Bremen

Zweites Ortsgesetz zur Änderung des Ortsgesetzes über die Beiträge für die Kindergärten und Horte der Stadtgemeinde Bremen

Ausfertigungsdatum:
28.12.2020
Fundstelle:
Gesetzblatt 2020 Nr. 168
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
1702 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2020 Verkündet am 28. Dezember 2020 Nr. 168 Zweites Ortsgesetz zur Änderung des Ortsgesetzes über die Beiträge für die Kindergärten und Horte der Stadtgemeinde Bremen Vom 22. Dezember 2020 Der Senat verkündet das nachstehende, von der Stadtbürgerschaft beschlossene Ortsgesetz: Artikel 1 Das Ortsgesetz über die Beiträge für die Kindergärten und Horte der Stadt- gemeinde Bremen vom 20. Dezember 2016 (Brem.GBl. S. 134, S. 914 — 2160-d-5), das zuletzt durch Ortsgesetz vom 16. Juni 2020 (Brem.GBl. S. 467) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: In § 9 Absatz 2 werden die Worte „31. Dezember 2020“ durch die Worte „31. Dezember 2021“ ersetzt. Artikel 2 Dieses Ortsgesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. Bremen, den 22. Dezember 2020 Der Senat Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.