindernissen Maßnahmen zur Wiederherstellung der linearen Durchgängigkeit erforderlich. Die Maßnahmenpalette reicht dabei vom Einbau spezieller Fischschutzanlagen in Wasserkraftwerke bis hin zum vollständigen Rückbau von Querbauwerken.

- Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässermorphologie

Die morphologischen Veränderungen stellen, zusammen mit der oft fehlenden linearen Durchgängigkeit, in den hessischen Fließgewässern einen Belastungsschwerpunkt dar. Da die biologischen Qualitätskomponenten besonders empfindlich auf die identifizierten strukturellen Belastungen reagieren, wurde eine große Auswahl verschiedener Maßnahmen zur Verbesserung der morphologischen Belastungen definiert.

Es wurden, auch unter dem Gesichtspunkt der Kosteneffizienz, vorrangig Maßnahmen ausgewählt, die die dynamische Eigenentwicklung initiieren und fördern. Die Bereitstellung von Flächen zur Selbstregeneration der Gewässer ist dabei in der Regel Voraussetzung.

Bei weniger dynamischen Gewässern und solchen mit ganz erheblichen Abweichungen von den morphologischen Umweltzielen oder nicht zu umgehenden Restriktionen sind weitergehende Maßnahmen teils in Kombination mit ingenieurtechnischen Bauweisen erforderlich, um zeitnah hydromorphologische Verbesserungen zu erzielen.

Insgesamt besteht ein Bedarf zur Bereitstellung von Flächen in einer Größenordnung von ca. 4.460 ha. Davon entfallen auf die FGE Rhein ca. 3.110 ha und auf die FGE Weser ca. 1.350 ha. Strukturverbessernde Maßnahmen werden auf ca. 2.140 km Fließgewässerlänge in Hessen vorgeschlagen. Der Bedarf in der FGE Rhein beläuft sich dabei auf ca. 1.540 km, in der FGE Weser liegt er in einer Größenordnung von 600 km. Maßnahmen für eine ökologisch verträgliche Abflussregulierung und Maßnahmen zur Förderung des natürlichen Rückhalts sind hingegen nur vereinzelt notwendig bzw. möglich.

Aufgaben der Maßnahmenträger

Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt durch die Maßnahmenträger. Der größte Teil der Maßnahmen lässt sich dabei den Kommunen und der Landwirtschaft und in besonderen Fällen auch (industriellen) Anlagebetreibern zuordnen.

Die Kommunen sind im Rahmen der Abwasserbeseitigungspflicht nach § 43 HWG und im Rahmen der Gewässerunterhaltung nach § 9 HWGzuständig für:

-

Ertüchtigung von kommunalen Kläranlagen

-

qualifizierte Entwässerung im Misch- und Trennverfahren

-

dezentrale Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung, Verzögerung von Abflüssen

-

Ertüchtigung der Misch- und Niederschlagswasserbehandlung

-

Maßnahmen zur Abflussregulierung, Herstellung der linearen Durchgängigkeit

-

Entwicklung naturnaher Gewässer-, Ufer- und Auenstrukturen

-

Förderung des natürlichen Rückhalts

Maßnahmen einer verstärkten gewässerschonenden Landbewirtschaftung sind Sache der Landwirtschaft. Hierzu gehören:

-

Maßnahmen zur Erosionsvermeidung, Vermeidung des Stoffeintrags über diffuse Quellen

-

Anpassung der Bewirtschaftung zur PSM-Verminderung durch Einsatz abdriftarmer Düsen, Sachkundenachweise, Einhaltung von Abstandsregelungen, Nutzung „nichtchemischer“ Maßnahmen

-

reduzierte Bodenbearbeitung

-

Zwischenfruchtanbau (Herbstumbruch)

-

angepasste N-Düngung auf Bodenbeschaffenheit

-

angepasste Stickstoffdüngung

Fristverlängerungen

Wegen natürlicher oder technischer Gegebenheiten und bestehender Unsicherheiten bezüglich der Wirkung der Maßnahmen auf das Ziel des guten Zustands können nicht alle Maßnahmen im ersten Bewirtschaftungszeitraum 2010 bis 2015 umgesetzt werden. Für diese Maßnahmen müssen Fristverlängerungen in Anspruch genommen werden.

Ausnahmetatbestände nach Art. 4 Abs. 4 WRRL können Begründung von Fristverlängerungen sein:

-

natürliche Ausnahmetatbestände:

Die natürlichen Gegebenheiten lassen keine rechtzeitige Verbesserung des Zustands der Wasserkörper zu.

-

technische Ausnahmetatbestände:

Die Durchführung der Maßnahmen kann aus Gründen der technischen Durchführbarkeit nur in Schritten durchgeführt werden, die den vorgegebenen Zeitrahmen übersteigen.

-

wirtschaftliche Ausnahmetatbestände:

Die Verwirklichung der Verbesserung des Zustands der Wasserkörper innerhalb des vorgegebenen Zeitrahmens würde unverhältnismäßig hohe Kosten verursachen.

Weitere Ausnahmetatbestände können nach Art. 4 Abs. 5 die Verwirklichung weniger strenger Umweltziele begründen, sofern bestimmte Wasserkörper durch menschliche Tätigkeit so beeinträchtigt oder ihre natürlichen Gegebenheiten so beschaffen sind, dass das Erreichen der Ziele der WRRL in der Praxis nicht möglich ist oder unverhältnismäßig teuer wäre.

Folgende Fristverlängerungen werden in Hessen in Anspruch genommen:

- Grundwasser

Diffuse Einträge:

Diffuse Einträge von Stickstoff und Pflanzenschutzmittelwirkstoffen haben dazu geführt, dass ein Teil der hessischen Grundwasserkörper in einem „schlechten chemischen Zustand“ ist. Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass die ausgewählten Maßnahmen bis zum Jahr 2015, also innerhalb der Laufzeit des Bewirtschaftungsplans, zum guten chemischen Zustand führen werden. Gründe hierfür sind die langen Verweilzeiten des Sickerwassers im Boden bzw. in der wasserungesättigten Zone und die langen Fließzeiten des Grundwassers im Grundwasserleiter. Für die betroffenen Grundwasserkörper sind daher Fristverlängerungen aufgrund natürlicher Gegebenheiten in Anspruch zu nehmen.

Sonstige anthropogene Einwirkungen:

Durch die Auswirkungen der Kaliindustrie in Osthessen (Salzabwasserversenkung) befinden sich weitere Grundwasserkörper infolge der Salzabwasserbeeinflussung im „schlechten chemischen Zustand“. Die Auswirkungen der Salzabwasserversenkung auf das Grundwasser sind aufgrund der vorhandenen Bedingungen derart, dass selbst bei einer sofortigen Einstellung der Salzabwasserversenkung und sonstiger Einflüsse (Halden) der gute chemische Zustand bis zum Jahr 2015 nicht erreicht werden könnte. Für die betroffenen Grundwasserkörper sind daher Fristverlängerungen aufgrund natürlicher Gegebenheiten in Anspruch zu nehmen.

- Oberflächengewässer - Hydromorphologie

Für die Durchführung hydromorphologischer Maßnahmen ergibt sich derzeit die Notwendigkeit von Fristverlängerungen insbesondere aufgrund administrativer/juristischer Gründe (technischer Ausnahmetatbestand). Dies ist vor allem dann der Fall, wenn

-

Wasserrechte bestehen,

-

für Struktur verbessernde Maßnahmen gleichzeitig eine Bereitstellung von Flächen in größerem Umfang erforderlich ist,

-

bei großräumigen und tiefgreifenden Umgestaltungsmaßnahmen längerfristige Vorplanungen und Planfeststellungsverfahren notwendig sind,

-

die Ergebnisse zum ökologischen Zustand, insbesondere im Hinblick auf die Fischfauna und/oder das Makrozoobenthos noch nicht gesichert sind.

Gemäß den hier beispielhaft aufgeführten Kriterien und nach einer Abschätzung der örtlichen Akzeptanz wurde für jeden einzelnen Wasserkörper ermittelt, ob alle erforderlichen Maßnahmen zur Verbesserung der Struktur und/oder zur Wiederherstellung der Durchgängigkeit innerhalb des Bewirtschaftungsplans bis zum Jahr 2015 machbar sind. Es zeigt sich jedoch, dass in vielen Wasserkörpern aufgrund der längeren Planungs- und Umsetzungszeitdauer zwar der sofortige Beginn der Maßnahmenumsetzung erforderlich sein wird, jedoch der gute ökologische Zustand hier voraussichtlich nicht bis zum Jahr 2015 erreicht werden kann.

Die Umsetzung aller erforderlichen Maßnahmen innerhalb des ersten Bewirtschaftungszeitraums erfolgt, wenn dies technisch machbar ist und wenn es sich um ein Vorranggewässer der Flussgebietsgemeinschaften Rhein oder Weser handelte oder wenn der ökologische Zustand für alle biologischen Qualitätskomponenten und für die unterstützenden Komponenten Struktur, Durchgängigkeit, Trophie (Phosphor) und Saprobie (Sauerstoff) innerhalb des ersten Bewirtschaftungszeitraums erreicht werden kann.

Die Notwendigkeit einer Fristverlängerung für das Erreichen des guten ökologischen Zustands aufgrund natürlicher Verhältnisse besteht im ersten Bewirtschaftungsplan nur in wenigen Oberflächenwasserkörpern. Bedingt durch das derzeit teilweise noch fehlende Wiederbesiedlungspotenzial einiger Fische (insbesondere fehlt in den Äschen- und Barbenregionen die Leitfischart Schneider) ist hier auch aufgrund von natürlichen Gegebenheiten eine Fristverlängerung erforderlich.

- Oberflächengewässer - Stoffe

Die nach Art. 4 Abs. 1 WRRL vorgesehenen Ziele können im ersten Bewirtschaftungszeitraum aus Gründen der technischen Durchführbarkeit nicht erreicht werden. Es werden daher Fristverlängerungen in Anspruch genommen.

Die Fristverlängerung wird aus folgenden Gründen mangels technischer Durchführbarkeit in Anspruch genommen:

-

Die Diskussion um Umweltqualitätsnormen und andere Umweltziele ist noch nicht abgeschlossen. Die Bundesregierung plant, zur Umsetzung der Tochterrichtlinie „Prioritäre Stoffe“ eine Rechtsverordnung zu erlassen. Dabei sollen u. a. auch Umweltqualitätsnormen der flussgebietsrelevanten Stoffe (IKSR) und die bisherigen VO-WRRL der Länder mit berücksichtigt werden. Dies hat maßgeblichen Einfluss darauf, ob sich Wasserkörper in gutem oder schlechtem Zustand befinden und damit Maßnahmen erforderlich sind oder nicht. Die sich aus der vorgesehenen Verordnung der Bundesregierung ergebenden Änderungen werden im Vollzug, unabhängig von der erforderlichen Fortschreibung des Bewirtschaftungsplans und des Maßnahmenprogramms für den Zeitraum ab 2015, umgesetzt.

-

Die Vorgehensweise zum Schutz der Meere ist auf der Ebene der Flussgebietsgemeinschaften noch nicht abschließend festgelegt.

Öffentlichkeitsarbeit und Beteiligung der Öffentlichkeit

Die WRRL schreibt in Art. 14 eine Förderung der aktiven Beteiligung aller interessierten Stellen an der Umsetzung der Richtlinie vor. Mit Blick auf die Vorgaben des Art. 14 wurde in Hessen frühzeitig die Beteiligung der Öffentlichkeit begonnen. Dies geschah in Form von Veranstaltungen, Medien und Gremien.

Eine aktive Beteiligung aller interessierten Stellen an der Aufstellung des hessischen Bewirtschaftungsplans und damit auch an den Maßnahmenprogrammen ist ausdrücklich gewünscht. Deshalb führte das Land Hessen in der ersten Jahreshälfte 2008 sogenannte Beteiligungswerkstätten (diffuse Einträge) und Beteiligungsplattformen (punktförmige Einträge und Morphologie) durch, in denen die interessierte Fachöffentlichkeit und Betroffene ihre Argumente und Vorstellungen einbringen konnten.

Seit dem Jahr 2003 ist der Webauftritt zur Umsetzung der WRRL in Hessen für die Öffentlichkeit unter http://www.flussgebiete.hessen.de erreichbar. Die Homepage und das über sie erreichbare Karteninformationssystem (WRRLL-Viewer) dienen als allgemeines Informationsmedium, als Arbeitsplattform für die im hessischen Umsetzungsprozess Beteiligten und als Werkzeug in den Beteiligungsverfahren.

Zur weiteren allgemeinen Information der Öffentlichkeit hat das Land Hessen eine aus sieben Plakaten bestehende Posterserie und eine Faltblattreihe herausgegeben. Letztere wird kontinuierlich fortgeführt.

Zur Einbeziehung der Verbandsöffentlichkeit in die Arbeiten zur Umsetzung der WRRL wurde unter Vorsitz des Leiters der Abteilung Wasser und Boden ein ständiger Beirat zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in Hessen beim HMUELV eingerichtet.

Ausblick

Das Land Hessen hat die Aufgabe, bis zum Jahr 2027 alle Wasserkörper in einen guten Zustand zu bringen bzw. das gute ökologische Potenzial zu erreichen. Als erster Schritt ist das „Hessische Maßnahmenprogramm 2009“ bis 2012 umzusetzen, damit die Ziele für das Jahr 2015 erreicht werden.

Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass Maßnahmen im Gewässer Zeit brauchen, um Wirkung zu erzielen, und dass die Beteiligten bzw. Betroffenen Zeit brauchen, um sich von den Vorteilen der durch die WRRL vorgegebenen neuen Wege zu überzeugen. Viele der Maßnahmen des Plans sind in den Beteiligungswerkstätten und Beteiligungsplattformen gemeinsam mit den Beteiligten entwickelt worden. In diesen Foren war eine hohe Akzeptanz der Maßnahmen erkennbar.

Die Maßnahmen dieses Plans sind nun auf den Weg zu bringen, die Veränderungen sind im Rahmen der Überwachung zu analysieren und in Hinblick auf die Zielerreichung zu bewerten. Das Maßnahmenprogramm gilt für den ersten Bewirtschaftungszeitraum von 2009 bis 2015. Innerhalb von drei Jahren nach Veröffentlichung des Bewirtschaftungsplans ist ein Zwischenbericht mit einer Darstellung der Fortschritte vorzulegen, die bei der Durchführung des geplanten Maßnahmenprogramms erzielt wurden (Art. 15 Abs. 3 WRRL). Ein entsprechender Bericht ist der EU-Kommission demnach erstmals im Jahr 2012 zu übergeben. Zum 22. Dezember 2015 erfolgt dann eine Überprüfung und Aktualisierung des Bewirtschaftungsplans und des Maßnahmenprogramms.

GLOSSAR UND ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS

AbfKlärV

Klärschlammverordnung

AbwV

Abwasserverordnung

AbwAG

Abwasserabgabengesetz

ANAG

Analysendatei Altlasten und Grundwasserschadensfälle

ASE

Agrarstrukturerhebung

ATKIS

Amtliches Topografisches Kartografisches Informationssystem

AWB

künstlicher Wasserkörper (Artificial Water Body)

BBodSchG

Bundes-Bodenschutzgesetz

BBodSchV

Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung

BeStWag

Richtlinien für bautechnische Maßnahmen an bestehenden Straßen in Wasserschutzgebieten

BetrSichV

Verordnung über Sicherheit und Gesundheit bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, über Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und über die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes (Betriebssicherheitsverordnung)

BGI

Betriebliche Gewässerschutzinspektionen

BImSchG

Bundes-Immissionsschutzgesetz

BImSchV

Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Biota

alle Lebewesen der Umwelt (Pflanzen, Tiere, Pilze u.a.)

BNatSchG

Bundesnaturschutzgesetz

BVT

beste verfügbare Technik (entspricht dem deutschen Begriff „Stand der Technik“)

BP

Beteiligungsplattformen

BRIDGE

Verfahren zur Bestimmung der natürlichen Hintergrundbeschaffenheit des Grundwassers (Background cRiteria for the IDentification of Groundwater thrEsholds)

BW

Beteiligungswerkstätten

BWS

Bruttowertschöpfung der Wirtschaft

BZE

Bodenzustandserhebung

ChemG

Chemikaliengesetz

ChemVerbotsV

Chemikalienverbotsverordnung

Cross Compliance

Seit dem Jahr 2005 ist für alle Landwirte, die Direktzahlungen erhalten, die Einhaltung sog. anderweitiger Verpflichtungen (Cross Compliance) obligatorisch (Verordnung Nr. 1782/2003 des Rates und Verordnung Nr. 796/2004 der Kommission).
Die Cross Compliance-Regelungen sehen vor, dass 19 auf europäischer Ebene erlassene und in nationales Recht umgesetzte Rechtsakte aus den Bereichen Umwelt, Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanzen sowie Tierschutz, die direkt auf Betriebsebene anwendbar sind, systematisch zu kontrollieren sind. Die Empfänger der Direktzahlungen sind darüber hinaus verpflichtet, die Flächen in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (z.B. auch Erosionsschutz) zu erhalten. (Quelle: http://ec.europa.eu)

Defizit

abgrenzbarer Komplex an signifikanten Belastungen bzw. Beeinträchtigungen einer oder mehrerer Qualitätskomponenten (Zustand schlechter als das Ziel) im Sinne der WRRL (z.B. eine Schwermetallbelastung über einem Orientierungswert oder höher als das Umweltziel in einem Wasserkörper [Verschlechterungsverbot], die unterschiedliche Qualitätskomponenten beeinträchtigt und unterschiedliche Ursachen haben kann)
Defizite beziehen sich auf Maßnahmenbereiche.

DüMG

Düngemittelgesetz

DüV

Düngeverordnung

EEG

Erneuerbare-Energien-Gesetz

EKVO

Abwasser-Eigenkontrollverordnung

EPER

Europäisches Schadstoffemissionsregister

FFH-RL

Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie)

FGE

Flussgebietseinheit

FGG

Flussgebietsgemeinschaft

FIS AG

Hessisches Fachinformationssystem Altlasten und Grundwasserschadensfälle

GefStoffV

Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung)

GESIS

Gewässerstruktur-Informationssystem

GIS

Geographisches Informationssystem

Grundwasserkörper

abgegrenztes Grundwasservolumen innerhalb eines oder mehrerer Grundwasserleiter

Grundwasserrichtlinie

Richtlinie 2006/118/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 zum Schutz des Grundwassers vor Verschmutzungen und Verschlechterung

GruSchu

Hessische Datenbank „Grundwasserschutzgebiete“

GruWaH

Hessische Datenbank „Grundwasseranalysedaten“

GWS-VwV

Verwaltungsvorschrift zur Erfassung, Bewertung und Sanierung von Grundwasserverunreinigungen

HafenPolV

Hafenpolizeiverordnung

HAltBodSchG

Hessisches Altlasten- und Bodenschutzgesetz

HBV-Anlagen

Herstellungs-, Behandlungs- oder Verwendungsanlagen

HENatG

Hessisches Naturschutzgesetz

HFG

Hessisches Forstgesetz

HFischG

Hessisches Fischereigesetz

KAG

Hessisches Kommunalabgabengesetz

HCH

Hexachlorcyclohexan

HLUG

Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie

HMUELV

Hessisches Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz

HMWB

erheblich veränderter Wasserkörper (Heaviliy modified Water Body)

HQS

Heilquellenschutzgebiete

HWG

Hessisches Wassergesetz

IfsGzust-VO

Verordnung über die zur Ausführung des Infektionsschutzgesetzes und der Trinkwasserverordnung zuständigen Behörden

IKSR

Internationale Kommission zum Schutz des Rheins

IVU-Richtlinie

Richtlinie 96/61/EG des Rates vom 24. September 1996 über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung

KNA

Kosten-Nutzen-Analyse

KomAbw-VO

Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 91/271/EWG des Rates vom 21.05.1991 über die Behandlung von kommunalem Abwasser

KWA

Kosten-Wirksamkeits-Analyse

LAU-Anlagen

Lager-, Abfüll- und Umschlagsanlagen

LAWA

Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser

Leitarten

Fischarten, welche im Referenzzustand mit einer relativen Häufigkeit von über 5 % im Gewässer vorkommen (z.B. Bachforelle und Mühlkoppe in der Forellenregion der Mittelgebirgsbäche)

Makrophyten

Wasserpflanzen

Makrozoobenthos

Fischnährtiere

Maßnahme

geplantes Vorhaben zur Minderung/Beseitigung von Defiziten
Dazu gehören im weiteren Sinne auch „Instrumente“ wie z.B. Rechtsinstrumente, administrative Instrumente, wirtschaftliche Instrumente etc.

Maßnahmenart

eine bestimmte Art von Maßnahmen aus der Maßnahmenliste, z.B. Neubau einer Kläranlage, Untergruppe von Maßnahmengruppe -> Maßnahmenkatalog

Maßnahmenblock

ein Block von möglichen Maßnahmen zu einer bestimmten Belastungskategorie, z.B. Maßnahmen zu Punktquellen -> Maßnahmenkatalog

Maßnahmendatenbank

enthält alle vorgesehenen Maßnahmen für die hessischen Maßnahmenprogramme, die Teil der Bewirtschaftungspläne werden, an denen Hessen beteiligt ist (Weser, Rhein)

Maßnahmenbereich

Überbegriff für den Ort der Umsetzung einer oder mehrerer Maßnahmen
Maßnahmenbereiche liegen in der Regel innerhalb eines Wasserkörpers (Flächen, Gewässerstrecken oder punktuellen Einzelbelastungen) oder sind wasserkörperübergreifend und lassen sich klar auf die Wasserkörper beziehen (wie im Fall der -> Maßnahmengebiete).

Maßnahmengebiet

ein unabhängig von Wasserkörpern definiertes Gebiet, für das Maßnahmen geplant werden (siehe Maßnahmenbereich)

Maßnahmengruppe

eine Gruppe von möglichen Maßnahmen zu einer bestimmten Belastungsart, z.B. Maßnahmen zu Kläranlagen, Untergruppe von Maßnahmenblock -> Maßnahmenkatalog

Maßnahmenkatalog

einheitliche Liste („Maßnahmenliste“) und Beschreibung („Maßnahmenattribute“) von möglichen Maßnahmearten, die in Hessen vorgesehen sind
Der Maßnahmenkatalog beschreibt und charakterisiert die einzelnen Maßnahmenarten anhand von allgemeinen Informationen, Wirkungen, Eignung, Kosten etc. („Maßnahmenattribute“ = Spaltenköpfe des Maßnahmekatalogs; „Maßnahmeneigenschaften“ = Ausprägungen für die einzelnen Maßnahmearten, also die Zellinhalte).

Maßnahmenkombination

Kombination von Maßnahmen für ein oder mehrere Defizite in einem Wasserkörper
Jede Maßnahmenkombination sollte so ausgelegt sein, dass sie prinzipiell imstande ist, die anvisierten Ziele zu erreichen. Im FIS MaPro kann eine Maßnahme als „maßgeblich“ gesetzt werden, um anzuzeigen, das sie die favorisierte ist.

Maßnahmenpaket

Summe der Maßnahmen pro Wasserkörper oder anderer Raumeinheiten

Maßnahmenprogramm

Summe der ausgewählte Maßnahmen für größere räumliche Einheiten (z.B. Hessen oder Main)

Maßnahmenvorplanung

Vorsehen/Vorplanen einer Maßnahme im FIS MaPro, nicht zu verwechseln mit der konkreten Maßnahmenplanung der Maßnahmenträger

MEPhos

Modell zur Ermittlung des Phosphoreintrags aus diffusen und punktuellen Quellen in die Oberflächengewässer (Forschungszentrum Jülich, http://www.fz-juelich.de/icg/icg-4/index.php?index=760)

Mindestwassererlass

verwaltungsinterne Regelung über den in einem Fließgewässer zu belassenden Mindestabfluss bei der Entnahme und Wiedereinleitung von Wasser

MQ

mittlerer Abfluss eines Gewässers

NAWARO

nachwachsende Rohstoffe

Orografie

Spezialgebiet innerhalb verschiedener Geowissenschaften
Sie befasst sich mit Höhenstrukturen auf der natürlichen Erdoberfläche. Hauptthemen sind der Verlauf und die Anordnung von Gebirgen und die Fließverhältnisse von Gewässern.

OSPAR

Abkürzung für das Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt des Nordost-Atlantiks

PAK

Polycyclische Aromatische Kohlenwasserstoffe

PCB

polychlorierte Biphenyle

PCDD

polychlorierte Dibenzodioxine

PCDF

polychlorierte Dibenzofurane

PERLODES

deutsches Bewertungssystem für Fließgewässer auf Grundlage des Makrozoobenthos (http://www.fliessgewaesserbewertung.de)

PflSchG

Pflanzenschutzgesetz

PflSchMV

Pflanzenschutzmittelverordnung

Phytobenthos

auf dem Gewässerboden lebende Algen

Phytoplankton

frei im Wasser schwebende Algen

potamal

Fließgewässertyp im System des Lebensraumbereichs, der die Flussregion darstellt

PSI

Phyto-See-Index

PSM

Pflanzenschutzmittel (-wirkstoffe)

QN

Qualitätsnorm

REACH

Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe

RP

Regierungspräsidium

RUV

Rohwasseruntersuchungsverordnung

SUP

Strategische Umweltprüfung: ein durch eine EG-Richtlinie (2001/42/EG) vorgesehenes, systematisches Prüfungsverfahren, mit dem die Umweltaspekte bei strategischen Planungen und bei dem Entwurf von Programmen untersucht werden
Ein aktueller Anwendungsfall für die SUP sind die Maßnahmenprogramme nach WRRL.

TBT

Tributylzinnverbindungen

TA Luft

Technische Anleitung Luft

Tochterrichtlinie „Prioritäre Stoffe“

Richtlinie 2008/105/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.12.2008 über Umweltqualitätsnormen im Bereich der Wasserpolitik und zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinien des Rates
82/176/EWG, 83/513/EWG, 84/156/EWG, 84/491/EWG und 86/280/EWG sowie zur Änderung der Richtlinie 2000/60/EG

TrinkwV

Trinkwasserverordnung

Trittsteinprinzip

Trittsteine können kleine Gewässerabschnitte mit typgerechten morphologischen Bedingungen oder verschiedenen Strukturelementen mit guten Habitateigenschaften sein. Sie ermöglichen und erleichtern verschiedenen Gewässerorganismen die Migration. Trittsteine müssen dauerhaft angelegt sein.

UGB

Umweltgesetzbuch

Ursache

der Grund, der zu einem Defizit führt
z.B. Kläranlageneinleitungen, die zu Phosphor-Konzentrationen im Gewässer führen, die über dem Orientierungswert liegen

UVPG

Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung

UVP

Umweltverträglichkeitsprüfung

UWZmorph

Konzept der hydromorphologischen Umweltziele

VAwS

Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe

Vorranggewässer

Gewässer, bei denen ein oder mehrere Defizite hinsichtlich der der Zielerreichung mit hoher Priorität beseitigt werden sollen
Vorranggewässer werden auf der Ebene der Wasserkörper festgelegt.

VO-WRRL

Verordnung zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie

VUmwS

Verordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

WALIS

Wasserwirtschaftliches Anlageninformationssystem

WaStrG

Bundeswasserstraßengesetz

WHG

Wasserhaushaltsgesetz

WRRL

Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (EG-Wasserrahmenrichtlinie)

WSG

Wasserschutzgebiete

LITERATURVERZEICHNIS

ARBEITSKREIS WASSERSPORT UND NATURSCHUTZ: Rahmenkonzept Wassersport und Naturschutz (unveröffentlicht).

ATV-DVWK - Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (2003): Arbeitsbericht „Wehre und Staue an kleinen Fließgewässern“, Hennef.

BBR - Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung [Hg.] (2003): Regionalisierte Bevölkerungsprognose 1999-2020 in Verbindung mit CD-ROM INKARPRO, Bonn.

BORCHARDT, D. & SCHÄFFER, C. (1998): Zusammenhänge zwischen Tiefenerosion und Gewässerstrukturgüte von Mittelgebirgsbächen. In: Wasser und Boden 12/1998, S. 34-37.

COOPERATIVE Infrastruktur und Umwelt (2008): Wirtschaftliche Analyse Hessen 2001 und 2004, Darmstadt 31. Juli 2008.

DESTATIS - Statistisches Bundesamt [Hg.] (2001): Bericht des Statistischen Bundesamtes zu den Umweltökonomischen Gesamtrechnungen (UGR) 2001, Wiesbaden.

DEUTSCHER RAT FÜR LANDESPFLEGE (2008): Kompensation von Strukturdefiziten in Fließgewässern durch Strahlwirkung, Heft 81, Januar 2008, Schriftenreihe des Deutschen Rates für Landespflege.

DVWK - Deutscher Verband für Wasserwirtschaft und Kulturbau (1992): Methoden und ökologische Auswirkungen der maschinellen Gewässerunterhaltung, DVWK-Merkblätter zur Wasserwirtschaft 224, Hamburg, Berlin.

DVWK - Deutscher Verband für Wasserwirtschaft und Kulturbau (1996): Fluss und Landschaft. Ökologische Entwicklungskonzepte, DVWK-Merkblätter zur Wasserwirtschaft 240, Bonn.

DWA - Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. [Hg.] (2007): DWA-Merkblatt M 603, Oktober 2007.

EUROPÄISCHE KOMMISSION (2002): Leitfaden zur Identifizierung und Ausweisung von erheblich veränderten und künstlichen Wasserkörpern (CIS-Arbeitsgruppe 2.2)

FGG Weser - Flussgebietsgemeinschaft Weser [Hg.] (o.J.): Bewirtschaftungsplan Flussgebietseinheit Weser 2009 (in Bearbeitung)

FZ JÜLICH - Forschungszentrum Jülich (o.J.): Modell zur Ermittlung des Phosphoreintrags aus diffusen und punktuellen Quellen in die Oberflächengewässer: http://www.fz-juelich.de => Energie und Umwelt » mehr => Agrosphäre (ICG-4) => Forschung =>Projektgruppen => Modell- und Softwareentwicklung => Mephos

GERHARD, M. & REICH, M. (2001): Totholz in Fließgewässern. WBW (Wasserwirtschaftsverband Baden-Württemberg) & GFG (Gemeinnützige Fortbildungsgesellschaft für Wasserwirtschaft und Landschaftsentwicklung), Heidelberg.

HLUG - Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie (2007): Das Makrozoobenthos in hessischen Fließgewässern. Ergebnisse aus dem vorgezogenen Monitoring zur Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie: http://www.flussgebiete.hessen.de

HLUG - Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie (o.J.): Retentionskataster Hessen (RKH): http://www.hlug.de => Wasser => Retentionskataster

HMUELV - Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (2009a): Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in Hessen - Kosten und Finanzierung (Finanzierungskonzept): http://www.flussgebiete.hessen.de => Bewirtschaftungsplanung => Hintergrundinformationen

HMUELV - Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (2009b): Evaluierung der potentiellen Finanzierungsmöglichkeiten zur Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen der EG-Wasserrahmenrichtlinie (Anlage zum Finanzierungskonzept): http://www.flussgebiete.hessen.de => Bewirtschaftungsplanung => Hintergrundinformationen

HMULF - Hessisches Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten (jährlich): Landesinvestitionsprogramm für Abwasseranlagen.

HMULV - Hessisches Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz (2004a): Bestandsaufnahmen in Hessen: http://www.flussgebiete.hessen.de => Bestandsaufnahme

HMULV - Hessisches Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz (2004b): Handbuch zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie in Hessen - 3. Lieferung (Schwerpunkt Bestandsaufnahme): http://www.flussgebiete.hessen.de => Service => Informationsmaterial

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2.1.1 Belastung der Oberflächengewässer durch Punkt- und diffuse Quellen

2.1.1
Belastung der Oberflächengewässer durch Punkt- und diffuse Quellen

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

2.1.1.1
Kommunale Einleitungen

Ausgangssituation, Grundlagen, Vorgehensweise

Durch den Ausbau der kommunalen Abwasserbehandlungsanlagen konnte erreicht werden, dass das häusliche Abwasser von rund 99 % der hessischen Bevölkerung mechanisch-biologisch behandelt wird. In Hessen werden 739 kommunale Abwasserbehandlungsanlagen mit mehr als 50 Einwohnerwerten (EW) und einer Gesamtausbaugröße von rund 10,3 Mio. EW betrieben. Die Lage der Kläranlagen mit einer Ausbaugröße größer als 2.000 EW ergibt sich aus Abbildung 2-1. Einzelheiten ergeben sich aus dem Abschnitt 2.1.7 (Kommunalabwasserrichtlinie) im Maßnahmenprogramm sowie dem Bericht zur „Beseitigung von kommunalen Abwässern in Hessen“ (HMULV 2007c).

Die Niederschlagswasserableitung erfolgt zu ca. 80 % im Mischsystem und zu ca. 20 % im Trennsystem. In den Mischwassersystemen stehen landesweit 1,6 Mio. m3 Beckenvolumen und 300.000 m3 Kanalstauraum zur Verfügung. Der Anteil des unbehandelt in die Gewässer abgeschlagenen Niederschlagswassers (Entlastungsrate) beträgt im landesweiten Durchschnitt ca. 40 % (SCHREINER & BRAHMER 2008).

 

 

Abb. 2-1: Kommunale Kläranlagen > 2.000 Einwohnerwerte und industrielle Direkteinleiter (Stand 2005)

Ergebnisse

Die Reinigungsleistungen der Kläranlagen lagen im Jahr 2005 im Mittel bei den organischen Summenparametern bei 95 % (CSB) und 98 % (BSB5), bei Nges (Summe der organischen und anorganischen Stickstoffkomponenten) bei 79 % und bei Gesamt-Phosphor (Pges) bei 90 % (siehe Abb. 2-2).

Die in Hessen aus den Kläranlagen eingeleiteten Frachten ergeben sich, aufgegliedert nach Bearbeitungsgebieten, aus Tabelle 2-1. Da diese Auswertung nur zum Stand 2005 vorliegt, wurden auch in Abbildung 2-2 die Daten zu dem entsprechenden Lagebericht 2006 dargestellt. Der aktuelle Lagebericht 2008 wurde im Juni 2009 veröffentlicht. (HMULV 2007c)

Wasserwirtschaftliche Besonderheiten, Unsicherheiten

Die Kläranlagen werden mindestens entsprechend dem Stand der Technik oder nach den jeweils zu stellenden, weitergehenden gewässerbezogenen Anforderungen ausgebaut bzw. betrieben.

Die Datenerfassung - auch als Grundlage der Planung ergänzender Maßnahmen - im Bereich der Abwasser-, Mischwasser- und Niederschlagswassereinleitungen wird laufend fortgeschrieben.

 

 

Abb. 2-2: Eliminationsraten kommunaler Kläranlagen
(HMULV 2007c, Beseitigung von kommunalen Abwässern in Hessen - Lagebericht 2006)

Tab. 2-1: Einleitungen aus kommunalen Kläranlagen, Mischwasser und Trennkanalisation (Stand 2005) (FZ JÜLICH o.J.)

Bearbeitungsgebiet/Flussgebietseinheit

Abwassermenge

Fracht

Kläranlagen

Mischwasser

Niederschlagswasser
(Trennkanal)

BSB5

CSB

Nges
anorganisch

Pges

Pges

m3 /a

t/a

Weser

1.424.704

8

50

11

4

1

0

Fulda/Diemel

197.935.222

1.130

5.442

2.044

235

33

13

Werra

25.902.706

167

664

214

34

5

2

Weser (hess. Teil)

225.262.632

1.304

6.157

2.269

272

39

15

Mittelrhein

197.138.785

900

4.382

1.458

196

27

10

Main

315.665.482

1.371

8.303

2.567

282

41

16

Oberrhein

100.943.501

373

2.735

634

60

18

7

Neckar

6.740.498

39

160

69

8

1

1

Rhein (hess. Teil)

620.488.266

2.683

15.580

4.728

545

87

34

Hessen

845.750.898

3.987

21.736

6.997

817

126

49

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

2.1.1.2
Industrielle Einleitungen

In Hessen obliegt die Abwasserbeseitigung, soweit sie nicht anderen Körperschaften des öffentlichen Rechts übertragen wurde, den Gemeinden, in denen das Abwasser anfällt. Angefallenes Abwasser ist den Beseitigungspflichtigen zu überlassen (§ 43 HWG). Ausnahmen von dieser Überlassungspflicht sind nur möglich durch Entscheidung der Wasserbehörde auf Antrag des Beseitigungspflichtigen, wenn eine anderweitige Beseitigung des Abwassers aus Gründen des Gewässerschutzes oder wegen eines unvertretbar hohen Aufwandes zweckmäßig ist.

Der weit überwiegende Anteil des Abwassers der hessischen Industrie- und Gewerbebetriebe wird gegebenenfalls nach erforderlicher Vorbehandlung in die kommunalen Kläranlagen eingeleitet (Indirekteinleiter). Von dem Abwasseranfall im industriell-gewerblichen Bereich wird daher nur ein Teil von den Betrieben selbst in die Gewässer eingeleitet (sogenannte Direkteinleiter). In Abbildung 2-1 sind die wichtigsten industriellen Direkteinleiter dargestellt. Bei den im früheren Europäischen Schadstoffemissionsregister (EPER) erfassten Einleitungen handelt es sich im Wesentlichen um Einleitungen aus Anlagen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie 96/61/EG des Rates vom 24. September 1996 über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU-Richtlinie) fallen

Alle industriellen Direkteinleiter erfüllen die technischen Anforderungen, die in der Abwasserverordnung (AbwV) genannt sind. Die Schadstofffracht wird dabei so gering gehalten wie dies bei Einhaltung der jeweils in Betracht kommenden Verfahren zur Abwasserreinigung nach dem in der AbwV beschriebenen Stand der Technik möglich ist.

Teilweise gehen die Anforderungen an die Begrenzung der Einleitung über die Anforderungen nach dem in der AbwV beschriebenen Stand der Technik hinaus. So wird u.a. bei Einleitungen in leistungsschwache Gewässer eine Immissionsbetrachtung durchgeführt, was zu strengeren Anforderungen an die Einleitung führen kann.

Die industriellen Direkteinleiter verteilen sich über ganz Hessen und sind in Abbildung 2-1 dargestellt.

Im Wesentlichen sind sie den folgenden Branchen zuzuordnen:

-

chemische Industrie,

-

Metallbearbeitung, Metallverarbeitung,

-

Energiewirtschaft (Wärmeeinleitungen),

-

Papierherstellung,

-

Nahrungsmittelindustrie.

Die eingeleitete Abwassermenge der industriellen Direkteinleiter beträgt ohne Wärmeeinleitungen aus Kraftwerken und Salzeinleitungen jährlich rund 44,4 Mio. m3 . Neben den Frachten der in Tabelle 2-2 angegebenen Stoffgruppen sind im Wasserwirtschaftlichen Anlageninformationssystem (WALIS) noch eine Reihe von Einzelstoffen, Summenparametern und biologischen Testverfahren aufgeführt.

Da für diese Einzelstoffe und Summenparameter die Frachten im Einzelnen und insgesamt sehr gering sind, werden diese hier nicht dokumentiert.

Tab. 2-2: Frachten der wesentlichen industriellen Abwassereinleitungen 2005 (Direkteinleiter) (Datengrundlage: Auswertung WALIS ohne Wärmeinleitungen aus Kraftwerken und Salzeinleitungen], Datenstand 2005)

Einleitestellen

Produktionsabwasser

Frachten in Tonnen

Bearbeitungsgebiet/Flussgebietseinheit

Anzahl

(1.000 m3)

CSB

N
gesamt

P
gesamt

Weser

0

0

0

0

0

Fulda

8

3.381

400

6

0,7

Diemel

1

376

65

1

0,2

Werra

2

1.413

207

10

0,7

Weser (hess. Teil)

11

5.107

672

17

1,6

Mittelrhein

7

1.352

28

443

0,3

Main

9

28.279

3.230

730

25,0

Oberrhein

4

9.576

2.921

88

3,3

Neckar

0

0

0

0

0

Rhein (hess. Teil)

20

39.207

6.179

1.261

28,6

Hessen

31

44.377

6.851

1.278

30,2

Direkte Einleitungen von industriellem Abwasser in die Gewässer erfolgen zum weit überwiegenden Mengenanteil im Rhein-Main-Gebiet. Von besonderer Bedeutung sind dabei die Einleitungen der chemischen Industrie in den Main und den Rhein.

Die Belastung der drei zum südlichen Schwarzbachgebiet (Ried) gehörenden Wasserkörper mit Hexachlorcyclohexan (HCH) ist auf Belastungen zurückzuführen, die aus einer bereits im Jahr 1972 stillgelegten Produktion stammen. Ein einzelner Eisen- und Stahlerzeuger in Mittelhessen ist für den überwiegenden Anteil der dortigen direkten industriellen Nickeleinleitungen verantwortlich.

Ein Belastungsschwerpunkt von Wärmeeinleitungen ergibt sich im Rhein-Main-Gebiet durch die dortigen Großkraftwerke der Energieversorgungsunternehmen sowie durch die Produktionsabwässer der Großindustrie. Ansonsten findet sich in Hessen lediglich eine bedeutende Wärmeinleitung an der Fulda.

Wärmeeinleitungen in Gewässer werden durch die LAWA-Empfehlung zur Beurteilung von Kühlwassereinleitungen (LAWA 1991) sowie durch die hessische Fischgewässerverordnung geregelt. Zur Einhaltung der darin definierten Anforderungen (Maximaltemperaturen, Aufwärmspannen) wird die Wärmezufuhr in die Gewässer durch Abwärmereglements in wasserrechtlichen Bescheiden festgelegt. Die Wassertemperaturen werden durch Kontrollmessungen überwacht.

Aktuelle Messdaten der Gewässertemperaturen können im Internet über die Homepage des HLUG (http://www.hlug.de) abgerufen werden.

Durch den teilweisen Einsatz von Rückkühlwerken wird der Wärmeeintrag verringert. Die Anforderungen der Fischgewässerverordnung wurden bislang eingehalten. Für wasserwirtschaftliche Planungen und Maßnahmen steht für den hessischen Untermain ein EDV-gestütztes Wärmesimulationsmodell zur Verfügung.

Signifikante Salzeinleitungen ergeben sich im osthessischen Einzugsgebiet der Werra durch produktionsbedingte Abwässer aus der Kaliindustrie. Aus den Produktionsstandorten in Heringen und Philippsthal wurden im Jahr 2005 rd. 4,8 Mio. m_ Salzabwasser mit einer Salzfracht von 845.000 t (Cl und Mg) in die Werra eingeleitet. Hinzu kommen weitere diffuse Einträge aus der Versenkung der Salzabwässer.

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

2.1.1.3
Diffuse Quellen

Ausgangssituation

Die Anteile der einzelnen Pfade wurden wasserkörperbezogen mit Hilfe des „Modells zur Ermittlung des Phosphateintrags aus diffusen und punktuellen Quellen in die Oberflächengewässer“ (MEPhos; FZ JÜLICH o.J.) ermittelt. Die Anteile der einzelnen Eintragspfade, die zur diffusen Belastung beitragen, variieren stark und werden durch die Ausprägung von Geographie, Form und Besonderheiten des oberirdischen Einzugsgebietes, Landnutzung, Siedlungsdichte sowie den Bodennutzungsstrukturen bestimmt.

Neben den punktförmigen stellen die diffusen Quellen die wesentliche Ursache der Gewässerbelastung dar (MEPhos; FZ JÜLICH o.J.). Als wesentliche diffuse Quellen werden betrachtet:

-

Erosion als partikelgetragener Stoffeintrag in die Gewässer aus der ackerbaulich genutzten Fläche3 ,

-

Abschwemmung mit dem Oberflächenabfluss als gelöster Eintrag von Stoffen aus der ackerbaulich genutzten Fläche,

-

Eintrag aus Drainage landwirtschaftlich genutzter Flächen,

-

Eintrag über das Grundwasser.

Diese Aufstellung ist durch Modellbetrachtungen für Phosphor geprägt (Tab. 2-3) und nicht vollständig. Tatsächlich gibt es weitere Quellen diffuser Belastungen (oberflächennaher Zwischenabfluss, trockene und nasse Deposition etc.). Die atmosphärische Deposition einschließlich Winderosion ist, verglichen mit den wassergetragenen Stoffeinträgen, im Allgemeinen von nachrangiger Bedeutung. Im Gewässer unterliegen die Stoffe dann diversen biotischen und abiotischen Prozessen kurzfristiger und langfristiger Art (Transport, Deposition, Erosion, Lösung, Sorption, Desorption, biologischer Stoffumbau etc.).

Eine Quantifizierung der diffusen Belastungen erfolgt in Hessen über chemische und physikalisch-chemische Gewässeruntersuchungen (Immissionsbetrachtung) sowie teilweise über die Erfassung der punktförmigen Einträge (Emissionsbetrachtung). Die Auswahl der zu untersuchenden prioritären Stoffe und der gewässerspezifischen Schadstoffe sowie der Messstellen erfolgte auf Grundlage der Erkenntnisse aus der fortlaufenden Umsetzung der Richtlinie des Rates 2006/11/EG mittels Sonderprogrammen zur Überwachung der Oberflächengewässergüte und den Ergebnissen der Bestandsaufnahme aus dem Jahr 2004. Das Messprogramm ist in Abschnitt 4.1.1.1 dargestellt.

Nach derzeitigem Kenntnisstand verursachen in den hessischen Oberflächengewässern stoffliche Belastungen durch menschliche Aktivitäten nahezu flächendeckende Überschreitungen der Orientierungswerte (LAWA 2007) für Phosphor (Gesamtphosphor und Ortho-Phosphat, siehe Abschn. 4.1.2.1).

Einzelne Wasserkörper weisen Belastungen in Form von Überschreitungen der Qualitätsnormen für chemische Gewässerschadstoffe auf. Für einige Schadstoffe wie PCB, Schwermetalle und PAK, die auch diffus in die Gewässer gelangen, sind in Hessen die diffusen Einträge nicht relevant. Sie gelangen im Wesentlichen über kommunale Kläranlagen in die Oberflächengewässer.

Auf diffuse Quellen lassen sich wesentliche Anteile der Belastung der Oberflächengewässer durch folgende Stoffe und Stoffgruppen zurückführen:

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

a)

Pflanzenschutzmittelwirkstoffe (PSM)

Diffuse Belastungen der Oberflächengewässer treten im Wesentlichen in Gewässern mit großem Anteil landwirtschaftlicher Nutzflächen am Einzugsgebiet des jeweiligen Wasserkörpers auf. Sie sind im Wesentlichen auf eine oder mehrere der folgenden Wirkstoffe zurückzuführen:

-

prioritäre Stoffe nach Anh. X WRRL (Diuron und Isoproturon),

-

Schadstoffe im Sinne des Anhangs VIII WRRL (Bentazon, Dichlorprop, Mecoprop oder MCPA, Chloridazon, Metazachlor und Metolachlor).

Bei den genannten Stoffen handelt es sich um Herbizidwirkstoffe. In den Ausführungen zum ökologischen Zustand (Abschn. 4.1.2.1) und zum chemischen Zustand (Abschn. 4.1.2.2) sind die Belastungsschwerpunkte dargestellt. Nach dem derzeitigen Kenntnisstand sind die Gewässerbelastungen auf diffuse Belastungen, die bei der Anwendung der Mittel eintreten, und auf Einleitungen aus kommunalen Abwasseranlagen zurückzuführen. Wesentliche Ursache für die Einleitung über kommunale Abwasseranlagen dürfte die vorschriftswidrige Durchführung von Entleerungs- und Reinigungsvorgängen der Pflanzenschutzgeräte durch einzelne Landwirte sein.

Für die in hessischen Gewässern bedeutsamen Stoffe Bentazon, Dichlorprop, Mecoprop und MCPA sind von der Internationalen Kommission zum Schutz des Rheins (IKSR) Umweltqualitätsnormvorschläge am 1./2. Juli 2009 verabschiedet und auf der Homepage der IKSR unter www.iksr.org ⇒ Dokumente/Archiv ⇒ Fachberichte ⇒ Nr. 164 veröffentlicht worden (IKSR 2009). Diese UQN-Vorschläge sollen durch die IKSR-Mitgliedstaaten in das nationale Recht übernommen werden. Die Belastung der hessischen Oberflächengewässer mit diesen Stoffen liegt unterhalb dieser UQN-Vorschläge. Die Bundesregierung plant, bis spätestens zum 13. Juli 2010 zur Umsetzung der Tochterrichtlinie „Prioritäre Stoffe“ eine Rechtsverordnung zu erlassen. Dabei sollen u.a. Umweltqualitätsnormen der flussgebietsrelevanten Stoffe und die bisherigen VO-WRRL der Länder mitberücksichtigt werden. Die sich aus der vorgesehenen Verordnung der Bundesregierung ergebenden Änderungen werden im Vollzug umgesetzt; dies erfolgt unabhängig von der erforderlichen Fortschreibung des Bewirtschaftungsplans und des Maßnahmenprogramms für den Zeitraum ab 2015.

Die insgesamt vorliegenden Messwerte zeigen, dass die Belastung der hessischen Oberflächengewässer durch PSM in den letzten Jahren zurückgegangen ist. Der Rückgang der Belastung lässt sich am Beispiel der Frachten von Diuron und Isoproturon an der Nidda-Messstation Frankfurt-Nied belegen.4 Bei Diuron ist dabei der Belastungsrückgang auch auf die schrittweise erfolgten Anwendungseinschränkungen zurückzuführen Der Wirkstoff Diuron wurde durch Entscheidung der EU-Kommission vom 13. Juni 2007 (2007/417/EG) zunächst nicht in den Anhang I „Für die Verwendung in Pflanzenschutzmitteln zugelassene Wirkstoffe“ der Richtlinie 91/414/EWG aufgenommen. Das hatte zur Folge, dass in den Mitgliedstaaten und damit auch in Deutschland bestehende Zulassungen für diuronhaltige PSM bis zum 13. Dezember 2007 widerrufen werden mussten. Allerdings wurde Diuron mit der RL 2008/91/EG vom 29. September 2008 erstmalig in den o.g. Anhang I der RL 91/414/EWG mit einer Beschränkung der Aufwandmenge aufgenommen, wodurch die Möglichkeit der Zulassung von diuronhaltigen PSM nach Antragstellung geschaffen wurde. In Deutschland gibt es zurzeit keine zugelassenen PSM mit dem Wirkstoff Diuron. Der Wirkstoff ist jedoch weiterhin in den Gewässern zu erwarten, da er nach wie vor in Fassadenfarben eingesetzt wird (siehe Maßnahmenprogramm Hessen, Abschnitte 2.1.8 und 2.13.1).

