Bremen

Zweites Ortsgesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes der Stadtgemeinde Bremen für das Haushaltsjahr 2023 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2023 Stadtgemeinde Bremen)

Ausfertigungsdatum:
29.12.2023
Fundstelle:
Gesetzblatt 2023 Nr. 128
4 Vorschriften · Amtliche Fassung →

Eingangsformel

Der Senat verkündet das nachstehende, von der Stadtbürgerschaft beschlossene Ortsgesetz:
Art. 1

Das Haushaltsgesetz der Stadtgemeinde Bremen für das Haushaltsjahr 2023 vom

14. Dezember 2021 (Brem.GBl. S. 815), das zuletzt durch das Ortsgesetz vom 28. März 2023 (Brem.GBl. S. 258) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. § 1 wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „3 502 696 210 Euro“ durch die Angabe „3 884 364 105 Euro“ ersetzt.

b) In Absatz 2 Satz 4 werden nach dem Wort „Flexibilisierungsmittel“ die Wörter „und weitere 48,70 Stellenvolumen der temporären Personalmittel für Flüchtlinge im Produktplan 99 ‚Klimastrategie, Ukraine/Energiekrise (S)‘“ eingefügt.

2. Nach § 13 wird folgender § 14 eingefügt:

„§ 14

Feststellung einer außergewöhnlichen Notsituation einschließlich einer Tilgungsregelung

(1) Im Haushaltsjahr 2023 besteht wegen der Auswirkungen und Nachsorge der Corona-Pandemie gemäß Artikel 146 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit Artikel 131a Absatz 3 Satz 1 der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen eine außergewöhnliche Notsituation, die sich der Kontrolle des Staates entzieht und die die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigt.

(2) Der Betrag, um den die strukturelle Nettokreditaufnahme den Wert Null ausnahmebedingt überschreitet, ist nach Maßgabe des als Anlage 2 beigefügten Tilgungsplans, beginnend im Jahr 2028, über den Zeitraum von dreißig Jahren in jährlichen Raten zu tilgen.

(3) Der Senator für Finanzen wird zur Anpassung des Tilgungsplans gemäß § 18c der Landeshaushaltsordnung sowie zur Verkürzung der Laufzeit und vorzeitigen Tilgungsleistungen ermächtigt. Mit der Abrechnung der Produktplanhaushalte sind dem Haushalts- und Finanzausschuss die erfolgten Anpassungen zur Kenntnis zu geben.“

3. Der bisherige § 14 wird § 15.

4. Die Anlage 1 „NACHTRAGSHAUSHALTSPLAN der Freien Hansestadt Bremen (Stadtgemeinde) für das Haushaltsjahr 2023 Gesamtplan“ erhält die aus dem Anhang zu diesem Gesetz ersichtliche Fassung.

5. Die Anlage 2 „Tilgungsplan“ aus dem Anhang zu diesem Gesetz wird angefügt.

Art. 2

Dieses Ortsgesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2023 in Kraft.

Bremen, den 20. Dezember 2023

Der Senat

Anhang zu Artikel 1 Nummer 4

Anlage 1

2. NACHTRAGSHAUSHALTSPLAN der Freien Hansestadt Bremen

(Stadtgemeinde) für das Haushaltsjahr

GESAMTPLAN

Haushaltsübersicht

Finanzierungsübersicht

Ableitung der zulässigen Kreditaufnahme nach Art. 131a BremLV

Kreditfinanzierungsplan

FREIE HANSESTADT BREMEN (STADTGEMEINDE)

HAUSHALTSÜBERSICHT 2023 Zusammenstellung der Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen

FREIE HANSESTADT BREMEN (STADTGEMEINDE) 2. Nachtragshaushalt 2023 - Haushaltsübersicht - Zusammenstellung der Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen Einnahmen Änderung der Einzel- Änderung des Anschlages Bezeichnung Verpflichtungsermächtigung plan von TEUR um TEUR auf TEUR von TEUR um TEUR auf TEUR

30 Bürgerschaft, Senat, Inneres 59.290 4.303 63.593 - - -

31 Sport 326 0 326 - - -

32 Kinder und Bildung, Kultur 689.698 5.311 695.009 - - -

33 Arbeit 74 0 74 - - -

34 Jugend, Soziales, Integration 612.583 33.051 645.633 - - -

35 Gesundheit und Verbraucherschutz 2.579 322 2.901 - - -

Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, 36 42.716 2.322 45.038 - - - Stadtentwicklung und Wohnungsbau

37 Wirtschaft 16.606 859 17.466 - - -

38 Häfen 79.845 0 79.845 - - -

39 Finanzen 1.998.980 335.500 2.334.480 - - -

Summe der Einnahmen 3.502.696 381.668 3.884.364 - - -

Ausgaben Änderung der Einzel- Änderung des Anschlages Bezeichnung Verpflichtungsermächtigung plan von TEUR um TEUR auf TEUR von TEUR um TEUR auf TEUR 9.629 0 9.629 30 Bürgerschaft, Senat, Inneres 162.884 5.562 168.446

