Bremen

Zweites Gesetz zur Änderung des Landesmindestlohngesetzes

Ausfertigungsdatum:
30.08.2016
Fundstelle:
Gesetzblatt 2016 Nr. 75 ZweitesÄndG_LandesmindestlohnG
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
509 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2016 Verkündet am 1. September 2016 Nr. 75 Zweites Gesetz zur Änderung des Landesmindestlohngesetzes Vom 30. August 2016 Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz: Artikel 1 Nach § 9 Absatz 2 des Landesmindestlohngesetzes vom 17. Juli 2012 (Brem.GBl. S. 300 ― 2043-b-1), das durch Gesetz vom 1. April 2014 (Brem.GBl. S. 245) geändert worden ist, wird folgender Absatz 2a eingefügt: „(2a) Der Senat kann das Verfahren zur Festlegung des Mindestlohnes nach den Absätzen 1 und 2 durch Beschluss aussetzen.“ Artikel 2 Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. Bremen, den 30. August 2016 Der Senat Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.