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

b)

Phosphorverbindungen

Aus den vorliegenden Ergebnissen der Immissions- und Emissionsbetrachtungen geht hervor, dass bei der Belastungsanalyse der Oberflächengewässer auf den Nährstoff Phosphor besonders geachtet werden muss. Er bildet in der Regel den wesentlichen limitierenden Faktor für die Trophie in den Flüssen und Seen.5 Dabei muss berücksichtigt werden, dass die verschiedenen Phosphorverbindungen in ihrer kurzfristigen Wirkung nach der Einleitung unterschiedlich bioverfügbar sind. Die erosionsbürtigen Phosphorverbindungen wirken nur zum Teil unmittelbar eutrophierungsfördernd, wohingegen über Einleitungen aus Kläranlagen überwiegend unmittelbar bioverfügbares Ortho-Phosphat in die Gewässer gelangt.

Die Anteile der einzelnen Pfade wurden wasserkörperbezogen mit Hilfe von MEPhos ermittelt. Die Anteile der einzelnen Eintragspfade, die zur diffusen Belastung beitragen, variieren stark und werden durch die Ausprägung von Orografie, Form und Besonderheiten des oberirdischen Einzugsgebietes, Landnutzung, Siedlungsdichte sowie von den Bodennutzungsstrukturen bestimmt.

Die wesentlichen punktförmigen und diffusen Belastungspfade (punktförmig: Kläranlagen, Einleitungen aus Mischwasser und Niederschlagswasser aus Trennkanalisation, industrielle Direkteinleiter; diffus: Erosion, Drainage, Abschwemmung, Grundwasser) sind für Hessen in Tabelle 2-3 dargestellt. Die Grundlagen für die Modellanwendung sind Daten und Informationen aus Kartographie (einschließlich differenzierter Flächennutzung), Hydrologie, Bodenkunde, landwirtschaftlicher Bodennutzung, Niederschlags- und Abwasserableitung und Abwasserbehandlung.

Tab. 2-3: Phosphoreinträge in die hessischen Oberflächengewässer nach MEPhos6 (Datenstand: 2005, Quelle: FZ JÜLICH o.J.)

Pfad

Eintrag

Anteil

t/a Pges

%

Kläranlagen

540

53

Industrielle Direkteinleiter

28

3

Mischwasserentlastungen

87

9

Niederschlagswassereinleitungen

34

3

Erosion

252

25

Abschwemmungen

18

2

Drainage

11

1

Grundwasser

45

4

Flussgebietseinheit Rhein (hess. Teil)

1.015

100

 

 

Kläranlagen

270

45

Industrielle Direkteinleiter

5

1

Mischwasserentlastungen

39

6

Niederschlagswassereinleitungen

15

2

Erosion

225

37

Abschwemmungen

14

2

Drainage

7

1

Grundwasser

27

4

Flussgebietseinheit Weser (hess. Teil)

602

100

 

 

Kläranlagen

810

50

Industrielle Direkteinleiter

33

2

Mischwasserentlastungen

126

8

Niederschlagswassereinleitungen

49

3

Erosion

477

30

Abschwemmungen

32

2

Drainage

17

1

Grundwasser

72

4

Hessen

1.616

100

Hessen diffuser Anteil

598

37

Nach den Modellergebnissen liegt der Phosphoreintrag aus diffusen Quellen im Landesmittel bei knapp 40 % des Gesamteintrags, wobei der aus der Bodenerosion von Ackerflächen stammende Anteil mit fast 30 % bei weitem überwiegt. Bezogen auf den einzelnen Wasserkörper ergeben sich in Folge der unterschiedlichen umweltrelevanten menschlichen Aktivitäten im jeweiligen Einzugsgebiet allerdings stark unterschiedliche Verteilungen der Belastungspfade der einzelnen Wasserkörper (Abschn. 5.1.3.2).

2.1.2 Belastungen des quantitativen Zustands der Oberflächengewässer (einschl. Entnahmen)

2.1.2
Belastungen des quantitativen Zustands der Oberflächengewässer (einschl. Entnahmen)

Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern können Fließgewässerbiozönosen erheblich beeinträchtigen. Verminderte Wassertiefen und Fließgeschwindigkeiten verschlechtern die Lebensraumbedingungen für strömungsliebende Fische und Zoobenthos-Organismen. In Verbindung mit erhöhter Sonneneinstrahlung kann es zu einer Erwärmung des Wassers und damit u.U. zu Sauerstoffdefiziten kommen. Zudem wirken sich stoffliche Einträge in das Gewässer durch den geringeren Verdünnungseffekt stärker negativ aus. Darüber hinaus stellen die Entnahmen eine Gefährdung für die Gewässerfauna dar, da Gewässerorganismen mit dem Entnahmewasser ebenfalls entnommen oder an den Entnahmestellen geschädigt werden können, sofern nicht geeignete Schutzeinrichtungen bestehen. Auch Entnahmen mit Wiedereinleitung können kleinräumig negative Folgen für die Biozönose hervorrufen. Die wasserärmere Ausleitungsstrecke im Mutterbett des Hauptgewässers kann zudem für die Durchgängigkeit des Gewässers nachteilig sein.

Im Rahmen der Bestandsaufnahme zur WRRL erfolgte die Einschätzung und Ermittlung der Belastungen aufgrund von Wasserentnahmen in Hessen anhand des Kriteriums „dauerhafte Wasserentnahmen > 50 l/s ohne Wiedereinleitung“. Nach diesem Kriterium gibt es in Hessen sechs relevante Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern (drei an der Fulda, zwei am Oberrhein und eine im Einzugsgebiet der Werra).

Für die Erfassung der Wasserentnahmen mit Wiedereinleitung wurde eine Kartierung der Wanderhindernisse in Hessen mit den zugehörigen Nutzungen erstellt. Die Ergebnisse zeigt Tabelle 2-4. Weitere Entnahmen ohne Zusammenhang mit Wanderhindernissen im Gewässer wie Staueinrichtungen etc. sind von ihrer Bedeutung her vernachlässigbar.

Tab. 2-4: Kennzahlen zu Wasserentnahmen in Hessen in Verbindung mit Querbauwerken

 

Flussgebietseinheit (hessische Anteile)

 

Rhein

Weser

Anzahl Entnahmen

553

506

Anzahl Ausleitungsstrecken

355

390

Mittlere Länge der Ausleitungsstrecken* [m]

510

590

Anzahl Wasserkraftanlagen

262

371

Anzahl Wasserkraftanlagen an Ausleitungsstrecken

227

338

Die wasserrechtliche Regelung der Wasserentnahmen wird in Abschnitt 7.1.4 beschrieben. Bei einem großen Teil der Wasserentnahmen treten aufgrund wasserrechtlicher Auflagen für die Wasserentnahme keine wesentlichen Belastungen der Gewässer auf.

Die bisherigen Untersuchungen geben keine Hinweise auf eine Belastung der Gewässer infolge von Wasserknappheit und Dürren.

1 BESCHREIBUNG DER HESSISCHEN ANTEILE DER FLUSSGEBIETSEINHEITEN WESER UND RHEIN

1
BESCHREIBUNG DER HESSISCHEN ANTEILE DER FLUSSGEBIETSEINHEITEN WESER UND RHEIN

Allgemeine Grundlagen

Gewässer orientieren sich nicht an Staatsgrenzen. Mit ihren großen und kleinen Zuflüssen sind sie oft auch grenzüberschreitend die Landschaft prägende Elemente. Zum Gewässersystem gehören das Grundwasser und die Oberflächengewässer, zwischen denen Wechselwirkungen bestehen. Dieses Ökosystem, das Lebensräume für viele Organismen bietet und für die Menschen Ressource und Erholungsraum zugleich darstellt, unterliegt vielseitigen Ansprüchen. Die Schifffahrt, Entnahmen für unterschiedlichste Zwecke und die Einleitungen aus Abwasseranlagen sind Beispiele für Belastungen, die sich auf den ökologischen, chemischen oder mengenmäßigen Zustand der Gewässer nachhaltig auswirken können. Der Bewirtschaftungsplan strebt an, den Schutz und die Nutzungen aller Gewässer so weit wie möglich miteinander in Einklang zu bringen.

Hessen liegt in den Flussgebietseinheiten von Rhein und Weser (siehe BEWIRTSCHAFTUNGSPLAN RHEIN und BEWIRTSCHAFTUNGSPLAN WESER) und gehört insgesamt acht Bearbeitungsgebieten an (siehe Anhang 1, Karte 1-1 sowie Tab. 1-1). Aufgrund des sehr geringen hessischen Anteils am Bearbeitungsgebiet Niederrhein (rd. 6 km²) wird dies im Weiteren nicht näher betrachtet.

Tab. 1-1: Flussgebietseinheiten, Bearbeitungsgebiete, Flächenanteile und Einwohner in Hessen

Bearbeitungsgebiet1)

Fläche2)
km²

Länge Fließgewässer3)
km

Einwohner

Einwohnerdichte
E/km²

Weser

167

73

13.252

79

Fulda

6.185

2.484

1.039.256

168

Diemel

1.243

507

125.084

101

Werra

1.400

546

143.992

103

Niederrhein

6

0

1.118

186

Mittelrhein

4.974

1.897

1.075.727

217

Main

5.070

1.992

2.534.273

500

Oberrhein

1.769

776

1.125.304

636

Neckar

300

138

34.323

114

Flussgebietseinheit Weser

8.996

3.610

1.321.584

147

Flussgebietseinheit Rhein

12.119

4.803

4.770.745

394

Hessen (gesamt)

21.115

8.413

6.092.329

289

Wichtigste Systematik der Bearbeitungselemente der WRRL sind die Einzugsgebiete der Gewässer bzw. deren hydrologische Grenzen:

-

beginnend mit dem kleinsten Element Wasserkörper2 über

-

Bearbeitungsgebiet bzw. Koordinierungsraum (z. B. Fulda oder Main; siehe Anhang 1, Karte 1-1) bis zum

-

größten Element Flussgebietseinheit (wobei Hessen Anteile an den Flussgebietseinheiten Rhein und Weser hat, siehe Anl. 1-1).

Ein wichtiger Schritt zur flussgebietsweiten Bewirtschaftung ist die Identifizierung der wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen (HMULV 2007a). Dabei handelt es sich um die zentralen Kernfragen des für den ersten Bewirtschaftungsplan erkennbaren Handlungsbedarfs. Für Hessen sind das:

1.

hydromorphologische Veränderungen

2.

Nährstoffbelastung

3.

Belastung mit organischen Stoffen

4.

Belastung mit gefährlichen Stoffen

5.

Salzbelastung im Werra-Fulda-Einzugsgebiet

Mit diesen Belastungen befassen sich die folgenden Kapitel wegen ihrer entweder großflächigen oder besonders relevanten Bedeutung schwerpunktmäßig.

Etliche Grundlagen der Bearbeitung, z. B. die Einteilung der Wasserkörper, die für ein Verständnis der Methodik der Bearbeitung wichtig sind, werden im Bewirtschaftungsplan nicht mehr erläutert. Sie sind bereits in dem Bericht nach Art. 5 WRRL („Bestandsaufnahme“) eingehend behandelt und können dort nachgesehen werden (HMULV 2004a).

Geographie

Hessen ist über weite Bereiche ein typisches Mittelgebirgsland. Tabelle 1-1 zeigt die grundlegenden strukturellen Eckdaten der Flussgebietseinheiten und Bearbeitungsgebiete.

Die hessischen Teile der Flussgebietseinheiten Rhein und Weser liegen in einer Höhenlage zwischen 100 und 950 m ü.NN. In den Niederungen der größeren Flüsse beträgt der mittlere jährliche Niederschlag rund 600 mm, in den Hochlagen der Mittelgebirge steigt er auf rund 1.300 mm an. Die mittlere Jahrestemperatur beträgt in den unterschiedlichen Regionen Hessens zwischen 5,0 und 10,0 °C.

Die hessischen Anteile der Flussgebietseinheiten weisen mit einer spezifischen Gewässerlänge (Fließgewässerdichte) von 400 m/km² ausgeglichene Verhältnisse auf. In Tabelle 1-2 sind Länge und Schiffbarkeit der Gewässer aufgeführt.

Tab. 1-2: Länge und Schiffbarkeit der Gewässer

Bearbeitungsgebiet1) /
Flussgebietseinheit

Gewässerlänge2)

Wasserstraßen3)

Bezeichnung

Gewässerkennziffer

Länge
gesamt

davon
schiffbar

Freizeitschifffahrt

von
regionaler
Bedeutung

von
internat.
Bedeutung

(WEG)

(km)

(km)

(km)

(km)

(km)

Weser

43** /48**

73

41,0

-

-41,0

-

Fulda

42**

2.484

90,0

90

-

-

Diemel

44**

507

-

-

-

-

Werra

41**

546

69,0

69

-

-

Mittelrhein

25**

1.897

136,0

136

-

17

Main

24**

1.992

78,0

-

-

78

Oberrhein

239*

776

92,0

-

-

92

Neckar

238*

138

17,0

-

17,0

-

Flussgebietseinheit Weser

 

3.610

200,0

159

41,0

-

Flussgebietseinheit Rhein

 

4.803

323,0

136

17,0

187

Hessen
(gesamt)

 

8.413

523,0

295

58,0

187

Main und Neckar sind in den gesamten hessischen Abschnitten Bundeswasserstraßen der Klasse Va (HMULV 2004a). Die hessischen Abschnitte des Rheins sind der Wasserstraßenklasse VIb zuzuordnen. Im hessischen Abschnitt des Mains zwischen Seligenstadt und der Einmündung in den Rhein befinden sich insgesamt sechs Schifffahrtsschleusen.

Die Lahn ist auf ihrer gesamten Länge (als Bundeswasserstraße) der Wasserstraßenklasse 0 zugeordnet. Fulda und Werra sind in Teilabschnitten Bundeswasserstraßen der Klasse Va (HMULV 2004a). Die Oberweser ist bis Hann. Münden schiffbar. Nach HMULV (2004a) ist sie eine Wasserstraße von nationaler Bedeutung der Klasse IV. Der Unterlauf der Fulda ist bis km 75 für die Freizeitschifffahrt ausgebaut. Zwischen Hann. Münden und Kassel befinden sich fünf Schleusen.

In Hessen gibt es insgesamt 773 stehende Gewässer mit einer Fläche > 1 ha. Es sind in der Regel künstliche Seen, die durch Abgrabungen von Kies oder durch Ausbeutung von Kohle entstanden sind, oder erheblich veränderte Gewässer wie Talsperren, die aus Gründen des Hochwasserschutzes oder der Niedrigwassererhöhung angelegt wurden.

2.1.3 Abflussregulierungen und hydromorphologische Belastungen

2.1.3
Abflussregulierungen und hydromorphologische Belastungen

Die morphologische Gewässerstruktur und ihr ökologisches Wirkungsgefüge sind in Hessen heute größtenteils anthropogen beeinträchtigt. Die vielfältigen Nutzungen der Oberflächengewässer und des Gewässerumfeldes haben zu weit reichenden Umgestaltungen geführt. Zu diesen, die Gewässer beeinträchtigenden Nutzungen zählen die Abflussregulierungen, hydromorphologische Belastungen, Großschifffahrt, Wasserkraftnutzung, Hochwasserschutz und Landgewinnung sowie sonstige Nutzungen (Fischteiche, Freizeitschifffahrt, urbane Überprägung).

2.1.3.1 Abflussregulierungen - Wanderhindernisse

2.1.3.1
Abflussregulierungen - Wanderhindernisse

An den Oberflächengewässern in Hessen wurde in der Vergangenheit eine Vielzahl von abflussregulierenden Maßnahmen durchgeführt, die zum Ziel hatten, das jeweilige Abflussregime im Sinne des Menschen zu beeinflussen. In der Regel dienen diese Maßnahmen der Sicherstellung des Hochwasserschutzes, der Schifffahrt, der Teichwirtschaft sowie der landwirtschaftlichen und industriellen Gewässernutzung. Diese Maßnahmen haben hydraulische Veränderungen wie z.B. die Änderung von Wasserständen, Fließgeschwindigkeiten oder Niedrigwasserabflüssen zur Folge und somit einen unmittelbaren Einfluss auf den chemischen und physikalischen Zustand der Gewässer. Diese und die Barrierewirkung der Bauwerke selbst können von wesentlicher negativer Bedeutung für den ökologischen Zustand sein (Abschn. 4.1.2.1).

Als Grundlage für die Maßnahmenplanung wurden im Jahr 2007 in sämtlichen WRRL-relevanten Gewässern Hessens die den Abfluss beeinflussenden Querbauwerke erfasst und in einer sogenannten „Datenbank Wanderhindernisse“ eingepflegt. Erfasst wurden nicht nur klassische Wehre, sondern auch Abstürze, Verrohrungen, Durchlässe, Massivsohlenabschnitte, Sohlengleiten etc. Die Anteile der erfassten Wanderhindernistypen bezogen auf Hessen (gesamt) und bezogen auf die hessischen Anteile der FGE Weser und der FGE Rhein sind in Tabelle 2-5 dargestellt.

Insgesamt wurden hessenweit über 19.000 Wanderhindernisse kartiert, von denen im hessischen Teil der FGE Weser etwa 38 % und in der FGE Rhein rund 62 % liegen (Abb. 2-3). Wie in Tabelle 2-5 dargestellt, dominieren bei den Wanderhindernistypen die Abstürze, die Massivsohlenabschnitte sowie die Verrohrungen mit Anteilen von jeweils um die 15 bis 20 %. Wesentlich weniger häufig sind klassische Fischwechselhindernisse wie Sohlenrampen/raue Rampe (10,3 %), Verrohrungen mit Absturz (7,5 %) und feste Wehre (6,3 %).

 

 

Abb. 2-3: Anzahl der Wanderhindernisse in Hessen, getrennt nach Flussgebietseinheiten (RP DARMSTADT u. HLUG 2008)

Tab. 2-5: Anteil der erfassten Wanderhindernistypen (RP DARMSTADT u. HLUG 2008)

Wanderhindernistyp

prozentualer Anteil (%)

Hessen
gesamt

hess. Anteil
FGE Weser

hess. Anteil
FGE Rhein

Absturz

19,2

21,4

17,8

Absturz hinter Durchlass/erosionsbedingt

1,2

1,2

1,2

Absturztreppe

2,3

2,5

2,2

Beckenstau im HS* (Dauerstau)

0,3

0,3

0,3

Beckenstau im HS* (ohne Dauerstau)

0,1

0,1

0,1

Durchlass

2,9

3,2

2,8

Massivsohlenabschnitt

15,8

14,4

16,6

Rückstau

0,1

0,2

0,1

Sohlengleite

3,9

3,2

4,4

Sohlenrampe / raue Rampe

10,3

7,7

11,8

Sohlenschwelle

2,6

2,0

3,0

Stützschwelle / Grundschwelle

2,8

3,0

2,8

Teich im HS*

0,7

0,7

0,8

Teilrampe

0,0

0,0

0,0

Verrohrung

18,2

20,7

16,7

Verrohrung mit Absturz

7,5

8,6

6,9

Verrohrung / Durchlass (Substrat durchgängig)

3,5

1,9

4,5

Wehr, beweglich

2,1

1,8

2,3

Wehr, fest

6,3

7,1

5,9

Bei den jeweiligen Wanderhindernissen wurden die betrieblichen Aspekte sowie die geometrischen, hydraulischen und hydrologischen Randbedingungen erhoben. Es erfolgte eine Gesamtbewertung der Möglichkeit des Auf- und Abstiegs basierend auf der Passierbarkeit der Hindernisse für große Fische, kleine Fische sowie für das Makrozoobenthos.

Die vierstufige Bewertungsskala reicht von „passierbar“ über „bedingt passierbar“ und „weitgehend unpassierbar“ bis „unpassierbar“7 . Bei „weitgehend unpassierbaren“ bis „unpassierbaren“ Querbauwerken wird angenommen, dass zur Erreichung des guten ökologischen Zustands Handlungsbedarf besteht.

In der Gesamtbewertung für den Aspekt der flussaufwärts gerichteten Passierbarkeit (Aufstieg) wurde etwa die Hälfte der ermittelten Wanderhindernisse (48,4 %), d. h. insgesamt 9.302 Wanderhindernisse als „weitgehend unpassierbar“ oder „unpassierbar“ eingestuft (Abb. 2-4). Bezogen auf die Durchgängigkeit flussabwärts gerichtet (Abstieg) sind dagegen nur 19,2 %, d. h. 3.693 Wanderhindernisse als „weitgehend unpassierbar“ oder „unpassierbar“ bewertet worden (Abb. 2-4).

Innerhalb der hessischen Anteile an den Flussgebietseinheiten Weser und Rhein spiegelt sich die Verteilung der Bewertungskategorien der Gesamtbewertung wieder. Beim Aufstieg sind jeweils knapp 50 % der erfassten Wanderhindernisse entweder als „weitgehend unpassierbar“ oder „unpassierbar“ eingestuft worden, beim Abstieg sind es jeweils etwa 20 % (Abb. 2-5 und 2-6).

 

 

Abb. 2-4: Bewertung sämtlicher kartierter Wanderhindernisse in Hessen (RP DARMSTADT u. HLUG 2008)

 

 

Abb. 2-5: Bewertung der kartierten Wanderhindernisse im hessischen Teil der FGE Rhein (RP DARMSTADT u. HLUG 2008)

 

 

Abb. 2-6: Bewertung der kartierten Wanderhindernisse im hessischen Teil der FGE Weser (RP Darmstadt u. HLUG 2008)

Wie beschrieben bezieht sich die vorliegende Auswertung auf die WRRL-relevanten Gewässer mit einem Einzugsgebiet > 10 km², die in Hessen eine Gewässerlänge von insgesamt 8.413 km haben. Die Gesamtheit aller in Hessen befindlichen Gewässer umfasst eine Gewässerlänge von ca. 24.000 km. Aus der Erkenntnis der Bedingungen in den Oberläufen der hessischen Fließgewässer kann davon ausgegangen werden, dass die Gesamtzahl der Wanderhindernisse mindestens das Dreifache der ermittelten Zahlen für die WRRL-relevanten Gewässer beträgt.

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

2.1.3.2
Hydromorphologische Belastungen

Durch die hydromorphologischen Beeinträchtigungen werden die Gewässersohle, das Ufer, die Laufstruktur und die Gewässeraue verändert. Die Folge ist, dass der Lebensraum für die aquatischen Lebensgemeinschaften beeinträchtigt wird und sich dadurch der ökologische Gewässerzustand verändert. Vor allem die biologischen Qualitätskomponenten Makrozoobenthos und Fischfauna sind zur Ausbildung eines entsprechenden Arteninventars bzw. stabiler und reproduktiver Populationen auf bestimmte gewässertypspezifische morphologische Strukturen angewiesen (Abschn. 5.1.3.1).

Morphologische Beeinträchtigungen sind durch das Fehlen der Wertstrukturen (z.B. Längs- und Querbänke, Sonderstrukturen, Strömungsdiversität etc.) bzw. vorhandene Schadstrukturen (z.B. eingetieftes Querprofil, Sohlenverbau, Rückstau etc.) gekennzeichnet.

Tabelle 2-6 zeigt beispielhaft typische morphologische Veränderungen und mögliche Ursachen.

Tab. 2-6: Beispiele für morphologische Veränderungen und deren mögliche Ursachen

Morphologische Veränderung

Mögliche Ursache

fehlende Längs- oder Querbänke

Gewässerausbau, Sohlenverbau, gestörtes Geschieberegime

fehlende Strömungsdiversität

Gewässerausbau, Rückstau, strukturarme Sohle

mangelnde Tiefen- oder Breitenvarianz

Festlegung des Gewässers im Regelprofil, Gewässereintiefung

kaum Substratdiversität bzw. besondere Sohlenstrukturen

Gewässerausbau, Sohlenverbau, gestörtes Geschieberegime

starke Defizite in Bezug auf das Sohlensubstrat

Sohlenverbau, gestörtes Geschieberegime, Rückstau

Rückstau

Wasserkraftnutzung, Ausleitung Brauchwasser

fehlende Ufer- bzw. sonstige Entwicklungsstreifen

Nutzungsdruck, benachbarte Infrastruktur

fehlende bzw. nicht bodenständige Einzelgehölze

Nutzungsdruck, benachbarte Infrastruktur, falsche Unterhaltung

keine standortgerechte sonstige Ufervegetation

Nutzungsdruck, benachbarte Infrastruktur, falsche Unterhaltung

keine besonderen Uferstrukturen bzw. massiver Uferverbau

Gewässerausbau, Minimierung Unterhaltungsaufwand, Belastung aus Schiffsverkehr

fehlende Auengewässer oder Sonderbiotope in der Aue

Nutzungsdruck, Meliorationsmaßnahmen, Gewässerausbau

Der morphologische Gewässerzustand ist in Hessen im Zeitraum 1995 bis 1998 flächendeckend an über 23.000 km Fließgewässerstrecke erfasst worden. Zudem gab es Nachkartierungen (2006 bis 2008) an Gewässerstrecken, an denen zwischenzeitlich struktur-relevante Verbesserungen erzielt wurden. Die Ergebnisse können in dem Gewässerstruktur-Informationssystem (GESIS) unter http://www.gesis.hessen.de eingesehen werden.

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

2.1.3.3
Großschifffahrt

Gerade durch die Großschifffahrt werden Gewässer auch in Hessen in besonderer Weise belastet. Die Ausbau- und Unterhaltungsmaßnahmen, aber auch der laufende Schiffsbetrieb an Bundeswasserstraßen erzeugen erhebliche hydromorphologische Veränderungen, durch die die gewässerökologischen Rahmenbedingungen und damit die Gewässerbiozönose nachhaltig gestört werden.

Die natürlichen Mäander der für die Großschifffahrt genutzten Gewässer sind oft verkürzt und die natürlichen Auengewässer im Uferbereich sind oft trockengelegt worden. Zudem sind die Uferböschungen meist mit Steinschüttungen oder Steinsatz befestigt.

Fast immer fehlen an den für die Großschifffahrt genutzten Gewässern die natürlichen flachen, strukturreichen Uferzonen mit kiesigen oder sandigen Substraten und unterschiedlichen Strömungsbildern, die von strömungsliebenden und kieslaichenden Fischarten als Laich- und Jungfischhabitate genutzt werden könnten. Als weitere bedeutsame Belastung, vor allem für Brütlinge und Jungfische, kommen schiffsbedingter Wellenschlag, Sog und Schwall hinzu.

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

2.1.3.4
Wasserkraftnutzung

Die Wasserkraft wird insbesondere in den Mittelgebirgslagen Nordhessens durch viele Wasserkraftanlagen energetisch genutzt. Einen nennenswerten Beitrag zur Energieerzeugung tragen jedoch nur relativ wenige größere Anlagen in Main, Lahn, Fulda, Werra und Eder bei. Daten zur Wasserkraftnutzung in Hessen (Quelle: Datenbank Wanderhindernisse, siehe Abschn. 2.1.3.1) sind in Tabelle 2-7 dargestellt.

Tab. 2-7: Wasserkraftnutzung in Hessen

 

Hessen gesamt

FGE Rhein
(hessischer Anteil)

FGE Weser
(hessischer Anteil)

Anzahl Laufwasserkraftwerke

633

262

371

Anzahl Querbauwerksstandorte in Betrieb

602

258

344

durchschnittliche Kraftwerksdichte

1 Wasserkraftanlage
je 13 km

1 Wasserkraftanlage
je 18,1 km

1 Wasserkraftanlage
je 9,5 km

Gesamtjahresarbeit aller Anlagen

ca. 290 GWh

ca. 180 GWh

ca. 110 GWh

Anteil Ausleitungskraftwerke

89 %

87 %

91 %

Zurzeit befinden sich 633 Laufwasserkraftwerke und 2 Pumpspeicherkraftwerke an 602 Querbauwerksstandorten in Betrieb. 87 % aller Wasserkraftanlagen liegen im Rhithral (Forellenregion oder Äschenregion). Die Ausbauleistungen dieser Anlagen sind überwiegend sehr gering (Abb. 2-7) (Median = 13 kW). Die auf Grundlage der Ausbauleistungen abgeschätzte Gesamtjahresarbeit aller Anlagen (ohne Pumpspeicherkraftwerke) beträgt ca. 290 GWh.

89 % der Laufwasserkraftanlagen werden als Ausleitungskraftwerke betrieben. Fischaufstiegsanlagen befinden sich an 129 Wehren mit Wasserkraftnutzung und zusätzlich an 50 Wasserkraftanlagen. Die ökologische Durchgängigkeit der Wasserkraftanlagenstandorte ist insbesondere stromaufwärts häufig defizitär (Abb. 2-8). Stromabwärts sind 36 % der Anlagen passierbar oder bedingt passierbar.

Die Auswirkungen der energetischen Nutzung der Wasserkraft auf die Fließgewässerökologie werden u.a. in JUNGWIRTH et al. (2003) und MUNLV (2005) dargestellt. Die möglichen negativen ökologischen Effekte von Wasserkraftanlagen in hessischen Fließgewässern sind insbesondere:

-

Unterbrechung der stromauf- und stromabwärts gerichteten Wanderungen,

-

Schädigung von Organismen infolge der Passage der Turbinen,

-

Verlust freier Fließstrecke, weitgehende Unterbindung dynamischer Prozesse, Herabsetzung der strukturellen Vielfalt des Lebensraumes,

-

Veränderungen des Feststoffhaushaltes und physikalisch-chemischer Parameter (siehe auch Abschn. 2.1.3.5),

-

geringe Wasserführung in Ausleitungsstrecken.

 

 

Abb. 2-7: Verteilung der Laufwasserkraftwerke in Hessen nach der Ausbauleistung

 

 

Abb. 2-8: Ökologische Durchgängigkeit aufwärts (Gesamtbewertung; 10 Anlagen ohne Bewertung)

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

2.1.3.5
Rückstau und Sohlerosion

Rückstau

Querbauwerke in Fließgewässern, insbesondere Wehre und Staustufen, können den Wasserstand erhöhen und Rückstau verursachen. Die Erhöhung des Wasserstands dient verschiedenen Zielen, wie der Verbesserung der Bedingungen für den Schiffsverkehr oder für die Wasserkraft, der Sohlsicherung oder dem Anheben des Grundwasserstands. Im Jahr 2007 wurde hessenweit eine Kartierung der relevanten anthropogenen Rückstaustrecken vorgenommen.

Für den Hochwasserschutz haben Querbauwerke in Fließgewässern eine besonders wichtige Bedeutung, da sie geeignet sind, die natürlichen Retentionsräume zu vergrößern, um so das im Einzugsgebiet zurückgehaltene Wasservolumen zu erhöhen und zur Abflussverzögerung beizutragen. Neben der Bestandssicherung für vorhandene Retentionsräume werden zur Verbesserung des Hochwasserschutzes zusätzliche Räume aktiviert bzw. reaktiviert.

Im Rahmen des Projekts „Niederschlagsgebietsweise Erfassung der natürlichen Retentionsräume in Hessen“ (Retentionskataster Hessen - Projekt RKH) werden seit 1995 an den wesentlichen Gewässerstrecken in Hessen mit rund 4.750 km Gesamtlänge diese Gebiete systematisch erfasst. Die vorhandenen Überflutungsräume sollen wo möglich aufgeweitet oder in ihrer Wirkung für den Hochwasserrückhalt mittels konstruktiver Maßnahmen aktiviert werden können. Diese Gebiete werden als potenzielle Retentionsräume bezeichnet. Bei dem Kataster handelt es sich um eine insbesondere an die Kommunen und die Wasserverbände gerichtete Angebotsplanung mit dem Ziel der Realisierung. In dem Kataster werden auch die realisierten Maßnahmen erfasst.

Im Rahmen des Programms zur Förderung von Maßnahmen zur Gewässerentwicklung und zum Hochwasserschutz werden diese Maßnahmen als vorbeugende Hochwasserschutzmaßnahmen zur Aktivierung von potenziellen Retentionsräumen gefördert, wobei darauf zu achten ist, dass die sich aus der WRRL ergebenden Erfordernisse berücksichtigt werden.

Rückstau auf relevanten Streckenanteilen der Gesamtfließstrecke tritt in Hessen insbesondere in Flüssen (Gewässertypen 9, 9.1, 9.2, 10 und 19, siehe auch Abschn. 1.1.1) auf. Sehr hohe Rückstauanteile bis zu 100 % liegen in Hessen in den staugeregelten Bundeswasserstraßen Neckar, Main und Lahn vor. Auch in kleineren Flüssen kann, je nach Nutzung und Ausbauzustand, ein hoher Rückstauanteil vorliegen. Folgende Auswirkungen von Rückstau können insgesamt auftreten:

-

Hydromorphologische Auswirkungen:

-

Veränderungen des Geschiebehaushalts durch Verringerung der Fließgeschwindigkeit und der Transportkapazität

-

Versandung und Verschlammung der Gewässersohle im Staubereich mit Überlagerung von gewässermorphologischen Wertstrukturen

-

Verringerung von Strömungs- und Substratdiversität

-

Verkürzung der Fließgewässerstrecken

-

Veränderungen des Gewässerbetts im Unterwasser (z. B. Eintiefung) (MUNLV 2005)

-

Physikalisch-chemische Auswirkungen:

-

Temperaturerhöhung des Wassers

-

Verringerung der Wiederbelüftungsrate: In Verbindung mit stofflichen Belastungen kann vermehrt Sauerstoffmangel auftreten

-

Auswirkungen auf Flora und Fauna:

-

Veränderung der Artenzusammensetzung und der Dominanzverhältnisse

-

Ausfall von Laichhabitaten insbesondere für Kieslaicher

-

Fehlen von Jungfischhabitaten für viele Fischarten

-

Rückgang bzw. Ausfall strömungsliebender Arten bei Fischen und Makrozoobenthos (POTTGIESER et al. 2008) und Zunahme von Arten, die geringere Ansprüche an ihren Lebensraum stellen oder an Unterläufe von Gewässern oder stehende Gewässer angepasst sind

-

Unterbrechung des Fließgewässerkontinuums durch die geringe Strömung (bis hin zum stehenden Wasser) sowie durch die Versandung und Verschlammung der Gewässersohle: Wirkung als Hindernis für die longitudinale Durchwanderbarkeit (ATV-DVWK 2003).

Sohlerosion

Ist bei hohen Gewässerabflüssen die Geschiebezufuhr kleiner als die Transportkapazität, so kann das Fließgewässer Geschiebe aus der Sohle erodieren. In vielen Gewässern findet Sohlerosion und Eintiefung statt (KERN 1998). Eingetiefte Gewässer können ihre vielfältigen ökologischen Funktionen nur eingeschränkt wahrnehmen. Zudem verliert oft die Gewässeraue ihre natürlichen Biotopverhältnisse, ihre ökologische Funktionsfähigkeit und ihre Fähigkeit zur Hochwasser-Retention.

Hauptursachen für Sohlerosion und Eintiefung sind:

-

erhöhte hydraulische Belastung (z.B. durch Einleitungen von Misch- und Niederschlagswasser),

-

Begradigung (Gefälleerhöhung),

-

Geschiebemangel (Geschieberückhalt in Rückhaltebecken, Stauhaltungen, Teichanlagen etc.),

-

unangepasste Gewässerunterhaltung mit Entfernung der Sohldeckschichten und/oder Entfernung natürlicher abflusshemmender Strukturen wie Totholz, Steinblöcke,

-

Erhöhung der hydraulischen Leistungsfähigkeit durch Ausbau, Eintiefung oder Auenauflandung,

-

Uferbefestigung und dadurch bedingte Verhinderung der Krümmungs- und Breitenerosion,

-

überhöhte hydraulische Leistungsfähigkeit, späte Ausuferung.

Aussagen zu Streckenanteilen, die Sohlerosion aufweisen, sind aus der Strukturgütekartierung (Abschn. 2.1.3.2) nicht direkt ableitbar. Es wurden jedoch die Einzelparameter Profiltyp, Profiltiefe (Breiten-/Tiefenverhältnis) sowie Breiten- und Krümmungserosion erfasst, so dass Rückschlüsse auf die Sohlenerosion möglich sind.

Die Auswertung zeigt, dass 66 % Prozent der hessischen Fließgewässer ein tiefes oder sehr tiefes Profil aufweisen. Beim überwiegenden Teil dieser Gewässer ist davon auszugehen, dass Sohlerosion vorliegt. Weitergehende ortsbezogene Untersuchungen werden im Zusammenhang mit der Erteilung von Einleiteerlaubnissen für Misch- und Niederschlagswassereinleitungen erfolgen.

Folgende Auswirkungen von Sohlerosion können insgesamt auftreten:

-

Verschlechterung bzw. Verlust der Auenanbindung,

-

erhöhte Verdriftung,

-

Verlust des natürlichen Sohlsubstrats und somit des Lebensraums vieler Arten,

-

Verlust von Refugialräumen,

-

Verlust der Zugänglichkeit von Nebengewässern,

-

Verringerung von Flachwasserbereichen.


Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

2.1.3.6
Hochwasserschutz und Landgewinnung

Seit Beginn der Siedlungstätigkeit des Menschen in Gewässernähe wurden Versuche unternommen, sich durch Gewässerausbau gegen Überflutungen zu schützen. Neben dem Schutz für hochwertige Flächennutzung (Wohnhäuser, gewerbliche Bauten) war auch die Verbesserung der landwirtschaftlichen Produktionsbedingungen zur Ertragssteigerung das Ziel. Dieses wurde durch zusätzliche Entwässerungseinrichtungen (Grabensysteme, Dräne, Rigolen) erreicht. Insbesondere nach der Einführung der maschinellen Bodenbearbeitung konnte die Nutzungsintensität auf landwirtschaftlichen Flächen gesteigert werden, was allerdings standortabhängig war und oft die Absenkung hoher Grundwasserstände voraussetzte.

Eine großflächige Verbesserung des Bodenwasserhaushalts wurde durch die Begradigung (Laufverkürzung, Vergrößerung des Längsgefälles), Verbreiterung und Vertiefung vieler Fließgewässer erreicht. Durch eine Absenkung der Wasserspiegellage in den Gewässern konnte die Vorflut verbessert und gleichzeitig der Grundwasserspiegel gesenkt werden. Die Hochwasserfreilegung landwirtschaftlicher Flächen und Siedlungen durch den Bau von Flussdeichen führte zu einer Abkopplung der Auen von den Fließgewässern und zum Verlust von Retentionsraum (DVWK 1996).

Gewässer wurden nach dem Zweiten Weltkrieg überwiegend unter technischen Gesichtspunkten betrachtet, gestaltet und unterhalten. Sie hatten vor allem dem schadlosen Abfluss des Wassers und der landwirtschaftlichen Melioration in der Aue zu dienen. Hydraulisch glatte und gegen Erosion unempfindliche Gewässerprofile boten hier wegen des hydraulischen Leistungsvermögens Vorteile.

In vielen der umgestalteten Gewässern setzte mit der Laufverkürzung und der Uferbefestigung wegen des dadurch vergrößerten Fließgefälles eine Erhöhung der Schleppkraft des Wassers und damit verbunden eine Tiefenerosion ein, der im Wasserbau mit dem Bau von Staustufen oder anderen querenden Stützbauwerken begegnet wurde.

Die Gründe zur Umgestaltung der Gewässer waren vielfältig, so dass sich der Umfang der Ausbaumaßnahmen in Hessen nicht eindeutig bestimmen lässt. Der Ausbau an Bundeswasserstraßen und an sonstigen Gewässern erfolgte in unterschiedlichen Zeiträumen und Bauabschnitten. Ausbaumaßnahmen, die den genannten Zielen dienten, betreffen nahezu alle Gewässer in Hessen.

Die Gewässerausbaumaßnahmen stellen erhebliche hydromorphologische Belastungen dar, die das Ökosystem der Gewässer nachhaltig verändert haben. Die Vereinheitlichung der Ufer, die Beseitigung typischer Gewässerbettstrukturen, die Vergleichmäßigung der Strömung und der Sohlsubstrate bewirkten insgesamt ein Zurückdrängen spezialisierter und die Zunahme ubiquitärer Arten. Zudem führten die beschriebenen Gewässerausbaumaßnahmen durch die erhöhten Fließgeschwindigkeiten zwar zu einer Verbesserung der Hochwassersituation am Ort des Ausbaus, aber durch die Beschleunigung der Abflusswellen stellten sich unterhalb des Ausbaus meist verschärfte Hochwasserverhältnisse ein. Durch Deiche nicht mehr verfügbare Retentionsräume führen zu einer weiteren Verschärfung der Hochwassersituation.

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

2.1.4
Sonstige anthropogene Einwirkungen

In Hessen sind zusätzlich zu den in den bisherigen Abschnitten dargestellten Belastungen auch Belastungen durch Freizeit- und Erholungsnutzung, Freizeitschifffahrt, anthropogene Überprägungen und Fischteiche für den Zustand der Gewässer von Bedeutung.

Belastung durch Fischteiche

In Hessen sind Fischteichanlagen weit verbreitet und relativ gleichmäßig verteilt. Fischteiche können die Gewässer stofflich, morphologisch und hinsichtlich der Entnahmemengen belasten und zu Schädigungen bzw. Veränderungen der aquatischen Lebensgemeinschaften führen, die sich möglicherweise negativ auf den ökologischen Zustand auswirken.

Eine Auswertung der hessischen Datenbank Wanderhindernisse ergab, dass es 716 Teichanlagen in Hessen gibt, die über ein Querbauwerk gespeist werden. An 80 % der erfassten Querbauwerke mit Teichnutzung besteht Handlungsbedarf.

Welche Teichart für das angrenzende Fließgewässer am belastungsintensivsten ist, hängt nicht nur von der Nutzungsart der Teichanlage und dem Fischbesatz, sondern vor allem von dem Verhältnis Teichgröße/Fließgewässergröße ab: Je größer der Teich und je geringer der Abfluss des angrenzenden Fließgewässers, desto größer die Belastungen, sowohl von morphologischer als auch hydraulischer und stofflicher Seite her.

Die Lebensgemeinschaften vieler kleiner Fließgewässer in den Mittelgebirgen werden vor allem durch die bestehenden Querbauwerke und die Restabflussproblematik stark beeinträchtigt. Aus rein hydromorphologischer Sicht sind Fischteiche insgesamt eher negativ zu bewerten.

Belastungen durch Freizeit und Erholung

Die Belastungen der Gewässer durch Freizeit- und Erholungsnutzung sind vielfältig. Ebenso vielfältig wie die Freizeit- und Erholungsaktivitäten an den Gewässern selbst. Das Spektrum reicht von Errichtung baulicher Anlagen wie Kleingärten, Campingplätzen und Spazierwegen bis hin zur Nutzung für den Wassersport (Kanusport, Jet-Ski fahren etc.).

Signifikante Belastungen hessischer Fließgewässer aufgrund wassersportlicher Freizeitnutzung sind aus Nord- und Mittelhessen bekannt. Betroffen sind vor allem Eder und Edersee, Fulda, Schwalm und Diemel sowie Weser, Werra und Lahn.

Durch diese Nutzungen an Gewässern können empfindliche Habitatstrukturen wie Ufersäume, Kiesbänke und Stillwasser beeinträchtigt oder gar zerstört werden. Das Abflussgeschehen und die eigendynamische Entwicklung können zudem durch bauliche Nutzungen beeinträchtigt werden. Außerdem kann das Laich- und Brutverhalten der im und am Gewässer lebenden Arten gestört werden. Die natürliche Zusammensetzung der Lebensgemeinschaften wird beeinträchtigt.

Belastungen durch urbane Überprägung

In den Ballungsräumen Hessens, allen voran im Rhein-Main-Gebiet, resultieren wesentliche anthropogene Belastungen aus der zunehmend urbanen Überprägung. Die Fließgewässer werden durch flächenbeanspruchende Infrastrukturmaßnahmen beeinträchtigt und sind morphologisch, stofflich und hydraulisch stark überformt. Sie wurden begradigt, verlegt, ihre Abflüsse wurden reguliert; sie sind durch Einleitungen und Entnahmen beeinflusst und ihre natürliche Ufervegetation wurde weitgehend zurückgedrängt. Die Belastungen der aquatischen Lebensgemeinschaft durch urbane Überprägung sind so vielfältig, komplex und umfassend, dass die defizitären Auswirkungen den einzelnen Belastungsquellen nicht mehr klar zuzuordnen sind.

Die aquatischen Lebensgemeinschaften sind auch in Wasserkörpern mit einem Streckenanteil von über 35 % morphologisch guter Strecken häufig verarmt, wobei auch die untersuchten stofflichen Parameter oft keine Hinweise auf die direkten Ursachen der Verarmung geben. Der Handlungsbedarf an den Wasserkörpern in urban überprägten Bereichen ist generell groß. Der gute ökologische Zustand wurde in keinem dieser Wasserköper erreicht.

In den flächenbezogenen Planungen, insbesondere den Regionalplänen, muss den Fließgewässern genügend Raum zugestanden werden, da die Flächenbereitstellung eine zentrale und kosteneffiziente Maßnahme für die Erreichung des „guten ökologischen Zustands“ ist. Das Erreichen dieses Ziels könnte sonst aufgrund des schwindenden verfügbaren Planungsraumes gefährdet sein.

Gebietsfremde Pflanzen- und Tierarten

Auch Hessens Oberflächengewässer werden von gebietsfremden Pflanzen- und Tierarten, den sogenannten Neozoen und Neophyten8 besiedelt. Diese verändern die heimische Flora und Fauna.

Es sind grundsätzlich verschiedene Wege möglich, auf denen Neophyten und Neozoen in die Gewässer gelangten: zum einen die aktive Einbringung durch den Menschen in die Gewässer (bspw. Einsetzen von Aquarienpflanzen oder fremden Tierarten in Fließgewässer), zum anderen die Einschleppung durch den Schiffsverkehr oder z.B. auch mittels Verschleppung von Pflanzensamen durch Vögel oder durch Verwehungen. Die zunehmende Vernetzung der Wasserstraßen und der zunehmende internationale Handel mit See- und Binnenschiffen haben in den letzten Jahrzehnten zu einer Beschleunigung der Verbreitung und einer Erhöhung der eingeschleppten Artenzahl geführt.

Die Beeinflussung der einheimischen Flora und Fauna durch das Auftreten aquatischer Neophyten und Neozoen ist in den meisten Fällen sehr individuell. Einige Arten bilden sehr schnell große Dominanzbestände aus und haben einen starken negativen Einfluss auf die vorhandene Biodiversität in einigen Gewässern. Andere Arten hingegen fügen sich in die vorhandenen Lebensgemeinschaften ein und verursachen keine Verdrängungen einheimischer Arten. Die Auswirkungen sind also zum einen zwischen den verschiedenen Arten und zum anderen auch innerhalb einer Art je nach Gewässer und Standort unterschiedlich. Eine generelle Aussage kann somit nicht getätigt werden.9

In Hessen wird insbesondere die benthische Besiedlung in den Bundeswasserstraßen deutlich von Neozoen dominiert. Die Ursache ist die Verschleppung und Einbürgerung durch die Schifffahrt. Da somit die Hydromorphologie diesbezüglich nur einen sehr geringen Einfluss hat, wurde das Makrozoobenthos hier nicht zur Abschätzung des höchsten ökologischen Potenzials herangezogen (siehe formelle Hintergrunddokumente zum Bewirtschaftungsplan). Die Behandlung von „alien species“ in der Zustandsbewertung wird in europäischen Gremien (CIS Working Group on Ecological Status) gegenwärtig allerdings noch beraten.

Inwieweit diese neuen Arten sich in den Gewässern eine ökologische Nische erobern können und ob dabei bestehende Arten in ihrem Bestand reduziert oder ausgelöscht werden, ist in den kommenden Jahren zu beobachten. Bislang berät das Land seine Unterhaltungspflichtigen über die GFG (Gemeinnützige Fortbildungsgesellschaft für Wasserwirtschaft und Landschaftsentwicklung mbH) zum Umgang mit Neophyten.

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

2.1.5
Bodennutzungsstrukturen

Im Gegensatz zur Landnutzung, bei der in der Regel Merkmale wie Wald, landwirtschaftliche Nutzfläche oder Siedlungsflächen ausgewiesen werden, werden bei Bodennutzungsstrukturen wesentlich detailliertere Angaben zur Nutzung der Flächen gemacht. Hier wird z.B. die Ackernutzung nach Fruchtarten (z.B. Getreide, Hackfrüchte) aufgeschlüsselt und gleichfalls Angaben zur Viehbesatzdichte gemacht. Die Bodennutzungsstrukturen geben somit die Intensität der Landnutzung an. Durch die unterschiedliche Art der Generierung von ATKIS-Daten und von Daten hinsichtlich der Agrarstrukturerhebung sowie deren unterschiedliche thematische Schwerpunktsetzung kommt es allerdings zu erheblichen Abweichungen bezüglich der ausgewiesenen landwirtschaftlichen Flächen. Die Folge ist, dass in der Agrarstrukturerhebung die Ackerfläche im Vergleich zu den ATKIS-Daten 10 bis 20 % geringer ausfällt.