0 0 0 31 Sport 27.677 1.910 29.587

0 0 0 32 Kinder und Bildung, Kultur 1.303.697 14.629 1.318.326

0 0 0 33 Arbeit 95 0 95

0 0 0 34 Jugend, Soziales, Integration 1.155.056 33.746 1.188.802

0 0 0 35 Gesundheit und Verbraucherschutz 43.462 27.238 70.700

Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, 64.363 0 64.363 36 285.429 16.910 302.339 Stadtentwicklung und Wohnungsbau 69.400 0 69.400 37 Wirtschaft 74.976 5.858 80.834

22.000 0 22.000 38 Häfen 96.487 2.994 99.481

573.000 0 573.000 39 Finanzen 352.933 272.821 625.754

Summe der Ausgaben 3.502.696 381.668 3.884.364 738.392 0 738.392

ggf. Abweichungen in der Summe durch Runde

FREIE HANSESTADT BREMEN (STADTGEMEINDE)

FINANZIERUNGSÜBERSICHT

(Mio. €)

I. Ermittlung des Finanzierungssaldos Änderung des Anschlags von um auf Einnahmen 3.488,4 64,7 3.553,1 -ohne Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt, Entnahmen aus Rücklagen, Einnahmen aus kassenmäßigen Überschüssen sowie interne haushaltstechnische Erstattungen-

Ausgaben 3.380,3 195,7 3.576,0 -ohne Ausgaben zur Schuldentilgung am Kreditmarkt, Zuführungen an Rücklagen, Ausgaben zur Deckung eines kassenmäßigen Fehlbetrages sowie interne haushalts- technische Erstattungen-

Finanzierungssaldo 108,1 -131,0 -22,9

II. Deckung des Finanzierungssaldos

1. Netto-Neuverschuldung am Kreditmarkt -89,8 -50,0 -139,7 1.1 Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt 0,0 131,0 131,0 1.2 Ausgaben zur Schuldentilgung am 89,8 181,0 270,8 Kreditmarkt

2. Rücklagenbewegung -18,3 181,0 162,7 2.1 Entnahmen aus Rücklagen 2,0 181,0 183,0 2.2 Zuführungen an Rücklagen 20,3 20,3

3. Abwicklung der Vorjahre 0,0 0,0 3.1 Einnahmen aus Überschüssen 0,0 0,0 3.2 Ausgaben zur Deckung von Fehlbeträgen 0,0 0,0

4. Haushaltstechnische Erstattungen 0,0 0,0 0,0 4.1 Einnahmenseite 12,3 5,0 17,3 4.2 Ausgabenseite 12,3 5,0 17,3

Finanzierungssaldo (Summe 1 bis 4) -108,1 131,0 22,9

FREIE HANSESTADT BREMEN (STADTGEMEINDE)

Ableitung der zulässigen Kreditaufnahme nach Art. 146 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. 131a BremLV Änderung des Anschlags von um auf

Strukturelle Nettokreditaufnahme 0,0 0,0

Bereinigungen gem. § 18 LHO

1. Finanzielle Transaktionen -1,0 -1,0 (§ 18a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LHO) 1.1 Einnahmen 1,0 1,0 1.2 Ausgaben 0,0 0,0

2. Steuerabweichungskomponente -88,8 -88,8 inkl. Steuerrechtsänderungen (§ 18a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 LHO)

3. Ex-ante Konjunkturbereinigung 0,0 0,0 (§ 18a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 LHO)

4. Eigenbetriebe u. sonst. Sondervermögen 0,0 0,0 (§ 18a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 LHO)

5. Hinzurechnungen gem. Art. 131a Abs. 5 0,0 0,0 BremLV (§ 18a Abs. 1 Satz 2 LHO)

Kreditaufnahme

Coronabedingte Kreditaufnahme nach Art. 131a 0,0 131,0 131,0 Abs. 3 Satz 1 BremLV

Zulässige Nettokreditaufnahme -89,8 131,0 41,2

Sondertilgung Bremen-Fonds Rücklagen 0,0 181,0 181,0

Veranschlagte Nettokreditaufnahme -89,8 -50,0 -139,7

Über-/Unterschreitung d. zulässigen 0,0 0,0 0,0 Nettokreditaufnahme

----------------------------------------------------------- Abweichungen in den Summen durch Runden Nachrichtlich: Stand des Kontrollkontos zum 1.1.2022 (§ 18b LHO) 0,1

FREIE HANSESTADT BREMEN (STADTGEMEINDE)

KREDITFINANZIERUNGSPLAN 2023 (Mio. €)

Änderung des Anschlags von um auf I. Kredite am Kreditmarkt - Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt 0,0 131,0 131,0

- Ausgaben zur Schuldentilgung am Kreditmarkt 89,8 181,0 270,8

Netto-Neuverschuldung am Kreditmarkt -89,8 -50,0 -139,7

II. Kredite im öffentlichen Bereich

Einnahmen aus Krediten aus dem öffentlichen Bereich 0,0 0,0

Ausgaben zur Schuldentilgung im öffentlichen Bereich 0,0 0,0

Netto-Neuverschuldung im öffentlichen Bereich 0,0 0,0

Anhang zu Artikel 1 Nummer 5

Anlage 2

Tilgungsplan

Die Nettokreditaufnahme gemäß § 14 Absatz 2 Haushaltsgesetz von insgesamt 131 021 965 Euro ist beginnend im Jahr 2028 über den Zeitraum von 29 Jahren mit einer Rate von 4 368 000 Euro p.a. sowie einer Schlussrate in Höhe von 4 349 965 Euro im letzten Jahr zu tilgen.

Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.