- Ausfertigungsdatum:
- 22.03.2013
- Fundstelle:
- ABl. 2013, 242
Verordnung über Lehrpläne für behinderte Menschen in der Berufsschule vom 22. März 2013
| Stand: | letzte berücksichtigte Änderung: § 4 geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 8. November 2021 (ABl. S. 1030) |
Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)
§ 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. August 2013 in Kraft. Letztmals nach dieser Verordnung aufgenommen und beschult werden Schülerinnen und Schüler im Schuljahr 2020/2021. Sie tritt mit Ablauf des 31. Juli 2023 außer Kraft.
Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)
Aufgrund des § 4a Abs. 3 in Verbindung mit § 185 Abs. 1 des Schulgesetzes in der Fassung vom 14. Juni 2005 (GVBl. I S. 441), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. Dezember 2012 (GVBl. I S. 645), wird nach Beteiligung des Landeselternbeirates und des Landesschülerrats verordnet:
Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)
§ 1
Lehrpläne für die Berufsschule
Die Lehrpläne für die Berufsfelder
- 1.
Ernährung und Hauswirtschaft:
Fachpraktikerin Küche (Beiköchin) / Fachpraktiker Küche (Beikoch), Ausgabe 2013
- 2.
Agrarwirtschaft:
Helferin im Bereich Gartenbau (Gartenbauhelferin) / Helfer im Bereich Gartenbau (Gartenbauhelfer), Ausgabe 2013
- 3.
Holztechnik:
Fachpraktikerin für Holzverarbeitung (Holzbearbeiterin) / Fachpraktiker für Holzverarbeitung (Holzbearbeiter), Ausgabe 2013
sind verbindliche Grundlagen für den beruflichen Lernbereich im Rahmen der Ausbildung behinderter Menschen in der Berufsschule nach § 66 Berufsbildungsgesetz oder § 42 m Handwerksordnung.
Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)
§ 2
Information über die Lehrpläne
Die Eltern sowie die Schülerinnen und Schüler sind über die in § 1 benannten Lehrpläne und ihre wesentlichen Inhalte in geeigneter Weise zu unterrichten.
Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)
§ 3
Veröffentlichung der Lehrpläne
Die Lehrpläne können auf den Internetseiten des Kultusministeriums (www.kultusministerium.hessen.de) gelesen und heruntergeladen werden. Die Lehrpläne können darüber hinaus an jeder Berufsschule eingesehen werden.
Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)
§ 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. August 2013 in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2021 außer Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.rv.hessenrecht.hessen.de.