Tab. 2-8: Flächennutzungen in den Flussgebietseinheiten Rhein und Weser (hessischer Anteil) (Datengrundlage: ATKIS 2004/2005, HLUG-Datenbestand)

Flusseinzugsgebiet

Einwohner

Fläche

landwirtsch.
Nutzfläche

Wald

Siedlung,
Verkehr

Gewässer

Sonstige

km²

%

%

%

%

%

Rhein (hess. Teil)

4.770.745

12.119

43

43

12

1

1

Weser (hess. Teil)

1.321.584

8.996

48

43

7

1

1

Hessen

6.092.329

21.115

45

43

10

1

1

Das hessische Rhein-Einzugsgebiet nimmt mit rund 12.000 km² etwas mehr als die Hälfte der Landesfläche ein, beherbergt aber annähernd 80 % der Bevölkerung (HSL 2008). Die räumliche Lage der Flusseinzugsgebiete von Hessen sowie die Verteilung der Landnutzung in den Flussgebietseinheiten Rhein und Weser können Abbildung 2-9 entnommen werden.

In den Tabellen 2-8 und 2-9 werden die jeweiligen Flächennutzungen für die Bearbeitungsgebiete und Gewässereinzugsgebiete dargestellt. Für Hessen wird eine Ackerfläche von mehr als 6.000 km² ausgewiesen. Die Grünlandfläche beläuft sich auf ca. 3.500 km². Bei der Nutzungsform Wald ist der Mischwald die vorherrschende Waldform, gefolgt von Nadelwald. Innerhalb der einzelnen Gewässereinzugsgebiete variieren die einzelnen Flächennutzungen. Generell wird für das Weser-Einzugsgebiet eine stärkere landwirtschaftliche Ausrichtung der Flächen als im Rhein-Einzugsgebiet (z. B. Ballungsraum Rhein-Main) ermittelt.

 

 

Abb. 2-9: Landnutzung in den hessischen Anteilen der FGE Rhein und Weser (Datengrundlage: ATKIS 2004/2005, HLUG-Datenbestand)

Tab. 2-9: Differenzierte Flächennutzungen in den einzelnen Gewässereinzugsgebieten (Datengrundlage: ATKIS 2004/2005, HLUG-Datenbestand; ASE (Agrarstrukturerhebung) Statistische Landesamt Hessen, 2003)

Flussgebietseinheit
(hess. Anteile)

Bearbeitungsgebiet

Flussgebiets_ID

Gewässereinzugsgebiet

Ackerfläche

Grünland

Dauerkultur

Laubwald

Mischwald

Nadelwald

Siedlung

Gewässer

Sonstige

km²

km²

km²

km²

km²

km²

km²

km²

km²

km²

keine Flussgebietszuordnung

keine
Zuordnung

0

6

0

0

0

0

4

2

0

0

0

Rhein

Main

24

5.082

1.427

862

16

456

976

609

681

28

28

Rhein

Mittelrhein

25

5.297

1.317

907

38

711

1.266

517

498

31

13

Rhein

Neckar

238

301

18

44

0

11

117

96

15

1

1

Rhein

Oberrhein

239

1.457

455

204

15

156

236

112

233

25

21

Weser

Werra

41

1.404

426

277

2

196

299

110

86

7

1

Weser

Fulda

42

6.203

1.934

1.060

1

562

1.190

923

484

37

11

Weser

Diemel

44

1.247

507

192

1

153

215

103

70

4

2

Weser

Weser

43, 48

168

32

18

0

40

44

24

7

2

0

Rhein

 

2***

12.137

3.217

2.017

68

1.333

2.594

1.333

1.427

85

62

Weser

 

4***

9.022

2.898

1.547

6

951

1.748

1.159

648

50

15

Hessen

 

 

21.165

6.115

3.564

74

2.284

4.347

2.494

2.075

134

77

Die Ausprägung der Bodennutzungsstrukturen kann als Indikator für die Intensität der Landnutzung gewertet werden. Damit ist sie ein wichtiger Hinweis auf mögliche Gefährdungspotenziale für oberirdische Gewässer sowie für das Grundwasser. In Tabelle 2-10 wird eine Übersicht der Bodennutzungsstrukturen in den Bearbeitungsgebieten von Hessen gegeben. Zur Verdeutlichung der Problematik der Flächenermittlung von landwirtschaftlichen genutzten Arealen (siehe Handbuch WRRL Hessen (HMULV 2008)) werden in Tabelle 2-10 die aus ATKIS und der Agrarstrukturerhebung (ASE) ermittelten Ackerflächen für die einzelnen Gewässereinzugsgebiete aufgeführt. Da diese differieren, wurden nicht die absoluten Flächenanteile der einzelnen Fruchtarten dargestellt, sondern deren prozentuales Verhältnis zur Ackerfläche aus der ASE. Es kann angenommen werden, dass die Verhältniszahlen auch für die Ackerflächen, die in ATKIS ausgewiesen werden, Geltung haben.

Die Anzahl der landwirtschaftlichen Betriebe beläuft sich hessenweit auf 25.529 Betriebe (Stand 2003). Der Strukturwandel in der Landwirtschaft setzt sich fort und die Zahl der Betriebe geht weiter zurück (HMULV: Jahresagrarbericht 2008). Diese verteilen sich etwa zu gleichen Anteilen auf die beiden FGE Rhein und Weser. Besonders viele landwirtschaftliche Betriebe befinden sich im Bearbeitungsgebiet Fulda, einer Region, die überwiegend durch die Landwirtschaft geprägt wird. Die Anbauverhältnisse werden vom Getreideanbau dominiert, der meist um die 70 % der Ackerfläche ausmacht. In den meisten Regionen folgen nach dem Getreideanbau schließlich die Ölfrüchte, die auf 10 bis 18 % der Ackerflächen angebaut werden. Drittwichtigste Fruchtart sind die Hackfrüchte die 5 bis 10 % der Ackerfläche belegen.

Neben den Anbauverhältnissen spielt vor allem der Viehbesatz eine wichtige Rolle zur Abschätzung des Belastungspotenzials, da für Rinder, Schweine u.a. eine Aussage über die jährliche Stickstoff- und Phosphatausscheidung getroffen werden kann. Damit ergibt sich aus der Anzahl der Tiere pro Gewässereinzugsgebiet eine erste Abschätzung über den Anfall an Wirtschaftsdüngern in dieser Region. Um die unterschiedlichen Tiere hinsichtlich ihrer Ausscheidungen „berechenbar“ zu machen, wurde die Größe Großvieheinheit eingeführt (z. B. Zuchtschweine über 50 kg Lebendgewicht entsprechen 0,3 Großvieheinheiten). Hessenweit werden über 500.000 Großvieheinheiten ausgewiesen. Trotz des geringeren Flächenanteils des hessischen Anteils der FGE Weser werden für diesen Raum mit ca. 280.000 Großvieheinheiten mehr Tiere ausgewiesen als dies für die hessischen Anteile der FGE Rhein mit ca. 240.000 Großvieheinheiten der Fall ist.

Tab. 2-10: Bodennutzungsstrukturen in den einzelnen Gewässereinzugsgebieten (Datengrundlage: ATKIS 2004/2005, HLUG-Datenbestand; ASE (Agrarstrukturerhebung) Statistische Landesamt Hessen, 2003)

 

 

Landwirtschaftliche Vergleichsgebiete in Hessen

Hessen wird aus Sicht der Agrarverwaltung in zehn landwirtschaftliche Vergleichsgebiete (Wirtschaftsgebiete) eingeteilt (Tab. 2-11). Bei der Einteilung der Vergleichsgebiete werden die durchschnittlichen Jahrestemperaturen, Jahresniederschläge und Bodenklimazahlen berücksichtigt. Somit können die Vergleichsgebiete als typische regionale Nutzungsform gewertet werden. Zudem erleichtert die Namensgebung (z. B. Rheingau) den räumlichen Bezug. Die Lage der einzelnen landwirtschaftlichen Vergleichsgebiete ist in Abbildung 2-10 dargestellt.

In den klimatisch begünstigten Regionen von Hessen (z. B. Rheingau, Bergstraße) trifft man Dauerkulturen wie den Weinbau an. Im hessischen Ried werden verstärkt Marktfrüchte wie Spargel, Erdbeeren und Salat angebaut. Die klimatisch begünstigten Regionen konzentrieren sich in Hessen auf das Rhein-Einzugsgebiet. In Mittel- und Nordhessen sind Ackerland und Grünlandnutzung die vorherrschende Nutzungsform. Die Wetterau zeichnet sich durch ihre mächtigen Lößstandorte als guter Ackerbaustandort aus. In den südhessischen Mittelgebirgslagen (Odenwald), den nordwesthessischen Mittelgebirgslagen (z. B. Waldeck-Frankenberg, Lahn-Dill-Gebiet) sowie osthessischen Mittelgebirgslagen (z. B. Werra-Meißner-Kreis, Schwalm-Eder-Gebiet) sind in der Regel für die landwirtschaftliche Produktion schwach ertragsfähige Räume anzutreffen.

Wasserwirtschaftliche Bedeutung/Unsicherheiten

Die Art der Bodennutzung/Landnutzung sowie die Ausprägung des Reliefs beeinflussen und prägen viele Prozesse des oberirdischen und unterirdischen Wasserkreislaufs. Somit spielt die Landnutzung eine große Rolle für die Beschreibung von Wasserhaushaltsgrößen (z. B. Grundwasserneubildung, Anteil Direktabfluss, Erosion). Daneben wird durch die Art der Landnutzung die Beschaffenheit von oberirdischen Gewässern und des Grundwassers maßgeblich beeinflusst (z. B. Siedlungsgebiete mit hoher Abwasseranlagendichte, diffuse Nährstoffeinträge durch die landwirtschaftliche Nutzung).

Somit stellt die Landnutzung, die durch die Berücksichtigung der Bodennutzungsstrukturen noch eine höhere Detailschärfe erlangt, eine wesentliche Grundlage bei der Abschätzung des „Gefahrenpotenzials“ für oberirdische Gewässer und Grundwasser dar. Diese Risikoabschätzung ist nicht auf die Ergebnisse von speziellen Messnetzen hinsichtlich oberirdischer Gewässer bzw. Grundwasser angewiesen und kann daher alleine auf Grundlage von leicht zugänglichen Daten (topografische Daten, Bevölkerungs- und Agrarstatistik u. a.) durchgeführt werden. Gleichfalls bietet die Bewertung der Flächennutzungs-/Bodennutzungsstrukturen die Möglichkeit, gleichgeartete Räume (z. B. Ackeranteil im Einzugsgebiet oder Einwohnerzahlen) zu erkennen.

Durch die unterschiedliche Art der Generierung von ATKIS-Daten und Daten hinsichtlich der Agrarstrukturerhebung sowie deren unterschiedliche thematische Schwerpunktsetzung kommt es allerdings zu erheblichen Abweichungen bezüglich der ausgewiesenen landwirtschaftlichen Flächen. Die Folge ist, dass in der Agrarstrukturerhebung die Ackerfläche im Vergleich zu den ATKIS-Daten 10 bis 20 % geringer ausfällt.

Somit kommt der Generierung der hessenweiten und flächendeckenden Erstellung der landwirtschaftlichen Nutzflächen in Zukunft eine große Bedeutung zu. Dieser „Nutzungslayer“ kann aus den InVeKoS-Datensätzen abgeleitet werden. Somit entfallen Verzerrungen, die sich durch die Agrarstrukturerhebung ergeben. Gleichfalls können mit Hilfe dieser Landnutzungsdaten, unter Zuhilfenahme der Viehzahlen schließlich flächenbezogene N-Bilanzen berechnet werden. Die zeitliche Veränderung dieser flächenbezogenen N-Bilanzen kann dann als ein Kriterium hinsichtlich der Beurteilung von Maßnahmen herangezogen werden.

 

 

Abb. 2-10: Lage der landwirtschaftlichen Vergleichsgebiete (Datengrundlage: ATKIS 2004/2005; ASE (Agrarstrukturerhebung) Statistisches Landesamt Hessen, 2003; LLH)

Tab. 2-11: Bodennutzungsstrukturen in den landwirtschaftlichen Vergleichsgebieten (Mitteilung des LLH)

Region_ID

Name

Wirtschaftsgebiet

Betriebe

Ackerfläche

Ackerfläche

Großvieheinheiten

Rinder

Schweine

 

 

(ATKIS

(ASE)

 

 

 

km²

Anzahl

km²

km²

Anzahl

Anzahl

Anzahl

1

Bergstraße, Vorderer Odenwald, Rheingau

1.373

1.858

517

425

21.866

15.018

47.540

2

Wetterau, Rhein-Main-Gebiet

1.792

2.096

735

589

26.945

20.935

49.226

3

Werragebiet

338

338

122

103

5042

3.943

10.606

4

Niederhessische Senke, Amöneburger Becken

1.596

2.192

779

655

50.099

34.049

170.453

5

Rodgau, Limburger Becken

1.111

759

259

215

14.888

12.209

16.868

6

mittelhessisches Ackerbaugebiet, Fuldaer Becken

1.518

1.880

499

413

41.920

41.117

66.263

7

nordhessisches Ackerbaugebiet

885

984

304

245

18.758

15.546

46.134

8

südhessische Mittelgebirgslagen

2.896

2.878

549

428

57.702

58.721

33.573

9

nordwesthessische Mittelgebirgslagen

3.735

4.679

930

685

99.464

100.488

142.035

10

osthessische Mittelgebirgslagen

5.920

7.865

1.421

1.060

187.271

200.096

224.397

 

Hessen

21.165

25.529

6.115

4.819

523.955

502.121

807.094

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

2.2
Grundwasser

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

1.1
Oberflächengewässer

2.2.1 Chemische Belastungen des Grundwassers

2.2.1
Chemische Belastungen des Grundwassers

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

2.2.1.1
Punktquellen

Punktquellen mit potenzieller Grundwasserrelevanz sind Altablagerungen, Altstandorte, schädliche Bodenveränderungen und Grundwasserschadensfälle, bei denen Boden- und/oder Grundwasserverunreinigungen nachgewiesen wurden oder ein hinreichender Verdacht darauf besteht. Die Schadstoffe werden in den meisten Fällen aus dem Kontaminationsherd im Boden mit dem Sickerwasser oder als Schadstoffphase in das Grundwasser transportiert.

In Hessen steht für die Erfassung dieser Flächen das Fachinformationssystem Altlasten und Grundwasserschadensfälle (FIS AG) zur Verfügung. Es gliedert sich in das Altflächeninformationssystem Hessen (ALTIS) und die Analysendatei Altlasten und Grundwasserschadensfälle (ANAG). Das FIS AG wird vom HLUG in Zusammenarbeit mit den Regierungspräsidien und den unteren Wasser- und Bodenschutzbehörden als automatisierte Datei geführt.

Die hessenweite Auswertung ergab eine Häufung von Punktquellen in den industriell geprägten Ballungsräumen Rhein-Main und Kassel (Abb. 2-11). Die Auswertung nach Wirkflächen im Rahmen der Bestandsaufnahme zeigte jedoch, dass in Hessen kein Grundwasserkörper aufgrund der Belastungen durch Punktquellen in den schlechten Zustand eingestuft werden muss. Dies bedeutet aber nicht, dass von den Punktquellen keine Gefährdungen für das Grundwasser im Sinne des Bundes-Bodenschutzgesetzes oder des WHG in Verbindung mit dem HWG ausgehen. Es handelt es sich hierbei jedoch um kleinräumige Einflüsse im Verhältnis zur Fläche des jeweiligen Grundwasserkörpers.

Die grundwasserrelevanten Punktquellen werden unabhängig von dieser Bewertung systematisch im Verwaltungsvollzug der Wasser- und Bodenschutzbehörden weiter bearbeitet. Sofern detaillierte Untersuchungen eine Gefährdung für das Grundwasser ergeben, wird auf der Grundlage eines an den Standort angepassten Sanierungskonzeptes die Sanierung der Kontamination mit den geeigneten technischen Maßnahmen eingeleitet.

Im September 2008 waren in Hessen rund 1.600 schädliche Bodenveränderungen und Grundwasserschadensfälle erfasst. Hinzu kommen über 110.000 Altflächen (Altstandorte und Altablagerungen), von denen auf Grund näherer Untersuchungen derzeit ca. 900 als altlastverdächtige Flächen und ca. 470 als Altlasten eingestuft sind.

 

 

Abb. 2-11: Grundwasserkörper mit Punktquellen (schematische Darstellung)

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

2.2.1.2
Diffuse Quellen

Bei der Ermittlung und Bewertung von diffusen Stoffeinträgen wurde zwischen dem Eintrag im Bereich von Siedlungsflächen (z.B. Chlorid durch den Einsatz von Streusalz) und dem Eintrag über sonstige Flächennutzungen (Landwirtschaft, Forstwirtschaft) unterschieden. Unter Berücksichtigung von Vorgaben der LAWA wurde am Ende der Bestandsaufnahme kein Grundwasserkörper aufgrund möglicher Einträge aus Siedlungsflächen in der Zielerreichung als potenziell gefährdet eingestuft.

Von landwirtschaftlichen Flächennutzungen und immissionsbedingten Einträgen aus der Atmosphäre können Belastungen für das Grundwasser ausgehen. Für die Bewertung und Maßnahmenplanung der Grundwässer im Rahmen der WRRL sind Stickstoff (NO3 und NH4) sowie Pflanzenschutzmittelwirkstoffe (PSM) maßgeblich.

Stickstoff/Nitrat

Landwirtschaft

Die Bestandsaufnahme (HMULV 2004a) hat gezeigt, dass in einigen hessischen Grundwassermessstellen erhöhte Nitratkonzentrationen vorhanden sind (Immissionsansatz). Weiterhin können in anderen Bereichen, die nicht durch Grundwassermessstellen abgedeckt werden, durch die Ableitung eines Belastungspotenzials flächenhaft erhöhte Nitratkonzentrationen im Grundwasser angenommen werden (Emissionsansatz). Ein Teil des Stickstoffs, der zu hohen Nitratkonzentrationen führt, wird über die Luft eingetragen. Verursacher der Sickstoffdepositionen sind u. a. der Verkehr, die Industrie und die Landwirtschaft. Der Haupteintragspfad von Stickstoff in das Grundwasser resultiert aber aus der Anwendung von stickstoffhaltigen Düngemitteln auf landwirtschaftlich genutzten Flächen.

Um einen optimalen Ertrag und eine den Markterfordernissen entsprechende Qualität zu erzielen, sind Sicherheitszuschläge bei der nach Düngeverordnung zu erstellenden Stickstoffbedarfsermittlung erforderlich und zulässig, die wiederum zu Stickstoffbilanzüberschüssen führen können, wenn durch unvorhersehbare Witterungsbedingungen die Nährstoffe nicht entsprechend der Kalkulation aufgenommen werden können (v. a. Trockenperioden). Dadurch kann es nach der Ernte je nach Standortbedingungen (z. B. Bodenart, Wasserspeichervermögen des Bodens, Folgekultur) und Höhe des Niederschlags zu einer Auswaschung des überschüssigen Nitrats bis in das Grundwasser kommen.

Wald

Während der Sulfateintrag seit Ende der 1980er Jahre stark zurückgegangen ist, bewegen sich die Stickstoffeinträge mit jährlichen Schwankungen auf einem gleich bleibenden, deutlich zu hohen Niveau. Der jährliche Eintrag von anorganischem Stickstoff mit der Kronentraufe (Minimalschätzung der Stickstoffgesamtdeposition) betrug im langjährigen Mittel (1986 bis 2006) in hessischen Fichtenaltbeständen zwischen 19 und 32 kg/ha, in Buchenaltbeständen zwischen 17 und 21 kg/ha. Der Stickstoffeintrag in Waldökosystemen liegt folglich seit mindestens zwei Jahrzehnten selbst bei konservativer Schätzung (Kronentraufemessung) über dem Stickstoffbedarf älterer Wälder in Höhe von rd. 10 bis 15 kg/(ha * Jahr), von dem ein großer Teil systemintern aus der Zersetzung organischer Substanz gedeckt werden könnte.

Rund 45 % des anorganischen Stickstoffs wird als Ammoniumstickstoff, d.h. als reduzierter Stickstoff in das Ökosystem eingetragen. Die Deposition von Ammonium ist stets mit Bodenversauerung und Folgeerscheinungen wie Nährelementauswaschung, Aluminiummobilisierung sowie Nitratbildung und Nitratauswaschung bei einem Stickstoffüberangebot verbunden. Quelle der Ammoniakemissionen und seines Umwandlungsproduktes Ammonium ist zu 95 % die Landwirtschaft. Vom Umweltbundesamt werden derzeit Szenarien über die Entwicklung der Stickstoffgesamtdeposition bis zum Jahr 2015 erarbeitet.

Pflanzenschutzmittelwirkstoffe (PSM)

Zum Schutz vor Pflanzenschädlingen und -krankheiten werden Pflanzenschutzmittelwirkstoffe (PSM) gebraucht, die teilweise nicht vollständig abgebaut werden und je nach Standorteigenschaften in das Grundwasser gelangen können. Folgende Ursachen können in Frage kommen:

-

unsachgemäßes Ausbringen (z.B. Überdosierung),

-

Ablassen von Spritzbrüheresten,

-

Abtrift (z.B. zu windiges Wetter),

-

Reinigung der Spritzgeräte auf befestigten Flächen,

-

Versickerung.

Eine weitergehende Analyse, bei der Bodendaten und Flächennutzungsdaten sowie die gemessenen Schadstoffkonzentrationen im Grundwasser auf Gemarkungsebene bezüglich ihres Belastungspotenzials ausgewertet wurden, zeigt, dass auch in einigen Grundwasserkörpern, die zurzeit noch in einem guten Zustand sind, ebenfalls ein Handlungsbedarf besteht, damit sie künftig nicht in einen schlechten chemischen Zustand gelangen.

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

2.2.1.3
Sonstige anthropogene Einwirkungen

Im hessischen Teil der FGE Weser fallen bei der Herstellung von Kalium- und Magnesiumprodukten Produktionsrückstände an, die entsorgt werden müssen. Die Produktionsrückstände der Kaliindustrie, die im osthessischen Kalirevier im Werk „Werra“ mit den hessischen Standorten Wintershall (Heringen) und Hattorf (Philippsthal) und im Werk „Neuhof-Ellers“ in fester und flüssiger Form anfallen, werden trocken aufgehaldet, in den Untergrund versenkt oder in das Gewässer eingeleitet (Abb. 2-12). Sowohl die Versenkung als auch die Aufhaldung haben Auswirkungen auf den chemischen Zustand des Grundwassers.

Versenkung

Seit dem Jahr 1925 wurde im Werra-Kali-Gebiet rd. 1 Milliarde m3 Salzabwasser versenkt. Versenkt wird dabei in den Plattendolomit, einen Kluft-/Karstgrundwasserleiter in rd. 200 bis 500 m Tiefe, der in natürlichem Zustand von versalzenem Wasser vollkommen erfüllt ist. Er wird im Liegenden und Hangenden von 40 bis 50 m mächtigen, schlecht durchlässigen Tonsteinschichten begrenzt, wodurch ein großflächiger Grundwasseraustausch zur Salzlagerstätte im Liegenden und zum Süßwasser führenden Buntsandstein-Grundwasserleiter im Hangenden unterbunden wird. Durch die morphologisch hoch liegenden Grundwasserneubildungsgebiete (Richelsdorfer Gebirge, Thüringer Wald, Rhön) ist der Grundwasserspiegel schon im natürlichen Zustand gespannt und in tief eingeschnittenen Flusstälern sogar artesisch.

Trotz der begrenzenden Tonsteinschichten handelt es sich um ein offenes Speichersystem: Überlokal vorhandene Verbindungen zum Buntsandstein, einem Kluftgrundwasserleiter mit freiem Grundwasserspiegel, nimmt das Grundwasser des Plattendolomits am Wasserkreislauf teil und strömt letztlich den oberirdischen Gewässern zu. Diese Verbindungen sind in Gebieten mit Schwächezonen im Deckgebirge (tief reichende Störungen, über dem Salzhanginnenrand, über Basaltgängen sowie in Salzauslaugungssenken) und in morphologischen Tieflagen (z. B. Werratal) vorhanden. Diese Gebiete werden als Entlastungsgebiete bezeichnet.

Die mit der Versenkung in das System eingegebene Salzabwassermenge hoher Dichte und hoher Mineralisation sowie der bei der Versenkung aufgebrachte Druck erhöhen den hydrostatischen Druck im Plattendolomit. Dadurch kommt es in Entlastungsgebieten zur Verdrängung einer der Versenkmenge entsprechenden Formations- oder Mischwassermenge, die aus dem Plattendolomit in den Buntsandstein aufsteigt bzw. bis an die Oberfläche dringen kann und z. B. in der Werratalaue nördlich von Heringen als sogenannter diffuser Eintrag in den Gewässern messbar ist.

Die Grundwasserströmung und damit auch die Ausbreitung des Salzabwassers bzw. Mischwassers im Plattendolomit erfolgt vom höchsten Druck (in den Versenkgebieten) in Richtung des niedrigsten Drucks, also zu den Entlastungsgebieten, an denen das Wasser dann in die hangenden Schichten des Buntsandsteins aufsteigt.

Die sogenannten diffusen Einträge in die Gewässer bewirken, dass bei niedriger Wasserführung der Grenzwert von 2.500 mg/l Chlorid am Pegel Gerstungen (Werra) allein durch diese Einträge erreicht und zeitweise überschritten wird. Im Jahr 2003 mit seinem heißen und trockenen Sommer wurde der Grenzwert sechs Wochen lang erreicht bzw. überschritten.

Aufhaldung

Die Aufhaldung von trockenem Rückstand aus der elektrostatischen Rohsalzaufbereitung umfasst jährlich etwa 10 bis 11 Mio. t auf zwei Großhalden im Werra-Gebiet, kumulativ liegen rd. 280 Mio. t Salz (hauptsächlich NaCl) auf diesen zwei Halden. Im Gebiet Neuhof-Ellers liegt die jährliche Aufhaldung bei rd. 2,5 Mio. t; kumulativ liegen hier 96 Mio. t Rückstandssalz auf der Halde.

Durch die in die Halden eindringenden Niederschläge werden die Rückstandssalze gelöst. Das abfließende, aufgesalzene Wasser wird zum größten Teil über randliche Auffanggräben gefasst. Eine verhältnismäßig geringe Menge sickert insbesondere in den alten Haldenbereichen, die keine Basisabdichtung besitzen, in den Untergrund ein. Die Menge des gefassten Ablaufwassers beträgt pro Halde jährlich 0,7 bis 0,9 Mio. m3 .

 

 

Abb. 2-12: Karte mit Lage der Werke, der Halden und der Versenkbohrungen, Unterscheidung in Werra-Kaligebiet und Kaligebiet Neuhof (HLUG 2008)

2.2.2 Belastungen des quantitativen Zustands des Grundwassers

2.2.2
Belastungen des quantitativen Zustands des Grundwassers

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

2.2.2.1
Wasserentnahmen

Grundwasserentnahmen wirken sich in unterschiedlicher Intensität zum Teil auch in der weiteren Umgebung der Entnahmestelle und ggf. in mehreren Grundwasserstockwerken auf die Grundwasserstände bzw. das Grundwasserströmungsfeld aus. Hierdurch kann es zum Trockenfallen von oberirdischen Gewässern oder aufsteigenden Quellen, Absinken des oberflächennahen Grundwassers und damit zusammenhängend auch zu Beeinträchtigungen von grundwasserabhängigen Landökosystemen kommen. Die grundwasserabhängigen Landökosysteme werden im Abschnitt 2.2.3 gesondert behandelt.

Die WRRL fordert unter anderem eine Analyse der Belastungen, denen der Grundwasserkörper durch die Entnahme und durch künstliche Anreicherungen ausgesetzt ist bzw. sein kann.

Die Bewertung der Belastungen und somit die Beurteilung des mengenmäßigen Zustands wurde bei der Bestandsaufnahme in einem ersten Schritt flächendeckend mittels einer Grundwasserbilanz für jeden Grundwasserkörper vorgenommen. Hierbei wurde die langjährige mittlere Grundwasserneubildung in den Grundwasserkörpern den erteilten Wasserentnahmerechten gegenübergestellt. Grundlage für die Grundwasserneubildungsberechnung waren die Grundwasserneubildungsspenden der hydrogeologischen Einheiten, deren Flächenanteil pro Grundwasserkörper und die Größe des Grundwasserkörpers selbst. Hohe Grundwasserneubildungsspenden treten z.B. im Buntsandstein-Odenwald, im Oberrheingebiet, im Vogelsberg und in der Hohen Rhön auf, während insbesondere im Hintertaunus und im nördlichen Rheinischen Schiefergebirge die Grundwasserneubildung gering ist.

Betrug die Summe der Entnahmerechte für Brunnen in einem Grundwasserkörper mehr als 50 % der Grundwasserneubildung, erfolgte eine weitergehende Bewertung. Hierbei wurden einzelne Bestimmungen der Grundwasserneubildung verfeinert, der Grundwasseraustausch zwischen Grundwasserkörpern sowie Daten von künstlichen Grundwasseranreicherungen (z.B. Hessisches Ried) und bekannte natürliche Infiltrationen von Oberflächengewässern berücksichtigt. Auf die künstlichen Grundwasseranreicherungen wird in Abschnitt 2.2.2.2 näher eingegangen.

Als Resultat dieser stufenweisen Bewertung der Bestandsaufnahme befindet sich kein Grundwasserkörper mengenmäßig in einem schlechten Zustand (siehe Anhang 1, Karte 1-19).

Eine zusätzliche Bewertung des mengenmäßigen Zustands wurde im Rahmen der Grundwasserüberwachung durch die Auswertung der Wasserstandsganglinien der 110 Überwachungsmessstellen vorgenommen (Näheres hierzu siehe Abschn. 4.2.2.1). Es zeigte sich, dass die Ganglinien aller Messstellen (Beobachtungszeitraum seit 1993 und länger) einen typischen Verlauf, also nur jahreszeitliche Schwankungen und Reaktionen auf mehrjährige niederschlagsarme und niederschlagsreiche Perioden aufzeigen. Dies gilt auch für die Oberrhein- und Untermainebene und den westlichen Vogelsberg, wo großräumig vor Jahrzehnten in den Grundwasserhaushalt eingegriffen wurde. Auch hier hat seit über 20 Jahren das Grundwasser ein neues Gleichgewicht auf tieferem Niveau erreicht und es gibt innerhalb des Betrachtungszeitraums keinen Trend zu sinkenden Wasserständen.

Der gute mengenmäßige Zustand des Grundwassers gemäß Definition Anhang V, Tabelle 2.1.2 der WRRL wird somit durch die Auswertung der Überwachungsergebnisse für alle hessischen Grundwasserkörper bestätigt.

Hessen ist aufgrund seiner klimatischen Lage kein Land, das unter Dürren oder Wasserknappheit leidet. Im Hessischen Ried verhindert der Bewirtschaftungsplan Hessisches Ried Wassermangelsituationen, indem Grenzgrundwasserstände bei den Grundwasserentnahmen einzuhalten sind. Die Infiltration von aufbereitetem Oberflächenwasser dient dabei als Stellgröße für eine ausgeglichene Wasserbilanz und kompensiert so Niederschlags- und damit Grundwasserneubildungsdefizite.

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

2.2.2.2
Grundwasseranreicherungen

Die Grundwasseranreicherung ist ein wesentlicher Bestandteil der Grundwasserbewirtschaftung im Hessischen Ried und im Frankfurter Stadtwald (Abb. 2-13). Dort wird aufbereitetes Rhein- bzw. Mainwasser über Infiltrationsorgane in das Grundwasser eingeleitet. Die Infiltrationen dienen folgenden Punkten:

-

Grundwasseranreicherung zu Trink- und Brauchwasserzwecken,

-

Verbesserung der ökologischen Verhältnisse.

Infiltrationsanlagen befinden sich in Eschollbrücken (GWK 2396_3101), im Gernsheimer und im Jägersburger Wald (GWK 2695_3101) sowie im Frankfurter Stadtwald (GWK 2490_3101). Eine weitere Anlage befindet sich derzeit im Lorscher Wald in Umsetzung (GWK 2393_3101). Im Bereich Lampertheim ist derzeit keine zusätzliche Infiltrationsanlage erforderlich, da die Ziele des Grundwasserbewirtschaftungsplans Hessisches Ried aufgrund der seit Jahren reduzierten Grundwasserentnahmen im geplanten Umfeld auch ohne zusätzliche Infiltration erreicht werden (GWK 2393_3101).

In diesen Grundwasserkörpern überschreiten die Grundwasserentnahmerechte die in der Bestandsaufnahme als vertretbar angesehenen 50 % der Grundwasserneubildung (siehe oben). Durch die bereits vorhandenen Infiltrationsanlagen wird das vorhandene Defizit ausgeglichen und der gute mengenmäßige Zustand erreicht.

 

 

Abb. 2-13: Lage der Grundwasserkörper mit Infiltrationsanlagen
(Datengrundlage: Bestandsaufnahme 2004/ Wasserbuchauszug und Grundwasserbewirtschaftungsplan Hess. Ried)

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

2.2.3
Grundwasserabhängige Landökosysteme

Die grundwasserabhängigen Landökosysteme werden in Anhang V der WRRL als Indikatoren für den mengenmäßigen und den chemischen Zustand der Grundwasserkörper aufgeführt. Der gute Zustand kann nur erreicht werden, wenn es zu keiner signifikanten Schädigung von grundwasserabhängigen Landökosystemen kommt. Als grundwasserabhängige Landökosysteme wurden in Hessen bei der Bestandsaufnahme FFH-Gebiete, Vogelschutzgebiete, Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete betrachtet, deren Schutzzweck eine Relevanz hinsichtlich grundwasserabhängiger Biotope oder Arten aufweist.

Als potenziell gefährdet wurden die o.g. Schutzgebiete dann eingestuft, wenn sie im Absenkungsbereich von Wassergewinnungsanlagen liegen und eine Anbindung an den für die Wassergewinnungsanlage genutzten Grundwasserleiter haben oder wenn sie im Bereich der großflächigen und von zahlreichen Wassergewinnungsanlagen geprägten Porengrundwasserleiter im Hessischen Ried oder in der Untermainebene liegen.

Im Ergebnis wurden so 494 Flächen mit potenziell gefährdeten grundwasserabhängigen Landökosystemen ermittelt (Anlage 1-5).

Die Überprüfung dieser Landökosysteme anhand der Daten und Unterlagen zu Wasserrechtsverfahren im Zuge der anschließenden Überwachungsphase hat gezeigt, dass in den meisten Fällen kein negativer Trend der Grundwasserstände vorliegt und demzufolge für die meisten der o.g. Landökosysteme keine tatsächliche Gefährdung zu besorgen ist.

Für 35 potenziell gefährdete grundwasserabhängige Landökosysteme werden bereits aufgrund von Auflagen in bestehenden Wasserrechten Überwachungen durchgeführt (Tab. 2-12 und Abb. 2-14). Diese Ökosysteme werden nachrichtlich in das Überwachungsprogramm nach WRRL übernommen. Für 28 andere potenziell gefährdete grundwasserabhängige Landökosysteme wird noch im Rahmen laufender Wasserrechtsverfahren geklärt, ob signifikante Schädigungen dieser Ökosysteme durch die beantragten Grundwasserentnahmen ausgeschlossen werden können oder ob entsprechende Auflagen zur Überwachung erforderlich sind (vgl. Tab. 2-13 und Abb. 2-14).

Sofern tatsächlich signifikante Schädigungen der Ökosysteme aufgrund der Ergebnisse der Überwachung zu besorgen sind, werden im Rahmen des Vollzugs der Wasserrechte entsprechende Maßnahmen zur Vermeidung und ggf. zur Kompensation ergriffen.

Eine gesonderte Betrachtung der grundwasserabhängigen Landökosysteme in Bezug auf chemische Belastungen konnte entfallen, weil einerseits in denjenigen Grundwasserkörpern, die durch diffuse oder sonstige anthropogene Stoffeinträge nicht im guten chemischen Zustand sind, ohnehin entsprechende Maßnahmen zur Verbesserung des Zustands zu ergreifen sind und weil andererseits in Hessen aufgrund der bisherigen Erfahrungen keine Erkenntnisse über signifikante Schädigungen von grundwasserabhängigen Landökosystemen durch Schadstoffe im Grundwasser vorliegen.

Tab. 2-12: Grundwasserabhängige Landökosysteme mit Überwachung aufgrund bestehender Wasserrechte

Grundwasserabhängiges Landökosystem (Name)

Art des Schutzgebietes

Wasserschutzgebiet (Bezeichnung)

Flussgebiet

Kreis

Forehahi (LSG); Wälder der südlichen hessischen Oberrheinebene (VSG)

LSG; VSG

WW Käfertal

Rhein (Oberrhein)

Landkreis Bergstraße

AV Kinzig

LSG

Kirchbracht

Rhein (Main)

Main-Kinzig-Kreis

Gewässersystem der Bracht (FFH); AV Kinzig (LSG); Brachttal bei Hitzkirchen (NSG)

FFH; LSG; NSG geplant

Neuenschmidten

Rhein (Main)

Main-Kinzig-Kreis

AV Kinzig

LSG

Neuenschmidten

Rhein (Main)

Main-Kinzig-Kreis

Schifflache bei Großauheim (NSG)

LSG; NSG festgesetz

WW IV, Großkrotzenburg

Rhein (Main)

Main-Kinzig-Kreis

AV Kinzig

LSG

Br. Niedermittlau

Rhein (Main)

Main-Kinzig-Kreis

AV Wetterau

LSG

Ostheim

Rhein (Main)

Main-Kinzig-Kreis

Biberlebensraum Hessischer Spessart (Jossa und Sinn) (FFH); Vogelsberg-Hessischer Spessart (LSG)

FFH; LSG

Br. Oberzell

Rhein (Main)

Main-Kinzig-Kreis

Biberlebensraum Hessischer Spessart (Jossa und Sinn) (FFH); Vogelsberg-Hessischer Spessart (LSG)

FFH; LSG

Br. Weichersbach

Rhein (Main)

Main-Kinzig-Kreis

Magerrasen bei Weichersheim und weitere Fläche

FFH

Br. Mottgers-Schwarzenfeld

Rhein (Main)

Main-Kinzig-Kreis

Spitzer Berg bei Schloßborn/Ehlhalten

NSG geplant

Ehlhalten

Rhein (Main)

Main-Taunus-Kreis

AV Kinzig

LSG

Diebach

Rhein (Main)

Wetteraukreis

AV Kinzig

LSG

Br. Krebsbachtal

Rhein (Main)

Wetteraukreis

Merkenfritzbachaue bei Gedern

FFH

WW Gedern-Merkenfritz

Rhein (Main)

Wetteraukreis

Grünlandgebiete in der Wetterau

FFH

WW Orbes

Rhein (Main)

Wetteraukreis

AV Wetterau

LSG

Br. Münzenberg

Rhein (Main)

Wetteraukreis

Vogelsberg-Hessischer Spessart

LSG

Br. Ulfa

Rhein (Main)

Wetteraukreis

Vogelsberg

VSG

Lauter

Rhein (Mittelrhein)

Landkreis Gießen

Laubacher Wald (FFH); Vogelsberg (VSG)

FFH; VSG

Br. Freienseen

Rhein (Mittelrhein)

Landkreis Gießen

Wetterau

VSG

OVAG Hungen/Inheiden

Rhein (Main)

Landkreis Gießen

Lahnhänge zwischen Biedenkopf und Marburg

FFH

TB Rost, Allendorf

Rhein (Mittelrhein)

Landkreis Marburg-Biedenkopf

Am Dimberg bei Steinperf

FFH; NSG festgesetzt

TB Steinperf

Rhein (Mittelrhein)

Landkreis Marburg-Biedenkopf

Hoher Vogelsberg

FFH

TB Sichenhausen

Rhein (Main)

Vogelsbergkreis

Oberes Lempetal bei Hombressen

NSG festgesetzt

WSG Lempetal, Hofgeismar

Weser (Fulda/Diemel)

Landkreis Kassel

Ederaue

VSG

TB Sölzer Wiese

Weser (Fulda/Diemel)

Landkreis Waldeck-Frankenberg

Kellerwald

VSG

TB Allendorf

Weser (Fulda/Diemel)

Landkreis Waldeck-Frankenberg

Mönchbruch und Wälder bei Mörfelden-Walldorf und Groß-Gerau

VSG

kein WSG betroffen

Rhein (Oberrhein)

Landkreis Groß-Gerau

Tongrubengelände von Bensheim und Heppenheim

FFH

kein WSG betroffen

Rhein (Oberrhein)

Landkreis Bergstraße

Schwanheimer Wald

FFH

kein WSG betroffen

Rhein (Main)

Frankfurt

Hinterer Bruch südlich von Heppenheim

FFH

kein WSG betroffen

Rhein (Oberrhein)

Landkreis Bergstraße

Reliktwald Lampertheim und Sandrasen Untere Wildbahn

FFH

kein WSG betroffen

Rhein (Oberrhein)

Landkreis Bergstraße

Wälder der südlichen hessischen Oberrheinebene

VSG

kein WSG betroffen

Rhein (Oberrhein)

Landkreis Bergstraße

Kammereckswiesen und Kirchnerecksgraben von Langen

FFH

kein WSG betroffen

Rhein (Oberrhein)

Landkreis Offenbach

Schwarzenbruch und Pechgraben bei Seligenstadt

FFH

kein WSG betroffen

Rhein (Main)

Landkreis Offenbach

Mönchbruch von Mörfelden und Rüsselsheim, Grundwiesen bei Mörfelden-Walldorf

FFH

kein WSG betroffen

Rhein (Oberrhein)

Landkreis Groß-Gerau

WW = Wasserwerk

TB = Tiefbrunnen

Br. = Brunnen

VSG = Vogelschutzgebiet,

FFH = Fauna-Flora-Habitat-Schutzgebiet

NSG = Naturschutzgebiet

LSG = Landschaftsschutzgebiet

AV = Auenverbund

WSG = Wasserschutzgebiet

Tab. 2-13: Grundwasserabhängige Landökosysteme, für die die Notwendigkeit einer Überwachung in Wasserrechtsverfahren geklärt wird

Grundwasserabhängiges Landökosystem (Name)

Art des Schutzgebietes

Wasserschutzgebiet (Bezeichnung)

Flussgebiet

Kreis

Forehahi (LSG); Wälder der südlichen hessischen Oberrheinebene (VSG)

LSG; VSG

WW Bürstädter Wald

Rhein (Oberrhein)

Landkreis Bergstraße

Jägersburger und Gernsheimer Wald (FFH); Forehahi (LSG); Jägersburger/Gernsheimer Wald (VSG)

FFH; LSG; VSG

WW Jägersburger Wald

Rhein (Oberrhein)

Landkreis Bergstraße

Forehahi

LSG

WW Biblis

Rhein (Oberrhein)

Landkreis Bergstraße

Untere Gersprenzaue

VSG

Gruppenwasserwerk Dieburg

Rhein (Main)

Landkreis Darmstadt-Dieburg

Forehahi (LSG); Jägersburger/Gernsheimer Wald (VSG)

LSG; VSG

WW Gernsheim

Rhein (Oberrhein)

Landkreis Groß-Gerau

Jägersburger und Gernsheimer Wald (FFH); Forehahi (LSG); Hessische Altneckarschlingen-Rheinniederterrassen (VSG); Jägersburger/Gernsheimer Wald (VSG)

FFH, LSG; VSG

WW Allmendfeld

Rhein (Oberrhein)

Landkreis Groß-Gerau

Wüster Forst bei Rüsselsheim

NSG festgesetzt

WW Hof Schönau

Rhein (Oberrhein)

Landkreis Groß-Gerau

Silberbachtal bei Schloßborn

NSG festgesetzt

Silberbachtal

Rhein (Main)

Hochtaunuskreis

Saubach und Niedgesbach bei Schmitten (FFH); Saubach und Niedgesbach bei Schmitten (NSG)

FFH; NSG festgesetzt

Seelenberg

Rhein (Mittelrhein)

Hochtaunuskreis

Riedelbacher Heide

NSG festgesetzt

Rosbach

Rhein (Mittelrhein)

Hochtaunuskreis

Talauensystem der Bieber und Kinzig bei Biebergemünd (FFH); AV Kinzig (LSG)

FFH; LSG

Wirtheim

Rhein (Main)

Main-Kinzig-Kreis

AV Kinzig

LSG

Br. Roth

Rhein (Main)

Main-Kinzig-Kreis

Krebsbachtal bei Ruppertshain (FFH); Krebsbachtal bei Ruppertshain (NSG)

FFH; NSG festgesetzt

Fischbach/ Kalkheim

Rhein (Main)

Main-Kinzig-Kreis

Krebsbachtal bei Ruppertshain (FFH); Krebsbachtal bei Ruppertshain (NSG)

FFH; NSG festgesetzt

Im Schmidtstück

Rhein (Main)

Main-Taunus-Kreis

Oberläufe der Gersprenz

FFH

In den Stockwiesen

Rhein (Main)

Odenwaldkreis

Hengster

NSG festgesetzt

WW Lämmerhecke

Rhein (Main)

Landkreis Offenbach

Bong'sche Grube und Mainflinger Mainufer; Ehemalige Tongrube von Mainhausen

VSG

WW Lange Schneise Ost

Rhein (Main)

Landkreis Offenbach

Rechtebachtal (NSG festgesetzt); Walluftal am Kloster Tiefen (NSG geplant)

NSG festgesetzt; NSG geplant

TB Rechtebachtal

Rhein (Oberrhein)

Rheingau-Taunus-Kreis

Mittleres Aartal

NSG geplant

TB Lausbach

Rhein (Mittelrhein)

Rheingau-Taunus-Kreis

Silberbach, Sdhwarzbach und Fürstenwiese bei Wehen

NSG festgesetzt

Platterstr./ Haferstück

Rhein (Mittelrhein)

Rheingau-Taunus-Kreis

Dombachtal bei Steinfischbach

NSG geplant

Dombachtal

Rhein (Mittelrhein)

Rheingau-Taunus-Kreis

Dombachtal bei Steinfischbach

NSG geplant

Br. Dottenbach

Rhein (Mittelrhein)

Rheingau-Taunus-Kreis

Dombachtal bei Steinfischbach

NSG geplant

Br. Saale

Rhein (Mittelrhein)

Rheingau-Taunus-Kreis

Laubacher Wald

FFH

Laubach

Rhein (Main)

Landkreis Gießen

Hoher Vogelsberg

FFH

Muna

Weser (Werra)

Vogelsbergkreis

Vogelsberg

VSG

TB Eichenrod

Weser (Werra)

Vogelsbergkreis

Hessische Altneckarschlingen

VSG

WW Eschollbrücken

Rhein (Oberrhein)

Landkreis Groß-Gerau, Landkreis Darmstadt-Dieburg

Hessische Altneckarschlingen

VSG

WW Pfungstadt

Rhein (Oberrhein)

Landkreis Groß-Gerau, Landkreis Darmstadt-Dieburg

WW = Wasserwerk

TB = Tiefbrunnen

Br. = Brunnen

VSG = Vogelschutzgebiet,

FFH = Fauna-Flora-Habitat-Schutzgebiet

NSG = Naturschutzgebiet

LSG = Landschaftsschutzgebiet

AV = Auenverbund

WSG = Wasserschutzgebiet

 

 

Abb. 2-14: Überwachung des Grundwassers - grundwasserabhängige Landökosysteme

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

3
VERZEICHNIS DER SCHUTZGEBIETE

Gemäß Artikel 6 Abs. 1 und Anhang IV WRRL ist ein Verzeichnis aller Gebiete innerhalb der einzelnen Flussgebietseinheiten zu erstellen, für die gemäß den spezifischen gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften zum Schutz der Oberflächengewässer und des Grundwassers oder zur Erhaltung von unmittelbar vom Wasser abhängigen Lebensräumen und Arten ein besonderer Schutzbedarf festgestellt wurde. Im Anhang 1 sind entsprechend den Anforderungen der WRRL Karten zu den Schutzgebieten beigefügt, aus denen sich die Lage der Schutzgebiete ergibt. Verzeichnisse der Schutzgebiete sind in Anhang 2 enthalten.

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

3.1
Wasser- und Heilquellenschutzgebiete

Soweit es das Wohl der Allgemeinheit erfordert, können zum Schutz der Gewässer vor nachteiligen Einwirkungen nach § 19 WHG in Verbindung mit § 33 HWGWasserschutzgebiete festgesetzt werden. Die Ausweisung von Wasserschutzgebieten erfolgt durch die Regierungspräsidien als obere Wasserbehörde.

In Hessen werden Wasserschutzgebiete zum qualitativen Schutz des durch Trinkwassergewinnungsanlagen gewonnenen Grundwassers sowie zum qualitativen und quantitativen Schutz von Heilquellen durch eine Verordnung nach einem Anhörungsverfahren festgesetzt.

Die Wasserschutzgebiete für die durch Trinkwassergewinnungsanlagen gewonnenen Grundwässer werden in der Regel in drei Zonen unterteilt: Zone I (Fassungsbereich), Zone II (Engere Schutzzone) und Zone III (Weitere Schutzzone). Heilquellenschutzgebiete (HQS) werden nur für staatlich anerkannte Heilquellen festgesetzt. Bei den Heilquellenschutzgebieten werden qualitative Schutzzonen (Zone I, II und III) sowie quantitative Schutzzonen (A und B) ausgewiesen. In Wasserschutzgebieten sind bestimmte Handlungen oder Anlagen, von denen eine Gefährdung ausgehen kann, verboten oder nur beschränkt zugelassen.

Derzeit sind in Hessen 1.734 Trinkwasserschutzgebiete und 23 Heilquellenschutzgebiete ausgewiesen (Stand 2008). Weiterhin befinden sich 230 Trinkwasserschutzgebiete im Festsetzungsverfahren. Gleiches gilt für 6 Heilquellenschutzgebiete.

Die Wasserschutzgebiete haben dabei eine Fläche von 7.958 km². Dies entspricht einem Anteil von rd. 38 % an der Landesfläche Hessens. Die Lage der Wasserschutzgebiete ist im Anhang 1 in der Karte 1-6 dargestellt (siehe auch Abb. 3-1 und 3-2).

Die Wasser- und Heilquellenschutzgebiete können über die Internetseite des HLUG unter http://www.hlug.de eingesehen werden. (Unter http://gruschu.hessen.de findet sich ein Link zum Fachinformationssystem Grund- und Trinkwasserschutz Hessen).

