Bremen

Zweites Ortsgesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes der Freien Hansestadt Bremen (Stadtgemeinde) für das Haushaltsjahr 2017

Ausfertigungsdatum:
22.06.2017
Fundstelle:
Gesetzblatt 2017 Nr. 65
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
283 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2017 Verkündet am 22. Juni 2017 Nr. 65 Zweites Ortsgesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes der Freien Hansestadt Bremen (Stadtgemeinde) für das Haushaltsjahr 2017 Vom 20. Juni 2017 Der Senat verkündet das nachstehende, von der Stadtbürgerschaft beschlossene Ortsgesetz: Artikel 1 In § 12 Absatz 3 Satz 3 des Haushaltsgesetzes der Freien Hansestadt Bremen (Stadtgemeinde) für das Haushaltsjahr 2017 vom 21. Juni 2016 (Brem.GBl. S. 280), das durch Ortsgesetz vom 21. Februar 2017 (Brem.GBl. S. 89) geändert worden ist, wird das Wort „doppelten“ durch das Wort „vierfachen“ ersetzt. Artikel 2 Dieses Ortsgesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. Bremen, den 20. Juni 2017 Der Senat Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.