Gesetz zur Anpassung des hessischen Landesrechts an die Abgabenordnung (AO-Anpassungsgesetz)1) Vom 21. Dezember 1976
- Ausfertigungsdatum:
- 21.12.1976
- Fundstelle:
- GVBl. I 1976, 532
Artikel 11)
Artikel 1010)
Artikel 1111)
Artikel 1212)
Artikel 1313)
Artikel 1414)
Artikel 15 AufhebungsvorschriftenAufgehoben werden: 1. 15) ...2. 16) ...
Artikel 16 Verweisungen in RechtsvorschriftenSoweit in Rechtsvorschriften auf Bestimmungen verwiesen ist, die durch das Einführungsgesetz zur Abgabenordnung aufgehoben werden, treten an deren Stelle die entsprechenden Bestimmungen der Abgabenordnung.
Artikel 17 Verweisungen in kommunalen Abgabensatzungen(1) Soweit kommunale Abgabensatzungen Bestimmungen der Reichsabgabenordnung für anwendbar erklärt haben, treten an deren Stelle die entsprechenden Vorschriften der Abgabenordnung. (2) Entsprechendes gilt für Satzungen nach der Ersten Wasserverbandsverordnung vom 3. September 1937 (Reichsgesetzbl. I S. 933)17).
Artikel 18 ZuständigkeitsvorbehaltSoweit durch dieses Gesetz Verordnungen oder Satzungen geändert werden, bleibt die Befugnis der zuständigen Stellen, diese Verordnungen oder Satzungen künftig zu ändern oder aufzuheben, unberührt.
Artikel 19 Zeitwert der VermögensabgabeSoweit für Abgaben, die der Gesetzgebung des Landes unterliegen, der Zeitwert der Vermögensabgabe für steuerliche Zwecke von Bedeutung ist, gelten § 77 des Lastenausgleichsgesetzes in der Fassung vom 1. Oktober 1969 (Bundesgesetzbl. I S. 1909), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Juni 1975 (Bundesgesetzbl. I S. 1509), sowie die Vorschriften der Zeitwertverordnung vom 11. August 1954 (Bundesgesetzbl. I S. 258) in der jeweiligen Fassung.
Artikel 22)
Artikel 20 ÜbergangsvorschriftenSoweit in den durch dieses Gesetz geänderten Vorschriften Bestimmungen der Abgabenordnung für anwendbar erklärt werden und in diesen Vorschriften nichts anderes bestimmt ist, gilt Art. 97 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung vom 14. Dezember 1976 (Bundesgesetzbl. I S. 3341) entsprechend.
Artikel 21Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1977 in Kraft.
Artikel 33)
Artikel 44)
Artikel 55)
Artikel 66)
Artikel 77)
Artikel 88)
Artikel 99)
Übersicht ERSTER TEIL Änderung von Vorschriften auf dem Gebiete des Finanzwesens Erster Abschnitt Änderung von Vorschriften über Landessteuern Grunderwerbsteuergesetz Art. 1 Durchführungsverordnung zum Grunderwerbsteuergesetz Art. 2 Zweiter Abschnitt Änderung von Vorschriften auf dem Gebiete des kommunalen Abgabenrechts Gesetz über kommunale Abgaben Art. 3 Gesetz über die Vergnügungssteuer Art. 4 Gesetz über die Getränke- und Speiseeissteuer Art. 5 Hundesteuergesetz Art. 6 Dritter Abschnitt Änderung der Kurbeitragsordnung für die hessischen Staatsbäder Art. 7 Vierter Abschnitt Änderung des Kirchensteuergesetzes Art. 8 ZWEITER TEIL Änderung sonstiger landesrechtlicher Vorschriften Gesetz, die Ausführung zum Bürgerlichen Gesetzbuch betreffend Art. 9 Hessisches Verwaltungsvollstreckungsgesetz Art. 10 Hessisches Sparkassengesetz Art. 11 Gesetz über die Neuordnung des öffentlichen Bank- und Sparkassenwesens Art. 12 Jugendbildungsförderungsgesetz Art. 13 DRITTER TEIL Änderung von Verfahrensvorschriften Hessisches Ausführungsgesetz zur Finanzgerichtsordnung Art. 14 VIERTER TEIL Aufhebungsvorschriften Art. 15 FÜNFTER TEIL Übergangs- und Schlußbestimmungen Verweisungen in Rechtsvorschriften Art. 16 Verweisungen in Abgabensatzungen Art. 17 Zuständigkeitsvorbehalt Art. 18 Zeitwert der Vermögensabgabe Art. 19 Übergangsvorschriften Art. 20 Inkrafttreten Art. 21
ERSTER TEIL - Änderung von Vorschriften auf dem Gebiete des Finanzwesens
ERSTER TEIL
Änderung von Vorschriften auf dem Gebiete des Finanzwesens
Erster Abschnitt - Änderungen von Vorschriften über Landessteuern
Erster Abschnitt
Änderungen von Vorschriften über Landessteuern
Zweiter Abschnitt - Änderung von Vorschriften auf dem Gebiete des kommunalen Abgabenrechts
Zweiter Abschnitt
Änderung von Vorschriften auf dem Gebiete des kommunalen Abgabenrechts
Dritter Abschnitt AOAnpG HE
Dritter Abschnitt
Vierter Abschnitt AOAnpG HE
Vierter Abschnitt
ZWEITER TEIL - Änderung sonstiger landesrechtlicher Vorschriften
ZWEITER TEIL
Änderung sonstiger landesrechtlicher Vorschriften
DRITTER TEIL - Änderung von Verfahrensvorschriften
DRITTER TEIL
Änderung von Verfahrensvorschriften
VIERTER TEIL AOAnpG HE
VIERTER TEIL
FÜNFTER TEIL - Übergangs- und Schlußbestimmungen
FÜNFTER TEIL
Übergangs- und Schlußbestimmungen
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.rv.hessenrecht.hessen.de.