 

 

Abb. 3-1: Lage der Trinkwasserschutzgebiete in Hessen

 

 

Abb. 3-2: Lage der Heilquellenschutzgebiete in Hessen

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

1.1.1
Typologie der Oberflächengewässer

Die richtige Zuordnung der Gewässertypen stellt die Grundlage für die Bewertung des ökologischen Gewässerzustands nach naturraumspezifischen Lebensgemeinschaften dar. Wichtig ist zudem, dass die Typologie alle für die Umsetzung der WRRL relevanten Gewässergrößen berücksichtigt. Bei den Fließgewässern umfasst dies alle Größenklassen mit einem Einzugsgebiet von mindestens 10 km², d. h. vom Bach über den kleinen und großen Fluss bis zum Strom.

Tab. 1-3: Anzahl und Größe der Gewässertypen (Fließgewässer und Stehgewässer) in Hessen (Datengrundlage: aktualisierte Bestandsaufnahme 2004/HLUG 2008)

Gewässertyp Fließgewässer

Anzahl

Ø Länge (in km)

Typ 5: Grobmaterialreiche silikatische Mittelgebirgsbäche (s)

193

20,0

Typ 5.1: Feinmaterialreiche, silikatische Mittelgebirgsbäche (s)

106

17,7

Typ 6: Feinmaterialreiche, karbonatische Mittelgebirgsbäche (k)

19

8,0

Typ 7: Grobmaterialreiche karbonatische Mittelgebirgsbäche (k)

23

12,5

Typ 19: Kleine Niederungsfließgewässer in Fluss- und Stromtälern (k)

37

17,5

Typ 9: Silikatische fein- bis grobmaterialreiche Mittelgebirgsflüsse (s)

26

24,2

Typ 9.1: Karbonatische fein- bis grobmaterialreiche Mittelgebirgsflüsse (k)

4

6,4

Typ 9.2: Große Flüsse des Mittelgebirges (k)

16

31,4

Typ 10: Kiesgeprägte Ströme (k)

9

30,1

Gewässertyp Stehgewässer > 50 ha

Anzahl

Ø Fläche (in ha)

Nr. 5: kalkreicher, geschichteter Mittelgebirgssee mit relativ großem Einzugsgebiet

2

683

Nr. 6: kalkreicher, ungeschichteter Mittelgebirgssee mit relativ großem Einzugsgebiet

6

93

Nr. 7: kalkreicher, geschichteter Mittelgebirgssee mit relativ kleinem Einzugsgebiet

2

98

Typ 88: Sondertyp natürlicher See (Altrheinsee)

1

74

Typ 99: Sondertyp künstlicher See (geogen saurer Tagebausee)

1

71

Gewässertyp Stehgewässer > 10 ha und < 50 ha

Anzahl

Ø Fläche (in ha)

Nr. 6: kalkreicher, ungeschichteter Mittelgebirgssee mit relativ großem Einzugsgebiet

6

24,7

Nr. 8: kalkarmer, geschichteter Mittelgebirgssee mit relativ großem Einzugsgebiet

2

32,9

Typ 99: Sondertyp künstlicher See

4

20,1

k = karbonatisch geprägt; s = silikatisch geprägt

Gemäß Anhang XI der WRRL wurde das hessische Gebiet insgesamt der Ökoregion 9 „Zentrales Mittelgebirge“ zugeordnet. Die zu betrachtenden Oberflächenwasserkörper wurden neun Fließgewässertypen und sechs Seentypen zugeordnet (Tab. 1-3). Die als erheblich verändert ausgewiesenen Talsperren (Abschn. 1.1.3) wurden aufgrund des Kategoriewechsels (Fließgewässer -> Stehgewässer) ebenfalls einem Seentyp zugeordnet. Die Tagebauseen und die Baggerseen sind künstliche Gewässer. Sie werden wie auch die Talsperren den Seentypen zugeordnet, die den natürlichen Seen am nächsten stehen (MATHES et al. 2002). Grafische Darstellung siehe Anhang 1, Karte 1-2.

Die Verteilung der Fließgewässertypen in Hessen ist in Anhang 1 in der Karte 1-3 dargestellt. Anhand von Tabelle 1-3 und Abbildung 1-1 ist ersichtlich, dass in Hessen sowohl hinsichtlich der Anzahl, als auch hinsichtlich der Fließlänge deutlich die silikatischen Mittelgebirgsbäche (Typ 5 und 5.1) überwiegen. Mit einer Gesamtlänge von 3.866 km wird nahezu die Hälfte der Wasserkörper allein dem grobmaterialreichen silikatischen Mittelgebirgsbach (Typ 5) zugeordnet.

Gegenüber der ersten Typeinstufung der Fließgewässer (Bestandsaufnahme 2004) wurde bei insgesamt 30 Wasserkörpern eine Typänderung vorgenommen. Insbesondere war es bei einigen Mittelgebirgsbächen im Wesereinzugsgebiet erforderlich, statt des Typs 5.1 hier nun den Typ 5 zuzuordnen.

Beispiele von verschiedenen in Hessen vorkommenden Fließgewässertypen sind in Abbildung 1-2 dargestellt.

 

 

Abb. 1-1: Fließlängen der neun verschiedenen Fließgewässertypen in Hessen (Datengrundlage: aktualisierte Bestandsaufnahme 2004/HLUG 2008)

 

 

Abb. 1-2: Beispiele verschiedener Fließgewässertypen in Hessen (HLUG 2008)

In Südhessen finden sich zudem in den breiten Talsohlen von Main und Oberrhein relativ häufig gefällearme, langsam fließende Gewässer (Typ 19 oder Typ 9; siehe Anhang 1, Karte 1-3). Für diese größeren „Niederungsgewässer“, also für die gefällearmen Fließgewässer der Mittelgebirgsregion mit einem Einzugsgebiet von mehr als 300 km², fehlt derzeit ein vollständig zutreffender Typ. Deshalb ist für die in Tabelle 1-4 angeführten Gewässer der Main- und Oberrheinebene ggf. im zweiten Bewirtschaftungszeitraum eine neue Typisierung zu erwarten.

Tab. 1-4: Derzeitige Typeinstufung der in Hessen vorkommenden gefällearmen Fließgewässer mit einem Einzugsgebiet > 300 km² (Datengrundlage: aktualisierte Bestandsaufnahme 2004/HLUG 2008)

MS_CD_RW

Name des Wasserkörpers

Fließgewässertyp

DEHE_2478.1

Untere Kinzig

9

DEHE_248.1

Nidda/Frankfurt

9

DEHE_2482.1

Untere Horloff

9

DEHE_2484.1

Untere Wetter

9

DEHE_2486.1

Untere Nidder

9

DEHE_2582.1

Untere Ohm

9

DEHE_2394.1

Untere Weschnitz

19

DEHE_239498.1

Halbmaasgraben

19

DEHE_23962.1

Untere Modau

19

DEHE_2398.1

Schwarzbach/Astheim

19

DEHE_2476.1

Gersprenz/Dieburg

19

DEBY2476_0_6660

Gersprenz

19

DEHE_2476372.1

Stillgraben

19

DEHE_24768.1

Lache/Babenhausen

19

Bei den Stehgewässern bildet der Seentyp 6 (kalkreicher, ungeschichteter Mittelgebirgssee mit großem Einzugsgebiet) die größte Typenklasse. Darin sind die meisten Talsperren enthalten. Die beiden großen Talsperren an der Eder und an der Diemel sind geschichtet und fallen daher in den Seentyp 5. Ein tiefer Baggersee und ein tiefer Tagebausee gehören zum Typ 7, zwei kalkarme Talsperren zum Typ 8. Ein Altrheinsee und ein geogener Tagebausee sind jeweils einem natürlichen und einem künstlichen Sondertyp zuzuordnen.

Die Bewertung der Oberflächengewässer anhand der biologischen Qualitätskomponenten erfolgt leitbildbezogen auf der Grundlage der vorgenommenen Typisierung (Abschn. 5.1.1.2). Dabei sind jedoch für die verschiedenen Qualitätskomponenten innerhalb eines Gewässertyps unterschiedliche Ausprägungen möglich. Die den Gewässertypen zugeordneten unterschiedlichen Ausprägungen lassen sich somit nicht immer auf einen gesamten Wasserkörper übertragen.

3.2 Nährstoffsensible und empfindliche Gebiete

3.2
Nährstoffsensible und empfindliche Gebiete

Gemäß der Nitratrichtlinie (91/676/EWG)ist das Bundesland Hessen flächendeckend mit dem gesamten Bundesgebiet als nährstoffsensibel ausgewiesen worden.

Auch die gemäß der Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser (91/271/EWG)als empfindlich eingestufte Gebiete umfassen das Bundesland Hessen flächendeckend, da sie das gesamte Einzugsgebiet von Nord- und Ostsee abdecken. Daher umfasst der Geltungsbereich der beiden Richtlinien für die Ausweisung von nährstoffsensiblen und empfindlichen Gebieten das gesamte Bundesland Hessen und ist nicht separat dargestellt.

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

3.3
Badegewässer

Badegewässer werden auf der Grundlage der Richtlinie 2006/7/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Februar 2006 über die Qualität der Badegewässer und deren Bewirtschaftung und zur Aufhebung der Richtlinie 76/160/EWG (Badegewässerrichtlinie)beziehungsweise durch deren Umsetzung in Rechtsnormen der Bundesländer (hier: Hessische Badegewässerverordnung) durch das zuständige Gesundheitsamt ausgewiesen. Als Badegewässer gilt dabei jeder Abschnitt eines Oberflächengewässers, in dem regelmäßig mit einer großen Zahl von Badenden zu rechnen ist. Das zuständige Gesundheitsamt berücksichtigt bei der Beurteilung der Anzahl der Badenden auch die bisherige Entwicklung des Badebetriebs am Gewässer und die Infrastruktur, die zur Förderung des Badebetriebs bereitgestellt wird. Die Ausweisung als Badegewässer erfolgt im Benehmen mit der Eigentümerin oder dem Eigentümer des Gewässers.

Ziel der Badegewässerrichtlinie ist die Erhaltung bzw. die Verbesserung der Wasserqualität sowie der Schutz der menschlichen Gesundheit. Hierfür sollen insbesondere fäkale Verunreinigungen und übermäßige Nährstoffeinträge zur Verhütung von Algenmassenvermehrungen aus den Badeseen ferngehalten werden. Dies erfordert häufig auch Maßnahmen im Oberlauf der Badeseen und dient somit der Zielerreichung in den Badeseen und in ihren Einzugsbereichen.

Maßnahmen, die sich aus der Richtlinie ergeben, sind im Wesentlichen:

-

die Überwachung und die Einstufung der Qualität von Badegewässern,

-

die Bewirtschaftung der Badegewässer hinsichtlich ihrer Qualität,

-

die Information der Öffentlichkeit über die Badegewässerqualität.

Zur Überwachung der Wasserqualität werden vor allem die Konzentrationen an speziellen Indikatorbakterien für fäkale Verschmutzungen (Escherichia coli und intestinale Enterokokken) regelmäßig, mindestens einmal im Monat während der Badesaison bestimmt.

Zu Beginn der Badesaison 2008 gab es in Hessen 64 Badestellen, die gemäß der Badegewässerrichtlinie überwacht und bewirtschaftet werden (Anh. 2-3). Hierbei handelt es sich um Stauseen und um Abgrabungsseen. Die Lage der in Hessen ausgewiesenen Badeseen (Stand 2008) ist im Anhang 1 in Karte 1-7 dargestellt.

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

3.4
Fischgewässer

Auf der Grundlage der Richtlinien 78/659/EWG (Fischgewässerrichtlinie) und 79/923/EWG (Muschelgewässerrichtlinie) sowie deren Umsetzung in Rechtsnormen der Bundesländer sind Fisch- und Muschelgewässer auszuweisen. In Hessen sind ausschließlich Gewässer der Richtlinie 78/659/EWG (Fischgewässerrichtlinie) vorhanden und durch Veröffentlichung der Fischgewässerverordnung vom 24. April 1997 entsprechend ausgewiesen worden.

Ziel der Fischgewässerrichtlinie ist es, die Fischpopulationen in Gewässern aus ökologischen aber auch aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu bewahren. Durch Konzentrationsvorgaben für 14 Parameter werden Qualitätsanforderungen an die Beschaffenheit der Gewässer vorgegeben.

Für lachsartige (Salmoniden) und karpfenartige Fische (Cypriniden) ist in den ausgewiesenen Gewässern die Wasserbeschaffenheit zu überwachen und zu gewährleisten, dass diese Fische dort geeignete Lebensbedingungen vorfinden.

Zur Überwachung der Wasserqualität werden physikalisch-chemische Kenngrößen herangezogen, für die spezifische Qualitätsanforderungen als Grenzwerte festgelegt sind. (Näheres siehe Abschn. 5.3.3).

Die Lage der in Hessen ausgewiesenen Fischgewässer ist im Anhang 1 in der Karte 1-8 dargestellt. Es wird gemäß der Fischgewässerrichtlinie zwischen Salmonidengewässern in den Mittelgebirgen und Cyprinidengewässern in der Ebene unterschieden.

Die in Hessen geschützten Fischgewässer mit einer Gesamtlänge von 421 km verteilen sich auf 21 Flussabschnitte und sind in Anhang 2-4 zusammengestellt:

Die meisten der ausgewiesenen Fischgewässer sind länderübergreifende Fließgewässer. Lediglich acht - meist kleinere und im Landesinneren gelegene - Fischgewässer sind auf der gesamten Fließstrecke komplett in Hessen. Da fast alle Gewässer in Hessen in den Berglandschaften des Mittelgebirges entspringen, sind deren Oberläufe in der Regel der Salmonidenregion zuzuordnen. In den tiefer gelegenen Auen von Rhein, Main, Wetter, Lahn, Schwalm, Fulda und Weser sind Cyprinidengewässer zu finden.

Die Salmonidenregionen der Wetter und der Ohm sind relativ kurz und somit nahe an ihrer Quellregion im Vogelsberg. In diesen Bereichen kommt es in den Sommermonaten teilweise zum Trockenfallen der Gewässer. Zur Überwachung der hessischen Fischgewässerverordnung sind 38 Fischgewässer-Probestellen eingerichtet.

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

3.5
FFH- und Vogelschutzgebiete

Für das europäische Netz geschützter Gebiete wird die Bezeichnung „Natura 2000“ verwendet. Bestandteil dieses Netzes sind die Vogelschutzgebiete, die dem Schutz der europäischen Vögel dienen und die Flora-Fauna-Habitat (FFH)-Gebiete, die für alle anderen auf europäischer Ebene schutzwürdigen Arten und natürlichen Lebensräume auszuweisen sind. Dabei werden für die Wasserrahmenrichtlinie nur diejenigen selektiert, für die eine Wasserabhängigkeit festgestellt wurde. Die Methodik dieser Selektion wird im Handbuch WRRL Hessen (HMULV 2004b) ausführlich beschrieben.

Im Kapitel 2.1 des Maßnahmenprogramms Hessen werden im Rahmen der Erläuterung der grundlegenden Maßnahmen die rechtliche Umsetzung sowie die Bedeutung der Vogelschutzrichtlinie und der FFH-Richtlinie in Bezug auf die Umsetzung und die Ziele der WRRL beschrieben.

Grundlage des hier aufgeführten Verzeichnisses der FFH- und Vogelschutzgebiete (siehe auch Anhang 1, Karte 1-9 sowie Anhänge 2-5 und 2-6) sind die Gebietsmeldungen Hessens an die EU (1. bis 4. Tranche, Meldestand lt. Bundesamt für Naturschutz - BfN 29. Juni 2007 bzw. 27. Dezember 2007). Dabei werden hier nur die wasserabhängigen FFH- und Vogelschutzgebiete aufgelistet (siehe Tab. 3-1).

Tab. 3-1: FFH- und Vogelschutzgebiete (Datengrundlage: siehe Text)

Schutzgebiet

Fläche1

Anteil1

407 wasserabhängige FFH-Gebiete (von 585)

rd. 184.700 ha

8,7 %

47 wasserabhängige Vogelschutzgebiete (von 60)

rd. 300.700 ha

14,2 %

Das Verzeichnis der FFH- und Vogelschutzgebiete (Anhänge 2-5 und 2-6) beinhaltet neben der Schutzgebietsnummer, dem Namen, dem zuständigen Regierungspräsidium und der Fläche auch Spalten mit generell grundwasserabhängigen Lebensraumtypen, fallweise wasserabhängigen Lebensraumtypen, ausgewählten Arten der FFH-Anhänge, ausgewählten Arten nach Vogelschutzrichtlinie und den Gebietstyp (EU-Meldestand 2007).

Weitere detaillierte Informationen und Schutzgebietsrecherchen können über das Hessische Karteninformationssystem (WRRL-Viewer) abgerufen werden:

-

http://wrrl.hessen.de

Dort sind auch die Code-Listen für die WRRL-relevanten generellen und fallweisen wasserabhängigen Lebensraumtypen sowie für den Gebietstyp hinterlegt.

Weitergehende Informationen zur Natura 2000-Verordnung sind abgelegt unter:

-

http://natura2000-Verordnung.hessen.de

Dort sind auch detaillierte Informationen zu jedem einzelnen Schutzgebiet sowie der kartografischen Darstellung hinterlegt.

4 ÜBERWACHUNGSNETZE UND ERGEBNISSE DER ÜBERWACHUNGSPROGRAMME

4
ÜBERWACHUNGSNETZE UND ERGEBNISSE DER ÜBERWACHUNGSPROGRAMME

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

4.1
Oberflächengewässer

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

4.1.1
Messnetze

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

4.1.1.1
Fließgewässer - Chemie

Zur Vorbereitung des im Dezember 2006 vorgelegten Überwachungs- bzw. Monitoringprogramms „Stoffliche Belastung hessischer Fließgewässer“ (Handbuch WRRL Hessen (HMULV 2006 und HMULV 2007b)) wurde in den Jahren 2004 bis einschließlich 2006 ein „Zwischenmonitoring“ durchgeführt. Dieses umfasste neben den physikalisch-chemischen Qualitätskomponenten Stoffe, für die im Rahmen der Bestandsaufnahme eine Relevanz ermittelt wurde. Die Auswahl der Messstellen sowohl für das „Zwischenmonitoring“ als auch für das Überwachungsprogramm folgt dem generellen Ansatz der Auswahl eines repräsentativen Messpunktes pro Wasserkörper bzw. pro Wasserkörpergruppe, der jeweils im hydrologisch unteren Bereich angesiedelt ist.

Für die Untersuchungen der Fließgewässer auf PSM sind der Abwasser- und Ackeranteil im Einzugsgebiet die entscheidenden Auswahlkriterien. Feststoffgebundene spezifische Schadstoffe und prioritäre Stoffe wurden in Wasserkörpern, deren Zielerreichung in der Bestandsaufnahme als unklar eingeschätzt wurde, mit einer Durchflusszentrifuge in Schwebstoffen gemessen. An allen Messstellen der Schwebstoff-Probenahme wurden ergänzend Schwermetalle jeweils in einer unfiltrierten und einer filtrierten Wasserprobe analysiert.

Die Messnetze zur Überwachung des chemischen Zustands der hessischen Fließgewässer sind entsprechend den Regelungen der WRRL dreigliedrig angelegt und unterteilen sich in:

-

Überblicksüberwachung,

-

operative Überwachung,

-

Überwachung zu Ermittlungszwecken.

Überblicksüberwachung

Die Überblicksüberwachung nutzt das aus insgesamt 13 bedeutsamen und repräsentativen Messstationen und -stellen bestehende Messnetz für die Umsetzung der Richtlinie 2006/11/EG (früher 76/464/EWG). Die Anforderungen an die Einzugsgebietsgröße werden erfüllt. Im Fall der Messstation Lahn/Solms-Oberbiel übertrifft das Einzugsgebiet die Größe von 2.500 km².

 

 

Abb. 4-1: Messstationen und -stellen und zugehörige Einzugsgebiete der Überblicksüberwachung in Hessen (HLUG 2008)

In Abbildung 4-1 sind die Messstationen bzw. Messstellen und die dazugehörigen Einzugsgebiete der Überblicksüberwachung in Hessen dargestellt. Der Untersuchungsumfang umfasst die allgemeinen physikalisch-chemischen Qualitätskomponenten und orientiert sich zusätzlich an den prioritären Stoffen des Anhangs X WRRL und anderen Schadstoffen der Anhänge VIII und IX WRRL, die punktuell oder diffus in signifikanter10 Menge im Gewässer enthalten sind.

Operative Überwachung

In die operative Überwachung werden Wasserkörper aufgenommen, bei denen die Erreichung eines guten chemischen und ökologischen Zustands unklar oder unwahrscheinlich ist. Die Karte 1-10 im Anhang 1 gibt einen Überblick über die Messstellen der operativen Überwachung.

Allgemeine physikalisch-chemische Parameter

Die Bewertung der Analysenergebnisse der allgemeinen physikalisch-chemischen Parameter erfolgt auf Basis der LAWA-Orientierungswerte (LAWA 2007). Dies gilt insbesondere für die wichtigsten Qualitätskomponenten Ortho-Phosphat, Gesamtphosphor und Ammonium-Stickstoff.

Ein bedeutendes Ergebnis des „Zwischenmonitorings“ betrifft die ermittelten Gesamt-Phosphor-Konzentrationen, die in etwa 90 % der untersuchten Wasserkörper den damaligen Orientierungswert von 0,15 mg/l als 90-Perzentil überschritten.

Es wurden im Jahr 2008 abweichend vom Überwachungskonzept wegen der erforderlichen Verbesserung der Datenbasis für die Ortho-Phosphat- und Gesamtphosphor-Gehalte alle 241 Messstellen des hessischen Messnetzes der Gewässergüteüberwachung in äquidistanten Abständen mindestens zwölfmal beprobt und jeweils alle physikalisch-chemischen Standardparameter analysiert.

Pflanzenschutzmittewirkstoffe (PSM)

Für den Überwachungszeitraum 2007 bis 2009 konnten aufgrund der Ergebnisse des „Zwischenmonitorings“ die bisherigen 119 Messstellen auf insgesamt 97 Messstellen reduziert werden. Pro Jahr werden an jeweils einem Drittel dieser Messstellen bis zu maximal 17 Stichproben genommen. Sobald die im Abschnitt 2.1.1.3 genannten Änderungen von Qualitätsnormen für PSM erfolgt sind, kann die Zahl der Messstellen weiter vermindert werden.

Feststoffgebundene spezifische Schadstoffe und prioritäre Stoffe

Im „Zwischenmonitoring“ (2005 und 2006) wurden an 29 Wasserkörpern zwischen drei und sechs Schwebstoffproben entnommen und auf polychlorierte Biphenyle (PCB), die zinnorganischen Verbindungen Dibutylzinn (DBT) und Tributylzinn (TBT), Schwermetalle und polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) untersucht. Hexachlorcyclohexan (HCH)-Analysen erfolgten aufgrund der regionalen Belastungssituation nur im Schwarzbach/Ried (WK DEHE_2398.x).

Für die weitere operative Überwachung ergaben sich folgende Schlussfolgerungen aus den Ergebnissen des „Zwischenmonitorings“:

-

In allen untersuchten Wasserkörpern des „Zwischenmonitorings“ werden bei Überschreitung der halben Umweltqualitätsnorm insgesamt acht Proben auf PCB untersucht.

-

Die Anzahl der DBT-Bestimmungen wird in allen fünf Wasserkörpern, deren „Zwischenmonitoring“-Ergebnisse mindestens über 80 % der Umweltqualitätsnorm lagen, auch auf insgesamt acht Untersuchungen erweitert. TBT wird zusammen mit DBT untersucht, weil dies ohne zusätzlichen analytischen Aufwand möglich ist. Darüber hinaus werden an drei der Probenahmestellen, an denen (umgerechnet aus Schwebstoffuntersuchungen) die Umweltqualitätsnorm für TBT überschritten wurde, insgesamt zwölf Schwebstoffproben einschließlich „Zwischenmonitoring“ untersucht.

-

Die PAK werden mit Ausnahme der Messstelle Steinbach, Haunetal unter Einbeziehung der Probenanzahl und Ergebnisse des „Zwischenmonitorings“ in insgesamt zwölf Schwebstoffproben bestimmt.

Schwermetalle

Die prioritären Schwermetalle Blei, Cadmium, Nickel und Quecksilber sowie Arsen, Chrom, Kupfer und Zink werden parallel zu den PAK-Bestimmungen sowohl im Schwebstoff, in der Gesamt- und der filtrierten Wasserprobe ermittelt.

Überwachung zu Ermittlungszwecken

Eine Überwachung zu Ermittlungszwecken ist auf der Grundlage der Ergebnisse des „Zwischenmonitorings“ in drei Fließgewässern beabsichtigt:

-

Im Lahn-Einzugsgebiet zwischen Marburg und Wetzlar sollen in Abstimmung mit dem RP Gießen und den rheinland-pfälzischen Behörden ausgewählte Wasserkörper zur Ermittlung der Ursachen der PCB-Belastung untersucht werden.

-

Am unteren Winkelbach in Gernsheim soll in Abstimmung mit dem RP Darmstadt und dem HMUELV eine Überwachung zur Ermittlung der Ursachen der hohen DBT-Konzentrationen eingeleitet werden.

-

Wegen der besonderen Belastungssituation mit den prioritären Schwermetallen Cadmium und Quecksilber sowie den PAK im Schwarzbach-Gebiet (WK DEHE_2398.x) soll in Absprache mit dem RP Darmstadt in diesem Einzugsgebiet eine Überwachung zur Ermittlung der Ursachen stattfinden. Dabei soll insbesondere geklärt werden, ob die bisherige Einschätzung zutrifft, dass diese Belastung im Wesentlichen auf alte Sedimente zurückzuführen ist. In diese Überwachung werden zusätzlich die Schwermetalle Kupfer und Zink sowie einzelne PCB-Kongenere einbezogen.

Wärmesimulationsmodell Main und Überwachung der Chlorid-Konzentration in der Werra

In den Jahren 2003 und 2006 wurde wegen der hohen sommerlichen Lufttemperaturen der Grenzwert der Fischgewässerverordnung von 28 °C für die maximal zulässige Wassertemperatur im Main erreicht und kurzzeitig überschritten. In das beim HLUG vorhandene Wärmesimulationsmodell Main, das von den zuständigen Wasserbehörden als Instrument zur Einleiterkontrolle bei kritischen Wärmeperioden ab Frühjahr 2008 eingesetzt wird, fließen die Überwachungsdaten mehrerer ausgewählter Messstationen ein, die auch Messstellen der Überblicksüberwachung sind (siehe Abb. 4-1).

Die Chlorid-Konzentrationen in der Werra werden durch Landesbehörden an zwei Stellen, der Messstelle Gerstungen und der Messstation Witzenhausen, überwacht. Letztere ist auch Messstelle der Überblicksüberwachung (Abb. 4-1).

Wasserwirtschaftliche Bedeutung/Unsicherheiten

Die entsprechend dem vorliegenden Überwachungsprogramm (Handbuch WRRL Hessen (HMULV 2006 und HMULV 2007b)) erzielten Untersuchungsergebnisse der physikalisch-chemischen Qualitätsparameter und der feststoffgebundenen Schadstoffe und prioritären Stoffe ermöglichen flächendeckende Aussagen zur Gewässergüte der hessischen Fließgewässer. Unsicherheiten auch einer qualitätsgesicherten Probenahme sind, unabhängig von der Problematik der Repräsentativität, beispielsweise durch die Art der Probenahme begründet.

Insgesamt gilt, dass die Stoffkonzentrationen in den Gewässern das Ergebnis von Belastungen, stofflichen Veränderungen, Transportvorgängen und hydrologischen Ereignissen und Prozessen sind. Die Abhängigkeit von den Abflüssen ist somit stoffabhängig unterschiedlich. Repräsentative Messwerte bzw. Zeitreihen können nur gewonnen werden, wenn die anderen Randbedingungen ebenfalls repräsentativ sind. Insbesondere die statistischen Parameter des Abflusses müssen hinreichend typisch sein, um auch eine durchschnittliche Zeitreihe der stofflichen Konzentrationen gewinnen zu können.

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

4.1.1.2
Fließgewässer - Biologie

Die biologischen Qualitätskomponenten unterscheiden sich in ihrer Empfindlichkeit für die verschiedenen stofflichen und hydromorphologischen Belastungen; sie sind daher unterschiedlich gute Indikatoren. Gemeinsam decken die in Tabelle 4-1 aufgeführten biologischen Qualitätskomponenten die in Frage kommenden Belastungssituationen ab.

Wie die Bestandsaufnahme gezeigt hat, sind in den meisten Wasserkörpern verschiedene Belastungen zu erwarten, so dass bei der Überwachung der Gewässer in der Regel innerhalb eines Wasserkörpers mehrere biologische Qualitätskomponenten untersucht werden. Die Vorgehensweise bei der Auswahl und Festlegung der Untersuchungsbereiche ist ausführlich im Handbuch zur Umsetzung der WRRL in Hessen (5. Lieferung, Kap. 3.1, siehe http://www.flussgebiete.hessen.de) dargestellt.

Tab. 4-1: Indikation verschiedener Belastungen durch biologische Qualitätskomponenten

 

 

Für die biologischen Qualitätskomponenten (mit Ausnahme des Phytoplanktons) sind die Messstellen der Überblicksüberwachung nicht repräsentativ, so dass hier der ökologische Zustand nur über die zusammenfassende Betrachtung der Ergebnisse aus der operativen Überwachung im Einzugsgebiet einer Überblicksüberwachungsmessstelle ermittelt werden kann.

Der Umfang der operativen Messstellen sowie die Gesamtzahl der Untersuchungen je Qualitätskomponente sind aus Abbildung 4-2 ersichtlich. Im Anhang 1 in der Karte 1-11 findet sich eine Darstellung der Verteilung der biologischen Überwachungsmessstellen. Um speziellen Fragestellungen nachzugehen (z. B. zur Erprobung der Bewertungsverfahren), wurden ab dem Jahr 2004 zahlreiche zusätzliche Untersuchungen durchgeführt.

Aufgrund des erwarteten Belastungsschwerpunkts bei der Hydromorphologie überwiegt die Zahl der faunistischen Untersuchungen (siehe Abb. 4-2).

 

 

Abb. 4-2: Anzahl der operativen Messstellen und Gesamtzahl der durchgeführten Untersuchungen

Darüber hinaus wurden in Hessen vor Inkrafttreten der WRRL bereits im Jahr 1999 umfangreiche Gewässergüteuntersuchungen durchgeführt. Auch diese Ergebnisse von ca. 2.000 Messstellen werden bei der Auswertung zur Gewässergüte (Abschn. 4.1.2.1 und Abschn. 5.1.3.1) zum überwiegenden Teil mitberücksichtigt.

Die gemäß den nationalen Bewertungsverfahren empfohlenen Untersuchungszeiten und erforderlichen Untersuchungsfrequenzen sind in Tabelle 4-2 dargestellt. Hinsichtlich der Untersuchungsfrequenzen wurde beim operativen Monitoring in Hessen jedoch teilweise von diesen Angaben abgewichen: Wenn die Biologie entweder einen sehr guten oder einen unbefriedigenden bzw. schlechten Zustand anzeigte, war davon auszugehen, dass hier eindeutig kein bzw. ein eindeutiger Handlungsbedarf besteht. Deshalb wurde dann oft - zu Gunsten weiterer Untersuchungen in anderen Gewässerabschnitten - auf eine Wiederholungsuntersuchung verzichtet.

Biologische Qualitätskomponente

Jahreszeit der Erhebung Bäche (EZG < 100 km²)

Jahreszeit der Erhebung Flüsse und Ströme (EZG > 100 km²)

Makrozoobenthos

Frühjahr (Februar bis April) (1x/Jahr alle 3 Jahre)

Frühsommer (Mai bis Juli) (1x/Jahr alle 3 Jahre)

Fischfauna

Spätsommer/Herbst (August bis Oktober) (1x/Jahr alle 3 bis 6 Jahre)

Spätsommer bis Herbst (August bis Oktober) (1x / Jahr alle 1 bis 3 Jahre), zusätzlich sollte die Erfassung der Wanderfischarten möglich sein

Phytoplankton (nur in planktonreichen Fließgewässern)

Keine planktonreichen Fließgewässer

Mitte März/April bis Oktober (6 bis 7 monatliche Probenahmen innerhalb einer Vegetationsperiode) (mind. 2-mal im Bewirtschaftungszeitraum)

Kieselalgen

Spätsommer (Juli - September) (1x / Jahr alle 3 Jahre)

Makrophyten (Wasserpflanzen inkl. Armleuchteralgen, Moosen und fädigen Grünalgen)

Sommer (Juni bis Mitte September) (1x / Jahr alle 3 Jahre)

Tab. 4-2: gegeignete Untersuchungszeiten und erforderliche Untersuchungsfrequenz

Fischnährtiere (Makrozoobenthos)

Seit dem Jahr 2004 wurden umfangreiche benthosbiologische Untersuchungen an insgesamt 1.336 Gewässerabschnitten durchgeführt. Wie anhand von Abbildung 4-3 zu erkennen ist, lag der Schwerpunkt bei den silikatischen Mittelgebirgsbächen (Typ 5 und 5.1). Gemäß dem Vorkommen der Fließgewässertypen in Hessen (Abschn. 1.1.1) wurden in einer ebenfalls vergleichsweise hohen Anzahl die Flüsse (Typ 9 und 9.2) sowie die kleinen Niederungsfließgewässer in der Oberrhein- und Mainebene (Typ 19) untersucht.

 

 

Abb. 4-3: Anzahl der durchgeführten Untersuchungen zum Makrozoobenthos innerhalb der unterschiedlichen Fließgewässertypen im Zeitraum 2004 bis 2007 (Erläuterung der Fließgewässertypen: siehe Abschn. 1.1.1)

Fische

Untersuchungen zur Fischfauna wurden im Herbst 2005 (104 Befischungen) und im Herbst 2007 (385 Befischungen) durchgeführt. Abbildung 4-4 zeigt die Verteilung der durchgeführten Einzeluntersuchungen bezogen auf die einzelnen Fischgewässerregionen.

 

 

Abb. 4-4: Anzahl der durchgeführten Untersuchungen zur Fischfauna innerhalb der unterschiedlichen Fließgewässerregionen in den Jahren 2005 und 2007

Analog zu den Untersuchungen zum Makrozoobenthos wurde insbesondere die Forellen- und Äschenregion in den Fließgewässern des Mittelgebirges untersucht. Ebenfalls vergleichsweise hoch ist die Zahl der Untersuchungsbereiche innerhalb der Barbenregion. Mit Ausnahme von drei Altrheinarmen, welche alle der Brachsenregion zugeordnet wurden, sind seitens des Landes Hessen u. a. aus methodischen Gründen in den kiesgeprägten Strömen (Typ 10) bisher keine aktuellen Fischbestandserhebungen durchgeführt worden.

Phytoplankton

Das Phytoplankton wurde in den Vegetationsperioden 2005 bis 2007 monatlich an den in Tabelle 4-3 dargestellten Überblicksüberwachungsmessstellen erhoben. Dabei handelt es sich um 8 der 13 Überblicksüberwachungsmessstellen (die verbleibenden 5 Überblicksüberwachungsmessstellen gehören zu den Flusstypen 9 und 19 und sind damit keine planktonreichen Gewässer). Mit Ausnahme des Mains (kiesgeprägter Strom des Mittelgebirges mit kleiner Abflussspende - Phytoplanktonausprägung 10.2) sind alle anderen untersuchten Gewässer den großen Mittelgebirgsflüssen (Typ und Ausprägung 9.2) zuzuordnen.

Wasserkörper

WK-Nummer

Name der Messstelle

Untersuchungsjahre

Main

DEHEBY24_0_100969

Main, Bischofsheim

2006 und 2007

Lahn/Limburg

DEHE_258.1

Lahn bei Limburg-Staffel

2007

Lahn/Weilburg

DEHE_258.2

Lahn bei Solms/Oberbiel

2005 und 2006

Werra/Eschwege

DEHE_41.2

Werra Letzter Heller

2007

Fulda/Wahnhausen

DEHE_42.1

Fulda, Wahnhausen, Messstation

2005 und 2007

Fulda/Bad Hersfeld

DeHE_42.4

Fulda bei Rotenburg

2007

Untere Schwalm

DEHE_4288.1

Schwalm, Felsberg-Altenburg

2007

Untere Diemel

DEHE_44.1

Diemel bei Bad Karlshafen

2007

Tab. 4-3: Übersicht der Messstellen und Untersuchungsjahre Phytoplankton

Makrophyten

Im Sommer 2005 und zu einem sehr geringen Teil im Sommer 2006 wurde an insgesamt 148 Gewässerabschnitten das Vorkommen der Wasserpflanzen kartiert. Mit 72 Abschnitten (Abb. 4-5) befinden sich die meisten Bereiche in silikatischen Mittelgebirgsbächen im Buntsandsteingebiet (Ausprägung MRS). Hingegen wurden an lediglich 8 Untersuchungsbereichen auch Abschnitte in Strombereichen (Ausprägung Mg, insbesondere Rhein und Altarme des Rheins) untersucht.

 

 

Abb. 4-5: Anzahl der durchgeführten Untersuchungen zur Erfassung der Wasserpflanzen innerhalb der unterschiedlichen Ausprägungen in den Jahren 2005 und 2006

Kieselalgen

Zur Kieselalgenflora wurden in den Jahren 2005 bis 2007 insgesamt 690 Untersuchungen durchgeführt. Wie anhand von Abbildung 4-6 ersichtlich ist, verteilt sich die Zahl der einzelnen Untersuchungen innerhalb der verschiedenen Ausprägungen relativ ungleichmäßig. Im Vergleich zu dem Vorkommen der verschiedenen Fließgewässertypen und Ausprägungen in Hessen (Abschn. 1.1.1) ist diese Ungleichverteilung jedoch gerechtfertigt. So überwiegen in Hessen anteilmäßig deutlich die grob- und feinmaterialreichen silikatischen Mittelgebirgsbäche (Fließgewässertypen 5 und 5.1), welche bei den Kieselalgen beide weitgehend der Ausprägung „Bäche des Buntsandsteins und des Grundgebirges“ (D5) entsprechen.

Anhand der Abbildungen 4-3 und 4-6 ist ersichtlich, dass sowohl bei den Fischnährtieren als auch bei den Kieselalgen jeweils mehr als die Hälfte der Untersuchungen in silikatischen Mittelgebirgsbächen durchgeführt wurde.

 

 

Abb. 4-6: Anzahl der durchgeführten Untersuchungen zur Erfassung der Kieselalgen innerhalb der unterschiedlichen Ausprägungen in den Jahren 2005 bis 2007

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

4.1.1.3
Seen und Talsperren

Überblicksüberwachung

Im Rahmen der Überblicksüberwachung werden größere Seen (> 10 km²) und Talsperren mit > 40 Mio. m3 Inhalt zwecks Bewertung langfristiger Veränderungen untersucht. Zum deutschen Messstellennetz der Überblicksüberwachung gehört die untere Edertalsperre, Waldecker Bucht (siehe Tab. 4-4).

Gewässer/ Messstelle

Flusssystem

See-/Talsperren-Typ

Untere Edertalsperre/Waldecker Bucht

Eder / Fulda / Weser

Talsperre, geschichtet Subtyp 5

Tab. 4-4: Messstelle der Überblicksüberwachung

Die Messstelle der Überblicksüberwachung wird nach den chemischen Parametern entsprechend dem Überwachungsprogramm für Fließgewässer (Abschn. 4.1.1) untersucht. Weiterhin werden an der Messstelle Gütedaten der biologischen Qualitätskomponenten Phytoplankton (Phyto-See-Index) und der LAWA-Seen-/Talsperren-Richtlinie erfasst.

Operative Überwachung

Die Seen und Talsperren, die nach den Ergebnissen der Bestandsaufnahme das Umweltziel wahrscheinlich nicht erreichen, sind im Messnetz der operativen Überwachung enthalten. Hierzu gehören neben Seen und Talsperren mit einer Fläche von > 50 ha auch kleine Talsperren, die ein Einzugsgebiet von > 10 km² und eine Fläche zwischen 10 und 50 ha haben (siehe Tab. 4-5).

Gewässer / Messstelle

Flusssystem

See-/Talsperren Subtyp nach Hoehn et. al. (2009)

Obere Edertalsperre/Banfebucht

Eder / Fulda / Weser

Talsperre, geschichtet
Subtyp 5

Diemeltalsperre

Diemel / Weser

Talsperre, geschichtet
Subtyp 5

Singliser See

Schwalm / Eder / Fulda / Weser

Tagebausee, geschichtet
Subtyp 13k

Werratalsee

Werra / Weser

Baggersee, ungeschichtet
Subtyp 14k

Kinzigtalsperre

Kinzig / Main / Rhein

Talsperre, ungeschichtet
Subtyp 12k

Lampertheimer Altrheinsee

Rhein

natürlicher Altrheinsee
Subtyp 11.2k

Driedorfer Talsperre

Rehbach / Dill / Lahn / Rhein

Flachstausee, ungeschichtet
Subtyp 6.2

Niedermooser See

Lüder / Fulda / Weser

Flachstausee, ungeschichtet
Subtyp 11.2k

Antrifttalsperre

Antreff / Schwalm / Eder / Fulda / Weser

Flachstausee, ungeschichtet
Subtyp 6.1

Tab. 4-5: Übersicht der Messstellen zur operativen Überwachung

An den Messstellen der operativen Überwachung werden die Gütedaten der biologischen Qualitätskomponenten Phytoplankton (Phyto-See-Index) und die der LAWA-Richtlinien zur Bewertung stehenden Gewässer erfasst. Anhand dieser Datensätze erfolgt die Gütebewertung.

Die WRRL-relevanten Seen und Talsperren, die in der ersten Bestandsaufnahme das Umweltziel nach den LAWA-Kriterien wahrscheinlich erreicht haben, wurden im Jahr 2009 auf die biologische Qualitätskomponente Phytoplankton (Phyto-See-Index) untersucht. Von zwei Seen liegen Datensätze aus dem Jahr 2005 zur Bewertung vor. Die überwiegende Anzahl der Seen und Talsperren wird erst im März 2010 ausgewertet sein. Die Seen und Talsperren sind in Tabelle 4-6 aufgelistet.

Gewässer

Flusssystem

See-/Talsperrentyp
Subtyp nach Hoehn et. al.
(2009)

Affolderner Talsperre

Eder / Fulda / Weser

Flachstausee, ungeschichtet
Subtyp 6.1

Borkener See

Schwalm / Eder / Fulda / Weser

Tagebausee
Subtyp 7

Twistetalsperre

Twiste / Diemel / Weser

Flachstausee, ungeschichtet
Subtyp 6.1

Aartalsperre

Aar / Dill / Lahn / Rhein

Flachstausee, ungeschichtet
Subtyp 6.1

Krombachtalsperre

Rehbach / Dill / Lahn / Rhein

Flachstausee, ungeschichtet
Subtyp 6.1

Langener Waldsee

Schwarzbach / Rhein

Baggersee, geschichtet
Subtyp 13k

NSG Mainflingen

Main / Rhein

Baggersee, ungeschichtet
Subtyp 11.2k

Tab. 4-6: Seen und Talsperren mit wahrscheinlicher Erreichung des Umweltziels

4.1.2 Messergebnisse und Bewertung der Oberflächengewässer

4.1.2
Messergebnisse und Bewertung der Oberflächengewässer

4.1.2.1 Ökologischer Zustand und ökologisches Potenzial der Fließgewässer

4.1.2.1
Ökologischer Zustand und ökologisches Potenzial der Fließgewässer

Ökologischer Zustand Fließgewässer

Die Ergebnisse zum ökologischen Zustand der Gewässer wurden in der Regel nach den nationalen Bewertungsverfahren ermittelt (siehe Abschn. 5.1.1.2).

Fischnährtiere (Makrozoobenthos)

Das modular aufgebaute Bewertungssystem unterscheidet bei den Fischnährtieren im Wesentlichen die Indikation von zwei Belastungsparametern: Die Gewässergüte indiziert die organische Belastung und die allgemeine Degradation indiziert hauptsächlich eine hydromorphologische Belastung.

Biologische Gewässergüte (DIN 38410)

In Bezug auf die Gewässergüte werden gemäß der leitbildorientierten Bewertung (Abschn. 5.1.1.2) die in Tabelle 4-7 aufgeführten leitbildorientierten Saprobienwerte zugrunde gelegt. Zur Erreichung eines mindestens guten ökologischen Zustands sind - im Vergleich zu dem bisher in Deutschland geltenden Bewirtschaftungsziel, der Güteklasse II (mäßig organisch belastet) - nun oft höhere Anforderungen anzusetzen. Mit Einführung von gewässertypspezifischen Klassengrenzen wird zudem der Tatsache Rechnung getragen, dass beispielsweise ein Saprobienindex von 2,2 (innerhalb des bisherigen Qualitätsziels der Güteklasse II) in einem langsam fließenden Niederungsfließgewässer oder in einem großen Fluss keine beeinträchtigende Belastung indiziert. Hingegen muss in einem Mittelgebirgsbach mit einem hohen physikalischen Sauerstoffeintrag bei einem Wert von 2,2 bereits von einer merklichen organischen Belastung ausgegangen werden.

 

 

Tab. 4-7: Bewertung des ökologischen Zustands im Modul „organische Verschmutzung“ mit gewässertypspezifischen Klassengrenzen beim Saprobienindex

Wie anhand von Abbildung 4-7 zu erkennen ist, sind in Teilbereichen künftig noch weitere Anstrengungen zur Verbesserung der Gewässergüte erforderlich. Aufgrund der leitbild-orientierten Bewertung und der daraus resultierenden Anforderungen sind insgesamt noch ca. 25 % der Fließgewässerabschnitte organisch belastet. Der überwiegende Anteil (70 %) wird hinsichtlich der biologischen Gewässergüte in die gute Zustandsklasse eingestuft; ca. 5 % entsprechen sogar dem sehr guten Zustand.

Circa ein Drittel der Wasserkörper weist auf mehr als 30 % der Gewässerlänge eine erhöhte organische Belastung auf. Sowohl Abbildung 4-7 als auch Abbildung 4-8 lassen dabei einen Belastungsschwerpunkt in Südhessen erkennen.

 

 

Abb. 4-7: Ökologischer Zustand - Modul Saprobie (Datengrundlage: Monitoring Biologie 1999 - 2007/HLUG 2008)

 

 

Abb. 4-8: Verteilung und Anzahl der Wasserkörper ohne bzw. mit unterschiedlichen Anteilen an saprobiell belasteten Gewässerabschnitten in Gesamthessen und innerhalb der einzelnen Bearbeitungsgebiete (Datengrundlage: Monitoring Biologie 1999 - 2007/HLUG 2008)

Gesamtbewertung Makrozoobenthos

Karte 1-12 im Anhang 1 zeigt die anhand des Makrozoobenthos vorgenommene Gesamtbewertung der Wasserkörper in Hessen. Insgesamt wurden 12 Wasserkörper (Hoppecke, Fulda/Gersfeld, Elbrighäuserbach, Lindenhöferbach, Mülmisch, Rohrbach, Hungershäuserbach, obere Ulster, Meerbach/Dillenburg, Schelde Ohrenbach, Bäche im Neckargebiet unterhalb Seebach und oberhalb Elsenz) mit sehr gut bewertet. Weitere 75 Wasserkörper weisen einen guten ökologischen Zustand auf. Die Mehrzahl der Wasserkörper befindet sich jedoch nur im mäßigen (117), unbefriedigenden (104) bzw. im schlechten (89) Zustand, so dass hier Handlungsbedarf insbesondere im Hinblick auf strukturelle Verbesserungen besteht (siehe auch Abschn. 5.1.3.1).

Karte 1-13 im Anhang 1 und die nachstehende Abbildung 4-9 zeigen, dass zwischen den einzelnen Bearbeitungsgebieten größere regionale Unterschiede bestehen. So ist in den Bearbeitungsgebieten Fulda/Diemel und Werra in überdurchschnittlich vielen (33 % bzw. 44 %) Wasserkörpern der gute bzw. sehr gute ökologische Zustand bereits erreicht. Deutlich unter dem Durchschnitt liegt hingegen dieser Anteil innerhalb der Bearbeitungsgebiete Oberrhein und Main (5 % bzw. 9 %).

 

 

Abb. 4-9: Verteilung und Anzahl der anhand der Makrozoobenthos-Besiedlung ermittelten ökologischen Zustandsklassen in Gesamthessen und innerhalb der einzelnen Bearbeitungsgebiete (Datengrundlage: Monitoring Biologie 2004 - 2007/HLUG 2008)

Fische

Anhand der Fischfauna werden in Gesamthessen 283 Wasserkörper bewertet (Abb. 4-10). Davon weisen 8 Wasserkörper bzw. Bäche einen sehr guten Zustand auf (Banfer-Bach, Elsoff, Wesebach, Wilde, Lindenhöferbach, obere Schlitz, Oberrieder Bach, Wisper). Weitere 49 Wasserkörper befinden sich in einem guten ökologischen Zustand. Die Mehrzahl der Wasserkörper ist jedoch im nur mäßigen (95) oder unbefriedigenden (91) Zustand. Weitere 40 Wasserkörper sind sogar in einem schlechten Zustand. Auch hier zeigt sich für Gesamthessen ein Handlungsbedarf in etwa 80 % der untersuchten Wasserkörper, insbesondere im Hinblick auf strukturelle Verbesserungen einschließlich der Wiederherstellung der linearen Durchgängigkeit (siehe auch Abschn. 5.1.3.1).

Ebenfalls analog zum Makrozoobenthos sind auch bei der Fischfauna die regionalen Unterschiede zwischen den Bearbeitungsgebieten zu erkennen (Anhang 1, Karte 1-14 und Abb. 4-10). Die Wasserkörper in Nordhessen weisen einen vergleichsweise besseren Zustand auf. So wurden z. B. innerhalb des Bearbeitungsgebietes Fulda/Diemel 26 Wasserkörper mit sehr gut bzw. gut bewertet, im Bearbeitungsgebiet Oberrhein wurde dagegen kein Wasserkörper in den sehr guten und nur 2 Wasserkörper (Ginsheimer Altrhein und Oberer Salzbach) in den guten Zustand eingestuft.

