Bremen

Zweites Ortsgesetz zur Änderung der Verfassung für die Stadt Bremerhaven

Ausfertigungsdatum:
30.11.2022
Fundstelle:
Gesetzblatt 2022 Nr. 125
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
791 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2022 Verkündet am 30. November 2022 Nr. 125 Zweites Ortsgesetz zur Änderung der Verfassung für die Stadt Bremerhaven Vom 22. September 2022 Der Magistrat verkündet das nachstehende, von der Stadtverordnetenversamm- lung beschlossene und vom Senat der Freien Hansestadt Bremen genehmigte Ortsgesetz: Artikel 1 § 72 Absatz 2 Satz 1 der Verfassung für die Stadt Bremerhaven vom 3. Dezember 2015 (Brem.GBl. S. 670), zuletzt geändert durch Ortsgesetz vom 24. September 2020 (Brem.GBl. S. 1370), wird wie folgt geändert: „Die Leiterin oder der Leiter des Rechnungsprüfungsamtes Bremerhaven sowie deren Stellvertretung und die Prüferinnen und Prüfer werden auf Vorschlag der Stadtverordnetenversammlung bestellt, angestellt, befördert und abberufen.“ Artikel 2 Dieses Ortsgesetz tritt am 1. Dezember 2022 in Kraft. Bremerhaven, den 22. September 2022 Magistrat der Stadt Bremerhaven Grantz Oberbürgermeister Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.