Bremen

Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten

Ausfertigungsdatum:
08.12.2020
Fundstelle:
Gesetzblatt 2020 Nr. 149
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
1606 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2020 Verkündet am 8. Dezember 2020 Nr. 149 Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten Vom 24. November 2020 Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz: Artikel 1 Änderung des Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten In § 54 Absatz 2 des Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychi- schen Krankheiten vom 19. Dezember 2000 (Brem.GBl. S. 471― 2120-a-2), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 2. April 2019 (Brem.GBl. S. 189) geändert worden ist, wird die Angabe „2020“ durch die Angabe „2021“ ersetzt. Artikel 2 Inkrafttreten Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. Bremen, den 24. November 2020 Der Senat Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen

Du lernst gerade fürs Examen?

juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.