 

 

Abb. 4-10: Verteilung und Anzahl der anhand der Fischfauna ermittelten ökologischen Zustandsklassen in Gesamthessen und innerhalb der einzelnen Bearbeitungsgebiete (Datengrundlage: Monitoring Biologie 2005 & 2007/HLUG 2008)

Wasserpflanzen

Insgesamt 140 Wasserkörper in Hessen werden anhand des Vorkommens von Wasserpflanzen bewertet (Abb. 4-11). In fünf silikatischen Mittelgebirgsbächen (Grenff, Fulda/Gersfeld, untere Fliede, Eitra, Marienbach) zeigen die Wasserpflanzen einen sehr guten ökologischen Zustand an, weitere 19 Wasserkörper weisen einen guten ökologischen Zustand auf (Anhang 1, Karte 1-15). 45 Wasserkörper werden mit mäßig bewertet. Mit 53 Wasserkörpern liegt der Schwerpunkt im unbefriedigenden Bereich. 18 Wasserkörper befinden sich bezüglich der Wasserpflanzen in einem schlechten Zustand. Innerhalb des Bearbeitungsgebietes Werra wird kein Wasserkörper mit sehr gut oder gut bewertet und auch innerhalb des Bearbeitungsgebietes Oberrhein weist nur der Wasserkörper „Beinesgraben“ gemäß der gutachtlichen Bewertung einen guten ökologischen Zustand auf.

Die Ursachen für die Zielverfehlung sind bei dieser biologischen Qualitätskomponente unterschiedlich, z. B. Fehlen von wellenschlaggeschützten Bereichen in den Schifffahrtsstraßen oder andere hydraulische Belastungen, starkes Algenwachstum und hohe Nährstoffgehalte. Der notwendige Handlungsbedarf kann hier somit nur unter Berücksichtigung der Ergebnisse weiterer biologischer Qualitätskomponenten abgeleitet werden (siehe Abschn. 5.1.3.1).

 

 

Abb. 4-11: Verteilung und Anzahl der anhand der Wasserpflanzen ermittelten ökologischen Zustandsklassen in Gesamthessen und innerhalb der einzelnen Bearbeitungsgebiete (Datengrundlage: Monitoring Biologie 2005 & 2006/HLUG 2008)

Kieselalgen

Die Bewertung der 405 Wasserkörper anhand der biologischen Qualitätskomponente „Kieselalgen“ zeigen Karte 1-16 im Anhang 1 und Abbildung 4-12. Insgesamt 7 Wasserkörper weisen einen sehr guten Zustand auf (Hoppecke, Elsoff, Eder/Frankenberg, Bach bei Archfeld, Gatterbach, Hainbach und Bäche im Neckargebiet unterhalb Seebach und oberhalb Elsenz). Weitere 54 Wasserkörper befinden sich in einem guten ökologischen Zustand. In 344 Wasserkörpern (85 %) zeigen die Untersuchungsergebnisse einen nur mäßigen oder unbefriedigenden Zustand an. Im Vergleich zu den anderen oben dargestellten biologischen Qualitätskomponenten wird hier der größte Handlungsbedarf indiziert. Dies und die Ergebnisse der Messungen zu den Phosphor-Konzentrationen (siehe unten) zeigen, dass hier Maßnahmen insbesondere zur Minderung der Phosphoreinträge notwendig sind.

 

 

Abb. 4-12: Verteilung und Anzahl der anhand der Kieselalgen ermittelten ökologischen Zustandsklassen in Gesamthessen und innerhalb der einzelnen Bearbeitungsgebiete (Datengrundlage: Monitoring Biologie 2005 - 2007/HLUG 2008)

Ökologischer Zustand - Biologische Qualitätskomponenten

Da die einzelnen biologischen Qualitätskomponenten durch verschiedene Umweltfaktoren (z. B. Gewässerstruktur, lineare Durchgängigkeit, Nährstoffgehalt) unterschiedlich stark beeinflusst werden, erfolgt die Gesamtbewertung des ökologischen Zustands für einen Wasserkörper gemäß der schlechtesten erreichten Zustandsklasse (Abschn. 5.1.1.2). Durch diese strenge Anforderung wurde in Hessen kein Wasserkörper festgestellt, welcher hinsichtlich aller relevanten biologischen Qualitätskomponenten einen sehr guten Zustand aufweist. Von 419 bewerteten Wasserkörpern weisen insgesamt 25 Wasserkörper (6 %) einen guten Zustand auf. Besonders zu nennen sind hier die Wasserkörper Hoppecke, Elsoff, Lindenhöferbach und die Bäche im Neckargebiet unterhalb Seebach und oberhalb Elsenz. In diesen 4 Wasserkörpern wurde bei mindestens 2 biologischen Qualitätskomponenten ein sehr guter ökologischer Zustand festgestellt.

Abbildung 4-13 zeigt das zusammenfassende Ergebnis für Gesamthessen und für die einzelnen Bearbeitungsgebiete. Der Zustand der Mehrzahl der Wasserkörper wird mit unbefriedigend bewertet. Im Bereich des Bearbeitungsgebietes Werra überwiegen die Wasserkörper mit einem mäßigen Zustand. Innerhalb des Bearbeitungsgebietes Main befinden sich die meisten Wasserkörper in einem schlechten ökologischen Zustand.

 

 

Abb. 4-13: Verteilung und Anzahl der anhand der biologischen Qualitätskomponenten ermittelten ökologischen Zustandsklassen in Gesamthessen und innerhalb der einzelnen Bearbeitungsgebiete (Datengrundlage: Monitoring Biologie 2004 - 2007/HLUG 2008)

Zuverlässigkeit und Genauigkeit der Ergebnisse zu den biologischen Qualitätskomponenten

Die Besiedlung der Fließgewässer unterliegt natürlicherweise bereits großen Populationsschwankungen, welche zunächst unabhängig von einer anthropogenen Belastung sind. Um den jahreszeitlichen Einfluss auf die Bewertung möglichst auszuschließen, wurde bei der Durchführung der Untersuchungen auf den richtigen Untersuchungszeitraum geachtet, z. B. Erfassung der Fischfauna im Frühherbst, um auch die Jungstadien der Fische zu fangen.

Zur Berücksichtigung der räumlichen Unterschiede in einem Gewässer wurden möglichst repräsentative Untersuchungsbereiche ausgewählt. Dennoch kann - auch aufgrund der natürlicherweise unterschiedlichen Bedingungen im Fließgewässerkontinuum - nicht davon ausgegangen werden, dass die an einem Untersuchungsbereich festgestellte Fauna und Flora - bei gleicher bzw. fehlender Belastung - auf jeden anderen Abschnitt eines Wasserkörpers übertragbar ist.

Neben dieser natürlichen Schwankungsbreite wird die Genauigkeit der Untersuchungsergebnisse derzeit auch durch die z.T. nur geringe Zahl an Untersuchungen bestimmt. Insbesondere beruhen die oben dargestellten Ergebnisse zur Fischfauna und zu den pflanzlichen Komponenten (Phytoplankton, Wasserpflanzen und Kieselalgen) oft nur auf einer Untersuchung innerhalb eines Wasserkörpers. Mit zunehmendem Umfang der Überwachungsdaten wird die Zuverlässigkeit und Genauigkeit der Ergebnisse ansteigen.

Für die Bewertung des ökologischen Zustands anhand der biologischen Qualitätskomponenten wurden in Deutschland neue Bewertungsverfahren entwickelt. Diese Verfahren sind erst seit kurzem einsatzbereit, so dass künftig noch mit einzelnen Modifikationen zu rechnen ist (siehe auch Abschn. 5.1.1.2).

Da die biologischen Untersuchungsergebnisse in einigen Bereichen somit derzeit noch unsicher sind, ist es - insbesondere bei den ökologischen Zustandsklassen gut und mäßig - wichtig, die Ergebnisse durch die unterstützenden Qualitätskomponenten zu untermauern bzw. in Frage zu stellen (siehe auch Abschn. 5.1.3.1).

Allgemeine physikalisch-chemische Parameter

Die allgemeinen physikalisch-chemischen Parameter wurden in den Wasserkörpern untersucht, in denen zum Zeitpunkt der Bestandsaufnahme mit Defiziten bei den biologischen Komponenten und insbesondere einem negativen Einfluss durch zu hohe Phosphor-Gehalte zu rechnen war. Kriterium für die Auswahl war der Abwasseranteil im Gewässer; Gewässer mit einem Abwasseranteil größer als 10 % bei mittlerem Abfluss wurden in die Überwachung einbezogen. Insgesamt wurden so für 266 Wasserkörper 259 repräsentative Messstellen beprobt. In Zukunft werden Messungen auch an weiteren Wasserkörpern vorgenommen, da die genannte Auswahl zwangsläufig Unsicherheiten beinhaltet.

Die allgemeinen physikalisch-chemischen Parameter sind Hilfsgrößen zur Beurteilung der Ursachen der festgestellten Defizite bei den biologischen Komponenten. Zu deren Beurteilung wurden die von der LAWA für die einzelnen Gewässertypen abgeleiteten Orientierungswerte zugrunde gelegt. Diese Orientierungswerte sind keine rechtlich verbindlichen Grenzwerte. Ihre Überschreitung kann einen Hinweis auf die Ursache von Defiziten bei biologischen Qualitätskomponenten geben (Abschn. 5.1.3.1).

In Hessen sind für die Beurteilung der biologischen Defizite insbesondere die Parameter Ortho-Phosphat-Phosphor, Chlorid, Ammonium und Sauerstoff11 interessant. Auf diese Parameter wird im Folgenden näher eingegangen. Beurteilungsgrundlage ist jeweils der Mittelwert aus den Messzeiträumen.

Gesamtphosphor

Die bisher verwendeten Gesamtphosphor-Ergebnisse haben sich wegen analytischer Probleme als nicht valide herausgestellt. Auf eine Kartendarstellung dieser Werte wird daher verzichtet. Die Untersuchungen zum Gesamtphosphor werden fortgesetzt. Eine Karte mit validen Gesamtphosphor-Ergebnissen ist für den Zwischenbericht im Jahr 2012 vorgesehen.

Ortho-Phosphat

Abbildung 4-14 zeigt die mittlere Belastung mit Ortho-Phosphat in den untersuchten Wasserkörpern. In den dichter besiedelten Regionen Süd- und Mittelhessens ist eine höhere Belastung zu erkennen. Dagegen ist die Belastung in den dünner besiedelten Regionen Nord- und Osthessens deutlich geringer.

Unsicherheiten der Ergebnisse zu den Phosphormessungen

Für einzelne Wasserkörper liegt derzeit eine statistisch noch nicht ausreichende Anzahl an Messergebnissen vor. Durch laufende Messprogramme sollen die Datenlücken möglichst schnell geschlossen werden.

Chlorid

Abbildung 4-15 zeigt die mittlere Belastung mit Chlorid in den untersuchten Wasserkörpern. Die Belastung ist im Allgemeinen relativ gering. Nur in einzelnen Wasserkörpern mit einer besonderen Einleitungssituation ist die Belastung hoch. Auffällig mit hohen bis extrem hohen Werten sind die Werra, die osthessische Solz und die Usa (Näheres siehe Abschn. 5.1.3.1).

Ammonium

Abbildung 4-16 zeigt die mittlere Belastung mit Ammonium in den untersuchten Wasserkörpern. Erhöhte Werte finden sich nur in relativ wenigen Wasserkörpern. Die erhöhten Jahresmittelwerte sind in der Regel auf relativ hohe Einzelwerte im Winter zurückzuführen. Erhöhte Ammonium-Konzentrationen während der warmen Jahreszeit können kritisch für die ökologische Situation sein, insbesondere wegen der toxischen Wirkung von Ammoniak auf Fische.

 

 

Abb. 4-14: Mittelwerte Ortho-Phosphat, Jahre 2005 bis 2008 (Datengrundlage: Monitoring 2005 - 2008/HLUG 2008)

 

 

Abb. 4-15: Mittelwerte der Chloriduntersuchungen aus den Jahren 2005 bis 2006 (Datengrundlage: Monitoring 2005 - 2007/HLUG 2008)

 

 

Abb. 4-16: Mittelwerte der Ammonium-Untersuchungen aus den Jahren 2005 bis 2006 (Datengrundlage: Monitoring 2005 - 2007/HLUG 2008)

Sauerstoff

Die Konzentration von Sauerstoff ist eine der wichtigsten Größen, die den biologischen Zustand eines Gewässers prägt. Insbesondere die Sauerstoffminima sind von Bedeutung, da viele Tiere auf einen dauerhaft hohen Sauerstoff-Gehalt angewiesen sind. Sauerstoff wird zwar regelmäßig bei der Entnahme von Einzelproben direkt vor Ort gemessen, die dadurch gewonnenen Werte erlauben jedoch wegen der besonderen Dynamik des Sauerstoff-Gehalts nur eine stark eingeschränkte Beurteilung der Situation:

Die Daten von kontinuierlich laufenden Messungen an stark belasteten gestauten oder sehr langsam fließenden Gewässern wie dem Schwarzbach an der Messstation Trebur-Astheim zeigen, dass insbesondere in Frühjahr und Sommer bei bestimmten Wetterlagen die Sauerstoff-Gehalte einem Tagesgang unterworfen sind, der von der Sauerstoffproduktion der Algen und anderer Wasserpflanzen bestimmt wird. Die Ganglinien am Schwarzbach zeigen zeitweise sehr niedrige Sauerstoffminima.

Spezifische Schadstoffe

Die spezifischen Schadstoffe wurden in den Wasserkörpern untersucht, für die sich im Rahmen der Bestandsaufnahme Hinweise auf mögliche signifikante Einträge ergeben hatten. Für Stoffe, die nicht in signifikanten Mengen eingetragen werden, besteht keine Messverpflichtung. Die in Hessen relevanten Substanzen lassen sich im Wesentlichen drei Parametergruppen zuordnen:

1)

Pflanzenschutzmittelwirkstoffe (PSM),

2)

Schwermetalle,

3)

feststoffgebundene organische Spurenverunreinigungen.

Die genannten Gruppen unterscheiden sich sowohl hinsichtlich der Herkunft als auch des physiko-chemischen Verhaltens der einzelnen Parameter, was sich in unterschiedlichen Untersuchungskonzepten widerspiegelt. Die PSM wurden in Wasserproben untersucht. Die Analyse der zur Akkumulation an Feststoff neigenden Schwermetalle und organischen Spurenverunreinigungen erfolgte dagegen im Schwebstoff der Gewässer (Tab. 4-8).

Für die auch in einzelnen hessischen Gewässern enthaltenen PSM-Wirkstoffe Bentazon, Dichlorprop, Mecoprop und MCPA, sind - analog zum Vorgehen bei den prioritären Stoffen von der Internationalen Kommission zum Schutz des Rheins (IKSR) - Umweltqualitätsnormvorschläge am 1./2. Juli 2009 verabschiedet und auf der Homepage der IKSR unter www.iksr.org Þ Dokumente/Archiv Þ Fachberichte Þ Nr. 164 veröffentlicht worden (IKSR 2009). Diese sollen in das nationale Recht übernommen werden. Wie bereits in Abschnitt 2.1.1.3 erwähnt, sollen die Umweltqualitätsnormen der flussgebietsrelevanten Stoffe in einer Verordnung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, die auch die bisherigen Qualitätsnormen nach der VO-WRRL ablösen wird, mitberücksichtigt werden.

Parameter

Maßeinheit

Qualitätsnorm (QN)
VO-WRRL

Pflanzenschutzmittelwirkstoffe

Mecoprop (MCPP)

mg/l

0,1

Dichlorprop (2,4-DP)

mg/l

0,1

MCPA

mg/l

0,1

Bentazon

mg/l

0,1

n-Chloridazon

mg/l

0,1

Terbutylazin

mg/l

0,5

Monolinuron

mg/l

0,1

Dimethoat

mg/l

0,1

Metolachlor

mg/l

0,2

Metazachlor

mg/l

0,4

Chlortoluron

mg/l

0,4

Methabenzthiazuron

mg/l

2,0

Schwermetalle

Arsen

mg/kg

40

Chrom

mg/kg

320

Kupfer

mg/kg

160

Zink

mg/kg

800

organische Spurenverunreinigungen

PCB 28, 52, 101, 118, 138, 153, 180

mg/kg

jeweils 20

Dibutylzinn (DBT)

mg/kg

100

Tab. 4-8: Qualitätsnormen der VO-WRRL für in Hessen relevante spezifische Schadstoffe

Pflanzenschutzmittelwirkstoffe (PSM)

An 120 Messstellen, die repräsentativ für 132 Wasserkörper sind, wurden in den Jahren 2004 und 2005 jeweils 6 Proben untersucht (4 Proben im Frühjahr, 2 Proben im Herbst). Dieses Untersuchungsprogramm entsprach noch nicht den Vorgaben des Anhangs V der WRRL mit mindestens 12 Messungen pro Jahr ganzjährig für prioritäre Stoffe. Ein WRRL-konformes Messprogramm wurde erst im Jahr 2007 begonnen. Dessen Ergebnisse werden schrittweise in die weitere Planung einfließen. Das Vorgehen in den Jahren 2004/2005 führte zu einer Überschätzung der Belastung, weil die Untersuchungen nur in den Hauptanwendungszeiten von Pflanzenschutzmitteln erfolgten, also in den Zeiten mit der erfahrungsgemäß höchsten Konzentration in den Gewässern.

Die Auswahl der Messstellen erfolgte anhand des Ackerflächenanteils im Einzugsgebiet und des mittleren Abwasseranteils im Gewässer, so dass nach den bisherigen Erfahrungen die Gewässer mit der höchsten Belastung ausgewählt wurden. Damit konnten die Messungen auf die hinsichtlich der Konzentration von PSM bedeutenden Gewässer beschränkt werden.

Die Beurteilung erfolgte, anders als bei den durch die EU zu regelnden prioritären PSM, durch Vergleich der Mittelwerte der während der Anwendungszeit gemessenen Konzentrationen mit den als Jahresmittelwert festgelegten Zahlenwerten für die Qualitätsnormen der VO-WRRL. Eine zulässige Höchstkonzentration wie sie von der EU für einen Teil der als prioritäre Stoffe eingestuften PSM vorgesehen ist, ist derzeit in der VO-WRRL nicht festgelegt.

Abbildung 4-18 zeigt die Verteilung der Ergebnisse auf die Flussgebiete in einer Worst-Case-Darstellung. Maßgeblich für die dort vorgenommene Einstufung ist jeweils der PSM, der den höchsten relativen Konzentrationsmittelwert im Vergleich zu der jeweiligen Qualitätsnorm während des Anwendungszeitraums in den Jahren 2004/2005 hatte. Die meisten untersuchten Wasserkörper befinden sich innerhalb der Bearbeitungsgebiete von Main und Fulda/Diemel. Insgesamt ist die Belastung in Südhessen deutlich höher als in Nordhessen. Nach dem gleichen Prinzip ist in Abbildung 4-19 die prozentuale Abweichung von der Qualitätsnorm dargestellt. Die höchsten Konzentrationen wurden in der Regel bei einem der 4 nachfolgend genannten PSM gemessen (in Klammern ist nach dem Namen des PSM jeweils der von der IKSR verabschiedete Umweltqualitätsnormvorschlag aufgeführt): Bentazon (73 mg/l), Dichlorprop (1 mg/l), MCPA (1,4 mg/l) und Mecoprop (18 mg/l). Wie bereits unter 2.1.1.3 erwähnt, sollen diese Umweltqualitätsnormvorschläge in einer Verordnung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, die auch die bisherigen Qualitätsnormen nach der VO-WRRL ablösen wird, mitberücksichtigt werden.

Die Abbildungen 4-17 und 4-18 berücksichtigen nicht die als prioritäre Stoffe eingestuften PSM, die gesondert bei der Bewertung des chemischen Zustands betrachtet werden (Abschn. 4.1.2.2).

 

 

Abb. 4-17: Anzahl der Wasserkörper mit Über- und Unterschreitung der Qualitätsnorm für PSM nach Anhang VIII WRRL während der Anwendungszeit in den Jahren 2004/2005 in hessischen Gewässern insgesamt und innerhalb der einzelnen Bearbeitungsgebiete (Messungen in Gewässern, in denen Hinweise auf mögliche Belastungen vorlagen)

 

 

Abb. 4-18: Abweichung des Konzentrationsmittelwerts während der Anwendungszeit von PSM in den Jahren 2004/2005 vom Zahlenwert der Qualitätsnorm (Messungen in Gewässern, in denen Hinweise auf mögliche Belastungen vorlagen) (Datengrundlage: Monitoring 2004 - 2005/HLUG 2008)

Schwermetalle

An 43 Messstellen, die zur Bewertung von 49 Wasserkörpern herangezogen wurden, wurden die Schwermetalle der VO-WRRL Arsen, Chrom, Kupfer und Zink in den Jahren 2005 bis 2007 in jeweils mindestens 11 Schwebstoffproben untersucht. Dabei lagen die Abwasseranteile der meisten dieser Wasserkörper bei über 20 % bei Mittelwasserabfluss (MQ).

Die größte Anzahl Wasserkörper mit einem erhöhten Abwasseranteil findet sich im Bearbeitungsgebiet Main (Abb. 4-19). In den Bearbeitungsgebieten Werra und Mittelrhein wurden demgegenüber nur 1 bzw. 2 Wasserkörper untersucht. Insgesamt zeigt sich, dass abwasserreiche Gewässer in dicht besiedelten Gebieten wie dem Hessischen Ried oder dem Ballungsraum Frankfurt stärker mit Schwermetallen belastet sind als z. B. in Nordhessen oder im Bearbeitungsgebiet Mittelrhein.

 

 

Abb. 4-19: Anzahl der Wasserkörper mit Unter- und Überschreitung der Qualitätsnorm für Schwermetalle in Gewässern mit hohem Abwasseranteil in Hessen und innerhalb der einzelnen Bearbeitungsgebiete im Untersuchungszeitraum 2005 bis 2007

Bei den Einzelparametern, die zu einer Gewässerbelastung beitragen, dominieren Kupfer und Zink (Abb. 4-20). Erhöhte Werte oberhalb der halben Qualitätsnorm wurden in 70 bzw. 60 % der untersuchten Wasserkörper gemessen. Zu einer Überschreitung der Qualitätsnorm für Kupfer kam es in 5 Wasserkörpern. Die Qualitätsnorm für Zink wurde in 8 Wasserkörpern nicht eingehalten, wobei es sich in 4 Fällen um die gleichen Wasserkörper bzw. Messstellen handelt (Schwarzbach/Trebur-Astheim, Urselbach/Frankfurt-Heddernheim, Schwarzbach/Nauheim, Hegwaldbach/Babenhausen). Auch in der Rodau wurde eine Qualitätsnormüberschreitung für Kupfer festgestellt. Zinkbelastungen oberhalb der Qualitätsnorm von 800 mg/kg liegen außer in den vorgenannten Gewässern im Landgraben, im Darmbach, in der Bieber und in der Usa vor. Ursache für die Maximalwerte in der Usa von über 4 g/kg sind die Einleitungen von Mineralquellen. Neben Zink kommt es in der Usa ebenfalls bedingt durch die Einleitungen der Mineralquellen zu extrem hohen Arsenbelastungen von im Mittel 129 mg/kg. Bei Chrom kam es in keinem Wasserkörper zu Überschreitungen der halben oder der ganzen Qualitätsnorm.

Feststoffgebundene organische Spurenverunreinigungen

Bei Belastungen durch organische Spurenverunreinigungen sind vor allem die polychlorierten Biphenyle (PCB) von Bedeutung. Sie wurden an insgesamt 36 Messstellen, die zur Bewertung von 39 Wasserkörpern dienten, in jeweils mindestens 8 Proben analysiert. Auch diese Untersuchungen wurden auf die Gewässer beschränkt, bei denen eine erhöhte Belastung zu erwarten war

 

 

Abb. 4-20: Anzahl der Wasserkörper mit Unter- und Überschreitungen der Qualitätsnorm für polychlorierte Biphenyle (PCB) in Hessen und innerhalb der einzelnen Bearbeitungsgebiete mit Hinweisen auf signifikante Belastungen für den Untersuchungszeitraum 2005 bis 2007

In etwa 30 % der untersuchten Wasserkörper wurde für mindestens ein Kongener ein Messwert oberhalb der halben Qualitätsnorm gemessen. Zu Qualitätsnormüberschreitungen kam es in ebenfalls 30 % der Wasserkörper. Wie bei den Schwermetallen dominieren sowohl bei der Anzahl der belasteten Wasserkörper als auch bei der Höhe der Belastungen die Gewässer in den dicht besiedelten Regionen des Hessischen Rieds (Landgraben, Darmbach, Schwarzbach, Gundbach) und des Main-Einzugsgebietes (Eschbach, Urselbach, Rodau, Bieber). Die mit Abstand höchsten Werte für sechs der sieben Kongenere wurden im Wasserkörper Schwarzbach/Mörfelden DEHE 2398.2 an einer Messstelle bei Nauheim gefunden. Hier lag z. B. der Mittelwert für PCB 153 mehr als sechsfach über der Qualitätsnorm von 20 mg/kg. Ursache für diese Extrembelastung sind neben dem hohen Abwasseranteil vor allem schadstoffhaltige alte Sedimente.

Bei Dibutylzinn, das an 31 Messstellen im Schwebstoff untersucht wurde, die zur Bewertung von 32 Wasserkörpern herangezogen werden konnten, wurde die Qualitätsnorm im Winkelbach und im Hegwaldbach überschritten. Im Winkelbach lag der Mittelwert mehr als sechsfach über der Qualitätsnorm. Die Ursache dieser extremen Belastung ist vermutlich eine ehemalige Produktionsstätte für Ultramarinfarbstoffe im Oberlauf des Winkelbachs, die bei der Herstellung Organozinnverbindungen eingesetzt hat. Für einige Schwermetalle sowie Dibutylzinnverbindungen wird die im Abschnitt 2.1.1.3 genannte Verordnung der Bundesregierung voraussichtlich eine Änderung der Bewertung der Gewässerbelastung erforderlich machen.

Gesamtbewertung feststoffgebundener Schadstoffe

In den 49 Wasserkörpern, die in Hessen aufgrund von Untersuchungen feststoffgebundener spezifischer Stoffe des Anhangs VIII WRRL bewertet wurden, kommt es in 15 Wasserkörpern (ca. 30 %) zur Überschreitung des Qualitätsziels für mindestens einen Parameter. Die Messergebnisse sind zusammenfassend in Abbildung 4-21 dargestellt. Der hohe Anteil von Gewässern, bei denen erhöhte Belastungen durch Schwermetalle oder PCB ermittelt wurden, ist darauf zurückzuführen, dass entsprechend den Vorgaben der WRRL gezielt die Gewässer untersucht wurden, bei denen erhöhte Belastungen zu erwarten waren, z. B. wegen des hohen Abwasseranteils.

Wie Abbildung 4-22 ausweist, liegt der Belastungsschwerpunkt im Bearbeitungsgebiet Oberrhein im Hessischen Ried mit seinen oft abwassergeprägten Gewässern sowie bei einigen Gewässern im Main-Einzugsgebiet. Hier kommt es zu Qualitätsnormüberschreitungen sowohl bei Schwermetallen als auch bei PCB in Schwarzbach, Landgraben, Darmbach, Bieber, Rodau und Urselbach. In den Bearbeitungsgebieten Fulda und Werra treten erhöhte Werte, allerdings immer unterhalb des Qualitätsziels, im Wesentlichen bei Kupfer auf. Im Gegensatz dazu finden sich im Bereich der mittleren Lahn (Bearbeitungsgebiet Mittelrhein) polychlorierte Biphenyle in erhöhten Konzentrationen, allerdings ebenfalls unterhalb der Qualitätsnorm. Nur im Bearbeitungsgebiet Main finden sich Gewässer mit einem Abwasseranteil über 20 % bei MQ, die weder Belastungen durch Schwermetalle noch durch PCB aufweisen. Hierzu gehören Bäche wie der Albach, der Rost- und der Biedrichsgraben, der Ros- und der Wolfsbach. Für die hellgrünen Flächen der Abbildung 4-23 liegen keine Messergebnisse vor. Sie werden auf der Grundlage einer modellhaften Abschätzung als gut eingestuft.

 

 

Abb. 4-21: Anzahl der Wasserkörper mit Unter- und Überschreitung der Qualitätsnorm für feststoffgebundene spezifische Stoffe des Anhangs VIII in Hessen und innerhalb der einzelnen Bearbeitungsgebiete im Untersuchungszeitraum 2005 bis 2007 (Messungen in Gewässern, in denen hohe Belastungen erwartet wurden)

Gesamtbewertung ökologischer Zustand

In Hessen weisen 29 Wasserkörper hinsichtlich der biologischen Qualitätskomponenten einen guten ökologischen Zustand auf. Mit Ausnahme des Wasserkörpers „Untere Wehre“ mit einer erhöhten PSM-Konzentration (im Mittel 0,11 mg/l Mecoprop) wurden in den verbleibenden 28 Wasserkörpern keine erhöhten Konzentrationen an spezifischen Schadstoffen festgestellt. Damit entspricht der ökologische Zustand - mit Ausnahme des Wasserkörpers „Untere Wehre“ - dem Ergebnis des oben dargestellten Zustands anhand der biologischen Untersuchungen: 28 Wasserkörper befinden sich bereits heute in einem guten, 117 Wasserkörper in einem mäßigen, 167 Wasserkörper in einem unbefriedigenden und 114 Wasserkörper in einem schlechten ökologischen Zustand. Für 5 Talsperren und 2 Wasserkörper mit Federführung Bayern bzw. Nordrhein-Westfalen mit nur sehr kurzen hessischen Streckenanteilen liegen keine Untersuchungen von Fließgewässerkomponenten und damit keine diesbezügliche Gesamtbewertung des ökologischen Zustands vor.

 

 

Abb. 4-22: Bewertung der feststoffgebundenen Schadstoffe Schwermetalle, DBT und PCB in den 49 aufgrund von Untersuchungen bewerteten Wasserkörpern und Ergebnis der modellhaften Abschätzung für die restlichen Wasserkörper (Datengrundlage: Monitoring 2004 - 2007/HLUG 2008)

1.1.2 Abgrenzung der Oberflächenwasserkörper

1.1.2
Abgrenzung der Oberflächenwasserkörper

In Hessen wurden die WRRL-relevanten Fließgewässer mit einer Gesamtlänge von 8.413 km in 433 Wasserkörper unterteilt (siehe Anhang 1, Karte 1-2). Diese Wasserkörper haben somit im Mittel eine Fließlänge von 19 km, weisen jedoch in ihrer tatsächlichen Ausprägung erhebliche Unterschiede auf (Abb. 1-3).

Der Wasserkörper „Obere Ohm“ (Ohm und zufließende Bäche) ist mit insgesamt 140 km Fließlänge der längste Wasserkörper, und mit nur 1,6 km Länge ist die Antrift-Talsperre der kürzeste vollständig in Hessen liegende Wasserkörper.

 

 

Abb. 1-3: Anzahl der Wasserkörper nach Fließlänge (Datengrundlage: aktualisierte Bestandsaufnahme 2004/HLUG 2008)

4.1.2.2 Chemischer Zustand der Fließgewässer

4.1.2.2
Chemischer Zustand der Fließgewässer

Von den Stoffen der Anhänge IX und X der WRRL sind in Hessen für die Beurteilung des chemischen Zustands der Fließgewässer folgende Stoffgruppen relevant und Gegenstand der Überwachung (siehe auch Abschn. 4.1.1.1):

-

Schwermetalle (Cadmium, Blei, Nickel, Quecksilber),

-

Tributylzinn-Verbindungen (Tributylzinnkation),

-

Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (Benzo(a)pyren, Benzo(b)fluoranthen, Benzo(k)fluoranthen, Benzo(g,h,i)perylen, Indeno(1,2,3-cd)pyren, Anthracen, Fluoranthen, Naphthalin),

-

Pflanzenschutzmittelwirkstoffe (Diuron, Isoproturon)

-

Hexachlorcyclohexan (HCH).

Die Bewertungen erfolgen auf der Grundlage der Richtlinie 2008/105/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Umweltqualitätsnormen im Bereich der Wasserpolitik und zur Änderung der Richtlinien 82/176/EWG, 83/513/EWG, 84/156/EWG, 84/491/EWG, 86/280/EWG und 2000/60/EG (Tochterrichtlinie „Prioritäre Stoffe“). Die Umweltqualitätsnormen dieser Stoffe sind in Tabelle 4-9 zusammengestellt.

Stoff

Umweltqualitätsnorm (UQN)
für Binnenoberflächengewässer
gemäß Richtlinie 2008/105/EG

Jahresdurchschnitt
(Mittelwert) [[
mg/l]

Höchstkonzentration
[[
mg/l]

Cadmium und Cadmiumverbindungen

je nach Wasserhärte
£ 0,08 bis 0,25

je nach Wasserhärte
£ 0,45 bis 1,5

Blei und Bleiverbindungen

7,2

-

Nickel

20

-

Quecksilber

0,05
20 mg/kg*

0,07
-

Tributylzinnkation

0,0002

0,0015

Summe aus Benzo(g,h,i)perylen und Indeno(1,2,3-cd)pyren

0,002

-

Summe aus Benzo(b)fluoranthen und Benzo(k)fluoranthen

0,03

-

Isoproturon

0,3

1,0

Diuron

0,2

1,8

Hexachlorcyclohexan (HCH)

0,02

0,04

Tab. 4-9: Umweltqualitätsnormen für in Hessen relevante prioritäre Stoffe

Schwermetalle

Die vier prioritären Schwermetalle wurden entsprechend den Vorgaben der WRRL in der filtrierten Wasserprobe untersucht. Die Konzentrationsmittelwerte von Cadmium lagen in nahezu allen Gewässern unterhalb der in der Richtlinie 2008/105/EG vorgegebenen Umweltqualitätsnormen. Ausnahmen stellen der Landgraben (WK-Nr. 23986.1) und der Darmbach, Zuflüsse des Schwarzbachs, dar. Dort wurden im Mittel Cadmium-Konzentrationen von 0,35 mg/l gemessen. Das Maximum von 1,03 mg/l überschritt allerdings nicht die zulässige Höchstkonzentration von 1,5 mg/l. Dieser Befund stimmt mit den Ergebnissen von Schwebstoffuntersuchungen im Einzugsgebiet des Schwarzbachs aus früheren Jahren überein.

Quecksilber konnte mit Ausnahme von Einzelproben des Schwarzbachs an keiner der untersuchten Wasserproben nachgewiesen werden. Im Mittel wurde aber auch an der Messstation Schwarzbach/TreburAstheim die bisherige Qualitätsnorm von 1 mg/l nicht überschritten. Die Richtlinie 2008/105/EG sieht zur Begrenzung der Belastungen in der Nahrungskette alternativ eine strengere Begrenzung der Konzentration in der filtrierten Probe oder eine zusätzliche Begrenzung in Biota vor. Welche dieser beiden Alternativen bei der Umsetzung der Richtlinie 2008/105/EG in der in Abschnitt 2.1.1.3 genannten Verordnung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit gewählt wird, ist noch nicht bekannt. Für die Bewertung von Nickel und Blei werden Messungen aus den Jahren 2005 bis 2007 herangezogen. Bei Nickel lagen die Messwerte i.d.R. oberhalb der Bestimmungsgrenze von 1 mg/l, aber unterhalb der Umweltqualitätsnorm von 20 mg/l. An zwei Messstellen, dem Ohlebach (WK. Nr. 24766.1) und der Rodau (WK. Nr. 24792.1), wurden Einzelwerte von 30 mg/l bzw. 25 mg/l gemessen.

Blei wurde im Mittel an 13 Messstellen in Konzentrationen oberhalb der Bestimmungsgrenze mit Werten zwischen 0,5 mg/l und 1,6 mg/l, weit unterhalb der in der Richtlinie 2008/105/EG vorgegebenen Umweltqualitätsnorm von 7,2 mg/l gemessen.

Die beschriebenen Ergebnisse zeigen, dass die prioritären Schwermetalle in hessischen Gewässern mit Ausnahme des Landgrabens und des Darmbachs nicht zu relevanten Belastungen führen.

Tributylzinnverbindungen (Tributylzinnkation, TBT)

Die Bestimmungsgrenze für TBT in der Wasserphase liegt über der Umweltqualitätsnorm von 0,0002 mg/l. Bei einer Wasseruntersuchung wäre eine Bewertung deshalb in der Regel nicht möglich. Da TBT hauptsächlich an Schwebstoff gebunden und nicht im Wasser gelöst vorliegt, werden die Gehalte im Schwebstoff bestimmt und unter Zugrundelegung der aktuellen Schwebstoffgehalte zum Zeitpunkt der Probenahmen als Näherung für die Gesamtkonzentration Wasserphase plus Schwebstoffe betrachtet. TBT wurde an 31 Messstellen (32 bewertete Wasserkörper) in Gewässern mit hohem Abwasseranteil im Schwebstoff untersucht.

Die Einzelwerte sowie die errechneten mittleren Konzentrationen lagen in der Regel unterhalb der Umweltqualitätsnorm. Ausnahmen hiervon sind der Eschbach (WK-Nr. 24892.1) und der Winkelbach (WK-Nr. 23954.1):

-

Der Eschbach wies im Mittel TBT-Konzentrationen von 0,0004 mg/l auf. Diese Umweltqualitätsnormüberschreitung resultiert aus einem extrem hohen Einzelwert von 0,0029 mg/l, der doppelt so hoch ist wie die zulässige Höchstkonzentration eines Einzelwertes. Die Probe wurde bei Hochwasser mit einem entsprechend höheren Schwebstoffgehalt entnommen.

-

Der Winkelbach wies ebenfalls sowohl im Mittel (0,0013 mg/l) als auch bei Einzelwerten (Maximalwert 0,0043 mg/l) Konzentrationen oberhalb der zulässigen Werte auf. Hohe Belastungen zeigten sich hier außerdem bei anderen zinnorganischen Verbindungen wie bei Dibutylzinn. Die Ursachen werden im Rahmen der Überwachung zu Ermittlungszwecken geklärt.

Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK)

Die PAK wurden im Schwebstoff an 42 Messstellen untersucht, die zur Bewertung von 47 Wasserkörpern herangezogen werden konnten (Abb. 4-23). In die Bewertung einbezogen wurden darüber hinaus die Messergebnisse/Bewertungen der drei Rhein-Wasserkörper an der Grenze zu Rheinland-Pfalz, die das Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz ermittelt hat. Die Umrechnung auf die Wasserphase erfolgte wie bereits für TBT beschrieben. Parallel dazu wurden die PAK am Schwarzbach/Trebur-Astheim und am Main/Bischofsheim monatlich in Wasserproben untersucht. Bei diesen Untersuchungen lagen die Bestimmungsgrenzen jedoch mit Ausnahmen von Benzo(g,h,i)perylen und Indeno(1,2,3-cd)pyren unterhalb der vorgegebenen Umweltqualitätsnorm.

Konzentrationen oberhalb der Umweltqualitätsnorm wurden in nahezu allen untersuchten Wasserkörpern für die Summe aus Benzo(g,h,i)perylen und Indeno(1,2,3-cd)pyren festgestellt. Lediglich die Lache, der Steinbach, der Wolfsbach, der Hegwaldbach und die Eder am Ablauf des Edersees wiesen Konzentrationen unterhalb der Umweltqualitätsnorm von 0,002 mg/l auf. Sehr hohe mittlere Belastungen zeigten Gewässer im Stadtgebiet von Frankfurt wie der Sulzbach (0,06 mg/l) und der Eschbach (0,04 mg/l). In den Wasserproben von Schwarzbach und Main wurden für die beiden o. g. Verbindungen mit jeweils 0,11 mg/l lediglich zwei Einzelwerte oberhalb der Bestimmungsgrenze gemessen. Aufgrund dieser großen Anzahl an Umweltqualitätsnormüberschreitungen bei den beiden PAK-Isomeren kann davon ausgegangen werden, dass es auch in nicht untersuchten Wasserkörpern trotz eines geringeren Abwasseranteils zu erhöhten Werten kommt. Deshalb wird die Belastungssituation der nicht untersuchten Wasserkörper - anders als bei den übrigen Parametern, in denen bei fehlenden Untersuchungen eine Einschätzung gemäß Modellbetrachtung vorgenommen wurde - als „unklar“ bewertet (vgl. Abb. 4-24 und Anhang 3-1 des Maßnahmenprogramms).

Zu Umweltqualitätsnormüberschreitungen kam es außerdem bei der Summe aus Benzo(b)fluoranthen und Benzo(k)fluoranthen in einigen Gewässern im Bereich von Frankfurt (Eschbach, Sulzbach). Der höchste Mittelwert wurde mit 0,07 mg/l im Sulzbach gemessen.

 

 

Abb. 4-23: Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe in hessischen Gewässern (Datengrundlage: Monitoring 2004 - 2008/HLUG 2008)

Pflanzenschutzmittelwirkstoffe (PSM)

Von den PSM nach den Anhängen IX und X der WRRL sind in Hessen nur Isoproturon und Diuron relevant. Die Umweltqualitätsnorm als Jahresmittelwert liegt für Isoproturon bei 0,3 mg/l und für Diuron bei 0,2 mg/l; die Umweltqualitätsnorm als zulässige Höchstkonzentration ist für Isoproturon mit 1,0 mg/l und für Diuron mit 1,8 mg/l festgelegt worden.

Landesweite Überwachungsdaten von insgesamt 119 Messstellen liegen aus den Jahren 2004 und 2005 vor. Dabei wurden gezielt die Gewässer ausgewählt, bei denen erhöhte Belastungen erwartet wurden. Diese Untersuchungen wurden mit dem Ziel durchgeführt, Grundlagen für die Festlegung eines Überwachungsprogramms nach WRRL ab dem Jahr 2007 zu gewinnen. Ein Vergleich der aus diesen Messungen resultierenden Mittelwerte mit der als Jahresmittelwert festgelegten Umweltqualitätsnorm ist nur eingeschränkt möglich, da die Messungen auf die Hauptanwendungszeiten der PSM beschränkt wurden und in den restlichen Zeiten des Jahres niedrigere Konzentrationen gemessen wurden. Die Feststellung der Überschreitung der zulässigen Höchstkonzentration bedarf demgegenüber nur eines einzelnen Messwertes.

Abbildung 4-24 zeigt zusammengefasst die Ergebnisse der Isoproturon-Untersuchungen. Die fünf höchsten Mittelwerte aus den sechs Messungen wurden mit Werten zwischen 2,69 mg/l und 1,21 mg/l im Schwarzbach/Langenschwarz, im Pfuhlgraben, in der oberen Diemel, im Gambach und im Stadtbach festgestellt. Die höchsten Einzelwerte mit Werten zwischen 15 mg/l und 3,5 mg/l wurden in den gleichen Gewässern gefunden.

Abbildung 4-25 zeigt die Ergebnisse für Diuron. Die fünf höchsten Mittelwerte wurden mit Werten zwischen 1,03 mg/l und 0,32 mg/l im unteren Urselbach, im unteren Fanggraben, im Bachgraben, in der Werbe und in der Bieber/Rodau festgestellt. An insgesamt 12 Stellen war der Mittelwert größer als 0,2 mg/l. Die ab Ende 2015 einzuhaltende zulässige Höchstkonzentration wurde an drei Stellen (Unterer Urselbach, Bachgraben, Werbe) überschritten.

 

 

Abb. 4-24: Pflanzenschutzmittel Isoproturon in ausgewählten hessischen Gewässern, bei denen eine erhöhte Belastung erwartet wurde (Messungen während der Hauptanwendungszeiten von Pflanzenschutzmitteln in den Jahren 2004/2005)

 

 

Abb. 4-25: Pflanzenschutzmittel Diuron in ausgewählten hessischen Gewässern, bei denen eine erhöhte Belastung erwartet wurde (Messungen während der Hauptanwendungszeiten von Pflanzenschutzmitteln in den Jahren 2004/2005)

Hexachlorcyclohexan (HCH)

Für HCH ist sowohl die Festlegung einer Umweltqualitätsnorm als Jahresmittelwert von 0,02 mg/l als auch einer zulässigen Höchstkonzentration als Einzelwert von 0,04 mg/l vorgegeben.

Überwachungsdaten aus dem Jahr 2008 an drei Wasserkörpern im südlichen Schwarzbacheinzugsgebiet (Ried) zeigen deutliche Überschreitungen sowohl des Jahresmittelwertes als auch der zulässigen Höchstkonzentration.

Gesamtbewertung chemischer Zustand

In Hessen weist in Bezug auf die prioritären Stoffe aufgrund der unklaren Belastungssituation bei den PAK (vgl. S. 43) kein Wasserkörper einen guten Zustand auf. Der Zustand wird dementsprechend für 346 Wasserkörper als unklar eingestuft. In fünf Wasserkörpern ist der Zustand gut. In 82 hessischen Wasserkörpern ist der gute Zustand nicht erreicht. Die Ursachen sind hierbei sowohl die Belastung durch prioritäre Pflanzenschutzmittelwirkstoffe (37 Wasserkörper) als auch durch PAK (32 Wasserkörper). In 13 Wasserkörpern verursachen sowohl Pflanzenschutzmittelwirkstoffe als auch PAK den schlechten Zustand.

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

4.1.2.3
Zustand der Seen und Talsperren

Mit der Vorlage des Abschlussberichts des LAWA-Projekts „Ökologische Bewertung von künstlichen und erheblich veränderten Seen sowie Mittelgebirgsseen anhand der biologischen Komponente Phytoplankton nach den Anforderungen der EU-Wasserrahmenrichtlinie“ im August 2008 konnten die Ergebnisse der Überblicks- und der operativen Überwachung der Seen und Talsperren erstmalig WRRL-konform bewertet werden. Hierzu wurden von diesen Seen und Talsperren in den Jahren 2007 und 2008 entsprechende Phytoplankton-Datensätze erhoben. Von zwei Baggerseen, die in der ersten Einschätzung nicht in ihrem Umweltziel gefährdet waren, liegen Phytoplankton-Untersuchungen aus dem Jahr 2005 vor, die der Auswertung zugeführt werden konnten. Von einem weiteren See und von 4 weiteren Talsperren wurden im Jahr 2009 Phytoplanktonproben entnommen und ausgewertet; mit einer Bewertung dieser Gewässer ist im März 2010 zu rechnen.

Alle Seen und Talsperren liegen in der Ökoregion Mittelgebirge und sind auch größtenteils als Mittelgebirgsseen typisiert. Aufgrund der Höhenlage (< 200 m ü. NN), sowie der Biomasseausprägung wurden einigen Seen/Talsperren jedoch den ähnlichsten Tieflandtypen zugeordnet.

Die Bewertung der Gewässer erfolgt anhand des Phytosee-Indexes (PSI) der sich aus der Biomassen-, der Algenklassen- und der Phytoplanktonindex (PTSI)-Kenngröße (Metric) zusammensetzt. Entsprechend dem PSI-Wert erfolgt die Einstufung in die Zustandsklasse der ökologischen Qualität. Für die großen, tiefen Talsperren der Eder und der Diemel wurde infolge der großen Wasserspiegelschwankungen ein um 0,5 Zustandsklassen bzw. um 1,0 Zustandsklassen vermindertes maximales ökologisches Potenzial angenommen. Dementsprechend wurde das Ergebnis des Phytosee-Indexes angepasst.

Für den Lampertheimer Altrheinsee gilt als natürlicher Sondertyp der ökologische Zustand. Die anderen Seen und Talsperren sind als erheblich verändertes Gewässer (HMWB) oder als künstliches Gewässer (AWB) ausgewiesen. Für sie gilt das ökologische Potenzial.

In der nachfolgenden Tabelle 4-10 sind die Endergebnisse der Phytosee-Bewertung, die Potenzialbewertung einschließlich der Expertenbetrachtung dargestellt.

Gewässer/Messstelle

See-Subtyp

Anpassung PSI an verminderten ökologischen Potenzial

Endergebnis Phytosee-Index

Zustandsklasse

Expertenmeinung

Gütedefizit / Maßnahmenplanung

Ökologisches
Potenzial (ÖP)

Ökologischer
Zustand (ÖZ)

Antrifttalsperre

6.1*

Nein

3,4*

mäßiges ÖP

Ergebnis plausibel

Ja

Diemeltalsperre

5

Ja

3,2

mäßiges ÖP

Ergebnis plausibel

Ja

Driedorfer Talsperre

6.2

Nein

3,0*

mäßiges ÖP

Ergebnis plausibel

Ja

Edertalsperre/, Banfebucht

5

Ja

3,0

mäßiges ÖP

Ergebnis plausibel

Ja

Edertalsperre/Waldecker Bucht

5

Ja

2,8

mäßiges ÖP

Ergebnis plausibel

Ja

Kinzigtalspsperre

12k

Nein

2,5*

gutes ÖP

Typansprach mit Tieflandtyp nicht korrekt, Grenzbereich gut/mäßig; Einstufung als mäßig

Ja

Lampertheimer Altrheinsee

11.2

Nein

2,47

guter ÖZ

Grenzbereich gut/mäßig; Algenklassen-Metric unplausibel; Einstufung als mäßig

Ja

Langener Waldsee

13k

Nein

1,8

gutes ÖP

Ergebnis plausibel

Nein

Mainflinger See

11.2

Nein

1,3

sehr gutes ÖP

Ergebnis plausibel

Nein

Niedermooser See

11.2k

Nein

4,1

unbefriedigendes ÖP

Ergebnisse plausibel

Ja

Singliser See

13k

Nein

keine Bewertung möglich

 

Bewertung anhand BTU-Konzeption mittels BM- und AK-Index

Ja

Acidität: sehr gutes ÖP

Nährstoffe: unbefriedigendes ÖP

Werratalsee

14k

Nein

3,4

mäßiges ÖP

Ergebnis plausibel

Ja

Tab. 4-10: Endergebnisse der Phytosee-Bewertung

Bei der Bewertung des ökologischen Potenzials sind folgende Besonderheiten zu beachten:

-

Die flachen Talsperren (Antrifttalsperre, Driedorfer Talsperre und Kinzigtalsperre) dienen dem Hochwasserschutz und haben demzufolge einen hohen Durchfluss und eine geringe Aufenthaltszeit; daher ist die Typansprache nicht zufriedenstellend. Diese Talsperren haben Ähnlichkeiten mit Flussseen des Mittelgebirges. Infolge der Höhenlage kann aber lediglich die Kinzigtalsperre als Flusssee des Tieflandes typisiert werden. Die anderen beiden Talsperren wurden als Mittelgebirgsseen des Typs 6 eingestuft. Es ist zu erwarten, dass während des LAWA-Praxistest-Projekts (Laufzeit ab Mitte 2009) ein Flussseetyp des Mittelgebirges entwickelt wird.

-

Die Bewertung der Kinzigtalsperre ergibt je nach Untersuchungsjahr ein gutes oder mäßiges Potenzial und ist im Mittel mit einem PSI-Wert von 2,5 zunächst als gut bewertet. Im Hinblick auf den Referenzzustand eines Flusssees im Tiefland ist die Talsperre aber zu gut bewertet, da ein solcher See im Mittelgebirge ein strengeres Referenzpotenzial aufweist. Daher führt die Expertenmeinung zur Bewertung eines mäßigen ökologischen Potenzials mit einem entsprechenden Gütedefizit.

-

In der Edertalsperre ist die obere Messstelle Banfebucht nur eingeschränkt geeignet. Bei geringem Wasserstand findet hier ein Typwechsel von 5 (geschichtet) zu 6.1 (ungeschichtet) statt; gelegentlich herrschen hier an der Stauwurzel auch flussähnliche Verhältnisse, die keine stetige typgerechte Bewertung als Talsperre zulassen. Daher gilt die untere Messstelle Waldecker Bucht, als die Hauptmessstelle der Edertalsperre, während die Messstelle der Banfebucht eine Nebenmessstelle darstellt.

-

Der Lampertheimer Altrheinsee war im Jahr 2007 als gut und im Jahr 2008 als mäßig bewertet worden. Summarisch ergibt sich mit einem PSI von 2,47 ein guter Zustand, der im Grenzbereich zwischen gut und mäßig liegt. Gemäß dem Biomassen- und dem PTSI-Metric wird er als mäßig bewertet, während der Algenklassen-Metric kein plausibles Ergebnis (Cyanophyceen und Dinophyceen indizieren sehr guten Zustand) liefert. Daher führt die Expertenmeinung zur Bewertung des Lampertheimer Altrheinsees mit einem mäßigen ökologischen Zustand und somit zum Vorliegen eines Gütedefizits.

-

Der Singliser See ist infolge seines Säuregrades (pH-Wert um 4) weder nach der LAWA-Trophie noch der WRRL bewertbar. Die Artenzusammensetzung und die Biomasseausprägung des sauren Tagebausees sind stark verändert. Dr. D. Leßmann und Prof. Dr. B. Nixdorf von der BTU Cottbus haben eine Konzeption zur Ermittlung des ökologischen Potenzials von sauren Bergbauseen entwickelt, das auch die Datensätze des Singliser Sees enthält. Danach wurde versuchsweise eine Bewertung anhand des Biomasse- und des Algenklassenindexes durchgeführt. Nach dieser Konzeption wird der Singliser See mit einem sehr guten Potenzial bewertet. Dem steht gegenüber, dass das Trophiepotenzial des Singliser Sees als hoch anzusehen ist und unter neutralen Bedingungen ein eutropher Zustand zu erwarten ist. Die Trophie wird derzeit durch die Versauerung unterdrückt. Mit dem langsamen Rückgang der Versauerung wird die Trophie zunehmend ansteigen. Daher ist in der Gesamtbewertung den Säuregrad des Singliser Sees zu akzeptieren und das Nährstoff- bzw. das Trophiepotenzial als unbefriedigend zu betrachten. Daraus ergeben sich ein Gütedefizit und ein Maßnahmenansatz hinsichtlich des Gesamtphosphats.

 

 

Abb. 4-26: Bewertung von Seen und Talsperren in Hessen nach der biologischen Qualitätskomponente Phytoplankton und Angabe der seetypischen Orientierungswerte für Gesamtphosphor

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

4.2
Grundwasser

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

4.2.1
Messnetze

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

4.2.1.1
Messnetz - Menge

Der Landesgrundwasserdienst verfügt über mehr als 900 Messstellen, in denen in regelmäßigen Abständen der Grundwasserspiegel gemessen wird. Für das WRRL-Messnetz wurden hieraus 110 repräsentative Messstellen ausgewählt. Dabei wurde in der Regel für jeden Grundwasserkörper eine Messstelle mit einem für den Grundwasserkörper typischen Ganglinienverlauf festgelegt. Da jedoch nicht in jedem Grundwasserkörper Landesgrundwasserdienstmessstellen liegen, wurden bei fehlenden Messstellen Grundwasserkörpergruppen gebildet, für die eine gemeinsame repräsentative Messstelle ausgewählt wurde. Dabei wurde darauf geachtet, dass die Grundwasserkörpergruppen zu einem hydrogeologischen Teilraum gehören.

Eine Darstellung des Messnetzes zur Überwachung des mengenmäßigen Zustands ist im Anhang 1 in der Karte 1-18 enthalten.

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

4.2.1.2
Messnetz - Chemie

Seit dem Jahr 1984 wird in Hessen das Überwachungsnetz zur Beurteilung der Grundwasserbeschaffenheit kontinuierlich ausgebaut. Die Messdaten des Landesgrundwasserdienstes dienen vorwiegend der hydrochemischen Typisierung von anthropogen möglichst unbeeinflussten Grundwässern. Das Landesgrundwasserdienstmessnetz umfasst derzeit rd. 350 Gütemessstellen.

Auf Basis der Rohwasseruntersuchungsverordnung (RUV) vom 19. Mai 1991 müssen Wasserversorgungsunternehmen das in ihren Gewinnungsanlagen gewonnene Grundwasser auf bestimmte Inhaltsstoffe untersuchen. Hierdurch steht landesweit ein zusätzlicher, sehr umfangreicher Datenpool zur Beschreibung der Grundwasserqualität zur Verfügung.

Für das WRRL-Überwachungsmessnetz wurden aus dem gesamten Messstellenpool repräsentative Messstellen ausgewählt, deren Grundwässer in ihrer Beschaffenheit typisch für die jeweiligen Grundwasserkörper sind (Anhang 1, Karte 1-18).

Punktquellen

Punktuelle Belastungen sind in der Regel nur lokal von Bedeutung und weisen zudem ein sehr heterogenes Schadstoffspektrum auf. Sie wurden bei der Konzeption der Messnetze nicht berücksichtigt, da nach den Ergebnissen der Bestandsaufnahme aufgrund von Punktquellen kein Grundwasserkörper mit „Zielerreichung unklar/unwahrscheinlich“ eingestuft wurde. Punktuelle Belastungen werden jedoch weiterhin in speziellen lokalen Messnetzen überwacht, so dass hier eine Kontrolle der Grundwasserbeschaffenheit sichergestellt ist.

Diffuse Quellen

Die qualitative Überwachung des Grundwassers für Belastungen aus diffusen Quellen gliedert sich entsprechend den Vorgaben der WRRL in ein „operatives Messnetz“ und ein „Überblicksmessnetz“. Die Messnetze orientieren sich dabei überwiegend am Zustand des Grundwassers im oberen Grundwasserstockwerk, da sich hier die Belastungen und damit auch die Wirksamkeit von Maßnahmen am ehesten kontrollieren lassen. Das qualitative Grundwassermessnetz umfasst insgesamt 392 Messstellen und ist im Anhang 1 in Karte 1-18 dargestellt.

Messstellenauswahl

Die Grundwasserbeschaffenheit bzw. deren negative anthropogene Beeinflussung wird im Wesentlichen durch die flächige Landnutzung bestimmt. Deshalb wurde die Landnutzung im Einzugsgebiet einer Messstelle als Beurteilungskriterium zur Auswahl der Messstellen herangezogen. Die Messstellendichte richtet sich nach den lokalen Gegebenheiten. In Gebieten mit einer höheren diffusen Belastung des Grundwassers wurden mehr Messstellen ausgewählt, so dass hier eine höhere Messstellendichte vorliegt. In belasteten Grundwasserkörpern werden vier bis sieben Messstellen zur Überwachung des qualitativen Grundwasserzustands herangezogen, während in überwiegend unbelasteten Grundwasserkörpern in der Regel zwei bis drei Messstellen zur Überwachung ausgesucht wurden.

Überblicksweise Überwachung

Das Messnetz für die überblicksweise Überwachung ist Bestandteil der operativen Überwachung. Die Messstellen hierfür werden besonders gekennzeichnet. Für die überblicksweise Überwachung wurden 247 Messstellen ausgewählt. Der Messturnus wurde in Abhängigkeit von den lokalen Gegebenheiten für jede Messstelle festgelegt. Er umfasst in der Regel längere Zeiträume, als es der Messturnus für die Messstellen der operativen Überwachung ist.

Operative Überwachung

Das operative Messnetz konzentriert sich auf Belastungsgebiete. Der Parameterumfang und das Beprobungsintervall richten sich nach den lokalen Gegebenheiten im jeweiligen Grundwasserkörper. Die Ergebnisse werden zum Abgleich mit den Qualitätsnormen und zur Ermittlung von signifikanten Trends herangezogen. Die Überwachung muss nach Anhang V der WRRL einmal pro Jahr erfolgen. Für die operative Überwachung werden 145 Messstellen eingesetzt.

4.2.1.3 Messnetz sonstige anthropogene Einwirkungen

4.2.1.3
Messnetz sonstige anthropogene Einwirkungen

Für die Grundwasserkörper in den Bearbeitungsgebieten Fulda und Werra wurde bei der Bestandsaufnahme festgestellt, dass sie durch die Versenkung von Salzabwässern aus der Kaliindustrie im Hinblick auf die Zielerreichung, also auf den guten chemischen Zustand bis zum Jahr 2015 als kritisch einzustufen sind. Hierbei handelt es sich sowohl um hydrodynamische als auch hydrochemische Einwirkungen auf verschiedene Grundwasserstockwerke.

Der als Versenkhorizont genutzte Plattendolomit ist über weite Flächen sowohl vom natürlichen Druckpotenzial als auch von der natürlichen Hydrochemie (Salzwasser) her von dem zur Trinkwassergewinnung genutzten Grundwasserstockwerk des Kluftgrundwasserleiters Buntsandstein getrennt. Von großer Bedeutung sind dabei lokal begrenzte hydraulische Verbindungen zwischen den Grundwasserleitern im Buntsandstein und im Quartär bis zur Erdoberfläche, darunter auch über Störungszonen in Grundwassernichtleitern (z. B. Leine- bis Fulda-Folge oberhalb des Plattendolomits). Diese hydraulischen Verbindungen fungieren als natürliche Entlastungswege, insbesondere in subrosionsbedingt stark beanspruchten Gebieten, wie am inneren Salzhangrand und im Bereich irregulärer Auslaugungen. Hier können Formationswässer aus dem Plattendolomit, Mischwässer (Formationswässer aus dem Plattendolomit mit Salzabwasseranteilen) aber auch Salzabwässer in das Deckgebirge (Buntsandstein/Quartär) aufsteigen.

Diese bei der Versenkung und auch für einen geraumen Zeitraum nach deren Einstellung auftretenden Auswirkungen werden im Rahmen des Überwachungsprogramms in Hinblick auf ihre zeitlichen, räumlichen, hydrodynamischen und hydrochemischen Ausprägungen überwacht.

Existierende Überwachung

Die Beobachtung der Salzabwasserbeseitigung ist in die Eigenüberwachung und eine behördliche Überwachung gegliedert, wobei sich der weitaus größte Teil der Messstellen in der Eigenüberwachung der Betreiber befindet. Wichtige und kritische Messstellen sind jedoch nach wie vor in der behördlichen Überwachung verblieben. Die Ergebnisse werden jährlich ausgewertet.

Neben den Immissionsdaten (Grund- und Oberflächenwasserbeschaffenheit) werden die Emissionsdaten (Menge und Beschaffenheit des versenkten Salzabwassers) sowie die hydraulischen Daten (Grundwasserspiegel- bzw. Druckmessungen in allen Grundwasserstockwerken) erhoben und ausgewertet. Die Auswertungen (Jahresberichte) dienen der ständigen Anpassung des Überwachungsprogramms und der Ableitung entsprechender Maßnahmen.

Die behördliche Kontrolle und die Eigenkontrolle des Werks Werra umfassen in Hessen fast 180 Grundwassermessstellen. Auch im Umfeld der zwei großen Rückstandshalden der Kaliindustrie in Heringen und Philippsthal wird die Grundwasserbeschaffenheit kontinuierlich beobachtet. Die Auswertungen erfolgen bereits seit dem Jahr 1999 in Abstimmung zwischen den betroffenen Bundesländern flusseinzugsgebietsbezogen.

Im Bereich Neuhof fallen salzhaltige Wässer aus dem Ablauf der Halde und geringe Mengen Fabrikwasser an. Diese werden in geringem Umfang in die Fliede eingeleitet. Der größere Teil wird, nachdem die Versenkung untersagt wurde, seit April 2007 per LKW bzw. Bahn zum Werk Werra transportiert und gemeinsam mit den dort anfallenden Salzabwässern entsorgt. Ein Mess- und Beobachtungsplan mit über 40 Messstellen im Grundwasser (Plattendolomit und Buntsandstein) und an Oberflächengewässern ist Grundlage für eine jährliche Berichterstattung mit Ableitung von Maßnahmen.

Überwachung nach WRRL

Aus dem oben geschilderten Prozess einer dynamischen Anpassung des Überwachungsprogramms folgt, dass die Erfordernisse der WRRL in vollem Umfang durch die existierende Organisationsstruktur und das betriebene Überwachungsprogramm abgedeckt werden. Zur Erfüllung der Anforderungen der WRRL wird das existierende Überwachungsprogramm in eine Überblicksüberwachung und in eine operative Überwachung gegliedert (Abb. 4-27).

Überblicksüberwachung

Für die Überblicksüberwachung wurden von den zahlreichen Messstellen der existierenden Mess- und Beobachtungsprogramme repräsentative Messstellen ausgewählt, die aufgrund langjähriger Beobachtung die natürliche Beschaffenheit der Grundwasserstockwerke dokumentieren.

Operative Überwachung

Für die operative Überwachung wurden Messstellen aus dem existierenden Mess- und Beobachtungsprogramm ausgewählt, an denen entweder ein stofflicher oder hydraulischer Einfluss durch die Salzabwasserversenkung festgestellt wurde bzw. ein künftiger Einfluss nicht auszuschließen ist. Diese Messstellen lassen aufgrund der bisherigen Beobachtungen oder ihrer geologischen Verhältnisse eine typische Reaktion auf Veränderungen (z. B. der Versenksituation) erwarten. Sie eignen sich daher besonders, um die Auswirkung durchgeführter Maßnahmen beurteilen und plausibel dokumentieren zu können.

 

 

Abb. 4-27: Karte der Überwachungsmessstellen „Salzabwasser“

4.2.2 Messergebnisse und Bewertung des Grundwassers

4.2.2
Messergebnisse und Bewertung des Grundwassers

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

4.2.2.1
Mengenmäßiger Zustand

Die Grundwasserstandsganglinien der ausgewählten 110 Überwachungsmessstellen belegen, dass die hessischen Grundwasserkörper in einem guten mengenmäßigen Zustand sind (siehe Anhang 1, Karte 1-19). Das Ergebnis der Bestandsaufnahme wird somit durch die Überwachungsdaten bestätigt.

Unbeeinflusster Zustand

In den meisten Gebieten Hessens sind die Grundwasserstände großräumig unbeeinflusst von Entnahmen, die zumeist nur eine kleinräumige, lokale Absenkung der Grundwasseroberfläche zur Folge haben. Die Entwicklung der Grundwasserstände ist generell von jahreszeitlichen Schwankungen geprägt, die von mehrjährigen Feucht- und Trockenperioden überlagert werden. Hohe Grundwasserstände gab es zuletzt Ende der 1990er Jahre bis 2002. Bis zum Jahr 2006 folgte eine Reihe von Jahren mit Grundwasserständen, die unter den mittleren Höhen lagen. Seit dem Jahr 2007 ist das Grundwasser gestiegen und hat im Frühjahr 2008 ein mittleres Niveau erreicht.

Anthropogene Beeinflussung

Gebiete, die durch großräumig wirkende Eingriffe in den Grundwasserhaushalt beeinflusst werden, gibt es praktisch nur in der Oberrhein- und Untermainebene sowie am Südwestrand des Vogelsberges. Entnahmen finden dort teilweise seit Ende des 19. Jahrhunderts statt. Von 1960 bis 1970 wurden die Grundwasserentnahmen in diesen Gebieten aufgrund des erhöhten Bedarfs zum Teil enorm gesteigert. Als Folge hieraus entstanden durch die Grundwasserabsenkungen vielfältige Schäden. Seit über 20 Jahren hat das Grundwasser in den genannten Gebieten ein neues Gleichgewicht auf einem gegenüber dem Ausgangszustand tieferen Niveau erreicht. Flächenhafte Trends mit sinkenden Wasserständen liegen nicht mehr vor.

Im zentralen Bereich des Hessischen Rieds wird seit dem Jahr 1989 aufbereitetes Wasser mit einer der Trinkwasserqualität entsprechenden Qualität aus dem Rhein im Oberstrom der Brunnen infiltriert. Mit Hilfe der Steuerung von Infiltration und Grundwasserentnahme wird das Grundwasser auf dem Niveau der im Grundwasserbewirtschaftungsplan Hessisches Ried festgelegten Richtwerte gehalten.

Veröffentlichte Messwerte im Internet

Derzeit werden die Wasserstände von 37 der 110 ausgewählten Messstellen aktuell im Internet veröffentlicht. Grafiken der Grundwasserstände werden monatlich und teilweise vierteljährlich fortgeschrieben. Sie sind über folgende Internetadressen zu erreichen:

http://www.hlug.de / => Wasser => Grundwasser => Grundwasserstände und Quellschüttungen

http://www.hlug.de /=> Wasser => Grundwasser => Landesgrundwasserdienst

Allgemeines

Die Grundwasserrichtlinie definiert Grundwasserqualitätsnormen als Werte, die aus Gründen des Gesundheits- und Umweltschutzes nicht überschritten werden dürfen. Kriterien für die Bewertung des chemischen Zustands des Grundwassers sind nach den Festlegungen der Grundwasserrichtlinie die Qualitätsnormen für Nitrat (50 mg/l) und für PSM (0,1 mg/l für Einzelstoffe sowie 0,5 mg/l für die Summe aller untersuchten PSM).

Für Arsen, Cadmium, Blei, Quecksilber, Ammonium, Chlorid, Sulfat, Trichlorethylen, Tetrachlorethylen und die elektrische Leitfähigkeit obliegt es gemäß Grundwasserrichtlinie den einzelnen Mitgliedstaaten, Schwellenwerte festzulegen. Artikel 5 und Anhang IV der WRRL fordern die Überprüfung des Trends der Verschmutzung und das Einleiten von Gegenmaßnahmen, wenn bei steigendem Trend ein Schwellenwert zu 75 % erreicht wird.

Artikel 2 Nr. 2 der Grundwasserrichtlinie setzt den Schwellenwert mit einer Grundwasserqualitätsnorm gleich. Artikel 3 Abs. 1 (letzter Absatz) der Grundwasserrichtlinie spricht von Schwellenwerten als Indikator für den guten chemischen Zustand eines Grundwasserkörpers. Daraus folgt, dass sich ein Grundwasserkörper bei einer Überschreitung eines Schwellenwerts im schlechten chemischen Zustand befindet. Dies jedoch nur dann, wenn die Überschreitung anthropogen und nicht rein geogen bedingt ist.

Nitrat und Pflanzenschutzmittelwirkstoffe (PSM)

Insbesondere Überschreitungen der Qualitätsnorm für Nitrat führen in Hessen zur Einstufung von Grundwasserkörpern in einen schlechten chemischen Zustand. In einigen Grundwasserkörpern treten gleichzeitig auch Überschreitungen der Qualitätsnormen für PSM auf. In zwei Grundwasserkörpern beruht der schlechte chemische Zustand allein auf der Überschreitung der Qualitätsnormen für PSM.

Von den insgesamt 128 Grundwasserkörpern in Hessen (inkl. 4 Grundwasserkörper < 1 km²) sind zwei Grundwasserkörper ausschließlich aufgrund der PSM-Belastung und 17 weitere Grundwasserkörper aufgrund der Nitratbelastung (teilweise zusätzlich auch PSM) in den schlechten Zustand eingestuft worden. Eine Darstellung des chemischen Zustands für die Grundwasserkörper in Hessen findet sich in der Karte 1-20 in Anhang 1.

Sonstige anthropogene Einwirkungen

Eine Beeinflussung von Grundwasserkörpern durch die Salzabwasserversenkung kann schon über natürlich mineralisiertes Formationswasser aus dem Plattendolomit oder aus dem tiefen Unteren Buntsandstein hervorgerufen werden, das durch den Druck der Versenkung in den Plattendolomit in darüber liegende Süßwasser führende Grundwasserleiter aufsteigt. Dies ist zu unterscheiden von einer Beeinflussung durch aufsteigende Salzabwasser-/Formationswassergemische (Mischwässer), die durch spezielle, nicht geogen vorkommende hohe Ionen-Konzentrationen und bestimmte Ionenverhältnisse charakterisiert werden.

Die Übertragung eines Messstellenergebnisses aus dem Überwachungsprogramm erfolgt für die Fläche einer hydrogeologischen Typologie, in der die Messstelle liegt. Das heißt, dass vor allem diejenigen Gebiete in die Fläche einbezogen werden, die aufgrund der geologischen Verhältnisse prädestiniert für einen Aufstieg von Grundwasser aus dem Plattendolomit in den Buntsandstein bzw. in höhere Schichten sind. Dies sind der Salzhangbereich, Gebiete mit starker Blocktektonik bzw. starker bruchtektonischer Beanspruchung und morphologische Depressionen wie z. B. Talauen sowie Gebiete mit einer Kombination solcher geologischen Merkmale.

Aufgrund der Salzabwasserversenkung sind im Werra-Kali-Gebiet 4 Grundwasserkörper und im Kali-Gebiet Neuhof 1 Grundwasserkörper im schlechten chemischen Zustand (Abb. 4-28).

Wasserkörper zur Entnahme von Trinkwasser

Gemäß Art. 7 (2) WRRL ist für die Wasserkörper, die für Trinkwasserentnahmen genutzt werden, sicherzustellen, dass die Umweltziele und Qualitätsnormen der WRRL eingehalten werden. Darüber hinaus muss das gewonnene Wasser unter Berücksichtigung der angewandten Aufbereitungsverfahren die Anforderungen der Trinkwasserrichtlinie (98/83/EG) erfüllen. Dies ist in Hessen in allen Grundwasserkörpern, die für Trinkwasserentnahmen genutzt werden, der Fall (s. Karte 1-21).

 

 

Abb. 4-28: Zustand der Grundwasserkörper im Bereich der Salzabwasserversenkung (Datenbestand HLUG 2007/2008)

Schwellenwerte

Die WRRL nennt als weitere Parameter für die Charakterisierung des chemischen Zustands in Anhang V die Konzentration von Schadstoffen und die elektrische Leitfähigkeit im Grundwasser (Schwellenwerte, siehe oben). Des Weiteren fordert sie in Anhang II die Bestimmung von natürlichen Hintergrundwerten von Stoffen im Grundwasser, die auf Basis verschiedener Typologien (z. B. Hydrogeologie, Geologie, Grundwasserströmungsverhältnisse) abgeleitet werden sollen. Sie nennt dabei keine konkrete Verfahrensanleitung zur Ableitung der natürlichen Grundwasserbeschaffenheit, die als Grundlage der Ableitung von Schwellenwerten dient (weitere Ausführungen zur methodischen Vorgehensweise in Hessen finden sich im Handbuch WRRL Hessen (HMULV 2008a).

Um eine handhabbare Anzahl von Schwellenwerten zu erhalten, wurden in Hessen die hydrogeologischen Teilräume zugrunde gelegt (Abb. 1-3). Die natürliche Hintergrundbeschaffenheit wurde nach dem BRIDGE-Verfahren (Background cRiteria for the IDentification of Groundwater thrEsholds) abgeleitet. Die Zuordnung der Schwellenwerte zu den jeweiligen Grundwasserkörpern erfolgte durch eine Verschneidung der hydrogeologischen Teilräume mit den Grundwasserkörpern (siehe Tab. 4-11 und Abb. 4-29).

Hydrogeologischer Teilraum

Arsen

Blei

Cadmium

Quecksilber

Ammonium

Chlorid

Sulfat

[mg/l]

[mg/l]

[mg/l]

[mg/l]

[mg/l]

[mg/l]

[mg/l]

Mitteldeutscher Buntsandstein

8

5

2,5

0,5

0,3

135

153

Nordhessisches Tertiär

6

5

2,5

0,5

0,3

136

155

Nordwestdeutsches Bergland

10

5

2,5

0,5

0,3

155

240

Oberrheingraben mit Mainzer Becken

9

5

2,5

0,5

0,5

180

204

Rheinisches Schiefergebirge

6

5

2,5

0,5

0,3

137

147

Schwarzwald, Vorspessart und Odenwald

10

6

2,5

0,5

0,3

143

154

Süddeutscher Buntsandstein und Muschelkalk

5

5

2,5

0,5

0,3

130

137

Thüringische Senke

9

5

2,5

0,5

0,3

140

221

Untermainsenke

8

5

2,5

0,5

0,5

158

192

Tab. 4-11: Schwellenwerte für die hydrogeologischen Teilräume von Hessen (Datenbestand HLUG 2007/2008)

Die Mehrzahl aller Grundwasserkörper weist Stoffkonzentrationen auf, die deutlich unterhalb der ausgewiesenen Schwellenwerte liegen. Vereinzelt werden die Schwellenwerte jedoch erreicht bzw. überschritten.

Für Arsen werden die Schwellenwerte vereinzelt in den Buntsandsteinen des Odenwaldes und im nordhessischen Buntsandsteingebiet überschritten. Die Überschreitungen sind jedoch geogener Herkunft, also natürlichen Ursprungs. Das Arsen kommt fein verteilt in den Tonen und Tonsteinen sowie Schluffsteinen der sedimentären Abfolge des Buntsandsteins vor und wird durch das durchfließende Grundwasser gelöst.

 

 

Abb. 4-29: Hydrogeologische Teilräume von Hessen mit Hinweisen auf Schwellenwertüberschreitungen (Datenbestand HLUG 2007/2008)

Flächenhaft erhöhte Konzentrationen von Ammonium, die aber unterhalb der Schwellenwerte liegen, sind auf eine intensive Landnutzung auf Arealen mit reduzierenden Bedingungen im Untergrund zurückzuführen. Dies tritt im Bereich der Lockersedimente des Oberrheingrabens und der Untermainsenke auf.

Der Abgleich mit den Schwellenwerten an den Überwachungsmessstellen führt in keinem Grundwasserkörper dazu, dass einer der Grundwasserkörper im schlechten chemischen Zustand ist.

4.2.2.2 Grundwasserabhängige Landökosysteme

4.2.2.2
Grundwasserabhängige Landökosysteme

Auf die Selektion und Überwachung WRRL-relevanter grundwasserabhängiger Landökosysteme wurde bereits in Abschnitt 2.2.3 eingegangen. In Abbildung 2-14 findet sich eine Darstellung zur Überwachung grundwasserabhängiger Landökosysteme.

1.1.3 Künstliche und erheblich veränderte Wasserkörper

1.1.3
Künstliche und erheblich veränderte Wasserkörper

Ein künstlicher Wasserkörper (Artificial Water Body, AWB) ist „ein von Menschenhand geschaffener Oberflächenwasserkörper“ (Art. 2 Nr. 8 WRRL), der weder durch die direkte physikalische Veränderung noch durch eine Verlegung oder Begradigung eines bestehenden Wasserkörpers entstanden ist.

In Hessen werden die drei Baggerseen (Werratalsee, Langener Waldsee und NSG Main-flingen) und die zwei Bergbaurestseen (Borkener See, Singliser See), die eine Fläche von mindestens 50 ha aufweisen und damit WRRL-relevant sind, als künstliche Gewässer ausgewiesen.

Der Lampertheimer Altrheinsee, ein vom Hauptstrom abgetrennter Altrheinarm mit innen liegenden Seen, wird als natürlicher Sondertyp des Oberrheingebietes betrachtet. Er ist somit das einzige „natürliche“ Stehgewässer über 50 ha in Hessen.

Ein erheblich veränderter Wasserkörper (Heavily Modified Water Body, HMWB) ist u. a. durch intensive und dauerhafte oder irreversible Nutzungen geprägt.

Als erheblich veränderte Wasserkörper wurden neben den Talsperren (15 Wasserkörper) weitere 18 Fließgewässerabschnitte ausgewiesen (Anhang 2-1). Die künstlichen Seen sowie der Altrhein wurden den Wasserkörpern oberirdischer Fließgewässer zugeordnet.

4.3 Zusätzliche Überwachung in Schutzgebieten

4.3
Zusätzliche Überwachung in Schutzgebieten

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

4.3.1
Wasser- und Heilquellenschutzgebiete

Die Überwachung von Wasserschutzgebieten erfolgt durch die Unteren Wasserbehörden sowie das Kreisgesundheitsamt. Schaukommissionen, die aus Vertretern von Wasserversorgungsunternehmen, Gemeindevorstand, Gesundheitsbehörde, Verbänden und Unterer Wasserbehörde bestehen, können bei Auffälligkeiten im Rohwasser, bei der Feststellung eines vorhandenen Gefährdungspotenzials sowie im Rahmen des Verfahrens zur Schutzgebietsausweisung gebildet werden.

Kooperationen in Wasserschutzgebieten

Als Kooperationspartner fungieren Wasserversorgungsunternehmen und die Landwirtschaft, die gegenseitig eine Kooperationsvereinbarung eingehen. Die Kooperationsvereinbarung bedarf der Zustimmung des zuständigen Regierungspräsidiums, Abteilung Umwelt. Im Mittelpunkt steht die grundwasserschutzorientierte Zusatzberatung der betroffenen Landwirte.

Rohwasseruntersuchungsverordnung

Die „Verordnung über die Untersuchung des Rohwassers von Wasserversorgungsanlagen (Rohwasseruntersuchungsverordnung - RUV)“ vom 19. Mai 1991 sieht vor, dass die Unternehmer von Wasserversorgungsanlagen das zur Wasserversorgung gewonnene Wasser (Rohwasser) nach Vorgabe der RUV zu untersuchen haben. Diese Überwachung ist nutzungsorientiert. Rohwasseruntersuchungen werden seit dem Jahr 1991 durchgeführt. Verantwortlich für die Untersuchungen sind die Betreiber der Wasserversorgungsanlagen.

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

4.3.2
Badegewässer

Die Überwachung von Badegewässern umfasst in der Regel Sichtkontrollen, Probenahmen und Analysen der Wasserproben. Zur Überwachung der Wasserqualität werden vor allem die Konzentrationen an speziellen Indikatorbakterien für fäkale Verschmutzungen (Escherichia coli und intestinale Enterokokken) regelmäßig, mindestens einmal im Monat, während der Badesaison bestimmt. Gibt es Hinweise, dass an einem Badegewässer ein Potenzial für eine Massenvermehrung von Cyanobakterien oder von Makroalgen besteht, werden weitere Untersuchungen durchgeführt, um mögliche Gefahren für die Gesundheit zu bestimmen (Näheres siehe Abschn. 3.2).

Der Zustand der Badegewässer wird jährlich der Europäischen Kommission berichtet. Der Zustand der hessischen Badegewässer findet sich auf der Homepage des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie unter http://badeseen.hlug.de/ .

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

4.3.3
Fischgewässer

Zur Überwachung der Wasserqualität werden physikalisch-chemische Kenngrößen herangezogen, für die spezifische Qualitätsanforderungen als Grenzwerte festgelegt sind (Näheres siehe Abschn. 5.3.3). Auch wurden innerhalb der Fischgewässer ca. 50 operative Messstellen zur Erfassung der Fischfauna ausgewählt.

Der Zustand der Fischgewässer wird alle drei Jahre der Europäischen Kommission berichtet. Der Zustand der hessischen Fischgewässer für die Jahre 2005 bis 2007 kann folgendem Hintergrunddokument entnommen werden: „Hessischer Beitrag für die Zusammenfassung des Berichts der Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 16 der Richtlinie 2006/44/EG (Fischgewässer) für die Berichtsjahre 2005 bis 2007“.

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

4.3.4
FFH- und Vogelschutzgebiete

Zur Überwachung von grundwasserabhängigen Landökosystemen innerhalb von FFH- und Vogelschutzgebieten nach Maßgabe erteilter oder noch zu erteilender Wasserrechte wird auf die Ausführungen zu grundwasserabhängigen Landökosystemen (Abschnitte 2.2.3 und 4.2.2.3) verwiesen.

Darüber hinaus sind die Mitgliedstaaten nach Art. 11 der FFH-Richtlinie generell verpflichtet, den Erhaltungszustand von europäisch geschützten Arten und Lebensräumen zu überwachen und die wichtigsten Ergebnisse regelmäßig zu berichten. Die Konzeption zu dieser Überwachung, die grundsätzlich auch die FFH- und Vogelschutzgebiete betreffen wird, befindet sich derzeit im Aufbau.

Zur Erfassung der Fischfauna wurden ca. 50 operative Messstellen ausgewählt, welche durch FFH-Gebiete verlaufen und bei denen ein Vorkommen einer FFH-Art (meist Mühlkoppe oder Bachneunauge) bekannt ist. Des Weiteren wurde im Hinblick auf die Abstimmung der Überwachungsprogramme gemäß WRRL und FFH abschließend bei der Benennung der operativen Messstellen darauf geachtet, dass in jeder TK 25 mindestens eine Messstelle zur Fischfauna eingerichtet wurde.

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

5
UMWELTZIELE UND AUSNAHMEN

5.1 Umweltziele für den guten Zustand der Oberflächengewässer

5.1
Umweltziele für den guten Zustand der Oberflächengewässer

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

5.1.1
Fließgewässer

5.1.1.1 Umweltziele für prioritäre Stoffe, spezifische Schadstoffe und physikalisch-chemisch ...

5.1.1.1
Umweltziele für prioritäre Stoffe, spezifische Schadstoffe und physikalisch-chemisch Komponenten

Als Umweltziele für die Schadstoffbelastung sind im Anhang 4 Tabelle 5 der Verordnung zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (VO-WRRL)für die „sonstigen (spezifischen) Schadstoffe“ im Sinne des Anhangs VIII WRRL und im Anhang 5 der VO-WRRLfür einen Teil der 33 prioritären Stoffe der WRRL (Anhang X) Qualitätsziele festgelegt worden. Diese Qualitätsziele beziehen sich auf den arithmetischen Jahresmittelwert der Untersuchungsergebnisse an den Messstellen im Gewässer. Sie gelten für die hessischen Oberflächengewässer, unabhängig davon, ob es sich um ein Fließgewässer oder einen See (inkl. künstliche Gewässer und Talsperren) handelt.

Die Qualitätsnormen für die sonstigen (spezifischen) Schadstoffe werden zur Bewertung des guten ökologischen Zustands herangezogen (Anhang 2-8). Der gute ökologische Zustand ist dabei nur dann erreicht, wenn neben den sonstigen durch die WRRL für die Einstufung in den guten ökologischen Zustand festgelegten Kriterien (Abschn. 5.1.1.2) im jeweiligen Wasserkörper auch die für die sonstigen Schadstoffe festgelegten Qualitätsnormen eingehalten werden

Für die Bewertung des chemischen Zustands werden die Umweltqualitätsnormen der prioritären Stoffe (siehe Anh. 2-9) herangezogen. Der gute chemische Zustand ist erreicht, wenn bei keinem der prioritären Stoffe die als Jahresmittelwert festgelegte Umweltqualitätsnorm und die zusätzlich festgelegte zulässige Höchstkonzentration überschritten werden. Wie in Abschnitt 2.1.1.3 erläutert, sollen die Qualitätsnormen der VO-WRRL unter Einbeziehung der Regelungen zur Tochterrichtlinie „Prioritäre Stoffe“ künftig in einer Verordnung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit geregelt werden. Dabei werden möglicherweise für eine Reihe von Stoffen die im Anhang 4 der VOWRRLgenannten Qualitätsnormen überarbeitet. Dies wird dann auch zu Änderungen der Anhänge 2-8 und 2-9 führen.

Ziel ist es, bis Ende 2015 in möglichst vielen hessischen Oberflächengewässern diese Qualitätsnormen einzuhalten. Die Vorgehensweise zur Überwachung der Konzentrationen im Gewässer wird im Kapitel 4 beschrieben.

Für die Stoffe der Anhänge IX und X (prioritäre Stoffe) der WRRL sind die erforderlichen Umweltqualitätsnormen in der Richtlinie 2008/105/EG festgelegt worden. Ihre Umsetzung in nationales Recht wird bis spätestens 13. Juli 2010 durch eine Bundesverordnung erfolgen. Bisher sind im Anhang 5 der VO-WRRL nur die aus den Tochterrichtlinien der früheren Richtlinie 76/464/EWG (jetzt Richtlinie 2006/11/EG) übernommenen Qualitätsnormen aufgeführt, weil diese nach Anhang IX WRRL bis zur Verabschiedung der Richtlinie 2008/105/EG zunächst als Qualitätsnormen gegolten haben.

Die Ermittlung der sonstigen (spezifischen) Schadstoffe und die Festlegung von Qualitätsnormen für diese Stoffe erfolgt durch die Mitgliedstaaten. Die im Anhang 4 der VO-WRRLin Tabelle 5 enthaltene Stoffliste sowie die dortigen Qualitätsnormen beruhen auf einem in der Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) abgestimmten Muster-Verordnungsentwurf. Wegen der gebotenen, länderübergreifend gleichen Vorgehensweise wurden auch die Stoffe in die Tabelle aufgenommen, die für hessische Gewässer keine Bedeutung haben. Dieser Sachverhalt wird bei der Durchführung der Überwachung der Gewässer berücksichtigt.

Wie bereits u,a. im Abschnitt 2.1.1.3 erwähnt, liegen für eine Reihe dieser Stoffe fachlich abgestimmte Vorschläge für neue Qualitätsnormen vor, die entsprechend den Anforderungen des Anhangs V Nr. 1.2.6 WRRL abgeleitet wurden. In diesem Bewirtschaftungsplan werden bis zur Veröffentlichung der geplanten Verordnung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit die bisherigen Werte der VO-WRRL zugrunde gelegt.

Hinsichtlich der physikalisch-chemischen Komponenten in Unterstützung der biologischen Komponenten gilt Folgendes: Die Werte für Temperatur, Sauerstoff, Chlorid, Ammonium und Phosphor müssen in einem Bereich liegen, innerhalb dessen die Funktionsfähigkeit des Ökosystems und die Einhaltung der Ziele für die biologischen Qualitätskomponenten gewährleistet ist (Anhang V, Nr. 1.2.2 WRRL)).

5.1.1.2 Umweltziele biologischer Komponenten

5.1.1.2
Umweltziele biologischer Komponenten

Die biologischen Komponenten umfassen Phytoplankton (frei im Wasser schwebende Algen), Makrophyten (Wasserpflanzen) und Phytobenthos (auf dem Gewässerboden lebende Algen), Makrozoobenthos (Fischnährtiere) und Fischfauna. Die wichtigsten Parameter sind die Artenzusammensetzung und die Artenhäufigkeit, beim Phytoplankton auch die Biomasse und bei der Fischfauna die Altersstruktur.

Als Maßstab für die Bewertung des ökologischen Zustands dient somit der Referenzzustand des jeweiligen Gewässertyps (Abschn. 1.1.1). Die anhand der biologischen Qualitätskomponenten klassifizierte sehr gute Zustandsklasse entspricht dabei vollständig oder weitgehend vollständig den natürlichen Bedingungen. Das Umweltziel für die biologischen Komponenten ist der gute ökologische Zustand. Beim guten ökologischen Zustand weicht die Zusammensetzung und Häufigkeit der Arten nur geringfügig vom jeweiligen gewässertypspezifischen Referenzzustand ab. Bei einer mäßigen Abweichung fehlen bereits wichtige taxonomische Gruppen der typspezifischen Lebensgemeinschaft (z. B. wenn in der Forellenregion der Mittelgebirgsbäche in Hessen keine Groppen festgestellt werden), so dass dann die mäßige Zustandsklasse vorliegt und ein Handlungsbedarf zur Verbesserung der ökologischen Situation besteht (Abb. 5-1).

 

 

Abb. 5-1: Schematische Darstellung der gewässertypbezogenen Bewertung des ökologischen Zustands

Eine Schädigung der Biologie, z. B. durch spezifische Schadstoffe wie Dibutylzinn (DBT), polychlorierte Biphenyle (PCB), Pflanzenschutzmittelwirkstoffe oder Schwermetalle kann sich in den Gewässern unter Umständen erst Jahre später auswirken. Aus diesem Grund werden diese toxischen Stoffe bei der Beurteilung des ökologischen Zustands separat betrachtet (Abschn. 5.1.1.1). Werden in einem Wasserkörper Überschreitungen der festgesetzten Umweltqualitätsnorm festgestellt, so ist - unabhängig von dem Zustand der biologischen Komponenten - das Umweltziel verfehlt.

Anders verhält es sich bei den unterstützenden physikalisch-chemischen Qualitätskomponenten (z. B. Temperatur, Pflanzennährstoffe). Zeigen die biologischen Komponenten einen sehr guten oder guten Zustand an, führt eine Überschreitung der Orientierungswerte für die physikalisch-chemischen Qualitätskomponenten nur dann zu einer Abstufung in den mäßigen Zustand, wenn die biologische Bewertung für diesen Bereich unsicher ist. Für diese unterstützenden Parameter gelten somit keine verbindlichen Grenzwerte, erhöhte Werte geben jedoch wichtige Hinweise auf mögliche ökologisch wirksame Defizite.

In Deutschland wurden neue biologische Verfahren für die Erfassung und Bewertung der biologischen Komponenten entwickelt. Um europaweit eine einheitliche Bewertung des guten ökologischen Zustands zu erreichen, wurden und werden die nationalen Bewertungsmethoden der Mitgliedstaaten in einem sogenannten Interkalibrierungsprozess miteinander verglichen und - falls erforderlich - angepasst. Dadurch soll gewährleistet werden, dass auch in Deutschland keine zu hohen oder zu niedrigen Anforderungen an den Gewässerschutz gestellt werden.

Eine umfassende Beschreibung der deutschen Bewertungsverfahren findet sich u. a. im Handbuch WRRL Hessen (HMULV 2007b) sowie im Teil B der Rahmenkonzeption der LAWA (LAWA 2007) und in der Beschreibung der Gewässertypensteckbriefe (POTTGIESER & SOMMERHÄUSER, 2008). Die aktuellen Berichte zu den nationalen Bewertungsverfahren sowie die entsprechenden Softwareprogramme stehen unter den folgenden Internetadressen zum Download zur Verfügung:

-

Phytoplankton: http://www.igb-berlin.de => Abteilungen => Limnologie von Flussseen => Mitarbeiterverzeichnis => Mischke

-

Phytobenthos/Makrophythen („PHYLIB“): http://www.lfu.bayern.de => Wasser => Forschung und Projekte => PHYLIB Deutsch => Publikationen

-

Fische („FiBS“): http://www.landwirtschaft-mlr.baden-württemberg.de => Dienststellen => Landesanstalten => LAZBW Aulendorf => Fischereiforschungsstelle => Fachinformationen => WRRL => FiBS

-

Makrozoobenthos („PERLODES“): http://www.fliessgewaesserbewertung.de

In der Regel werden diese nationalen Bewertungsverfahren in Hessen angewendet. Jedoch erfolgen in wenigen Ausnahmen für bestimmte Fließgewässertypen (Abschn. 1.1.1) Abweichungen von dem Bewertungsverfahren PERLODES:

-

Beim Typ 19 (kleine Niederungsfließgewässer) und bei den gefällearmen Fließgewässern der Mittelgebirgsregion vom Typ 9 erfolgt die Beurteilung der ökologischen Zustandsklasse durch eine gutachtliche Einstufung, da das Bewertungsverfahren hier derzeit noch zu unsicheren Ergebnissen führt. Ab einer Einzugsgebietsgröße von > 100 km² wird hier als Umweltziel ein Saprobienindex von £ 2,3 angenommen.

-

Bei den silikatischen grobmaterialreichen Mittelgebirgsbächen (Typ 5) wird der Bewertungsparameter „Anteil Hyporhithralbesiedler“ in Zweifelsfällen weniger stark berücksichtigt, da dieser Parameter häufig von der Einzugsgebietsgröße abhängig ist und somit nicht mit Belastungen im Einzugsgebiet in Zusammenhang gebracht werden kann.

-

Bei den Mittelgebirgsflüssen (Typ 9, Typ 9.1 und 9.2) wird der Bewertungsparameter „Anteil Metarhithralbesiedler“ in Zweifelsfällen weniger stark berücksichtigt, da dieser Parameter häufig von der Einzugsgebietsgröße und der örtlichen Nähe von zufließenden Bächen abhängig ist und somit nicht mit Belastungen im Einzugsgebiet in Zusammenhang gebracht werden kann.

Zusammenfassende Bewertung des ökologischen Zustands eines Wasserkörpers anhand einzelner Qualitätskomponenten

Das Umweltziel ist, dass der Wasserkörper für die einzelnen Qualitätskomponenten im Mittel einen mindestens guten Zustand anzeigt. Bei der Mittelwertbildung werden alle Ergebnisse der operativen Messstellen für die biologischen Qualitätskomponenten gleichwertig berücksichtigt, da die Untersuchungsbereiche nach repräsentativen Gesichtspunkten ausgewählt wurden (Abschn. 4.1.1). Nur die Ergebnisse von weiteren Einzeluntersuchungen mit ausgewählten Fragestellungen (z. B. Besiedlung in renaturierten Bereichen, Einfluss von Mischwasserentlastungsanlagen, Besiedlung in kleineren Nebengewässern etc.) werden bei der Gesamtbewertung eines Wasserkörpers ggf. weniger stark gewichtet.

Insgesamt ist es somit möglich, dass innerhalb eines Wasserkörpers in begrenztem Umfang auch Bereiche vorhanden sein können, welche den guten ökologischen Zustand nicht erreichen. Dies gilt ebenso für eine gegebenenfalls noch vorhandene organische Belastung. Hier wird - analog zur Bestandsaufnahme - vorläufig als Ziel formuliert, dass für einen guten ökologischen Zustand maximal 30 % des Wasserkörpers eine erhöhte organische Belastung aufweisen dürfen.

Zusammenfassende Bewertung des ökologischen Zustands eines Wasserkörpers anhand verschiedener biologischer Komponenten

Da die einzelnen biologischen Komponenten durch verschiedene Umweltfaktoren (z. B. Struktur, Durchgängigkeit, Nährstoffe) unterschiedlich stark beeinflusst werden, erfolgt bei der Beurteilung der Wasserkörper anhand mehrerer biologischer Komponenten keine Mittelwertbildung. Als Umweltziel gilt, dass der Wasserkörper hinsichtlich aller biologischen Komponenten den guten Zustand erreicht. Die Gesamteinstufung eines Wasserkörpers erfolgt also gemäß der schlechtesten erreichten Zustandsklasse.

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

1.2
Grundwasser

5.1.1.3 Umweltziele hydromorphologische Komponenten

5.1.1.3
Umweltziele hydromorphologische Komponenten

Das Konzept der hydromorphologischen Umweltziele (UWZmorph) geht davon aus, dass je nach Gewässertyp und Fischregion, eine bestimmte Mindestausprägung von gewässerunmittelbaren Strukturmerkmalen je Bewertungsabschnitt vorhanden sein muss, damit dieser als „lebensraumgeeignet“ angesehen werden kann. Die Verteilung dieser höherwertigen Gewässerabschnitte (der 100-m-Kartierabschnitt der GESIS-Kartierung) im Wasserkörper bzw. deren Anteil an der Wasserkörperlänge zeigen an, ob aus struktureller Sicht ausreichend hochwertige Lebensräume vorhanden sind bzw. ob Maßnahmen zur Entwicklung weiterer lebensraumgeeigneter Gewässerstrukturen zu ergreifen sind.

Zur Ableitung der (operationalisierten) morphologischen Umweltziele (UWZmorph) konnte in Hessen auf die Daten der Gewässerstrukturgütekartierung zurückgegriffen werden. Die hinsichtlich der Gewässerstruktur bedeutsamen autökologischen Ansprüche der Leitarten sind bei der Ableitung der UWZmorph derart abgebildet, dass für jede Art diejenigen Merkmale (im Sinne der Gewässerstrukturgütekartierung) - nicht indexdotiert - angegeben werden, die in der Gesamtheit jeweils als Voraussetzung für den Bestand von stabilen, reproduktiven und abundanzreichen Populationen der Art anzusehen sind. Wegen der Vielzahl der Typ-/Fischregionskombinationen wurden ähnliche Merkmalskombinationen zu Gruppen zusammengefasst (Tab. 5-1).

 

 

Tab. 5-1: Gruppierung für die Ableitung einheitlicher Umweltziele

 

 

Wasserkörperbezogener Mindestanteil der Gewässerabschnitte, die die hydromorphologischen Umweltziele erfüllen

Bezogen auf die einzelnen Wasserkörper werden folgende Klassen definiert:

Anteil der Abschnitte, die alle gruppenspezifischen Ausprägungen besitzen

Handlungsbedarf

< 35 %

Handlungsbedarf zur Verbesserung der typenrelevanten Strukturen ist vorhanden

> 35 %

Gewässerstruktur ist für das Erreichen des guten ökologischen Zustandes aus jetziger Sicht ausreichend (siehe auch Abschn. 5.1.3.1, Abb. 5-6).

 

 

Ideal wäre dabei, wenn sich die hochwertigen Gewässerabschnitte möglichst gleichmäßig im Gewässer verteilen, so dass sie jeweils als Trittsteinhabitate der Gewässerfauna zur Verfügung stehen. Zur Vernetzung dieser Abschnitte ist hier die lineare Durchgängigkeit herzustellen.

Makrozoobenthos

Es wird davon ausgegangen, dass die für die Fischfauna identifizierten Merkmale insgesamt weitgehend deckungsgleich mit den entsprechenden Kriterien für die benthischen Invertebraten sind.

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

5.1.2
Seen und Talsperren

5.1.2.1 Umweltziele für spezifische Schadstoffe und physikalisch-chemische Komponenten

5.1.2.1
Umweltziele für spezifische Schadstoffe und physikalisch-chemische Komponenten

Die Umweltziele für prioritäre Stoffe und für spezifische Schadstoffe (Abschn. 5.1.1.1) gelten für alle hessischen Oberflächengewässer und somit auch für die Seen und Talsperren.

Für die Seenbewertung auf der Basis der Biokomponente Phytoplankton wurden im Rahmen der LAWA-Projekte seetypische Hintergrund- und Orientierungswerte für den trophischen Parameter Gesamtphosphor in einem Arbeitspapier (Stand 26. Februar 2009) beschrieben. Grundlegend für die Festlegung der Hintergrund- und Orientierungswerte ist die Typisierung hinsichtlich des Phytoplanktons, die sich sowohl an den LAWA-Kriterien nach MATHES et al. (2002), als auch an den Hilfskriterien der Phytoplanktonbewertung nach HOEHN et al. (2008) orientieren.

Die hessischen Seen und Talsperren der höheren Lagen sind Mittelgebirgstypen, die der geringeren Höhenlagen (< 200 m ü.NN) sind den Seetypen des Tieflandes zugeordnet. Die Hochwassertalsperren weisen infolge kurzer Aufenthaltszeiten einen Flussseecharakter auf, der aber für die Ökoregion der Mittelgebirge noch nicht definiert ist. Mit der Typisierung tritt die Entstehung des Sees oder der Talsperre in den Hintergrund, da die Seetypen direkt miteinander vergleichbar sind. Für jeden Seetyp ist ein maximaler Trophiestatus im Referenzzustand beschrieben, aus dem sich für den Gesamtphosphor-Gehalt eine Obergrenze im Referenzzustand und im guten Zustand bzw. Potenzial ergibt. Für diese Obergrenzen ist ein Konzentrationsbereich angegeben, der an die konkrete Situation des Sees bzw. der Talsperre anzupassen und zu begründen ist. In Tabelle 5-2 ist die Festlegung der seetypischen Orientierungswerte für die hessischen Seen und Talsperren dargelegt.

Seen / Talsperren

See-Subtyp Phytoplankton

Referenzpotenzial LAWA/PTSI-Index

seetyp. Gesamtphosphor-Orientierungswerte (mg/l) LAWA-Papier - 26.02.2009 -

vermind. Referenzpotenzial infolge Degradation LAWA/PTSI-Index

angepasster Gesamtphosphor-Orientierungswert (mg/l)

Festlegung Gesamtphosphor-Orientierungswerte für See/TS-WK und WK im EZG

Edertalsperre Waldecker Bucht

5

1,75
schwach mesotroph 1

18 - 25

2,0
+ 0,25 LAWA-Klassen
oder 0,5
Zustandsklasse

30 - 50

35

Diemeltalsperre

5

1,75
schwach mesotroph 1

18 - 25

2,25
+ 0,5 LAWA-Klassen
oder 1
Zustandsklasse

40 - 60

45

Kinzigtalsperre

12 k
derzeit 12

3,25
eutroph 2

60 - 90

 

 

70

Lampertheimer Altrheinsee

11.2 k

2,75
schwach eutroph 1

45 - 70

 

 

60

Antrifttalsperre

6.1

2,5
stark mesotroph 2

45 - 65

 

 

65

Driedorfer Talsperre

6.2

2,25
stark mesotroph 2

40 - 60

 

 

60

Niedermooser See

11.2 k

2,75
schwach eutroph 1

45 - 70

 

 

50

Werratalsee

14 k

2,25
mesotroph 2

40 - 60

 

 

45

Singliser See

13 k

1,75
schwach mesotroph 1

25 - 35

 

 

30

Tab. 5-2: Orientierungswerte für Seen und Talsperren in Hessen

In Anlehnung an die Orientierungswerte (Übergang vom guten zum mäßigen Zustand bzw. Potenzial), die in LAWA (2008) für die Fließgewässer beschrieben sind, können hinsichtlich der Parameter Chlorid-Gehalt und pH-Wert auch Orientierungswerte für die Seen und Talsperre herangezogen werden. Danach gilt als Orientierung für das gute ökologische Potenzial bezüglich des Chlorid-Gehalts ein Mittelwert von 200 mg/l und eine Spannweite des pH-Wertes von 6,5 bis 8,5.

5.1.2.2 Umweltziele biologischer Komponenten

5.1.2.2
Umweltziele biologischer Komponenten

Referenzbedingungen und darauf aufbauende Bewertungsverfahren nach Biokomponenten sind bisher ausschließlich für natürlich entstandene Seen entwickelt. Die Anpassung dieser Verfahren für künstliche Seen und Talsperren wird derzeit in bundesweiten Untersuchungen vorgenommen, wobei auch hessische Datensätze berücksichtigt werden. Eine entsprechende Verfahrensanpassung wurde für die Biokomponente Phytoplankton im Jahr 2008 vorgenommen und wird für die Biokomponenten Makrophyten und Phytobenthos in Kürze erwartet.

Bis eine entsprechende WRRL-konforme Bewertung der hessischen Seen und Talsperren möglich ist, wird in erster Näherung die Bewertung mit dem Phyto-See-Index auf der Grundlage der Seen des norddeutschen Tieflands vorgenommen. Dabei ist mindestens ein gutes ökologisches Potenzial für die Seen und Talsperren zu erreichen.

Weiterhin kann die LAWA-Bewertung anhand der Trophie hinzugezogen werden, die in den entsprechenden LAWA-Richtlinien für natürliche Seen, Baggerseen und Talsperren beschrieben sind (LAWA 1998; LAWA 2001, LAWA 2002). Tagebauseen können, sofern sie nicht versauert sind, wie natürliche Seen beschrieben werden. Für die Trophie-Bewertung der Seen nach LAWA ist jeweils ein seentypischer Referenzzustand beschrieben, wobei die Bewertungsstufe 1 mit dem höchsten ökologischen Potenzial, die Stufen 2, 3, 4 und 5 mit dem guten, mäßigen, unbefriedigenden und schlechten Potenzial angenommen werden.

5.1.2.3 Umweltziele hydromorphologischer Komponenten

5.1.2.3
Umweltziele hydromorphologischer Komponenten

Die Umweltziele der hydromorphologischen Komponenten zielen darauf ab, den natürlichen Zustand der oberirdischen Gewässer und die strukturelle Abweichung von diesem Referenzzustand zu beschreiben. Mit Hilfe der hydromorphologischen Komponenten lässt sich damit die strukturelle Degradation der Gewässer bewerten.

Die in Hessen vorhandenen Baggerseen und Tagebauseen sind aufgrund ihrer anthropogenen Entstehung als künstliche Gewässer einzustufen. Die Talsperren sind infolge wasserwirtschaftlicher Erfordernisse des Hochwasserschutzes oder der Niedrigwassererhöhung durch den Aufstau von Fließgewässern entstanden und werden daher als erheblich veränderte Gewässer eingestuft.

Infolge dieser Einstufung als künstliche bzw. erheblich veränderte Gewässer können für die Seen in Hessen keine Umweltziele bezüglich der hydromorphologischen Komponenten formuliert werden.

5.1.3 Defizitanalyse Oberflächenwasserkörper

5.1.3
Defizitanalyse Oberflächenwasserkörper

5.1.3.1 Defizitanalyse Biologie und Gewässerstruktur

5.1.3.1
Defizitanalyse Biologie und Gewässerstruktur

Biologie

Wie in Abschnitt 5.1.1.2 dargestellt ist, erfolgt die Bewertung des ökologischen Zustands in erster Linie gemäß Anhang V WRRL auf der Grundlage der biologischen Qualitätskomponenten. Die Ergebnisse der biologischen Untersuchungen sind in Abschnitt 4.1.2.1 dargestellt und zeigen in weiten Bereichen einen Handlungsbedarf an.

Sowohl im Hinblick auf die Auswahl der geeigneten Maßnahmen als auch im Hinblick auf den Maßnahmenumfang ist es zunächst erforderlich, im Rahmen einer Defizitanalyse zu prüfen, welche Faktoren den Zustand der einzelnen biologischen Qualitätskomponenten bestimmen. Mit Hilfe dieser Analyse können dann die unterstützenden Qualitätskomponenten operationalisiert werden. Dabei ist jedoch zu beachten, dass eine mäßige, unbefriedigende oder schlechte biologische Besiedlung in der Regel nicht auf eine einzige Belastung zurückzuführen ist. Dennoch unterscheiden sich die biologischen Qualitätskomponenten in Bezug auf unterschiedliche Belastungen in ihrer Empfindlichkeit. Dies wurde bereits bei der Aufstellung des Überwachungsprogramms berücksichtigt (Abschn. 4.1.1.1).

Fischnährtiere (Makrozoobenthos)

Die Lebensgemeinschaft der Fischnährtiere wird insbesondere vom Grad der organischen Belastung und von den strukturellen Gegebenheiten im Fließgewässer bestimmt. Darüber hinaus gibt es jedoch eine Vielzahl weiterer Faktoren, welche im Einzelfall die Biozönose sogar deutlich stärker beeinflussen können (z. B. Dominanz von Neueinwanderern in den Schifffahrtsstraßen infolge der Verschleppung und Einbürgerung durch die Schifffahrt).

Wie ein Vergleich der Abbildungen 5-2 und 5-3 zeigt, wird die Lebensgemeinschaft der Fischnährtiere vorrangig durch den Grad der organischen Belastung bestimmt. So lassen sich bei Betrachtung der Ergebnisse aus saprobiell belasteten Gewässerabschnitten (Abb. 5-2) keinerlei Abhängigkeiten von der Gewässerstrukturgüte erkennen. Unabhängig von der Gewässerstruktur zeigen die Fischnährtiere (im Modul Allgemeine Degradation) im Mittel immer einen unbefriedigenden (4) bis schlechten (5) ökologischen Zustand an.

Hingegen zeigt sich in Untersuchungsbereichen, welche keine erhöhte organische Belastung aufweisen (ökologischer Zustand im Modul Saprobie sehr gut oder gut), eine Abhängigkeit der ökologischen Zustandsklasse von der Gewässerstrukturgüte (siehe Abb. 5-3).

Diese Abhängigkeit wird noch deutlicher, wenn statt der Gesamtstrukturgüte bestimmte Einzelparameter, wie z. B. Tiefenvarianz oder Laufkrümmung, betrachtet werden (siehe auch HLUG 2007).

 

 

Abb. 5-2: Die anhand der Fischnährtierbesiedlung (im Modul Allgemeine Degradation) ermittelte ökologsche Zustandsklasse in Abhängigkeit von der Gewässerstrukturgüte in Bereichen mit erhöhter organischer Belastung (n = 319) (Datengrundlage: Monitoring Biologie 2004 - 2007/HLUG 2008)

 

 

Abb. 5-3: Die anhand der Fischnährtierbesiedlung (im Modul Allgemeine Degradation) ermittelte ökologische Zustandsklasse in Abhängigkeit von der Gewässerstrukturgüte in Bereichen ohne erhöhte organische Belastung (n = 778) (Datengrundlage: Monitoring Biologie 2004 - 2007/HLUG 2008)

Fische

Im Vergleich zu den Fischnährtieren sind die Fische stärker auf eine intakte Gewässerstruktur und miteinander vernetzte Lebensräume angewiesen, so dass die hydromorphologischen Umweltziele insbesondere anhand der Ansprüche verschiedener Leitfischarten abgeleitet wurden (Abschn. 5.1.2.3).

Die Abbildungen 5-4 und 5-5 zeigen die anhand der Fischfauna ermittelte ökologische Zustandsklasse in Abhängigkeit von der Gewässerstrukturgüte bzw. den Abweichungen zu den morphologischen Umweltzielen. Gut zu erkennen ist, dass mit zunehmenden strukturellen Defiziten (= abnehmende Abweichungsklasse, siehe Abschn. 5.1.3.1) auch der ökologische Zustand nahezu linear abfällt (Abb. 5-5).

 

 

Abb. 5-4: Die anhand der Fischfauna ermittelte ökologische Zustandsklasse in Abhängigkeit von der Gewässerstrukturgüte (n = 429) (Datengrundlage: Monitoring Biologie 2005 & 2007/HLUG 2008)

 

 

Abb. 5-5: Die anhand der Fischfauna ermittelte ökologische Zustandsklasse in Abhängigkeit von den Abweichungsklassen (n = 480) (Datengrundlage: Monitoring Biologie 2005 & 2007/HLUG 2008)

In den Untersuchungsabschnitten, in denen die morphologischen Umweltziele erfüllt sind (= Abweichungsklasse 4), wird jedoch der gute ökologische Zustand im Mittel knapp verfehlt. Zurückzuführen ist dies darauf, dass auch eine intakte Fischfauna nicht allein durch eine naturnahe Gewässerstruktur geprägt wird. Weitere mitbestimmende Besiedlungsparameter sind insbesondere

-

lineare und laterale Vernetzung von Teillebensräumen,

-

Grad der organischen und trophischen Belastung,

-

Art und Umfang von Besatzmaßnahmen.

Bei der Aufstellung des Maßnahmenprogramms werden diese verschiedenen Belastungsfaktoren somit ebenfalls berücksichtigt.

Betrachtet man nicht nur die Bewertung eines einzelnen Untersuchungsbereichs, sondern die Bewertung eines gesamten Wasserkörpers, so wird deutlich, dass auch die Struktur oberhalb und unterhalb des Untersuchungsbereichs eine entscheidende Rolle spielt. Gemäß dem Trittsteinprinzip ist davon auszugehen, dass in einem gewissen Umfang auch strukturell defizitäre Gewässerabschnitte in einem Wasserkörper vorhanden sein können.

Abbildung 5-6 zeigt die anhand der Fischfauna ermittelte ökologische Zustandsklasse eines Wasserkörpers in Abhängigkeit von den prozentualen Anteilen strukturell hochwertiger Gewässerabschnitte (Abweichungsklassen 4 und 5) innerhalb dieses Wasserkörpers. Hier ist zu erkennen, dass mit zunehmenden Anteilen von strukturell hochwertigen Abschnitten auch die Lebensgemeinschaft der Fische sich fast linear dem natürlichen Zustand annähert. Das Umweltziel, der gute ökologische Zustand, wird im Mittel dann erreicht, wenn gut 35 % der Gewässerabschnitte in einem Wasserkörper strukturell hochwertige Abschnitte aufweisen. Aus diesem Grund wird davon ausgegangen, dass es ausreicht, wenn in etwa 35 % der Gewässerabschnitte die morphologischen Umweltziele erreicht werden (Abschn. 5.1.2.3).

 

 

Abb. 5-6:
Die anhand der Fischfauna ermittelte ökologische Zustandsklasse in Abhängigkeit von den prozentualen Anteilen strukturell hochwertiger Gewässerabschnitte innerhalb eines Wasserkörpers (n = 282) (Datengrundlage: Monitoring Biologie 2005 & 2007/HLUG 2008)

Kieselalgen (Diatomeen)

Auf der Ebene der Primärproduzenten sind insbesondere die Kieselalgen ein geeigneter Indikator zur Ermittlung der trophischen Situation im Wasserkörper. So ist das Vorkommen bzw. Fehlen bestimmter Kieselalgenarten in erster Linie von der Verfügbarkeit des Pflanzennährstoffs Phosphat abhängig. Zur Verbesserung der trophischen Situation sind somit in erster Linie Maßnahmen zur Minderung der Phosphatbelastung erforderlich (siehe Abschn. 7.1).

Ein zweiter, wenngleich gegenüber dem Phosphat-Gehalt untergeordneter Parameter, welcher die trophische Situation im Gewässer beeinflussen kann, ist der Beschattungsgrad des Gewässers (siehe Abb. 5-7). So ist in den sonnigen und vollsonnigen Gewässerabschnitten der Trophie-Index im Mittel um etwa 0,1 höher als in den stärker beschatteten Bereichen. Bei nur geringfügig erhöhten Phosphat-Konzentrationen und Trophie-Indices kann es im Hinblick auf die Trophie somit ggf. bereits ausreichen, wenn durch gezielte Strukturverbesserungsmaßnahmen - einschließlich der Ausweisung ungenutzter Uferstreifen - die Beschattung des Gewässers deutlich erhöht wird.

 

 

Abb. 5-7: Der anhand der Kieselalgen ermittelte Trophie-Index in Abhängigkeit von der Beschattung (n = 644) (Datengrundlage: Monitoring Biologie 2005 - 2007/HLUG 2008)

Biologie und Salzbelastung der Werra

Wie in Abschnitt 4.1.2.1 dargestellt, weist die Werra eine erhöhte Belastung mit verschiedenen Salzen (insbesondere Chlorid, Kalium und Magnesium) auf. Diese Salzbelastung überdeckt teilweise die hier bestehenden weiteren Belastungen (insbesondere eine ebenfalls erhöhte Phosphatbelastung und die bestehenden hydromorphologischen Defizite). Im Gegensatz dazu wird hinsichtlich der biologischen Gewässergüte (= Saprobie) an einigen Stellen eine erhöhte organische Belastung indiziert, obwohl diese nicht mehr besteht.

Weitere Erläuterungen zum ökologischen Zustand der Werra einschließlich einer Prognose bei unterschiedlichen Maßnahmenszenarien finden sich in den Hintergrunddokumenten unter http://www.flussgebiete.hessen.de .

Gewässerstruktur

Das Konzept der „Abweichungsklassen“ in der Defizitanalyse

Das Ergebnis der Prüfung, ob ein Gewässerabschnitt die morphologischen Umweltziele (UWZmorph) erfüllt (Abschn. 5.1.1.3), ist zunächst ein „Ja-oder-Nein-Resultat“, d. h. jeder einzelne Abschnitt eines Gewässers wird auf die Einhaltung der definierten ökologischen Mindeststandards geprüft. Erfüllt auch nur ein einziger Einzelparameter die in den UWZmorph definierten Anforderungen nicht, wird der gesamte Abschnitt im Hinblick auf die morphologische Zielerfüllung nicht gewertet (Prinzip der pessimalen Bewertung), d. h. dieser Abschnitt trägt auch nicht zur Erfüllung des in Abschn. 5.1.1.3 beschriebenen notwendigen 35 %-Anteils hochwertiger Gewässerabschnitte im Wasserkörper bei.

Der beschriebene Ansatz, die morphologische Wertigkeit eines Gewässerabschnitts rein über die Erfüllung bzw. Nicht-Erfüllung gewisser morphologischer Mindeststandards zu definieren, erlaubt also zunächst keine Aussage darüber, wie groß die Abweichung von den Mindestanforderungen tatsächlich ist. Auch über die Häufigkeit solcher, die morphologischen Mindestziele nur knapp verfehlenden Abschnitte lassen sich ohne Weiteres keine Aussagen treffen. Analoges gilt für strukturell stark deformierte Abschnitte. Diese scheiden zwar bei der Lokalisierung/Zählung hochwertiger Gewässerabschnitte ebenfalls aus. Die starke Abweichung von den UWZmorph bzw. der möglicherweise daraus resultierende hohe Renaturierungsaufwand bzw. einschränkende Restriktionen sind jedoch ebenfalls zunächst nicht ersichtlich.

Zur Häufigkeitsanalyse solcher „Abweichungen“ bzw. zur Lokalisierung defizitärer Bereiche mit Renaturierungsbedarf wurde in Hessen das Konzept der „Abweichungsklassen“ entwickelt (nähere Ausführungen siehe Handbuch WRRL Hessen (HMULV 2008a)). Die Abweichungsklassen sind letztlich Häufigkeitsklassen der jeweiligen durch Bezug zu den Referenzwerten der UWZmorph und anschließende Normierung entstandenen Abweichungsprozent-Klassen (Tab. 5-3).

 

 

Tab. 5-3: Abweichungsklassen: Definition, Grenzen und Farbzuweisung in Analogie zu den ökologischen Zustandsklassen

Die Größenordnung der Abweichungen vom Mindestzielzustand in einem Gewässer oder Wasserkörper ist so auf einen Blick zu erkennen. Sie wird analog der Gewässerstrukturgütedarstellung durch das GIS kartografisch veranschaulicht (Farbbänder entlang des Gewässerverlaufs). Bei den als „blau“ (Abweichungsklasse 5) bzw. „grün“ (Abweichungsklasse 4) identifizierten Abschnitten kann davon ausgegangen werden, dass kein Handlungsbedarf für Strukturverbesserungsmaßnahmen besteht.

Handlungsbedarf besteht in den „gelben bis roten“ Abschnitten (Abweichungsklassen 3 bis 1), bis der Mindestwert von 35 % Anteil hochwertiger Gewässerstrecken an der Fließlänge im Wasserkörper - aktuell oder zukünftig - erreicht ist (siehe oben). Die ermittelten Abweichungsklassen liefern über die bloße Verortung defizitärer Gewässerstrecken hinaus gleichzeitig Anhaltspunkte für die Maßnahmenverortung: In „gelben“ Abschnitten wird den Defiziten oftmals mit geringerem Renaturierungsaufwand abzuhelfen sein als in „roten“.

Ergebnisse der Defizitanalyse Gewässerstruktur

Für jede Gruppe mit einheitlichen morphologischen Umweltzielen wurde über GIS-gestützte Auswertungen der Gewässerstrukturdatensätze für alle GESIS-Kartierabschnitte (i.d.R. 100-m-Abschnitte) eine Defizitanalyse durchgeführt. Die Ergebnisse mit Angabe der dieser Gruppe zugehörigen Gewässerlängen (unterschieden nach „Hessen gesamt“ und den hessischen Anteilen an den „FGE Rhein“ und „FGE Weser“) sind in Tabelle 5-4 dargestellt. Es ist erkennbar, dass mit zunehmender Gewässereinzugsgebietsgröße die anthropogene Überformung (wohl aufgrund des zunehmenden Nutzungsdrucks) zunimmt: Ist beispielsweise in der Gruppe 1, die sich überwiegend aus den Ober- und Mittelläufen kleinerer Gewässer rekrutiert, noch von einem Anteil strukturell höherwertiger Gewässerstrecken von knapp 30 % auszugehen, so nimmt diese bei den potamalen Gewässern der Gruppe 6 (hierzu gehören auch die Bundeswasserstraßen) auf weniger als 5 % ab.

 

 

Tab. 5-4: Parameter einer morphologischen Mindestausstattung für die „Defizitanalyse Struktur“ und Ergebnis der Defizitanalyse der WRRL Gewässer (Datengrundlage: GESIS/HLUG 2008)

 

 

 

 

Tab. 5-4: Fortsetzung

 

 

 

 

Tab. 5-4: Fortsetzung

5.1.3.2 Defizitanalyse stoffliche Belastungen

5.1.3.2
Defizitanalyse stoffliche Belastungen

5.1.3.2.1 Allgemeine physikalisch-chemische Parameter

5.1.3.2.1

Allgemeine physikalisch-chemische Parameter

Ebenso wie in Abschnitt 4.1.2.1 werden die Parameter Gesamtphosphor, Ortho-Phosphat, Chlorid, Ammonium und Sauerstoff betrachtet.

Gesamtphosphor und Ortho-Phosphat

Die Phosphorverbindungen gehören zu den unterstützenden Parametern bei der Bewertung des ökologischen Zustands. Die LAWA hat sowohl für Gesamtphosphor als auch für Ortho-Phosphat Orientierungswerte vorgeschlagen. Dabei wurde pauschal der Anteil des bei der Gesamtphosphor-Analyse erfassten Ortho-Phosphat mit 70 % angenommen. Die Orientierungswerte für allgemeine physikalischchemische Parameter sind keine „Grenzwerte“. Ihre Überschreitung kann Hinweise auf die Ursache von Defiziten bei biologischen Parametern geben. Die Belastungssituation der hessischen Oberflächengewässer durch die Phosphorverbindungen ist im Abschnitt 4.1.2.1 beschrieben und stellt die wesentliche Ursache von Defiziten des ökologischen Zustands hinsichtlich der Qualitätskomponente Kieselalgen dar.

Da außer bei den Kläranlagenemissionen keine Messwerte zu den P-Einträgen aus den unterschiedlichen Quellen wie Erosion, Mischwasserentlastung, Abschwemmung etc. vorliegen, kann deren Beitrag nur durch Modellrechnungen abgeschätzt werden. Daher wurde das Forschungszentrum (FZ) Jülich mit einer solchen Modellrechnung beauftragt. Die Ergebnisse sind in Abbildung 5-8 auszugsweise dargestellt (hier ohne die Eintragspfade Abschwemmung, Drainagen und Grundwasser, die in Hessen in der Regel von untergeordneter Bedeutung sind). In den vorliegenden Berechnungen des FZ Jülich wird der Erosion und den Kläranlageneinleitungen eine hohe Bedeutung zugemessen.

Wegen des i.d.R. dominanten Anteils von Phosphor aus Kläranlagen in den Gewässern, haben Maßnahmen zur Verminderung der Gewässereutrophierung i.d.R. bei den Kläranlagen anzusetzen.

Maßnahmen im Bereich Landwirtschaft zur Verminderung der Erosion, sind zusätzlich zu realisieren, zumal sie auch dem Bodenschutz dienen und die ökologisch schädliche Verschlammung der Gewässer verringern.

 

 

Abb. 5-8: Phosphoreintragspfade je Oberflächenwasserkörper (Bezugsjahr 2005)

Chlorid

Die Belastungssituation durch Chlorid ist in Abschnitt 4.1.2.1 dargestellt. Den Ausführungen ist zu entnehmen, dass einige wenige Gewässer Probleme aufweisen:

-

Die Überschreitung des Orientierungswerts im Landgraben/Ried kann auf den hohen Abwasseranteil mit kommunalen Abwässern in Verbindung mit industriellen Einleitungen zurückgeführt werden.

-

Die hohe Belastung an der Usa, die sich auch auf die untere Wetter auswirkt, ist im Wesentlichen auf die Mineralwassereinleitung des Kurbetriebs von Bad Nauheim zurückzuführen; hinzu kommen einzelne natürliche Mineralwasseraustritte.

-

Die Salzbelastung des Oberflächenwasserkörpers Solz ist auf die Laugenversenkung der Kaliindustrie zurückzuführen. Die hohe Belastung der Werra und die Möglichkeiten zur Verringerung der Salzeinleitungen durch die Kaliindustrie sind Gegenstand des Maßnahmenprogramms.

Ammonium

Wie bereits im Abschnitt 4.1.2.1 erläutert, wird der von der LAWA vorgeschlagene Orientierungswert nur an wenigen stark durch Abwassereinleitungen beeinflussten Gewässern überschritten. Die erhöhten Jahresmittelwerte sind in der Regel auf relativ hohe Einzelwerte im Winter zurückzuführen. Die höheren Konzentrationen während der „kalten Jahreszeit“ dürften auf temperaturbedingt niedrigere Nitrifizierung in den Kläranlagen und im Gewässer zurückzuführen sein.

Sauerstoff

Die Sauerstoffdefizite können in gestauten oder langsam fließenden Gewässern mit hoher Eutrophierung und hohem Abwasseranteil erheblich sein (Abschn. 4.1.2.1).

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

5.1.3.2.2

Schadstoffe mit Qualitätsnorm

Pflanzenschutzmittelwirkstoffe (PSM)

Bei den in hessischen Gewässern festgestellten Belastungen mit PSM handelt es sich vorwiegend um im Ackerbau verwendete Herbizide. Die Belastungssituation und damit die Defizite können den Kartendarstellungen in den Abschnitten 4.1.2.1 und 4.1.2.2 entnommen werden. Der Eintrag erfolgt vorwiegend in der Anwendungszeit der Wirkstoffe und den Wochen danach, also im Frühjahr, bei einzelnen Stoffen wie Isoproturon auch im Herbst.

Bisher durchgeführte Untersuchungen zeigen, dass der überwiegende Teil der Einträge auf kommunale Kläranlagen zurückgeführt werden kann. In die Abwasserkanalisation gelangen die Stoffe aus landwirtschaftlichen Betrieben in Ortslage, insbesondere bei der Reinigung von Spritzgeräten oder der Abspülung kontaminierter befestigter Flächen bei Regenfällen. Oft sind es Einzelereignisse, die zu einer Stoßbelastung in den jeweiligen Kläranlagen führen. Ist bei kleinen Gewässern der Ablauf einer solchen Kläranlage mengenmäßig relevant, ist auch im Gewässer eine Stoßbelastung festzustellen. Diese Eintragsmechanismen haben zur Folge, dass die PSM-Konzentrationen bei kleineren Gewässern stark schwanken können. Um konkrete Maßnahmen gegen PSM-Einträge vornehmen zu können, sind gezielte Untersuchung in PSM-belasteten Wasserkörpern erforderlich.

Von der Internationalen Kommission zum Schutz des Rheins (IKSR) wurden für mehrere Stoffe des Anhangs VIII WRRL Vorschläge für Umweltqualitätsnormen verabschiedet, darunter einige auch in hessischen Gewässern nachgewiesene PSM. Diese Umweltqualitätsnormvorschläge sollen durch die IKSR-Mitgliedstaaten in nationales Recht übernommen werden. Wie im Abschnitt 2.1.1.3 erwähnt, sollen diese Umweltqualitätsnormvorschläge in einer Verordnung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit mitberücksichtigt werden, die auch die entsprechenden landesrechtlichen Regelungen der 0VO-WRRL ablösen wird. Von wenigen Ausnahmen abgesehen, liegt bereits jetzt die Belastung der hessischen Gewässer unterhalb dieser Umweltqualitätsnormvorschläge der IKSR.

Einzelne PSM bedürfen einer besonderen Betrachtung:

Diuron: Dieser Stoff ist ein prioritärer Stoff der WRRL, wurde in der Vergangenheit vielfältig eingesetzt und gelangte daher auf unterschiedliche Weise in die Gewässer. Neben der landwirtschaftlichen Verwendung wurde er von Kommunen, Betrieben und Privatanwendern zur Unkrautbekämpfung auf befestigten Flächen eingesetzt. Außerdem ist Diuron in einigen Fassadenfarben als Algizid enthalten und kann auch durch diese Anwendung die Gewässer belasten.

Die Zulassung für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Diuron wurde wegen im Grundwasser nachgewiesen Belastungen in den letzten Jahren schrittweise beschränkt. Im Dezember 2007 wurden die noch bestehenden Zulassungen EU-weit aufgehoben, wobei die Aufbrauchfrist Ende Dezember 2008 auslief. Die Diuron-Konzentration in den Gewässern ist in den vergangenen Jahren deutlich zurückgegangen. Allerdings wurde mit der RL 2008/91/EG vom 29. September 2008 die Möglichkeit geschaffen, Diuron mit einer beschränkten Aufwandmenge in den Mitgliedstaaten zuzulassen. In Deutschland gibt es zurzeit keine zugelassenen PSM mit dem Wirkstoff Diuron. Daher ist damit zu rechnen, dass bei diesem Stoff bis zum Jahr 2015 keine Umweltqualitätsnormüberschreitungen mehr festgestellt werden können.

Isoproturon: Dieser ist wie Diuron ein prioritärer Stoff der WRRL und wird schon heute als Getreideherbizid teilweise durch andere Präparate in der Anwendung ersetzt, u. a. weil sich erste Resistenzen gegen den Wirkstoff ausgebildet haben. Sollte diese Entwicklung weitergehen, dürfte die Gewässerbelastung mit diesem Stoff bis zum Jahr 2015 deutlich vermindert werden.

Im Maßnahmenprogramm Hessen (Abschnitt 2.13.1) sind die Frachten von Diuron und Isoproturon und der Abfluss an der Messstation Nied/Nidda dargestellt.

Mecoprop (MCPP): Dieser Stoff wird nicht nur in der Landwirtschaft, sondern auch als Zuschlagsstoff in Dachbeschichtungen eingesetzt. Die Konzentration von MCPP in den hessischen Oberflächengewässern liegt bereits jetzt flächendeckend unter dem von der IKSR verabschiedeten Wert.

Überwachungsdaten von Hexachlorcyclohexan (HCH) aus dem Jahr 2008 an drei Wasserkörpern im südlichen Schwarzbach-Einzugsgebiet (Ried) zeigen deutliche Überschreitungen sowohl des Jahresmittelwertes als auch der zulässigen Höchstkonzentration. Ursache sind Belastungen, die aus einer bereits im Jahr 1972 stillgelegten Produktion stammen.

Feststoffgebundene Schadstoffe der Anhänge VIII und X

Bei den feststoffgebundenen Parametern der Anhänge VIII und X der WRRLbestehen Defizite - aufgeführt nach abnehmender Relevanz - bei den Schwermetallen (Zink, Kupfer), bei den polychlorierten Biphenylen (PCB), bei den polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) und in einigen wenigen Fällen beim Tributylzinn (Abschn. 4.1.2.1 und 4.1.2.2).

Die Belastungen finden sich i.d.R. in Wasserkörpern, die sich durch einen sehr hohen Abwasseranteil bei MQ auszeichnen und in dicht besiedelten Regionen liegen, wie einige Gewässer im Vordertaunus, im Schwarzbach-Einzugsgebiet (Ried) sowie die Rodau.

Abwasserreiche Gewässer in eher ländlichen Regionen wie z. B. die Bebra und der Riedwiesengraben weisen demgegenüber in der Regel keine Defizite bei den genannten Parametern auf.

Schwermetalle

Die in Hessen vorhandene Belastungssituation durch Schwermetalle spiegelt die Bedeutung der verschiedenen Eintragspfade wider: Kupfer gelangt in größeren Mengen aus dem Kfz-Bereich über den Abrieb von Bremsbelägen in die Gewässer. Auch Einträge aus dem Baubereich und aus der Trinkwasserverteilung sind relevant. Auch bei Zink ist ein wesentlicher Eintragspfad der Baubereich, ebenso der Kfz-Bereich. Die beiden Metalle werden im Baubereich bei Dacheinbauten, Regenrinnen, Fallrohren u.ä. verwendet. Über die Korrosion dieser Dach- und Fassadenmaterialien werden Zink und Kupfer bei Regen abgeschwemmt. Zinkoxid wird (verunreinigt mit Bleioxid) als Vulkanisationsbeschleuniger in Reifen eingesetzt. Durch den Oberflächenabfluss nach Regenereignissen gelangt Reifenabrieb in das Abwasser und in die Gewässer. Eine eher untergeordnete Rolle spielen sonstige verzinkte Flächen wie Leitplanken und Verkehrsschilder.

Die wesentlichen Eintragspfade für Zink und Kupfer sind in Hessen die kommunalen Kläranlagen sowie Mischwasserentlastungen und Regenwasserkanäle der Trennkanalisation in den urban geprägten Regionen. In allen untersuchten Wasserkörpern mit Abwasseranteilen bei MQ von > 50 % und einem Anteil von städtischer und industrieller Flächen von > 20 % sind Gewässerbelastungen durch Schwermetalle vorhanden. Eine Ausnahme ist der Hegwaldbach, in dem es trotz eines Anteils der urbanen Fläche von nur 10 % zu Qualitätsnormüberschreitungen bei Kupfer und Zink kommt. Die Ursache ist noch festzustellen.

Die Qualitätsnorm für Kupfer wird derzeit bei der IKSR analog zum Vorgehen bei der Ableitung der Umweltqualitätsnormen für prioritäre Stoffe erarbeitet. Nach deren Verabschiedung muss die Bewertung für Kupfer überprüft werden.

PCB

Die Anwendung von PCB in offenen Systemen ist in Deutschland seit dem Jahr 1978 untersagt, die Anwendung in geschlossenen Systemen seit 1989. Bis 1999 sollten alle PCB-gefüllten Erzeugnisse außer Betrieb genommen sein. Dennoch sind auch heute noch ubiquitär Belastungen durch PCB vorhanden. Quellen sind neben Altgeräten und Deponien auch der langjährige Einsatz von PCB in kohlefreien Durchschreibpapieren, die über Recyclingpapier und deren Verwendung für die Herstellung von Toilettenpapier abwasserrelevant wurden. In Hessen dominieren dabei ebenso wie bei den Schwermetallen die abwasserreichen Gewässer in urbanen Gebieten. Das gefundene Kongenerenmuster entspricht dabei dem des technischen PCB-Gemisches, in dem die PCB 138, 153 und 180 dominieren. Hohe Konzentrationen finden sich im Schwarzbach bei Nauheim. Diese Belastungen sind neben dem hohen Abwasseranteil vor allem auf belastete alte Sedimente zurückzuführen.

Die Qualitätsnorm für die PCB wird auf fachlicher Ebene geprüft. Das Ergebnis wird in der im Abschnitt 2.1.1.3 genannten Verordnung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit berücksichtigt.

PAK

Relevante PAK-Emissionen gelangen im Wesentlichen über atmosphärische Deposition und den anschließenden Abfluss von befestigten Flächen sowie durch Reifenabrieb in die Gewässer. Dementsprechend finden sich in Hessen Belastungen mit Benzo(b)fluoranthen in Gewässern mit hohem Abwasseranteil im Bereich Frankfurt (Eschbach, Sulzbach). Allerdings sind diese nicht dieselben Gewässer, die auch durch Schwermetalle belastet sind. Die hohen Werte resultieren aus Proben mit einem extrem hohen Schwebstoffanteil, die bei Hochwasser entnommen wurden.

Die quasi ubiquitären Belastungen durch Benzo(g,h,i)perylen und Indeno-1,2-c,d-pyren, die sich in nahezu allen untersuchten Gewässern in Konzentrationen oberhalb der in der Richtlinie 2008/105/EG festgelegten Werte finden, sind im Wesentlichen in der - im Vergleich zu den anderen PAK um eine Zehnerpotenz niedrigeren - Umweltqualitätsnorm für diese beiden Stoffe begründet.

Organozinnverbindungen

Bei den Organozinnverbindungen finden sich in Hessen Defizite bei Dibutylzinn (DBT) und Tributylzinn (TBT). Die Belastungen durch DBT und TBT im Winkelbach resultieren vermutlich aus Altlasten im Gewässersediment, die aus der Verwendung von Organozinnverbindungen bei der Herstellung von Ultramarinfarbstoff stammen. Die Belastungen des Hegwaldbachs (DBT) sind vermutlich in der Lage der Probenahmestellen in der Nähe von Kläranlagen ohne ausreichende Durchmischung begründet. Die Belastung des Eschbachs lässt sich, analog zum Vorgehen bei den PAK, mit einer Extrembelastung durch Hochwasser erklären.

1.2.1 Charakterisierung und Beschreibung des Grundwassersystems

1.2.1
Charakterisierung und Beschreibung des Grundwassersystems

Hessen setzt sich aus 25 hydrogeologischen Teilräumen zusammen, die sich teilweise über die Landesgrenze hinaus erstrecken (Abb. 1-4). Hydrogeologische Teilräume sind Gesteinseinheiten, die aufgrund ihrer Gesteinsbeschaffenheit (z. B. Gesteinsart, Hohlraumart, Verfestigung, Durchlässigkeit) und ihrer tektonischen Situation (z. B. Verwerfungen, Klüfte) charakteristische hydraulische und hydrochemische Eigenschaften haben. Jeder hydrogeologische Teilraum weist dabei eine typische Kombination der vorgenannten Eigenschaften auf.

In Nord- und Mittelhessen überwiegen Kluftgrundwasserleitersysteme (z. B. Rheinisches Schiefergebirge, Vogelsberg, Fulda-Werra-Bergland). In Südhessen sind neben Kluftgrundwasserleitersystemen wie Odenwald, Spessart und Taunus auch großflächige Porengrundwasserleitersysteme vorhanden (z. B. Hessisches Ried, Untermainebene). Verkarstete Grundwassersysteme sind in Hessen in Bezug auf ihren Flächenanteil nur von untergeordneter Bedeutung.

Die mittlere Grundwasserneubildungsrate in Hessen beträgt 2.210 Mio. m3 /a (ermittelt für die Jahre 1971 bis 2000). Im Jahr 2005 wurden in Hessen rund 420 Mio. m3 Grundwasser aus dem Untergrund entnommen. Daraus lässt sich ableiten, dass in Hessen etwa 20% des sich jährlich neubildenden Grundwassers durch Entnahmen zur Trink- und Brauchwassernutzung wieder entzogen werden.

 

 

Abb. 1-4: Karte der hydrogeologischen Teilräumen Hessens (Legende siehe nächste Seite)

 

 

Abb. 1-4: Karte der hydrogeologischen Teilräumen Hessens (Legende)

5.2 Umweltziele für den guten Zustand des Grundwassers

5.2
Umweltziele für den guten Zustand des Grundwassers

5.2.1 Umweltziele guter mengenmäßiger Zustand

5.2.1
Umweltziele guter mengenmäßiger Zustand

Gemäß den Vorgaben der WRRL liegt ein guter mengenmäßiger Zustand des Grundwassers bei folgenden Kriterien vor:

-

Die Entnahme von Grundwasser darf langfristig nicht größer sein als die Grundwasserneubildung.

-

Durch anthropogen veränderte Grundwasserstände dürfen keine Schäden an grundwasserabhängigen Landökosystemen erfolgen.

-

Der Grundwasserstand darf nicht derart abgesenkt werden, dass die Umweltziele für Oberflächengewässer nicht erreicht werden oder der Zustand dieser Gewässer sich signifikant verschlechtert.

Der Parameter für die Überwachung des mengenmäßigen Zustands ist gemäß Anhang V der WRRL der Grundwasserspiegel.

Mengenmäßige Belastungen können durch dauerhafte Entnahmen verursacht werden, die vor allem zum Zweck der Trink- und Brauchwasserversorgung inkl. der Entnahmen zur Beregnung und Bewässerung durchgeführt werden. Grundwasserentnahmen können dann ein Problem darstellen, wenn die mittlere jährliche Entnahmemenge dauerhaft das nutzbare Grundwasserdargebot überschreitet. Hieraus würden stetig abfallende Grundwasserstände resultieren. Als mögliche Folgewirkung können sich Schädigungen an grundwasserabhängigen Landökosystemen einstellen, die direkt von dem genutzten Grundwasservorkommen abhängig sind.

Für die Überwachung und Bewertung stehen in Hessen 920 Überwachungsmessstellen zur Verfügung. Hiermit ist eine hessenweite Überwachung sowohl der natürlichen als auch der anthropogen beeinflussten Grundwasserstände sichergestellt. Durch diese Überwachung ist gewährleistet, dass rechtzeitig Maßnahmen bei sinkenden Grundwasserspiegeln ergriffen werden können.

Der gute mengenmäßige Zustand wird außerdem durch die Überwachung und Vergabe von Wasserrechten zur Entnahme von Grundwasser mit der Prüfung des nutzbaren Grundwasserdargebots und von möglichen landschaftsökologischen Beeinträchtigungen in der Einzelfallbetrachtung gewährleistet. Als modernes Steuerelement wird auch mit Grenzgrundwasserständen operiert. Als Instrument der Überwachung hat sich die jährliche Fortschreibung von Wasserbilanzen bewährt.

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

5.2.2
Umweltziele guter chemischer Zustand

Nitrat, Pflanzenschutzmittelwirkstoffe (PSM), Schwellenwerte

Ein Grundwasserkörper ist in einem guten chemischen Zustand, wenn die Qualitätsnormen für Nitrat und PSM sowie die Schwellenwerte für weitere Schadstoffe eingehalten bzw. unterschritten werden. Nach den Vorgaben der WRRL sowie des Anhangs I der Grundwasserrichtlinie (2006/118/EG) wurden als Qualitätsnorm für Nitrat 50 mg/l und für PSM in der Summe 0,5 mg/l (einschließlich relevanter Stoffwechsel-, Abbau- und Reaktionsprodukte) sowie für Einzelsubstanzen bei den PSM 0,1 mg/l festgelegt.

Auf der Grundlage einer Empfehlung der LAWA wurde in Hessen in Anlehnung an die Qualitätsnorm für Nitrat ein analoges Bewertungsschema für Ammonium gewählt. Bei Unterschreitung des Trinkwassergrenzwertes von 0,5 mg/l NH4 wird der gute chemische Zustand erreicht.

Die Festlegung von Schwellenwerten erfolgte in Hessen für die in Anhang II, Teil B der Grundwasserrichtlinie genannten Stoffe. Ermittelt wurde zunächst ein Hintergrundwert aufgrund aller Daten, die in der Grundwasserdatenbank zur Verfügung stehen. Bezugsflächen sind die hessischen Anteile der hydrogeologischen Räume.

Sofern signifikante und anhaltend steigende Trends bei einzelnen Schadstoffen vorliegen, sind nach den Vorgaben der Grundwasserrichtlinie (Anhang IV Teil B) Maßnahmen durchzuführen, wenn 75 % der Qualitätsnorm erreicht werden, so dass eine Umkehrung des Trends eingeleitet und der gute chemische Zustand eingehalten werden kann.

Zu den Umweltzielen gehört nach Artikel 4 Absatz 1 der Grundwasserrichtlinie ein Verschlechterungsverbot. Um den guten chemischen Zustand zu erhalten, darf sich dementsprechend der chemische Zustand des Grundwassers nicht verschlechtern.

Salzabwasserversenkung

In Bezug auf die Salzabwasserversenkung wurden Grundwasserkörper in den schlechten chemischen Zustand eingestuft, wenn eine Salzabwasserbeeinflussung festgestellt bzw. nicht ausgeschlossen werden konnte. Dabei wurden folgende Kriterien angewendet:

-

Unterschreitung des Ionenverhältnisses von Ca/Mg £ 1:0,61 (aus mg/l berechnet),

-

ansteigende Trends der Ionen Kalium, Magnesium, Sulfat und Chlorid ab bestimmten Konzentrationen.

Die absolut zu erreichenden Konzentrationen können nicht pauschal festgelegt werden, da sie in der Fläche und in der Höhenlage innerhalb des Buntsandstein-Grund-wasserleiters starken geogenen Schwankungen unterworfen sind. Es wird hier nach Expertenbewertung, möglichst unter Zuhilfenahme historischer geogener Messwerte am gleichen Ort, ein Zielwert für den Einzugsbereich der jeweiligen Messstelle definiert.

Bewertung der Überwachungsergebnisse

Für die Zustandsbewertung der Grundwasserkörper im Bewirtschaftungsplan mussten für das Werra-Kaligebiet gesonderte Kriterien entwickelt werden, um eine Beeinflussung durch die Salzabwasserversenkung erkennen zu können. Eine Beeinflussung kann schon über natürlich mineralisiertes Formationswasser aus dem Plattendolomit oder aus dem tiefen Unteren Buntsandstein hervorgerufen werden, das durch den Druck der Versenkung in den Plattendolomit in darüber liegende Süßwasser führende Grundwasserleiter aufsteigt. Das natürliche Formationswasser ist zu unterscheiden von einer Beeinflussung durch aufsteigende Salzabwasser-/Formationswassergemische (Mischwässer), die durch spezielle, nicht geogen vorkommende hohe Ionen-Konzentrationen und bestimmte Ionenverhältnisse charakterisiert werden.

Eine Bestimmung geogener Hintergrundwerte für die Grundwässer im Buntsandstein, die für das gesamte Werra-Kaligebiet charakteristisch sind, ist aus folgendem Grund nicht möglich:

In Salzablaugungsgebieten (Salzhang, Subrosionssenken) unterscheiden sich die geogenen Grundwässer des Unteren Buntsandsteins in Konzentrationshöhe und Ionenverhältnissen oft nicht von denen des Plattendolomits; gelegentlich weisen sie höhere Sulfat-Konzentrationen auf. Über dem intakten Salinar können andererseits die Ionen-Konzentrationen örtlich sehr gering sein und entsprechen dann über die gesamte Mächtigkeit des Buntsandstein-Grundwasserleiters den süßen Grundwässern des Mittleren Buntsandsteins.

Daher werden Kriterien für einen Einfluss der Salzabwasserversenkung in Anlehnung an die Kriterien aus dem Bericht „Diffuse Einträge 1994“ verwendet. Dies sind die Konzentrationshöhe bestimmter charakteristischer Ionen und charakteristische Ionenverhältnisse. Zur Ermittlung einer Beeinflussung (sowohl durch geogene Tiefengrundwässer als auch von Mischwässern Salzabwasser/Formationswasser) wird bei Wässern aus dem Buntsandstein und dem Quartär zusätzlich der Trend charakteristischer Ionen betrachtet.

Daraus resultieren die nachfolgenden Bewertungskriterien, die durch eine „und“-Verknüpfung charakterisiert sind. Der Analysenzeitraum 2000 bis 2007 ist bevorzugt auszuwerten. Erfüllt in diesem Zeitraum eine signifikante Analyse die Kriterien, ist die Messstelle in schlechtem Zustand.

-

Ionenverhältnis Ca/Mg:

schlechter chemischer Zustand, wenn Ca/Mg ³ 1:0,61 (aus mg/l berechnet),

wobei Mg ³ 50 mg/l

Dieses Kriterium zeigt eine Salzabwasserbeeinflussung auf.

-

Auswertung des Trends (linear) hinsichtlich der Ionen Kalium, Magnesium, Sulfat und Chlorid ab 75 % der GfS-Werte (bzw. bei Kalium und Magnesium mangels aktueller Grenzwerte ab 75 % der Grenzwerte der bis 2001 gültigen TrinkwV). Die Trendauswertung wird demnach ab Konzentrationen von Kalium: 9 mg/l, Magnesium: 37,5 mg/l, SO4 : 180 mg/l und Chlorid: 187,5 mg/l durchgeführt.

Ein gleichzeitig ansteigender Trend von K, Mg und SO4 gilt zusammen mit einem Ca/Mg-Ionenverhältnis ³ 1:0,61 als eindeutiges Kriterium für einen schlechten chemischen Zustand. Ein alleiniger linear ansteigender Trend von Chlorid ist ebenfalls ein Grund für einen schlechten chemischen Zustand.

Die Auswertung des Trends kann sowohl von einer zunehmenden Salzabwasserbeeinflussung als auch von einem zunehmenden Einfluss (Aufstieg) von geogenen Salzwässern (Formationswässern) aus dem Plattendolomit oder dem tiefen Unteren Buntsandstein herrühren. Ursache kann sowohl der Druck aus der Versenkung als auch die Förderung von natürlich mineralisiertem Grundwasser in Trinkwasserbrunnen (Druckentlastung) sein.

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

5.2.3
Defizitanalyse Grundwasser

Die Defizitanalyse schließt sich an die Bestandsaufnahme und die Überwachung inkl. der Bewertung des Zustands an und beurteilt diesen im Hinblick auf die Erreichung der Umweltziele. Die Bewertung des Zustands auf der Grundlage der Ergebnisse der Bestandsaufnahme und der Überwachung stellt den Zustand der Grundwasserkörper im Untersuchungszeitraum dar, der unter den bis zur Einführung der WRRL geltenden Verordnungen und Gesetzestexten (z. B. WHG, HWG, Nitratrichtlinie, Düngeverordnung etc.) und den daraus resultierenden Maßnahmen besteht. Ist der Zustand mit „schlecht“ eingestuft worden, ist das ermittelte Defizit durch geeignete Maßnahmen so zu beseitigen, dass die Umweltziele möglichst bis zum Jahr 2015 erreicht werden.

Auf Grundlage der Ergebnisse der Defizitanalyse wurde das Maßnahmenprogramm entwickelt.

Durch die räumliche Zuordnung der ermittelten Defizite innerhalb der Grundwasserkörper ergeben sich die Belastungsgebiete, für die geeignete Maßnahmen identifiziert und im Maßnahmenprogramm niedergeschrieben werden müssen.

Quantitativer Zustand

Hinsichtlich der Grundwassermenge wurde in der Bestandsaufnahme die Zielerreichung für alle Grundwasserkörper in Hessen als wahrscheinlich eingestuft. Wasserbilanz und Grundwasserstände zeigen, dass die hessischen Grundwasserkörper in einem guten mengenmäßigen Zustand sind (Abschn. 4.2.2.1). Die Ergebnisse der Überwachung haben diese Einstufung bestätigt. Eine Gefahr, dass sich dies bis zum Jahr 2015 ändert, besteht nicht (Abschn. 7.1.13.2).

Chemischer Zustand

Die Bewertung des chemischen Zustands auf der Grundlage der Überwachungsergebnisse zeigt, dass diffuse Einträge von Stickstoff das Hauptproblem sind (siehe auch Abschn. 4.2.2.2). Überschreitungen der Qualitätsnormen von PSM führen ebenfalls zur Einstufung von vereinzelten Grundwasserkörpern in einen schlechten chemischen Zustand.

Die zu ergreifenden Maßnahmen müssen sich in den Grundwasserkörpern, die im schlechten chemischen Zustand sind, auf die Belastungsgebiete (siehe Abb. 5-9) konzentrieren, die insbesondere aufgrund der Flächennutzung zu Einträgen von Schadstoffen in das Grundwasser führen. Gleichzeitig sind in den Grundwasserkörpern, die im guten chemischen Zustand sind, Maßnahmen zu ergreifen, die verhindern, dass dieser Grundwasserkörper zukünftig in den schlechten chemischen Zustand gelangen könnte. Die Belastungsgebiete in den Grundwasserkörpern wurden in einer kombinierten Analyse des Belastungspotenzials aufgrund von Bodendaten und von Flächennutzungen sowie der gemessenen Schadstoffkonzentrationen im Grundwasser herausgearbeitet.

Wichtig für die Beurteilung des Defizits ist dabei auch eine Vorstellung über die Verlagerungsgeschwindigkeiten der in den Untergrund eingetragenen Stoffe. Hessenweit wird deshalb ein konzeptionelles hydrogeologisches Modell erstellt, welches es ermöglicht, Verweilzeiten in der ungesättigten und in der gesättigten Zone zu bestimmen. So kann die Auswirkungsdauer der aktuellen Bewirtschaftung an jedem Ort im oberflächennahen Grundwasser zeitlich und räumlich abgeschätzt werden, was vor allem bei der Betrachtung von Trends bedeutsam ist.

Sonstige anthropogene Einwirkungen

Hinsichtlich der sonstigen anthropogenen Einwirkungen bestehen aufgrund der Überwachungsergebnisse in einigen Grundwasserkörpern Defizite durch die Versenkung von Salzabwasser der Kaliindustrie und durch den Einfluss von Rückstandshalden der Kaliindustrie auf das Grundwasser (Abb. 5-10). In den betroffenen Gebieten werden bereits Maßnahmen umgesetzt, um die Belastung des Grundwassers gering zu halten. Darüber hinaus sind jedoch weitere Maßnahmen notwendig, um den guten Zustand zu erreichen.

 

 

Abb. 5-9: Karte mit Belastungsgebieten nach Gemarkungen (HLUG 2008)

 

 

Abb. 5-10: Karte der Grundwasserkörper, die durch die Kaliindustrie beeinflusst werden (HLUG 2008)

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

5.3
Umweltziele für Schutzgebiete

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

5.3.1
Wasser- und Heilquellenschutzgebiete

Der allgemeine, flächendeckende Grundwasserschutz kann nicht alle Gefahren für das Grundwasser ausschließen. Eine besondere Rolle hat dabei das zur Trinkwasserversorgung und zu Heilzwecken genutzte Grundwasser. Trinkwasser und Heilwasser müssen hohe Qualitätsanforderungen erfüllen. Die EU-Trinkwasserrichtlinie, die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) und die DIN 2000 definieren entsprechende Anforderungen.

Zum besonderen Schutz und zur Erhaltung der für die öffentliche Trinkwasserversorgung genutzten Wasservorkommen und der staatlich anerkannten Heilquellen werden Wasserschutzgebiete festgesetzt, in denen bestimmte Handlungen und Nutzungen vorsorglich verboten bzw. eingeschränkt sind.

Ein Wasserschutzgebiet umfasst grundsätzlich das gesamte Einzugsgebiet einer Wassergewinnungsanlage. Da die Gefahr schädigender Einflüsse mit der Nähe zur Wasserfassung zunimmt, steigen auch die Schutzanforderungen zum Fassungsbereich. Demnach werden die Trinkwasserschutzgebiete im Allgemeinen in drei Zonen (Fassungsbereich, engere und weitere Schutzzone) unterteilt, die vor allem einen qualitativen Schutz des Grundwassers gewährleisten sollen. Bei Heilquellenschutzgebieten kommt darüber hinaus noch ein quantitativer Schutz des Grundwassers hinzu.

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

5.3.2
Badegewässer

Die gemäß Badegewässerrichtlinie (2006/7/EG) einzuhaltenden Umweltziele für eine ausreichende Qualität lauten:

Intestinale Enterokokken:

höchstens 330 KBE/100 ml

Escherichia coli:

höchstens 900 KBE/100 ml

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

5.3.3
Fischgewässer

Zur Überwachung der Wasserqualität der Fischgewässer in Hessen (Abschn. 3.3) werden physikalisch-chemische Kenngrößen herangezogen, für die spezifische Qualitätsanforderungen als Grenzwerte festgelegt sind.

In der Regel werden Qualitätsanforderungen für die Salmoniden und die Cypriniden unterschieden. Dabei sind die in den Salmonidenregionen vorkommenden Fische anspruchsvoller in Bezug auf Sauerstoff-Gehalt und Gewässergüte. Die zur Familie der Salmoniden (Lachsartige) gehörende Bachforelle und die Äsche sind die jeweiligen Leitfischarten der sogenannten Forellen- bzw. Äschenregion. Für die Cyprinidenregion sind die zur Familie der Karpfen gehörenden Leitfische Barbe und Brachsen die Namensgeber.

Nachfolgend werden die einzelnen Grenzwerte erläutert.

Aufwärmspanne

Die Spanne zwischen der unterhalb einer Abwärmeeinleitungsstelle gemessenen Temperatur und der nichtbeeinflussten Temperatur darf in Salmonidengewässern maximal 1,5 °C und in Cyprinidengewässern maximal 3 °C nicht überschreiten.

Höchsttemperatur

Durch die Einleitung von Abwärme darf die Temperatur nach Vermischung mit dem Gewässer den Grenzwert von 21,5 °C in Salmonidengewässern und 28 °C in Cyprinidengewässern nicht überschreiten.

Höchsttemperatur von 10° C für Laichzeiten

Der Temperaturgrenzwert von 10 °C gilt für die Laichzeit solcher Fischarten, die für die Fortpflanzung kaltes Wasser benötigen (Winterlaicher), und nur für Gewässer, die sich für solche Arten eignen. Diese Eignung ist nur bei den als Salmonidengewässer aufgeführten Gewässern generell gegeben. Als kältebedürftig bezüglich des Laichgeschäftes werden insbesondere folgende Arten eingestuft: Bachforelle, Meerforelle, Lachs, Äsche, Mühlkoppe.

Gelöster Sauerstoff

Grenzwerte: Salmoniden ³ 7 mg/l; Cypriniden ³ 5 mg/l

pH-Wert

Grenzwerte: Salmoniden und Cypriniden pH 6 bis 9

Schwebstoffe

Grenzwerte: Salmoniden £ 25 mg/l; Cypriniden £ 25 mg/l

Biologischer Sauerstoffbedarf

Grenzwerte: Salmoniden £ 3 mg/l; Cypriniden £ 6 mg/l

Nitrit

Grenzwerte: Salmoniden £ 0,01 mg/l NO2; Cypriniden £ 0,03 mg/l NO2

Phenolhaltige Verbindungen und Ölkohlenwasserstoffe

Untersuchungen auf diese Parameter sind nur dann durchzuführen, wenn erhöhte Werte wegen einer Einleitung erwartet werden oder aus sonstigen Gründen vermutet wird, dass diese Verbindungen vorhanden sind.

Ammonium

Ammonium steht zu dem toxischen Ammoniak in einem Dissoziationsverhältnis; bei steigendem pH-Wert und bei steigender Temperatur verschiebt sich das Gleichgewicht zugunsten des stark toxischen Ammoniaks. Grenzwerte: Salmoniden £ 0,005 mg/l NH3; Cypriniden £ 0,005 mg/l NH3 .

Ammonium insgesamt

Grenzwerte: Salmoniden £ 0,04 mg/l NH4; Cypriniden £ 0,2 mg/l NH4

Restchlor

Grenzwerte: Salmoniden £ 0,005 mg/l; Cypriniden £ 0,005 mg/l

Gesamtzink

Grenzwerte: Salmoniden £ 0,3 mg/l; Cypriniden £1,0 mg/l

gelöstes Kupfer

Grenzwerte: Salmoniden £ 0,04 mg/l; Cypriniden £ 0,04 mg/l

Um die Ziele in den Schutzgebieten zu erreichen, müssen alle genannten Grenzwerte eingehalten werden.

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

5.3.4
FFH- und Vogelschutzgebiete

Vor dem Hintergrund der Umsetzung der WRRL sind aus dem Katalog der Erhaltungsziele der Natura-2000-Verordnung Erhaltungsmaßnahmen zu nennen, die der Zielerreichung beider Richtlinien dienen. Zu nennen sind hier insbesondere

-

die Erhaltung einer natürlichen Auendynamik zur Förderung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen und Schlammbänken,

-

die Erhaltung der Gewässerqualität und Durchgängigkeit für Gewässerorganismen und eines funktionalen Zusammenhangs mit auetypischen Lebensräumen,

-

die Erhaltung von Stillgewässern mit naturnaher Überflutungsdynamik, breiten Flachuferzonen und einer reichen für den Lebensraumtyp charakteristischen Unterwasser- und Ufervegetation und von natürlichen Lebensgemeinschaften,

-

die Erhaltung des biotopprägenden Wasserhaushalts von Pfeifengraswiesen, Brenndolden-Auenwiesen, feuchten Hochstaudenfluren, Übergangs- und Schwingrasenmooren, kalkreichen Niedermooren, von Kalktuffquellen und verschiedenen Waldlebensräumen und

-

die Erhaltung von Schotter-, Kies- und Sandbänken wie auch offenen Schlammufern im Rahmen einer naturnahen Dynamik.

Weitere Erhaltungsziele von Bedeutung für die Vogelfauna sind auch die Schaffung und Erhaltung von natürlichen Fischlaichhabitaten sowie generell die Erhaltung natürlicher Fischvorkommen und eine den ökologischen Ansprüchen der jeweiligen Art förderliche Wasserqualität.

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

5.4
Ausnahmeregelungen

1.2.2 Lage und Grenzen der Grundwasserkörper

1.2.2
Lage und Grenzen der Grundwasserkörper

Die WRRL definiert einen Grundwasserkörper als ein abgegrenztes Grundwasservolumen innerhalb eines oder mehrerer Grundwasserleiter.

In Hessen wurden die Grundwasserkörper nach hydrogeologischen und hydrologischen Kriterien festgelegt. Dabei wurden die Grenzen der hydrogeologischen Teilräume (siehe Abschn. 1.2.1) mit den Grenzen von hydrologischen Einzugsgebieten verschnitten. Insgesamt ergeben sich hieraus 128 Grundwasserkörper mit einer mittleren Fläche von rd. 170 km². Darin enthalten sind 4 Grundwasserkörper mit einer Fläche < 1 km². Darin enthalten sind 4 Grundwasserkörper mit einer Fläche < 1 km². Weiterhin enthalten sind die mit den Nachbarländern abgestimmten, die Landesgrenze übergreifenden Grundwasserkörper. Die Lage der Grundwasserkörper ist in Anhang 1 in der Karte 1-4 dargestellt.

Die Nummern der Grundwasserkörper (Hessen-ID) setzen sich aus der bundesweiten Nummerierung der hydrogeologischen Teilräume und aus der Nummer des jeweiligen hydrologischen Teileinzugsgebietes (in Anlehnung an das gewässerkundliche Flächenverzeichnis) zusammen. Abhängig von Regelungen in den Flussgebieten wurden zusätzlich spezifische Nummerierungen (z. B. Weser-ID) vergeben.

Nach der Bestandsaufnahme wurden in Nordosthessen Grundwasserkörpergrenzen in Abstimmung mit dem Bundesland Thüringen im Hinblick auf die Überwachung des chemischen Grundwasserzustands korrigiert. Dies betrifft die Grundwasserkörper 4_1012, 4_1015, 4_1018, 4_1022 und 4_1044. Zudem wurden zur einfacheren Bearbeitung die beiden Teile des Grundwasserkörpers 4_1019 nach der Bestandsaufnahme mit unterschiedlichen Grundwasserkörpernummern versehen (4_1019 und 4_1045).

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

5.4.1
Fristverlängerung

Nicht alle Maßnahmen können im ersten Bewirtschaftungszeitraum 2010 bis 2015 wegen natürlicher oder technischer Gegebenheiten und bestehender Unsicherheiten bezüglich der Wirkung der Maßnahmen auf das Ziel des guten Zustands umgesetzt werden. Für diese Maßnahmen müssen Fristverlängerungen in Anspruch genommen werden.

Oberflächengewässer Hydromorphologie

Die Durchführung hydromorphologischer Maßnahmen erfordert diverse Voraussetzungen, so dass für zahlreiche Wasserkörper eine Fristverlängerung insbesondere aufgrund administrativer/juristischer Gründe (technischer Ausnahmetatbestand) in Anspruch genommen werden muss. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn

-

Wasserrechte bestehen,

-

für strukturverbessernde Maßnahmen gleichzeitig eine Bereitstellung von Flächen in größerem Umfang erforderlich ist,

-

bei großräumigen und tiefgreifenden Umgestaltungsmaßnahmen längerfristige Vorplanungen und Planfeststellungsverfahren notwendig sind,

-

die Erkenntnisse zum ökologischen Zustand insbesondere im Hinblick auf die Fischfauna und/oder das Makrozoobenthos noch nicht gesichert sind.

Gemäß den hier beispielhaft aufgeführten Kriterien und nach einer Abschätzung der örtlichen Akzeptanz wurde für jeden einzelnen Wasserkörper ermittelt, ob alle erforderlichen Maßnahmen zur Verbesserung der Struktur und/oder zur Wiederherstellung der Durchgängigkeit innerhalb des Bewirtschaftungsplans bis zum Jahr 2015 machbar sind. Es zeigt sich jedoch, dass in vielen Wasserkörpern aufgrund der längeren Planungs- und Umsetzungszeitdauer zwar der sofortige Beginn der Maßnahmenumsetzung erforderlich sein wird, aber der gute ökologische Zustand hier voraussichtlich nicht bis zum Jahr 2015 erreicht werden kann.

Eine Fristverlängerung für das Erreichen des guten ökologischen Zustands aufgrund natürlicher Verhältnisse muss im ersten Bewirtschaftungsplan nur bei wenigen Oberflächenwasserkörpern in Anspruch genommen werden. Bedingt durch das derzeit teilweise noch fehlende Wiederbesiedlungspotenzial einiger Fische (insbesondere fehlt in den Äschen- und Barbenregionen die Leitfischart Schneider) ist hier auch aufgrund von natürlichen Gegebenheiten eine Fristverlängerung erforderlich.

Oberflächengewässer Stoffe

Die nach Art. 4 Abs. 1 WRRL vorgesehenen Ziele können im ersten Bewirtschaftungszeitraum aus Gründen der technischen Durchführbarkeit nicht erreicht werden. Es werden daher Fristverlängerungen in Anspruch genommen.

Die Fristverlängerungen mangels technischer Durchführbarkeit begründen sich u. a. wie folgt:

-

Die Diskussion um Umweltqualitätsnormen und andere Umweltziele ist noch nicht abgeschlossen. Die Bundesregierung plant, zur Umsetzung der Tochterrichtlinie „Prioritäre Stoffe“ eine Rechtsverordnung zu erlassen. Dabei sollen u. a. Umweltqualitätsnormen der flussgebietsrelevanten Stoffe (IKSR) und die bisherigen VO-WRRL der Länder mitberücksichtigt werden. Dies hat maßgeblichen Einfluss darauf, ob sich Wasserkörper in gutem oder schlechtem Zustand befinden und ob damit Maßnahmen erforderlich sind oder nicht. Die sich aus der vorgesehenen Verordnung der Bundesregierung ergebenden Änderungen werden im Vollzug, unabhängig von der erforderlichen Fortschreibung des Bewirtschaftungsplans und des Maßnahmenprogramms für den Zeitraum ab 2015, umgesetzt.

-

Die Vorgehensweise zum Schutz der Meere ist auf der Ebene der Flussgebietsgemeinschaften noch nicht abschließend festgelegt.

-

Hinsichtlich des Parameters Phosphor ist aufgrund des Handlungsbedarfs, der Unsicherheiten bei der Bewertung der Wirksamkeit von Maßnahmen und des damit einhergehenden Umfangs der Maßnahmen im punktuellen wie im diffusen Bereich eine Zielerreichung im ersten Bewirtschaftungszeitraum nicht erreichbar (siehe auch Unsicherheiten). Abschließende Entscheidungen zu Maßnahmen werden erst getroffen, wenn die Diskussion zu Orientierungswerten und Fernwirkung (Nitrat und Phosphor) abgeschlossen ist und wenn die Erkenntnisse zur Wirksamkeit der Maßnahmen aus dem ersten Bewirtschaftungszeitraum vorliegen. Die daraus evtl. resultierenden weiteren Maßnahmen sind dann in der folgenden Bewirtschaftungsperiode umzusetzen.

Grundwasser

Diffuse Einträge

Diffuse Einträge von Stickstoff und Pflanzenschutzmittelwirkstoffen haben dazu geführt, dass ein Teil der hessischen Grundwasserkörper in einem schlechten chemischen Zustand ist. Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass die ausgewählten Maßnahmen bis zum Jahr 2015, also innerhalb der Laufzeit des Bewirtschaftungsplans, zum guten chemischen Zustand führen werden. Gründe hierfür sind die langen Verweilzeiten des Sickerwassers im Boden bzw. in der wasserungesättigten Zone und die langen Fließzeiten des Grundwassers im Grundwasserleiter. Für die betroffenen Grundwasserkörper sind daher Fristverlängerungen aufgrund natürlicher Gegebenheiten in Anspruch zu nehmen.

Sonstige anthropogene Einwirkungen

Durch die Auswirkungen der Kaliindustrie in Osthessen (Salzabwasserversenkung) befinden sich weitere Grundwasserkörper infolge der Salzabwasserbeeinflussung im schlechten chemischen Zustand. Die Auswirkungen der Salzabwasserversenkung auf das Grundwasser sind aufgrund der vorhandenen Bedingungen derart, dass selbst bei einer sofortigen Einstellung der Salzabwasserversenkung und sonstiger Einflüsse (Halden) der gute chemische Zustand bis zum Jahr 2015 nicht erreicht werden könnte. Für die betroffenen Grundwasserkörper sind daher Fristverlängerungen in Anspruch zu nehmen.

Unsicherheiten

Hinsichtlich der Notwendigkeit von Maßnahmen bestehen noch Unsicherheiten aufgrund

-

der teilweise noch unsicheren Bewertung des ökologischen Zustands anhand biologischer Qualitätskomponenten (vgl. BP Abschn. 4.1.2.1 Zuverlässigkeit und Genauigkeit der Ergebnisse zu den biologischen Qualitätskomponenten)

-

der Bewertung der Wasserkörper und des daraus resultierenden Handlungsbedarfs. (So ist es beispielsweise derzeit unklar, bis zu welchem Anteil saprobiell belastete Gewässerabschnitte innerhalb eines Wasserkörpers tolerierbar sind und dennoch insgesamt ein guter ökologischer Zustand erreicht werden kann,)

-

der noch ausstehenden rechtsverbindlichen Festlegung von Qualitätsnormen in der oben genannten Verordnung der Bundesregierung.

Hinsichtlich der Nährstoffbelastung durch Phosphorverbindungen bestehen erhebliche Defizite bei der Beurteilung der Wirksamkeit möglicher Maßnahmen und damit auch beim notwendigen Umfang von Maßnahmen.

Die Versalzung der Werra und weiterer Gewässer setzt für eine Maßnahmenplanung und deren Umsetzung noch erhebliche Untersuchungen einschließlich Machbarkeitsstudien voraus. Allein die zu erwartende Langfristigkeit der diffusen Belastungen aus dem Grundwasser - selbst bei sofortiger Einstellung aller Emissionen - erfordert eine Fristverlängerung (vgl. auch Fristverlängerung für Maßnahmen im Bereich Grundwasser).

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

5.4.2
Weniger strenge Umweltziele

Es werden keine weniger strengen Umweltziele festgelegt.

5.4.3 Vorübergehende Verschlechterungen des Zustands von Wasserkörpern

5.4.3
Vorübergehende Verschlechterungen des Zustands von Wasserkörpern

Eine vorübergehende Verschlechterung des Zustands von Wasserkörpern durch aus natürlichen Ursachen herrührende oder durch höhere Gewalt bedingte Umstände, die außergewöhnlich sind oder nach vernünftiger Einschätzung nicht vorhersehbar waren, oder durch Umstände, die durch nach vernünftiger Einschätzung nicht vorhersehbare Unfalle entstanden sind, wird nicht erwartet.

5.4.4 Verschlechterung des Zustands eines Oberflächen- oder Grundwasserkörpers

5.4.4
Verschlechterung des Zustands eines Oberflächen- oder Grundwasserkörpers

Änderungen der physischen Eigenschaft eines Oberflächenwasserkörpers oder Änderungen des Pegels eines Grundwasserkörpers, die zu einer Verschlechterung des Zustands führen könnten, sind nicht beabsichtigt.

5.4.5 Verschlechterungen von Wasserkörpern vom sehr guten zum guten Zustand

5.4.5
Verschlechterungen von Wasserkörpern vom sehr guten zum guten Zustand

Die Verschlechterung von Wasserkörpern von einem sehr guten zu einem guten Zustand aufgrund einer neuen nachhaltigen Entwicklungstätigkeit der Menschen ist nicht beabsichtigt.

5.5 Künstliche und erheblich veränderte Wasserkörper

5.5
Künstliche und erheblich veränderte Wasserkörper

In besonderen Fällen können Wasserkörper als künstlich oder erheblich verändert ausgewiesen werden (Abschn. 1.1.3).

Für die erheblich veränderten und künstlichen Wasserkörper ist das gute ökologische Potenzial das zu erreichende Umweltziel. Referenzmaßstab hierfür ist das höchste ökologische Potenzial (Anhang II, Nr. 1.3 WRRL). Das höchste ökologische Potenzial beschreibt den Gewässerzustand, der bei Durchführung aller Maßnahmen zur Begrenzung des ökologischen Schadens erreicht werden kann, ohne dass bedeutsame Nutzungen eingeschränkt werden. Es entspricht somit nicht dem natürlichen Zustand, sondern dem Zustand des „potenziell Machbaren“. Die Festlegung des höchsten ökologischen Potenzials wird spezifisch für die als künstlich und erheblich verändert eingestuften Wasserkörper vorgenommen. Für das Umweltziel „gutes ökologisches Potenzial“ dürfen die biologischen Qualitätskomponenten geringfügig von den Werten des Referenzzustandes abweichen.

Daneben muss gewährleistet sein, dass die Werte der allgemeinen physikalisch-chemischen Qualitätskomponenten des guten ökologischen Potenzials die Funktionalität des Ökosystems gewährleisten. Ein gutes ökologisches Potenzial ist zudem nur dann gegeben, wenn gleichzeitig die Umweltqualitätsnormen erfüllt sind, die für die spezifischen synthetischen und nichtsynthetischen Schadstoffkomponenten mittels des in Anhang V Nr. 1.2.6 der WRRL angeführten Verfahrens festgelegt wurden (siehe Abschn. 4.1.2).

Die Definition des höchsten und guten ökologischen Potenzials stellt in fachlicher Hinsicht derzeit aber noch eine besondere Schwierigkeit dar. In vielen Fällen reichen die heutigen Kenntnisse nicht aus, um die Auswirkungen hydromorphologischer Veränderungen auf die biologischen Qualitätskomponenten zu beurteilen oder genauer zu modellieren. Diese Kenntnisse werden in den kommenden Jahren durch Forschung und Überwachung (des Gewässerzustands bzw. -potenzials, Bewertung der Auswirkungen von Maßnahmen usw.) vertieft werden. Der alternative Ansatz zur Definition des guten/höchsten ökologischen Potenzials strebt deshalb - zumindest im ersten Bewirtschaftungszeitraum - eine Vereinfachung der Modellierungsanforderungen an. Die zu erreichenden biologischen Werte für das höchste ökologische Potenzial werden - unter Berücksichtigung aller identifizierten ökologischen Schadensbegrenzungsmaßnahmen - zunächst nur geschätzt (Technischer Bericht der CIS-Aktivität „WRRL und hydromorphologische Gewässerbelastungen“, November 2006).

Im Zuge des Ausweisungsprozesses wurden für die in der Bestandsaufnahme als vorläufig erheblich verändert ausgewiesenen Fließgewässer zunächst alle grundsätzlich möglichen hydromorphologischen Maßnahmengruppen ermittelt, die für das Erreichen des guten ökologischen Zustands eines Wasserkörpers erforderlich wären. Berücksichtigt wurden auch die Möglichkeiten zur Anwendung besserer Umweltoptionen und zur Verlagerung von bestehenden Nutzungen. Sofern sich die erforderlichen Maßnahmen unter Beibehaltung der aktuellen Nutzungen als nicht umsetzbar erwiesen, wurde der Wasserkörper formal als erheblich verändert (HMWB) ausgewiesen.

Für die Wasserkörper Haselbach DEHE_4274.1 und Werra/Eschwege DEHE_41.2 hat die Ausweisungsprüfung ergeben, dass man diese beiden Wasserkörper wieder in die Kategorie „natürlicher Wasserkörper“ überführen kann. Der Wasserkörper Bach vom Bruchrainweiher DEHE 247972.1 wurde nachträglich als erheblich veränderter Wasserkörper ausgewiesen. Genauere Angaben finden sich in den entsprechenden Ausweisungsbögen (siehe http://www.flussgebiete.hessen.de => Bewirtschaftungsplanung => Hintergrundinformationen).

Die ökologisch effizienten Schadensbegrenzungsmaßnahmen, die mit den Wassernutzungen vereinbar sind und keine nennenswerten negativen Auswirkungen auf die Umwelt im weiteren Sinne haben, wurden dann für die verbleibenden Wasserkörper identifiziert und als das höchste ökologische Potenzial definiert. Es wurde vorerst davon ausgegangen, dass das gute ökologische Potenzial dann erreicht ist, wenn ca. 70 % der identifizierten „machbaren“ Schadensbegrenzungsmaßnahmen, die das höchste ökologische Potenzial bestimmen, realisiert werden. Aufgrund der hohen Bedeutung der Durchgängigkeit für die Funktionsfähigkeit des Ökosystems Fließgewässer muss die Durchgängigkeit in den als erheblich verändert ausgewiesenen Wasserkörpern insgesamt hergestellt sein. Dies gilt insbesondere dann, wenn sich oberhalb des HMWB weitere Wasserkörper anschließen.

Maßgebliche Prüfkriterien für die Auswahl der zur Erfüllung des 70 %-Kriteriums durchzuführenden Maßnahmen waren die ökologische Wirksamkeit, die fachlich-technische Machbarkeit sowie die Verhältnismäßigkeit der Kosten. Die formale Ausweisung und Benennung der Schadensbegrenzungsmaßnahmen zur Definition des guten ökologischen Potenzials erfolgte für die erheblich veränderten Wasserkörper anhand einheitlicher Ausweisungsbögen (siehe Anhang 2-10), die den Vorgaben der HMWB-Leitlinie (EUROPÄISCHE KOMMISSION 2002) entsprechen und die CIS-Aktivität „WRRL und hydromorphologische Gewässerbelastungen“ (November 2006) berücksichtigen.

Die Begründungen für die Ausweisung und Beschreibung der Bewirtschaftungsziele für die künstlichen und erheblich veränderten Wasserkörper in Hessen erfolgen nachfolgend differenziert nach Bundeswasserstraßen, sonstigen Gewässern, Stadtgewässern, Talsperren und künstliche Seen. Weitere Einzelheiten finden sich in den jeweiligen Ausweisungsbögen, welche als Hintergrunddokumente offengelegt wurden12 .

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

5.5.1
Bundeswasserstraßen

Begründungen für die Ausweisung als erheblich veränderter Wasserkörper

Neckar WK BW 4-05

Der Wasserkörper weist erhebliche strukturelle Defizite auf. Der hessische Abschnitt ist vollständig staureguliert und auf ganzer Länge rückgestaut. Die Ufer sind überwiegend mittels Steinschüttungen befestigt. Der Einfluss der strukturellen Defizite zeigt sich u. a. beim Makrozoobenthos, das eine schlechte Gesamtbewertung trotz eines guten Ergebnisses für die Saprobie aufweist.

Ein guter ökologischer Zustand wäre nur bei Herstellung naturnaherer Fließverhältnisse erreichbar. Infolge der Nutzung als Schifffahrtsstraße (Gütertransport) und für die Wasserkrafterzeugung können jedoch weder die Fließbedingungen wesentlich verbessert werden, noch ist ein Rückbau der Uferbefestigung in großem Umfang möglich.

Oberer Mittelrhein (Hessen) WK DERP_2000000000_6, Rhein von Neckar bis Main WK DERP_2000000000_2 (Neckarmündung bis Mainmündung) und Rhein von Main bis Nahe WK DERP_2000000000_3 (Mainmündung bis Nahemündung)

Die Belastungen durch den Rheinausbau und den laufenden Schiffsbetrieb bewirken eine starke Beeinträchtigung der Gewässerfauna. So bedingt beispielsweise der Geschiebetrieb durch Ausbau, Unterhaltung und Schifffahrt in den Sohlbereichen eine biologische Verarmung. Aus der Gruppe des Makrozoobenthos werden hier z. B. oft weniger als sechs Arten nachgewiesen, so dass der ökologische Zustand als schlecht eingestuft werden muss. In den meist durch Steinschüttungen gesicherten Uferbereichen ist die Biozönose derzeit stark durch Neozooen („Neueinwanderer“) überformt.

Durch die intensive Schifffahrtsnutzung und aufgrund weiterer Nutzungsansprüche kann der Gewässerzustand nicht in einem für die Herstellung des guten ökologischen Zustands ausreichenden Maß verbessert werden.

Main WK DEHEBY 24_0_100969

Aufgrund von Stauregulierung, Begradigung sowie massivem Uferverbau und Schifffahrt haben sich umfassende ökologische und morphologische Defizite ausgebildet. Auf der gesamten Strecke ist die Gesamtstrukturgüte sehr stark bzw. vollständig verändert. Die tiefgreifenden hydromorphologischen Veränderungen sind verursacht durch Rückstau und Querbauwerke und betreffen insbesondere Laufentwicklung, Sohlenstruktur und Flächennutzung in der Uferzone; daraus ergeben sich vielfältige signifikante ökologische Defizite.

Die vorhandenen Defizite können aufgrund der Nutzungsstrukturen Schifffahrt, Besiedlung und Hochwasserschutz nicht in einem für die Herstellung des guten ökologischen Zustands ausreichenden Maß behoben werden.

Lahn/Limburg WK DEHE_258.1 (Lahn von Runkel-Steeden bis Landesgrenze)

Insbesondere das veränderte hydrologische Regime - der Wasserkörper ist staureguliert und weist nur noch vereinzelt frei fließende Abschnitte auf - hat einen signifikanten Einfluss auf die Fließgewässerlebensgemeinschaften sowie auf den trophischen Zustand.

Um den guten ökologischen Zustand an der Lahn zu erreichen, müsste eine deutliche Verminderung des Rückstauanteils an den Wasserkörpern der Lahn erzielt werden. Hierfür wäre es notwendig, Wehre zu beseitigen oder baulich derart umzugestalten, dass eine deutliche Absenkung (> 40 cm) des Wasserspiegels in den Stauhaltungen erreicht wird (siehe RP GIESSEN 2007). Aufgrund der mit den Wehren verbundenen Gesamtsituation (an mehr als 75 % der vorhandenen Lahnwehre erfolgt eine Wasserkraftnutzung; der Grundwasserspiegel hat sich insgesamt erhöht) wird eine Veränderung der derzeitigen Staubedingungen als nicht erreichbar angesehen.

Hinzu kommt, dass gemäß der Binnenschifffahrtstraßen-Ordnung § 13.02 in diesem Wasserkörper eine Fahrrinnentiefe von mindestens 1,60 m sicherzustellen ist, so dass strukturverbessernde Maßnahmen im/am eigentlichen Gewässerbett durch die Sicherstellung der Fahrrinnentiefe von 1,60 m nur sehr begrenzt möglich sind.

Lahn/Weilburg WK DEHE_258.2 (Lahn von Dillmündung bis Runkel Steeden) und Lahn/Gießen WK DEHE_258.3 (Lahn vom Stadtgebiet Gießen bis Dillmündung)

Die Einstufung dieser beiden Wasserkörper als erheblich verändert entspricht der oben dargelegten Begründung (ausgenommen der Fahrrinnentiefe von 1,60 m, die oberhalb Runkel-Steeden nicht mehr gefordert wird).

Werra/Philippsthal WK DEHE_41.4 (Werra von Philippsthal bis Widdershausen)

Aufgrund der intensiven Nutzung durch fünf Wasserkraftanlagen ist die Werra in diesem Bereich fast durchgängig staubeeinflusst.

Um den guten ökologischen Zustand an der Werra zu erreichen, müsste eine deutliche Verminderung des Rückstauanteils in den Stauräumen umgesetzt werden. Das ist voraussichtlich in dem erforderlichen Umfang nicht realisierbar.

Fulda/Wahnhausen WK DEHE_42.1 (Fulda Stauhaltung Wahnhausen und Stauhaltung Walzenwehr)

Die Stauräume Wahnhausen und Kassel weisen Stauhöhen von 8 m bzw. 4 m auf und besitzen beide leistungsstarke Wasserkraftanlagen. Insbesondere das veränderte hydrologische Regime hat einen signifikanten Einfluss auf die benthischen Lebensgemeinschaften der Fulda.

Um den guten ökologischen Zustand zu erreichen, müsste vor allem eine deutliche Verminderung der Rückstauanteile umgesetzt werden. Aufgrund der mit den Wehren verbundenen Gesamtsituation (leistungsstarke Wasserkraftanlagen, langjährig Erhöhung des Grundwasserspiegels im Gewässerumfeld, Bebauung reicht z.T. bis unmittelbar an das Gewässer, Freizeitgewässer) und den mit den Wehren verbundenen Mehrfachfunktionen wird eine Veränderung der derzeitigen Staubedingungen als nicht erreichbar angesehen.

Bewirtschaftungsziele an den hessischen Bundeswasserstraßen

Die wesentlichen Bewirtschaftungsziele sind die Schaffung störungsarmer, wellenschlaggeschützter, jedoch möglichst etwas durchströmter Zonen, die Aufwertung der Ufer, die durchgängige Anbindung von Seiten- und Nebengewässern, die Bereitstellung von Flächen, die Schaffung von Entwicklungskorridoren, die Verbesserung von Auenstrukturen sowie - soweit möglich - die Förderung der eigendynamischen Entwicklung (Strukturierung von Gewässerbett und Uferbereichen mit einhergehenden Entfesselungsmaßnahmen und Bildung von Flut-/Initialrinnen).

Bei staugeregelten Wasserkörpern kommt dazu die Herstellung der linearen Durchgängigkeit an den Staustufen und die Realisierung von Fischschutzmaßnahmen sowie - soweit möglich - die Verringerung der Rückstaulängen. Bei den im IKSR-Masterplan Wanderfische Rhein als Verbindungsgewässer klassifizierten Wasserkörpern und den Wasserkörpern, die in die überregionale Strategie zur Umsetzung der Durchgängigkeit von Weser, unterer Werra und unterer Fulda aufgenommen sind, hat die Wiederherstellung der Durchgängigkeit eine hohe Priorität.

Die Zielplanungen der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung zur Gewässerunterhaltung sollen mit den genannten Bewirtschaftungszielen vereinbar sein.

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

5.5.2
Sonstige Gewässer

Nidda/Frankfurt WK DEHE 248.1 (Nidda vom Wehr Eschersheim bis Main-Mündung)

Begründung:

Dieser Wasserkörper wird aufgrund vielfältiger Strukturdefizite (Klappenwehre im Stadtgebiet, umfangreiche Hochwasserschutzmaßnahmen) als erheblich verändert eingestuft.

Um den guten ökologischen Zustand zu erreichen, müsste eine deutliche Verminderung des Rückstauanteils in den Stauräumen umgesetzt werden. Das ist voraussichtlich in dem erforderlichen Umfang nicht realisierbar, ohne signifikante Auswirkungen auf die bestehenden Nutzungen sowie ggf. die Umwelt im weiteren Sinne auszulösen. Weiterhin sind aufgrund der Ortslage nur sehr eingeschränkt Renaturierungsmaßnahmen möglich.

Bewirtschaftungsziele:

Die Bewirtschaftungsziele sind: die Herstellung der linearen Durchgängigkeit, die Bereitstellung von Flächen zur Entwicklung naturnaher Gewässer- und Uferstrukturen sowie die Anbindung von Seitengewässern. Das Ziel der linearen Durchgängigkeit hat oberste Priorität; dadurch können wertvolle Laichhabitate in den Seitengewässern erreicht werden. Daneben sollen vor allem die Uferbereiche naturnaher gestaltet werden. Voraussetzung hierfür ist eine Bereitstellung von Flächen zur Schaffung von Entwicklungskorridoren für die Bildung naturnaher Uferstrukturen; hierbei können die zahlreichen Altarme ebenfalls einen Beitrag leisten.

In den vorhandenen Rückstaubereichen sollen wenigstens abschnittsweise naturnahere Fließstrukturen geschaffen werden (z. B. mit Umgehungsgerinnen, Einbindung der Seitengewässer oder lang gezogenen rauen Rampen).

Untere Lumda WK DEHE_25836.1 (Lumda von Staufenberg bis Lahnmündung)

Begründung:

Die im Wasserkörper befindlichen Ausbaustrecken dienen dem örtlichen Hochwasserschutz von Lumda und Lahn. Die Beseitigung der Hochwasserdeiche und die potenziellen Maßnahmen zur Erreichung des Umweltziels guter ökologischen Zustand hätten signifikante negative Folgen für den Hochwasserschutz der Siedlungsflächen. Eine Schaffung alternativer Retentionsräume im Einzugsgebiet der Lumda wäre zwar technisch möglich, um jedoch den gleichen Objektschutzgrad zu gewährleisten, würde die Schaffung dieses Retentionsraums durch Rückstau zu einer signifikanten Verschlechterung des ökologischen Zustands des oberhalb liegenden Wasserkörpers DEHE 25836.2 führen.

Bewirtschaftungsziele:

Die Bewirtschaftungsziele sind: die Herstellung der linearen Durchgängigkeit, die Bereitstellung von Flächen zur Entwicklung naturnaher Gewässer- und Uferstrukturen zusammen. Schwerpunktmäßig konzentrieren sich dabei die Maßnahmen auf eine Strukturierung des Gewässerbettes und eine Aufwertung der Sohle in den bestehenden Restriktionsbereichen und Rückstaubereichen, die als ökologische Trittsteine zum oberhalb liegenden WK fungieren. Diese Aufwertungen können durch eine modifizierte extensive Gewässerunterhaltung erreicht werden. Weiterhin sollen - außerhalb der Bereiche, in denen Restriktionen vorliegen - kleinere Auengewässer neu angelegt werden.

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

5.5.3
Stadtgewässer

Darmbach/Darmstadt WK DEHE_23986.2 (Darmbach in Darmstadt)

Begründung:

Auf ca. 85 % der Länge des Wasserkörpers verläuft der Darmbach unterirdisch verrohrt durch den Innenstadtbereich von Darmstadt und ist überbaut. Eine wesentliche Änderung der Nutzung (z. B. Aufgabe oder Rückbau von Siedlungsflächen) ist nicht möglich.

Bewirtschaftungsziele:

Als Maßnahme ohne signifikante negative Auswirkungen auf die Nutzung wäre lediglich eine Offenlegung des Darmbachs in einigen Abschnitten in Form eines vollständig befestigten Profils mit geradlinigem Längsverlauf denkbar. Durch eine solche Maßnahme würde der Zustand des Wasserkörpers (biologische Qualitätskomponenten) aber so gut wie nicht verbessert und die ökologische Zustandsklasse nicht verändert. Die dabei entstehenden Kosten wären unverhältnismäßig hoch. Somit sind keine Maßnahmen zur Renaturierung vorzusehen.

Unterer Salzbach WK DEHE_2512.1 (Salzbach/Rambach/Schwarzbach/Wellritzbach-System in Wiesbaden)

Begründung:

Die Strukturdefizite sind hier wesentlich und irreversibel: Das Gewässersystem wurde in der Umsetzung des Generalentwässerungsplans der Stadt Wiesbaden vor mehr als 100 Jahren verdohlt und teilweise überbaut. Es verläuft unter der Innenstadt und dem Hauptbahnhof. Unter realistischer Einschätzung und aus Kostengründen kann kein Rückbau erfolgen.

Bewirtschaftungsziele:

Der Salzbach soll mit anderen Gewässern durch die Herstellung der Durchgängigkeit vernetzt und durch strukturverbessernde Maßnahmen aufgewertet werden. Eine Wiederbesiedlung aus dem Rhein und den Oberläufen soll möglich werden.

Die verrohrten Bachläufe des Wellritz-, Schwarz- und Salzbachs des Unteren Salzbachsystems sollen von der Kanalisation abgekoppelt werden. Sie fließen dann zwar weiterhin verrohrt unter der Innenstadt und dem Hauptbahnhof, passieren dann aber nicht mehr die Kläranlage, so dass die bachabwärtsgerichtete Drift der Fischnährtiere aus den Oberläufen zumindest theoretisch zu einer Wiederbesiedlung des strukturverbesserten unteren Gewässerabschnittes führen könnte.

Untere Drusel WK HE_42952.1 (Bereich der Stadtstrecke Kassel)

Begründung:

Die untere Drusel ist überwiegend verrohrt bzw. innerhalb der Stadtstrecke Kassel überbaut. Sowohl die Bebauung, die unmittelbar an das Gewässer heranreicht bzw. es überdeckt, als auch Verkehrs- und Infrastruktureinrichtungen lassen das Gewässer kaum noch im Stadtbild in Erscheinung treten. Die diesbezüglichen baulichen Aktivitäten der vergangenen hundert Jahre müssen in Bezug auf die Gewässerentwicklung als irreversibel angesehen werden. Der nicht überbaute untere Druselabschnitt verläuft durch die historische Parklandschaft „Karlsaue“. Das Gewässer ist hier nach damaligen gartenarchitektonischen Erwägungen gestaltet worden. Unter realistischer Einschätzung und aus Kostengründen kann kein Rückbau der Verdohlungen bzw. keine naturnahere Gestaltung im Parkbereich erfolgen.

Bewirtschaftungsziele:

Bauliche Verbesserungsmaßnahmen zur Verminderung der Negativfolgen der geschilderten anthropogenen Eingriffe sind aus den oben dargelegten Gründen mit vertretbarem Aufwand nicht realisierbar, da etwa 95 % des HMWB starken Restriktionen unterliegen. Es wird daher angestrebt, in den verbliebenen frei zugänglichen Gewässerabschnitten eine nach ökologischen Gesichtpunkten ausgerichtete Unterhaltungspraxis anzuwenden.

Bach vom Bruchrainweiher DEHE 247972.1

Begründung:

Auf ca. 70 % der Länge des Wasserkörpers verläuft der Bach vom Bruchrainweiher unterirdisch verrohrt durch den Innenstadtbereich von Offenbach und Frankfurt und ist überbaut. Eine wesentliche Änderung der Nutzung (z. B. Aufgabe oder Rückbau von Siedlungsflächen) ist nicht möglich.

Bewirtschaftungsziele:

Signifikante strukturelle Verbesserungsmaßnahmen zur Milderung der geschilderten anthropogenen Beeinträchtigungen sind aus den oben dargelegten Gründen mit vertretbarem Aufwand nicht realisierbar. Es wird daher angestrebt, in den verbliebenen frei zugänglichen Gewässerabschnitten des Oberlaufs im Bereich Oberrad strukturelle Verbesserungen durchzuführen.

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

5.5.4
Talsperren

Der Begründung der Ausweisung der Talsperren als HMWB liegt die wasserwirtschaftliche Nutzung zugrunde, die zum Aufstau des Fließgewässers geführt hat. In Tabelle 5-5 sind diese Nutzungen aufgeführt.

Talsperre

Wasserkörper

vorrangige Nutzung der Talsperre und Hintergrund der Ausweisung als erheblich veränderter Wasserkörper

Talsperren > 50 ha

Talsperren > 10 ha und < 50 ha

Kinzigtalsperre

WK DEHE_2478.2

Hochwasserschutz

X

 

Niddatalsperre

WK DEHE_248.5

Hochwasserschutz

 

X

Perftalsperre

WK DEHE_25814.1

Hochwasserschutz

 

X

Aartalsperre

WK DEHE_25846.2

Hochwasserschutz

X

 

Heisterberger Weiher

WK DEHE_258472.2

Energieerzeugung / Freizeit

 

X

Krombachtalsperre

WK DEHE_25848.2

Hochwasserschutz

X

 

Driedorfer Talsperre

WK DEHE_25848.2

Hochwasserschutz

 

X

Seeweiher Waldernbach

WK DEHE_25856.1

Freizeit

 

X

Obermooser Teich

WK DEHE_423614.1

Naturschutz

 

X

Niedermooser Teich

WK DEHE_423614.1

fischereiliche Bewirtschaftung / Freizeit

 

X

Haunetalsperre

WK DEHE_426.3

Hochwasserschutz

 

X

Edertalsperre

WK DEHE_428.2

Niedrigwassererhöhung, Hochwasserschutz

X

 

Affolderner Talsperre

WK DEHE_428.2

Niedrigwassererhöhung, Hochwasserschutz

X

 

Antrifttalsperre

WK DEHE_42882.1

Hochwasserschutz

 

X

Diemeltalsperre

WK DEHE_44.8

Niedrigwassererhöhung, Hochwasserschutz

X

 

Twistetalsperre

WK DEHE_444.3

Hochwasserschutz

X

 

Großer Weiher Gründau

WK DEHE_24786.3

fischereiliche Bewirtschaftung / Entenjagd

 

X

Marbachtalsperre

WK DEHE_24742.1

Hochwasserschutz

 

X

Tab. 5-5: Vorrangige Nutzungen der Talsperren

Eine ökologische Schadensbegrenzung, die keine signifikante Auswirkung auf die Nutzung der Talsperre hat, ist nicht möglich.

Die Gütedefizite der Talsperren und die Maßnahmen zur Erreichung eines guten ökologischen Potenzials sind in Abschnitt 4.1.2.3 beschrieben. Bei den Talsperren treten Gütedefizite häufig in Form von zu hoher Trophie auf. Dies gilt für die obere Edertalsperre, die Diemeltalsperre, die Kinzigtalsperre, die Driedorfertalsperre, die Antrifttalsperre und für den Niedermooser See. Die Maßnahmen zielen darauf ab, die Nährstoffbelastung im Einzugsgebiet der Talsperren zu minimieren.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.rv.hessenrecht.hessen.de.